VDI Fachmedien GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sonja Dr. Kempa seit 6.11.2025 | Prokura |
Beatrice Gerner seit 9.1.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 55.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VDI Verlag GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz für OffenlegungszweckeAKTIVA
Anhang für OffenlegungszweckeAllgemeine HinweiseDie VDI Verlag GmbH, Düsseldorf, wird im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 1080 geführt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242ff. und §§ 264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt; bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) beibehalten. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr grundsätzlich beibehalten. Das Wahlrecht zum Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgeständen gemäß § 248 Abs. 2 HGB wurde ausgeübt. Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (3 bzw. 15 Jahre; lineare Methoden) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten in Höhe von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. mit dem dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nennwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Verwendung der Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Es wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,81 % (Vj. 1,79 %), der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde, verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,5 % (Vj. 2,5 %) und erwartete Rentensteigerungen mit 2,6 % (Vj. 2,25 %) berücksichtigt. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende Zuführungsbetrag über den Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig verteilt. Der Anpassungsbetrag (1/15) betrug im Berichtsjahr EUR 288.501,06. Gemäß Art. 67 Absatz 2 EGHGB beträgt der noch zuzuführende Betrag zum Bilanzstichtag EUR 288.498,16, so dass sich insgesamt eine Rückstellung von EUR 12.675.400,00 ergeben würde. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 98.751,00. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen von 31,23 % im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite grundsätzlich Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Erläuterungen zur BilanzFinanzanlagen Angaben zum Anteilsbesitz:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 310 (Vj. TEUR 144) haben TEUR 48 (Vj. TEUR 48) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle anderen Forderungen in Höhe von TEUR 1.892 (Vj. TEUR 1. 932) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Rückstellungen für Pensionen Es werden Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 12.387 zum 31. Dezember 2023 (Vj. TEUR 12.859) ausgewiesen. Der ratierlich zugeführte Betrag aufgrund der Umstellung auf BilMoG in Höhe von TEUR 288 wird im sonstigen betrieblichen Aufwand gezeigt. Übrige sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Abfindungen, ausstehende Rechnungen, Prüfungs- und Steuerberatungskosten sowie Tantiemen gebildet. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.675 (Vj. TEUR 1.645) haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 5.078. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen folgende Sachverhalte:
Die Miet- und Leasingverträge enden 2026. Ausschüttungssperre Es besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von TEUR 99 (Vj. TEUR 460) aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn und den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Nachtragsbericht In Bezug auf Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetretener Vorgänge, nach Abschluss des Geschäftsjahres, ist aktuell auf die marktwirtschaftliche Entwicklung im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und gestiegenen Zinsen bei der Kapitalbeschaffung hinzuweisen, die Folgen hieraus für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sind aus heutiger Sicht nicht sachgerecht einschätzbar. Sonstige AngabenGesellschafter VDI GmbH, Düsseldorf (Stammeinlagen EUR 2.556.459,40); 100 % Geschäftsführung Herr James Kenneth Fouhy, Bachelor of Engineering (B. Eng.), Düsseldorf Herr Fouhy ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angaben von Geschäftsführerbezügen werden unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB nicht vorgenommen. Gesellschafterversammlung Mitglieder der Gesellschafterversammlung: Herr Dipl.-Ing. Adrian Willig, Hamburg, (Geschäftsführer der VDI GmbH) Herr Stefan Dohm, Hannover, (Geschäftsführer der VDI GmbH) Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt 46 (Vj. 46). Hiervon sind 6 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt (Vj. 6). Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird als vollkonsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der VDI GmbH, Düsseldorf, einbezogen. Dieser Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Ergebnisverwendung Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Düsseldorf, 29. März 2024 VDI Verlag GmbH gez. Ken Fouhy, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für OffenlegungszweckeAn die VDI Verlag GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VDI Verlag GmbH, Düsseldorf bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VDI Verlag GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf den Nachtragsbericht im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass durch die Auswirkungen des Ukraine Krieges eine wirtschaftliche oder rechtliche Bestandsgefährdung für die Gesellschaft krisenbedingt eintreten könnte. In diesem Fall wäre die Gesellschaft von der weiteren Unterstützung des Gesellschafters abhängig. Wie in Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen" dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnte und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellen kann. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 15. Mai 2024 DR.
BRANDENBURG • WIRTSCHAFTSBERATUNGS-GMBH
gez. M. Schürmann, Wirtschaftsprüfer gez. C. M. Eichler, Wirtschaftsprüfer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 3. September 2024 festgestellt. |
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