Genescan Europe AktiengesellschaftLiquidiert

79108 Freiburg im Breisgau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 5841
Eingetragen
30.12.1998
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Gegenstand
Das Erbringen von Dienstleistungen und die Herstellung und der Vertrieb von Produkten im Bereich der Life-Sciences, im besonderen der Molekularbiologie und verwandter Gebiete. Die Gesellschaft kann sich zu diesem Zweck auch an anderen Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen gründen oder Beteiligungen oder Unternehmen veräußern.

Historie

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Management

NameRolle
Florian Dr. Heupel
seit 14.3.2006
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

GeneScan Europe AG

Freiburg im Breisgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz zum 31.12.2009

Aktiva

  T€ T€ Vorjahr
T€
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten   0 3
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 59   138
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3   5
    62 143
III. Finanzanlagen      
Anteile an verbundenen Unternehmen   3.555 3.555
    3.617 3.701
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0   0
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 23.938   22.530
3. Sonstige Vermögensgegenstände 502   618
    24.440 23.148
II. Wertpapiere      
Sonstige Wertpapiere   0 2.844
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   3.406 138
    27.846 26.130
C. Rechnungsabgrenzungsposten   3 0
    31.466 29.831

Passiva

     
T€ T€ Vorjahr
T€
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   61 3.026
II. Kapitalrücklage   8.568 8.568
III. Bilanzgewinn   19.022 8.546
    27.651 20.140
B. Rückstellungen      
1. Steuerrückstellungen 0   15
2. Sonstige Rückstellungen 2.630   2.867
    2.630 2.882
C. Verbindlichkeiten      
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47   66
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.068   6.706
3. Sonstige Verbindlichkeiten 33   37
    1.148 6.809
D. Rechnungsabgrenzungsposten   37 0
    31.466 29.831

Gewinn- und Verlustrechnung

  T€ T€ Vorjahr
T€
1. Sonstige betriebliche Erträge   1.765 2.602
2. Personalaufwand      
a) Löhne und Gehälter -95   -32
b) Soziale Abgaben -2   -2
    -97 -34
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen   -84 -81
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen   -2.256 -2.483
5. Betriebsergebnis   -672 4
6. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 10.928   3.239
7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 63   23
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 637   979
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 617.350,00 (i.V. TEUR 964)      
9. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -43   0
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -94   -102
davon an verbundene Unternehmen: EUR 93.801,74 (i.V. TEUR 101)      
11. Finanzergebnis   11.491 4.139
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit   10.819 4.143
13. Steuern vom Einkommen und Ertrag   -222 -396
14. Sonstige Steuern   0 0
15. Jahresüberschuss   10.597 3.747
16. Gewinnvortrag   8.546 4.920
17. Ausschüttung an Aktionäre   -121 -121
18. Bilanzgewinn   19.022 8.546

Anhang 2009

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

I. Anwendung gesetzlicher Vorschriften

Der Jahresabschluss wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des AktG aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) vorgenommen.

I I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Vermögensgegenstände mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer werden um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen.

Planmäßige Abschreibungen wurden wie folgt vorgenommen:

Anlagegegenstände Abschreibungsmethode Nutzungsdauer in Jahren
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung    
· Mietereinbauten Linear 5-10
· EDV-Ausstattung Linear 3-5
· Büroeinrichtung Linear 5-8
· Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung Linear 3-10

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten jeweils zwischen EUR 150 bis EUR 1.000) werden im Jahr der Anschaffung zu Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert ausgewiesen. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

Die Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Beträgen angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Anschaffungskurs oder zum niedrigeren bzw. höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet.

B. spezielle Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

I. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2009 ist aus dem diesem Anhang als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten v.a. Mietsicherungen in Höhe von T€ 376 (davon>1 Jahr T€ 376) und Forderungen gegen Untermieter T€ 43 (davon>1 Jahr T€ 3). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind v.a. Darlehen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 22.090 enthalten.

3. Eigenkapital

Am 31. März 2009 wurde die Herabsetzung des Grundkapitals der GeneScan Europe AG von € 3.026.000 um € 2.965.480 auf € 60.520 ins Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG und zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 50:1, d.h. 50 alte Aktien wurden zu einer neuen zusammengelegt. Die Durchführung erfolgte im Oktober 2009 unter Wahrung der Frist zum Gläubigerschutz gemäß § 225 ff. AktG.

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von T€ 1.418. Diese betreffen Verpflichtungen aus zukünftigen Mietzahlungen (T€ 741) sowie Risiken aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter (T€ 677). Darüber hinaus wurden Rückstellungen für Risiken aus Ansprüchen Dritter in Höhe von T€ 949 gebildet.

5. Verbindlichkeiten

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sind aus der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:

  Bis zu 1 Jahr
T€
Zwischen 1 und 5 Jahren
T€
Über 5 Jahre
T€
Total
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47 0 0 47
Verbindlichkeit. geg. verb. Unternehmen 1.068 0 0 1.068
Sonstige Verbindlichkeiten 33 0 0 33

II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Finanzergebnis

Mit Wirkung zum 01.01.2006 wurde ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Eurofins GeneScan GmbH und der GeneScan Europe AG abgeschlossen. In diesem Zusammenhang umfasste das Finanzergebnis einen Betrag in Höhe von. T€ 10.928 aus Gewinnübernahme.

C. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse, über die gem. § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB zu berichten wäre.

2. Gezeichnetes Kapital

Auf der Hauptversammlung am 18. Juli 2007 wurde beschlossen, das Grundkapital um € 2.965.480,00 auf € 60.520 herabzusetzen.

Am 31. März 2009 wurde die Herabsetzung des Grundkapitals der GeneScan Europe AG von € 3.026.000 um € 2.965.480 auf € 60.520 ins Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG und zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 50:1, d.h. 50 alte Aktien wurden zu einer neuen zusammengelegt. Die Durchführung erfolgte im Oktober 2009 unter Wahrung der Frist zum Gläubigerschutz gemäß § 225 ff. AktG.

Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2009 € 60.520 und setzt sich aus 60.520 auf den Inhaber lautende Stückaktien zusammen.

3. Kapitalrücklage und Bilanzgewinn

Die Kapitalrücklage betrifft den Agiobetrag aus der Zwangsumwandlung der Wandelanleihe (T€ 1.486), den Eigenkapitalanteil aus der Begebung der unverzinslichen Wandelanleihe (T€ 421) sowie eine in Vorjahren vorgenommene Zuführung von T€ 267 aufgrund der durchgeführten Kapitalherabsetzung. Hinsichtlich des letztgenannten Betrages wurden überhöht ausgewiesene Bilanzgewinne bzw. Gewinnvorträge entsprechend korrigiert. Daneben waren infolge der vereinfachten Kapitalherabsetzung T€ 6.394 der Kapitalrücklage zuzuführen.

4. Bedingtes Kapital

Das Grundkapital kann weiterhin um bis zu € 68.000 durch Ausgabe von bis zu 68.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht werden (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Optionsrechten) an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Geschäftsführungsmitglieder und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft i.S.v. §§ 15 ff. AktG. verbundenen Unternehmen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms der Gesellschaft nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsrechten, zu deren Ausgabe der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat von der Hauptversammlung ermächtigt wurden, von ihren Optionsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind jeweils von Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Bisher wurde von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht.

Weiterhin kann das Grundkapital um bis zu 3.026.000 Euro (in Worten: drei Millionen sechsundzwanzigtausend Euro) durch Ausgabe von bis zu 3.026.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht werden (bedingtes Kapital). Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe der Vorstand durch die Hauptversammlung am 24. August 2006 befristet bis zum 1. August 2011 ermächtigt wurde. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von diesem Umtauschrecht Gebrauch gemacht wird. Die neuen Aktien sind jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Bisher wurde von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht.

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag 2009 aus Mietverhältnissen in Höhe von T€ 1.317 (Vorjahr: T€ 2.438).

6. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2009 an:

Name Funktion Beruf Eintritt
Dr. Florian Heupel Vorstandssprecher Dipl.-Chemiker Seit dem 1.04.2004
Torsten Bess Vorstand MBA, Dipl.-Betriebswirt (FH) Seit dem 15.12.2008

Herr Dr. Florian Heupel ist Vorstand der MWG-Biotech AG (Sprecher), Ebersberg, Vorstand der FLOTIL AG, Pullach, Director bei Eurofins Scientific (Ireland) Limited, Irland, Geschäftsführer bei Operon Biotechnologies GmbH, Köln, Director bei Eurofins Japan KK, Japan, Director Eurofins Analytics KK, Japan und Board Chairman bei Eurofins Technology Service (Suzhou) Co. Ltd., China.

Herr Dr. Florian Heupel ist im Geschäftsjahr 2009 als Director bei Eurofins Hong Kong Ltd., Hong Kong ausgeschieden.

Herr Torsten Bess hatte im Berichtszeitraum keine anderweitigen Ämter in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium inne.

Die Vorstände haben in den Jahren 2008 und 2009 folgende Bezüge erhalten:

  T€ Barvergütung Erfolgsunabhängig Fixes Jahresgehalt Barvergütung Erfolgsunabhängig Sonstige Bezüge Barvergütung Erfolgsabhängig Variable Vergütung Gesamtbezüge
Dr. Florian Heupel 2008 25,0 0,0 11,3 36,3
  2009 25,0 0,0 5,0 30,0
Torsten Bess 2008 2,3 0,0 0,0 2,3
  2009 52,7 0,0 0,0 52,7
Total 2008 27,3 0,0 11,3 38,6
  2009 77,7 0,0 5,0 82,7

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2009 an:

Name Funktion Beruf Eintritt Austritt
Dr. Matthias-Wilbur Weber Aufsichtratsvorsitzender CEO Asia Pacific & Global Product Testing 26.06.2003  
Martin Christian Riemen Stellvertretender Aufsichtsrats-vorsitzender Ass. Director Corporate Development Eurofins Scientific Group 21.10.2008  
Dr. Brigitte Obermaier Aufsichtsrats- mitglied Geschäftsführerin Medigenomix GmbH 1.04.2004  

Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 belaufen sich auf 54 T€ (Vorjahr: T€ 54).

Herr Dr. Matthias-Wilbur Weber ist Aufsichtsratsmitglied oder in vergleichbarer Funktion tätig bei MWG-Biotech AG, Ebersberg (Vorsitzender), Eurofins Lux Sàrl, Luxemburg, Eurofins Food Lux Sàrl, Luxemburg, Eurofins Pharma Lux Sàrl, Luxemburg, Eurofins Environment Sàrl, Luxemburg, Eurofins Ventures Lux Sàrl, Luxemburg, Eurofins Agrosciences Lux Sàrl, Luxemburg, Eurofins Product Testing Lux Sàrl, Luxemburg, Eurofins Hong Kong Ltd., Hong Kong, Eurofins Japan K.K., China, Operon Biotechnologies K.K., Japan, Eurofins Analytics KK, Japan, Eurofins Testing Technology (Shenzhen) Co. Ltd., China und Eurofins Product Testing Service (Shanghai) Co. Ltd., China und Eurofins Technology Services (Suzhou) Co. Ltd., China.

Herr Dr. Matthias-Wilbur Weber ist im Geschäftsjahr 2009 als Aufsichtsratsmitglied oder in vergleichbarer Funktion bei Eurofins Scientific (Ireland) Ltd., Irland, Eurofins Food I NL US BV, Niederlande, Eurofins Food II NL US BV (ex. Eurofins Pharma I NL US BV), Niederlande, Eurofins Agrosciences I UK Ltd., Großbritannien und Eurofins Food I UK Ltd., Großbritannien ausgeschieden.

Frau Dr. Brigitte Obermaier und Herr Martin Christian Riemen hatten im Berichtszeitraum keine anderweitigen Ämter in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium inne

8. Konzernabschluss

Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB und ist gemäß §315a HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards verpflichtet. Der Konzernabschluss kann bei der

GeneScan Europe AG

Engesserstraße 4

79108 Freiburg i.Br.

angefordert werden.

9. Angabe nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die Eurofins Ventures B.V. (Bergschot 71, 4817 PA Breda, Niederlande, im folgenden "Eurofins B.V.") hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 22. Dezember 2004 die Schwelle von 75% überschritten hat und nun 75,71% beträgt. Der Eurofins B.V. standen am 22. Dezember 2004 insgesamt 5.148.205 Stimmrechte von 6.800.000 Stimmrechten an unserer Gesellschaft zu. Diese Stimmrechte stehen der Eurofins B.V. unmittelbar zu.

Weiterhin hat uns die Eurofins Scientific S.E. (Rue Pierre Adolphe Bobierre - BP 42301, 44323 Nantes Cedex 3, Frankreich, im folgenden "Eurofins S.E.") nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 22. Dezember 2004 die Schwelle von 75% überschritten hat und nun 75,71% beträgt. Der Eurofins S.E. standen am 22. Dezember 2004 insgesamt 5.148.205 Stimmrechte von 6.800.000 Stimmrechten an unserer Gesellschaft zu. Diese Stimmrechte werden der Eurofins S.E. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 WpHG zugerechnet.

Schließlich hat uns Herr Dr. Gilles Martin (c/o Eurofins S.E.) nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 22. Dezember 2004 die Schwelle von 75% überschritten hat und nun 75,71% beträgt. Herrn Dr. Gilles Martin standen am 22. Dezember 2004 insgesamt 5.148.205 Stimmrechte von 6.800.000 Stimmrechten an unserer Gesellschaft zu. Die Stimmrechte werden Herrn Dr. Gilles Martin gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 WpHG zugerechnet.

10. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2009 wurden durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt.

11. Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB)

Die Gesellschaft hinterlegt gemäß § 287 HGB eine gesonderte Anteilsliste mit den unmittelbar und mittelbar gehaltenen Anteilen beim Handelsregister des Amtsgerichtes Freiburg i.Br. unter der Nr.: HRB 5841.

12. Angabe gemäß § 285 Nr. 14 HGB

Die Gesellschaft wird in den von der Eurofins Scientific S.E., Nantes, Frankreich aufgestellten Konzernabschluss einbezogen.

13. Angabe gemäß § 285 Nr. 17 HGB "Honorare des Abschlussprüfers"

Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers, der MDS MÖHRLE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurden als Aufwand im Geschäftsjahr 2009 T€ 78 für Jahresabschlussprüfungen erfasst. Daneben hat die MDS MÖHRLE & Partner Beratungsleistungen in Höhe von T€ 29 erbracht.

14. Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat zur Corporate Governance

Am 9. Januar 2009 sowie am 11. Dezember 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft (ir.genescan.com) dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist auch im Kapitel "Gemeinsamer Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat zur Corporate Governance" auf den Seite 6 ff. des Jahresfinanzberichtes zu finden.

15. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand beabsichtigt, der Hauptversammlung den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns wie folgt zu machen:

Verteilung an die Aktionäre 761.946,80 €
weitere Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00 €
Gewinnvortrag 18.259.869,61 €
Bilanzgewinn 19.021.816,41 €

 

Freiburg i.Br., 25. Februar 2010

gez. Dr. Florian Heupel, Vorstandssprecher

gez. Torsten Bess, Vorstand

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand beabsichtigt, der Hauptversammlung den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns wie folgt zu machen:

Verteilung an die Aktionäre 761.946,80 €
weitere Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00 €
Gewinnvortrag 18.259.869,61 €
Bilanzgewinn 19.021.816,41 €

Entwicklung des Anlagevermögens

  Anschaffungs- und Hertellungskosten
  01.01.2009
T€
Währungsänderung
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
31.12.2009
T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.040 0 0 0 1.040
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Gebäuden 9.227 0 0 0 9.227
2. Technische Anlagen und Maschinen 7 0 0 0 7
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 377 0 0 4 373
II. Finanzanlagen          
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.001       5.001
Summe 15.652 0 0 4 15.648
  Kumulierte Abschreibung
  01.01.2009
T€
Währungsänderung
T€
Zugänge
T€
Abgänge
T€
31.12.2009
T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.037 0 3 0 1.040
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Gebäuden 9.089 0 79 0 9.168
2. Technische Anlagen und Maschinen 7 0 0 0 7
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 372 0 2 4 370
II. Finanzanlagen          
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.446       1.446
Summe 11.951 0 84 4 12.031
  Buchwerte
  31.12.2009
T€
31.12.2008
T€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 3
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Gebäuden 59 138
2. Technische Anlagen und Maschinen 0 0
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 5
II. Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.555 3.555
Summe 3.617 3.701

Anteilsbesitz zum 31.12.2009

  Währung Beteiligung
%
Gezeichnetes Kapital (lokal) in TLW Ergebnis (lokal) in TLW
Ausland        
Eurofins GeneScan Inc., Metairie, LA, USA *) USD 80,06 40 3.173
Inland        
Eurofins GeneScan GmbH, Freiburg i.Br., Deutschland **) 100 102 0

*) Die Anteile werden indirekt gehalten über die Eurofins GeneScan GmbH, Freiburg i.Br.

**) Das Jahresergebnis 2009 der Eurofins GeneScan GmbH in Höhe von T€ 10.928 ist aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages abgeführt worden.

Lagebericht

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Einzelabschluss der GeneScan Europe AG zum 31. Dezember 2009. Der Einzelabschluss wurde nach den Grundsätzen des HGB aufgestellt.

Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die GeneScan Europe AG hält als Muttergesellschaft 100% der Geschäftsanteile an der Eurofins GeneScan GmbH, Freiburg i.Br., Deutschland, die wiederum selber 80,06% der Geschäftsanteile an der Eurofins GeneScan Inc., Metairie, LA, USA hält. Die Steuerung des Konzerns erfolgt einerseits durch die unternehmerisch tätigen Tochter- und Enkelgesellschaften, die ihre Geschäfte innerhalb des Konzerns eigenverantwortlich führen, und andererseits durch die GeneScan Europe AG, in der übergeordnete Funktionen gebündelt sind und in der auch die strategische Ausrichtung des Konzerns festgelegt wird. Die Eurofins GeneScan GmbH beeinflusst im Rahmen eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der GeneScan Europe AG die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GeneScan Europe AG in besonderem Maße. Beide operativ tätigen Gesellschaften des Konzerns sind im Geschäftsbereich "AgroFood" auf dem Gebiet der Qualitäts- und Herkunftskontrolle von Lebens- und Futtermitteln tätig. Den Schwerpunkt bildet hierbei der Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Saatgut, Roh-, Halbfertig- und Fertigprodukten. Neben der Durchführung von Auftragsanalysen werden auch die entsprechenden Analytikprodukte angeboten. Konzeption, Etablierung und Zertifizierung von kundenspezifischen Kontrollprogrammen und von Identitätssicherungssystemen entlang der jeweiligen Produktionskette runden das Portfolio ab.

Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage

Die GeneScan Europe AG vereinnahmte auch im Geschäftsjahr 2009 keine Umsatzerlöse, sondern im Wesentlichen Zins- und Mieteinkünfte. Die GeneScan Europe AG hat im Berichtsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 10.597 erwirtschaftet (Vorjahr: T€ 3.747). Die Steigerung resultiert aus der Ausschüttung einer Sonderdividende der Eurofins GeneScan Inc. in Höhe von umgerechnet T€ 7.440. Der Personalaufwand ist von T€ 34 in 2008 auf T€ 97 in 2009 gestiegen. Die Steigerung ist auf die Berufung von Herrn Torsten Bess in den Vorstand der GeneScan Europe AG im Dezember 2008 zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich auf T€ 2.256 (Vorjahr: T€ 2.483).

Folgende Einmaleffekte haben die Ertragslage der GeneScan Europe AG in 2009 beeinflusst:

· Bildung von Rückstellungen: Im Geschäftsjahr 2009 sind im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die bestehenden Mietverträge Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in Höhe von T€ 457 neu gebildet worden.

Das Finanzergebnis erhöhte sich von T€ 4.139 im Vorjahr auf T€ 11.491 im Berichtsjahr. Der Effekt aus Gewinnübernahmen umfasste dabei einen Betrag in Höhe von T€ 10.928 (Vorjahr: T€ 3.239) auf der Basis eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der GeneScan Europe AG und der Eurofins GeneScan GmbH.

Finanzlage

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit der GeneScan Europe AG im Jahre 2009 hat sich von € 6,4 Mio. im Vorjahr auf € 3,5 Mio. im laufenden Jahr deutlich reduziert. Diese Abnahme im Vorjahresvergleich ist vornehmlich auf die Auszahlung von rund € 3,0 Mio. an Aktionäre aus der in 2009 durchgeführten Kapitalherabsetzung zurückzuführen.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der GeneScan Europe AG ist im Geschäftsjahr 2009 um T€ 1.635 auf T€ 31.466 angestiegen. Teile der Liquiden Mittel wurden in Tagesgeld umgeschichtet und sind zum Bilanzstichtag in der Bilanzposition 'Liquide Mittel' ausgewiesen.

Das Eigenkapital liegt mit T€ 27.650 um T€ 7.510 über dem Wert zum 31. Dezember 2008. Der Anstieg beruht auf dem positiven Jahresüberschuss in Höhe von T€ 10.597 sowie der Veränderung des gezeichneten Kapitals aufgrund der im Oktober 2009 durchgeführten Kapitalherabsetzung in Höhe von T€ 2.965.

Mitarbeiter

Zum Jahresende 2009 beschäftigte das Unternehmen insgesamt 2 Mitarbeiter (Vorjahr:2 Mitarbeiter).

Forschung und Entwicklung

Die GeneScan Europe AG führt keine eigenständigen Entwicklungstätigkeiten durch. Entsprechend sind im laufenden Geschäftsjahr keine korrespondierenden Aufwendungen angefallen.

Stand der Anfechtungsklagen

Mit Urteil vom 4. Juni 2009 hat das Landgericht Mannheim (Az 23 O 106/07) entschieden, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 zu TOP 2 über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2006 und die Bestätigung des Gewinnverwendungsbeschlusses für das Geschäftsjahr 2005 sowie zu TOP 3 und 4 bezüglich der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat nichtig sind. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2006 wurde durch Urteil des Landgerichts Mannheim vom 30. Juli 2007 (Az 24 O 25/07) aufgehoben. Gegen dieses Urteil hat die Gesellschaft Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Das Verfahren beim Oberlandesgericht Karlsruhe ruht.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung der GeneScan Europe AG vom 21. Oktober 2008 stellte der Aktionär Uwe Böhm einen Antrag auf Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 1 AktG und zur Bestellung eines besonderen Vertreters gemäß § 147 Abs. 2 AktG.

Der Beschluss wurde mit 70.000 Nein-Stimmen zu 3.351 Ja-Stimmen abgelehnt. Infolge eines Auszählungsfehlers des die Auszählung durchführenden Hauptversammlungs-dienstleisters stellte der Versammlungsleiter jedoch irrtümlich zunächst die Annahme des Beschlusses fest und korrigierte dies später.

Nach Feststellung des fehlerhaften Beschlussergebnisses schloss der Versammlungsleiter die Hauptversammlung. Unmittelbar im Anschluss daran wurde er auf den Auszählungsfehler aufmerksam gemacht. Daraufhin eröffnete der Versammlungsleiter die Hauptversammlung wieder und verkündete das berichtigte Beschlussergebnis, wonach der Antrag des Aktionärs Böhm abgelehnt worden war.

Der Vorstand hat beim Landgericht Mannheim positive Beschlussfeststellungsklage mit dem Ziel erhoben, feststellen zu lassen, dass der Antrag des Aktionärs Böhm abgelehnt wurde und hilfsweise die Annahme des Beschlusses unter Berufung auf den Auszählungsfehler angefochten. Von Seiten der Aktionäre sind ebenfalls positive Beschlussfeststellungsklagen anhängig mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Annahme des Beschlusses feststellen zu lassen. Weiter sind der auf der Hauptversammlung vom 21. Oktober 2008 gefasste Gewinnverwendungsbeschluss sowie die Entlastung des Vorstands Gegenstand von Anfechtungsklagen. Alle genannten Verfahren wurden vom Landgericht Mannheim unter Az 23 O 164/08 als führendes Verfahren verbunden. Am 3. September 2009 fand zu der Frage des Auszählungsfehlers ein Beweistermin statt. Die Entscheidung des Gerichts vom 25. Februar 2010 lag der Gesellschaft bis dato noch nicht vor.

Wesentliche Ereignisse nach Ablauf des Berichtszeitraumes

Mit Ablauf des 11. Februar 2010 wurde die Preisfeststellung der Aktie der GeneScan Europe AG nach Widerruf der Zulassung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) eingestellt. Seit diesem Zeitpunkt ist die Gesellschaft nicht mehr börsennotiert.

Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB einschließlich erläuternder Bericht

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Auf der Hauptversammlung am 18. Juli 2007 wurde beschlossen, das Grundkapital um€ 2.965.480,00 auf € 60.520 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgte zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 50:1, das heißt 50 alte Aktien wurden zu einer neuen zusammengelegt. Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherab-setzung (§§ 222 ff. AktG).

Am 31. März 2009 wurde die Herabsetzung des Grundkapitals der GeneScan Europe AG von € 3.026.000 um € 2.965.480 auf € 60.520 ins Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden. Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG und zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 50:1, d.h. 50 alte Aktien wurden zu einer neuen zusammengelegt. Die Durchführung erfolgte im Oktober 2009 unter Wahrung der Frist zum Gläubigerschutz gemäß §§ 225 ff. AktG.

Nach Durchführung der Kapitalherabsetzung hat der Vorstand den Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 zur Umstellung auf Namensaktien zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet. Eine Eintragung ist bislang noch nicht erfolgt, da die zuständige Rechtspflegerin aufgrund von Bedenken hinsichtlich an der Wirksamkeit des Beschlusses die Eintragung zunächst abgelehnt hat. Die Gesellschaft hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde ist bislang nicht entschieden. Die aufgrund der Kapitalherabsetzung ermöglichte Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals an die Aktionäre der Gesellschaft erfolgte zum 20. Oktober 2009. Die Herabsetzung erfolgte nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG).

Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2009 € 60.520 und setzt sich aus 60.520 auf den Inhaber lautende Stückaktien zusammen.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestanden nicht.

Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten der Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Der niedrigste Schwellenwert für diese Mitteilungspflicht ist 3%.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, betreffen laut Mitteilung vom 22. Dezember 2004 die Eurofins Ventures B.V., Breda, Niederlande, die Eurofins Scientific S.E., Nantes, Frankreich und Herrn Dr. Gilles Martin.

Die Eurofins Ventures B.V. (Bergschot 71, 4817 PA Breda, Niederlande, im folgenden "Eurofins B.V.") hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 22. Dezember 2004 die Schwelle von 75% überschritten hat und nun 75,71% beträgt. Der Eurofins B.V. standen am 22. Dezember 2004 insgesamt 5.148.205 Stimmrechte von 6.800.000 Stimmrechten an unserer Gesellschaft zu. Diese Stimmrechte stehen der Eurofins B.V. unmittelbar zu.

Weiterhin hat uns die Eurofins Scientific S.E. (Rue Pierre Adolphe Bobierre - BP 42301, 44323 Nantes Cedex 3, Frankreich, im folgenden "Eurofins S.E.") nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 22. Dezember 2004 die Schwelle von 75% überschritten hat und nun 75,71% beträgt. Der Eurofins S.E. standen am 22. Dezember 2004 insgesamt 5.148.205 Stimmrechte von 6.800.000 Stimmrechten an unserer Gesellschaft zu. Diese Stimmrechte werden der Eurofins S.E. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 WpHG zugerechnet.

Schließlich hat uns Herr Dr. Gilles Martin (c/o Eurofins S.E.) nach §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 22. Dezember 2004 die Schwelle von 75% überschritten hat und nun 75,71% beträgt. Herrn Dr. Gilles Martin standen am 22. Dezember 2004 insgesamt 5.148.205 Stimmrechte von 6.800.000 Stimmrechten an unserer Gesellschaft zu. Die Stimmrechte werden Herrn Dr. Gilles Martin gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 WpHG zugerechnet.

Am 31. Mai 2009 trat der § 27 a WpHG neu in Kraft, der bei Schwellenberührungen und -überschreitungen gemäß § 21 und 22 WpHG ab 10% weitere Informationspflichten des jeweiligen Aktionärs vorsieht. Entsprechende Meldungen gingen der Gesellschaft im Berichtszeitraum nicht zu.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestanden nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Stimmrechtskontrollen, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, bestanden nicht.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Vorstand kann gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen bestehen. In der Satzung sind keine Vorschriften über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands enthalten. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist ebenso zulässig.

Satzungsänderungen erfolgen gemäß § 179 AktG durch Beschluss der Hauptversammlung. Änderungen, die nur die Fassung betreffen, können vom Aufsichtsrat beschlossen werden (§ 18 Satzung).

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Gezeichnete Kapital bis zum 23. August 2009 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Einlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch bis maximal € 3.400.000 zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat haben von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht.

Das Grundkapital ist um bis zu € 3.026.000 durch Ausgabe von bis zu 3.026.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe der Vorstand durch die Hauptversammlung am 24. August 2006 befristet bis zum 1. August 2011 ermächtigt wurde. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von diesem Umtauschrecht Gebrauch gemacht wird. Die neuen Aktien sind jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontroll-wechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestanden nicht.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestanden nicht.

ANGABE NACH § 289 ABS. 5 HGB

Die Gesellschaft verfügt in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess über tägliche bzw. monatliche Berichtstools, die als Grundlage für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem verwendet werden. Die für die Bearbeitung dieser Tools verantwortlichen Personen leiten dabei die entsprechenden Informationen an Vorstand und/oder Aufsichtsrat weiter.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Maßgeblich für die Unternehmensführung der GeneScan Europe AG, als bis zum 11. Februar 2010 börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft, waren in erster Linie das Aktiengesetz sowie die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex wurden dabei in der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG dargestellt (vgl. Seiten 6 ff.).

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand

Der Vorstand leitet die Gesellschaft und den Konzern in eigener Verantwortung. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt, überwacht und bei der Führung der Geschäfte beraten. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens (einschließlich der Tochtergesellschaften), stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der unternehmerischen Risiken, der Strategie und deren Umsetzung.

Mit Beschluss vom 12. Dezember 2008 hat der Aufsichtsrat dem Vorstand eine Geschäftsordnung gegeben. Die Geschäftsordnung nennt die Geschäftsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder, definiert die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten und führt die Geschäfte auf, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Hierzu zählen u. a. die Verabschiedung des Jahresbudgets, die Veräußerung wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebs, der Erwerb von Beteiligungen oder Entscheidungen über eine wesentliche Veränderung der Unternehmensstruktur. Weiterhin ist in der Geschäftsordnung festgelegt, dass jedes Vorstandsmitglied verpflichtet ist, etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich anzuzeigen. Jedem Mitglied des Vorstands sind in der Geschäftsordnung bestimmte Geschäftsbereiche zugeordnet worden. So führt beispielsweise der Vorstandssprecher der GeneScan Europe AG das operative Geschäft mit den Schwerpunkten Strategie, Marketing, Produktion und Vertrieb sowie Kooperationen und strategische Personalpolitik. Der Finanzvorstand ist für die Bereiche Finanzen, Controlling, Buchhaltung, Beschaffung, Gehaltsabrechnung, IT und Investor Relations verantwortlich. Die Leiter der operativen Tochtergesellschaften tragen weltweite Ergebnisverantwortung für ihr jeweiliges Unternehmen und berichten direkt an den Vorstand.

Die Vergütung des Vorstands wird in einem gesonderten Vergütungsbericht dargestellt. Für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit sind den Vorstandsmitgliedern keine weiteren Leistungen zugesagt worden, insbesondere enthalten die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder keine gesonderten Abfindungsklauseln. Die Rechtsfolgen einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses entsprechen daher den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, so dass angesichts der gewählten Laufzeit bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund eine Abfindung zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten würde.

Die Verträge der beiden Vorstände wurden im Juni 2009 mit Wirkung zum 01. Januar 2010 um ein weiteres Jahr verlängert und enden mit Ablauf des 31. Dezember 2010.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der GeneScan Europe AG besteht aus drei Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder; er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Am 12. Dezember 2008 gab sich der Aufsichtsrat eine neue Geschäftsordnung. Diese regelt u.a. die Offenlegung von Interessenkonflikten einzelner Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Aufsichtsrat, eine regelmäßige Effizienzüberprüfung der Aufsichtsratstätigkeit sowie eine Mindestanzahl von zwei Aufsichtsratssitzungen pro Kalenderhalbjahr. Von einer Ausschussbildung innerhalb des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat abgesehen, da eine weitere Untergliederung des Aufsichtsrats bei einem dreiköpfigen Gremium keinen Sinn ergeben würde und beschließende Aufsichtsrats-ausschüsse mit weniger als drei Mitgliedern ohnehin unzulässig sind. Im Geschäftsjahr 2009 hat der Aufsichtsrat viermal getagt und zwei Telefonkonferenzen abgehalten. Am 11. Dezember 2009 hat der Aufsichtsrat eine Selbstevaluierung durchgeführt, bei der er sich u.a. mit der Organisation des Aufsichtsrats und dem Sitzungsablauf sowie mit der Informationsversorgung und seiner Arbeitsweise befasst hat.

Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss, den Lagebericht und Konzernlagebericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen. Werden diese vom Aufsichtsrat gebilligt, so ist dieser festgestellt, sofern nicht der Vorstand und der Aufsichtsrat entscheiden, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird in einem gesonderten Vergütungsbericht dargestellt. Der Vorstand nimmt i.d.R. an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Die Beschlussvorlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Regel vor der Sitzung schriftlich übermittelt.

Außerhalb der Sitzungen informiert der Vorstandssprecher den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig i.d.R. mündlich über aktuelle Entwicklungen und erörtert mit diesem aktuelle Fragestellungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende der GeneScan Europe AG erläutert die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre (siehe Seiten 3 ff.) und berichtet hierüber während der Hauptversammlung.

Erklärung des Vorstands gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3. AktG

In sinngemäßer Anwendung des § 312 Abs. 3, Satz 3 AktG wird an dieser Stelle die Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht wie folgt wiedergegeben:

"Unsere Gesellschaft erhielt bei jedem im Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung und wurde durch die im Bericht angegebenen getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nicht benachteiligt."

Der Abschlussprüfer hat den Bericht des Vorstandes geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind

2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,

3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht enthält für den Aufsichtsrat und den Vorstand jeweils eine Beschreibung der Grundzüge des Vergütungssystems sowie Angaben über die Höhe der Vergütung. Er richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und beinhaltet Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) Bestandteil des Lageberichtes nach § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB sind. Er ist somit Bestandteil des testierten Einzelabschlusses.

Vergütung des Vorstands

Das Vergütungssystem des Vorstands soll die Vorstandsmitglieder entsprechend ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs sowie ihrer persönlichen Leistung angemessen vergüten. Es wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Die Vergütung setzt sich generell aus zwei Komponenten zusammen: einem festen Jahresgehalt und einem variablen Bonus. Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Der variable Bonus ist vom Erreichen bestimmter zu Beginn des Geschäftsjahres bzw. zu Beginn der Vorstandstätigkeit vom Aufsichtsrat festgelegter finanzieller und nicht-finanzieller Leistungsindikatoren abhängig. Die Zielerreichung für die Bestimmung des variablen Bonus wird generell erst im folgenden Geschäftsjahr ermittelt und kommt daher nicht bereits im laufenden Jahr zur Auszahlung. Im Geschäftsjahr 2009 erfolgte aus diesen Gründen lediglich die Auszahlung des erfolgsunabhängigen Teils der Barvergütung sowie des erfolgsabhängigen Teils der Barvergütung für das Geschäftsjahr 2008.

Die Vorstände haben in den Jahren 2008 und 2009 folgende Bezüge erhalten:

  T€ Barvergütung Erfolgsunabhängig Fixes Jahresgehalt Barvergütung Erfolgsunabhängig Sonstige Bezüge Barvergütung Erfolgsabhängig Variable Vergütung Gesamtbezüge
Dr. Florian Heupel 2008 25,0 0,0 11,3 36,3
  2009 25,0 0,0 5,0 30,0
Torsten Bess 2008 2,3 0,0 0,0 2,3
  2009 52,7 0,0 0,0 52,7
Total 2008 27,3 0,0 11,3 38,6
  2009 77,7 0,0 5,0 82,7

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtszeitraum eine von der Hauptversammlung festgesetzte Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während des gesamten Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer.

  T€ Barvergütung Erfolgsunabhängig Fixes Jahresgehalt Barvergütung Erfolgsunabhängig Sonstige Bezüge Barvergütung Erfolgsabhängig Variable Vergütung Gesamtbezüge
Dr. Matthias-Wilbur Weber 2008 24,0 0,0 0,0 24,0
  2009 24,0 0,0 0,0 24,0
Dr. Brigitte Obermaier 2008 12,0 0,0 0,0 12,0
  2009 12,0 0,0 0,0 12,0
Martin Christian Riemen 2008 3,0 0,0 0,0 3,0
  2009 18,0 0,0 0,0 18,0
Dr. Gilles Martin 2008 15,0 0,0 0,0 15,0
  2009 0,0 0,0 0,0 0,0
Total 2008 54,0 0,0 0,0 54,0
  2009 54,0 0,0 0,0 54,0

Directors' dealing

Weder die Mitglieder des Vorstands noch des Aufsichtsrats der GeneScan Europe AG sowie sonstige Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind, noch deren Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder, Verwandte, die seit mindestens einem Jahr im gemeinem Haushalt leben, haben im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 der Gesellschaft angezeigt, deren Stammaktien (ISIN DE000A0V9KV5 bzw. ISIN DE000AOZ1LZ7 ab 20. August 2009) gekauft oder verkauft zu haben.

Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Interne und externe Risiken

Entwicklungen, die bestandsgefährdend sein könnten oder geeignet sind die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nachhaltig und wesentlich zu beeinträchtigen, sind gegenwärtig nicht festzustellen. Dennoch können solche Risiken niemals vollständig ausgeschlossen werden.

Risikofrüherkennung

Im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems wurde während des Geschäftsjahres 2009 eine Aktualisierung der Risikosituation der GeneScan Europe AG vorgenommen.

Gemäß der gesetzlichen Regelung über Kontrolle und Transparenz i. S. des § 91 AktG wurde im Geschäftsjahr 2009 das Risikofrüherkennungssystem weiter fortgeführt. Die von der Unternehmensleitung in den Vorjahren definierte risikobewusste Unternehmensführung wurde fortgesetzt. Eine rechtzeitige Information von Vorstand und Aufsichtsrat in Hinblick auf mögliche Risiken und Entwicklungen war jederzeit gewährleistet.

Über die Überwachung der Prozesse durch das Qualitätsmanagementsystem hinaus bewertet und kommuniziert die Geschäftsführung mittels monatlicher Berichterstattung aller Konzerngesellschaften in regelmäßigen Geschäftsleitungssitzungen sämtliche Risiko-aspekte.

Gesamtwirtschaftliche Risiken

Die Nachfrage auf dem Markt für Standard-GVO-Proben hängt kurzfristig generell nicht übermäßig von der konjunkturellen Entwicklung der Gesamtwirtschaft ab. Dennoch muss als wesentliches allgemeines externes Risiko die weiter fortbestehende Finanzkrise wahrgenommen werden. Die gegenwärtige Kreditverknappung auf den Finanzmärkten könnte die Finanzierungsmöglichkeiten einiger Kunden erschweren mit der Folge, dass sich die Kaufabsichten bezüglich der Produkte und Dienstleistungen der GeneScan ändern, verzögern oder Transaktionen nicht durchgeführt werden.

Durch die Finanzkrise steigt auch das Risiko, dass Nahrungs- und Futtermittel, die GVO enthalten, vom Verbraucher akzeptiert werden. Nahrungs- bzw. Futtermittel, die mit einer Kennzeichnung "Enthält GVO" versehen sind, müssen dementsprechend nicht mehr auf GVO getestet werden. Die dann verbleibende Testnachfrage in Bezug auf andere nicht-deklarierte GVO-Spezies würde vermutlich stark zurückgehen.

Da der Markt für GVO-Testing stark durch gesetzgeberische, politische und regulatorische Rahmenbedingungen sowie durch das Konsumentenverhalten beeinflusst wird, ist das Eintreffen potentieller Veränderungen des Marktes jedoch nicht vorhersehbar.

Somit besteht für das laufende Geschäftsjahr 2010 das Risiko von deutlich rückläufigen Umsätzen und entsprechend stark zurückgehenden Erträgen, da die beiden Sonderkonjunkturen BT10 sowie Event 32 im Geschäftsjahr 2009 zu Ende gingen. Insofern sind die langfristigen Perspektiven unter Risikogesichtspunkten für das GVO-Geschäft generell als äußerst unsicher anzusehen.

Sowohl der amerikanische als auch der europäische Markt für Analysen bezogen auf Standard-GVO bleibt durch einen starken Wettbewerb geprägt, so dass das Risiko einer deutlichen Absenkung des heutigen Marktpreisniveaus durchaus besteht.

Durch die breite Streuung des Kundenstammes konzentriert sich das Risiko jedoch nicht auf wenige große Kunden.

Risiken durch Wettbewerb

Das Unternehmen erwartet weiterhin einen hohen Wettbewerbsdruck auf dem Markt für Standard-GVO-Proben bei nahezu unveränderter Nachfrage. Es besteht das Risiko, dass sich der schon in den letzten Jahren zu beobachtende Trend zu sinkenden Durchschnittspreise für GVO-Proben auch im Geschäftsjahr 2010 fortsetzen wird. Zusätzlich besteht das Risiko, dass alternative Technologien von Wettbewerbern oder Newcomern entwickelt oder vermarktet werden, die die derzeit angebotenen Dienstleistungen substituieren oder kanibalisieren. Diese Risiken wirken sich dabei auf die Ergebnisabführung seitens der Eurofins GeneScan GmbH aus.

Kreditrisiken

Kredit- bzw. Ausfallrisiken sind Risiken bedingt durch einen finanziellen Verlust, wenn ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. In diesem Zusammenhang sind vor allem Darlehen an verbundene Unternehmen zu betrachten. Da für diese Darlehen die selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts vorliegt, sind die Kreditrisiken des Unternehmens im Zusammenhang mit diesen Forderungen insgesamt als gering anzusehen.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken stellen die Gefahr dar, den eigenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Aufgrund der Höhe der verfügbaren liquiden Mittel bestand für das Unternehmen im Berichtszeitraum kein nennenswertes Liquiditätsrisiko.

Zinsänderungsrisiken

Ein Zinsrisiko der GeneScan Europe AG ergibt sich aus der Begebung von variabel verzinsten Darlehen an verbundene Unternehmen. Hieraus resultieren bei Zinsschwankungen entsprechende ertragsseitige Wirkungen. Da keine relevanten Darlehensverbindlichkeiten eingegangen wurden, lagen keine entsprechenden Zinsrisiken vor.

Währungsrisiken

Aufgrund der Finanzkrise ist grundsätzlich von einem erhöhten Wechselkursrisiko auszugehen.

Beschaffungsrisiken

Es lagen keine relevanten Beschaffungsrisiken vor. Es wird im kommenden Jahr jedoch mit einem Anstieg der Energiepreise gerechnet.

Umweltrisiken

Es lagen keine relevanten Umweltrisiken vor.

Ausblick 2010 und Perspektiven für die künftige Entwicklung

Die internationale Finanzkrise hat in 2009 auch weiterhin die Realwirtschaft erfasst, die teilweise drastische Nachfragerückgänge verzeichnete. Konjunkturforschungsinstitute wie der Internationale Währungsfond (IWF) erwarten für das Kalenderjahr 2010 eine globale Wachstumsrate von bis zu vier Prozent, die größtenteils durch die Schwellenländer getragen wird. Für die Industriestaaten erwartet der IWF eine zögerliche Erholung der schwersten Rezession seit der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre, deren Überwindung auch in 2010 von staatlichen Unterstützungsprogrammen abhängt. In Bezug auf Deutschland rechnet der IWF für 2010 nach einem Rückgang in 2009 mit einem Wachstum von 1,5%. Generell rechnen die Konjunkturforscher für das erste Halbjahr 2010 mit einer Belastung bedingt durch das Auslaufen von staatlichen Hilfen. Erst im weiteren Jahresverlauf wird eine Verbesserung der Lage erwartet. Die Erholung der Industriestaaten ist aber im großen Maße von der Entwicklung der Arbeitsmärkte sowie der Staatsverschuldung abhängig.

Vor diesem Hintergrund rechnet die GeneScan allgemein mit einem schwierigen Jahr 2010, das geprägt sein könnte von Forderungsausfällen, sollten Kunden in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Aus diesem Grund wird das verstärkte Forderungsmanagement und -monitoring fortgesetzt und freie Liquidität der Gesellschaft in sichere kurzfristige Anleihen angelegt. Des Weiteren erfolgt eine Absicherung der an verbundene Unternehmen begebenen Darlehen durch selbstschuldnerische Bankbürgschaften in entsprechender Höhe.

Die GeneScan wird als Kompetenz-Zentrum GVO auch weiterhin ein wesentlicher Schrittmacher in Bezug auf die Marktentwicklung im zukünftigen GVO-Dienstleistungs-geschäft sein. Dabei wird an der Strategie als Qualitäts-Anbieter festgehalten.

Eine Neuerung im Dienstleistungsspektrum des Unternehmens ist der in diesem Jahr eingeführte Hexaplex Real-Time PCR Assay, der vom Markt gut angenommen wird und die alten Screening-Assays ergänzt und langfristig ersetzen wird. Dabei werden fünf GVO Genelemente gleichzeitig detektiert: Cauliflower Mosaic Virus 35S Promoter, Agrobacterium tumefaciens NOS Terminator, Figwort Mosaic Virus 34S Promoter und zwei weitere konstrukt-spezifische Sequenzen, die in neuen genmodifizierten Sorten von Soja und Mais vorkommen und die keine gemeinsamen generellen Screening Elemente besitzen. Ein sechstes Detektionssystem wird als Qualitätsmaßnahme für eine Positiv-Kontrolle verwandt, um die Abwesenheit von PCR-hemmenden Substanzen zu prüfen. Durch diese Service-Innovation wird versucht, dem starken Preisdruck zu begegnen, der derzeit auf dem Markt zu beobachten ist.

Die langfristigen Perspektiven für das GVO-Geschäft bleiben jedoch weiter unsicher, da das wirtschaftliche Umfeld von einer sehr kompetitiven Marktsituation geprägt ist. Zudem wird es in einigen Bereichen deutlich schwieriger und teurer für unsere Kunden, GVO-freie Ware zu beziehen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich die Einstellung unserer Kunden hinsichtlich GVO-Tests in einigen Marktsegmenten grundlegend ändern kann.

Um die Marktführerschaft im GVO-Bereich zu verteidigen und kommenden Markt- und Preisentwicklungen gewachsen zu sein, soll auch in Zukunft die Kostenstruktur der GeneScan kontinuierlich optimiert werden. Für 2010 sind vor allem Ersatzinvestitionen im operativen Geschäft vorgesehen. GeneScan erwartet grundsätzlich in 2010 ein positives operatives Ergebnis unter den Annahmen einer normalen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern, dass nach bestem Wissen, gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagerbericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

 

Freiburg i. Br., 25. Februar 2010

Der Vorstand

Dr. Florian Heupel

Torsten Bess

Bestätigungsvermerk des Abschlußprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der GeneScan Europe Aktiengesellschaft, Freiburg i.Br., für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar."

 

Hamburg, den 25. Februar 2010

MDS Möhrle GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Horstkötter, Wirtschaftsprüfer

ppa. Grums, Wirtschaftsprüfer

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