Metasoftware AI UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Kleine seit 17.1.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Markus Freiherr von Seydlitz-Kurtzbach | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
boutique de film GmbH(vormals: the accessory shop GmbH)München(vormals: Ingolstadt)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der boutique de film GmbH (vormals the accessory shop GmbH), München (im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt) ist gemäß § 264 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB auf der Grundlage der erstmals zum 1. Januar 2010 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften führte zu keinen Änderungen bei den Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen war daher nicht notwendig, die Zahlen des laufenden Geschäftsjahres sind mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB kein Gebrauch gemacht. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 288, 286 (4) HGB teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft erstellte keine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz. 2. Going Concern und Überschuldung Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von EUR 32.023,04 aus. Die Bilanz enthält zudem eine Darlehensverbindlichkeit in Höhe von TEUR 67. Nach Ansicht der Geschäftsführung steht dies einer Fortführung des Unternehmens jedoch nicht entgegen. Zur Abwendung der Überschuldung liegt hierüber eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung über TEUR 25 vor. II. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Die immateriellen Vermögensgegenstände mit einem Nettowert von über € 410 wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von drei bis acht Jahren linear abgeschrieben. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet und werden linear wie folgt abgeschrieben: Nutzungsdauer Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Seit dem 01.01.2010 werden die abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände sowie bestimmte immateriellen Vermögensgegenstände (Trivialprogramme) des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert von bis zu netto EUR 410, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Bis zum 31.12.2009 wurden abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände sowie bestimmte immateriellen Vermögensgegenstände (Trivialprogramme) des Anlagevermögens bis zu einem Wert von netto 150 EUR im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Bei abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen mit einem Nettowert über EUR 150 und unter 1.000 EUR sowie bei immateriellen Vermögensgegenständen (Trivialprogramme) mit einem Nettowert zwischen € 150 und € 410 erfolgte die Erfassung aller Zugänge eines Geschäftsjahrs in einem Sammelposten. Dieser wird gem. § 6 Abs. 2 a EStG über 5 Jahre verteilt gleichmäßig aufgelöst (20% p.a.). Die Gegenstände des Vorratsvermögens sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel werden mit Nennwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Bei den Steuerrückstellungen sowie den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Zum 31.12.2010 beläuft sich das Stammkapital auf EUR 25.000 und ist zur Hälfte eingezahlt. Die Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten setzen sich wie folgt zusammen:
IV. ANDERE ANGABEN Geschäftsführung Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Christina Nasielski, Kauffrau, München.
Ingolstadt, 31. Dezember 2011 boutique de film GmbH (vormals the accessory shop GmbH) Die Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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