Medea Live GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benedikt Alder seit 19.6.2025 | Geschäftsführer |
Lutz Grotehöfer seit 19.6.2025 | Geschäftsführer |
Detlef Kornett seit 10.4.2024 | Geschäftsführer |
Jacqueline Zich seit 27.12.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
DEAG Deutsche Entertaiment AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DEAG Deutsche Entertainment AktiengesellschaftBerlinKonzernabschluss Geschäftsjahr 2022BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022SEHR GEEHRTE INVESTORINNEN, SEHR GEEHRTE INVESTOREN,der Aufsichtsrat der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG) hat sich in diesem Geschäftsjahr regelmäßig und sehr ausführlich mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens befasst. Insbesondere, da auch das vergangene Geschäftsjahr von außergewöhnlichen Ereignissen geprägt war. Nicht nur die COVID-19-Pandemie, sondern auch eine Energiekrise mit einhergehender stark steigender Inflation und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sind hier als besondere Umstände zu nennen. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, haben wir den Vorstand bei der Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und ihn bei Fragen zur Unternehmensleitung regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugen. Der Aufsichtsrat wurde in sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, rechtzeitig und direkt eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die Geschäftsentwicklung, die Planung und die Lage des Unternehmens einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements informiert. Entscheidungsrelevante Unterlagen wurden vom Vorstand rechtzeitig im Vorfeld zu den Aufsichtsratssitzungen zur Verfügung gestellt. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden ausführlich erläutert und die Ursachen hierfür analysiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere wurden alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat insgesamt siebenmal im Rahmen von ordentlichen Aufsichtsratssitzungen getagt, die ausschließlich im Rahmen von Videokonferenzen stattfanden. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr fünf außerordentliche Aufsichtsratssitzungen durchgeführt, von denen vier als Telefonsitzungen und eine als Videokonferenz stattgefunden haben. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder waren bei mehr als der Hälfte der Sitzungen anwesend. Die Mitglieder des Vorstands haben an den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nicht etwas anderes bestimmt hatte. Bei den außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen war ein Vorstand einmalig mit anwesend, im Übrigen hat der Aufsichtsrat ohne Vorstände getagt. Eilbedürftige Angelegenheiten wurden mit schriftlichen Umlaufbeschlüssen entschieden. Sämtliche Beschlüsse wurden jeweils auf Basis detaillierter Beschlussvorlagen und Erörterung mit dem Vorstand getroffen. Auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsratsvorsitzende fortlaufend in engem Austausch und Dialog mit den Vorstandsmitgliedern. Im Anschluss informierte der Aufsichtsratsvorsitzende jeweils die anderen Aufsichtsratsmitglieder über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle im Unternehmen. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
Besetzung von Vorstand und AufsichtsratDie Besetzung des Vorstandes hat sich im Geschäftsjahr 2022 nicht verändert. Der Vorstand besteht aus fünf Personen: Herrn Prof. Peter L.H. Schwenkow, Herrn Christian Diekmann, Herrn Detlef Kornett, Herrn Roman Velke und Herrn Moritz Schwenkow. Die Besetzung des Aufsichtsrats hat sich im Berichtszeitraum wie folgt verändert: Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2022 aus den drei Mitgliedern Herrn Wolf-D. Gramatke, Herrn Michael Busch und Herrn Tobias Buck. Die reguläre Amtszeit aller Aufsichtsräte endete mit dem Ablauf der Hauptversammlung 2022. Herr Michael Busch ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Auf der Hauptversammlung wurden folgende drei Personen als Aufsichtsräte gewählt: Herr Wolf-D. Gramatke, Herr Tobias Buck und Herr Vincent Wobbe. Die neue Amtsdauer endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2025 beschließt. Auf der anschließenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurde Herr Wolf-D. Gramatke zum Vorsitzenden und Herr Tobias Buck zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Ausschüsse des Aufsichtsrats wurden nicht gebildet, da der Aufsichtsrat nur aus drei Personen besteht. Alle Entscheidungen wurden im Gremium getroffen. Interessenskonflikte im Aufsichtsrat sind während des Berichtszeitraums nicht aufgetreten. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDie Hauptversammlung der DEAG wählte am 23.06.2022 die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022. Der Abschlussprüfer prüfte den Jahresabschluss 2022 der DEAG, den Konzernabschluss 2022 und den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht für die Gesellschaft und den DEAG-Konzern und erteilte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 30.03.2023 wurde zusammen mit den Vertretern des Abschlussprüfers der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für die Gesellschaft und den DEAG-Konzerns sowie der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer hat dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Abschlussprüfer hat ferner die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems beurteilt, die zu keinen Einwendungen geführt hat. In der Aufsichtsratssitzung vom 30.03.2023 wurden mit dem Abschlussprüfer der Konzernabschluss und der Jahresabschluss weitergehend erörtert. Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht für die Gesellschaft und den DEAG-Konzern sowie der Jahresabschluss der DEAG und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Prüfung und Beschlussfassung vor. Nach Prüfung und Diskussion des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts sowie des Jahresabschlusses der DEAG im Aufsichtsrat waren keine Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer zu erheben. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht für die Gesellschaft und den DEAG-Konzern für das Geschäftsjahr 2022 erhoben und hat diesen gebilligt. Der Aufsichtsrat hat außerdem den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 gebilligt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit nach §172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsleitung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft und des DEAG-Konzerns ausdrücklich für die in dem vergangenen, außerordentlich anspruchsvollen und herausfordernden Geschäftsjahr 2022 geleistete Arbeit.
Berlin, im März 2023 Für den Aufsichtsrat Wolf-D. Gramatke, Vorsitzender des Aufsichtsrats ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT UND KONZERNLAGEBERICHT1 GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS1.1 GESCHÄFTSMODELL INKLUSIVE ZIELE UND STRATEGIEDie DEAG Deutsche Entertainment AG (DEAG) ist ein führender europäischer Live-Entertainment-Anbieter mit nahezu 45 Jahren Erfahrung und 20 Standorten in ihren Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Schweiz, Irland und Dänemark. Als Live-Entertainment-Dienstleister mit vertikal integriertem Geschäftsmodell verfügt die DEAG über umfassende Expertise in der Organisation, Vermarktung und Durchführung von Live-Events sowie im Ticketvertrieb über die konzerneigenen Ticketing-Plattformen myticket, Gigantic Tickets und tickets.ie für eigenen und Dritt-Content. Auf diese Weise deckt die DEAG einen großen Teil der Wertschöpfungskette im Live Entertainment ab. Mit ihrem breit diversifizierten Künstlerportfolio in den Geschäftsfeldern Rock/Pop, Classics & Jazz, Family-Entertainment, Spoken Word & Literary Events und Arts+Exhibitions mit mehr als 800 Künstlern und rund 6.000 Veranstaltungen im Jahr, für die 2023 voraussichtlich mehr als 10 Mio. Tickets verkauft werden, adressiert die DEAG zunehmend gezielt weniger wettbewerbsintensive, attraktive Nischenmärkte und positioniert sich in diesen frühzeitig mit starkem, profitablem Content. Dabei liegt ein Fokus auf dem weiteren Ausbau eigener margenstarker Veranstaltungsformate wie den Christmas Garden, die in der Saison 2022/2023 auf 19 Standorte in Deutschland und dem europäischen Ausland ausgeweitet wurden, und für die ein Großteil der Tickets über myticket abwickelt wird. Darüber hinaus ist die DEAG erfolgreicher Betreiber mehrerer Veranstaltungsstätten. Zu diesen zählen die myticket Jahrhunderthalle in Frankfurt (Deutschland), der Salle Metropole in Lausanne und die Veranstaltungsstätte für das Festival "Sion sous les étoiles" in Sion (beide in der Schweiz) sowie Grundstücke im britischen Beauly, auf dem das "Belladrum Festival" stattfindet, und das Veranstaltungsareal des Musikfestivals "NATURE ONE" in Kastellaun (Deutschland). Ein stetig wachsender Anteil der mehr als 9 Mio. Tickets, die die DEAG im Jahr 2022 abgesetzt hat, wird über die konzerneigenen Ticketing-Plattformen umgesetzt. Mittelfristig soll der über die eigenen Ticketing-Plattformen vertriebene Anteil stetig erhöht werden und die Plattformen auch als attraktive Alternative für Dritt-Content-Produzenten fungieren. In den kommenden Jahren soll die Anzahl an Tickets für DEAG-eigene Veranstaltungsformate von derzeit rund 3 Mio. auf über 8 Mio. erhöht werden. Die DEAG strebt an, zu einem etablierten Vertriebskanal in ihren Kernmärkten nicht nur im Bereich Konzerte und Events, sondern auch bei Sport und Ausstellungen zu werden. Mit ihrem erfahrenen Management, der Expertise ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einer tragfähigen Struktur verfügt die DEAG über eine gute Reputation und einen sehr guten Zugang zu nationalen und internationalen Künstlern. Als Spezialist für Live-Entertainment-Veranstaltungen ist die DEAG zudem ein wichtiger Kooperationspartner für große Medienunternehmen. Durch diese gezielten Kooperationen eröffnen sich der DEAG zusätzliche Wachstumspotenziale. Die DEAG und ihre Tochtergesellschaften sind eine etablierte Größe der europäischen Live-Entertainment-Branche. Im Rahmen ihrer M&A-Strategie ("Buy-and-Build") erweitert die DEAG durch Übernahmen und Eingliederungen von Wettbewerbern und Dienstleistern ihr Portfolio und erhält so Zugang zu hochklassigen Veranstaltungsformaten und -orten sowie State-of-the-Art-Technologien. Die Erweiterung ihres Portfolios bietet der DEAG hohe Synergie- und Integrationspotenziale, insbesondere in den Bereichen Live Entertainment und Ticketing sowie bei der Künstlerakquisition. Auch 2022 hat die DEAG ihren internationalen Expansionskurs erfolgreich fortgesetzt. Die DEAG hat sämtliche Anteile des Konzertveranstalters A.C.T. Artist Agency mit Wirkung zum 01.01.2023 übernommen und ihre Aktivitäten im Bereich Festivals durch die Akquisitionen des Electro-Music-Festivals "Airbeat One" und des Goa-/Psytrance-Festivals "Indian Spirit" deutlich ausgeweitet. Zudem wurde die Marktstellung im Bereich Classics & Jazz durch die ab 01.01.2023 wirkende Übernahme der Klassik- und Cross-over-Veranstaltung "Classic Open Air am Gendarmenmarkt" ausgebaut. In Großbritannien wurde die Marktstellung durch die Übernahme des schottischen Promoters Regular Music weiter gestärkt. Im Bereich Spoken Word & Literary Events hat die DEAG zudem mit der Übernahme des englischen Bücher-Abonnementdienstes LoveMyRead ihre Geschäftsaktivitäten ausgeweitet. Die Ticketing-Plattformen myticket und Gigantic Tickets für eigenen und Dritt-Content wurden mit der Mehrheitsbeteiligung an der irischen Gesellschaft Oshi Software Limited, Betreiber der Ticketing-Plattform tickets.ie, um einen der führenden unabhängigen Ticketing-Anbieter für Dritt-Content im Bereich Live Entertainment in Irland ergänzt. Synergieeffekte ergeben sich für die DEAG unter anderem durch den Vertrieb von Tickets für Veranstaltungen von Singular Artists. Der Konzert- und Eventveranstalter wurde im Herbst 2020 in Irland von der DEAG gemeinsam mit renommierten Partnern gegründet und veranstaltet jährlich rund 300 Live-Events in Irland und Nordirland. Auch zukünftig sollen die internationalen Aktivitäten weiter ausgebaut werden. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf ergänzenden Akquisitionen im Bereich Ticketing sowie der Expansion in neue europäische Märkte. Konzernstruktur, Beteiligungen, Standorte und MitarbeiterDie DEAG berichtet in den Segmenten Live Touring und Entertainment Services über die Geschäftsentwicklung der DEAG-Holding als Konzernmuttergesellschaft mit ihren über 60 verbundenen Gesellschaften an aktuell 20 Standorten in Deutschland, Großbritannien, Irland, der Schweiz und Dänemark. Im Segment Live Touring wird das Tourneegeschäft ausgewiesen. Hierzu zählen die Aktivitäten der Gesellschaften DEAG Classics (Berlin) mit The Classical Company (Zürich, Schweiz), CSB Island Entertainment (Fan0, Dänemark), lit.COLOGNE und litissimo (beide in Köln ansässig), DEAG Concerts (Berlin), KBK Konzert- u. Künstleragentur (Berlin), Wizard Promotions Konzertagentur (Frankfurt/ Main), Grünland Family Entertainment (Berlin), Global Concerts Touring (München), Christmas Garden Deutschland (Berlin) und Hans Boehlke Elektroinstallationen (Berlin), I-Motion GmbH Event & Communication (Mülheim-Kärlich), MEWES Entertainment Group (Hamburg), des Teilkonzerns Gigantic Holdings inkl. Myticket Services (London, Großbritannien) und Oshi Software, des Teilkonzerns Kilimanjaro (London, Großbritannien) einschließlich der Flying Music Group und Singular Artists (Dublin/Irland) sowie dem Teilkonzern JAS Theatricals (vormals Kilimanjaro Theatricals), die UK Live, Regular Ltd. (Edinburgh, Großbritannien) und der Teilkonzern Fane Productions inklusive der LoveMyRead. Im Segment Entertainment Services werden das regionale Geschäft sowie das gesamte Dienstleistungsgeschäft ausgewiesen. Hierzu zählen die Aktivitäten der AIO-Gruppe (Glattpark, Schweiz) einschließlich des Teilkonzerns Live Music Production (LMP)/Live Music Entertainment (LME); beide in Le Grand-Saconnex, Schweiz, ansässig, der Global Concerts (München), Concert Concept (Berlin), des Teilkonzerns C2 Concerts (Stuttgart), Grandezza Entertainment (Berlin), River Concerts (Berlin) und Elbklassik (Hamburg), Kultur im Park (Berlin), handwerker promotion (Unna), LiveGeist Entertainment (Frankfurt/Main), Kultur- und Kongresszentrum Jahrhunderthalle (Frankfurt/Main), FOH Rhein Main Concerts (Frankfurt/Main), Airbeat One (Berlin), Indian Spirit sowie der mytic myticket (Berlin). Im Berichtsjahr ergaben sich Veränderungen des Konsolidierungskreises im Wesentlichen bezogen auf das erstmals in den Konzern einbezogenen inländische Tochterunternehmen Airbeat One GmbH (seit 01.07.2022) sowie der erstmalig einbezogenen, im Ausland ansässigen Tochterunternehmen LoveMyRead Ltd. (seit 01.05.2022), Oshi Software Ltd. (seit 01.11.2022) und Regular Ltd. (seit 31.12.2022). Im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich 436 Mitarbeiter (Vorjahr: 297 Mitarbeiter) für den DEAG-Konzern im In- und Ausland tätig. Bei der DEAG Deutsche Entertainment AG waren im Jahresdurchschnitt 34 Mitarbeiter (Vorjahr: 33 Mitarbeiter) beschäftigt. 1.2 STEUERUNGSSYSTEM UND LEISTUNGSINDIKATORENDas Finanzmanagement der DEAG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft die wesentlichen finanziellen Entscheidungen innerhalb des Konzerns. Im Projektgeschäft werden die Bruttomarge sowie die Break-Even-Ticketanzahl als wichtigste Steuerungsgrößen herangezogen. Bei der Gesamtunternehmenssteuerung sind Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) die entscheidenden Kennziffern, die ebenso von Marktteilnehmern, Investoren und finanzierenden Banken zur Beurteilung herangezogen werden. Bei Unternehmensakquisitionen ist neben den unternehmensbezogenen Kennziffern die Amortisationsdauer des Kaufpreises ein wichtiges Entscheidungskriterium. Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können und zugleich die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Die Erfüllung von Covenants-Kriterien im Zusammenhang mit in Anspruch genommenen Finanzierungen wird laufend überwacht. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGENWie aus Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervorgeht, stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Jahr 2022 um 1,8 %, nach einem Anstieg von 2,6 % im Jahr zuvor. Die Dynamik der deutschen Wirtschaft hat sich zum Jahresende deutlich abgeschwächt. Nachdem in den ersten drei Quartalen das BIP jeweils noch zugelegt hatte, ist es im vierten Quartal gegenüber dem Vorquartal um 0,4 % gesunken. Geprägt wurde die gesamtwirtschaftliche Lage 2022 von den Folgen des Kriegs in der Ukraine und extremen Energiepreiserhöhungen, so Destatis. Darüber hinaus wurde die deutsche Wirtschaft von Material- und Lieferengpässen, stark steigenden Preisen beispielsweise für Nahrungsmittel sowie dem Fachkräftemangel gebremst. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 4,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Zurückzuführen ist der deutliche Anstieg insbesondere auf Nachholeffekte, nachdem im Frühjahr 2022 fast alle Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden. Die Konsumausgaben des Staates erhöhten sich moderat um 1,1 %, nachdem die beiden Vorjahre geprägt waren durch die Finanzierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Für das Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung einen leichten Anstieg der Wirtschaftsleistung um 0,2 %. Es bestünden weiterhin große Unsicherheiten, die die wirtschaftliche Entwicklung bremsten. Dazu zählt die Bundesregierung den Krieg in der Ukraine, die schwache weltwirtschaftliche Entwicklung und hohe Energiepreise. Die Europäische Kommission prognostiziert in ihrer Winterprognose für Deutschland ein Wirtschaftswachstum von ebenfalls 0,2 % im Jahr 2023 und ein Plus von 1,3 % in 2024. Für den Euroraum wird ein Zuwachs von 0,9 % im Jahr 2023 und 1,5 % 2024 erwartet. Für das vergangene Jahr hat die Kommission einen Zuwachs der Wirtschaftsleistung im Euroraum von 3,5 % ermittelt. Im Vereinigten Königreich hat das Office for National Statistics für 2022 einen Zuwachs des BIP um 4,0 % ermittelt (2021: +7,6 %). Der Internationale Währungsfonds erwartet für das Vereinigte Königreich 2023 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von 0,6 % und einen Zuwachs des BIP von 0,9 % in 2024. Begründet wird das Minus im laufenden Jahr mit einer strafferen Finanz- und Geldpolitik sowie noch immer hohen Energiepreisen, die die Haushalte belasten. In der Schweiz hat das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) ein Wirtschaftswachstum von 2,1 % ermittelt, nach 3,9 % im Vorjahr. Geprägt wurde die konjunkturelle Entwicklung durch die Erholung von der Corona-Krise. Auf der anderen Seite lasteten die angespannte Energielage in Europa und das eingetrübte internationale Umfeld auf der Entwicklung, so SECO. Die Raiffeisen-Ökonomen erwarten ein BIP-Wachstum von 1,0 % in 2023. Hohe Energiepreise, steigende Lebenshaltungskosten und eine abnehmende Exportdynamik bremsten die Konjunktur in der Schweiz. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC prognostiziert in ihrer aktuellen Studie "German Entertainment and Media Outlook 2022-2026" für den deutschen Medienmarkt eine jährliche durchschnittliche Wachstumsrate von 3,4 % bis 2026. Das Gesamtmarktvolumen in Deutschland belaufe sich demnach auf 75 Mrd. Euro in 2026. Die Einnahmen aus Livemusik stiegen 2021 gegenüber dem Vorjahr um 72,1 % auf 835 Mio. Euro. Für 2022 erwartet PwC ein erneutes starkes Plus beim Wachstum von dann 85,5 % auf 1,5 Mrd. Euro. Der Umsatz im Bereich Livemusik soll 2026 1,8 Mrd. Euro betragen und bis dahin jährlich durchschnittlich um 16,7 % wachsen. Die Erlöse aus Ticketverkäufen dürften bis 2026 um jährlich durchschnittlich 17,3 % wachsen und 2026 einen Umsatz von 1,5 Mrd. Euro ausmachen, nach 1,2 Mrd. Euro in 2022. Die Sponsoringumsätze sollten sich nach Schätzungen von PwC 2026 auf 352 Mio. Euro belaufen. Wie aus der Studie "UK Entertainment and Media Outlook 2022-2026" hervorgeht, erwartet PwC für den Medienmarkt im Vereinigten Königreich bis 2026 eine Wachstumsrate von 4,0 % pro Jahr. Die Erlöse sollen dann bei 97 Mrd. GBP liegen, womit der britische Medienmarkt der größte in Europa wäre. 2.2 GESCHÄFTSVERLAUFDas Geschäftsjahr 2022 war geprägt von einer weiteren deutlichen Belebung der Geschäftsaktivitäten und Ausweitung des Geschäftsvolumens. Obgleich das gesamtwirtschaftliche Umfeld mit Faktoren wie dem Ukrainekrieg und hohen Inflationszahlen weiterhin herausfordernd war, konnte die DEAG aus einer Position der Stärke heraus 2022 als Rekordjahr abschließen. Dabei wurde die sehr gute Geschäftsentwicklung getragen von Nachholeffekten nach dem Neustart des Live Entertainment, zuvorderst jedoch durch starkes organisches Wachstum. Die Gesellschaft verzeichnete eine Nachfrage nach Tickets auf extrem hohem Niveau und konnte sämtliche Konzerte und Events plangemäß durchführen. Die DEAG hat zudem ihre Wachstumsstrategie konsequent umgesetzt und Weichen für ihr langfristiges Wachstum gestellt. Zudem haben die von der DEAG in den Jahren 2019 bis 2021 übernommenen Gesellschaften 2022 pandemiebedingt erstmals signifikant zur guten Entwicklung beigetragen. In der Berichtsperiode hat die DEAG in sämtlichen Geschäftsbereichen erfolgreich eine Reihe von Konzerten und Events veranstaltet. Darunter ausverkaufte Tourneen und Konzerte mit Ed Sheeran im Bereich Rock/ Pop, zahlreiche Electro-Music- und Open-Air-Festivals und im Bereich Spoken Word & Literary Events das internationale Literaturfestival "lit.COLOGNE" und Deutschlands größtes Philosophie-Festival "phil. COLOGNE". Im Bereich Arts+Exhibitions wurden die Christmas Garden in der Saison 2022/2023 auf 19 Standorte in Deutschland und dem europäischen Ausland ausgeweitet. Neu hinzugekommen sind Standorte in Polen und Italien. Insgesamt wurden die funkelnden Winterlandschaften der Christmas Garden an sämtlichen Standorten von über 2 Mio. Menschen besucht. Eigene, markenstarke Veranstaltungsformate der DEAG tragen inzwischen nahezu die Hälfte zum Gesamtumsatz bei. Der Anteil wiederkehrender Erlöse durch DEAG-eigene Marken und Events soll zukünftig weiter ausgebaut werden. Für die Gesellschaft gehen damit eine höhere Visibilität und Planbarkeit der Umsätze einher. Insgesamt wurden allein zwischen Juni und August mehr als 3 Mio. Tickets verkauft, mithin ein Rekordsommer für die DEAG. Im Gesamtjahr 2022 hat die DEAG mehr als 9 Mio. Tickets abgesetzt. Eine massive Steigerung von rund 80 % gegenüber dem Vor-Corona-Niveau als die DEAG jährlich über 5 Mio. Tickets abgesetzt hat. Das Ticketing ist einer der Wachstumstreiber der DEAG, entwickelt sich sehr dynamisch und wird stetig ausgeweitet. Ein Großteil der Tickets wird inzwischen über die konzerneigenen Ticketing-Plattformen für eigenen und Dritt-Content myticket, Gigantic Tickets und seit Oktober 2022 auch über tickets.ie abgewickelt. Letztere wird kontrolliert durch eine Mehrheitsbeteiligung der DEAG am irischen Unternehmen Oshi Software Limited, Betreiber von tickets.ie. Die Ticketing-Plattform gehört zu den führenden unabhängigen Ticketing-Anbietern in Irland für Dritt-Content im Bereich Live Entertainment. Die DEAG hat im vergangenen Geschäftsjahr erfolgreich ihre Buy- & Build-Strategie fortgesetzt. In UK wurde durch die Übernahme des schottischen Promoters Regular Music die Marktstellung weiter gestärkt. Im Bereich Classics & Jazz hat die DEAG ihr Portfolio mit der Übernahme des Klassik- und Cross-Over-Events "Classic Open Air am Gendarmenmarkt" erweitert. Der Bereich Festivals wurde durch die Akquisitionen des Electro-Music-Festivals "Airbeat One" und des Goa-/Psytrance-Festivals "Indian Spirit" weiter ausgebaut. Zudem wurde der Konzertveranstalter A.C.T. Artist Agency vollständig übernommen und im Bereich Spoken Word der Direktvertrieb durch die Übernahme des Bücher-Abonnementdienstes LoveMyRead gestärkt. Durch die getätigten Übernahmen erhält die DEAG Zugang zu hochklassigen Veranstaltungsformaten und -orten sowie State-of-the-Art-Technologien. Die DEAG erwartet hierdurch weitere Wachstumsimpulse für das Ticketing-Geschäft und Synergieeffekte vor allem im Live-Entertainment-Bereich und bei der Künstlerakquisition. Die Umsätze stiegen in der Berichtsperiode um 258,2 % auf 324,8 Mio. Euro nach zuvor 90,7 Mio. Euro. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich um 39,6 % von 22,1 Mio. Euro auf 30,9 Mio. Euro. Das Konzernergebnis nach Steuern lag per Jahresende 2022 bei 9,9 Mio. Euro (Vj. 3,6 Mio. Euro). Neben der starken Marktstellung der DEAG und der konsequent fortgeführten strategischen Ausrichtung auf eigene marken- und damit auch margenstarke Veranstaltungsformate, die sich zunehmend bezahlt macht, sind die Steigerungen der Finanzkennzahlen auch auf die vollständige Normalisierung der Geschäftstätigkeit nach Abklingen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Das Geschäft der DEAG ist weniger konjunkturanfällig als das vieler anderer Branchen. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verkauft die DEAG "das kleine Glück". Trotz makroökonomischer Faktoren wie dem Krieg in der Ukraine und hoher Inflationszahlen 2022 verzeichnet die DEAG eine weiterhin sehr hohe Nachfrage nach Tickets und konnte sämtliche Events im vergangenen Jahr sowie dem bisherigen Jahresverlauf 2023 planmäßig veranstalten. Negative Einflussfaktoren wie Fachkräftemangel und Materialknappheit, die die Live-Entertainment-Branche zusätzlich belasteten, konnten durch ein starkes Team und Netzwerk sowie Größenvorteile abgemildert werden. Die DEAG sieht sich für weiteres Wachstum sehr gut am Markt positioniert und erwartet auch angesichts eines starken Starts in das laufende Geschäftsjahr 2023 für das Gesamtjahr weiteres Wachstum. 2.3 FINANZ-, VERMÖGENS- UND ERTRAGSLAGE2.3.1 Ertragslage des KonzernsDer DEAG-Konzern erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von 324,8 Mio. Euro (Vorjahr: 90,7 Mio. Euro). Die Gründe für den Umsatzanstieg in Höhe von 258,2 % liegen einerseits in Nachholeffekten nach dem Neustart der Live-Entertainment-Branche, andererseits und vor allem im organischen Ausbau von Event-Formaten und den in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich durchgeführten und integrierten M&A-Projekten. Während im Berichtsjahr von den Umsatzerlösen nur noch 2,9 Mio. Euro auf Versicherungserstattungen für Schadenfälle in Folge von Konzertabsagen und -verschiebungen bedingt durch behördliche Veranstaltungsverbote entfielen, waren es im Jahr 2021 noch 23,7 Mio. Euro. Das Bruttoergebnis vom Umsatz beträgt 61,2 Mio. Euro nach 16,2 Mio. Euro im Vorjahr. Die Umsatzkosten betreffen die veranstaltungsbezogenen Einzelkosten. Die Rohertragsmarge beträgt 18,8 %. Im Zusammenhang mit der Erholung der Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Geschäftsausweitung haben sich die Vertriebskosten von 9,7 Mio. Euro auf 24,1 Mio. Euro folgerichtig erhöht. Die Verwaltungskosten betragen 30,4 Mio. Euro nach 18,8 Mio. Euro im Vorjahr, im Wesentlichen bedingt durch erhöhte Personalaufwendungen. Von letzteren entfallen 1,4 Mio. Euro auf ein Incentive-Programm für Führungskräfte (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 26,2 Mio. Euro deutlich auf 17,9 Mio. Euro reduziert. Sie betreffen im Wesentlichen Zuschüsse und Unterstützungsleistungen aus "Corona-Hilfsprogrammen" in allen Ländermärken (9,6 Mio. Euro; Vorjahr: 24,5 Mio. Euro), ergebniswirksam erfasste Fair-Value-Änderungen von bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten und Optionen aus Akquisitionen (4,5 Mio. Euro) sowie übrige sonstige betriebliche Erträge. Die Corona-bedingten Zuwendungen betreffen u.a. mit 7,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) Leistungen öffentlicher Kassen zur Förderung von Veranstaltungen und Projekten, bei denen im Wesentlichen Mindereinnahmen und/oder erhöhte Veranstaltungs- und Produktionskosten ohne weitere Ergebniswirkung ausgeglichen wurden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 4,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) beinhalten neben Fair-Value-Anpassungen (1,6 Mio. Euro) die Wertminderung einer Schadenersatzforderung (1,0 Mio. Euro) und nicht aktivierungsfähige Transaktionskosten (0,5 Mio. Euro; Vorjahr: 0,6 Mio. Euro), welche im Zusammenhang mit den im Berichtsjahr durchgeführten Unternehmenstransaktionen angefallen sind. Unter Berücksichtigung einer Verrechnung der veranstaltungs- und projektbezogenen Fördermittel in den entsprechenden Projekten und einer Saldierung der Erträge und Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen würden die sonstigen betrieblichen Erträge 8,8 Mio. Euro und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 3,0 Mio. Euro betragen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang Tz. 6, 36 und 37. Das EBITDA belief sich im Berichtsjahr auf 30,9 Mio. Euro (Vorjahr: 22,1 Mio. Euro). Damit hat sich das EBITDA im Vergleich zum Vor-Pandemie-Jahr 2019 um 16,8 Mio. Euro mehr als verdoppelt (2019: 14,1 Mio. Euro). Die Abschreibungen in Höhe von 11,0 Mio. Euro (Vorjahr: 8,9 Mio. Euro) umfassen mit 2,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro) ausschließlich planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie mit 5,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,6 Mio. Euro) auf Leasing-Nutzungsrechte und mit 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,2 Mio. Euro) Abschreibungen auf im Zusammenhang mit Kaufpreisallokationen angesetzten Vermögenswerten. Das EBIT belief sich im Berichtszeitraum auf 19,9 Mio. Euro (Vorjahr: 12,7 Mio. Euro). Das Finanzergebnis beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr nahezu unverändert -6,0 Mio. Euro (Vorjahr: -6,1 Mio. Euro). Es betrifft im Wesentlichen das Zinsergebnis und Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Leasingbilanzierung. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betragen-4,1 Mio. Euro (Vorjahr:-3,5 Mio. Euro). Das Konzernergebnis vor Anteilen anderer Gesellschafter aus fortgeführten Bereichen beträgt 9,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3,6 Mio. Euro), was einem Ergebnis von 0,24 Euro je Aktie (Vorjahr: 0,11 Euro je Aktie) entspricht. 2.3.2 Entwicklung der SegmenteDie DEAG berichtet in einer unveränderten Segmentstruktur. Diese bildet die Aktivitäten des Konzerns zutreffend und übersichtlich ab. Umsatzerlöse
EBITDA
Die operative Entwicklung war in beiden Segmenten von einer sehr deutlichen Dynamik geprägt. Ursächlich waren neben Aufholeffekten vor allem organisch und anorganisch geprägte Geschäftsausweitungen. Während das Segment Live Touring deutliche Steigerungen erzielen konnte, war die Ergebnisentwicklung im Segment Entertainment Services etwas verhaltener. Ursächlich hierfür waren u.a. die noch bis in das zweite Quartal hinein und vor allem in Deutschland geltenden Corona-Restriktionen, die die Durchführung des Geschäftsbetriebs stark eingeschränkt oder sogar unmöglich gemacht haben. Während im Berichtsjahr die covid-bedingten Versicherungserstattungen nur noch eine untergeordnete Bedeutung hatten, entfielen im Vorjahr von den Umsatzerlösen im Segment Live Touring 14,1 Mio. Euro bzw. im Segment Entertainment Services 9,6 Mio. Euro auf Versicherungserstattungen. 2.3.3 Vermögenslage des KonzernsDie Bilanzsumme hat sich zum Stichtag gegenüber dem Vorjahr um 42,4 Mio. Euro auf 266,4 Mio. Euro (31.12.2021: 308,8 Mio. Euro) reduziert und reflektiert die Vermögenslage weitgehend unbeeinflusst von Sonderfaktoren im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die kurzfristigen Vermögenswerte betragen 126,1 Mio. Euro nach 178,0 Mio. Euro im Vorjahr. Die Veränderung betrifft neben den geleisteten Anzahlungen (-6,0 Mio. Euro) insbesondere reduzierte liquide Mittel. Der Zuwachs bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultiert aus der deutlich belebten operativen Geschäftstätigkeit im Schlussquartal des Berichtsjahrs. Erfreulich stellt sich auch die Entwicklung bei den liquiden Mitteln dar. Zwar hat sich die Position gegenüber 2021 um 44,0 Mio. Euro reduziert; allerdings hat sich die Position im Vergleich zu 2019, dem letzten Jahr vor der Pandemie, deutlich um 28,4 Mio. Euro erhöht. Analog haben sich die Buchwerte der kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten entwickelt. Während diese sich gegenüber 2021 um -63,7 Mio. Euro reduziert haben, ist der Wert im Vergleich zum Vor-Pandemie-Jahr 2019 um 12,6 Mio. Euro auf 62,6 Mio. Euro angestiegen. Diese Position betrifft am Bilanzstichtag erhaltene Anzahlungen von Endkunden für Eintrittskarten für künftige Veranstaltungen. Der vergleichsweise hohe Vorjahreswert resultiert aus kumulativen Effekten durch Verlegungen und Verschiebungen und dem Ausbleiben der Umsatzrealisierung in Folge der behördlich angeordneten Veranstaltungsverbote, die bis in das laufende Geschäftsjahr gewirkt haben. Die langfristigen Vermögenswerte sind im Vergleich zum 31.12.2021 um 9,6 Mio. Euro auf 140,4 Mio. Euro angestiegen (31.12.2021: 130,8 Mio. Euro). Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Zugänge von Vermögenswerten in Folge der im Berichtsjahr erworbenen Mehrheitsbeteiligungen. Gegenläufig haben sich die planmäßigen Abschreibungen sowohl bei den immateriellen Vermögenswerten als auch beim Sachanlagevermögen ausgewirkt. Analog hat sich die Struktur der Passiva im Vergleich zum 31.12.2021 verändert. Ähnlich wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich die korrespondierenden Verbindlichkeiten und die Rückstellungen (beides kurzfristig) in Folge der erfreulich hohen Veranstaltungsdichte im Schlussquartal erhöht. Die Veränderungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten fällt vor dem Hintergrund der unverändert dynamischen M&A-Aktivitäten insgesamt moderat aus; lediglich das Fristenprofil verzeichnete eine Verschiebung. Während sich der kurzfristige Anteil um 16,9 Mio. Euro erhöht hat, zeigt sich der langfristige Anteil reduziert. Letzterer betrifft im Wesentlichen die "KfW-Finanzierung" und Akquisitionsdarlehen. Eine weitere Veränderung gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus der Umgliederung des Buchwerts für die Unternehmensanleihe 2018/23 in den kurzfristigen Teil der Verbindlichkeiten. Infolgedessen haben sich die langfristigen Verbindlichkeiten deutlich auf 47,5 Mio. Euro (31.12.2021: 80,6 Mio. Euro) reduziert. Die Nettoverschuldung, definiert als Summe Bruttofinanzverbindlichkeiten (gegenüber Kreditinstituten und Anleihe) abzüglich der liquiden Mittel, beträgt-16,5 Mio. Euro zum 31.12.2022 nach-70,8 Mio. Euro am 31.12.2021. Am 31.12.2019 hatte die Nettoverschuldung noch-8,4 Mio. Euro betragen, insoweit hat sich die Verschuldung um 8,1 Mio. Euro reduziert. Das Eigenkapital ist um 8,7 Mio. Euro auf 38,5 Mio. Euro (31.12.2021: 29,8 Mio. Euro) wie auch im Vorjahr erneut deutlich gestärkt. Diese Entwicklung ist zurückzuführen auf das gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserte Ergebnis. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 14,4 % nach 9,6 % im Vorjahr. 2.3.4 Finanzlage des Konzerns
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt -31,7 Mio. Euro nach 94,4 Mio. Euro im Vorjahr. Ausgehend von einem positiven Ergebnis nach Steuern in Höhe von 9,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3,6 Mio. Euro) resultiert der Mittelabfluss im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem unter dem Vorjahr liegenden Vorauszahlungssaldos von 46,2 Mio. Euro (Vorjahr: 105,6 Mio. Euro). Der Rückgang betrifft insbesondere reduzierte Vertragsverbindlichkeiten in Folge der deutlichen Wiederbelebung des operativen Geschäfts nachdem in 2020 und 2021 keine relevanten operativen Liquiditätsabflüsse zu verzeichnen waren. Im Vergleich zum 31.12.2019 hat sich der Vorauszahlungssaldo um 8,7 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg belegt die zum 31.12.2022 vergleichsweise hohe Anzahl von festverkauften Eintrittskarten für zukünftige Shows. Ursächlich hierfür ist die wachstumsbedingte Ausweitung des Geschäfts sowie starke Vorverkäufe für 2023 im vierten Quartal. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit (Gesamt) in Höhe von -12,8 Mio. Euro (Vorjahr: -11,7 Mio. Euro) resultiert aus Kaufpreiszahlungen (2,8 Mio. Euro) für erworbene Mehrheitsbeteiligungen und aus Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Beteiligungen (10,4 Mio. Euro). Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit (Gesamt) in Höhe von -0,1 Mio. Euro (Vorjahr: -9,2 Mio. Euro) betrifft neben dem positiven Saldo aus der Aufnahme und planmäßigen Tilgung von Finanzschulden (9,6 Mio. Euro), gegenläufig die Auszahlungen für Zinsen (4,4 Mio. Euro) und Auszahlungen an Leasinggeber (4,5 Mio. Euro). Insgesamt - einschließlich der Wechselkurseffekte - normalisierte sich der Finanzmittelfonds im Berichtszeitraum um 44,6 auf 74,8 Mio. Euro. Der DEAG standen zum Bilanzstichtag neben der Anleihe von 25,0 Mio. Euro insgesamt Finanzierungslinien in Höhe von 44,4 Mio. Euro zur Verfügung, die mit 10,7 Mio. Euro nicht in Anspruch genommen wurden. Einschließlich der Sichtguthaben bei der Muttergesellschaft und den Tochterunternehmen betrugen die vollständig in der Disposition des Konzerns befindlichen liquiden Mittel damit rd. 85,5 Mio. Euro, die u.a. der Finanzierung zur Verfügung stehen. 2.3.5 Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der DEAG (Holding)Die weiteren Ausführungen zur DEAG-Holding betreffen den nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss. ErtragslageDie DEAG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Jahresergebnis in Höhe von -7,0 Mio. Euro realisiert (Vorjahr:-0,5 Mio. Euro). Das Ergebnis berücksichtigt keine nennenswerten Dividenden der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften für die Geschäftsjahre 2021 und 2022, entweder weil Gewinnausschüttung aufgrund von Fördermittelprogrammen nicht zulässig waren oder weil Gewinne auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften belassen wurden, um das Anlaufen des Geschäfts im Jahr 2023 zu finanzieren. Ferner kommen erhöhte Vertriebs- und Verwaltungskosten zum Tragen. Die Erträge der DEAG resultieren hauptsächlich aus Dienstleistungserträgen, Provisionen sowie Lizenzgebühren und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen gewährte Förderungen für die Gesellschaft aus "Corona-Hilfsprogrammen" und betragen zum Stichtag 1,9 Mio. Euro nach 4,2 Mio. Euro im Vorjahr. Höhere Aufwendungen fielen im Wesentlichen bei Sach- und Personalkosten an. Ursächlich hierfür waren gegenüber dem Vorjahr erhöhte Aufwendungen infolge einer Wertberichtigung auf eine Schadenersatzforderung (1,5 Mio. Euro) sowie im Zusammenhang mit einem Incentive-Programm für Führungskräfte (1,3 Mio. Euro). Das Zinsergebnis hat sich um 0,7 Mio. Euro auf -1,4 Mio. Euro reduziert (Vorjahr:-2,1 Mio. Euro). Das Beteiligungsergebnis beträgt 3,7 Mio. Euro nach 6,9 Mio. Euro im Vorjahr. Finanz- und VermögenslageDie Bilanzsumme hat sich auf 87,6 Mio. Euro (31.12.2021: 89,4 Mio. Euro) reduziert. Das Finanzanlagevermögen hat sich leicht auf 19,3 Mio. Euro (31.12.2021: 19,2 Mio. Euro) erhöht und beinhaltet im Wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 66,2 Mio. Euro (31.12.2021: 63,8 Mio. Euro). Ursächlich für die Veränderung sind im Wesentlichen die Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen. Am 31.12.2022 betrugen die liquiden Mittel 0,2 Mio. Euro (31.12.2021: 0,6 Mio. Euro). Insgesamt stehen der DEAG Finanzierungslinien von 36,0 Mio. Euro zur Verfügung, die zum 31.12.2022 mit 11,9 Mio. Euro nicht in Anspruch genommen waren. Damit verfügt die DEAG über freie Liquidität in Höhe von 12,1 Mio. Euro. Das Eigenkapital der DEAG beträgt 17,8 Mio. Euro (31.12.2021: 24,8 Mio. Euro). Die Veränderung betrifft das Jahresergebnis. Die Eigenkapitalquote hat sich um 7,5 %-Punkte auf 20,3 % (31.12.2021: 27,8 %) reduziert. Die Rückstellungen, die insbesondere personalbezogene Rückstellungen und Risikovorsorgen für mögliche Rückzahlungsverpflichtungen enthalten, haben sich von 3,3 Mio. Euro auf 8,1 Mio. Euro erhöht. Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus der Anleihe mit unverändert 25,0 Mio. Euro und aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 24,1 Mio. Euro (31.12.2021: 19,0 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 10,5 Mio. Euro (31.12.2021: 16,1 Mio. Euro). 2.4 GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DES UNTERNEHMENSFür das Geschäftsjahr 2022 plante der Vorstand für den Konzern deutliche Steigerungen bei Umsatz und EBITDA im Vergleich zu 2021. Voraussetzung dafür war eine Abflachung des Infektionsgeschehens in den Kernmärkten der DEAG. Mit einer zunehmenden Erholung der Geschäftstätigkeit in Deutschland rechnete die DEAG ab dem zweiten Quartal 2022 und in Großbritannien, dem wichtigsten Zweitmarkt der Gesellschaft, aufgrund der fortgeschrittenen Impfsituation bereits seit dem erstem Quartal 2022. Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt von einer weiteren deutlichen Belebung der Geschäftsaktivitäten und Ausweitung des Geschäftsvolumens. Obgleich das gesamtwirtschaftliche Umfeld mit Faktoren wie dem Ukrainekrieg und hohen Inflationszahlen weiterhin herausfordernd war, konnte die DEAG aus einer Position der Stärke heraus 2022 als Rekordjahr abschließen und die eigenen Planungen übertreffen. Dabei wurde die sehr gute Geschäftsentwicklung getragen von Nachholeffekten nach dem Neustart des Live Entertainment, zuvorderst jedoch durch starkes organisches Wachstum. Die Gesellschaft verzeichnete eine Nachfrage nach Tickets auf überdurchschnittlichem Niveau und konnte sämtliche Konzerte und Events plangemäß durchführen. Die DEAG hat zudem ihre Wachstumsstrategie konsequent umgesetzt und Weichen für ihr langfristiges Wachstum gestellt. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Konzernumsatz 324,8 Mio. Euro (Vorjahr 90,7 Mio. Euro). Das EBITDA für das Geschäftsjahr 2022 beläuft sich auf 30,9 Mio. Euro (Vorjahr 22,1 Mio. Euro). Die DEAG sieht sich langfristig gut aufgestellt. Das Unternehmen verfügt über ein intaktes Geschäftsmodell, eine robuste Finanzausstattung und eine gut gefüllte Veranstaltungspipeline. Per Ende Dezember 2022 summierte sich die verfügbare Liquidität im Konzern auf 85,5 Mio. Euro. Zusammenfassend wertet der Vorstand die wirtschaftliche Lage des Unternehmens als sehr gut sowie das Geschäftsmodell als grundsätzlich intakt und auch in Zukunft profitabel. 3. RISIKOBERICHTRisiken sind ein inhärenter Teil unternehmerischen Handelns und somit sind die DEAG und der DEAG-Konzern allgemeinen Markt- und Geschäftsrisiken sowie speziellen Branchen-Risiken ausgesetzt. Daher hat die DEAG ein konzernweites Überwachungssystem eingerichtet, wodurch den Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden sollen. Die Überwachung der Geschäftstätigkeit zur frühen Erkennung bestandsgefährdender Risiken wird gegenwärtig in weitem Umfang durch den Vorstand und den Bereich Unternehmenscontrolling in der Zentrale vorgenommen. Im Mittelpunkt des Überwachungs- und Steuerungssystems stehen die Liquiditätsplanung, die Projektkalkulationen und Überwachung der Vorverkaufszahlen aller operativen Konzerngesellschaften sowie die laufende Prognose der Ertragslage der Einzelgesellschaften und des Konzerns. Die Steuerung des Konzerns erfolgt sowohl auf Basis von finanziellen Leistungsindikatoren wie Umsatz, EBITDA und EBIT, als auch von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren (Ticketabsatz). Die erkannten Risiken werden unterjährig regelmäßig mit den Geschäftsbereichsverantwortlichen überprüft, mit dem Ziel, den Eintritt vorhandener Risiken zu verhindern oder deren Auswirkungen auf die DEAG und den DEAG-Konzern zu minimieren. Im Rahmen dieses Prozesses werden die Chancen und Risiken identifiziert, gemeinsam von Vorstand und geschäftsleitenden Organen der Tochtergesellschaften quantifiziert und Steuerungsmaßnahmen festgelegt, die regelmäßig überprüft und soweit erforderlich angepasst werden. 3.1.1 Markt/WettbewerbDer DEAG-Konzern ist dem Risiko allgemeiner Veränderungen des Freizeit- und Konsumverhaltens der Konzertbesucher ausgesetztDer geschäftliche Erfolg des DEAG-Konzerns hängt ganz wesentlich vom Besucheraufkommen bei den Konzerten und sonstigen Veranstaltungen ab, an deren Durchführung die DEAG-Gruppe mit ihren jeweiligen Leistungen beteiligt ist. Die Angebote der Gesellschaft stehen dabei nicht nur in Konkurrenz zu denen unmittelbarer Wettbewerber, sondern ebenso zu solchen von Anbietern anderer Freizeitangebote, insbesondere Sportveranstaltungen und Filmaufführungen. Es kann passieren, dass das Interesse der jeweiligen Bevölkerung am Besuch von Konzertveranstaltungen zurückgeht, weil sich beispielsweise allgemein die Prioritäten bei der Freizeitgestaltung ändern oder weil die allgemeine Einkommensentwicklung oder eine negative wirtschaftliche Gesamtentwicklung sich nachteilig auf die Konsumbereitschaft in Bezug auf Freizeitveranstaltungen auswirkt. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit den durch den Ukrainekrieg und den reduzierten Gas-Mengen bedingten Kostenerhöhungen bei Energiepreisen sowie die herrschende erhöhte Inflation, welche die Kaufkraft der Kunden der DEAG-Gruppe negativ beeinflussen können. Zusätzlich könnte sich das pandemiebedingte temporäre Überangebot aufgrund von Verschiebungen oder Nachholungen von Veranstaltungen nachteilig auswirken. Änderungen des Konsumverhaltens können somit zu einer Verminderung des Kartenabsatzes führen und, abhängig von der Anzahl der betroffenen Veranstaltungen und den Leistungen der DEAG-Gruppe für die Durchführung dieser Veranstaltung, die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der DEAG-Gruppe wesentlich beeinträchtigen. Der DEAG-Konzern ist dem Risiko der wirtschaftlichen Auswirkungen der andauernden COVID-19-Pandemie, insbesondere in Form einer Absage einer Veranstaltung auf Grund einer krankheitsbedingten Absage durch beteiligte Künstler, ausgesetztDer weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend eingeschätzt werden. Aktuell erscheint insbesondere die Absage einer Veranstaltung auf Grund einer krankheitsbedingten Absage durch beteiligte Künstler möglich. Dieses Absageereignis ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wieder durch entsprechende Ausfallversicherungen regulierbar. Sollte ein betroffenes Unternehmen der DEAG-Gruppe in einem solchen Fall nicht oder nicht ausreichend von den innerhalb der DEAG-Gruppe gebildeten finanziellen Rücklagen oder den in einzelnen Ländermärkten beantragten COVID-19-Fördermitteln oder staatlich bereitgestellten Ausfallabsicherungen abgedeckt sein, könnten sich die aus dem jeweiligen Schadensereignis entstehenden Verpflichtungen erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der DEAG-Gruppe auswirken. Der DEAG-Konzern ist dem Risiko saisonaler und wetterabhängiger Veränderungen des Freizeit- und Konsumverhaltens der Konzertbesucher ausgesetztErfahrungsgemäß ist die Anzahl der Besucher der Angebote der DEAG-Gruppe saisonalen und wetterabhängigen Schwankungen sowohl bei Open-Air- als auch bei Indoor-Veranstaltungen unterworfen. Solche Schwankungen können zu einer Verminderung des Kartenabsatzes führen und, abhängig von der Anzahl der betroffenen Veranstaltungen und den Leistungen der DEAG-Gruppe für die Durchführung dieser Veranstaltung, die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der DEAG-Gruppe wesentlich beeinträchtigen. Risiko steigender Gagenforderungen von Künstlern und Nichtfinanzierbarkeit bereits zugesagter KünstlergagenUnter anderem bedingt durch rückläufige Erlöse aus dem Verkauf von Tonträgern sind im internationalen Rock/Pop-Bereich, aber auch in anderen Musikbereichen die Gagenforderungen der Künstler stetig gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die von der DEAG-Gruppe und ihren Wettbewerbern bei der Durchführung von Konzerttourneen erzielten Margen teilweise gesunken sind. Sollten Künstler weiterhin steigende Gagen bei gleichbleibenden Ticketpreisen verlangen, kann dies dazu führen, dass Konzerttourneen nicht mehr in dem bisherigen Umfang durch die DEAG-Gruppe veranstaltet werden können. Es besteht außerdem das Risiko, dass Künstlern bereits zugesagte Gagen nicht durch zukünftige Erlöse gegenfinanziert werden können. Jeder der vorgenannten Umstände kann erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEAG-Gruppe haben. Der DEAG-Konzern ist von den operativ tätigen Führungskräften und Promotern abhängigGegenwärtig ist der geschäftliche Erfolg der DEAG in besonderem Maße von den operativ tätigen Führungskräften, Promotern und einem Kreis von einigen Geschäftsführern von DEAG-Tochtergesellschaften und deren personellen Verflechtungen zu Künstlern oder deren Management abhängig. Sollten zukünftig eine oder mehrere dieser Führungskräfte oder Promoter der DEAG-Gruppe nicht mehr zur Verfügung stehen, so könnte dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEAG-Gruppe erheblich beeinträchtigen. Etwaige künftige Akquisitionen der DEAG-Gruppe könnten zum Eintritt unternehmerischer Risiken führen oder misslingenDie Gesellschaft plant auch zukünftig den Erwerb weiterer Beteiligungen zur Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie. Es besteht jedoch keine Gewähr, dass die DEAG-Gruppe in der Lage sein wird, geeignete Unternehmen zu identifizieren oder zu den jeweils angestrebten Bedingungen zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen. Weiterhin können sich bei den erworbenen Unternehmen und deren Geschäftstätigkeit Risiken realisieren, von denen die DEAG-Gruppe nicht erkannt hat, dass oder in welchem Umfang sie bestehen; auch erkannte Risiken können in höherem Umfang als erwartet eintreten. So könnten sich Annahmen der DEAG-Gruppe zu den finanziellen, rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen Verhältnissen eines erworbenen Unternehmens als zu optimistisch erweisen und auf diese Weise zu zusätzlichen und nicht erwarteten Belastungen für die DEAG-Gruppe führen. Darüber hinaus ist die Integration etwa erworbener Unternehmen mit erheblichen Unsicherheiten und Risiken verbunden und erfordert unter anderem die Fähigkeit, neu erworbene Unternehmen in die bestehende Unternehmensgruppe zu integrieren und eine ausreichende Zahl qualifizierter Führungskräfte und anderer wichtiger Mitarbeiter zu halten oder zeitnah zu ersetzen. Weiterhin müssen für eine erfolgreiche Akquisition in der Regel bestehende Geschäftsbeziehungen gehalten und weiter ausgebaut werden können. Zudem wird die DEAG-Gruppe möglicherweise nicht in der Lage sein, im Rahmen von Unternehmenserwerben zunächst geplante Einsparungen und Synergien zu realisieren oder im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit des erworbenen Unternehmens die geplanten Ergebnisse zu erzielen. Jeder der vorgenannten Umstände kann im Zusammenhang mit einer Akquisition die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEAG-Gruppe wesentlich beeinträchtigen. Im Einzelfall könnten Wettbewerbsbehörden auch die Akquisition von Zielgesellschaften untersagen oder mit Auflagen versehen, sodass eine Akquisition fehlschlägt oder nur mit Einschränkungen umsetzen kann. Der DEAG-Konzern ist einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt, und finanzstärkere Wettbewerber könnten die Marktanteile der DEAG-Gruppe schmälernDie DEAG-Gruppe agiert in einem Markt, der durch intensiven Wettbewerb geprägt ist. Einige der derzeitigen oder potenziellen Wettbewerber der DEAG-Gruppe verfügen insbesondere über größere finanzielle und andere Ressourcen und könnten deshalb erfolgreicher bei der Aufrechterhaltung oder Begründung von Geschäftsbeziehungen sein, die für den Erfolg im Markt bedeutsam sind. Dies könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der DEAG-Gruppe auswirken. Risiko der Nichterteilung behördlicher GenehmigungenDie DEAG-Gruppe ist darauf angewiesen, dass für die erfolgreiche Durchführung von Konzerttourneen sowie die sonstigen Aufführungen und Veranstaltungen die jeweils erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt werden. Sollten erforderliche behördliche Genehmigungen nicht oder später als erwartet erteilt, verschärft oder widerrufen werden, z. B. wie derzeit politisch diskutiert als Maßnahme der Energieeinsparung, könnte sich dies negativ auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der DEAG-Gruppe auswirken. Risiko der Abhängigkeit von Geschäftspartnern und KünstlernDer geschäftliche Erfolg der DEAG-Gruppe hängt in beiden Geschäftsbereichen - Live Touring und Entertainment Services - auch davon ab, mit solchen Künstlern, Produzenten und sonstigen Akteuren in der Live-Musik- und Unterhaltungsbranche Geschäftsbeziehungen begründen zu können, deren Leistungen und Produktionen dem jeweils aktuellen Publikumsgeschmack entsprechen und geeignet sind, hohe Besucherzahlen zu generieren. Sollten für die DEAG-Gruppe bedeutenden Geschäftsbeziehungen in Zukunft nicht mehr aufrechterhalten werden oder neu begründet werden können, so würde sich dies nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEAG-Gruppe auswirken. Abhängigkeit von IT-Systemen und Cyberkriminalität bergen RisikenDie DEAG-Gruppe, insbesondere auch ihre Ticketing-Plattformen, und ihre Kooperationspartner setzen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs im erheblichen Umfang IT-Systeme ein. Beeinträchtigungen dieser IT-Systeme können zu Betriebsstörungen und -unterbrechungen führen. Solche Beeinträchtigungen können technisch bedingt, aber auch auf vorsätzliches Handeln Dritter, insbesondere Cyberkrimineller, zurückzuführen sein. Ein Verlust des Datenbestandes oder der längere Ausfall der genutzten IT-Systeme, insbesondere im Ticketing-Bereich, könnten zu erheblichen Störungen des Geschäftsbetriebs führen. Schließlich kann auch ein Datenverlust durch Diebstahl, Feuerschäden oder ähnliche Schäden nicht vollständig ausgeschlossen werden. Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der DEAG-Gruppe haben. 3.1.2 Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie FinanzanlagenAufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten im operativen Geschäft des DEAG-Konzerns können zukünftig, sollten die tatsächlichen Ergebnisse der Tochtergesellschaften von den Erwartungen abweichen, weitere Abschreibungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte bzw. Finanzanlagen sowie der im Rahmen der Kaufpreisallokation bilanzierten sonstigen immateriellen Vermögenswerte des Konzerns nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt sowohl für die bestehenden, als auch für gegebenenfalls neu hinzukommende Geschäfts- oder Firmenwerte aus weiteren Firmenkäufen. Für die Geschäfts- oder Firmenwerte jeder Cash Generating Unit des Konzerns werden Impairment Tests durchgeführt. Im Konzern wird ein Teil des Unterschiedsbetrages zwischen Kaufpreis und Eigenkapital der erworbenen Unternehmensanteile auf Marken, Künstler- und Agentenbeziehungen sowie sonstigen Rechten allokiert. Dieser Teil wird planmäßig abgeschrieben. 3.1.3 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDer Konzern weist unverändert in der Bilanz unter der Position "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" zum Verkauf bzw. zur Bebauung anstehende Teilgrundstücke rund um die Frankfurter myticket Jahrhunderthalle aus (Tz. 17 des Konzernanhanges). DEAG hat im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der Jahrhunderthallen-Transaktion mit einem in Frankfurt/Main ansässigen Immobilieninvestor ein 50:50-Joint-Venture gegründet und die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke aufschiebend bedingt an dieses veräußert. Mit Erteilung einer Baugenehmigung soll die Eigentumsübertragung vollzogen und das Gesamtareal bzw. Teile davon durch das gemeinsame Joint Venture unter der Federführung des Immobilieninvestors vollständig entwickelt und vermarktet werden. Im Falle einer positiven und erfolgreichen Entwicklung der Grundstücke wird ein zusätzlicher Gewinn generiert, der den Buchwert (5,6 Mio. Euro) übersteigt. Bisher haben störfallrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Nachbarschaft zum Industriepark Hoechst und daraus resultierende rechtliche Fragestellungen in Bezug auf die Anwendbarkeit der sog. Seveso-III-Richtlinie, nach der Mindestabstände zwischen Bauvorhaben und bestimmten Betriebsbereichen einzuhalten sind, konkrete Planverfahren blockiert. DEAG stuft dennoch die Schaffung von Baurecht mittelfristig als realistisch ein und sieht sich darin durch die Entwicklungen im Jahr 2018 bestärkt. So hatten sich die Stadt Frankfurt sowie die Industrieparkbetreiber auf eine Vereinbarung verständigt, nach der die Betreiber des Industrieparks gegen (Wohn-) Bauvorhaben außerhalb eines Radius von 500m (gemessen von der Betriebsgrenze) künftig keine rechtlichen Schritte einleiten werden. Im Gegenzug verpflichtete sich die Stadt Frankfurt/Main keine besonders schutzbedürftigen Nutzungen wie Wohngebäude, Schulen und Seniorenheime zu planen und zu genehmigen, die innerhalb des 500 m-Umkreises liegen. Die durch diese Vereinbarung entstandene Rechtssicherheit ermöglicht nunmehr den Bau von bis zu 3.000 Wohnungen nahe des Industrieparks, insb. auch in der Parkstadt Unterliederbach an der myticket Jahrhunderthalle, und eine damit verbundene Infrastrukturbebauung, wie z.B. mit Einzelhandel. Sollte die Bebaubarkeit nicht wie geplant genehmigt werden oder sich die geschätzten Preise je Quadratmeter aus anderen Gründen wesentlich mindern, besteht das Risiko einer wesentlichen Wertminderung, was negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft hätte. 3.1.4 Finanzielle VerpflichtungenDie Finanzierung des operativen Geschäftes hängt von der Fähigkeit der Unternehmen der DEAG-Gruppe ab, in einem volatilen Geschäft ausreichend Cashflow zu generieren bzw. externe Finanzierungsquellen (Fremd- oder Eigenkapital) zu erschließen. Die DEAG hat daher im Inland mit ihren Hausbanken umfangreiche Rahmenlinien vereinbart, die für Zwecke der Akquisitionsfinanzierung (4,0 Mio. Euro), der Vorfinanzierung von Tournee- und Konzertveranstaltungen (6,0 Mio. Euro) sowie des laufenden Geschäfts (22,0 Mio. Euro) vorgehalten werden. Hiervon stehen der DEAG im Ausland bei ihren jeweiligen Hausbanken staatlich abgesicherte Finanzierungen im Umfang von 4,1 Mio. GBP bzw. 1,5 Mio. CHF zur Verfügung. Die laufende Verzinsung der jeweiligen Ziehungen und Inanspruchnahmen basiert auf der allgemeinen EURIBOR-Entwicklung. Die jeweiligen Finanzierungskonditionen spiegeln das Marktniveau sowie das Rating der DEAG wider. Die Rahmenlinien könnten auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt werden, soweit sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEAG-Gruppe nachhaltig gegenüber dem Zeitpunkt der jeweiligen Gewährung verschlechtert hat und kompensierende Maßnahmen (etwa durch die Bestellung bzw. die Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten zur Absicherung der jeweiligen Ansprüche) nicht gelingen. Ferner hat die DEAG im Oktober 2018 eine Unternehmensanleihe in Höhe von 20 Mio. Euro begeben. Diese Unternehmensanleihe wurde im Jahr 2019 um weitere 5,0 Mio. Euro aufgestockt. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2018/2023 sind am Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01.11.2022 in Höhe von 6,5 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils im Oktober eines jeden Jahres zahlbar. Sofern nicht bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die DEAG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 31.10.2023 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Im Dezember 2020 hat die DEAG die Genehmigung der staatlichen Förderbank KfW für ein Darlehen aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 über 25 Mio. Euro in zwei Tranchen zur Finanzierung von Betriebsmitteln erhalten. Die erste Tranche im Umfang von 15 Mio. Euro ist vollständig abgerufen. Die Ausreichung des Darlehens erfolgte über die Hausbanken. Auf die Inanspruchnahme der zweiten Tranche im Umfang von bis zu 10 Mio. Euro konnte die DEAG im Dezember 2021 auf Grund der guten Liquiditätslage des Konzerns verzichten. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 2 % p.a. verzinst. Die Laufzeit des Darlehens beträgt sechs Jahre. Nach dem tilgungsfreien ersten Jahr erfolgt eine quartalsweise Tilgung, beginnend seit März 2022. Die Darlehensbedingungen enthalten sonst übliche Konditionen. Im März 2023 hat DEAG die Zusammenarbeit mit einer ihrer Hausbanken ausgebaut und bestehende Linien von 9,0 Mio. Euro auf 20,0 Mio. Euro zu bisherigen Konditionen erweitert. Von der angepassten Linie entfallen 15 Mio. Euro auf die Akquisitionsfinanzierung und 5 Mio. Euro auf Betriebsmittel. Die bestehenden finanziellen und nicht finanziellen Covenants der Finanzierungen werden laufend überwacht. Die Nichteinhaltung von finanziellen Covenants kann die zugrunde liegende Finanzierung geringfügig verteuern und/oder den zugesagten Rahmen einer Finanzierung einschränken. DEAG ist bei der Finanzierung des operativen Geschäfts einschließlich des organischen und externen Wachstums von einem erfolgreichen Ticketverkauf und somit positiven Geschäftsverlauf abhängig. In Einzelfällen ist die DEAG Verpflichtungen (insbesondere für Gagenzahlungen) eingegangen und muss liquiditätsseitig Vorleistungen erbringen, da zwischen den Auszahlungen und Einzahlungen aus Ticketverkäufen temporär Unterschiede bestehen. In diesen Fällen müssten die betreffenden Vorlaufkosten aus anderen Quellen - etwa aus sonstigen ungebundenen finanziellen Mitteln oder durch Inanspruchnahme von Rahmenlinien bei den Hausbanken - gedeckt werden. Auf Basis von Umsatz- und Ergebnisprognosen und der daraus abgeleiteten Liquidität schätzt der Vorstand diese und die finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns auch im Hinblick auf Finanzierungsbedarfe für internes und externes Wachstum als geordnet ein. Sollte sich der Geschäftsverlauf gegenüber der Planung und damit die Ertragskraft der DEAG-Gruppe dauerhaft und nachhaltig verschlechtern, könnte eine Liquiditätsunterdeckung eintreten, wenn die geplanten finanziellen Mittelzuflüsse und Rahmenlinien nicht im ausreichenden Maß zur Verfügung stehen. DEAG wäre dann auf die Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen (Fremd- oder Eigenkapital) angewiesen. Der Vorstand der DEAG geht zum Zeitpunkt des Jahresfinanzberichtes davon aus, dass die Risiken den Fortbestand der Gesellschaft bzw. des Konzerns nicht gefährden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in Einflussfaktoren, die derzeit noch nicht bekannt sind oder momentan noch nicht als wesentlich eingestuft werden, die Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beeinflussen können. 3.1.5 FinanzinstrumenteDer DEAG-Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, seiner Verbindlichkeiten sowie im operativen Geschäft Zins-, Währungs-, Bonitäts- und Liquiditätsrisiken. Teile der Zinszahlungen der durch den Konzern aufgenommenen Kredite erfolgen direkt auf EURIBOR-Basis. Die Kapitalkosten unterliegen somit teilweise dem Zinsänderungsrisiko. Ohne das Risiko zu relativieren sei darauf hingewiesen, dass große Teile der Kapitalseite unverzinst sind, da der DEAG-Gruppe geschäftsmodelspezifisch Vorverkaufsgelder zur Finanzierung zur Verfügung stehen. Aufgrund der gegenwärtigen Zinsentwicklung entfallen Aufwendungen in Form von Negativzinsen und Verwahrentgelten. Stattdessen wirken Guthabenzinsen positiv. Daher wurden im Berichtszeitraum keine Zinssicherungen vorgenommen. Gagenzahlungen für Künstler, Orchester, Showproduktionen etc. erfolgen teilweise auf USD-Basis und unterliegen somit dem Währungsrisiko gegenüber dem Euro bzw. dem CHF oder dem GBP. Das Gleiche gilt für Dividendenzahlungen ausländischer Tochtergesellschaften, die in CHF und GBP erfolgen. Die Gesellschaft unternimmt regelmäßig Analysen, um die Auswirkungen von Währungsschwankungen vorwegzunehmen und zu beurteilen, ob Kurssicherungsgeschäfte vorteilhaft sind. Im Berichtszeitraum und für das diesem nachfolgenden Geschäftsjahr wurden Währungssicherungstransaktionen (USD und GBP) für Intercompany-Darlehen vorgenommen. Bezüglich der Forderungen gegenüber Geschäftspartnern sind die DEAG und der DEAG-Konzern auf das Fortbestehen sowie deren Bonität und damit deren Zahlungsfähigkeit angewiesen. Zur Risikominderung wird ein aktives Forderungsmanagement betrieben. Zusätzlich werden Abschlagszahlungen vereinbart. Im Berichtszeitraum wurde Vorsorge durch die Einzelwertberichtigung einiger Forderungen vorgenommen. Mögliche Liquiditätsrisiken werden über Kurz- und Mittelfristplanungen erfasst. Aufgabe des Finanzmanagements ist es, die fristgerechte Bedienung aller Verbindlichkeiten sicher zu stellen. Darüber hinaus wird die Einhaltung von finanziellen und nichtfinanziellen Covenants gegenüber Kreditinstituten sowie den Anleihegläubigern laufend überwacht. Die Gesellschaft hat sowohl langfristige als auch kurzfristige Kreditbeziehungen. Der Bestand an originären Finanzinstrumenten wird in der Bilanz ausgewiesen; die Höhe der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Ausfallrisiko. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. 3.1.6 Steuerliche RisikenFür die DEAG und ihre wesentlichen Tochtergesellschaften ist ein steuerliches Risikomanagementsystem implementiert, welches Maßnahmen zur Erfassung, Bewertung sowie die Minimierung der Auswirkungen von potentiellen steuerlichen Risiken umfasst. Zu Spezialthemen werden Experten herangezogen. Ihre Expertisen werden in der Zentrale geprüft und die Ergebnisse anschließend entsprechend berücksichtigt. Für hinreichend konkrete, abschätzbare steuerliche Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit überwiegend wahrscheinlich ist, wurden bestehende Steuerguthaben gemindert bzw. entsprechende Rückstellungen passiviert. Darüber hinaus könnten sich im Ergebnis laufender und künftiger Betriebsprüfungen weitere Zahlungsverpflichtungen ergeben, deren Höhe zurzeit nicht verlässlich geschätzt werden kann. 3.1.7 Rechtsstreitigkeiten und ProzesseDie DEAG führt derzeit sowohl Aktiv- als auch Passivprozesse durch. Soweit Risiken erkennbar sind, werden diese Risiken grundsätzlich im Konzern- und Jahresabschluss einerseits durch Wertberichtigungen bei den Vermögenswerten und andererseits durch Rückstellungen erfasst. Im Berichtsjahr wurden ausschließlich Verfahrenskosten, soweit erforderlich, zurückgestellt. Rückstellungspflichtige Einzelrisiken aus Passivprozessen bestehen nicht. Zur Höhe der hieraus resultierenden Eventualverbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen in Textziffer 49 des Konzernanhangs. 3.1.8 Corona-bedingte FörderungenDie DEAG und ihre Tochtergesellschaften haben im Vorjahr sowie im Berichtszeitraum bedingte und unbedingte Förderungen aus "Corona-Hilfsprogrammen" beantragt und teilweise bewilligt bekommen. Sofern es sich um unbedingte Förderungen handelt und der jeweilige Förderzeitraum das Berichtsjahr umfasste, erfolgte eine Aktivierung dieser Ansprüche unter Berücksichtigung etwaiger Kürzungen durch die betreffenden Fördermittelgeber. Sofern es sich um bedingte Förderungen handelt, kommt eine Realisierung dieser Mittel erst bei vollständiger Erfüllung der Fördervoraussetzungen in Betracht. Es bestehen Risiken, dass gewährte Förderungen nicht im beantragten Umfang anerkannt werden. 3.1.9 HoldingstrukturDie Gesellschaft selbst betreibt nahezu kein operatives Geschäft, sondern fungiert als Holding der DEAG-Gruppe. Die Aktiva der Gesellschaft bestehen derzeit zum größten Teil aus den Anteilen an ihren operativen Tochtergesellschaften und Forderungen gegenüber diesen. Mit diesen ist die Gesellschaft teilweise durch Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge verbunden. Die Gesellschaft selbst ist daher zur Erzielung von Erträgen darauf angewiesen, dass die operativ tätigen Gesellschaften der DEAG-Gruppe Gewinne erwirtschaften und an sie abführen. Umgekehrt ist die Gesellschaft gegenüber den mit ihr mit Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen verbundenen Beteiligungsunternehmen verpflichtet, bei diesen etwa anfallenden Verlusten auszugleichen. Daraus können sich wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ergeben. Zur Vermeidung bzw. Minimierung dieser Risiken betreibt die Gesellschaft auf Konzernebene ein Risikomanagementsystem, in das alle Tochtergesellschaften einbezogen sind. Durch dieses Risikomanagementsystem werden die Chancen und Risiken auf Konzernebene erfasst, bewertet, Steuerungsmaßnahmen festgelegt und überwacht sowie der einheitliche Konzernrechnungslegungsprozess sichergestellt. 4. CHANCENBERICHTDie DEAG verfügt über ein intaktes und resilientes Geschäftsmodell und ein vielfältiges Portfolio mit jährlich tausenden Live-Events "vor Ort" und digitalen Angeboten. Nach einem sehr erfolgreichem Geschäftsjahr 2022 sieht sich die DEAG angesichts guter organischer und anorganischer Wachstumsmöglichkeiten für weiteres Wachstum langfristig hervorragend aufgestellt. Das Geschäft der DEAG ist weniger konjunkturanfällig als das vieler anderer Branchen. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verkauft die DEAG "das kleine Glück". So hat die Gesellschaft trotz makroökonomischer Faktoren wie dem Krieg in der Ukraine und hoher Inflationszahlen 2022 eine weiterhin sehr hohe Nachfrage nach Tickets verzeichnet und konnte sämtliche Events im vergangenen Jahr sowie dem bisherigen Jahresverlauf 2023 planmäßig veranstalten. Finanzielle Stabilität: Die DEAG verfügt über eine heterogene Finanzierungsstruktur mit einem Mix aus kurz- und langfristiger Finanzierung. Dazu zählen unter anderem die Unternehmensanleihe 2018/2023, Darlehen der staatlichen deutschen Förderbank KfW sowie Bankkredite. Die sehr robuste Finanzausstattung der DEAG mit liquiden Mitteln, inklusive Bankkreditlinien, belief sich per 31. Dezember 2022 auf rund 85,5 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 9,6 % am 31.12.2021 auf 14,4 % am 31. Dezember 2022 verbessert und belegt die stabile Entwicklung des Konzerns. Nachdem in sämtlichen Ländermärkten der DEAG die COVID-Restriktionen weggefallen sind, haben sich die Geschäftsaktivitäten wieder vollständig normalisiert. Entsprechend sind die kommenden Monate von einer hohen Visibilität mit einer sehr guten Umsatzbasis geprägt. Europäische Wachstumsmärkte: Mit ihren Tochtergesellschaften ist die DEAG aktuell an 20 Standorten präsent. Zu den Kernmärkten des Unternehmens zählen neben Deutschland und Großbritannien auch die Schweiz, Irland und Dänemark. Die DEAG treibt die Internationalisierung ihres Geschäfts stetig voran und ist mit eigenen Veranstaltungsformaten oder über Tochtergesellschaften in weiteren Ländermärkten weltweit aktiv. So hat die DEAG Christmas-Garden-Standorte auch in Spanien, Frankreich, Italien und Polen. Über ihre Tochtergesellschaft CSB Island Entertainment ApS, einen dänischen Promoter und Produzenten, ist die DEAG in Skandinavien und über Fane Productions auch in Australien und den USA aktiv. Dadurch verfügt die DEAG europaweit über ein heterogenes und breites Veranstaltungsangebot mit erheblichen Umsatz- und Synergiepotenzialen. Zudem ergeben sich daraus für das Ticketing-Geschäft hohe Wachstumschancen. Die DEAG plant auch in Zukunft die Ausweitung ihrer internationalen Geschäftsaktivitäten. Ein Fokus liegt dabei auf der Expansion ins europäische Ausland. Dabei kann die DEAG mit diversen Shows wie "Disney on Ice" und Formaten wie den Christmas Garden von der Internationalisierung durch Lizenzmodelle sowie steigenden Ticketverkäufen - vor allem auch im Vertrieb über die eigenen Ticketing-Plattformen - profitieren. Externe Wachstumschancen: Die DEAG besitzt umfangreiche Kompetenz und verfügt über ein starkes internationales Netzwerk im Bereich M&A. Die Gesellschaft verfolgt ihre Buy- & Build-Strategie mit Synergiepotenzialen und zusätzlichen Wachstumschancen in allen Geschäftsfeldern konsequent weiter und hat auch 2022 ihren internationalen Expansionskurs erfolgreich fortgesetzt. Dabei wurden unter anderem die Geschäftsaktivitäten im Bereich Festivals erheblich ausgeweitet und der Bereich Ticketing weiter gestärkt. Zudem hat die DEAG Promoter und Veranstaltungen in den Bereichen Rock/Pop, EDM, Classics & Jazz und Spoken Word & Literary Events übernommen und so ihre Marktposition weiter ausgebaut. Für die DEAG ergeben sich durch die Akquisitionen Synergieeffekte im Live-Entertainment-Bereich, für das Ticketing-Geschäft sowie in Bezug auf Möglichkeiten der Kostensenkung und bei der Künstlerakquisition. Die DEAG erhält durch die Übernahmen Zugang zu hochklassigen Veranstaltungsformaten und -orten sowie State-of-the-Art-Technologien. Es konnte bereits damit begonnen werden, angestrebte Added Values zwischen bisherigen und den neu hinzugekommenen Konzerngesellschaften erfolgreich umzusetzen. Aufgrund von Synergieeffekten werden die übernommenen Gesellschaften aller Voraussicht nach Umsatz und EBITDA des Konzerns steigern. Auch künftig will die DEAG eine aktive Rolle bei der Marktkonsolidierung des fragmentierten Live-Entertainment- und Ticketing-Markts in Europa einnehmen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf ergänzenden Ticketing-Akquisitionen sowie der Expansion in neue europäische Märkte. Ticketing: Als Tourneeveranstalter und Örtlicher Veranstalter im Bereich Live Entertainment hat die DEAG 2022 insgesamt über 9 Mio. Tickets umgesetzt, nach über 5 Mio. Tickets jährlich vor der Corona-Pandemie. Mittelfristig strebt die DEAG an, über die konzerneigenen Ticketing-Plattformen für eigenen und Dritt-Content die Anzahl der verkauften Tickets für eigene Veranstaltungen von derzeit rund 3 Mio. auf 8 Mio. zu erhöhen. Die Ticketing-Plattformen der DEAG werden kontinuierlich ausgebaut und um neue Features ergänzt, zuletzt im Oktober 2022 durch eine Mehrheitsbeteiligung an der Oshi Software Limited, Betreiberin von tickets.ie, eine der führenden unabhängigen Ticketing-Plattform in Irland. Die DEAG wickelt einen stetig wachsenden Anteil der Ticketverkäufe für Events über ihre Ticketing-Plattformen myticket.de, myticket.at, myticket.co.uk, Gigantic Tickets und tickets.ie ab. Darunter ein steigender Anteil eigener, margenstarker Veranstaltungsformate ohne Abhängigkeit von einzelnen Künstlern, bei denen die DEAG als Produzent auftritt. Wiederkehrende Erlöse durch DEAG-eigene Veranstaltungsformate und Marken tragen inzwischen mehr als die Hälfte zum Gesamtumsatz bei. Mit dem weiteren Ausbau wiederkehrender Erlöse geht für die DEAG eine höhere Visibilität und Planbarkeit der Umsätze einher. Die Ticketing-Plattformen der DEAG erhalten Content aus den Geschäftsfeldern Rock/Pop, Classics & Jazz, Family-Entertainment und Arts+Exhibitions sowie Spoken Word & Literary Events und erzielen deutlich höhere Gewinnspannen als der Geschäftsbereich Live Entertainment. Rock/Pop: Weiterhin hohe Wachstumschancen sieht die DEAG im Bereich Rock/Pop, der in nicht durch die COVID-19-Pandemie geprägten Geschäftsjahre mehr als die Hälfte des Umsatzes im Geschäftsjahr beisteuert. Die DEAG verfügt hier über ein breites Veranstaltungsportfolio in all ihren Ländermärkten und veranstaltet jährlich vom Club-Konzert bis hin zur großen Stadion-Tournee mehrere tausend Konzerte. Der Geschäftsbereich Rock/Pop ist gekennzeichnet durch hohe Vorverkäufe für Konzerte, die zu einem signifikanten Teil über die Ticketing-Plattformen der DEAG abgewickelt werden. Im Jahr 2022 veranstaltete die DEAG unter anderem ausverkaufte Stadion-Tournee mit Ed Sheeran, Konzerte mit Simply Red, KISS, Iron Maiden, Die Toten Hosen, Die Ärzte, Tom Jones sowie den Stereophonics. Darüber hinaus beinhaltet der Bereich Rock/Pop auch Festivals wie die Electro-Music-Festivals "NATURE ONE", "MAYDAY" und "Ruhr-in-Love", die 2022 mehr als 100.000 Besucher zählten, das "Belladrum Festival" im schottischen Beauly oder das Festival "Sion sous les étoiles" in Sion, der französischsprachigen Schweiz. Ein Großteil der Geschäftsaktivitäten im Bereich Rock/Pop läuft über die etablierten Veranstalter und Tochtergesellschaften der DEAG, die Wizard Promotions Konzertagentur und Kilimanjaro. Rock/Pop wird weiterhin ein wesentlicher Bestandteil der DEAG sein und einen erheblichen Anteil zum Wachstum beitragen. Die DEAG verfügt aktuell über ein vielfältiges Event-Portfolio mit insgesamt mehr als 30 ein-und mehrtägigen Festivals in ihren Ländermärkten Deutschland, Großbritannien, der Schweiz und Irland mit rund 580.000 Besuchern. Spoken Word & Literary Events: Der Produktbereich Spoken Word & Literary Events beinhaltet unter anderem Autorenlesungen, Theateraufführungen und Poetry-Slams. 2022 wurden die Geschäftsaktivitäten in diesem Bereich durch die Übernahme von LoveMyRead weiter ausgeweitet. Bereits 2021 hat sich die DEAG durch die Übernahmen der lit.COLOGNE GmbH sowie von Fane Productions Ltd. noch breiter im Bereich Spoken Word aufgestellt und sich eine führende Position am Markt geschaffen. Durch die seit 2021 getätigten Akquisitionen werden Synergieeffekte bei der Entwicklung neuer Formate ebenso wie bei der Akquise neuer Standorte und im Ticketing-Geschäft erwartet. Mit bis zu 200 Veranstaltungen und einem eigenen Programm für Kinder und Jugendliche (lit.kid.COLOGNE) ist die lit.COLOGNE mit über 70.000 Besuchern inzwischen eines der größten Literaturfestivals in Europa. Mit weiteren Festivalformaten wie der phil.cologne, dem lit.COLOGNE Spezial und der lit.RUHR erweiterte die lit.COLOGNE GmbH ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich und verfügt über ein umfangreiches und sehr stabiles Partnernetzwerk. Ein großer Erfolg war auch Deutschlands größtes Philosophie-Festival "phil. COLOGNE", das in 2022 rund 9.000 Besucher zählte. Mittelfristig rechnet die DEAG im internationalen Produktbereich Spoken Word & Literary Events mit einer Verdopplung der Erlöse auf rund 15 bis 20 Mio. Euro im Jahr. Family-Entertainment: Die von der DEAG in den vergangenen Jahren konsequent fortgeführte strategische Ausrichtung auf eigene margenstarke Veranstaltungsformate, insbesondere im Bereich Family-Entertainment, zahlt sich für die Gesellschaft immer mehr aus. Im Bereich Family-Entertainment sieht die DEAG überdurchschnittliche Wachstumschancen. Arts+Exhibitions: Der Geschäftsbereich Arts+Exhibtions umfasst unter anderem Events wie die "Potsdamer Schlössernacht" und das Weihnachtsgeschäft der DEAG mit Veranstaltungsformaten wie den Weihnachts-Circussen in Hannover und Regensburg und den Weihnachtsmärkten in Wuppertal und Kiel. Zudem gehören zum Bereich Arts+Exhibitions auch die Christmas Garden der DEAG. Das Erfolgsformat wurde in der Saison 2022/2023 auf 19 Standorte erweitert, davon zehn in Deutschland und neun im europäischen Ausland und zählte insgesamt mehr als 2 Mio. Besucher. Das bisherige, dynamische und hoch profitable Wachstum soll auch künftig durch die Gewinnung weiterer nationaler und internationaler Standort fortgesetzt werden. 5. PROGNOSEBERICHTDie DEAG verfügt über ein intaktes Geschäftsmodell und hat im Geschäftsjahr 2022 als Live-Entertainment-Dienstleister ihr breit diversifiziertes Geschäftsmodell mit den sechs Geschäftsfeldern Rock/Pop, Classic & Jazz, Family-Entertainment, Arts+Exhibtions, Spoken Word & Literary Events sowie Ticketing am Markt weiter gefestigt und durch die erfolgreich umgesetzten organischen und anorganischen Wachstumsschritte der letzten Jahre die Basis für eine weiterhin dynamische Unternehmensentwicklung in Bezug auf Umsatz und Ergebnis gelegt. Die Weiterentwicklung der profitablen Geschäftsbereiche und die Schaffung eigener Marken und Rechte sind neben dem wachstumsstarken Ticketing die wesentlichen Treiber der künftigen Geschäftsentwicklung. Nach einem weitestgehend von den Auswirkungen der Pandemie unbeeinflusstem Geschäftsjahr 2022 erwartet der Vorstand für das Jahr 2023 eine kontinuierliche Entwicklung mit einer weiteren moderaten bis deutlicheren Steigerung beim EBITDA. Beim Umsatz wird eine Marke in der Region um 300 Mio. Euro angepeilt. Mit ausverkauften Events wie "Disney on Ice" und "Riverdance", der erfolgreichsten Tanzshow der Welt, ist das Geschäftsjahr 2023 hervorragend angelaufen. Diese Planung wird untermauert durch eine starke Eventpipeline, die rd. 6.000 Veranstaltungen umfasst und für die die DEAG über 10 Mio. Tickets verkaufen will. Nicht in den aktuellen Planungen enthalten, jedoch unveränderter Teil der Expansionsstrategie, sind weitere Akquisitionen, von denen sich mehrere aktuell in der Anbahnung befinden. Wie bereits im Oktober 2022 verkündet, prüft die DEAG verschiedene Optionen zur Refinanzierung der Anleihe 2018/2023, u.a. die Option zur Begebung einer Anleihe. Eine mögliche neue Anleihe könnte zur vorzeitigen Refinanzierung der Anleihe 2018/2023 verwendet werden, während aufgrund der hervorragenden Geschäftsentwicklung bereits ausreichend Liquidität für das absehbare Wachstum zur Verfügung steht. Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit der DEAG als Muttergesellschaft, ist deren zukünftige Entwicklung eng mit der Entwicklung des Konzerns verbunden. Aus diesem Grund wird auf die obige Prognose des Konzerns verwiesen. Aus diesem Grund erwartet das Management für 2023 höhere Beteiligungserträge und Ergebnisse aus Gewinnabführungsverträgen. Die Branche und die DEAG ist gesamtwirtschaftlichen Faktoren ausgesetzt. Erfahrungsgemäß ist das Geschäft der DEAG weniger konjunkturanfällig als das vieler anderer Branchen. Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten verkauft die DEAG "das kleine Glück". Trotz makroökonomischer Faktoren wie dem Krieg in der Ukraine und hoher Inflationszahlen verzeichnet die DEAG derzeit eine weiterhin sehr hohe Nachfrage nach Tickets und konnte sämtliche Events im bisherigen Jahresverlauf 2023 planmäßig veranstalten. Dennoch sind Dauer und weitere Entwicklung des Krieges und der derzeit herrschenden Inflation nicht vorhersehbar. Daher ist ein detaillierter und stichtagsbezogener Ausblick für das laufende Jahr aus heutiger Sicht nicht möglich. Zukunftsgerichtete AussagenDieser Bericht enthält neben vergangenheitsbezogenen Aussagen und Werten im Rahmen des Konzern-sowie Jahresabschlusses auch zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen können von der tatsächlich eintretenden Entwicklung abweichen.
Berlin, 31.03.2023 DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Peter L.H. Schwenkow Christian Diekmann Detlef Kornett Roman Velke Moritz Schwenkow KONZERNBILANZAKTIVA
KONZERN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG (tz. 42)
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG (TZ. 30)
1) IFRS 16 (Änderung Neubewertung)
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS1 INFORMATIONEN ZUM UNTERNEHMENDEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG) ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland, 10785 Berlin, Potsdamer Straße 58. Die Gesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 69474 B geführt. Im April 2021 wurde die Zulassung der DEAG-Aktien am regulierten Markt widerrufen ("Delisting"). Die Aktie der DEAG ist seitdem nicht mehr im regulierten Markt zugelassen. Das Unternehmen war aufgrund dessen gesetzlich verpflichtet, von Inhaber- auf Namensaktien umzustellen. Die Aktie und die Unternehmensanleihe 2018/2023 der DEAG werden seitdem im Freiverkehr gehandelt. Die Kerngeschäftsfelder der DEAG umfassen die Bereiche Rock/Pop, Classics & Jazz, Spoken Word & Literary Events, den wachstumsstarken Bereich Family-Entertainment sowie Arts+Exhibitions und das Ticketing. Insbesondere der Bereich Family-Entertainment ist ein elementarer Baustein für die Weiterentwicklung des eigenen Contents. Ein Netzwerk mit starken Partnern positioniert die DEAG hervorragend im Markt als international tätigen Live-Entertainment-Konzern. 2 GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNGDer vorliegende Konzernabschluss der DEAG zum 31.12.2022 ist nach den am Abschlussstichtag anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315 e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften, aufgestellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC). Die DEAG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf. Dem Konzernabschluss liegen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zugrunde, die unter Anwendung des Handelsgesetzbuches (HGB), einschließlich der am Abschlussstichtag gemäß § 342 HGB verabschiedeten Rechnungslegungsstandards vom Deutschen Standardisierungsrat (DRSC) und des Aktiengesetzes (AktG), bei ausländischen Gesellschaften nach deren nationalen Vorschriften, nach stetig und einheitlich angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen zu einem einheitlichen Bilanzstichtag erstellt wurden. Für die in den Vollkonsolidierungskreis einbezogene Gesellschaft CSB Island Entertainment ApS, Fan0 (Dänemark), welche ein abweichendes Geschäftsjahr vom 01.07.- 30.06. hat, war ein Zwischenabschluss zu erstellen. Ursächlich für das abweichende Geschäftsjahr sind lokale steuerliche Gegebenheiten. Die Einzelabschlüsse sowie die Zwischenabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses erstellt. Wertansätze, die auf steuerlichen Vorschriften beruhen, werden nicht in den Konzernabschluss übernommen. Die Überleitung der Wertansätze entsprechend der Regeln der IFRS erfolgte außerhalb der handelsrechtlichen Einzelabschlüsse auf Ebene des Konzerns in einer sogenannten "Handelsbilanz II". Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie, bestimmte finanzielle Vermögenswerte sowie bedingte Gegenleistungen und Optionen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Die in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns zusammengefassten Posten sind im Konzernanhang erläutert. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses müssen in begrenztem Umfang Ermessen ausgeübt, Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualforderungen und-verbindlichkeiten haben. Dies gilt insbesondere für den Ansatz von Geschäfts- oder Firmenwerten und bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten im Rahmen von Kaufpreisallokationen und deren jährlich durchzuführenden Impairment-Tests bzw. Folgebewertungen zur Ermittlung des Fair Values (siehe Tz. 51), der Bestimmung des Zinssatzes für Leasingverhältnisse (siehe Tz. 16), ferner für die Erfassung von Versicherungserstattungen für Veranstaltungen, die aufgrund behördlicher Veranstaltungsverbote abgesagt wurden (siehe Tz. 6 und 32) sowie von Fördermitteln inklusive Sicherheitseinbehalte aus Corona-Hilfsprogrammen (siehe Tz. 6 und 36). Grundlage des Goodwill-Impairment-Tests war jeweils der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs), deren Berechnung auf prognostizierten Erträgen in Abhängigkeit der CGUs aus einer Mehrjahresplanung abgeleitet wurde. Die Bestimmung des Nutzungswerts erfolgte unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens. Diesen Berechnungen müssen Annahmen zugrunde gelegt werden, die auf Schätzungen des Managements beruhen. Sofern sich Entwicklungen ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegen, können die künftigen Buchwerte von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte von 53.777 TEUR (31.12.2021: 52.014 TEUR) entsprechend angepasst. Auf unsere Ausführungen in Tz. 14 wird verwiesen. Ferner werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte von 36.213 TEUR (31.12.2021: 32.740 TEUR) angepasst, sofern sich Entwicklungen ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegen und dazu führen würden, dass die ursprünglichen Schätzwerte von den künftigen Buchwerten abweichen. Darüber hinaus sind Schätzungen und Annahmen beim Wertansatz und der Wertberichtigung von Forderungen und geleisteten Zahlungen, der Bemessung und Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf Rückstellungen und Eventualschulden, der Schätzungen der Höhe der nutzbaren aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge erforderlich und insbesondere des Werthaltigkeitstests von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und die Ermittlung beizulegender Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und den Beteiligungen. Ferner hat das Management Ermessensentscheidungen im Bereich der Abgrenzung des Konsolidierungskreises und im Rahmen von Kaufpreisallokationen getroffen. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen in Tz. 4. 3 ÄNDERUNGEN VON RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDSFür Geschäftsjahre, die am 01.01.2022 beginnen, sind die folgenden geänderten Standards erstmals für DEAG verpflichtend anzuwenden:
Mit den Änderungen wird der Verweis auf eine frühere Fassung des Rahmenkonzepts des IASB durch einen Verweis auf die im März 2018 veröffentlichte aktuelle Fassung ersetzt, ohne deren bestehende Regelungen signifikant zu ändern. Mit den Änderungen wird darüber hinaus eine Ausnahmeregelung in Bezug auf die Grundsätze für den Ansatz in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse eingeführt, um zu vermeiden, dass sog. Day-2-Gewinne oder -Verluste bei Schulden und Eventualverbindlichkeiten entstehen, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen oder IFRIC 21 Abgaben fielen, wenn sie gesondert eingegangen würden. Gemäß der Ausnahmeregelung müssen Unternehmen die Kriterien von IAS 37 bzw. IFRIC 21 anstelle des Rahmenkonzepts anwenden, um zu bestimmen, ob zum Erwerbszeitpunkt eine gegenwärtige Verpflichtung besteht. Schließlich wird mit den Änderungen ein neuer Paragraph in IFRS 3 aufgenommen, in dem präzisiert wird, dass Eventualforderungen zum Erwerbszeitpunkt nicht anzusetzen sind. Auf den Konzernabschluss resultieren aus dieser Änderung keine wesentlichen Auswirkungen, da in der Berichtsperiode keine signifikanten Eventualforderungen, -schulden oder -verbindlichkeiten im Anwendungsbereich dieser Änderung entstanden sind.
Gemäß den Änderungen ist es Unternehmen nicht mehr gestattet, Erlöse aus dem Verkauf von Gegenständen, die produziert werden, während eine Sachanlage zu ihrem Standort und in den Zustand gebracht wird, der erforderlich ist, damit sie in der vom Management beabsichtigten Weise genutzt werden kann, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Sachanlage abzuziehen. Stattdessen sind diese Erlöse zusammen mit den Herstellungskosten der Gegenstände in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Gemäß den Übergangsvorschriften wendet der Konzern die Änderungen rückwirkend nur auf Sachanlagen an, die zu oder nach Beginn der frühesten dargestellten Berichtsperiode, in der die Änderungen erstmals angewandt werden (Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung), in einen betriebsbereiten Zustand gebracht wurden. Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe, da keine Verkäufe von Gegenständen erfolgt sind, die von Sachanlagen produziert wurden, die zu oder nach Beginn der frühesten dargestellten Berichtsperiode in einen betriebsbereiten Zustand gebracht wurden.
Mit den Änderungen wird präzisiert, dass ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend oder verlustbringend ist, direkt zurechenbare Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen über die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich zusätzlicher Kosten (z. B. direkter Lohn- und Materialkosten) und weiterer Kosten, die sich unmittelbar auf Tätigkeiten zur Vertragserfüllung beziehen (z. B. planmäßige Abschreibung von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung, die zur Vertragserfüllung genutzt werden, und Kosten für Organisation und Überwachung der Vertragserfüllung), zu berücksichtigen hat. Allgemeine Verwaltungskosten stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Vertrag und fallen somit nicht unter die Vertragserfüllungskosten, es sei denn, eine Weiterbelastung an den Kunden ist im Vertrag ausdrücklich vorgesehen. Die Änderungen sind lediglich auf Verträge anzuwenden, für welche die Verpflichtungen zu Beginn der Berichtsperiode noch nicht vollständig erfüllt waren. In Zusammenhang mit den Änderungen wurden für die Gruppe keine belastenden Verträge identifiziert.
Die Änderung gestattet einem Tochterunternehmen, das Paragraph D16(a) des IFRS 1 anwendet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen auf der Grundlage der im Konzernabschluss des Mutterunternehmens ausgewiesenen Beträge zu bewerten, ausgehend von dem Zeitpunkt, zu dem das Mutterunternehmen auf IFRS umgestellt hat. Dies gilt jedoch nur, wenn keine Anpassungen für Konsolidierungsvorgänge und die Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses, bei dem das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen erworben hat, vorgenommen wurden. Diese Änderung gilt auch für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die IFRS 1.D16(a) anwenden. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da der Konzern kein Erstanwender ist.
Durch die Änderung wird klargestellt, welche Gebühren ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob die Bedingungen einer neuen oder modifizierten finanziellen Verbindlichkeit wesentlich von denjenigen der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit abweichen, zu berücksichtigen hat. Es sind nur solche Gebühren einzubeziehen, die zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden, einschließlich solcher, die entweder vom Kreditnehmer oder vom Kreditgeber im Namen des jeweils anderen gezahlt oder erhalten wurden. Für IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung gibt es keinen vergleichbaren Änderungsvorschlag. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da es während des Berichtszeitraums keine Modifizierungen der Finanzinstrumente des Konzerns gab.
Mit der Änderung entfällt die Vorschrift in Paragraph 22 des IAS 41, wonach steuerliche Zahlungsströme bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von biologischen Vermögenswerten nicht zu berücksichtigen sind. Diese Änderung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da der Konzern zum Abschlussstichtag keine Vermögenswerte hielt, die in den Anwendungsbereich von IAS 41 fallen. Im Konzernabschluss wurden alle am Abschlussstichtag in der EU verpflichtend anzuwendenden Standards des IASB sowie die gültigen IFRIC bzw. SIC berücksichtigt. Neue, noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften des IASB und IFRS ICDie folgenden neuen Standards bzw. Änderungen der Standards und Interpretationen wurden vom IASB und IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) verabschiedet. Diese sind für das Geschäftsjahr 2022 noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden nicht angewendet: Bereits in das EU-Recht übernommen:
Noch nicht in das EU-Recht übernommen:
Der Konzern beabsichtigt, diese Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden. Der Konzern geht aktuell nicht davon aus, dass die aufgeführten Änderungen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben werden und monitort, inwiefern diese Änderungen für zukünftige Geschäftsvorfälle relevant werden könnten. 4 GRUNDSÄTZE DER KONSOLIDIERUNGKonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss bezieht die DEAG als Mutterunternehmen diejenigen Gesellschaften ein, bei denen wegen eines beherrschenden Einflusses das Control-Konzept erfüllt wird. Gesellschaften, die im Laufe des Geschäftsjahres gegründet, erworben oder veräußert wurden, sind ab dem Zeitpunkt der Gründung, des Erwerbs- bzw. bis zum Veräußerungsdatum einbezogen worden. Zum 31.12.2022 umfasste der Konsolidierungskreis neben der DEAG 67 (31.12.2021: 62) vollkonsolidierte in- und ausländische Unternehmen, davon unverändert zwei Unternehmen im nicht fortgeführten Bereich (discontinued operations). Als Gemeinschaftsunternehmen bzw. assoziierte Unternehmen werden sieben Beteiligungen nach der Equity-Methode bewertet (31.12.2021: acht Beteiligungen). Aufgrund ihrer nicht wesentlichen Bedeutung für den Konzern werden zwei verbundene Unternehmen sowie drei Beteiligungen zu Anschaffungskosten ausgewiesen (31.12.2021: ein verbundenes Unternehmen und vier Beteiligungen). Unverändert zum Vorjahr wird eine Beteiligung mit dem Fair Value angesetzt. KonsolidierungsmethodenBei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem beizulegenden Zeitwert des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der Gründung bzw. des Erwerbs des jeweiligen Tochterunternehmens verrechnet. Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften im Einzelabschluss des Mutterunternehmens werden zum Zwecke der Konsolidierung eliminiert. Zwischengewinne und -verluste aus konzerninternen Beteiligungsverkäufen werden storniert. Die in den Wertansätzen der Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen enthaltenen Unterschiedsbeträge werden nach den gleichen Grundsätzen ermittelt. Die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebenden verbleibenden aktivischen Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte in der Konzernbilanz, nach Aufdeckung stiller Reserven oder Lasten bei dem erworbenen Unternehmen (Neubewertung) erfasst. Sofern sich ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird nochmals beurteilt, ob alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert und alle bei dieser Prüfung zusätzlich identifizierten Vermögenswerte oder Schulden angesetzt wurden. Ein danach noch bestehender negativer Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam erfasst. Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten und erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Forderungen, Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie etwaige Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert. Sofern in den Einzelabschlüssen Abschreibungen oder Wertberichtigungen auf konzerninterne Forderungen vorgenommen wurden, werden diese zugunsten des Konzernüberschusses zurückgenommen. Auf konsolidierungsbedingte Ergebnisse werden Steuerabgrenzungen vorgenommen, soweit sich diese steuerlich in der Zukunft auswirken. Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, sind mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Zum Bilanzstichtag werden neben der DEAG als Mutterunternehmen die folgenden Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:
1 Zum 31.12.2022 war der Rückerwerb der
45,0 % an den Verkäufer des Festivals noch nicht
vollzogen, da die damit verbundenen aufschiebenden
Bedingungen noch nicht erfüllt waren. Dementsprechend
hielt die Concert Concept Veranstaltungs GmbH, Berlin noch
100 % der Anteile am Bilanzstichtag.
Mit Kaufvertrag vom 30.04.2022 hat sich die DEAG über ihre Tochtergesellschaft Fane Productions Ltd., London (Großbritannien), mit 100 % an der LoveMyRead Ltd., London (Großbritannien), beteiligt. Zum 01.07.2022 hat sich die DEAG über ihre Tochtergesellschaft medi Produkt & Service GmbH, Berlin, an dem "Airbeat One"-Festival, einem Electronic-Music-Festival, beteiligt. Zunächst übernahm die medi Produkt & Service GmbH, Berlin, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Concert Concept Veranstaltungs-GmbH, Berlin, das Festival und wurde in Airbeat One GmbH umfirmiert. Anschließend werden 45,0 % der Anteile der Airbeat One GmbH an den Verkäufer des Festivals rückübertragen, nachdem die daran geknüpften aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind. Diese Bedingungen waren am Bilanzstichtag noch nicht erfüllt, sodass die DEAG weiterhin 100,0 % der Anteile hält. Zum 01.10.2022 hat sich die DEAG über ihre britische Tochtergesellschaft MyTicket Services Ltd., London (Großbritannien) an der Oshi Software Ltd., Dublin (Irland), Betreiberin der Ticketing-Plattform tickets.ie, mit 75,0 % beteiligt. Zum 01.11.2022 hat sich die DEAG über ihre Tochtergesellschaft Friedrichsbau Variete Stuttgart Betriebs-und Verwaltungs GmbH, Stuttgart, an dem "Indian Spirit"-Festival, einem Electronic-Music-Festival, beteiligt. Zunächst übernahm die Gesellschaft, an der die DEAG über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Broadway Variete Management GmbH, Berlin, 100,0 % der Anteile hält, das Festival und wurde in Indian Spirit GmbH umfirmiert mit Sitzverlegung nach Berlin. Anschließend werden 45,0 % der Anteile an der Indian Spirit GmbH an den Verkäufer des Festivals rückübertragen, sofern die daran geknüpften aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind. Diese Bedingungen waren am Bilanzstichtag noch nicht erfüllt, sodass die DEAG weiterhin 100,0 % der Anteile hält. Zum 31.12.2022 hat sich die DEAG über ihre Tochtergesellschaft Kilimanjaro Holdings Ltd., London (Großbritannien), an der Regular Ltd., Edinburgh (Großbritannien), mit 70,0 % beteiligt. Die DEAG hält über die 100%ige Tochtergesellschaft DEAG Concerts GmbH 51 % der Stimmrechte (49,7 % der Kapitalanteile) an der MyTicket Services Ltd., London (Großbritannien). Der DEAG steht bei der MyTicket Services Ltd., London (Großbritannien), das Letztentscheidungsrecht bei Entscheidungen des Management Boards zu. Somit ist hier das Control-Konzept gemäß IFRS 10.7 erfüllt. An der Gigantic Holdings Ltd., London (Großbritannien), hält die MyTicket Services Ltd., London (Großbritannien), Geschäftsanteile in Höhe von 75,0 % am Eigenkapital. Somit wird die Gigantic Holdings Ltd., London (Großbritannien), sowie deren 100%ige Tochtergesellschaft Gigantic Tickets Ltd., London (Großbritannien), im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernkreis einbezogen. Die Concert Concept GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der DEAG hält 51 % der Anteile an der C 2 Concerts GmbH, Stuttgart. Die C 2 Concerts GmbH hält 90 % der Anteile an der Kesselfestival GmbH & Co. KG sowie 100 % an deren Komplementär-GmbH Kesselfestival GmbH. Die DEAG Concerts GmbH hält an der Kilimanjaro Holdings Ltd., London/Großbritannien, 49,7 % der Kapitalanteile, während der Stimmrechtsanteil 51 % beträgt. Daher ist das Control-Konzept gemäß IFRS 10.7 weiterhin gegeben und die Kilimanjaro Holdings Ltd. und deren Tochterunternehmen sind weiterhin im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernkreis einbezogen. Die Kilimanjaro Holdings Limited hält 55 % der Stimmrechtsanteile an der Singular Artists Ltd., London/ Großbritannien. Somit wird die Singular Artists Ltd. im Rahmen der Vollkonsolidierung im Konzernabschluss berücksichtigt. Die DEAG verfügt über das Letztentscheidungsrecht für die Genehmigung des jährlichen Budgets bei der Kultur- und Kongresszentrum Jahrhunderthalle GmbH, Frankfurt/Main. Somit ist das Control-Konzept gemäß IFRS 10.7 erfüllt und die Gesellschaft wird im Rahmen der Vollkonsolidierung im Konzernabschluss berücksichtigt. Folgende Gesellschaften werden als Gemeinschaftsunternehmen geführt und nach den Vorschriften der Equity-Methode bewertet und damit mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.
Mit Wirkung zum 01.01.2023 hat die DEAG über ihre 100%ige Tochtergesellschaft DEAG Concerts GmbH, Berlin, den Anteil an der A.C.T. Artist Agency GmbH, Berlin, auf 100 % der Anteile aufgestockt. Ab dem 01.01.2023 wird die Gesellschaft im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Auf weitere Ausführungen unter Tz. 13.2 wird verweisen. Folgende Gesellschaften werden als assoziierte Unternehmen bilanziert und nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen:
Die DEAG ist an der Collective Form Limited, London (Großbritannien), über die Kilimanjaro Holdings Limited, London (Großbritannien), mit 16,6 % beteiligt. Ein maßgeblicher Einfluss wird ausgeübt, da die Kilimanjaro Holdings direkt einen Anteil von 33,0 % an der Collective Form Ltd. hält. An der Kilimanjaro Holdings hält die DEAG wiederum 51,0 % der stimmrechtsberechtigten Anteile. An der Seefestspiele Berlin GmbH, Berlin, ist die DEAG Classics AG, Berlin, mit 40 % beteiligt. Folgende Gesellschaften sind für den Konzernabschluss der DEAG unwesentlich und für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht relevant und werden daher nicht konsolidiert. Die Gesellschaften waren im Geschäftsjahr inaktiv. Die Angaben nach §§ 315e HGB i.V.m. § 313 Abs. 2 HGB lauten wie folgt:
Der Konsolidierungskreis des DEAG-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt verändert:
5 GRUNDSÄTZE DER WÄHRUNGSUMRECHNUNGDer Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen Angaben in TEUR. Die Beträge sind jeweils kaufmännisch gerundet. Die funktionale Währung der ausländischen Tochtergesellschaften in der Schweiz ist der Schweizer Franken (CHF), in Großbritannien das Britische Pfund (GBP) sowie in Dänemark die Dänische Krone (DKK). Die funktionale Währung der inländischen Tochtergesellschaften des Konzerns sowie der ausländischen Tochtergesellschaften in Irland und Österreich ist der Euro (EUR). Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist. Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im kumulierten sonstigen Ergebnis als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Der im Eigenkapital für einen ausländischen Geschäftsbetrieb erfasste kumulative Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam aufgelöst. Die Wechselkurse der im Konzern wichtigen Währungen veränderten sich wie folgt:
6 GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNGMakroökonomische EntwicklungenIm Geschäftsjahr 2022 waren die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nur noch eingeschränkt auf den Ländermarkt in Deutschland und nur im ersten Quartal spürbar. Die in den Vorjahren getroffenen Maßnahmen des Konzerns konnten somit kontinuierlich zurückgefahren werden bei deutlicher Belebung der operativen Tätigkeit und damit einhergehender Nachholeffekte. Zeitgleich belastet der seit Februar 2022 andauernde Ukrainekrieg den Welthandel, und Menschen weltweit spüren die wirtschaftlichen Folgen, etwa in Form höherer Gas- und Ölpreise. Die Menschen achten in diesen wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten verstärkt auf ihre Ausgaben. Der Krieg in der Ukraine hat die Geschäftstätigkeit der DEAG-Gruppe allerdings nicht unmittelbar beeinflusst, da weder die Ukraine noch Russland Ländermärkte der DEAG-Gruppe darstellen. Der Fortbestand der DEAG-Gruppe wird durch den Krieg nicht gefährdet. Die DEAG verfügte über einen umfangreichen Versicherungsschutz für Veranstaltungen, die aufgrund behördlicher Veranstaltungsverbote abgesagt bzw. verschoben werden mussten. Die Versicherungsansprüche umfassten veranstaltungsbezogene Kosten und in einigen Fällen auch Projektgewinne. Im Falle einer Veranstaltungsabsage wurden die veranstaltungsbezogenen Kosten in den Umsatz- und Vertriebskosten erfasst; diesbezügliche Erstattungsansprüche wurden in Höhe des Erstattungsbetrags entsprechend in den Umsatzerlösen als sonstige Erlöse, ausgewiesen. Auf die Ausführungen in Tz. 32 wird verwiesen. Die DEAG hat im Berichtszeitraum weiterhin bedingte und unbedingte Fördermittel aus "Corona-Hilfsprogrammen", insbesondere in Deutschland und für das erste Quartal erhalten. Sofern es sich um unbedingte Fördermittel handelt, erfolgte eine Aktivierung dieser Ansprüche unter Berücksichtigung etwaiger Kürzungen durch die betreffenden Fördermittelgeber. Sofern es sich um bedingte Fördermittel handelt, kam eine Realisierung in den sonstigen betrieblichen Erträgen dieser Mittel erst bei vollständiger Erfüllung der Fördervoraussetzungen in Betracht. Die bedingten Förderungen betreffen mit 7,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) Leistungen öffentlicher Kassen zur Förderung von Veranstaltungen und Projekten, bei denen im Wesentlichen Mindereinnahmen und/oder erhöhte Veranstaltungs- und Produktionskosten ohne weitere Ergebniswirkung ausgeglichen wurden. Unter Berücksichtigung einer Verrechnung der veranstaltungs- und projektbezogenen Fördermittel in den entsprechenden Projekten und einer Saldierung der Erträge und Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen (4,5 Mio. Euro) würden die sonstigen betrieblichen Erträge 8,8 Mio. Euro und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 3,0 Mio. Euro betragen. Weitere Informationen diesbezüglich siehe Tz. 36 bzw. Tz 37. Zudem hat der Konzern bei der Beurteilung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte, insbesondere der Geschäfts- oder Firmenwerte, die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt. Es wird auf die Ausführungen in Tz. 2 sowie Tz. 14 und 15 verwiesen. Erläuterungen zur BilanzEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von 3 bis 20 Jahren linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte - in der Regel Markenrechte, Künstler- und Agentenbeziehungen sowie Auftragsbestände, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden - werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden diese immateriellen Vermögenswerte genauso wie einzeln erworbene Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Im Falle der Künstler- u. Agentenbeziehungen beträgt der Abschreibungszeitraum in der Regel 15 Jahre, Auftragsbestände werden nach Abschluss der betreffenden Konzertveranstaltungen abgeschrieben. Darüber hinaus beinhaltet der Posten sonstige Rechte, im Wesentlichen Lizenz-, Nutzungs- und Durchführungsrechte, die entsprechend den vertraglich gesicherten Zeiträumen (3 bis 24 Jahre) abgeschrieben werden. Bei erworbenen Marken, für die eine bestimmte Nutzungsdauer definierbar ist, erfolgt eine planmäßige Abschreibung. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte im Zusammenhang mit Akquisitionen werden in Übereinstimmung mit IFRS 3 (Business Combinations) mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Diese Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich einem Werthaltigkeits- (Impairment-) Test auf Basis Zahlungsmittel generierender Einheiten ("Cash generating units", CGU) unterzogen und gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben. Zuschreibungen auf einmal abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte sind nicht gestattet. Sachanlagen, mit Ausnahme von Leasing-Nutzungsrechten, werden zu Anschaffungskosten, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich Anschaffungspreisminderungen, bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich nutzungsbedingter Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Nutzungsrechte, die sich aus Leasingverhältnissen ergeben, werden innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn der Konzern berechtigt ist, über einen bestimmten Zeitraum einen identifizierbaren Vermögenswert, über den Kontrolle erlangt wurde, gegen Entgelt nutzen zu können. Leasing-Nutzungsrechte werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses ("Bereitstellungsdatum") zu Anschaffungskosten bewertet, die sich insbesondere in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten, und geleisteter Leasingvorauszahlungen unter Berücksichtigung erhaltener Leasinganreize ergeben. Laufende Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die DEAG hat sich dazu entschlossen, Nicht-Leasingkomponenten (sog. Servicekomponenten) im Rahmen der Ermittlung der Nutzungsrechte mit einzubeziehen. Leasingverbindlichkeiten werden zum Bereitstellungsdatum zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen angesetzt und innerhalb der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Abzinsung wird grundsätzlich unter Anwendung laufzeit- und währungsspezifischer Grenzfremdkapitalzinssätze ermittelt, da die den Leasingverhältnissen zugrundeliegenden Zinssätze regelmäßig nicht bestimmt werden können. Die Fortschreibung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt gemäß der Effektivzinsmethode. Entsprechende Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Soweit Wertminderungen bei immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen oder Nutzungsrechten feststellbar sind, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Der erzielbare Betrag der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen oder Nutzungsrechte wird auf Basis zukünftiger Einnahmeüberschüsse oder Nettoveräußerungserlöse ermittelt (Impairment-Test). Eine Überprüfung findet statt, sofern ein Grund zur Annahme einer Wertminderung besteht. Planmäßige Abschreibungen werden anteilig bei den Umsatzkosten bzw. Verwaltungskosten ausgewiesen, Zuschreibungen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und außerplanmäßige Abschreibungen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Als Finanzinvestition gehaltene Grundstücke werden mit dem Fair Value nach IAS 40.30/40.33 bewertet. Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und an assoziierten Unternehmen werden zum anteiligen Eigenkapital (at-equity) bilanziert. Für die Zuordnung von Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Vollkonsolidierung. Ein Joint Venture basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung, aufgrund derer der Konzern und andere Vertragsparteien eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die der gemeinschaftlichen Führung unterliegt; dies ist der Fall, wenn die mit der Geschäftstätigkeit des Joint Ventures verbundene strategische Finanz- und Geschäftspolitik die Zustimmung aller gemeinschaftlich führender Parteien erfordert. Anteile an Joint Ventures werden entsprechend der Equity-Methode bilanziert. Die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns an den Erträgen und Aufwendungen sowie an Eigenkapitalveränderungen der at-equity bewerteten Beteiligungen. Wenn der Konzernanteil am Verlust des Joint Ventures den at-equity bewerteten Anteil übersteigt, wird dieser Anteil bis auf null abgeschrieben. Weitere Verluste werden nicht erfasst, es sei denn, der Konzern hat eine vertragliche Verpflichtung oder hat Zahlungen zugunsten des Joint Ventures geleistet. Unrealisierte Gewinne oder Verluste aus Transaktionen von Konzernunternehmen mit dem Joint Venture werden gegen den Beteiligungswert des Joint Ventures eliminiert (Verluste maximal bis zur Höhe des Beteiligungswertes). Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Sofern die Nettoveräußerungserlöse am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegen, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Geleistete Zahlungen sind im Voraus gezahlte Kosten, die Veranstaltungen nach dem Bilanzstichtag betreffen und entsprechend abgegrenzt werden. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für zukünftige Leistungsverpflichtungen werden nach IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Bilanzstichtag notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen abzudecken. Langfristige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 abgezinst. Sofern der Abzinsungseffekt wesentlich ist, erfolgt der Ansatz der Rückstellungen in Höhe des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme. Steuerabgrenzungen werden gemäß IAS 12 auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva in Handels- und Steuerbilanz, auf Sachverhalte im Rahmen der Handelsbilanz II, auf Konsolidierungsvorgänge und auf realisierbare Verlustvorträge berechnet. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden insoweit angesetzt, als diese innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren verbraucht werden. Weitere aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur in der Höhe angesetzt, in denen ihnen verrechenbare passive latente Steuern gegenüberstehen. Aktivische und passivische latente Steuerabgrenzungen werden in der Bilanz in der Höhe saldiert ausgewiesen, soweit eine Verrechnungsmöglichkeit bei gleichen Steuerbehörden vorhanden ist. Die Vorsorgeverpflichtungen (Defined Benefit Obligation) wurden in Übereinstimmung mit IAS 19 nach der Projected Unit Credit Methode berechnet. Dabei wird auf die zum jeweiligen Berechnungszeitpunkt geleisteten Dienstjahre abgestellt und zukünftige Entwicklungen durch den Einbezug von Diskontierung, Lohnentwicklung und Austrittswahrscheinlichkeit bis zum Beginn der Leistungsauszahlung sowie der Rentenindexierung in den Jahren nach der erstmaligen Auszahlung von wiederkehrenden Leistungen berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Finanzinstrumente des Konzerns umfassen im Wesentlichen Liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige und langfristige finanzielle Forderungen und Beteiligungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Anleihe und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Beim erstmaligen bilanziellen Ansatz werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Transaktionspreis, alle übrigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zeitwert angesetzt. Transaktionskosten werden einbezogen, sofern die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Anderenfalls sind sie sofort aufwandswirksam zu erfassen. Erstmalige bilanzielle Erfassung und Abgang marktüblicher Verkäufe und Käufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag vorgenommen. IFRS 9 sieht für die Klassifizierung und Folgebewertung die folgenden drei Bewertungskategorien vor:
Sofern ein Vermögenswert zur Vereinnahmung vertraglich vereinbarter Tilgungs- und Zinszahlungen gehalten wird, erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Amortisierung mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil des Finanzergebnisses enthalten. Wird ein Vermögenswert darüber hinaus auch für einen möglichen Verkauf gehalten, wird dieser erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In allen anderen Fällen erfolgt die Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, für die eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts vorgesehen ist, wird die nachfolgend beschriebene Bewertungshierarchie verwendet:
Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird der Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren Vorrang gegenüber der Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren gegeben. Am Ende jeder Berichtsperiode wird die Einordnung der verschiedenen Bemessungsverfahren in die einzelnen Stufen überprüft. Die Bewertung nach Stufe 3 erfolgt nach den folgenden Grundsätzen: Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten (Earnout-Vereinbarungen) und Put-Optionen aus Unternehmenserwerben werden nach dem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sofern verlässlich ermittelbar, ergibt sich der Zeitwert aus den geschätzten Ergebnissen der erworbenen Gesellschaften in den Jahren vor den möglichen Ausübungszeitpunkten. Die Diskontierungszinssätze werden auf Basis gewichteter Kapitalkostenzinssätze des Konzerns ermittelt. Bei den der Bewertung zugrunde gelegten Ergebnissen handelt es sich in der Regel um das EBIT. Zeitwertänderungen werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Wesentliche Beteiligungen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird vorrangig auf Basis eines fremdobjektivierten Wertes aus Eigenkapitalmaßnahmen oder alternativ mittels anerkannter Bewertungsmethoden, insbesondere der Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode), auf Basis der erwarteten Beteiligungsergebnisse ermittelt. Die aus der Veränderung des Zeitwerts resultierenden unrealisierten Gewinne und Verluste werden unmittelbar ergebniswirksam im Beteiligungsergebnis erfasst. Im Rahmen der aufschiebend bedingten Veräußerung für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wurde zwischen den Parteien ein Mindestpreis für die Teilgrundstücke vereinbart, der wegen des Zustandekommens in einer Transaktion vorrangig vor einem durch gutachterliche Wertfeststellung ermittelten, beizulegenden Zeitwert heranzuziehen ist. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde der in 2015 aufschiebend bedingt vereinbarte Preis weiterhin als bester Indikator des beizulegenden Zeitwerts herangezogen. Der beizulegende Zeitwert der in den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Kaufpreisoption für einen Minderheitenanteil wird durch Gegenüberstellung der im Optionsvertrag vereinbarten Kaufpreisberechnung mit dem mittels Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode) auf Basis des erwarteten erzielbaren EBIT und dem daraus ermittelten anteiligen Unternehmenswerts ermittelt. Zeitwertänderungen werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag oder Aufwand erfasst. Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert werden, erfolgen nach dem Wertminderungsmodell des IFRS 9 unter Berücksichtigung erwarteter Kreditverluste (ECL). Das Modell erfordert Einschätzungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Frage wie sich die Änderungen wirtschaftlicher Faktoren auf erwartete Kreditverluste auswirken. Dazu werden Annahmen auf Basis belastbarer gewichteter Informationen vorgenommen. Die DEAG wendet für Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Ansatz an, um Ausfallrisiken zu bewerten. Die Berechnung der zu erwartenden Kreditverluste (ECL) erfolgt über eine Risikovorsorge unter Berücksichtigung der erwarteten Laufzeit. Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind Kreditverluste, die aus diversen Ausfallereignissen (z.B. erwartete Uneinbringlichkeit einer Forderung infolge von Zahlungsstockungen und/oder Zahlungseinstellungen) während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. Um die Risikovorsorge abzubilden, hat der Konzern eine Analyse erstellt, die auf historischen Ausfallereignissen basiert. Da Umsätze im Wesentlichen aus Vorverkäufen generiert werden und die vergangenen Ausfallereignisse aus Konzernsicht unwesentlich sind, wurde auf die Darstellung einer Wertminderungsmatrix verzichtet. Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte, bei denen sich seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko nicht signifikant erhöht hat, wird der erwartete Kreditverlust angesetzt, der innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwarten ist. Für Finanzinstrumente, bei denen es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist, wird die Risikofürsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle ermittelt. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen. Finanzielle Vermögenswerte werden weiterhin im Rahmen von Einzelwertberichtigungen ganz oder teilweise abgeschrieben, wenn nach angemessener Beurteilung nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass eine vollständige Realisierung möglich ist. Der Konzern führt hierzu eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. DEAG schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts auftreten. Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtigt ist, umfassen unter anderem die folgenden beobachtbaren Daten:
Die Feststellung der beeinträchtigten Bonität erfolgt nicht automatisch bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, sondern immer auf Basis der individuellen Beurteilung durch das Kreditmanagement. Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt zum Zeitpunkt des Erlöschens bzw. der Übertragung der Rechte auf Zahlungen aus dem Vermögenswert und somit zu dem Zeitpunkt, zu dem im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen wurden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sofern die Verpflichtung, die der jeweiligen Verbindlichkeit zugrunde liegt, entweder erloschen, aufgehoben oder bereits erfüllt ist. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung, Wertberichtigungen sowie Differenzen aus der Währungsumrechnung werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Transaktionskosten, die mit einer Kapitalerhöhung direkt verbunden sind, werden mit dem Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die DEAG verrechnet. Diese Kosten betreffen im Wesentlichen Beratungskosten sowie Emissionsgebühren. Die Bewertung der Anleihe erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die der Anleihe direkt zuzurechnenden Transaktionskosten sind im Buchwert der Verbindlichkeit enthalten und werden über die Laufzeit der Anleihe unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert. Sofern DEAG für Dritte finanzielle Garantien (z.B. Patronatserklärungen) abgegeben hat, erfolgt ein Ansatz als finanzielle Verbindlichkeit, sofern das Risiko der Inanspruchnahme als überwiegend wahrscheinlich eingeschätzt wird, weil der Begünstigte bestehende und künftige Verpflichtungen gegenüber Dritten nicht aus eigenem Cash-Flow begleichen kann. Die Bilanz ist nach IAS 1 nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden solche Vermögenswerte und Schulden angegeben, die innerhalb eines Jahres fällig sind, deren Realisierung innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder die zu Handelszwecken gehalten werden. Entsprechend IAS 12 werden latente Steuern als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen und nicht abgezinst. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungGemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung anzusetzen, den das Unternehmen voraussichtlich erhalten wird. In den Umsatzerlösen und sonstigen Erlösen werden alle Erträge für bereits erbrachte Leistungen ausgewiesen. Die Leistung für ein Konzert, eine Show oder eine Tournee gilt grundsätzlich mit Ablauf des Konzerts oder der Show als erbracht. Die im jeweiligen Vorverkaufszeitraum vereinnahmten Ticketgelder werden bis dahin als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Mit Durchführung der Veranstaltung erfolgt die Umbuchung der Vertragsverbindlichkeiten in die Umsatzerlöse. Der Standard sieht ein fünfstufiges Modell vor, wonach die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Realisierung zu ermitteln ist:
Aufwendungen werden im Zeitpunkt ihres Eintretens erfolgswirksam erfasst und als geleistete Zahlungen ausgewiesen, sofern diese Veranstaltungen nach dem Bilanzstichtag betreffen. Zinsen und sonstige Kosten auf Fremdkapital werden als laufender Aufwand gebucht. 7 SEGMENTBERICHTERSTATTUNGEntsprechend den Regeln von IFRS 8 sind einzelne Jahresabschlussdaten nach Arbeitsgebieten und Regionen segmentiert, wobei sich die Darstellung an unserer internen Berichterstattung orientiert. Durch die Segmentrechnung sollen Ertragskraft und Erfolgsaussichten der einzelnen Geschäftsaktivitäten des Konzerns sichtbar gemacht werden. Erläuterungen zu den SegmentenDie Segmentberichterstattung folgt den internen Management- und Berichterstattungsstrukturen. Der Konzern gliedert seine Geschäftsaktivitäten in die Segmente Live Touring und Entertainment Services ein. Bezüglich der Zuordnung der Konzerngesellschaften zu den Segmenten wird auf Tz. 4 verwiesen. Segmentdaten
* Angaben enthalten die anteiligen,
planmäßigen Abschreibungen
Die Außenumsatzerlöse umfassen Erlöse aus dem Verkauf von Tickets und der Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Kunden sowie Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit aufgrund von behördlichen Veranstaltungsverboten abgesagter oder verlegter Veranstaltungen. Die Innenerlöse betreffen die Leistungen zwischen den Konzerngesellschaften verschiedener Segmente sowie der DEAG als Mutterunternehmen. Innersegmentäre Leistungsbeziehungen werden innerhalb eines Segments eliminiert. Der Leistungsaustausch zwischen den Segmenten sowie der Segmente und der Holdinggesellschaft wird in der Konsolidierungsspalte der nachfolgenden Überleitung von Segment- auf Konzerndaten bereinigt. Die Konsolidierungsspalte enthält darüber hinaus auch die Leistungen der DEAG-Holding. Die Leistungen werden auf der Basis marktüblicher Preise abgerechnet und entsprechen grundsätzlich den Preisen im Verhältnis zu fremden Dritten. Die Umsatzrendite errechnet sich aus dem Segmentbetriebsergebnis (EBIT) dividiert durch den Segmentumsatz. Es werden keine Umsatzerlöse mit externen Kunden generiert, die mindestens 10 % der gesamten Umsatzerlöse betragen. Überleitung von Segment- auf Konzerndaten
Das EBITDA im Segment Live Touring beträgt 28,1 Mio. Euro (Vorjahr: 14,7 Mio. Euro) und im Segment Entertainment Services 11,5 Mio. Euro nach 15,7 Mio. Euro im Vorjahr. Im Konzern beträgt das EBITDA 30,9 Mio. Euro (Vorjahr: 22,1 Mio. Euro) und unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen in Höhe von 11,0 Mio. Euro (Vorjahr: 8,9 Mio. Euro) ergibt sich ein Konzern-EBIT in Höhe von 19,9 Mio. Euro (Vorjahr: 13,2 Mio. Euro). Geografische InformationenDie Aktivitäten des DEAG-Konzerns erstrecken sich im Wesentlichen auf Deutschland, Großbritannien, Schweiz, Irland und Dänemark. Für die geografische Segmentberichterstattung werden die Umsätze nach dem Sitz des Kunden und das Vermögen sowie die Investitionen nach dem Sitz der Gesellschaft segmentiert.
Die Umsatzerlöse der übrigen Länder entfallen mit 150.788 TEUR (Vorjahr: 46.996 TEUR) auf die in Großbritannien und Irland ansässigen Gesellschaften und mit 37.739 TEUR (Vorjahr: 3.737 TEUR) auf die Unternehmen in der Schweiz und Dänemark. 8 LIQUIDE MITTELAls liquide Mittel werden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. 9 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Abgeschriebene Forderungen resultieren im Wesentlichen aus der Bewertung auf Grundlage der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9. Da Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Konzern im Geschäftsjahr und in naher Zukunft von untergeordneter Bedeutung sind, wird auf eine Darstellung einer Wertminderungsmatrix verzichtet. Für weitere Details zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf die Ausführungen in Tz. 32 "Umsatzerlöse''. 10 GELEISTETE ZAHLUNGENDie Geleisteten Zahlungen betreffen im Wesentlichen Gagenvorauszahlungen und einzeln zurechenbare Veranstaltungskosten, die Veranstaltungen nach dem Bilanzstichtag betreffen. 11 SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEDie sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
12 SONSTIGE KURZFRISTIGE NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEDie sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen:
13 ANGABEN ZU TOCHTERUNTERNEHMEN13.1 Zusammenfassende Finanzinformationen von TochterunternehmenFür Tochterunternehmen bzw. Teilkonzerne des Konzerns mit nicht beherrschendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, werden nachfolgend zusammengefasste Finanzinformationen dargestellt. Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen. Die zusammengefassten Finanzdaten von Tochterunternehmen bzw. Teilkonzernen des Konzerns entsprechen den Beträgen der nach IFRS aufgestellten Abschlüsse der Gesellschaften mit entsprechenden Konsolidierungsanpassungen auf Teilkonzern-Ebene. Wesentliche nicht beherrschende Anteile im Segment Live Touring: Teilkonzern KilimanjaroIm Teilkonzern Kilimanjaro sind die in den Konzern einbezogenen Tätigkeiten der folgenden Gesellschaften zusammengefasst. Die Collective Forms Ltd., London (Großbritannien) wird als assoziiertes Unternehmen gehalten und ist in den Finanzanlagen ausgewiesen. Der Teilkonzern setzt sich aus folgenden Gesellschaften zusammen:
Die Angaben gemäß IFRS 12.29 für den Teilkonzern stellen sich wie folgt dar: Verkürzte Bilanz
Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung und verkürzte Gesamtergebnisrechnung
Verkürzte Kapitalflussrechnung
13.2 AkquisitionenAkquisitionen werden im Sinne von IFRS 3 (Business Combinations) nach der Erwerbsmethode erfasst. Finale Kaufpreisallokation der lit. COLOGNE GmbH und der litissimo gGmbH zur Förderung der Literatur und Philosophie, beide ansässig in KölnMit der Übernahme von jeweils 66,66 % der Anteile im Jahr 2021 an der lit.COLOGNE GmbH, Köln sowie der litissimo gGmbH, Köln baut die DEAG ihre Aktivitäten im Produktbereich "Spoken Word & Literary Events" aus. Durch die Kooperation erwartet die DEAG Synergie-Effekte bei der Entwicklung neuer Formate ebenso wie bei der Akquise neuer Standorte sowie im Ticketing-Bereich. Der fixe Anteil am Kaufpreis in Höhe von 2,2 Mio. EUR wurde im Vorjahr in bar entrichtet. Der verbleibende Kaufpreis wurde als bedingte Kaufpreisverbindlichkeit erfasst und wird in Abhängigkeit von der zukünftigen Geschäftsentwicklung des Unternehmens in den Jahren 2022 bis 2023 fällig. Darüber hinaus haben die beiden Parteien eine Option auf den Kauf/Verkauf der verbleibenden Anteile geschlossen. Die Option ist in den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Die Anschaffungsnebenkosten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die finale Kaufpreisallokation ist unverändert zu der vorläufigen Kaufpreisallokation im Vorjahr und stellte sich wie folgt dar:
In der Berichtsperiode haben die beiden Gesellschaften zu den Umsatzerlösen 2.409 TEUR, zum EBIT 31 TEUR sowie zum Konzernergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter 65 TEUR beigetragen. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung in der Vorperiode haben die lit. COLOGNE und die litissimo zu den Umsatzerlösen 672 TEUR, zum EBIT 182 TEUR sowie zum Konzernergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter 48 TEUR beigetragen. Der Umsatz auf Pro-forma-Basis gemäß IFRS 3.B64(q) für das Vorjahr betrug 1.736 TEUR bei einem Jahresergebnis von-267 TEUR. Finale Kaufpreisallokation der UK Live Limited, London (Großbritannien)Über ihre Tochtergesellschaft Kilimanjaro Holdings Ltd. erwarb die DEAG im Vorjahr 90 % der Anteile des britischen Promoters und Event-Veranstalters UK Live Limited. Mit der Beteiligung an UK Live weitet die DEAG ihre Geschäftsaktivitäten in Großbritannien, dem wichtigsten Zweitmarkt der Gesellschaft, aus. Durch die Beteiligung an der UK Live erwartet die DEAG auch positive Synergie-Effekte im Hinblick auf das Ticketing-Geschäft in Großbritannien. Der fixe Anteil am Kaufpreis in Höhe von 3,7 Mio. GBP wurde im Vorjahr bar entrichtet. Der verbleibende Kaufpreis wurde als bedingte Kaufpreisverbindlichkeit erfasst und wird in Abhängigkeit von der zukünftigen Geschäftsentwicklung des Unternehmens in den Jahren 2022 bis 2025 fällig. Darüber hinaus haben die beiden Parteien eine Option auf den Kauf/Verkauf der verbleibenden Anteile geschlossen. Die Option ist in den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Die finale Kaufpreisallokation ist unverändert zur vorläufigen Kaufpreisallokation im Vorjahr und stellte sich wie folgt dar:
In der Berichtsperiode hat die Gesellschaft zu den Umsatzerlösen 10.543 TEUR, zum EBIT -2.998 TEUR sowie zum Konzernergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter-2.567 TEUR beigetragen. Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung hat die UK Live Ltd. im Vorjahr zu den Umsatzerlösen 7.720 TEUR, zum EBIT 300 TEUR sowie zum Konzernergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter 244 TEUR beigetragen. Der Umsatz auf Pro-forma-Basis gemäß IFRS 3.B64(q) beträgt 7.720 TEUR bei einem Jahresergebnis von-1.050 TEUR. Finale Kaufpreisallokation der Fane Productions Limited, London (Großbritannien)Im Vorjahr hat sich die DEAG über ihre Tochtergesellschaft Kilimanjaro Holdings Ltd. London/ Großbritannien mit 74,5 % an der Fane Productions Ltd., London/Großbritannien, einem Produzenten und Veranstalter von Literatur-Events in Großbritannien, beteiligt. Damit werden die Aktivitäten der DEAG im Produktbereich "Spoken Word & Literary Events" ausgebaut und die Position der DEAG im britischen Entertainment-Markt gestärkt. Durch die Zusammenarbeit werden ebenfalls positive Synergieeffekte im Bereich "Spoken Word & Literary Events", insbesondere in Bezug auf die lit.COLOGNE, erwartet. Der fixe Anteil am Kaufpreis in Höhe von 2,6 Mio. GBP wurde im Vorjahr in bar entrichtet. Darüber hinaus haben die beiden Parteien eine Option auf den Kauf/Verkauf der verbleibenden Anteile geschlossen. Die Option ist in den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Die finale Kaufpreisallokation stellt sich wie folgt dar:
Die vorläufige Kaufpreisallokation stellte sich wie folgt dar:
Die Anpassungen, insbesondere die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts von 2.881 TEUR auf 3.068 TEUR resultieren im Wesentlichen aus der Identifizierung weiterer immaterieller Vermögenswerte. Diese betreffen Marken und sonstige Rechte sowie hieraus resultierende Anpassungen in Bezug auf passive latente Steuern. In der Berichtsperiode trugen die Gesellschaften zu den Umsatzerlösen 12.819 TEUR, zum EBIT 1.676 TEUR sowie zum Konzernergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter 911 TEUR bei. Im Vorjahr haben die Gesellschaften ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung zu den Umsatzerlösen 4.776 TEUR, zum EBIT 846 TEUR sowie zum Konzernergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter 491 TEUR beigetragen. Der Umsatz auf Pro-forma-Basis gemäß IFRS 3.B64(q) betrug im Vorjahr 7.285 TEUR betragen bei einem Jahresüberschuss von 558 TEUR. Finale Kaufpreisallokation der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH, BerlinDie Christmas Garden Deutschland GmbH, Berlin, eine 100%ige Tochtergesellschaft der DEAG, hat im Vorjahr 51 % der Anteile an der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH, Berlin ("Hans Boehlke GmbH"), erworben. Das Unternehmen ist im Bereich Illumination und Multimedia-Gestaltung tätig und bietet unter anderem Dienstleistungen wie Messe- und Außenwerbebeleuchtung, Lichtkonzepte im Innen- und Außenbereich sowie Lichtinstallationen an. Mit der Beteiligung an der Hans Boehlke Elektroinstallationen GmbH baut die DEAG ihre Aktivitäten im Bereich Technik und Lichtproduktion aus. Der fixe Anteil am Kaufpreis in Höhe von 2,6 Mio. EUR sowie die Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 0,1 Mio. Euro wurde im Vorjahr in bar entrichtet. Der verbleibende Kaufpreis wurde als bedingte Kaufpreisverbindlichkeit erfasst und wird in Abhängigkeit von der zukünftigen Geschäftsentwicklung der Unternehmen in den Jahren 2021 bis 2023 fällig. Voraussetzung ist, dass das EBITDA der Jahre 2021 bis 2023 im Durchschnitt einen Mindestwert erreicht. Aktuell wird von keinem Übersteigen des Schwellenwerts ausgegangen. Die finale Kaufpreisallokation stellt sich wie folgt dar:
Die vorläufige Kaufpreisallokation im Vorjahr stellte sich wie folgt dar:
Die Anpassungen, insbesondere die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts von 3.063 TEUR auf 2.766 TEUR resultieren im Wesentlichen aus der Identifizierung stiller Reserven für Betriebs- und Geschäftsausstattung, Gebäude und Grundstücke sowie hieraus resultierender Anpassungen in Bezug auf passive latente Steuern. In der Berichtsperiode trugen die Gesellschaften zu den Umsatzerlösen 6.868 TEUR, zum EBIT-691 TEUR sowie zum Konzernergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter-279 TEUR bei. Im Vorjahr hat die Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung zu den Umsatzerlösen 4.775 TEUR, zum EBIT 748 TEUR sowie zum Konzernergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter 511 TEUR beigetragen. Der Umsatz auf Pro-forma-Basis gemäß IFRS 3.B64(q) betrug im Vorjahr 6.783 TEUR betragen bei einem Jahresüberschuss von 206 TEUR. Finale Kaufpreisallokation der LoveMyRead Ltd., London (Großbritannien)Die LoveMyRead Ltd., eine 100%ige Tochtergesellschaft der Fane Ltd., London, ist ein Abonnentendienst, welcher monatlich fachkundig ausgewählte Buchneuerscheinungen in verpackten Boxen zusammen mit kleinen Aufmerksamkeiten von Partnermarken zu den Verbrauchern nach Hause schickt. Damit werden die Aktivitäten des DEAG-Konzerns im Produktbereich "Spoken Word & Literary Events" signifikant und weltweit ausgebaut. Der fixe Anteil am Kaufpreis in Höhe von 14 GBP wurde im Geschäftsjahr in bar entrichtet. Die finale Kaufpreisallokation stellt sich wie folgt dar:
Zusätzlich wurden weitere immaterielle Vermögenswerte identifiziert, welche Marken betreffen, und zusammen mit den sich hieraus ergebenden passiven latenten Steuern berücksichtigt. Aus der Erstkonsolidierung ergab sich nach nochmaliger Prüfung ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von 90 TEUR, welcher in der Berichtsperiode unter dem sonstigen betrieblichen Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wurde. In der Berichtsperiode trug die Gesellschaft zu den Umsatzerlösen 277 TEUR zum EBIT-6 TEUR sowie zum Konzernergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter-6 TEUR bei. Der Umsatz auf Pro-forma-Basis gemäß IFRS 3.B64(q) beträgt 294 TEUR bei einem Jahresergebnis von-6 TEUR. Vorläufige Kaufpreisallokation des Airbeat One Festivals, LübtheenDie medi Produkt & Service GmbH, Berlin, eine 100%ige Tochtergesellschaft der DEAG, hat sämtliches Vermögen und Prozesse des Airbeat One Festivals im Rahmen eines sogenannten Asset Purchase Agreements (APA) übernommen. Anschließend wurde die Gesellschaft umfirmiert in Airbeat One GmbH, Berlin und 45 % der Anteile an den Alteigentümer des Festivals im Rahmen eines Share Purchase Agreements (SPA) rückübertragen. Die Rückübertragung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die zum Bilanzstichtag noch nicht erfüllt waren. Durch die Übernahme des Festivals werden positive Synergieeffekte im Bereich Live Entertainment sowie positive Impulse für das Ticketing-Geschäft, beim Einkauf als auch bei der Künstlerakquise erwartet. Der fixe Anteil am Kaufpreis in Höhe von 2,0 Mio. Euro wurde im Geschäftsjahr in bar entrichtet. Der verbleibende Kaufpreis wurde als bedingte Kaufpreisverbindlichkeit erfasst und wird in Abhängigkeit von der zukünftigen Geschäftsentwicklung in den Jahren 2023 bis 2028 in zwei Szenarien fällig. Die vorläufige Kaufpreisallokation stellt sich wie folgt dar:
*) Mit dem Anpassungsbetrag werden die
Differenzen zwischen den bilanzierten Restbuchwerten der
Vermögenswerte und Schulden vor deren Übernahme
und den beizulegenden Werten (Fair Values) zum
Erwerbszeitpunkt beim Käufer berücksichtigt.
Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden immaterielle Vermögenswerte identifiziert. Diese betreffen Marken und Sponsorenbeziehungen. Des Weiteren wurden Betriebs- und Geschäftsausstattungen aktiviert, sowie die hieraus resultierenden Anpassungen in Bezug auf passive latente Steuern berücksichtigt. Aus der Erstkonsolidierung ergab sich nach nochmaliger Prüfung ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,9 Mio. Euro, welcher in der Berichtsperiode unter dem sonstigen betrieblichen Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wurde. Der negative Unterschiedsbetrag resultiert im Wesentlichen aus für den Veräußerer nicht vorhandene Verbundeffekte. Anders als der Verkäufer hat die DEAG Zugang zu Ressourcen und dem Markt (insbesondere Booking- und Ticketing-Aktivitäten), die eine günstige Verhandlungsposition begründeten. Vorläufige Kaufpreisallokation des Indian Spirit FestivalsDie Friedrichsbau Varieté Management Stuttgart GmbH, Stuttgart, eine 100%ige Tochtergesellschaft der DEAG, hat sämtliches Vermögen und Prozesse des Indian Spirit Festivals im Rahmen eines sogenannten Asset Purchase Agreements (APA) übernommen. Anschließend wurde die Gesellschaft umfirmiert in Indian Spirit GmbH mit Sitzverlegung nach Berlin und 45 % der Anteile an den Alteigentümer des Festivals im Rahmen eines Share Purchase Agreements (SPA) rückübertragen. Die Rückübertragung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die zum Bilanzstichtag noch nicht erfüllt waren. Der fixe Anteil am Kaufpreis in Höhe von 0,75 Mio. Euro wurde im Geschäftsjahr in bar entrichtet. Der verbleibende Kaufpreis wurde als bedingte Kaufpreisverbindlichkeit erfasst und wird in Abhängigkeit von der zukünftigen Geschäftsentwicklung in den Jahren 2023 bis 2027 in zwei Szenarien fällig. Der zum 31.12.2022 ermittelte beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung wird anhand einer Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Die vorläufige Kaufpreisallokation stellt sich wie folgt dar:
*) Mit dem Anpassungsbetrag werden die
Differenzen zwischen den bilanzierten Restbuchwerten der
Vermögenswerte und Schulden vor deren Übernahme
und den beizulegenden Werten (Fair Values) zum
Erwerbszeitpunkt beim Käufer berücksichtigt.
Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden immaterielle Vermögenswerte identifiziert. Diese betreffen Marken und Sponsorenbeziehungen. Die hieraus resultierenden Anpassungen in Bezug auf passive latente Steuern wurden ebenfalls berücksichtigt. Vorläufige Kaufpreisallokation der Oshi Software Ltd., Dublin (Irland)Die Oshi Software Ltd. in Irland, eine Tochtergesellschaft der DEAG, ist Betreiberin der Ticketing-Plattform tickets.ie, ein unabhängiger Ticketing-Anbieter für Dritt-Content im Bereich Live Entertainment in Irland. Durch die Zusammenarbeit werden positive Synergieeffekte insbesondere im Ticketvertrieb erwartet. Der fixe Anteil am Kaufpreis in Höhe von 266 GBP wurde im Geschäftsjahr in bar entrichtet. Die vorläufige Kaufpreisallokation stellt sich wie folgt dar:
Vorläufige Kaufpreisallokation der Regular Ltd., Edinburgh (Großbritannien)Über ihre englische Tochtergesellschaft Kilimanjaro beteiligte sich die DEAG mit 70 % an der Regular Ltd., einem unabhängigen Musikveranstalter in Schottland. Das Unternehmen mit Sitz in Edinburgh hat bereits Konzerte von internationalen Künstlern in Schottland veranstaltet. Durch die Transaktion werden die Geschäftsaktivitäten in Großbritannien, dem zweitwichtigsten Ländermarkt der DEAG, ausgebaut sowie positive Synergieeffekte für das Ticketing- und Live Entertainment-Geschäft erwartet. Der fixe Anteil am Kaufpreis in Höhe von 1,46 Mio. GBP wurde im Geschäftsjahr in bar entrichtet. Die vorläufige Kaufpreisallokation stellt sich wie folgt dar:
Folgende im Geschäftsjahr durchgeführte Transaktionen werden erst zum 01.01.2023 wirksam: Vorläufige Kaufpreisallokation der A.C.T. Artist Agency GmbH, BerlinMit Wirkung zum 01.01.2023 hat die DEAG über ihre 100%ige Tochtergesellschaft DEAG Concerts GmbH, Berlin den bisherigen Anteil an dem Konzertveranstalter A.C.T. Artist Agency GmbH, Berlin, von 50 % auf 100 % aufgestockt. Ab diesem Zeitpunkt wird die bisher als assoziiertes Unternehmen geführte Beteiligung, im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. DEAG erwartet aus der Transaktion Synergieeffekte insbesondere im Live Entertainment-Bereich als auch für das Ticketing. Der fixe Anteil am Kaufpreis in Höhe von 12,5 TEUR wurde im Geschäftsjahr bar entrichtet. Aufgrund noch ausstehender Validierungen der Eröffnungsbilanz konnte die Kaufpreisallokation noch nicht abgeschlossen werden. Mit Wirkung zum 01.01.2023 hat sich die DEAG über ihre 100%ige Tochtergesellschaft DEAG Classics AG, Berlin, mit einem Anteil von 85 % an dem Konzertveranstalter Media On-Line Management GmbH & Co. Classic Open Air KG, Berlin ("Classic Open Air" oder "COA") beteiligt. COA führt jährlich das Classic-Open-Air-Festival auf dem Gendarmenmarkt durch. Durch die Transaktion erwartet die DEAG Synergieeffekte insbesondere im Classic-Bereich als auch in der Künstlerakquisition. Ferner wird das Volumen im Ticketing-Geschäft erhöht. Der fixe Anteil am Kaufpreis in Höhe von 637,5 TEUR wurde im Geschäftsjahr bar entrichtet. Aufgrund noch ausstehender Validierungen der Eröffnungsbilanz konnte die Kaufpreisallokation noch nicht abgeschlossen werden. 14 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE SOWIE SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE14.1 ENTWICKLUNG IM GESCHÄFTS- UND VORJAHRDie Werte entwickelten sich wie folgt:
14.2 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTEZum 31.12.2022 entfallen die ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte mit 34.253 TEUR (31.12.2021: 33.471 TEUR) auf das Segment Live Touring und mit 19.524 TEUR (31.12.2021: 18.543 TEUR) auf das Segment Entertainment Services. Die Geschäfts- oder Firmenwerte im Segment Live Touring betreffen im Wesentlichen mit 7.495 TEUR die UK Live (31.12.2021: 7.911 TEUR), mit 6.475 TEUR unverändert zum Vorjahr den Teilkonzern Kilimanjaro, mit 5.566 TEUR unverändert zum Vorjahr den Teilkonzern DEAG Classics AG (inklusive der Tochtergesellschaften lit.COLOGNE und CSB Island), mit 4.530 TEUR (31.12.2021: 4.501 TEUR) den Teilkonzerns Gigantic inkl. Oshi Software Ltd. ("tickets.ie"), mit 2.766 TEUR die Hans Boehlke Elektroinstallationen (31.12.2021: 3.063 TEUR), mit 2.926 TEUR den Teilkonzern Fane Productions Ltd. (31.12.2021: 2.900 TEUR), mit 1.592 TEUR unverändert zum Vorjahr die Wizard Promotions Konzertagentur GmbH, mit 1.439 TEUR den Zugang der Regular Ltd., mit 853 TEUR unverändert zum Vorjahr die KBK Konzert- und Künstleragentur GmbH und mit 605 TEUR unverändert zum Vorjahr die MEWES Entertainment Group GmbH. Im Segment Entertainment Services entfallen auf die AIO-Gruppe 11.872 TEUR (31.12.2021: 11.315 TEUR) und 3.704 TEUR auf LMP/LME (31.12.2021: 3.530 TEUR). Der verbleibende Anteil der Geschäfts- oder Firmenwerte des Konzerns entfällt unverändert mit 1.552 TEUR auf den inländischen Teilkonzern C 2 Concerts, mit 1.405 TEUR unverändert auf den Teilkonzern handwerker promotion e. und mit 741 TEUR unverändert zum Vorjahr auf die anderen inländischen Gesellschaften dieses Segments. Die Veränderungen in den Segmenten sind im Wesentlichen auf die Zugänge und währungskursbedingte Veränderungen zurückzuführen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte spiegeln die mit den Akquisitionen einhergehenden Synergieerwartungen des DEAG-Konzerns im Hinblick auf Netzwerkerweiterung, Zugang zu Spielstätten bedingt durch die regionale Ausweitung, Künstlerakquisitionen sowie Steigerung des Ticketvolumens wider. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Bestimmung der CGU. Für die Geschäfts- oder Firmenwerte jeder CGU wurden planmäßig Impairment-Tests durchgeführt. Beim Impairment Test werden die Buchwerte (inklusive der Geschäfts- und Firmenwerte) dem Nutzungswert gegenübergestellt. Die Bestimmung des Nutzungswertes erfolgte unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens. Dem Discounted-Cashflow-Verfahren lag die vom Aufsichtsrat verabschiedete Unternehmensplanung der relevanten CGUs sowie unterstellte Wachstumsraten und EBIT-Margen, die sich an den in der Planung berücksichtigten Veranstaltungen, Vorverkäufen und Erfahrungswerten orientierten, zugrunde. Für das Normjahr (ewige Rente) wurden die Planzahlen des letzten Planjahres unter Berücksichtigung einer Wachstumsrate von 2 % angesetzt (Vorjahr: 1 %). Als Diskontierungssätze wurden Vorsteuerzinssätze zwischen 16,1 % und 16,9 % (Vorjahr: zwischen 13,1 % und 14,2 %) für die CGUs ermittelt. Eine Ausnahme stellt die CGU AIO-Gruppe dar. Für diese CGU beträgt der Diskontierungssatz 11,3 % (Vorjahr: 10,2 %). Auch nach einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 1 %-Punkt lägen bei den Geschäfts- oder Firmenwerten keine relevanten Anzeichen für Wertminderungen vor. Eine Auslenkung des Diskontierungszinssatzes um mehr als 1% erachten wir als nicht angemessen. 14.3 SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEDie in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Die Aktivierung der Künstler- u. Agentenbeziehungen und sonstiger Rechte erfolgt u.a. aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Zugänge betreffen im Wesentlichen erworbene Vermögenswerte in Folge der in den Jahren 2021 und 2022 getätigten Akquisitionen. Die Künstler- u. Agentenbeziehungen werden linear in der Regel über 15 Jahre abgeschrieben, die sonstigen Rechte entsprechend der jeweiligen Vertragslaufzeit. Die verbleibende Amortisationsdauer bei den Künstler- u. Agentenbeziehungen beträgt zwischen 1 bis 7 Jahren und bei den sonstigen Rechten zwischen 1 bis 20 Jahren. Markenrechte werden in der Regel linear und über einen Zeitraum von 8 bis 20 Jahre abgeschrieben. Software wird in der Regel linear über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. 15 SACHANLAGENDie Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 wie folgt dar:
Bei einer deutschen Tochtergesellschaft wurden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unverändert zum Vorjahr in Höhe von rd. 0,6 Mio. Euro durch Grundschulden gesichert. 16 LEASINGVERHÄLTNISSEDer DEAG-Konzern hat Leasingverträge für verschiedene Immobilien, Fahrzeuge, sowie sonstige Vermögenswerte abgeschlossen. Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Leasingverhältnisse über Betriebs- und Geschäftsausstattung inkl. IT-Hardware. Leasingverträge für Immobilien haben in der Regel eine Laufzeit von zwei bis zehn Jahren. Leasingverhältnisse über Kraftfahrzeuge und sonstige Vermögenswerte weisen üblicherweise eine Laufzeit zwischen drei und fünf Jahren auf. Die Verpflichtungen des Konzerns aus seinen Leasingverträgen sind durch das Eigentum des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. Die Abtretung und das Unterleasing der Leasinggegenstände durch den Konzern sind generell untersagt. Aktuell wird die Ausübung der bestehenden Verlängerungsoptionen als hinreichend sicher eingeschätzt und diese Zeiträume werden daher in der Laufzeitberechnung entsprechend berücksichtigt. Zum 31.12.2021 und zum 31.12.2022 entfielen die Nutzungsrechte und diesbezügliche Abschreibungen im Wesentlichen auf Immobilien. Zum 31.12.2022 werden Nutzungsrechte in Höhe 21.208 TEUR (31.12.2021: 22.721 TEUR) ausgewiesen und es wurde ein Abschreibungsaufwand in Höhe von 5.241 TEUR (31.12.2021: 4.588 TEUR) verbucht. Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Nutzungsrechte pro Anlageklasse und die Veränderungen während der Berichtsperiode:
Ein wesentliches Leasingverhältnis stellt die Anmietung der Jahrhunderthalle in Frankfurt/Main dar. Am Bilanzstichtag beträgt der Buchwert für das Nutzungsrecht 6.679 TEUR (31.12.2021: 7.481 TEUR). Demgegenüber wurden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 8.397 TEUR (31.12.2021: 8.965 TEUR) bilanziert. Die Zugänge betragen 6.021 TEUR (31.12.2021: 7.825 TEUR). Im Geschäftsjahr 2022 stellt die Anmietung der Bürofläche in Berlin mit einer Laufzeit von 10 Jahren das wesentlichste neue Leasingverhältnis dar. Am Bilanzstichtag beträgt der Buchwert für das zugehörige Nutzungsrecht 3.179 TEUR. Demgegenüber wurde eine Leasingverbindlichkeit in Höhe von 3.334 TEUR bilanziert. Die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten (die in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten sind) betragen 23.828 TEUR (31.12.2021: 25.508 TEUR). Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverhältnisse ist in Tz. 50 dargestellt. In der Berichtsperiode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge:
In der Berichtsperiode in der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge:
In den dargestellten Geschäftsjahren wurden keine wesentlichen variablen Leasingzahlungen fällig. Die folgende Tabelle zeigt die undiskontierten potenziellen künftigen Leasingzahlungen aus Verträgen, die bereits im Jahr 2022 abgeschlossen wurden, aber erst nach dem 31.12.2022 beginnen:
Ein wesentliches Leasingverhältnis, welches in 2023 beginnt, umfasst die Anmietung des Grundstücks in Neustadt-Glewe. Darüber hinaus stellt die bevorstehende Anmietung der Bahnbögen an der London Bridge ein wesentliches zukünftiges Leasingverhältnis dar. 17 ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIESeit 2001 hat die DEAG die als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücksflächen, die nicht im Rahmen der operativen Aktivitäten im DEAG-Konzern genutzt werden, nach dem Fair Value Modell auf Grundlage hinreichend objektivierbarer Marktpreise durch einen externen Gutachter bewerten lassen und eine entsprechende Zu-/Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert am Stichtag vorgenommen. Bereits im Geschäftsjahr 2015 hat DEAG gemeinsam mit einem in Frankfurt/Main ansässigen Immobilieninvestor ein 50:50-Joint Venture gegründet und die unter der Position "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" zum Verkauf bzw. zur Bebauung anstehende Teilgrundstücke rund um die Frankfurter Jahrhunderthalle aufschiebend bedingt an das Joint Venture veräußert. Mit Erteilung einer Baugenehmigung soll die Eigentumsübertragung vollzogen und das Gesamtareal bzw. Teile davon durch das Joint Venture unter der Federführung des Immobilieninvestors vollständig entwickelt und vermarktet werden. Im Rahmen der aufschiebend bedingten Veräußerung wurde zwischen den Parteien ein Mindestpreis für die Teilgrundstücke vereinbart, der wegen des Zustandekommens in einer Transaktion vorrangig vor einem durch gutachterliche Wertfeststellung ermittelten, beizulegenden Zeitwert heranzuziehen ist. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde der in 2015 aufschiebend bedingt vereinbarte Preis weiterhin als bester Indikator des beizulegenden Zeitwerts herangezogen. Die Grundstücksflächen um die Jahrhunderthalle in Frankfurt/Main werden ausgehend vom aufschiebend bedingt vereinbarten Mindestkaufpreis abzüglich vorgenommener Sicherheitsabschläge wegen nicht gesicherter Bebaubarkeit unverändert mit 5.625 TEUR bilanziert. Die folgende Tabelle stellt die verwendete Bewertungshierarchie unverändert zum Vorjahr dar:
18 BETEILIGUNGENFür finanzielle Vermögenswerte, die zum Fair Value bewertet werden, besteht ein Wahlrecht die Veränderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu erfassen. Zu den zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten gehören sonstige Beteiligungen (grundsätzlich Anteile mit einer Beteiligungsquote von weniger als 20 %) an Kapitalgesellschaften (Eigenkapitalinstrumente) und Aktien, die die DEAG hält. Für wesentliche Beteiligungen hat sich die DEAG entschieden, die Veränderungen des Fair Value erfolgswirksam zu erfassen. Die Bewertung zum Stichtag erfolgte mittels der DCF-Methode. Der Beteiligungsansatz der Time Ride GmbH, München beträgt zum Bilanzstichtag zum Vorjahr 883 TEUR (31.12.2021: 859 TEUR). Zum Bilanzstichtag hält der Konzern 10,4 % der Anteile an der Time Ride GmbH. Das Eigenkapital am 31.12.2021 hat 3,1 Mio. Euro bei einem Jahresergebnis von 0,2 Mio. Euro betragen. Darüber hinaus enthält der Posten im Wesentlichen die Beteiligungen in Großbritannien mit 1.212 TEUR (31.12.2021: 2.251 TEUR). 19 SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEDie sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 7.858 TEUR (31.12.2021: 3.863 TEUR) haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Diese enthalten im Wesentlichen mit 4.552 TEUR Darlehensforderungen (31.12.2021: 1.000 TEUR) sowie eine Kaufoption in Höhe von 2.413 TEUR (31.12.2021: 2.406 TEUR). Bezüglich der Kaufoption verweisen wir auf unsere weiterführenden Ausführungen in Tz. 6 und 51. 20 LATENTE STEUERNDie aktiven latenten Steuern in Höhe von 2,1 Mio. EUR (31.12.2021: 3,4 Mio. EUR) betreffen vorwiegend latente Steuern auf Verlustvorträge, von denen 1,2 Mio. EUR (31.12.2021: 1,2 Mio. EUR) mit passiven latenten Steuern verrechnet wurden (gleiche Finanzbehörden). Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Tz. 40. 21 VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENUnter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden Investitionsdarlehen sowie die Inanspruchnahme von Betriebsmittellinien ausgewiesen. Im Dezember 2020 hat die DEAG die Genehmigung der staatlichen Förderbank KfW für ein Darlehen aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 über 25 Mio. Euro in zwei Tranchen zur Finanzierung von Betriebsmitteln erhalten. Die erste Tranche im Umfang von 15 Mio. Euro ist vollständig abgerufen. Die Ausreichung des Darlehens erfolgte über die Hausbanken. Auf die Inanspruchnahme der zweiten Tranche im Umfang von bis zu 10 Mio. Euro konnte die DEAG im Dezember 2021 auf Grund der guten Liquiditätslage des Konzerns verzichten. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 2 % p.a. verzinst. Der Effektivzins der Verbindlichkeit beträgt 2,1 % p.a. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre. Nach dem tilgungsfreien ersten Jahr erfolgt seit März 2022 eine quartalsweise Tilgung. Die Darlehensbedingungen enthalten sonst übliche Konditionen. Darüber hinaus hat die DEAG die mit ihren Hausbanken vereinbarten Rahmenlinien für Betriebsmittel sowie Akquisitions- und Projektfinanzierungen insgesamt in Höhe von 12,1 Mio. Euro in Anspruch genommen. Es bestehen weitere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei deutschen Tochtergesellschaften in Höhe von 5,6 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich insbesondere um Inanspruchnahmen von Betriebsmittellinien sowie Investitionsdarlehen. Ferner vereinbarten Tochtergesellschaften der DEAG mit ihren jeweiligen Hausbanken speziell zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konzipierte staatlich abgesicherte Finanzierungen, die im Umfang von 2,3 Mio. GBP bzw. 1,3 Mio. CHF in Anspruch genommen wurden. 22 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Besicherungen bestehen nicht. 23 RÜCKSTELLUNGENDer Posten hat sich wie nachfolgend dargestellt entwickelt:
Die Rückstellungen - mit Ausnahme von Rückstellungen in Höhe von 722 TEUR (31.12.2021: 662 TEUR) für Personalverpflichtungen - sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres fällig. 24 VERTRAGSVERBINDLICHKEITENUnter diesem Posten werden die von Kunden vereinnahmten Gelder für Konzert- und Theaterkarten sowie Garantiezahlungen für Veranstaltungen nach dem Bilanzstichtag ausgewiesen. Die Vertragsverbindlichkeiten werden am Tag der jeweiligen Veranstaltung ertragswirksam. Für weitere Details zu den Vertragsverbindlichkeiten verweisen wir auf die Ausführungen in Tz. 32 "Umsatzerlöse". 25 ANLEIHE 2018/2023Zur Finanzierung von Maßnahmen des externen und internen Wachstums hatte die DEAG im Oktober 2018 eine Unternehmensanleihe in Höhe von 20,0 Mio. Euro begeben. Diese Unternehmensanleihe wurde im Jahr 2019 um weitere 5,0 Mio. Euro aufgestockt. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2018/2023 sind am Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Schuldverschreibungen werden seit dem 01.11.2022 mit einem Zinssatz in Höhe von 6,5 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils zum 31.10. eines jeden Jahres zahlbar. Sofern nicht bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die DEAG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 31.10.2023 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Die Basisdaten der Anleihe und weitere Informationen sind auf der Webseite des Unternehmens abrufbar unter: www.deag.de/ anleihe 2018-2023. 26 SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITENDie sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
27 SONSTIGE KURZFRISTIGE NICHT FINANZIELLE VERBINDLICHKEITENDie sonstigen kurzfristigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten bestehen aus:
28 SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Die Leasingverbindlichkeiten, entfallen mit 7.759 TEUR (31.12.2021: 8.397 TEUR) auf das Leasingverhältnis der Jahrhunderthalle in Frankfurt/Main und mit 10.986 TEUR (31.12.2021: 11.896 TEUR) auf die übrigen Leasingverpflichtungen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Tz. 6, 16 und 51. 29 BESICHERUNGIm Berichtsjahr wurden zur Sicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.390 TEUR (31.12.2021: 140 TEUR), im Zusammenhang mit Tourneevorfinanzierungen, Forderungen aus Kartengeldern sowie Versicherungsansprüche an das finanzierende Kreditinstitut abgetreten. Bei einer deutschen Tochtergesellschaft wurden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unverändert zum Vorjahr in Höhe von rd. 0,6 Mio. Euro durch Grundschulden gesichert. Die Darlehen der Tochtergesellschaften in Großbritannien sind in dort üblichem Umfang besichert. 30 EIGENKAPITALZum 31.12.2022 beträgt das Grundkapital der DEAG unverändert zum Vorjahr 21.588.573,00 EUR, eingeteilt in ebenso viele Namensaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Das Grundkapital der Gesellschaft ist voll eingezahlt. In der Kapitalrücklage ist das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien, die Reduzierung aufgrund der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur Anpassung des gezeichneten Kapitals aufgrund der Umstellung auf den Euro sowie die Kosten von durchgeführten Kapitalmaßnahmen enthalten. Bei den Transaktionskosten handelt es sich im Wesentlichen um Beratungskosten sowie Emissionsgebühren. Die in Vorjahren gebildete Neubewertungsrücklage für Sachanlagen resultierte aus der Neubewertung von selbstgenutzten Grundstücken nach Abzug von latenten Steuern gem. IAS 16. In Folge der Jahrhunderthallen-Transaktion wurde die noch vorhandene Neubewertungsrücklage im Jahr 2015 vollständig erfolgsneutral in die Kapitalrücklage umgebucht. Die Gewinnrücklage in Höhe von unverändert zum Vorjahr -332 TEUR enthält erfolgsneutrale Effekte aus der Anwendung von IFRS 16. Der Bilanzverlust enthält das Konzernergebnis des Geschäftsjahrs sowie die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Das Ergebnis je Aktie errechnet sich, indem das Konzernergebnis durch die gewichtete Anzahl der ausstehenden Aktien geteilt wird. Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie gemäß IAS 33 erfolgt auf Basis von 21.587.958 Aktien (21.588.573 ausgegebene Aktien abzgl. 615 eigene Aktien). Der gewichtete Durchschnitt der Aktien für das Jahr 2022 beträgt 21.587.958 Stück (Vorjahr: 20.926.590 Stück). Das zugrunde gelegte Konzernergebnis beträgt 5.224 TEUR (Vorjahr: 2.245 TEUR). Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 23.06.2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 22.06.2027 um bis zu EUR 10.794.286,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Das genehmigte Kapital vom 10.06.2021 (Genehmigtes Kapital 2021/I) ist aufgehoben. Die Eintragung in das Handelsregister ist am 19.08.2022 erfolgt. Das genehmigte Kapital (2022/I) wurde bislang noch nicht genutzt. Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG)Die DEAG ist ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 24.06.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Entscheidung hierüber liegt beim Vorstand. Ein solcher Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes erfolgen. Diese Ermächtigung wurde bisher nicht ausgeübt. Am 31.12.2022 hielt die Gesellschaft unverändert gegenüber dem Vorjahr 615 eigene Aktien. Kumuliertes sonstiges ErgebnisDas kumulierte sonstige Ergebnis hat sich in 2022 bzw. in 2021 wie folgt entwickelt:
Anteile anderer GesellschafterAls Anteile anderer Gesellschafter werden die Anteile am bezahlten und erwirtschafteten Eigenkapital ausgewiesen, die weder direkt noch indirekt von der DEAG gehalten werden. Sie werden gem. IFRS 10.22 im Eigenkapital ausgewiesen. 31 ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENGemäß IAS 24 kommen als sogenannte "related parties" (nahestehende Personen sowie Unternehmen) grundsätzlich Anteilseigner, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Konzern ausüben können, der Vorstand der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, deren Aktionäre und der Aufsichtsrat sowie mit diesen verwandten Personen und von ihnen beherrschte Unternehmen in Betracht. Zu den sonstigen nahestehenden Personen und Unternehmen im Sinne von IAS 24.19 gehörten im Berichtsjahr:
Insgesamt wurden an diese Personen und Unternehmen im Berichtsjahr Vergütungen und Honorare in Höhe von 171 TEUR (Vorjahr: 142 TEUR) abgerechnet. VorstandDie gewährten Gesamtbezüge einschließlich Nebenleistungen des Vorstandes beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 4,9 Mio. Euro (Vorjahr: 4,4 Mio. Euro). AufsichtsratDen Mitgliedern des Aufsichtsrats werden auf der Grundlage der Satzung Aufsichtsratsvergütungen gewährt. Die laufende Vergütung beträgt im Geschäftsjahr 168 TEUR (Vorjahr: 161 TEUR). 32 UMSATZERLÖSEDie Gliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern und geographischen Märkten ergibt sich aus der Segmentberichterstattung (Tz. 7). Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Details zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Tz 6. Die nachfolgende Tabelle stellt die Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsverbindlichkeiten dar. Vertragssalden
Die Veränderungen der Vertragsverbindlichkeiten im Geschäftsjahr ergeben sich aus den folgenden Sachverhalten: Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten
Auf die Darstellung der Veränderung aufgrund der im Geschäftsjahr getätigten Akquisitionen wird aus Unwesentlichkeitsgründen verzichtet. 33 UMSATZKOSTENAls Umsatzkosten werden die Materialkosten, die bezogenen Leistungen (insbesondere Gagen), der Personalaufwand, veranstaltungsbezogene Mieten und die sonstigen Sachkosten (einschließlich anteiliger planmäßiger Abschreibungen mit 7,7 Mio. Euro (Vorjahr: 6,2 Mio. Euro), die zur Erzielung der Umsatzerlöse anfallen, erfasst. 34 VERTRIEBSKOSTENDie Vertriebskosten betragen 24,1 Mio. Euro nach 9,7 Mio. Euro im Vorjahr. Hierin enthalten sind Systemgebühren (6,7 Mio. Euro, Vorjahr: 1,6 Mio. Euro), die Personalkosten (3,0 Mio. Euro, Vorjahr: 1,8 Mio. Euro), und die sonstigen vertriebsbedingten Sachkosten (14,4 Mio. Euro, Vorjahr: 6,3 Mio. Euro) erfasst. 35. VERWALTUNGSKOSTENDie Verwaltungskosten sind gegenüber dem Vorjahr um 11,6 Mio. Euro auf 30,4 Mio. Euro gestiegen (Vorjahr; 18,8 Mio. Euro). Sie setzen sich zusammen aus den Personalkosten (17,7 Mio. Euro, Vorjahr: 9,7 Mio. Euro), sonstigen verwaltungsbezogenen Sachkosten (9,5 Mio. Euro, Vorjahr: 6,4 Mio. Euro) sowie der anteiligen planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 2,7 Mio. Euro). 36 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 26,2 Mio. Euro deutlich auf 17,9 Mio. Euro reduziert. Sie betreffen im Wesentlichen Zuschüsse und Unterstützungsleistungen aus "Corona-Hilfsprogrammen" in allen Ländermärken (9,6 Mio. Euro; Vorjahr: 24,5 Mio. Euro), ergebniswirksam erfasste Fair-Value-Änderungen von bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten und Optionen aus Akquisitionen (4,5 Mio. Euro; Vorjahr: 0,0 Mio. Euro), sowie übrige sonstige betriebliche Erträge. Die corona-bedingten Zuwendungen betreffen u.a. mit 7,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) Leistungen öffentlicher Kassen zur Förderung von Veranstaltungen und Projekten, bei denen im Wesentlichen Mindereinnahmen und/oder erhöhte Veranstaltungs- und Produktionskosten ohne weitere Ergebniswirkung ausgeglichen wurden. Unter Berücksichtigung einer Verrechnung der veranstaltungs- und projektbezogenen Fördermittel in den entsprechenden Projekten und einer Saldierung der Erträge und Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen würden die sonstigen betrieblichen Erträge 8,8 Mio. Euro betragen. 37 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 4,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro), beinhalten neben Fair-Value-Anpassungen (1,6 Mio. Euro; Vorjahr: 0,0 Mio. Euro), die Wertminderung einer Schadenersatzforderung (1,0 Mio. Euro) und nicht aktivierungsfähige Transaktionskosten (0,5 Mio. Euro; Vorjahr: 0,6 Mio. Euro), welche im Zusammenhang mit den im Berichtsjahr durchgeführten Unternehmenstransaktionen angefallen sind. Unter Berücksichtigung einer Saldierung der Erträge und Aufwendungen aus den Fair Value-Anpassungen der Kaufpreisverbindlichkeiten und Optionen würden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 3,0 Mio. Euro betragen. 38 FINANZERTRÄGE/ -AUFWENDUNGENDer Posten setzt sich wie folgt zusammen:
39 BETEILIGUNGSERGEBNISDas Beteiligungsergebnis beträgt- 0,4 Mio. Euro nach- 1,0 Mio. Euro im Vorjahr und entfällt im Wesentlichen auf die Ergebnisanteile von Beteiligungen in Großbritannien. 40 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGDie tatsächlichen Steuerschulden für das laufende Geschäftsjahr und die Vorjahre werden mit den Beträgen bemessen, die erwartungsgemäß an die Finanzbehörde zu zahlen sind. Latente Steueransprüche bzw. Steuerschulden werden auf Basis der Steuersätze, die am Bilanzstichtag Gültigkeit haben, bemessen.
Die Ertragsteuern umfassen die in den jeweiligen Ländern gezahlten oder zahlbaren Ertragsteuern sowie alle latenten Steuern. In den Ertragsteuern sind die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer sowie die entsprechenden ausländischen Steuern berücksichtigt. Latente Steuern werden gebildet, um alle wesentlichen zeitlich begrenzten Unterschiede zwischen dem Einzelabschluss und der Steuerbilanz sowie die zeitlich begrenzten Unterschiede aufgrund von Konsolidierungsanpassungen zu erfassen. Latente Steuern werden mit den jeweils gültigen nationalen Einkommensteuersätzen berechnet. Bei den inländischen Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2022 ein Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15,0 % sowie ein effektiver Gewerbesteuersatz von 15,0 % angewandt. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer ergibt sich für die Berechnung der latenten Steuern bei inländischen Gesellschaften ein Steuersatz von rund 30,0 %. Der Ertragssteuersatz beträgt in der Schweiz ca. 20,0 % und in Großbritannien ca. 19,0 % (ab 2023 25%). Sofern keine Vorjahresangabe genannt ist, blieben die jeweiligen Steuersätze gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der sich bei Anwendung der DEAG ergebende Steueraufwand lässt sich zum tatsächlichen Steueraufwand wie folgt überleiten:
Die aktiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden in Höhe von 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro) angesetzt. Die Steueransprüche wurden in der Höhe saldiert ausgewiesen, sofern eine Verrechnungsmöglichkeit bei der gleichen Finanzbehörde besteht. Die steuerlichen Verlustvorträge im DEAG-Konzern betrugen zum 31.12.2022 rund 84 Mio. Euro für Körperschaftsteuer (31.12.2021: 95 Mio. Euro) sowie rund 56 Mio. Euro für Gewerbesteuer (31.12.2021: 56 Mio. Euro). Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste konnte der laufende Steueraufwand um 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,1 Mio. EUR) gemindert werden. Die ausgewiesenen passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
41 PERSONALAUFWAND
Der Personalaufwand des Vorjahres war im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Kurzarbeit und die damit einhergehende Reduzierung der Arbeitsstunden und der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie geringeren erfolgsabhängigen Vergütungen beeinflusst. 42 KAPITALFLUSSRECHNUNGDer Finanzmittelfonds betrifft ausschließlich die liquiden Mittel. Im Rahmen der Veränderungen des Konsolidierungskreises ergaben sich folgende Änderungen des Finanzmittelfonds sowie der sonstigen Vermögenswerte und Schulden:
Die sich im Rahmen der Investitionstätigkeit ergebenden Auszahlungen aus dem Zugang zum Konsolidierungskreis in Höhe von 2.817 TEUR betreffen mit 1.845 TEUR übernommene liquide Mittel und mit 4.662 TEUR das gezahlte Entgelt. Es wurden Ertragsteuern in Höhe von 4.414 TEUR (Vorjahr: 683 TEUR) gezahlt, die als Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit klassifiziert wurden. 43 ANGABEN ZU VERPFLICHTUNGEN AUS ALTERSVORSORGE (IAS 19)Aus dem beitragsorientierten Altersversorgungssystem in Deutschland zahlt der Konzern Beiträge aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an staatliche Rentenversicherungsträger. Im Geschäftsjahr betrug der Beitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung unverändert zum Vorjahr 9,30 %. Die laufenden Beitragszahlungen werden als soziale Abgaben im Personalaufwand ausgewiesen und betragen 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro). Für die Mitarbeiter Kilimanjaro Live Ltd. besteht die Altersversorgung im Rahmen des gesetzlichen beitragsorientierten Plans. Darüber hinaus sind die Direktoren der Gesellschaft über individuelle beitragsorientierte Rentenversicherungen versichert. Im Berichtszeitraum wurden vom Teilkonzern Kilimanjaro Beiträge in Höhe von 246 TEUR (Vorjahr: 120 TEUR) entrichtet. Die in der Schweiz ansässigen Unternehmen des DEAG-Konzerns haben sich zwecks Erfüllung ihrer Altersvorsorgepflichten aus dem Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-und Invalidenvorsorge (BVG) einer Sammelstiftung angeschlossen. Neben der Zahlung von laufenden Beiträgen in diese Versorgungseinrichtung besteht für sie auch eine Pflicht, die Unterdeckung dieser Vorsorgeeinrichtung bei Bedarf auszugleichen (vgl. Art. 65d BVG). Aus diesem Grund ist dieses Altersvorsorgesystem als leistungsorientierter gemeinschaftlicher Versorgungsplan mehrerer Arbeitgeber im Sinne von IAS 19.29 einzustufen. Ein unabhängiger Sachverständiger hat zum 31.12.2022 die Verpflichtungen aus Altersvorsorge ermittelt. Die entsprechenden Werte wurden in den Konzernabschluss übernommen und sind Bestandteile der Personalverpflichtungen im Konzern. Auf unsere Ausführungen in Tz. 23 wird verwiesen. Auf die weiteren Angaben gemäß IAS 19 wird aus Gründen der Unwesentlichkeit für den Konzern verzichtet. 44 IM JAHRESDURCHSCHNITT BESCHÄFTIGTE MITARBEITERKöpfe
Köpfe
Am 31.12.2022 beschäftigte der Konzern 500 (31.12.2021: 412) Arbeitnehmer in fortgeführten Bereichen. 45 NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE HAFTUNGSVERHÄLTNISSE / EVENTUALSCHULDEN / EVENTUALFORDERUNGENZum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus sonstigen Gewährleistungen in Höhe von 1.542 TEUR (31.12.2021: 1.499 TEUR). Hierin enthalten ist mit 1.364 TEUR (31.12.2021: 1.246 TEUR) der Betrag, für den die DEAG im Zusammenhang mit der Abgabe einer der Höhe nach uneingeschränkten und bis auf weiteres laufenden Patronatserklärung gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen haftet. Für hinreichend konkrete, abschätzbare steuerlichen Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit überwiegend wahrscheinlich ist, wurden bestehende Steuerguthaben gemindert bzw. entsprechende Rückstellungen passiviert. Darüber hinaus könnten sich im Ergebnis künftiger Betriebsprüfungen weitere Zahlungsverpflichtungen ergeben, deren Höhe zurzeit nicht verlässlich geschätzt werden kann. Der Konzern führt derzeit sowohl Aktiv- als auch Passivprozesse durch. Soweit Risiken erkennbar sind, werden diese Risiken grundsätzlich im Konzernabschluss einerseits durch Wertberichtigungen bei den Vermögenswerten und andererseits durch Rückstellungen erfasst. Im Berichtsjahr wurden ausschließlich Verfahrenskosten zurückgestellt. Rückstellungspflichtige Einzelrisiken aus Passivprozessen bestehen nicht. Der Konzern hat im Zusammenhang mit der Beseitigung der Folgen der COVID-19-Pandemie staatliche Unterstützungsleistungen beantragt, erhalten und mit einem Sicherheitsabschlag im Konzernabschluss bilanziert. Die Unterstützungsleistungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung im Rahmen der Schlussabrechnungen. Insoweit können sich Vermögensminderungen bzw. -mehrungen ergeben, wenn und soweit der Sicherheitsabschlag zu niedrig bzw. zu hoch angesetzt ist. 46 ABSCHLUSSPRÜFERHONORARDas im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Konzernabschlussprüfers, Mazars GmbH & Co. KG, Hamburg, stellt sich wie folgt dar:
Neben den Kosten für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sind in 2022 keine weiteren Abschlussprüfungsleistungen, die unmittelbar durch die Abschlussprüfung veranlasst sind oder im Rahmen der Abschlussprüfung genutzt werden, angefallen. Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Reviews eines Zwischenabschlusses sowie die Beantragung von Fördermitteln (Vorjahr: Leistungen im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln und der Kapitalerhöhung). 47 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENNeben den Rückstellungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz und den Haftungsverhältnissen bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Verpflichtungen über 5 Jahre bestehen nicht. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Vorjahres betrafen:
48 RECHTSSTREITIGKEITENVerschiedene Gesellschaften der DEAG-Gruppe führen gerichtliche Rechtsstreitigkeiten oder außergerichtliche Auseinandersetzungen. Zu möglichen Auswirkungen verweisen wir auf Tz 45. 49 KAPITALSTEUERUNGDie DEAG unterliegt, über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus, keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die Finanzkennzahlen, die für die interne Steuerung des Unternehmens verwendet werden, sind erfolgsorientiert und sollen der Wertsteigerung des Aktionärsvermögens bei gleichzeitiger Wahrung des Liquiditätsgleichgewichtes dienen. Im Projektgeschäft werden die Bruttomarge sowie die Break-Even-Ticketanzahl als wichtigste Steuerungsgröße herangezogen. Bei der Gesamtunternehmenssteuerung sind Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) die entscheidenden Kennziffern, die ebenso von Marktteilnehmern, Investoren und finanzierenden Banken zur Beurteilung herangezogen werden. Bei Unternehmensakquisitionen ist neben den unternehmensbezogenen Kennziffern die Amortisationsdauer des Kaufpreises ein wichtiges Entscheidungskriterium. Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können, und zugleich die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Die Gesamtstrategie ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Erfüllung von Covenants-Kriterien im Zusammenhang mit in Anspruch genommen Finanzierungen werden laufend überwacht. Die Nichteinhaltung von finanziellen Covenants kann die zugrundeliegende Finanzierung geringfügig verteuern und/ oder den zugesagten Rahmen einer Finanzierung einschränken. Des Weiteren wird auf die Ausführungen zum Eigenkapital unter Tz. 30 verwiesen. Hinsichtlich einer zusammenfassenden Darstellung der Kennziffern für das Berichts- und Vorjahr (EBITDA, Konzernergebnis, Umsatzrenditen) verweisen wir auf die Angaben zur Segmentberichterstattung in Tz. 7. 50 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ÜBER FINANZINSTRUMENTE UND RISIKOMANAGEMENTDer DEAG-Konzern unterliegt, aufgrund der internationalen Geschäftstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit hinsichtlich der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie des operativen Geschäfts Zins-, Währungs-, Bonitäts- und Liquiditätsrisiken. ZinsrisikenDer Konzern ist auf der Aktiv- und Passivseite Zinsschwankungen ausgesetzt. Während auf der Aktivseite insbesondere die Erträge aus kurzfristigen Geldanlagen dem Zinsänderungsrisiko unterliegen, handelt es sich auf der Passivseite im Wesentlichen um die Zinsaufwendungen aus kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die laufende Verzinsung für Ziehungen und Inanspruchnahmen der bestehenden Finanzierungslinien basieren einerseits auf der allgemeinen EURIBOR-Entwicklung, andererseits zum Teil auf vereinbarten Bilanz- und Ertragsrelationen (finanzielle Covenants), die zu einer Erhöhung bzw. zu einer Reduzierung der Zinszahlungen führen können. Diesen Finanzierungen liegen Zinsaufschlagsgitter mit einer Skalierung von 0,25 %-Punkten zugrunde. Der Zinsaufschlag auf den EURIBOR ist abhängig vom jährlich zu ermittelnden Netto-Verschuldungsgrad und Zinsdeckungsgrad. Die finanziellen und nicht finanziellen Covenants gegenüber Kreditinstituten werden laufend überwacht und die daraus abzuleitenden Zinsmargen mit den betreffenden Kreditinstituten einvernehmlich abgestimmt. Die durch den IFRS 7 geforderte Sensitivitätsanalyse bezieht sich auf Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinsten monetären Verbindlichkeiten. Im Falle eines hypothetischen Anstiegs bzw. Rückgangs des EURIBOR um 1 % würden sich bei den variabel verzinsten Finanzierungen die Zinszahlungen um 590 TEUR (Vorjahr: 791 TEUR) erhöhen bzw. reduzieren. Im Falle eines hypothetischen Anstiegs (Rückgangs) des Zinsaufschlages um 0,25 % würden sich bei den variabel verzinsten Finanzierungen die Zinszahlungen um 148 TEUR (Vorjahr: 198 TEUR) erhöhen (vermindern). WährungsrisikenGagenzahlungen für Künstler, Orchester, Showproduktionen etc. erfolgen teilweise auf USD-Basis und unterliegen somit dem Währungsrisiko gegenüber dem Euro bzw. dem CHF oder dem GBP. Das Gleiche gilt für Dividendenzahlungen ausländischer Tochtergesellschaften, die in CHF und GBP erfolgen. Die Gesellschaft unternimmt regelmäßig Analysen, um die Auswirkungen von Währungsschwankungen vorwegzunehmen und zu beurteilen, ob Kurssicherungsgeschäfte vorteilhaft sind. Im Berichtszeitraum und für das diesem nachfolgenden Geschäftsjahr wurden in geringem Umfang Währungssicherungstransaktionen in GBP für Intercompany-Darlehen vorgenommen. BonitätsrisikenDer DEAG-Konzern ist im operativen Geschäft und bei sonstigen Transaktionen etwa bei Beteiligungsverkäufen einem Ausfallrisiko ausgesetzt, wenn die Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die vorhandenen Geldanlagen sind mit Hausbanken guter Bonität abgeschlossen. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte wiedergegeben. Durch die Anlage bei verschiedenen Geldhäusern ist eine Streuung des Ausfallrisikos gewährleistet. Auch im operativen Geschäft wird bei der Wahl der Geschäftspartner streng auf deren Bonität geachtet. Die Forderungen werden fortlaufend überwacht. Etwaige Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass über die gebuchten Wertberichtigungen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Vermögenswerten hinausgehende Risiken bestehen. LiquiditätsrisikenDie Finanzierung des operativen Geschäftes hängt von der Fähigkeit der Unternehmen der DEAG-Gruppe ab, in einem volatilen Geschäft ausreichend Zahlungsmittelzuflüsse zu generieren bzw. externe Finanzierungsquellen (Fremd- oder Eigenkapital) zu erschließen. Die DEAG hat ein konzernweites Überwachungssystem eingerichtet, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Gegenwärtig wird die Überwachung in weitem Umfang durch den Vorstand und den Bereich Unternehmenscontrolling in der Zentrale vorgenommen. Im Mittelpunkt des Überwachungs- und Steuerungssystems stehen u.a. auch die Liquiditätsplanung aller operativen Konzerngesellschaften. Zudem wurden mit den Hausbanken der DEAG umfangreiche Rahmenlinien vereinbart, die für Zwecke der Akquisitionsfinanzierung (in Höhe von 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: 7,5 Mio. Euro), der Vorfinanzierung von Tournee- und Konzertveranstaltungen (unverändert zum Vorjahr mit 6,0 Mio. Euro) sowie des laufenden Geschäfts (14,8 Mio. Euro, Vorjahr: 10,5 Mio. Euro) vorgehalten werden und die bis auf Weiteres gewährt wurden. Die laufende Verzinsung der jeweiligen Ziehungen und Inanspruchnahmen basiert auf der allgemeinen EURIBOR-Entwicklung. Die jeweiligen Finanzierungskonditionen spiegeln das günstige Marktniveau sowie das Rating der DEAG wider. Die Rahmenlinien könnten auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt werden, soweit sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEAG-Gruppe nachhaltig gegenüber dem Zeitpunkt der jeweiligen Gewährung verschlechtert hat und kompensierende Maßnahmen (etwa durch die Bestellung bzw. die Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten zur Absicherung der jeweiligen Ansprüche) nicht gelingen. Im Oktober 2018 hat die DEAG eine Unternehmensanleihe in Höhe von 20,0 Mio. Euro begeben. Diese Unternehmensanleihe wurde in 2019 um weitere 5,0 Mio. Euro aufgestockt. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2018/2023 sind am Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Schuldverschreibungen werden in Höhe von 6 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils im Oktober eines jeden Jahres zahlbar. Sofern nicht bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die DEAG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 31.10.2023 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Von der staatlichen Förderbank KfW hat die DEAG im Dezember 2020 die Genehmigung für ein Darlehen aus dem KfW Sonderprogramm 2020 über 25 Mio. Euro in zwei Tranchen zur Finanzierung von Betriebsmitteln erhalten. Die erste Tranche im Umfang von 15 Mio. EUR ist vollständig abgerufen. Die Ausreichung des Darlehens erfolgte über die Hausbanken. Auf die Inanspruchnahme der zweiten Tranche im Umfang von bis zu 10 Mio. EUR konnte die DEAG im Dezember 2021 auf Grund der guten Liquiditätslage des Konzerns verzichten. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 2 % p.a. verzinst. Die Laufzeit des Darlehens beträgt sechs Jahre. Nach dem tilgungsfreien ersten Jahr erfolgt seit März 2022 eine quartalsweise Tilgung. Die Darlehensbedingungen enthalten sonst übliche Konditionen. Ferner vereinbarten Tochtergesellschaften der DEAG mit ihren jeweiligen Hausbanken staatlich abgesicherte Finanzierungen im Umfang von 4,1 Mio. GBP bzw. 1,5 Mio. CHF, die am Bilanzstichtag mit 2,3 Mio. GBP bzw. 1,3 Mio. CHF in Anspruch genommen waren. Die finanziellen und nicht finanziellen Covenants gegenüber Kreditinstituten werden laufend überwacht. DEAG ist bei der Finanzierung des operativen Geschäfts, einschließlich des organischen und externen Wachstums, von einem erfolgreichen Ticketverkauf und somit positiven Geschäftsverlauf abhängig. In Einzelfällen ist die DEAG Verpflichtungen (insbesondere für Gagenzahlungen) eingegangen und muss liquiditätsseitig Vorleistungen erbringen, da zwischen den Auszahlungen und Einzahlungen aus Ticketverkäufen temporär Unterschiede bestehen. In diesen Fällen müssten die betreffenden Vorlaufkosten aus anderen Quellen - etwa aus sonstigen ungebundenen finanziellen Mitteln oder durch Inanspruchnahmen von Rahmenlinien bei den Hausbanken - gedeckt werden. Auf Basis von Umsatz- und Ergebnisprognosen und der daraus abgeleiteten Liquidität schätzt der Vorstand diese und die finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns auch im Hinblick auf Finanzierungsbedarfe für internes und externes Wachstum als geordnet ein. Sollte sich der Geschäftsverlauf gegenüber der Planung verschlechtern, könnte eine Liquiditätsunterdeckung eintreten, wenn die geplanten finanziellen Mittelzuflüsse und Rahmenlinien nicht im ausreichenden Maß zur Verfügung stehen. DEAG wäre dann auf die Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen (Fremd- oder Eigenkapital) angewiesen. Nachfolgende Tabellen zeigen die vertraglich fixierten Zahlungen aus finanziellen Verbindlichkeiten. Im Falle von variablen Zinszahlungen wird auf das zum Bilanzstichtag gültige Zinsniveau abgestellt.
51 FINANZINSTRUMENTEFinanzielle Vermögenswerte des Konzerns werden grundsätzlich gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Ausnahmen stellen die Beteiligungen sowie eine in den sonstigen langfristigen finanziellen Forderungen enthaltene Kaufoption dar, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Des Weiteren wird auf die in Tz. 6 verwiesen. Von den finanziellen Verbindlichkeiten werden bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von 8.169 TEUR (31.12.2021: 5.618 TEUR) ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst (siehe auch Tz. 26 und 28). Die Bestimmung des Fair Value der Kaufoption erfolgte unter Anwendung der DCF-Methode. Der Bewertung lag die vom lokalen Management erstellte Planung zugrunde. Für die Ermittlung des Barwerts wurde als Diskontierungssatz ein Zinssatz von 11,7 % (Vorjahr: 14,1 %) zugrunde gelegt. Im Falle eines hypothetischen Anstiegs (Rückgangs) der zugrunde gelegten Ergebnisgröße (EBIT) um 10,0 % würde sich der Fair Value - ohne Berücksichtigung von Wechselkurseffekten - um 866 TEUR (Vorjahr: 1.200 TEUR) erhöhen (vermindern). Die bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten betreffen mit 3.889 TEUR (Vorjahr: 855 TEUR) variable Kaufpreiskomponenten (Earn-out-Verpflichtungen) für Beteiligungserwerbe in Abhängigkeit von der künftigen Geschäftsentwicklung sowie mit 4.280 TEUR (Vorjahr: 4.763 TEUR) Kaufpreisverpflichtungen im Zusammenhang mit Put-Optionen auf Minderheitenanteile. Die jeweilige Bewertung erfolgt nach der DCF-Methode. Den Bewertungen lagen vom lokalen Management erstellte Planungen zugrunde. Für die Ermittlung der Barwerte der langfristigen Earn-out-Verpflichtungen sowie der Put-Optionen wurde als Diskontierungssatz ein gewichteter Zinssatz von 8,4 % (Vorjahr: 6,0 %) zugrunde gelegt. Im Falle eines hypothetischen Anstiegs (Rückgangs) des Diskontierungssatzes um 1,0 % würden sich diese Verpflichtungen - ohne Berücksichtigung von Wechselkurseffekten - um 75 TEUR (Vorjahr: 62 TEUR) erhöhen (vermindern). Die Bewertung der bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten erfolgte unter Berücksichtigung der jeweils individuell geltenden Rahmenbedingungen, die in den jeweiligen Kaufverträgen definiert wurden. Zu den Berechnungsgrundlagen zählen u.a. periodenspezifische Zielumsatz- sowie Ergebnisgrößen der jeweils relevanten Planungsrechnungen. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte, werden die Zahlungsströme auf Basis von kapitalmarkttheoretischen Methoden ermittelten Kapitalisierungszinssätzen diskontiert. Die nachfolgende Tabelle stellt für alle nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten die verwendete Bewertungshierarchie sowie für zu Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Vergleich die entsprechenden Zeitwerte dar:
Im Berichtsjahr gab es keine Umgruppierungen zwischen Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 der Bewertungshierarchie. In 2022 und 2021 hatten liquide Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, sowie die Anleihe überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Buchwerte der sonstigen langfristigen Forderungen betragen 7.858 TEUR (Vorjahr: 3.863 TEUR). Der beizulegende Zeitwert zum 31.12.2022 entspricht den Buchwerten, da die Vermögenswerte - im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Darlehensforderungen - umfangreich besichert sind. Der Bestand an originären Finanzinstrumenten wird in der Bilanz ausgewiesen, die Höhe der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Ausfallrisiko. Der Buchwert der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt 11.466 TEUR (Vorjahr: 18.435 TEUR). Der beizulegende Zeitwert zum 31.12.2022 beträgt 10.109 TEUR (Vorjahr: 16.834 TEUR) unter der Annahme eines Marktzinses von 6,5% p.a. (Coupon der Unternehmensanleihe 2018/2023). Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des Anfangsbestands auf den Endbestand für beizulegende Zeitwerte der Stufe 3:
Die Nettoverluste der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" resultierten im Wesentlichen aus der Bewertung einer Beteiligung sowie der bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten bzw. der Verkaufsoptionen, welche in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten sind. Bei den Nettogewinnen bzw. -verlusten der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" handelte es sich im Wesentlichen um Zinserträge abzüglich Abschreibungen von Forderungen. Das Nettoergebnis der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" beinhaltet im Wesentlichen Zinsaufwendungen und Währungsverluste. 52 BEFREIUNG VON DER OFFENLEGUNG GEMÄSS § 264 ABS. 3 HGBFolgende Gesellschaften nehmen die Befreiungsvorschrift von der Offenlegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch:
53 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGIm Geschäftsjahr 2022 hat sich die DEAG mehrheitlich an der Media On-Line Management GmbH & Co. Classic Open Air KG, Berlin mit Wirkung zum 01.01.2023 beteiligt. Ferner hat die DEAG den bereits bestehenden Anteil in Höhe von 50 % an der A.C.T. Artist Agency GmbH, Berlin mit Wirkung zum 01.01.2023 auf 100 % erhöht. Ab diesem Zeitpunkt wird die Gesellschaft im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernkreis einbezogen. Weitere Informationen siehe Tz. 13.2. Am 20.03.2023 hat DEAG die Zusammenarbeit mit einer ihrer Hausbanken ausgebaut und bestehende Linien von 9,0 Mio. Euro auf 20,0 Mio. Euro zu bisherigen Konditionen erweitert. Von der angepassten Linie entfallen 15 Mio. Euro auf die Akquisitionsfinanzierung und 5 Mio. Euro auf Betriebsmittel. Darüber hinaus haben sich aus Sicht des Vorstands in der Zeit vom 01.01.2023 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichtes keine weiteren wesentlichen Ereignisse ergeben. 54 PERSONALIENMitglieder des Vorstands
Mitglieder des Aufsichtsrats
55 ZEITPUNKT DER FREIGABE ZUR VERÖFFENTLICHUNGDer Vorstand der DEAG hat den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht am 31.03.2023 zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Billigung des Abschlusses erfolgt in der Sitzung des Aufsichtsrats am 31.03.2023.
Berlin, 31.03.2023 DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Peter L.H. Schwenkow Christian Diekmann Detlef Kornett Roman Velke Moritz Schwenkow BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSDen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers"An die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für die folgenden sonstigen Informationen verantwortlich:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir hierzu weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht und KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 31. März 2023 Mazars
GmbH & Co. KG
Udo Heckeler, Wirtschaftsprüfer David Reinhard, Wirtschaftsprüfer VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns sowie der DEAG AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des DEAG-Konzerns bzw. der DEAG AG beschrieben werden.
Berlin, 31.03.2023 DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Peter L.H. Schwenkow Christian Diekmann Detlef Kornett Roman Velke Moritz Schwenkow |
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