RUBAU
International GmbH
Lohr a.
Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.000,00 |
12.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
254,00 |
467,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
181,00 |
284,00 |
| II.
Sachanlagen |
73,00 |
183,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
3.292,26 |
5.180,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
397,08 |
406,42 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.895,18 |
4.773,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.546,26 |
17.647,40 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.762,20 |
15.689,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
9.310,34 |
10.052,60 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.927,46 |
-742,26 |
| B.
Rückstellungen |
550,00 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.234,06 |
1.357,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.234,06 |
1.357,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.546,26 |
17.647,40 |
Anhang
1. Erläuterungen der Bilanz und Gewinn und
Verlustrechnung (§ 284 HGB)
Vorbemerkung
Die Gesellschaft ist durch Beschluss der
Gesellschafter vom 30.11.2009 aufgelöst.
Zu Liquidatoren der Gesellschaft wurden bestellt:
Herr Roland Ruf und Herr Bernhard Baumann. Jeder Liquidator
hat Einzelvertretungsbefugnis und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der RUBAU International GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gem.
§§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der
Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten, erkennbare Risiken und
Verpflichtungen in Höhe des Betrages gebildet, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ausgaben
notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
1.2 Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und Darstellung des Einflusses auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Abweichungen von den gesetzlichen
Bewertungsvorschriften sind nicht erfolgt.
Die Inanspruchnahme der handelsrechtlich und
steuerrechtlich zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren führt zu keiner
nennenswerten Beeinträchtigung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
2 Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
2.1 Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1a
HGB
Der Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren
beträgt € 0,00.
2.2 Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben
zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
2.3 Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im
Wirtschaftsjahr
Herr Roland Ruf, Kaufmann, Lohr a.Main
Herr Bernhard Baumann, Kaufmann, Lohr a.Main
2.4 Sonstige Angaben
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 S. 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sach-
verhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr 2009 nicht vorgelegen.
3 Angaben nach § 42 Abs 3 GmbHG i.V.m. § 264c
Abs. 1 HGB
Gegenüber dem Gesellschafter Roland Ruf bestand
zum 31. Dezember 2009 eine Verbindlichkeit in Höhe von
€ 307,70.
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