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Finba Bakery Europe AGDüsseldorfJahresabschluss zum 31. Dezember 2008 nach Anwendung des § 326 HGBBilanzAktiva
Passiva
ANHANGA. Buchführungs- und BilanzierungsgrundsätzeDer Jahresabschluss der Finba Bakery Europe AG zum 31. Dezember 2008 wurde entsprechend der Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des deutschen Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Bei der Bewertung der Bilanzposten wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Finba Bakery Europe AG finanziert sich überwiegend über Darlehen von Finanzierungsgesellschaften der Barilla Gruppe. Die Gesellschafter des Unternehmens haben die Bereitstellung von Mitteln bzw. Sicherheiten zur Abdeckung des im Geschäftsplan der Finba Bakery Europe AG beschriebenen Finanzbedarfs zunächst bis zum 31. Juli 2011 verbindlich zugesagt. Der Vorstand geht davon aus, dass er auch über diese Frist hinaus auf die Unterstützung der Gesellschafter zurückgreifen kann. Über dieses Finanzierungsrisiko hinaus sind keine Risiken bekannt, die zu einer Bestandsgefährdung des Unternehmens führen können. Soweit zwischen erforderlichen Angaben in Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang ein Wahlrecht besteht, wurde der Ausweis im Anhang vorgezogen. Die Finba Bakery Europe AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear entsprechend der steuerlichen Nutzungsperiode. Abschreibungsbeginn ist der Monat des Zugangs. Seit dem 01. Januar 2008 werden geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG bis zu € 150 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 150 bis € 1.000 betragen, wird ab dem 01. Januar 2008 nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten und nicht oder niedrig verzinsliche Wertpapiere mit dem Barwert angesetzt. Insoweit diese Werte den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag übersteigen, wird eine außerordentliche Abschreibung vorgenommen. Forderungen sind zum Nominalwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zum Nominalbetrag bewertet. Fremdwährungsforderungen werden mit dem Wechselkurs am Tag der Anschaffung oder dem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag angesetzt. Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen zur Abdeckung von besonderen Risiken der Forderungen und der anderen Vermögensgegenstände. Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Vorsicht für erkennbare Risiken und/oder ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden. Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 6 AktG ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zur Bilanz1. Finanzanlagen Von den gesamten Finanzanlagen in Höhe von € 48,6 Mio. entfallen € 40,4 Mio. auf die Investition in die Lieken AG. Da das Lieken Management seine Ertragserwartungen für die kommenden Jahre zurückgenommen hat, hat die Finba Bakery Europe AG einen Betrag in Höhe von € 92,1 Mio. als außerplanmäßige Abschreibung auf ihre Anschaffungskosten vorgenommen. Der verbleibende Buchwert von € 8,2 Mio. bezieht sich auf die Beteiligung an der Finba Food International B.V., NL (Reeuwijk). Aufgrund der im Geschäftsjahr durchgeführten Veräußerung des operativen Geschäftes der Quality Baker's B.V. an ein konzernfremdes Unternehmen wurde der Buchwert von € 13,7 Mio. durch eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von € 5,5 Mio. auf nunmehr € 8,2 Mio. vermindert. 2. Anteilsbesitzliste
*Für diese Jahresabschlüsse werden gemäß § 264 Abs. 3 HGB zulässige Befreiungen in Anspruch genommen. **Abweichendes Geschäftsjahr; Werte vom 30. April 2008 1)Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag 2)Gesellschaft wurde in 2008 liquidiert. Die Liquidation war zum Bilanzstichtag noch nicht im Handelsregister eingetragen. Zum 31. Dezember 2008 hält die Gesellschaft das gesamte Grundkapital der Lieken AG in Höhe von T€ 83.505 (entsprechend 83.505.255 Stück Aktien). An der Finba Food International B.V., Reuuwijk, hält die Gesellschaft ebenfalls das gesamte gezeichnete Kapital in Höhe von T€ 18 in Form von 18.000 Anteilen mit einem Nennwert von je € 1,00. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegenüber Gesellschafter entfallen im Wesentlichen auf ein in 2009 fälliges Darlehen an die Finba Bakery Holding GmbH inklusive aufgelaufener Zinsen (T€ 13.338) sowie auf den Anspruch aus Verlustausgleich für die Ergebnisse 2007 und 2008 der Finba Bakery Europe AG (T€ 138.667). Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 4. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn in Höhe von T€ 114.702 beinhaltet eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter, der Finba Bakery Holding GmbH, resultieren aus der Verpflichtung zur Ergebnisabführung für das Geschäftsjahr 2006 (T€ 7.470) sowie aus aufgelaufenen Zinsen auf diese Verpflichtung und sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 81.597 betreffen mit T€ 5.226 die Verbindlichkeiten gegenüber der Lieken AG. Weiterhin entfallen T€ 73.773 auf ein Darlehen gegenüber der Finba Luxembourg SARL, T€ 2.353 auf ein Darlehen gegenüber der Bakery Equity Luxembourg und T€ 244 auf Verbindlichkeiten gegenüber der Barilla Iniziative S.r.l. (vormals: Finba Iniziative S.r.l.). Von diesen Verbindlichkeiten wurden € 71,1 Mio., mit Fälligkeit am 31. Juli 2010 fällig, bereits zurückgeführt. Die restlichen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. C. Sonstige Angaben1. Vorstand Im Geschäftsjahr 2008 waren Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft:
2. Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr 2008 waren Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft:
3. Grundkapital Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 nennwertlose Inhaberstückaktien. 4. Muttergesellschaft; Befreiung von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird - für den größten Kreis von Unternehmen - in den Konzernabschluss der Guido Maria Barilla S.A.p.A., Parma, Italien, und - für den kleinsten Kreis von Unternehmen - in den Konzernabschluss der Barilla Holding Società per Azioni, Parma, Italien, einbezogen. Letztere stellt auch einen Konzernabschluss und einen Konzerlagebericht im Sinne von § 291 HGB gemäß den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IAS/IFRS auf, so dass die Gesellschaft von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzerlageberichtes befreit ist. Die konsolidierten Jahresabschlüsse beider Gesellschaften sind erhältlich bei der Chamber of Commerce (Handelskammer) in Parma, Italien, die der Barilla Holding Società per Azioni auch in der Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Via Mantova 166 - 43100 Parma, Italien. Im Vergleich zu den deutschen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden ergeben sich im Wesentlichen die nachfolgend erläuterten Abweichungen: Immaterielle Vermögensgegenstände (inkl. Firmenwert) Gemäß den IAS/IFRS werden Kosten für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs (sowie Kosten für Kapitalerhöhungen) vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Nach HGB besteht für Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes ein Aktivierungswahlrecht, Aufwendungen für die Gründung und die Beschaffung des Eigenkapitals dürfen nicht aktiviert werden. Gemäß HGB kann die aus einer Akquisition resultierende Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem angemessenen Wert der Sachanlagen (Firmenwert) im Jahr der Anschaffung mit den Rücklagen saldiert werden. Erfolgt keine Verrechnung mit den Rücklagen, so ist der Firmenwert planmäßig auf die Geschäftsjahre zu verteilen, in denen er voraussichtlich genutzt werden kann. Nach IAS/IFRS wird der Firmenwert als Vermögensgegenstand mit unbestimmter Lebensdauer angesehen, dessen Werthaltigkeit einmal jährlich überprüft wird. Ausweis nicht realisierter Gewinne zum Bilanzstichtag Das Imparitätsprinzip nach HGB sieht für unrealisierte Ergebnisse vor, dass lediglich nicht realisierte Verluste ausgewiesen werden müssen. Gemäß IAS/IFRS werden jedoch auch nicht realisierte Gewinne im Zusammenhang mit Aktiva und Passiva in Fremdwährungen erfasst. Nach HGB werden nicht gesicherte Aktiva und Passiva in Fremdwährungen entweder zu Anschaffungskosten oder zu ihrem Marktwert bewertet, unter Berücksichtigung der zum Bilanzstichtag vorsichtigeren Bewertung. Nach IAS/IFRS werden alle Aktiva und Passiva in Fremdwährung zu den herrschenden Marktpreisen zum Bilanzstichtag bewertet. Folglich werden nicht realisierte Gewinne im Ergebnis des Jahres ausgewiesen. Abgrenzung latenter Steuern Nach HGB werden latente Steuern, die aus steuerlichen Verlustvorträgen resultieren, nicht bilanziert. In den IAS/IFRS werden hingegen latente Steuern, die aus steuerlichen Verlustvorträgen resultieren, in dem Umfang bilanziert, in dem sie gegen künftige steuerbare Erträge verrechnet werden können.
Düsseldorf, 30. Juni 2009 M. Biagioni J. Linzenich H.-P. Holinger |
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