SM Lucullus
GmbH
Wittenberge
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
251.891,80 |
222.841,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
251.889,80 |
222.839,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
448.968,90 |
304.678,82 |
| I.
Vorräte |
13.072,38 |
17.830,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
155.883,21 |
134.291,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
280.013,31 |
152.556,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
569,78 |
671,83 |
| Summe
Aktiva |
701.430,48 |
528.192,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
510.148,41 |
369.270,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
343.670,00 |
234.468,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
140.878,41 |
109.201,24 |
| B.
Rückstellungen |
84.068,18 |
70.497,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
107.213,89 |
88.425,45 |
| Summe
Passiva |
701.430,48 |
528.192,45 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
1.171.609,96 |
1.073.021,26 |
| 2.
Personalaufwand |
676.670,26 |
611.477,73 |
| a)
Löhne und Gehälter |
524.598,82 |
472.895,53 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
152.071,44 |
138.582,20 |
| 3.
Abschreibungen |
36.449,85 |
29.660,73 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
36.449,85 |
29.660,73 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
290.644,82 |
279.170,83 |
| 5.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
294,15 |
186,76 |
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
346,27 |
2.036,38 |
| 7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
23.195,88 |
37.390,29 |
| 8.
Ergebnis nach Steuern |
144.597,03 |
113.472,06 |
| 9.
sonstige Steuern |
3.718,62 |
4.270,82 |
| Jahresüberschuss |
140.878,41 |
109.201,24 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs.1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. (§§ 265 I 2,266
ff HGB)
Der Jahresabschluss wurde, wie erstmals im
Geschäftsjahr 2010, nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor.
(Art. 67 VIII 1 EGHGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden:
Die Beibehaltungswahlrechte der Artikel 67 III und IV
EGHGB wurden ausgeübt.
Das Beibehaltungswahlrecht des Artikel 67 I EGHGB
wurde nicht ausgeübt.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1,III HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des laufenden
Geschäftsjahres mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Rechnungsabgrenzungen enthalten periodengerechte
Abgrenzungen der Aufwendungen oder Erträge vor dem
Bilanzstichtag, die einem bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt zugerechnet werden können.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§253 I 2 HGB).
Steuerrückstellungen betreffen die
Steuerbelastungen des Vorjahres und des aktuellen Jahres.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten
und der Anlagespiegel ist vorstehend dargestellt.
Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Die sonstigen Vermögengenstände mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr setzen sich zusammen
aus langfristigen Kautionen i.H.v. 240,00 €.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
IV. Angaben zur Gewinn - und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§275 II HGB) gewählt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 276
und 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 18.12.2024.
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