DVSS Bau
GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.286,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.316,52 |
25.492,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
270,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
58.602,52 |
25.762,33 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.500,01 |
22.762,33 |
| B.
Rückstellungen |
2.050,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.052,51 |
2.500,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.052,51 |
2.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
58.602,52 |
25.762,33 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang zum Jahresabschluss der DVSS Bau GmbH für
das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum
31. Dezember 2018
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der DVSS Bau GmbH mit Sitz in
Hannover (Registergericht Hannover, HRB 216092) wurde nach
den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches
für kleine Kapitalgesellschaften, den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der
Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie aus dem
Anhang.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Vorschriften des HGB angewandt.
Das Unternehmen weist zum 31. Dezember 2018 folgende
Größenmerkmale auf:
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31.12.2018
|
Bilanzsumme
|
59 T€
|
Umsatz
|
325 T€
|
Durchschnittliche Zahl
der Arbeitnehmer
|
5
|
Damit handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Das Unternehmen weist für den Berichtszeitraum
anhand des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018
bei einem Umsatz von T€ 325 einen
Jahresüberschuss von T€ 24 aus. Der
Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
Erstellung des Jahresabschlusses (§ 288 HGB) wurden in
Anspruch genommen.
II. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Gliederungsgrundsätze:
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ändert sich gegenüber dem Vorjahr
nicht.
2. Bilanzierungsmethoden:
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit sie gesetzlich nicht anders
bestimmt sind. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen wird durch ein
Bestandsverzeichnis geführt. Der Bestand ist nicht
überprüft worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet.
Die Bilanz des Unternehmens wurde nach den
Bestimmungen des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
des § 274 a HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von den Erleichterungen
des § 276 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Von der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten
wurde kein Gebrauch gemacht. Bilanzierungsverbote wurden
beachtet.
3. Bewertungsmethoden:
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungswert angesetzt. Dabei fand das
Höchstwertprinzip Beachtung.
Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag
wurden anhand von Saldenlisten nachgewiesen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt worden sind, berücksichtigt worden. Gewinne
sind nur berücksichtigt worden, wenn Sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlungen berücksichtigt worden.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1. Anlagevermögen:
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus der Entwicklung des
Anlagevermögens ersichtlich; ebenso die Abschreibung
des laufenden Geschäftsjahres.
2. Umlaufvermögen:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert bewertet. Allen erkennbaren Risiken wird durch
angemessene, einzeln vorgenommene Abwertungen Rechnung
getragen. Eine Pauschalwertberichtigung wurde wegen nicht
vorhandener Forderungen zum Jahresende nicht vorgenommen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Für Guthaben bei Kreditinstituten lagen zum
Bilanzstichtag Kontoauszüge und/ oder
Saldenbestätigungen vor.
3. Eigenkapital:
Das Unternehmen weist zum Bilanzstichtag ein
Eigenkapital in Höhe von € 46.500,01 aus. Das
Stammkapital wurde in Höhe von € 25.000,00 im
Jahr 2018 voll eingezahlt.
4. Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Rückstellungen wurden durch Berechnungen und
sonstige Unterlagen nachgewiesen.
5. Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber
GmbH-Gesellschaftern:
6. Latente Steuern:
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.
Zur Bewertung ist zusammenfassend festzustellen, dass
die Wertansätze der Vermögens- und Schuldposten
ordnungsgemäß ermittelt wurden. Allen am
Bilanzstichtag bestehenden Risiken, die bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung
ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen
Rechnung getragen.
IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse:
Die Umsatzerlöse sind nach
Tätigkeitsbereichen aufgegliedert.
V. Sonstige Angaben
1. Angaben zum Anhang
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der
§§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und
GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit die
darzustellenden Sachverhalte vorliegen.
2. Beschluss zur Ergebnisverwendung
Der vorliegende Jahresabschluss weist einen
Jahresüberschuss in Höhe von T€ 24 aus. Das
gesamte Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Lagebericht
Das Unternehmen macht von dem Wahlrecht
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und
verzichtet auf die Aufstellung eines Lageberichts.
4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse sind, bestehen zum Bilanzstichtag
nicht.
5. Organbezüge und -kredite
Die im Geschäftsjahr gewährten
Gesamtbezüge der Geschäftsführerin Dragana
Vajagic betragen € 8.400,00. Tantieme wird für
das Geschäftsjahr 2018 nicht gezahlt.
6. Nennung der Organe:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde das Unternehmen von folgender
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin
vertreten:
Frau Dragana Vajagic, Schiergrund 8,31832 Springe
vom 01.01.2018 bis 31.12.2018
……………………………………………
Dragana Vajagic
Hannover, 12. Dezember 2019
gez. Dragana Vajagic
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2019 festgestellt.
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