eMobility-Nord GmbHLiquidiert

28217 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 27378 HB
Vorher
Bug4U GmbH
Eingetragen
18.9.2009
Branche
Großhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und ZubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Der Betrieb eines Systemhauses für e-Mobilität, die Erstellung von Konzepten, Lösungen und Entwicklungen für Industrie, Kommunen und Tourismus, ferner der Handel mit Fahrzeugen und Waren aller Art auf dem e-Mobilitätssektor.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Aue
seit 30.9.2011
Geschäftsführer
Knut Köhne
seit 30.9.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.500 €
50.00%
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bug4U GmbH

Bremen

(vormals: Ritterhude)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.852,00 19.387,00
I. Sachanlagen 1.852,00 19.387,00
B. Umlaufvermögen 86.581,69 54.753,93
I. Vorräte 69.644,69 32.024,22
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.929,88 22.443,03
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.007,12 286,68
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 35.676,89 1.379,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 124.110,58 75.520,68

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -6.250,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 18.750,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 13.879,75 0,00
III. Jahresfehlbetrag 40.547,14 13.879,75
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 35.676,89 1.379,75
B. Verbindlichkeiten 124.110,58 75.520,68
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 124.110,58 75.520,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 124.110,58 75.520,68

Anhang


Rechtliche Verhältnisse

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft und deshalb gemäß § 316 HGB nicht prüfungspflichtig.

Die Firma lautet: Bug4U GmbH 

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Sitz der Gesellschaft: 27721 Ritterhude

Gegenstand des Unternehmens: die Vermietung sowie der Handel mit motorgetriebenen Fahrzeugen bzw. Krafträdern, insbesondere sog. Action-Bikes, sowie sonstige mit diesen in Zusammenhang stehenden Leistungen, wie etwa die Planung und Durchführung von besonderen Events und Touren

Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2009 mit Änderung vom 26.08.2009  gegründet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Registergericht Walsrode in Abteilung  B Nr. 201935 eingetragen.

Geschäftsjahr: Kalenderjahr

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EUR.

Gesellschafter:
Herr Knut Köhne, Osterholz-Scharmbeck, mit einer Einlage in Höhe von 12.500,00 EUR
Herr Andreas Aue, Osterholz-Scharmbeck, mit einer Einlage in Höhe von  12.500,00 EUR

Zum Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:
Herr Knut Köhne, Osterholz-Scharmbeck
Herr Andreas Aue, Osterholz-Scharmbeck

Dieser ist alleinvertretungsberechtigt und von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.


Zuständiges Finanzamt: Osterholz-Scharmbeck

Steuernummer: 36/208/12405

USt-Ident.-Nummer: DE265795080




Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Firma wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanzgliederung ist nach § 266 Abs. 2 HGB unter Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB erfolgt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und nach § 275 HGB unter Anwendung von Erleichterungen nach § 276 HGB gegliedert.

Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 288 HGB gelten, wurde gem. § 274a HGB Gebrauch gemacht.


Angaben zur Generalnorm (§ 264 Abs. 2 HGB):


Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handels- und - soweit zulässig - steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Firma.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 HGB)

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (wie Firmenwert und Software) wurden grds. nach den steuerrechtlichen Grundsätzen aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer (im Falle des Firmenwertes auf 15 Jahre) abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden dabei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften planmäßig und im Jahr des Zu- bzw. Abganges pro rata temporis vorgenommen. 

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von € 150,-- bis € 1.000,-- wurden im Zugangsjahr aktiviert und entsprechend den steuerlichen Vorschriften auf fünf Jahre abgeschrieben. Wahlweise wurden bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis 410,00 Euro im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Finanzanlagen wurden grds. höchstens mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Im vorliegenden Wirtschaftsjahr waren keine zu bilanzieren.

Vorräte wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. In die Herstellungskosten wurden dabei ggf. auch notwendige Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen, jedoch nicht anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten. Ebenfalls nicht einbezogen wurden Fremdkapitalzinsen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, wurden durch angemessene Abwertung berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nominalwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei erkennbaren Einzelrisiken wurden ggf. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen vorgenommen.

Sonderposten mit Rücklagenanteil nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. § 7g EStG) wurden nicht gebildet (§ 273 HGB).

Rückstellungen wurden in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften nach dem Teilwertverfahren angesetzt.
Im vorliegenden Wirtschaftsjahr waren keine zu bilanzieren.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden grundsätzlich zum amtlichen Mittelkurs umgerechnet, der bei der Entstehung maßgeblich war. Lag am Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft höherer Kurs vor, so wurde dieser bei der Umrechnung zugrunde gelegt.
Im vorliegenden Wirtschaftsjahr waren keine zu bilanzieren.

Unverzinsliche Verbindlichkeiten wurden ggf. mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.

Bilanzierungshilfen für aktive oder passive latente Steuern wurden nicht gebildet (§ 274 HGB).

Die Bilanzierung erfolgte vor Ergebnisverwendung.


Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:


Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr i. S. d. § 284 Abs. 2 Nr.3 HGB fand nicht statt.

Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr (§ 265 Abs. 1 HGB). Die Eröffnungsbilanz der vorliegenden Rechnungsperiode stimmt mit der Schlussbilanz der vorangegangenen Rechnungsperiode überein (§ 265 Abs. 2 HGB). Angaben im Sinne der §§ 265 Abs. 3, 4 u. 7 HGB können keine gemacht werden.




Angaben zur Bilanz:

AKTIVA

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens auf der Grundlage des § 268 Abs.2 HGB ist dem Anlagenspiegelzu entnehmen.

Anteile oder Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und/oder Ausleihungen an Unternehmungen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind nicht vorhanden.

Die ausgewiesenen Vorräte beinhalten die Bestände an unfertigen Erzeugnissen sowie an Handels- und Verbrauchswaren .

Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände ergeben sich aus der Bilanz und enthalten:

Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG):
bestehen nicht.

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 271 HGB) liegen nicht vor.

Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (§ 271 HGB), liegen nicht vor.


PASSIVA

Unter der Position Gezeichnetes Kapital sind die Stammeinlagen der Gesellschafter ausgewiesen:

Herr Knut Köhne, mit einer Einlage in Höhe von EUR 12.500,00
Herr Andreas Aue, mit einer Einlage in Höhe von EUR  12.500,00
Davon sind ausstehend (und nicht eingefordert) : EUR 6.250,00

Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz und enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG):
bestehen in Höhe von insgesamt EUR 37.058,15.

Pensionsrückstellungen sind darin keine enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 271 HGB) liegen nicht vor.

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (§ 271 HGB), liegen nicht vor.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch eine Kreditorenliste zum Bilanzstichtag nachgewiesen..

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert..

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Abs. 1 a) HGB):
bestehen keine.


Sonstige Angaben

Eventualverbindlichkeiten im Sinne des § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.

Nicht passivierte Pensionsverpflichtungen bestehen nicht (Art. 28 Abs. 2 EGHGB).

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

Nachrichten & Medien

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