ZI
Zeitdienst GmbH
Bergheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
366,50 |
6,50 |
| I.
Sachanlagen |
366,50 |
6,50 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
366,50 |
6,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.360,10 |
18.525,55 |
| I.
Vorräte |
905,00 |
1.000,00 |
| 1.
fertige Erzeugnisse und Waren |
905,00 |
1.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.489,45 |
14.175,68 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
3.489,45 |
14.175,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.965,65 |
3.349,87 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
125.716,44 |
121.212,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
133.443,04 |
139.744,07 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
17.059,63 |
17.059,63 |
| III.
Verlustvortrag |
163.836,24 |
148.422,43 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
4.504,42 |
15.413,81 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
125.716,44 |
121.212,02 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.443,04 |
138.744,07 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
88.706,33 |
95.234,41 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
28.529,81 |
29.302,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
88.706,33 |
95.234,41 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
43.736,71 |
43.509,66 |
| davon
aus Steuern |
1.793,25 |
813,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
41.814,76 |
42.492,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
133.443,04 |
139.744,07 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
der ZI Zeitdienst GmbH
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung, Bewertung
Vorliegender Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Das Wahlrecht, das HGB
i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
bereits für dieses Wirtschaftsjahr anzuwenden, wurde
so ausgeübt, dass die neuen Regelungen bereits in
vollem Umfang übernommen wurden. Ergänzend zu den
handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet. Sofern hierfür ein Wahlrecht
besteht, werden Angaben im Anhang und nicht der Bilanz oder
Gewinn- oder Verlustrechnung gemacht.
Die Gesellschaft ist grundsätzlich eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Es werden
die größenabhängigen Erleichterungen
für eine kleine Kapital-gesellschaften in Anspruch
genommen.
Soweit die Inanspruchnahme steuerlicher
Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte einen
entsprechenden Ansatz im Jahresabschluss vorsieht, folgt
die Gesellschaft den steuerlichen Vorschriften.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - §
284 Abs. 2 HGB
Aktiva
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die Herstellungskosten umfassen angemessene Gemeinkosten;
Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen.
Planmäßige Abschreibungen werden im steuerlich
zulässigen Rahmen degressiv, im Übrigen linear
vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bei den
Vorräten erfolgt die Aktivierung der Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten. Dem
Bestandsrisiko aus der Ungängigkeit wird durch
angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.
Innerhalb der
Forderungen und
sonstigenVermögensgegenständen wird bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen allen
erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko
durch angemessene Abwertung Rechnung getragen.
Bei allen Vermögensgegenständen des
Anlage- und Umlaufvermögens wurden die in den
Vorjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen
beibehalten.
Passiva
Bei der Bemessung der
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen sind allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
2. Entwicklung des Anlagevermögens - § 268
Abs. 2 HGB
Dabei wird auf den beiliegenden Anlagespiegel
verwiesen.
3. Angaben zu den Verbindlichkeiten - § 285 Nr.
1 a HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt €
0,00.
4. Eventualverbindlichkeiten §§ 251 und
268 Abs. 7 HGB
Am Bilanzstichtag bestanden keine entsprechenden
Verbindlichkeiten.
5. Ergebnisverwendung §§ 268 Abs. 1 / 325
Abs. 1 / 326 HGB
Der Jahresfehlbetrag beträgt: EURO 4.504,42
Er wird wie folgt verwendet: Vortrag über
Eigenkapital und Verrechnung mit dem Verlustvortrag.
6. Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB
Herr Willi Bußmann
7. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern -
§§ 285 Nr. 9 c HGB / 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Willi
Bußmann bestand am 31.12.2011 eine Verbindlichkeit in
Höhe von Euro 28.529,81 (per 31.12.2010 eine
Verbindlichkeit von Euro 29.302,94). Eine Verzinsung wurde
nicht vorgenommen.
8. Sonstige Angaben
Die Gesellschafter und Geschäftsführer
der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr
unverändert.
Germering, den 27.12.2012
.............................................
Geschäftsführer
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