Liebherr-CMCtec GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Dieter Hartmut Dr. Geyer seit 26.3.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Liebherr-International AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Liebherr-Aviation GmbHBiberach an der RißJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALT Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Allgemeine Angaben Die Liebherr-Aviation GmbH, Biberach an der Riß, ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Liebherr- International AG, Bulle/Schweiz, die den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den kleinsten und größten Teil der einzubeziehenden Unternehmen aufstellt. Dieser wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sitz der Liebherr-Aviation GmbH ist Biberach an der Riß. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 730544 im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Liebherr-Aviation GmbH wird unverändert nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften gemäß §§ 274a und 288 HGB wird Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfolgen grundsätzlich linear und pro rata temporis nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 250 und bis einschließlich EUR 800 werden im Anlagevermögen aktiviert und im Monat des Zugangs vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250 werden sofort als Aufwand erfasst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden mit dem laufzeitadäquaten von der Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. In der Abbildung des Jahresabschlusses werden auf volle Euro gerundete Werte verwendet. Aus rechentechnischen Gründen können daher in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anlagespiegel (summarische) Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten. Bilanzerläuterungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich ausschließlich um weiterberechnete Leistungen. Verbindlichkeiten
Gegenüber der Alleingesellschafterin Liebherr-International AG, Bulle/Schweiz, bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 6.100 (Vorjahr TEUR 7.700). Diese sind in dem Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten und betreffen Darlehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten mit TEUR 139 (Vorjahr: TEUR 75) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 654 (Vorjahr: TEUR 534) auf verbundene Unternehmen. Personal Im Jahre 2023 waren bei der Gesellschaft durchschnittlich 9 Arbeitnehmer im Sinne von § 267 Abs. 5 HGB beschäftigt. Geschäftsführer Herr Dr. Rolf Geyer, Jurist
Biberach an der Riß, den 28. Februar 2024 Liebherr-Aviation GmbH Dr. Rolf Geyer, Geschäftsführer Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Liebherr-Aviation GmbH, Biberach an der Riß Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Liebherr-Aviation GmbH, Biberach an der Riß, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 28. Februar 2024 DR.
KLEEBERG & PARTNER GMBH
Dr. Petersen, Wirtschaftsprüfer Blau, Wirtschaftsprüfer |
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