e-concept-gmbh
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
67.705,50 |
96.724,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.743,00 |
3.518,50 |
| II.
Sachanlagen |
65.962,50 |
93.206,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
606.055,79 |
1.432.786,58 |
| I.
Vorräte |
505,71 |
543,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
563.646,76 |
703.333,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.903,32 |
728.910,05 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.810.103,66 |
1.260.499,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.483.864,95 |
2.790.010,88 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.615,72 |
25.615,72 |
| II.
Verlustvortrag |
1.286.115,52 |
-304.844,72 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
549.603,86 |
1.590.960,24 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.810.103,66 |
1.260.499,80 |
| B.
Rückstellungen |
152.722,00 |
112.290,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.324.682,95 |
2.666.883,38 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.460,00 |
10.837,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.483.864,95 |
2.790.010,88 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der e-concept GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesellschaftsvertrags zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 267 i.V.m. §§ 266 Abs. 1, 274a,
276 und 288 Abs. 1 HGB zumindest teilweise Gebrauch
gemacht.
Darüber hinaus wurden
Offenlegungserleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 150,00 aber nicht mehr als EUR 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Der steuerliche Sammelposten wurde in die
Handelsbilanz übernommen, da er von untergeordneter
wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3,0% auf den
nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 weist einen "Nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" von EUR
1.810.103,66 aus.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Fortführung der
Unternehmenstätigkeit wurde durch die
Geschäftsführung überwiegend als positiv
eingeschätzt. Die Geschäftsführung hat uns
ausdrücklich angewiesen nach dem Going-Concern-Prinzip
zu bewerten.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 40.527,50 (Vorjahr: EUR 57.606,11).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 282.000,00
(Vorjahr: EUR 56.842,89).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
4.337.417,45 (Vorjahr: EUR 2.609.277,27).
|
Gesamtbetrag |
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
31.12.2016 |
kleiner 1 J. |
1 bis 5 J. |
größer 5
J. |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Verbindlichkeiten zum
31.12.2016 |
2324,6 |
2117,7 |
206,9 |
0,0 |
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Bernhard Engelhardt
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
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Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu Gunsten des Geschäftsführers wurden
keine Kredite vergeben.
UNTERZEICHNUNG
Landshut, 28.03.2018
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2018
festgestellt.
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