GWH WohnWerk GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Rüter seit 7.4.2026 | Geschäftsführer |
Sven Brawanski seit 22.1.2025 | Prokura |
Philipp Meier seit 28.2.2024 | Prokura |
Thomas Michael Bach seit 28.2.2024 | Prokura |
Harald Horstkotte seit 14.6.2018 | Prokura |
Christian Wedler seit 15.3.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hessen | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GWH Bauprojekte GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GWH Bauprojekte GmbH Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der GWH Bauprojekte GmbH, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Eschborn/Frankfurt am Main, 21. März 2024 EY
GmbH & Co. KG
Enzenhofer, Wirtschaftsprüfer Keskin, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben Die GWH Bauprojekte GmbH, ("GWH BP") hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 42973). Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH - Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Durch die Angabe in TEUR können sich Rundungsdifferenzen ergeben. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um lineare planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Abschreibungen auf Gebäude des Anlagevermögens erfolgten linear pro rata temporis nach der Restnutzungsdauermethode. Die der linearen Abschreibung zugrunde liegenden Nutzungsdauern betragen 50 Jahre bei Gebäuden. Die Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden linear mit Abschreibungssätzen zwischen 5 % und 25 % p.a. vorgenommen. Die zum Verkauf bestimmten Grundstücke wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten wurden auf Grundlage der Einzelkosten und anteiligen Gemeinkosten analog zum Anlagevermögen ermittelt. Soweit erforderlich, wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten angesetzt. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch entsprechende Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Sofern die Gründe für in früheren Perioden vorgenommene Wertberichtigungen nicht mehr vorliegen, erfolgen entsprechende Wertaufholungen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist mit TEUR 49 erstmalig die Abgrenzungen aus den Betriebskosten 2023 aus. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages einschließlich der künftigen Kosten- und Preissteigerungen angesetzt. Bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden die Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") ermittelt. Danach werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbene Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens unter folgenden Annahmen:
Pensionsrückstellungen sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Der verwendete Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 bekanntgegebenen Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB für eine angenommene Laufzeit von 15 Jahren und beträgt 1,82 % p.a. (Vorjahr 1,78 % p.a.). Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10- und dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 18. Der Unterschiedsbetrag ist weder ausschüttungs- noch abführungsgesperrt, da ausreichend frei verfügbare Rücklagen vorhanden sind. Sonstige Rückstellungen i.H.v. 4 Mio. EUR (Vorjahr 5 Mio. EUR). berücksichtigen alle drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages einschließlich zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet, die Verpflichtungen aus erhaltenen Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten spiegelt mit TEUR 119 (Vorjahr TEUR 169) die Abzinsung der WI-Rheinblick wider. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens werden unter Angabe der Abschreibung des Geschäftsjahres in der Anlage zum Anhang dargestellt. Unter den Finanzanlagen wird die 50%ige Beteiligung an der CP Campus Projekte GmbH, Frankfurt am Main, gehalten. Aufgrund der Erwartung langfristiger Verluste wurde der Wert der CP Campus zum 31.12.2020 auf EUR 0 abgeschrieben. Das Eigenkapital der CP Campus Projekte GmbH beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 905. (Vorjahr TEUR 1.297), das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 392 (Vorjahr Jahresüberschuss TEUR 861) abgeschlossen. Die zum Verkauf bestimmten Grundstücke und andere Vorräte haben sich wie folgt entwickelt:
Der Anstieg bei den Grundstücken mit fertigen Bauten ist vorwiegend durch die Fertigstellung von 142 Wohneinheiten aus dem Projekt Lyoner Gärten bedingt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von TEUR 162 (Vorjahr TEUR 212) betreffen Forderungen aus Bauträgergeschäft TEUR 162 (Vorjahr TEUR 212). Das zum Nennwert angesetzte und erbrachte gezeichnete Kapital beträgt TEUR 4.000 (Vorjahr TEUR 4.000). Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr TEUR 25) werden unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr TEUR 31) Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre. Die übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter aus Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 1.381 (Vorjahr TEUR 8.281) und Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von rd. TEUR 99.991 (Vorjahr TEUR 87.515). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr TEUR 37) enthalten. Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. Sie teilen sich im Geschäftsjahr in Erlöse aus der Hausbewirtschaftung TEUR 2.951 (Vorjahr TEUR 2.137) und den Erlösen aus dem Bauträgergeschäft TEUR 5.692 (Vorjahr TEUR 4.906) zusammen. Wesentliche periodenfremde Erträge resultieren aus Erträgen des Bauträgergeschäfts in Höhe von TEUR 2.266 (Vorjahr TEUR 9.000) sowie der Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von TEUR 840 (Vorjahr TEUR 532), die in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind. Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 4.935 (Vorjahr TEUR 1.542) enthalten. Die außergewöhnlichen Erträge in Höhe von TEUR 200 (Vorjahr TEUR 0, Wärmeversorgungsanlage "Lyoner Gärten") sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an die GWH Wohnungsbaugesellschaft mbH Hessen ("GWH") abgeführt. D. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Grundstückskäufen. Für die Fertigstellung der laufenden Bauträgerprojekte besteht ein Bestellobligo von 646 TEUR (Vorjahr 8,3 Mio. EUR). Personal Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft durchschnittlich 33 kaufmännische und technische Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 32). Die Geschäftsbesorgung erfolgt durch die Gesellschafterin GWH. Geschäftsführung Mitglieder der Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr:
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Steuerliche und rechtliche Verhältnisse Die Gesellschaft ist in den umsatzsteuerlichen Organkreis der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main/Erfurt eingebunden. Darüber hinaus besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft der GWH. Im Rahmen eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages hat sich die GWH BP zudem verpflichtet, das Jahresergebnis an die GWH abzuführen. Die von der OECD veröffentlichten Modellregeln zur Globalen Mindestbesteuerung (Säule 2) wurden in Deutschland mit Wirkung für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr der GWH Bauprojekte GmbH umgesetzt. Die Systeno GmbH ist in den Konzernabschluss der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale einbezogen und fällt insoweit in den Geltungsbereich der erlassenen Rechtsvorschriften. Etwaige Erklärungs- und Zahlungspflichten sind jedoch durch das oberste Mutterunternehmen Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale zu erfüllen, daher erwartet die GWH Bauprojekte GmbH kein mögliches Risiko für zusätzliche Steuern aus der Säule 2. Die in § 274 Absatz 3 HGB eingeführte Ausnahme bedeutet, dass latente Steuern im Zusammenhang mit Ertragsteuern, die sich aus anwendbaren oder angekündigten Steuervorschriften zur Umsetzung der Modellregeln der Säule 2 ergeben, in der GWH Bauprojekte GmbH weder erfasst noch ausgewiesen werden. Honorare des Abschlussprüfers Bezüglich der Angaben zu den für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonoraren des Abschlussprüfers wird von der Befreiungsvorschrift des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch gemacht, da die Angaben im Konzernabschluss der GWH Immobilien Holding GmbH, Frankfurt am Main ("GWH IH") erfolgen. Gesellschafter Alleinige Gesellschafterin ist die GWH. Konzernabschluss Die GWH Immobilien Holding GmbH, Frankfurt am Main ("GWH IH") hält indirekt die Mehrheit der Anteile an der Gesellschaft und stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main/Erfurt, hält indirekt die Mehrheit der Anteile an der GWH Bauprojekte GmbH. Sie ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Dieser wird beim Handelsregister der Amtsgerichte Frankfurt am Main (HRA 29821) und Jena (HRA 102181) eingereicht. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Es wurden keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 bestehen weiterhin kriegerische Auseinandersetzungen in der Ukraine, deren Bedeutung und Relevanz auf den Geschäftsbetrieb aktuell nicht benannt werden können.
Frankfurt am Main, den 21. März 2024 Die Geschäftsführung Christian Wedler Tino Nitsche Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
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