SUBWAY
Medien GmbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
66.147,70 |
60.665,23 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.804,20 |
7.636,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.716,50 |
21.084,00 |
| III.
Finanzanlagen |
29.627,00 |
31.945,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
261.637,00 |
200.960,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
231.334,08 |
148.652,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.302,92 |
52.308,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.725,56 |
13.537,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
341.510,26 |
275.162,93 |
Passiva
|
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31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
125.418,48 |
153.658,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
Eigene Anteile |
-10.225,84 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.338,75 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.225,84 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
73.093,41 |
118.006,59 |
| IV.
Jahresüberschuss |
26.760,48 |
10.086,82 |
| B.
Rückstellungen |
32.175,00 |
22.291,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
183.916,78 |
99.213,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
341.510,26 |
275.162,93 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit
werden die gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke zu den
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung fast
ausschließlich im Anhang aufgeführt. Die
Erleichterungen für die Rechnungslegung kleiner
Kapitalgesellschaften werden beansprucht. Die bisher
angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
haben gegenüber dem Vorjahr keine Änderung
erfahren. Die Gliederungs- und Bewertungsstetigkeit ist
gewahrt.
Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256 HGB sowie die besonderen Ansatz-
und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
laut §§ 269 bis 274, 278 bis 283 HGB werden unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit angewendet.
Angaben zur Bilanz
Information zur Gliederung
Für die Bilanz wurde das gesetzliche
Gliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2 HGB
nach den für große Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften angewandt. Zusammenfassungen von
einzelnen Posten erfolgten nicht.
Informationen zu den einzelnen Posten
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Der Geschäfts- und Firmenwert wurde in Anwendung
des § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB planmäßig
linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer über
15 Jahre abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden am Bilanzstichtag zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen sind zu ihrem Nennwert angesetzt. Den
im Forderungsbestand latent vorhandenen allgemeinen
Ausfallrisiken wurde durch Berücksichtigung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, sind Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen in
folgender Höhe zu verzeichnen:
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
EUR
|
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new city media GmbH
|
23.444,46
|
|
Iunited GmbH
|
1.227,25
|
|
|
24.671,71
|
|
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen dient
die Abgrenzung der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert bewertet.
Rechnungabgrenzungsposten
Unter diesem Posten sind nur transitorische
Abgrenzungen ausgewiesen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.564,59 EUR
(50.000,00 DM) und ist in voller Höhe eingezahlt.
Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
|
EUR
|
|
EUR
|
Gezeichnetes Kapital
|
25.564,59
|
|
|
abzüglich eigene
Anteile
|
-10.225,84
|
|
|
|
|
|
15.338,75
|
Rücklagen
|
0,00
|
|
|
abzüglich
Rücklage für
|
|
|
|
eigene Anteile
|
-39.774,16
|
|
|
|
|
|
-39.774,16
|
Gewinnvortrag
|
|
|
73.093,41
|
Jahresüberschuss
|
|
|
26.760,48
|
|
|
|
75.418,48
|
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrages.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt und sind durch Saldenlisten bzw.
Kontoauszüge nachgewiesen. Die in den
Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr.
Gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, sind Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen in folgender Höhe zu
verzeichnen:
|
EUR
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new city media GmbH
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13.291,52
|
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Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 38.607,92
(Vorjahr: EUR 40.000,00).
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Zu
alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführern sind bestellt:
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Olaf Stelter, geb. am
06.07.1968
|
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Michael Hoffmann, geb.am
05.12.1963
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Angaben über Aufwendungen für die
Mitglieder der Geschäftsführung wurden nach
§ 286 Abs. 4 HGB unterlassen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 26.760,48.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrages in Höhe von EUR 73.093,41 ergibt sich
ein Betrag von EUR 99.853,89, der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden EUR 99.853,89 vorgetragen.
Unterschrift der Geschäftsführung
gez. Olaf Stelter, gez. M. Hoffmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2014 festgestellt.
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