Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 56519
Vorher
VR FACTOREM GmbH
Eingetragen
4.3.2003
Branche
Institute für Factoring-GeschäfteBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Der entgeltliche Erwerb von Geldforderungen (Factoring) im weitesten Sinne sowie dem Factoring dienende Geschäfte, wie z.B. Finanzierung, Schuldenmanagement, Zahlungsgarantien für Kreditversicherungen oder die unmittelbare Beteiligung an Gesellschaften mit entsprechendem Gesellschaftszweck.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Sünke Gehlhaar
seit 10.2.2026
Prokura
Claus Ganter
seit 17.12.2024
Prokura
Mikail Emmerling
seit 17.12.2024
Prokura
Michael Hornischer
seit 20.3.2024
Geschäftsführer
Marco Schönweitz
seit 4.11.2022
Prokura
Matthias Grösch
seit 4.11.2022
Prokura
Anke Berndt
seit 4.11.2022
Prokura
Thomas Brachmann
seit 14.5.2022
Geschäftsführer
Jens Olaf Dierksmeier
seit 18.4.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Germany
10.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VR Factoring GmbH

Eschborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Lagebericht 2023

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1. Bilanz zum 31. Dezember 2023

2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Lagebericht 2023

A Grundlagen der Gesellschaft

B Wirtschaftsbericht

C Risikobericht

D Prognose- und Chancenbericht

A Grundlagen der Gesellschaft

Geschäftsmodell und Strategie

Unser Fokus: Liquidität, Sicherheit und Rentabilität

Als Tochter der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (nachfolgend DZ BANK AG), dem Zentralinstitut der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, profitieren die Kunden nach Einschätzung der Gesellschaft von der Sicherheit und Stärke einer Bank, die ein im Marktvergleich sehr gutes Rating aufweist und von den Konditionen, die hierauf basierend, offeriert werden können. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DZ BANK AG. Die Gesellschaft unterhält keine Niederlassungen.

Die DZ BANK AG ist die zweitgrößte Geschäftsbank in Deutschland und das Spitzeninstitut der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Sie ist die Zentralbank für alle 737 Genossenschaftsbanken in Deutschland, denen sie mehrheitlich gehört.

Gesellschafterstruktur

Die DZ BANK AG fungiert innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe als Spitzeninstitut und Zentralbank. Sie ist zudem als Geschäftsbank aktiv und hat die Holdingfunktion (virtuell) für die DZ BANK Gruppe inne. Zur DZ BANK Gruppe zählen die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, die DZ HYPAG, die DZ PRIVATBANK S.A., die R+V Versicherung AG, die TeamBank AG, die Union Asset Management Holding AG, die VR Smart Finanz AG und andere Spezialinstitute. Die Unternehmen der DZ BANK Gruppe gehören damit zu den Eckpfeilern des Allfinanzangebots der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.

Genossenschaftliche FinanzGruppe

Die Genossenschaftliche FinanzGruppe deckt mit ihren Partnerunternehmen das gesamte Spektrum zeitgemäßer Finanzlösungen für Privat- und Geschäftskunden ab - von Absicherungsgeschäften über Bausparverträge, Geldanlagen, Immobilien- und Mittelstandsfinanzierungen, Private Banking, Ratenkrediten, Versicherungen bis hin zum Zertifikatehandel. Diese Finanzdienstleistungen bieten die Kreditgenossenschaften als Bank vor Ort aus einer Hand an. Die genossenschaftliche Bankengruppe sieht sich traditionell besonders dem Mittelstand in seiner ganzen Breite verbunden und fühlt sich aus eigener Sicht zusammen mit den Partnern aus der Genossenschaftlichen FinanzGruppe den genossenschaftlichen Werten wie Solidarität, Fairness, Partnerschaftlichkeit und Förderung der Mitglieder und Kunden verpflichtet.

Finanzierungslösungen für den deutschen Mittelstand

Die VR Factoring GmbH (VRF) ist die Factoringgesellschaft in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Ihr Produktportfolio umfasst Full-Service-, Inhouse-, Ultimo-, Inland- und Export-Factoring.

Mit den Factoring-Lösungen Full-Service, Inhouse und Ultimo-Factoring richtet sich das Angebot primär an mittelständische Unternehmen.

Das derzeitige Geschäftsmodell der VRF ist aus Sicht der Gesellschaft an den Bedürfnissen der Genossenschaftsbanken sowie ihrer Partner und Kunden aus dem regional verwurzelten Mittelstand ausgerichtet.

Zentraler Bestandteil dieses Geschäftsmodells ist für die Gesellschaft der subsidiäre Vertriebsansatz mit dem Ziel, das Leistungsangebot der strategischen Partner zu erweitern und ihnen nachhaltige Ertragschancen zu sichern. Dafür werden die Genossenschaftsbanken für eine eigenständige Ansprache der Finanzierungslösungen der VRF befähigt. Dies erfolgt über ein systematisches Betreuungs- und Beziehungsmanagement durch die Vertriebsmitarbeiter der VRF. Darüber hinaus ergreift die VR Factoring Opportunitäten, die sich auf dem Markt ergeben.

B Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das deutsche Bruttoinlandsprodukt sank im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,3%. Nachdem das Jahr 2022 durch Inflationsdruck infolge des Kriegs in der Ukraine geprägt war, setzt sich dessen geldpolitische Bewältigung in 2023 fort. In diesem Rahmen erhöhte die Europäische Zentralbank (EZB) zur Bekämpfung der Inflation den Hauptrefinanzierungszinssatz in weiteren sechs Schritten auf 4,50%. Unterstützt wurden die geldpolitischen Maßnahmen der EZB nicht zuletzt durch den Rückgang der Energiepreise. Seit Oktober 2023 sind die Preise für Haushaltsenergie und Kraftstoffe gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Die wesentlichste geopolitische Entwicklung stellte der Ausbruch des militärischen Konflikts zwischen Israel und den Hamas am 7. Oktober 2023 dar, dessen befürchtete Ausweitung auf weitere Teile des Nahen Ostens bisher jedoch ausblieb.

Eine weitere Herausforderung, mit der sich die deutsche Wirtschaft konfrontiert sah, stellt die deutliche Abschwächung des chinesischen Wirtschaftswachstums gegenüber den vergangenen Jahren dar.

Der 3-Monats-Euribor setzte seinen Aufwärtstrend aus 2022 fort und lag zum Jahresende bei 3,909%.

Für 2024 prognostiziert die Deutsche Bundesbank ein Wachstum des realen BIP von 0,4% und eine Teuerungsrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von 2,7%. Die Gesellschaft schließt sich dieser Einschätzung an und geht davon aus, dass die Inflationsrate noch einige Zeit oberhalb des symmetrischen Ziels der EZB von 2,0% liegen wird.

Der Deutsche Factoring-Verband e.V. repräsentiert 98% aller verbandlich organisierter Factoring-Unternehmen. Deren Umsätze stiegen 2022 um 20,5% auf 372,9 Mrd. EUR. Die Factoringquote erhöhte sich 2022 von 8,7% auf 9,7% des BIP. Die Kundenanzahl stieg in 2022 auf 105.700. Im ersten Halbjahr 2023 stiegen die Umsätze um 5,7% ggü. dem Vorjahreszeitraum bei einem Anstieg der Kundenzahl um 0,3% auf 106.000. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die gestiegenen Unsicherheiten und der erhöhte Finanzierungsbedarf in Folge der Preis- und Zinsentwicklung die Nachfrage nach Factoring- Dienstleistungen auch im kommenden Jahr zusätzlich steigen lassen werden. Zugleich dürfte diese Nachfrage von einer weiterhin schrumpfenden Zahl an Instituten befriedigt werden.

Geschäftsverlauf

Die VRF entwickelte sich aus Sicht der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 trotz eines schwierigen Marktumfeldes und volatiler Rahmenbedingungen sehr erfreulich.

Der Factoring-Umsatz (Volumen der von den Factoring-Kunden zum Kauf angedienten Forderungen) bewegte sich auf einem Niveau in Höhe von 7,3 Mrd. EUR und ist im Vergleich zum Vorjahr (4,7 Mrd. EUR) um 55,1 % angewachsen. Die Anzahl der Kunden im Factoring ist mit 592 gegenüber dem Vorjahr (580) leicht gestiegen.

Vergleich des Geschäftsverlaufs mit den Prognosen im Vorjahr

Der Umsatz lag mit 7,3 Mrd. EUR stark (15,3 %) über dem Planwert. Der Zinsüberschuss unterschritt mit 26,5 Mio. EUR leicht die Planvorgabe (3,5 %), wobei er im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen ist. Die Planabweichung ist unter anderem Ergebnis eines überproportionalen Wachstums in großvolumigen Kundenclustern.

Die Verwaltungsaufwendungen der VRF sind mit 17,9 Mio. EUR im Vorjahresvergleich (2022: 15,0 Mio. EUR) stark gestiegen und lagen 5,4 % über dem Plan. Die Personalaufwendungen inklusive Sozialabgaben und Altersvorsorge lagen mit 9,9 Mio. EUR leicht über Plan (1,6 %).

Die anderen Verwaltungsaufwendungen enthalten die allgemeinen Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb, insbesondere für IT und Infrastruktur. In Summe liegen die anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 7,9 Mio. EUR um 10,4 % stark über Plan.

Die Aufwendungen für die Warenkreditversicherung liegen mit 2,9 Mio. EUR stark über Plan. Die Risikokosten liegen mit 5,2 Mio. EUR stark unter Plan.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass nach Einschätzung der Geschäftsführung eine gute Geschäftsentwicklung sowie die gute Risikosituation zu einem stark über Plan liegenden Ergebnis vor Steuern und Ergebnisabführung in Höhe von 2,8 Mio. EUR (Plan: 1,6 Mio. EUR) führten.

Lage der Gesellschaft

Ertragslage

Die VRF schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem über den Erwartungen liegenden Ergebnis vor Steuern in Höhe von 2.770 TEUR (Vorjahr: 4.468 TEUR) ab.

Nachfolgend werden die wesentlichen Posten erläutert:

in TEUR 2023 2022 Veränderung
absolut prozentual
Zinsüberschuss 26.503 23.684 +2.819 11,9%
Provisionsaufwand 1.670 1.528 +142 9,3%
Sonstige betriebliche Erträge 1.014 478 +536 112,0%
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen inkl. sonstige betriebliche Aufwendungen 17.867 15.071 +2.796 18,6%
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen 12 8 +4 50%
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 5.198 3.087 +2.111 68,4%
Ergebnis vor Steuern 2.770 4.468 -1.698 -38,0%
Steuern 11 4 +7 175%
Ergebnis nach Steuern 2.759 4.464 -1.705 -38,2%
Gewinnabführung 2.759 4.464 -1.705 -38,2%
Jahresüberschuss 0 0 0 -

Der Zinsüberschuss ist im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen (11,9%). Im Zinsüberschuss werden auch die Factoring-Gebühren ausgewiesen. Bei einem höheren Volumen der Factoringumsätze bewegen sich die Factoring-Gebühren (inklusive der Limitprüfgebühren) mit 17,0 Mio. EUR ebenfalls oberhalb des Vorjahres (16,0 Mio. EUR). Durch den allgemeinen Anstieg des Marktzinsniveaus liegen sowohl Zinserträge als auch Zinsaufwendungen über den entsprechenden Vorjahreswerten.

Neben den in Summe gestiegenen Factoring-Gebühren stieg auch der Provisionsaufwand aus Vermittlungsprovisionen und Zahlungsverkehrsgebühren mäßig an (9,3%).

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.014 TEUR (Vorjahr: 478 TEUR) resultieren überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen inklusive der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind, im Wesentlichen durch getätigte Zukunftsinvestitionen in Vorbereitung auf größere IT-Change-Vorhaben sowie eine Überarbeitung der Risikokapitalmodelle und allgemeine Preissteigerungen, von 15.071 TEUR in 2022 auf 17.867 TEUR in 2023 gestiegen (18,6%). Auch vor dem Hintergrund von Neueinstellungen sind die Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr auf 9.893 TEUR (Vorjahr: 9.107 TEUR) gestiegen. Darüber hinaus wurde von den gesetzgeberseitig eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch gemacht, abgabefreie Sonderzahlungen zu tätigen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr: 8 TEUR) setzen sich vollständig aus Abschreibungen auf Sachanlagen zusammen.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft liegen über Vorjahresniveau. Grund der Veränderung sind im Wesentlichen höhere Netto-Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen, die von 578 TEUR stark auf 4.080 TEUR gestiegen sind. Eine wesentliche Komponente entstammt hierbei einer Umgliederung aus den Rückstellungen für Kreditrisiken (1,4 Mio. EUR). Gleichzeitig sanken die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen von 334 TEUR auf 198 TEUR. Dem gegenüber steht eine Nettoauflösung aus Pauschalwertberichtigung in Höhe von 111 TEUR (Vorjahr: Zuführung in Höhe von 75 TEUR). Die Auflösung ist unter anderem auf Anpassungen der Risikokapitalmodelle zurückzuführen. In 2023 wurden Rückstellungen für Kreditrisiken in Höhe von 1.831 TEUR aufgelöst. Diese wurden teilweise in Einzelwertberichtigungen umgegliedert.

Finanzlage

Die Liquiditätslage war nach Ansicht der Geschäftsführung zum Bilanzstichtag und während des abgelaufenen Geschäftsjahres jederzeit geordnet. Die VRF finanziert sich aus Quellen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Seit Ende 2023 erfolgt die Refinanzierung ausschließlich über die DZ BANK AG.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der VRF hat sich von 544.355 TEUR im Vorjahr auf 766.597 TEUR im Geschäftsjahr 2023 erhöht. Nachfolgend werden die wesentlichen Bilanzposten erläutert:

in TEUR 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
Aktivseite
Forderungen an Kreditinstitute 33.785 36.835 -3.050
Forderungen an Kunden 732.567 507.420 225.147
Immaterielle Anlagen 124 24 100
Sachanlagen 12 14 -2
Sonstige Vermögensgegenstände 60 37 23
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 49 26 23
Summe Aktiva 766.597 544.355 222.241
Passivseite
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 509.146 368.332 140.814
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 191.205 121.249 69.956
Sonstige Verbindlichkeiten 4.370 5.815 -1.445
Rechnungsabgrenzungsposten 807 888 -81
Rückstellungen 6.683 8.686 -2.003
Eigenkapital 54.385 39.385 15.000
Summe Passiva 766.597 544.355 222.241

Die Bilanz der VRF wird wesentlich durch die Forderungen an Kunden sowie deren Refinanzierung bestimmt.

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung sind die Forderungen an Kunden im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verzeichnen ebenfalls einen starken Anstieg und dienen ausschließlich der Refinanzierung des Factoring- Geschäfts.

Gegenüber Kunden existierende Verbindlichkeiten resultieren, neben Abrechnungs- und Verrechnungskonten, hauptsächlich aus den Sperrkonten. Diese Bilanzposition hat sich aufgrund des stark gestiegenen Factoring-Volumen ebenfalls gegenüber dem Vorjahr stark erhöht.

Die Gewinnabführung an die DZ BANK AG beläuft sich auf 2.759 TEUR (Vorjahr: 4.464 TEUR).

Die Eigenkapitalquote beträgt 7,1 % (Vorjahr: 7,2 %). Maßgeblich für die Veränderung ist die Erhöhung der Bilanzsumme und eine unterjährig vorgenommene Kapitalerhöhung in Höhe von 15 Mio. EUR durch die Muttergesellschaft.

Gesamtaussage der Geschäftsführung zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Das Jahresergebnis der VRF ist im Wesentlichen durch Erträge aus Zinsen und Factoringgebühren, Einzelwertberichtigungen, Refinanzierungskosten und Kosten für den allgemeinen Geschäftsbetrieb geprägt. In 2023 zeigt sich die VRF trotz volatiler Rahmenbedingungen aus Sicht der Geschäftsführung weiterhin in einer wirtschaftlich guten Verfassung. Als Tochtergesellschaft der DZ BANK AG stehen der VRF ausreichend freie Finanzierungslinien zur Verfügung, die nach Einschätzung der Geschäftsführung einen kontinuierlichen Ausbau des Factoring-Geschäfts ermöglichen. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind geordnet.

Finanzielle Leistungsindikatoren und Personalbericht

Finanzielle Leistungsindikatoren

Die interne Steuerung der VRF basiert auf den drei bestehenden Steuerungskennzahlen, die im Geschäftsjahr 2023 im Einklang mit dem Reporting an die DZ BANK AG nach Grundsätzen der IFRS-Rechnungslegung ermittelt wurden. Die bestehenden Steuerungskennzahlen sind wie folgt definiert:

Umsatz

Die Summe aller Rechnungen (brutto), welche der VRF durch ihre direkten Kunden (F-Kunden) innerhalb des Geschäftsjahres zum Forderungsankauf angedient werden, unabhängig davon, ob ein Ankauf der Forderungen erfolgt oder nicht. Per 31.12.2023 beläuft sich diese Summe auf 7,3 Mrd. EUR.

Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit

Das Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit (EGT) bildet den Saldo aus Erträgen, Aufwendungen und Risikokosten. Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie außerordentliche Erträge und Aufwendungen finden keine Berücksichtigung. Das EGT folgt einem vorgegebenen Gewinn- und Verlustrechnung Gliederungsschema der DZ BANK AG. Für 2023 ergibt sich ein EGT nach IFRS von 2,7 Mio. EUR.

Risikoquote

Die Risikoquote stellt in der Gesellschaft eine Kennzahl zur Messung des Risikos aus dem Factoring-Geschäft dar. Sie definiert sich als Verhältnis aus der Summe des Risikovorsorgebestands der Stufen 1 und 3 (Dividend) und den Risikoaktiva aus den angekauften Forderungen (Divisor). Die Erhebung erfolgt monatlich, wobei die Risikoquote hier aus dem Durchschnitt der zwölf Monatsstichtagswerte ermittelt wird. Die Höhe der Risikoquote betrug 1,1 %.

Personalbericht

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl erhöhte sich durch Neueinstellungen stark von 90 im Vorjahr auf 101 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführung). Zum Bilanzstichtag waren 101 Mitarbeiter beschäftigt. Das entspricht 93,72 Mitarbeiterkapazitäten (MAK) ohne Geschäftsführung.

In der folgenden Tabelle werden weitere Personalkennzahlen ausgewiesen:

2023 2022
Durchschnittliche Konzernzugehörigkeit * 11 Jahre 12 Jahre
Durchschnittliches Alter 45 Jahre 44 Jahre
Frauenanteil 52% 54%
Frauenanteil Führungskräfte 43% 39%
Frauenanteil Geschäftsführung 0% 0%

* Im Konzern der DZ BANK erworbene Betriebszugehörigkeiten wurden übernommen.

Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurde die Bestellung eines dritten Geschäftsführers beschlossen.

Zur Standortbestimmung und der Weiterentwicklung des Unternehmens wurde bereits in 2022 eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. In 2023 wurden hierauf aufbauend und gemeinsam mit den Mitarbeitern Maßnahmen beschlossen, die sowohl innerhalb einzelner Teams als auch auf Gesamtunternehmensebene die gewonnenen Erkenntnisse in den Unternehmensalltag integrieren sollen. Hierunter fallen Maßnahmen wie etwa die Etablierung eines Intranets oder die Fortentwicklung des regelmäßig stattfindenden Gesprächsformats zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern.

Die fortlaufende Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter sind wichtige Erfolgsfaktoren für die VRF. Neben fachlichen Weiterbildungen und Soft-Skill-Trainings unterstützt das Unternehmen seine Mitarbeiter finanziell und non-monetär beim Erwerb von Studienabschlüssen und beruflichen Zusatzqualifikationen.

Im Rahmen einer geschlossenen Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten ermöglicht die VRF ihren Mitarbeitern, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Um die individuelle Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, bietet die VRF außerdem Augenuntersuchungen und Grippeschutzimpfungen als präventive Gesundheitsmaßnahmen an.

Die VRF bietet ihren Mitarbeitern als Maßnahme der Mitarbeiterbindung und des Klimaschutzes ein Jahresticket der öffentlichen Verkehrsbetriebe an sowie die Möglichkeit, ein Leasingrad zu nutzen.

Um die hohe Reputation der VRF im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu wahren, werden jährlich verbindliche Schulungen der Mitarbeiter zu den Themen Geldwäsche, Betrugsprävention und Geschenkerichtlinie durchgeführt. Ziel ist die Fachkompetenz, Integrität und das verantwortungsvolle, unternehmerische Handeln der Mitarbeiter zu steigern und einen präventiven Schutz vor Fehlverhalten und diesbezügliche Risiken zu gewährleisten.

C Risikobericht

Grundsätze des Risikomanagements

Die VRF ist als Anbieter von Factoring-Produkten finanziellen und nicht-finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus der Entwicklung der Finanz- und Gütermärkte sowie aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben. Die VRF ist grundsätzlich nur in Geschäftsfeldern tätig, in denen sie über eine entsprechende Expertise zur Beurteilung der spezifischen Risiken verfügt. Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder, Märkte oder Produkte geht daher immer eine umfassende Analyse der geschäftsspezifischen Risiken im Rahmen eines zentral koordinierten Neuproduktprozesses voraus.

Das Strategie Risk Framework der VRF umfasst die risikostrategischen Grundsätze der VRF und bildet damit den Rahmen für den Umgang mit den wesentlichen Risiken sowie die Grundlage für ein einheitliches Verständnis der risikopolitischen Unternehmensziele. Das Strategie Risk Framework steht dabei im Einklang mit der Geschäftsstrategie der VRF und berücksichtigt darüber hinaus strategische Vorgaben der DZ BANK AG, um Risiko-, Kapital- und Ergebnisziele aufeinander abzustimmen.

Das Strategie Risk Framework wird anlassbezogen aber mindestens jährlich validiert, von der Geschäftsführung genehmigt und dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegt. Die Geschäftsführung verantwortet darüber hinaus alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Dazu zählen insbesondere die umfassende Steuerung aller wesentlichen Risiken und das Kapitalmanagement der VRF.

Organisation des Risikomanagements

Im Sinne einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation hat die VRF ein angemessenes Risikomanagement gemäß den MaRisk eingerichtet.

Zentrale Aufgabe des Risikomanagementprozesses (RMP) ist, die Chancen und Risiken der VRF systematisch zu identifizieren und sie hinsichtlich ihrer potenziellen Auswirkungen zu bewerten und zu steuern. Das Risikomanagementsystem der VRF überwacht dabei alle im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb stehenden Risikoarten und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Für die wesentlichen Risiken sind zusätzlich zur kontinuierlichen Überwachung Reporting-, Stresstesting- und Eskalationsprozesse etabliert.

Das Risikomanagement ist so organisiert, dass Interessenkonflikte sowohl auf persönlicher Ebene als auch auf Ebene von Abteilungen ausgeschlossen werden.

Die Abteilung Risikocontrolling verantwortet die Steuerung der Risiken auf Portfolioebene. Hierzu zählen unter anderem die Risikoidentifikation und -messung auf Portfolioebene, die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit, die Durchführung der Kapitalbedarfsplanung, die Ausgestaltung der Limitsysteme sowie das interne Risikoberichtswesen.

Die operativen Risikomanagement- und Steuerungsaufgaben auf Einzelengagementebene erfolgen durch die Abteilung Kreditrisikomanagement. Hierbei werden die Kundenbeziehung, das Kundenverhalten sowie die Bonität der Factoring-Kunden fortlaufend überwacht, um bei potentiellen negativen Entwicklungen frühzeitig gegensteuern zu können. Zusätzlich werden die Adressenausfallrisiken der einzelnen Debitoren in der Abteilung Kreditrisikomanagement fortlaufend überwacht.

Die Aufgaben der Compliance-Funktion wurden an das Unternehmen DZ Compliance Partner GmbH in Neu-Isenburg, ein Tochterunternehmen der DZ BANK AG, vollständig ausgelagert. Die Koordination des Compliance-Beauftragten sowie die Wahrnehmung der Kommunikationsschnittstelle erfolgen innerhalb der VRF durch die Abteilung "Recht und Abwicklung", seit 01.09.2023 durch die Abteilung Risikocontrolling.

Die Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse im Rahmen des internen Kontrollsystems werden durch die Interne Revision wahrgenommen, die an den Bereich Interne Revision der DZ BANK AG ausgelagert ist.

Die Geschäftsführung wird monatlich im Rahmen eines integrierten Management-Reports über das Risiko- und Kapitalprofil sowie die aktuellen GuV und Bilanzveränderungen der VRF informiert.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, d.h. der Steuerung aller wesentlichen Risiken, des Eigenkapitalbedarfs, der Risiko-Ertragsteuerung, GuV- und Bilanzsteuerung sowie Operationale Performance, wird die Geschäftsführung vom VRF Managementkomitee (VRF MK) unterstützt. Das VRF MK ist als zentrales Gremium in den Kapitalplanungs-, Risikoüberwachungs- und Kreditgeschäftsprozess sowie die Liquiditäts- und Refinanzierungsplanung integriert.

Hier werden alle Themen in Verbindung mit der GuV-, Bilanz-, Risiko- und Kapitalsteuerung behandelt, Vorgaben und Ziele im Rahmen des Strategie Risk Framework formuliert sowie Maßnahmen zur Risikosteuerung festgelegt. Das VRF MK dient der Sicherstellung des Risikomanagements aller wesentlichen Risiken sowie der Risiken im Zusammenhang mit der Informationssicherheit. Es initiiert und beschließt risikorelevante Maßnahmen und spricht Empfehlungen an die Geschäftsführung aus.

Risikostrategie und Kapitalplanungsprozess

Die VRF ist als Tochterunternehmen der DZ BANK AG in den jährlich durchgeführten strategischen und operativen Planungsprozess der DZ BANK Gruppe eingebunden, der die Entwicklung der strategischen Ausrichtung der Gruppe widerspiegelt.

Das von der VRF quartalsweise ermittelte Risikodeckungspotential ermittelt sich als Differenz aus dem bilanziellen Eigenkapital abzüglich den latenten Netto-Ertragssteueransprüchen, hypothetischen Abwicklungskosten, den immateriellen Vermögenswerten, den EL-Umrechnungspositionen zwischen IFRS und der regulatorischen Sicht sowie den Abzugsposten für den Kapitaleffekt der Legacy-Position Mitarbeiterpensionen.

Die im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse von der VRF zugrunde gelegte Risikodeckungsmasse wird gemäß der ökonomischen Perspektive und unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes definiert. Sie ergibt sich aus dem Risikodeckungspotential im Sinne der MaRisk abzüglich eines 10 % Puffers für potenzielle Änderungen der Risikostruktur bzw. Stresstesting sowie abzüglich eines Managementpuffers von weiteren 10 % u.a., um perspektivisch die Allokation von Kapital flexibel einer etwaigen Übererfüllung der Umsatzplanung anpassen zu können.

Die Risikokapitalberechnung berücksichtigt alle innerhalb der jährlichen Risikoinventur als wesentlich identifizierten Risikoarten. Im Rahmen des definierten Risikoappetits werden Risikolimite und -zielgrößen unter Berücksichtigung der Planungsvorgaben sowie der Annahmen zur potentiellen Entwicklung der Risiken mit klar definierten Eskalationsmechanismen und Maßnahmen zur Begrenzung der identifizierten Risiken definiert. Unter dem Begriff des Risikoappetits versteht die VRF die Art und Umfang derjenigen Risiken, die das Institut gewillt ist, zur Umsetzung des Geschäftsmodells und zur Erreichung der Geschäftsziele im Rahmen seiner Risikokapazität einzugehen. Unter der Risikokapazität wiederum wird die Höhe der Risiken verstanden, welche die VRF unter Aufrechterhaltung des Geschäftsmodells und ohne Gefährdung der Geschäftsziele einzugehen fähig ist. Sie ist im Wesentlichen durch die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse determiniert.

Die Risikotragfähigkeit der VRF war im Jahr 2023 zu jeder Zeit gegeben. Das Risikodeckungspotential in Höhe von 51,1 Mio. EUR war per 31.12.2023 zu rund 53% ausgelastet. Die Risikodeckungsmasse (Summe aller Limite) lag per 31.12.2023 bei 43 Mio. EUR. Die Differenz von Risikodeckungskapital und Risikodeckungsmasse dient der VRF als Kapitalpuffer u.a. für potentielle Änderungen der Risikostruktur bzw. für Stresstesting.

In der nachfolgenden Grafik werden die Limite für das Jahr 2023 und der Risikokapitalbedarf der wesentlichen Risikoarten zum 31.12.2023 sowie der Risikokapitalbedarf zum Vorjahr dargestellt.

Die Kapitalerhöhung, welche im September 2023 durch die DZ BANK AG durchgeführt wurde, war aufgrund der sehr positiven Geschäftsentwicklung (deutliche Umsatz- und Ertragssteigerung) in den letzten beiden Jahren notwendig geworden. Zusätzlich hat die VRF in 2023 ihre Risikokapitalmodelle umfassend überarbeitet.

Risikosteuerungsinstrumente

Die Risikosteuerung der VRF ist konsistent und über alle Risikoarten hinweg in die Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die VRF steuert die wesentlichen Risiken anhand eines einheitlichen Governance-Rahmens (Three Lines of Defence), wobei sie im Wesentlichen zwischen den folgenden Steuerungsprozessen unterscheidet: Risikotragfähigkeit, Stresstests, Management von Veritätsrisiko, Kreditrisiko, operationelle Risiken und Geschäftsrisiken. Daneben gibt es Steuerungsprozesse zur Kapitalplanung und zur Früherkennung von Risiken sowie implementierte Verfahren zum internen Kontrollsystem (IKS) und zum Notfallmanagement.

Die Steuerung und Überwachung der ökonomischen Risikotragfähigkeit, und damit die Prüfung der ausreichenden Kapitalisierung der VRF erfolgt quartalsweise im Rahmen des Managementreports bzw. im Management Komitee.

Die VRF führt zudem basierend auf den Risikokapital-Modellen vierteljährlich Stresstests sowie Sensitivitätsanalysen durch, um die nachhaltige Kapitalausstattung der VRF sicher zu stellen, bzw. um frühzeitig Gegenmaßnahmen bezüglich potenzieller Risiken ergreifen zu können.

Die Steuerung der Risiken auf Einzelengagementebene erfolgt über individuelle Factoring- Rahmen für die jeweiligen Factoring-Kunden sowie über debitorenspezifische Limite für den Ankauf von Forderungen. Das Ausfallrisiko von angekauften Forderungen wird zusätzlich mittels Warenkreditversicherungen begrenzt. Hierbei wird auf eine angemessene Diversifikation zwischen den unterschiedlichen Versicherern geachtet. Gegen das Betrugsrisiko durch Factoringkunden besteht eine Vertrauensschadensversicherung.

Risikotoleranz

Das Risikoüberwachungssystem der VRF konzentriert sich auf die für die VRF wesentlichen Risikoarten: Kreditrisiko, Veritätsrisiko, operationelles Risiko sowie das Geschäfts- und Reputationsrisiko.

Die Risikoinventur in 2023 ergab keine signifikanten Änderungen der Einstufung der wesentlichen Risiken.

Einzig das Risiko aus Pensionsverpflichtungen wurde im Rahmen der Risikoinventur in 2023 neu als "wesentlich" eingestuft. Bei dieser Risikoposition handelt es sich um eine Legacy- Position, da die VRF keine neuen Pensionsverpflichtungen mehr eingeht. Das Risiko ist damit unabhängig vom Geschäftsmodell der VRF und wird von der VRF mit Kapital unterlegt.

Marktpreisrisiken wurden aufgrund der kurzen Laufzeiten im Factoring-Geschäft, der Refinanzierungsstruktur über die DZ BANK AG sowie des sehr geringen Fremdwährungsbestands weiterhin als unwesentliche Risikoart eingestuft. In der VRF bestehen ebenso keine wesentlichen Liquiditätsrisiken, da die sehr kurzfristigen Forderungen gegenüber Kunden innerhalb der DZ BANK Gruppe bzw. innerhalb des VRB-Verbunds laufzeitkongruent refinanziert werden. Auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden resultieren ausschließlich aus dem Factoringgeschäft. Einflüsse aufgrund von allgemeinen oder besonderen Marktschwankungen auf die Liquiditätslage der VRF aus diesen Forderungen / Verbindlichkeiten ergeben sich nicht. Der kurzfristige Liquiditätsbedarf wird fortlaufend überwacht.

Als ESG-Risiken definiert die VRF Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der VRF haben kann. In Anlehnung an das BaFin- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die VRF in 2023 ein strukturiertes Maßnahmenpaket initiiert.

Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken einzeln erläutert:

Veritätsrisiko

Zentrales Risiko im Factoring ist das Veritätsrisiko. Das Veritätsrisiko kann einerseits in das Betrugsrisiko - also der vorsätzlichen Andienung nicht werthaltiger Forderungen - und andererseits in das Risiko, dass die angedienten Forderungen zwar im Bestand vorhanden, jedoch in rechtlicher oder wirtschaftlicher Sicht durch mögliche Einreden der Debitoren (teilweise) anfechtbar sind (Verwässerungsrisiko), unterteilt werden. Beide Konstellationen können zu einem wirtschaftlichen Schaden führen. Ziel im täglichen Geschäft ist es daher, diese Risiken zu erkennen und durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren.

Zur Früherkennung von Betrug nutzt die VRF die Software ANACONDA, die mittels statistischer und heuristischer Methoden auffällige Rechnungen identifiziert. Ein weiteres und wichtiges Instrumentarium zur möglichen Aufdeckung eines Betrugs ist die Außenprüfung sowie im offenen Verfahren die direkte telefonische oder schriftliche Verifikation der Forderungen beim Debitor.

Die Quantifizierung der erwarteten Verluste erfolgt mittels der individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten der F-Kunden sowie portfoliobasierter Verlustquoten. Die Messung des ökonomischen Risikokapitalbedarfs basiert auf einem internen Risikokapital-Modellen unter Verwendung eines mehrstufigen Asset-Value-Ansatzes.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko bezeichnet für die VRF allgemein die Gefahr von Verlusten aus dem Ausfall von Debitoren und Warenkreditversicherer.

Das Kreditrisiko besteht dabei darin, dass ein Debitor Forderungen aus fälligen Zahlungen nicht begleichen kann. Zur Bonitätsbeurteilung der Debitoren stellt die VRF insbesondere auf Informationen der Warenkreditversicherungen, von Wirtschaftsauskunfteien sowie auf eigene Erfahrungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse ab. Die VRF kauft ausschließlich Forderungen an, die warenkreditversichert sind, so dass das Kreditrisiko für die VRF auf vereinbarte Selbstbehalte begrenzt ist. Das Migrationsrisiko, welches als Gefahr von Wertverlusten, die durch eine Verschlechterung der Bonitätseinstufung (Ratingmigration) des Debitors entstehen, definiert wird, stellt für die VRF kein wesentliches Risiko dar, da die durchschnittliche Forderungslaufzeit immer deutlich unter 12 Monaten liegt und es keine Verpflichtung gibt, Forderungen von Debitoren mit Bonitätsverschlechterung anzukaufen. Zudem fällt unter das Verwertungsrisiko das Ausfallrisiko der WKV, welches jedoch als unwesentlich eingestuft wird.

Die Quantifizierung der erwarteten Verluste erfolgt mittels der individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten der Debitoren sowie portfoliobasierter Verlustquoten. Die Messung des ökonomischen Risikokapitalbedarfs basiert auf internen Risikokapital-Modellen.

Operationelles Risiko

Unter operationellem Risiko wird das Risiko eines Verlustes verstanden, der durch menschliches Verhalten, technologisches Versagen, unangemessene oder fehlerhafte Prozesse, unangemessenes oder fehlerhaftes Projektmanagement oder durch externe Ereignisse hervorgerufen wird.

Das operationelle Risiko wird in die Risikounterarten Informationsrisiko, Rechtsrisiko, Compliance-Risiko inkl. Conduct Risk, Auslagerungsrisiko, Sicherheitsrisiko, Projektrisiko und anderes operationelles Risiko untergliedert. In der Risikounterart IT-Risiko haben die IT- Sicherheitsrisiken die größte Bedeutung. Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) ist in der Abteilung Risikocontrolling der VRF angesiedelt und berichtet in seiner Funktion direkt an die Geschäftsführung.

Im Rahmen der Sammlung von Verlustdaten werden Verlustereignisse identifiziert, analysiert, bewertet und ggf. Maßnahmen eingeleitet. Um potenzielle operationelle Risiken zu identifizieren, zu bewerten und eine größtmögliche Transparenz der Risikolage zu schaffen, beurteilt die VRF regelmäßig für ihre wesentlichen Prozesse das potenzielle künftige operationelle Risiko im Rahmen eines jährlichen Risk Self Assessments.

Zur fortlaufenden Sicherung des Kerngeschäfts im Krisenfall wurde ein Notfallkonzept entwickelt. Organisationsrichtlinien zum Notfallmanagement regeln die im Krisenfall vorgesehene Notfallorganisation inklusive Dienstleister-, Personal-, Gebäude- und Kommunikationsstrategie. Ein weiterer Bestandteil des Maßnahmenmanagements zur Reduzierung des operationellen Risikos ist die Überwachung der ausgelagerten Aktivitäten.

Die Quantifizierung des operationellen Risikos im Sinne von Eigenkapitalunterlegung erfolgt mit Hilfe eines Risikokapital-Modells, welches auf historischen Verlustdaten sowie dem jährlichen internen Risk Self Assessments basiert.

Geschäfts- und Reputationsrisiko

Das Geschäftsrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes aus Ergebnisschwankungen, die sich bei gegebener Geschäftsstrategie ergeben können und die auf eine Veränderung von extern gegebenen Rahmenbedingungen zurückzuführen sind.

Das Reputationsrisiko beschreibt das Risiko von Verlusten aus Ereignissen, die das Vertrauen in die VRF oder in die angebotenen Produkte und Dienstleistungen insbesondere bei Kunden, Anteilseignern, auf dem Arbeitsmarkt und in der Öffentlichkeit beschädigen. Reputationsrisiken werden in der VRF als Teil des Geschäftsrisikos abgebildet.

Die Quantifizierung des Geschäftsrisikos erfolgt über ein internes Modell basierend auf einer Value-at-Risk-Berechnung unter Anwendung aus historischen Beobachtungen abgeleiteter Parameter.

Risikobevorsorgung

Die VRF bildet für eingetretene und latente Kreditrisiken eine Risikovorsorge. Für alle erkennbaren Risiken wurden in angemessenem Umfang Einzelwertberichtigungen gebildet. Darüber hinaus wurde dem latenten Kreditrisiko durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Ermittlung erfolgt auf Grundlage der IDW- Stellungnahme zur Rechnungslegung "Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss von Instituten (Pauschalwertberichtigungen)" (IDW RS BFA 7). Die Pauschalwertberichtigung basiert auf einem Kreditrisikomodell, das den ökonomischen Risikokapitalbedarf auf Basis historischer Verlustdaten und aktueller Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. Neben dem klassischen debitorischen Kreditausfallrisiko wird dabei auch das Veritätsrisiko des Factoring Kunden berücksichtigt.

D Prognose- und Chancenbericht

BIP-Wachstum und rückläufige Inflation für 2024 und 2025 erwartet

In ihrer Dezemberprojektion prognostiziert die Deutsche Bundesbank einen Anstieg des kalenderbereinigten, realen BIP um 0,4% in 2024 gegenüber dem Vorjahr. Die einsetzende Erholung basiert unter anderem auf verbesserten Geschäftserwartungen in Handel und verarbeitendem Gewerbe sowie steigenden Erwartungen für die Auslandsnachfrage. Außerdem sollte sich die Einkommenssituation der privaten Haushalte infolge eines robusten Arbeitsmarkts und kräftig steigender Löhne weiter verbessern. Für 2025 respektive 2026 werden Wachstumsraten in Höhe von 1,2% bzw. 1,3% erwartet. Dem zugrunde liegen im Wesentlichen eine wachsende Nachfrage auf den Absatzmärkten deutscher Exporteure und Konsumausgaben der Privathaushalte, die infolge steigender Realeinkommen und einer graduell ermäßigten Sparquote zunehmen dürften. Bei ansonsten gleichbleibenden Rahmenbedingungen führt eine reale Zunahme der Wirtschaftsleistung zu steigenden Forderungsvolumina sowie Factoringumsätzen.

Die Inflation in Deutschland wird auch in den kommenden Jahren rückläufig erwartet. Gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) wird die Teuerungsrate von voraussichtlich 6,1% auf 2,7% in 2024 und 2,5% in 2025 zurückgehen. Wesentlichen Einfluss auf den HVPI haben insbesondere Energie- und Nahrungsmittelpreise, deren Teuerung bereits rückläufig ist. Eine Fortsetzung dieses Trends wird auch in den Jahren 2024 und 2025 erwartet, sodass die hierum bereinigte Kernrate mit 3,0% bzw. 2,6% oberhalb der Gesamtinflationsrate liegt. Diese Preisentwicklungen führen ebenso zu steigenden Forderungsvolumina und Factoringumsätzen.

Die Entwicklung der Inflationsrate hat nicht zuletzt Auswirkungen auf die Geldpolitik der Notenbanken. Der EZB-Rat betonte, die Höhe des Leitzinsniveaus würde weiterhin von der Datenlage abhängen. Nach mehreren Erhöhungen beließ das Gremium die Leitzinssätze im Oktober 2023 erstmals wieder unverändert. Für die kommenden Jahre erwarten die Marktteilnehmer ein sinkendes Zinsniveau, was sich nicht zuletzt auf die Entwicklung des EURIBOR-Dreimonatsgelds auswirkt, welcher für die Geschäftstätigkeit der VRF von zentraler Bedeutung ist. Während der Zinssatz Ende 2023 bei 3,909% lag, erwartet die Bundesbank einen Rückgang auf 3,6% (2024), 2,8% (2025) bzw. 2,7% (2026). Dies wirkt sich sowohl auf den Zinsaufwand, als auch den Zinsertrag aus.

Die oben genannten Prognosen unterliegen einer erheblichen Unsicherheit. Wesentliche Treiber, die davon abweichende Entwicklungen auslösen könnten, stellen insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Finanzierung zentraler Investitionsvorhaben des Staates, geopolitische Entwicklungen im Zusammenhang mit den Kriegen in der Ukraine sowie dem Nahen Osten und einem Wirksamkeitsgrad der geldpolitischen Straffung, der hinter den Erwartungen zurückbleibt, dar.

Ob und inwiefern sich diese Entwicklungen langfristig auf den Factoringmarkt auswirken, lässt sich angesichts der multiplen Effekte und deren komplexen Interdependenzen nicht abschließend beurteilen. Unabhängig von diesen aktuellen Herausforderungen müssen regulatorische Anforderungen, insbesondere die Erfassung und Steuerung von ESG-Risiken weiter umgesetzt werden.

Ausblick 2024

Nach Ansicht der Geschäftsführung ergibt sich folgender Ausblick für das Jahr 2024:

Für das Jahr 2024 erwartet die Genossenschaftliche FinanzGruppe weiterwachsende Firmenkundenkreditbestände. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. rechnet mit Wachstumszielen der Genossenschaftsbanken von 4,0- 6,0%. Nachdem das Wachstum in 2023 aufgrund einer verhaltenen konjunkturellen Erholung und gestiegenen Finanzierungskosten deutlich schwächer als noch 2022 ausgefallen sein dürfte, würde dies einen tendenziellen Rückgang des Kreditwachstums im Szenarioverlauf bedeuten.

Hinsichtlich der Entwicklung des Hauptrefinanzierungssatzes der EZB erwartet die VRF ein Zinsniveau i.H.v. 4,0% zum Jahresende 2024.

Von dem erhöhten Finanzierungsbedarf der Gesamtwirtschaft, infolge relativ hoch bleibender Erzeugerpreise und Finanzierungkosten, könnte die VRF profitieren, insbesondere da sie auch bonitätsschwächeren Kunden die benötigte Liquidität zur Verfügung stellen kann. Durch langfristige Finanzierungsformen im Finanzierungsmix der Realwirtschaft baut sich der erhöhte Finanzierungsbedarf im neuen Zinsumfeld erst im Zeitablauf auf, wodurch mit einem weiteren Wachstum des Liquiditätsbedarfs gerechnet werden kann. Im Falle eines gesamtwirtschaftlichen Abschwungs erwartet die VRF sich im Spannungsfeld zwischen steigenden Ausfallquoten, sinkenden Geschäftsvolumina und weiter steigendem Finanzierungsbedarf der Realwirtschaft wiederzufinden.

Ein Ziel der VRF ist es, weiterhin der Qualitäts- und Servicepartner für die Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken und der DZ BANK AG zu sein.

Die Geschäftsführung will 2024 den Wachstumskurs der VRF aus 2023 fortsetzen, die Positionierung der Gesellschaft intern wie extern vorantreiben und die strategischen Partner und deren Kunden in den Mittelpunkt stellen.

Die Dynamik dieser Entwicklung hängt dabei wesentlich von geopolitischen Entwicklungen, der europäischen Sanktions- und Wirtschaftspolitik, der Zinspolitik der Notenbanken und der Stabilität internationaler Lieferketten ab. Wie gut es gelingt, bestehende und entstehende Potentiale aus dem Kundenkreis der strategischen Partner zu erschließen, stellt aus Sicht der Geschäftsführung eine weitere Erfolgsdeterminante dar.

Dabei kommt der Bereitstellung ausreichender Limite durch die Warenkreditversicherer eine besondere Bedeutung für die Geschäftsentwicklung der Kunden der VRF und damit der VRF selbst zu. Der Versicherungsschutz stellt auch im Falle einer gesamtwirtschaftlichen Rezession und damit etwaig verbundenen Forderungsausfällen eine Begrenzung des Verlust-Risikos für die VRF dar. In 2023 wurde durch die Warenkreditversicherer auch weiterhin ausreichender Deckungsschutz bereitgestellt. Die Zeichnungsbereitschaft der Warenkreditversicherer war in 2023 durch ein noch restriktiveres Verhalten geprägt. Dies kann nach wie vor mit den vorherrschenden Krisen in der Ukraine und im Gazastreifen, aber auch den anhaltenden Volatilitäten am Energiemarkt begründet werden. Die Insolvenz-Quoten sind in 2023 gerade in der 2. Jahreshälfte deutlich angestiegen. Das Vor-Corona-Niveau ist mindestens wieder erreicht.

Die Unsicherheit am Markt verbunden mit der Annahme einer stagnierenden Wirtschaft deuten auch auf eine weiterhin erhöhte Insolvenz-Quote im debitorischen Bereich für das Jahr 2024 hin.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte erwartet die Geschäftsführung der VRF dennoch für 2024 ein anhaltend starkes Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich sowie ein stark steigendes Ertragsniveau, das primär aus organischem Wachstum generiert wird. Durch Zukunftsinvestitionen stark ansteigende Verwaltungsaufwendungen und stark erhöhte Risikokosten, die aus einem erwarteten Anstieg von Insolvenzen in Deutschland gegenüber 2023 resultieren, erwartet die Geschäftsführung für 2024 einen gegenüber dem Vorjahr stark verringerten Jahresüberschuss.

 

Eschborn, 23. Februar 2024

VR Factoring GmbH

Thomas Brachmann

Olaf Dierksmeier

Michael Hornischer

Jahresbilanz zum 31.12.2023

AKTIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig A.1 33.785.237,26 36.834.865,52
2. Forderungen an Kunden A.2 732.567.289,89 507.419.857,69
darunter: an Finanzdienstleistungsinstitute 168.509,96 EUR
3. Immaterielle Anlagen A.3 123.916,67 23.688,32
4. Sachanlagen A.4 12.081,92 13.871,97
5. Sonstige Vermögensgegenstände A.5 59.557,43 37.326,88
6. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten A.6 49.060,44 25.832,95
Summe der Aktiva 766.597.143,61 544.355.443,33

PASSIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig P.1A 148.015.833,81 112.832.312,68
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist P.1B 361.129.791,66 255.499.737,24
509.145.625,47 368.332.049,92
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden andere Verbindlichkeiten
a) täglich fällig P.2A 84.829.815,71 51.816.178,36
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist P.2B 106.375.044,02 69.432.285,86
191.204.859,73 121.248.464,22
3. Sonstige Verbindlichkeiten P.3 4.370.442,21 4.370.442,21 5.815.013,86
4. Rechnungsabgrenzungsposten P.4 807.467,53 807.467,53 888.399,18
5. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen P.5A 3.361.499,00 3.294.209,00
b) Steuerrückstellungen P.5B 0,00 0,00
a) andere Rückstellungen P.5C 3.322.041,79 5.392.099,27
6.683.540,79 8.686.308,27
6. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital P.6A 10.000.000,00 10.000.000,00
b) Kapitalrücklage P.6B 36.100.000,00 21.100.000,00
c) andere Gewinnrücklagen P.6C 8.285.207,88 8.285.207,88
d) Bilanzgewinn P.6D 0,00 0,00
e) Jahresüberschuss P.6E 0,00 0,00
54.385.207,88 39.385.207,88
Summe der Passiva 766.597.143,61 544.355.443,33

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
1. Zinserträge aus
G.1 a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 40.282.268,58 23.617.097,50
G.2 2. Zinsaufwendungen 13.779.430,53 -66.686,73
26.502.838,05
G.3 3. Provisionsaufwendungen 1.670.099,95 1.528.330,54
G.4 4. Sonstige betriebliche Erträge 1.014.102,85 478.448,09
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
G.5aa aa) Löhne und Gehälter 8.457.410,71 7.485.780,92
G.5ab ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.435.798,80 1.620.723,29
darunter: für Altersversorgung: 118.983,79
G.5b b) andere Verwaltungsaufwendungen 7.887.763,67 17.780.973,18 5.864.936,68
G.6 6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanalgen 12.117,15 8.362,30
G.7 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 85.576,09 99.192,21
G.8 8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 5.198.376,65 3.086.631,31
9. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 2.769.797,88 4.468.275,07
G.10 10. Außerordentliche Erträge 0,00 0,00
G.11 11. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00
12. Außerordentliches Ergebnis 0,00
G.13 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 3.916,60
G.14 14. Sonstige Steuern 10.904,10 0,00
G.15 15. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 2.758.893,78 4.464.358,47
16. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang der VR Factoring GmbH, Eschborn, für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die VR Factoring GmbH, Eschborn, (VRF) ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main unter HRB 56519 eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Eschborn.

Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (DZ BANK) ist alleinige Gesellschafterin der VRF. Der Jahresabschluss der VRF wird in den Konzernabschluss der DZ BANK als oberstes Mutterunternehmen einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der Unternehmen auf, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Die VRF ist als Finanzdienstleistungsinstitut i. S. v. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG eingeordnet.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden analog zum Vorjahr angewendet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit den Anschaffungskosten oder dem Nennwert angesetzt.

Für alle erkennbaren Risiken wurden in angemessenem Umfang Einzelwertberichtigungen gebildet. Darüber hinaus wurde dem latenten Kreditrisiko durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Ermittlung erfolgt auf Grundlage der IDW- Stellungnahme zur Rechnungslegung "Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss von Instituten (Pauschalwertberichtigungen)" (IDW RS BFA 7). Die Pauschalwertberichtigung basiert auf einem Kreditrisikomodell, das den ökonomischen Risikokapitalbedarf auf Basis historischer Verlustdaten und aktueller Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. Neben dem klassischen debitorischen Kreditausfallrisiko wird dabei auch das Veritätsrisiko des Factoring Kunden berücksichtigt.

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB ausgewiesen. Bei zeitlich begrenzter Nutzung werden immaterielle Anlagewerte planmäßig über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen einschließlich Mietereinbauten werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über die jeweilige geschätzte Nutzungsdauer (8 bis 10 Jahre) abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von nicht mehr als 1.000 EUR werden sofort aufwandswirksam erfasst; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihren Anschaffungskosten oder dem Nennwert angesetzt.

Die Höhe der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bemisst sich nach dem schuldrechtlichen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, weshalb dieser Ermittlung das Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur gesamten Gegenleistung am Bilanzstichtag zugrunde gelegt wird. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden in dem Geschäftsjahr aufgelöst, in dem der ihnen zugrundeliegende Aufwand wirtschaftlich entstanden ist.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB passiviert.

Es wurde ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten für die Factoringgebühren unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Rechnungslaufzeit von 42 (Vorjahr: 43) Tagen gebildet. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird im Folgejahr ertragswirksam aufgelöst.

Die Höhe der passiven Rechnungsabgrenzungsposten bemisst sich nach dem schuldrechtlichen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, weshalb dieser Ermittlung das Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur gesamten Gegenleistung am Bilanzstichtag zugrunde gelegt wird. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden in dem Geschäftsjahr aufgelöst, in dem der ihnen zugrundeliegende Ertrag wirtschaftlich entstanden ist.

Die Bewertung der unter Rückstellungen ausgewiesenen Verpflichtungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze und Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die versicherungsmathematische Berechnung wurde neben einer altersabhängigen Fluktuationsquote von 0,86 Prozent p.a. (Vorjahr: 0,98 Prozent) eine erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungsrate von 2,30 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,30 Prozent p.a.) sowie eine angenommene Rentensteigerung von 2,30 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,30 Prozent p.a.) berücksichtigt. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB wurden die Rückstellungen pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Diskontierungszins für Dezember 2023 beträgt 1,83 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,78 Prozent p.a.). Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 49.651 EUR.

Die in den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Altersteilzeit werden nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze und Zugrundelegung der aktuellen Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck im Einklang mit der IDW Stellungnahme RS HFA 3 vom 19.06.2013 ermittelt. Die Bewertung der Aufstockungsbeträge und der Erfüllungsrückstände erfolgt unter Berücksichtigung zukünftiger Lohn- und Gehaltsentwicklungen. Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Ermittlung werden die Altersteilzeitansprüche derjenigen Mitarbeiter aufsummiert, die zum Stichtag einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt hatten. Die Rückstellung für Archivierung wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst. Alle anderen sonstigen Rückstellungen haben Restlaufzeiten unter einem Jahr.

Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände und Schulden werden gemäß § 340h i.V.m. § 256a HGB zum Zugangszeitpunkt mit dem tagesaktuellen Devisenkassamittelkurs umgerechnet und am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs des Abschlussstichtages neu bewertet. Aufwendungen und Erträge werden mit dem Kurs im Zeitpunkt der GuV-Wirksamkeit umgerechnet; Erträge aus der Devisenbewertung werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen aus der Devisenbewertung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses

Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 33.785 T€ (Vorjahr: 36.835 T€) sind ausnahmslos täglich fällig. Darin enthalten sind Forderungen an die DZ BANK in Höhe von 24.280 € (Vorjahr: 36.506 T€).

Die Forderungen an Kunden ergeben sich aus angekauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer maximalen Restlaufzeit von 120 Tagen:

Restlaufzeit 31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
bis 3 Monate 723.650 502.268
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 8.917 4.851
Summe 732.567 507.419

Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung haben sich die Forderungen gegenüber Kunden gegenüber dem Vorjahr um 225.148 T€ erhöht.

Die Immateriellen Anlagen in Höhe von 124 T€ (Vorjahr: 24 T€) betreffen entgeltlich erworbene Software-Lizenzen, die zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über die geschätzte Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben werden.

Die Sachanlagen in Höhe von 12 T€ (Vorjahr: 14 T€) betreffen Mietereinbauten und entgeltlich erworbene Hardware, die zu Anschaffungskosten aktiviert wurden. Die Hardware wird linear über acht Jahre und die Mietereinbauten werden linear über zehn Jahre abgeschrieben.

in T€ Anschaffungskosten 1.1.2023 kumuliert Zugänge Abgänge
Immaterielle Anlagewerte 41 111 1
Sachanlagen 16 0 0
Summe 57 111 1
in T€ Abschreibungen kumuliert 31.12.2023 Abschreibungen des Geschäftsjahres Restbuchwert 31.12.2023 Restbuchwert 31.12.2022
Immaterielle Anlagewerte 27 10 124 24
Sachanlagen 4 2 12 14
Summe 31 12 136 38

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 60 T€ (Vorjahr: 37 T€) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus schwebenden Verrechnungen des Zahlungsverkehrs in Höhe von 59 T€ (Vorjahr: 33 T€).

Die Aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 49 T€ (Vorjahr: 26 T€) beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Software-Mietlizenzen des Folgejahres in Höhe von 25 T€ (Vorjahr: 19 T€) sowie für Versicherungsbeiträge des Folgejahres in Höhe von 8 T€ (Vorjahr: 7 T€). Die abgegrenzten Beträge werden zu Beginn des Folgejahres aufwandswirksam aufgelöst.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Restlaufzeit 31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
bis 3 Monate 509.146 368.332
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 0 0
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 0 0
mehr als 5 Jahre 0 0
Summe 509.146 368.332

Es bestehen Tages- und Termingelder gegenüber der DZ BANK in Höhe von 436.130 T€ (Vorjahr: 350.748 T€). Laufende Verrechnungskonten betreffen die DZ BANK in Höhe von 73.016 T€ (Vorjahr: 12.083 T€). In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten des Vorjahres waren Verbindlichkeiten für Refinanzierungen von Volksbanken Raiffeisenbanken in Höhe von 5.500 T€ enthalten.

Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden keine Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Restlaufzeit 31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
bis 3 Monate 191.205 121.248
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 0 0
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 0 0
mehr als 5 Jahre 0 0
Summe 191.205 121.248

Einlagen verschiedener Kunden bei der VRF sind durch eine Bürgschaft der DZ BANK bis zu einer Höhe von 24.850 T€ (Vorjahr: 32.250 T€) abgesichert. Zum Bilanzstichtag sind Kundeneinlagen in Höhe von 18.934 T€ (Vorjahr: 22.839 T€) besichert.

Für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wurden keine Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.370 T€ (Vorjahr: 5.815 T€) enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der DZ BANK in Höhe von 2.759 T€ (Vorjahr: 4.464 T€), Verbindlichkeiten aus Abfindungen in Höhe von 238 T€ (Vorjahr: 435 T€), Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer in Höhe von 1.205 T€ (Vorjahr: 754 T€) und Lohnsteuer in Höhe von 130 T€ (Vorjahr: 126 T€).

Für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstige Verbindlichkeiten wurden keine Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet eine Abgrenzung in Höhe von 789 T€ (Vorjahr: 863 T€) für in 2023 vereinnahmte Factoringgebühren, für die die Leistungen erst im Jahr 2023 erbracht werden. Darüber hinaus wird hier der Unterschiedsbetrag aus einer von der VRF im Jahr 2020 übernommenen Pensionsverpflichtung ausgewiesen, bei der der Übernahmewert den Erfüllungsbetrag der Rückstellung nach § 253 Abs. 1 HGB übersteigt. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 19 T€ (Vorjahr: 25 T€) wird linear über 7 Jahre aufgelöst.

Die im Posten Rückstellungen ausgewiesenen Verpflichtungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 3.361 T€ (Vorjahr: 3.294) resultieren aus bestehenden Pensionsverpflichtungen der in der VRF beschäftigten Mitarbeiter.

Der Posten Andere Rückstellungen enthält Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1.678 T€ (Vorjahr: 1.692 T€), Rückstellungen für Personalverpflichtungen in Höhe von 1.098 T€ (Vorjahr: 1.255 T€), Rückstellungen für Vermittlungsprovisionen in Höhe von 396 T€ (Vorjahr: 359 T€), Rückstellungen für Kredit- und Prozessrisiken in Höhe von 150 T€ (Vorjahr: 1.999 T€). Alle wesentlichen im Posten Andere Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen haben Restlaufzeiten bis ein Jahr.

Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:

Position 2023 2022
T€ T€
Gezeichnetes Kapital 10.000 10.000
Kapitalrücklagen 36.100 21.100
Andere Gewinnrücklagen 8.285 8.285
Summe 54.385 39.385

Die Kapitalrücklage wurde im Berichtszeitraum durch eine Zuzahlung des Gesellschafters nach § 272 Abs 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 15.000 T€ erhöht.

Die Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften in Höhe von 40.282 T€ (Vorjahr: 23.617 T€) setzen sich aus zinsähnlichen Factoringgebühren in Höhe von 17.010 T€ (Vorjahr: 15.993 T€) und Zinserträgen in Höhe von 23.272 T€ (Vorjahr: 7.624 T€) zusammen. Die Zinserträge beinhalten periodenfremde Zinserträge aus korrigierten Zinsabrechnungen für Kunden in Höhe von 36 T€ (Vorjahr: 0 T€) sowie Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 5 T€ (Vorjahr: 7 T€).

Die Zinsaufwendungen in Höhe von 13.779 T€ (Vorjahr: -67 T€) setzen sich wie folgt zusammen:

Position 2023 2022
T€ T€
kurzfristige Refinanzierungsgeschäfte mit der DZ BANK 13.599 -170
kurzfristige Geschäfte mit anderen Kreditinstituten 180 102
Periodenfremde Zinsaufwendungen 0 6
Summe 13.779 -67

Die Provisionsaufwendungen in Höhe von 1.670 T€ (Vorjahr: 1.528 T€) betreffen gezahlte Vermittlungsprovisionen in Höhe von 1.555 T€ (Vorjahr: 1.367 T€) und Gebühren des Zahlungsverkehrs in Höhe von 115 T€ (Vorjahr: 116 T€).

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.014 T€ (Vorjahr: 462 T€) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 593 T€ (Vorjahr: 385 T€) und Erträge aus Mahngebühren in Höhe von 83 T€ (Vorjahr: 59 T€) und Erträge aus der Devisenbewertung in Höhe von 8 T€ (Vorjahr 5 T€). Des Weiteren werden periodenfremde Erträge in Höhe von 180 T€ (Vorjahr: 4 T€) ausgewiesen. Diese resultieren im Wesentlichen aus Bonuszahlungen von Kreditversicherungen und Rückvergütungen von sonstigen Versicherungen.

Im Jahr 2023 sind Personalaufwendungen inklusive soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von 9.893 T€ (Vorjahr: 9.107 T€) angefallen.

Die in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ausgewiesenen anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 7.888 T€ (Vorjahr: 5.865 T€) beinhalten im Wesentlichen EDV- Kosten in Höhe von 3.737 T€ (Vorjahr: 2.820 T€), externe Beratungskosten in Höhe von 1.656 T€ (Vorjahr: 557 T€), Bürobetriebskosten in Höhe von 1.365 T€ (Vorjahr: 1.427 T€), Kosten für Informationsbeschaffung in Höhe von 376 T€ (Vorjahr: 43 T€), sonstige Personalkosten in Höhe von 279 T€ (Vorjahr: 431 T€) sowie weitere diverse Verwaltungskosten in Höhe von 475 T€ (Vorjahr: 587 T€). Im Gesamtbetrag der anderen Verwaltungsaufwendungen sind Umlagen von anderen verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.274 T€ (Vorjahr: 1.306 T€) enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen der Devisenbewertung in Höhe von 6 T€ (Vorjahr: 17 T€) sowie Zinsaufwendungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 65 T€ (Vorjahr 62 T€) enthalten.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von 5.198 T€ (Vorjahr: 3.087 T€) enthalten die Risikovorsorge für das Factoringgeschäft in Höhe von 2.032 T€ (Vorjahr: 1.192 T€) sowie Kreditversicherungskosten in Höhe von 3.166 T€ (Vorjahr: 1.894 T€). Von der Überkreuzkompensation des § 304f HGB wurde Gebrauch gemacht. Dabei wurden Aufwendungen in Höhe von 8.286 T€ (Vorjahr: 4.749 T€) mit Erträgen in Höhe von 3.088 T€ (Vorjahr 1.662 T€) verrechnet. Die Einzelwertberichtigungen beinhalten Zuführungen zur Einzelrisikovorsorge in Höhe von 4.594 T€ (Vorjahr: 1.085 T€), denen Auflösungen in Höhe von 514 T€ (Vorjahr: 507 T€) gegenüberstehen. Die Pauschalwertberichtigungen beinhalten Zuführungen zur pauschalen Risikovorsorge in Höhe von 434 T€ (Vorjahr: 656 T€) und Auflösungen in Höhe von 545 T€ (Vorjahr: 581 T€).

Für das laufende Geschäftsjahr und das Vorjahr werden Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 4 T€) und sonstige Steuern in Höhe von 11 T€ (Vorjahr: 0 T€) ausgewiesen.

Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der DZ BANK wird im laufenden Geschäftsjahr und im Vorjahr kein Jahresüberschuss ausgewiesen.

Das Jahresergebnis in Höhe von 2.759 T€ (Vorjahr: 4.464 T€) wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an die DZ BANK abgeführt.

Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung für Unternehmen

Die VRF ist Teil der DZ BANK Gruppe. In bestimmten Rechtsordnungen, in denen die DZ BANK Gruppe tätig ist, wurden Gesetze zur globalen Mindestbesteuerung (BEPS 2.0 Pillar 2) erlassen oder inhaltlich umgesetzt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen, das am 27.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Das Gesetz tritt für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr des Konzerns in Kraft. Der Konzern fällt in den Geltungsbereich der erlassenen oder materiell-rechtlich umgesetzten Rechtsvorschriften und hat eine Bewertung der potenziellen Betroffenheit des Konzerns von der globalen Mindestbesteuerung vorgenommen.

Die VRF ist Teil der Mindeststeuergruppe gemäß § 3 Abs. 1 MinStG mit der DZ BANK AG als oberste Muttergesellschaft und Gruppenträger. Der Gruppenträger schuldet die Mindeststeuer nach dem MinStG und hat den Mindeststeuer-Bericht sowie die entsprechende Steuererklärung im Inland abzugeben. Die DZ BANK Gruppe erwartet aus Konzernsicht ein lediglich unwesentliches Ertragsteuerrisiko aus der globalen Mindestbesteuerung.

Sonstige Angaben

Die Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften und die sonstigen betrieblichen Erträge wurden ausnahmslos im Inland erzielt.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände beträgt 1.176 T€ (Vorjahr: 1.851 T€). Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Verbindlichkeiten beträgt 1.258 T€ (Vorjahr: 1.832 T€).

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 5.440 T€ (Vorjahr: 3.914 T€) betreffen Verpflichtungen aus dem IT-Basisbetrieb in Höhe von 1.200 T€ (Vorjahr: 1.125 T€), Mietverpflichtungen in Höhe von 570 T€ (Vorjahr: 435 T€), Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von 160 T€ (Vorjahr: 194 T€), Software-Nutzungsverträgen in Höhe von 120 T€ (Vorjahr: 85 T€) sowie sonstigen Dienstleistungsverträgen in Höhe von 190 T€ (Vorjahr: 185 T€).

Im Geschäftsjahr wurden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen vorgenommen.

Die Gesellschaft hat in Erwartung des Eintritts der entsprechenden Voraussetzungen von der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch gemacht und auf die Angabe des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars verzichtet.

2023 wurde die Beschäftigtenzahl weiter aufgebaut. Die VRF beschäftigte 2023 im Durchschnitt 53 weibliche und 49 männliche Mitarbeiter (Vorjahr: 47 weibliche und 44 männliche Mitarbeiter).

Geschäftsführer waren im Jahr 2023:

 

Herr Thomas Brachmann, Hofheim am Taunus, ab 01.05.2022

 

Herr Olaf Dierksmeier, Osnabrück

 

Herr Michael Hornischer, Lampertheim, ab 01.01.2024

Auf die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der zum 31.12.2023 tätigen Geschäftsführer wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet, da sich anhand dieser Angaben die Bezüge der einzelnen Mitglieder feststellen ließen.

Im Jahr 2023 wurden von den Geschäftsführern keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Gremien von großen Kapitalgesellschaften wahrgenommen.

Mitglieder des Aufsichtsrats der VRF sind:

 

Herr Gottfried Finken, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Bereichsleiter Strukturierte Finanzierung der DZ BANK, Pullach im Isartal

 

Herr Arnd Volker Bernbeck, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Bereichsleiter Kredit der DZ BANK, Dreieich

 

Herr Johannes Koch, Bereichsleiter Strategie & Konzernentwicklung der DZ BANK, Offenbach am Main

Die Aufsichtsratsmitglieder der VRF erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

 

Eschborn, den 23. Februar 2024

VR Factoring GmbH

Die Geschäftsführung

Thomas Brachmann

Olaf Dierksmeier

Michael Hornischer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die VR Factoring GmbH, Eschborn

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VR Factoring GmbH, Eschborn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VR Factoring GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grund-sätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben

von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 23. Februar 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Kerstin Voeller, Wirtschaftsprüfer

ppa. Christopher Jüngst, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

91 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.