Dr. Bugla
Rechtsanwalts-AG
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
133.721,50 |
28.355,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
67.509,50 |
9,50 |
| II.
Sachanlagen |
66.212,00 |
28.346,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
725.357,26 |
506.105,07 |
| I.
Vorräte |
122.000,00 |
120.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
133.074,99 |
78.672,13 |
| davon
gegen Gesellschafter |
31.670,07 |
2.076,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
470.282,27 |
307.432,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.585,60 |
8.950,29 |
| Aktiva |
866.664,36 |
543.410,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
192.467,48 |
156.718,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
15.518,91 |
10.335,94 |
| III.
Bilanzgewinn |
126.948,57 |
96.382,94 |
| davon
Gewinnvortrag |
28.472,15 |
|
| B.
Rückstellungen |
72.631,00 |
47.740,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
601.565,88 |
338.951,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
601.565,88 |
338.951,77 |
| Passiva |
866.664,36 |
543.410,86 |
Anhang 2023
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des Akt-Gesetzes
beachtet.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind - sofern dies nicht
ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist - nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.
von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres der zu Grunde
liegenden Einzelfirma überein. Bei der Bewertung wurde
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden - sofern ausgewiesen - wie
folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde ggf. durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die ggf. ausgewiesenen Rückstellungen wurden vom
Mandanten nach üblicher kaufmännischer
Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Eventualverbindlichkeiten und
Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert erläutert.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Vorstand
Familienname
Vorname
Funktion
Vertretungsbefugnis
Bugla Dr.
Martin Vorstands- einzelvertretungsbefugt
Vorsitzender
Bauer Julian Vorstand
Ropertz Katharina Vorstand
Ergebnisverwendung
Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
30.06.2024
- Vorstandsvorsitzender -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.10.2024
festgestellt.
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