Groupe SEB WMF Shared Services GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
proLOG - brand logistics GmbH & Co. KGGeislingen an der SteigeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 20191. Grundlagen des Unternehmens1.1. Geschäftsmodell und GeschäftstätigkeitDie proLOG - brand logistics GmbH (kurz: proLOG) wurde mit Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages am 13.09.2007 gegründet und zum 29.12.2014 in die proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG formwechselnd umgewandelt. Sie ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen innerhalb des WMF Konzerns. Die proLOG ist im Konzernverbund eine Servicetochtergesellschaft. Sie bietet ihren Kunden ein umfassendes Spektrum moderner Dienstleistungen im Bereich des After-Sales, des e-Commerce und des Outsourcings. Der Fokus liegt auf Dienstleistungen, die über den reinen Transport hinausgehen, wie Warehousing, Order Fulfillment, e-Commerce, Customer Service oder Kontraktlogistik. Derzeit betreibt die proLOG ausschließlich die logistischen Abwicklungen für die WMF-Gesellschaften. 1.2. OrganisationsstrukturDie proLOG ist zu 100 Prozent Teil der französischen Groupe SEB. Die Finanzierung der proLOG erfolgt durch das Mutterunternehmen SEB S.A. Diese erstellt auch einen die proLOG einschließenden Konzernabschluss. Die proLOG ist weiter organisatorisch den Servicebereichen der WMF-Gruppe angegliedert. Dieser Bereich unterstützt die WMF bzw. SEB-Vertriebstochtergesellschaften in dem Geschäftsprozess Logistik. 1.3. SteuerungssystemBasis für die Steuerung ist ein solides und verständliches Finanz- und Controlling-Informationssystem. Als finanzielle Leistungsindikatoren nutzen wir die auf der handelsrechtlichen Rechnungslegung basierenden Steuerungsgrößen Umsatzerlöse (2019: 46.853 Tsd. €; i. Vj 45.855 Tsd. €; geplant für 2019 46.981 Tsd. €) und EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) (2019: - 2.849 Tsd. €; i. Vj. 2.247 Tsd. €; geplant für 2019: 1.750 Tsd. €). Die Umsatzerlöse wurden auf geplantem Niveau erzielt. Das EBIT liegt jedoch deutlich aufgrund von Restrukturierungsrückstellungen (vgl. hierzu die Erläuterungen bei der Ertragslage) unter Vorjahr und Planprognosen. 1.4. Forschung und EntwicklungDer Bereich Forschung und Entwicklung ist in der proLOG nicht vorhanden. Verbesserungen im Einsatz von Systemen und Methoden sind jedoch ständige Herausforderungen. Daher ist die Abteilung "Logistikplanung" elementarer Bestandteil der proLOG. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie Kauflust der Verbraucher und der Bauboom haben die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr vor einem starken Rückgang bewahrt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2019 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,6 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit im zehnten Jahr in Folge gewachsen. Dies ist die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland. Das Wachstum hat 2019 aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP deutlich stärker gestiegen, 2017 um 2,5 % und 2018 um 1,5 %. Verglichen mit dem Durchschnittswert der vergangenen zehn Jahre von +1,3 % ist die deutsche Wirtschaft 2019 schwächer gewachsen. Nach einem starken Wachstum von über vier Prozent in 2018, wurden in 2019 branchenübergreifend rund 279 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet. 2.2.
Geschäftsverlauf
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31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
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| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 0,00 |
| II. Sachanlagen | 92.786,00 | 75.911,00 |
| III. Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 |
| 92.786,00 | 75.911,00 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | 2.403,54 | 2.277,54 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 5.299.190,97 | 4.504.703,51 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 87,93 | 10.132,94 |
| 5.301.682,44 | 4.517.113,99 | |
| C. | ||
| I. Aktive latente Steuer | 572.070,00 | 182.056,00 |
| II. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin | 5.832.207,38 | 3.296.752,34 |
| 11.798.745,82 | 8.071.833,33 | |
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Passiva |
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31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
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| A. Eigenkapital | ||
| I. Kapitalanteile des persönlich haftenden Gesellschafters | 0,00 | 0,00 |
| II. Kapitalanteile der Kommanditistin | ||
| Kapitalkonto I Kommanditist | 400.000,00 | 400.000,00 |
| Kapitalkonto II Kommanditist | -6.185.483,60 | -6.185.483,60 |
| III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin | 5.832.207,38 | 3.296.752,34 |
| IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag | 2.488.731,26 | -89.007,94 |
| V. Jahresüberschuss | -2.535.455,04 | 2.577.739,20 |
| 0,00 | 0,00 | |
| B. Rückstellungen | 7.363.250,47 | 4.652.109,07 |
| C. Verbindlichkeiten | 4.435.495,35 | 3.419.724,26 |
| 11.798.745,82 | 8.071.833,33 |
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2019
EUR |
2018
EUR |
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| 1. Rohertrag | 46.036.426,68 | 45.181.272,07 |
| 2. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -6.106.642,83 | -2.845.735,95 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -758.434,00 | -717.721,05 |
| -- davon für Altersversorgung EUR 168.503,53 (i. Vj. EUR 140.030,80) -- | ||
| 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -19.380,91 | -23.595,48 |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -42.001.300,57 | -39.346.848,51 |
| -- davon aus Währungsumrechnung EUR 2.354,89 (i. Vj. EUR 4,49) -- | ||
| 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -74.368,41 | -106.814,88 |
| -- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 18.129,03 (i. Vj. EUR 4.399,20) -- | ||
| -- davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 88.605,30 (i. Vj. EUR 115.644,13) -- | ||
| 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 388.245,00 | 437.183,00 |
| 7. Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag /-überschuss | -2.535.455,04 | 2.577.739,20 |
| 8. Belastung auf Kapitalkonten | 2.535.455,04 | -2.577.739,20 |
| 9. Ergebnis nach Verwendungsrechnung | 0,00 | 0,00 |
Die proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Geislingen an der Steige und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRA 724293.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 264a HGB i.V.m. §§ 242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend § 266 HGB in Anlehnung an der für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Form.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren unter Anwendung des in § 275 Abs. 2 HGB vorgesehenen Gliederungsschemas aufgestellt.
In Abweichung zum Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB sind die "sonstigen Steuern" in der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" enthalten und werden nicht separat ausgewiesen. Wie in den Vorjahren werden für Zwecke einer späteren Konsolidierung für den Konzernabschluss der WMF Group GmbH, Geislingen/Steige, Frachtaufwendungen in Höhe von EUR 11.555.992,67 (i. Vj. EUR 11.119.204,87) unter der Position sonstige betriebliche Aufwendungen anstatt in der Position Materialaufwand ausgewiesen.
Die Sachanlagen werden mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für technische Anlagen zwischen 3 und 10 Jahren sowie für andere Anlagen zwischen 1 und 15 Jahren. Immaterielle Anlagewerte werden nach der linearen Methode mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Für Anlagenzugänge, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 01. Januar 2015 erfolgen, wird, sofern diese steuerliche Methode die Vermögens- und Ertragslage nicht wesentlich beeinflusst, ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut mehr als EUR 150 aber nicht mehr als EUR 1.000 betragen. Dieser Sammelposten wird über fünf Jahre linear abgeschrieben. Für Anlagenzugänge, die nach dem 01. Januar 2018 erfolgen und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut nicht mehr als EUR 800,00 betragen, erfolgt eine Sofortabschreibung.
Die Vorräte werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände die flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag bewertet. Im Berichtsjahr wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasipermanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Bilanzposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem Steuersatz von 13,83 % bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert.
Die Eigenkapitalposten sind zu Nennwerten bewertet.
Die Rückstellungen decken sämtliche erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten und Risiken ab. Rückstellungen werden grundsätzlich in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Pensionsrückstellungen werden für vertragliche Versorgungsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen - unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) - nach einer projizierten Einmalbetragsmethode unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 2,71 % (i. Vj. 3,21 %) bewertet. Die Methode hat sich im Vergleich zum Vorjahr geändert. Im Vorjahr wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren verwendet. (Projected Unit Credit-Verfahren, kurz PUC-Verfahren). Der Berechnung wurden eine Rentenanpassung in Höhe von 1,75 % (i. Vj. 1,75 %) p. a. und eine Fluktuationsrate von 7,5 % (i. Vj. 7,5 %) zugrunde gelegt. Beim Abzinsungssatz handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn (i. Vj. zehn) Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre (Rechnungszinssatz 1,96 % p.a.) führt zu einem Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 265 im Vergleich zum aktuellen Bilanzansatz. Der Unterschiedsbetrag ist zur Ausschüttung gesperrt.
Die Rückstellung für die Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen ist per 31. Dezember 2019 entsprechend der Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und handelsrechtlichen Vorschriften (IDW RS HFA 3) gebildet worden. Die Altersteilzeitrückstellung wurde unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Barwerte werden abgezinst mit einem Rechnungszinsfuß von 0,71 % p. a. (i. Vj. 0,97 % p. a.); dieser entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre. Eine Rückstellung für die Aufstockungsleistungen für potenzielle Altersteilzeitverträge war zu bilden. Die Jubiläumsrückstellungen ergeben sich aus den durchschnittlichen Restlaufzeiten der einzelnen Jubiläumszeiträume.
Die Rückstellungen zusammenhängend mit den personellen Restrukturierungsmaßnahmen der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG wurden auf Grund der in 2014 geschlossenen Verträge zwischen der IG Metall und der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG bzw. dem Konzernbetriebsrat der WMF Group GmbH und der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG sowie auf Grundlage des Dekra-Vertrages vom 17.12.2014 und der im Berichtsjahr 2015 neuabgeschlossenen Kooperationsverträge mit der proLOG temp gebildet. Rückstellungsbestandteile mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der im Geschäftsjahr 2019 verwendete Zinssatz hierfür beträgt 0,65 %. Die Höhe der Rückstellung wurde anhand der vertraglichen Grundlage entsprechend einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung ermittelt.
Verbindlichkeiten und übrige Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem nachstehend aufgeführten Anlagenspiegel ersichtlich.
| Anschaffungskosten | kumulierte Abschreibungen | |||||
| 01.01.2019 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2019 | 01.01.2019 | Abschreibungen des Geschäftsjahres | |
| I. Sachanlagen | ||||||
| Technische Anlagen und Maschinen | 16.360,60 | 0,00 | 0,00 | 16.360,60 | 8.942,60 | 989,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 169.292,04 | 36.255,91 | 370,00 | 205.177,95 | 100.799,04 | 18.391,91 |
| 185.652,64 | 36.255,91 | 370,00 | 221.538,55 | 109.741,64 | 19.380,91 | |
| kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||
| Abgänge | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | |
| I. Sachanlagen | ||||
| Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 9.931,60 | 7.418,00 | 6.429,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 370,00 | 118.820,95 | 68.493,00 | 86.357,00 |
| 370,00 | 128.752,55 | 75.911,00 | 92.786,00 | |
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen EUR 4.581.798,38 (i. Vj. EUR 4.080.102,22) auf die Kommanditistin WMF Group GmbH, Geislingen/Steige. Diese resultieren aus der Saldierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 5.213.911,46 gegenüber der WMF Group GmbH und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 632.113,08 gegenüber der WMF Group GmbH.
In den Forderungen gegenüber weiteren verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 232.220,16 (i. Vj. EUR 194.141,01) enthalten. In den übrigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind Forderungen aus umsatzsteuerlichen Korrekturen in Höhe von EUR 253.639,94 (i. Vj. EUR 253.639,94) enthalten.
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2019 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditistin in Höhe von EUR 5.832.207,38 (i. Vj. EUR 3.296.752,34) aus. Dieser wird gemäß § 264c Abs. 2 HGB aktivisch ausgewiesen.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Absatz 6 HGB bei den Pensionsrückstellungen beträgt EUR 264.850,00. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die betriebstypischen ungewissen Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von EUR 1.182.500,00 (i. Vj. EUR 1.243.735,00) und aus dem Personalbereich in Höhe von EUR 4.083.949,50 (i. Vj. EUR 1.440.558,90). Hierin enthalten sind die Rückstellungen für personelle Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von EUR 3.714.156,50 (i. Vj. EUR 1.092.173,90).
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von EUR 0,00 (i. Vj. in Höhe von EUR 0,00) auf die alleinige Gesellschafterin WMF Group GmbH, Geislingen/Steige. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1.878.841,16 (i. Vj. EUR 813.558,71) enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus der Finanzierung in Höhe von EUR 1.120.314,05 (i. Vj. EUR 987.612,35).
Hierunter werden im Wesentlichen Ausgangsfrachten, Mieten und Pachten, Reparaturen, Beratungskosten, Währungsverluste, periodenfremde Aufwendungen sowie Kosten für Lohnarbeiten Dritter erfasst.
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auch sonstige Steuern in Höhe von EUR 2.399,19 (i. Vj. EUR 3.353,45) ausgewiesen.
In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 74.368,41 (i. Vj. EUR 106.814,88) sind Aufwendungen zur Abzinsung in Höhe von EUR 72.139,48 (i. Vj. EUR 88.605,30) enthalten.
Auf Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer des laufenden Jahres entfällt ein Betrag in Höhe von EUR 1.769,00 (i. Vj. EUR 255.127,00). In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist ein Ertrag in Höhe von EUR 390.014,00 (i. Vj. EUR 182.056,00) für latente Steuern enthalten. Dieser entfällt in Höhe von EUR 390.014,00 (i. Vj. EUR 182.056,00) auf latente Steuern aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 3.846 (i. Vj. TEUR 3.794).
Davon entfallen auf verbundene Unternehmen TEUR 3.825 (i. Vj. TEUR 3.028).
| 2019 | 2018 | |||||
| Angestellte | Gewerbliche | Gesamt | Angestellte | Gewerbliche | Gesamt | |
| 27 | 31 | 58 | 27 | 30 | 57 | |
| (davon Auszubildende) | (0) | (0) | (0) | (0) | (0) | (0) |
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt EUR 11.028,00.
Zum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist bestellt:
Dipl.-Ing. Detlef Czypulovski, Beimerstetten (bis 30. September 2019)
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Alberstadt, Unterensingen (ab 01. Oktober 2019)
Der ausgeübte Beruf ist die Leitung der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG.
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Wie im Lagebericht dargestellt, besteht für das nächste Geschäftsjahr aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf den "Corona-Virus" grundsätzlich die Unsicherheit einer negativen Auswirkung im gesamtwirtschaftlichen Kontext. Für die proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG als Gesellschaft mit Fokus auf Logistik bestehen dabei direkte Risiken, vor allem in den über die WMF Group / GSEB bestehenden Absatzmärkten, Vertriebskanälen und Kundenstrukturen. Diese Risiken können aus heutiger Sicht nicht quantifiziert werden.
Die proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG, Geislingen/Steige, gehört zur WMF-Gruppe mit der WMF Group GmbH, Geislingen/Steige, als Obergesellschaft. Der Kommanditanteil der WMF Group GmbH an der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG beträgt 100 %.
Persönlich haftender Gesellschafter der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG ist die Silit-Werke-Beteiligungsgesellschaft mbH, Riedlingen, deren gezeichnetes Kapital TEUR 184 beträgt.
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten als auch zugleich für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die SEB S.A., Écully, Frankreich. Dieser Konzernabschluss wird im französischen Register unter Nr. 300 349 636 RCS Lyon offengelegt.
Zudem ist beabsichtigt, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der SEB S.A. entsprechend der Vorschriften §§ 325 Abs. 3, 328 HGB im Bundesanzeiger offenzulegen. Dieser Konzernabschluss hat gemäß § 291 HGB befreiende Wirkung, weshalb die WMF Group GmbH keinen gesonderten Teilkonzernabschluss und Teilkonzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 offenlegt. Der Konzernabschluss der SEB S.A. wird nach den International Financial Reporting Standards (kurz: IFRS), wie diese in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt.
Geislingen/Steige, 30. April 2020
proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG
Alberstadt
An die proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG, Geislingen/Steige
Wir haben den Jahresabschluss der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG, Geislingen/Steige, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Stuttgart, den 30. April 2020
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jürgen Schwehr, Wirtschaftsprüfer
ppa. Florian S. Schneider, Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss wurde am 18.08.2020 festgestellt.
Die Gesellschafterversammlung der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG hat am 18.08.2020 folgendes beschlossen:
Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von € -2.535.455,04 wird mit dem bestehenden Kapitalanteil der Kommanditistin in Höhe von € 6.185.483,60 verrechnet.
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