proLOG - brand logistics GmbH & Co. KGLiquidiert

73312 Geislingen an der Steige, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRA 724293
Eingetragen
29.12.2014

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG

Geislingen an der Steige

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell und Geschäftstätigkeit

Die proLOG - brand logistics GmbH (kurz: proLOG) wurde mit Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages am 13.09.2007 gegründet und zum 29.12.2014 in die proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG formwechselnd umgewandelt. Sie ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen innerhalb des WMF Konzerns. Die proLOG ist im Konzernverbund eine Servicetochtergesellschaft. Sie bietet ihren Kunden ein umfassendes Spektrum moderner Dienstleistungen im Bereich des After-Sales, des e-Commerce und des Outsourcings. Der Fokus liegt auf Dienstleistungen, die über den reinen Transport hinausgehen, wie Warehousing, Order Fulfillment, e-Commerce, Customer Service oder Kontraktlogistik. Derzeit betreibt die proLOG ausschließlich die logistischen Abwicklungen für die WMF-Gesellschaften.

1.2. Organisationsstruktur

Die proLOG ist zu 100 Prozent Teil der französischen Groupe SEB. Die Finanzierung der proLOG erfolgt durch das Mutterunternehmen SEB S.A. Diese erstellt auch einen die proLOG einschließenden Konzernabschluss. Die proLOG ist weiter organisatorisch den Servicebereichen der WMF-Gruppe angegliedert. Dieser Bereich unterstützt die WMF bzw. SEB-Vertriebstochtergesellschaften in dem Geschäftsprozess Logistik.

1.3. Steuerungssystem

Basis für die Steuerung ist ein solides und verständliches Finanz- und Controlling-Informationssystem. Als finanzielle Leistungsindikatoren nutzen wir die auf der handelsrechtlichen Rechnungslegung basierenden Steuerungsgrößen Umsatzerlöse (2019: 46.853 Tsd. €; i. Vj 45.855 Tsd. €; geplant für 2019 46.981 Tsd. €) und EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) (2019: - 2.849 Tsd. €; i. Vj. 2.247 Tsd. €; geplant für 2019: 1.750 Tsd. €). Die Umsatzerlöse wurden auf geplantem Niveau erzielt. Das EBIT liegt jedoch deutlich aufgrund von Restrukturierungsrückstellungen (vgl. hierzu die Erläuterungen bei der Ertragslage) unter Vorjahr und Planprognosen.

1.4. Forschung und Entwicklung

Der Bereich Forschung und Entwicklung ist in der proLOG nicht vorhanden. Verbesserungen im Einsatz von Systemen und Methoden sind jedoch ständige Herausforderungen. Daher ist die Abteilung "Logistikplanung" elementarer Bestandteil der proLOG.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Kauflust der Verbraucher und der Bauboom haben die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr vor einem starken Rückgang bewahrt. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2019 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,6 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit im zehnten Jahr in Folge gewachsen. Dies ist die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland. Das Wachstum hat 2019 aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP deutlich stärker gestiegen, 2017 um 2,5 % und 2018 um 1,5 %. Verglichen mit dem Durchschnittswert der vergangenen zehn Jahre von +1,3 % ist die deutsche Wirtschaft 2019 schwächer gewachsen.

Nach einem starken Wachstum von über vier Prozent in 2018, wurden in 2019 branchenübergreifend rund 279 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet.

2.2. Geschäftsverlauf
2.2.1. Umsatzentwicklung

Einhergehend mit dem Anstieg des Umsatzes in der WMF-Gruppe stieg auch der Umsatz von 45.855 Tsd. € um 998 Tsd. € auf 46.853 Tsd. €. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg von 2,2 %. Die Umsatzrendite (EBIT/Umsatzerlöse) hat sich im Geschäftsjahr 2019 von 4,9 % auf -6,1 % vermindert.

2.2.2. Ertragslage

Das 2019 betrieblich erzielte Ergebnis (EBIT = Ergebnis vor Steuern und Zinsen) in Höhe von - 2.849 Tsd. € hat sich im Vergleich zum Vorjahr (2.247 Tsd. €) um 5.097 Tsd. € verringert (Planung 19: 1.750 Tsd. €).

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Konsum und der Verwaltung, wurde im Jahr 2019 das Projekt "Agenda21", mit einem Zeithorizont bis in das Jahr 2021, in der WMF Group auf den Weg gebracht. In diesem Rahmen ist auch für die proLOG ein Kostensenkungsprogramm vorgesehen. Für betroffene Mitarbeiter besteht grundsätzlich eine Transfermöglichkeit in den Bereich Kaffeemaschinen der WMF Group. Agenda21 spiegelt sich im Jahresabschluss 2019 im Personalaufwand und entsprechenden Rückstellungen wider.

In 2019 wurde ein Ergebnis vor Steuern von -2.924 Tsd. € erzielt (Vorjahr 2.141 Tsd. €). Im Berichtsjahr wurde ein Steuerertrag in Höhe von 388 Tsd. € gebucht (i. VJ 437 Tsd. €) aufgrund der Erhöhung der aktiven latente Steuern. Das Jahresergebnis nach Steuern hat sich demnach von 2.578 Tsd. € auf -2.535 Tsd. € verschlechtert.

Der Materialaufwand liegt mit 856 Tsd. € um 14 % unter Vorjahr (200 Tsd. €). Die Materialquote ist dadurch von 2,1 % auf 1,8 % gesunken.

Für Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Beiträge zur Altersversorgung und soziale Unterstützung wandte die proLOG 2019 6.865 Tsd. € auf. Absolut erhöhte sich der Personalaufwand gegenüber Vorjahr (3.563 Tsd. €) um 3.302 Tsd. €. Der Anstieg ist vor allem durch 3.240 Tsd. € aus Agenda21 geprägt (davon 3.120 Tsd. € aus Rückstellungen), sowie in Tariferhöhungen begründet. Dies ist ein Anstieg des Personalaufwandes der proLOG von 93 %. Die Personalkostenquote stieg dadurch von 7,8 % auf 14,7 %. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden hauptsächlich Aufwendungen für Ausgangsfrachten, Mieten und Pachten, Reparaturen, Beratungskosten sowie Kosten für Lohnarbeiten Dritter subsumiert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 42.001 Tsd. € haben sich im Vergleich zum Vorjahr (39.347 Tsd. €) um 2.654 Tsd. € erhöht Im Wesentlichen begründet durch 1.981 Tsd. € gestiegene Intercompany-Verrechnungen. Die Aufwandsquote stieg dabei ebenfalls von 85,8 % auf 89,6 %. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 40 Tsd. € (i. Vj. 299 Tsd. €) resultieren i. W. aus Erträgen aus Auflösung von Rückstellungen sowie Verrechnungen im Groupe SEB-Verbund.

2.2.3. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der proLOG ist zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zur Vorperiode um 3.727 Tsd. € auf 11.799 Tsd. € gestiegen. Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteils der Kommanditistin um 2.535 Tsd. € auf 5.832 Tsd. € bedingt durch den Jahresfehlbetrag.

Das Anlagevermögen hat sich in 2019 um 17 Tsd. € auf 93 Tsd. € aufgrund von Neuanschaffungen erhöht.

Die flüssigen Mittel lagen zum Periodenende mit 0,1 Tsd. € unter Vorjahresniveau (10 Tsd. €).

Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin hat sich durch das negative Ergebnis im Berichtsjahr um 2.535 Tsd. € auf 5.832 Tsd. € erhöht. Vor diesem Hintergrund hat die SEB S.A. ihrer Tochtergesellschaft proLOG eine Finanzierungszusage bis zum 31. Dezember 2021 erteilt, welche die uneingeschränkte Verpflichtung beinhaltet, im erforderlichen Maße Liquidität zur Verfügung zu stellen, dass sie stets in der Lage ist, ihren gegenwärtigen und künftigen Verpflichtungen nachzukommen ("harte Patronatserklärung").

Auf der Passivseite haben sich die Rückstellungen um 2.711 Tsd. € auf 7.363 Tsd. € erhöht. Diese betreffen vorwiegend Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 2.002 Tsd. 2€ (i. Vj. 1.819 Tsd. €) als auch Rückstellungen für Mitarbeiterverpflichtungen in Höhe von 4.084 Tsd. € (i. Vj. 1.441 Tsd. €). I. W. ist dies auf die Zuweisung der Rückstellungen im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen "Agenda 21") zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten sind um 1.016 Tsd. € auf 4.435 Tsd. € gestiegen. Gegenüber Kreditinstituten bestehen keine Verbindlichkeiten.

2.2.4. Finanzlage

Ziel des Finanzmanagements ist es, die laufende Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen. Die Gesellschaft ist zudem in das Cash-Management der Groupe SEB eingebunden.

Das Eigenkapital der proLOG zum 31.12.2019 beträgt aufgrund des bestehenden Verlustanteils 0 Tsd. € und ist somit unverändert zu Vorjahr. Der Anteil am Gesamtkapital erreicht dadurch 0 % (i. Vj. 0 %).

In 2019 wurden keine wesentlichen Investitionstätigkeiten durchgeführt.

Aufgrund der Einbindung in den Cash Pool der Groupe SEB gab es keine Liquiditätsengpässe und die proLOG konnte ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Die Finanzlage ist jedoch weiterhin von hohen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegen die SEB S.A. gekennzeichnet.

2.2.5. Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage

Aufgrund des diesjährigen negativen Jahresergebnisses befindet sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der proLOG gegenüber Vorjahr auf einem negativeren Niveau. Der Geschäftsumfang der proLOG hat sich in 2019 nicht verändert. Die Abhängigkeit der Gesellschaft hinsichtlich Kapitalausstattung und Finanzierung von der Muttergesellschaft und SEB S.A. bleibt weiterhin bestehen.

2.2.6. Mitarbeiter

Im zu betrachtenden Geschäftsjahr 2019 waren in der proLOG durchschnittlich 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und somit gleich viele wie im Vorjahr. Zum Jahresende war ein Auszubildender bzw. dualer Hochschulstudent bei der proLOG beschäftigt.

3. Risiko- und Chancenbericht

Jedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden. Deshalb ist ein wirksames Risikomanagement ein bedeutender Erfolgsfaktor zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswerts. Unter Risiko verstehen wir jedes Ereignis, das das Erreichen unserer kurzfristigen operativen oder unserer langfristigen strategischen Ziele negativ beeinflussen kann. Als Chancen definieren wir mögliche Erfolge, die über unsere definierten Ziele hinausgehen.

Damit die proLOG in ihrem Geschäftsumfeld erfolgreich agieren kann, existiert ein effektives internes Kontrollsystem, welches einen integralen Bestandteil des Risikomanagementsystems bildet. Das Ziel des internen Kontrollsystems besteht in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess darin, die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und der damit verbundenen Berichterstattung sicherzustellen. Die Umsetzung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung und zur Risikominimierung wird von der internen Revision der Groupe SEB begleitet. Das Internal Audit der Groupe SEB ist dafür zuständig, das Risikomanagement unter Beachtung der bei der Groupe SEB geltenden Richtlinien und Grenzwerte durchzuführen.

Überdies ist die proLOG in das Risikomanagement der Groupe SEB eingebunden.

Die für die proLOG relevanten Risiken werden nachfolgend beschrieben, wobei deren Reihenfolge keine Wertigkeit der Eintrittswahrscheinlichkeit oder des potenziellen Schadensausmaßes beinhaltet. Diese Risiken und Chancen sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert.

Eine bewusste Auseinandersetzung mit Risiken im täglichen Geschäft eröffnet aber gleichzeitig auch Chancen. So bietet die Eingliederung des WMF-Konzerns in die Groupe SEB in vielerlei Hinsicht Chancen. Eine Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber Lieferanten und Kunden sowie die Nutzung von etablierten Best-Practice-Methoden sind hier besonders hervorzuheben.

Aufgabe der Logistik ist es, eine hohe Versorgungssicherheit mit Waren bei optimierten Kostenstrukturen und gleichzeitiger Berücksichtigung von nachhaltigkeitsrelevanten Aspekten wie Energie- und Kraftstoffverbrauch zu gewährleisten. Die große Vielfalt von Waren und Artikeln der WMF-Group sowie der hohe Warenumschlag sind allerdings mit organisatorischen, informationstechnischen und logistischen Risiken verbunden. Störungen in der Wertschöpfungskette, etwa bei der Lieferung von Waren, können zu Betriebsunterbrechungen bspw. in den WMF-Filialen führen.

Bestandsgefährdende Risiken können der Gesellschaft aus der Liquiditätssituation erwachsen Als Beispiele hierfür wären eine Rücknahme der Finanzierungszuge der SEB S.A. sowie Ausfallrisiken von Forderungen zu nennen. Dieses Risiko wird aber vor dem Hintergrund der Intercompany-Beziehung und der erteilten Patronatserklärung seitens SEB S.A. als sehr gering eingestuft.

Kostenmanagement und konsequente Verfolgung wie auch regelmäßige Prüfung und Weiterentwicklung der bestehenden Logistikstrategie, bei Bedarf mit Unterstützung externer Berater, wirken ebenfalls risikomindernd. Ein effizientes Qualitätssicherungssystem und die vorhandenen Zertifizierungen sind Voraussetzungen für eine gute Kundenbeziehung.

Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf den "Corona-Virus" besteht grundsätzlich die Unsicherheit einer negativen Auswirkung im gesamtwirtschaftlichen Kontext. Für die proLOG als Gesellschaft mit Fokus auf Logistikdienstleistungen an Unternehmen in der Groupe SEB besteht dabei das Risiko einer sinkenden Nachfrage dieser Leistungen. Dieses Risiko kann aus heutiger Sicht nicht quantifiziert werden.

4. Prognosebericht

4.1. Erwartete wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenentwicklung

Globale Handelskonflikte, die Abkühlung der Weltkonjunktur und die Brexit-Hängepartie bremsen vor allem die exportorientierte Industrie. Daran dürfte sich auch 2020 zunächst nicht viel ändern. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen (Wirtschaftsweise) erwartet frühestens im Jahresverlauf 2020 eine Konjunkturbelebung.

Wegen der nach wie vor guten Lage auf dem Arbeitsmarkt bekommen die meisten Verbraucher bislang noch nicht viel von der Konjunkturflaute zu spüren. Dank der vergleichsweise niedrigen Inflation haben Beschäftigte mehr von den jüngsten Lohn- und Gehaltserhöhungen. Nach Berechnungen des WSI-Tarifarchivs der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung sind die Tarifgehälter 2019 um durchschnittlich drei Prozent gestiegen und damit erneut stärker als die Verbraucherpreise mit etwa 1,4 Prozent. Hinzu kommen die historisch niedrigen Zinsen, die die Budgets der privaten Haushalte entlasten.

Angesichts massiver Folgen für die Wirtschaft durch das Corona-Virus sieht die Industrie die Gefahr einer Rezession in Deutschland erheblich gestiegen. "Das wirtschaftliche Wachstum droht fast zum Erliegen zu kommen", heißt es in einem Quartalsbericht des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Komme es im zweiten Quartal nicht zu einer wirtschaftlichen Normalisierung in den von der Corona-Epidemie betroffenen Ländern, erwartet der BDI in Deutschland für das Gesamtjahr einen Rückgang der Wirtschaftsleistung.

Trotz aller negativen Entwicklungen, die sich für 2020 abzeichnen, bleibt der Wirtschaftsbereich Logistik mit +2,2 Prozent nominal bzw. +0,4 Prozent real auf Wachstumskurs. Es hat sich gezeigt, dass politische Unsicherheiten und globale Verwerfungen weniger Einfluss haben, als nach den Jahren der Finanz- und Eurokrise befürchtet wurde. Weder das Brexit-Referendum in Großbritannien noch die Politik "America First" oder die Türkei-Krise haben der deutschen Wirtschaft geschadet.

4.2. Erwartete Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren

Die Umsatzprognosen ergeben für 2020 bedingt durch ein konzernweites Kostenoptimierungsprojekt einen Umsatzrückgang von 3,3 % sowie wieder ein positives EBIT von 2.535 Tsd. €.

Die Auswirkungen des Corona-Virus können aktuell nicht quantifiziert werden und wurden bei der Prognose nicht berücksichtigt.

 

Geislingen/Steige, 30. April 2020

proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG

Die Geschäftsleitung

A. Alberstadt

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 92.786,00 75.911,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00
92.786,00 75.911,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 2.403,54 2.277,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.299.190,97 4.504.703,51
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 87,93 10.132,94
5.301.682,44 4.517.113,99
C.
I. Aktive latente Steuer 572.070,00 182.056,00
II. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin 5.832.207,38 3.296.752,34
11.798.745,82 8.071.833,33

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile des persönlich haftenden Gesellschafters 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditistin
Kapitalkonto I Kommanditist 400.000,00 400.000,00
Kapitalkonto II Kommanditist -6.185.483,60 -6.185.483,60
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin 5.832.207,38 3.296.752,34
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 2.488.731,26 -89.007,94
V. Jahresüberschuss -2.535.455,04 2.577.739,20
0,00 0,00
B. Rückstellungen 7.363.250,47 4.652.109,07
C. Verbindlichkeiten 4.435.495,35 3.419.724,26
11.798.745,82 8.071.833,33

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.Januar bis 31.Dezember 2019

2019
EUR
2018
EUR
1. Rohertrag 46.036.426,68 45.181.272,07
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -6.106.642,83 -2.845.735,95
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -758.434,00 -717.721,05
-- davon für Altersversorgung EUR 168.503,53 (i. Vj. EUR 140.030,80) --
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -19.380,91 -23.595,48
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -42.001.300,57 -39.346.848,51
-- davon aus Währungsumrechnung EUR 2.354,89 (i. Vj. EUR 4,49) --
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -74.368,41 -106.814,88
-- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 18.129,03 (i. Vj. EUR 4.399,20) --
-- davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR 88.605,30 (i. Vj. EUR 115.644,13) --
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 388.245,00 437.183,00
7. Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag /-überschuss -2.535.455,04 2.577.739,20
8. Belastung auf Kapitalkonten 2.535.455,04 -2.577.739,20
9. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Form und Inhalt des Jahresabschlusses

Die proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Geislingen an der Steige und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRA 724293.

Der Jahresabschluss ist gemäß § 264a HGB i.V.m. §§ 242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend § 266 HGB in Anlehnung an der für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Form.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren unter Anwendung des in § 275 Abs. 2 HGB vorgesehenen Gliederungsschemas aufgestellt.

In Abweichung zum Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB sind die "sonstigen Steuern" in der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" enthalten und werden nicht separat ausgewiesen. Wie in den Vorjahren werden für Zwecke einer späteren Konsolidierung für den Konzernabschluss der WMF Group GmbH, Geislingen/Steige, Frachtaufwendungen in Höhe von EUR 11.555.992,67 (i. Vj. EUR 11.119.204,87) unter der Position sonstige betriebliche Aufwendungen anstatt in der Position Materialaufwand ausgewiesen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Sachanlagen werden mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für technische Anlagen zwischen 3 und 10 Jahren sowie für andere Anlagen zwischen 1 und 15 Jahren. Immaterielle Anlagewerte werden nach der linearen Methode mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Für Anlagenzugänge, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 01. Januar 2015 erfolgen, wird, sofern diese steuerliche Methode die Vermögens- und Ertragslage nicht wesentlich beeinflusst, ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut mehr als EUR 150 aber nicht mehr als EUR 1.000 betragen. Dieser Sammelposten wird über fünf Jahre linear abgeschrieben. Für Anlagenzugänge, die nach dem 01. Januar 2018 erfolgen und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut nicht mehr als EUR 800,00 betragen, erfolgt eine Sofortabschreibung.

Die Vorräte werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände die flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag bewertet. Im Berichtsjahr wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasipermanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Bilanzposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem Steuersatz von 13,83 % bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert.

Die Eigenkapitalposten sind zu Nennwerten bewertet.

Die Rückstellungen decken sämtliche erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten und Risiken ab. Rückstellungen werden grundsätzlich in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Pensionsrückstellungen werden für vertragliche Versorgungsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen - unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) - nach einer projizierten Einmalbetragsmethode unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 2,71 % (i. Vj. 3,21 %) bewertet. Die Methode hat sich im Vergleich zum Vorjahr geändert. Im Vorjahr wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren verwendet. (Projected Unit Credit-Verfahren, kurz PUC-Verfahren). Der Berechnung wurden eine Rentenanpassung in Höhe von 1,75 % (i. Vj. 1,75 %) p. a. und eine Fluktuationsrate von 7,5 % (i. Vj. 7,5 %) zugrunde gelegt. Beim Abzinsungssatz handelt es sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn (i. Vj. zehn) Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre (Rechnungszinssatz 1,96 % p.a.) führt zu einem Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 265 im Vergleich zum aktuellen Bilanzansatz. Der Unterschiedsbetrag ist zur Ausschüttung gesperrt.

Die Rückstellung für die Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen ist per 31. Dezember 2019 entsprechend der Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und handelsrechtlichen Vorschriften (IDW RS HFA 3) gebildet worden. Die Altersteilzeitrückstellung wurde unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Barwerte werden abgezinst mit einem Rechnungszinsfuß von 0,71 % p. a. (i. Vj. 0,97 % p. a.); dieser entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre. Eine Rückstellung für die Aufstockungsleistungen für potenzielle Altersteilzeitverträge war zu bilden. Die Jubiläumsrückstellungen ergeben sich aus den durchschnittlichen Restlaufzeiten der einzelnen Jubiläumszeiträume.

Die Rückstellungen zusammenhängend mit den personellen Restrukturierungsmaßnahmen der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG wurden auf Grund der in 2014 geschlossenen Verträge zwischen der IG Metall und der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG bzw. dem Konzernbetriebsrat der WMF Group GmbH und der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG sowie auf Grundlage des Dekra-Vertrages vom 17.12.2014 und der im Berichtsjahr 2015 neuabgeschlossenen Kooperationsverträge mit der proLOG temp gebildet. Rückstellungsbestandteile mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der im Geschäftsjahr 2019 verwendete Zinssatz hierfür beträgt 0,65 %. Die Höhe der Rückstellung wurde anhand der vertraglichen Grundlage entsprechend einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung ermittelt.

Verbindlichkeiten und übrige Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Erläuterung zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem nachstehend aufgeführten Anlagenspiegel ersichtlich.

Anschaffungskosten kumulierte Abschreibungen
01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019 01.01.2019 Abschreibungen des Geschäftsjahres
I. Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 16.360,60 0,00 0,00 16.360,60 8.942,60 989,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 169.292,04 36.255,91 370,00 205.177,95 100.799,04 18.391,91
185.652,64 36.255,91 370,00 221.538,55 109.741,64 19.380,91
kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Abgänge 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019
I. Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 0,00 9.931,60 7.418,00 6.429,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 370,00 118.820,95 68.493,00 86.357,00
370,00 128.752,55 75.911,00 92.786,00

Forderungen

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen EUR 4.581.798,38 (i. Vj. EUR 4.080.102,22) auf die Kommanditistin WMF Group GmbH, Geislingen/Steige. Diese resultieren aus der Saldierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 5.213.911,46 gegenüber der WMF Group GmbH und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 632.113,08 gegenüber der WMF Group GmbH.

In den Forderungen gegenüber weiteren verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 232.220,16 (i. Vj. EUR 194.141,01) enthalten. In den übrigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind Forderungen aus umsatzsteuerlichen Korrekturen in Höhe von EUR 253.639,94 (i. Vj. EUR 253.639,94) enthalten.

Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2019 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditistin in Höhe von EUR 5.832.207,38 (i. Vj. EUR 3.296.752,34) aus. Dieser wird gemäß § 264c Abs. 2 HGB aktivisch ausgewiesen.

Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Absatz 6 HGB bei den Pensionsrückstellungen beträgt EUR 264.850,00. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die betriebstypischen ungewissen Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von EUR 1.182.500,00 (i. Vj. EUR 1.243.735,00) und aus dem Personalbereich in Höhe von EUR 4.083.949,50 (i. Vj. EUR 1.440.558,90). Hierin enthalten sind die Rückstellungen für personelle Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von EUR 3.714.156,50 (i. Vj. EUR 1.092.173,90).

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von EUR 0,00 (i. Vj. in Höhe von EUR 0,00) auf die alleinige Gesellschafterin WMF Group GmbH, Geislingen/Steige. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1.878.841,16 (i. Vj. EUR 813.558,71) enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus der Finanzierung in Höhe von EUR 1.120.314,05 (i. Vj. EUR 987.612,35).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Hierunter werden im Wesentlichen Ausgangsfrachten, Mieten und Pachten, Reparaturen, Beratungskosten, Währungsverluste, periodenfremde Aufwendungen sowie Kosten für Lohnarbeiten Dritter erfasst.

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auch sonstige Steuern in Höhe von EUR 2.399,19 (i. Vj. EUR 3.353,45) ausgewiesen.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 74.368,41 (i. Vj. EUR 106.814,88) sind Aufwendungen zur Abzinsung in Höhe von EUR 72.139,48 (i. Vj. EUR 88.605,30) enthalten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Auf Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer des laufenden Jahres entfällt ein Betrag in Höhe von EUR 1.769,00 (i. Vj. EUR 255.127,00). In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist ein Ertrag in Höhe von EUR 390.014,00 (i. Vj. EUR 182.056,00) für latente Steuern enthalten. Dieser entfällt in Höhe von EUR 390.014,00 (i. Vj. EUR 182.056,00) auf latente Steuern aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 3.846 (i. Vj. TEUR 3.794).

Davon entfallen auf verbundene Unternehmen TEUR 3.825 (i. Vj. TEUR 3.028).

Beschäftigte im Jahresdurchschnitt

2019 2018
Angestellte Gewerbliche Gesamt Angestellte Gewerbliche Gesamt
27 31 58 27 30 57
(davon Auszubildende) (0) (0) (0) (0) (0) (0)

Honorar für den Abschlussprüfer

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt EUR 11.028,00.

Organe der Gesellschaft

Zum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist bestellt:

Dipl.-Ing. Detlef Czypulovski, Beimerstetten (bis 30. September 2019)

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Alberstadt, Unterensingen (ab 01. Oktober 2019)

Der ausgeübte Beruf ist die Leitung der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Nachtragsbericht

Wie im Lagebericht dargestellt, besteht für das nächste Geschäftsjahr aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf den "Corona-Virus" grundsätzlich die Unsicherheit einer negativen Auswirkung im gesamtwirtschaftlichen Kontext. Für die proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG als Gesellschaft mit Fokus auf Logistik bestehen dabei direkte Risiken, vor allem in den über die WMF Group / GSEB bestehenden Absatzmärkten, Vertriebskanälen und Kundenstrukturen. Diese Risiken können aus heutiger Sicht nicht quantifiziert werden.

Konzernzugehörigkeit

Die proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG, Geislingen/Steige, gehört zur WMF-Gruppe mit der WMF Group GmbH, Geislingen/Steige, als Obergesellschaft. Der Kommanditanteil der WMF Group GmbH an der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG beträgt 100 %.

Persönlich haftender Gesellschafter der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG ist die Silit-Werke-Beteiligungsgesellschaft mbH, Riedlingen, deren gezeichnetes Kapital TEUR 184 beträgt.

Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten als auch zugleich für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die SEB S.A., Écully, Frankreich. Dieser Konzernabschluss wird im französischen Register unter Nr. 300 349 636 RCS Lyon offengelegt.

Zudem ist beabsichtigt, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der SEB S.A. entsprechend der Vorschriften §§ 325 Abs. 3, 328 HGB im Bundesanzeiger offenzulegen. Dieser Konzernabschluss hat gemäß § 291 HGB befreiende Wirkung, weshalb die WMF Group GmbH keinen gesonderten Teilkonzernabschluss und Teilkonzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 offenlegt. Der Konzernabschluss der SEB S.A. wird nach den International Financial Reporting Standards (kurz: IFRS), wie diese in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt.

 

Geislingen/Steige, 30. April 2020

proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG

Alberstadt

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG, Geislingen/Steige

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG, Geislingen/Steige, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Stuttgart, den 30. April 2020

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jürgen Schwehr, Wirtschaftsprüfer

ppa. Florian S. Schneider, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 18.08.2020 festgestellt.

Gewinnverwendungsbeschluss

Die Gesellschafterversammlung der proLOG - brand logistics GmbH & Co. KG hat am 18.08.2020 folgendes beschlossen:

Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von € -2.535.455,04 wird mit dem bestehenden Kapitalanteil der Kommanditistin in Höhe von € 6.185.483,60 verrechnet.

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