Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 15873
Eingetragen
10.5.2004
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
Die unmittelbare und mittelbare Versorgung insbesondere der Bevölkerung und der industriellen und gewerblichen Wirtschaft mit Elektrizität, Erdgas, Wasser und öffentlichem Personennahverkehr sowie damit zusammenhängender Dienstleistungen und der Betrieb von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telekommunikationsdienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anke Werner
seit 12.12.2025
Prokura
Martina Gärtner
seit 30.4.2024
Prokura
Leif Reitis
seit 17.1.2024
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadt Solingen
91.50%
8.50%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
5.215.600 €
8.50%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Solingen GmbH

Solingen

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/23

1 Grundlagen des Unternehmens

Als regionales Dienstleistungsunternehmen versorgt die Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) sowohl in ihrem Konzessionsgebiet als auch darüber hinaus ihre Kunden mit Strom, Gas, Wasser und Nahwärme. Der öffentliche Personennahverkehr zählt ebenfalls zu den Hauptaufgaben der SW SG.

Die Gesellschafterstruktur der SW SG ist daher kommunal geprägt. Die Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH (BSG) hält 91,5 Prozent der Gesellschaftsanteile der SW SG, die Stadt-Sparkasse Solingen die verbleibenden 8,5 Prozent.

Als Querverbundunternehmen der Energie- und Wasserversorgung sowie des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verfügt die SW SG direkt wie auch - durch ihre Tochtergesellschaften - indirekt über umfangreiches Know-how in allen Stufen der Wertschöpfung.

Als 100-prozentige Tochter der SW SG zählt die SWS Netze Solingen GmbH (SWS Netze) zu den wesentlichen Mehrheitsbeteiligungen. Der SWS Netze obliegt seit 2016 der Netzbetrieb für die Strom- und Gasversorgung im gesamten Solinger Stadtgebiet.

Weitere Mehrheitsbeteiligungen der SW SG bestehen an der EDL Solingen GmbH (EDL) mit 74,9 Prozent der Gesellschaftsanteile. Ferner besteht eine 50-prozentige Beteiligung an der Wasserwerk Baumberg GmbH. Die bisherige 100-prozentige Tochter itec Informationstechnologie Solingen GmbH (im Folgenden kurz: itec) wurde im Geschäftsjahr 2022/23 auf die SW SG verschmolzen (Verschmelzungsstichtag: 1. Oktober 2022).

Im Geschäftsjahr 2022/23 hat sich die SW SG an der IDS Infrastrukturdienstleister Solingen GmbH durch Zeichnung von 51 Prozent der Gesellschaftsanteile beteiligt.

Die SW SG gibt folgende Stellungnahme zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und zur Einhaltung der öffentlichen Zweckerreichung i. S. d. § 108 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ab: Unternehmensgegenstand der SW SG ist gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrags die unmittelbare und mittelbare Versorgung insbesondere der Bevölkerung und der industriellen und gewerblichen Wirtschaft mit Elektrizität, Erdgas und Wasser und öffentlichem Personennahverkehr sowie den damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft hat sich zu einem leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Von ihr werden Energieberatungen von Privat- und Gewerbekunden hinsichtlich ressourcenschonenden und umweltfreundlichen Energieeinsatzes sowie zur Förderung von Energiesparmaßnahmen einschließlich des Einsatzes unerschöpflicher Energieträger durchgeführt.

Das Leistungsangebot der SW SG im Linienverkehr basiert auf dem gültigen Nahverkehrsplan der Stadt Solingen sowie dem landesweiten integralen Taktfahrplan und ist durch die Linienkonzessionen nach § 42 PBefG rechtlich gesichert.

Die SW SG ist ein vertikal integriertes Unternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG, da sie - im Verbund mit ihrer Tochtergesellschaft SWS Netze Solingen GmbH - im Bereich der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft sowohl staatlich regulierte Tätigkeiten i. S. d. § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 i. V. m. Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als auch unregulierte Tätigkeiten wahrnimmt. Die SW SG trifft daher gem. § 6b Abs. 3 EnWG die Verpflichtung zur tätigkeitsbezogenen internen Rechnungslegung, welche neben der Führung getrennter Konten für die Tätigkeiten auch die Aufstellung eines Tätigkeitsabschlusses, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, für jeden Tätigkeitsbereich i. S. d. § 6b Abs. 3 Nr. 1 - 7 EnwG vorsieht. Diese Pflicht gilt nach der durch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf (Beschluss v. 07.10.2020, Az. 3 Kart 885/19) bestätigten Auffassung der Bundesnetzagentur (BNetzA) gem. § 3 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) i. V. m. § 6b Abs. 3 EnWG auch für die Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. § 2 S. 1 Nr. 4 MsbG. Das Messstellenbetriebsgesetz vom 29.08.2016 bildet den Rechtsrahmen für den Einsatz intelligenter Messsysteme und Messeinrichtungen (Zähler) und regelt den Rollout und die Finanzierung der intelligenten Messysteme sowie die damit zusammenhängenden datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Anforderungen. Ein verpflichtender Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist nur in der Sparte Strom vorgesehen.

Die Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung von Tätigkeitsabschlüssen betrifft bei der SW SG die im Wege der Verpachtung der Strom- und Gasverteilungsanlagen sowie der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messystemen an die SWS Netze erfolgende wirtschaftliche Nutzung des Eigentums an diesen Pachtobjekten. Daher werden für die Tätigkeiten "Netzpacht Strom", "Netzpacht Gas" und "Netzpacht Messstellenbetrieb Strom" jeweils Tätigkeitsbilanzen und Tätigkeitsgewinn- und Verlustrechnungen aufgestellt.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die Gemeinschaftsdiagnose, die von führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstituten in halbjährlichem Rhythmus erstellt wird, analysiert und prognostiziert die wirtschaftliche Lage in Deutschland. Die aktuelle Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2023 wurde Ende September 2023 veröffentlicht und stellt fest, dass sich Deutschland seit über einem Jahr im Abschwung befindet. Der starke Anstieg der Energiepreise im Vorjahr hat laut Einschätzung der Gemeinschaftsdiagnose die Erholung von der Pandemie beendet. Die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose prognostiziert für das Jahr 2023 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland um 0,6 Prozent.

Allerdings haben mittlerweile die Löhne auf die Teuerung reagiert, so dass die Kaufkraft der Beschäftigten wieder steigen und den privaten Konsum stabilisieren wird. Zudem haben sich infolge des Rückgangs der Importpreise für Energie und die teilweise Überwälzung der hohen Energiepreise auf die Exportpreise die Realeinkommen der Gesamtwirtschaft wieder verbessert, so dass damit Kaufkraft zurückkehrt. Daher dürfte der Abschwung zum Jahresende abklingen und der Auslastungsgrad der Wirtschaft im weiteren Verlauf wieder steigen. Für das Jahr 2024 erwartet die Gemeinschaftsdiagnose einen leichten Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 1,3 Prozent.

Nach Beurteilung der Gemeinschaftsprognose zeigt die konjunkturelle Schwäche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt; in der Folge wird ein moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 2,6 Millionen Personen im Jahr 2023 erwartet.

Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Inflationsraten geht die Gemeinschaftsdiagnose von einem deutlichen Rückgang der Dynamik aus. Im laufenden Jahr 2023 wird die Inflationsrate bei 6,1 Prozent erwartet, im Folgejahr bei 2,6 Prozent.

2.2 Marktumfeld

Kurz vor Beginn des Geschäftsjahres 2022/23 und bedingt durch die Drosselung der russischen Gaslieferungen nach Europa erreichten die Großhandelspreise für Gas mit 339 € pro Megawattstunde am 26. August 2022 einen historischen Höchststand. Der forcierte Ausbau der Flüssiggasterminals an Nord- und Ostsee ermöglichte eine Befüllung der deutschen Gasspeicher auch ohne russisches Gas. Zudem führte der vergleichsweise warme Winter des Berichtsjahres zum Ausbleiben der Gasmangellage und zu einer Stabilisierung der Gaspreise.

Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur wurden im Jahr 2022 Gas-Kunden in Deutschland im Durchschnitt 1,52 Minuten nicht versorgt. Dieser Wert lag damit unter dem des Vorjahres (2021: 2,18 Minuten) und entspricht dem langjährigen Mittel von 1,54 Minuten. Die Bundesnetzagentur führt die Versorgungsunterbrechungen im Wesentlichen auf Schäden an Gasleitungen bei baulichen Maßnahmen zurück.

Nach Aussage des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) deckten Erneuerbare Energien zwischen Januar und März 2023 rund 50 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Allein Windenergieanlagen an Land lieferten im ersten Quartal 2023 rund ein Viertel des Strombedarfs.

Damit ist der Anteil um fünf Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Der prozentuale Anstieg des Anteils der Erneuerbaren Energien ist allerdings nach Einschätzung des BDEW zum Teil auch auf den krisenbedingt gesunkenen Stromverbrauch zurückzuführen, der im ersten Quartal gut sechs Prozent unter dem des Vorjahreszeitraums lag.

Nach einer Analyse des BDEW haben Haushaltskunden und kleinere bis mittlere Gewerbekunden (sog. SLP-Kunden) seit September dieses Jahres insgesamt acht Prozent weniger Gas verbraucht - gemessen an einem auf Basis vergangener Verbrauchsdaten ermittelten Gasreferenzverbrauchs, welcher bei gegebene Temperatur angibt, wie die Verbraucher sonst üblicherweise auf Basis historischer Daten geheizt hätten. Dieser Wert von acht Prozent beschreibt nach Aussage des BDEW allein den Einspareffekt aufgrund von Verhaltensänderungen.

Zu Beginn des Geschäftsjahre 2022/23 lag im Oktober 2022 der Stromverbrauch rund acht Prozent unter dem entsprechenden Vorjahresverbrauch. Gründe für den Rückgang sieht der BDEW einerseits in der ungewöhnlich warmen Witterung, andererseits in Einsparungen der Verbraucher sowie in den Produktionsrückgängen der Industrie.

2.3 Energiepolitisches Umfeld

Gesetzentwurf für schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien beschlossen

Um die Genehmigungsverfahren zu straffen und damit die angestrebte Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien zu unterstützen, hat die Bundesregierung im April 2023 einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Klimaschutzes, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Die Verabschiedung des Entwurfes ist ab Herbst 2023 möglich.

Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesregierung setzt aktuell mit der am 01. Januar 2023 in Kraft getretenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Vorgabe um, dass ab dem Jahr 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Neben elektrischen Wärmepumpen wird der Anschluss an ein Wärmenetz eine der Erfüllungsoptionen für das 65 %-Kriterium sein. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Bundesnetzagentur hebt Eigenkapitalverzinsung an

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Anfang Juni 2023 die Eckpunkte einer höheren Eigenkapitalverzinsung für Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber durch Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes für neue Investitionen im sogenannten Kapitalkostenaufschlag veröffentlicht. Im Kapitalkostenaufschlag werden auf Antrag der Netzbetreiber neue Investitionen in der laufenden Regulierungsperiode in die Erlösobergrenze aufgenommen, wodurch sichergestellt wird, dass Investitionen unmittelbar und nicht erst nach Ende der fünfjährigen Regulierungsperiode zurückverdient werden können. Ziel dieser höheren Eigenkapitalverzinsung ist eine Steigerung von Neuinvestitionen in Netzausbau- und Netzanschlussvorhaben. Der Eigenkapitalzinssatz soll nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur zukünftig aus den Komponenten eines jährlich variablen Basiszinses zuzüglich eines konstanten angemessenen Wagniszuschlags von aktuell rund drei Prozent bestehen. Bislang wurde für den Basiszins ein 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes herangezogen. Der risikolose Basiszins beträgt seit dem ersten Quartal 2023 2,8 Prozent. Nach der dargestellten novellierten Ermittlungssystematik würde der Eigenkapitalzinssatz für 2024 bei etwa 7,09 Prozent liegen.

Nach dem Vorschlag der BNetzA profitieren nur neue Investitionen im Kapitalkostenaufschlag von der Anpassung des Zinssatzes. Für den Anlagenbestand bleibt der Eigenkapitalzinssatz unverändert bei den im Oktober 2021 festgelegten 5,07 Prozent.

2.4 Geschäftsverlauf

Die Energiekrise hat die Entwicklung der Absatz- und Beschaffungsstrategie auch im Geschäftsjahr 2022/23 vor ganz besondere Herausforderungen gestellt. Der SW SG ist es gelungen, sich in dieser Krise als zuverlässiger und konstanter Partner zu positionieren, da die prognostizierten Absatzmengen Strom und Gas weiterhin und erfolgreich am Großhandel frühzeitig abgesichert und eingedeckt werden konnten.

Strategische Ziele, z. B. die Entwicklung und gezielte Ausprägung neuer Geschäftsmodelle in den Marktsegmenten Wärme, Elektromobilität und Photovoltaik (PV), wurden weiterverfolgt und die Zusammenarbeit mit wichtigen Marktteilnehmern wie der Wohnungswirtschaft wurde im Berichtszeitraum intensiviert.

Zum 01.01.2024 wurde der neue öffentliche Dienstleistungsauftrag im Wege der Direktvergabe der Stadt Solingen an die SW SG erteilt. In der Ratssitzung der Stadt Solingen vom 23.03.2023 wurde der neue Nahverkehrsplan beschlossen. In diesem kommt die konsequent an der Nachhaltigkeitsstrategie ausgerichtete Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zum Ausdruck - insbesondere mit Blick auf die Buslinien, Taktungen und Bedienzeiten. Damit wurden die Grundvoraussetzungen für die Erhöhung des sog. Modal-Split, der als Kenngröße die Aufteilung der Verkehrsnachfrage auf verschiedene Verkehrsmittel beschreibt, zugunsten des klimafreundlichen Nahverkehrs in Solingen gelegt. Politisches Ziel ist das Erreichen eines ÖPNV-Anteils von 30 Prozent am Modal-Split.

2.4.1 Bedeutende Vorgänge des Geschäftsjahres 2022/23

Gaspreiserhöhung zum 01. November 2022

Die SW SG hat mit Wirkung zum 01. November 2022 die Gaspreise um rund 70 Prozent erhöht. Kostentreiber waren die gestiegenen Beschaffungspreise, diese hatten sich seit Herbst 2021 mehr als verzehnfacht.

Strompreiserhöhung zum 01. Januar 2023

Aufgrund der Situation am Energiemarkt wurden auch die Strompreise mit Wirkung zum 01.01.2023 angepasst. Diese Anpassung betraf sowohl den Arbeits- wie auch den Grundpreis. Für alle grundversorgten Stromkunden bedeutete dies mit Wirkung zum 01. Januar 2023, dass sich der Arbeitspreis von 27,14 Cent pro kWh um 11,42 Cent pro kWh auf 38,56 Cent pro kWh (brutto) erhöht hat. Der Grundpreis erhöhte sich von 127,83 Euro pro Jahr um 9,52 Euro auf 137,35 Euro pro Jahr (brutto, inklusive Messstellenbetrieb). Für alle Kunden mit einer Wärmepumpe oder einer Wärmespeicher-Heizung wurde eine Erhöhung der Preise um 10,23 Cent pro kWh (brutto) durchgeführt.

Pilotprojekt zur Kundenrückgewinnung

Die SW SG ist im Januar 2023 mit Maßnahmen im Rahmen einer door-to-door-Kampagne zur Kundenrückgewinnung gestartet. Unter Einbindung eines externen Dienstleisters wird versucht, ehemalige Kunden zurückzugewinnen. Als Pilotprojekt wurde eine Laufzeit von Januar bis Mai 2023 mit dem Ziel geplant, rund 1.000 Kunden zurückzugewinnen. Dieses Ziel wurde erfolgreich umgesetzt, womit in der nächsten Stufe Kunden außerhalb des Netzgebiets akquiriert werden sollen.

Auszeichnung der Stadtwerke Solingen mit Qualitätssiegel "TOP-Lokalversorger Strom und Gas"

Die Stadtwerke Solingen wurden durch das unabhängige Energieverbraucherportal zum 14. Mal in Folge mit dem Qualitätssiegel "TOP-Lokalversorger Strom und Gas" ausgezeichnet. Die Bewertungskriterien umfassen nicht nur den Preis der Tarife, sondern auch das Preis-Leistungsverhältnis.

Gas- und Strompreisbremse, Dezember-Hilfe sowie Mehrwertsteuersenkung Gas

Durch die sprunghaft gestiegenen Kosten für Strom und Gas als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, sah sich die Bundesregierung in der Pflicht, Bürgern/Innen sowie Firmen finanziell zu unterstützen. Als Sofortmaßnahme wurden allen Privat- und Gewerbe-Kunden (PuG-Kunden) der Gasabschlag Dezember 2022 erlassen. Ob der Kurzfristigkeit der Maßnahme war die SW SG stark gefordert, diese staatliche Hilfe umzusetzen, was aber letztendlich erfolgreich gelang. Des Weiteren hat der Gesetzgeber insbesondere für PuG-Kunden eine Strom- und Gaspreisbremse konzeptioniert und mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023 verabschiedet. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Laufzeit dieser Regelungen bis Ende April 2024 zu verlängern. Bei der Strompreisbremse hat der Gesetzgeber die Kosten auf 40 ct/kWh gedeckelt, wobei die SW SG durch die erfolgreiche langfristige Eindeckungspolitik in den meisten Tarifen unter diesem Referenzpreis geblieben ist. Der Referenzpreis der Gaspreisbremse liegt mit 12 ct/kWh unter den Gaspreisen der SW SG. Vor diesem Hintergrund musste die SW SG deutliche Anstrengungen unternehmen, die Preisbremsen prozessual und systemseitig umzusetzen. Mittlerweile haben alle Kunden ihre jeweiligen Abrechnungen inklusive der Preisbremsen erhalten.

Als weitere preissenkende Maßnahme hat der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auch für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz vorgesehen - befristet bis zum 31.12.2023. Auch diese Maßnahme wurde organisatorisch und systemseitig erfolgreich umgesetzt.

Bilanzielle Vorsorge für einen möglichen Lieferantenausfall

Die Energiekrise und insbesondere das stark gestiegene und volatile Marktpreisniveau für die Energiebeschaffung von Strom und Gas hat einige Energielieferanten bereits in Bedrängnis gebracht. Vor dem Hintergrund der langfristigen Beschaffungsstrategie der SW SG würde der Ausfall bzw. die Insolvenz eines Hauptenergielieferanten bedeuten, dass zusätzliche Kosten für die erneute Wiedereindeckung bereits in der Vergangenheit eingekaufter Energiemengen bei einem anderen Energielieferanten anfallen würden. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2022/23 wurde in diesem Kontext bilanziell Vorsorge getroffen.

Ausbau regenerativer Strom-Eigenerzeugung

Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden die Erzeugungskapazitäten sowohl mit eigenen Blockheizkraftwerken in Solingen und dem Umland als auch über im Bereich Wind und Photovoltaik (PV) tätige Beteiligungsunternehmen ausgeweitet. Im Neubaugebiet "Hermann-Löns-Weg" in Solingen wurde 2023 das zweite BHKW in den Dauerbetrieb genommen. Damit erwarten wir planmäßig bis zu 440 MWh hocheffiziente Stromerzeugung pro Jahr aus dem Projekt "Hermann-Löns-Weg". Zusätzlich wurde in diesem Geschäftsjahr das Blockheizkraftwerk im Projekt "Böckerhof" in Betrieb genommen. Mit knapp 30 kW elektrischer Leistung ist damit eine Jahresstromerzeugung von 44 MWh zu erwarten. Zusätzlich wurden drei PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 60 kWp und einer prognostizierten Jahresstromerzeugung von 54 MWh in dem Projekt integriert.

Insgesamt war auch das Windjahr 2022 unterdurchschnittlich und führte, je nach Beteiligungsportfolio, zu verminderten Stromerträgen der Anlagen von 5 - 10 Prozent im Vergleich zu den Prognosewerten. Dabei lagen einzelne Windparks sogar leicht über dem Prognosewert, wohingegen die Negativausreißer bis zu 15 Prozent Minderertrag hinnehmen mussten.

Die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (TOW) hat seit Anfang 2017 die Entwicklungsphase erfolgreich abgeschlossen und betreibt ein diversifiziertes Windportfolio in Deutschland mit 100 MW Leistung. Die SW SG hält an der TOW 9,14 Prozent der Geschäftsanteile. Auf Grund des besseren Windangebotes im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 konnte die anteilige Jahresstromproduktion der SW SG am Portfolio auf 22 GWh gesteigert werden.

Die Investition in Folgeprojekte, die in der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) gebündelt werden, befindet sich weiter im Aufbau und kann mit dem Bestandsportfolio schon heute einen wesentlichen (mittelbaren) Beitrag der SW SG zur Energiewende leisten. Im Kalenderjahr 2022 konnten die Erträge aus der Wind- und PV-Erzeugung weiter gesteigert werden, der rechnerische Anteil der Stromproduktion für die SW SG erreichte 37 GWh. Auf Grund ihrer sehr erfolgversprechenden Projekt- Pipeline ist die TEE damit weiterhin auf einem guten Weg, ihr Ziel von 275 MW Leistung zu erreichen bzw. auch übertreffen zu können.

Die Beteiligungen an der Iqony Windpark Ullersdorf GmbH & Co. KG (vormals firmierend unter STEAG Windpark Ullersdorf GmbH & Co. KG) mit 5 MW Leistung und 11 GWh Stromerzeugung sowie an der Biogas Pool 2 für Stadtwerke GmbH & Co. KG (kurz: Biogas Pool) mit 8 GWh aufbereitetem Biogas entwickeln sich weiterhin stabil und konnten die Vorjahresergebnisse bestätigen bzw. im Windpark Ullersdorf sogar leicht steigern. Von den Marktentwicklungen im Gasbereich profitierte die Biogas Pool bei der Vermarktung des Biomethans und konnte damit ein außerordentlich positives Ergebnis für das Kalenderjahr 2022 einfahren.

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) und Nahverkehrsplan

Der erste Teil des Solinger Nahverkehrsplans (NVP) wurde 2021 vom Rat der Stadt Solingen beschlossen, der zweite Teil folgte Anfang 2023. Der NVP beschreibt den Leistungsumfang des künftigen Linien- und Fahrtenangebots im Solinger ÖPNV, die Qualität und den mittel- bis langfristig angestrebten Anteil des ÖPNV am Gesamtverkehr (Modal Split). Die Stadt Solingen wünscht sich eine Mobilitätswende und eine deutliche Verlagerung des Modal-Splits hin zum ÖPNV.

Der Rat der Stadt Solingen hat am 15.06.2023 die SW SG durch Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Wege der Direktvergabe mit der Organisation und Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste in Solingen ab 01.01.2024 für die folgenden 15 Jahre betraut. Im ÖDA ist die künftige Finanzierung des beauftragten ÖPNV-Standards und des Leistungsvolumens sowie die Festlegung der Aufgaben und Leistungen zwischen Aufgabenträger und Verkehrsbetrieb geregelt. Die Beantragung der Wiedererteilung der Liniengenehmigungen liegt der Bezirksregierung vor.

Infolge der höheren Anforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich zukünftig, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, aufwandsseitig und insbesondere auch im Hinblick auf die notwendigen Investitionen finanzielle Mehrbelastungen für den Verkehrsbetrieb.

Gesellschafterbeitrag

Der finanzielle Gesellschafterbeitrag (Gesellschafterzuschuss) eines jeden Geschäftsjahres zum Ausgleich des ansteigenden strukturellen Verkehrsdefizits bestimmt sich auf Basis der "Anlage 8" des ÖDAs. Dort wird festgelegt, dass der SW SG grundsätzlich ein Jahresüberschuss von 1,5 Mio. € nach Steuern zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit erhalten bleiben muss. Der Gesellschafterbeitrag versteht sich grundsätzlich als ein über den 5-jährigen Planungszeitraum (Wirtschafts-/Mittelfristplanung) der SW SG zu ermittelnder und entsprechend der jeweiligen Entwicklung veränderbarer jährlicher Betrag. Entsprechend errechnet sich der aus dem Haushalt der Stadt Solingen zu leistende Gesellschafterzuschuss eines jeden Geschäftsjahres aus dem Finanzierungsbedarf des Verkehrsbetriebes abzüglich des gesellschaftsintern vom Geschäftsbereich Versorgung zur Verfügung gestellten Finanzierungsbeitrages inklusive der unternehmensinternen Gutschrift für eingesparte Ertragsteuern (Steuergutschrift aus dem sogenannten steuerlichen Querverbund).

Ersatzbeschaffungen/ Ausbau Elektromobilität

Die Ersatzbeschaffungen begannen mit dem Projekt "Batteriebetriebener Oberleitungsbus" (BOB) und der Bestellung von 16 Gelenk- und 16 Solofahrzeugen im Jahr 2019. Acht Solo-BOBs sind davon im GJ 2021/22 in den Linienverkehr gegangen, weitere acht Solo-BOBs folgen im GJ 2023/24. Acht Gelenk- BOBs kamen bereits im GJ 2020/21 zur Auslieferung, die restlichen acht Gelenkfahrzeuge folgten im GJ 2022/23. O-Busse, die seinerzeit von dem niederländischen Hersteller VDL Berkhof erworben wurden, konnten nach durchschnittlich 22 Jahren Betriebsdauer ausgemustert werden. Zum Ende des Geschäftsjahres 2022/23 sind 59 Elektro- und 51 Dieselbusse im Einsatz.

Die Gelenk-BOBs werden durch das Land NRW mit 60 Prozent der Mehraufwendungen (Differenz Beschaffungskosten O-Bus alt zu BOB neu) gefördert; dies entspricht 27 Prozent der Fahrzeuggesamtkosten (§ 13 ÖPNVG NRW). Die Solo-BOBs erhalten eine 56-prozentige Förderung der Fahrzeuggesamtkosten, da hier die günstigeren Dieselbusse durch teure Elektrobusse ersetzt werden und somit das Delta "alter zu neuer Bus" größer ist.

Für den Ersatz des restlichen Altbestands an Gelenk-Oberleitungsbussen aus den Jahren 2002 bis 2009 werden 30 Gelenk-BOBs bestellt, mit deren Lieferung im GJ 2025/26 zu rechnen ist. Mit dieser Beschaffung wird ein bestehender Investitionsstau aufgelöst. Damit ein zuverlässiger Fahrbetrieb aufrechterhalten und den Qualitätsstandards des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrags entsprochen werden kann, erfolgt als Übergangsmaßnahme ein Neukauf von 16 Diesel-Gelenkbussen, die ab GJ 2024/25 im Linienverkehr fahren sollen.

Deutschlandticket/ Nachwirkungen Corona-Pandemie/ Ausgleichsleistungen

Ein Anteil des Corona-Rettungsschirms für das Kalenderjahr (KJ) 2022 ist im 1. Quartal des GJ 2022/23 mit 1,245 Mio. € geflossen. Die finale Abrechnung erfolgt erst im Frühjahr 2024. Es wird mit einer anteiligen Rückzahlung der Ausgleichsleistung gerechnet, da im KJ 2022 höhere Kassentechnische Einnahmen (KTE) erzielt wurden als in den Prognosetabellen des VRR vorab berechnet.

Für das KJ 2023 gab es keine Neuauflage des ursprünglichen Rettungsschirms. Für den Zeitraum Januar bis April 2023 wurde ohne direkten Bezug zu den KTE die Energiekostenpauschale, auf Rechnungswagenkilometer bezogen, als überbrückende Ausgleichsleistung für das KJ 2023 beschlossen und in Höhe von 0,315 Mio. € (Anteil GJ 2022/23) ohne Nachweispflicht ausgezahlt.

Das Deutschlandticket (DT) wurde zum 01.05.2023 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden Mindereinnahmen durch das DT im KJ 2023 nach der Rettungsschirm-Systematik zu 100 Prozent ausgeglichen. Dabei erfolgt auch ein weiterer Ausgleich fortgeschriebener Mindereinnahmen der Corona-Pandemie - bezogen auf das Basisjahr 2019.

Nach Einreichung des formellen Antrags erwartet die SW SG Ausgleichszahlungen von insgesamt rund 4 Mio. € für das KJ 2023. Von den bereits erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von 3,1 Mio. € liegt der Anteil für das GJ 2022/23 bei 2,5 Mio. €. Eine finale Abrechnung erfolgt im Frühjahr 2025.

Auch in Solingen wurde das DT gut angenommen. Es konnten bis zum Ende des GJ 2022/23 60 Prozent der Abos in DTs umgewandelt und rund 36 Prozent Neukunden hinzugewonnen werden. Während der Bearbeitungsaufwand für die meisten anderen Ticketarten sinkt, liegt er beim DT erheblich höher, da es sich bei jedem DT um ein Abonnement (Abo) handelt, dessen monatliches Kündigungsrecht mit 19 Prozent wesentlich häufiger wahrgenommen wird. Die Kalkulationsgrundlage eines normalen Abos kann somit dem DT nicht zugrunde gelegt werden. Zusätzlich besteht im Vergleich zum Basisjahr 2019 vor Corona im Jahresdurchschnitt beim Fahrausweisverkauf immer noch ein Delta von 17 Prozent, welches die SW SG bis heute noch nicht wieder aufgeholt hat.

Personalsituation und Betriebsleistung des Verkehrsbetriebes

Der Personalaufwand liegt im GJ 2022/23 mit 19,2 Mio. € etwas höher als im Vorjahr (18,4 Mio. €). Die Einmalzahlung der tariflichen Inflationsausgleichsprämie sowie die monatlichen Zahlungen für die Monate Juli bis Februar 2024 sind hier berücksichtigt. Einsparungen erfolgten durch sechs Warnstreiktage im Frühjahr und die Verkürzung der Öffnungszeiten im Kundencenter Kölner Straße.

Ein großes Problem stellt, wie für die gesamte Branche, auch bei der SW SG der Fachkräftemangel dar. Einige Vakanzen konnten nicht besetzt werden. Vor allem das Fahrpersonal fehlt sowohl beim Verkehrsbetrieb der SW SG als auch bei den beauftragten Fremdfirmen, so dass vermehrt Kurse (einzelne Linienfahrten) an den Verkehrsbetrieb zurückgegeben wurden und von diesem selbst gefahren werden mussten. Zusätzlich lag der Krankenstand beim Fahrpersonal mit 15 Prozent im Jahresdurchschnitt auf hohem Niveau. Damit der Fahrbetrieb weiterhin aufrecht gehalten werden konnte, haben Mitarbeiter aus der Verwaltung vorübergehend Kurse übernommen, was jedoch wieder zu Engpässen an anderer Stelle führte.

Zukünftig soll eine eigene Fahrschule im Verkehrsbetrieb für mehr Busfahrer sorgen. Weitere Recruiting-Konzepte, die z. B. die Zusammenarbeit mit einer ansässigen Sprachschule beinhalten, werden derzeit erarbeitet.

2.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die SW SG setzt für die interne Steuerung ein zeitnahes, umfassendes monatliches und nach den Kerngeschäftsfeldern Versorgung und Verkehr differenziertes Berichtswesen ein. Die Versorgung wird wiederum nach den einzelnen Sparten getrennt betrachtet. Einzelne Gewinn- und Verlustrechnungen werden anhand getrennter Buchungskreise für Versorgung und Verkehr aufgestellt und für das Gesamtunternehmen zusammengefasst. Im monatlichen Rhythmus erfolgen im Wesentlichen Analysen von Plan-/ Ist- und Plan-/ Hochrechnungs-Abweichungen mit dem Ziel, bei Abweichungen und das Unternehmensergebnis gefährdende Fehlentwicklungen zeitnah adäquate Gegenmaßnahmen einzuleiten. Zur Plausibilisierung der aktuellen Entwicklungen erfolgt ergänzend der Ist-Ist-Vergleich (Zeitreihenvergleich).

Ebenfalls Bestandteil des monatlichen Berichtswesens ist die Ergebnisentwicklung der SWS Netze, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht.

Die finanziellen Kennzahlen EBITDA, EBIT und EBT sind für die Steuerung des Unternehmensergebnisses relevant. Die nichtfinanziellen Kennzahlen sind die Absatzmenge in MWh bei Strom und Gas bzw. 1.000 m 3 bei Wasser sowie die Anzahl der Fahrten in 1.000 beim Verkehrsbetrieb. Die Entwicklung der Kennzahlen ist im Folgenden dargestellt:

Geschäftsjahr 2022/23

in Plan Ist Abw.
Versorgung
Strom MWh 545.550 446.148 -99.402
Gas MWh 1.163.700 969.850 -193.850
Wasser 1.000 m 3 10.849 10.115 -734
Verkehr
Fahrten 1.000 Fahrten 18.709 19.507 798
Kennzahlen
EBITDA Tsd. € 17.947 34.126 16.179
EBIT Tsd. € 249 14.584 14.335
EBT Tsd. € -1.765 12.892 14.657

Im Geschäftsjahr 2022/23 hat die SW SG die geplanten Strom-Verkaufsmengen nicht erreicht. Im eigenen Netzgebiet liegen die Ist-Mengen rund 17 Prozent unter den entsprechenden Plan-Mengen, die Vorjahreswerte wurden um etwa 13 Prozent unterschritten. In fremden Netzgebieten konnten die Planwerte um 27 Prozent nicht erfüllt werden, die Vorjahreswerte wurden mit 20 Prozent unterschritten.

Die im Geschäftsjahr 2022/23 im eigenen Netzgebiet realisierten Gasmengen liegen rund 21 Prozent unter den Plan-Werten und 18 Prozent unter den Vorjahreswerten. In fremden Netzgebieten wurden die geplanten Mengen um etwa 4 Prozent und der Vorjahreswert um 15 Prozent unterschritten.

Die unter Plan liegenden Strom- und Gasmengen sind im Wesentlichen auf die sehr hohen Energiepreise und damit einhergehenden Einsparmaßnahmen der Verbraucher (u. U. verstärkt durch öffentliche Spar-Appelle seitens der Politik), die milde Witterung sowie auf den Produktionswegfall eines insolventen Großkunden zurückzuführen. Auch wurden die Absatzmengen unter der Prämisse geplant, dass sich die Verbräuche nach der Corona-Krise wieder normalisieren.

Die höhere Anzahl der Fahrten im Bereich des Verkehrsbetriebs ist u. a. auf Neukunden zurückzuführen, die im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket gewonnen werden konnten, sowie auf eine beginnende Normalisierung der Fahrgastzahlen nach der Corona-Krise.

Die deutlich besser ausfallenden finanziellen Ergebniskennzahlen EBITDA, EBIT und EBT sind im Wesentlichen die Folge eines operativ erfolgreichen Geschäftsjahres 2022/23, welches jedoch durch außerordentliche Einmaleffekte - resultierend aus den Preisverwerfungen am Energiemarkt und unserer erfolgreichen Beschaffungsstrategie - geprägt ist.

2.6 Weitere Leistungsindikatoren

Zum Stichtag 30.09.2023 beschäftigte die SW SG 537 Mitarbeitende (ohne dual Studierende, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und ruhende Arbeitsverhältnisse) - davon 228 im Versorgungs- und 309 im Verkehrsbetrieb. Aufgrund des Fachkräftemangels konnten viele Planstellen im Geschäftsjahr 2022/23 nicht zeitnah besetzt werden.

Als lokaler und regionaler Energieversorger steht die SW SG für eine nachhaltige Energie- und Wasserversorgung unter Berücksichtigung des Umweltschutzes. Neben nachhaltigen Produkten im Portfolio ist die Stromeigenerzeugung aus regenerativen Energien schon jetzt eine feste Größe. Im Rahmen der Beteiligungen, u. a. an der TEE und der TOW, wurde im zurückliegenden Geschäftsjahr die mittelbare Stromeigenerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik weiter ausgebaut.

2.7 Lage

2.7.1 Ertragslage

Die SW SG schließt das Geschäftsjahr 2022/23 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 4.125 Tsd. € ab (Vorjahr: 1.825 Tsd. €).

Im Geschäftsjahr 2022/23 betrugen die Umsatzerlöse der SW SG 333.458 Tsd. €. Dies entspricht einem Anstieg von 24 Prozent beziehungsweise 63.607 Tsd. € gegenüber dem Vorjahreswert. Die wesentlichen Treiber hierfür sind im Versorgungsbereich ein äußerst hohes Preisniveau für Energie und gestiegene Rückverkaufsmengen bzw. -erlöse.

Die gesamten Umsatzerlöse entfallen mit 313.105 Tsd. € auf die Energie- und Wasserversorgung und mit 20.353 Tsd. € auf den Verkehrsbetrieb.

Im Bereich der Energie- und Wasserversorgung ist das von der SWS Netze geleistete Pacht- und Dienstleistungsentgelt mit 25.022 Tsd. € (Vorjahr: 24.511 Tsd. €) enthalten. Davon betreffen 5.404 Tsd. € die Netzpacht Strom und 5.141 Tsd. € die Netzpacht Gas.

Die Verkaufsentwicklung im Einzelnen:

Geschäftsjahr 2022/23 Veränderungen ggü. Vorjahr
in Absatz Umsatz Absatz Umsatz
Versorgung
Strom MWh / Tsd. € 446.148 127.378 -71.034 15.658
Gas MWh / Tsd. € 969.850 107.110 -196.330 33.291
Wasser 1.000 m 3 / Tsd. € 10.115 24.294 -601 -47
Verkehr
Fahrten 1.000 Fahrten / Tsd. € 19.507 17.127 -134 3.651

Im Geschäftsjahr 2022/23 ist die Strom-Absatzmenge im Vorjahresvergleich um 71 GWh bzw. 14 Prozent gesunken. Die Stromerlöse dagegen sind um 14 Prozent gestiegen. Ursächlich sind stark gestiegene Absatzpreise, welche u. a. für die deutlich gesunkenen Mengen (durch krisenbedingte Einsparungen) verantwortlich sind. Weiterhin spiegelt sich die Insolvenz eines Solinger Großkunden in den gesunkenen Mengen wider.

Die Gas-Absatzmenge ist im Geschäftsjahr 2022/23 im Vorjahresvergleich um 17 Prozent gesunken, die Gaserlöse steigen allerdings um 45 Prozent. Hier wirken die hohen Absatzpreise noch stärker auf die absetzbare Menge als in der Stromversorgung.

Im Geschäftsjahr 2022/23 ist die Absatzmenge Wasser im Vorjahresvergleich um 6 Prozent gesunken, der Umsatz ist aufgrund einer Erhöhung der Absatzpreise nahezu konstant.

Der Verkehrsbetrieb konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr die Anzahl der Fahrten nahezu halten. Der Umsatz dagegen ist deutlich angestiegen. Hauptursache für die Zunahme ist das erfolgreiche Deutschlandticket und die Tatsache, dass die im Vorjahr für die Mindererlöse im Jahr 2021/22 aus den Rettungsschirmen von Bund, Land bzw. Kommune erhaltenen Ausgleichsleistungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen zu erfassen waren.

Die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Erträge ist im Vergleich zum Vorjahr mit einem Anstieg um 5.680 Tsd. € im Wesentlichen durch den im Zuge der Verschmelzung der itec auf die SW SG (Verschmelzungsstichtag: 01.10.2022) erzielten Übernahmegewinn sowie die Auflösung von Rückstellungen begründet.

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent beziehungsweise 53.682 Tsd. € erhöht. Diese sprunghafte Steigerung ist - wie auch bei den Umsatzerlösen - dem sehr hohen Preisniveau auf den Energiebeschaffungsmärkten geschuldet. Des Weiteren spiegelt sich in dieser Position die im Rahmen einer Rückstellung getroffene Vorsorge für einen möglichen Ausfall von Energielieferanten wider.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind in Folge des allgemein höheren Preisniveaus gegenüber dem Vorjahr um 2.318 Tsd. € bzw. vier Prozent gestiegen.

Hauptursachen des gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent bzw. 2.116 Tsd. € höheren Personalaufwands sind die im Jahresschnitt etwas höhere Anzahl von Vollzeitkräften und die Tarifeinigung mit der Zahlung einer Inflationsausgleichprämie bis einschließlich Februar 2024.

Die gestiegenen Abschreibungen in Höhe von 13.179 Tsd. € (Vj. 12.390 Tsd. €) sind im Vergleich zum Vorjahr auf das erneut deutlich höhere Investitionsvolumen zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 687 Tsd. € bzw. zwei Prozent leicht rückläufig. Das ist vor allem geprägt durch höhere Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen, Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen und steigenden Kosten für IT-Leistungen. Die für das Geschäftsjahr 2022/23 zu entrichtenden Konzessionsabgaben für Strom, Gas und Wasser belaufen sich auf 8.967 Tsd. € (Vj. 9.892 Tsd. €).

Die Zinsaufwendungen sind um 45 Prozent auf 1.843 Tsd. € gestiegen. Ursächlich hierfür sind die überwiegende Finanzierung des hohen Investitionsvolumens durch Kreditaufnahmen und das sehr deutlich gestiegene Zinsniveau.

Die Aufwendungen aus der Übernahme des Verlustes der SWS Netze betrugen 8.088 Tsd. € (Vorjahr 7.153 Tsd. €). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf gestiegene Personalaufwendungen (u. a. vor dem Hintergrund des im Geschäftsjahr 2023 erfolgten Tarifabschlusses) sowie das regulatorisch bedingte Absinken der Erlösobergrenze zurückzuführen.

Das Jahresergebnis 2022/23 in Höhe von 4.125 Tsd. € entfällt mit einem Jahresüberschuss von 13.621 Tsd. € auf den Geschäftsbereich Versorgung und mit einem Jahresfehlbetrag von 9.496 Tsd. € auf den Geschäftsbereich Verkehr.

Die Steigerung des Jahresüberschusses der Versorgung auf 13.621 Tsd. € (Vj. 9.152 Tsd. €) liegt an einer positiven Geschäftsentwicklung, welche jedoch durch außerordentliche Einmaleffekte - resultierend aus den Preisverwerfungen am Energiemarkt und unserer erfolgreichen Beschaffungsstrategie - geprägt ist. Darüber hinaus ist in dem Ergebnis als weiterer außerordentlicher Effekt der Übernahmegewinn in Höhe von 2.750 Tsd. € aus der Verschmelzung der itec enthalten, welcher auf der Grundlage eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses im Rahmen der Bilanzaufstellung der Gewinnrücklage zugeführt wurde.

Der Jahresfehlbetrag des Verkehrsbetriebes beträgt im Berichtsjahr 9.496 Tsd. € (Vj. 7.326 Tsd. €). Diese Ergebnisverschlechterung resultiert im Wesentlichen aus höheren Kosten für Fahrstrom, Versicherungen, höheren Abschreibungen, Reinigungskosten für die Busse und Aufwendungen für notwendige Beratungsleistungen im Rahmen der Erteilung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zum 01.01.2024.

Das Gesamtunternehmen schließt vor diesen Hintergründen mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 4.125 Tsd. € (Vj. Verlust von 1.825 Tsd. €) ab.

2.7.2 Finanzlage

Zum Stichtag 30.09.2023 betragen die liquiden Mittel 528 Tsd. € gegenüber 2.745 Tsd. € im Vergleich zum Vorjahr.

Die Kreditlinien der SW SG in Höhe von 44.500 Tsd. € waren zum 30.09.2023 in Höhe von 469 Tsd. € (Vj. 6.120 Tsd. €) in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag waren noch freie Kreditlinien in Höhe von 44.031 Tsd. € (Vj. 39.380 Tsd. €) vorhanden.

Investitionen in Sach- und Finanzanlagen sowie in das immaterielle Anlagevermögen wurden einerseits mit Mitteln aus dem operativen Cashflow und andererseits durch Darlehensaufnahmen sowie Inanspruchnahmen bestehender Kreditlinien finanziert. Die Finanzierung aller Maßnahmen war stets gesichert.

Die Darlehensverbindlichkeiten der SW SG gegenüber Kreditinstituten betrugen zum 30.09.2023 insgesamt 49.661 Tsd. € gegenüber 51.212 Tsd. € im Vorjahresvergleich. Dieser Rückgang resultiert aus den planmäßigen Tilgungen sowie einer Umschuldung und der Neuaufnahme eines Darlehens für Fahrzeugfinanzierungen.

Im Geschäftsjahr 2022/23 waren zu jedem Zeitpunkt das finanzielle Gleichgewicht sowie die Fähigkeit, fällige Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt erfüllen zu können, gewährleistet.

2.7.3 Vermögenslage

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung einiger zentraler Bilanzkennzahlen im Überblick:

Übersicht Geschäftsjahr
in 2022/23 2021/22 Veränderung
Bilanzsumme Tsd. € 333.718 283.920 49.798
Eigenkapitalquote Prozent/ -Punkte 23,6 27,0 -3,4
Deckungsgrad I des Anlagevermögens durch Eigenkapital Prozent/ -Punkte 41,4 41,7 -0,3

Die Bilanzsumme ist zum Stichtag 30.09.2023 um 49.798 Tsd. € auf 333.718 Tsd. € gestiegen. Durch die gestiegene Bilanzsumme bei gleichzeitig nur geringfügig höherem Eigenkapital ist im Vorjahresvergleich die Kennzahl Eigenkapitalquote um 3,4 Prozentpunkte auf 23,6 Prozent gefallen, der Deckungsgrad I beträgt nahezu unverändert 41,4 Prozent. Das Absinken der EK-Quote auf unter 25 Prozent ist als kritisch einzustufen, da Kreditinstitute die Entwicklung des Nettovermögens zunehmend kritischer beobachten. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde gemeinsam mit den Gesellschaftern der SW SG ein Projekt gestartet, um die Eigenkapitalquote dauerhaft auf einen Wert von mindestens 25 Prozent der Bilanzsumme zu stabilisieren.

Das Anlagevermögen ist um 6.834 Tsd. € auf 190.578 Tsd. € gestiegen. Die Schwerpunkte bei den Investitionen in Sachanlagen waren die Verteilungsanlagen der Versorgung (6.943 Tsd. €), die neuen Batterie-Oberleitungsbusse des Verkehrsbetriebs (7.282 Tsd. €) sowie die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau (4.126 Tsd. €). Die letztgenannte Position beinhaltet im Wesentlichen geleistete Anzahlungen an die SWS Netze Solingen für noch nicht abgerechnete Leistungen in das Anlagevermögen der SW SG. Die Finanzanlagen sind trotz neuer Investitionen in Beteiligungen (IDS Infrastrukturdienstleister Solingen GmbH zuzüglich eines Gesellschafterdarlehens, Klimawerke GbR und Versorger Allianz 450) durch die Verschmelzung der itec und planmäßige Tilgungen von gewährten Aktivdarlehen um 24 Tsd. € gesunken.

Das Umlaufvermögen ist im Berichtszeitraum um 42.628 Tsd. € auf 142.280 Tsd. € gestiegen. Die Vorräte sind zum Bilanzstichtag um 83 Tsd. € auf 5.556 Tsd. € leicht gesunken. Die Bestände der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Berichtsjahr um 48.758 Tsd. € von 79.098 Tsd. € im Vorjahr auf 127.855 Tsd. € gestiegen und insbesondere Folge des höheren Umsatzvolumens.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Berichtsjahr von 22 Tsd. € auf 6 Tsd. € gesunken. Wechselseitige Ansprüche zwischen der Gesellschafterin Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) und der SWS Netze wurden zum Bilanzstichtag auf der Grundlage eines Aufrechnungsvertrags verrechnet, so dass diese jeweils zu diesem Stichtag durch Erfüllung erloschen sind.

Der Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände um 3.379 Tsd. € ist stichtagsbedingten Schwankungen geschuldet, insbesondere gegenüber dem Vorjahr abweichenden Abrechnungs- bzw. Zahlungsterminen.

Der Bestand an liquiden Mitteln ist zum Bilanzstichtag 30.09.2023 gegenüber dem Vorjahreswert von 2.745 Tsd. € um 2.217 Tsd. € auf 528 Tsd. € gesunken.

Das Eigenkapital ist zum Stichtag 30.09.2023 im Vorjahresvergleich auf 78.888 Tsd. € gestiegen. Zurückzuführen ist diese Veränderung um 2.300 Tsd. € auf den höheren Jahresüberschuss.

Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (17.605 Tsd. €). Im Wesentlichen liegt dies an der Zuführung von Rückstellungen für den Ausfall von Energielieferanten und den damit drohenden höheren Aufwendungen für die Neueindeckung mit Energie sowie die Rückstellung für Ertragsteuern.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Vorjahresvergleich infolge von planmäßigen Tilgungsleistungen sowie einer geringeren Inanspruchnahme der Kreditlinien gegenüber dem Vorjahr von 59.432 Tsd. € um 9.253 Tsd. € auf 50.178 Tsd. € gesunken.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Vergleich zum vorangegangenen Bilanzstichtag mit 5.742 Tsd. € rund 3.837 Tsd. € geringer.

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr um 32.094 Tsd. € auf 110.728 Tsd. € angestiegen. Hauptursächlich für die Entwicklung sind die auf Grund der Preisentwicklung erhöhten Abschlagszahlungen der Kunden.

3 Prognosebericht

Die SW SG erwartet in den nächsten Jahren in ihrer rollierenden Planung eine auf Höhe der letztjährigen Mittelfristplanung liegende Ergebnislinie in Höhe von 1,6 Mio. € bis 2,0 Mio. €.

Die Versorgungssparte der SW SG bestätigt im Wesentlichen die letztjährige Planlinie in Höhe von 9,0 Mio. € bis 9,2 Mio. €.

Steigende Aufwendungen werden im Bereich Verkehr durch den ab Januar 2024 geltenden Nahverkehrsplan mit einer Laufzeit von 15 Jahren erwartet, da dieser höhere qualitative und quantitative Anforderungen an den ÖPNV formuliert und einen Ausbau der Elektromobilität fordert. In die Planung eingeflossen sind insbesondere höhere Investitionen in den Fahrzeugpark, um den hier vorhandenen Investitionsstau aufzulösen. Der Rat der Stadt Solingen hat im Juni 2023 die SW SG durch Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) im Wege der Direktvergabe mit der Organisation und Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste in Solingen betraut, in welchem auch ein kommunaler Finanzierungsausgleich über einen entsprechenden Gesellschafterbeitrag vereinbart ist. Die Ergebnislinie der letztjährigen Mittelfristplanung kann damit auch im Verkehrsbetrieb bestätigt werden, wobei ein möglicher neu zu bestellender Leistungsaufwuchs durch den Aufgabenträger noch nicht in die Planung eingeflossen ist.

Die folgende Übersicht stellt die Plan-Werte 2023/24 den Ist-Werten des Geschäftsjahres 2022/23 gegenüber:

Übersicht in 2022/23 Ist 2023/24 Plan Abw.
Versorgung
Strom MWh 446.148 452.728 6.580
Gas MWh 969.850 1.116.084 146.234
Wasser 1.000 m 3 10.115 10.649 534
Verkehr
Fahrten 1.000 Fahrten 19.507 19.800 293
Kennzahlen
EBITDA Tsd. € 34.126 25.191 -8.935
EBIT Tsd. € 14.584 4.150 -10.434
EBT Tsd. € 12.892 1.578 -11.314

Die Planabsatz-Werte des Geschäftsjahres 2023/24 liegen im Bereich Strom mit 452.728 MWh ein Prozent unter den Ist-Werten des Berichtsjahres. Der für das Geschäftsjahr 2023/24 geplante Gas- Absatz in Höhe von 1.116 GWh wird die Absatzmenge des Berichtsjahres mit voraussichtlich zwölf Prozent deutlich überschreiten.

Der für 2023/24 erwartete Deckungsbeitrag aus neuen Produkten und Dienstleistungen ist ergänzend zu den bereits genannten Planwerten mit 1.394 Tsd. € veranschlagt.

Die für 2023/24 geplante Wasser-Absatzmenge von 10.649 Tsd. m 3 liegt 5,3 Prozent über den Ist-Werten des Berichtsjahres.

Die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2023/24 geplanten Fahrten unterstellt eine Erholung der Fahrgastzahlen nach dem Corona-bedingten Einbruch. Des Weiteren berücksichtigt der Wirtschaftsplan für das GJ 2023/24 pauschal 5,0 Mio. € für Aufwandszuschüsse und Ausgleichsleistungen für Mindereinnahmen durch das Deutschlandticket. Ab dem GJ 2023/24 entfällt die Nachschusspflicht des Bundes, sofern nicht kurzfristig die Politik eine Änderung beschließt. Die Branche rechnet deshalb mit rund 1 Mrd. € fehlender Ausgleichsleistungen für die Verkehrsunternehmen. Zusätzlich werden dann die Einnahmen den Bundesländern nach dem Wohnort des Nutzers (PLZ-Prinzip) zugeordnet. Ab 2026 soll eine neue Einnahmeaufteilung auf Bundesebene gelten, die bis dahin erarbeitet werden muss.

Mit Blick auf die finanziellen Plan-Kennzahlen EBITDA, EBIT und EBT für das Geschäftsjahr 2023/24 stellt sich die erwartete Entwicklung wie folgt dar: Im EBITDA wird mit einem Rückgang von 8.935 Tsd.

€ gerechnet, bei den Kennzahlen EBIT und EBT liegt der entsprechende Plan-Wert im Vergleich zu den Ist-Werten des Berichtsjahres 2022/23 um 10.434 Tsd. € bzw. 11.314 Tsd. € niedriger. Eine direkte Vergleichbarkeit der im Geschäftsjahr 2022/23 realisierten Kennzahlen zu den planerischen Kennzahlen ist nicht gegeben. Zurückzuführen sind diese Veränderungen auf ein operativ erfolgreiches Geschäftsjahr 2022/23, welches jedoch auch durch die oben genannten außerordentlichen Einmaleffekte geprägt ist.

In der Mittelfristplanung wird von einer stabilen Ergebnislage ausgegangen. Aus der Strategieplanung werden mittel- und langfristig neue Impulse (z. B. durch neue Produkte und Dienstleistungen, effizientere Prozesse sowie Digitalisierungsmaßnahmen) mit entsprechenden Erfolgspotenzialen erwartet, um diese Ergebnislinie zu realisieren.

Mittelfristig ist aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der SW SG und der SWS Netze berücksichtigt, dass im Planungszeitraum ab 2023/24 bis 2027/28 das Ergebnisniveau der SWS Netze, entsprechend dem regulatorisch vorgegebenen Effizienzpfad, von einem Verlust in Höhe von 8,6 Mio. € auf einen Verlust von 11,2 Mio. € steigt.

Der geplante Personalbestand zum 30.09.2024, bestehend aus 575 Mitarbeitenden, einem dualen Studenten sowie 28 Auszubildenden, basiert auf einer Fortschreibung des derzeitigen Stellenplans.

Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023/24 wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats am 14.08.2023 beraten und in der Sitzung am 28.08.2023 der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Die Gesellschafterin Stadt-Sparkasse Solingen hat diesem Beschluss am 06.09.2023 und die Gesellschafterin Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH 25.09.2023 - jeweils im schriftlichen Umlaufverfahren - zugestimmt.

Bestehende Unsicherheiten wie beispielsweise der Eintritt einer Gasmangellage inklusive Preisverwerfungen am Energiemarkt sowie hieraus resultierende regierungsseitige Unterstützungsmaßnahmen sind mangels seriöser Kalkulierbarkeit nicht in der Planung berücksichtigt. Gleiches gilt auch für den Verkehrsbetrieb und die Einführung des 49-€-Tickets mit einhergehenden Kompensationszahlungen.

4 Risiko- und Chancenbericht

4.1 Risikomanagementsystem

Mit Hilfe des Risikomanagementsystems der SW SG sollen aktuelle und potenzielle Gefährdungen der Zielerreichung erkannt, bewertet und systematisch erfasst werden. Ziel ist die Sicherung des Erfolges und Bestandes des Unternehmens sowie die rechtzeitige Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen. Unerlässlich ist es in diesem Zusammenhang auch, unternehmerische Chancen zu identifizieren und zu nutzen, um den Unternehmenserfolg zu stabilisieren und zu steigern. Jedes Risiko wird somit daraufhin untersucht, ob auch Chancen bestehen.

Die Risikoerkennung ist aufgrund der sich ständig ändernden Verhältnisse eine permanente Aufgabe. Daher ist das Risikomanagementsystem bei der SW SG in alle Unternehmensbereiche inklusive der Mehrheitsbeteiligungen (SWS Netze und EDL) vernetzt. Eine Verfahrensanweisung erläutert die einschlägigen Bezeichnungen, regelt die Verantwortlichkeiten und beschreibt die Ablauforganisation des Risikomanagementsystems. Ein Risikohandbuch, in dem der Risikomanagementprozess detailliert beschrieben wird, ergänzt diese Verfahrensanweisung. Die Erfassung und Auswertung der Risiken erfolgt in der Risikosoftware okular PROKORISK, über das auch das Reporting erfolgt.

Die Geschäftsführung und alle Bereichsleitungen erhalten monatlich durch das Controlling einen Risikobericht. Der Aufsichtsrat wird in jeder regulären Sitzung über die TOP-10-Risiken informiert. Ein Überblick über die gesamte Risikosituation mit der Erläuterung von Veränderungen und einem Ausblick in die Zukunft ergänzt den Bericht. Hierdurch ist der Aufsichtsrat immer umfassend über die wesentlichen Risiken des Unternehmens informiert.

Die Einteilung der Risiken erfolgt in die Kategorien Strategische Risiken, Marktrisiken, politisch/rechtliche und gesellschaftliche Risiken, Finanzmarktrisiken, Risiken aus Corporate Governance und Leistungsrisiken.

4.2 Gesamtbild der Risiken- und Chancenlage

Die wesentlichen zehn Risiken der SW SG finden sich in den Bereichen Markt, den Stabsstellen der Geschäftsführung sowie im Verkehr.

Chancen finden sich in der Hauptsache bei Marktrisiken, wie z. B. bei Mengenabweichungen, Kundenverlusten und Bindefristrisiken.

Nachfolgend werden die wichtigsten Risiken sowie die Chancen erläutert, die auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wirken können.

Alle bekannten Risiken werden nach dem aktuellen Erkenntnisstand bewertet. Insgesamt haben sich im vergangenen Geschäftsjahr 2022/23 keine Anhaltspunkte für Risiken ergeben, die sich bestandsgefährdend auf das Unternehmen auswirken können.

4.3 Risiken und Chancen

Im Bereich Versorgung besteht, wie auch im vergangenen Geschäftsjahr, das Risiko des Ausfalls eines Hauptvertragspartners für die Beschaffung von Strom oder Gas z. B. durch Insolvenz dieses Partners. Bewertet werden die Kosten der Wiedereindeckung bei einem anderen Partner im Falle eines solchen Ausfalls. Hierzu wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2022/23 bilanzielle Vorsorge getroffen.

Das allgemeine Pandemierisiko, welches aufgrund der Covid-19-Pandemie in die Risikobetrachtung aufgenommen wurde, beinhaltet mögliche Ergebniseinbußen, die durch wirtschaftliche Auswirkungen und gesellschaftliche Vorsichtsmaßnahmen bei einer Pandemie entstehen können. Eine Neuauflage des bekannten Rettungsschirms gibt es für das GJ 2023/24 nicht mehr. Ein Ausgleich soll - im Bereich Verkehr - über die Finanzierung des Deutschlandtickets erfolgen.

Das Datenschutzrisiko umfasst insbesondere die Teilrisiken entgangener Gewinn (aufgrund Reputationsschaden), Schadenersatz und Bußgeld. Fehlende oder risikobehaftete Auftragsverarbeitungs-Verträge (AV-Verträge) bilden ebenfalls ein Risiko, da ein fehlender AV-Vertrag mit einem Bußgeld geahndet und mit Schadenersatz belegt werden kann.

Weitere Risiken sind der Ausfall von Geschäftskunden aufgrund von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit sowie im Bereich Markt das Risiko "Ausgleichsenergie Strom". Bei Abweichungen zwischen Prognose- und vorläufigen Ist-Verbrauchswerten wird der SW SG Ausgleichsenergie in Rechnung gestellt.

Chancen ergeben sich in der Versorgungssparte vor allem aus dem konsequent verfolgten Weg der strategischen Neuausrichtung. Dieser verfolgt unter anderem die Ziele der Generierung neuer marktfähiger Produkte und der permanenten Struktur- und Prozessoptimierung.

Im Verkehrsbetrieb stellen vor allem mögliche Kundenverluste ein Risiko dar. Zum einen liegen die Fahrgastzahlen nach der Covid-19-Pandemie weiterhin unter dem Niveau von 2019. Für den Fall, dass die staatlichen Ausgleichszahlungen für Corona-bedingte Einnahmenausfälle und für das Deutschlandticket auslaufen bzw. nicht noch kurzfristig von der Politik zur Absicherung des Kalenderjahres 2024 beschlossen werden, ergibt sich daraus ein entsprechendes Defizit. Ein solches Risiko besteht ebenso für die Entwicklung des kommunalen Finanzierungsausgleichs. Zum anderen wird aber auch das generelle Risiko des Rückganges von Fahrten betrachtet, der zu Einnahmerückgängen führen kann. Die Gefahr, dass die Anzahl der ÖPNV-Kunden zurückgeht, ergibt sich zum einen aus dem Einfluss der Einwohner- und Schülerzahlen auf die ÖPNV-Nutzung und zum anderen auch daraus, dass Änderungen des Fahrplanangebotes und/ oder steigende Ticketpreise infolge von Tariferhöhungen des Verkehrsverbundes zu einem Nachfragerückgang führen.

Auch im Verkehrsbetrieb besteht das Risiko fehlender oder risikobehafteter Auftragsverarbeitungs- Verträge, die zu einem Bußgeld oder Schadenersatzzahlungen führen können.

Für den Verkehrsbetrieb der SW SG bestehen grundsätzlich Chancen u. a. in einer Fortsetzung der stringenten Kundenorientierung in Verbindung mit einer auskömmlichen Finanzierung des Deutschlandtickets, weiteren Kostensenkungsmaßnahmen insbesondere nach der Auflösung des Investitionsstaus, in der Digitalisierung von Prozessen, sowie Kooperationen in den Bereichen Verkehrsleistung und -management, da hierdurch der Kostendeckungsgrad im Verkehrsbetrieb verbessert werden kann.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Abs. 4 HGB

Im Mai 2015 ist das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" (FüPoG) in Kraft getreten, mit dem Ziel, den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant zu erhöhen.

Mit dem im August 2021 in Kraft getretenen zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) wurden die bestehenden Regelungen weiterentwickelt: Zwar bleibt die Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung von null grundsätzlich weiterhin zulässig (unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots), sie muss fortan jedoch ausführlich und verständlich begründet werden. Das sogenannte Verschlechterungsverbot besagt, dass die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten dürfen, wenn der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent liegt.

Die Stadtwerke Solingen GmbH unterliegt mit ihrem Versorgungs- und Verkehrsbetrieb der Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz, so dass das Führungspositionengesetz Anwendung findet. Keine Anwendung findet das Gesetz auf die SWS Netze Solingen GmbH, da dort weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigt werden.

Am 24.05.2022 hat die Geschäftsführung mit zustimmender Kenntnisnahme durch den Aufsichtsrat Zielgrößen für den Frauenanteil in Versorgung und Verkehr mit Fristsetzung bis zum 30.06.2027 festgelegt. Die neuen Zielgrößen für den Frauenanteil der Stadtwerke Solingen GmbH mit Fristsetzung bis zum 30.06.2027 stellen sich in den ersten beiden Hierarchieebenen unterhalb der Geschäftsführung wie folgt dar:

Zielgrößen zum Stichtag 30.06.2027

Ebenen unterhalb der Geschäftsführung in Zielgröße
1. Hierarchieebene Prozent 28,57
2. Hierarchieebene Prozent 25,00

 

Solingen, den 2. November 2023

Andreas Schwarberg

Bilanz zum 30. September 2023

Aktivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.277.623,68 1.410.923,76
II. Sachanlagen 165.230.295,69 159.239.565,00
III. Finanzanlagen 23.070.288,28 23.094.095,83
190.578.207,65 183.744.584,59
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.556.220,69 5.639.340,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 127.855.438,10 79.097.904,42
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.791,73 21.681,49
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 281.704,26 716.630,18
4. sonstige Vermögensgegenstände 8.052.321,59 11.430.825,17
136.195.255,68 91.267.041,26
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 528.081,73 2.744.745,38
142.279.558,10 99.651.127,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 859.908,25 524.195,29
333.717.674,00 283.919.907,42

Passivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 61.360.000,00 61.360.000,00
II. Kapitalrücklage 10.004.510,65 10.004.510,65
III. Gewinnrücklage 6.147.805,70 3.398.071,89
IV. Bilanzgewinn 1.375.645,85 1.825.055,28
78.887.962,20 76.587.637,82
B. Empfangene Ertragszuschüsse 11.343.670,93 10.934.884,84
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.645.227,00 3.850.832,00
2. Steuerrückstellungen 8.853.613,60 408.575,91
3. sonstige Rückstellungen 48.747.572,42 39.382.021,02
61.246.413,02 43.641.428,93
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50.178.149,07 59.431.542,47
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.529.558,18 3.576.593,61
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.742.147,48 9.579.375,14
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.944.707,87 124.752,13
5. sonstige Verbindlichkeiten 110.727.761,85 78.633.384,73
181.122.324,45 151.345.648,08
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.117.303,40 1.410.307,75
333.717.674,00 283.919.907,42

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2021 - 30.09.2022
1. Umsatzerlöse 333.457.693,59 269.851.381,12
2. andere aktivierte Eigenleistungen 3.852,53 17.213,22
3. sonstige betriebliche Erträge 26.547.226,65 20.867.254,76
360.008.772,77 290.735.849,10
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -188.574.411,28 -134.891.712,92
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -67.456.716,87 -65.139.273,79
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -30.895.358,28 -29.013.180,67
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -8.647.024,80 -8.412.837,16
davon für Altersversorgung € 2.496.777,27 (Vorjahr: T€ 2.681)
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -13.179.363,02 -12.389.714,65
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -30.125.717,75 -30.812.677,80
-338.878.592,00 -280.659.396,99
8. Erträge aus Beteiligungen 1.724.990,00 1.250.368,66
davon aus verbundenen Unternehmen € 109.019,68 (Vorjahr: T€ 246)
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 1.175,42 0,00
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, 104.041,44 160.354,14
davon aus verbundenen Unternehmen € 13.859,95 (Vorjahr: T€ 70)
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 265.192,37 462,36
davon aus verbundenen Unternehmen € 254.058,61 (Vorjahr: T€ 0)
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen -219.054,80 -35.000,00
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, -1.843.104,03 -1.272.655,11
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen € 122.079,00 (Vorjahr: T€ 129)
14. Aufwendungen aus Verlustübernahme -8.087.905,84 -7.155.747,59
-8.054.665,44 -7.052.217,54
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -8.766.188,94 -1.015.380,12
16. Ergebnis nach Steuern 4.309.326,39 2.008.854,45
17. sonstige Steuern, soweit nicht unter den Posten 1 - 16 enthalten -183.946,73 -183.799,17
18. Jahresüberschuss 4.125.379,66 1.825.055,28
19. Einstellungen in Gewinnrücklagen -2.749.733,81 0,00
20. Bilanzgewinn 1.375.645,85 1.825.055,28

Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen sowie zu Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Stadtwerke Solingen GmbH hat ihren Sitz in Solingen und ist beim Amtsgericht Wuppertal in Abteilung B des Handelsregisters (HRB) unter der Nummer 15873 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke Solingen GmbH (im Folgenden: SW SG) ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung rechtsformspezifischer Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie branchenspezifischer Regelungen aufgestellt. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft sowie des öffentlichen Personennahverkehrs wurden durch die Erweiterung der Gliederung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

In der Bilanz wurden einzelne Posten des Anlagevermögens zusammengefasst und im Anlagengitter (Anlagenspiegel) gesondert ausgewiesen, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. In die aktivierten Eigenleistungen werden neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Nach § 253 Abs. 3 HGB sind notwendige Abschreibungen berücksichtigt. In allen Unternehmensbereichen werden die Anlagenzugänge ab 1992 planmäßig linear abgeschrieben. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert im Wege der außerplanmäßigen Abschreibung. Wertaufholungen (Zuschreibungen) erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, wenn und soweit die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Erhaltene Kapitalzuschüsse (Investitionszuschüsse) werden innerhalb des Anlagengitters im Jahr des Zugangs gesondert ausgewiesen.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die nachfolgend genannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:

Anlagevermögen Jahre
Immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 5
Sachanlagen
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 25 bis 100
Verteilungsanlagen 20 bis 40
technische Anlagen und Maschinen (umfasst die Punkte 2. bis 6. des Anlagenspiegels) 10 bis 20
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 15

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden die von Anschlussnehmern empfangenen Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) seit dem Geschäftsjahr 2010/2011 passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände (Versorgungsanlagen), für welche diese Zuschüsse gewährt worden sind, ratierlich erlöswirksam aufgelöst.

Dagegen wurden die ab dem Geschäftsjahr 2003/2004 bis einschließlich der im Geschäftsjahr 2009/2010 erhaltenen Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 27. Mai 2003 (IV A 6 - S 2137 - 25/03, BStBI 2003 I, S. 361) in Verbindung mit R 6.5 Abs. 2 der Einkommensteuerrichtlinien (EStR) als Kapital bzw. Investitionszuschüsse qualifiziert und aktivisch von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Versorgungsanschlüsse abgesetzt. Die bis zum Geschäftsjahr 2002/2003 empfangenen Zuschüsse wurden passiviert und werden - entsprechend der bis dahin vorherrschenden handels- und steuerrechtlichen Qualifizierung dieser Zuschüsse als Ertragszuschüsse - ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst.

Neben den vorgenannten Baukostenzuschüssen wurden Investitionszuschüsse, insbesondere für Investitionen im Geschäftsbereich "Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV") von den Anschaffungskosten der betreffenden Anlagegüter abgesetzt. Im Anlagengitter werden diese Investitionsförderungen separat ausgewiesen.

Für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, welche einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten oberhalb von EUR 250 liegen, aber EUR 1.000 nicht übersteigen, wird für die nach dem 31. Dezember 2007 erfolgten Zugänge in Übereinstimmung mit den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften ein jahrgangsbezogener Sammelposten gebildet, der jeweils über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig aufwandswirksam aufgelöst wird. Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vermögensgegenstände höchstens EUR 250, werden diese im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe ergebnismindernd erfasst.

Bei der Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand im Rahmen der Erneuerung von Versorgungsleitungen wird jede Einzelmaßnahme gesondert betrachtet. Eine Aktivierung erfolgt bei solchen Erneuerungsmaßnahmen ab einer Leitungslänge von 100 Metern.

Innerhalb des Finanzanlagevermögens werden die Anteile an anderen Unternehmen zu Anschaffungskosten und die Ausleihungen zum Nennwert ausgewiesen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung vorgenommen; Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis höchstens zu den Anschaffungskosten erfolgen, wenn und soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tagespreis angesetzt. Für Sonderläger bestehen Festwerte.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Berücksichtigung künftiger Anwartschafts- und Rentensteigerungen und sonstiger die Höhe der zu erbringenden Leistungen beeinflussender dynamischer Bemessungsgrundlagen sowie den Richttafeln 2018 G (RT 2018 G) von Professor Dr. Klaus Heubeck bewertet.

Dies gilt grundsätzlich auch für die unter dem Bilanzposten "sonstige Rückstellungen" ausgewiesenen Rückstellungen im Zusammenhang mit Altersteilzeit- und Jubiläumszahlungsverpflichtungen, d. h., auch hier erfolgte im Zuge der Ermittlung des zu passivierenden Erfüllungsbetrages die Berücksichtigung etwaiger künftiger Anwartschaftssteigerungen und sonstiger die Höhe der Leistungen beeinflussender dynamischer Bemessungsgrößen sowie die Anwendung der Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck.

Bei den übrigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen und ausreichend berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um den zugrundeliegenden Sach- oder Geldleistungsverpflichtungen nachkommen bzw. um Verpflichtungsüberschüsse aus schwebenden Geschäften abdecken zu können.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden - sofern wesentlich - mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (Pensionsrückstellungen: der vergangenen zehn Geschäftsjahre) abgezinst. Etwaige Erfolgswirkungen aus der Änderung des jeweiligen Diskontierungszinssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit (Zinssatzänderungseffekte) werden nicht im Finanzergebnis, sondern im operativen Ergebnis ausgewiesen, sind also z. B. im Falle der Rückstellungen im Zusammenhang mit Altersteilzeitverpflichtungen Bestandteil der Personalaufwendungen bzw. - bei Auflösung der Rückstellung - der sonstigen betrieblichen Erträge.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Latente Steuern, welche sich für die SW SG und deren ertragsteuerliche Organgesellschaften zum einen aus temporären Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen sowie in der Steuerbilanz gebildeter Sonderposten ergeben und zum anderen aus etwaigen steuerlichen Verlustvorträgen, werden auf der Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von rd. 32,5 % ermittelt. Der kombinierte Ertragsteuersatz berücksichtigt die Körperschaftsteuer (KSt) mit 15 % sowie den hierauf in Höhe von 5,5 % erhobenen Solidaritätszuschlag (SolZ) und die Gewerbesteuer (GewSt) mit rd. 16,6 %, wobei dem rechnerischen Gewerbesteuersatz der Hebesatz der Stadt Solingen von 475 % zugrunde gelegt wurde. Eine sich aus dieser Berechnung insgesamt ergebende zu erwartende Steuerbelastung würde in der Bilanz unter dem Posten "Passive latente Steuern" angesetzt. Im Falle einer sich insgesamt ergebenden zu erwartenden Steuerentlastung würde das Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zugunsten einer Nichtaktivierung in Anspruch genommen. Für das Berichtsjahr ergaben sich insgesamt aktive latente Steuern, welche nicht bilanziert wurden.

Die für den Bereich des Energievertriebes (Strom und Gas) abgeschlossenen schwebenden Beschaffungsgeschäfte (Termingeschäfte), von deren physischer Erfüllung ausgegangen wird, werden zum Bilanzstichtag verwertungsorientiert (absatzorientiert) bewertet, um etwaige wertmäßige Verpflichtungsüberschüsse und damit drohende Verluste im Sinne der §§ 252 Abs. 1 Nr. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 HGB zu identifizieren. Zum Zwecke der verwertungsorientierten Prüfung der Ausgeglichenheit der Verpflichtungen der SW SG aus den Beschaffungsverträgen und dem Wert der vereinbarten Gegenleistung, dem wirtschaftlichen Nutzen für die SW SG, erfolgt eine getrennte Betrachtung der gewerblichen Großkunden, d.h. des Kundensegments mit registrierender Leistungsmessung (sog. RLM-Kunden), und der übrigen Vertriebskunden, des Kundensegments der sog. Standard-Lastprofil-Kunden (SLP-Kunden).

Der Einkauf der für die Versorgung der genannten Kundensegmente benötigten Energie erfordert jeweils unterschiedliche Beschaffungsstrategien - insbesondere im Hinblick auf bestehende vertragliche Bindungsfristen der Kunden sowie die von der Kundenfluktuation abhängige Planungssicherheit in Bezug auf die zu erwartenden Verbrauchsmengen. Im Rahmen einer strukturierten Beschaffung werden unterschiedliche Stromhandelsprodukte zu unterschiedlichen Zeitpunkten, einschließlich der Deckung eines etwaigen verbleibenden Bedarfes am Spotmarkt, eingekauft. Soweit aus den beschriebenen Ausgeglichenheitsprüfungen zum Bilanzstichtag Verluste erkennbar sind, wird hierfür entsprechend bilanziell Vorsorge getragen durch die Bildung entsprechender Rückstellungen für drohende Verluste i.S.d. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagengitter) wird in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

An den nachstehend aufgeführten Unternehmen hält die Stadtwerke Solingen GmbH Beteiligungen i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB:

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Nr. 11 HGB

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital Eigenkapital Jahresergebnis Geschäftsjahr *
in % in TEUR in TEUR
SWS Netze Solingen GmbH, Solingen 100,00 250 0 2022/23 1)
EDL Solingen GmbH, Solingen 74,90 2.884 146 2021/22
Wasserwerk Baumberg GmbH, Solingen 50,00 2.885 150 2022
ELBA Omnibusreisen GmbH, Düsseldorf 25,00 757 67 2022
Neue Effizienz GmbH, Wuppertal 15,75 0 -222 2022
Iqony Windpark Ullersdorf GmbH & Co. KG, Jamlitz 11,64 22.773 5.023 2022
Biogas Pool 2 für Stadtwerke GmbH & Co. KG, Unna 10,96 3.187 2.165 2022
Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG, Aachen 9,14 51.446 10.388 2022
Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG, Aachen 7,35 11.667 -1.585 2022
Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Aachen 7,24 141.662 28.847 2022
smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück 5,00 9.840 -364 2022
Items GmbH, Münster 4,43 6.042 829 2022
Stadtentwicklungsgesellschaft Solingen GmbH & Co. KG, Solingen 3,98 9.963 -228 2022
Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG, Aachen 2,45 9.395 1.608 2022
Trianel GmbH, Aachen 0,99 117.061 27.630 2022
Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Bonn 0,86 27.834 -880 2022
IDS Infrastrukturdienstleister Solingen GmbH, Solingen 51,00 - - - 2)

* Letztes Geschäftsjahr, für welches ein Jahresabschluss vorliegt, dem die vorstehenden Kennzahlen "Jahresergebnis" (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) und "Eigenkapital" entnommen wurden.
1) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SWS Netze Solingen GmbH und der SW SG.
2) Die IDS hat erst im Jahr 2023 die Geschäftstätigkeit aufgenommen.

Die SW SG ist ferner über die Vereinigung der Gesellschafter der Bergische Trinkwasser- Verbund-GmbH (im Folgenden kurz: Vereinigung), einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), mit 19,85 % am Stammkapital der Bergische Trinkwasser-Verbund-Gesellschaft mbH (BTV), Remscheid, beteiligt. Zwischen der Vereinigung und der BTV besteht ein Organschaftsvertrag mit Ergebnisabführungsvereinbarung. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung entfiel von dem von der BTV im Geschäftsjahr 2022 erzielten Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 6 eine anteilige Ausschüttung von rd. TEUR 1 auf die SW SG. Das bilanzielle Eigenkapital der BTV belief sich zum 31.12.2022 auf TEUR 110.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt nach Restlaufzeiten:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Gesamt Restlaufzeit > 1 Jahr
EUR EUR
(TEUR) (TEUR)
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 127.855.438,10 26.799,08
(Vorjahr) (79.098) (0)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.791,73 0,00
davon aus Lieferungen und Leistungen 2.633,40 (0,00)
(Vorjahr) (22) (0)
(davon aus Lieferungen und Leistungen) (22) (0)
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 281.704,26 209.440,44
davon aus Lieferungen und Leistungen 0,00 (0,00)
(Vorjahr) (716) (562)
(davon aus Lieferungen und Leistungen) (1) (0)
4. sonstige Vermögensgegenstände 8.052.321,59 10.346,00
(Vorjahr) (11.431) (19)
Summe 136.195.255,68 246.585,52
(Vorjahr) (91.267) (581)

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten. Forderungen gegen die Gesellschafterin Stadt- Sparkasse Solingen bestanden zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr TEUR 1).

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um andere Gewinnrücklagen.

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung der Gesellschafter der im Zuge der Verschmelzung der itec Informationstechnologie Solingen GmbH auf die SW SG erzielte Übernahmegewinn von EUR 2.749.733,81 der Gewinnrücklage zugeführt. Infolge dieser Ergebnisverwendung i. S. des § 268 Abs. 1 HGB weist die Bilanz zum 30.09.2023 einen Bilanzgewinn 1.375.645,85 aus. Der im Vorjahr ausgewiesene Jahresüberschuss wird als Vorjahresbetrag ebenfalls unter dieser Postenbezeichnung angegeben. Die entsprechende Ergebnisverwendungsrechnung, also die Überleitung vom Jahresüberschuss zum Bilanzgewinn, wird in der GuV im Anschluss an den Posten "Jahresüberschuss" dargestellt.

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2021/2022 i. H. v. EUR 1.825.055,28 wurde an die Gesellschafter ausgeschüttet.

Die Verpflichtungen aus unmittelbaren Pensionszusagen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 3.645 (Vorjahr: TEUR 3.851). Daneben hat sich die SW SG im Zusammenhang mit der im Wege der Ausgliederung erfolgten Umwandlung vom städtischen Eigenbetrieb in die Rechtsform der GmbH im Jahre 1995 in einem mit der Stadt Solingen geschlossenen Personalüberleitungsvertrag verpflichtet, dieser die Aufwendungen für die Versorgungsansprüche der übernommenen Beamten und deren Hinterbliebenen zu erstatten. Die Erstattungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Solingen, gegen die sich die Pensionsansprüche der Beamten und deren Hinterbliebenen richten und welche als Dienstherrin diesem Personenkreis gegenüber verpflichtet bleibt, sind unter dem Posten "sonstige Rückstellungen" ausgewiesen.

Die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen sowie der Erstattungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Solingen erfolgte jeweils methodisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Zugrundelegung eines Rechnungszinses von 1,81 % (Vorjahr: 1,77 %), einer Rentendynamik von 1,5 % p. a. sowie der Richttafeln 2018 G (RT 2018 G) von Professor Dr. Klaus Heubeck. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte - in Anwendung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB - pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, welcher sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB anzugebende Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der angesetzten Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des Bewertungskonzepts, nach dem die Höhe dieser Verpflichtungen unter Zugrundelegung des laufzeitadäquaten Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,66 % p. a.) ermittelt wird und desjenigen Bewertungskonzepts nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, welches der Bewertung einen entsprechenden zehnjährigen Durchschnittszinssatz (1,81 % p. a.) zugrunde legt, beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 68. Dieser nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag ist durch frei verfügbare Rücklagen vollständig gedeckt.

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 48.748 (Vorjahr: TEUR 39.382). Davon entfallen TEUR 12.433 (Vorjahr: TEUR 11.885) auf personalbezogene Rückstellungen. Diese personalbezogenen Rückstellungen beinhalten insbesondere Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen von TEUR 4.899 (Vorjahr: TEUR 5.241), Erstattungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Solingen im Zusammenhang mit Versorgungsansprüchen übernommener Beamter und deren Hinterbliebenen mit TEUR 1.694 (Vorjahr: TEUR 1.800) und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Sonderzahlungen mit TEUR 1.831 (Vorjahr: TEUR 1.686). Ferner wurde bilanziell Vorsorge getroffen für Verpflichtungen im Zusammenhang mit erfolgsabhängigen Zuwendungen (Tantiemen und Leistungszulagen) in Höhe von TEUR 901 (Vorjahr: TEUR 860), Urlaubsansprüchen der Beschäftigten von TEUR 1.094 (Vorjahr: TEUR 997) sowie für deren Überstunden- und Gleitzeitansprüche von TEUR 632 (Vorjahr: TEUR 656). Rückstellungen für Zahlungen anlässlich von Dienstjubiläen wurden in Höhe von TEUR 80 (Vorjahr: TEUR 84) gebildet.

Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden insbesondere gebildet im Zusammenhang mit absatzorientiert ermittelten wertmäßigen Verpflichtungsüberschüssen aus schwebenden, zum Zwecke der Belieferung des Kundensegments der sog. RLM-Kunden abgeschlossenen, Energiebeschaffungsverträgen. Vor dem Hintergrund der volatilen Energiemärkte und der damit einhergehenden Marktpreisschwankungen wurde weiterhin bilanziell Vorsorge getragen für drohende Verluste aus Risiken, die zum einen absatzseitig aus vergangenen Preissetzungen gegenüber Kunden resultieren sowie zum anderen beschaffungsseitig aus dem Ausfall von Energielieferanten und den damit drohenden erhöhten Aufwendungen aus dem Abschluss wirtschaftlich ungünstigerer Ersatzgeschäfte erwachsen. Diese Drohverlustrückstellungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt TEUR 23.497 (Vorjahr: TEUR 9.103).

Ferner umfassen die sonstigen Rückstellungen Strom- und Gasbezugskosten von TEUR 1.999 (Vorjahr: TEUR 7.686), Verpflichtungen aus ausstehenden Eingangsrechnungen (TEUR 2.500; Vorjahr: TEUR 3.205) und Verpflichtungen zur Abgabe von Emissionsberechtigungen (CO 2 -Zertifikaten) an das Bundesumweltamt von TEUR 3.378 (Vorjahr: TEUR 4.051).

Die Bewertung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit zukünftigen Jubiläumsgeldzahlungen erfolgte ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method). Die bewertete Jubiläumszahlungsverpflichtung entspricht demnach dem versicherungsmathematischen Barwert der am Bilanzstichtag von den Begünstigten zeitratierlich erdienten Ansprüche auf künftige Jubiläumszahlungen.

Die Abzinsung der Rückstellung für künftige Jubiläumszahlungen erfolgte - in Anwendung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB - pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, welcher sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Bewertung zum Bilanzstichtag wurden ein Rechnungszins von 1,66 % (Vj. 1,40 %) sowie die Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Die Rückstellung im Zusammenhang mit Altersteilzeitverpflichtungen wurde ausschließlich für laufende und bereits vertraglich vereinbarte, nach dem sog. Blockmodell ausgestaltete, Altersteilzeitarbeitsverhältnisse gebildet.

Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde zwischen der SW SG und dem Betriebsrat des Bereiches "Versorgung" der SW SG die freiwillige Betriebsvereinbarung "Altersteilzeit 2018" im Sinne von § 12 des Tarifvertrags zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) vom 27. Februar 2010 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 6 vom 18. April 2018 geschlossen. Abweichend von § 7 Abs. 3 des TV FlexAZ wird der Aufstockungsbetrag so angesetzt, dass die betreffenden Arbeitnehmer jeweils 90 v.H. des Nettobetrages des bei regelmäßiger Arbeitszeit zustehenden Vollzeitarbeitsentgelts erhalten.

Die Altersteilzeitrückstellung umfasst neben bewerteten Erfüllungsrückständen des Arbeitgebers aus den von den betreffenden Arbeitnehmern in der sog. Beschäftigungsphase des Altersteilzeit-Zeitraumes erbrachten Vorleistungen auch die in dem Zeitraum der Altersteilzeitbeschäftigung zusätzlich zu dem reduzierten Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber zu leistenden sog. Aufstockungsleistungen (einschließlich der Rentenversicherungsbeiträge) sowie ggf. Abfindungszahlungen, welche die Altersteilzeitbeschäftigten zum Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses für den Verlust des Arbeitsplatzes und zum Ausgleich von Abschlägen in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer vorzeitigen Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente erhalten.

Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach Maßgabe der Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW RS HFA 3 in der Fassung vom 19.06.2013.

Der versicherungsmathematischen Bewertung wurden die biometrischen Wahrscheinlichkeitswerte der "Richttafeln 2018 G" von Professor Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Des Weiteren wurde im Rahmen der Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen von einem Gehaltstrend von 2,5 % pro Jahr ausgegangen. Soweit die Altersteilzeitrückstellung Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr umfasst, wurden diese abgezinst mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine Restlaufzeit, welche der durchschnittlichen Restlaufzeit der betreffenden Altersteilzeitvereinbarungen entspricht. Danach wurde der Rückstellungsbewertung ein Rechnungszinsfuß von 0,95 % zugrunde gelegt (Vorjahr: 0,59 %).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Restlaufzeit (RLZ)
Verbindlichkeiten Gesamt bis 1 Jahr * über 1 Jahr * über 5 Jahre **
EUR EUR EUR EUR
(Vorjahr: TEUR) (Vorjahr: TEUR) (Vorjahr: TEUR) (Vorjahr: TEUR)
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50.178.149,07 5.785.353,21 44.392.795,86 23.806.969,18
Vorjahr (59.431) (13.878) (45.553) (23.590)
davon gegenüber Gesellschaftern (1.854.065,47) (820.665,47) (1.033.400,00) (109.000,00)
Vorjahr (2.120) (544) (1.577) (153)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.529.558,18 11.696.694,86 832.863,32 187.072,28
Vorjahr (3.577) (3.358) (219) (31)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.742.147,48 5.742.147,48 0,00 0,00
Vorjahr (9.579) (9.579) (0) (0)
davon aus Lieferungen und Leistungen (4.860.254,39) (4.860.254,39) 0,00 0,00
Vorjahr (4.798) (4.798) (0) (0)
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.944.707,87 1.944.707,87 0,00 0,00
Vorjahr (125) (125) (0) (0)
davon aus Lieferungen und Leistungen (1.693.228,30) (1.693.228,30) 0,00 0,00
Vorjahr (15) (15) (0) (0)
5. sonstige Verbindlichkeiten 110.727.761,85 110.727.761,85 0,00 0,00
Vorjahr (78.634) (78.634) (0) (0)
davon aus Steuern 1.914.610,59 1.914.610,59 0 0
Vorjahr (3.114) (3.114) (0) (0)
Summe 181.122.324,45 135.896.665,27 45.225.659,18 23.994.041,46
Vorjahr (151.346) (105.574) (45.772) (23.621)

* Angaben gem. § 268 Abs. 5 S.1 HGB;

** Angaben gem. § 285 Nr. 1 Buchst. a) HGB (jeweils im Betrag RLZ > 1 Jahr enthalten)

Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen mit TEUR 92.295 (Vorjahr: TEUR 71.250) aus den erhaltenen Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Strom-, Gas- und Wasserverbrauch der Kunden. Von der Gesellschafterin Stadt-Sparkasse Solingen erhaltene Abschlagszahlungen auf deren Energie- und Wasserverbrauch in Höhe von TEUR 251 sind in dem Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" enthalten.

3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Von den Umsatzerlösen in Höhe von insgesamt TEUR 333.458 (Vorjahr: TEUR 269.851) entfallen TEUR 313.105 (Vorjahr: TEUR 252.138) auf den Unternehmensbereich "Energie- und Wasserversorgung" sowie TEUR 20.353 (Vorjahr: TEUR 17.713) auf den Unternehmensbereich "Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)". Die Umsatzerlöse enthalten periodenfremde Anteile in Höhe von TEUR 3.354.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 26.547 (Vorjahr: TEUR 20.867) sind öffentliche Fördermittel, welche Verkehrsunternehmen zur Erstattung pandemiebedingter Schäden und zur Finanzierung des sog. Deutschlandtickets gewährt wurden, in Höhe von TEUR 4.014 enthalten. Periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 8.301 resultieren vornehmlich aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen und Wertberichtigungen sowie aus Gewinnen aus der Veräußerung von Gegenständen des Sachanlagevermögens.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen belaufen sich auf TEUR 13.179 (Vorjahr: TEUR 12.390). Darin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen auf in den Batterie-Oberleitungs-Bussen (BOB) eingesetzte Batterien in Höhe von TEUR 131. Diese außerplanmäßigen Abschreibungen beruhen jeweils auf einer kürzeren zu erwartenden Nutzungsdauer gegenüber dem ursprünglichen Abschreibungsplan.

Die Materialaufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 256.031 (Vorjahr: TEUR 200.031). Darin enthalten sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.017.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 30.126; Vorjahr: TEUR 30.813) beinhalten u. a. die an die Stadt Solingen zu entrichtenden Konzessionsabgaben in Höhe von TEUR 8.967 (Vorjahr: TEUR 9.892) und Aufwendungen für IT-Beratungsleistungen von TEUR 5.133 (Vorjahr: TEUR 5.902) sowie Aufwendungen aus Forderungsverlusten und Wertberichtigungen zu Forderungen in Höhe von TEUR 2.018 (Vorjahr: TEUR 2.693). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen, die aus Verlusten aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens resultieren, in Höhe von TEUR 224.

Die Konzessionsabgaben für Strom und Gas sind Bestandteil der von der SWS Netze Solingen GmbH (SWS Netze) erhobenen Entgelte für den Netzzugang. Die SWS Netze leitet die von ihr vereinnahmten Konzessionsabgaben an die SW SG weiter, welche Konzessionsnehmerin für Strom und Gas für das Stadtgebiet Solingen ist. Diese von der SWS Netze an die SW SG gezahlten Entgelte für das mit den Strom- und Gaskonzessionen jeweils verbundene Recht zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege und den Betrieb von Leitungen werden ertragswirksam erfasst und unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen (TEUR 6.125, Vorjahr: TEUR 6.889).

Die ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 8.766 beinhalten periodenfremde Steuerbeträge von TEUR 152.

Latente Steuern i. S. d. § 274 HGB sind in den ausgewiesenen Steuern nicht enthalten. Die latenten Steuern wurden unter Zugrundelegung eines kombinierten Ertragsteuersatzes von rd. 32,5 % ermittelt für zeitlich begrenzte Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen sowie in der Steuerbilanz gebildeter Sonderposten (Bewertungs- und Bilanzansatzabweichungen).

Im Rahmen dieser Berechnung wurden die erwarteten Steuerbe- und -entlastungen sowohl der SW SG als auch deren ertragsteuerlichen Organgesellschaften berücksichtigt. Hieraus ergab sich im Berichtsjahr insgesamt ein aktivischer Überhang latenter Steuern, auf dessen Bilanzierung in Ausübung des Ansatzwahlrechtes gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet wurde. Der Überhang aktiver latenter Steuern ergibt sich im Wesentlichen aus erwarteten künftigen Steuerentlastungen im Zusammenhang mit temporären Wertansatzdifferenzen im Bereich der Rückstellungen sowie der Wertberichtigungen auf Forderungen. Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Rückstellungen sind insbesondere zurückzuführen auf abweichende Bewertungen langfristiger Personalrückstellungen und abweichende Ansatzvorschriften im Zusammenhang mit Drohverlusten.

III. Ergänzende Angaben

1. Angaben zu Haftungsverhältnissen, sonstigen finanziellen Verpflichtungen und der zusätzlichen Altersversorgung sowie des Unterschiedsbetrages i. S. d. § 253 Abs. 6 HGB

Die SW SG hat zum Bilanzstichtag 30. September 2023 Bankbürgschaften für Verbindlichkeiten der EDL Solingen GmbH (EDL) wie auch der Wasserwerk Baumberg GmbH (WWB) übernommen. Die Höhe der Bürgschaften zugunsten der WWB betrugen TEUR 620 (Vorjahr: TEUR 745), die Bürgschaft für die EDL TEUR 200.

Auf der Grundlage des zum Bilanzstichtag bestehenden Kenntnisstands über die jeweilige gegenwärtige wirtschaftliche Lage und das bisherige Zahlungsverhalten der o. g. Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften ist die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus den zugunsten dieser Gesellschaften abgegebenen Bürgschaften nach wie vor als sehr gering einzuschätzen. Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen könnten, liegen nicht vor. Weitere Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden zum Stichtag nicht.

Aus am Abschlussstichtag schwebenden Energiebeschaffungsgeschäften ergeben sich folgende Zahlungsverpflichtungen:

Energiebeschaffung für Okt-Dez 2023 2024 2025 2026
TEUR TEUR TEUR TEUR
Strom 15.115 51.238 24.883 5.747
Gas 21.301 53.391 29.006 8.215
Summe 36.416 104.629 51.889 13.962

Das Bestellobligo aus bereits begonnenen Investitionsvorhaben des Jahres 2022/2023 beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 13.317. Davon entfällt auf den Unternehmensbereich öffentlicher Personennahverkehr eine Summe von TEUR 7.981, welche insbesondere Investitionen in die Oberleitungsbusse betrifft. Auf den Unternehmensbereich der Energie- und Wasserversorgung entfällt ein Gesamtbetrag von TEUR 5.336, in dem insbesondere Investitionen im Bereich der Trinkwasserversorgung, in den Bau einer Heizzentrale, in die IT-Infrastruktur sowie Ausgaben für IT-Dienstleistungen enthalten sind. Finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestehen in Höhe von TEUR 607.

Die SW SG hat sich gegenüber der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG verpflichtet, ein Gesellschafterdarlehen in einer Gesamthöhe von EUR 2.672.009,60 zur Verfügung zu stellen. Bis zum 30.09.2023 wurden Teilvalutierungen in einer Höhe von insgesamt EUR 1.671.309,67 veranlasst, so dass zum Bilanzstichtag noch eine offene Darlehenszusage über EUR 1.000.699,93 besteht.

Die Arbeitnehmer der SW SG haben nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K) einen tarifrechtlichen Anspruch auf eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Zu diesem Zweck ist die SW SG Mitglied im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK), welche eine Sonderkasse der Rheinischen Versorgungskassen (RVK), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Köln ist. Die von den Mitgliedern nach dem sog. Abschnittsdeckungsprinzip erhobenen Umlagen werden formal nach dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt der durch die Mitglieder bei der RZVK angemeldeten Pflichtversicherten bemessen.

Bei kommunalen Zusatzversorgungskassen wie der RZVK, welche die Zusatzversorgung als externer Träger für ihre - nach dem Muster einer Solidargemeinschaft auf Dauer zusammengeschlossenen - Mitglieder durchführt, handelt es sich um Pensionskassen i. S. d. § 1b Abs. 3 BetrAVG, so dass hier sog. mittelbare beitragsorientierte Versorgungszusagen der SW SG an ihre Arbeitnehmer vorliegen. Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf die Versorgungsleistungen richten sich unmittelbar an die Zusatzversorgungskasse.

Soweit der beizulegende Wert des Vermögens der RZVK nicht den Erfüllungsbetrag der Versorgungsverpflichtungen erreicht, besteht eine subsidiäre Haftung der jeweiligen RZVK-Mitglieder gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG. Anhaltspunkte für eine drohende Inanspruchnahme der RZVK-Mitglieder aus dieser Haftung sind nicht erkennbar. Infolge des Rechts der RZVK, im Rahmen des Umlageverfahrens die für die Finanzierung der Versorgungsverpflichtungen benötigten Umlagen von ihren Mitgliedern verbindlich festzulegen, ergibt sich gegenüber kapitalgedeckten Versicherungen, deren Beiträge sich ursächlich am Wert des Zuwachses der Versorgungsrechte der Arbeitnehmer orientieren, im Ergebnis lediglich eine zeitlich abweichende Struktur der Beitragszahlungen.

Neben dem Regelumlagesatz von 4,25 % erhebt die RZVK im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I ein sog. Sanierungsgeld von 3,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Im Berichtsjahr belief sich das zusatzversorgungspflichtige Entgelt auf TEUR 30.890 (Vorjahr: TEUR 28.292). Für das kommende Geschäftsjahr wird von gleichbleibenden Umlagesätzen und nicht wesentlich veränderten zusatzversorgungspflichtigen Entgelten ausgegangen.

2. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Geschäfte größeren Umfangs wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der SWS Netze Solingen GmbH (SWS Netze) getätigt. Dabei handelt es sich auf der Bezugsseite vornehmlich um die von der SWS Netze berechneten Netznutzungsentgelte (ohne Umlagen) im Umfang von TEUR 31.406 (Vorjahr: TEUR 34.314) und auf der Absatzseite um Pachterträge der SW SG für die Überlassung von Anlagevermögen i. H. v. TEUR 10.545 (Vorjahr: TEUR 12.173) sowie um Erträge der SW SG aus einem Dienstleistungsvertrag von TEUR 14.477 (Vorjahr: TEUR 13.520).

3. Nachtragsbericht

In Bezug auf Vorgänge von besonderer Bedeutung i. S. d. § 285 Nr. 33 HGB wird auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht verwiesen.

4. Angaben zu Organen der Gesellschaft

Geschäftsführer:

Andreas Schwarberg (geb. 21. April 1961); Geschäftsführer

Conrad Troullier (geb. 31. Dezember 1956), Bereich Verkehr; kaufmännischer Geschäftsführer; ordnungsgemäß ausgeschieden zum 31.10.2022.

Vergütung der Geschäftsführer:

Andreas Schwarberg Conrad Troullier Gesamt
TEUR TEUR TEUR
Vergütung (fix) 206 16 222
Vergütung (variabel, incl. Zuführung zu Tantieme-Rückstellungen) 111 4 115
Sachbezüge u. sonstige geldwerte Vorteile 18 18
Gesamt 335 20 355

Herr Schwarberg hat Anspruch auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung. Die Höhe des monatlichen Anspruchs auf Ruhegehalt beträgt abhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens bis zu 37,5 % des Jahresgrundgehaltes.

Der versicherungsmathematische Barwert der für die gegenüber Herrn Schwarberg bestehende Versorgungsverpflichtung gebildeten Pensionsrückstellung betrug zum Bilanzstichtag TEUR 1.791 (Vorjahr: TEUR 1.816). Der Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusage beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 1.909 (Vorjahr: TEUR 1.944).

Ferner wurden im Berichtsjahr für die zusätzliche Altersversorgung Umlagebeiträge i. H. v. TEUR 1 zugunsten der Geschäftsführung an die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) geleistet.

Mitglieder des Aufsichtsrates:

Voigt, Carsten Vorsitzender Betriebsleiter, Acerinox Deutschland GmbH
Fiege, Fred stellv. Vorsitzender Betriebsratsvorsitzender der SW SG
(Bereich Versorgung)
Engels, Ramona Mediengestalterin
Flöck, Karsten Elektroinstallateur der SW SG (Bereich Versorgung)
Grunwald, Stefan Vorsitzender des Vorstands der Stadt-Sparkasse Solingen
Guarente, Andreas Kaufmännischer Angestellter der SWS Netze Solingen GmbH, Wirtschaftsingenieur, Hauptabteilungsleiter Zentrale Steuerung
Hußels, Michael Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der SW SG
(Bereich Verkehr)
Lange, Jan Michael Bankkaufmann
Lauterjung, Ernst Pensionär
Vaeckenstedt, Arne Geschäftsstellenleiter, Jobcenter Wuppertal AöR
Weeke, Ralf Kaufmännischer Betriebsleiter, Technische Betriebe Solingen (TBS)
Westeppe, Paul Pensionär

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen TEUR 42 (Vorjahr: TEUR 37). Die Jahresvergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022/2023 betrug je Mitglied EUR 2.812,12, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende den doppelten, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag erhielt.

Für unmittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung sind zum Bilanzstichtag TEUR 720 (Vorjahr: TEUR 661) zurückgestellt. Diese Rückstellung wurde im Geschäftsjahr in Höhe von rd. TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 49) in Anspruch genommen.

5. Angaben zu den Arbeitnehmern nach § 285 Nr. 7 HGB

Die Berechnung der nachstehend dargestellten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer i. S. d. § 285 Nr. 7 HGB sowie - ergänzend - der Auszubildenden und Geschäftsführer erfolgte methodisch als Mittelwert der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31.12.2022, 31.03.2023, 30.06.2023 und 30.09.2023 Beschäftigten. Teilzeitbeschäftigte wurden entsprechend ihrer jeweiligen tatsächlichen Beschäftigung auf Vollzeitbeschäftigte umgerechnet.

Arbeitnehmer und Geschäftsführer Männlich Weiblich Gesamt
Arbeitnehmer
Gewerbliche Arbeitnehmer 257,85 35,34 293,19
Angestellte (kfm. u. techn.) 117,44 93,25 210,69
Anzahl Arbeitnehmer i.S.d. § 285 Nr. 7 HGB gesamt 375,29 128,59 503,88
Auszubildende und duale Studenten (gewerblich und kaufmännisch) 14,00 4,25 18,25
Geschäftsführer 1,00 0,0 1,0
Gesamt 390,29 132,84 523,13

Diese Angaben zu den Mitarbeitern enthalten nicht diejenigen Personen, deren Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen. Dazu gehören Mitarbeiter, die aufgrund von Altersteilzeitregelungen (Blockmodell) aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind oder welche die sog. Elternzeit in Anspruch nehmen.

Die Arbeitnehmeranzahl im Sinne des § 267 HGB, bei deren Ermittlung auch Teilzeitbeschäftigte voll gezählt werden und Auszubildende unberücksichtigt bleiben, beläuft sich für das Berichtsjahr auf gerundet 528.

6. Konzernzugehörigkeit und Befreiungsverweis

Die Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH (BSG) mit Sitz in Solingen, registriert beim Amtsgericht Wuppertal, HRB 16515, stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister offengelegt. Dieser Konzernabschluss der BSG befreit die SW SG von der Verpflichtung zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts.

7. Honorar des Abschlussprüfers

Die Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars erfolgt nicht, da dieses in der gesetzlich geforderten Aufschlüsselung im Konzernabschluss der Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbH (BSG) enthalten ist.

IV. Vorschlag zur Gewinnverwendung

Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.375.645,85 an die Gesellschafter auszuschütten.

 

Solingen, den 2. November 2023

Geschäftsführung

Andreas Schwarberg

Anlagenspiegel zum 30. September 2023

Anlagenspiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2022 Zugänge Abgänge
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 16.727.997,34 1.604.619,69 2.722.302,98
2. geleistete Anzahlungen 456.649,24 0,00 3.261,25
17.184.646,58 1.604.619,69 2.725.564,23
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grundstücken 52.709.176,74 145.424,14 222.057,71
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 26.288.119,91 9.900,00 0,00
3. Verteilungsanlagen 465.291.069,01 6.942.645,76 2.321.594,83
4. Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 14.526.953,75 445,20 0,00
5. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 49.015.527,98 7.281.964,08 834.973,53
6. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu 2 bis 5 gehören 7.052.319,08 277.236,92 0,00
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 29.887.815,37 1.388.647,58 410.280,83
8. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.835.482,84 4.126.419,91 9.593,21
649.606.464,68 20.172.683,59 3.798.500,11
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundene Unternehmen 3.179.400,00 308.368,04 308.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 661.744,01 51.000,00 333.923,06
3. Beteiligungen 20.366.860,53 260.947,31 0,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.952.520,20 0,00 0,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00
6. sonstige Ausleihungen 19.070,77 0,00 17.145,04
26.179.595,51 620.315,35 659.068,10
692.970.706,77 22.397.618,63 7.183.132,44
Anlagenspiegel Umbuchungen Investitionszuschuss Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 30.09.2023
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 453.387,99 0,00 16.063.702,04
2. geleistete Anzahlungen -453.387,99 0,00 0,00
0,00 0,00 16.063.702,04
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grundstücken 132.841,33 0,00 52.765.384,50
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0,00 26.298.019,91
3. Verteilungsanlagen 1.897.339,36 0,00 471.809.459,30
4. Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 0,00 0,00 14.527.398,95
5. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 777.225,58 1.509.100,00 54.730.644,11
6. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu 2 bis 5 gehören 55.419,89 0,00 7.384.975,89
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 274.890,87 0,00 31.141.072,99
8. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -3.137.717,03 0,00 5.814.592,51
0,00 1.509.100,00 664.471.548,16
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 3.179.768,04
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 378.820,95
3. Beteiligungen 0,00 0,00 20.627.807,84
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 1.952.520,20
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00
6. sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 1.925,73
0,00 0,00 26.140.842,76
0,00 1.509.100,00 706.676.092,96
Anlagenspiegel Abschreibungen kumuliert 01.10.2022 Zugänge Abschreibungen Abgänge Abschreibungen
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 15.773.722,82 573.243,18 2.560.887,64
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00
15.773.722,82 573.243,18 2.560.887,64
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grundstücken 38.890.684,32 651.436,37 213.003,00
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 20.749.286,78 517.333,73 0,00
3. Verteilungsanlagen 356.303.925,29 7.475.570,64 2.282.344,71
4. Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 13.476.276,73 128.282,78 0,00
5. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 32.435.079,98 2.106.189,66 830.318,53
6. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu 2 bis 5 gehören 3.309.557,36 553.212,82 0,00
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.202.089,22 1.174.093,84 406.100,81
8. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
490.366.899,68 12.606.119,84 3.731.767,05
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 1.624.190,01 219.054,80 0,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.461.309,67 0,00 0,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00
6. sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00
3.085.499,68 219.054,80 0,00
509.226.122,18 13.398.417,82 6.292.654,69
Anlagenspiegel Umbuchungen Abschreibungen Zuschreibungen Abschreibungen kumuliert 30.09.2023
EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0,00 13.786.078,36
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 13.786.078,36
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 39.329.117,69
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 0,00 0,00 21.266.620,51
3. Verteilungsanlagen 0,00 0,00 361.497.151,22
4. Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 0,00 0,00 13.604.559,51
5. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 0,00 0,00 33.710.951,11
6. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu 2 bis 5 gehören 0,00 0,00 3.862.770,18
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 25.970.082,25
8. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 499.241.252,47
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 1.843.244,81
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 234.000,00 1.227.309,67
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00
6. sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00
0,00 234.000,00 3.070.554,48
0,00 234.000,00 516.097.885,31
Anlagenspiegel Restbuchwerte 30.09.2023 Restbuchwerte 30.09.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2.277.623,68 954.274,52
2. geleistete Anzahlungen 0,00 456.649,24
2.277.623,68 1.410.923,76
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. Bauten auf fremden Grundstücken 13.436.266,81 13.818.492,42
2. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 5.031.399,40 5.538.833,13
3. Verteilungsanlagen 110.312.308,08 108.987.143,72
4. Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 922.839,44 1.050.677,02
5. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 21.019.693,00 16.580.448,00
6. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu 2 bis 5 gehören 3.522.205,71 3.742.761,72
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.170.990,74 4.685.726,15
8. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.814.592,51 4.835.482,84
165.230.295,69 159.239.565,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundene Unternehmen 3.179.768,04 3.179.400,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 378.820,95 661.744,01
3. Beteiligungen 18.784.563,03 18.742.670,52
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 725.210,53 491.210,53
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00
6. sonstige Ausleihungen 1.925,73 19.070,77
23.070.288,28 23.094.095,83
190.578.207,65 183.744.584,59

Bilanz zum 30.09.2023 - Netzpacht und Dienstleistung Strom

Aktivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 241.888,57 336.894,91
II. Sachanlagen 48.335.527,00 46.915.914,80
48.577.415,57 47.252.809,71
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 30.026,46 107,50
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 102.071.62 127.868,70
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 247,20 1.641.203.47
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7.260,20 22.207.32
4. sonstige Vermögensgegenstände 22.074,27 157.832,48
131.653,29 1.949.111,97
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 331.064,94 658.601,51
462.718,23 2.607.713,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.766,94 16.119,00
49.093.927,20 49.876.749,69

Passivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Eigenkapital
I. Zugeordnetes Eigenkapital 18.997.308,85 18.772.602,57
II. Jahresergebnis 192.884,45 -1.566.398,20
19.190.193,30 17.206.204,37
B. Empfangene Ertragszuschüsse 5.473.846,94 5.144.220,08
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.675.478,70 1.840.502,57
2. Steuerrückstellungen 380.870,92 0,00
3. sonstige Rückstellungen 4.151.084,10 4.675.254,97
6.207.433,72 6.515.757,54
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.203.992,17 17.838.783,60
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 19.382,78 35.034,73
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 325.679,88 1.367.048,28
4. sonstige Verbindlichkeiten 522.307,40 930.504,00
13.071.362,23 20.171.370,61
D. Rechnungsabgrenzungsposten 20.364,81 18.046,66
E. Kapitalverrechnungsposten 5.130.726,21 821.150,43
49.093.927,20 49.876.749,69

Bilanz zum 30.09.2023 - Pacht und Dienstleistungen Messstellenbetrieb Strom

Aktivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 1.833.181,75 1.415.184,24
1.833.181,75 1.415.184,24
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 567,16 5.295,72
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1,96 25.214,55
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 72,31 919,72
4. sonstige Vermögensgegenstände 26.202,32 22.976,46
26.843,75 54.406,45
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.193,29 10.326,17
31.037,04 64.732,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 711,83 416,40
1.864.930,62 1.480.333,26

Passivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Eigenkapital
I. Zugeordnetes Eigenkapital 720.495,30 566.261,82
II. Jahresergebnis 95.078,04 -310.502,80
815.573,34 255.759,02
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 8.571,76 8.380,05
2. Steuerrückstellungen 51.560,44 0,00
3. sonstige Rückstellungen 25.657,67 39.049,08
85.789,87 47.429,13
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 346.162,49 367.582,94
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18.866,44 2.959,97
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 63.846,95 379.154,73
4. sonstige Verbindlichkeiten 1.751,75 1.938.916,26
430.627,63 2.688.613,90
D. Rechnungsabgrenzungsposten 185.418,58 141.726,43
E. Kapitalverrechnungsposten 347.521,20 -1.653.195,22
1.864.930,62 1.480.333,26

Bilanz zum 30.09.2023 - Netzpacht und Dienstleistungen Gas

Aktivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 80.720,38 125.159,36
II. Sachanlagen 34.690.223,00 34.600.912,46
34.770.943,38 34.726.071,82
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.792,09 35.468,25
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 103,48 372.058,48
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.013,51 6.159,87
4. sonstige Vermögensgegenstände 131.652,67 473.440,83
149.561,75 887.127,43
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 73.028,81 217.324,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.396,68 8.941,56
35.005.930,62 35.839.465,72

Passivseite

30.09.2023 30.09.2022
A. Eigenkapital
I. Zugeordnetes Eigenkapital 13.634.295,96 13.844.964,57
II. Jahresergebnis 887.008,02 1.207.708,79
14.521.303,98 15.052.673,36
B. Empfangene Ertragszuschüsse 3.378.709,63 3.470.432,88
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 453.443,87 495.168,22
2. Steuerrückstellungen 494.008,92 0,00
3. sonstige Rückstellungen 1.131.849,98 1.308.962,71
2.079.302,77 1.804.130,93
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9.053.032,61 13.207.505,35
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.246,59 9.705,59
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 92.308,22 524.609,47
4. sonstige Verbindlichkeiten 220.569,37 444.507,73
9.371.156,79 14.186.328,14
E. Rechnungsabgrenzungsposten 10.622,15 10.010,88
F. Kapitalverrechnungsposten 5.644.835,30 1.315.889,53
35.005.930,62 35.839.465,72

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023

Netzpacht und Dienstleistungen Strom

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2021 - 30.09.2022
1. Umsatzerlöse 15.448.470,17 14.918.976,87
2. a) sonstige betriebliche Erträge 1.489.881,83 5.977.557,07
b) ILV, Gemeinkosten 4.624.995,93
21.563.347,93 20.896.533,93
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -242.735,47 -180.908,54
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -321.583,94 -318.663,08
c) Aufwendungen aus innerbetrieblichen Energie- und Wasserlieferungen -315.215,46 -219.268,80
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -7.210.475,91 -7.011.860,41
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -2.127.717,07 -2.082.680,46
5. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -3.925.632,13 -3.886.056,50
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -7.920.988,09 -8.352.924,30
ILV, Gemeinkosten -1,11 -162,12
-22.064.349,18 -22.052.524,21
7. a) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 280.225,25 43.439,61
b) innerbetriebliche Kontokorrentverzinsung 11.121,45 0,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -729.368,81 -485.716,60
-438.022,11 -442.276,99
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.237.856,06 125.158,46
10. Ergebnis nach Steuern 298.832,70 -1.473.108,80
11. sonstige Steuern, soweit nicht unter den Posten 1 - 10 enthalten -105.948,25 -93.289,41
12. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 192.884,45 -1.566.398,21

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023

Pacht und Dienstleistungen Messstellenbetrieb Strom

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2021 - 30.09.2022
1. Umsatzerlöse 462.685,06 385.398,47
2. sonstige betriebliche Erträge 23.168,88 22.518,60
485.853,94 407.917,07
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -16.839,62 -9.123,22
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -566.314,15 -583.644,11
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -37.692,13 -32.279,38
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -10.082,14 -9.129,30
5. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -111.349,35 -80.075,42
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -27.454,31 -21.042,22
-769.731,70 -735.293,65
7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 373,14 522,85
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 -2.442,62
9. Abschreibungen aus Finanzanlagen 374,43 -289,59
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.067,33 -7.297,84
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -13.566,66 0,00
-14.886,42 -9.507,20
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 393.842,22 26.380,97
13. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 95.078,04 -310.502,81

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/2023

Netzpacht und Dienstleistungen Gas

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2021 - 30.09.2022
1. Umsatzerlöse 8.057.818,00 8.275.879,75
2. a) sonstige betriebliche Erträge 226.424,45 210.032,36
b) ILV, Gemeinkosten 1.370.741,78 1.405.039,43
9.654.984,23 9.890.951,54
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - 65.098,18 -46.942,29
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -87.410,99 -97.486,96
c) Aufwendungen aus innerbetrieblichen Energie- und Wasserlieferungen -158.751,91 -100.086,72
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.962.649,00 -1.908.601,12
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -564.596,71 -538.191,24
5. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.912.069,69 -2.877.164,34
6. a) sonstige betriebliche Aufwendungen -2.178.898,87 -2.260.365,14
b) ILV, Gemeinkosten -0,87 -125,88
-7.929.476,22 -7.828.963,69
7. a) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 76.354,97 20.661,33
b) innerbetriebliche Kontokorrentverzinsung 8.956,57
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -411.324,27 -278.421,21
-326.012,73 -257.759,88
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -483.739,01 -570.287,78
10. Ergebnis nach Steuern 915.756,27 1.233.940,19
11. sonstige Steuern, soweit nicht unter den Posten 1 - 10 enthalten -28.748,25 -26.231,40
12. Jahresüberschuss 887.008,02 1.207.708,79

Ergänzende Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen der Stadtwerke Solingen GmbH für das Geschäftsjahr 2022/2023

Für das Rechnungswesen vertikal integrierter Energieversorgungsunternehmen i. S. d. § 3 Nr. 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht § 6b EnWG unter anderem die Verpflichtung zum sogenannten buchhalterischen oder rechnungsmäßigen Unbundling (buchhalterische Entflechtung) vor. Hierunter zu verstehen ist die Verpflichtung, in der Rechnungslegung eine Trennung verschiedener, in § 6b Abs. 3 EnWG aufgezählter, Tätigkeiten (Aktivitäten) vorzunehmen.

Des Weiteren definiert das im September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. § 2 S. 1 Nr. 4 MsbG als separat zu betrachtenden Tätigkeitsbereich des Netzbetriebs und sieht für diesen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i. V. m. § 6b EnwG ebenfalls die Pflicht zur buchhalterischen Entflechtung vor. Die strikte rechnungsmäßige Trennung der Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von den übrigen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung soll eine transparente und mit Blick auf ihre sachliche Richtigkeit nachprüfbare Abgrenzung der Kosten des Messstellenbetriebs von denen des Netzbetriebs ermöglichen. Zweck dieser Vorschrift ist es, Quersubventionierungen zu anderen Bereichen des Unternehmens zu vermeiden.

Diese buchhalterische Trennung betrifft bei der Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) jeweils die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie des Messstellenbetriebs in Form der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an den Elektrizitäts- und Gasverteilungsnetzen (Strom- und Gasnetzverpachtung) sowie der Messinfrastruktur und die Tätigkeiten der Erbringung energiespezifischer Dienstleistungen. Für diese Tätigkeiten ist mit der Erstellung des Jahresabschlusses jeweils eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) aufzustellen. Die übrigen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und innerhalb des Gassektors werden buchhalterisch ebenso zusammengefasst wie die Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Aus Gründen der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit werden auch für diese Tätigkeiten Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellt. Die nachfolgenden Angaben dienen der ergänzenden Information zu diesen Tätigkeitsabschlüssen.

Grundlage der erstellten Tätigkeitsabschlüsse ist der Jahresabschluss der SW SG. Dementsprechend liegen den Tätigkeitsabschlüssen jeweils die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie diesem Jahresabschluss zugrunde. Insoweit wird auf die Anhangberichterstattung des Jahresabschlusses der SW SG verwiesen.

In den Bilanzen sowie in den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeiten. Lediglich in Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Tätigkeiten vorliegt oder die weitere Aufteilung der Konten mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden ist, wird die Zuordnung durch Schlüsselung auf der Basis sachgerechter branchenüblicher Bezugsgrößen vorgenommen.

Die Zuordnungen zu den Tätigkeiten erfolgen regelmäßig unter Rückgriff auf kostenstellenbezogene Auswertungen der detaillierten internen Kosten- und Leistungsrechnung. Auf diese Weise wird eine weitgehend übereinstimmende Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen mit den korrespondierenden Beständen ermöglicht. Dies gilt auch für die in der Kosten- und Leistungsrechnung kostenstellenweise erfassten Abschreibungen der abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, dessen Zuordnung zu den betrieblichen Kostenstellen, in denen dieses genutzt wird, in der Anlagenbuchhaltung dokumentiert ist.

Weitere mittelbare Zuordnungen zu den Tätigkeitsbereichen erfolgen ferner bei Forderungsposten nach Maßgabe eines Umsatzerlösschlüssels, im Falle von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nach einem Materialaufwandsschlüssel und im Falle von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz eigenen Personals nach einem Personalaufwandsschlüssel.

Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten bestehen im Wesentlichen aus internen Energie- und Wasserlieferungen sowie aus den Inanspruchnahmen von Zentralfunktionen wie Verwaltung, Vertrieb und technischem Service. Bewertet werden die Leistungen grundsätzlich zu marktnahen Preisen. Die verrechneten internen Energie- und Wasserlieferungen sowie sonstige innerbetriebliche Verrechnungen (z.B. Lohnstundenverrechnungen und Materialgemeinkosten) werden jeweils gesondert ausgewiesen.

Der nach Vornahme der direkten und indirekten Zuordnungen zu den Tätigkeiten weiter notwendige Bilanzausgleich wird gesondert unter dem "Kapitalverrechnungsposten" ausgewiesen; dort ausgewiesen werden ebenfalls Gutschriften und Belastungen aus der internen Verrechnung von Ertragsteuern.

Die in den Tätigkeitsabschlüssen ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt nach Restlaufzeiten:

Netzpacht und Dienstleistungen Strom:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.09.2023 30.09.2022
Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 102.071,62 21,39 127.868,70 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 247,20 0,00 1.641.203,47 0,00
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7.260,20 5.397,79 22.207,32 17.410,08
4. sonstige Vermögensgegenstände 22.074,27 28,36 157.832,48 115,20
Summe 131.653,29 5.447,54 1.949.111,97 17.525,28

Pacht und Dienstleistungen Messstellenbetrieb Strom:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.09.2023 30.09.2022
Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 567,16 0,00 5.295,72 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1,96 0,00 25.214,55 0,00
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 72,31 53,76 919,72 10.296,66
4. sonstige Vermögensgegenstände 26.202,32 33,67 22.976,46 64,35
Summe 26.843,75 87,55 54.406,45 10.361,01

Netzpacht und Dienstleistungen Gas:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.09.2023 30.09.2022
Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr Gesamt davon mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.792,09 3,31 35.468,25 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 103,48 0,00 372.058,48 0,00
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.013,51 1.497,00 6.159,87 4.829,21
4. sonstige Vermögensgegenstände 131.652,67 169,15 473.440,83 799,19
Summe 149.561,75 1.669,46 887.127,43 5.628,40

Für die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten ergibt sich folgende Aufgliederung nach Restlaufzeiten:

Netzpacht und Dienstleistungen Strom:

Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit (RLZ)
Gesamt bis zu 1 Jahr über 1 Jahr * über 5 Jahre **
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.203.992,17 1.407.074,72 10.796.917,45 5.790.171,04
Vorjahr 17.838.783,60 4.165.620,25 13.673.163,35 7.080.726,47
2. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 19.382,78 18.094,37 1.288,41 289,39
Vorjahr 35.034,73 35.034,73 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 325.679,88 61.080,24 0,00 0,00
Vorjahr 1.367.048,28 1.367.048,28 0,00 0,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 522.307,40 522.307,40 0,00 0,00
davon aus Steuern 9.031,30 9.031,30 0,00 0,00
Vorjahr 930.504,00 930.504,00 0,00 0,00
davon aus Steuern 553.092,98 553.092,98 0,00 0,00
Summe 13.071.362,23 2.008.556,73 10.798.205,86 5.790.460,43
Vorjahr 20.171.370,61 6.498.207,26 13.673.163,35 7.080.726,47

* Angaben gem. § 268 Abs. 5 S.1 HGB;

** Angaben gem. § 285 Nr. 1 Buchst. a) HGB (jeweils im Betrag RLZ > 1 Jahr enthalten)

Pacht und Dienstleistungen Messstellenbetrieb Strom:

Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit
Gesamt bis zu 1 Jahr über 1 Jahr * über 5 Jahren **
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 346.162,49 39.911,24 306.251,25 164.236,42
Vorjahr 367.582,94 85.836,06 281.746,88 145.904,25
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18.866,44 17.612,35 1.254,09 281,68
Vorjahr 2.959,97 2.959,97 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 63.846,95 63.846,95 0,00 0,00
Vorjahr 379.154,73 379.154,73 0,00 0,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 1.751,75 1.751,75 0,00 0,00
davon aus Steuern 30,29 30,29 0,00 0,00
Vorjahr 1.938.916,26 1.938.916,26 0,00 0,00
davon aus Steuern 821.323,59 821.323,59 0,00 0,00
Summe 430.627,63 123.122,29 307.505,34 164.518,11
Vorjahr 2.688.613,90 2.406.867,02 281.746,88 145.904,25

* Angaben gem. § 268 Abs. 5 S.1 HGB;

** Angaben gem. § 285 Nr. 1 Buchst. a) HGB (jeweils im Betrag RLZ > 1 Jahr enthalten)

Netzpacht und Dienstleistungen Gas:

Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit (RLZ)
Gesamt bis zu 1 Jahr über 1 Jahr * über 5 Jahre **
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9.053.032,61 1.043.80,85 8.009.251,76 4.295.201,64
Vorjahr 13.207.505,35 3.084.148,15 10.123.357,19 5.242.438,88
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.246,59 4.897,84 348,75 78,33
Vorjahr 9.705,59 9.705,59 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 92.308,22 92.308,22 0,00 0,00
Vorjahr 524.609,47 524.609,47 0,00 0,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 220.569,37 220.569,37 0,00 0,00
davon aus Steuern 3.813,90 3.813,90 0,00 0,00
Vorjahr 444.507,73 444.507,73 0,00 0,00
davon aus Steuern 339.608,20 339.608,20 0,00 0,00
Summe 9.371.156,79 1.361.556,29 8.009.600,51 4.295.279,98
Vorjahr 14.186.328,14 4.062.970,94 10.123.357,19 5.242.438,88

* Angaben gem. § 268 Abs. 5 S.1 HGB;

** Angaben gem. § 285 Nr. 1 Buchst. a) HGB (jeweils im Betrag RLZ > 1 Jahr enthalten)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtwerke Solingen GmbH, Solingen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Solingen GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Solingen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

Die im letzten Abschnitt des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Netzpacht und Dienstleistungen Strom", "Pacht und Dienstleistungen Messstellenbetrieb Strom" und "Netzpacht und Dienstleistungen Gas" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob der gesetzliche Vertreter seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Düsseldorf, den 9. November 2023

EversheimStuible Treuberater GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Semelka, Wirtschaftsprüfer

Fuchs, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022/23

Im Geschäftsjahr 2022/23 nahm der Aufsichtsrat der Stadtwerke Solingen GmbH (SW SG) die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben sorgfältig war. Der Aufsichtsrat wurde über die Entwicklung und Lage des Unternehmens durch die Geschäftsleitung regelmäßig, umfassend und zeitnah informiert. Bei der Leitung des Unternehmens wurde die Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat beraten.

Der Aufsichtsrat kam im Geschäftsjahr 2022/23 zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen. Themen dieser Sitzungen waren u.a. die Prüfung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2021/22, die unterjährige Ergebnisentwicklung im Berichtsjahr sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2023/24. Ferner waren regelmäßige Berichte über das Risikomanagement, die Entwicklungen an den Energiemärkten, die strategische Personalplanung, die Klimaschutz-Strategie, der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sowie die zukünftige Nutzung des Gebäudes Beethovenstraße Themen der Aufsichtsratssitzungen.

Themen des Verkehrsbetriebes waren Informationen über den Sachstand der Vergabe des öffentlichen Dienstleitungsauftrages, die Finanzierung des ab dem 01.05.2023 gültigen Deutschland-Tickets, die zukünftige Fahrzeug-Beschaffung und die Einsatzbereitschaft des derzeitigen Fuhrparks.

Den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss zum 30.09.2023 und den Lagebericht sowie den Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses hat der Aufsichtsrat sorgfältig geprüft. Er empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.324.757,16 € an die Gesellschafter auszuschütten.

Für die erfolgreiche und engagierte Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr spricht der Aufsichtsrat den Geschäftsführern, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung aus.

 

Solingen, im November 2023

Aufsichtsrat der Stadtwerke Solingen GmbH

gez. Carsten Voigt, Vorsitzender

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses

Schriftlicher Gesellschafterbeschluss vom 30.11.2023:

Die Gesellschafter der Stadtwerke Solingen GmbH beschließen im Wege der schriftlichen Abstimmung gemäß § 21 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Solingen GmbH:

Der Jahresabschluss der SW SG für das Geschäftsjahr 2022/23 wird mit einer Bilanzsumme von 333.717.674,00 € und einem Bilanzgewinn von 1.375.645,85 € festgestellt. Der vor der Rücklagenzuführung in der GuV ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 4.125.379,66 €.

Die Stadt-Sparkasse Solingen (Stadt-Sparkasse) partizipiert auf der Grundlage des bestehenden Gesellschaftsvertrags in Höhe ihrer Beteiligungsquote ausschließlich am Ergebnis der Versorgungssparte (Tracking-Stock-Modell). Der rechnerische Anteil der Stadt- Sparkasse von 8,5 Prozent am Bilanzgewinn der Versorgungssparte in Höhe von 10.871.274,87 € beläuft sich somit auf 924.058,36 €, welcher im Wege der Aufstellung eines sogenannten Pro-Forma-Abschlusses für diese Sparte ermittelt wurde. Auf diesen Gewinnanteil bezieht sich der von der Gesellschafterversammlung zu Gunsten der Stadt- Sparkasse zu fassende Ausschüttungsbeschluss.

Der Gewinnanspruch der Beteiligungsgesellschaft der Stadt Solingen beträgt 451.587,49 €. Dieser gibt sich aus 91,5 Prozent des Bilanzgewinnes der Versorgungssparte und dem vollständigen Jahresergebnis des Verkehrsbetriebs.

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