CONSYS ERP-Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kaspar Fuchs seit 11.5.2026 | Prokura |
Winfried Fuchs seit 12.5.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Consult + System G.R.O.U.P. GmbHMönchengladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGder Consult + System G.R.O.U.P. GmbH, Mönchengladbach, zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 __________________________________________________ I. Allgemeines 1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Consult + System G.R.O.U.P. GmbH zählt zu ihrem Unternehmenszweck im Wesentlichen die Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten Organisationsprozess und IT-Beratung. Sie wird beim Amtsgericht Mönchengladbach in Abteilung B unter der Handelsregister-Nr. 6901 geführt. Die Firmenbezeichnung lautet Consult + System G.R.O.U.P. GmbH. Der Firmensitz ist in 41179 Mönchengladbach, Konrad-Zuse-Ring 16 a. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften in §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB sowie von § 42 GmbHG und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Auf die Berichterstattung zur Lage des Unternehmens hat die Consult + System G.R.O.U.P. GmbH als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB verzichtet. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde zum Teil Gebrauch gemacht. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorgehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Bilanzierung erfolgt unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip). Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der abnutzbaren Vermögensgegenstände liegt in der Regel bei zwei bis dreizehn Jahren. Die entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von zwei bis fünf Jahren entsprechend linear zeitanteilig abgeschrieben. Sachanlagen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf die Zugänge des Geschäftsjahres wurden pro rata temporis vorgenommen. Für die sonstigen beweglichen Vermögensgegenstände werden Nutzungszeiten in Anlehnung an die für Steuerzwecke geltenden amtlichen Abschreibungstabellen zugrunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelanschaffungswert unter EUR 800,00 werden im Anschaffungsjahr entsprechend der steuerlichen Regelung (Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG) , auch handelsrechtlich, sofort vollständig abgeschrieben. Die noch im Vorjahr unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundene Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2023 veräußert. Der Veräußerungsgewinn lag bei rd. 2,3 Mio-EUR. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in ausreichender Höhe vorgenommen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Aufwendungen bzw. – wenn vorhanden – Erträge, die den folgenden Geschäftsjahren zuzurechnen sind. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Diese wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sofern für mehrjährige Verbindlichkeiten keine Zinszahlungen vorgesehen sind, werden diese mit dem jeweiligen Marktzinssatz diskontiert.
Mönchengladbach, den 30. Juli 2025 gez. Winfried Fuchs Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juli 2025 |
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