INTER Lebensversicherung AG

Erzbergerstraße 9, 68165 Mannheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 704610
Vorher
STARTAG Aktiengesellschaft
Eingetragen
17.12.2007
Branche
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit aktivem VersicherungsgeschäftTätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb des Versicherungsgeschäfts in den Sparten Leben (Nr. 19 der Anlage Teil A zum VAG), Kapitalisierungsgeschäfte (Nr. 23), fondsgebundene Lebensversicherung (Nr. 21), Geschäfte für Verwaltung von Versorgungseinrichtungen (Nr. 24) sowie das Mit- und Rückversicherungsgeschäft gleicher Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karina Trapp-Gramlich
seit 22.8.2025
Prokura
Günther Dr. Blaich
seit 4.7.2025
Vorstandsmitglied
Florian Sperl
seit 4.7.2025
Prokura
Jens Neumann
seit 9.5.2025
Prokura
Gerd Dr. Sautter
seit 6.3.2025
Prokura
Sascha Kuß
seit 16.6.2023
Prokura
Matthias Kaulich
seit 5.1.2022
Prokura
Miriam Dr. Maugé
seit 1.7.2021
Prokura
Alexander Frauenfeld
seit 18.11.2020
Prokura
Sven Dr. Koryciorz
seit 1.9.2020
Vorstandsmitglied
Eike Helwig Böhm
seit 21.4.2020
Prokura
Christoph Wichmann
seit 15.4.2019
Prokura
Ralph Seibert
seit 3.7.2017
Prokura
David Maurer
seit 1.7.2015
Prokura
Roberto Svenda
seit 7.7.2014
Vorstandsmitglied
Prokura
Wolfgang Karcher
seit 31.5.2011
Prokura
Frank Dr. Reinhard
seit 1.3.2010
Prokura
Andrea Trautmann
seit 25.6.2008
Prokura

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

INTER Lebensversicherung AG

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

Grundlagen der Gesellschaft

Geschäftsmodell der INTER Versicherungsgruppe

Individuelle Lösungen auf Top-Niveau - dafür steht die INTER Versicherungsgruppe (INTER) als unabhängiger Versicherungskonzern seit über 100 Jahren. Neben der Geschäftsausrichtung auf Privatkunden und das mittelständische Gewerbe ist die INTER aus Tradition Ärzten und Handwerkern eng verbunden. Als solider und verlässlicher Partner bietet die INTER ihren Kunden mit Versicherungs- und Vorsorgeprodukten ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit und legt seit jeher besonderen Wert auf Service und Qualität.

An der Spitze der INTER steht der INTER Versicherungsverein aG (INTER Verein), der als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit von seinen Mitgliedern getragen wird. Die Wurzeln des INTER Verein reichen bis in das Jahr 1926 zurück. Der INTER Verein nimmt im Wesentlichen eine Holdingfunktion für die unmittelbar und mittelbar gehaltenen Tochtergesellschaften wahr. Der INTER Verein betreibt die Unfallversicherung mit dem Produkt "INTER Mitglieder Assistance". Dieses Produkt wird allen Versicherungsnehmern mit einem Versicherungsvertrag bei der INTER Krankenversicherung AG (INTER Kranken, außer Auslandsreisekrankenversicherung), der INTER Lebensversicherung AG (INTER Leben) und der INTER Allgemeine Versicherung AG (INTER Allgemeine, außer INTER Cyberguard) angeboten. Mit dem Abschluss dieses Versicherungsvertrags werden die Kunden der genannten Tochterversicherungsunternehmen Mitglieder der Obergesellschaft, dem INTER Verein. Damit wird die Aufrechterhaltung eines möglichst breiten Mitgliederbestandes gewährleistet.

Die INTER Kranken bietet die gesamte Produktpalette der privaten Krankenversicherung zur umfassenden Gesundheitsvorsorge ihrer Versicherungsnehmer an. Neben der privaten Krankheitskostenvollversicherung umfasst das Angebot eine Vielzahl von Zusatzversicherungen zur individuellen Absicherung gesetzlich Versicherter. Hierzu zählt auch der weltweite Versicherungsschutz durch die Auslandsreisekrankenversicherung. Zum umfassenden Kundenservice gehören zudem zahlreiche Gesundheitsservices.

Die INTER Leben entwickelte sich aus der im Jahre 1910 gegründeten "VOHK Versicherungsanstalt Ostdeutscher Handwerkskammern V.a.G.". Mit den Produkten der INTER Leben sichern Kunden sich und ihre Familien gegen Risiken der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie für den Todesfall ab und sorgen privat für die Zeit nach dem aktiven Berufsleben vor. Gewerblichen Kunden, insbesondere aus dem Handwerk, bietet die INTER Leben die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge für deren Arbeitnehmer an.

Die INTER Allgemeine wurde 1981 als Unfallversicherungsunternehmen gegründet. Im Jahr 1993 wurde das Versicherungsangebot um die Sparten Sach- und Haftpflichtversicherungen erweitert und ab 2012 für gewerbliche Kunden um Technische Versicherungen ergänzt. Weitere spezielle Versicherungslösungen bietet die INTER Allgemeine über ausgewählte Kooperationspartner bzw. Beteiligungen an.

Mit der Beteiligung an der Bausparkasse Mainz AG (BKM) hat die INTER einen Kooperationspartner rund um den Erwerb und die Finanzierung von Wohneigentum. Das Kerngeschäft der BKM besteht aus dem Bauspargeschäft und der Vergabe von Baudarlehen. Ein weiteres Geschäftsfeld ist das Angebot von Geldanlageprodukten.

Seit 1996 engagiert sich die INTER auch in Polen. Mit der Übernahme von jeweils 100% der Anteile wurden die TU INTER Polska S.A. und die TU INTER-ZYCIE Polska S.A. im Jahr 2012 vollständig in die INTER integriert.

Das Produktangebot der 1991 gegründeten TU INTER Polska S.A. richtet sich insbesondere an Berufsgruppen aus der medizinischen Branche und umfasst Unfall- und Krankenversicherungen sowie Haftpflicht-, Sach- und Rechtsschutzversicherungen. Dabei ist das Angebot von berufsorientierten Versicherungspaketen für die medizinische Branche besonders hervorzuheben.

Die TU INTER-ZYCIE Polska S.A. besitzt ein besonderes Versicherungsangebot zur Absicherung des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter des Heilwesens in Polen. Über die Gruppenlebensversicherung wird den Kunden ein umfangreiches Spektrum zur Abdeckung von Risiken angeboten, das sowohl die Spezifika der medizinischen Berufe als auch private Risiken beinhaltet.

Die INTER kooperiert umfassend mit der Freie Arzt- und Medizinkasse der Angehörigen der Berufsfeuerwehr und der Polizei VVaG (FAMK) mit Sitz in Frankfurt. Diese ist spezialisiert auf die Krankheitskostenvollversicherung für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach der Hessischen Beihilfeverordnung oder auf freie Heilfürsorge des Landes Hessen, insbesondere als Angehörige von Feuerwehr, Polizei, Justiz, Strafvollzug, Zoll, Steuerfahndung, Gefahrenabwehrbehörden und deren Verwaltungen in Hessen. Neben diesen Personengruppen können auch alle anderen Beihilfeberechtigten und deren Angehörige von den Services der FAMK profitieren. Die FAMK bietet einen umfassenden Service hinsichtlich der Beihilfeberatung und -abwicklung samt Vorfinanzierung.

Insgesamt ist die INTER in der Lage, ein Mehrfinanzangebot im Bereich der privaten Vorsorge, Risikoabsicherung und Vermögensbildung anzubieten.

Produktpalette

Die Produktpalette der Gesellschaft umfasst die folgenden Versicherungsarten, die ausschließlich im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft betrieben werden:

Altersvorsorge

INTER MeinLeben® Privatrente - Flexible fondsgebundene Rentenversicherung mit verschiedenen Strategien gegen laufende Beitragszahlung oder Einmalbeitrag mit und ohne Garantiekomponente

INTER MeinLeben® Basisrente - Flexible fondsgebundene Basisrentenversicherung mit Beitragsverrentung und mit verschiedenen Strategien gegen laufende Beitragszahlung oder Einmalbeitrag mit und ohne Garantiekomponente

INTER GarantIndex® - Aufgeschobene moderne klassische Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr gegen Einmalbeitrag mit Überschussverwendung in Fonds

INTER PrivatRente® - Sofortbeginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag

INTER Direktversicherung® - Direktversicherung mit Beitragsverrentung gegen laufende Beitragszahlung oder Einmalbeitrag (auch für Rückdeckung)

Arbeitskraftabsicherung

INTER ProBeruf® - Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung gegen laufende Beitragszahlung

INTER ProBeruf® - Selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegen laufende Beitragszahlung

Hinterbliebenenschutz

INTER RisikoLeben® - Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme

INTER RisikoLeben® - Sterbegeldversicherung

INTER RisikoLeben® - Bausparrisikolebensversicherung

Zusatzversicherung

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Beitragsbefreiung)

Der Einschluss ist zulässig bei einer Versicherung mit laufender Beitragszahlung in den Produkten INTER MeinLeben® Privatrente, INTER MeinLeben® Basisrente und INTER Direktversicherung®

Standorte

Die Versicherungsgesellschaften der INTER - der INTER Verein, die INTER Kranken, die INTER Leben und die INTER Allgemeine - haben ihren Sitz in Mannheim. Die FAMK hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und die BKM in Mainz. Neben der Direktion in Mannheim unterhält die INTER an 27 Standorten Geschäftsstellen zur Vertriebsunterstützung. Im Rahmen des Vertrags über die Ausgliederung von Funktionen, Versicherungstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten (Mastervertrag) werden sowohl der Vertrieb der Versicherungsprodukte als auch die Verwaltung der Versicherungsverträge von der INTER Kranken für die INTER Leben übernommen, so dass auch auf den Geschäftsstellen Tätigkeiten für die INTER Leben verrichtet werden. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Standorte befindet sich am Ende des Geschäftsberichts.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Weltkonjunktur wächst schwächer als im Vorjahr

Die Weltwirtschaft ist im Jahr 2023 mit +3,1% weniger stark gewachsen als im Jahr davor mit 3,5%. Die Entwicklungen waren weltweit vom Krieg in der Ukraine und dem israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt, ebenso von der hohen Inflation und Naturkatastrophen.

Die hoch entwickelten Volkswirtschaften erreichten im Jahr 2023 ein Wachstum in Höhe von 1,6% (nach +2,6% im Vorjahr), wobei die USA mit +2,5% (Vorjahr +1,9%) weit vor dem Europäischen Währungsraum mit +0,5% (Vorjahr +3,4%) landeten. Die Wirtschaftsleistung der Schwellen- und Entwicklungsländer stieg um 4,1% wie im Vorjahr, darunter China mit +5,2% (Vorjahr +3,0%), Indien mit +6,7% (Vorjahr +7,2%) und Russland mit 3,0% (Vorjahr -1,2%).

Deutschland als Schlusslicht der entwickelten Länder

Die Veränderung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland wird im Jahr 2023 voraussichtlich -0,3% nach +1,8% im Vorjahr betragen. Deutschland wäre damit die einzige Industrienation mit einer schrumpfenden Wirtschaftsleistung. Aufgrund der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung ging die Nachfrage im Ausland beträchtlich zurück und die Exporte nahmen deutlich ab. Die Importe litten zudem unter der zurückhaltenden Nachfrage im Binnenland. Die weiterhin massiven Steigerungen der Verbraucherpreise im Jahr 2023 in Höhe von 5,9% nach 6,9% im Vorjahr führten zu Kaufkraftverlusten der Konsumenten und zu einem Rückgang der privaten Konsumausgaben in Höhe von 0,8%. Zudem reduzierte der Staat seine Ausgaben um 1,7% nach den Sonderausgaben im Rahmen der Corona-Pandemie. Die Europäische Zentralbank reagierte auf die hohe Inflation mit weiteren Zinsanhebungen, so dass die Finanzierungskosten für Investitionen stiegen und die wirtschaftliche Aktivität erschwert hat. Die Immobilienwirtschaft wurde insbesondere im Nachgang der Corona-Pandemie, die einen hohen Nachfragerückgang bei Büroimmobilien auslöste, zusätzlich durch gestiegene Fremdkapitalzinsen und hohe Materialkosten getroffen. Dies löste auch Sorgen um die Banken aus, die Gewerbeimmobilien finanzieren. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen insgesamt stieg im Jahresverlauf an und übertraf im Dezember im siebten Monat in Folge das Vor-Corona-Niveau (gemessen an den Jahren 2016-2019). Der Arbeitsmarkt zeigte sich weiter robust. Die Arbeitslosenquote wuchs zwar im Jahr 2023 auf 5,7% an (Vorjahr 5,3%, 2019 vor Corona: 5,0%), jedoch hat sich auch die Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Mio. erhöht. Die Sparquote hat sich im Jahr 2023 kaum verändert und beträgt voraussichtlich 11,3% (Vorjahr 11,1%). Sie liegt im internationalen Vergleich weiterhin sehr hoch.

Die hohe Inflation wirkt sich auf die Versicherungswirtschaft aus

Die Beitragsentwicklung der deutschen Versicherer wies im Jahr 2023 einen Anstieg in Höhe von 0,6% (Vorjahr -0,7%) aus. Insbesondere in der Schaden- und Unfallversicherung konnte ein überdurchschnittlich hohes Plus in Höhe von 6,7% verzeichnet werden. Dieser Zuwachs resultierte u. a. aus Beitragsanpassungen, die zum Ausgleich der gestiegenen Schadenzahlungen vorgenommen wurden. Infolge der hohen Inflation waren die Kosten für die Regulierung von Versicherungsleistungen sprunghaft angestiegen. In der Krankenversicherung legten die Beiträge mit +2,3% (Vorjahr +3,9%) weniger zu als in den vorangegangenen Jahren. Die Treiber für die Beitragsentwicklung sind vor allem Beitragsanpassungen und Zuwächse bei Zusatzversicherungen. In der Lebensversicherung sanken die Beiträge mit -5,3% (Vorjahr -5,9%) im dritten Jahr in Folge. Während die laufenden Beiträge um 0,2% zurückgingen, reduzierte sich das Geschäft mit Einmalbeiträgen um 16,2%.

Außergewöhnlich hoher Zinsrückgang und gutes Aktienjahr

Am europäischen Kapitalmarkt gingen die Zinsen zum Ende des Jahres 2023 beträchtlich nach unten. Nachdem die Europäische Zentralbank den Leitzins im Oktober 2023 zum ersten Mal seit Juli 2022 nicht weiter angehoben hatte, kam am Kapitalmarkt eine Zinssenkungseuphorie auf, die die Renditen für Anleihen absinken und die Aktienkurse ansteigen ließ. Die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe gab beispielsweise von 2,6% am Jahresende 2022 auf +2,0% am Jahresende 2023 nach. Dabei reduzierten sich die Risikoaufschläge leicht. Der Deutsche Aktienindex DAX verzeichnete nach einem schwachen Jahr 2022 (-12,3%) einen deutlichen Wertzuwachs in Höhe von 20,3%.

Die Aussagen und Daten zum gesamtwirtschaftlichen Umfeld basieren auf den Publikationen "World Economic Outlook - Update Jan 2024" des IWF, "Jahreswirtschaftsbericht 2023" des BMWK, der Presseinformation "Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2022" der Creditreform und der Beitragsstatistik des GDV.

Geschäftsverlauf

Geschäftsergebnisse im Überblick

Das Geschäftsjahr 2023 verlief für die INTER Leben aus Sicht des Vorstands zufriedenstellend. Der Gesamtüberschuss, bestehend aus dem Jahresüberschuss und der Zuführung zur erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, verminderte sich von T€ 25.153 im Vorjahr auf T€ 16.688. Der erzielte Gesamtüberschuss versetzt die Gesellschaft wie in den Vorjahren in die Lage, den Versicherungsnehmern auch für 2024 eine attraktive Überschussbeteiligung zuzuweisen.

Die gebuchten Bruttobeiträge verminderten sich von T€ 83.017 im Vorjahr auf T€ 81.546. Der Versicherungsbestand (gemessen in Versicherungssumme) erhöhte sich leicht auf T€ 3.457.536 (Vorjahr T€ 3.409.286). Dies entspricht einem Anstieg von 1,4%. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung (f e R) gingen leicht von T€ 6.675 im Vorjahr auf T€ 6.473 zurück.

Der Rohüberschuss verminderte sich von T€ 31.412 im Vorjahr auf T€ 19.330. Hiervon wurden 91,9% (Vorjahr 93,6%) den Versicherungsnehmern direkt gutgeschrieben bzw. der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt. Im Geschäftsjahr erhöhte sich die Direktgutschrift leicht auf T€ 2.365 (Vorjahr T€ 2.337). Die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven verminderte sich auf T€ 277 (Vorjahr T€ 3.923). Das laufende Ergebnis aus Kapitalanlagen reduzierte sich von T€ 63.119 im Vorjahr auf T€ 52.159. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugunsten der Versicherungsnehmer konnten aus dem Gesamtüberschuss T€ 15.123 (Vorjahr T€23.153) zugeführt werden. Das Eigenkapital erhöhte sich um den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 1.565 (Vorjahr T€ 2.000).

Der Vergleich der Aussagen im Prognosebericht des letztjährigen Geschäftsberichts mit den Geschäftsergebnissen 2023 zeigt folgendes Bild:

Der Versicherungsbestand, gemessen in Versicherungssumme, ist nicht wie erwartet zurückgegangen, sondern leicht gestiegen. Der prognostizierte moderate Rückgang von -1% in den Beitragseinnahmen hat sich realisiert. Der geringfügige Anstieg der Aufwendungen für Versicherungsfälle ist eingetreten, was maßgeblich auf Rückkäufe zurückzuführen ist. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind erwartungsgemäß leicht unter dem Wert des Vorjahres geblieben. Die prognostizierte Verringerung der laufenden Durchschnittsverzinsung ist etwas höher ausgefallen als geplant. Die Nettoverzinsung ging stärker zurück als prognostiziert, maßgeblich geprägt durch geringere laufende Erträge. Der Rohüberschuss konnte entgegen den Erwartungen nicht gesteigert werden.

Beitragseinnahmen

Die gebuchten Bruttobeiträge verminderten sich von T€ 83.017 im Vorjahr um 1,77% auf T€ 81.546.

Dieser Rückgang resultiert sowohl aus einer Verminderung der laufenden Beiträge als auch der Einmalbeiträge im Vergleich zum Vorjahr. Die Beitragseinnahmen verteilten sich wie folgt:

Beitragsverteilung

2023
%
2022
%
Einzelversicherungen 61,6 60,9
Kollektivversicherungen 38,4 39,1
100,0 100,0

Gebuchte Bruttobeiträge in Mio. €

Unter Berücksichtigung der Veränderung der Bruttobeitragsüberträge sowie der Anteile der Rückversicherer an den verdienten Bruttobeiträgen verringerten sich auch die verdienten Nettobeiträge um 1,6% auf T€ 79.290 nach T€ 80.583 im Vorjahr.

Bestandsentwicklung

Der Versicherungsbestand (gemessen in Versicherungssumme) erhöhte sich leicht auf T€ 3.457.536 (Vorjahr T€ 3.409.286). Dies entspricht einem Anstieg von 1,42%.

Dem Neugeschäft in Versicherungssumme von T€ 181.664 (Vorjahr T€ 183.658) und den sonstigen Erhöhungen von T€ 92.926 Versicherungssumme (Vorjahr T€ 65.410) standen Abgänge von T€ 226.341 (Vorjahr T€ 222.509) gegenüber.

Die Beitragssumme des Neugeschäfts steigt von T€ 163.525 im Vorjahr auf T€ 174.497.

Die Bewegung des Bestands an Lebensversicherungen ist am Ende des Lageberichts beigefügt.

Versicherungssumme in Mio. €

Veränderung Deckungsrückstellung

Die Brutto-Deckungsrückstellung vermindert sich von T€ 1.432.321 im Vorjahr um 1,2% auf T€ 1.415.117. Dies ist insbesondere auf die Auflösung aus der Zinszusatzreserve und Zinsverstärkung in Höhe von T€ 9.952 zurückzuführen.

Aufwendungen für Versicherungsfälle

Die Zahlungen für Versicherungsfälle erhöhten sich von T€ 93.113 im Vorjahr um 8,4% auf T€ 100.931. Dies ist hauptsächlich auf erhöhte Rückkäufe von Versicherungen im Bestand zurückzuführen. Sie verteilen sich wie folgt:

Zahlungen für Versicherungsfälle

2023
%
2022
%
Einzelversicherungen 68,4 69,0
Kollektivversicherungen 31,6 31,0
100,0 100,0

Unter Berücksichtigung einer Verringerung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle von T€ 280 (Vorjahr Verringerung von T€ 473) erhöhten sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle um 8,7% auf T€ 100.651 (Vorjahr T€ 92.640).

Aufwendungen für Versicherungsfälle in Mio. €

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb setzen sich aus Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen zusammen.

Die Abschlussaufwendungen sind insbesondere abhängig vom Vermittlungserfolg des Außendienstes. Der Vertrieb wird von der INTER Kranken im Rahmen eines Generalagenturvertrags durchgeführt. Daher resultieren die Abschlussaufwendungen insbesondere aus den im Zuge dieses Generalagenturvertrags gezahlten Abschlussprovisionen. Die INTER Leben stellt der Generalagentin INTER Kranken die in den Beitragseinnahmen enthaltenen Abschlusskostenbestandteile phasengleich zur Verfügung. Die Abschlussaufwendungen verminderten sich von T€ 4.507 im Vorjahr um 2,8% auf T€ 4.383. Die Abschlusskostenquote (brutto) ging auf 5,37% (Vorjahr 5,43%) zurück.

Die INTER Kranken führte als Dienstleistung die Bestandsverwaltung, die Vermögensverwaltung, das Rechnungswesen und weitere Funktionen für die INTER Leben auf Basis des Mastervertrags über die Ausgliederung von Funktionen, Versicherungstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten durch. Daher bilden die Aufwendungen für Dienstleistungen den Hauptteil der Verwaltungsaufwendungen der INTER Leben. Der in den vergangenen Jahren eingeschlagene Kurs der Serviceverbesserung für Kunden und Vertriebspartner wurde auch im Geschäftsjahr beibehalten. Die Verwaltungsaufwendungen gingen von T€ 3.277 im Vorjahr auf T€ 2.915 zurück. Die Verwaltungskostenquote verminderte sich auf 3,58% (Vorjahr 3,95%) an.

Nach Abzug der erhaltenen Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft gingen die Nettoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb auf T€ 6.473 nach T€ 6.675 im Vorjahr zurück.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Kapitalanlagen

Das Kapitalanlagevolumen (ohne Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung) verringerte sich leicht um 0,6% auf T€ 1.579.434 (Vorjahr T€ 1.588.474). Das Geschäftsjahr stand bei den Kapitalanlagen im Zeichen des Portfolioaufbaus für Alternative Anlagen. Unter Alternativen Anlagen werden Immobilien, Infrastrukturanlagen, nicht notierte Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) und nicht notierte Unternehmensdarlehen (Private Debt Corporates) zusammengefasst. Die INTER Leben investiert ausschließlich über Fonds in diese Anlagearten, deren Anteil von 26,1% auf 26,8% anstieg. Der Anteil der kurzfristigen Einlagen bei Kreditinstituten ging demgegenüber von 1,7% auf 0,9% zurück. Nahezu konstant blieb der Anteil der direkt gehaltenen Zinsanlagen (Inhaberschuldverschreibungen, Ausleihungen und Policendarlehen), er betrug 72,0% (Vorjahr 72,1%). Der Anteil der strategischen Anlagen blieb konstant bei 0,1%. Unter den strategischen Anlagen gruppieren sich die Anteile an der Protektor Lebensversicherung-AG, die Ausleihungen an den Protektor-Sicherungsfonds sowie die Fondsanteile, die als Vorratsbestand für die fondsgebundenen Lebensversicherungen gehalten werden.

Entwicklung der Kapitalanlagen in Mio. €

Im Bereich der Alternativen Anlagen gab die INTER Leben im Geschäftsjahr keine neuen Kapitalzusagen für Private Equity ab. Die planmäßigen Rückzahlungen überstiegen die Kapitalabrufe aus den Fonds dieser Anlageklasse um T€ 548. Die Buchwerte sanken demzufolge auf T€ 137.947 (Vorjahr T€ 138.495) an. Für Private Debt zeichnete die INTER Leben im Geschäftsjahr keine neuen Kapitalzusagen. Die planmäßigen Rückzahlungen überstiegen die Kapitalabrufe aus den Fonds dieser Anlageklasse um T€ 1.118. Die Buchwerte verringerten sich demzufolge auf T€ 109.603 (Vorjahr T€ 110.722). Für Immobilienfonds gab die INTER Leben keine neue Zeichnungszusagen ab. Die Buchwerte der Immobilienfonds, die sich zu kleinen Teilen in der Liquidationsphase befinden, stiegen insgesamt aufgrund der planmäßigen Kapitalabrufe um T€ 9.431 auf T€ 108.446 (Vorjahr T€ 99.015) an. Im Bereich Infrastrukturanlagen zeichnete das Unternehmen im Geschäftsjahr neue Fondsverträge mit einer Kapitalzusage in Höhe von T€ 25.000. Der Bestand stieg um T€ 1.706 auf T€ 67.661 (Vorjahr T€ 65.955). Insgesamt stieg der Buchwert der Alternativen Anlagen um T€ 9.470 auf T€ 423.657 (Vorjahr T€ 414.187).

Die über die Zeichnungsverpflichtungen hinausgehenden freien Mittel wurden in Höhe von T€ 97.877 in langlaufende gedeckte oder staatlich besicherte Zinsanlagen mit überwiegend sehr guter Bonität angelegt. Dem standen im Geschäftsjahr Rückzahlungen aus Verkäufen von Zinsanlagen in Höhe von T€ 39.628 und aus vertragsmäßigen Tilgungen in Höhe von T€ 65.693 gegenüber. Die direkt gehaltenen Zinsanlagen verringerten sich um T€ 7.561 auf T€ 1.136.478 (Vorjahr T€ 1.144.039).

Die kurzfristigen Einlagen bei Kreditinstituten reduzierten sich um T€ 12.500 auf T€ 14.000 (Vorjahr T€ 26.500).

Die strategischen Anlagen erhöhten sich um T€ 1.548 auf T€ 5.267 (Vorjahr T€ 3.748). Die Fondsanteile, die als Vorratsbestand für die fondsgebundenen Lebensversicherungen gehalten werden, erhöhten sich um T€ 2.054 auf T€ 3.642 (Vorjahr T€ 1.589).

Die Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung erhöhten sich um T€ 12.559 auf T€ 41.593 (Vorjahr T€ 29.034).

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die risikolose Zinskurve außergewöhnlich stark nach unten verschoben. Bei den Risikoaufschlägen kam es im Geschäftsjahr zu einem Anstieg für die Anleihen im Bestand des Unternehmens. In diesem Marktumfeld sind die saldierten Bewertungsreserven der INTER Leben nach Berücksichtigung von Agio und Disagio auf T€ 41.893 (Vorjahr T€ 6.792) gestiegen. Das Unternehmen wies damit eine Reservequote in Höhe von 2,7% (Vorjahr 0,4%) aus. Die Bruttoreserven betrugen T€ 167.474 und es standen Bruttolasten in Höhe von T€ 125.581 gegenüber. Die Bruttolasten resultierten mit T€ 122.805 fast ausschließlich aus langlaufenden Zinsanlagen, die in der Phase niedriger Zinsen vor dem Jahr 2022 erworben wurden.

Entwicklung der Bewertungsreserven in Mio. € *)

*) Die Angaben berücksichtigen die beim Abgang aufzulösenden Agio-/Disagiobeträge

Eine detaillierte Gegenüberstellung der Buch- und Zeitwerte sowie der Entwicklung der Kapitalanlagen befindet sich im Anhang.

Ergebnis der Kapitalanlagen

Im Geschäftsjahr sanken die laufenden Erträge auf T€ 53.055 (Vorjahr T€ 63.990), da sich die außergewöhnlich hohen Erträge der Alternativen Anlagen aus dem Vorjahr nicht wiederholten. Die laufenden Aufwendungen stiegen leicht auf T€ 895 (Vorjahr T€ 858). Insgesamt ist das laufende Ergebnis der Kapitalanlagen um T€ 10.973 auf T€ 52.159 (Vorjahr T€ 63.132) gesunken.

Das außerplanmäßige Ergebnis betrug im Geschäftsjahr T€ -11.282 (Vorjahr T€ -9.892). Es resultierte vor allem aus Abgangsverlusten von Zinsanlagen mit einem niedrigen Kupon, die in den letzten Jahren erworben wurden. Die Verkaufserlöse konnten mit einer höheren Verzinsung wiederangelegt und damit die laufenden Erträge in der Zukunft gestärkt werden. Insgesamt ging das Nettoergebnis der Kapitalanlagen aufgrund dieser aktiven Ergebnissteuerung beträchtlich auf T€ 40.887 (Vorjahr T€ 53.241) zurück.

Entwicklung des Kapitalanlageergebnisses netto in Mio. €

Die genaue Zusammensetzung des Kapitalanlageergebnisses kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Kapitalanlageergebnis netto

2019
T€
2020
T€
2021
T€
2022
T€
2023
T€
Laufende Erträge 48.048 46.764 55.900 63.990 53.055
Kosten für Instandhaltung von Immobilien 0 0 0 0 0
Kosten für Vermögensverwaltung 706 698 897 858 895
Planmäßige Abschreibungen auf Immobilien 0 0 0 0 0
Laufendes Ergebnis 47.341 46.065 55.003 63.132 52.160
Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 10.548 23.129 11.467 917 484
Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 481 471 627 10.680 11.617
Erträge aus Zuschreibungen 18 0 42 20 4
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen 6 5 828 149 154
Außerplanmäßiges Ergebnis 10.079 22.653 10.053 -9.892 -11.282
Kapitalanlageergebnis netto 57.421 68.719 65.056 53.240 40.877

Die laufende Durchschnittsverzinsung sank auf 3,29% (Vorjahr 3,98%). Die Nettoverzinsung betrug aufgrund der Realisierung von Stillen Lasten 2,58% (Vorjahr 3,36%). Die Entwicklung im Vergleich zum risikolosen Kapitalmarktzins wird in der folgenden Tabelle dargestellt.

Verzinsung der Kapitalanlagen und Kapitalmarktzins in %

Versicherungstechnische Rückstellungen

Die versicherungstechnischen Bruttorückstellungen haben sich im Geschäftsjahr um 0,7% auf insgesamt T€ 1.524.952 vermindert (Vorjahr T€ 1.536.308). Dies resultiert hauptsächlich aus der Auflösung der Zinszusatzreserve.

Davon entfielen 92,8% auf die Deckungsrückstellung (T€ 1.415.117, Vorjahr T€ 1.432.321). Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung hat einen Anteil von 6,5% und betrug T€ 99.166 nach T€ 92.242 im Vorjahr. Weiterhin werden unter den versicherungstechnischen Rückstellungen die Beitragsüberträge mit T€ 3.169 (Vorjahr T€ 3.431), die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle mit T€ 7.498 (Vorjahr T€ 8.313) und die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen mit T€ 3 (Vorjahr T€ 0,5) ausgewiesen.

Nach Abzug des Anteils der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen von T€ 2.769 (Vorjahr T€ 3.439) beliefen sich die versicherungstechnischen Rückstellungen auf T€ 1.522.183 (Vorjahr T€ 1.532.869).

Ergebnisquellen

Wesentliche Ergebnisquelle für den Rohüberschuss war das versicherungstechnische Ergebnis, insbesondere bedingt durch die Kapitalerträge und den günstigen Risikoverlauf. Die tatsächlichen Aufwendungen für Abschlusskosten waren rechnungsmäßig nicht voll gedeckt, konnten aber durch das Verwaltungskostenergebnis ausgeglichen werden.

Das Ergebnis des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts war negativ.

Überschussverwendung

Der Rohüberschuss vermindert sich von T€ 31.412 im Vorjahr auf T€ 19.330. Hiervon wurden 91,9% (Vorjahr 93,6%) den Versicherungsnehmern direkt gutgeschrieben bzw. der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt. Im Geschäftsjahr erhöhte sich die Direktgutschrift auf T€ 2.365 (Vorjahr T€ 2.337). Aufgrund der Veränderung des Zinsumfeldes verringerte sich die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auf T€ 277 (Vorjahr T€ 3.923).

Der Gesamtüberschuss verminderte sich von T€ 25.153 im Vorjahr auf T€ 16.688. Davon wurden T€ 15.123 (Vorjahr T€ 23.153) in die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zugunsten der Kunden eingestellt. Diese beträgt zum Bilanzstichtag T€ 99.166 (Vorjahr T€ 92.242).

Eigenkapital

Das Eigenkapital erhöhte sich um T€ 1.565 auf T€ 39.200 (Vorjahr T€ 37.635). Es setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital von T€ 4.000 (Vorjahr T€ 4.000), der Kapitalrücklage von T€ 20.000 (Vorjahr T€ 20.000), den Gewinnrücklagen von T€ 13.000 (Vorjahr T€ 11.000) und dem Bilanzgewinn von T€ 2.200 (Vorjahr T€ 2.635).

Das Eigenkapital dient der INTER Leben als sichere Basis für die laufende Geschäftstätigkeit und damit zur dauerhaften Erfüllung der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen. Die Eigenkapitalquote, definiert als das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bruttodeckungsrückstellung, beläuft sich zum 31.12.2023 auf 27,7‰ (Vorjahr 26,3‰) und ist ein Maßstab für die Solidität der Gesellschaft. Ein hohes Eigenkapital versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristige Verluste ausgleichen zu können.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Menschlich, engagiert, begeisternd. Dies sind die zentralen Werte, die das Handeln im Unternehmen bestimmen. Die Mitarbeiter und Vertriebspartner der INTER tragen maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei. Daher investiert die INTER kontinuierlich in die Qualifizierung und Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter. Sie unterstützt Mitarbeiter bei berufsbegleitenden fachlichen und überfachlichen Fortbildungen, indem sie sich an den Fortbildungskosten und -zeiten beteiligt. Ferner bietet die INTER ein breit gefächertes Trainingsangebot für Mitarbeiter in verschiedenen Feldern, wie beispielsweise Arbeitsmethodik, Selbstmanagement und Kommunikation, an.

Unter dem Motto "Gemeinsam zum Erfolg" wurde 2023 ein neues Entwicklungsprogramm für Potenzialträger gestartet. In diesem vertiefen und festigen die Teilnehmenden ihre Schlüsselqualifikationen für eine Führungs-, Projektmanagement- oder Expertenlaufbahn.

Im beständigen Veränderungsprozess hin zu einem Unternehmen, das den Herausforderungen auf dem Versicherungsmarkt und an den Arbeitgeber von morgen gewachsen ist, kommt den Führungskräften eine zentrale Funktion zu. In ihrer Rolle tragen sie die Verantwortung für die Weiterentwicklung des Unternehmens und behalten die Mitarbeiter als wertvollste Ressource im Fokus.

2023 wurde eine INTER-weite Mitarbeiterbefragung durchgeführt, die regelmäßig wiederholt werden soll. Zielsetzung ist es, aktuelle Themen und Handlungsfelder, welche die Belegschaft bewegen, frühzeitig erkennen und aufgreifen zu können. So können die Mitarbeiter der INTER dazu beitragen, das Unternehmen aktiv mitzugestalten und kontinuierlich zu verbessern.

Die INTER stellt sich als Arbeitgeber ihrer sozialen Verantwortung und wirkt auf ein partnerschaftliches Zusammenwirken im Betrieb hin. Das betriebliche Gesundheitsmanagement, zahlreiche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Flexibilität des mobilen Arbeitens bis hin zum Angebot einer attraktiven betrieblichen Altersversorgung zahlen hierauf positiv ein.

Risikomanagement

Risikomanagementsystem

Die INTER Leben ist im Rahmen der regulären Geschäftstätigkeit laufend einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Ziel des Unternehmens ist es, diesen Risiken durch eine aktive Risikosteuerung zu begegnen, um die positive Entwicklung des Unternehmens dauerhaft sicherzustellen.

Hierzu hat die INTER Leben ein Risikomanagementsystem aufgebaut, das in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist. Das Risikomanagementsystem umfasst die mit der Geschäftsstrategie verzahnte Risikostrategie sowie interne Prozesse und Meldeverfahren, um die Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und zu steuern sowie aussagefähig über diese Risiken zu berichten. Darüber hinaus ist die Governancestruktur der INTER Leben so aufgebaut, dass sie das Risikomanagementsystem sowie die Risikokultur im Unternehmen unterstützt. Somit ist sichergestellt, dass bestandsgefährdende wie auch neue Risiken frühzeitig identifiziert, bewertet und in den bestehenden Steuerungskreislauf integriert werden.

Das Eingehen von Risiken ermöglicht es dem Unternehmen, Chancen am Markt zu nutzen und die Attraktivität der Produkte für bestehende und neue Kunden aufrechtzuerhalten. Die INTER Leben entwickelt ihr Produktportfolio permanent weiter, um durch gezieltes Wachstum die Profitabilität der Gesellschaft zu optimieren. Der Themenkomplex Digitalisierung ist für die INTER Leben ebenfalls eine Chance, um für ihre Kunden, Vertriebspartner und Mitarbeiter flexible Lösungen anzubieten, wie neue Möglichkeiten der digitalen Interaktion mit Kunden oder die Umsetzung von Homeofficelösungen für die Mitarbeitenden.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Methoden und Verfahren zur risikoorientierten Unternehmenssteuerung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die INTER Leben auch zukünftig die steigenden Herausforderungen eines sich immer schneller verändernden Markts meistern und die Risiken aus ihren Geschäftsaktivitäten zielgerichtet steuern kann.

Risikostrategie

Aus der vom Vorstand verabschiedeten Geschäftsstrategie wird die Risikostrategie abgeleitet und jährlich überprüft. In der Risikostrategie ist der risikopolitische Grundsatz "Sicherheit vor Rendite" für unternehmerische Entscheidungen verankert. Mit dem Ziel der jederzeitigen Erfüllung interner und externer Anforderungen wurden für die INTER Leben Zielgrößen festgelegt, die zur risikoorientierten Steuerung und zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eingesetzt werden. Die Einhaltung der Zielgrößen wird laufend überwacht.

Aufbauorganisation des Risikomanagements

Vorstand

Der Vorstand der INTER Leben ist insbesondere verantwortlich für die Festlegung der Geschäftsstrategie und der daraus abgeleiteten Risikostrategie. Im Zuge dessen legt er Leitlinien für das Risikomanagement und für die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment, ORSA) fest. Er gibt die Risikotoleranz für das Unternehmen vor, überwacht die Einhaltung der Risikotragfähigkeit und entscheidet bei wesentlichen risikorelevanten Ad-hoc-Ereignissen über geeignete Maßnahmen.

Risikomanagementfunktion (RMF)

Die INTER Leben hat das Risikomanagement sowie die damit verbundene RMF an die INTER Kranken ausgegliedert. Das für das Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied der INTER Leben ist als Ausgliederungsbeauftragter die intern verantwortliche Person für die RMF. Die im Rahmen der Ausgliederung zuständige Person für die RMF bei der INTER Kranken ist die Leitung des Bereichs Risikomanagement (RM).

Die RMF unterstützt den Vorstand und die weiteren Schlüsselfunktionen bei einer effektiven Handhabung des Risikomanagementsystems, überwacht das Risikomanagementsystem sowie das Risikoprofil und analysiert regelmäßig die Risikosituation der INTER Leben. Sie ermittelt die Solvabilitätssituation gemäß Standardformel und ist für den ORSA-Prozess verantwortlich. Durch interne Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie den laufenden Austausch zum Thema Risikomanagement mit den Dezentralen Risikobeauftragten (DRB) und den risikoverantwortlichen Personen fördert die RMF die laufende Weiterentwicklung der Risikokultur der INTER.

Risikoausschuss

Zentrales Gremium der Risikomanagementorganisation der INTER Leben ist der Risikoausschuss unter Leitung der RMF Mitglieder sind das für das Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied, die intern zuständige Person der RMF sowie der versicherungsmathematischen Funktion, der Bereichsleiter Rechnungswesen sowie der Bereichsleiter Unternehmensplanung/Controlling. Die intern zuständige Person der Schlüsselfunktion Interne Revision ist ständiger Gast im Risikoausschuss.

Im Risikoausschuss erfolgt die regelmäßige Bewertung und Beratung der Risikosituation der INTER Unternehmen, die Ableitung und Diskussion von Maßnahmen zur Steuerung der Risikosituation, die Empfehlung von Maßnahmen an den Vorstand und das laufende Umsetzungscontrolling der Maßnahmen.

Dezentrale Risikomanagementorganisation

Der zentrale Bereich Risikomanagement wird durch die DRB in seiner Arbeit unterstützt. Neben der regelmäßigen Identifikation und Bewertung der Einzelrisiken im Rahmen der Risikoinventur beobachten die DRB laufend die Risiken in ihrem Zuständigkeitsbereich, implementieren geeignete Kontrollen und entwickeln Maßnahmen zur Risikoreduktion. Außerdem informieren die DRB bei Erkennen von Ad-hoc-Risiken die zuständige Person für die RMF.

Interne Revision des Risikomanagementsystems

Die INTER Leben hat die Schlüsselfunktion Interne Revision auf die INTER Kranken ausgegliedert. Die Interne Revision der INTER Kranken ist aufgrund ihrer allgemeinen Aufgabenstellung und ihrer prozessunabhängigen Position für die unternehmensinterne Prüfung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems zuständig.

Risikomanagementprozess

Der Risikomanagementprozess folgt dem Ablauf des Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) und umfasst die Identifikation, Bewertung, Überwachung und Steuerung sowie die Berichterstattung und Kommunikation der Risiken.

Risikoidentifikation

Bei der INTER Leben werden Risiken im Rahmen einer halbjährlichen Risikoinventur identifiziert und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit beurteilt. Auf die wesentlichen Risiken wird nachfolgend eingegangen.

Risikobewertung

Die Risikobewertung erfolgt mithilfe der Standardformel gemäß Solvency II. Die Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR) wird anhand des Risikomaßes Value at Risk zum Konfidenzniveau 99,5% berechnet. Darüber hinaus werden sonstige wesentliche Risiken anhand individueller Bewertungsmaßstäbe wie Markt-, Wettbewerbs- und Umfeldanalysen quantitativ bewertet. Die Risikodiversifikation, als wesentlicher Aspekt des Geschäftsmodells, wird in den Berechnungen berücksichtigt. Die Angemessenheit der Risikobewertung wird jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen überprüft.

Risikosteuerung und -überwachung

Die Ableitung von Steuerungsimpulsen erfolgt regelmäßig aus der Beurteilung der Risikosituation sowie der Überprüfung von definierten Risikolimiten. Limite werden bei der INTER Leben für alle relevanten Risikokategorien festgelegt. Die Auslastung der vom Vorstand festgelegten Risikolimite wird laufend im Risikoausschuss überwacht. Bei Limitverletzungen werden geeignete Maßnahmen entwickelt, um das Risiko zu reduzieren.

Ad-hoc-Risikomeldungen

Neue bestandsgefährdende oder als wesentlich beurteilte Risiken werden über einen etablierten Prozess für Ad-hoc-Risikomeldungen kommuniziert. Zur Orientierung, ab wann eine Meldung an die zuständige Person für die RMF und gegebenenfalls an den Vorstand zu erfolgen hat, sind Schwellenwerte definiert.

Interne Kommunikation und Berichterstattung

Die qualitative und quantitative Berichterstattung ist außerdem Bestandteil des Risikomanagementprozesses. Darüber hinaus berichtet die RMF regelmäßig im Risikoausschuss und an den Vorstand über die aktuelle Risikosituation.

Versicherungstechnisches Risiko

Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet das Risiko, dass bedingt durch Zufall, Irrtum oder Änderung der tatsächlichen Schadenursachenkomplexe die eingetretenen Schadenleistungen vom erwarteten Wert nachteilig abweichen. Bei der INTER Leben dominieren das Langlebigkeitsrisiko, das Stornorisiko sowie das Kostenrisiko. Zur Begrenzung der Auswirkungen zufallsbedingter Schwankungen der Eintrittswahrscheinlichkeit von Versicherungsfällen besteht geeigneter Versicherungsschutz von Rückversicherern, deren Ratings keine Zweifel an ihrer Bonität und Zahlungsfähigkeit aufkommen lassen. Darüber hinaus stellen die Deklarationen der zukünftigen Überschussbeteiligungen ein zentrales Instrument zur Verringerung der versicherungstechnischen Risiken der Lebensversicherung dar.

Langlebigkeitsrisiko

Das Langlebigkeitsrisiko beschreibt das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten, das sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der Sterblichkeitsraten ergibt, wenn der Rückgang der Sterblichkeitsrate zu einem Anstieg des Wertes der Versicherungsverbindlichkeiten führt.

Die Beurteilung des Langlebigkeitsrisikos ist für die Bildung von Rückstellungen in der Rentenversicherung von besonderer Bedeutung. Für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendet die INTER Leben vorsichtige, von der Aufsichtsbehörde genehmigte bzw. von der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfohlene biometrische Rechnungsgrundlagen, aus denen auch die INTER-spezifischen Unisex-Ausscheideordnungen abgeleitet wurden.

Für den Bestand an Rentenversicherungen, die nicht auf Grundlage der Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert sind, wurde die Deckungsrückstellung gemäß der Empfehlung der DAV im Jahr 2023 erneut durch eine zusätzliche Auffüllung gestärkt. Alle sonstigen für die Berechnung der Deckungsrückstellung zugrunde gelegten biometrischen Rechnungsgrundlagen werden als ausreichend angesehen und enthalten nach Einschätzung der Verantwortlichen Aktuarin für das Unternehmen angemessene Sicherheitsmargen. Auch existieren keine unternehmensindividuellen Sachverhalte, die darauf hinweisen würden, dass die verwendeten Rechnungsgrundlagen nicht ausreichend vorsichtig bemessen sind.

Stornorisiko

Das Stornorisiko ist das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten, das sich aus Veränderungen in der Höhe oder in der Volatilität der Storno-, Kündigungs-, Verlängerungs- und Rückkaufsraten von Versicherungspolicen ergibt.

Dem Stornorisiko wird bei der Berechnung der Deckungsrückstellung dahingehend begegnet, dass die Deckungsrückstellung eines jeden einzelnen Versicherungsvertrages gesetzeskonform mindestens so hoch angesetzt wird wie der jeweilige vertraglich oder gesetzlich garantierte Rückkaufswert. Risiken können auch aus einem veränderten Stornoverhalten resultieren, beispielsweise infolge von Kapitalmarktentwicklungen. Insgesamt ergeben sich aus den aktuellen Entwicklungen der Stornoquoten keine Erkenntnisse auf das Vorliegen eines besonderen Risikos.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko ist das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten, das sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der bei der Verwaltung von Versicherungsverträgen angefallenen Kosten ergibt.

Um zu vermeiden, dass die eingerechneten Abschluss- und Verwaltungskosten die tatsächlichen Kosten nicht mehr decken, erfolgt regelmäßig eine Analyse der Kostenentwicklung des Unternehmens. Insbesondere wird im Rahmen der Gewinnzerlegung für den gesamten Bestand die aktuelle Auskömmlichkeit der eingerechneten Kosten überprüft. Aufgrund der Kostensituation und Bestandsentwicklung steht das Kostenrisiko unter besonderer Beobachtung.

Zinsgarantierisiko

Die INTER Leben überprüft regelmäßig die langfristige Erfüllbarkeit ihrer eingegangenen Garantiezinsverpflichtungen, indem sie diese den aktuellen und den in Zukunft zu erwartenden Kapitalerträgen gegenüberstellt.

Dabei stellt das anhaltende Niedrigzinsniveau eine große Herausforderung dar. Zwar wurde zum 01.01.2021 der unternehmensindividuelle Rechnungszins für Neuverträge auf (höchstens) 0,25% gesenkt, die Garantiezinsverpflichtungen im Bestand bleiben aber in voller Höhe bestehen. Somit reduziert sich die mittlere Zinserfordernis im Versicherungsbestand nur langsam. Um diese Garantien auch langfristig erfüllen zu können, müssen Lebensversicherer gemäß der Deckungsrückstellungsverordnung seit 2011 eine Zinszusatzreserve zur sukzessiven Stärkung der Deckungsrückstellung aufbauen. Darüber hinaus wurde für die vor dem 29.07.1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge (Altbestand) eine sogenannte Zinsverstärkung innerhalb der Deckungsrückstellung gebildet. Diese Reservestärkungen betreffen derzeit alle Tarife mit einem Rechnungszins von mindestens 1,75% und sichern zusätzlich die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern.

Marktrisiko

Das Marktrisiko bezeichnet die Gefahr, die sich aus Schwankungen in der Höhe oder in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergibt, die den Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens beeinflussen. Es spiegelt die strukturelle Inkongruenz zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, insbesondere im Hinblick auf deren Laufzeit, wider. Das Marktrisiko umfasst das Zins-, Aktien-, Währungs-, Immobilien-, Spread- und Konzentrationsrisiko.

Die Leitlinie Kapitalanlagen gibt den Rahmen des Kapitalanlagemanagements vor. Sie beinhaltet den internen Anlagekatalog und beschreibt die Organisationsstruktur, den Investmentprozess sowie die risikoreduzierenden Maßnahmen. Die grundsätzliche Ausrichtung der Kapitalanlagen ist entsprechend der Unternehmensleitlinie auf Sicherheit abgestellt. Unter dieser Vorgabe zielt sie auf eine möglichst hohe Rentabilität ab, die bei jederzeit ausreichender Liquidität und unter angemessener Diversifikation erreicht werden soll.

Die Entwicklung der Kapitalanlagen wird kontinuierlich von mehreren Bereichen und Ausschüssen überwacht. Die konsequente Umsetzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften wird durch ein qualifiziertes Kapitalanlagemanagement, eine nachhaltige Kapitalanlagepolitik und organisatorische Maßnahmen, wie die klare Trennung des Portfoliomanagements von Abwicklung und Risikocontrolling, sichergestellt. Derivative Finanzinstrumente und strukturierte Produkte unterliegen besonderen Bestimmungen und stehen unter ständiger Beobachtung. Sie werden zur Absicherung von Marktpreisrisiken und in Einzelfällen zur Ertragsvermehrung eingesetzt.

Investmentprozess

Das Asset-Liability-Management gewährleistet eine ganzheitliche Steuerung des Unternehmens und verknüpft den Investmentprozess mit der Unternehmenssteuerung. Die Kapitalanlageplanung ist in die Unternehmensplanung integriert und das Kapitalanlagecontrolling ist in die laufenden Risikomanagementverfahren eingebunden.

Im Rahmen der Kapitalanlageplanung wird die Anlagestrategie für die kommenden Jahre im Kontext der Unternehmensergebnisse umgesetzt und die nötigen Maßnahmen, die zur angestrebten Struktur des Kapitalanlagebestandes führen, identifiziert und bewertet. Dabei werden eindeutige und messbare Zielgrößen festgelegt. Transaktionen werden vorschriftsgemäß durchgeführt und strikt überwacht. Das Kapitalanlagereporting berichtet zeitnah über die Wertentwicklung der einzelnen Kapitalanlagen und über deren Risikopotenziale. Mittels Szenariorechnungen und Sensitivitätsanalysen werden die zukünftigen Kapitalanlageergebnisse in unterschiedlichen Kapitalmarktsituationen im Rahmen des ALM-Prozesses dargestellt. Darüber hinaus werden interne Stresstestberechnungen durchgeführt. Auf Unternehmensebene werden zudem im Rahmen des ORSA ausgewählte Szenarien mit ungünstiger Marktentwicklung simuliert und deren Auswirkungen analysiert. Die Ergebnisse fließen in die Überarbeitung der Strategie ein.

Der größte Teil der Kapitalanlagen entfällt gemäß der Kapitalanlagestrategie auf Zinsanlagen (Rentenfonds, Inhaberschuldverschreibungen und Ausleihungen). Als weitere Kapitalanlagen befinden sich Alternative Anlagen, kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten und zu einem kleinen Teil strategische Anlagen wie nicht börsennotierte, direkt gehaltene Unternehmensbeteiligungen im Bestand. Entsprechend der Anlagen sind die folgenden Risiken zu überwachen.

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko beschreibt die Sensitivität der Werte von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten in Bezug auf Veränderungen in der Zinskurve oder in Bezug auf die Volatilität der Zinssätze. Steigen die Zinsen am Kapitalmarkt, sinken die Marktwerte der Zinsanlagen im Bestand und umgekehrt. Derivative Finanzinstrumente, die als Bestandteil von strukturierten Zinsprodukten enthalten sind, können sich davon abweichend verhalten. Der Entwicklung des Zinsniveaus kommt eine erhebliche Bedeutung zu. Die folgenden Ergebnisse einer Sensitivitätsanalyse bestätigen dies:

Sensitivitätsanalyse: Marktwertveränderung Zinsanlagen

Zinsänderung 2023 2022
T€ T€
+ 100 Basispunkte -125.437 -111.700
- 100 Basispunkte 162.211 145.991

Bei einer Änderung des Kapitalmarktzinses entwickeln sich die Zeitwerte von zinssensitiven Aktivposten und zinsforderndem Passivposten gegenläufig. Deshalb werden strategische Kapitalanlageentscheidungen aus der übergreifenden Sicht des Asset-Liability-Managements getroffen.

Aktienrisiko

Das Aktienrisiko beschreibt die Sensitivität der Werte von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten in Bezug auf Veränderungen in der Höhe oder bei der Volatilität der Marktpreise von Aktien. Neben den Kursveränderungen von börsennotierten Aktien werden hierunter die Wertveränderungen von nicht notierten Unternehmensbeteiligungen und von Infrastrukturanlagen betrachtet. Sinken die Preise dieser Anlageprodukte, führt dies zu Marktwertverlusten und kann in der Folge zu Aufwendungen führen.

Sensitivitätsanalyse: Marktwertveränderung Aktien

Aktienkursänderung 2023 2022
T€ T€
+ 30% 97.671 96.341
- 30% -97.671 -96.341

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko beschreibt die Sensitivität der Werte von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten in Bezug auf Veränderungen in der Höhe oder bei der Volatilität der Marktpreise von Immobilien. Immobilienpreise können sich regional sehr unterschiedlich verhalten. Aus diesem Grunde strebt die INTER Leben eine breite Streuung der Objekte an und investiert in diese Assetklasse über Fonds. Aus sinkenden Immobilienpreisen resultieren Marktwertverluste, die zu Aufwendungen führen können.

Sensitivitätsanalyse: Marktwertveränderung Immobilien

Immobilienpreisänderung 2023 2022
T€ T€
+ 25% 27.991 28.301
- 25% -27.991 -28.301

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko beschreibt die Sensitivität der Werte von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten in Bezug auf Veränderungen in der Höhe oder bei der Volatilität der Wechselkurse. Der Anteil der Zinsanlagen, der in Fremdwährung investiert ist, ist stark begrenzt. Zinsanlagen dürfen ausschließlich in Euro und zu einem kleinen Teil in Dänische Kronen angelegt werden. Im Bereich der Alternativen Anlagen sind Investitionen in Fremdwährungen Voraussetzung für globale Anlagestrategien und tragen zur Diversifikation bei. Die folgende Tabelle weist die Auswirkung auf die Kapitalanlagen aus:

Sensitivitätsanalyse: Marktwertveränderung bei Fremdwährungen

Währungskursveränderung 2023 2022
T€ T€
+ 25% 32.926 33.893
- 25% -32.926 -33.893

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko beschreibt die Sensitivität der Werte von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten in Bezug auf Veränderungen in der Höhe oder in der Volatilität der Credit-Spreads über der risikofreien Zinskurve. Weiterhin werden in dieser Unterkategorie Ausfallrisiken und Migrationsrisiken berücksichtigt.

Ein wichtiger Aspekt für das Management von Spreadrisiken ist die Bonität der Anlagen. Die Einschätzung der Kreditwürdigkeit eines Emittenten erfolgt mittels der Ratings von anerkannten externen Agenturen. Zusätzlich wird in einem internen, produktspezifischen Ratingmodell für jede Einzelanlage eine Ratingnote ermittelt. Die Aktualisierung der Ratings erfolgt kontinuierlich.

Zinsanlagen nach Ratingklassen *

Anteile an den gesamten Zinsanlagen 2023
%
2022
%
AAA 53,6 48,3
AA 34,1 34,8
A 11,0 13,0
BBB 0 2,6
BB 0 0
B oder schlechter 0 0
ohne Rating 1,3 1,3
Durchschnittsrating (ermittelt mit der Methode Moody's WARF) AA AA-
Durchschnittsrating (ermittelt mit der Methode nach Solvency II) AA+ AA

* Enthält direkte Anlagen in Inhaberschuldverschreibungen und Ausleihungen.Aufteilung anhand der zweitbesten Ratingnote der ausgewählten externen Rating-Agenturen.

Wertverluste bei Zinsanlagen sind als vorübergehend zu betrachten, solange aufgrund der Bonität bei Endfälligkeit von einer Rückzahlung zum Nennwert auszugehen ist. Dies ist bei Zinsanlagen mit einem Rating im Bereich des Investment Grade der Fall. Dieser Bereich umfasst die Ratingnoten AAA, AA, A und BBB.

Wegen der sicherheitsorientierten Anlagepolitik handelt es sich bei einem großen Teil der Zinsanlagen um Pfandbriefe und Staatsanleihen bzw. Anleihen mit Staatsgarantie sowie Anleihen staatsnaher Emittenten. Grundsätzlich wird durch die Festlegung von Mindestratings und strengen Limiten pro Anlageart, Emittent und Kontrahent eine Konzentration gleichartiger Risikofaktoren vermieden.

Zinsanlagen nach Anlageart *

Anteil an den gesamten Zinsanlagen 2023
%
2022
%
Pfandbriefe 36,9 40,9
Staatsanleihen/ staatsgarantie Anleihen ** 53,1 44,8
Erstrangige Anleihen staatsnaher Unternehmen 9,8 13,2
Erstrangige Anleihen Banken 0 0,9
Erstrangige Anleihen sonstiger Unternehmen 0 0
Nachrangige Zinsanlagen 0 0
Darlehen an Privatpersonen 0,2 0,2

* Enthält direkte Anlagen in Inhaberschuldverschreibungen und Ausleihungen.
** Unter Staatsanleihen werden alle Anleihen der öffentlichen Hand inkl. Anleihen von Regionalregierungen und Kommunen verstanden.

Konzentrationsrisiko

Das Konzentrationsrisiko beschreibt zusätzliche Risiken für das Unternehmen, die entweder durch eine mangelnde Diversifikation des Assetportfolios oder durch eine hohe Exponierung gegenüber dem Ausfallrisiko eines einzelnen Wertpapieremittenten oder einer Gruppe verbundener Emittenten bedingt sind. Besonders hohe Anlagevolumina bei einem Geschäftspartner, in einer Region, in einer Branche oder in eine Anlagestrategie erhöhen die Gefahr von bedeutenden Verlusten. Zur Steuerung dieses Risikos wurden unter anderem Obergrenzen pro Emittenten für besicherte und unbesicherte Zinsanlagen festgelegt. Darüber hinaus werden Zinsanlagen pro Land in Abhängigkeit von der aktuellen Bonität und von der volkswirtschaftlichen Situation begrenzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass das Unternehmen überwiegend auf dem Heimatmarkt Deutschland und in den wirtschaftlich wichtigsten Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) investiert.

Kapitalanlagen nach Land

Zinsanlagen Sonstige
Anteil Buchwert an den Kapitalanlagen
in %
Buchwert
in T€
Staatsrisiko
T€
Pfandbriefe
T€
Unbesichert
T€
T€
Anteil Anlageklassen an Buchwert 45,3 % 26,7 % 0,0 % 28,1 %
Luxemburg 25,6 404.456 46.545 0 0 357.910
Frankreich 14,3 225.756 119.367 106.366 0 23
Belgien 13,1 206.472 206.472 0 0 0
Deutschland 11,8 186.851 94.798 41.754 0 50.299
Österreich 9,3 146.929 101.205 45.724 0 0
Spanien 7,2 113.913 59.149 54.764 0 0
Dänemark 5,4 85.152 0 85.152 0 0
Niederlande 5,2 81.900 81.900 0 0 0
Großbritannien 3,7 59.078 0 45.000 0 14.078
Irland 1,7 26.062 5.416 0 0 20.646
Italien 2,1 32.866 0 32.866 0 0
Schweden 0,6 10.000 0 10.000 0 0
Gesamtergebnis 100,0 1.579.434 714.853 421.626 0 442.956

Gegenparteiausfallrisiko

Das Gegenparteiausfallrisiko trägt möglichen Verlusten Rechnung, die sich aus einem unerwarteten Ausfall oder der Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern während der nächsten zwölf Monate ergeben. Das Gegenparteiausfallrisiko umfasst Verträge zur Risikominderung wie Rückversicherungsvereinbarungen, Verbriefungen und Derivate sowie Forderungen gegenüber Vermittlern und alle sonstigen Kreditrisiken, die nicht vom Spreadrisiko abgedeckt werden.

Zur Risikoreduzierung gelten Mindestanforderungen an die Bonität der Kontrahenten. Bei Finanztermingeschäften sind die Risikominderungstechniken für nicht standardisierte Derivate einzusetzen, für die gemäß der EU-Verordnung European Market Infastructure Regulation (EMIR) eine gesetzliche Besicherungspflicht besteht. Die Sicherheitsleistungen im Rahmen eines Collateral-Managements werden ausschließlich in Form von Kontoguthaben gestellt bzw. erhalten.

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Kapitalanlagen mit Ausfallrisiko

2023
T€
2022
T€
Finanztermingeschäfte 0 0
Einlagen bei Kreditinstituten 14.539 28.355
Saldierte Sicherheitsleistungen 0 0

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft bestanden an Versicherungsnehmer, -vermittler und Rückversicherer in Höhe von T€ 899. Davon sind T€ 190 älter als 90 Tage.

Zur Risikovorsorge wurden diese Forderungen zu 0,7% wertberichtigt. Im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre beträgt diese Quote 0,8%.

Sonstige Risiken aus Kapitalanlagen

Unter besonderer Beobachtung stehen Anleihen von hochverschuldeten Staaten des Euroraums. Diese werden zur Risikominderung durch bonitätsabhängige interne Grenzen limitiert. Weiterhin erfolgen Investitionen in solchen Staaten fast ausschließlich in Form von Covered Bonds. Es mussten keine Wertberichtigungen auf Anleihen betroffener Staaten im Anlagevermögen vorgenommen werden.

Aufgrund der Investitionen in Alternative Anlagen sind auch Rechts- und Steuerrisiken vorhanden. Diese Risiken werden in den laufenden Prozessen (beim Erwerb in der Due Diligence und im Bestandscontrolling bei Planrechnungen) überwacht und berücksichtigt. Alternative Anlagen werden ausschließlich über Fonds- oder Dachfondsvehikel erworben, die oft im Ausland ihren Sitz und den Gerichtsstand haben. Hinzu kommt die globale Anlagetätigkeit in diesen Fonds, so dass Veränderungen in der Gesetzgebung Einfluss auf die Rendite haben können.

Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, das sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen oder durch externe Ereignisse ergibt. Es umfasst auch Rechtsrisiken. Die INTER Leben begegnet den operationellen Risiken durch eine Vielzahl von Maßnahmen, beispielsweise mit Limiten im Kapitalanlagebereich und bei der Freigabe von Schadenzahlungen oder Leistungserstattungen. Ein wichtiges Instrument zur Begrenzung operationeller Risiken stellt das Interne Kontrollsystem (IKS) dar. Umfassende Kontrollen sind auf allen Ebenen und Funktionen implementiert, um die Risiken von Fehlern bei der Ausführung der Geschäftsprozesse und von dolosen Handlungen zu minimieren. Die Wirksamkeit des IKS wird regelmäßig durch die Interne Revision geprüft.

Compliance

Ein Compliance-Risiko ist das Risiko eines Schadeneintritts zu Lasten des Unternehmens infolge der Verletzung rechtlicher Vorgaben durch unternehmensangehörige Personen. Die Compliance-Risiken werden durch die Compliance-Funktion identifiziert und beurteilt. Sie setzt sich aus einer Zentralen Compliance-Funktion (ZCF) und einer Dezentralen Compliance-Funktion (DCF) zusammen. Die Zentrale Compliance-Funktion wird bei allen Unternehmen durch die INTER Kranken betreut. Die INTER Leben hat die Funktion auf die INTER Kranken ausgegliedert und einen Ausgliederungsbeauftragten bestellt. Die ZCF ist eine selbstständige Einheit im Unternehmen und direkt dem Vorstand unterstellt. Die Zentrale Compliance-Funktion prüft, ob die von der Dezentralen Compliance-Funktion in der INTER Risikomanagement Software (IRS) erfassten Compliance-Risiken und die hierzu festgelegten risikoreduzierenden Maßnahmen und das IKS plausibel, unter Risikogesichtspunkten zur Sicherstellung von Compliance geeignet und angemessen erscheinen. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird jährlich dem Gesamtvorstand berichtet.

Anti-Fraud-Management

Zur Vermeidung von Risiken wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Geldwäsche (sog. Fraud-Risiken) hat die INTER Leben ein Anti-Fraud-Management-System eingerichtet. Fraudgefährdete Organisationseinheiten sind bezüglich Fraud-Risiken sensibilisiert. Für relevante Geschäftsprozesse sind Kontrollen definiert, die der Abwehr von rechtswidrigen Handlungen dienen bzw. risikoreduzierend wirken sollen und durch die operativen Geschäftsbereiche zu überwachen sind. Die Fraud-Risiken sind ebenfalls in der IRS erfasst.

Notfallpläne

Die INTER Kranken hat als zentraler Dienstleister für die INTER Unternehmen Notfallvorsorgekonzepte für den Fall einer Pandemie bzw. den Nutzungsausfall von Gebäuden erstellt. Ein zügiger und organisierter Umgang mit Ereignissen, die zum Ausfall von wesentlichen Bereichen, Prozessen und Ressourcen führen können, ist notwendig, um größere Schäden zu vermeiden bzw. diesen vorzubeugen. Ziel hierbei ist es, die Geschäftstätigkeit während eines möglichen Ausfalls aufrechtzuerhalten und die vollständige Betriebsfähigkeit innerhalb einer tolerierbaren Zeitspanne wiederherzustellen.

Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der über die INTER Kranken bereitgestellten IT-Systeme, auch nach einem Krisenfall, ist für die INTER Leben ein wesentliches operationelles Risiko. Für erkannte Einzelrisiken, z. B. das Risiko durch Datenverluste oder externe Angriffe auf die IT-Landschaft, wurden entsprechende Maßnahmen geschaffen, wie Backup-Systeme für Rechner und Datenbestände, Firewalls, Notfallplanungen, Zugangskontrollen und Berechtigungssysteme, die entweder den Eintritt des schädigenden Ereignisses verhindern oder die Folgen daraus beherrschbar machen sollen.

Informationssicherheitsmanagement

Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB), als Stabstelle im Unternehmen organisiert, ist verantwortlich für die Gestaltung und Optimierung des Informationssicherheitsmanagements (ISM). Neben der Initiierung von Maßnahmen veranlasst der ISB risikobasiert die Prüfung der IT-Sicherheit im Unternehmen, informiert den Vorstand zur aktuellen Lage und berät ihn zu weiteren sicherheitsrelevanten Maßnahmen. Schwerpunkte des Informationssicherheitsmanagements liegen auf der Begleitung der Einführung neuer Arbeitsmodelle, wie z. B. flexibler Homeofficelösungen, sowie der technologischen Erneuerung der IT-Landschaft.

Zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden für das Thema Cybersicherheit wurde ein Awareness-Programm mit Schulungen und simulierten Mailangriffen aufgebaut. Zum Schutz sensibler Kundendaten werden wichtige Geschäftsprozesse und zugeordnete Anwendungen in einer Schutzbedarfsanalyse regelmäßig bezüglich ihrer Kritikalität untersucht und abhängig vom Ergebnis weitere Maßnahmen wie die Überprüfung der Sicherheit der Systeme oder der zugehörigen Infrastruktur eingeleitet.

Personalplanung und -entwicklung

Um dem Risiko fachlich nicht ausreichend qualifizierter Mitarbeiter im Risikomanagementprozess entgegenzuwirken, informiert die zuständige Person für die RMF die dezentralen Risikobeauftragten regelmäßig über aktuelle Themen rund um Risikomanagement und Solvency II. Dem Risiko personeller Engpässe wirken die INTER Unternehmen durch eine angemessene Personalausstattung entgegen, die mithilfe von quantitativen Personal- und Kapazitätsplanungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit in den einzelnen Organisationseinheiten erstellt wird. Das INTER Bildungsprogramm, die INTER Förderleitlinien und die weiteren Personalentwicklungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Führungskräfte sichern die Qualität der Mitarbeiter und wirken dem Fachkräftemangel entgegen.

Fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit - "fit & proper"

Die INTER Kranken, die im Rahmen des Mastervertrags Tätigkeiten für die INTER Unternehmen ausführt, hat einen Prozess implementiert, um die Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die persönliche Zuverlässigkeit von Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben innehaben bzw. intern verantwortliche Personen im Unternehmen für eine Schlüsselfunktion bzw. -aufgabe sind, sicherzustellen. Als Rahmenregelung dienen dabei die internen Leitlinien zu "fit & proper". Zudem bestehen Standards zur "fit & proper"-Bewertung und zur laufenden Dokumentation der Fort- und Weiterbildung der betroffenen Personen.

Sonstige wesentliche Risiken

Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass Versicherungsunternehmen nicht in der Lage sind, Anlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Die jederzeitige Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb wird durch eine aktive Laufzeitsteuerung der Zinsanlagen und durch die zentrale Überwachung sämtlicher Zahlungsströme des Unternehmens in der Liquiditätsplanung sichergestellt. Im Rahmen des ALM-Prozesses wird mehrmals im Jahr über die Fortschreibung der wesentlichen Zahlungsströme aus Kapitalanlage und Versicherungstechnik die Entwicklung der Liquidität des Unternehmens überprüft, so dass gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen für die Liquiditätssteuerung angestoßen werden können. Darüber hinaus erfolgt monatlich die Aktualisierung der unterjährigen Liquiditätsvorschau. Die Gewährleistung unerwarteter Zahlungsverpflichtungen wird zudem durch die Einteilung der Kapitalanlagen in Fungibilitätsklassen und der daraus resultierenden Liquiditätsquoten überwacht.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufes des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z. B. bei Kunden, Geschäftspartnern, Anteilseignern, Behörden) ergibt. Das Reputationsrisiko kann als eigenständiges Risiko auftreten (primäres Reputationsrisiko) oder im Zusammenhang mit anderen Risiken (sekundäres Reputationsrisiko), z. B. als Folge eines operationellen Risikos. Die INTER Leben begrenzt das Risiko der Ruf- und Imageschädigung durch eine kontinuierliche Verbesserung der Geschäftsprozesse und Qualifikation der Mitarbeiter. Auch dem Beschwerdemanagement wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Zudem wird die öffentliche Berichterstattung über die INTER sowie über aktuelle Themen der Versicherungswirtschaft laufend beobachtet.

Strategisches Risiko

Das strategische Risiko ist das Risiko, das sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen bzw. daraus ergibt, dass Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Die INTER beobachtet laufend aktuelle Entwicklungen am Markt und in der Versicherungswirtschaft und analysiert regelmäßig die strategische Ausrichtung. Die Erkenntnisse werden bei der mindestens jährlichen Überprüfung der Geschäftsstrategie berücksichtigt, welche wiederum die Basis für die Risikostrategie ist.

Nachhaltigkeitsrisiko

Nachhaltigkeitsrisiko ist definiert als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Investition oder auf den Wert der Verbindlichkeit haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken bilden keine eigene Risikokategorie, sondern werden als Risikotreiber in bestehenden Risikokategorien berücksichtigt.

Risikotragfähigkeit

Die Risikotragfähigkeit wird als das Verhältnis der Eigenmittel zur Solvabilitätskapitalanforderung ermittelt. Im Geschäftsjahr 2023 erfüllte die INTER Leben die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen. Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen und deren Erfüllung ist im Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) zu finden.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Das Risikomanagementsystem der INTER Leben beinhaltet neben der regelmäßigen Ermittlung und Steuerung der quantitativen Risikosituation auch die laufende Berichterstattung über die durchgeführten Aktivitäten und Vorsorgemaßnahmen zur Risikobeherrschung. Es ist sichergestellt, dass auch neue Risiken identifiziert, bewertet und in den bestehenden Steuerungskreislauf integriert werden. Plötzlich auftretende Risiken werden über das installierte Ad-hoc-Berichtsverfahren an die RMF und an den Vorstand gemeldet. Die Instrumente zur Risikosteuerung werden kontinuierlich verfeinert. Die INTER Leben hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die maßgeblichen Risiken zu steuern und einer negativen Entwicklung des Unternehmens entgegenzuwirken.

Die mit dem Krieg in der Ukraine und anderen großen geopolitischen Unsicherheiten einhergehenden Auswirkungen auf Politik, Wirtschaft und Finanzmärkte lassen sich nur schwer einschätzen. Aktuell zeigen sich die Auswirkungen in der höheren Inflation.

Es sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Bestand der INTER Leben gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen.

Ausgliederung

Der Vertrieb der Versicherungsprodukte der INTER Leben wird aufgrund eines Generalagenturvertrags von der INTER Kranken durchgeführt. Diese Dienstleistung erfolgt im Rahmen des Mastervertrags über die Ausgliederung von Funktionen, Versicherungstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten zwischen der INTER Kranken und den deutschen Gesellschaften der INTER Versicherungsgruppe (mit Ausnahme der BKM) die Bestandsverwaltung, die Vermögensverwaltung, das Rechnungswesen und weitere Funktionen durch die INTER Kranken.

Verbundene Unternehmen

Der INTER Verein hält am Bilanzstichtag 100% des Grundkapitals der INTER Leben in Höhe von T€ 4.000. Das Grundkapital ist in 4.000.000 Stückaktien eingeteilt und zu 100% eingezahlt.

Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG schließt mit folgender Erklärung: "Nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, hat die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen."

Prognose- und Chancenbericht

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Die globale Situation im Jahr 2024 ist weiterhin geprägt von geopolitischen Krisen wie dem Krieg in der Ukraine und dem Nahost-Konflikt sowie von den Folgen der Corona-Pandemie und der hohen Inflation.

In Deutschland leidet zu Beginn des Jahres 2024 der private Konsum unter den Kaufkraftverlusten, die sich durch die hohen Kostensteigerungen für Energie und Nahrungsmittel ergeben haben. Im Laufe des Jahres 2024 könnte eine sinkende Inflation für Entlastung sorgen. Der Ausblick für die Exportnachfrage wird durch die Entwicklung der chinesischen Wirtschaft als einer der wichtigsten Handelspartner getrübt. Nach der Insolvenz von Evergrande, einem der größten Immobilienunternehmen der Welt, leiden neben dem Immobiliensektor weitere Branchen unter den Folgen des Zusammenbruchs. Die Konsumentenstimmung in China ist auf einem Tiefpunkt angelangt und der Arbeitsmarkt entwickelt sich negativ. Selbst die Exporte gehen zurück, da vor allem die westlichen Handelspartner die regionalen Wirtschaftsbeziehungen stärken, um Engpässe in den Lieferketten zu reduzieren.

Der Rückgang des ifo-Geschäftsklimaindex im Januar 2024 und die gesunkene Geschäftserwartung zeigen, dass der kurzfristige Ausblick auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland stark gedämpft ist. Neben den hohen Energiepreisen und der schwachen globalen Nachfrage trüben der Arbeitskräftemangel, die hohen Regulierungs- und Steuerbelastungen sowie die nur langsam voranschreitende Digitalisierung die Aussichten auf eine wirtschaftliche Erholung. Die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderliche Anpassung des Bundeshaushalts für 2024 lässt zudem weniger Spielraum für Impulse durch staatliche Förderprogramme und Investitionen.

Zum Jahresbeginn 2024 hat der Internationale Währungsfonds (IWF) seine Wachstumsprognosen für die europäischen Volkswirtschaften gegenüber den Einschätzungen aus dem Herbst 2023 fast durchgehend gesenkt, während sich die Projektionen für die USA und den asiatischen Raum verbesserten. Für die Weltwirtschaft wird ein Wachstum in Höhe von 3,1% (Vorjahr +3,1%) erwartet. Auf den bedeutendsten Marktplätzen wird der größte Anstieg mit +6,5% (Vorjahr +6,7%) für Indien vorhergesagt. China folgt mit +4,6% (Vorjahr +5,2%) mit einem für seine Verhältnisse unterdurchschnittlichen Wachstum. Für die USA prognostiziert der IWF mit +2,1% (Vorjahr +2,5%) erneut ein höheres Wachstumsniveau als im Euroraum mit +0,9% (Vorjahr +0,5%). Deutschland hinkt trotz einer leichten Erholung weiterhin mit +0,5% (Vorjahr -0,3%) hinterher. Die Prognose für 2024 wurde zuletzt deutlich um 0,4 Prozentpunkte reduziert. Die Bundesregierung geht für 2024 sogar nur von einem Wachstum von +0,2% aus.

Der Arbeitsmarkt zeigt sich ungeachtet der wirtschaftlichen Entwicklung robust. Es wird auch für 2024 ein Zuwachs der Erwerbstätigen bei einer leicht steigenden Arbeitslosenquote in Höhe von 5,9% (Vorjahr 5,7%) erwartet. Die Sparquote wird mit 11,1% auf einem weiterhin hohen Niveau aber leicht niedriger erwartet als im Jahr 2023. Der Verbraucherpreisindex wird voraussichtlich erheblich auf 2,8% (Vorjahr +5,9%) absinken. Damit steigen die Erwartungen auf Zinssenkungen der Zentralbanken auch vor dem Hintergrund der schwächelnden Konjunktur im Euroraum. Die EZB möchte allerdings zunächst die Lohnentwicklung abwarten. Es besteht zusätzlich die Gefahr, dass aufgrund der geopolitischen Risiken kurzfristig der Ölpreis stark ansteigen könnte oder wiederaufkommende Lieferengpässe die Inflation anheben. Die fortwährend inverse Zinskurve zu Beginn des Jahres 2024 ist Ausdruck davon, dass der Markt kurzfristig das Risiko einer Rezession sieht. Der hohe Zinsrückgang in den letzten Monaten des Jahres 2023 zeigt die gestiegene Volatilität an den Anleihemärkten und bildet die Zinssenkungserwartungen ab.

Die Auswirkungen auf die Finanzmärkte und infolgedessen auch auf die Ergebnisse der Kapitalanlagen sind im aktuell von vielen Unsicherheiten geprägten und ungewöhnlich volatilen Umfeld schwer vorhersehbar.

Die Aussagen zum gesamtwirtschaftlichen Umfeld basieren auf den Publikationen "Jahreswirtschaftsbericht 2024" des BMWK" World Economic Outlook Update, January 2024" des IMF und "Economics & Finance Perspectives Januar 2024" des GDV.

Branchentrends

Die allgemeine Stimmungslage in der Versicherungsbranche zum Jahreswechsel 2023/24 gemäß der Verbandsumfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft wird besser als im Vorjahr beurteilt. Das Geschäftsklima in der Lebensversicherung liegt im 4. Quartal 2023 allerdings noch weit unter dem langjährigen Durchschnitt. Es zeichnet sich dabei ein differenziertes Bild ab, da die Lage für die fondsgebundenen Produkte als sehr positiv und das Klima für die klassischen Renten- und Kapitalversicherungen zuletzt wieder erheblich schlechter eingeschätzt wurden. Für das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag hellte sich die Stimmung auf, während die Erwartungen für das Einmalbeitragsgeschäft seit Anfang 2023 nahe dem Tiefststand blieben.

Nach dem starken Zinsanstieg an den Kapitalmärkten im Jahr 2022 haben die Lebensversicherer ihre Überschussbeteiligungen erhöht. Die laufende Verzinsung für das Jahr 2024 ist auf 2,77% (Vorjahr 2,61%) gestiegen und hat sich damit stärker erhöht als im Jahr davor.

Die Lebensversicherungsbranche könnte im Jahresverlauf davon profitieren, wenn der Arbeitsmarkt stabil bleibt und weitere Lohnsteigerungen bei sinkender Inflationsrate die Reallöhne erhöhen. Die Verbraucher wären bei einer Erholung der Wirtschaft und einem stabileren Ausblick in die Zukunft wieder eher bereit, langfristig wirkende Vorsorge- und Absicherungsentscheidungen zu treffen. In diesem Umfeld erwarten die deutschen Lebensversicherer einen minimalen Rückgang der Beitragseinnahmen in Höhe 0,2% für das Jahr 2024.

Geschäftstendenzen

Die INTER Leben erwartet ein Neugeschäft, das leicht über dem Niveau von 2023 liegt und geht in ihren Prognoserechnungen für 2024 von einem unveränderten Zinsniveau bei einer höheren Volatilität der Zinsen, der Aktienkurse und der Risikoaufschläge bei Zinsanlagen aus. Das Unternehmen wird seine sicherheitsorientierte Strategie fortsetzen und die Kapitalanlagen konsequent auf die versicherungstechnischen Verpflichtungen ausrichten. Dabei wird in langlaufende Zinsanlagen mit möglichst sehr guter Bonität investiert. Zentrales Anlageprodukt bleiben Anleihen mit dinglicher Besicherung und Anleihen, die von ausgewählten Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums besichert sind. Um nachhaltig eine angemessene laufende Verzinsung des Kapitalanlagebestandes zu erzielen, wird der Portfolioaufbau im Bereich der Alternativen Anlagen fortgeführt. Der angestrebte Asset-Mix trägt zu einer verstärkten Diversifikation der Kapitalanlagen bei, was in der aktuellen, von Unsicherheiten geprägten Phase besonders wichtig ist.

Für das Jahr 2024 geht die INTER Leben mit +5,3% von einem deutlichen Anstieg der Beitragseinnahmen aus. Das Unternehmen rechnet dabei mit einem moderaten Rückgang der Anzahl der Verträge. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle werden voraussichtlich geringfügig sinken. Die Verwaltungskostenquote wird leicht über dem Wert des Vorjahres erwartet. Das Kapitalanlageergebnis wird auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr mit einer Nettoverzinsung in Höhe von 2,5% erwartet. Das Unternehmen prognostiziert höhere Erträge aus Alternativen Anlagen und dadurch eine laufende Durchschnittsverzinsung in Höhe von rund 4,0%.

Der Rohüberschuss wird gemäß der Planung im Jahr 2024 leicht steigen und auch die Zuführung zur RfB soll geringfügig wachsen.

Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse können von den vorgenannten Prognosen abweichen, vor allem dann, wenn die Annahmen für die Planrechnungen sich in der Realität als nicht zutreffend herausstellen sollten.

Chancenbericht

Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Wachstumschancengesetz soll die privaten Investitionen erhöhen. Zudem soll durch Maßnahmen das Angebot an Arbeitskräften aus dem In- und Ausland gesteigert werden. Dies könnte zu einer steigenden Nachfrage führen.

Zudem erhalten weltweit Projekte eine höhere Bedeutung, die die Abhängigkeiten der jeweils lokalen Wirtschaft mindern. Darüber hinaus soll mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland die schnellere Umsetzung von Infrastrukturprojekten gefördert werden. Dies würde zu besseren Investitionsmöglichkeiten im Bereich der Alternativen Anlagen mit hohen Renditechancen führen.

Das gestiegene Zinsniveau unterstützt die Profitabilität von Personenversicherungen und setzt Mittel aus der Zinszusatzreserve für die Überschussbeteiligung frei. Die erhöhte Überschussbeteiligung für 2024 könnte zu Wachstumsimpulsen führen.

Neben den externen Einflüssen bietet die Strategie der INTER Leben Chancen aus dem Unternehmen heraus. In den vier Perspektiven Profitabilität, Kundenzufriedenheit, Prozesse und Mitarbeiter entwickelt sich das Unternehmen gezielt weiter. Die Kundenzufriedenheit spielt für das Unternehmen eine zentrale Rolle bei der Kundengewinnung und -bindung. So hat das Unternehmen die IT-Infrastruktur modernisiert und wird die Ablösung der bisherigen Bestandsführungssysteme durch eine moderne, zukunftsfähige Software 2024 abschließen. Gelingt auf Basis dieses Systemwechsels schneller als erwartet die Erhöhung des Automatisierungsgrads, könnte der verbesserte Service gegenüber Kunden und Vertriebspartnern vorzeitig wirken. Zudem könnten gleichzeitig durch Kosteneinsparungen günstigere Preise kalkuliert werden, die die Wettbewerbsposition der Produkte verbessern.

Durch die Weiterentwicklung des ganzheitlichen Beratungsansatzes werden Kunden bedarfsorientiert versorgt, was zu deren Gesamtzufriedenheit beiträgt. Aufgrund der Einführung eines neuen Vergütungsmodells für die Ausschließlichkeitsorganisation kann es gelingen, die Anzahl der Vertriebspartner auszuweiten und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Diese Maßnahmen können positiven Einfluss auf die Neugeschäftsentwicklung des Unternehmens nehmen.

Chancen ergeben sich darüber hinaus aus der Kapitalanlage. Werden bessere Kapitalanlageergebnisse erzielt als geplant, könnte die Überschussbeteiligung in weiteren Schritten angehoben werden. Neben der höheren Kundenzufriedenheit im Bestand könnte dies durch attraktivere Konditionen Anreize für Neukunden bieten und das Neugeschäft steigern.

Zusammenfassung

Die INTER Leben bietet ihren Kunden professionellen Service und bedarfsorientierte Vorsorgeprodukte, die alle Kundenerwartungen an moderne und flexible Versicherungsprodukte erfüllen.

Mit kundenorientierten Geschäftsprozessen und innovativer Technologie ist sie gut auf mögliche branchenweite Herausforderungen vorbereitet und blickt zuversichtlich in das Geschäftsjahr 2024. Die hohe Qualität der mehrfach ausgezeichneten Produkte der INTER Leben sowie die dauerhaft solide Ertragslage der INTER Leben wurde durch unabhängige Ratingagenturen bestätigt.

 

Mannheim, den 26.03.2024

INTER Lebensversicherung AG

Der Vorstand

Svenda

Dr. Koryciorz

Schillinger

Bewegung des Bestandes zum 31.12.2023

A. BEWEGUNG DES BESTANDES AN SELBST ABGGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2023

Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
(nur Hauptversicherungen) (Haupt- und Zusatzversicherungen) (nur Hauptversicherungen)
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
in T€
Einmalbetrag
in T€
Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente
in T€
I. Bestandam Anfang des Geschäftsjahres 95.832 72.713 0 3.409.286
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 2.041 3.455 9.260 181.664
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) 0 2.374 0 67.693
2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile 0 0 0 697
3. Übriger Zugang 495 581 0 24.536
4. Gesamter Zugang 2.536 6.410 9.260 274.590
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod. Berufsunfähigkeit etc. 757 221 0 11.079
2. Ablauf der Versicherung/ Beitragszahlung 3.170 3.048 0 88.059
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 1.409 2.941 0 102.825
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 32 330 0 11.045
5. Übriger Abgang 466 411 0 13.333
6. Gesamter Abgang 5.834 6.950 0 226.341
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 92.534 72.173 9.260 3.457.536
Einzelversicherungen
Kapitalversicherungen
(einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikovers. und sonstige Lebensversicherungen
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
in T€
I. Bestandam Anfang des Geschäftsjahres 24.416 12.175
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 57 29
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) 0 342
2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile 0 0
3. Übriger Zugang 133 191
4. Gesamter Zugang 190 562
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod. Berufsunfähigkeit etc. 394 99
2. Ablauf der Versicherung/ Beitragszahlung 1.050 943
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 316 268
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 10 20
5. Übriger Abgang 41 9
6. Gesamter Abgang 1.811 1.338
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 22.795 11.399
Einzelversicherungen
Risikoversicherungen Rentenversicherungen
(einschl. Berufsunfähigkeits- und ohne sonstige Lebensversicherungen
Anzahl der Versicherungen Lfd, Beitrag für ein Jahr
in T€
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
in T€
I. Bestandam Anfang des Geschäftsjahres 2.755 1.318 34.322 22.674
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 51 27 373 653
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) 0 12 0 569
2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile 0 0 0 0
3. Übriger Zugang 19 1 293 276
4. Gesamter Zugang 70 40 666 1.499
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod. Berufsunfähigkeit etc. 5 4 163 43
2. Ablauf der Versicherung/ Beitragszahlung 191 89 625 837
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 51 27 566 1.090
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 16 4 5 60
5. Übriger Abgang 1 0 24 44
6. Gesamter Abgang 264 125 1.383 2.073
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 2.561 1.234 33.605 22.099
Einzelversicherungen
Sonstige
Lebensversicherungen
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
in T€
I. Bestandam Anfang des Geschäftsjahres 4.130 7.445
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 887 2.118
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) 0 682
2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile 0 0
3. Übriger Zugang 2 5
4. Gesamter Zugang 889 2.805
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod. Berufsunfähigkeit etc. 6 7
2. Ablauf der Versicherung/ Beitragszahlung 6 1
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 199 727
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 0 145
5. Übriger Abgang 0 0
6. Gesamter Abgang 211 880
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 4.806 9.371
Kollektivversicherungen
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
in T€
I. Bestandam Anfang des Geschäftsjahres 30.209 29.100
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 673 627
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) 0 769
2. Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile 0 0
3. Übriger Zugang 48 108
4. Gesamter Zugang 721 1.504
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod. Berufsunfähigkeit etc. 189 67
2. Ablauf der Versicherung/ Beitragszahlung 1.298 1.179
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 277 828
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 1 101
5. Übriger Abgang 400 359
6. Gesamter Abgang 2.165 2.534
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 28.765 28.070

B. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGE (OHNE ZUSATZVERSICHERUNGEN)

Einzelverslcherungen
Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft Kapltalversicherungen (elnschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikovers. und sonstige
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente
in T€
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme
in T€
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 95.832 3.409.286 24.416 436.396
davon beitragsfrei 31.789 377.692 8.011 71.983
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 92.534 3.457.536 22.795 408.100
davon beitragsfrei 31.582 354.225 7.675 62.354
Einzelverslcherungen
Risikoversicherungen
Anzahl der Versicherungen In T€
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 2.755 138.141
davon beitragsfrei 529 14.235
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 2.561 151.564
davon beitragsfrei 484 14.537
Einzelverslcherungen
Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkelts- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Sonstige Lebensversicherungen
Anzahl der Versicherungen 12-fache Jahresrente
in T€
Anzahl der Versicherungen ln
T€
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 34.322 1.338.283 4.130 392.761
davon beitragsfrei 13.978 181.829 387 -22.939
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 33.605 1.324.492 4.808 485.158
davon beitragsfrei 14.190 184.832 414 -42.317
Kollektivversicherungen
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente
in T€
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 30.209 1.103.705
davon beitragsfrei 8.884 132.584
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 28.765 1.088.222
davon beitragsfrei 8.819 134.819

C. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN ZUSATZVERSICHERUNGEN

Einzelverslcherungen
Zusatzversicherungen Insgesamt Unfall-Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12- fache Jahresrente
In T€
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme
in T€
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 13.873 975.490 3.917 141.746
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 12.742 910.627 3.443 129.265
Einzelverslcherungen
Berufsunfählgkeits- oder Invalldltäts-Zusatzverslcherungen
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme
in T€
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 8.085 804.891
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 7.493 753.843
Einzelverslcherungen Sonstige Zusatzversicherungen
Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente
in T€
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12-fache Jahresrente
in T€
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.871 28.853 0 0
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.806 27.519 0 0

D. BESTAND AN IN RÜCKDECKUNG ÜBERNOMMENEN LEBENSVERSICHERUNGEN

1. Versicherungssumme am Anfang des Geschäftsjahres 0 T€
2. Versicherungssumme am Ende des Geschäftsjahres 0 T€

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVSEITE

T€ T€ T€
A. Kapitalanlagen
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Beteiligungen 20
20
II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 427.300
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 725.987
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 243.000
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 165.724
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 1.768
d) übrige Ausleihungen 1.636
412.127
4. Einlagen bei Kreditinstituten 14.000
1.579.414
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
C. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer
a) fällige Ansprüche 474
b) noch nicht fällige Ansprüche 17
491
2. Versicherungsvermittler 401
davon:
an verbundenen Unternehmen T€ 0 (Vorjahr T€ 71)
892
II. Sonstige Forderungen 3.481
davon:
an verbundene Unternehmen T€ 1.703 (Vorjahr T€ 1.301)
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 539
II. Andere Vermögensgegenstände 0
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 17.372
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 2.932
F. Aktive latente Steuern
Summe der Aktiva
T€ Vorjahr
T€
A. Kapitalanlagen
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Beteiligungen 20
20
II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 415.776
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 706.718
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 273.000
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 162.234
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 2.087
d) übrige Ausleihungen 2.139
439.460
4. Einlagen bei Kreditinstituten 26.500
1.588.453
1.579.434 1.588.474
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen 41.593 29.034
C. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer
a) fällige Ansprüche 492
b) noch nicht fällige Ansprüche 27
519
2. Versicherungsvermittler 401
davon:
an verbundenen Unternehmen T€ 0 (Vorjahr T€ 71)
921
II. Sonstige Forderungen 2.694
davon:
an verbundene Unternehmen T€ 1.703 (Vorjahr T€ 1.301)
4.373 3.615
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 1.855
II. Andere Vermögensgegenstände 988
539 2.843
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 19.088
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 3.186
20.304 22.274
F. Aktive latente Steuern 4.555 2.323
Summe der Aktiva 1.650.798 1.648.563

Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt ist.

 

Mannheim, den 26.03.2024

Der Treuhänder

Martin

PASSIVSEITE

T€ T€ T€ T€ Vorjahr
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.000 4.000
II. Kapitalrücklage 20.000 20.000
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 400 400
2. Andere Gewinnrücklagen 12.600 10.600
13.000 11.000
IV. Bilanzgewinn 2.200 2.635
39.200 37.635
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag 3.169 3.431
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 100 107
3.069 3.324
II. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 1.415.117 1.432.321
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 1.803 1.930
1.413.314 1.430.391
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag 7.498 8.313
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 866 1.401
6.632 6.912
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
1. Bruttobetrag 99.166 92.242
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0 0
99.166 92.242
V. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
1. Bruttobetrag 3 0
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0 0
3 0
1.522.183 1.532.869
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
I. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 36.389 24.984
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0 0
36.389 24.984
II. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen
1. Bruttobetrag 5.204 4.050
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 0 0
5.204 4.050
41.593 29.034
D. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.310 7.551
II. Steuerrückstellungen 766 45
III. Sonstige Rückstellungen 525 487
8.601 8.084
E. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 1.903 2.038
F. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber
1. Versicherungsnehmern 35.025 36.806
2. Versicherungsvermittlern 141 0
davon:
an verbundene Unternehmen T€ 141 (Vorjahr T€ 0)
35.166 36.806
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 213 624
III. Sonstige Verbindlichkeiten 1.320 773
davon:
gegenüber verbundenen Unternehmen T€ 680 (Vorjahr T€ 547)
aus Steuern T€ 104 (Vorjahr T€ 43)
36.698 38.204
G. Rechnungsabgrenzungsposten 620 699
Summe der Passiva 1.650.798 1.648.563

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B. II. und C. I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetztes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 29.11.2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.

 

Mannheim, den 26.03.2024

Die Verantwortliche Aktuarin

Trautmann, Diplom-Mathematikerin

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2023

T€ T€ T€ Vorjahr
T€
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 81.546 83.017
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 2.511 2.649
79.034 80.368
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 263 272
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen -7 -57
255 215
79.290 80.583
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 2.404 2.748
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon:
aus verbundenen Unternehmen T€ 0 (Vorjahr T€ 0)
aa) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 53.345 64.184
53.345 64.184
b) Erträge aus Zuschreibungen 4 20
c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 484 917
53.833 65.122
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 7.926 4.532
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 999 1.011
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 102.621 94.302
bb) Anteil der Rückversicherer 1.689 1.189
100.931 93.113
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag -815 -792
bb) Anteil der Rückversicherer -535 -319
-280 -473
100.651 92.640
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag -5.799 -2.620
bb) Anteil der Rückversicherer -127 -113
-5.672 -2.507
b) Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellungen 1.156 -404
-4.515 -2.911
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung für eigene Rechnung 15.123 23.153
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen 4.383 4.507
b) Verwaltungsaufwendungen 2.915 3.277
7.298 7.784
c) davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 825 1.109
6.473 6.675
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 895 858
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 154 149
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 11.617 10.680
12.666 11.688
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 3.637 8.146
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 4.267 7.785
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 6.150 6.820
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 194 39
2. Sonstige Aufwendungen 3.073 2.805
-2.879 -2.766
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 3.271 4.054
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.707 2.053
davon: Ertrag aus latenten Steuern T€ 2.232 (Vorjahr Aufwand T€ 38)
5. Sonstige Steuern 0 2
1.706 2.054
6. Jahresüberschuss 1.565 2.000
7. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 635 635
8. Bilanzgewinn 2.200 2.635

Anhang

Angaben zur Identifikation gemäß § 264 Abs. 1a HGB

Die INTER Lebensversicherung AG, Mannheim, ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 704610 eingetragen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Maßgebende Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.

Kapitalanlagen (einschließlich FLV)

Die Beteiligung an der Protektor Lebensversicherungs-AG wurde mit den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 341b Abs. 1 Satz 2 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die Abschreibungspflicht bei dauerhaften Wertminderungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den beizulegenden niedrigeren Zeitwert wurde berücksichtigt. Das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wurde beachtet.

Anteile oder Aktien an Investmentvermögen wurden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der Bestand an Fonds, die in Alternativen Anlagen investieren, wurde dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Bewertung erfolgte demzufolge gemäß § 341b Abs. 2 2. Halbsatz HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Die Abschreibungspflicht bei dauerhaften Wertminderungen gemäß §253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den beizulegenden niedrigeren Zeitwert wurde berücksichtigt. Die Bestände an Wertpapiersondervermögen (Exchange Traded Funds (ETF) und Publikumsfonds), die als Vorrat für die Fondsgebundene Lebensversicherung gehalten wurden, wurden dem Umlaufvermögen zugeordnet und gemäß § 341b Abs. 2 1. Halbsatz HGB nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wurde in allen Fällen beachtet.

Die ausgewiesenen Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sie wurden ausnahmslos dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Bewertung erfolgte demzufolge gemäß § 341b Abs. 2 2. Halbsatz HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Die Abschreibungspflicht bei dauerhaften Wertminderungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den beizulegenden niedrigeren Zeitwert wurde entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer berücksichtigt. Das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wurde beachtet. Außerdem erfolgte die Bewertung der Inhaberschuldverschreibungen mit laufenden Zinszahlungen mit den Anschaffungskosten zuzüglich bzw. abzüglich einer Amortisation von Agien und Disagien unter Anwendung der Effektivzinsmethode analog § 341c Abs. 3 HGB.

Die Bewertung von Inhaberschuldverschreibungen und von Namensschuldverschreibungen ohne laufende Zinszahlungen (Zeros) erfolgte mit den Anschaffungskosten zuzüglich der bis zum Geschäftsjahresende kumulierten Zinsansprüche (Aufzinsung).

Die Bewertung der Namensschuldverschreibungen erfolgte gemäß § 341c Abs. 1 HGB jeweils zum Nennwert. Die sich bei der Auszahlung von Namensschuldverschreibungen ergebenden Disagiobzw. Agiobeträge wurden gemäß § 341c Abs. 2 HGB passiv bzw. aktiv abgegrenzt und planmäßig aufgelöst. Das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wurde beachtet.

Bei Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden die Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation, der Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag, unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß § 341c Abs. 3 HGB angesetzt. Das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wurde beachtet.

Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Übrigen Ausleihungen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 341b Abs. 1 Satz 2 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die Abschreibungspflicht bei dauerhaften Wertminderungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den beizulegenden niedrigeren Zeitwert wurde berücksichtigt. Das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wurde beachtet.

Die Einlagen bei Kreditinstituten wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden mit dem Zeitwert gemäß § 341d HGB angesetzt.

Forderungen

Die Forderungen an Versicherungsnehmer (fällige und noch nicht fällige Ansprüche) wurden nach Abzug der Pauschalwertberichtigungen zur Deckung des allgemeinen Ausfallrisikos angesetzt. Soweit Bonitätsrisiken vorlagen, wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe der befürchteten Zahlungs- und Zinsausfälle gebildet. Bei den Forderungen an Versicherungsvermittler handelt es sich um Ansprüche aus dem laufenden Abrechnungsverkehr. Die Bewertung erfolgte jeweils zu dem Nominalwert.

Sonstige Forderungen wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Erforderliche Wertberichtigungen wurden auf Basis von Einzel- und Pauschwertberichtungen vorgenommen. Sämtliche als uneinbringlich erkannten Forderungen wurden abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Andere Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Abgegrenzte Zinsen, die auf das Geschäftsjahr entfallen, aber noch nicht fällig sind, wurden zeitanteilig mit dem Nominalwert bewertet. Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Aktive latente Steuern

Für die voraussichtliche Entlastung in den folgenden Geschäftsjahren wurde im Geschäftsjahr gemäß § 274 HGB ein Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern gebildet. Zum 31.12.2023 errechneten sich künftige Steuerentlastungen saldiert aus abweichenden Wertansätzen im Wesentlichen bei den Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, den Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 4.555 (Vorjahr T€ 2.323). Der Bewertung lag ein Mehrvermögen in Höhe von T€ 14.751 (Vorjahr T€ 7.525) und ein zum Vorjahr unveränderter Steuersatz von 30,88% zugrunde.

Versicherungstechnische Rückstellungen

Die Beitragsüberträge wurden für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft (brutto) für jeden Versicherungsvertrag einzeln unter Zugrundelegung des tatsächlichen Versicherungsbeginns gerechnet. Die auf das Folgejahr entfallenden Beitragsteile wurden in analoger Anwendung des koordinierten Ländererlasses vom 20. Mai 1974 um die Ratenzuschläge sowie die nicht übertragungsfähigen rechnungsmäßigen Verwaltungskostenzuschläge (ggf. unter Berücksichtigung von gewährten Inkasso- und Summenrabatten) gekürzt. Dabei wurden die Kosten mit den in den Geschäftsplänen bzw. technischen Berechnungsgrundlagen erklärten Sätzen, höchstens jedoch mit 4% des Bruttobeitrags angesetzt.

Für das Konsortialgeschäft wurden die Angaben des Konsortialführers übernommen.

Die Deckungsrückstellungen einschließlich Bonusdeckungsrückstellungen wurden für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft einzelvertraglich, nach der prospektiven Methode, mit impliziter Berücksichtigung der künftigen Kosten und unter Zugrundelegung des tatsächlichen Versicherungsbeginns berechnet. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden die Deckungsrückstellungen nach der gleichen Methode berechnet. Für das Konsortialgeschäft wurden die Angaben der Konsortialführer übernommen; auf diesen Teilbestand entfielen 2,5% (Vorjahr 2,5%) der Deckungsrückstellung.

Die Aufteilung der Deckungsrückstellung auf die Abrechnungsverbände und Bestandsgruppen und deren Anteil an der gesamten Deckungsrückstellung ist im Anschluss an die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt.

Zur Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenstruktur im Versicherungsbetrieb wurde ein geeignetes System von Kostenzuschlägen nach aktuariellen Grundsätzen verwendet. Insbesondere umfasst die Deckungsrückstellung daher auch ausreichende Verwaltungskostenansätze für beitragsfreie Versicherungszeiten.

Für die vor dem 29.07.1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge (Altbestand) wurden als Ausscheideordnungen für Versicherungen mit Todesfallcharakter überwiegend die Sterbetafeln ADST 60/62 mod. bzw. Sterbetafel 1986 verwendet und für Erlebensfallversicherungen wurden als Ausscheideordnungen ursprünglich die Sterbetafeln 49/51 bzw. 1987 R herangezogen. Die Rechnungszinssätze betrugen 3,0% bzw. 3,5%. Gezillmert wurde für Einzelversicherungen im Wesentlichen mit 3,5‰ der Versicherungssumme bzw. der zehnfachen Jahresrente, im Gruppengeschäft nach Sondertarif mit 2,0‰ der Versicherungssumme. Die Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten wurden gemäß Rundschreiben R 5/65 der Aufsichtsbehörde sowie nach der Verbandstafel 1990 angesetzt. Die Regelungen für den Altbestand gelten analog für die nach dem 28.07.1994 abgeschlossenen Versicherungen. Auf den gesamten Altbestand entfielen 18,1% (Vorjahr: 19,7%) der Deckungsrückstellung.

Für die nach neueren Tarifen abgeschlossenen Versicherungen (Neubestand) wurden die Deckungsrückstellungen mit einem Rechnungszins von 4,00%, 3,25%, 2,75%, 2,25%, 2,00%, 1,75%, 1,25%, 0,90%, 0,25 % und 0,00% berechnet. Für Tarife aus Tarifgenerationen vor dem 01.01.2008 wurden als Zillmersätze 25‰, 30‰ und 40‰ der Beitragssumme angewandt. Für die Rentenversicherung im Sinne des AltZertG werden die Abschlusskosten nicht gezillmert, sondern in gleichmäßigen Jahresbeträgen über einen Zeitraum von 10 bzw. 5 Jahren, höchstens jedoch über die volle Aufschubzeit, verteilt. Bei Tarifen der ab dem 01.01.2008 eingeführten Tarifgenerationen werden die Abschlusskosten über einen Zeitraum von 14 bzw. 7 Jahren, höchstens jedoch die volle Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit, verteilt. Abweichend davon werden beim Produkt INTER MeinLeben® die Abschlusskosten stets bei Beitragszahlung bzw. Zuzahlung entnommen. Für Tarife aus Tarifgenerationen vor dem 21.12.2012 wurden unterschiedliche Rechnungsgrundlagen für Männer und Frauen verwendet. Als Ausscheideordnungen wurden die Tafeln DAV 1994 T (für Versicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter) und DAV 1994 R bzw. DAV 2004 R (für Versicherungen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter) verwendet. Für nach Nichtrauchern und Rauchern differenzierte Risikoversicherungen wurde die Tafel DAV 2008 T (modifiziert) verwendet, die auch weiterhin Grundlage für die berufsgruppenabhängige Tafel der ab 01.03.2022 eingeführten Tarifgeneration ist. Die Deckungsrückstellungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen wurden mit Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten der General Re®, Köln bestimmt. Grundlage für die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten der Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen war die Tafel DAV 1997 I bzw. die aus dieser abgeleitete berufsgruppendifferenzierte Tafel der General Re®, Köln. Die Deckungsrückstellungen der Pflegerentenversicherungen wurden mit den Pflegetafeln der General Re®, Köln bestimmt.

Bei Tarifen der ab dem 21.12.2012 eingeführten Tarifgenerationen werden geschlechtsneutrale INTER-spezifische Ausscheideordnungen verwendet. Auf den gesamten Neubestand entfiel 81,9% (Vorjahr 80,3%) der Deckungsrückstellung.

Eine Überprüfung der Deckungsrückstellungen für nicht auf der Grundlage der Tafel DAV 2021 I kalkulierte Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen unter Zugrundelegung der Invalidisierungswahrscheinlichkeiten DAV 2021 I ergab keinen Auffüllungsbedarf. Bei Tarifen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter, die ursprünglich nicht auf Grundlage der Tafel DAV 1994 R kalkuliert waren, wurde zum 31.12.2003 eine Umstellung der Berechnung der Deckungsrückstellung auf die Tafel DAV 1994 R und einen Rechnungszins von 4,0% vorgenommen. Damit erfolgte bei allen Tarifen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter der vor dem 01.10.2004 eingeführten Tarifgenerationen die Berechnung der Deckungsrückstellung auf Grundlage der Tafel DAV 1994 R. Tarife mit überwiegendem Erlebensfallcharakter der ab dem 01.10.2004 eingeführten Tarifgenerationen werden mit der Sterbetafel DAV 2004 R bzw. mit aus dieser Tafel abgeleiteten geschlechtsneutralen INTER-spezifischen Ausscheideordnungen berechnet.

Am Bilanzstichtag wurde gemäß Verlautbarung der BaFin eine Neubewertung der Deckungsrückstellung für alle Tarife mit überwiegendem Erlebensfallcharakter der vor dem 01.10.2004 eingeführten Tarifgenerationen vorgenommen. Der Neubewertung wurden gemäß Empfehlung der DAV die Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20 zugrunde gelegt. Weiterhin wurden die unmodifizierte vertragliche Reserveprämie und der zuletzt für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendete Rechnungszins angesetzt. Der Auffüllungsbedarf ergab sich als positive Differenz aus neu bewerteter und ursprünglicher Deckungsrückstellung.

Eine Überprüfung der Deckungsrückstellung von Tarifen, deren Deckungsrückstellung mit geschlechtsneutralen Ausscheideordnungen berechnet wurde, ergab keinen Auffüllungsbedarf. Gemäß § 3141f Abs. 2 HGB bzw. § 5 DeckRV war zum Bilanztermin 31.12.2023 eine Zinszusatzreserve bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend dem genehmigten Geschäftsplan zu bilden. Betroffen davon waren alle Tarife, deren Deckungsrückstellung mit einem Rechnungszins berechnet wurde, der oberhalb des Referenzzinsatzes von 1,57% lag.

Die vorstehenden Methoden und Rechnungsgrundlagen fanden auch bei der Ermittlung der Forderungen an Versicherungsnehmer aus noch nicht fälligen Ansprüchen für rechnungsmäßig gedeckte, aber noch nicht getilgte Abschlusskosten Anwendung.

Die individuelle Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle - brutto - beruht auf den bis zur Bestandsfeststellung bekannt gewordenen, aber vor dem Abschlussstichtag nicht mehr abgewickelten Versicherungsfällen und auf den bis zum Abschlussstichtag eingetretenen, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Versicherungsfällen. Ferner wurde eine Rückstellung für noch nicht bekannte Spätschäden gebildet. Die Beträge für das in Rückdeckung gegebene Geschäft wurden anteilig ermittelt.

Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 02.02.1973 berechnet.

Die Rückstellungen für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wurden entsprechend der Satzung sowie gemäß § 139 VAG und der Verordnung über die Mindestzuführung zur erfolgsabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung gebildet.

Für die vor dem 29.07.1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge (Altbestand) wurde der Berechnung der genehmigte Geschäftsplan zugrunde gelegt. Auf § 336 VAG wird insoweit verwiesen. Dies gilt analog für die nach dem 28.07.1994 abgeschlossenen Versicherungen nach Tarifen, deren Geschäftspläne vor dem 29.07.1994 genehmigt wurden.

Der Schlussüberschussanteilfonds wurde einzelvertraglich, nach der prospektiven Methode und dem m/n-tel Verfahren berechnet. Zins und vorzeitige Abgänge wurden für Tarife, deren Kalkulation nicht auf genehmigten Geschäftsplänen beruht, pauschal durch Diskontierung mit 3,5% berücksichtigt. Für Tarife, deren Kalkulation nach genehmigten Geschäftsplänen erfolgt, wurde für die Diskontierung der im Gesamtgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung genehmigte Zins von 4,5% verwendet.

Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten den Erwerbsunfähigkeits- und den Todesfallbonus (jeweils einschließlich Regulierungskosten von 1%) aus noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen. Die Bewertung erfolgte gemäß der Überschussdeklaration.

Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird

Die Bewertung erfolgte gemäß § 32 Abs. 1 RechVersV. Die Höhe der Verpflichtungen deckt sich mit dem Zeitwert (§ 341d HGB) der den Versicherungsverhältnissen zugeordneten Kapitalanlagen.

Andere Rückstellungen

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen sowie der Rückstellung für sonstige Versorgungsbezüge erfolgte nach dem international üblichen "projected unit credit"-Verfahren (PUC-Methode) in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Neben gegenwärtigen wurden auch künftige Entwicklungen und Trends berücksichtigt. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2023 wurde auf Basis des Zinssatzes mit Stand November 2023 eine Projektion des Zinssatzes zum 31. Dezember 2023 unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Zinsniveaus vorgenommen. Mögliche Abweichungen sind unwesentlich.

Verpflichtungen aus Zusagen infolge Gehaltsumwandlungen wurden in die Bewertung einbezogen. Gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen der Ermittlung mit einem Sieben-Jahresdurchschnittszins (1,75%) und dem Zehn-Jahresdurchschnittszins von T€ 70 einer Ausschüttungssperre.

Es wurden nachstehende versicherungsmathematische Parameter für die Ermittlung der Verpflichtungen verwendet:

Bewertungsverfahren Project Unit Credit (PUC)
Biometrie HEUBECK-RICHTTAFEL 2018 G
Rententrend 2,00% (Durchschnitt)
Bewertung Witwen-/Witwerrenten kollektive Methode
Zinssatz 1,78% zum 01.01.2023
1,83% zum 31.12.2023

Das der Bewertung zugrunde liegende rechnerische Pensionsalter entspricht dem vertraglich vereinbarten Pensionsalter.

Rückstellungen für Pensionszusagen aus Gehaltsumwandlungen wurden mit dem Zeitwert der Rückdeckungsversicherung gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB bewertet und mit dem Aktivwert dieser Vermögensgegenstände gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet, da diese durch die Abtretung der Versicherungsleistung an die Mitarbeiter dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind.

Alle anderen Rückstellungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und, falls die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen, gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Depotverbindlichkeiten

Im Posten Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft werden die Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherer in der Höhe der Beträge ausgewiesen, die als Sicherheit einbehalten oder vom Rückversicherer zu diesem Zweck belassen wurden. Sie wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Andere Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Voraus erhaltene Zinsen und Mieten sowie sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Währungsumrechnungen

Für die in fremder Währung abgeschlossenen Kapitalanlagen werden die Aktiva und Passiva in der jeweiligen ausländischen Währung geführt. Zur Erstellung des Jahresabschlusses wurden diese Posten gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages in Euro umgerechnet. Gleiches gilt für Guthaben bei Kreditinstituten.

Ergebniseffekte bei Kapitalanlagen aufgrund von Währungskursschwankungen werden innerhalb der Zu- und Abschreibungen bzw. Gewinne und Verluste auf Kapitalanlagen ausgewiesen.

Abrechnungsverband oder Bestandsgruppe (selbst abgeschlossenes Geschäft) Anteil an der gesamten Deckungsrückstellung Rechnungszins
ABG (Einzel-Kapitalversicherungen) 7,4% (8,3%) 3,0%, 3,5%
C (Gruppen-Kapitalversicherungen nach Sondertarifen) 3,2% (3,5%) 3,0%, 3,5%
D (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen) I 0,1% (0,1%) 3,0%, 3,5%
E (Rentenversicherungen) 7,4% (7,7%) 4,00%
F (Vermögensbildungsversicherungen) 0,0% (0,0%) 3,0%, 3,5%
111 (B011 - Kapitalbildende Einzellebensversicherung mit überwiegendem Todesfallcharakter) 9,6% (9,6%) 0,25%, 0,9%, 1,25%, 1,75%, 2,25%, 2,75%, 3,25%, 4,0%
112 (G011 - Risikoversicherung) 0,2% (0,2%) 0,25%, 0,9%, 1,25%, 1,75%, 2,25%, 2,75%, 3,25%, 3,5%, 4,0%
113 (E011 - Kapitalbildende Einzellebensversicherung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter) 25,2% (24,5%) 0,0%, 0,25%, 0,9%, 1,25%, 1,75%, 2,25%, 2,75%, 3,25%, 4,0%
114 (D011 - Berufsunfähigkeitsversicherung (einschließlich Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) 3,0% (2,9%) 0,25%. 0,9%, 1,25%, 1,75%, 2,25%, 2,75%, 3,25%, 3,5%
115 (P111 - Pflegerentenversicherung) 0,3% (0,3%) 0,9%, 1,25%, 1,75%, 2,25%
116 (J031 - Übrige Tarife mit eigener Vertragsabrechnung) 0,8% (0,8%) 0,25%, 0,9%, 1,25%, 1,75%, 2,25%, 2,75%, 3,25%, 4,0%
117 (EF061 - Kapitalbildende Einzellebensversicherung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter nach dem AltZertG) 3,2% (3,0%) 1,25%, 1,75%, 2,0%, 2,75%, 3,25%
121 (C011 - Kapitalversicherung ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter) 7,5% (7,7%) 0,25%, 0,9%, 1,25%, 1,75%, 2,25%, 2,75%, 3,25%, 4,0%
125(I011 - Übrige Tarife ohne eigene Vertragsabrechnung) 27,7% (26,9%) 0,0%, 0,25%, 0,9%, 1,25%, 1,75%, 2,25%, 2,75%, 3,25%, 4,0%
126 (IF061 - Kapitalbildende Einzellebensversicherung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter nach dem AltZertG im Rahmen von Kollektivverträgen) 0,8% (0,7%) 1,25%, 1,75%, 2,0%, 2,75%, 3,25%
131 (FR161 - Lebensversicherung, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird) 1,3% (1,3%) 0,0%, 0,25%, 0,9%
Abrechnungsverband oder Bestandsgruppe (selbst abgeschlossenes Geschäft) max. Zillmersatz Ausscheideordnung
ABG (Einzel-Kapitalversicherungen) 35‰ der Versicherungssumme ADST 60/62 mod.; Sterbetafel 1986
C (Gruppen-Kapitalversicherungen nach Sondertarifen) 20‰ der Versicherungssumme ADST 60/62 mod.; Sterbetafel 1986
D (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen) I 35‰ der zehnfachen Jahresrente Rundschreiben R 5/65 der Aufsichtsbehörde; Verbandstafel 1990
E (Rentenversicherungen) 35‰ der zehnfachen Jahresrente DAV 1994R
F (Vermögensbildungsversicherungen) 35‰ der Versicherungssumme ADST 60/62 mod.; Sterbetafel 1986
111 (B011 - Kapitalbildende Einzellebensversicherung mit überwiegendem Todesfallcharakter) 40‰ der Beitragssumme bzw. keine Zillmerung DAV 1994T; INTER 2012 Kapital; INTER 2012 Sterbegeld
112 (G011 - Risikoversicherung) 40‰ der Beitragssumme bzw. keine Zillmerung Sterbetafel 1986; DAV 1994T; DAV 2008T mod.; INTER 2012 Risiko; berufsgruppenabhängige Tafel INTER 2022 Risiko
113 (E011 - Kapitalbildende Einzellebensversicherung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter) 40‰ der Beitragssumme bzw. keine Zillmerung DAV 1994R; DAV 2004R; INTER 2012 Rente; INTER 2012 Basisrente; INTER 2015 Rente; INTER 2021 Rente
114 (D011 - Berufsunfähigkeitsversicherung (einschließlich Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) 40‰ der Beitragssumme bzw. keine Zillmerung Verbandstafel 1990; DAV 1997I; berufsgruppendifferenzierte Tafeln der General Reinsurance AG, Köln; INTER 2012 BU; INTER 2015 BU; INTER 2021 BU
115 (P111 - Pflegerentenversicherung) keine Zillmerung Pflegetafeln der General Reinsurance AG, Köln; INTER 2012 Pflege, INTER 2015 Pflege
116 (J031 - Übrige Tarife mit eigener Vertragsabrechnung) 40‰ der Beitragssumme bzw. keine Zillmerung Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten der General Reinsurance AG, Köln; INTER 2012 EU, INTER 2014 EURV; INTER 2021 EURV
117 (EF061 - Kapitalbildende Einzellebensversicherung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter nach dem AltZertG) keine Zillmerung DAV 1994R; DAV 2004R; INTER 2012 Riester, INTER 2015 Rente
121 (C011 - Kapitalversicherung ohne eigene Vertragsabrechnung mit überwiegendem Todesfallcharakter) 25‰ der Beitragssumme bzw. keine Zillmerung DAV 1994T; DAV 2008T mod.; INTER 2012 Kapital; INTER 2012 Sterbegeld; INTER 2012 Risiko
125(I011 - Übrige Tarife ohne eigene Vertragsabrechnung) 30‰ der Beitragssumme bzw. keine Zillmerung DAV 1994R; DAV 2004R; INTER 2012 Rente; INTER 2012 Basisrente; INTER 2015 Rente; INTER 2021 Rente; DAV 19971; berufsgruppendifferenzierte Tafeln der General Reinsurance AG, Köln; INTER 2012 BU; INTER 2015 BU; INTER 2021 BU; Pflegetafeln der General Reinsurance AG, Köln; INTER 2012 Pflege; INTER 2015 Pflege; Erwerbsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten der General Reinsurance AG, Köln; INTER 2012 EU, INTER 2014 EURV; INTER 2021 EURV
126 (IF061 - Kapitalbildende Einzellebensversicherung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter nach dem AltZertG im Rahmen von Kollektivverträgen) keine Zillmerung DAV 1994R; DAV 2004R; INTER 2012 Riester; INTER 2015 Rente
131 (FR161 - Lebensversicherung, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird) keine Zillmerung INTER 2012 Kapital; INTER 2015 Rente; INTER 2021 Rente

Aktiva - Entwicklung der Aktivposten A.I. bis A.II. im Geschäftsjahr 2023

Bilanzwert Vorjahr
T€
Zugänge 1)
T€
Umbuchungen
T€
Abgänge
T€
A I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Beteiligungen 20 0 0 0
2. Summe B I. 20 0 0 0
A II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 415.776 44.044 0 32.505
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 706.718 84.773 0 65.368
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 273.000 0 0 30.000
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 162.234 14.000 0 10.510
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 2.087 3 0 323
d) übrige Ausleihungen 2.139 0 0 503
4. Einlagen bei Kreditinstituten 26.500 0 0 12.500
5. Andere Kapitalanlagen 0 0 0 0
6. Summe A.II. 1.588.453 142.820 0 151.709
Insgesamt 1.588.474 142.820 0 151.709
Zuschreibungen 2)
T€
Abschreibungen 3)
T€
Bilanzwert Geschäftsjahr
T€
A I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Beteiligungen 0 0 20
2. Summe B I. 0 0 20
A II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4 18 427.300
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0 136 725.987
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 0 0 243.000
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 0 0 165.724
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 0 0 1.768
d) übrige Ausleihungen 0 0 1.636
4. Einlagen bei Kreditinstituten 0 0 14.000
5. Andere Kapitalanlagen 0 0 0
6. Summe A.II. 4 154 1.579.414
Insgesamt 4 154 1.579.434

1) davon Zerozinszuschreibungen in Höhe von T€ 0
2) davon Devisenzuschreibungen in Höhe von T€ 0
3) davon Devisenabschreibungen in Höhe von T€ 152

Angaben zur Bilanz

AKTIVA

Zu A. Kapitalanlagen

I. 1. Beteiligungen

Unter diesem Posten wurden die Anteile an der Protektor Lebensversicherung-AG ausgewiesen.

Die INTER Leben war mit 0,3% an der Protektor Lebensversicherung-AG beteiligt.

Die Protektor Lebensversicherung-AG hatte im Jahr 2017 das Lebensversicherungsgeschäft verkauft. Der Buchwert und der beizulegende Zeitwert blieben in diesem Geschäftsjahr unverändert bei T€ 20 (Vorjahr T€ 20).

II. 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Der Bilanzposten teilte sich in ETF und Publikumsinvestmentvermögen, die als Vorrat für die fondsgebundene Lebensversicherung gehalten wurden, und in Spezial-AIF, die in Alternative Anlagen investierten, auf. Die Publikumsfonds wurden nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen bewertet. Die Buchwerte betrugen T€ 3.642 (Vorjahr T€ 1.589). Der Bestand hatte T€ 117 Bewertungsreserven. Aufgrund der Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip mussten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 2 vorgenommen werden. Zuschreibungen konnten in Höhe von weniger als T€ 4 aufgrund gestiegener Zeitwerte vorgenommen werden.

Der Fondsbestand, der in Alternative Anlagen investierte, wurde nach den Vorschriften für das Anlagevermögen bewertet und hatte Marktwerte in Höhe von T€ 549.680 (Vorjahr T€ 547.2551). Die Buchwerte der Alternativen Anlagen betrugen T€ 423.657 (Vorjahr T€ 414.187). Darin waren Vermögenswerte mit Buchwerten in Höhe von T€ 347.477 (Vorjahr T€ 402.526) enthalten, die Bewertungsreserven in Höhe von T€ 128.787 auswiesen. Bei Vermögenswerten mit einem Buchwert in Höhe von T€ 76.180 (Vorjahr T€ 11.661) wurden durch die Zuordnung zum Anlagevermögen Abschreibungen in Höhe von T€ 2.765 vermieden. Sämtliche Wertminderungen wurden als nicht dauerhaft beurteilt, da es sich um junge Fonds im Stadium des Portfolioaufbaus handelt, die eine langfristige Anlagestrategie verfolgen.

Devisenzuschreibungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 9) und Devisenabschreibungen in Höhe von T€ 17 (Vorjahr T€ 0) führten zu einer Buchwertverringerung um T€ 17.

Der Bilanzposten wird aufgrund der ausstehenden Kapitalzusagen in Höhe von T€ 134.352 weiterwachsen.

Angaben zu den Investmentvermögen nach § 285 Nr. 26 HGB

Buchwerte 2023
T€
Zeitwerte 2023
T€
Bewertungsreserven 2023
T€
Ausschüttung 2023
T€
Private Debt Corporates 19.300 20.309 1.009 732
Private Real Estate 7.079 7.078 -1 335
Private Infrastructure 2.238 2.200 -38 0

Die Anteile an Aktien-, Renten- und Mischfonds (Publikumsfonds) können täglich an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgegeben oder an der Börse veräußert werden (ETF).

Die Anteile an den Immobilien-Spezialfonds können grundsätzlich täglich an die das Sondervermögen verwaltende Kapitalanlageverwaltungsgesellschaft zurückgegeben werden. Die Rückgabe der Anteile kann aufgeschoben werden, wenn außergewöhnliche Umstände oder eine unzureichende Liquiditätslage vorliegen, die eine Aufschiebung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen.

Die Anteile an den geschlossenen alternativen Investmentfonds können nicht zurückgegeben werden.

Die aufgeführten Ausschüttungen wurden erfolgswirksam vereinnahmt.

II. 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Der Bilanzposten enthielt ausschließlich Inhaberschuldverschreibungen und betrug T€ 725.987 (Vorjahr T€ 706.718).

Der gesamte unter diesem Bilanzposten ausgewiesene Bestand wurde nach den Vorschriften des Anlagevermögens bewertet und hatte einen Marktwert in Höhe von T€ 667.171 (Vorjahr T€ 614.940).

Darin waren zum einen Vermögenswerte mit Buchwerten in Höhe von T€ 387.287 (Vorjahr T€ 208.624) enthalten, die Bewertungsreserven in Höhe von T€ 21.739 auswiesen. Zum anderen waren Vermögenswerte mit Buchwerten in Höhe von T€ 338.700 (Vorjahr T€ 498.094) enthalten, bei denen durch die Zuordnung zum Anlagevermögen Abschreibungen in Höhe von T€ 80.556 vermieden wurden. Sämtliche Wertminderungen wurden als nicht dauerhaft beurteilt, da es sich ausnahmslos um besicherte Anleihen mit sehr guten Bonitäten handelte und die Wertminderung ausschließlich aus der Veränderung des Zinsniveaus resultierte.

Die Amortisationen erhöhen die Buchwerte im Geschäftsjahr saldiert um T€ 529.

Devisenzuschreibungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 11) und Devisenabschreibungen in Höhe von T€ 136 (Vorjahr T€ 61) führten zu einem Buchwertrückgang um T€ 136.

II. 3. Sonstige Ausleihungen

In diesem Posten waren Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen, Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine und die übrige Ausleihung an den Protektor Sicherungsfonds enthalten.

Die Namensschuldverschreibungen verringerten sich auf T€ 243.000 (Vorjahr T€ 273.000) und die Schuldscheindarlehen gingen auf T€ 165.724 (Vorjahr T€ 162.234) zurück. Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine gingen leicht von T€ 2.087 auf T€ 1.768 zurück. Die übrigen Ausleihungen sanken auf T€ 1.636 (Vorjahr T€ 2.139).

Die gesamten sonstigen Ausleihungen hatten Marktwerte in Höhe von T€ 388.996 (Vorjahr T€ 407.389).

Darin waren Vermögenswerte mit Buchwerten in Höhe von T€ 236.428 (Vorjahr T€ 218.987) enthalten, die Bewertungsreserven in Höhe von T€ 16.830 auswiesen. Vermögenswerte deren Buchwerte unter den Marktwerten lagen, waren in Höhe von T€ 173.932 (Vorjahr T€ 220.473) vorhanden und wiesen Stille Lasten nach Berücksichtigung von Agio und Disagio in Höhe von T€42.260 aus. Sämtliche Wertminderungen wurden als nicht dauerhaft beurteilt, da es sich ausnahmslos um besicherte Anleihen mit sehr guten Bonitäten handelte und die Wertminderung ausschließlich aus der Veränderung des Zinsniveaus resultierte.

Durch Amortisationen reduzierten sich die Buchwerte der Schuldscheindarlehen im Geschäftsjahr saldiert um T€ 510.

Zeitwerte der Kapitalanlagen

Buchwerte 2023
T€
Zeitwerte 2023
T€
Buchwerte 2022
T€
Zeitwerte 2022
T€
A.I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Beteiligungen 20 20 20 20
2. Summe B.I. 20 20 20 20
A.II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 427.300 553.439 415.776 548.867
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 725.987 667.171 706.718 614.940
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 243.000 230.346 273.000 253.429
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 165.724 155.259 162.234 149.787
c) Darlehen und Vorauszahlung auf Versicherungsscheine 1.768 1.768 2.087 2.087
d) übrige Ausleihungen 1.636 1.625 2.139 2.087
4. Einlagen bei Kreditinstituten 14.000 14.000 26.500 26.500
5. Andere Kapitalanlagen 0 0 0 0
6. Summe B.II. 1.579.414 1.623.606 1.588.453 1.597.697
A. Kapitalanlagen 1.579.434 1.623.626 1.588.474 1.597.717
davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert 1.336.434 1.393.281 1.315.474 1.344.288
davon zum Nennwert bilanziert 243.000 230.346 273.000 253.429
davon Finanzinstrumente wie Anlagevermögen bewertet (§ 285 Nr. 18 HGB) 1.318.792 1.375.521 1.287.385 1.316.176
davon mit stillen Lasten 475.811 369.663 592.227 463.150

Die nach § 54 RechVersV auszuweisenden Beträge der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen betrugen am Bilanzstichtag:

Fortgeführte Anschaffungskosten inkl. Agio/Disagio T€ 1.581.733
Beizulegender Zeitwert T€ 1.623.626
Saldo aus fortgeführten Anschaffungskosten und Zeitwert T€ 41.893

Unter Berücksichtigung eines Sicherungsbedarfs gemäß § 139 Abs. 4 VAG von T€ 0 sind den Versicherungsnehmern Bewertungsreserven von T€ 41,893 gemäß § 153 VVG i. V. m. § 139 Abs. 3 VAG zuzurechnen und bei Vertragsende zu 50% auszuzahlen. Die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven erfolgt in Form der Direktgutschrift. In der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) sind daher keine gebundenen Anteile zur Finanzierung der Beteiligung an den Bewertungsreserven enthalten.

Zeitwerte der Kapitalanlagen

Der Zeitwert der Beteiligung wurde auf Basis des anteiligen Eigenkapitals ermittelt.

Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen entsprachen die Zeitwerte den Nettovermögenswerten, die die Gesellschaften, die das Kapital verwalten, ermittelt haben. Bei den Spezial-AIF weisen die Zeitwerte Substanzwerte aus, da es keinen aktiven Markt für diese Fondsanteile und die im Fonds enthaltenen Vermögenswerte gibt.

Bei Inhaberschuldverschreibungen, die an einer Börse notierten, wurden die Zeitwerte mit dem Jahresultimo-Börsenkurs angesetzt.

Die Zeitwerte der Inhaberschuldverschreibungen, die nicht an einer Börse notieren, und die sonstigen Ausleihungen wurden mit Hilfe eines Marktpreismodells ermittelt. Das Marktpreismodell bemisst den Zeitwert auf Basis von Preisnotierungen für identische Vermögenswerte auf inaktiven Märkten, von Preisnotierungen für ähnliche Vermögensgegenstände auf aktiven und inaktiven Märkten sowie auf Basis weiterer für die Wertentwicklung des Vermögenswerts relevanter Marktdaten, die beobachtet werden konnten, wie z.B. Zinskurven, Risikoaufschläge und Volatilitäten.

Die Zeitwerte der Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurden aufgrund der jederzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Der Zeitwert für die übrige Ausleihung am Protektor Sicherungsfonds wurde anhand des Anteilswerts ermittelt, den der Protektor Sicherungsfonds mitteilt.

Einlagen bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Zu B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

Zusammensetzung des Anlagestocks

Anteile 2023
Anzahl
Buchwerte 2023
T€
Anteile 2022
Anzahl
Buchwerte 2022
Mio €
iShares Core S&P 500 15.722,795 7.100 12.613,099 5
iShares STOXX Europe 600 115.816,944 5.476 91.066,919 4
iShares Core MSCI Pacific ex Japan 30.600,882 4.808 22.408,800 3
iShares Core DAX 21.415,263 3.003 18.037,918 2
Franklin Templeton Growth Fund 95.551,297 1.964 92.105,944 2
iShares MSCI World SRI UCITS ETF 193.135,891 1.945 134.783,265 1
iShares MSCI Japan IMI 41.812,496 1.930 32.554,969 1
DWS Deutschland 6.891,447 1.759 6.548,438 1
ÖkoWorld ÖkoVision Classic 7.916,709 1.613 5.142,322 1
iShares STOXX Global Select Dividend 100 Volatility 55.757,256 1.545 45.007,415 1
iShares NASDAQ-100 8.660,482 1.280 6.486,389 1
iShares Edge MSCI World Minimum Volatility 23.561,098 1.271 20.576,466 1
iShares Core MSCI World 13.151,045 1.076 9.094,354 1
iShares Edge MSCI EM Minimum Volatility 34.187,328 983 28.935,731 1
iShares MSCI EM SRI UCITS ETF 97.265,701 611 65.529,261 0
iShares EURO STOXX Select Dividend 30 37.860,261 582 30.956,742 0
iShares TecDAX 18.234,955 542 15.656,323 0
Amundi MSCI World III UCITS ETF 5.983,354 483 4.831,593 0
ARERO 1.890,522 480 1.080,319 0
iShares MDAX 1.916,34 431 1.653,555 0
Fidelity Funds European Fund 16.253,404 386 15.733,572 0
Amundi DAX UCITS ETF 2.500,905 329 2.181,648 0
iShares Dow Jones China Offshore 50 9.779,91 305 6.850,820 0
BANTLEON Global Challenges Index-Fonds P 897,383 221 470,063 0
iShares STOXX Europe 600 Health Care 1.871,624 198 1.360,977 0
iShares MSCI Emerging Markets IMI 5.951,196 171 3.748,053 0
iShares Core EURO STOXX 50 -B 974,797 158 766,020 0
BlackRock Global Funds - World Gold Fund 4.998,852 154 4.330,508 0
iShares Edge S&P 500 Minimum Volatility 1.827,349 136 1.192,340 0
DWS Top Dividende 806,461 105 318,297 0
Acatis Gané Value Event Fonds X TF 705,664 98 488,711 0
BlackRock Managed Index Portfolios Conservative D5 913,889 97 686,552 0
Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities II 579,899 91 294,323 0
iShares Edge MSCI Europe Minimum Volatility 1.150,876 63 941,796 0
Warburg Portfolio Konservativ 601,099 60 535,680 0
db x-trackers Euro Stoxx 50 ETF 1C 611,894 46 538,596 0
iShares Euro Government Bond UCITS ETF 233,972 26 94,738 0
iShares DivDAX 1092,94 21 866,938 0
Amundi Funds - U.S. Pioneer Fund 698,649 13 748,220 0
iShares European Property Yield 424,301 13 245,167 0
Fidelity Funds European Groth Fund 608,943 11 294,364 0
iShares Developed Markets Property Yield 217,73 5 188,455 0
BlackRock Strategic Funds - BlackRock Managed Index Portfolios - Conservative 16,592 2 16,810 0
iShares eb.rexx (R) Government Germany 1.5-2.5 (DE) 17,979 1 19,043 0
Carmignac Investissement 0,626 1 0,135 0
ACATIS-Gané Value Event Fonds UI 0,101 0 0,069 0

Zu C. Forderungen

III. Sonstige Forderungen

Sonstige Forderungen

2023
T€
2022
T€
Forderungen an verbundene Unternehmen 1.703 1.301
Forderungen an nahe stehende Unternehmen 9 9
Vorausgezahlte Versicherungsleistungen 1.768 1.382
Zinsforderungen 0 2
Sonstige 1 0
3.481 2.693

Zu E. Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten

2023
T€
2022
T€
I. abgegrenzte Zinsen und Mieten
Staatsanleihen 7.478 6.193
Unternehmensanleihen 9.894 12.895
Einlagen bei Kreditinstituten 0 0
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
Agio aus Namensschuldverschreibungen 2.919 3.151
Übrige 13 35
20.304 22.274

Zu F. Aktive latente Steuern

Es handelt sich um voraussichtliche Steuerentlastungen nachfolgender Geschäftsjahre gemäß § 274 HGB.

Zum 31.12.2023 errechneten sich künftige Steuerentlastungen saldiert aus abweichenden Wertansätzen im Wesentlichen aus den Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, den Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 4.555 (Vorjahr T€ 2.323).

Der Bewertung lag ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 14.751 (Vorjahr T€ 7.525) und ein zum Vorjahr unveränderter Steuersatz von 30,88% zugrunde.

PASSIVA

Zu A. Eigenkapital

Eigenkapital

2023
T€
2022
T€
I. Gezeichnetes Kapital 4.000 4.000
II. Kapitalrücklage 20.000 20.000
III. Gewinnrücklage
1. Gesetzliche Rücklage - unverändert 400 400
2. Andere Gewinnrücklagen
Stand am 01.01. 10.600 9.600
Einstellung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres 2.000 1.000
Stand 31.12. 12.600 10.600
IV. Bilanzgewinn
Jahresüberschuss 1.565 2.000
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 635 635
Stand am 31.12. 2.200 2.635
Eigenkapital am 31.12. 39.200 37.635

Der INTER Versicherungsverein aG, Mannheim, hält 100% des Grundkapitals der INTER Leben. Die entsprechende Mitteilung nach § 20 AktG liegt vor.

Das Grundkapital ist in 4.000.000 Stückaktien eingeteilt und zu 100% eingezahlt.

Der Bilanzgewinn und die anderen Gewinnrücklagen unterliegen in Höhe von T€ 4.555 (Vorjahr T€ 2.323) einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB und T€ 70 (Vorjahr T€ 281) einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB.

Gewinnverwendungsvorschlag

In der Bilanz zum 31.12.2023 wird ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 2.200 ausgewiesen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Gewinnverwendung vor:

Gewinnverwendungsvorschlag

2023
T€
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 1.600
Vortrag auf neue Rechnung 600
2.200

Zu B. Versicherungstechnische Rückstellungen

Versicherungstechnische Bruttorückstellungen

2023
T€
2022
T€
Versicherungstechnische Bruttorückstellungen 1.524.952 1.536.308
davon
- Bruttorückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 7.498 8.313

II. Deckungsrückstellung

Mit Berücksichtigung der Auflösung in Höhe von T€ 9.952 (Vorjahr T€ 8.745) aus der Zinszusatzreserve und Zinsverstärkung sind im Geschäftsjahr T€ 25.895 (Vorjahr T€ 27.866) für rechnungsmäßige Zinsen angefallen. Darüber hinaus sind den Versicherungsnehmern T€ 2.642 (Vorjahr T€ 6.260) als Direktgutschrift unmittelbar aus dem Jahresergebnis gutgeschrieben worden.

III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Aus der Abwicklung der aus dem Vorjahr übernommenen Rückstellung ergab sich ein Abwicklungsgewinn brutto von T€ 2.624 (Vorjahr T€ 2.801). Dieses Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisiken.

IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung - brutto

2023
T€
2022
T€
Stand am 01.01. 92.242 76.245
Entnahmen für Ausschüttung an die Versicherungsnehmer 8.199 7.156
Sonstige Entnahmen 1.215 1.885
82.828 67.204
Zuführung aus dem Überschuss des Geschäftsjahres 15.123 23.153
Sonstige Zuführungen 1.215 1.885
Stand am 31.12. 99.166 92.242

Bei den sonstigen Zuführungen handelt es sich hauptsächlich um umgebuchte Überschussanteile, die als sonstige Entnahme in entsprechender Höhe in die Deckungsrückstellung eingehen.

Aufteilung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung

2023
T€
2022
T€
a) festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile 5.886 2.870
b) festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile und Schlusszahlungen 4.887 4.904
c) festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserveren 0 0
d) festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beteiligungen an den Bewertungsreserven, ohne Beträge nach Buchstabe a) 0 0
e) Teil des Schlussüberschussanteilsfonds, der für die Finanzierung von Gewinnrenten zurückgestellt wird, ohne Beträge nach Buchstabe a) 0 0
f) Teil des Schlussüberschussanteilsfonds, der für die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen zurückgestellt wird, ohne Beträge nach den Buchstaben b) und e) 40.292 40.370
g) Teil des Schlussüberschussanteilsfonds, der für die Finanzierung der Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven zurückgestellt wird, ohne Beträge nach Buchstabe c) 0 0
h) ungebundener Teil der RfB, ohne Beträge nach den Buchstaben a) bis g) 48.102 44.097
99.166 92.242

Die festgesetzten Überschussanteilsätze sind aus der Darstellung der Überschussbeteiligung im Kalenderjahr 2023 im separaten Anhang zum Geschäftsbericht ersichtlich.

Zu D. Andere Rückstellungen

I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Posten enthält den Teil der Pensionsrückstellungen, der nicht mit entsprechenden Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu verrechnen ist.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

2023
T€
2022
T€
Erfüllungsbetrag aus Zusagen
- aus den Versorgungsordnungen bzw. Einzelzusagen 7.310 7.551
- aus Gehaltsumwandlungen 319 319
7.629 7.870
Erhöhung der Pensionsverpflichtung aus Gehaltsumwandlung zu Verrechnung -13 -16
7.616 7.854
davon mit Aktivwerten der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen verrechenbar 306 303
7.310 7.551

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt T€ 70 (Vorjahr T€ 281). Dieser unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre.

III. Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die größeren Beträge sind: 2023 2022
T€ T€
Erstellung, Prüfung, Veröffentlichung und Archivierung des Jahresabschlusses 319 277
Erstellung und Prüfung der Solvabilitätsübersicht 106 95

Zu F. Andere Verbindlichkeiten

In der Bilanz sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von T€ 21.448 (Vorjahr T€ 25.114) enthalten. Diese entfallen vollständig auf die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmer.

Dagegen enthält die Bilanz keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber
Versicherungsnehmern

Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmer

2023
T€
2022
T€
Verzinslich angesammelte Überschussanteile 34.208 36.135
Beitragsdepots 35 29
Beitragsvorauszahlungen 179 200
Sonstige 602 443
35.025 36.806

III. Sonstige Verbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten

2023
T€
2022
T€
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 680 547
Verbindlichkeiten aus Steuern 104 43
Entschädigungen nach § 18 des Altsparergesetzes 149 147
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0
Sonstige 387 36
1.320 773

Zu G. Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten

2023
T€
2022
T€
Disagio aus Namensschuldverschreibungen 620 699

Außerbilanzielle Geschäfte

Zum Bilanzstichtag gab es keine offenen Finanztermingeschäfte, die als schwebende Geschäfte nicht zu bilanzieren waren und auch keine außerbilanziellen Geschäfte.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zu I. Versicherungstechnische Rechnung

Zu 1. a) Gebuchte Bruttobeiträge

Gebuchte Bruttobeiträge

2023
T€
2022
T€
a) Gebuchte Bruttobeiträge aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, untergliedert nach:
- Einzelversicherungen 50.202 50.531
- Kollektivversicherungen 31.344 32.486
81.546 83.017
b) Gebuchte Bruttobeiträge aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, untergliedert nach:
- Laufenden Beiträgen 72.285 73.092
- Einmalbeiträgen 9.260 9.925
81.546 83.017
c) Gebuchte Bruttobeiträge aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, untergliedert nach:
- Ohne Gewinnbeteiligung 0 0
- Mit Gewinnbeteiligung 67.850 71.420
- Kapitalanlagerisiko beim Versicherungsnehmer 13.696 11.597
81.546 83.017
Gebuchte Bruttobeiträge gesamt 81.546 83.017

Zu 2. Beiträge aus der Bruttorückstellung für Beitragsrückerstattung

Es handelt sich hierbei um die laufenden Überschussanteile, Umbuchungen aus Vertragsumstellungen sowie um Bildung, bzw. Erhöhung von Rentenrückstellungen, die als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Versicherungssummen verwandt wurden sowie um Bildung bzw. Erhöhung von Rentenrückstellungen. Der Betrag ist in entsprechender Höhe in die Deckungsrückstellung eingegangen.

Zu 3. Erträge aus Kapitalanlagen

Negative Zinsen auf Einlagen bei Kreditinstituten wurden in den Erträgen aus anderen Kapitalanlagen in Höhe von unter T€ 1 berücksichtigt.

In den Erträgen aus Kapitalanlagen waren Devisenzuschreibungen in Höhe von T€ 0 und Devisenkursgewinne in Höhe von T€ 24 enthalten.

Zu 10. Aufwendungen für Kapitalanlagen

In den Aufwendungen aus Kapitalanlagen sind Devisenabschreibungen in Höhe von T€ 152 und Devisenkursverluste in Höhe von T€ 48 enthalten.

Zu 12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung

Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung

2023
T€
2022
T€
Gutgeschriebene Überschussanteile in Form der Direktgutschrift 2.642 6.259
Zinsgutschriften an Versicherungsnnehmer 1.203 1.129
Verminderung aktivierter Abschlusskosten 10 4
Übrige 412 393
4.267 7.785

Rückversicherungssaldo

Der Saldo des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts gemäß § 51 Abs. 2 Nr. 2b Rech-VersV betrug T€ 738 (Vorjahr T€ 926) zu Gunsten der Rückversicherer.

Zu II. Nichtversicherungstechnische Rechnung

Zu 1. Sonstige Erträge

Im Geschäftsjahr wurden keine Währungskursgewinne gemäß § 277 Abs. 5 HGB erzielt (Vorjahr T€ 0).

Zu 2. Sonstige Aufwendungen

Sonstige Aufwendungen

2023
T€
2022
T€
Aufwendungen, die das Unternehmen als Ganzes betreffen 2.039 1.751
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 468 302
Zinsaufwand für Beitragsdepots 1 1
Aufwendungen für das Projekt ALADIN *) 560 751
Übrige 5 0
3.073 2.805

*) Projekt "ALADIN": Aufbau und Einführung neuer Bestands- und Leistungssysteme

Zinsen aus Ab- und Aufzinsung

Durch die Aufzinsung aus langfristigen Rückstellungen entstanden Aufwendungen in Höhe von T€ 88 (Vorjahr T€ 219), während durch die Abzinsung Erträge in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 0) zu verzeichnen waren.

Währungsumrechnung

Aus der Fremdwährungsumrechnung abseits der Kapitalanlagen haben sich keine Effekte ergeben.

Zu 4. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Das Unternehmen übt gemäß § 83 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie EU 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung vom 21. Dezember 2023 nur eine untergeordnete internationale Tätigkeit aus und ist daher für die ersten fünf Jahre von der Mindeststeuer (Pillar II) befreit. Aus der Einführung der Globalen Mindeststeuer ergeben sich mithin keine Auswirkungen auf die Steuerposition des Unternehmens.

Sonstige Angaben

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter

2023
T€
2022
T€
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 2.066 2.055
2. Löhne und Gehälter 385 380
3. Aufwendungen für Altersversorgung 58 222
4. Übrige 32 8
5. Aufwendungen insgesamt 2.541 2.666

Anzahl Mitarbeiter

Die INTER Leben beschäftigte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Bezüge der Organe

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen T€ 385 (Vorjahr T€ 374). An frühere Mitglieder des Vorstands und an Hinterbliebene früherer Vorstandsmitglieder wurden T€ 346 (Vorjahr T€ 338) gezahlt. Für Pensionsverpflichtungen wurden gegenüber Mitgliedern des Vorstands T€ 619 (Vorjahr T€ 601) und gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen T€ 6.318 (Vorjahr T€ 6.558) zurückgestellt.

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen T€ 232 (Vorjahr T€ 212).

Unternehmensgruppe

Die INTER Leben wird in den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2023 des Mutterunternehmens INTER Versicherungsverein aG, Mannheim, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers für die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgen im Konzernabschluss des INTER Verein. Weiterhin wurde der Abschlussprüfer im Rahmen der Nicht-Prüfungsleistungen für die Ausstellung der Protektorbescheinigung entlohnt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft ist gemäß §§ 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer.

Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2‰ der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1‰ der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen aufgebaut ist. Die Aufbauphase ist abgeschlossen. Daher fallen zukünftig Verpflichtungen nur bei einem Anstieg der Beitragsbemessungsgrundlagen an.

Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1‰ der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von T€ 1.612.

Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1% der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag T€ 14.493.

Das Risiko, aus dieser Gesamtverpflichtung in Anspruch genommen zu werden, liegt in der drohenden Insolvenz von Lebensversicherungsunternehmen oder Pensionskassen, die durch den Sicherungsfonds aufzufangen wären. Die Höhe der jeweiligen Inanspruchnahme hängt von dem Volumen des zu übertragenden Bestands ab. Gegenwärtig ist kein drohender Insolvenzfall bekannt, der durch die Protektor Lebensversicherungs-AG aufzufangen wäre. Deshalb wird eine mögliche Inanspruchnahme aus dieser Verpflichtung mit wesentlichen Auswirkungen sowohl im Hinblick auf den Sonderbeitrag als auch der übrigen Verpflichtung derzeit als eher unwahrscheinlich angesehen.

Die ausstehenden Zahlungsverpflichtungen von T€ 134.352 resultieren aus Kapitalzusagen an Fonds, die über die nächsten Jahre hinweg in Alternative Anlagen investieren.

Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse oder weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Angaben zu den Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Zu den nahe stehenden Unternehmen zählen die mit dem INTER Verein verbundenen Unternehmen sowie die FAMK, die mit dem INTER Verein einen Gleichordnungskonzern im Sinne des § 18 Abs. 2 AktG bildet.

Zu den nahe stehenden Personen gehören die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und die leitenden Angestellten der ersten Führungsebene unter dem Vorstand sowie die nahen Familienangehörigen.

Zwischen den nahe stehenden Unternehmen bestehen ein Organisationsgemeinschaftsvertrag sowie diverse Generalagenturverträge und ein Vertrag über die Ausgliederung von Funktionen, Versicherungstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten zwischen dem INTER Verein und den deutschen Tochtergesellschaften, wobei ganz überwiegend die INTER Kranken Dienstleistungen für die Konzernunternehmen erbringt und in geringem Umfang erhält. Die Dienstleistungen werden bzw. wurden überwiegend zu Selbstkosten einschließlich entsprechender Gemeinkostenzuschläge bzw. zu vereinbarten marktüblichen Preisen oder im Wege der sachgerechten Kostenteilung abgerechnet.

Bei den Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen handelt es sich im Wesentlichen um Versicherungs- und Bausparverträge. Hierbei erhalten nahe stehende Personen Versicherungsschutz zu für Mitarbeiter von Finanzdienstleistern geltenden Konditionen. Ansonsten erfolgen die Vertragsabschlüsse zu den üblichen Bedingungen.

Zusammenfassend ergibt sich keine Berichterstattungspflicht im Sinne des § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB über wesentliche Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen.

Verbände

Die INTER Leben ist u. a. Mitglied folgender Organisationen:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin

Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V., München

Konsortium der Lebensversicherer für den Pensionssicherungsverein (PSVaG), Köln

Versicherungsombudsmann e.V., Berlin

Wiesbadener Vereinigung, Bonn

Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Ergebnisse von besonderer Bedeutung eingetreten, über die zu berichten wäre.

Mitglieder der Organe

Aufsichtsrat

Thomas, Peter vorm. Vorsitzender der Vorstände der INTER Versicherungen, Betriebswirt, Nieblum OT Goting, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Gordt, Claudia Rechtsanwältin, Notarin a D., Viernheim stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats
Dr. Dedert, Bernd Diplom Volkswirt, Doktor der Staatswissenschaften, Hennef (Sieg) ab 25.05.2023
Frerichs, Peter Polizeipräsident a.D., Frankfurt am Main, bis 25. Mai 2023
List, Thomas Direktor i R., Birkenau
Olbermann, Jürgen Betriebswirt, Tröndel OT Emkendorf
Scharfenberg, Claus Dipl. Mathematiker, Hamburg

Vorstand

Dr. Solf, Michael Sprecher des Vorstands, Baierbrunn, bis 30.06.2023 Datenverarbeitung, Interne Revision, Kapitalanlagen, Organisationsentwicklung, Persona, Unternehmenskommunikation, Recht
Dr. Koryciorz, Sven Vorstandsmitglied, Neustadt a. d. Weinstraße Mathematik, Rechnungswesen, Risikomanagement, Unternehmensplanung / Controlling, Interne Revision (seit 01.07.2023)
Schillinger, Michael Vorstandsmitglied, Mannheim Marketing, Vertrieb, Unternehmenskommunikation (seit 01.07.2023), Personal (seit 01.07.2023), Recht (seit 01.07.2023)
Svenda, Roberto Vorstandsmitglied, Ilvesheim, Sprecher des Vorstands seit 01.07.2023 Antrag, Bestand, Leistung, Compliance, Zentrales Eingangs- und Service Management, Unternehmenspolitik (seit 01.07.2023), Datenverarbeitung (seit 01.07.2023), Kapitalanlagen (seit 01.07.2023), Organisationsentwicklung (seit 01.07.2023)

 

Mannheim, den 26.03.2024

INTER Lebensversicherung AG

Der Vorstand

Svenda

Dr. Koryciorz

Schillinger

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die INTER Lebensversicherung AG, Mannheim

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der INTER Lebensversicherung AG, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der INTER Lebensversicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisseentspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

[1] Bewertung der sonstigen Kapitalanlagen

[2] Bewertung der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

[1] Bewertung der sonstigen Kapitalanlagen

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden sonstige Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von T€ 1.579.414 (95,7 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Nach § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB können gewisse Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden. In diesem Fall werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip) und nur vorübergehende Wertminderungen als stille Lasten in Folgejahre vorgetragen. Eine Bestimmung als dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend setzt eine Dauerhalteabsicht und -fähigkeit für diese Kapitalanlagen voraus. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. Zeitwerts wird -soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt, insbesondere bei Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen, besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der makroökonomischen und geopolitischen Einflussfaktoren einschließlich der Zinsentwicklung auf die Bewertung der Kapitalanlagen, zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der sonstigen Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der sonstigen Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, des Umfangs der in Folge des gemilderten Niederstwertprinzips vorgetragenen stillen Lasten sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der sonstigen Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der sonstigen Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unsere Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der sonstigen Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der sonstigen Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der makroökonomischen und geopolitischen Einflussfaktoren einschließlich der Zinsentwicklung auf die Bewertung der sonstigen Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Hinsichtlich der Beurteilung vorhandener stiller Lasten haben wir gewürdigt, inwiefern die Voraussetzungen zur Dauerhalteabsicht und -fähigkeit vorlagen und vorhandene Wertminderungen nicht von Dauer sind. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der sonstigen Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den sonstigen Kapitalanlagen sind im Abschnitt "Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Angaben zur Bilanz" des Anhangs enthalten.

[2] Bewertung der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung

(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "versicherungstechnische Rückstellungen" die Deckungsrückstellung (brutto) in Höhe von T€ 1.415.117 (85,7 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Deckungsrückstellung zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der Deckungsrückstellung verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Deckungsrückstellung haben.

Die in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltene Deckungsrückstellung der Gesellschaft umfasst vor allem langfristige Verpflichtungen aus Renten-, Invaliditäts-, Erlebens- und Todesfallleistungen. Ausgelöst durch die anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, veranlasste der Gesetzgeber am 1. März 2011 im Rahmen einer Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) die Einführung einer Zinszusatzreserve (ZZR) für den Neubestand bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend der genehmigten Geschäftspläne für die Versicherungsverträge des regulierten Altbestandes. Der Ausweis der Zinszusatzreserven erfolgt als Teil der Deckungsrückstellung.

Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Methoden sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Deckungsrückstellung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Deckungsrückstellung für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung der Deckungsrückstellung gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Deckungsrückstellung vorgenommen. Wir haben hierbei unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellung anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Bezüglich der Ermittlung der Zinszusatzreserve haben wir die Bestimmung und Verwendung des Referenzzinses überprüft.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Deckungsrückstellung begründet und hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Deckungsrückstellung sind im Abschnitt "Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Angaben zur Bilanz" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der INTER Lebensversicherung AG, Mannheim, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Eibl.

 

Frankfurt am Main, den 2. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Martin Eibl, Wirtschaftsprüfer

ppa. Lea Winnewisser, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ließ sich im Jahre 2023 über die Geschäftsentwicklung, die Geschäftsführung und die finanzielle Situation des Unternehmens vom Vorstand umfassend schriftlich und mündlich berichten. Zudem wurden in regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen alle wichtigen geschäftspolitischen Ereignisse eingehend besprochen und dabei vom Vorstand alle Fragen erschöpfend beantwortet.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2023 wurden durch den vom Aufsichtsrat bestimmten Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Es wurden keine Beanstandungen erhoben, so dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Aufsichtsrat hat zu den Prüfungsergebnissen keine Bemerkungen zu machen.

Der Aufsichtsrat hat den ihm vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft; er erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen und billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2023, der damit festgestellt ist.

Die Verantwortliche Aktuarin hat in der heutigen Aufsichtsratssitzung umfassend über die wirtschaftliche und aktuarielle Lage des Unternehmens berichtet. Nach ihrer Auffassung bestehen keinerlei Bedenken im Hinblick auf die dauerhafte Erfüllbarkeit der eingegangenen Verpflichtungen. Der Aufsichtsrat ist nach intensiven Beratungen zu keinem anderen Ergebnis gekommen und nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.

Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und schließt sich den Feststellungen der Abschlussprüfer an. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben.

Dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erteilten die Abschlussprüfer folgenden Bestätigungsvermerk:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Abhängigkeitsberichtes richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind."

 

Mannheim, den 23.05.2024

INTER Lebensversicherung AG

Der Aufsichtsrat

Thomas, Vorsitzender

Gordt, Stellvertretende Vorsitzende

Dr. Dedert

List

Olbermann

Scharfenberg

Standorte

Standorte der INTER Versicherungsgesellschaften

Direktion

Mannheim Erzbergerstraße 9-15 68165 Mannheim Telefon Fax 0621 / 427-427 0621 / 427-944

Geschäftsstellen

Augsburg Stadtberger Straße 99 86157 Augsburg Telefon Fax 0821 / 455962-12 0821 / 455962-25
Berlin Wittenbergplatz 2 10789 Berlin Telefon Fax 030 / 235165-17 030 / 235165-76
Bremen Martinistraße 53-55 28195 Bremen Telefon Fax 0421 / 16936-30 0421 / 16936-50
Dortmund Lindemannstraße 79 44137 Dortmund Telefon Fax 0231 / 206398-41 0231 / 206398-55
Erfurt Fischmarkt 12 99084 Erfurt Telefon Fax 0361 / 4302354-11 0361 / 4302354-40
Frankfurt/Oder Spiekerstraße 11a 15230 Frankfurt/Oder Telefon Fax 0335 / 68368-90 0335 / 68368/55
Freiburg Konrad-Goldmann-Straße 5a 79100 Freiburg Telefon Fax 0761 / 707699-19 0761 / 707699-25
Halle Graefestraße 22 06110 Halle Telefon Fax 0345 / 29261-23 0345 / 29261-25
Hamburg Rosenstraße 8 20095 Hamburg Telefon Fax 040 / 30219-132 040 / 30219-191
Hannover Karl-Wiechert-Allee 1 30625 Hannover Telefon Fax 0511 / 54709-12 0511 / 54709-18
Köln Ettore-Bugatti-Straße 6-14 51149 Köln Telefon Fax 0231 / 206398-41 02203 / 35839-25
Leipzig Dresdener Straße 11-13 04103 Leipzig Telefon Fax 0341 / 98279-20 0341 / 98279-43

Standorte der INTER Versicherungsgesellschaften

Lübeck Kohlmarkt 19-21 23552 Lübeck Telefon Fax 0451 / 20345-17 0451 / 20345-50
Magdeburg Liebigstraße 7 39104 Magdeburg Telefon Fax 0391 / 61193-11 0391 / 61193-19
Mannheim Erzbergerstraße 17 68165 Mannheim Telefon Fax 0621 / 12718-15 0621 / 12718-66
München Wilhelm-Hale-Straße 50 80639 München Telefon Fax 089 / 532938-11 089 / 532938-50
Nürnberg Frankenstraße 148 90461 Nürnberg Telefon Fax 0911 / 929953-18 0911 / 929953-50
Rostock Am Vögenteich 24 18055 Rostock Telefon Fax 0381 / 25222-73 0381 / 25222-77
Saarbrücken Trierer Straße 12 66111 Saarbrücken Telefon Fax 0681 / 94828-23 0681 / 94828-10
Schwerin Heinrich-Mann-Straße 9 19053 Schwerin Telefon Fax 0385 / 74313-45 0385 / 74313-40
Stuttgart Hauptstätter Straße 89 70178 Stuttgart Telefon Fax 0711 / 64877-45 0711 / 64060-91
Tuttlingen Karlstraße 17 78532 Tuttlingen Telefon Fax 07461 / 96619-14 07461 / 96619-50
Ulm Söflinger Straße 250 89077 Ulm Telefon Fax 0731 / 96284-15 0721 / 96284-25
Würzburg Koellikerstraße 13 97070 Würzburg Telefon Fax 0931 / 3512-41 0931 / 3512-35

Handwerk

Dresden Am Lagerplatz 7 01099 Dresden Telefon Fax 0351 / 43556-10 0351 / 43556-50
Leipzig Dresdener Straße 11-13 04103 Leipzig Telefon Fax 0341 / 98279-20 0341 / 98279-43

Standorte der INTER Versicherungsgesellschaften

Ärzte-Service

Berlin Wittenbergplatz 2 10789 Berlin Telefon Fax 030 / 235165-75 030 / 235165-76
Bremen Martinistraße 53-55 21895 Bremen Telefon Fax 0421 / 16936-30 0421 / 16936-50
Dortmund Lindemannstraße 79 44137 Dortmund Telefon Fax 0231 / 206398-41 0231 / 206398-55
Dresden Schützenhöhe 20 01099 Dresden Telefon Fax 0351 / 81266-34 0351 / 81266-50
Erfurt Mainzerhofplatz 14 99084 Erfurt Telefon Fax 0361 / 59801-50 0361 / 59801-60
Hamburg Rosenstraße 8 20095 Hamburg Telefon Fax 040 / 30219-114 040 / 30219-195
Mannheim Erzbergerstraße 17 68165 Mannheim Telefon Fax 0621 / 12718-15 0621 / 12718-66
München Wilhelm-Hale-Straße 50 80639 München Telefon Fax 089 / 532938-18 089 / 532938-51
Nürnberg Frankenstraße 148 90461 Nürnberg Telefon Fax 0911 / 929953-18 0911 / 929953-50
Schwerin Heinrich-Mann-Straße 9 19053 Schwerin Telefon Fax 0385 / 74313-45 0385 / 74313-40
Stuttgart Hauptstätter Straße 89 70178 Stuttgart Telefon Fax 0711 / 64877-45 0711 / 64060-91
Ulm Söflinger Straße 250 89077 Ulm Telefon Fax 0731 / 96284-15 0731 / 96284-25

Makler

Mannheim Erzbergerstraße 9-15 68165 Mannheim Telefon Fax 0621 / 427-1216 0621 / 427-8709

Überschussbeteiligung im Kalenderjahr 2024

Für die im Kalenderjahr 2024 endenden Versicherungsjahre werden nachfolgende Überschussanteilsätze festgesetzt; sie beinhalten auch diejenigen Überschussanteile, die direkt zu Lasten des Ergebnisses des jeweils laufenden Geschäftsjahres gutgeschrieben werden.

Die Festlegungen für den Todesfallbonus und den Erwerbsunfähigkeitsbonus gelten für die im Kalenderjahr 2024 eintretenden Versicherungsfälle.

Die Festlegungen für die Sofortrabatte bzw. Beitragsverrechnungen gelten für die im Kalenderjahr 2024 fälligen Beitragszahlungen.

Soweit Überschussanteilsätze gegenüber dem Kalenderjahr 2023 geändert wurden, sind die Werte für das Kalenderjahr 2023 in Klammern angegeben.

Regelungen für die Gewährung von Schlussüberschussanteilen

Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,00% und 3,50%

Schlussüberschussanteile werden fällig bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer, bei Tod innerhalb der letzten fünf Jahre der Beitragszahlungsdauer, bei Tod nach Ablauf des Versicherungsjahres innerhalb der Beitragszahlungsdauer, in dem die versicherte Person das rechnungsmäßige 70. Lebensjahr vollendet hat, bei Beendigung innerhalb der letzten fünf Jahre der Beitragszahlungsdauer nach Vollendung des 60. Lebensjahres sowie bei Beendigung nach Erreichen der Abrufphase; bei Tod außerhalb der genannten Zeiträume oder bei Beendigung nach mindestens zehn Jahren der Beitragszahlungsdauer bzw. einem Drittel der Beitragszahlungsdauer wird der geschäftsplanmäßige Barwert gewährt. Anrechnungsfähig ist jedes über die ersten fünf Jahre der Beitragszahlungsdauer hinaus beitragspflichtig zurückgelegtes volles Versicherungsjahr, soweit es nicht bei der Sonderzuteilung von Schlussüberschussanteilen zum 31.12.1988 bereits angerechnet wurde. Bei Tarifen mit niedrigem Anfangsbeitrag bleiben die Jahre unberücksichtigt, für die der niedrige Anfangsbeitrag gezahlt wurde.

Versicherungen mit einem Rechnungszins von 4,00%

Schlussüberschussanteile werden fällig bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Ein Teil dieser Schlussüberschussanteile wird bereits bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlungsdauer durch Tod, Rückkauf oder Beitragsfreistellung nach Erreichen der Abrufphase gewährt. Für den restlichen Teil wird bei vorzeitiger Beendigung der Beitragszahlungsdauer durch Tod, Rückkauf oder Beitragsfreistellung nach mindestens zehn Jahren der Beitragszahlungsdauer ein in den Technischen Berechnungsgrundlagen für die Überschussbeteiligung festgelegter Barwert fällig.

Bei Rentenversicherungen gegen laufende Beiträge wird die einmalige Schlusszahlung fällig, wenn die Versicherung am Ende der Aufschubzeit besteht und nicht vorzeitig beitragsfrei gestellt wurde. Anrechnungsfähig ist jedes über die ersten fünf Jahre hinaus voll zurückgelegte Jahr der vertraglichen Aufschubzeit.

Versicherungen mit einem Rechnungszins von 3,25%

Beitragspflichtige Versicherungen erhalten Schlussüberschussanteile bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Bei Tod vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Bei Rentenversicherungen wird bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung nach zehn vollen Versicherungsjahren, spätestens jedoch nach einem Drittel der Beitragszahlungsdauer, ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Gleiches gilt für kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung vor Erreichen der Abrufphase; nach Erreichen der Abrufphase wird stets ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Das Ausmaß der jeweiligen Reduzierung ist in den Technischen Berechnungsgrundlagen für die Überschussbeteiligung festgelegt. Anrechnungsfähige Jahre sind die über die ersten acht Jahre hinaus voll zurückgelegten Versicherungsjahre der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, die nicht bei der "Sonderzuteilung von Schlussüberschussanteilen zum 31.12.1988" bereits angerechnet wurden.

Versicherungen (ausgenommen fondsgebundene Rentenversicherungen) mit einem Rechnungszins von 2,75%, 2,25%, 2,00%, 1,75%, 1,25%, 0,90%, 0,25% und 0,00%

Beitragspflichtige Versicherungen erhalten Schlussüberschussanteile bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Bei Tod vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer wird ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Bei Rentenversicherungen wird bei Kündigung bzw. Beitragsfreistellung nach zehn vollen Versicherungsjahren, spätestens jedoch nach einem Drittel der Beitragszahlungsdauer, ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Gleiches gilt für kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung vor Erreichen der Abrufphase; nach Erreichen der Abrufphase wird stets ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Zudem wird bei Versicherungen der vor dem 21.12.2012 eingeführten Tarifgenerationen bei Kündigung bzw. Beitragsfreistellung einer Rentenversicherung bzw. einer kapitalbildenden Lebensversicherung - außer Sterbegeldversicherung - innerhalb der letzten fünf Jahre der Beitragszahlungsdauer nach Vollendung des rechnungsmäßigen 60. Lebensjahres (bei Versicherungen der ab 01.01.2012 eingeführten Tarifgenerationen des rechnungsmäßigen 62. Lebensjahres) stets ein reduzierter Schlussüberschussanteil fällig. Das Ausmaß der jeweiligen Reduzierung ist in den Technischen Berechnungsgrundlagen für die Überschussbeteiligung festgelegt. Anrechnungsfähige Jahre sind die über die ersten acht Jahre hinaus voll zurückgelegten Versicherungsjahre der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, die nicht bei der "Sonderzuteilung von Schlussüberschussanteilen zum 31.12.1988" bereits angerechnet wurden.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Schlussüberschussanteile werden fällig bei Ablauf der Ansparphase sowie vorzeitiger Beendigung der Ansparphase durch Tod oder Kündigung nach einer Wartezeit von zehn vollen Versicherungsjahren, höchstens jedoch nach einem Drittel der Dauer bis zum spätesten Beginn der Auszahlungsphase.

Die Schlussüberschussanteilsätze gelten für diejenigen Versicherungen, bei denen eines der vorgenannten Ereignisse im Kalenderjahr 2024 eintritt. Die Schlussüberschussanteilsätze für 2024 gelten auch für die ggf. anrechnungsfähigen Vorjahre.

A. Regelungen zu den Überschussanteilsätzen für alle Versicherungen

1. Ansammlungsüberschussanteil
1.1 Versicherungen der vor dem 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen

Versicherungen der vor dem 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen mit Überschussbeteiligungssystem verzinsliche Ansammlung erhalten neben der Verzinsung mit dem Rechnungszins einen zusätzlichen Ansammlungsüberschussanteil auf das mit dem Rechnungszins verzinste Guthaben zum Zeitpunkt der Zuteilung.

Rechnungszins Ansammlungsüberschussanteil
3,00% 0,00%
3,50% 0,00%
4,00% 0,00%

Für Rentenversicherungen, die ursprünglich mit einem Rechnungszins von 3,00% bzw. 3,50% kalkuliert wurden, beträgt der Rechnungszins 4,00%.

1.2 Versicherungen der ab dem 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen

Versicherungen der ab 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen mit Überschussbeteiligungssystem verzinsliche Ansammlung erhalten neben der Verzinsung mit dem Rechnungszins einen zusätzlichen Ansammlungsüberschussanteil auf das Guthaben zu Beginn des Versicherungsjahres.

Für Versicherungen nach Einmalbeitragstarifen in den Bestandsgruppen B011 und C011 bzw. E011 und I011 gelten abweichend von der nachfolgenden Tabelle die in Abschnitt 24 aufgeführten Ansammlungsüberschussanteilsätze.

Rechnungszins Ansammlungsüberschussanteil
3,25% 0,00%
2,75% 0,25% (0,00%)
2,25% 0,75% (0,00%)
2,00% 1,00% (0,25%)
1,75% 1,25% (0,50%)
1,25% 1,75% (1,00%)
0,90% 2,10% (1,35%)
0,25% 2,75% (2,00%)

2. Beteiligung an Bewertungsreserven

Zusätzlich zu den hier dargestellten Überschussanteilsätzen erfolgt eine Beteiligung der anspruchsberechtigten Verträge an eventuell vorhandenen saldierten Bewertungsreserven nach Agio/Disagio der Kapitalanlagen im gesetzlichen Rahmen.

B. Regelungen zu den Überschussanteilsätzen für die einzelnen Versicherungsarten

1. Kleinlebensversicherungen im Abrechnungsverband ABG

Überschussanteil in ‰ der Versicherungssumme Summenzuwachs in ‰ der Versicherungssumme
1.1 Gewinnverband A
beitragsfrei
TV mit Summenzuwachs - 0
RW1, RWS, übrige TV 0 -
Alle anderen Tarife 0 -

2. Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter

2.1 Großlebensversicherungen im Abrechnungsverband ABG

Zinsüberschussanteil in % des Deckungskapitals zum Zuteilungstermin Risikoüberschussanteil 1) in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages 2) Grundüberschussanteil 1) in ‰ der Versicherungssumme
2.1.1 Gewinnverband B
(Rechnungszins 3,00%)
a1) beitragspflichtig männliche Versicherte 0,00 1,06 0,00
a2) beitragspflichtig weibliche Versicherte 0,00 1,06 0,00
b) beitragsfrei 0,00 - -
2.1.2 Gewinnverband B
(Rechnungszins 3,50%)
a) beitragspflichtig 0,00 1,00 0,00
b) beitragsfrei 0,00 - -
Schlussüberschussanteil in ‰ der Versicherungssumme Mindest-Todesfallleistung in % der Versicherungssumme
2.1.1 Gewinnverband B
(Rechnungszins 3,00%)
a1) beitragspflichtig männliche Versicherte 4,60 3)4) 30 5)
a2) beitragspflichtig weibliche Versicherte 4,60 3)4) 37 5)
b) beitragsfrei - -
2.1.2 Gewinnverband B
(Rechnungszins 3,50%)
a) beitragspflichtig 4,60 3)4) 20 5)
b) beitragsfrei - -

1) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen Wartezeit.
2) Der überschussberechtigte Jahresbeitrag ist der jährliche Tarifbeitrag ohne Stückkosten und ohne etwaige Beitragszuschläge.
3) Der Wert gilt für jedes anrechnungsfähige Versicherungsjahr.
4) Bei Teilauszahlungstarifen beträgt der Schlussüberschussanteil 3,91‰ der Versicherungssumme für den Todesfall.
5) Beitragspflichtigen Versicherungen wird ab Versicherungsbeginn eine Mindest-Todesfallleistung aus der Überschussbeteiligung bei Tod der versicherten Person gewährt. Leistungen aus der Überschussbeteiligung werden auf die Mindest-Todesfallleistung angerechnet; soweit diese die Mindest-Todesfallleistung noch nicht erreicht haben, wird die Differenz als Todesfallbonus gewährt. Der Todesfallbonus wird zusammen mit der Versicherungssumme fällig.

2.2 Kapitalversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter in der Bestandsgruppe B011

Zinsüberschussanteil in % des Deckungskapitals Risikoüberschussanteil 6) in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages 7) Grundüberschussanteil 6) in ‰ der Versicherungssumme Schlussüberschussanteil in ‰ der Versicherungssumme bei Überschusssystem Bonussystem
2.2.1 Bestandsklasse B011 (Rechnungszins 4,00%)
a) beitragspflichtig, außer Teilauszahlungstarife 0,00 8) 0,50 0,00 0,00 10)
b) beitragspflichtige Teilauszahlungstarife 0,00 8) 0,50 0,00 12) 0,00 10)12)
c) beitragsfrei 0,00 8) - - -
2.2.2 Bestandsklasse B061 (Rechnungszins 3,25%)
a) beitragspflichtig außerTeilauszahlungstarife 0,00 9) 0,50 0,00 1,944 15)
b) beitragspflichtige Teilauszahlungstarife 0,00 9) 0,50 0,00 12) 1,361 12)15)
c) beitragsfrei 0,00 9) - - -
2.2.3 Bestandsklasse B071 (Rechnungszins 2,75%)
a) beitragspflichtig außer Teilauszahlungs- 0,25 0,50 0,00 2,16 17)
und Sterbegeldtarife (0,00) 9)
b) beitragspflichtige Teilauszahlungstarife 0,25 0,50 0,00 12) 1,512 12)17)
(0,00) 9)
c) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 0,25 - 0,00 -
(0,00) 9)
d) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 0,25 - - -
(0,00) 9)
e) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - - -
Tabelle 4
2.2.4 Bestandsklasse B101 (Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig außer Teilauszahlungs- 0,75 0,50 0,00 2,16 17)
und Sterbegeldtarife (0,00) 9)
b) beitragspflichtige Teilauszahlungstarife 0,75 0,50 0,00 12) 1,512 12)17)
(0,00) 9)
c) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 0,75 - 0,00 -
(0,00) 9)
d) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 0,75 - - -
(0,00) 9)
e) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - - -
Tabelle 4
2.2.5 Bestandsklasse B111 (Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig außer Teilauszahlungs- 0,75 0,50 0,00 2,16 17)
und Sterbegeldtarife (0,00) 9)
b) beitragspflichtige Teilauszahlungstarife 0,75 0,50 0,00 12) 1,512 12)17)
(0,00) 9)
c) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 0,75 - 0,00 -
(0,00) 9)
d) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 0,75 - - -
(0,00) 9)
e) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - - -
Tabelle 4
2.2.6 Bestandsklasse B131 (Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig außer Teilauszahlungs- 1,25 0,50 0,00 2,16 17)
und Sterbegeldtarife (0,50) 9)
b) beitragspflichtige Teilauszahlungstarife 1,25 0,50 0,00 12) 1,512 12)17)
(0,50) 9)
c) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 1,25 - 0,00 -
(0,50) 9)
d) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 1,25 - - -
(0,50) 9)
e) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - - -
Tabelle 4
2.2.7 Bestandsklasse B141 (Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig außer Sterbegeldtarife 1,25 1,00 0,00 2,16 17)
(0,50) 9)
b) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 1,25 - 0,00 -
(0,50) 9)
c) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 1,25 - - -
(0,50) 9)
d) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - - -
Tabelle 4
2.2.8 Bestandsklasse B151 (Rechnungszins 1,25%)
a) beitragspflichtig außer Sterbegeldtarife 1,75 1,00 0,00 2,16 17)
(1,00) 9)
b) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 1,75 - 0,00 -
(1,00) 9)
c) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 1,75 - - -
(1,00) 9)
d) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - - -
Tabelle 4
2.2.9 Bestandsklasse B161 (Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig außer Sterbegeldtarife 2,10 1,00 0,00 2,16 17)
(1,35) 9)
b) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 2,10 - 0,00 -
(1,35) 9)
c) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 2,10 - - -
(1,35) 9)
d) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - - -
Tabelle 4
2.2.10 Bestandsklasse B171 (Rechnungszins 0,25%)
a) beitragspflichtig außer Sterbegeldtarife 2,75 1,00 0,00 2,16 17)
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, die nicht (2,00) 9)
für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen)
b) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 2,75 - 0,00 -
(2,00) 9)
c) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 2,75 - - -
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, die nicht (2,00) 9)
für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen)
d) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - - -
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, die nicht Tabelle 4
für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen)
Schlussüberschussanteil in ‰ der Versicherungssumme bei Überschusssystem verzinsliche Ansammlung Mindest-Todesfallleistung in % der Versicherungssumme
2.2.1 Bestandsklasse B011 (Rechnungszins 4,00%)
a) beitragspflichtig, außer Teilauszahlungstarife 0,00 10)11) 50 14)
b) beitragspflichtige Teilauszahlungstarife 0,00 10)12)13) 50 12)14)
c) beitragsfrei - -
2.2.2 Bestandsklasse B061 (Rechnungszins 3,25%)
a) beitragspflichtig außerTeilauszahlungstarife 5,40 16) 50 14)
b) beitragspflichtige Teilauszahlungstarife 3,78 12)16) 50 12)14)
c) beitragsfrei - -
2.2.3 Bestandsklasse B071 (Rechnungszins 2,75%)
a) beitragspflichtig außer Teilauszahlungs- 6,00 l8)19) 50 14)
und Sterbegeldtarife
b) beitragspflichtige Teilauszahlungstarife 4,20 12)18)19 50 12)14)
c) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 6,00 18) -
d) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
e) Einmalbeitragstarife - -
2.2.4 Bestandsklasse B101 (Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig außer Teilauszahlungs- 6,00 18)19) 50 14)
und Sterbegeldtarife
b) beitragspflichtige Teilauszahlungstarife 4,20 12)18)19) 50 12)14)
c) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 6,00 18)19) -
d) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
e) Einmalbeitragstarife - -
2.2.5 Bestandsklasse B111 (Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig außer Teilauszahlungs- 6,00 18)19) 50 14)
und Sterbegeldtarife
b) beitragspflichtige Teilauszahlungstarife 4,20 12)18)19) 50 12)14)
c) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 6,00 18)19) -
d) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
e) Einmalbeitragstarife - -
2.2.6 Bestandsklasse B131 (Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig außer Teilauszahlungs- 6,00 18)19) 50 14)
und Sterbegeldtarife
b) beitragspflichtige Teilauszahlungstarife 4,20 12)18)19) 50 12)14)
c) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 6,00 18)19) -
d) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
e) Einmalbeitragstarife - -
2.2.7 Bestandsklasse B141 (Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig außer Sterbegeldtarife 6,00 18)19) 50 14)
b) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 6,00 18)19) -
c) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
d) Einmalbeitragstarife - -
2.2.8 Bestandsklasse B151 (Rechnungszins 1,25%)
a) beitragspflichtig außer Sterbegeldtarife 6,00 18)19) 50 14)
b) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 6,00 18)19) -
c) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
d) Einmalbeitragstarife - -
2.2.9 Bestandsklasse B161 (Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig außer Sterbegeldtarife 6,00 18)19) 50 14)
b) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 6,00 18)19) -
c) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
d) Einmalbeitragstarife - -
2.2.10 Bestandsklasse B171 (Rechnungszins 0,25%)
a) beitragspflichtig außer Sterbegeldtarife 6,00 18)19) 50 14)
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, die nicht
für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen)
b) beitragspflichtige Sterbegeldtarife 6,00 18)19) -
c) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, die nicht
für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen)
d) Einmalbeitragstarife - -
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, die nicht
für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen)

6) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen Wartezeit.
7) Der überschussberechtigte Jahresbeitrag ist der jährliche Tarifbeitrag ohne Stückkosten und ohne etwaige Beitragszuschläge.
8) Bezugsgröße ist das Deckungskapital zum Zuteilungstermin.
9) Bezugsgröße ist das Deckungskapital zu Beginn des Versicherungsjahres.
10) Für jedes voll zurückgelegte Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer.
11) Zusätzlich für jedes über die ersten zehn Jahre hinaus voll zurückgelegte Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer 4,00‰ der Versicherungssumme, jedoch maximal 100‰ der Versicherungssumme.
12) Bemessungsgrundlage ist die Versicherungssumme für den Todesfall.
13) Zusätzlich für jedes über die ersten zehn Jahre hinaus voll zurückgelegte Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer 2,80‰ der Versicherungssumme für den Todesfall, jedoch maximal 70,0‰ der Versicherungssumme.
14) Die Mindest-Todesfallleistung aus der Überschussbeteiligung wird nur beitragspflichtigen Versicherungen, bei denen die laufenden Überschussanteile zur Summenerhöhung (Bonussystem) verwendet werden, bei Tod der versicherten Person gewährt. Leistungen aus der Überschussbeteiligung werden auf die Mindest-Todesfallleistung angerechnet: soweit diese die Mindest-Todesfallleistung noch nicht erreicht haben, wird die Differenz als Todesfallbonus gewährt. Der Todesfallbonus wird zusammen mit der Versicherungssumme fällig.
15) Für jedes anrechnungsfähige Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, jedoch maximal 3,402% der Versicherungssumme bei Teilauszahlungstarifen bzw. maximal 4,860% der Versicherungssumme bei allen sonstigen Tarifen.
16) Für jedes anrechnungsfähige Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, jedoch maximal 9,45% der Versicherungssumme bei Teilauszahlungstarifen bzw. maximal 13,50% der Versicherungssumme bei allen sonstigen Tarifen.
17) Für jedes anrechnungsfähige Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, jedoch maximal 3,780% der Versicherungssumme bei Teilauszahlungstarifen bzw. maximal 5,40% der Versicherungssumme bei allen sonstigen Tarifen.
18) Für jedes anrechnungsfähige Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, jedoch maximal 10,50% der Versicherungssumme bei Teilauszahlungstarifen bzw. maximal 15,00% der Versicherungssumme bei allen sonstigen Tarifen.
19) Der angegebene Schlussüberschussanteil gilt auch für das Überschusssystem Fondsanlage.

3. Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter im Rahmen von Kollektivverträgen

3.1 Gruppenversicherungen nach Sondertarifen im Abrechnungsverband C

Hier gelten dieselben Festlegungen wie für Großlebensversicherungen im Abrechnungsverband ABG (s. Abschnitt 2.1).

Der Risikoüberschussanteil beträgt für Tarife im

Risikoüberschussanteil 20) in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages
Gewinnverband C (Rechnungszins 3,00%)
a1) beitragspflichtig männliche Versicherte 1,06
a2) beitragspflichtig weibliche Versicherte 1,06
b) beitragsfrei -

20) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen Wartezeit.

3.2 Kapitalversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen mit überwiegendem Todesfallcharakter in der Bestandsgruppe C011

Es gelten dieselben Festlegungen wie für kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter in der Bestandsgruppe B011 (s. Abschnitt 2.2).

4. Risikoversicherungen

4.1 Risikoversicherungen im Abrechnungsverband ABG

Risikoüberschussanteil 21) für Männer in % des überschussberechtigten Beitrages 22) Risikoüberschussanteil 21) für Frauen in % des überschussberechtigten Beitrages 22) Todesfallbonus für Männer in % der Versicherungssumme Todesfallbonus für Frauen in % der Versicherungssumme
4.1.1 Gewinnverband G (Rechnungszins 3,00%)
a) Vers. mit Todesfallbonus 23) - - 76 83
b) Vers. mit laufenden Überschussanteilen 24) - - - -
4.1.2 Gewinnverband G (Rechnungszins 3,50%)
a) Vers. mit Sofortrabatt 33,33 33,33 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 23) - - 50 25) 50 25)

21) Je nach Wahl des Überschussbeteiligungssystems entweder als Sofortrabatt gewährt oder verzinslich angesammelt.
22) Der überschussberechtigte Beitrag ist der Tarifbeitrag für die vereinbarte Zahlungsweise ohne Stückkosten und ohne etwaige Beitragszuschläge.
23) Die einzelne Versicherung erhält ab Versicherungsbeginn einen Todesfallbonus in Prozent der bei Tod fälligen jeweiligen Versicherungssumme.
24) Versicherungen ohne Todesfallbonus erhalten als laufende Überschussanteile, sofern sie beitragspflichtig sind, für Männer 18,12% für Frauen 19,78% des überschussberechtigten Jahresbeitrages und sofern sie beitragsfrei sind, für Männer 2,12%o für Frauen 2,32‰ der Versicherungssumme. Bei Tarifen mit fallender Versicherungssumme gilt als Versicherungssumme die halbe Anfangsversicherungssumme.
25) Bei außerplanmäßig beitragsfrei gestellten Versicherungen, die zu beitragspflichtiger Zeit als Überschussverwendungssystem Sofortrabatt hatten, wird der Prozentsatz anteilig gewährt. Der Anteil entspricht dem Verhältnis aus der zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung noch ausstehenden Beitragszahlungsdauer in vollen Jahren zur gesamten Beitragszahlungsdauer.

4.2 Risikoversicherungen in der Bestandsgruppe G011

Risikoüberschussanteil für Männer in % des überschussberechtigten Beitrages 26) Risikoüberschussanteil für Frauen in % des überschussberechtigten Beitrages 26) Todesfallbonus für Männer in % der Versicherungssumme Todesfallbonus für Frauen in % der Versicherungssumme
4.2.1 Bestandsklasse G011 (Rechnungszins 4,00%)
a) Vers. mit Sofortrabatt 30,00 20,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 43,00 28) 25,00 28)
4.2.2 Bestandsklasse G061 (Rechnungszins 3,25%)
a) Vers. mit Sofortrabatt 33,33 25,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 50,00 28) 33,33 28)
4.2.3 Bestandsklasse G071 (Rechnungszins 2,75%)
a) beitragspflichtig 27) - - 55,00 38,00
b) beitragsfrei 27) - - 55,00 38,00
4.2.4 Bestandsklasse G101 (Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig 27) - - 60,00 40,00
b) beitragsfrei 27) - - 60,00 40,00
4.2.5 Bestandsklasse G111(Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig 27) - - 60,00 40,00
b) beitragsfrei 27) - - 60,00 40,00
4.2.6 Bestandsklasse G121 Raucher (Rechnungszins 2,25%)
a) Vers. mit Beitragsverrechnung 18,00 18,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 22,00 28) 22,00 28)
4.2.7 Bestandsklasse G122 Nichtraucher (Rechnungszins 2,25%)
a) Vers. mit Beitragsverrechnung 25,00 25,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 33,00 28) 33,00 28)
4.2.8 Bestandsklasse G131 Raucher (Rechnungszins 1,75%)
a) Vers. mit Beitragsverrechnung 19,00 19,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 24,00 28) 24,00 28)
4.2.9 Bestandsklasse G132 Nichtraucher (Rechnungszins 1,75%)
a) Vers. mit Beitragsverrechnung 26,00 26,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 35,00 28) 35,00 28)
4.2.10 Bestandsklasse G141 Raucher (Rechnungszins 1,75%)
a) Vers. mit Beitragsverrechnung 19,00 19,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 24,00 28) 24,00 28)
4.2.11 Bestandsklasse G142 Nichtraucher (Rechnungszins 1,75%)
a) Vers. mit Beitragsverrechnung 26,00 26,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 35,00 28) 35,00 28)
4.2.12 Bestandsklasse G151 Raucher (Rechnungszins 1,25%)
a) Vers. mit Beitragsverrechnung 19,00 19,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 24,00 28) 24,00 28)
4.2.13 Bestandsklasse G152 Nichtraucher (Rechnungszins 1,25%)
a) Vers. mit Beitragsverrechnung 26,00 26,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 35,00 28) 35,00 28)
4.2.14 Bestandsklasse G161 Raucher (Rechnungszins 0,90%)
a) Vers. mit Beitragsverrechnung 20,00 20,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 25,00 28) 25,00 28)
4.2.15 Bestandsklasse G162 Nichtraucher (Rechnungszins 0,90%)
a) Vers. mit Beitragsverrechnung 27,00 27,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 37,00 28) 37,00 28)
4.2.16 Bestandsklasse G171 Raucher (Rechnungszins 0,25%)
a) Vers. mit Beitragsverrechnung 27,00 27,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 37,00 37,00
4.2.17 Bestandsklasse G172 Nichtraucher (Rechnungszins 0,25%)
a) Vers. mit Beitragsverrechnung 27,00 27,00 - -
b) Vers. mit Todesfallbonus 27) - - 37,00 37,00

26) Der überschussberechtigte Beitrag ist der Tarifbeitrag für die vereinbarte Zahlungsweise ohne Stückkosten und ohne etwaige Beitragszuschläge.
27) Die einzelne Versicherung erhält ab Versicherungsbeginn einen Todesfallbonus in Prozent der bei Tod fälligen jeweiligen Versicherungssumme.
28) Bei außerplanmäßig beitragsfrei gestellten Versicherungen, die zu beitragspflichtiger Zeit als Überschussverwendungssystem Sofortrabatt hatten, wird der Prozentsatz anteilig gewährt. Der Anteil entspricht dem Verhältnis aus der zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung noch ausstehenden Beitragszahlungsdauer in vollen Jahren zur gesamten Beitragszahlungsdauer.

5. Risikoversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen
5.1 Gruppen-Risikoversicherungen nach Sondertarifen im Abrechnungsverband C

Es gelten dieselben Festlegungen wie für Risikoversicherungen im Abrechnungsverband ABG (s. Ab schnitt 4.1).

5.2 Risikoversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe C011

Es gelten dieselben Festlegungen wie für Risikoversicherungen in der Bestandsgruppe G011 (s. Abschnitt 4.2).

6. Rentenversicherungen
6.1 Rentenversicherungen im Abrechnungsverband E

Das überschussberechtigte Deckungskapital wird für alle Versicherungen vor Beginn der Rentenzahlung und im Rentenbezug mit einem Rechnungszins von 4,00% und der Sterbetafel DAV 1994R berechnet.

Versicherungen vor Beginn der Rentenzahlung

Es erhalten Versicherungen, die ursprünglich kalkuliert wurden mit

Zinsüberschussanteil in % des De- ckungskapitals zum Zuteilungs- termin Grundüberschussanteil 29) in % des überschussberech- tigten Jahres- beitrages 30) Grundüberschussanteil 29) in % der Jahresrente Schlusszahlung in % der Kapitalabfindung 31)
6.1.1 (Rechnungszins 3,00%)
a) beitragspflichtig 0,00 0,00 0,00 -
b) beitragsfrei 0,00 - - -
6.1.2 (Rechnungszins 3,50%)
a) beitragspflichtig 0,00 0,00 0,00 0,20 32)
b) beitragsfrei 0,00 - - 0,20 32)

29) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen Wartezeit.
30) Der überschussberechtigte Jahresbeitrag ist der jährliche Tarifbeitrag ohne Stückkosten und ohne etwaige Beitragszuschläge.
31) Nur für Versicherungen gegen laufende Beiträge, welche nicht vor Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer beitragsfrei gestellt wurden.
32) Für jedes anrechnungsfähige Versicherungsjahr, jedoch insgesamt maximal 3,00% der Kapitalabfindung

Versicherungen im Rentenbezug

Es erhalten Versicherungen, die ursprünglich kalkuliert wurden mit

Rentensteigerung in % der erreichten Rente Auszahlung in % des Deckungskapitals zum Zuteilungstermin
6.1.1 (Rechnungszins 3,00%) - 0,00 33)
6.1.2 (Rechnungszins 3,50%) 0,00 33) -

33) entfällt

6.2 Rentenversicherungen in der Bestandsgruppe E011

Versicherungen vor Beginn der Rentenzahlung

Zinsüberschussanteil in % des Deckungskapitals Grundüberschussan- teil 34) in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages 35) Grundüberschussanteil 34) in % der Jahresrente
6.2.1 Bestandsklasse E011 (Rechnungszins 4,00%)
a) beitragspflichtig 0,00 37) 0,00 0,00
b) beitragsfrei 0,00 37) - -
6.2.2 Bestandklasse E061 (Rechnungszins 3,25%)
a) beitragspflichtig 0,00 39) 0,00 0,00
b) beitragsfrei 0,00 39) - -
6.2.3 Bestandklasse E071 (Rechnungszins 2,75%)
a) beitragspflichtig 0,25 0,00 0,00
(0,00) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 0,25 - -
(0,00) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.4 Bestandsklasse E081 (Rechnungszins 2,75%)
a) beitragspflichtig 0,25 0,875 0,95
(0,00) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 0,25 - -
(0,00) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.5 Bestandsklasse EB081 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 2,75%)
a) beitragspflichtig 0,25 0,875 0,95
(0,00) 39)
b) beitragsfrei 0,25 - -
(0,00) 39)
6.2.6 Bestandsklasse E101 (Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig 0,75 0,875 0,95
(0,00) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 0,75 - -
(0,00) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.7 Bestandsklasse EB101 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig 0,75 0,875 0,95
(0,00) 39)
b) beitragsfrei 0,75 - -
(0,00) 39)
6.2.8 Bestandsklasse ED101 (Oirektversicherung)
(Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig 0,75 0,875 0,95
(0,00) 39)
b) beitragsfrei 0,75 - -
(0,00) 39)
6.2.9 Bestandsklasse E111 (Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig 0,75 0,875 0,95
(0,00) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 0,75 - -
(0,00) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.10 Bestandsklasse EB111 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig 0,75 0,875 0,95
(0,00) 39)
b) beitragsfrei 0,75 - -
(0,00) 39)
6.2.11 Bestandsklasse ED111 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig 0,75 0,875 0,95
(0,00) 39)
b) beitragsfrei 0,75 - -
(0,00) 39)
6.2.12 Bestandsklasse EM111 (Rechnungszins 0,00%)
a) beitragspflichtig 3,00 0,875 1,50
(2,25) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 3,00 - -
(2,25) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.13 Bestandsklasse E131 (Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig 1,25 0,875 0,95
(0,50) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 1,25 - -
(0,50) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.14 Bestandsklasse EB131 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig 1,25 0,875 0,95
(0,50) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 1,25 - -
(0,50) 39)
c) Einmalbeitragstarife 1,25 - -
(0,50) 39)
6.2.15 Bestandsklasse ED131 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig 1,25 0,875 0,95
(0,50) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 1,25 - -
(0,50) 39)
c) Einmalbeitragstarife 1,25 - -
(0,50) 39)
6.2.16 Bestandsklasse EM131 (Rechnungszins 0,00%)
a) beitragspflichtig 3,00 0,875 1,50
(2,25) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 3,00 - -
(2,25) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.17 Bestandsklasse E141 (Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig 1,25 1,75 0,95
(0,50) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 1,25 - -
(0,50) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.18 Bestandsklasse EB141 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig 1,25 1,75 0,95
(0,50) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 1,25 - -
(0,50) 39)
c) Einmalbeitragstarife 1,25 - -
(0,50) 39)
6.2.19 Bestandsklasse ED141 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig 1,25 1,75 0,95
(0,50) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 1,25 - -
(0,50) 39)
c) Einmalbeitragstarife 1,25 - -
(0,50) 39)
6.2.20 Bestandsklasse EM141 (Rechnungszins 0,00%)
a) beitragspflichtig 3,00 1,75 1,50
(2,25) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 3,00 - -
(2,25) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.21 Bestandsklasse E151 (Rechnungszins 1,25%)
a) beitragspflichtig 1,75 1,75 0,95
(1,00) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 1,75 - -
(1,00) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.22 Bestandsklasse EB151 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 1,25%)
a) beitragspflichtig 1,75 1,75 0,95
(1,00) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 1,75 - -
(1,00) 39)
c) Einmalbeitragstarife 1,75 - -
(1,00) 39)
6.2.23 Bestandsklasse ED151 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 1,25%)
a) beitragspflichtig 1,75 1,75 0,95
(1,00) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 1,75 - -
(1,00) 39)
c) Einmalbeitragstarife 1,75 - -
(1,00) 39)
6.2.24 Bestandsklasse EM151 (Rechnungszins 0,00%)
a) beitragspflichtig 3,00 1,75 1,50
(2,25) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 3,00 - -
(2,25) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.25 Bestandsklasse E161 (Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig 2,10 1,75 0,95
(1,35) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 2,10 - -
(1,35) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.26 Bestandsklasse EB161 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig 2,10 1,75 0,95
(1,35) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 2,10 - -
(1,35) 39)
c) Einmalbeitragstarife 2,10 - -
(1,35) 39)
6.2.27 Bestandsklasse ED161 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig 2,10 1,75 0,95
(1,35) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 2,10 - -
(1,35) 39)
c) Einmalbeitragstarife 2,10 - -
(1,35) 39)
6.2.28 Bestandsklasse EM161 (Rechnungszins 0,00%)
a) beitragspflichtig 3,00 1,75 1,50
(2,25) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 3,00 - -
(2,25) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.29 Bestandsklasse E171 (Rechnungszins 0,25%)
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, die nicht für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen.)
a) beitragspflichtig 2,75 1,75 0,95
(2,00) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 2,75 - -
(2,00) 39)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
6.2.30 Bestandsklasse EB171 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 0,25%)
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, die nicht für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen.)
a) beitragspflichtig 2,75 1,75 0,95
(2,00) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 2,75 - -
(2,00) 39)
c) Einmalbeitragstarife 2,75 - -
(2,00) 39)
6.2.31 Bestandsklasse ED171 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 0,25%)
a) beitragspflichtig 2,75 1,75 0,95
(2,00) 39)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 2,75 - -
(2,00) 39)
c) Einmalbeitragstarife 2,75 - -
(2,00) 39)
6.2.32 Bestandsklasse EM171 (Rechnungszins 0,00%)
a) beitragspflichtig 3,00 1,75 1,50
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, (2,25) 39)
die nicht für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen.)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife 3,00 - -
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, (2,25) 39)
die nicht für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen.)
c) Einmalbeitragstarife s. Abschnitt 24, - -
Tabelle 6
Schlusszahlung in % der Kapitalabfindung 36) Schlussüberschussanteil in % des Deckungskapitals zum Ende der Aufschubzeit
6.2.1 Bestandsklasse E011 (Rechnungszins 4,00%)
a) beitragspflichtig 0,20 38) -
b) beitragsfrei 0,20 38) -
6.2.2 Bestandklasse E061 (Rechnungszins 3,25%)
a) beitragspflichtig - 0,40 40)
b) beitragsfrei - -
6.2.3 Bestandklasse E071 (Rechnungszins 2,75%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.4 Bestandsklasse E081 (Rechnungszins 2,75%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.5 Bestandsklasse EB081 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 2,75%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei - -
6.2.6 Bestandsklasse E101 (Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.7 Bestandsklasse EB101 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei - -
6.2.8 Bestandsklasse ED101 (Oirektversicherung)
(Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei - -
6.2.9 Bestandsklasse E111 (Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.10 Bestandsklasse EB111 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei - -
6.2.11 Bestandsklasse ED111 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei - -
6.2.12 Bestandsklasse EM111 (Rechnungszins 0,00%)
a) beitragspflichtig - 0,86 42)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.13 Bestandsklasse E131 (Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.14 Bestandsklasse EB131 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.15 Bestandsklasse ED131 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.16 Bestandsklasse EM131 (Rechnungszins 0,00%)
a) beitragspflichtig - 0,86 42)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.17 Bestandsklasse E141 (Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.18 Bestandsklasse EB141 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.19 Bestandsklasse ED141 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.20 Bestandsklasse EM141 (Rechnungszins 0,00%)
a) beitragspflichtig - 0,86 42)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.21 Bestandsklasse E151 (Rechnungszins 1,25%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.22 Bestandsklasse EB151 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 1,25%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.23 Bestandsklasse ED151 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 1,25%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.24 Bestandsklasse EM151 (Rechnungszins 0,00%)
a) beitragspflichtig - 0,86 42)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.25 Bestandsklasse E161 (Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.26 Bestandsklasse EB161 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.27 Bestandsklasse ED161 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.28 Bestandsklasse EM161 (Rechnungszins 0,00%)
a) beitragspflichtig - 0,86 42)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.29 Bestandsklasse E171 (Rechnungszins 0,25%)
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, die nicht für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen.)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.30 Bestandsklasse EB171 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 0,25%)
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, die nicht für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen.)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.31 Bestandsklasse ED171 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 0,25%)
a) beitragspflichtig - 0,46 41)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
c) Einmalbeitragstarife - -
6.2.32 Bestandsklasse EM171 (Rechnungszins 0,00%)
a) beitragspflichtig - 0,86 42)
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife,
die nicht für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen.)
b) beitragsfrei außer Einmalbeitragstarife - -
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife,
die nicht für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen.)
c) Einmalbeitragstarife - -

34) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen Wartezeit.
35) Der überschussberechtigte Jahresbeitrag ist der jährliche Tarifbeitrag ohne Stückkosten und ohne etwaige Beitragszuschläge.
36) Nur für Versicherungen gegen laufende Beiträge, welche nicht vor Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer beitragsfrei gestellt wurden.
37) Bezugsgröße ist das Deckungskapital zum Zuteilungstermin.
38) Für jedes anrechnungsfähige Versicherungsjahr, jedoch insgesamt maximal 3,00% der Kapitalabfindung.
39) Bezugsgröße ist das Deckungskapital zu Beginn des Versicherungsjahres.
40) Für jedes über die ersten acht Jahre hinaus voll zurückgelegte Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, jedoch maximal 10,00 % des Deckungskapitals zum Ende der Aufschubzeit (Kapitalabfindung).
41) Für jedes über die ersten acht Jahre hinaus voll zurückgelegte Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, jedoch maximal 11,50% des Deckungskapitals zum Ende der Aufschubzeit (Kapitalabfindung).
42) Für jedes über die ersten acht Jahre hinaus voll zurückgelegte Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, jedoch maximal 21,50% des Deckungskapitals zum Ende der Aufschubzeit (Kapitalabfindung).

Versicherungen im Rentenbezug

Rentendynamik Überschussanteilsatz in % der erreichten Rente Auszahlung Überschussanteilsatz in % des Deckungskapitals zum Ende des Versicherungsjahres 43)
6.2.1 Bestandsklasse E011
(Rechnungszins 4,00%) 0,00 44) 0,00 44)
6.2.2 Bestandsklasse E061
(Rechnungszins 3,25%) 0,00 44) 0,00 44)
6.2.3 Bestandsklasse E071
(Rechnungszins 2,75%) 0,00 44) 0,00 44)
6.2.4 Bestandsklasse E081
(Rechnungszins 2,75%) 0,25 0,25
(0,00) 44) (0,00) 44)
6.2.5 Bestandsklasse EB081 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 2,75%) 0,25 -
(0,00)
6.2.6 Bestandsklasse E101
(Rechnungszins 2,25%) 0,75 0,75
(0,00) 44) (0,00) 44)
6.2.7 Bestandsklasse EB101 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 2,25%) 0,75 -
(0,00)
6.2.8 Bestandsklasse ED101 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 2,25%) 0,75 -
(0,00)
6.2.9 Bestandsklasse E111
(Rechnungszins 2,25%) 0,75 0,75
(0,00) 44) (0,00) 44)
6.2.10 Bestandsklasse EB111 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 2,25%) 0,75 -
(0,00)
6.2.11 Bestandsklasse ED111 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 2,25%) 0,75 -
(0,00)
6.2.12 Bestandsklasse EM111
(Rechnungszins 0,00%) 3,00 3,00
(2,25) 44) (2,25) 44)
6.2.13 Bestandsklasse E131
(Rechnungszins 1,75%) 1,25 1,25
(0,50) 44) (0,50) 44)
6.2.14 Bestandsklasse EB131 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 1,75%) 1,25 -
(0,50)
6.2.15 Bestandsklasse ED131 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 1,75%) 1,25 -
(0,50)
6.2.16 Bestandsklasse EM131
(Rechnungszins 0,00%) 3,00 3,00
(2,25) 44) (2,25) 44)
6.2.17 Bestandsklasse E141 (Versionen 121 und 122 der
Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung)
(Rechnungszins 1,75%) 1,25 1,25
(0,50) 44) (0,50) 44)
6.2.18 Bestandsklasse E141 (Version 131 der Allgemeinen
Bedingungen für die Rentenversicherung)
(Rechnungszins 1,75%) 1,25 RF 45) * 1,25
(0,50) 46) (0,50) 46)
6.2.19 Bestandsklasse EB141 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 1,75%) 1,25 -
(0,50)
6.2.20 Bestandsklasse ED141 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 1,75%) 1,25 -
(0,50)
6.2.21 Bestandsklasse EM141 (Versionen 121 und 122 der
Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung)
(Rechnungszins 0,00%) 3,00 3,00
(2,25) 44) (2,25) 44)
6.2.22 Bestandsklasse EM141 (Version 131 der Allgemeinen
Bedingungen für die Rentenversicherung)
(Rechnungszins 0,00%) 3,00 RF 45) * 3,00
(2,25) 46) (2,25) 46)
6.2.23 Bestandsklasse E151
(Rechnungszins 1,25%) 1,75 RF 45) * 1,75
(1,00) 46) (1,00) 46)
6.2.24 Bestandsklasse EB151 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 1,25%) 1,75 -
(1,00)
6.2.25 Bestandsklasse ED151 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 1,25%) 1,75 -
(1,00)
6.2.26 Bestandsklasse EM151
(Rechnungszins 0,00%) 3,00 RF 45) * 3,00
(2,25) 46) (2,25) 46)
6.2.27 Bestandsklasse E161
(Rechnungszins 0,90%) 2,10 RF 45) * 2,10
(1,35) 46) (1,35) 46)
6.2.28 Bestandsklasse EB161 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 0,90%) 2,10 -
(1,35)
6.2.29 Bestandsklasse ED161 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 0,90%) 2,10 -
(1,35)
6.2.30 Bestandsklasse EFR161 (Fondsgebundene Rentenversicherung im Rentenbezug)
(Rechnungszins 0,90%) 2,10 RF 45) * 2,10
(1,35) 46) (1,35) 46)
6.2.31 Bestandsklasse EM161
(Rechnungszins 0,00%) 3,00 RF 46) * 3,00
(2,25) 46) (2,25) 46)
6.2.32 Bestandsklasse EFR166 (Fondsgebundene Rentenversicherung im Rentenbezug)
(Rechnungszins 0,90%) 2,10 RF 45) * 2,10
(1,35) 46) (1,35) 46)
6.2.33 Bestandsklasse EBFR166 (Fondsgebundene Basisrentenversicherung im Rentenbezug)
(Rechnungszins 0,90%) 2,10 RF 45) * 2,10
(1,35) 46) (1,35) 46)
6.2.34 Bestandsklasse E171
(Rechnungszins 0,25%) 2,75 RF 45) * 2,75
(2,00) 46) (2,00) 46)
6.2.35 Bestandsklasse EB171 (Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 0,25%) 2,75 -
(2,00)
(Es handelt sich hierbei nur um technische Tarife, die nicht für Neuabschlüsse zur Verfügung stehen.)
6.2.36 Bestandsklasse ED171 (Direktversicherung)
(Rechnungszins 0,25%) 2,75 -
(2,00)
6.2.37 Bestandsklasse EFR171 (Fondsgebundene Rentenversicherung im Rentenbezug)
(Rechnungszins 0,25%) 2,75 RF 45) * 2,75
(2,00) 46) (2,00) 46)
6.2.38 Bestandsklasse EBFR171 (Fondsgebundene Basisrentenversicherung im Rentenbezug)
(Rechnungszins 0,25%) 2,75 RF 45) * 2,75
(2,00) 46) (2,00) 46)
6.2.39 Bestandsklasse EM171
(Rechnungszins 0,00%) 3,00 RF 45) * 3,00
(2,25) 46) (2,25) 46)

43) Bei nachschüssiger Rentenzahlung ist für den letzten Rentenzahlungstermin eines jeden Versicherungsjahres das Deckungskapital am Ende des folgenden Versicherungsjahres der Maßstab.
44) Je nach Wahl des Überschussbeteiligungssystems wird entweder die Bonusrente (Rentendynamik) oder die Auszahlung gewährt.
45) Der Faktor RF bestimmt sich wie folgt:

Rentenzahlweise RF
jährlich 0,9345794
halbjährlich 0,4750594
vierteljährlich 0,2395210
monatlich 0,0802890

Davon abweichend gilt für den Tarif E09 im ersten Jahr des Rentenbezugs:

Rentenzahlweise RF
halbjährlich 0,9661836
vierteljährlich 0,3220612
monatlich 0,0878349

46) Es besteht die Wahl zwischen den Überschussverwendungsformen Rentendynamik, Auszahlung und Mischrente. Bei Wahl der Überschussverwendungsform Mischrente werden die anfallenden Überschussanteile grundsätzlich im Verhältnis 40/60 auf die Überschussverwendungsform Rentendynamik und Auszahlung aufgeteilt.

7. Rentenversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe I011

Es gelten dieselben Festlegungen wie für Rentenversicherungen in der Bestandsgruppe E011 (s. Abschnitt 6.2).

8. Rentenversicherungen im Sinne des AltZertG in der Bestandsgruppe EF061

Versicherungen vor Beginn der Rentenzahlung

Zinsüberschussanteil in % des Deckungskapitals Grundüberschussanteil 47) in % des überschussberech- tigten Jahresbeitra ges 48) Schlussüberschussanteil in % des Deckungskapitals zum Ende der Aufschubzeit
8.1 Bestandsklasse EF061
(Rechnungszins 3,25%)
a) beitragspflichtig 0,00 49) 0,00 0,40 50)
b) beitragsfrei bzw. staatliche Zulagen 0,00 49) - -
8.2 Bestandsklasse EF071
(Rechnungszins 2,75%)
a) beitragspflichtig 0,25 0,00 0,46 51)
(0,00) 49)
b) beitragsfrei bzw. staatliche Zulagen 0,25 - -
(0,00) 49)
8.3 Bestandsklasse EF081
(Rechnungszins 2,75%)
a) beitragspflichtig 0,25 1,31 0,46 51)
(0,00) 49)
b) beitragsfrei bzw. staatliche Zulagen 0,25 - -
(0,00) 49)
8.4 Bestandsklasse EF091
(Rechnungszins 2,00%)
a) beitragspflichtig 1,00 8,00 0,86 52)
(0,25) 49)
b) beitragsfrei bzw. staatliche Zulagen 1,00 - -
(0,25) 49)
8.5 Bestandsklasse EF131
(Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig 1,25 8,00 0,86 52)
(0,50) 49)
b) beitragsfrei bzw. staatliche Zulagen 1,25 - -
(0,50) 49)
8.6 Bestandsklasse EF141
(Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig 1,25 8,00 0,46 51)
(0,50) 49)
b) beitragsfrei bzw. staatliche Zulagen 1,25 - -
(0,50) 49)
8.7 Bestandsklasse EF151
(Rechnungszins 1,25%)
a) beitragspflichtig 1,75 8,00 0,46 51)
(1,00) 49)
b) beitragsfrei bzw. staatliche Zulagen 1,75 - -
(1,00) 49)

47) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen Wartezeit.
48) Der überschussberechtigte Jahresbeitrag ist der jährliche Tarifbeitrag ohne Stückkosten und ohne etwaige Beitragszuschläge.
49) Bezugsgröße ist das Deckungskapital zu Beginn des Versicherungsjahres.
50) Für jedes über die ersten acht Jahre hinaus voll zurückgelegte Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, jedoch maximal 10,00% des Deckungskapitals zum Ende der Aufschubzeit.
51) Für jedes über die ersten acht Jahre hinaus voll zurückgelegte Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, jedoch maximal 11,50% des Deckungskapitals zum Ende der Aufschubzeit.
52) Für jedes über die ersten acht Jahre hinaus voll zurückgelegte Jahr der vertraglichen Beitragszahlungsdauer, jedoch maximal 21,50% des Deckungskapitals zum Ende der Aufschubzeit.

Versicherungen im Rentenbezug

Bonusrente in % der erreichten Rente
8.1 Bestandsklasse EF061
(Rechnungszins 3,25%) 0,00
8.2 Bestandsklasse EF071
(Rechnungszins 2,75%) 0,00
8.3 Bestandsklasse EF081
(Rechnungszins 2,75%) 0,25
(0,00)
8.4 Bestandsklasse EF091
(Rechnungszins 2,00%) 1,00
(0,25)
8.5 Bestandsklasse EF131
(Rechnungszins 1,75%) 1,25
(0,50)
8.6 Bestandsklasse EF141
(Rechnungszins 1,75%) 1,25
(0,50)
8.7 Bestandsklasse EF151
(Rechnungszins 1,25%) 1,75
(1,00)

9. Rentenversicherungen im Sinne des AltZertG im Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe IF061

Es gelten dieselben Festlegungen wie für Rentenversicherungen im Sinne des AltZertG in der Bestandsgruppe EF061 (s. Abschnitt 8).

10. Vermögensbildungsversicherungen im Abrechnungsverband F

Zinsüberschussanteil in % des Deckungska- pitals zum Zutei- lungstermin Risikoüberschussanteil 53) in % des überschussberech- tigten Jahres- beitrages 54) Grundüberschussanteil 53) in ‰ der Versicherungssumme Schlussüberschussanteil in ‰ der Versicherungssumme
10.1 (Rechnungszins 3,00%)
a) beitragspflichtig 0,00 0,00 0,00 0,00 55)
b) beitragsfrei 0,00 - - -
10.2 (Rechnungszins 3,50%)
a) beitragspflichtig 0,00 0,00 0,00 0,00 55)
b) beitragsfrei 0,00 - - -

Für den Todesfallbonus gelten dieselben Festlegungen wie für Großlebensversicherungen im Abrechnungsverband ABG (s. Abschnitt 2.1).

53) Nach Ablauf der bedingungsgemäßen Wartezeit.
54) Der überschussberechtigte Jahresbeitrag ist der jährliche Tarifbeitrag ohne Stückkosten und ohne etwaige Beitragszuschläge.
55) Für jedes anrechnungsfähige Jahr. Für Teilauszahlungstarife beträgt der entsprechende Satz 0,00‰ der Versicherungssumme für den Todesfall.

11. Berufsunfähigkeitsversicherungen

11.1 Berufsunfähigkeitsversicherungen im Abrechnungsverband D (ehemals Abrechnungsverband H)

Sofortrabatt in % des Tarif- beitrages Schlusszahlung in ‰ der Summe der gezahlten Beiträge Rentensteigerungssatz in % der erreichten Rente
11.1.1 (Rechnungszins 3,00%)
a) für Aktive (beitragspflichtig) 0 50 -
b) für Rentner - - 0,00

11.2 Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Bestandsgruppe D011

Risikoüberschussanteil für Männer in % des überschussberechtigten Beitrages 56) Risikoüberschussanteil für Frauen in % des überschussberechtigten Beitrages 56) Zinsüberschussanteil in % des Deckungskapi- tals zu Beginn des Versicherungsjahres Bonusrente in % der erreich- ten Rente
11.2.1 Bestandsklasse H061
(Rechnungszins 3,25%)
a) für Aktive 10 57) 0,0 57) - -
b) für Versicherungen in der Karenzzeit - 0 0,00 -
c) für Rentner - - - 0,00
11.2.2 Bestandsklasse H071
(Rechnungszins 2,75%)
a) für Aktive 10 58) 10 58) - -
b) für Versicherungen in der Karenzzeit - - 0,25 -
(0,00)
c) für Rentner - - - 0,25
(0,00)
11.2.3 Bestandsklasse H101
(Rechnungszins 2,25%)
a) für Aktive 14 58) 14 58) - -
b) für Versicherungen in der Karenzzeit - - 0,75 -
(0,00)
c) für Rentner - - - 0,75
(0,00)
11.2.4 Bestandsklasse H111
(Rechnungszins 2,25%)
a) für Aktive 18 58) 18 58) - -
b) für Versicherungen in der Karenzzeit - - 0,75 -
(0,00)
c) für Rentner - - - 0,75
(0,00)
11.2.5 Bestandsklasse H131
(Rechnungszins 1,75%)
a) für Aktive 23 58) 23 58) - -
b) für Versicherungen in der Karenzzeit - - 1,25 -
(0,50)
c) für Rentner - - - 1,25
(0,50)
11.2.6 Bestandsklasse H141
(Rechnungszins 1,75%)
a) für Aktive 23 58) 23 58) - -
b) für Versicherungen in der Karenzzeit - - 1,25 -
(0,50)
c) für Rentner - - - 1,25
(0,50)
11.2.7 Bestandsklasse H151
(Rechnungszins 1,25%)
a) für Aktive 23 58) 23 58) - -
b) für Versicherungen in der Karenzzeit - - 1,75 -
(1,00)
c) für Rentner - - - 1,75
(1,00)
11.2.8 Bestandsklasse H161
(Rechnungszins 0,90%)
a) für Aktive 25 58) 25 58) - -
b) für Versicherungen in der Karenzzeit - - 2,10 -
(1,35)
c) für Rentner - - - 2,10
(1,35)
11.2.9 Bestandsklasse H171
(Rechnungszins 0,25%)
a) für Aktive, bpflichtig 30 58) 30 58) - -
b) für Aktive, bfrei - - 2,75 -
(2,00)
c) für Rentner - - - 2,75
(2,00)

56) Der überschussberechtigte Beitrag ist der Tarifbeitrag für die vereinbarte Zahlungsweise ohne Stückkosten, jedoch einschließlich Berufs- und Risikozuschlägen.
57) Je nach Wahl des Überschusssystems entweder als Beitragsverrechnung (Sofortrabatt) gewährt oder verzinslich angesammelt.
58) Je nach Wahl des Überschusssystems entweder als Beitragsverrechnung (Sofortrabatt) gewährt, verzinslich angesammelt oder in einem Fonds angelegt.

12. Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe I011

Es gelten dieselben Festlegungen wie für Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Bestandsgruppe D011 (s. Abschnitt 11.2).

13. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen in der Bestandsgruppe J031

Erwerbsunfähigkeitsbonus 59) in % der Versicherungssumme Sofortrabatt in % des überschussberechtigten Beitrages 60)
13.1 Bestandsklasse J031 (Rechnungszins 4,00%)
a) beitragspflichtig 100 -
b) beitragsfrei 100 -
13.2 Bestandsklasse J061 (Rechnungszins 3,25%)
a) beitragspflichtig 100 5
b) beitragsfrei 100 -
13.3 Bestandsklasse J071 (Rechnungszins 2,75%)
a) beitragspflichtig 100 -
b) beitragsfrei 100 -
13.4 Bestandsklasse J101 (Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig 100 -
b) beitragsfrei 100 -
13.5 Bestandsklasse J111 (Rechnungszins 2,25%)
a) beitragspflichtig 100 -
b) beitragsfrei 100 -
13.6 Bestandsklasse J131 (Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig 100 -
b) beitragsfrei 100 -
13.7 Bestandsklasse J141 (Rechnungszins 1,75%)
a) beitragspflichtig 100 -
b) beitragsfrei 100 -

59) Die einzelne Versicherung erhält ab Versicherungsbeginn einen Erwerbsunfähigkeitsbonus in % der bei Erwerbsunfähigkeit fälligen jeweiligen Versicherungssumme.
60) Der überschussberechtigte Beitrag ist der Tarifbeitrag für die vereinbarte Zahlungsweise ohne Stückkosten, jedoch einschließlich Berufs- und Risikozuschlägen.

14. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe I011

Es gelten dieselben Festlegungen wie für Erwerbsunfähigkeitsversicherungen in der Bestandsgruppe J031 (s. Abschnitt 13).

15. Bausparrisikoversicherungen in der Bestandsgruppe Bauspar 011

Sofortrabatt für Männer in % des überschussberech- tigten Beitrages 61) Sofortrabatt für Frauen in % des überschussberech- tigten Beitrages 61)
15.1 Bestandsklasse Bauspar 061 33,00 24,50
15.2 Bestandsklasse Bauspar 141 31,00 31,00

61) Der überschussberechtigte Beitrag ist der Tarifbeitrag ohne Stückkosten.

16. Pflegerentenversicherungen in der Bestandsgruppe P111

Pflegebonusrente 62) in % der Pflegerente Rentensteigerungs- satz in % der erreichten Rente
16.1 Bestandsklasse P111 (Rechnungszins 2,25%)
a) für Aktive 35,00 -
b) für Rentner - 0,75
(0,00)
16.2 Bestandsklasse P131 (Rechnungszins 1,75%)
a) für Aktive 35,00 -
b) für Rentner - 1,25
(0,50)
16.3 Bestandsklasse P141 (Rechnungszins 1,75%)
a) für Aktive 35,00 -
b) für Rentner - 1,25
(0,50)
16.4 Bestandsklasse P151 (Rechnungszins 1,25%)
a) für Aktive 35,00 -
b) für Rentner - 1,75
(1,00)
16.5 Bestandsklasse P161 (Rechnungszins 0,90%)
a) für Aktive 40,00 -
b) für Rentner - 2,10
(1,35)

62) Die einzelne Versicherung erhält ab Versicherungsbeginn eine Pflegebonusrente. Diese wird bei Eintritt des Leistungsfalles gewährt und erhöht die versicherte Pflegerente.

17. Pflegerentenversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe I011

Es gelten dieselben Festlegungen wie für Pflegerentenversicherungen in der Bestandsgruppe P111 (s. Abschnitt 16).

18. Erwerbsunfähigkeitsrentenversicherungen

18.1 Erwerbsunfähigkeitsrentenversicherungen in der Bestandsgruppe J031

Risikoüberschussanteil für Männer in % des überschussberechtigten Bei- trages 63) Risikoüberschussanteil für Frauen in% des überschussberechtigten Bei- trages 63) Zinsüberschussanteil in % des Deckungskapi- tals zu Beginn des Versicherungsjahres Bonusrente in % der erreich- ten Rente
18.1.1 Bestandsklasse R141
(Rechnungszins 1,75%)
a) für Aktive 30,0 64) 30,0 64) - -
b) für Versicherungen in - - 1,25 -
der Karenzzeit (0,50)
c) für Rentner - - - 1,25
(0,50)
18.1.2 Bestandsklasse R151
(Rechnungszins 1,25%)
a) für Aktive 32,5 64) 32,5 64) - -
b) für Versicherungen in - - 1,75 -
der Karenzzeit (1,00)
c) für Rentner - - - 1,75
(1,00)
18.1.3 Bestandsklasse R161
(Rechnungszins 0,90%)
a) für Aktive 34 64) 34 64) - -
b) für Versicherungen in - - 2,10 -
der Karenzphase (1,35)
c) für Rentner - - - 2,10
(1,35)
18.1.4 Bestandsklasse R171
(Rechnungszins 0,25%)
a) für Aktive, bpflichtig 37,4 64) 37,4 64) - -
b) für Aktive, bfrei - - 2,75 -
(2,00)
c) für Rentner - - - 2,75
(2,00)

63) Der überschussberechtigte Beitrag ist der Tarifbeitrag für die vereinbarte Zahlungsweise ohne Stückkosten, jedoch einschließlich Berufs- und Risikozuschlägen.
64) Je nach Wahl des Überschusssystems entweder als Beitragsverrechnung (Sofortrabatt) gewährt oder in einem Fonds angelegt.

19. Erwerbsunfähigkeitsrentenversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe I011

Es gelten dieselben Festlegungen wie für Erwerbsunfähigkeitsrentenversicherungen in der Bestandsgruppe J031 (s. Abschnitt 18.1).

20. Fondsgebundene Rentenversicherungen in der Bestandsgruppe FR161 (vor Beginn der Rentenzahlung) bzw. E011 (im Rentenbezug)

20.1 Versicherungen in der Bestandsgruppe FR161 (vor Beginn der Rentenzahlung)

Zinsüberschussanteil in % des Garantieguthabens und ggf. der Kostenrückstellung zu Beginn des Versicherungsjahres Zinsüberschussanteil in % des Sicherungsguthabens 65) in Abhängigkeit von der Dauer m 66) Kostenüberschussanteil in % des zu zahlenden Beitrages bzw. Einmalbei- trages bzw. der Zuzahlung
20.1.1 Bestandsklasse FRE161 (Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig 2,10 m/5 * 3,00 0,00 68)
(1,35) (2,25)
b) beitragsfrei in der Ansparphase 2,10 m/5 * 3,00 0,00 69)
(außer Einmalbeitragsvers. und (1,35) (2,25)
Zuzahlungen)
c) Einmalbeitragsvers. s. Abschnitt 24, s. Abschnitt 24, 1,00 69)
Tabelle 8 Tabelle 9
d) Zuzahlungen - s. Abschnitt 24, 1,00 70)
Tabelle 9
e) Versicherungen gegen laufenden - m/5 * 3,00 -
Beitrag während des Auszahlplans (2,25)
f) Einmalbeitragsvers. während des - s. Abschnitt 24, -
Auszahlplans Tabelle 9
20.1.2 Bestandsklasse FRE165 (Rechnungszins 0,90%)
a) Einmalbeitragsvers. s. Abschnitt 24, s. Abschnitt 24, 0,00 69)
Tabelle 8 Tabelle 9
b) Zuzahlungen - s. Abschnitt 24, 0,00 70)
Tabelle 9
c) Vers. während des Auszahlplans - s. Abschnitt 24, -
Tabelle 9
20.1.3 Bestandsklasse FRE166 (Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig 2,10 m/5 * 3,00 0,00 68)
(1,35) (2,25)
b) beitragsfrei in der Ansparphase 2,10 m/5 * 3,00 0,00 69)
(außer Einmalbeitragsvers. und (1,35) (2,25)
Zuzahlungen)
c) Einmalbeitragsvers. s. Abschnitt 24, s. Abschnitt 24, 0,00 69)
Tabelle 8 Tabelle 9
d) Zuzahlungen - s. Abschnitt 24, 0,00 70)
Tabelle 9
e) Versicherungen gegen laufenden - m/5 * 3,00 -
Beitrag während des Auszahlplans (2,25)
f) Einmalbeitragsvers. während des - s. Abschnitt 24, -
Auszahlplans Tabelle 9
20.1.4 Bestandsklasse FBRE166 (Fondsgebundene Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig 2,10 m/5 * 3,00 0,00 68)
(1,35) (2,25)
b) beitragsfrei in der Ansparphase 2,10 m/5 * 3,00 0,00 69)
(außer Einmalbeitragsvers. und (1,35) (2,25)
Zuzahlungen)
c) Einmalbeitragsvers. 2,10 m/5 * 3,00 0,00 69)
(1,35) (2,25)
d) Zuzahlungen - s. Abschnitt 24, 0,00 70)
Tabelle 9
20.1.5 Bestandsklasse FRE171 (Rechnungszins 0,25%)
a) beitragspflichtig 2,75 m/5 * 3,00 1,00 68)
(2,00) (2,25)
b) beitragsfrei in der Ansparphase 2,75 m/5 * 3,00 0,00 69)
(außer Einmalbeitragsvers. und (2,00) (2,25)
Zuzahlungen)
c) Einmalbeitragsvers. s. Abschnitt 24, s. Abschnitt 24, 0,00 69)
Tabelle 8 Tabelle 9
d) Zuzahlungen - s. Abschnitt 24, 0,00 70)
Tabelle 9
e) Versicherungen gegen laufenden - m/5 * 3,00 -
Beitrag während des Auszahlplans (2,25)
f) Einmalbeitragsvers. während des - s. Abschnitt 24, -
Auszahlplans Tabelle 9
20.1.6 Bestandsklasse FBRE171 (Fondsgebundene Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 0,25%)
a) beitragspflichtig 2,75 m/5 * 3,00 1,00 68)
(2,00) (2,25)
b) beitragsfrei in der Ansparphase 2,75 m/5 * 3,00 0,00 69)
(außer Einmalbeitragsvers. und (2,00) (2,25)
Zuzahlungen)
c) Einmalbeitragsvers. 2,75 m/5 * 3,00 0,00 69)
(2,00) (2,25)
d) Zuzahlungen - s. Abschnitt 24, 0,00 70)
Tabelle 9
Schlussüberschus- santeil in ‰ der Summe 67) aus Ga- rantieguthaben und ggf. Kostenrückstel- lung Risikoüberschussanteil in % des Risikobeitrages für eine ggf. vereinbarte Mindest-Todesfallleistung
20.1.1 Bestandsklasse FRE161 (Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig 6,00 20,00
b) beitragsfrei in der Ansparphase 6,00 20,00
(außer Einmalbeitragsvers. und
Zuzahlungen)
c) Einmalbeitragsvers. 6,00 20,00
d) Zuzahlungen - -
e) Versicherungen gegen laufenden - -
Beitrag während des Auszahlplans
f) Einmalbeitragsvers. während des - -
Auszahlplans
20.1.2 Bestandsklasse FRE165 (Rechnungszins 0,90%)
a) Einmalbeitragsvers. 6,00 20,00
b) Zuzahlungen - -
c) Vers. während des Auszahlplans - -
20.1.3 Bestandsklasse FRE166 (Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig 6,00 20,00
b) beitragsfrei in der Ansparphase 6,00 20,00
(außer Einmalbeitragsvers. und
Zuzahlungen)
c) Einmalbeitragsvers. 6,00 20,00
d) Zuzahlungen - -
e) Versicherungen gegen laufenden - -
Beitrag während des Auszahlplans
f) Einmalbeitragsvers. während des - -
Auszahlplans
20.1.4 Bestandsklasse FBRE166 (Fondsgebundene Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 0,90%)
a) beitragspflichtig 6,00 20,00
b) beitragsfrei in der Ansparphase 6,00 20,00
(außer Einmalbeitragsvers. und
Zuzahlungen)
c) Einmalbeitragsvers. 6,00 20,00
d) Zuzahlungen - -
20.1.5 Bestandsklasse FRE171 (Rechnungszins 0,25%)
a) beitragspflichtig 6,00 20,00
b) beitragsfrei in der Ansparphase 6,00 20,00
(außer Einmalbeitragsvers. und
Zuzahlungen)
c) Einmalbeitragsvers. 6,00 20,00
d) Zuzahlungen - -
e) Versicherungen gegen laufenden - -
Beitrag während des Auszahlplans
f) Einmalbeitragsvers. während des - -
Auszahlplans
20.1.6 Bestandsklasse FBRE171 (Fondsgebundene Basisrentenversicherung)
(Rechnungszins 0,25%)
a) beitragspflichtig 6,00 20,00
b) beitragsfrei in der Ansparphase 6,00 20,00
(außer Einmalbeitragsvers. und
Zuzahlungen)
c) Einmalbeitragsvers. 6,00 20,00
d) Zuzahlungen - -

65) Bemessungsgröße ist die jeweilige Differenz der niedrigsten Minimalwerte des Sicherungsguthabens im Laufe der letzten fünf Versicherungsjahre in Abhängigkeit von der Dauer m. Der Minimalwert im Laufe des Versicherungsjahres ist der niedrigste Wert, den das Sicherungsguthaben zu Beginn der Monate im entsprechenden Versicherungsjahr hatte.
66) Betrachtungszeitraum sind die letzten fünf Versicherungsjahren, d.h. m= 1,2,3,4, 5 Jahre,
67) an den vergangenen Hauptfälligkeiten (ab Ende der Wartezeit)
68) bei jeder Beitragszahlung und zusätzlich ein Betrag von 12 EUR jährlich, der gemäß Zahlweise anteilig bei jeder Beitragszahlung zugeteilt wird.
69) ggf. bei Zahlung des Einmalbeitrages und zusätzlich ein Betrag von 12 EUR jährlich, der bei jeder Entnahme der Stückkosten aus der Kostenrückstellung zugeteilt wird.
70) bei Zahlung der Zuzahlung und zusätzlich ein Beitrag von 12 EUR einmalig, der bei Zahlung der Zuzahlung zugeteilt wird.

Fondsgebundene Rentenversicherungen in der Bestandsklasse FRE166 und FRE171 und fondsgebundene Basisrentenversicherungen in der Bestandsklasse FBRE166 und FBRE171 mit Produktvariante "Flexibel" erhalten zusätzlich fondsspezifische Überschussanteile auf ihr Fondsguthaben gemäß Abschnitt 25.

20 .2 Versicherungen in der Bestandsgruppe E011 (im Rentenbezug)

Siehe Abschnitt 6.2 (Versicherungen im Rentenbezug in der Bestandsgruppe E011)

21. Fondsgebundene Rentenversicherungen in Rahmen von Kollektivverträgen in der Bestandsgruppe FR161 (vor Beginn der Rentenzahlung) bzw. I011 (im Rentenbezug)

Es gelten dieselben Festlegungen wie für Fondsgebundene Rentenversicherungen in Abschnitt 20.

22. Zusatzversicherungen

22.1 Unfall-Zusatzversicherungen

22.1.1 Unfall-Zusatzversicherungen der vor dem 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen

Für Unfall-Zusatzversicherungen der vor dem 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen gilt:

Sofern die Hauptversicherung laufende Überschussanteile erhält:

a) beitragspflichtige Versicherungen: Der überschussberechtigte Jahresbeitrag der Hauptversicherung wird erhöht um den Jahresbeitrag der Zusatzversicherung.

b) beitragsfreie Versicherungen, falls der zugehörige Haupttarif keine Kleinlebensversicherung ist: Sie erhalten laufende Überschussanteile in Prozent des Deckungskapitals zum Zuteilungstermin. Der Prozentsatz stimmt mit dem der Hauptversicherung überein.

c) beitragsfreie Versicherungen, falls der zugehörige Haupttarif eine Kleinlebensversicherung nach Tarif TV, KSTV, RWS, K3, TK, TLK, KL1, KL2 oder KL5 ist: Sie erhalten laufende Überschussanteile in Promille der Versicherungssumme. Der Promillesatz stimmt mit dem der Hauptversicherung überein.

Bei Risikoversicherungen mit Todesfallbonus wird dieser um 5,00% der jeweiligen Zusatz-Versicherungssumme erhöht.

22.1.2 Unfall-Zusatzversicherungen der ab dem 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen

Unfall-Zusatzversicherungen der ab 01.07.2000 eingeführten Tarifgenerationen sind nicht am Überschuss beteiligt.

22.2 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

22.2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen im Abrechnungsverband D

Risikoüberschussanteil in % des überschussberechtigten Beitrages 71)72) Zinsüberschussanteil in % des De- ckungskapitals zum Zuteilungs termin Rentensteigerungssatz in % der erreichten Rente
22.2.1.1 (Rechnungszins 3,00%)
a) für Aktive (beitragspflichtig) 25 - -
b) für Aktive (beitragsfrei) - 0,00 -
c) für Rentner ohne Rentenerhöhung - 0,00 -
22.2.1.2 (Rechnungszins 3,50%)
a) für Aktive (beitragspflichtig) 25 - -
b) für Aktive (beitragsfrei) - 0,00 -
c) für Rentner ohne Rentenerhöhung - 0,00 -
d) für Rentner mit Bonusrente - - 0,00

Bei übereinstimmender Leistungs- und Versicherungsdauer erhalten beitragspflichtige Versicherungen mit Rechnungszins 3,5% bei Ablauf der Versicherungsdauer einen Schlussüberschussanteil von 50,00% des überschussberechtigten Jahresbeitrages.

71) Je nach Wahl des Überschussbeteiligungssystems entweder als Sofortrabatt gewährt oder verzinslich angesammelt.
72) Der überschussberechtigte Beitrag ist bei Tarifen mit einem Rechnungszins von 3,0% der jährliche Beitrag einschließlich Risikozuschlägen. Bei den übrigen Tarifen ist der überschussberechtigte Beitrag der Tarifbeitrag für die vereinbarte Zahlungsweise einschließlich Berufs- und Risikozuschlägen.

22.2.2 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen in der Bestandsgruppe D011

Risikoüberschussanteil für Männer in % des überschussberechtigten Beitrages 73) Risikoüberschussanteil für Frauen in % des überschussberechtigten Beitrages 73) Zinsüberschussanteil in % des Deckungskapi- tals Bonusrente in % der erreich- ten Rente
22.2.2.1 Bestandsklasse D061 (Rechnungszins 3,25%)
a) für Aktive (beitragspflichtig) 20 74) 10 74) - -
b) für Aktive (beitragsfrei) und Versicherungen in der Karenzzeit - - 0,00 75) -
c) für Rentner ohne Rentenerhöhung - - 0,00 76) -
d) für Rentner mit Bonusrente - - - 0,00
22.2.2.2 Bestandsklasse D071 (Rechnungszins 2,75%)
a) für Aktive (beitragspflichtig) 10 77) 10 77) - -
b) für Aktive (beitragsfrei) und Versicherungen in der Karenzzeit - - 0,25 -
(0,00) 75)
c) für Rentner ohne Rentenerhöhung - - 0,25 -
(0,00) 76)
d) für Rentner mit Bonusrente - - - 0,25
(0,00)
22.2.2.3 Bestandsklasse D101 (Rechnungszins 2,25%)
a) für Aktive (beitragspflichtig) 14 77) 14 77) - -
b) für Aktive (beitragsfrei) und Versicherungen in der Karenzzeit - - 0,75 -
(0,00) 75)
c) für Rentner ohne Rentenerhöhung - - 0,75 -
(0,00) 76)
d) für Rentner mit Bonusrente - - - 0,75
(0,00)
22.2.2.4 Bestandsklasse D111 (Rechnungszins 2,25%)
a) für Aktive (beitragspflichtig) 18 77) 18 77) - -
b) für Aktive (beitragsfrei) und Versicherungen in der Karenzzeit - - 0,75 -
(0,00) 75)
c) für Rentner ohne Rentenerhöhung - - 0,75 -
(0,00) 76)
d) für Rentner mit Bonusrente - - - 0,75
(0,00)
22.2.2.5 Bestandsklasse D131 (Rechnungszins 1,75%)
a) für Aktive(beitragspflichtig) 23 77) 23 77) - -
b) für Aktive (beitragsfrei) und Versicherungen in der Karenzzeit - - 1,25 -
(0,50) 75)
c) für Rentner ohne Rentenerhöhung - - 1,25 -
(0,50) 76)
d) für Rentner mit Bonusrente - - - 1,25
(0,50)
22.2.2.6 Bestandsklasse D141 (Rechnungszins 1,75%)
a) für Aktive (beitragspflichtig) 23 77) 23 77) - -
b) für Aktive (beitragsfrei) und Versicherungen in der Karenzzeit - - 1,25 -
(0,50) 75)
c) für Rentner ohne Rentenerhöhung - - 1,25 -
(0,50) 76)
d) für Rentner mit Bonusrente - - - 1,25
(0,50)
22.2.2.7 Bestandsklasse D151 (Rechnungszins 1,25%)
a) für Aktive (beitragspflichtig) 23 77) 23 77) - -
b) für Aktive (beitragsfrei) und Versicherungen in der Karenzzeit - - 1,75 -
(1,00) 75)
c) für Rentner ohne Rentenerhöhung - - 1,75 -
(1,00) 76)
d) für Rentner mit Bonusrente - - - 1,75
(1,00)
22.2.2.8 Bestandsklasse D161 (Rechnungszins 0,90%)
a) für Aktive (beitragspflichtig) 25 77) 25 77) - -
b) für Aktive (beitragsfrei) und Versicherungen in der Karenzzeit - - 2,10 -
(1,35) 75)
c) für Rentner ohne Rentenerhöhung - - 2,10 -
(1,35) 76)
d) für Rentner mit Bonusrente - - - 2,10
(1,35)
22.2.2.9 Bestandsklasse D171 (Rechnungszins 0,25%)
a) für Aktive (beitragspflichtig) 30 77) 30 77) - -
b) für Aktive (beitragsfrei) - - 2,75 -
(2,00) 75)
c) für Rentner ohne Rentenerhöhung - - 2,75 -
(2,00) 76)
d) für Rentner mit Bonusrente - - - 2,75
(2,00)

73) Der überschussberechtigte Beitrag ist der Tarifbeitrag für die vereinbarte Zahlungsweise einschließlich Berufs- und Risikozuschlägen.
74) Je nach Wahl des Überschussbeteiligungssystems entweder als Beitragsverrechnung (Sofortrabatt) gewährt, verzinslich angesammelt oder zur Erhöhung der Leistung aus der Hauptversicherung verwendet.
75) Bezugsgröße ist das Deckungskapital zu Beginn des Versicherungsjahres.
76) Bezugsgröße ist das Deckungskapital zum Zuteilungstermin.
77) Je nach Wahl des Überschussbeteiligungssystems entweder als Beitragsverrechnung (Sofortrabatt) gewährt, verzinslich angesammelt, in einem Fonds angelegt oder zur Erhöhung der Leistung aus der Hauptversicherung verwendet.

22.3 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen in den Bestandsgruppen I011 bzw. C011

Es gelten dieselben Festlegungen wie für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen in der Bestandsgruppe D011 (s. Abschnitt 20.2.2).

22.4 Risiko-Zusatzversicherungen

Risiko-Zusatzversicherungen sind wie Risikoversicherungen am Überschuss beteiligt (s. Abschnitt 4).

22.5 Risiko-Zusatzversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen

Risiko-Zusatzversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen sind wie Risikoversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen am Überschuss beteiligt (s. Abschnitt 5).

22.6 Hinterbliebenenrenten- und Ehegattenrenten-Zusatzversicherungen

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen sind wie Rentenversicherungen am Überschuss beteiligt (s. Abschnitt 6).

Ehegattenrenten-Zusatzversicherungen sind wie Basisrentenversicherungen am Überschuss beteiligt (s. Abschnitt 6).

22.7 Hinterbliebenenrenten- und Ehegattenrenten-Zusatzversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen sind wie Rentenversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen am Überschuss beteiligt (s. Abschnitt 7).

Ehegattenrenten-Zusatzversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen sind wie Basisrentenversicherungen im Rahmen von Kollektivverträgen am Überschuss beteiligt (s. Abschnitt 7).

23. Frauen-Zusatzüberschussanteil

Beitragspflichtige Großlebens-, Risiko- und Vermögensbildungsversicherungen nach Alttarifen auf das Leben weiblicher Personen mit Zugang ab dem 01.01.1978 erhielten gegenüber gleichartigen Versicherungen auf das Leben männlicher Personen ein um drei Jahre reduziertes Eintrittsalter; gleichartige Versicherungen auf das Leben weiblicher Personen mit früherem Beginn ohne Altersreduzierung erhalten zum Ausgleich einen zusätzlichen Risikoüberschussanteil (Frauen-Zusatzüberschussanteil) in Prozent des überschussberechtigten Jahresbeitrages:

23.1 Großlebensversicherungen

Tabelle 1 Tarife K1, K2, K7, GK1, GK2
Eintrittsalter Beitragszahlungsdauer
bis 15 16-30 31-45 46-60 ab 61
bis 15 - - - 0,9894 3,9576
16-30 - - 0,9894 3,9576 3,9576
31-45 1,9788 6,9258 6,9258 -
46-60 1,9788 7,9152 7,9152 - -
61-70 4,9470 7,9152 - - -
Tabelle 2 Tarife K3, K8, GK3
Eintrittsalter Beitragszahlungsdauer
bis 15 16-30 31-45 46-60 ab 61
bis 15 3,9576 3,9576 2,9682 2,9682 3,9576
16-30 3,9576 3,9576 4,9470 4,9470 4,9470
31-45 5,9364 6,9258 7,9152 7,9152 -
46-60 5,9364 9,8940 9,8940 - -
61-70 7,9152 10,8834 - - -

24. Zinsüberschussanteile und Ansammlungsüberschussanteile bei Einmalbeitragstarifen in den Bestandsgruppen B011 und C011 bzw. E011,I011 und FR161

Für (nicht steuerlich geförderte) Versicherungen nach Einmalbeitragstarifen in den Bestandsgruppen B011 und C011 während der Versicherungsdauer bzw. E011,I011 und FR161 während der Aufschubzeit gelten in den angegebenen Bestandsklassen für die Gewährung von Zinsüberschussanteilen und Ansammlungsüberschussanteilen die im Folgenden aufgeführten Überschussanteilsätze. Diese sind bei kapitalbildenden Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter von der vereinbarten Versicherungsdauer, bei Rentenversicherungen von der vereinbarten Aufschubzeit abhängig. Die Versicherungen erhalten folgende Zinsüberschussanteile in % des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres bzw. Ansammlungsüberschussanteile in % des Guthabens zu Beginn des Versicherungsjahres:

24.1 Kapitalbildende Lebensversicherungen mit überwiegendem Todesfallcharakter in den Bestandsgruppen B011 und C011

Tabelle 4 Bestandsgruppe B011

Bestandsklasse vereinbarte Versicherungsdauer
in Jahren
1 2 3 4 5 6
Bestandsklasse B071 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Rechnungszins 2,75%)
Bestandsklassen B101, B111 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Rechnungszins 2,25%)
Bestandsklassen B131, B141 0,00 0,00 0,05 0,20 0,35 0,50
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
(Rechnungszins 1,75%)
Bestandsklasse B151 0,25 0,40 0,55 0,70 0,85 1,00
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,10) (0,25)
(Rechnungszins 1,25%)
Bestandsklasse B161 0,60 0,75 0,90 1,05 1,20 1,35
(0,00) (0,00) (0,15) (0,30) (0,45) (0,60)
(Rechnungszins 0,90%)
Bestandsklasse B171 1,25 1,40 1,55 1,70 1,85 2,00
(0,50) (0,65) (0,80) (0,95) (1,10) (1,25)
(Rechnungszins 0,25%)
Bestandsklasse vereinbarte Versicherungsdauer
in Jahren
7 8 9 10 ab 11
Bestandsklasse B071 0,00 0,00 0,00 0,10 0,25
(0,00) (0,00)
(Rechnungszins 2,75%)
Bestandsklassen B101, B111 0,15 0,30 0,45 0,60 0,75
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
(Rechnungszins 2,25%)
Bestandsklassen B131, B141 0,65 0,80 0,95 1,10 1,25
(0,00) (0,05) (0,20) (0,35) (0,50)
(Rechnungszins 1,75%)
Bestandsklasse B151 1,15 1,30 1,45 1,60 1,75
(0,40) (0,55) (0,70) (0,85) (1,00)
(Rechnungszins 1,25%)
Bestandsklasse B161 1,50 1,65 1,80 1,95 2,10
(0,75) (0,90) (1,05) (1,20) (1,35)
(Rechnungszins 0,90%)
Bestandsklasse B171 2,15 2,30 2,45 2,60 2,75
(1,40) (1,55) (1,70) (1,85) (2,00)
(Rechnungszins 0,25%)

Tabelle 5 Bestandsgruppe C011

Bestandsklasse vereinbarte Versicherungsdauer
in Jahren
1 2 3 4 5 6
Bestandsklasse C071 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Rechnungszins 2,75%)
Bestandsklassen C101, C111 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Rechnungszins 2,25%)
Bestandsklassen C131, C141 0,00 0,00 0,05 0,20 0,35 0,50
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
(Rechnungszins 1,75%)
Bestandsklasse C151 0,25 0,40 0,55 0,70 0,85 1,00
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,10) (0,25)
(Rechnungszins 1,25%)
Bestandsklasse C161 0,60 0,75 0,90 1,05 1,20 1,35
(0,00) (0,00) (0,15) (0,30) (0,45) (0,60)
(Rechnungszins 0,90%)
Bestandsklasse C171 1,25 1,40 1,55 1,70 1,85 2,00
(0,50) (0,65) (0,80) (0,95) (1,10) (1,25)
(Rechnungszins 0,25%)
Bestandsklasse vereinbarte Versicherungsdauer
in Jahren
7 8 9 10 ab 11
Bestandsklasse C071 0,00 0,00 0,00 0,10 0,25
(0,00) (0,00)
(Rechnungszins 2,75%)
Bestandsklassen C101, C111 0,15 0,30 0,45 0,60 0,75
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
(Rechnungszins 2,25%)
Bestandsklassen C131, C141 0,65 0,80 0,95 1,10 1,25
(0,00) (0,05) (0,20) (0,35) (0,50)
(Rechnungszins 1,75%)
Bestandsklasse C151 1,15 1,30 1,45 1,60 1,75
(0,40) (0,55) (0,70) (0,85) (1,00)
(Rechnungszins 1,25%)
Bestandsklasse C161 1,50 1,65 1,80 1,95 2,10
(0,75) (0,90) (1,05) (1,20) (1,35)
(Rechnungszins 0,90%)
Bestandsklasse C171 2,15 2,30 2,45 2,60 2,75
(1,40) (1,55 (1,70) (1,85) (2,00)
(Rechnungszins 0,25%)

24.2 Rentenversicherungen in den Bestandsgruppen E011, I011 und FR161

Tabelle 6 Bestandsgruppe E011

Bestandsklasse vereinbarte Aufschubzeit
in Jahren
1 2 3 4 5 6
Bestandsklassen E071, E081 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Rechnungszins 2,75%)
Bestandsklassen E101, E111 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Rechnungszins 2,25%)
Bestandsklassen E131, E141 0,00 0,00 0,05 0,20 0,35 0,50
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
(Rechnungszins 1,75%)
Bestandsklasse E151 0,25 0,40 0,55 0,70 0,85 1,00
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,10) (0,25)
(Rechnungszins 1,25%)
Bestandsklasse E161, 0,60 0,75 0,90 1,05 1,20 1,35
(0,00) (0,00) (0,15) (0,30) (0,45) (0,60)
(Rechnungszins 0,90%)
Bestandsklasse E171 1,25 1,40 1,55 1,70 1,85 2,00
(0,50) (0,65) (0,80) (0,95) (1,10) (1,25)
(Rechnungszins 0,25%)
Bestandsklassen EM111, EM131, 1,50 1,65 1,80 1,95 2,10 2,25
EM141, EM151, EM161, EM171 (0,75) (0,90) (1,05) (1,20) (1,35) (1,50)
(Rechnungszins 0,00%)
Bestandsklasse vereinbarte Aufschubzeit
in Jahren
7 8 9 10 ab 11
Bestandsklassen E071, E081 0,00 0,00 0,00 0,10 0,25
(0,00) (0,00)
(Rechnungszins 2,75%)
Bestandsklassen E101, E111 0,15 0,30 0,45 0,60 0,75
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
(Rechnungszins 2,25%)
Bestandsklassen E131, E141 0,65 0,80 0,95 1,10 1,25
(0,00) (0,05) (0,20) (0,35) (0,50)
(Rechnungszins 1,75%)
Bestandsklasse E151 1,15 1,30 1,45 1,60 1,75
(0,40) (0,55) (0,70) (0,85) (1,00)
(Rechnungszins 1,25%)
Bestandsklasse E161, 1,50 1,65 1,80 1,95 2,10
(0,75) (0,90) (1,05) (1,20) (1,35)
(Rechnungszins 0,90%)
Bestandsklasse E171 2,15 2,30 2,45 2,60 2,75
(1,40) (1,55) (1,70) (1,85) (2,00)
(Rechnungszins 0,25%)
Bestandsklassen EM111, EM131, 2,40 2,55 2,70 2,85 3,00
EM141, EM151, EM161, EM171 (1,65) (1,80) (1,95) (2,10) (2,25)
(Rechnungszins 0,00%)

Tabelle 7 Bestandsgruppe I011

Bestandsklasse vereinbarte Aufschubzeit
in Jahren
1 2 3 4 5 6
Bestandsklassen I071,I081 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Rechnungszins 2,75%)
Bestandsklassen I101,I111 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Rechnungszins 2,25%)
Bestandsklassen I131,I141 0,00 0,00 0,05 0,20 0,35 0,50
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
(Rechnungszins 1,75%)
Bestandsklasse I151 0,25 0,40 0,55 0,70 0,85 1,00
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,10) (0,25)
(Rechnungszins 1,25%)
Bestandsklasse I161 0,60 0,75 0,90 1,05 1,20 1,35
(0,00) (0,00) (0,15) (0,30) (0,45) (0,60)
(Rechnungszins 0,90%)
Bestandsklasse I171 1,25 1,40 1,55 1,70 1,85 2,00
(0,50) (0,65) (0,80) (0,95) (1,10) (1,25)
(Rechnungszins 0,25%)
Bestandsklassen IM111, IM131, 1,50 1,65 1,80 1,95 2,10 2,25
IM141, IM151, IM161, IM171 (0,75) (0,90) (1,05) (1,20) (1,35) (1,50)
(Rechnungszins 0,00%)
Bestandsklasse vereinbarte Aufschubzeit
in Jahren
7 8 9 10 ab 11
Bestandsklassen I071,I081 0,00 0,00 0,00 0,10 0,25
(0,00) (0,00)
(Rechnungszins 2,75%)
Bestandsklassen I101,I111 0,15 0,30 0,45 0,60 0,75
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
(Rechnungszins 2,25%)
Bestandsklassen I131,I141 0,65 0,80 0,95 1,10 1,25
(0,00) (0,05) (0,20) (0,35) (0,50)
(Rechnungszins 1,75%)
Bestandsklasse I151 1,15 1,30 1,45 1,60 1,75
(0,40) (0,55) (0,70) (0,85) (1,00)
(Rechnungszins 1,25%)
Bestandsklasse I161 1,50 1,65 1,80 1,95 2,10
(0,75) (0,90) (1,05) (1,20) (1,35)
(Rechnungszins 0,90%)
Bestandsklasse I171 2,15 2,30 245 2,60 2,75
(1,40) (1,55) (1,70) (1,85) (2,00)
(Rechnungszins 0,25%)
Bestandsklassen IM111, IM131, 240 2,55 2,70 2,85 3,00
IM141, IM151, IM161, IM171 (1,65) (1,80) (1,95) (2,10) (2,25)
(Rechnungszins 0,00%)

Tabelle 8 Bestandsgruppe FR161 (Zinsüberschussanteile in % des Garantieguthabens und ggf. der Kostenrückstellung)

Bestandsklasse vereinbarte Versicherungsdauer
in Jahren
1 2 3 4 5 6
Bestandsklasse FRE161, FRK161, 0,60 0,75 0,90 1,05 1,20 1,35
FRE165, FRK165, FRE166, (0,00) (0,00) (0,15) (0,30) (0,45) (0,60)
FRK166
(Rechnungszins 0,90%)
Bestandsklasse FRE171, FRK171 1,25 1,40 1,55 1,70 1,85 2,00
(0,50) (0,65) (0,80) (0,95) (1,10) (1,25)
(Rechnungszins 0,25%)
Bestandsklasse vereinbarte Versicherungsdauer
in Jahren
7 8 9 10 ab 11
Bestandsklasse FRE161, FRK161, 1,50 1,65 1,80 1,95 2,10
FRE165, FRK165, FRE166, (0,75) (0,90) (1,05) (1,20) (1,35)
FRK166
(Rechnungszins 0,90%)
Bestandsklasse FRE171, FRK171 2,15 2,30 2,45 2,60 2,75
(1,40) (1,55) (1,70) (1,85) (2,00)
(Rechnungszins 0,25%)

Tabelle 9 Bestandsgruppe FR161 (Zinsüberschussanteile in % des Sicherungsguthabens 7 8 › in Abhängigkeit von der Dauer m 7 9 ›)

Bestandsklasse vereinbarte Versicherungsdauer
in Jahren
1 2 3 4 5 6
Bestandsklasse FRE161, FRK161, FRE165, FRK165, FRE166, FRK166, FBRE166, FBRK166 m/5 * 1,50 (m/5 * 0,75) m/5 * 1,65 (m/5 * 0,90) m/5 * 1,80 (m/5 * 1,05) m/5 * 1,95 (m/5 * 1,20) m/5 * 2,10 (m/5 * 1,35) m/5 * 2,25 (m/5 * 1,50)
(Rechnungszins 0,90%)
Bestandsklasse FRE171, FRK171, FBRE171, FBREK171 m/5 * 1,50 (m/5 * 0,75) m/5 * 1,65 (m/5 * 0,90) m/5 * 1,80 (m/5 * 1,05) m/5 * 1,95 (m/5 * 1,20) m/5 * 2,10 (m/5 * 1,35) m/5 * 2,25 (m/5 * 1,50)
(Rechnungszins 0,25%)
Bestandsklasse vereinbarte Versicherungsdauer
in Jahren
7 8 9 10 ab 11
Bestandsklasse FRE161, FRK161, FRE165, FRK165, FRE166, FRK166, FBRE166, FBRK166 m/5 * 2,40 (m/5 * 1,65) m/5 * 2,55 (m/5 * 1,80) m/5 * 2,70 (m/5 * 1,95) m/5 * 2,85 (m/5 * 2,10) m/5 * 3,00 (m/5 * 2,25)
(Rechnungszins 0,90%)
Bestandsklasse FRE171, FRK171, FBRE171, FBREK171 m/5 * 2,40 (m/5 * 1,65) m/5 * 2,55 (m/5 * 1,80) m/5 * 2,70 (m/5 * 1,95) m/5 * 2,85 (m/5 * 2,10) m/5 * 3,00 (m/5 * 2,25)
(Rechnungszins 0,25%)

78) Bemessungsgröße ist die jeweilige Differenz der niedrigsten Minimalwerte des Sicherungsguthabens im Laufe der letzten fünf Versicherungsjahre in Abhängigkeit von der Dauer m. Der Minimalwert im Laufe des Versicherungsjahres ist der niedrigste Wert, den das Sicherungsguthaben zu Beginn der Monate im entsprechenden Versicherungsjahr hatte.
79) Betrachtungszeitraum sind die letzten fünf Versicherungsjahren, d.h. m = 1,2,3,4, 5 Jahre,

25. Überschussanteile auf das Fondsguthaben

Fondsgebundene Rentenversicherungen in den Bestandsklassen FRE166, FRK166, FRE171 und FRK171 und fondsgebundene Basisrentenversicherungen in den Bestandsklassen FBRE166, FBRK166, FBRE171 und FBRK171 mit vertraglich vereinbarter Variante"Flexibel" erhalten die im Folgenden aufgeführten fondsabhängigen Kostenüberschussanteile auf ihr im betreffenden Fonds vorhandenes Fondsguthaben:

Name des Fonds ISIN Kostenüberschussanteil in % des vorhandenen Fondsguthabens 80)
Templeton Growth (Euro) Fund LU0114760746 0,50
Fidelity European Growth Fund LU0048578792 0,40
DWS Deutschland DE0008490962 0,14
iShares Core DAX® UCITS ETF DE0005933931 0,00
iShares Core EURO STOXX 50 UCITS ETF IE00B53L3W79 0,00
iShares Core S&P 500 UCITS ETF IE00B5BMR087 0,00
iShares Core MSCI Japan INI UCITS ETF IE00B4L5YX21 0,00
iShares Core MSCI Pacific ex.Japan UCITS ETF IE00B52MJY50 0,00
iShares Core MSCI World UCITS ETF IE00B4L5Y983 0,00
iShares Core MSCI Emerging Markets IMI UCITS ETF IE00BKM4GZ66 0,00
iShares MDAX UCITS ETF DE0005933923 0,00
iShares TecDAX UCITS ETF DE0005933972 0,00
iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF DE0002635307 0,00
iShares NASDAQ-lOO UCITS ETF DE000A0F5UF5 0,00
iShares Dow Jones China Offshore 50 UCITS ETF DE000A0F5UE8 0,00
iShares European Property Yield UCITS ETF IE00B0M63284 0,00
iShares Developed Markets Property Yield UCITS ETF IE00B1FZS350 0,00
iShares STOXX Europe 600 Health Care UCITS ETF DE000A0Q4R36 0,00
iShares Edge MSCI World Minimum Volatility UCITS ETF IE00B8FHGS14 0,00
iShares Edge MSCI Europe Minimum Volatility UCITS ETF IE00B86MWN23 0,00
iShares Edge S&P 500 Minimum Volatility UCITS ETF IE00B6SPMN59 0,00
iShares Edge MSCI Emerging Markets Minimum Volatility UCITS ETF IE00B8KGV557 0,00
iShares DivDAX UCITS ETF DE0002635273 0,00
iShares EURO STOXX Select Dividend 30 UCITS ETF DE0002635281 0,00
iShares STOXX Global Select Dividend 100 UCITS ETF DE000A0F5UH1 0,00
DWS ARERO - Der Weltfonds LU0360863863 0,00
iShares Core € Govt Bond UCITS ETF IE00B4WXJJ64 0,00
iShares eb.rexx® Government Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF (DE) DE0006289473 0,00
Flossbach von Storch - Multiple Opportunities II - R 81) LU0952573482 0,20
DWS Top Dividende LD DE0009848119 0,14
Carmignac Investissement A EUR acc 81) FR0010148981 0,50
ÖkoWorld ÖkoVision Classic C 81) LU0061928585 0,20
Carmignac Patrimoine A EUR acc 81) FR0010135103 0,50
iShares MSCI World SRI UCITS ETF IE00BYX2JD69 0,00
iShares MSCI EM SRI UCITS ETF IE00BYVJRP78 0,00
ACATIS - GANÉ VALUE EVENT FONDS Ul A 81) DE000A0X7541 0,27
BMIP Conservative A2 LU1733247073 0,33
BGF World Gold Fund A2 LU0055631609 0,59
Amundi U.S. Pioneer Fund A EUR 81) LU1883872332 0,42
ACATIS Gané Value Event Fonds X (TF) 81) DE000A2H7NC9 0,00
Blackrock Managed Index Portfolios Conservative D5 Fonds LU1733247313 0,00
BANTLEON (WARBURG) Global Challenges Index FondsD DE000A1T7561 0,30
WARBURG Portfolio Konservativ DE000A12BTP6 0,10
Nordea Global Climate and Social Impact LU2355687133 0,00
Rize Environmental Impact 100 ETF IE00BLRPRR04 0,00
BANTLEON Global Challenges Index Fonds DE000A0LGNP3 0,00

80) Bemessungsgröße ist das mittlere Fondsguthaben (vor Fondskostenentnahme und vor Überschusszuteilung), das im vorletzten Vertragsjahr im betreffenden Fonds vorhanden war.
81) Nicht für Fondsgebundene Basisrentenversicherungen in den Bestandsklassen FBRE166 bzw. FBRK166 und FBRE171 bzw. FBRK171.

C. Regelungen zur Direktgutschrift

In den vorstehend deklarierten Überschussanteilsätzen für kapitalbildende Versicherungen (d.h., alle Versicherungen, ausgenommen Risiko-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Bausparrisiko-, Pflegerenten-, Erwerbsunfähigkeitsrenten- und Zusatzversicherungen) ist eine Direktgutschrift enthalten. Diese beträgt 0,00% des maßgeblichen Deckungskapitals gemäß Abschnitt B.

Gewinnverwendungsbeschluss

Auf ihrer Sitzung am 23.05.2024 hat die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2023 in Höhe von T€ 2.200 wie folgt entschieden:

Einstellung in andere Gewinnrücklagen T€ 1.600
Vortrag auf neue Rechnung T€ 600
T€ 2.200

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