Stammdaten

Register
Amtsgericht Lüneburg HRB 2398
Eingetragen
25.9.2002
Branche
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und GewürzenGroßhandel mit TextilienGroßhandel mit Tabakwaren
Gegenstand
die Vermögensverwaltung und der Einzelhandel mit Teewaren

Historie

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Management

NameRolle
Eckhard Bauss
seit 15.9.2022
Liquidator

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eba GmbH

Bardowick

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 2.900.976,13 1.439.521,13
I. Sachanlagen 1.188.476,13 1.227.021,13
II. Finanzanlagen 1.712.500,00 212.500,00
B. Umlaufvermögen 9.399.178,85 15.429.293,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.670.861,77 3.841.838,16
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.728.317,08 11.587.455,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.376,30 1.358,25
Summe Aktiva 12.301.531,28 16.870.172,78

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 10.972.608,72 16.717.266,85
I. gezeichnetes Kapital 76.400,00 76.400,00
II. Kapitalrücklage 11.452,90 11.452,90
III. Gewinnvortrag 7.129.413,95 1.653.616,51
IV. Jahresüberschuss 3.755.341,87 14.975.797,44
B. Rückstellungen 1.080,00 1.080,00
C. Verbindlichkeiten 127.842,56 151.825,93
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.842,56 26.825,93
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.200.000,00 0,00
Summe Passiva 12.301.531,28 16.870.172,78

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31.12.2016

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt, soweit dem steuerrechtliche Vorschriften nicht entgegenstanden. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, durch die die tatsächlichen Verhältnisse nicht wiedergegeben werden, liegen nicht vor.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 Abs. 2 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 Satz 2 HGB werden in Anspruch genommen.

1. Gliederung

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen Vorgaben nach § 266 und § 275 HGB. Abweichungen zur Gliederung des Vorjahres existieren nicht.

Die Vorjahresbeträge der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des aktuellen Wirtschaftsjahres vergleichbar. Erläuternde Angaben sind nicht zu machen.

2. Bilanzierung

Der Jahresabschluss beinhaltet sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit dieses gesetzlich vorgesehen ist. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB sind Posten der Bilanzseiten, Aufwendungen und Erträge, sowie Grundstücksrechte mit Grundstückslasten nicht verrechnet worden.

Die Bilanz ist vor Berücksichtigung der Verwendung des vorläufigen Jahresergebnisses aufgestellt worden. Eine Gewinnausschüttung erfolgte für das Jahr 2016 bis zum Stichtag 07.04.2017 nicht.

In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände ausgewiesen, welche dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind.

Angaben zu den in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnissen sind nachstehend wie folgt gesondert angegeben.

Haftungsverhältnisse gem . § 251 HGB bestehen in Form einer Bürgschaft für Firma Phalanx Specialities GmbH in Höhe von 2.000.000,00 Euro.

3. Bewertungsmethoden

Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung und der Einzelbewertung vollzogen.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorgaben durch die amtlichen Abschreibungs-Tabellen. Steuerrechtlich zulässige Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nach § 253 Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 HGB sind nicht erfolgt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden eventuell erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen wurden dagegen in der Steuerbilanz zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Einbeziehung eines Disagios in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten i.S. v. § 250 Abs. 3 HGB ist nicht erfolgt.

Es existieren keine Verpflichtungen für laufende Pensionen, Anwartschaften, mittelbare Pensionen und Ähnliches. Eine Rückstellung wurde daher nicht gebildet.

II. Handelsrechtliche Erläuterungen zu den Bilanzposten

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

1. Aktiva

Es existiert kein Ansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts. Eine Aktivierung ist daher nicht erfolgt.

Beteiligungen an Unternehmen mit einer Beteiligung von 20 % der Anteile existieren wie folgt:

Gesellschaft Anteil
in %
EURO
Firma Sunvit GmbH, Bardowick 75,00 187.500,00
Phalanx Specialities GmbH 100,00 25.000,00

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind nur solche vor dem Bilanzstichtag geleisteten Anzahlungen aktiviert worden, die Aufwand für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

2. Passiva

Es existieren keine Verpflichtungen für laufende Pensionen, Anwartschaften, mittelbare Pensionen und Ähnliches. Eine Rückstellung wurde daher nicht gebildet.

Aufwandsrückstellungen i.S. v. § 249 Abs. 2 HGB wurden hinsichtlich zu erwartender Steuernachzahlungen für Gewerbesteuer sowie für Abschlusskosten gebildet.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden im Geschäftsjahr in Höhe von 0,00 Euro.

IV. Weitere Informationen (Pflichtangaben)

- § 285 Nr. 10 i.V. m. § 288 HGB

Geschäftsführungsberechtigt ist der Geschäftsführer Herr Eckhard Bauss (alleinvertretungsberechtigt). Herr Bauss ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

- § 285 Nr. 14 i.V.m. § 288 HGB

Ein Konzernabschluss existiert nicht.

 

Bardowick, den 07. April 2017

Geschäftsführer Eckhard Bauss

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