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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thaddeus Weed seit 4.8.2023 | Geschäftsführer |
John Chang seit 4.8.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sprint International Holding LLC | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SprintLink Germany GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023I. Allgemeines Der Jahresabschluss der SprintLink Germany GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Am 6. September 2022 schlossen die Muttergesellschaft der SprintLink Germany GmbH, die Sprint Communications LLC und die Cogent Communications Holdings, Inc. ("Cogent") einen Kaufvertrag über Geschäftsanteile (der "Kaufvertrag"), gemäß dem Cogent das US-amerikanische Langstrecken- Glasfasernetz von T-Mobile Wireline (einschließlich der Erweiterungen außerhalb der USA) (das "Geschäft") erwerben wird. Die Transaktion wurde am 1. Mai 2023 abgeschlossen und ab diesem Datum wurde Cogent die Konzernmuttergesellschaft. Die Aufträge und Vermögenswerte der Sprint-Gruppe, die Geschäfte mit staatlichen Institutionen betreffen ( "SFO Vermögenswerte"), waren nicht Teil der von Cogent erworbenen Geschäftsanteile. Am 7. April 2023 wurden daher TEUR 7.588 an Anlagevermögen und TEUR 4.464 an aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von der SprintLink Germany GmbH an eine T-Mobile-Gesellschaft verkauft, um die Bedingungen der Cogent-Transaktion zu erfüllen. Der Verkauf des Anlagevermögens und der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zu Buchwerten. Die Gesellschaft hat außerdem eine Ausschüttung an den Gesellschafter in Höhe des Veräußerungspreises vorgenommen. Die Verbindlichkeit aus der Ausschüttung wurde beglichen, indem die Forderung aus dem Verkauf der SFO Vermögenswert an den Gesellschafter übertragen wurde. Das Unternehmen beabsichtigt, sich im letzten Quartal 2024 aufzulösen. Die Gesellschaft geht nicht mehr von der Unternehmensfortführung aus. Die Gesellschaft geht davon aus, dass das Vermögen bis Ende 2024 liquidiert und die Schulden bis Ende 2024 beglichen werden. Die Gesellschaft wird voraussichtlich noch in 2024 die rechtlichen Schritte einleiten, um die Gesellschaft zu liquidieren. Die Jahresabschlusserstellung erfolgt unter Abkehr der Annahme der Fortführung der Geschäftstätigkeit. Dies hat, bezogen auf die in der Bilanz enthalten Aktiva und Passiva, nicht zu einer Änderung der Bilanzierung - und Bewertungsmethoden geführt. Die Gesellschaft ist nach § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen werden teilweise in Anspruch genommen. Die SprintLink Germany GmbH mit Sitz in München wird im Handelsregister beim Amtsgericht in München unter der Nummer HRB 269203 geführt. Die laufende Buchführung der Gesellschaft erfolgt in Euro. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses verwendet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Wertberechtigungen berücksichtigt. Auf fremde Währungen lautende Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Anschaffungskosten angesetzt, wenn diese tiefer sind. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten keine Forderungen gegen Gesellschafter. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Guthaben werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Anschaffungskosten angesetzt, wenn diese höher sind. Erläuterungen zur Bilanz III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Bezüglich der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den separat dargestellten Anlagespiegel (vgl. Anlage zum Anhang) verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert TEUR 25. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für Personalkosten (TEUR 2.014; Vorjahr TEUR 804) und Drohverluste (TEUR 20; Vorjahr TEUR 0) gebildet. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Gesellschaftern. IV. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Die sonstigen betriebliche Erträge beinhalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 2 (im Vorjahr TEUR 561). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 233 enthalten (im Vorjahr TEUR 17). V. Sonstige Angaben Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt 2023 waren 8 (Vorjahr 12), (8 technische Mitarbeiter (Vorjahr 9), 0 Mitarbeiter Vertrieb und Support (Vorjahr 3)) Mitarbeiter beschäftigt. Geschäftsführung Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren:
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsbevollmächtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführer erhalten von der Gesellschaft keine Geschäftsführerbezüge. Damit entfällt die Notwendigkeit der Offenlegung nach § 285 Nr. 9a HGB. Gewinnverwendung/GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023) in Höhe von EUR 1.420.632,09 vorzutragen. Konzernverhältnisse Die Muttergesellschaft, die den Konzernabschluss sowohl für den kleinsten als auch für den größten Konsolidierungskreis erstellt, ist die Cogent Communications Holdings, Inc., 2450 N Street NW, Washington, DC 20037. Der Konzernabschluss ist im Internet einsehbar. VI. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse. VII. Nachtragsbericht Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine wesentlichen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage betreffenden berichtspflichtigen Sachverhalte eingetreten.
München, 8. November 2024 SprintLink Germany GmbH Thaddeus G. Weed, Managing Director John B. Chang, Managing Director Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 20231. Geschäftstätigkeit Die Hauptgeschäftstätigkeit der SprintLink Germany GmbH ("SprintLink Germany") ist das Anbieten von Kapazitäten und Verbindungstechnologie für deutsche und internationale Gesellschaften, um diese Kommunikation zwischen mehreren Standorten weltweit zu ermöglichen. Im Geschäftsjahr 2023 ("aktuelles Jahr") gliederte sich der Markt in drei Unterbereiche auf: multinationale Unternehmen in Deutschland, multinationale Unternehmen in den USA sowie Betreiber von Telefonnetzen und Internetdienstleister. Die Gesellschaft hatte bis Ende April einen umfangreichen Glasfaservertrag, der einen Großteil der Umsatzerlöse mit verbundenen Unternehmen ausmacht. Über die Verrechnungspreisverträge werden SprintLink Germany die aus dem Glasfaservertrag resultierenden Aufwendungen ohne Gewinnaufschlag erstattet. Der Vertrag mit dem Endkunden wurde durch die Sprint Communications Co. L.P. in den USA vereinbart, sodass die gesamten Drittkundenumsätze in den USA ausgewiesen werden. Da das Leasingverhältnis über die Glasfaserverbindung mit der SprintLink Germany GmbH besteht, wurden bis Ende April die gesamten Aufwendungen hierfür in Deutschland erfasst und über Verrechnungspreisverträge weiterbelastet. Geschäftsverlauf Am 6. September 2022 schlossen die Muttergesellschaft der SprintLink Germany GmbH, Sprint Communications, LLC, und Cogent Communications Holdings, Inc. ("Cogent") einen Vertrag über den Erwerb von Geschäftsanteilen. Im Rahmen dieser Vereinbarung erwirbt Cogent das USamerikanische Langstrecken-Glasfasernetz von T-Mobile Wireline, einschließlich der Erweiterungen außerhalb der USA, das den Betrieb von SprintLink Deutschland Germany umfasst. Diese Transaktion wurde am 1. Mai 2023 abgeschlossen, wodurch Cogent zur Muttergesellschaft wurde. Die Aufträge und Vermögenswerte der Sprint-Gruppe, die Geschäfte mit staatlichen Institutionen betreffen ("SFO Vermögenswerte"), waren nicht Teil der von Cogent erworbenen Geschäftsanteile. Mit Wirkung zum 7. April 2023 wurden Anlagevermögen i. H. v. TEUR 7.588 und aktive Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. TEUR 4.464 von der Sprintlink Germany GmbH an eine T-Mobile-Gesellschaft verkauft, um die Bedingungen der Cogent-Transaktion zu erfüllen. Ab Anfang Mai 2023 wurden die Lieferanten auf andere Unternehmen der Gruppe übertragen. Am 18. September 2023 schloss das Unternehmen einen Aufhebungsvertrag mit seinen Mitarbeitern ab. Ab Anfang November 2023 wurden die verbliebenen Kunden auf Cogent Europe Sàrl übertragen. Am 31. Dezember 2023 schloss das Unternehmen mit Cogent Europe Sàrl eine Vereinbarung über den Verkauf des verbliebenen Anlagevermögens. 2. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.1. Ertragslage Die Gesamtumsatzerlöse für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr betrugen EUR 8.860.714 (Vorjahr EUR 20.758.892). Die Umsatzerlöse lassen sich zu 15 % Drittkunden und zu 85 % den Transferpreisen (verbundene Unternehmen) zurechnen. Der Rückgang der Umsatzerlöse geht, wie in dem Abschnitt "Darstellung des Geschäftsverlaufs" beschrieben, mit dem Verkauf der SFO Vermögenswerte am 7. April 2023 einher. Entsprechend verringern sich auch die Materialaufwendungen von EUR 16.759.494 auf EUR 6.236.500 und die Abschreibungen auf Sachanlagen von EUR 1.470.256 auf EUR 481.792. Der Rückgang der Personalaufwendungen von EUR 2.220.494 auf EUR 1.838.842 betrifft die im Vergleich zum Vorjahr geringere durchschnittliche Mitarbeiteranzahl. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von EUR 184.105 auf EUR 1.687.174 ist auf die im Abschnitt "Vermögenslage" genannte Rückstellung für Abfindungen und Arbeitsfreistellung zurückzuführen. Das Ergebnis nach Steuern verringert sich von einem positiven Ergebnis i. H. v. EUR 641.887 auf ein negatives Ergebnis i. H. v. 1.420 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen daraus, dass bestimmte Aufwendungen, wie die Aufwendungen für Abfindungen und Arbeitsfreistellung, infolge einer Änderung der Verrechnungspreisvereinbarung nicht weiterbelastet wurden. 2.2. Vermögenslage Bei den Sachanlagen (PPE) führte die SFO-Transaktion zu einer Nettoabnahme von EUR 7.587.599. Darüber hinaus wurde wie im Abschnitt "Geschäftsverlauf" beschrieben das verbleibende Anlagevermögen mit einem Nettobuchwert von EUR 433.141 am Ende des Geschäftsjahrs veräußert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten eine Forderung in Höhe von EUR 29.430.210 gegen die Sprint International Network Company LLC sowie eine Forderung gegen Cogent Europe Sarl in Höhe von EUR 433.141, die den Verkauf des restlichen Anlagevermögens der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 darstellt. Der Rückgang der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um 100 % vom Vorjahr auf das laufende Jahr spiegelt die Auswirkungen der im Abschnitt "Geschäftsverlauf" beschriebenen SFO-Transaktion wider. Die sonstigen Rückstellungen erhöhen sich auf EUR 2.034.593 (Vorjahr: EUR 804.083). Am 19. September 2023 schlossen das Unternehmen und seine Mitarbeiter eine freiwillige Trennungsvereinbarung. In dieser Vereinbarung wurden die Bedingungen für das Ausscheiden aller verbliebenen 8 Mitarbeiter festgelegt. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft eine Rückstellung für Abfindungen und Arbeitsfreistellung i. H. v. EUR 1.103.463 ausgewiesen. 2.3 Finanzlage Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Bilanzstichtag von EUR 2.708.786 auf EUR 3.953.277 gestiegen. Wie im Abschnitt "Prognose" beschrieben, beabsichtigt das Unternehmen im letzten Quartal 2024 die ersten rechtlichen Schritte einzuleiten, um die Gesellschaft zu liquidieren. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Schulden bis Ende 2024 beglichen werden. Insgesamt ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 zufriedenstellend. 3. Risiken In Anbetracht der Komplexität der bisherigen Geschäftstätigkeit des Unternehmens und der laufenden Integration in die Struktur von Cogent besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Probleme aus der Zeit vor der Übernahme auftauchen, die zu Geldstrafen, Rechtskosten oder Reputationsschäden führen. Solche Entwicklungen könnten die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erheblich beeinträchtigen und die geplante Auflösung verzögern. Um diese Risiken zu mindern, sind eine umfassende Due-Diligence-Prüfung und eine kontinuierliche Überwachung potenzieller Forderungen oder Verbindlichkeiten für den Schutz des Unternehmens in der Abwicklungsphase unerlässlich. 4. Prognose Wie im Abschnitt "Geschäftsverlauf" dargestellt, hat die Gesellschaft im Laufe des Geschäftsjahres 2023 die laufende operative Geschäftstätigkeit weitgehend eingestellt. Das Unternehmen beabsichtigt, sich im letzten Quartal 2024 aufzulösen. Die Gesellschaft geht nicht mehr von der Unternehmensfortführung aus. Die Gesellschaft geht davon aus, dass das Vermögen bis Ende 2024 liquidiert und die Schulden bis Ende 2024 beglichen werden. Die Gesellschaft wird voraussichtlich noch in 2024 die ersten rechtlichen Schritte einleiten, um die Gesellschaft zu liquidieren. Die Gesellschaft rechnet somit im Geschäftsjahr 2024 mit keinen wesentlichen Aufwendungen und Erträgen.
München, 8. November 2024 SprintLink Germany GmbH Thaddeus G. Weed, Managing Director John B. Chang, Managing Director Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SprintLink Germany GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SprintLink Germany GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SprintLink Germany GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt "I. Allgemeines" des Anhangs, welche die Absicht der gesetzlichen Vertreter die Gesellschaft zu liquidieren und die darauf basierende Bilanzierung unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreibt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 11. November 2024 KPMG
AG
Artur Brandenburg, Wirtschaftsprüfer Ruben Jennes, Wirtschaftsprüfer |
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