Otto Arena
System GmbH
Altdorf b.
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsrecht
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
324.062,00 |
419.395,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.054,00 |
16.388,00 |
| II.
Sachanlagen |
311.008,00 |
403.007,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
665.159,34 |
759.932,93 |
| I.
Vorräte |
257.023,86 |
277.451,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
296.709,25 |
251.361,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
111.426,23 |
231.120,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.283,14 |
46.916,46 |
| Aktiva |
1.025.504,48 |
1.226.244,39 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
515.112,90 |
478.316,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
453.316,98 |
353.606,52 |
| III.
Jahresüberschuss |
36.795,92 |
99.710,46 |
| B.
Rückstellungen |
116.068,89 |
132.669,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
394.322,69 |
615.257,86 |
| Passiva |
1.025.504,48 |
1.226.244,39 |
Anhang
Otto Arena System GmbH
Altdorf b. Nürnberg
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Otto Arena System GmbH mit Sitz in Altdorf ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der
Handelsregisternummer HRB35965 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden
grundsätzlich stetig angewendet.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB). Die beweglichen Anlagegüter wurden linear
abgeschrieben. Teilweise wurden Sonderabschreibungen i.S.d.
§ 7g EStG für die steuerliche Ergebnisermittlung
in Anspruch genommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 wurden als
Zugang zum Anlagevermögen erfasst und im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von
bis zu EUR 250,00 wurden weiterhin im jeweiligen
Zugangsjahr direkt als Aufwand verrechnet.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB)
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % auf
die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt (§
253 Abs. 1 HGB).
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
Auszahlungen, die wirtschaftlich das folgende
Geschäftsjahr betreffen, zu Nominalwerten abgegrenzt.
Die Posten des Eigenkapitals sind mit ihren
Nominalwerten bilanziert.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen niedrigeren
Gewinn. Eine entsprechende Rückstellung für
passive latente Steuern wurde gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 S. 2 HGB).
III.
Angaben zur Bilanz
Sonstige Forderungen mit Restlaufzeiten von über
einem Jahr bestehen nicht.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern
enthalten. Weitere Forderungen gegen Gesellschafter
bestehen in Höhe von EUR 73.623,84 (i. Vj. EUR
71.450,58).
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 2.380,00 (i. Vj. EUR
3.570,00) enthalten. Weitere Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter bestanden nicht.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich
wie folgt zusammen:
|
31. Dezember 2023
(Vorjahr) |
davon mit Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
(Vorjahr)
|
davon mit Restlaufzeit
zwischen einem und fünf Jahren
(Vorjahr)
|
davon mit Restlaufzeit
mehr als fünf Jahre (Vorjahr)
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
119.752,84
(249.710,27)
|
119.752,84
(249.710,27)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
78.462,88
(102.092,92)
|
45.129,50
(35.426,22)
|
33.333,38
(66.666,70)
|
0,00
(0,00)
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
21.991,04
(61.565,61)
|
21.991,04
(61.565,61)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
174.115,93
(201.889,06)
|
174.115,93
(182.027,90)
|
0,00
(19.861,16)
|
0,00
(0,00)
|
|
394.322,69
(615.257,86)
|
360.989,31
(528.730,00)
|
33.333,38
(86.527,86)
|
0,00
(0,00)
|
Von den Verbindlichkeiten sind die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR
78.462,88 (i. Vj. EUR 102.092,92) durch
Sicherungsübereignungen eines
Vermögensgegenstandes des Sachanlagevermögens
(PKW), die Sicherungsabtretung von
Versicherungsansprüchen (Kraftfahrzeugversicherung)
und Ersatzansprüchen (Fahrzeugschaden) sowie
selbstschuldnerische Bürgschaften eines
Gesellschafters besichert.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 7.230,81
(i. Vj. EUR 47.797,39) enthalten.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden nicht.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung lagen im
Geschäftsjahr nicht vor.
V.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 18
Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführerin
und Auszubildende sind nicht berücksichtigt.
Sachverhalte im Sinne des § 285 Nr. 9c HGB lagen
nicht vor.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch die bei
der Gesellschaft hauptberuflich beschäftigte
Geschäftsführerin
- Frau Ulrike Otto
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Altdorf, den 26. November 2024
Otto Arena System GmbH
Ulrike Otto
Geschäftsführerin
Anlage 3/4
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2024
festgestellt.
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