RealX capital Invest I GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Gemeiner seit 18.4.2024 | Geschäftsführer |
Peter Clewes seit 15.2.2021 | Geschäftsführer |
Uwe Hermsdorf seit 10.10.2013 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
ANDRITZ AG | 71.15% |
ANDRITZ Deutschland Holding GmbHEigenbeteiligung | 16.44% |
ANDRITZ Power & Water GmbH | 10.62% |
ANDRITZ AG | 1.80% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Andritz Deutschland Beteiligungs GmbHKrefeldKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 und KonzernlageberichtBESTÄTIGUNGSVERMERKKPMG AG WirtschaftsprüfungsgesellschaftKONZERNLAGEBERICHTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENDas Jahr 2018 war von einem anhaltend soliden Konjunkturaufschwung in den wichtigsten Wrtschaftsregionen der Welt geprägt. Allerdings mehrten sich im Verlauf des zweiten Halbjahrs die Anzeichen einer bevorstehenden Abschwächung des Wirtschaftswachstums. Hauptgrund dafür sind der latente Handelskonflikt der USA mit China sowie der bevorstehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. In den USA verzeichnete die Wirtschaft im Berichtsjahr 2018 ein robustes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von rund 2,9%. Wesentlicher Wachstumstreiber war die zu Jahresbeginn in Kraft getretene US-Steuerreform (Senkung der Körperschaftsteuer von 35 auf 21%), die zu zahlreichen Unternehmensinvestitionen führte. Der Privatkonsum wurde durch die Steuersenkungen für die Haushalte ebenfalls unterstützt. Die Arbeitslosenquote lag mit Jahresende auf einem unverändert niedrigen Niveau von 3,9%. Aufgrund dieses positiven Konjunkturumfelds erhöhte die amerikanische Notenbank Federal Reserve (FED) im Jahr 2018 vier Mal den Leitzinssatz. Die FED signalisierte, weitere Zinsschritte im Jahr 2019 vorzunehmen, sollte sich die US-Wirtschaft weiter positiv entwickelt. Auch der Euroraum verzeichnete im Jahr 2018 eine gute Wirtschaftsentwicklung (BIP-Wachstum 2018: 1,8%). Während das erste Halbjahr von starkem Wachstum geprägt war, führten die Verunsicherung in Bezug auf den Handelsstreit der USA mit China sowie der bevorstehende Brexit europaweit zu einer spürbaren konjunkturellen Verlangsamung in der zweiten Jahreshälfte. Die Europäische Zentralbank (EZB) beließ den Leitzins im Jahr 2018 zwar auf dem Rekordtief von 0,0%, hat aber angekündigt, das milliardenschwere Anleihenkaufprogramm einzustellen, sollte sich die Konjunktur weiter gut entwickeln. Auch die wichtigsten aufstrebenden Länder verzeichneten im Berichtsjahr ein unverändert positives konjunkturelles Umfeld. Das BIP Chinas ist im Jahr 2018 um 6,6% gewachsen. Einem konjunkturell starken ersten Halbjahr stand eine leichte Wirtschaftsabschwächung in der zweiten Jahreshälfte gegenüber. Dies ist vor allem auf den Handelskonflikt zwischen China und den USA zurückzuführen. Die chinesische Regierung plant für 2019 eine deutliche Entlastung bei der Einkommenssteuer, um einen weiteren Wirtschaftseinbruch zu verhindern. Leichtes Wirtschaftswachstum verzeichneten auch Brasilien und Russland. Durch die Zinsanhebungen in den USA kam es zu Geldabflüssen aus vielen Ländern der Emerging Markets, wodurch deren Währungen zum Teil deutlich unter Druck gerieten. Vor allem Länder, die sich über Kredite in US-Dollar finanzieren (z.B. Argentinien, Türkei), hatten mit einem starken Verfall ihrer Währungen zu kämpfen. Quellen: Research-Berichte verschiedener Banken, OECD GRUNDLAGEN DES KONZERNSDie ANDRITZ-GRUPPE ist einer der weltweit führenden Lieferanten von Anlagen, Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke, die Zellstoff- und Papierindustrie, die Metall verarbeitende Industrie und Stahlindustrie sowie die kommunale und industrielle Fest-Flüssig-Trennung. Die ANDRITZ-GRUPPE zählt in allen ihren vier Geschäftsbereichen zu den Weltmarktführern. Diese Position zu festigen und weiter auszubauen gehört zu den übergeordneten strategischen Zielen. Gleichzeitig soll die Fortsetzung des langfristigen, profitablen Wachstums sichergestellt werden. HydroDie weltweite Investitions- und Projektaktivität für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke war auch im Geschäftsjahr 2018, vor allem in Europa, unverändert verhalten. Im Berichtszeitraum wurden nur selektiv einzelne Projekte, überwiegend in Emerging Markets, vergeben. Einige neue größere Wasserkraftwerksprojekte befinden sich in der Entwicklungs- bzw. Planungsphase; deren Vergabe wird jedoch erst mittel- bis langfristig erwartet. Im Bereich der Pumpen wurde eine zufriedenstellende Projektaktivität verzeichnet. Der internationale Zellstoffmarkt entwickelte sich auch im Geschäftsjahr 2018 positiv und setzte damit seinen Aufwärtstrend der Vorjahre fort. Angesichts einer anhaltend hohen Zellstoffnachfrage - getrieben vor allem durch den weltweit hohen Verbrauch von Tissuepapieren und Karton - bei gleichzeitig stabilem Angebot stieg der Preis für Kurzfaserzellstoff (Eukalyptus) von rund 980 US-Dollar je Tonne zu Jahresbeginn auf rund 1.030 US-Dollar per ultimo 2018 an. Der Preis für Langfaserzellstoff NBSK (Northern Bleached Softwood Kraft) erhöhte sich ebenfalls von rund 1.000 US-Dollar per Ende Dezember 2017 auf rund 1.200 US-Dollar per ultimo Dezember 2018. Der Markt für Zellstoffausrüstungen verzeichnete im Berichtszeitraum eine gute Projektaktivität. Neben zahlreichen Aufträgen zur Modernisierung bestehender Zellstoffwerke wurde auch ein Auftrag zum Bau eines neuen Zellstoffwerks in Südamerika vergeben. Im Bereich der Kessel zur Energieerzeugung wurde weltweit eine gute Projekt- und Investitionsaktivität, insbesondere in Asien (China, Japan) verzeichnet. MetalsIm Bereich Metals Forming (Pressen) für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie wurde im Berichtszeitraum eine insgesamt zufriedenstellende Projekt- und Investitionsaktivität verzeichnet. Sowohl im mittleren als auch im höheren Preis und Qualitätssegment kam es zu selektiven Auftragsvergaben durch internationale und chinesische Automobilhersteller bzw. deren Zulieferer. Die Projektaktivität für Ausrüstungen zur Herstellung und Verarbeitung von Bändern aus Edel- und Kohlenstoffstahl war im Berichtsjahr sehr hoch. Die durch das insgesamt gute globale konjunkturelle Umfeld gestützte Nachfrage nach Stahl und Edelstahl und die damit verbundene höhere Kapazitätsauslastung bei den internationalen Stahlproduzenten führte zu zahlreichen Neu- bzw. Modernisierungsinvestitionen, insbesondere in Asien, Europa und Nordamerika. Die Wettbewerbsintensität am Ausrüstungsmarkt blieb jedoch trotz des guten Marktumfelds unverändert fordernd. SeparationDie globalen Märkte für Ausrüstungen zur Fest-Flüssig-Trennung setzten im Geschäftsjahr 2018 ihre Aufwärtsentwicklung fort. Insbesondere die Bereiche Umwelt (kommunale und industrielle Klärschlammentwässerung und -trocknung), Bergbau und Chemie verzeichneten eine gute Projektaktivität. Die Investitionsaktivität im Bereich Lebensmittel stieg, ausgehend von einem niedrigen Niveau, leicht an. Solide Projektaktivität wurde im Bereich Feed Technologies verzeichnet. FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATORENAnmerkungen
Veränderung des KonsolidierungskreisesInformationen zum Konsolidierungskreis sind im Konzernanhang Kapitel C) Konsolidierungskreis ersichtlich. UmsatzDer Umsatz der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE im Geschäftsjahr 2018 betrug 655,2 MEUR und lag damit über dem Niveau des Vorjahresvergleichswerts (+15,4% versus 2017: 567,9 MEUR). Die Umsatzentwicklung der Geschäftsbereiche im Überblick:
Umsatz nach
Geschäftsbereichen
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| (in MEUR) | 2018 | 2017 | +/- |
| Umsatz | 655,2 | 567,9 | +15,4% |
| Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und aktivierte Eigenleistungen | 1,7 | 0,3 | +466,7% |
| Sonstige betriebliche Erträge | 20,4 | 21,7 | -6,0% |
| Materialaufwand | -386,5 | -313,9 | -23,1% |
| Personalaufwand | -165,2 | -152,9 | -8,0% |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -99,2 | -83,3 | -19,1% |
| EBITDA | 26,4 | 39,8 | -33,7% |
| Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | -6,8 | -7,7 | + 11,7% |
| Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte | 0,0 | -5,9 | +100,0% |
| EBIT | 19,6 | 26,2 | -25,2% |
| Finanzergebnis | -3,6 | -3,5 | -2,9% |
| EBT | 16,0 | 22,7 | -29,5% |
| Ertragsteuern | -6,3 | -9,5 | +33,7% |
| KONZERNERGEBNIS | 9,7 | 13,2 | -26,5% |
| Davon entfallen auf: | |||
| Gesellschafter der Muttergesellschaft | 9,7 | 12,1 | -19,8% |
| Nicht beherrschende Anteile | 0,0 | 1,1 | -100,0% |
(2017)
58,8% der gesamten betrieblichen Aufwendungen entfielen 2018 auf den Materialaufwand (2017: 56,3%) die Materialtangente (Anteil des Materialaufwands am Umsatz) betrug 59,0% (2017: 55,3%). Der Anteil des Personalaufwands lag mit 25,1% praktisch auf dem Vorjahresniveau (2017: 27,4%), die Personaltangente (Anteil des Personalaufwands am Umsatz) betrug 25,2% (2017: 26,9%).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 99,2 MEUR (2017: 83,3 MEUR) und umfassen vor allem Aufwendungen für Vertrieb, Reisen, Reparaturen und Instandhaltungen, Miete und Leasing, sowie Beratungsaufwendungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 20,4 MEUR nur leicht unter dem Vorjahresniveau (2017: 21,7 MEUR) und inkludieren vor allem öffentliche Zuwendungen, Mieterträge und Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Die Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen 2018 6,8 MEUR (2017: 7,7 MEUR), wovon 0,4 MEUR (2017: 0,9 MEUR) auf Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und 6,4 MEUR (2017: 6,9 MEUR) auf Abschreibungen von Sachanlagen entfielen.
2018 wurden keine (2017: 5,9 MEUR) Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie keine (2017: keine) Wertminderungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erfasst.
Das Finanzergebnis reduzierte sich auf -3,6 MEUR (2017: -3,5 MEUR).
Die Steuerquote reduzierte sich unter anderem aufgrund von Steuern für Vorjahre auf 39,3% (2017: 41,7%); siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel G) 8. Ertragsteuern.
Das Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) betrug 9,7 MEUR (-26,5% versus 2017: 13,2 MEUR), wovon 9,7 MEUR (2017: 12,1 MEUR) auf die Gesellschafter der Muttergesellschaft und 0,0 MEUR (2017: 1,1 MEUR) auf nicht beherrschende Anteile entfielen. Siehe dazu auch Konzernanhang Kapitel I) 19. Eigenkapital.
Die Bilanzsumme erhöhte sich auf 624,7 MEUR (31. Dezember 2017: 608,8 MEUR), die Eigenkapitalquote betrug 19,6% (31. Dezember 2017: 22,7%). Die Bruttoliquidität betrug 11,2 MEUR (per ultimo 2017: 16,2 MEUR), die Nettoliquidität 9,3 MEUR (per ultimo 2017: 12,6 MEUR).
Zusätzlich zu den hohen liquiden Mitteln standen der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE per Jahresende 2018 folgende Kredit- und Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen, Gewährleistungen etc. zur Verfügung:
| ― |
Kreditlinien: 6 MEUR, davon 1 MEUR ausgenutzt |
| ― |
Avallinien: 253 MEUR, davon 131 MEUR ausgenutzt |
Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2018 Sachanlagen (54,8 MEUR) und Geschäfts- oder Firmenwerte (31,0 MEUR) die bedeutendsten Positionen im Bereich des langfristigen Vermögens (104,2 MEUR). Zu den wichtigsten Positionen des sonstigen kurzfristigen Vermögens von 509,3 MEUR zählen Forderungen gegen Gesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE (269,1 MEUR), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (56,1 MEUR), Vertragsvermögenswerte (80,1 MEUR) sowie Vorräte (72,3 MEUR).
Passivseitig inkludieren die sonstigen kurzfristigen Schulden (434,1 MEUR) vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung (102,4 MEUR), Rückstellungen (60,1 MEUR) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (45,1 MEUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten (198,4 MEUR) sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE, Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten sowie Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten die bedeutendsten Positionen. Die sonstigen langfristigen Schulden von insgesamt 66,0 MEUR beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen (63,9 MEUR).
Weitere Informationen zu Rückstellungen sind im Konzernanhang Kapitel I) 20. Rückstellungen ersichtlich.
Die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögensgegenstände betrugen 2018 7,1 MEUR und lagen damit über dem Niveau des Vorjahrs (2017: 4,8 MEUR). Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:
(2017)
(2017)
Die Investitionsschwerpunkte betrafen - wie in den Vorjahren - insbesondere Modernisierungen von Fertigungsstätten sowie vereinzelte Erweiterungsinvestitionen.
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug 13,8 MEUR und lag damit deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (2017: 37,0 MEUR). Die Veränderung ist sowohl auf den Rückgang des Cashflows aus dem Ergebnis (23,5 MEUR in 2018 versus 33,2 MEUR in 2017) als auch auf projektbedingte Veränderungen des Nettoumlaufvermögens (-0,3 MEUR in 2018 versus 21,7 MEUR in 2017) zurückzuführen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug 3,7 MEUR (2017: -3,4 MEUR). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -22,5 MEUR (2017: -29,4 MEUR).
| Einheit | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | |
| Umsatzrendite | % | 3,0 | 4,6 | 3,2 | 4,3 | 3,9 |
| EBITDA | MEUR | 26,4 | 39,9 | 31,7 | 51,1 | 44,4 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | MEUR | 19,6 | 26,2 | 20,1 | 37,0 | 30,0 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | MEUR | 16,0 | 22,7 | 16,7 | 31,0 | 26,0 |
| Konzernergebnis (vor Abzug von nicht beherrschenden Anteilen) | MEUR | 9,7 | 13,2 | 12,3 | 19,4 | 16,5 |
| Eigenkapitalrentabilität | % | 13,0 | 16,4 | 11,6 | 20,2 | 17,0 |
| Gesamtkapitalrentabilität | % | 3,1 | 4,3 | 3,2 | 4,6 | 3,9 |
| Nettoverschuldung | MEUR | 34,0 | 47,2 | 17,8 | 31,9 | 32,5 |
| Nettoumlaufvermögen | MEUR | 133,4 | 153,6 | 125,7 | 98,0 | 79,6 |
| Capital employed | MEUR | 188,8 | 208,7 | 184,8 | 160,2 | 169,0 |
| Verschuldungsgrad | % | 27,7 | 34,1 | 12,3 | 20,8 | 21,3 |
Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Akquisitionen getätigt.
Trotz des Ergebnisrückgangs war das abgelaufene Geschäftsjahr zufriedenstellend. Das hohe organische Wachstum beim Auftragseingang bestätigt die Technologie- und Marktführerschaft in den von der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE bedienten Märkten.
Die ANDRITZ-GRUPPE ist ein global agierendes Unternehmen, das eine Vielzahl verschiedenster industrieller Märkte und Kunden beliefert. Als solches ist die Gruppe einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Zu den wesentlichen übergeordneten Risiken gehören:
| ― |
Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten |
| ― |
Strategische Risiken |
| ― |
Operative Risiken |
Das von der ANDRITZ-GRUPPE schon seit vielen Jahren durchgeführte aktive Risikomanagement dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestands als auch der Wertsteigerung und stellt somit einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die gesamte Gruppe dar. Im Sinne einer wertorientierten Unternehmensführung ist Risikomanagement integrierter Bestandteil der Geschäftsprozesse und erstreckt sich über sämtliche strategische und operative Ebenen. Als Teil der ANDRITZ-GRUPPE ist die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE in dieses System integriert.
Ein integraler Bestandteil der Risikoüberwachung und -steuerung ist der Planungs- und Controlling-Prozess innerhalb der gesamten ANDRITZ-GRUPPE. Kontinuierliches Controlling und regelmäßiges Reporting sollen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass größere Risiken früh erkannt und, wenn notwendig, Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass die Überwachungs- und Risikokontrollsysteme ausreichend und effektiv genug sind.
Der latente Handelskonflikt der USA mit China (u.a. Import-Zölle auf Stahl und Aluminium) hat sich gemäß den Einschätzungen internationaler Wirtschaftsexperten bereits dämpfend auf die Weltkonjunktur ausgewirkt. Viele Prognosen gehen davon aus, dass sich die negativen Auswirkungen im Jahr 2019 noch verstärken werden. Sollte sich die Weltkonjunktur daher nächstes Jahr weiter deutlich abkühlen, könnte sich dies auch negativ auf die Geschäftsentwicklung von ANDRITZ auswirken. ANDRITZ verfügt in den USA über eine starke lokale Präsenz mit rund 30 Produktions- und Servicestandorten und rund 2.900 Mitarbeitern. Alle vier Geschäftsbereiche sind in den USA vertreten. Aus heutiger Sicht sind die Auswirkungen auf ANDRITZ als nicht wesentlich einzustufen. Sollten jedoch weitere regulatorische Maßnahmen erfolgen, die nicht-amerikanische Unternehmen negativ betreffen, dann könnten die Auswirkungen auf ANDRITZ doch wesentlich sein.
Die im Jahr 2018 durchgeführten Zinserhöhungen durch die US-Notenbank FED haben gemeinsam mit der Wirtschaftsschwäche in vielen aufstrebenden Ländern zu einem massiven Kapitalabfluss aus Emerging Markets geführt. Infolgedessen kamen die meisten Währungen dieser Länder stark unter Druck. Weitere Zinsanhebungen durch die FED könnten zu einer flächendeckenden Währungskrise in den Emerging Markets und damit auch zu einer negativen Auswirkung auf die Weltkonjunktur führen. Das Volumen an Fremdwährungskrediten der ANDRITZ-Tochtergesellschaften in den Schwellenländern ist jedoch als sehr gering einzustufen.
Die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union sind derzeit noch nicht abschätzbar, der Einfluss wird aber von den meisten Wirtschaftsexperten eher als gering eingestuft. Sollte sich das Wirtschaftswachstum in Europa in Folge dessen jedoch deutlich verringern, so könnte dies einen negativen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der ANDRITZ-GRUPPE haben, da Europa die wichtigste Wirtschaftsregion für die ANDRITZ-GRUPPE darstellt. Das direkte Geschäftsvolumen der ANDRITZ-GRUPPE in Großbritannien ist jedoch als sehr gering einzustufen.
Die nachfolgend beschriebenen Risiken der ANDRITZ-GRUPPE werden laufend überwacht. ANDRITZ ist bereit, darauf zu reagieren und entgegenzusteuern.
Die Darstellung der Risiken erfolgt im Risikobericht vor Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Bruttodarstellung).
Zu den wesentlichen finanziellen Risiken zählen Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken, wie zum Beispiel Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken.
Der Konzern schätzt die Auswirkung der Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten aktuell als mittel ein.
Eine detaillierte Darstellung sämtlicher finanzieller Risiken der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE ist im Konzernanhang Kapitel L) Risikomanagement - Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten ersichtlich.
Der Konzern ist unter anderem in Ländern tätig, die als politisch riskant oder sehr riskant einzustufen sind. Unterbrechungen von Aufträgen könnten die Folge terroristischer Aktivitäten oder politischer Veränderungen sein. Das Risiko für Lieferungen in als politisch durchschnittlich riskant oder sehr riskant eingestufte Länder wird üblicherweise umfassend versichert. Nicht immer sind jedoch die Voraussetzungen für eine vollständige Absicherung gegeben. Die diesbezüglichen Maßnahmen und Vorgehensweisen sind in der konzernweit gültigen Credit Risk-Policy geregelt.
Regulatorische Risiken beinhalten sowohl steuerliche als auch Compliance-Risiken.
Die ANDRITZ-Gesellschaften sind in den jeweiligen Ländern lokalen Steuergesetzen unterworfen und müssen sowohl Ertragsteuern als auch andere Steuern bezahlen. Änderungen in der Steuergesetzgebung bzw. unterschiedliche Auslegungen der jeweils geltenden Bestimmungen können zu nachträglichen Steuerbelastungen führen. Dementsprechend kann die Steuerquote etwaigen positiven oder negativen Schwankungen ausgesetzt sein.
In Deutschland und in anderen Ländern, in denen die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE tätig ist, ist eine Reihe von rechtlichen Compliance-Bestimmungen, inklusive kartellrechtlicher Bestimmungen und Antikorruptionsgesetze, einzuhalten. Die Gruppe hat ein Compliance-Komitee zur Überwachung der Compliance-Tätigkeiten eingerichtet sowie eine Reihe interner Richtlinien festgelegt, darunter geltende Richtlinien zur Verhinderung von Insider-Trading, von Verstößen gegen Kartellgesetze und Antikorruptionsgesetze sowie einen Kodex über Geschäftsverhalten und Geschäftsethik. Zwar ist die Gruppe bestrebt, die Einhaltung dieser Richtlinien durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicherzustellen, doch gibt es keine Garantie, dass es nicht zu Verstößen kommen wird oder gekommen ist. Derartige Verstöße könnten die Finanzlage und den Ruf der Gruppe nachhaltig schädigen bzw. auch zu Stornierungen von bestehenden Aufträgen führen.
Die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE agiert in sehr wettbewerbsintensiven Märkten, in denen einige wenige große Anbieter um einige wenige Großaufträge bieten. Darüber hinaus gibt es lokal eine Vielzahl von kleinen konkurrierenden Unternehmen, die über eine vergleichsweise niedrige Kostenbasis verfügen. Diese Wettbewerbssituation oder eine mögliche Änderung der Wettbewerbsstruktur können sich negativ auf die Umsatzmargen der Gruppe auswirken. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Gruppe ihre derzeitige Marktposition auch in Zukunft halten kann.
Da die Wettbewerbsposition der Gruppe auch auf proprietären Technologien beruht, können die durch das digitale Zeitalter begünstigte Zunahme von Produktpiraterie und Industriespionage sowie der damit einhergehende Diebstahl von geistigem Eigentum ebenfalls negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition der Gruppe haben. Die Gruppe schützt, wo immer möglich, ihr geistiges Eigentum, es gibt allerdings keine Garantie, dass dies immer ausreichend gelingt.
In vielen Abnehmerindustrien der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE ist ein Trend zu Firmenzusammenschlüssen erkennbar. Dies trifft insbesondere auf die Zellstoff- und Papierindustrie sowie die Stahlindustrie zu. Solche Zusammenschlüsse könnten dazu führen, dass die Gruppe in Zukunft einer kleineren Anzahl von Kunden mit größerer Kaufkraft gegenübersteht. Die Abhängigkeit von einzelnen Schlüsselkunden könnte steigen, was auch direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe haben könnte.
Einige Kundengruppen und Industrien, die die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE beliefert, sind direkt von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängig und unterliegen damit häufig Nachfrageschwankungen hinsichtlich ihrer Produkte. Dies trifft vor allem auf die Geschäftsbereiche Pulp & Paper sowie Metals zu; es können jedoch alle Geschäftsbereiche davon betroffen sein. Das Preisniveau für die von ANDRITZ für diese Branchen gelieferten Anlagen und Produkte steht teilweise in direktem Zusammenhang mit dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage der Endprodukte, die mit den von ANDRITZ gelieferten Anlagen und Produkten hergestellt werden. Mögliche Preisschwankungen können daher einen direkten Einfluss auf die Investitionsentscheidungen von Kunden und in weiterer Folge auf den Auftragseingang der Gruppe haben. Dies könnte daher zu einer Volatilität in der Entwicklung des Auftragseingangs führen.
Der künftige Erfolg der Gruppe hängt unter anderem davon ab, ob neue Aufträge erhalten werden können. Es ist teilweise schwierig vorherzusagen, wann genau ein Auftrag, für den die Gruppe ein Angebot gelegt hat, vergeben wird. Die Vergabe von Aufträgen kann von Ereignissen beeinflusst werden, die nicht im Einflussbereich der Gruppe liegen, wie beispielsweise Preissituation, Nachfrage, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, behördliche Genehmigungen und Erhalt von Projektfinanzierungen. So kann es zu Schwierigkeiten beim Abgleich von Fixkosten und erwartetem Auftragsvolumen kommen.
Zusätzlich könnten sich auch Naturkatastrophen oder Pandemien auf die Entwicklung des Auftragseingangs, der Liquidität und die finanzielle Struktur des Konzerns negativ auswirken.
Eines der wesentlichen strategischen Ziele der ANDRITZ-GRUPPE besteht darin, durch organisches Wachstum und komplementäre Akquisitionen in allen Geschäftsbereichen zum Komplettanbieter zu werden. In Umsetzung dieser Strategie akquirierte die Gruppe seit 1990 eine Reihe von weltweit tätigen Unternehmen und gliederte diese in den Konzern ein.
Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gruppe auch künftig in der Lage sein wird, geeignete Akquisitionsziele zu identifizieren und zu erwerben, dass überhaupt geeignete Unternehmen zur Verfügung stehen und ausreichend Finanzmittel für Akquisitionen aufgebracht werden können. ANDRITZ war bei der Integration neuer Unternehmen bisher weitgehend erfolgreich. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angestrebten Ziele und Synergien bei allen zukünftigen Akquisitionen (wie auch bei derzeit laufenden Integrationen der zuletzt akquirierten Unternehmen) vollständig erreicht werden, oder dass die Gruppe sich nicht neuen oder Altlastrisiken ausgesetzt sieht, die nicht identifiziert oder nicht exakt evaluiert wurden.
Im Bereich Einkauf werden die für die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE wichtigen Lieferanten regelmäßig überprüft, um Gefährdungspotenziale (Lieferfähigkeit, Qualitätsmanagement, finanzielle Situation etc.) und Risiken frühzeitig zu erkennen. Das gilt auch für Aufträge ab einer festgelegten Höhe. Zusätzlich werden die Kapazitätsmöglichkeiten überprüft und wenn möglich, eine zweite Lieferoption überprüft.
Im Bereich der Fertigung sind exakte Planung, hoher Einsatz und Flexibilität seitens der Mitarbeiter wesentliche Erfolgsfaktoren, um kurze Auftragsdurchlaufzeiten und hohe Termintreue zu garantieren. ANDRITZ setzt intern auf flexible Arbeitszeitmodelle und vor allem im europäischen Raum auf einen ebenfalls flexiblen Anteil an Leiharbeitskräften, um zyklischen Auslastungsschwankungen zu begegnen. Ebenso werden durch eine gezielte Make-or-Buy-Strategie die im Projektgeschäft typischen Schwankungen in der Kapazitätsauslastung besser ausgeglichen und die vorhandenen eigenen Fertigungskapazitäten bestmöglich ausgelastet. Dabei werden prozessrelevante Schlüsselkomponenten für Anlagen und Produkte der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE meist in eigenen Produktionsstätten gefertigt und montiert. Einfache Komponenten werden dagegen vorwiegend bei qualifizierten Lieferanten beschafft, deren Qualität und Termintreue sowie Compliance laufend kontrolliert werden. Die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE versucht, Auslastungsschwankungen möglichst flexibel auszugleichen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es immer gelingen wird, größere Schwankungen in der Kapazitätsauslastung sofort auszugleichen, was sich wiederum negativ auf die Ergebnisentwicklung der Gruppe auswirken könnte.
Im Bereich Personal wurde auch im vergangenen Jahr größtes Augenmerk auf die Entwicklung und Stärkung von erforderlichen Mitarbeiterressourcen gelegt. Die diesbezüglichen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen das Angebot interessanter Karrieremöglichkeiten, eine leistungsorientierte Entlohnung und fokussierte Trainingsprogramme. Die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE möchte für ihre Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein und diese langfristig an das Unternehmen binden. Hohe Qualitätsstandards im Auswahlverfahren gewährleisten, dass die am besten geeigneten Kandidaten für die jeweiligen vakanten Positionen eingestellt werden.
Basierend auf umfassender und langjähriger Erfahrung als Lieferant von Technologien und Anlagen für verschiedenste Industriezweige bietet ANDRITZ ein breites Produktportfolio an intelligenten, digitalen Lösungen an, die die Kunden maßgeblich unterstützen, ihre Produktions- und Unternehmensziele zu erreichen. Diese innovativen und weltweit in vielen Referenzanlagen erprobten Digitalisierungslösungen werden unter der Technologiemarke Metris gebündelt. Metris beruht auf drei strategischen Säulen: Industrial IIoT mit Technologiefokus Smart Sensors, Big Data und Augmented Reality, Smart Service und dem Bereich Ventures. Metris-Technologien entsprechen dem allerneuesten Stand der Technik, werden laufend weiterentwickelt und können ganz auf individuelle Kundenbedürfnisse maßgeschneidert werden. ANDRITZ sieht in der Digitalisierung ein wesentliches Wachstumsfeld für die Zukunft und wird daher in den kommenden Jahren einen starken Fokus auf die Entwicklung digitaler Produkte und Lösungen, einschließlich Datensicherheit, legen. Die Schnelligkeit mit der sich die Digitalisierung entwickelt, stellt jedoch auch ein Risiko dar, sollte es ANDRITZ nicht gelingen, die Herausforderungen - sowohl die Entwicklung von Produkten und Lösungen, als auch interne Prozesse betreffend - in der gebotenen Geschwindigkeit zu meistern.
Die Einhaltung von international gültigen Umwelt- und Sozialstandards ist gerade in der Zusammenarbeit mit Lieferanten aus Schwellenländern wichtig. Mögliche Verstöße (z. B. Kinderarbeit, Missachtung von Sicherheitsvorschriften, Unterbezahlung, Entsorgung von gefährlichen Stoffen etc.) können nicht nur das Image des Konzerns selbst, sondern auch bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehungen der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE mit Kunden gefährden. Dies könnte sich negativ auf den Auftragseingang bzw. den Auftragsstand der Gruppe auswirken. Daher ist der Konzern bestrebt, die Implementierung von international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards bei Lieferanten weiter voranzutreiben und deren Einhaltung auch zu überprüfen. Ein erster wichtiger Schritt wurde mit der Entwicklung einer spezifischen Richtlinie für Lieferanten auf Basis des allgemeinen Verhaltenskodex gesetzt. Seit dem vergangenen Jahr werden in China und Indien zwei Auditoren eingesetzt, die die Standards bei Lieferanten überprüfen.
Der Konzern schätzt die Auswirkung der strategischen Risiken aktuell als mittel ein.
Im Zusammenhang mit Lieferungen von Ausrüstungen und Serviceleistungen ist die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE häufig vertraglich verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die garantierten Leistungen nicht erreicht oder Termine nicht eingehalten, sind üblicherweise gestaffelte Vertragsstrafen zu leisten oder auf Kosten der Gruppe Änderungen an den gelieferten Teilen zu erbringen. Bleibt die Anlagenleistung weit hinter den garantierten Werten zurück, werden Termine deutlich überschritten oder akzeptiert der Kunde die Übernahme der Anlage aus sonstigen Gründen nicht, könnte der Kunde das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand bei vollem Kosten- und Schadenersatz an ANDRITZ zurückzugeben. Ein solcher Fall könnte die Finanzentwicklung der Gruppe negativ beeinflussen.
Viele Aufträge, die die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE abwickelt, basieren auf langfristigen Fixpreisverträgen. Umsatz und Margen können bei Fixpreisverträgen, zum Beispiel wegen Änderungen bei Kosten (vor allem schwankenden Materialkosten), von ursprünglichen Kalkulationen abweichen, insbesondere bei Projekten, die das Engineering und den Bau gesamter Anlagen umfassen und Arbeitsleistungen von Dritten zugekauft werden müssen.
Da die Gruppe gewisse Teile einer zu liefernden Anlage von Unterlieferanten bezieht, kann es vorkommen, dass ein Angebot ohne genaue Kenntnis der Preise der zugekauften Teile gelegt werden muss. Obwohl ANDRITZ bei der Kalkulation auf Erfahrungswerte und Angebote potenzieller Lieferanten zurückgreifen kann, ist es möglich, dass diese Kalkulationen nicht immer exakt sind. Die Gruppe hat aus diesem Grund bei einigen vergangenen Projekten erhebliche Verluste erlitten. Derartige Probleme und Verluste können auch zukünftig auftreten und die finanzielle Entwicklung der Gruppe negativ beeinflussen.
Bei einzelnen Projekten übernimmt die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE - zusätzlich zur Lieferung von Ausrüstungen und Systemen der Gruppe - auch die Verantwortung für das gesamte Engineering und/oder die Errichtung und den Bau von Fabriken. Diese Verträge bergen neben den oben angeführten Risiken auch Risiken in sich, die sich aus größerer Vorort-Verantwortung ergeben; das sind beispielsweise Umweltrisiken, Risiken in Bezug auf die lokalen Arbeitsbedingungen oder Risiken, die mit der Geologie, mit dem Bau und der Errichtung der Anlagen zu tun haben. Darüber hinaus ist die Gruppe auch Risiken in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Drittparteien ausgesetzt, die bei diesen Projekten mit Bau-, Montage- und Engineering-Leistungen beauftragt werden (z. B. Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, die zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme führen, oder Nichteinhaltung von Terminen). Die Gruppe hat zur Minimierung dieser EPC-Risiken (EPC: Engineering, Procurement, Construction) Risikomanagementsysteme implementiert, die - soweit vertraglich möglich - unter anderem den Abschluss von Versicherungen, die Festsetzung bestimmter vertraglicher Klauseln und standardisierte Abläufe beim Projektmanagement umfassen. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Systeme ausreichend sind, um negative finanzielle Auswirkungen zu verhindern. Die Gruppe hat diesbezüglich bei bestimmten früheren Projekten Verluste gemacht, und ähnliche Schwierigkeiten und Verluste könnten auch künftig auftreten und eine negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.
Bei vielen EPC- und anderen Projekten übernimmt die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE gemeinsam mit Drittparteien eine Reihe von gemeinsamen Risiken. Obwohl die Gruppe bestrebt ist, dass die Risiken aus solchen Projekten klar zugeordnet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gruppe dabei immer erfolgreich ist. Darüber hinaus kann der Fall, dass ein Konsortialpartner seinen Verbindlichkeiten (inklusive Schadenersatz gegenüber der Gruppe) nicht nachkommen kann, eine bedeutende negative Auswirkung auf die Geschäftsergebnisse und die Liquiditätssituation der Gruppe haben.
Haftungen, die sich aus Verträgen der Gruppe ergeben, können Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden und andere Haftungen beinhalten, die den jeweiligen Vertragswert erheblich überschreiten können. Die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE ist bestrebt, in Verträgen entsprechende Haftungsbeschränkungen festzulegen; es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind, oder dass Haftungsbeschränkungen im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sein werden.
Bei diversen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. In Zusammenhang mit diesen Projekten kann die Gruppe den oben beschriebenen Leistungs-, Haftungs- und EPC-/Turnkey-Risiken in verstärktem Maße unterliegen, weil es der Gruppe aufgrund des Erfordernisses öffentlicher Ausschreibungen und lokaler Gesetze eventuell nicht immer möglich ist, ihre angestrebten vertraglichen Absicherungen zu erreichen.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich geistiges Eigentum) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen.
Der Bereich Produkthaftung inkludiert einige Fälle wegen mutmaßlicher Körperverletzungen und/oder Todesfällen aufgrund Asbestbelastungen. Details dazu sind im Konzernanhang Kapitel N) Eventualverbindlichkeiten zu finden.
Ein Teil des Umsatzes bzw. der Kosten wird nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge, sondern in anderen Währungen, vor allem US-Dollar, abgerechnet. Die Währungen in diesen Ländern können erheblichen Wechselkursschwankungen unterliegen. Währungsrisiken im Zusammenhang mit Aufträgen, die nicht in Euro fakturiert werden, werden durch die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten - insbesondere Devisentermingeschäfte und Swaps - bestmöglich minimiert.
Obwohl die Gruppe bestrebt ist, die Nettowährungsposition von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträge durch den Abschluss von Termingeschäften abzusichern, können sich Währungsschwankungen mit Wechselkursverlusten im Konzernabschluss niederschlagen. Die Entwicklung der Wechselkurse kann sich auch auf den in Euro umgerechneten Umsatz und das Ergebnis der Gruppe sowohl positiv als auch negativ auswirken. Wechselkursänderungen können auch dazu führen, dass sich die Position von ANDRITZ gegenüber der Konkurrenz verändert, obgleich viele Mitbewerber von ANDRITZ ihren Firmensitz ebenfalls im Euroraum haben. Da einige der größeren ANDRITZ-Kunden ihren Hauptsitz außerhalb des Euroraums haben, können Wechselkursänderungen zu einer Verzögerung von Projektentscheidungen durch diese Kunden führen.
Die Gruppe unterliegt mit ihren Geschäftstätigkeiten zahlreichen lokalen, nationalen und internationalen Umweltvorschriften. In den Fertigungsstätten der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE werden auch gefährliche Substanzen verwendet und generiert. Weiters wurden und werden zahlreiche Grundstücke, die sich im Besitz der Gruppe befanden und/oder noch befinden, industriell genutzt. In diesen Fällen wurde und wird eine entsprechende Verbringung der Abfälle auf Deponien veranlasst. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gruppe für die Untersuchung und Säuberung verseuchter Grundstücke haften muss. Die Geschäftsbereiche übernehmen bei bestimmten Projekten vereinzelt eine gemeinsame Haftung für Umweltrisiken.
Die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE liefert außerdem viele Systeme, bei denen Produkte und/oder Prozesse zum Einsatz kommen, die das Risiko von schwerer Verletzung, Tod - auch einer großen Anzahl von Menschen -oder bedeutender Eigentumsbeschädigung in sich bergen. In zahlreichen Systemen kommen gefährliche Chemikalien und Werkstoffe zum Einsatz. Produkte von ANDRITZ werden auch im Primärkühlkreislauf von Kernkraftwerken eingesetzt. Die Gruppe bietet Montage- und sonstige Dienstleistungen auf Baustellen an, auf denen gefährliche Chemikalien und Werkstoffe verwendet werden. Im Falle eines Unfalls, wie etwa des Auslaufens solcher gefährlichen Stoffe, eines Feuers oder einer Explosion, könnte die Gruppe für Sach- oder Personenschäden und die Beseitigung von Umweltschäden haften müssen. Auch im Falle von Arbeitsunfällen von Mitarbeitern bzw. dritten Personen, die im Auftrag der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE arbeiten, kann die Gruppe haftbar gemacht werden.
Eine globale Travel Risk Management Policy legt die Eckpunkte des Reisesicherheitsprogramms fest. Um Auslandseinsätze von ANDRITZ-Mitarbeitern möglichst sicher zu gestalten, verfolgt und beobachtet die Gruppenfunktion Group Corporate Security laufend die Lage in Risikoländern, in denen Mitarbeiter im Einsatz sind, und informiert Reisende und Projektleiter über aktuelle Entwicklungen.
Ein neues - wesentlich verbessertes - Länderportal, das auch via Smartphone-App abrufbar ist, bietet landesspezifische Informationen, Risikoanalysen und praktische Handlungsempfehlungen zum Thema Reisegesundheit und -sicherheit sowie Updates und Analysen zu aktuellen Entwicklungen in einem Land. Eine wichtige Neuerung ist, dass Reisende über in Kürze wahrscheinlich anstehende Ereignisse (Demonstrationen, Streiks, erschwerte Wetterbedingungen, Flughafenschließungen, etc.), die einen Einfluss auf eine reibungslose Reisetätigkeit haben können, informiert werden. Ziel ist es, die Mitarbeiter so umfassend wie möglich über spezielle Risiken und Entwicklungen in einem Land zu informieren, um bestmögliche Vorbereitungen treffen zu können.
Zwei Helplines - ANDRITZ Medical und ANDRITZ Security Travel Helpline - stehen rund um die Uhr für den Notfall vor, während und nach der Reise zur Verfügung. Die Reisemediziner, Sicherheitsexperten, sowie Lageanalysten der Helplines beantworten sowohl allgemeine Fragen zum Thema Reisesicherheit als auch spezifische Fragen zur Destination. Darüber hinaus empfehlen sie auch medizinische Dienstleister oder Meet & Greet-Dienstleister am Zielort. Oberstes Ziel ist es, den Mitarbeitern umfassende Informationen und Unterstützung zu bieten, um Ihre gesunde Heimkehr zu gewährleisten. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter - trotz umfassender Aufklärungs- und Sicherheitsmaßnahmen - zu Schaden kommen und die Gruppe dafür haftbar gemacht werden kann.
Obwohl die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE Versicherungsprogramme zur Abdeckung der für das Geschäft üblichen Risiken abgeschlossen hat, gibt es keine Garantie, dass mögliche Verluste durch diese Versicherungen vollständig abgedeckt werden, die Versicherungen schadenersatzpflichtig bzw. die Versicherungsbeträge ausreichend sind. Darüber hinaus ist die Gruppe in gewissen Industrien tätig (zum Beispiel in der Raumfahrt und Nuklearindustrie), für die Risiken nicht oder nicht voll versicherbar sind bzw. nicht immer alle Voraussetzungen gegeben sind, um Versicherungen abschließen zu können. Jegliche substanzielle Verbindlichkeit, die nicht durch Versicherungen gedeckt ist, könnte daher eine wesentliche negative Auswirkung auf die finanzielle Situation der Gruppe haben.
Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Anlagen und Maschinen erfordert hoch wirksame und effiziente Lösungen zur Wahrung der Datensicherheit. Der unbefugte Zugriff auf oder der Abzug sensibler Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Hackerangriffen sind wesentliche Risiken, denen ANDRITZ in zunehmendem Maße ausgesetzt ist. Dabei können nicht nur die ANDRITZ-eigenen Systeme betroffen sein, sondern auch die von ANDRITZ bei Kunden installierten IIoT-Lösungen. Cyber-Risiken bzw. möglichen Hackerangriffen begegnet ANDRITZ durch den Einsatz von modernsten IT-Sicherheitstechnologien (zum Beispiel Firewall-Systeme) sowie durch verstärkte Kontrolle von Zugriffsberechtigungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen. Mit Hilfe einer optimierten IT-Infrastruktur sollen Cyber-Attacken frühzeitig erkannt werden, um diese erfolgreich abzuwehren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Cyber-Angriffe zu einem unbefugten Zugang bzw. zu einem Verlust von sensiblen und vertraulichen Daten sowohl bei ANDRITZ als auch bei seinen Kunden kommt und dies in weiterer Folge zu enormen wirtschaftlichen Schäden führt, für die ANDRITZ verantwortlich gemacht werden könnte.
Der Konzern schätzt die Auswirkung der operativen Risiken aktuell als mittel ein.
Aus vielen der oben genannten Risiken können sich für die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE jedoch auch Chancen ergeben. Insbesondere aus der Wettbewerbsposition kann der Konzern mit individuell kundenspezifischen Lösungen die schon stark verankerten wirtschaftlichen Kundenbindungen weiter ausbauen. Im Bereich des Einkaufs und der Fertigung können durch eine stärkere Qualitätskontrolle und durch exaktere Planung der Fertigung noch weitere Qualitäts- und Effizienzsteigerungen erreicht werden. Eine durch den Aufschwung der weltwirtschaftlichen Situation bedingte höhere Investitionstätigkeit kann sich positiv auf den Auftragseingang der Gruppe auswirken.
Die Chancen werden aktuell als mittel eingeschätzt.
ANDRITZ verfügt über ein konzernweites internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren, um nach Möglichkeit rasch Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dieses System stellt ein wichtiges Element in der aktiven Unternehmenssteuerung dar. Als Teil der ANDRITZ-GRUPPE ist die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE in dieses System integriert. Es gibt jedoch keine Garantie, dass diese Überwachungs- und Kontrollsysteme effektiv genug sind.
Die Implementierung und Überwachung des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bzw. die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dazu wurden sowohl für die wesentlichen Geschäftsrisiken innerhalb der Gruppe als auch für den Finanzberichterstattungsprozess gruppenweit verbindlich anzuwendende Regelungen und Richtlinien verabschiedet.
Das Rechnungswesen und die darin integrierte Finanzbuchhaltung sind dem Vorstand unterstellt. Durch organisatorische Maßnahmen wird bestmöglich sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, dass die Erfassung in den Büchern und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wird. Der gesamte Prozess von der Beschaffung bis zur Zahlung unterliegt Richtlinien, die wesentliche damit in Zusammenhang stehende Risiken minimieren sollen. Zu diesen Maßnahmen und Regeln zählen unter anderem Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen, ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip) sowie systemunterstützte Prüfungen durch die verwendete Finanzsoftware (SAP).
Durch ein standardisiertes, konzernweites Finanzberichtswesen sowie durch sofortige, anlassbezogene Berichterstattung über bedeutende Ereignisse soll sichergestellt werden, dass der Vorstand angemessen und zeitnah über alle relevanten Sachverhalte in der Gruppe informiert wird. Die Interne Revision, die als Stabsstelle des Vorstands eingerichtet ist, auditiert konzernweit einzelne Prozesse oder Gesellschaften anhand eines jährlich festgelegten Prüfplans sowie in besonderen Anlassfällen. Sie agiert in der Berichterstattung und bei der Wertung der Prüfergebnisse als unabhängiger unternehmensinterner Bereich weisungsungebunden.
Der Konzernabschlussprüfer beurteilt jährlich die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements in der ANDRITZ-GRUPPE und berichtet darüber an Aufsichtsrat und Vorstand. Die Funktionalität des Risikomanagements wurde vom Konzernabschlussprüfer 2018 kontrolliert und bestätigt.
Die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE beschäftigte per Ende 2018 1.963 Mitarbeiter (31. Dezember 2017: 1.858 Mitarbeiter).
Die Abteilung Group Human Resources (GHR) der ANDRITZ AG ist für die Entwicklung und Koordinierung gruppenweiter Personalaktivitäten, für die Nachfolgeplanung für globale Schlüsselpositionen sowie auch für die Entwicklung und Förderung von internen Talenten und Kandidaten verantwortlich. Im Zuge dessen werden laufend globale, gruppenweite Programme und Projekte entwickelt.
Im Berichtsjahr wendete die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten 7,1 MEUR auf (2017: 6,7 MEUR). Inklusive auftragsbezogener Arbeiten betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen rund 3% des Umsatzes.
Die ANDRITZ-GRUPPE hat derzeit rund 6.650 Patentrechte. 75% davon sind bereits erteilt, der Rest befindet sich in Prüfung. Darüber hinaus hält die Gruppe die Rechte an rund 2.450 Marken.
Steigende Bevölkerungszahlen, hohe Urbanisierungsraten und zunehmender Energiebedarf sorgen dafür, dass konventionelle Energieträger in naher Zukunft an ihre Grenzen stoßen werden. Unter Berücksichtigung gegenwärtiger Verbrauchsdaten und basierend auf internationalen Studien ist absehbar, dass die Nutzung fossiler Brennstoffe in einigen Jahrzehnten nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt möglich sein wird. Integrierte Lösungen, die fossile und erneuerbare Energien kombinieren, sind daher bereits heute gefragt und werden zukünftig einen noch größeren Stellenwert einnehmen. ANDRITZ bietet schon seit vielen Jahren eine Reihe von Produkten an, die dem Klimawandel entgegenwirken bzw. zum Umweltschutz beitragen. Bereits knapp 45% des Umsatzes erzielt ANDRITZ mit "grünen" Produkten und Technologien, die zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung beitragen.
Die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE profitiert von den in der ANDRITZ-GRUPPE durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Die Forschung und Entwicklung der ANDRITZ-GRUPPE je Geschäftsbereich stellt sich im Geschäftsjahr wie folgt dar:
Die Entwicklungstätigkeiten fokussieren sich auf die elektromechanische Ausrüstung von Anlagen über die gesamte Lebensdauer hinweg, um Kundenbedürfnisse bestmöglich mithilfe weltweit führender Technologie zu erfüllen.
Mit der Automatisierungsplattform HIPASE entwickelte der Geschäftsbereich Hydro eine solide Grundlage für die Erfüllung zukünftiger Marktanforderungen. Die Plattform deckt unterschiedliche Anwendungen für Schutz, Erregung, Synchronisierung und Turbinenregler in einem Wasserkraftwerk mit einem einheitlichen Hard- und Softwaresystem ab. Die neueste Erweiterung sind Lösungen für Turbinenregler- und Synchronisierung. Das sich ändernde Marktumfeld für sekundäre Ausrüstungen speziell hinsichtlich Kostenreduktion war ausschlaggebend für diese Entwicklung. Weitere Treiber waren neue Anforderungen in punkto Cybersicherheit, einheitliche Schnittstellen für alle Teilsysteme, unkompliziertes Engineering sowie eine gemeinsame Plattform für alle Funktionen.
Weltweit ist eine steigende Nachfrage nach modernen Betriebs- und Wartungskonzepten für Wasserkraftwerke zu verzeichnen. ANDRITZ bietet mit der Softwareplattform Metris DiOMera und dem Regional Support Center eine Lösung, die Digitalisierung von Betrieb und Wartung der Wasserkraftwerke weiter zu unterstützten. Beide Systeme ermöglichen die Datenerfassung und -analyse entlegener Wasserkraftwerke für die zukünftige Optimierung von Instandhaltung und Betriebsführung. Metris DiOMera ermöglicht einen systematischen, datenbasierten und umfassenden Einblick in den aktuellen Zustand bestehender Wasserkraftwerke inklusive notwendiger Risikobeurteilung und möglicher erforderlicher Wartungsarbeiten.
Aufgrund des wachsenden Anteils von volatiler elektrischer Energie aus Wind- und Solarkraft und Einschränkungen bei der Netzinfrastruktur besteht weltweit eine erhöhte Nachfrage nach schnell verfügbaren Energiespeichermöglichkeiten, insbesondere in Asien. Pumpspeicherkraftwerke sind in der Lage, diesen Bedarf für große Energiemengen und über einen längeren Zeitbereich sicherzustellen. ANDRITZ entwickelte eine stufenlos regelbare Lösung für das chinesische Pumpspeicherkraftwerk Feng Ning II mit hochwertiger Generatortechnologie, Steuerungslösung mit Frequenzumrichter und hocheffizientem hydraulischem Profil des Pumpturbinenlaufrads, der höchste betriebliche Flexibilität gewährt.
Durch das im März 2018 neu eröffnete Forschungszentrum für Hygienepapiere (PrimeLine Tissue lnnovation and Application Center) am ANDRITZ-Hauptsitz in Graz, Österreich, sollen Forschung und Entwicklung im Bereich Maschinen und Verfahren für Hygienepapiere vorangetrieben werden. Die Pilotanlage umfasst eine komplette und dem neuesten Stand der Technik entsprechende Hygienepapierproduktionslinie und kann sowohl von Hygienepapierproduzenten als auch von Lieferanten, Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie Universitäten genutzt werden.
Im Forschungszentrum werden Tests und Versuchsläufe zur Entwicklung von neuen Produkten und Prozessen im Bereich Hygienepapier durchgeführt, beispielsweise um Fasern, Fasermischungen und den Fasereintrag für ein bestimmtes Hygienepapier zu optimieren, dessen Produktqualitäten zu erhöhen, den Trockengehalt zu steigern oder den Energieverbrauch zu reduzieren. Der Einfluss von Variablen wie Faseraufbereitung, Chemikalien, Vakuum, Bespannung der Maschine, Pressen und deren Anordnung oder Trocknung mit Heißluft und Dampf kann dabei exakt gemessen und evaluiert werden.
Die Pilotmaschine kann derzeit in acht verschiedenen Hauptkonfigurationen betrieben werden, und arbeitet damit nach dem Baukastenprinzip. Die Kunden können ihre Wünsche einbringen und hier umfangreiche Versuche für ihre jeweiligen zukünftigen Maschinenkonfigurationen durchführen.
In der neuen Pilotanlage wurde erstmals das von ANDRITZ entwickelte PrimeControl-Automatisierungssystem installiert. Dieses bietet höchste Flexibilität bei der Überwachung und Steuerung von Tissuemaschinen und Stoffaufbereitungsanlagen. Das sind z.B. verbesserte Bedienbarkeit und Wartung, integriertes Antriebs- und Qualitätssteuerungssystem und ein Ressourcen-Management-System.
Die Anlage kann über ein mobiles Gerät, in der Hauptwarte oder per Ferndiagnose überwacht werden. Darüber hinaus wird die neueste Digitaltechnologie von ANDRITZ für Überwachungs- und Wartungszwecke verwendet: die Metris Augmented Reality-Brille. Dieses Überwachungssystem bietet auch eine optimale Möglichkeit, mit den verfügbaren Service-Verträgen die Anlagen über Ferndiagnose zu überwachen, da die Servicemitarbeiter durch diese Brillen dieselben Dinge sehen können, wie die Mitarbeiter vor Ort.
Das neue, innovative EvoDry-Zellstofftrocknungssystem von ANDRITZ mit energiesparenden Technologien, welche die Betriebskosten des Werks deutlich senken, wurde erfolgreich im Werk SCA Östrand in Schweden eingesetzt. Das System gewinnt zusätzliche Wärme aus der Abwärme des Rückgewinnungskessels und erzeugt zusätzlichen Niederdruckdampf, der im Zellstofftrockner eingesetzt wird. Dadurch werden Ersparnisse beim Frischdampf erzielt.
Im Produktbereich Mechanical Pulping wurde 2018 ein neues Hackschnitzelzuführsystem für den TX68 Refiner entwickelt. Der TX68 Refiner ist der weltweit größte Hochkonsistenzrefiner mit einem Mahlplattendurchmesser von 68 Zoll (173 cm), der Motorbelastungen bis zu 35 MW erlaubt. Das neue Zuführsystem ermöglicht eine exakte Aufteilung und Messung der Hackschnitzelzuführung zu den beiden Mahlzonen des Refiners. Dadurch werden die Faserqualität, die Laststabilität und auch der spezifische Energiebedarf verbessert. Das neue Zuführsystem wurde 2018 erstmals an einen Kunden in China ausgeliefert, eine zweite Maschine wird 2019 geliefert.
ANDRITZ ist der weltweit führende Hersteller von Schneckenpressen zur Entwässerung von Faserstoffen. 2018 wurde die Produktpalette um eine neue Maschinengröße erweitert, die noch höhere Durchsätze erreicht. Für einen Kunden in China wurde eine Schneckenpresse mit einem Durchmesser von 1,7 m und einer Länge von 10 m entwickelt (SCP1710). Die insgesamt drei Schneckenpressen werden bis zu 1.000 Tonnen pro Tag gebleichten und ungebleichten APMP Stoff in verschiedenen Prozessstufen entwässern. Die Inbetriebnahme ist für 2019 vorgesehen.
Ein Digitaler Zwilling ist das dynamische Datenmodell eines industriellen Prozesses, das mit einer physischen Anlage in Echtzeit verbunden ist. Dabei kommt die von ANDRITZ entwickelte Software IDEAS zum Einsatz. Sobald der digitale Modellierungsprozess abgeschlossen ist, verhält sich die simulierte bzw. virtuelle Papierfabrik gleich wie die echte. Der Zwilling erzeugt verlässliche Informationen und Werte, mit denen die Anlage optimal betrieben werden kann. Außerdem gibt er Warnmeldungen für das Bedienungspersonal oder die Steuerungssoftware aus, wenn sich Betriebsprobleme abzeichnen.
Die strengeren Vorschriften bezüglich CO 2-Emissionen in vielen Ländern bestimmen die Weiterentwicklung von Leichtbauwerkstoffen für Karosserieteile. Verstärkt wird dieser Trend durch den steigenden Einsatz von Elektroantrieb mit Batteriespeicher für Kraftfahrzeuge. Metals Processing antwortet auf diese Entwicklung mit einer Anpassung bzw. Neuentwicklung von Produktionsanlagen und Maschinen.
Für die Produktion von hoch- und höchstfesten Stählen konstruiert ANDRITZ ständig innovative Lösungen für die Durchführung des erforderlichen Glühzyklus im Bandbehandlungsofen und das Walzen der neuen hoch- und höchstfesten Stahlsorten in Kaltwalzwerken. Lasergeschweißte Platinen optimieren Gewicht und Crashverhalten von Autos. ANDRITZ entwickelte dafür Hochleistungs-Laserschweißmaschinen, die bereits vielfach erfolgreich in Betrieb sind.
Eine weitere bedeutende Entwicklung zur Gewichtsoptimierung der Rohkarosserie ist der Einsatz von pressgehärtetem Stahl. Dadurch muss bei höherer Festigkeit weniger Material eingesetzt werden, was bei hoher Crashperformance Gewicht spart. Der Einsatz von pressgehärtetem Stahl in Platinen erfordert eine zusätzliche neue Technologie für die Entfernung der Oberflächenbeschichtung (Ablation) des pressgehärteten Stahls vor dem Laserschweißen. Diese Ablationstechnologie ist sowohl inline, das heißt integriert in die Laserschweißmaschine, als auch offline, also als eigenständige Ablationsanlage von ANDRITZ verfügbar. Eine weitere Maßnahme im Leichtbau der Automobilserienfertigung ist die Verwendung von Aluminium anstelle von Stahl. ANDRITZ entwickelte und realisierte eine patentierte Technologie - ein Verfahren zur Regelung der Aufwickeltemperatur eines Metallbands - für Behandlungslinien von Aluminiumherstellern in Europa, Nordamerika und China.
Im Bereich der Digitalisierung wird die in der Zellstoff- und Papierindustrie bereits vielfach erprobte und von ANDRITZ selbst entwickelte Anwendung Metris OPP (Optimization of Process Performance) an die Anforderungen der Metallindustrie angepasst. Fokus ist die Senkung des Energie- und Rohstoffverbrauchs und der Abwassermengen der Kundenanlagen. Zudem wird an physikalischen Modellen und Simulationen gearbeitet, um mit digitalen Zwillingen (3D-Simulation) das Operatortraining sowie die Steuerung von Prozesslinien und Walzwerke zu simulieren. Das resultiert in einer schnelleren Inbetriebnahme und steileren Hochlaufkurve der Anlage.
Im Bereich Recycling beschäftigt sich ANDRITZ mit der Aufbereitung und Rückführung von Eisenoxid aus den Sprühröstanlagen in den Stahlerzeugungsprozess. Ein alternatives Verfahren für die Aufbereitung von Stäuben aus dem Stahlwerk ist ebenfalls ein aktuell wichtiges Innovationsthema.
Das Ziel der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im vergangenen Jahr war es, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Hauptproduktgruppen Dekanter, Filterzentrifugen und Filterpressen durch Standardisierung weiter zu erhöhen.
Im Bereich Service kann Metris addIQ für Dekanter zur Steuerung aller ANDRITZ-Dekanterzentrifugen sowie auch für Konkurrenzmaschinen eingesetzt werden. Es ersetzt veraltete Steuerungen und dient der Prozessoptimierung. Verschiedene Anwendungen, die sich von sehr einfacher Steuerung bis zur Optimierung des Dekanters und Steuerung der gesamten Prozesslinie erstrecken, sind verfügbar.
"SmartSim" ermöglicht den sicheren und effizienten Einsatz von Dekanterzentrifugen. Diese Technologie wurde bereits bei mehreren internationalen Messen, darunter IFAT, Pollutec, und Weftec (USA), sowie beim Kundentag in Krefeld vorgeführt.
Anlässlich der Messe "Pollutec" wurde eine neue Generation von Hochleistungs-Dekanterzentrifugen für den Umwelt- und Kommunalabwassermarkt (erste Größe DU3LL) am Markt präsentiert. Zusätzlich wurde eine neue mobile Versuchsanlage für die Sortierung von Kunststoffen in Betrieb genommen, die eine dreiphasige Einstellung des Trennvorgangs während des Betriebs ermöglicht. Weiters wurden die industrielle Dekanterzentrifuge für petrochemische und chemische Anwendungen sowie Metris addIQ für die Dekantersteuerung mit einer skalierbaren Lösung auch für kleinere Maschinen erweitert.
"Smart Filter Cloth", ein System zur präzisen Überwachung der Lebensdauer von Filtertüchern in Filterpressen und Ermittlung von Verschleißmustern, die bei der Fehlersuche eingesetzt werden können, wurde im vergangenen Jahr bei der Messe "ACHEMA" vorgestellt. Kunden konnten mittels Tablets Filtertücher mit speziellen, in den Tüchern eingenähten RFID-Chips im Werk verfolgen. Diese neue Technologie optimiert die Wartungsplanung, damit unerwartete Stillstandszeiten gering gehalten, und die Maschinenverfügbarkeit und damit die Gesamtproduktion erhöht werden können.
Im Bereich der Digitalisierung wurde das "Intelligent Cloth Washing" am Markt eingeführt. Dieses intelligente Waschsystem überwacht den Winkel der Platten mit Sensoren, um Verschmutzungen zu erkennen und startet die Filtertuchwascheinrichtung automatisch. Dadurch werden die Sicherheit der Pressen erhöht und durch Vermeidung unnötiger Waschzyklen die Kapazität der Maschine gesteigert.
Wirtschaftsexperten erwarten für 2019 ein anhaltend positives konjunkturelles Umfeld in den wichtigsten Wirtschaftsregionen der Welt. Allerdings wird sich das Wachstum - erwartet wird eine BIP-Erhöhung von 3,5% - gegenüber 2018 etwas abschwächen (2018: 3,7%). Hauptgründe dafür sind der latente Handelsstreit zwischen China und den USA sowie das generell steigende Zinsniveau in den wichtigsten Wirtschaftsregionen (vor allem in den USA), das die Investitionstätigkeit der Industrie aber auch der Privathaushalte reduzieren wird. Darüber hinaus könnten sich - als Folge des Zinsanstiegs in den USA - Kapitalabflüsse aus den wichtigsten aufstrebenden Ländern Asiens und Südamerikas negativ auf die Wirtschaftsentwicklung dieser Länder und damit auch auf die Weltkonjunktur auswirken.
Die Aussichten und Erwartungen für die Geschäftsbereiche der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Im Geschäftsbereich Hydro ist mit einem Verbleib der weltweiten Projekt- und Investitionstätigkeit auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre zu rechnen. Einige größere neue Wasserkraftwerksprojekte, vor allem in Südostasien und Afrika, sind in Planung; selektiv ist die Vergabe einzelner Großaufträge wahrscheinlich. Im Geschäftsbereich Pulp & Paper wird auch im Jahr 2019 mit einer unverändert guten Projekt- und Investitionsaktivität gerechnet, sowohl für die Modernisierung bestehender Anlagen als auch die Errichtung neuer Zellstoffwerke. Im Geschäftsbereich Metals wird mit einer unverändert zufriedenstellenden Projekt- und Investitionsaktivität gerechnet. Auch im Geschäftsbereich Separation ist eine Fortsetzung der positiven Marktentwicklung zu erwarten.
ANDRITZ wird auch im Jahr 2019 den Fokus auf die Schaffung von internem Wachstum durch die Einführung neuer Produkte legen sowie Möglichkeiten zur Akquisition von Unternehmen prüfen, die das Produktportfolio in den vier Geschäftsbereichen ergänzen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Optimierung der Organisations- und Kostenstrukturen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe insgesamt aber auch in einzelnen Geschäftsbereichen sicherzustellen bzw. die Rentabilität zu erhöhen.
Für das Gesamtjahr 2019 erwartet die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE aus heutiger Sicht einen leichten Anstieg des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr. Hauptgrund dafür ist der als Folge der guten Auftragsentwicklung im Berichtsjahr hohe Auftragsstand per Ultimo 2018. Auch das Konzernergebnis und die Rentabilität (EBITA-Marge) sollten im Jahresvergleich leicht ansteigen.
In der Planung geht man von einer unveränderten Mitarbeiteranzahl für das Geschäftsjahr 2019 aus.
Sollte sich 2019 die globale Weltwirtschaft jedoch entgegen den allgemeinen Erwartungen eintrüben, ist mit negativen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns zu rechnen. Dies könnte zu organisatorischen und kapazitiven Anpassungen sowie möglicherweise daraus entstehende finanziellen Vorsorgen führen, die das Ergebnis der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE negativ beeinträchtigen könnten.
Krefeld, am 26. Juli 2019
Die Geschäftsführung der ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH
Alexander Krause
Mark von Laer
Ernst Zsifkovits
| (in TEUR) | Anhang | 2018 | 2017 |
| Umsatz | 1. | 655.176 | 567.933 |
| Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 1.722 | 256 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 25 | 53 | |
| 656.923 | 568.242 | ||
| Sonstige betriebliche Erträge | 2. | 20.424 | 21.730 |
| Materialaufwand | 3. | -386.510 | -313.896 |
| Personalaufwand | 4. | -165.240 | -152.877 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5. | -99.178 | -83.331 |
| Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) | 26.419 | 39.868 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 6. | -6.846 | -7.731 |
| Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte | 10. | 0 | -5.906 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 19.573 | 26.231 | |
| Zinserträge | 459 | 456 | |
| Zinsaufwendungen | -4.093 | -3.505 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | 20 | -478 | |
| Finanzergebnis | 7. | -3.614 | -3.527 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 15.959 | 22.704 | |
| Ertragsteuern | 8. | -6.264 | -9.471 |
| KONZERNERGEBNIS | 9.695 | 13.233 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Gesellschafter der Muttergesellschaft | 9.681 | 12.146 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 19. | 14 | 1.087 |
| (in TEUR) | Anhang | 2018 | 2017 |
| KONZERNERGEBNIS | 9.695 | 13.233 | |
| Posten, die unter bestimmten Bedingungen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden: | |||
| Ergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten | 0 | -57 | |
| Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung | 0 | -13 | |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 0 | 21 | |
| Ergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, nach Ertragsteuern | 0 | -49 | |
| Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden: | |||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 719 | 416 | |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | -170 | -120 | |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste, nach Ertragsteuern | 21. | 549 | 296 |
| Ergebnis aus der Fair Value Bewertung von finanziellen Vermögenswerten | -3.290 | 0 | |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 1.004 | 0 | |
| Ergebnis aus der Fair Value Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, nach Ertragsteuern | K) | -2.286 | 0 |
| SONSTIGES ERGEBNIS | -1.737 | 247 | |
| GESAMTERGEBNIS | 7.958 | 13.480 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Gesellschafter der Muttergesellschaft | 7.936 | 12.310 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 22 | 1.170 |
AKTIVA
| (in TEUR) | Anhang | 2018 | 2017 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 9. | 558 | 688 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 10. | 31.030 | 31.030 |
| Sachanlagen | 11. | 54.780 | 54.400 |
| Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen | 12. | 12.963 | 12.060 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 14. | 796 | 8.009 |
| Aktive latente Steuern | 8. | 4.037 | 2.564 |
| Langfristige Vermögenswerte | 104.164 | 108.751 | |
| Vorräte | 15. | 72.261 | 67.230 |
| Geleistete Anzahlungen | 16. | 9.767 | 11.624 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13. | 56.083 | 45.012 |
| Forderungen aus realisierten Umsatzerlösen für laufende Projekte, soweit sie dafür erhaltene An- und Teilzahlungen übersteigen | 0 | 60.872 | |
| Vertragsvermögenswerte | 1. | 80.120 | 0 |
| Forderungen aus laufenden Steuern | 6.236 | 7.319 | |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 14. | 284.879 | 291.796 |
| Veranlagungen | 17. | 361 | 361 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 18. | 10.820 | 15.799 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 520.527 | 500.013 | |
| SUMME AKTIVA | 624.691 | 608.764 | |
|
PASSIVA |
|||
| (in TEUR) | Anhang | 2018 | 2017 |
| Stammkapital | 322 | 322 | |
| Kapitalrücklagen | 201.918 | 201.918 | |
| Gewinnrücklagen | -89.190 | -74.508 | |
| Auf Gesellschafter der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital | 113.050 | 127.732 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 9.692 | 10.677 | |
| Summe Eigenkapital | 19. | 122.742 | 138.409 |
| Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 22. | 197 | 2.195 |
| Rückstellungen | 20./21. | 63.946 | 69.661 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23. | 984 | 352 |
| Passive latente Steuern | 8. | 1.034 | 2.545 |
| Langfristige Schulden | 66.161 | 74.753 | |
| Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 22. | 1.683 | 1.394 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 45.092 | 38.936 | |
| Erhaltene An- und Teilzahlungen für laufende Projekte, soweit sie dafür realisierte Umsatzerlöse übersteigen | 0 | 87.358 | |
| Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung | 1. | 102.421 | 0 |
| Erhaltene Anzahlungen | 0 | 24.697 | |
| Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung | 1. | 24.844 | 0 |
| Rückstellungen | 20. | 60.064 | 56.265 |
| Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern | 3.281 | 3.002 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23. | 198.403 | 183.950 |
| Kurzfristige Schulden | 435.788 | 395.602 | |
| SUMME PASSIVA | 624.691 | 608.764 |
| (in TEUR) | Anhang | 2018 | 2017 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 15.959 | 22.704 | |
| Zinsergebnis | 7. | 3.634 | 3.049 |
| Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten sowie von Geschäfts- und Firmenwerten und Sachanlagen | 6.846 | 13.637 | |
| Veränderung der Rückstellungen | -2.378 | -8.206 | |
| Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen | 0 | 50 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen | -553 | 1.980 | |
| Cashflow aus dem Ergebnis | 23.508 | 33.214 | |
| Veränderung der Vorräte | -1.408 | -1.706 | |
| Veränderung der geleisteten Anzahlungen | 1.859 | 11 | |
| Veränderung der Forderungen | -10.706 | -4.866 | |
| Veränderung der Vertragsvermögenswerte * | -19.446 | 29.013 | |
| Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung * | -1.086 | -7.700 | |
| Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung * | 13.987 | 5.432 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten | 16.439 | 1.517 | |
| Veränderung des Nettoumlaufvermögens | -361 | 21.701 | |
| Erhaltene Zinsen | 459 | 456 | |
| Gezahlte Zinsen | -2.638 | -2.665 | |
| Erhaltene Dividenden | 59 | 0 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -7.225 | -15.676 | |
| CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT | 13.802 | 37.030 | |
| Einzahlungen aus Anlagenabgängen (inkl. Finanzanlagen) | 58 | 1.045 | |
| Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -7.390 | -5.015 | |
| Auszahlungen für Finanzanlagevermögen | -2.679 | 0 | |
| Netto-Cashflow aus Unternehmenserwerben | -129 | 0 | |
| Einzahlungen aus Veranlagungen und anderen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten | 0 | 35.013 | |
| Auszahlungen für Veranlagungen und andere kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | -1.908 | 0 | |
| Einzahlung/Auszahlung aus gegebenen Ausleihungen an Gesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE | 15.699 | -34.417 | |
| CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT | 3.651 | -3.374 | |
| Einzahlungen aus sonstigen Finanzverbindlichkeiten | 22. | 3.939 | 957 |
| Auszahlungen aus sonstigen Finanzverbindlichkeiten | 22. | -2.409 | -10.809 |
| Gezahlte Ausschüttung | 19. | -22.968 | -18.034 |
| Gezahlte Ausschüttung an nicht beherrschende Anteilsinhaber | -1.032 | -1.467 | |
| CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT | -22.470 | -29.353 | |
| VERÄNDERUNG DER ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE | -5.017 | 4.303 | |
| Währungsumrechnung | -25 | -352 | |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | 63 | 0 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode | 18. | 15.799 | 11.848 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 18. | 10.820 | 15.799 |
| Davon entfallen auf Gesellschafter der Muttergesellschaft | ||||||
| (in TEUR) | Anhang | Grundkapital | Kapitalrücklagen | Sonstige Gewinnrücklagen | IAS 39- Rücklage | Fair Value-Rücklage |
| STAND ZUM 1. JANUAR 2017 | 322 | 201.918 | -57.320 | 77 | ||
| Konzernergebnis | 12.146 | |||||
| Sonstiges Ergebnis | -45 | |||||
| Gesamtergebnis | 12.146 | -45 | ||||
| Ausschüttungen | 22. | -18.034 | ||||
| STAND ZUM 31. DEZEMBER 2017 | 322 | 201.918 | -63.208 | 32 | ||
| Änderung von Rechnungslegungsmethoden | B)c) | 382 | -32 | |||
| STAND ZUM 1. JANUAR 2018 | 322 | 201.918 | -62.826 | |||
| Konzernergebnis | 9.681 | |||||
| Sonstiges Ergebnis | -2.286 | |||||
| Gesamtergebnis | 9.681 | -2.286 | ||||
| Ausschüttungen | 22 | -22.968 | ||||
| STAND ZUM 31. DEZEMBER 2018 | 322 | 201.918 | -76.113 | -2.286 | ||
| Davon entfallen auf Gesellschafter der Muttergesellschaft | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital | ||
| (in TEUR) | Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste | Gesamt | ||
| STAND ZUM 1. JANUAR 2017 | -11.541 | 133.456 | 10.974 | 144.430 |
| Konzernergebnis | 12.146 | 1.087 | 13.233 | |
| Sonstiges Ergebnis | 209 | 164 | 83 | 247 |
| Gesamtergebnis | 209 | 12.310 | 1.170 | 13.480 |
| Ausschüttungen | -18.034 | -1.467 | -19.501 | |
| STAND ZUM 31. DEZEMBER 2017 | -11.332 | 127.732 | 10.677 | 138.409 |
| Änderung von Rechnungslegungsmethoden | 350 | 25 | 375 | |
| STAND ZUM 1. JANUAR 2018 | -11.332 | 128.082 | 10.702 | 138.784 |
| Konzernergebnis | 9.681 | 14 | 9.695 | |
| Sonstiges Ergebnis | 541 | -1.745 | 8 | -1.737 |
| Gesamtergebnis | 541 | 7.936 | 22 | 7.958 |
| Ausschüttungen | -22.968 | -1.032 | -24.000 | |
| STAND ZUM 31. DEZEMBER 2018 | -10.791 | 113.050 | 9.692 | 122.742 |
Die ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH ("DBET") mit Sitz in Krefeld, Deutschland, und ihre Tochtergesellschaften ("Konzern" oder "ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE") werden zu 100% in den Konzernabschluss der ANDRITZ AG, ("ANDRITZ-GRUPPE" oder "ANDRITZ") mit Sitz in Graz, Österreich, einbezogen. Die ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH ist im Handelsregister des Registergerichts Krefeld eingetragen (HRB 11944). Die ANDRITZ AG ist eine Gesellschaft nach österreichischem Recht und notiert seit Juni 2001 an der Wiener Börse. Der Konzernabschluss der ANDRITZ AG liegt fristgerecht zur Einsicht beim österreichischen Firmenbuchgericht auf. Der Konzernabschluss der ANDRITZ AG wird darüber hinaus in deutscher Sprache im Bundesanzeiger offengelegt. Zudem macht die ANDRITZ AG auf ihrer Homepage unter https://www.andritz.com/group-de/investor-relations/investors-downloads/finanzberichte den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 der Öffentlichkeit zugänglich.
Die ANDRITZ-GRUPPE ist ein führender Hersteller von hochtechnologischen Industriemaschinen und -anlagen und arbeitet in vier strategischen Geschäftsbereichen: Hydro, Pulp & Paper, Metals sowie Separation.
Die ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH fungiert dabei als eine Konzernobergesellschaft für in Deutschland ansässige Tochterunternehmen des Konzerns. Dabei beschränkt sich ihr Geschäftszweck auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere auf den Gebieten des Maschinen- und Anlagenbaus sowie der Elektrotechnik tätig sind. Des Weiteren obliegen der Gesellschaft in diesem Zusammenhang die wirtschaftliche Koordination der Beteiligungsgesellschaften sowie die Steuerung von Kapitalflüssen innerhalb des Konzerns. Die DBET erbringt dabei administrative, finanzielle und kaufmännische Dienstleistungen an ihre Tochterunternehmen. Eine eigene operative Geschäftstätigkeit wird von der DBET nicht ausgeübt.
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten im Konzern betrug 1.950 im Jahr 2018 sowie 1.861 im Jahr 2017 und verteilt sich auf die einzelnen Geschäftsbereiche wie folgt: Pulp & Paper: 831 (2017: 737), Hydro: 571 (2017: 595), Metals: 484 (2017: 469) und Separation: 64 (2017: 61).
Der eingetragene Geschäftssitz des Konzerns befindet sich in der Eduard-Küsters-Straße 1, 47805 Krefeld, Deutschland.
Der Konzernabschluss wird unter der Verantwortung der Geschäftsführung erstellt. Die Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgte am 26. Juli 2019.
Zahlreiche Beträge und Prozentsätze, die im Konzernabschluss dargestellt werden, wurden gerundet. Summierungen können deshalb von den dargestellten Beträgen abweichen. Die Zahlen sind, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird, in Tausend Euro (TEUR) dargestellt.
In Ausübung des Wahlrechts nach § 315e Abs. 3 HGB erstellt die ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH ihren Teilkonzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Von der Möglichkeit der Befreiung von der Offenlegungspflicht für inländische Tochtergesellschaften gemäß § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB wurde in dem im Abschnitt "R) Konzernunternehmen" dieses Konzernanhangs angegeben Umfang Gebrauch gemacht.
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit sämtlichen vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten, von der Europäischen Union übernommenen und für 2018 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Ebenso wurden sämtliche für 2018 verpflichtend anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet.
Im Geschäftsjahr 2018 sind folgende neue und überarbeitete bzw. ergänzte Standards des IASB sowie Interpretationen des IFRIC verpflichtend zu beachten:
| Standard/Interpretation | Titel | Erstmals gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem | Von der EU übernommen |
| IAS 40 | Änderung: Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 1. Januar 2018 | 14. März 2018 |
| IFRS 1 und IAS 28 | Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2014-2016) | 1. Januar 2018 | 7. Februar 2018 |
| IFRS 2 | Änderung: Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung | 1. Januar 2018 | 26. Februar 2018 |
| IFRS 4 | Änderung: Anwendung des IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge | 1. Januar 2018 | 3. November 2017 |
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 1. Januar 2018 | 22. November 2016 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1. Januar 2018 | 22. September 2016 |
| IFRS 15 | Klarstellung: Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1. Januar 2018 | 31. Oktober 2017 |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen | 1. Januar 2018 | 28. März 2018 |
Mit IFRS 15 wurde ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden eingeführt. Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann. Der Standard hat alle bestehenden Vorschriften zur Umsatzrealisierung (IAS 11 - Fertigungsaufträge und IAS 18 - Erträge) ersetzt.
IFRS 9 legt die Anforderungen für den Ansatz und die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Posten fest. Dieser Standard hat IAS 39 - Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ersetzt.
Die Angaben zur erstmaligen Anwendung von IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowie aus IFRS 9 - Finanzinstrumente sind im Kapitel B) c) Erstmalige Anwendung von IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 9 - Finanzinstrumente ersichtlich.
IFRIC 22 regelt die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten. Klargestellt wird, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten, zu ermitteln ist.
Die Änderung an IAS 40 beinhaltet die Klarstellung, dass ein Unternehmen eine Immobilie nur dann in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen kann, wenn es Belege für eine Nutzungsänderung gibt.
Die Änderungen an IFRS 2 umfassen Regelungen zur Berücksichtigung von marktbezogenen und nicht-marktbezogenen Ausübungsbedingungen bei der Bewertung von in bar erfüllten Zusagen sowie die Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden.
Die Änderungen an IFRS 4 beinhalten Ergänzungen zum bereits früher beschlossenen Aufschub- bzw. Überlagerungsansatz für Unternehmen, deren vorwiegende Tätigkeit im Versicherungsgeschäft liegt.
Die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2014-2016) enthalten Klarstellungen zu IFRS 1 - Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards sowie IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures.
Diese geänderten Standards haben bei ANDRITZ keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen.
Der International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet an zahlreichen Projekten, die sich erst auf Geschäftsjahre ab 2019 auswirken werden. Die nachfolgenden vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und sind auch von ANDRITZ bislang noch nicht angewendet worden:
| Standard/Interpretation | Titel | Erstmals gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem | Von der EU übernommen |
| IAS 19 | Änderung: Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen | 1. Januar 2019 | geplant 2019 |
| IAS 28 | Änderung: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 1. Januar 2019 | 8. Februar 2019 |
| IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11 | Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017) | 1. Januar 2019 | geplant 2019 |
| IFRS 9 | Änderung: Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung | 1. Januar 2019 | 22. März 2018 |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 1. Januar 2019 | 31. Oktober 2017 |
| IFRIC 23 | Bilanzierung von Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern | 1. Januar 2019 | 23. Oktober 2018 |
| IFRS 3 | Änderung: Definition eines Geschäftsbetriebs | 1. Januar 2020 | geplant 2019 |
| IAS 1 und IAS 8 | Änderung: Definition von Wesentlichkeit | 1. Januar 2020 | geplant 2019 |
| Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung | 1. Januar 2020 | geplant 2019 | |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1. Januar 2021 | offen |
Kerngedanke des IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrundeliegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Die bisher unter IAS 17 - Leasingverhältnisse erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17.
ANDRITZ hat zum 31. Dezember 2017 die Ergebnisse einer ersten Beurteilung der möglichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss veröffentlicht. Die Haupttätigkeiten im Projekt rund um IFRS 16 waren neben der inhaltlichen Analyse des Standards, Vorbereitung der Anhangangaben und Überarbeitung der Accounting Policy, die Implementierung eines IT-Systems und das Aufsetzen eines harmonisierten gruppenweiten monatlichen Prozesses. Das Projekt befindet sich derzeit in der Übergangsphase von initialer Dateneinholung zu einem laufenden Prozess. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung weichen von der ursprünglichen Einschätzung zum 31. Dezember 2017 nur geringfügig ab, da die wirtschaftlichen Bedingungen, etwa der Zinssatz zum 1. Januar 2019, die Zusammensetzung des Leasingportfolios, die Einschätzung von ANDRITZ über die Ausübung von Verlängerungsoptionen und das Ausmaß, der Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen und Ansatzbefreiungen, fast wie erwartet eingetreten sind.
IFRS 16 sieht verschiedene Übergangsmethoden vor. ANDRITZ hat auf eine frühzeitige Anwendung verzichtet und sich für die modifizierte retrospektive Methode entschieden. Das führt dazu, dass IFRS 16 erstmalig zum 1. Januar 2019 angewendet wird, die Vorjahresvergleichszahlen nicht angepasst werden und das Nutzungsrecht in Höhe der Leasingverbindlichkeit (mit Ausnahme von Vorauszahlungen/abgegrenzten Zahlungen) angesetzt wird. Auf eine retrospektive Bewertung des Nutzungsrechts wurde verzichtet. Alle Anpassungsbeträge werden im Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz im Geschäftsjahr der Erstanwendung erfasst.
Des Weiteren hat sich ANDRITZ dafür entschieden, das Ansatzwahlrecht von kurzfristigen Verträgen und Verträgen über Vermögenswerte von geringem Wert nicht wahrzunehmen.
Die neue Leasingdefinition wird auf sämtliche Alt- und Neu-Verträge angewandt. Bei der erstmaligen Erfassung der Verträge wurden alle Verträge neu beurteilt. Auf die Beibehaltung der ursprünglichen Einschätzungen für Alt-Verträge ("Grandfathering"-Methode) wurde verzichtet.
Folgende Auswirkungen wurden identifiziert:
| ― |
ANDRITZ wird neue Vermögenswerte und Schulden für Operating-Leasingverhältnisse über Grundstücke und Bauten, Fahrzeuge und andere Sachanlagen ansetzen. |
| ― |
Zum Bilanzstichtag hat der Konzern nicht-kündbare Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen in Höhe von 11 MEUR. Der Konzern geht davon aus, dass aus den bestehenden Leasingverpflichtungen die Bilanzwerte der Sachanlagen und der Verbindlichkeiten um rund 13 MEUR erhöht werden. |
| ― |
Der Großteil der Verträge, gemessen an der Anzahl, stammt aus Fahrzeugleasingverhältnissen. Der Großteil der Verträge, gemessen am Wert des Nutzungsrechts, stammt aus Gebäudemietverhältnissen (rund 11 MEUR). |
| ― |
Die Struktur der Aufwendungen, die mit diesen Leasingverhältnissen verbunden sind, wird sich verändern, da die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten ersetzt werden. Daher wird sich das Teilkonzern-EBITDA voraussichtlich um rund 2 MEUR erhöhen. |
| ― |
Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf Finanzierungs-Leasingverhältnisse erwartet. |
Nach den bisherigen Vorschriften von IFRS 9 ist die Zahlungsstrombedingung nicht erfüllt bzw. eine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert durchgeführte Bewertung verpflichtend, wenn der Kreditgeber im Falle einer Kündigung durch den Kreditnehmer eine Ausgleichszahlung leisten müsste (z.T. als Vorfälligkeitsgewinn bezeichnet). Durch die Änderung werden die bestehenden Vorschriften von IFRS 9 angepasst, sodass auch bei negativen Ausgleichszahlungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (bzw. in Abhängigkeit des Geschäftsmodells erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert) möglich ist. Nach der Neuregelung ist das Vorzeichen der Ausgleichszahlung nicht relevant. In Abhängigkeit des bei Kündigung vorherrschenden Zinsniveaus ist eine Zahlung auch zugunsten der Vertragspartei möglich, welche die vorzeitige Rückzahlung herbeiführt. Die Berechnung dieser Ausgleichszahlung muss sowohl für den Fall einer Vorfälligkeitsentschädigung wie auch für den Fall eines Vorfälligkeitsgewinns dieselbe sein. Diese Änderung hat bei ANDRITZ voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen.
Die Änderung an IAS 19 beinhaltet eine zwingende Neuermittlung des laufenden Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen bei Änderung, Kürzung oder Abgeltung von leistungsorientierten Versorgungsplänen.
Die Änderung an IAS 28 umfasst die Klarstellung der Anwendung von IFRS 9 auf langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures, die Teil der Nettoinvestition in diese assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures ausmachen, aber nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden.
Die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017) enthalten Klarstellungen zu IAS 23 - Fremdkapitalkosten, IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse sowie IFRS 11 - Gemeinsame Vereinbarungen.
IFRIC 23 stellt die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klar.
Mit der Änderung an IFRS 3 stellt der IASB klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren.
Mit den Änderungen an IAS 1 und IAS 8 wird ein einheitlicher Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen.
IFRS 17 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss von ANDRITZ werden derzeit geprüft.
ANDRITZ hat für die Umstellung auf IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 9 - Finanzinstrumente jeweils die kumulative Methode angewendet. Aufgrund der Wahl der kumulativen Übergangsmethode wurden die Konzernbilanz sowie die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Vergleichsperiode 2017 nicht angepasst. Die kumulativen Effekte zum Erstanwendungszeitpunkt, dem 1. Januar 2018, wurden im Eigenkapital erfasst und stellen sich folgendermaßen dar:
| (in TEUR) | 31. Dezember 2017 | IFRS 9 | IFRS 15 | Latente Steuern | 1. Januar 2018 |
| AKTIVA | |||||
| Langfristige Vermögenswerte | |||||
| Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen | 12.060 | 1.515 | 13.575 | ||
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 8.009 | -4 | 8.005 | ||
| Aktive latente Steuern | 2.564 | 304 | 2.868 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||||
| Vorräte | 67.230 | 1.301 | 68.531 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 45.012 | -250 | 4 | 44.766 | |
| Forderungen aus realisierten Umsatzerlösen für laufende Projekte, soweit sie dafür erhaltene An- und Teilzahlungen übersteigen | 60.872 | -60.872 | |||
| Vertragsvermögenswerte | 0 | 60.748 | 60.748 | ||
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 291.796 | -73 | 230 | 291.953 | |
| Veranlagungen | 361 | 361 | |||
| PASSIVA | |||||
| Eigenkapital | |||||
| Gewinnrücklagen | -74.508 | -598 | 1.091 | -143 | -74.158 |
| Nicht beherrschende Anteile | 10.677 | -5 | 30 | 10.702 | |
| Langfristige Schulden | |||||
| Rückstellungen | 69.661 | 2 | 69.663 | ||
| Passive latente Steuern | 2.545 | 447 | 2.992 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||||
| Erhaltene An- und Teilzahlungen für laufende Projekte, soweit sie dafür realisierte Umsatzerlöse übersteigen | 87.358 | -87.358 | |||
| Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung | 88.434 | 88.434 | |||
| Erhaltene Anzahlungen | 24.697 | -24.697 | |||
| Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung | 25.754 | 25.754 | |||
| Rückstellungen | 56.265 | -53 | 56.212 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 183.950 | 1 | 183.951 |
Aus der Erstanwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 wurde ein kumulierter Effekt in Höhe von 746 TEUR (vor Steuern) kapitalmindernd berücksichtigt. Dieser Effekt resultierte aus den folgenden Änderungen:
Gemäß IFRS 15 sind die den identifizierten Leistungsverpflichtungen zugeordneten Umsätze nur dann zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die zugrunde liegende Ware oder Dienstleistung erlangt hat. Bei Abschluss eines Vertrags ist festzulegen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. In den meisten Fällen erfüllen Aufträge, die bis dato nach der "Percentage of Completion"-Methode bilanziert wurden, auch die Voraussetzungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung gemäß IFRS 15. Nur bei wenigen Aufträgen, die bisher nach der "Percentage of Completion"-Methode gemäß IAS 11 bilanziert wurden, musste eine zeitlich nachgelagerte Umsatzerfassung erfolgen, weil die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzerfassung nach IFRS 15 nicht erfüllt waren. Die zeitraumbezogene Erlösrealisierung nach Leistungsfortschritt erfolgt mithilfe von in- oder outputorientierten Methoden. In wenigen Fällen kam es zu einem Wechsel der Methode der Leistungsfortschrittsmessung sowie auch zu einem Wechsel zwischen zeitraum- und zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung.
IFRS 15 regelt die Erfassung von Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Anbahnung und der Erfüllung von Verträgen über die Lieferung von Gütern und Dienstleistungen an Kunden entstehen. Vertragskosten, die der Vertragsanbahnung direkt zugerechnet werden können (bei ANDRITZ vor allem Verkaufsprovisionen), sind gemäß IFRS 15 zu aktivieren. Diese aktivierten Vertragskosten sind analog zum Übergang der Verfügungsgewalt von Gütern und Dienstleistungen auf den Kunden zu amortisieren. Aufgrund dieser Änderung kam es zum 1. Januar 2018 zu einer Aktivierung von Vertragskosten, welche in den sonstigen Forderungen ausgewiesen wurden.
Grundlage für die neuen Vorschriften zur Bestimmung des Transaktionspreises bildet die vom Unternehmen erwartete Gegenleistung. Diese soll dem Betrag entsprechen, auf den das Unternehmen gemäß dem bestehenden Vertrag Anspruch hat. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises sind gemäß IFRS 15 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fixe und variable Komponenten (bei ANDRITZ in Einzelfällen vor allem Vertragsstrafen) zu beurteilen und zu schätzen. Dadurch kommt es bei der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung zur Verschiebung des Fertigstellungsgrades und somit zu einer Verschiebung der Umsatzrealisierung. Die Auswirkung auf die Umsatzrealisierung war von untergeordneter Bedeutung.
Bei bestimmten Transaktionen weichen der Zeitpunkt der Zahlung und der Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen an den Kunden voneinander ab. Dies ist dann der Fall, wenn die Gegenleistung im Voraus oder nach der Lieferung des Guts bzw. der Erbringung der Dienstleistung bezahlt wird. Es gab keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zum 1. Januar 2018, weil die Zeitspanne zwischen Übertragung und Bezahlung in der Regel maximal ein Jahr beträgt und in diesen anwendbaren Fällen daher aus praktischen Gründen auf die Erfassung einer wesentlichen Finanzierungskomponente verzichtet wurde.
In den nachfolgenden Tabellen sind die beschriebenen Änderungen auf die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE zum 31. Dezember 2018 dargestellt. Die Auswirkungen auf das Konzern-Cashflow-Statement zum 31. Dezember 2018 sind von untergeordneter Bedeutung.
| (in TEUR) | Werte berichtet zum 31. Dezember 2018 | Anpassungen | Werte ohne Anwendung von IFRS 15 |
| AKTIVA | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Aktive latente Steuern | 4.037 | 111 | 4.148 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 72.261 | 2.131 | 74.392 |
| Forderungen aus realisierten Umsatzerlösen für laufende Projekte, soweit sie dafür erhaltene An- und Teilzahlungen übersteigen | 79.261 | 79.261 | |
| Vertragsvermögenswerte | 80.120 | -80.120 | |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 284.879 | -966 | 283.913 |
| PASSIVA | |||
| Summe Eigenkapital | 122.742 | -461 | 122.281 |
| Langfristige Schulden | |||
| Passive latente Steuern | 1.034 | -12 | 1.022 |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Erhaltene An- und Teilzahlungen für laufende Projekte, soweit sie dafür realisierte Umsatzerlöse übersteigen | 100.959 | 100.959 | |
| Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung | 102.421 | -102.421 | |
| Erhaltene Anzahlungen | 27.238 | 27.238 | |
| Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung | 24.844 | -24.844 | |
| Rückstellungen | 60.064 | -42 | 60.022 |
| (in TEUR) | Werte berichtet zum 31. Dezember 2018 | Anpassungen | Werte ohne Anwendung von IFRS 15 |
| Umsatz | 655.176 | -1.790 | 653.386 |
| Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 1.722 | 2.131 | 3.853 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 25 | 25 | |
| 656.923 | 341 | 657.264 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 20.424 | 20.424 | |
| Materialaufwand | -386.510 | 41 | -386.469 |
| Personalaufwand | -165.240 | -165.240 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -99.178 | -966 | -100.144 |
| Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) | 26.419 | -584 | 25.835 |
| Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | -6.846 | -6.846 | |
| Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | 0 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 19.573 | -584 | 18.989 |
| Finanzergebnis | -3.614 | -3.614 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 15.959 | -584 | 15.375 |
| Ertragsteuern | -6.264 | 123 | -6.141 |
| KONZERNERGEBNIS | 9.695 | -461 | 9.234 |
Aus der Erstanwendung von IFRS 9 zum 1. Januar 2018 wurde ein kumulierter Effekt in Höhe von 975 TEUR (vor Steuern) kapitalmindernd berücksichtigt. Dieser Effekt resultiert zur Gänze aus Veränderungen der finanziellen Vermögenswerte. Die Erstanwendung von IFRS 9 hatte keine Auswirkungen auf die finanziellen Verbindlichkeiten. Die Art und Auswirkung der Änderungen der bisherigen Rechnungslegungsgrundsätze sowie Einzelheiten zu den neuen wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätzen sind nachstehend angeführt.
Auf einen gesonderten Ausweis der Wertminderungsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gem. IAS 1.82 (ba) wurde auf Grund von Wesentlichkeitsüberlegungen verzichtet. Die Wertminderungsaufwendungen sind dem Kapitel L) a) Ausfallrisiken zu entnehmen.
IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegelt. IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVTOCI). Der Standard eliminiert die bestehenden Kategorien des IAS 39: bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Nach IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente, die in Verträge, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, eingebettet sind, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Einstufung beurteilt.
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten lässt sich von IAS 39 auf IFRS 9 wie folgt überleiten:
| (in TEUR) | Ursprüngliche Klassifizierung gemäß IAS 39 | Neue Klassifizierung gemäß IFRS 9 | Buchwert zum 31. Dezember 2017 | Buchwert zum 1. Januar 2018 * | Bewertungsanpassung gemäß IFRS 9 |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |||||
| Veranlagungen: Fremdkapitalinstrumente | Zur Veräußerung verfügbar | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 657 | 657 | |
| Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen | Zur Veräußerung verfügbar | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 327 | 1.842 | 1.515 |
| Sonstige Beteiligungen | Zur Veräußerung verfügbar | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | 11.437 | 11.437 | |
| Derivative Finanzinstrumente: Devisentermingeschäfte | Zu Handelszwecken gehalten | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | 7.861 | 7.861 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Kredite und Forderungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 45.012 | 44.762 | -250 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | Kredite und Forderungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 284.537 | 284.460 | -77 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | Keine IAS 39-Bewertungskategorie | Keine IFRS 9-Bewertungskategorie | 7.407 | 7.407 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Kredite und Forderungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 15.799 | 15.799 | |
| Forderungen aus realisierten Umsatzerlösen für laufende Projekte, soweit sie dafür erhaltene An- und Teilzahlungen übersteigen / Vertragsvermögenswerte | Keine IAS 39-Bewertungskategorie | Keine IFRS 9-Bewertungskategorie | 60.872 | 60.659 | -213 |
| GESAMT | 975 |
Veranlagungen wurden gemäß IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar kategorisiert und, mit Ausnahme von dauerhaften Wertminderungen, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach IFRS 9 werden die Veranlagungen in Eigen- und Fremdkapitalinstrumente eingeteilt und nach Geschäftsmodell und Zahlungsstromanalyse beurteilt. Aktien, als Eigenkapitalinstrumente, werden grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Besteht keine Handelsabsicht, kann bei erstmaligem Ansatz die Option zur erfolgsneutralen Bewertung ausgeübt werden. Diese Option wird in Anspruch genommen, wodurch sich eine erfolgsneutrale Bewertung ergibt. Fremdkapitalinstrumente umfassen Fondsanteile und sonstige Finanzinstrumente. Diese werden gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, da die Bedingungen der Zahlungsstromanalyse nicht erfüllt sind. Ausgenommen davon sind Termingelder, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, da die Bedingungen der Zahlungsstromanalyse erfüllt sind und ein Geschäftsmodell ohne Handelsabsicht gegeben ist.
Derivative Finanzinstrumente umfassen Devisentermingeschäfte und Zinstermingeschäfte. Diese Instrumente werden weiterhin erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente jedenfalls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, somit entfiel hier eine detaillierte Analyse.
Die Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige Beteiligungen wurden gemäß IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar kategorisiert und bewertet. Gemäß IFRS 9 werden diese Instrumente als Eigenkapitalinstrumente klassifiziert und entsprechend bewertet. Bei diesen Instrumenten besteht keine Handelsabsicht. Die Möglichkeit, bei erstmaligem Ansatz zur erfolgsneutralen Bewertung zu optieren, wurde für die sonstigen Beteiligungen wahrgenommen.
Forderungen und übrige sonstige Finanzanlagen werden weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Da es sich dabei um Fremdkapitalinstrumente handelt, wurde analysiert und festgestellt, dass die Zahlungsstromkriterien erfüllt sind und ein Geschäftsmodell ohne Handelsabsicht gegeben ist. Aufgrund der erweiterten Wertminderungsvorschriften wurde eine zusätzliche Wertminderung erfasst, welche im folgenden Kapitel detailliert erläutert wird.
IFRS 9 ersetzt das Modell der eingetretenen Verluste des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "erwarteten Kreditausfälle". Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wurde auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt.
Das neue Wertminderungsmodell wurde auf finanzielle Vermögenswerte angewendet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, auf Schuldinstrumente, die zu FVTOCI bewertet werden sowie auf Vertragsvermögenswerte.
Nach IFRS 9 wurden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen bewertet:
| ― |
12-Monats-Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag. |
| ― |
Lebenslanger Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments. |
Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist. Ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle anzuwenden.
Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle ist jedoch immer für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für Vertragsvermögenswerte ohne wesentliche Finanzierungskomponente anzuwenden. ANDRITZ wendet diese Methode auch für Vertragsvermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente an.
Die Wertminderungen für Vermögenswerte im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells des IFRS 9 haben sich wie folgt verändert:
| ― |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Die geschätzten erwarteten Kreditausfälle wurden auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre berechnet. Kreditrisiken innerhalb der Gruppe wurden anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften wie Kreditrisikobewertung segmentiert. Die Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen wurden anhand von Skalierungsfaktoren angepasst, um die Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen sowie die Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen widerzuspiegeln. Der Skalierungsfaktor basierte auf Vorhersagen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Arbeitslosenquote sowie auf dem Branchenausblick und betrug rund 2 Prozent. |
| ― |
Vertragsvermögenswerte: Der Wertminderungsbedarf wurde basierend auf dem internen Credit Risk Reporting berechnet. Vertragsvermögenswerte werden unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob eine Besicherung vorliegt oder nicht. |
| ― |
Sonstige Forderungen: Die geschätzten erwarteten Kreditausfälle wurden auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors berechnet. |
Die Anwendung der Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 zum 1. Januar 2018 führte zu folgenden zusätzlichen Wertberichtigungen:
| (in TEUR) | |
| WERTBERICHTIGUNGEN GEMÄß IAS 39 ZUM 31. DEZEMBER 2017 | 1.486 |
| Zusätzliche Wertberichtigungen zum 1. Januar 2018 auf: | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 250 |
| Vertragsvermögenswerte | 213 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 77 |
| WERTBERICHTIGUNGEN GEMÄß IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018 | 2.026 |
Bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 hat ANDRITZ das Wahlrecht, anstatt der Anforderungen des IFRS 9 weiterhin die Bilanzierungsvorschriften des IAS 39 für Sicherungsgeschäfte anzuwenden. ANDRITZ hat entschieden, die neuen Anforderungen des IFRS 9 nicht anzuwenden.
Der Konzernabschluss beinhaltet die ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH und die von ihr unmittelbar oder mittelbar beherrschten Unternehmen, sofern deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Die Zusammensetzung des Konzerns ist unter der Anhangangabe "R) Konzernunternehmen" zu finden.
Zum 31. Dezember 2006 erfolgte die Akquisition der ANDRITZ GmbH und ihrer Töchter. Die Einbeziehung erfolgte auf Basis bisher in der ANDRITZ-GRUPPE angesetzter Werte. Die Erwerbsmethode wurde in diesem speziellen Fall nicht angewandt. Die Erwerbsmethode wurde bei allen anderen erworbenen Unternehmen angewandt. Unternehmen, die während des Jahres gekauft oder verkauft wurden, sind im Konzernabschluss ab dem Stichtag des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt ihres Verkaufs berücksichtigt.
Der Konsolidierungskreis hat sich wie folgt entwickelt:
| 2018 | 2017 | |||
| Vollkonsolidierung | Equity-Methode | Vollkonsolidierung | Equity-Methode | |
| Bestand zum 1. Januar | 17 | 17 | ||
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | ||||
| Abgänge aus Unternehmensveräußerungen | ||||
| Neugründungen | ||||
| Zugänge aus der Änderung der Konsolidierungsmethode | ||||
| Umgründungen und Liquidationen | ||||
| Bestand zum 31. Dezember | 17 | 17 | ||
| Davon entfallen auf: | ||||
| Inländische Unternehmen | 17 | 17 | ||
| Ausländische Unternehmen | ||||
Es wurde auf die Einbeziehung von drei (2017: drei) beherrschten Tochterunternehmen und auf die Equity-Bilanzierung von einem (2017: einem) assoziierten Unternehmen verzichtet. Diese werden unter dem Posten "Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen" erfasst.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Akquisitionen durchgeführt.
Mit Ausnahme der Änderungen durch die erstmalige Anwendung von neuen Standards (siehe Kapitel B) c) Erstmalige Anwendung von IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 9 - Finanzinstrumente) hat ANDRITZ sämtliche in diesem Konzernabschluss enthaltene Rechnungslegungsmethoden in allen dargestellten Perioden stetig angewendet.
Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis konzerneinheitlicher Standards und die nach IFRS-Bestimmungen erstellten Einzelabschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen. Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten und Leistungsverrechnungen, inklusive konzerninterner Zwischenergebnisse, wurden eliminiert. Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze für vergleichbare Geschäftsvorfälle erstellt.
Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode, bei der der Kaufpreis dem neu bewerteten anteiligen Nettoreinvermögen des erworbenen Unternehmens gegenübergestellt wird (Kapitalkonsolidierung). Dabei sind die Wertverhältnisse zum Erwerbszeitpunkt zugrunde zu legen, der dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt wurde. Wertdifferenzen werden in voller Höhe aufgedeckt, d.h. ansatzfähige Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens werden unabhängig von vorliegenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen. Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (partielle Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. In der ANDRITZ-GRUPPE wird grundsätzlich die partielle Goodwill-Methode angewandt. Gemäß IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse ist bei sukzessiven Unternehmenskäufen, bei denen ein Unternehmen in mehreren Tranchen erworben wird, zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle über das betreffende Unternehmen eine erfolgswirksame Neubewertung des bisherigen Gesellschaftsanteils zum beizulegenden Zeitwert notwendig. Im Anschluss daran findet eine Buchwertanpassung der bereits bilanzierten Vermögenswerte und Schulden auf ihren beizulegenden Zeitwert statt.
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt. Die funktionale Währung sämtlicher in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften ist ebenfalls der Euro.
Fremdwährungstransaktionen werden in der funktionalen Währung, durch Anwendung des Wechselkurses zwischen funktionaler Währung und Fremdwährung zum Zeitpunkt der Transaktion, dargestellt. Wechselkursdifferenzen aus der Bezahlung von monetären Posten zu Umrechnungskursen, welche von den ursprünglich erfassten abweichen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind folgende:
|
Für 1
Euro |
Stichtagskurs am | Durchschnittskurs für | |||
| Währung | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | 2018 | 2017 | |
| BRL | Brasilianischer Real | 4,44 | 3,97 | 4,31 | 3,61 |
| CAD | Kanadischer Dollar | 1,56 | 1,50 | 1,53 | 1,47 |
| CHF | Schweizer Franken | 1,13 | 1,17 | 1,15 | 1,11 |
| CNY | Chinesischer Renminbi Yuan | 7,88 | 7,80 | 7,81 | 7,63 |
| DKK | Dänische Krone | 7,47 | 7,44 | 7,45 | 7,44 |
| GBP | Britisches Pfund | 0,89 | 0,89 | 0,88 | 0,88 |
| INR | Indische Rupie | 79,73 | 76,61 | 80,73 | 73,62 |
| SEK | Schwedische Krone | 10,25 | 9,84 | 10,26 | 9,64 |
| USD | Amerikanischer Dollar | 1,15 | 1,20 | 1,18 | 1,13 |
Die Umsatzerlöse umfassen alle Erträge, die aus der typischen Geschäftstätigkeit der ANDRITZ-GRUPPE resultieren und werden gemäß IFRS 15 aus Verträgen mit Kunden generiert. Dementsprechend erfasst ANDRITZ Umsatzerlöse, wenn die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung auf einen Kunden übertragen wird.
Die Regelungen des IFRS 15 werden im Rahmen des 5-Schritte-Modells umgesetzt: Zu Beginn des Modells steht die Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, gefolgt von der Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen. Demnach sind eigenständig abgrenzbare Dienstleitungen sowie Bündel aus Gütern und Dienstleistungen zu separieren. Im dritten Schritt wird der Transaktionspreis bestimmt. Als Transaktionspreis gilt der Betrag der Gegenleistung, auf den das liefernde Unternehmen im Austausch gegen die gelieferten Güter oder Dienstleistungen erwartungsgemäß Anspruch hat. Anschließend wird der Transaktionspreis auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Im letzten Schritt ist die Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung festzustellen. Die Umsatzrealisierung findet entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt statt.
Die überwiegende Mehrheit der Umsatzerlöse wird bei ANDRITZ zeitraumbezogen realisiert. Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von in- oder outputorientierten Methoden. Aufträge, die zeitraumbezogen realisiert werden, sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Der Leistungsfortschritt wird hauptsächlich durch die inputorientierte Methode ("cost-to-cost method") festgelegt. Bei der "cost-to-cost method" werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Veränderungen der gesamten geschätzten Auftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, welche während der verbleibenden Laufzeit des Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für voraussichtliche Gewährleistungskosten werden Rückstellungen entsprechend der jeweiligen Gewinnrealisierung gebildet. Nach Fertigstellung des Auftrags wird das verbleibende Gewährleistungsrisiko neu eingeschätzt.
Sind die Kriterien gemäß IFRS 15 zu einer zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht erfüllt, dann erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Bei ANDRITZ erlangt ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstandes oder bei Übergang der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen.
Die Kriterien für die Umsatzrealisierung nach Umsatzkategorien werden im Kapitel G) 1. Umsatzerlöse näher erläutert.
In der Vergleichsperiode wurden Umsatzerlöse dann erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnissen verbunden waren, übertragen wurden und wenn es hinreichend wahrscheinlich war, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird und die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmbar war. Umsatzerlöse aus Aufträgen wurden in der Vergleichsperiode nach dem Leistungsfortschritt entsprechend der "Percentage of Completion"-Methode gemäß IAS 11 erfasst.
Übersteigen An- und Teilzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung, andernfalls werden Vertragsvermögenswerte bilanziert. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert sind, werden in der Bilanz im Posten Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung ausgewiesen.
Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten liegen innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus von ANDRITZ und werden als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, zu dem sie den Kunden in Rechnung gestellt werden. Sind mehrere Verträge mit einem Kunden zu einem Paket zusammenzufassen, dann werden die Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten saldiert dargestellt.
Die Ertragsteuern umfassen tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder im sonstigen Ergebnis der Periode erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern umfassen die erwartete Steuerschuld (oder Steuerforderung) auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen (oder den steuerlichen Verlust) auf der Grundlage von jeweils anzuwendenden Steuersätzen sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Ausschüttungen entstehen. Tatsächliche Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden aufgerechnet, sofern gegenüber einer Steuerbehörde das Recht zum Ausgleich auf Nettobasis besteht. Für den Fall, dass die in den Steuererklärungen angesetzten Beträge eventuell nicht realisiert werden können, werden die erwarteten Auswirkungen von diesen ungewissen Steuerpositionen berücksichtigt.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im IFRS-Konzernabschluss und den steuerlichen Wertansätzen auf Ebene des Tochterunternehmens erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für
| ― |
zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts, |
| ― |
temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, |
| ― |
temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. |
Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der aktiven latenten Steuern bzw. der passiven latenten Steuern erwartet wird. Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird. Sofern sich Steuerlatenzen auf dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde beziehen und ferner ein einklagbares Recht besteht, tatsächliche Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden aufzurechnen, erfolgt eine Verrechnung von aktiven mit passiven latenten Steuern.
Die ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH hat mit den nachfolgend dargestellten Tochtergesellschaften Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge geschlossen:
| ― |
ANDRITZ Küsters GmbH |
| ― |
ANDRITZ HYDRO GmbH |
| ― |
ANDRITZ GmbH |
| ― |
ANDRITZ Kufferath GmbH |
| ― |
ANDRITZ MAERZ GmbH |
| ― |
ANDRITZ Ritz GmbH |
| ― |
ANDRITZ MeWa GmbH |
Die ANDRITZ GmbH hat mit folgenden Tochtergesellschaften Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen:
| ― |
ANDRITZ Sundwig GmbH |
| ― |
ANDRITZ Fiedler GmbH |
| ― |
ANDRITZ Fliessbett Systeme GmbH |
| ― |
ANDRITZ Kaiser GmbH |
Durch die vorstehend genannten Ergebnisabführungsverträge verpflichtet sich die ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH (bzw. entsprechend die ANDRITZ GmbH) freiwillig zu einer § 302 des Aktiengesetzes entsprechenden Verlustübernahme. Die vorstehend genannten Tochterunternehmen sollen nach § 264 Abs. 3 HGB von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses/Lageberichts befreit werden.
Immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Nach der erstmaligen Aktivierung werden die immateriellen Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. Die immateriellen Vermögenswerte weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf und werden deshalb linear über ihre erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden jährlich zum Ende jedes Geschäftsjahrs überprüft.
Immaterielle Vermögenswerte werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) ist. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen.
Die Abschreibung erfolgt linear über folgende erwartete Nutzungsdauern:
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 3 - 15 Jahre |
| Technologie | 3 - 10 Jahre |
Forschungsaufwendungen werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Erforderliche Entwicklungskosten im Rahmen von Kundenaufträgen werden als Auftragskosten erfasst.
Für Unternehmenszusammenschlüsse sowie daraus resultierende Geschäfts- oder Firmenwerte wird IFRS 3 angewandt. Gemäß diesem Standard ermittelt sich der Geschäfts- oder Firmenwert als Residualgröße aus den Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs und dem mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Reinvermögen unter Berücksichtigung der Eventualverbindlichkeiten. Ein sich aus dem Vergleich von Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens ergebender passiver Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keinen planmäßigen Abschreibungen, sondern werden auf Werthaltigkeit geprüft. Dieser Werthaltigkeitstest hat zumindest jährlich zu erfolgen oder wenn interne oder externe Indikatoren eine Wertminderung andeuten. ANDRITZ führt den planmäßigen Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum 31. Dezember durch. Zur Bestimmung, ob ein Wertminderungsaufwand erforderlich ist, wird der Geschäfts- oder Firmenwert jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die vom erwarteten Synergiepotenzial des Unternehmenszusammenschlusses künftig profitieren. Ist der Buchwert höher als der mittels Discounted-Cashflow-Kalkulation (DCF) ermittelte Nutzungswert und ergibt der beizulegende Zeitwert abzüglich Kosten des Abgangs keinen höheren Wert, wird ein entsprechender Wertminderungsaufwand vorgenommen. Eine spätere Wertaufholung ist nicht zulässig.
Die Planung erfolgt grundsätzlich auf Ebene der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, welche für die nächsten drei Jahre erstellt wird. Die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse basieren auf internen Planungen, welche detailliert für das nächste Wirtschaftsjahr und mit Vereinfachungen für die nachfolgenden zwei Jahre erstellt und aus bisherigen Ergebnissen und den besten Schätzungen bezüglich künftiger Entwicklungen abgeleitet werden. Nach diesem Detailplanungszeitraum wird von einer normalisierten Entwicklung ausgegangen.
Der im Rahmen der DCF-Kalkulation angewendete Diskontierungssatz entspricht jenem Zinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt. Es wird ein Diskontierungssatz vor Steuern unter der Berücksichtigung der anwendbaren Währung sowie des Risikoprofils verwendet.
Wenn sich die Zusammensetzungen der ursprünglichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Laufe der Zeit aufgrund von Reorganisationen und Veränderungen in der Berichtsstruktur ändern, werden die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend neu zugeordnet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Wird ein Vermögenswert verkauft oder ausgeschieden, so werden die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein allfälliger Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle und nicht refundierbarer Steuern und all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen arbeitsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Ausgaben, die nach der Inbetriebnahme von Anlagevermögen entstehen, wie Instandhaltungen und Reparaturen, werden in jener Periode aufwandswirksam erfasst, in welcher die Kosten entstanden sind.
Unter den in Bau befindlichen Anlagen werden noch nicht betriebsbereite Sachanlagen erfasst und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die Abschreibung erfolgt linear über folgende erwartete Nutzungsdauern:
| Gebäude | 20 - 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 4 - 10 Jahre |
| Werkzeuge, Büro- und Geschäftsausstattung und Fahrzeuge | 3 - 10 Jahre |
Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf des Sachanlagegegenstands entsprechen.
Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft, sobald Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert des Vermögenswerts möglicherweise höher als der erzielbare Betrag (höherer Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) ist. Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird für die einzelnen Vermögenswerte eingeschätzt; ist dies nicht möglich, erfolgt eine Beurteilung der übergeordneten, zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.
Zuschüsse der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungskosten abgezogen. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen.
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden grundsätzlich als Teil der Anschaffungskosten aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.
Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei welcher der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Es wird zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing unterschieden. Als Finanzierungsleasing werden Leasingtransaktionen behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum eines Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen trägt. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasing bezeichnet.
Ist ANDRITZ Leasingnehmer in einem Finanzierungsleasing, wird in der Bilanz der niedrigere Wert aus beizulegendem Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses aktiviert und gleichzeitig unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Der Leasinggegenstand wird linear über die erwartete Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit nach den auf den Vermögenswert anwendbaren Regeln in Übereinstimmung mit IAS 17 abgeschrieben. Bei einem Operating-Leasing erfasst der Konzern die als Leasingnehmer zu zahlenden Leasingraten grundsätzlich linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse als Aufwand. Der Vermögenswert wird weiterhin in der Bilanz des Leasinggebers als Sachanlage erfasst.
Ist ANDRITZ Leasinggeber werden die Forderungen aus Leasingverhältnissen von Leasingnehmern als Forderungen in Höhe der Nettoinvestition des Konzerns in die Leasingverträge ausgewiesen. Die Erträge aus Finanzierungsleasingverträgen werden den Rechnungsperioden zugeordnet, um eine konstante periodische Rendite der ausstehenden Nettoinvestitionen der Gruppe in Bezug auf die Leasingverträge widerzuspiegeln. Mieterträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Die anfänglichen direkten Kosten, die bei der Aushandlung und Vermittlung eines Operating-Leasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugefügt und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.
Langfristige Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen bestehen primär aus Wertpapieren des Anlagevermögens, Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen sowie sonstigen Beteiligungen.
Kurzfristige Veranlagungen setzen sich im Wesentlichen aus Anleihen erstklassiger Banken, Geldmarktfonds und Termingeldern zusammen. Diese dienen zur Veranlagung liquider Mittel und sind im Allgemeinen nicht dazu bestimmt, langfristig gehalten zu werden.
Details zur Bewertung sind im Kapitel E) s) Finanzinstrumente erläutert.
Die Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich Wertberichtigungen für mögliche Ausfälle, ausgewiesen. Details zur Bewertung sind im Kapitel E) s) Finanzinstrumente erläutert.
Das Vorratsvermögen, einschließlich der unfertigen Erzeugnisse und noch nicht abrechenbaren Leistungen, wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten sowie nach Wertberichtigungen für veraltete und sich langsam umschlagende Güter bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis, abzüglich der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie der notwendigen Vertriebskosten. Die Kosten werden überwiegend auf Basis des FIFO-Verfahrens festgestellt. In den Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind auch zurechenbare fixe und variable Gemeinkosten enthalten. Nicht mehr verwertbares Vorratsvermögen wird vollständig abgeschrieben. Reine Liefergeschäfte werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen dient der Neutralisierung von Aufwendungen für Erzeugnisse, die sich am Bilanzstichtag noch auf Lager befanden.
Die Zahlungsmittel beinhalten Bargeld und Bankguthaben. Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus geldnahen Forderungen ("cash equivalents"), die aus kurzfristigen Veranlagungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten mit geringem Wertänderungsrisiko bestehen. Details zur Bewertung sind im Kapitel E) s) Finanzinstrumente erläutert.
Das Stammkapital der ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH beträgt 322 TEUR und entfällt auf folgende Gesellschafter der ANDRITZ-GRUPPE: ANDRITZ AG, Graz (49%), ANDRITZ HYDRO GmbH, Wien (31%) und ANDRITZ Power & Water GmbH, Wien (20%).
In den Kapitalrücklagen sind - in Übereinstimmung mit dem deutschen Recht - Zahlungen an die Gesellschafter enthalten.
Die Gewinnrücklagen beinhalten insbesondere thesaurierte Gewinne, die Fair Value-Rücklage sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste.
Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn dem Unternehmen aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und der jeweiligen Neueinschätzung angepasst. Bei wesentlichen Zinseffekten werden langfristige Rückstellungen mit dem Barwert der erwarteten Ausgaben zur Erfüllung der Verpflichtung angesetzt.
Einige Konzernunternehmen haben für bestimmte Arbeitnehmer leistungsorientierte Pensionspläne. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Zahlungen wegen Ruhestands, Invalidität und für hinterbliebene Familienangehörige gebildet. Die Leistungen hängen von den Dienstjahren und in der Regel von den jeweiligen Arbeitnehmerentgelten ab.
Die Verpflichtungen werden jedes Jahr durch qualifizierte und unabhängige Versicherungsmathematiker durch Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ("projected unit credit method") und durch Verwendung verschiedener Abzinsungssätze für unterschiedliche Länder bzw. für unterschiedliche durchschnittliche Laufzeiten ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des letztendlichen Leistungsanspruchs erdient wird und bewertet jeden dieser Teile separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Von dieser Bruttoverpflichtung wird das Planvermögen mit seinem beizulegenden Zeitwert abgezogen. Hieraus ergibt sich die anzusetzende Nettoschuld beziehungsweise der anzusetzende Nettovermögenswert. Aufgrund des "net interest approach" bestimmt der Konzern den Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch Multiplikation der Nettoschuld (des Nettovermögens) zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung am Periodenbeginn zugrunde liegenden Zinssatz. Die Nettozinskomponente resultierend aus Verpflichtung und Planvermögen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsaufwand erfasst. Sämtliche Neubewertungseffekte werden im sonstigen Ergebnis der Periode erfasst. Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttoverpflichtung und zum anderen den Unterschied zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und der zu Periodenbeginn methodisch angenommenen Rendite. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswerts aus der Anwendung der Obergrenze (asset ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde. Ändert sich der Barwert einer leistungsorientierten Verpflichtung infolge von Planänderungen oder Plankürzungen, erfasst ANDRITZ die hieraus resultierenden Effekte im Gewinn und Verlust der Periode. Die Erfassung des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands erfolgt grundsätzlich zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Planänderung eintritt.
Einige Konzernunternehmen haben für bestimmte Arbeitnehmer beitragsorientierte Pensionszusagen. Die damit verbundenen Kosten werden im Zeitpunkt des Anfallens als Aufwand erfasst.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen zur Begründung einer finanziellen Schuld oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt zum Handelstag. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die in der Bilanz enthalten sind, beinhalten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Veranlagungen und sonstige Finanzanlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie einen Teil der sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten, Bank und sonstige Finanzverbindlichkeiten, sowie ausgegebene Anleihen.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartner hinsichtlich der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" kategorisiert wurden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Finanzinstrumente werden saldiert, wenn der Konzern ein gesetzlich durchsetzbares Recht zur Saldierung besitzt und beabsichtigt, entweder nur den Saldo oder sowohl die Forderung als auch die Verbindlichkeit gleichzeitig zu begleichen.
Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert. Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkter Ausgabekosten erfasst.
Für alle erfassten finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung abhängig von der Einstufungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Der Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte berücksichtigt das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften der Cashflows. Folgende drei Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte werden unterschieden:
| ― |
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
| ― |
zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet (FVTPL) |
| ― |
zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVTOCI) |
Die Festlegung der Einstufungskategorie erfolgt getrennt nach Art des Instruments: derivatives Finanzinstrument, Eigenkapitalinstrument und Fremdkapitalinstrument.
Bei der Folgebewertung werden derivative Finanzinstrumente als FVTPL bewertet. Derivate mit Ausnahme solcher, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und effektiv sind, werden zu jedem Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert fortgeschrieben. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Je nach beizulegendem Zeitwert werden die Derivate entweder als sonstige Forderung oder als sonstige Verbindlichkeit erfasst.
Ein Fremdkapitalinstrument wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn es die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:
| ― |
es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cashflows zu sammeln; und |
| ― |
seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt. |
Im Konzern fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und sonstige Forderungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, in diese Kategorie. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert. Zinserträge, Wechselkursgewinne und -verluste, Effekte aus der Ausbuchung sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Ein Fremdkapitalinstrument wird als FVTOCI bewertet, wenn sie die beiden folgenden Bedingungen erfüllt und nicht als FVTPL designiert wird:
| ― |
es wird innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Ziel es ist, sowohl vertragliche Cashflows zu sammeln als auch finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen; und |
| ― |
seine vertraglichen Bedingungen führen zu bestimmten Terminen zu Zahlungsströmen, bei denen es sich lediglich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt. |
Im Konzern wird im Geschäftsjahr kein Instrument dieser Kategorie zugeordnet. Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinserträge, die nach der Effektivzinsmethode berechnet werden, Währungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne und -verluste werden im OCI erfasst. Bei der Ausbuchung werden die im OCI kumulierten Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Alle Fremdkapitalinstrumente, die nicht, wie oben beschrieben, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FVTOCI bewertet werden, werden zum FVTPL bewertet. Zusätzlich kann der Konzern bei der erstmaligen Erfassung einen finanziellen Vermögenswert, der die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI zu bewertenden Anforderungen erfüllt, unwiderruflich zu FVTPL designieren, wenn dadurch eine Rechnungslegungsinkongruenz eliminiert oder erheblich reduziert wird. Diese Option wird im Konzern nicht ausgeübt. In diese Kategorie fallen Finanzinstrumente, die vom Unternehmen entweder hauptsächlich mit der Absicht erworben wurden, kurzfristig verkauft oder zurückgekauft zu werden. Fremdkapitalinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Zinsen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Eine Eigenkapitalinvestition wird grundsätzlich als FVTPL bewertet, weil diese zu Handelszwecken gehalten wird oder weil bei der erstmaligen Erfassung unwiderruflich entschieden wird, nachfolgende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Investition nicht im OCI sondern in der GuV darzustellen. Diese Wahl erfolgt auf der Grundlage der einzelnen Anlagen. Eigenkapitalinstrumente zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn, einschließlich Ausschüttungen, oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst.
Der Konzern hat festgelegt, einzelne Eigenkapitalinvestitionen zu FVTOCI zu bewerten. Diese Vermögenswerte werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ausschüttungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, die Ausschüttung stellt eindeutig eine Rückerstattung eines Teils der Investitionskosten dar. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im OCI erfasst und nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten richtet sich nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Kategorien, die wie folgt unterschieden und erläutert werden:
| ― |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete |
| ― |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete |
Der Konzern klassifiziert seine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die finanzielle Verbindlichkeit zu Handelszwecken gehalten wird oder wenn es sich um ein derivatives Finanzinstrument handelt, welches nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde und nicht als solches effektiv ist. Die Fair-Value-Option wird im Konzern nicht ausgeübt. Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken und zur Absicherung des Preisrisikos von Rohstoffen. Im Konzern werden jene derivativen Finanzinstrumente dieser Kategorie zugerechnet, die die Kriterien einer Sicherungsbeziehung nach IAS 39 (Hedge Accounting) nicht erfüllen. Jeder aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Je nach beizulegendem Zeitwert werden die derivativen Finanzinstrumente entweder als sonstige Forderung oder als sonstige Verbindlichkeit erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten zur Erzielung von Gewinnen aus kurzfristigen Schwankungen des Marktpreises oder aus der Händlermarge werden nicht gehalten.
Diese sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich aufgenommener Kredite, werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfolgswirksam erfasst wird.
Das Wertminderungsmodell findet Anwendung auf folgende Vermögenswerte:
| ― |
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind |
| ― |
Schuldinstrumente die zu FVTOCI bewertet sind |
| ― |
Vertragsvermögenswerte |
Es wird das Wertberichtigungsmodell der "erwarteten Kreditausfälle" (ECL - Expected Credit Loss) angewendet. Dieses erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten, ECLs, bestimmt. Eine der nachstehenden Grundlagen dient als Basis:
| ― |
12-Monats-Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag. |
| ― |
Lebenslanger Kreditverlust: Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments. |
Weist ein Vermögenswert beim Zugang noch keine Wertminderung auf, wird er bei der erstmaligen Beurteilung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt. Diese Beurteilung wird grundsätzlich für folgende Bilanzstichtage beibehalten. Ist das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen, ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle anzuwenden. Bei der Feststellung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist und bei der Schätzung von ECLs, berücksichtigt der Konzern angemessene und unterstützbare Informationen, die ohne unnötigen Aufwand relevant und verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung des Konzerns und zukunftsgerichteten Informationen sowie einer fundierten Bonitätsbeurteilung.
Der Konzern geht davon aus, dass das Kreditrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert signifikant angestiegen ist, wenn:
| ― |
der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor oder |
| ― |
ein Instrument neu verhandelt werden muss und strengere Anforderungen (z. B. Erhöhung der Sicherheiten, etc.) angewendet werden oder |
| ― |
eine erhebliche Änderung der Kreditspreads, der Credit Default Swap-Preise für Kreditnehmer usw. für ein bestimmtes oder ähnliches Instrument erfolgt. |
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob die jeweiligen Vermögenswerte abgeschrieben ("credit-impaired") sind. Dies ist dann der Fall, wenn ein oder mehrere Ereignisse, die sich nachteilig auf die geschätzten künftigen Cashflows auswirken, eingetreten sind. Eine entsprechende Abschreibung reduziert den Bruttobuchwert der Vermögenswerte. Es werden die nachfolgenden Indikatoren herangezogen um nach angemessener Einschätzung beurteilen zu können, dass eine erhebliche Änderung des Kreditrisikos eingetreten ist und keine Realisierbarkeit gegeben ist:
| ― |
Der Kreditnehmer wird seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe wahrscheinlich nicht vollständig begleichen, ohne dass die Gruppe Maßnahmen wie die Realisierung von Sicherheiten (falls vorhanden) in Anspruch nimmt oder |
| ― |
der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist, außer es liegen nachvollziehbare Gründe vor oder |
| ― |
das Rating erfüllt nicht mehr die Bezeichnung "investment grade". Der Konzern definiert das als Baa3 bzw BBB- oder höher (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter dem Posten "Veranlagungen" enthaltene Termingelder werden bei Banken oder Finanzinstituten veranlagt, die üblicherweise mit Ratings von Aaa bis B1 bei der Ratingagentur Moody's bzw. AA+ bis BB+ bei Standard & Poor's und Fitch bewertet werden). |
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für vertragliche Vermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente ist die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle jedoch immer anzuwenden. ANDRITZ hat beschlossen diese Methode auch für vertragliche Vermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente und sonstige Forderungen anzuwenden. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre berechnet. Kreditrisiken innerhalb der Gruppe werden anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften wie Kreditrisikobewertung segmentiert. Die Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen werden anhand von Skalierungsfaktoren angepasst, um die Unterschiede zwischen den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Sammlung der historischen Daten, den derzeitigen Bedingungen sowie die Sicht des Konzerns auf die wirtschaftlichen Bedingungen über die erwartete Laufzeit der Forderungen widerzuspiegeln. Der Skalierungsfaktor basiert auf Vorhersagen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Arbeitslosenquote sowie auf dem Branchenausblick und beträgt rund 2 Prozent.
Bei der Erfassung der Wertminderungen sind besondere Ausweisvorschriften zu beachten. Es erfolgt eine Differenzierung in Abhängigkeit von der Art des Finanzinstruments und der Stufe des Wertberichtigungsmodells, der ein Finanzinstrument zugeordnet ist:
| ― |
Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen. |
| ― |
Liegen beispielsweise bereits im Zugangszeitpunkt objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, ist der expected credit loss in den Zinssatz eingepreist. Im Zugangszeitpunkt entfällt ein gesonderter Ausweis der Wertberichtigung. Für Veränderungen nach dem Zugang ist eine gesonderte Risikovorsorge notwendig. |
Der beizulegende Zeitwert ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Die Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert folgt einer dreistufigen Hierarchie und orientiert sich an der Nähe der herangezogenen Bewertungsfaktoren zu einem aktiven Markt.
| ― |
Stufe 1: Nach Stufe 1 werden Finanzinstrumente bewertet, die auf einem für das Unternehmen zugänglichen aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden notiert sind. Dabei stellen die auf diesem Markt notierten Preise den beizulegenden Zeitwert dar. |
| ― |
Stufe 2: Wenn eine Bewertung nach Stufe 1 nicht möglich ist, wird im Rahmen der Bewertung nach Stufe 2 der beizulegende Zeitwert unter Einbezug von entweder unmittelbar oder mittelbar beobachtbaren Inputfaktoren ermittelt. |
| ― |
Stufe 3: Sind die Inputfaktoren für die Bewertung nicht beobachtbar, wird das Finanzinstrument im Rahmen der Stufe 3 unter Einbezug dieser nicht beobachtbaren Inputfaktoren bewertet. |
Auf diese Kategorie wird nicht näher eingegangen, da es im Konzern keine bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) gibt.
Eine Eventualforderung wird im Konzernabschluss nicht berücksichtigt, aber offengelegt, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Eventualverbindlichkeiten werden in der Bilanz nicht berücksichtigt. Sie werden nur dann offengelegt, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabflusses mit wirtschaftlichem Nutzen wahrscheinlich ist.
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, welche die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Der Konzern hat wichtige zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheidungen identifiziert.
Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe von in- oder outputorientierten Methoden. Die Abrechnung von zeitraumbezogen realisierten Aufträgen basiert auf Einschätzungen von Auftragskosten, erzielbaren Auftragserlösen und Auftragsrisiken, inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken. Diese Schätzungen werden regelmäßig überprüft und angepasst. Obwohl die Einschätzungen unter Einbeziehung aller Informationen zum Bilanzstichtag getroffen werden, sind Änderungen möglich.
Die Evaluierung ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden muss, erfordert Schätzungen, welche sich auf die Realisierung der Umsatzerlöse bzw. auf den Gewinn auswirken können. Variable Gegenleistungen werden auf den höchstwahrscheinlichen Betrag geschätzt, auf den Anspruch besteht. Die Schätzungen basieren hauptsächlich auf Erwartungen sowie historischen, aktuellen und prognostizierten Informationen, die zum Bilanzstichtag zur Verfügung stehen.
Ausschlaggebend für den Ansatz und die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sind Einschätzungen über die künftige Realisierung. Diese Realisierung ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Hierbei werden die Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der passiven latenten Steuern sowie die künftigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage haben. Die Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen beinhalten die beste Schätzung der erwarteten Steuerzahlung. Zukünftig könnten neue Informationen zur Verfügung stehen, die das Management dazu veranlassen, die Annahmen zu ändern.
Werthaltigkeitsprüfungen von Geschäfts- oder Firmenwerten, sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen basieren hauptsächlich auf geschätzten künftigen abgezinsten Netto-Zahlungsströmen, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Faktoren wie geringere Umsatzerlöse und daraus resultierende niedrigere Netto-Zahlungsströme sowie Änderungen der verwendeten Abzinsungsfaktoren können zu einer Wertminderung führen.
Die Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen umfasst in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden, den aktuellen Konjunkturentwicklungen, der Analyse historischer Forderungsausfälle und zukunftsgerichteten Prognosen beruhen.
Die Bewertung der verschiedenen Pensionspläne und anderen Arbeitnehmerverpflichtungen beruht auf einer Methode, bei der Parameter wie der erwartete Abzinsungsfaktor, Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen angewendet werden. Wenn sich die relevanten Parameter wesentlich anders entwickeln als erwartet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die Rückstellung und in der Folge auf die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Konzerns haben.
Die Bilanzierung und die Bewertung von Rückstellungen basieren auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse sowie der Einschätzung des Diskontierungszinssatzes. Soweit möglich, wird überdies auf Erfahrungen der Vergangenheit zurückgegriffen.
Bei der Anwendung der entsprechenden Rechnungslegungsmethoden zur Klassifizierung von Leasingverhältnissen kommt es zu Ermessensentscheidungen des Managements.
ANDRITZ hat für die Umstellung auf IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden die kumulative Methode angewendet. Aufgrund der Wahl der kumulativen Übergangsmethode wurden die Konzernbilanz sowie die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Vergleichsperiode nicht angepasst. Die Umsatzerlöse in der Vergleichsperiode wurden gemäß IAS 11 - Fertigungsaufträge bzw. IAS 18 - Erträge erfasst. Abweichungen der Rechnungslegungsmethoden zwischen IFRS 15 und IAS 11 bzw. IAS 18 wurden im Kapitel E) d) Umsatzerlöse separat angegeben.
ANDRITZ ist ein Lieferant von Anlagen, Ausrüstungen und Serviceleistungen für Wasserkraftwerke (Hydro), die Zellstoff- und Papierindustrie (Pulp & Paper), die metallverarbeitende Industrie und Stahlindustrie (Metals), für kommunale und industrielle Fest-Flüssig-Trennung sowie für Tierfutter- und Biomassepelletierung (Separation). Detaillierte Informationen zu den vier Geschäftsbereichen sind im Rahmen der Segmentberichterstattung (siehe Kapitel H) Segmentberichterstattung) dargestellt.
Bei Neuanlagen erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen bei Zutreffen der Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt mithilfe der inputorientierten Methode ("cost-to-cost"-Methode). Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung bei ANDRITZ sind im Bereich der Neuanlagen einerseits die Tatsache, dass keine alternative Nutzungsmöglichkeit besteht und andererseits, dass ANDRITZ einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen (Kosten zuzüglich angemessener Marge) hat. Sind die Kriterien gemäß IFRS 15 für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht gegeben, dann werden die Leistungsverpflichtungen zeitpunktbezogen erfüllt, sobald ein Kunde die Kontrolle über ein zugesagtes Produkt oder über eine zugesagte Dienstleistung erlangt. Diese findet vor allem bei Abnahme des Vermögensgegenstands statt. Zahlungen bzw. Anzahlungen von Kunden erfolgen - vertraglich bedingt - bereits vor Projektstart und/oder in regelmäßigen Abständen bzw. nach Erreichen von bestimmten Meilensteinen.
Im Service-Bereich erfüllt ANDRITZ die Leistungsverpflichtungen grundsätzlich bei gleichzeitiger Nutzung durch den Kunden, während die Leistung erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen. Für Außendienstleistungen direkt beim Kunden, Reparaturen oder Instandhaltungen mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. Die Abrechnung von Service-Leistungen durch ANDRITZ und die Zahlung durch den Kunden erfolgen regelmäßig.
Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt, wobei die Zahlungsbedingungen unter anderem vom Länderrisiko bzw. dem Kreditrisiko der Kunden abhängig sind und variieren.
Hinsichtlich der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen wird evaluiert, ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen ist. Ist ein Vertrag in mehrere Leistungsverpflichtungen aufzuteilen, dann wird die gesamte Gegenleistung auf Basis der geschätzten Einzelveräußerungspreise den jeweiligen Leistungsverpflichtungen zugeordnet. Da die Produkte und Dienstleitungen von ANDRITZ überwiegend kundenspezifische Lösungen darstellen, werden als Einzelveräußerungspreise hauptsächlich die erwarteten Kosten zuzüglich einer Marge herangezogen. Verträge mit Kunden können auch variable Bestandteile wie Boni, Vertragsstrafen oder sonstige Forderungen vonseiten des Kunden bzw. vonseiten ANDRITZ enthalten. Variable Gegenleistungen werden in dem Ausmaß berücksichtigt zu dem sie höchstwahrscheinlich eintreten.
Im Geschäftsjahr 2018 gab es weder Verträge, noch aufgrund von Zahlungsbedingungen implizierte Finanzierungszusagen, durch welche signifikante Finanzierungskomponenten vorliegen.
Für Projekte mit vertraglich vereinbarten standardisierten Garantieleistungen ("assurance-type-warranty") bildet ANDRITZ Rückstellungen entsprechend der Umsatzrealisierung. In Ausnahmefällen, in denen eine zusätzliche, über den Standard hinausgehende Garantieleistung ("service-type-warranty") vertraglich vereinbart wird, kommt es zur Bildung einer separaten Leistungsverpflichtung, der ein Teil der bedingten Gegenleistung zugerechnet wird.
Die folgende Übersicht zeigt die Außenumsätze von ANDRITZ auf Basis der berichteten Geschäftsbereiche:
| Hydro | Pulp & Paper | Metals | ||||
| (in TEUR) | 2018 | 2017 * | 2018 | 2017 * | 2018 | 2017 * |
| REGIONEN | ||||||
| Europa | 118.660 | 107.196 | 121.039 | 120.641 | 130.713 | 106.270 |
| Nordamerika | 2.942 | 4.833 | 19.672 | 21.196 | 44.775 | 38.073 |
| Südamerika | 692 | 8.038 | 7.618 | 7.046 | 29 | 50 |
| Asien (ohne China) | 32.594 | 22.041 | 24.494 | 32.106 | 19.254 | 12.694 |
| China | 878 | 116 | 28.602 | 19.181 | 32.107 | 8.712 |
| Sonstige | 27.880 | 25.322 | 4.632 | 2.338 | 1.546 | 872 |
| 183.646 | 167.546 | 206.057 | 202.508 | 228.424 | 166.671 | |
| ZEITPUNKT DER UMSATZREALISIERUNG | ||||||
| Über einen Zeitraum | 125.894 | 105.904 | 24.906 | 35.944 | 81.644 | 85.989 |
| Zu einem Zeitpunkt | 57.752 | 61.642 | 181.151 | 166.564 | 146.780 | 80.682 |
| 183.646 | 167.546 | 206.057 | 202.508 | 228.424 | 166.671 | |
| UMSATZKATEGORIEN | ||||||
| Neuanlagen | 108.333 | 149.892 | 138.911 | 85.300 | 193.031 | 126.174 |
| Service | 75.313 | 17.654 | 67.146 | 117.208 | 35.393 | 40.497 |
| 183.646 | 167.546 | 206.057 | 202.508 | 228.424 | 166.671 | |
| Separation | Gesamt | |||
| (in TEUR) | 2018 | 2017 * | 2018 | 2017 * |
| REGIONEN | ||||
| Europa | 19.704 | 12.195 | 390.116 | 346.302 |
| Nordamerika | 571 | 919 | 67.960 | 65.021 |
| Südamerika | 9 | 15 | 8.348 | 15.149 |
| Asien (ohne China) | 6.508 | 12.765 | 82.850 | 79.606 |
| China | 10.229 | 5.279 | 71.816 | 33.288 |
| Sonstige | 28 | 35 | 34.086 | 28.567 |
| 37.049 | 31.208 | 655.176 | 567.933 | |
| ZEITPUNKT DER UMSATZREALISIERUNG | ||||
| Über einen Zeitraum | 28.730 | 21.427 | 261.174 | 249.264 |
| Zu einem Zeitpunkt | 8.319 | 9.781 | 394.002 | 318.669 |
| 37.049 | 31.208 | 655.176 | 567.933 | |
| UMSATZKATEGORIEN | ||||
| Neuanlagen | 31.627 | 25.830 | 471.902 | 387.196 |
| Service | 5.422 | 5.378 | 183.274 | 180.737 |
| 37.049 | 31.208 | 655.176 | 567.933 | |
ANDRITZ bilanziert Vertragsvermögenswerte, wenn der Leistungsfortschritt bei der zeitraumbezogenen Realisierung von Umsatzerlösen die Anzahlungen von Kunden übersteigt. Im Geschäftsjahr 2018 kam es zur Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten in Höhe von 75 TEUR. Ursprünglich als Vertragsvermögenswerte ausgewiesene Beträge werden zu jenem Zeitpunkt in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn die Rechnung an den Kunden gestellt wird.
Erhaltene Anzahlungen für Aufträge, die zeitpunktbezogen realisiert werden, werden als Vertragsverbindlichkeiten aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung ausgewiesen. Übersteigen Anzahlungen der Kunden im Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, dann kommt es zur Bilanzierung von Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung. Die im Geschäftsjahr erfassten Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten aus zeitraumbezogener Umsatzrealisierung enthalten waren belaufen sich auf 9.341 TEUR.
Die folgende Übersicht enthält die Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen zum 31. Dezember 2018, die nicht (oder teilweise nicht) erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet sind und erst in Zukunft realisiert werden:
| (in TEUR) | 2019 | 2020 und später | Gesamt |
| Hydro | 153.545 | 214.989 | 368.534 |
| Pulp & Paper | 89.885 | 5.809 | 95.694 |
| Metals | 282.070 | 113.734 | 395.804 |
| Separation | 34.601 | 29.408 | 64.009 |
| 560.101 | 363.940 | 924.041 |
ANDRITZ hat vom praktischen Behelf gemäß IFRS 15.121 keinen Gebrauch gemacht.
ANDRITZ geht davon aus, dass Verkaufsprovisionen, die den Vermittlern als Folge des Vertragsabschlusses gezahlt werden, erstattungsfähig sind. Sämtliche Vertragskosten können bei ANDRITZ direkt der Vertragsanbahnung zugerechnet werden. Die aktivierten Vertragskosten sind im Bilanz-Posten "Sonstige Forderungen" enthalten. Zum 31. Dezember 2018 wurden Vertragskosten in Höhe von 1.089 TEUR aktiviert. Analog zum Projektfortschritt wurden im Geschäftsjahr 2018 75 TEUR amortisiert. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine wesentlichen Wertminderungsaufwendungen auf aktivierte Vertragskosten erfasst.
In der Vergleichsperiode wurden Verkaufsprovisionen bei Anfall als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Sonstige betriebliche Erträge mit Unternehmen der ANDRITZ-GRUPPE | 14.897 | 11.666 |
| Verschrottungserträge | 1.039 | 815 |
| Erträge aus Versicherungsleistungen | 1.007 | 1.512 |
| Mieterträge | 649 | 681 |
| Gewinne aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 31 | 24 |
| Fremdwährungskursgewinne | 0 | 3.593 |
| Übrige | 2.801 | 3.439 |
| 20.424 | 21.730 |
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 317.025 | 233.479 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 69.485 | 80.417 |
| 386.510 | 313.896 |
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Löhne und Gehälter | 139.623 | 128.828 |
| Kosten der sozialen Sicherheit | 24.594 | 22.899 |
| Kosten der Altersversorgung | 1.023 | 1.150 |
| 165.240 | 152.877 |
Der Mitarbeiterstand der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE setzt sich folgendermaßen zusammen:
| (in Köpfen) | 2018 | 2017 |
| Zum 31. Dezember 2018 | 1.963 | 1.858 |
| Durchschnittlich | 1.950 | 1.861 |
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Vertriebsaufwendungen | 25.929 | 21.074 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen mit Gesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE | 22.216 | 18.199 |
| Reiseaufwendungen | 11.861 | 12.165 |
| Reparaturen und Instandhaltungen | 7.394 | 7.282 |
| Fremdwährungskursverluste | 5.644 | 0 |
| Rechts-, Beratungs- und Prüfungsaufwendungen | 4.996 | 3.975 |
| Aufwendungen für Energie und Wasser | 4.417 | 4.490 |
| Miet- und Leasingaufwendungen | 3.458 | 3.520 |
| Bankgebühren, Garantien und ähnliche Aufwendungen | 2.929 | 1.833 |
| Versicherungsaufwendungen | 2.633 | 4.668 |
| Verwaltungsaufwendungen | 2.032 | 1.652 |
| Aufwendungen für Patente, Rechte und Lizenzen | 1.527 | 644 |
| Aufwendungen für Wertberichtigungen von Forderungen | 1.004 | 498 |
| Aufwendungen für Weiterbildung von Arbeitnehmern | 860 | 845 |
| Sonstige Steuern und Gebühren | 519 | 529 |
| Abschreibungen von Forderungen | 337 | 170 |
| Übrige | 1.422 | 1.787 |
| 99.178 | 83.331 |
In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unter anderem Abgaben an öffentliche Institutionen sowie Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen enthalten.
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Abschreibungen | 447 | 855 |
| Sachanlagen | ||
| Abschreibungen | 6.399 | 6.876 |
| 6.846 | 7.731 |
In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 wurden keine Wertminderungen vorgenommen.
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Zinserträge | 459 | 456 |
| Zinsaufwendungen | -4.093 | -3.505 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 20 | -478 |
| -3.614 | -3.527 |
In den Zinsaufwendungen sind 1.147 TEUR (2017: 807 TEUR) für Zinsaufwendungen aus Verpflichtungen für Pensionen und Jubiläumsgelder sowie erwartete Erträge aus Planvermögen enthalten.
Durch die Ergebnisabführungsverträge wird nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG eine notwendige Voraussetzung für körperschaftsteuerliche Organschaftsverhältnisse zwischen den einbezogenen Konzerngesellschaften und ihren Muttergesellschaften geschaffen, die im Rahmen der Steuerberechnung auf Ebene der ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH als Organträger zu folgendem Steueraufwand auf Konzernebene geführt hat.
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Tatsächliche Steuern | -8.556 | -9.585 |
| Latente Steuern | 2.292 | 114 |
| -6.264 | -9.471 |
Die Überleitung vom rechnerischen Ertragsteueraufwand zum effektiven Steueraufwand wird nachfolgend dargestellt. Der rechnerische Steueraufwand in Höhe von 4.872 TEUR ergibt sich durch Multiplikation des Ergebnisses vor Steuern in Höhe von 15.959 TEUR mit dem von der ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH anzuwendenden Steuersatz von 30,53%:
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 15.959 | 22.704 |
| Rechnerischer Ertragsteueraufwand (30,53% 2018 und 30,46% 2017) | -4.872 | -6.916 |
| Erhöhung (-)/Minderung (+) der Ertragsteuerbelastung durch: | ||
| Steuern für Vorjahre | -1.951 | -3.085 |
| Änderung Wertberichtigung, Nichtaktivierung aktiver latenter Steuern | -292 | -273 |
| Nicht abzugsfähige Firmenwertabschreibungen | 0 | -1.799 |
| Sonstige | 851 | 2.602 |
| Effektiver Steueraufwand | -6.264 | -9.471 |
| in % von EBT | -39,3% | -41,7% |
Die Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz stellen sich wie folgt dar:
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Aktive latente Steuern | 2.564 | 1.886 |
| Passive latente Steuern | -2.545 | -1.881 |
| Bestand zum 1. Januar | 19 | 5 |
| Änderung von Rechnungslegungsmethoden | -142 | 0 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste latente Steuern | 2.292 | 114 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern | 834 | -99 |
| Bestand zum 31. Dezember | 3.003 | 20 |
| Davon: | ||
| Aktive latente Steuern | 4.037 | 2.564 |
| Passive latente Steuern | -1.034 | -2.545 |
Die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2018 und 2017 sind das Ergebnis temporärer Bewertungsunterschiede zwischen den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz und den relevanten Steuerbemessungsgrundlagen:
| 2018 | 2017 | |||
| (in TEUR) | Aktiva | Latente Steuern Passiva | Aktiva | Latente Steuern Passiva |
| Immaterielle Vermögenswerte | 602 | -4 | 749 | -4 |
| Sachanlagen | 4.142 | 0 | 4.332 | 0 |
| Finanzanlagevermögen | 1.004 | -447 | 0 | 0 |
| Vorräte | 195.690 | 0 | 171.467 | 0 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 3.645 | -56.136 | 2.647 | -49.206 |
| 205.083 | -56.587 | 179.195 | -49.210 | |
| Rückstellungen | 31.313 | 0 | 21.873 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 4 | -181.695 | 88 | -159.199 |
| 31.316 | -181.695 | 21.961 | -159.199 | |
| Steuerliche Verlustvorträge | 9.598 | 0 | 11.652 | 0 |
| Latente Steuern vor Ansatzkorrektur und Saldierung | 245.997 | -238.282 | 212.808 | -208.409 |
| Nicht angesetzte aktive latente Steuern | -4.712 | 0 | -4.380 | 0 |
| Saldierung | -237.248 | 237.248 | -205.864 | 205.864 |
| Latente Steuern | 4.037 | -1.034 | 2.564 | -2.545 |
Zum Bilanzstichtag bestehen im Organkreis körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 10.437 TEUR (2017: 10.437 TEUR) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 50.039 TEUR (2017: 66.774 TEUR).
Für folgende Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (Bruttobeträge):
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Abzugsfähige temporäre Differenzen | 4.043 | 4.183 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 29.951 | 29.349 |
Im Organkreis bestehen eingefrorene Verlustvorträge aus Körperschaftsteuer in Höhe von 10.437 TEUR (2017: 10.437 TEUR) sowie aus Gewerbesteuer in Höhe von 7.865 TEUR (2017: 7.865 TEUR) für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden.
Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen wurden keine latenten Steuerschulden auf temporäre Differenzen angesetzt.
Für Managementzwecke ist der Konzern weltweit in vier Geschäftsbereiche gegliedert:
ANDRITZ Hydro zählt zu den weltweit führenden Anbietern von elektromechanischen Ausrüstungen für Wasserkraftwerke. Mit mehr als 175 Jahren kumulierter Erfahrung und mehr als 31.000 gelieferten Turbinen mit einer Gesamtleistung von rund 430.000 Megawatt bietet der Geschäftsbereich die komplette Produktpalette einschließlich Turbinen, Generatoren und Zusatzausrüstungen aller Typen und Größen an: "from water to wire", für die Kleinwasserkraft bis hin zu großen Wasserkraftwerken mit mehr als 800 Megawatt Leistung pro Turbineneinheit. ANDRITZ Hydro nimmt eine führende Position im Wachstumsmarkt der Modernisierung, Erneuerung und Leistungserhöhung bestehender Wasserkraftanlagen ein. Dem Geschäftsbereich zugeordnet sind auch die Bereiche Pumpen (für Wasser- und Abwassermanagement, wie beispielsweise Be- und Entwässerung, Entsalzung oder Wassertransport, und für andere Anwendungen in einem breiten Industriespektrum) sowie Turbogeneratoren für thermische Kraftwerke.
ANDRITZ Pulp & Paper ist ein weltweit führender Anbieter von kompletten Anlagen, Systemen, Ausrüstungen und umfassenden Serviceleistungen für die Erzeugung und Weiterverarbeitung aller Arten von Faserstoffen, Papier, Karton und Tissuepapier. Die Technologien umfassen die Verarbeitung von Holz, Einjahrespflanzen und Altpapier, die Erzeugung von Zellstoff, Holzstoff und Recyclingfaserstoffen, die Rückgewinnung und Wiederverwertung von Chemikalien, die Aufbereitung des Papiermaschineneintrags, die Erzeugung von Papier, Karton und Tissuepapier, die Leimung, Veredelung und Beschichtung von Papier sowie die Rejekt- und Schlammbehandlung. Das Serviceangebot inkludiert System- und Maschinenmodernisierungen, Umbauten, Ersatz- und Verschleißteile, Dienstleistungen vor Ort sowie in der Werkstätte, Optimierungen der Prozessleistung, Wartungs- und Automatisierungslösungen sowie Maschinenverlegungen und Gebrauchtanlagen. Zum Geschäftsbereich gehören auch die Bereiche Biomasse-, Dampf- und Rückgewinnungskessel für die Energieerzeugung, Gasifizierungs- und Rauchgasreinigungsanlagen, Verfahren und Anlagen zur Produktion von Vliesstoffen und saugfähigen Hygieneprodukten, Viskosezellstoff und Faserplatten (MDF) sowie Recycling- und Zerkleinerungslösungen für verschiedene Abfälle.
ANDRITZ Metals ist einer der weltweit führenden Lieferanten von kompletten Linien für die Herstellung und Weiterverarbeitung von Kaltband aus Kohlenstoffstahl, Edelstahl, Aluminium und anderen Nichteisenmetallen. Die Linien umfassen Anlagen zum Beizen, Kaltwalzen, Glühen und zur Wärmebehandlung sowie zur Oberflächenveredelung, Bandbeschichtung und -veredelung, zum Stanzen und Tiefziehen und zum Regenerieren von Beizsäuren. Zusätzlich liefert der Geschäftsbereich schlüsselfertige Industrieofenanlagen für die Stahl-, Kupfer- und Aluminiumindustrie, Brenner und Feuerfestprodukte, Schweißsysteme sowie umfassendes Service für die metallverarbeitende Industrie.
ANDRITZ Separation ist einer der weltweit führenden Trenntechnik-Spezialisten mit dem breitesten Technologieportfolio im Bereich der Fest-Flüssig-Trennung. Zu den belieferten Industrien zählen die Umwelt-, Lebensmittel-, Chemie-, Bergbau- und Mineralienindustrie. Das umfangreiche Produktangebot für die Fest-Flüssig-Trennung umfasst mechanische Technologien, wie Zentrifugen, Filter, Rechen, Eindicker oder Separatoren, und thermische Technologien, wie Trockner oder Kühler. Der Servicebereich fokussiert auf Kundenbetreuung durch lokale Präsenz, rasche Bereitstellung von Ersatz- und Verschleißteilen, Prozess-Monitoring und -Verbesserung sowie Bediener-Schulungen. Der Bereich Separation bietet darüber hinaus auch Technologien und Serviceleistungen für die Produktion von Tierfutter- und Biomassepellets an.
Diese strategischen Geschäftsbereiche bilden die Basis für die interne Berichtsstruktur an den Vorstand als Hauptentscheidungsträger. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des Konzerns (siehe Kapitel E) Rechnungslegungsmethoden). Im Rahmen des internen Berichtswesens werden alle Umsätze und alle direkten und indirekten Kosten (einschließlich Gemeinkosten und Verwaltungskosten) den Geschäftsbereichen zugeteilt und spiegeln die Managementstruktur und die Hauptquellen der Risiken und Chancen wider. Die zentrale Ergebnissteuerungsgröße ist das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Amortisation (E-BITA). Es existieren keine wesentlichen Aktivitäten zwischen den Geschäftsbereichen. Alle erfolgswirksamen Konsolidierungseffekte sind jeweils in dem betreffenden Geschäftsbereich enthalten.
| (in TEUR) | HY | PP | ME | SE | Gesamt |
| Umsatz | 183.646 | 206.057 | 228.424 | 37.049 | 655.176 |
| EBITDA | 13.585 | 18.333 | -11.746 | 6.247 | 26.419 |
| EBITA | 11.860 | 14.165 | -12.445 | 6.173 | 19.753 |
| Investitionen | 1.339 | 4.783 | 806 | 202 | 7.130 |
| Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 1.910 | 4.163 | 699 | 74 | 6.846 |
| (in TEUR) | HY | PP | ME | SE | Gesamt |
| Umsatz | 167.546 | 202.508 | 166.671 | 31.208 | 567.933 |
| EBITDA | 14.673 | 17.693 | 2.835 | 4.667 | 39.868 |
| EBITA | 12.277 | 13.577 | 2.025 | 4.617 | 32.496 |
| Investitionen | 1.611 | 2.770 | 326 | 44 | 4.751 |
| Abschreibungen und Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 2.581 | 4.291 | 810 | 49 | 7.731 |
Die Konzernaktivitäten werden hauptsächlich in Europa, Nordamerika, Südamerika, China und Asien (ohne China) betrieben. Segmenterlöse von externen Kunden nach geografischen Regionen werden auf Basis des Standorts der Kunden ermittelt. Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen.
| (in TEUR) | Europa | Nordamerika | Südamerika | China | Asien (ohne China) | Rest der Welt und Konsolidierung |
| Außenumsätze | 390.116 | 67.960 | 8.348 | 71.816 | 82.850 | 34.086 |
| Langfristige Vermögenswerte | 87.164 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Investitionen | 7.130 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| (in TEUR) | Gesamt |
| Außenumsätze | 655.176 |
| Langfristige Vermögenswerte | 87.164 |
| Investitionen | 7.130 |
| (in TEUR) | Europa | Nordamerika | Südamerika | China | Asien (ohne China) | Rest der Welt und Konsolidierung |
| Außenumsätze | 346.302 | 65.021 | 15.149 | 33.288 | 79.606 | 28.567 |
| Langfristige Vermögenswerte | 94.127 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Investitionen | 4.751 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| (in TEUR) | Gesamt |
| Außenumsätze | 567.933 |
| Langfristige Vermögenswerte | 94.127 |
| Investitionen | 4.751 |
Langfristige Vermögenswerte bestehen aus Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten sowie sonstigen langfristigen Forderungen und Vermögenswerten.
| (in TEUR) | Kunden- und technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte | Sonstige immaterielle Vermögenswerte | Gesamt |
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | |||
| Bestand zum 31. Dezember 2016 | 1.800 | 10.570 | 12.370 |
| Zugänge | 0 | 62 | 62 |
| Abgänge | 0 | -360 | -360 |
| Bestand zum 31. Dezember 2017 | 1.800 | 10.272 | 12.072 |
| Zugänge | 0 | 271 | 271 |
| Abgänge | -1.800 | -202 | -2.002 |
| Umgliederungen | 0 | 51 | 51 |
| Bestand zum 31. Dezember 2018 | 0 | 10.392 | 10.392 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNG | |||
| Bestand zum 31. Dezember 2016 | -1.260 | -9.629 | -10.889 |
| Abschreibungen | -360 | -495 | -855 |
| Abgänge | 0 | 360 | 360 |
| Bestand zum 31. Dezember 2017 | -1.620 | -9.764 | -11.384 |
| Abschreibungen | -180 | -267 | -447 |
| Abgänge | 1.800 | 197 | 1.997 |
| Bestand zum 31. Dezember 2018 | 0 | -9.834 | -9.834 |
| BUCHWERT | |||
| Bestand zum 31. Dezember 2017 | 180 | 508 | 688 |
| Bestand zum 31. Dezember 2018 | 0 | 558 | 558 |
Als Aufwand für Forschungs- und nicht aktivierte Entwicklungskosten wurden im Geschäftsjahr 2018 7.079 TEUR (2017: 6.667 TEUR) berücksichtigt. Eine Aktivierung von Entwicklungskosten erfolgte im Geschäftsjahr 2018 nicht, da die Kriterien für die Aktivierungsvoraussetzungen nach IAS 38 nicht erfüllt wurden. Zusätzlich leistet der Konzern einen Teil der Entwicklungsarbeit im Rahmen von kundenbezogenen Projekten bzw. Großprojekten. Die zugehörigen Aufwendungen stellen keine zu aktivierenden Entwicklungskosten im Sinne der IFRS-Rechnungslegung dar und werden entsprechend als Auftragskosten erfasst.
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | ||
| Bestand zum 1. Januar | 36.938 | 36.938 |
| Bestand zum 31. Dezember | 36.938 | 36.938 |
| KUMULIERTE WERTMINDERUNG | ||
| Bestand zum 1. Januar | -5.908 | -2 |
| Wertminderung | 0 | -5.906 |
| Bestand zum 31. Dezember | -5.908 | -5.908 |
| BUCHWERT | ||
| Bestand zum 1. Januar | 31.030 | 36.936 |
| Bestand zum 31. Dezember | 31.030 | 31.030 |
Diese teilen sich auf die Geschäftsbereiche wie folgt auf:
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Hydro | 18.608 | 18.608 |
| Pulp & Paper | 7.525 | 7.525 |
| Metals | 4.083 | 4.083 |
| Separation | 814 | 814 |
| 31.030 | 31.030 |
Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Wertminderungen erfasst. Im Geschäftsjahr 2017 wurde eine Wertminderung auf einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 5.906 TEUR vorgenommen, da sich der Geschäftsverlauf nicht wie erwartet entwickelt hat. Die Wertminderung wurde dem Geschäftsbereich Hydro zugeordnet.
Zum 31. Dezember 2018 erfolgte eine Anpassung der Struktur der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, um die Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung zu gewährleisten. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden sowohl auf Basis der neuen als auch der alten Struktur getestet. Die folgenden Tabellen zeigen die wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten:
| ZGE | Erwerbsjahr | Geschäftsbereich |
Geschäfts- oder Firmenwert
(in TEUR) |
Diskontierungssatz vor Steuern
(in %) |
Langfristige Wachstumsrate
(in %) |
Beschreibung |
| Large Hydro (HLH) | 2006 | HY | 8.374 | 11,61 | 2,42 | Elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke (inklusive Produkte und Serviceleistungen für kleine und mittelgroße Wasserkraftwerke und Lösungen für Kleinstwasserkraftwerke) sowie Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen |
| Compact Hydro (HCH) | 2006 | HY | 2.791 | 10,21 | 2,42 | Produkte und Serviceleistungen für kleine und mittelgroße Wasserkraftwerke sowie Lösungen für Kleinstwasserkraftwerke |
| Service Rehab (HSR) | 2006 | HY | 7.444 | 9,286 | 2,42 | Modernisierung, Rehabilitation und Kapazitätserweiterungen für elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke |
| Engineered Wear Parts (PEW) | 2003 | PP | 4.343 | 10,99 | 2,32 | Prozesstechnische Verschleißteile für die Zellstoff- und Papierindustrie |
| Übrige ZGE | 8.078 | |||||
| 31.030 |
| ZGE | Erwerbsjahr | Geschäftsbereich |
Geschäfts- oder Firmenwert
(in TEUR) |
Diskontierungssatz vor Steuern
(in %) |
Langfristige Wachstumsrate
(in %) |
Beschreibung |
| VA TECH HYDRO | 2006 | HY | 18.609 | 12,67 | 2,41 | Elektromechanische Ausrüstungen für Wasserkraftwerke (inklusive Produkte und Serviceleistungen für kleine und mittelgroße Wasserkraftwerke und Lösungen für Kleinstwasserkraftwerke) sowie Modernisierung, Rehabilitiation und Kapazitätserweiterungen |
| Ritz | 2010 | HY | 0 | 9,42 | 3,34 | Herstellung von Pumpen und Motoren für den Transport von Flüssigkeiten aller Art |
| Fiedler | 2003 | PP | 4.343 | 10,06 | 2,88 | Prozesstechnische Verschleißteile für die Zellstoff- und Papierindustrie |
| Übrige ZGE | 8.078 | |||||
| 31.030 |
Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Large Hydro (HLH), Service Rehab (HSR) und Compact Hydro (HCH) stammen aus der Akquisition der VA TECH HYDRO Gruppe. Im Vorjahr wurden diese in einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammengefasst dargestellt.
Die im Vorjahr dargestellte ZGE Fiedler wurde im Geschäftsjahr in die ZGE Engineered Wear Parts (PEW) umbenannt.
Zur Validierung der ermittelten Nutzungswerte zum 31. Dezember 2018 wurden weitere Szenarien bezüglich der oben beschriebenen Berechnungsparameter durchgeführt. Vom Management wurden folgende Szenarien als möglich erachtet:
| ― |
Eine Änderung des Diskontierungssatzes um +/- 0,5 Prozentpunkte |
| ― |
Eine Änderung der geplanten Cashflows um +/- 10 Prozentpunkte |
| ― |
Eine Änderung der geplanten Wachstumsraten um +/-0,5 Prozentpunkte |
Die Änderung hätte bei Gleichbleiben aller anderen Parameter folgende Auswirkung auf den Wertberichtigungsbedarf der Firmenwerte ergeben:
| (in TEUR) | 2018 | 2017 | |
| Diskontierungssatz | +0,5% | 0 | 0 |
| -0,5% | 0 | 0 | |
| Geplante Cashflows | +10% | 0 | 0 |
| -10% | 0 | 0 | |
| Geplante Wachstumsraten | +0,5% | 0 | 0 |
| -0,5% | 0 | 0 |
| (in TEUR) | Grundstücke und Bauten | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | In Bau befindliche Anlagen und geleistete Anzahlungen | Gesamt |
| ANSCHAFFUNGSKOSTEN | |||||
| Bestand zum 31. Dezember 2016 | 52.547 | 58.968 | 16.417 | 3.621 | 131.553 |
| Zugänge | 332 | 1.289 | 1.120 | 1.950 | 4.691 |
| Abgänge | -659 | -1.803 | -1.025 | -35 | -3.522 |
| Umgliederungen | 152 | 1.885 | 138 | -2.175 | 0 |
| Bestand zum 31. Dezember 2017 | 52.372 | 60.339 | 16.650 | 3.361 | 132.722 |
| Zugänge | 668 | 1.807 | 1.741 | 2.653 | 6.869 |
| Abgänge | 0 | -369 | -1.100 | 0 | -1.469 |
| Umgliederungen | 16 | 1.907 | 204 | -2.178 | -51 |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | 0 | 20 | 15 | 0 | 35 |
| Bestand zum 31. Dezember 2018 | 53.056 | 63.704 | 17.510 | 3.836 | 138.106 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNG | |||||
| Bestand zum 31. Dezember 2016 | -23.661 | -38.081 | -12.132 | 0 | -73.874 |
| Abschreibungen | -1.450 | -4.115 | -1.312 | 0 | -6.877 |
| Abgänge | 647 | 800 | 982 | 0 | 2.429 |
| Bestand zum 31. Dezember 2017 | -24.464 | -41.396 | -12.462 | 0 | -78.322 |
| Abschreibungen | -1.466 | -3.470 | -1.462 | 0 | -6.398 |
| Abgänge | 0 | 358 | 1.055 | 0 | 1.413 |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | 0 | -18 | -1 | 0 | -19 |
| Bestand zum 31. Dezember 2018 | -25.930 | -44.526 | -12.870 | 0 | -83.326 |
| BUCHWERT | |||||
| Bestand zum 31. Dezember 2017 | 27.908 | 18.943 | 4.188 | 3.361 | 54.400 |
| Bestand zum 31. Dezember 2018 | 27.126 | 19.178 | 4.640 | 3.836 | 54.780 |
Sachanlagen in Höhe von 3.000 TEUR wurden zum 31. Dezember 2018 als Sicherheiten gestellt (31. Dezember 2017: 3.000 TEUR).
Vertragliche Verpflichtungen für den Kauf von Sachanlagen sind nur im gewöhnlichen Geschäftsumfang vorhanden. Zum 31. Dezember 2018 betrugen diese Verpflichtungen 156 TEUR (31. Dezember 2017: 275 TEUR).
Weder im Geschäftsjahr 2018 noch im Geschäftsjahr 2017 wurden Fremdkapitalkosten auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert, weil die zu aktivierenden Beträge unwesentlich sind.
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Sonstige Beteiligungen | 8.146 | 11.437 |
| Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen | 1.842 | 327 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 296 | 296 |
| Übrige | 2.679 | 0 |
| 12.963 | 12.060 |
Der Stand der Bewertungen auf Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen beträgt zum 31. Dezember 2018 1.416 TEUR (2017: -99 TEUR). Bei den Anteilen an nicht konsolidierten Unternehmen bestehen weder 2018 noch 2017 Verfügungsbeschränkungen.
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 58.340 | 46.368 |
| Wertminderung | -2.257 | -1.356 |
| FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN | 56.083 | 45.012 |
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind als kurzfristig eingestuft. Details zu den Überfälligkeiten und zur Entwicklung der Wertminderung sind dem Kapitel L) a) Ausfallrisiken zu entnehmen.
Die Verfügungsbeschränkungen aus der Bestellung von Kreditsicherheiten belaufen sich auf 6.592 TEUR (2017: 10.089 TEUR). Die besicherten Parteien besitzen keine Rechte, die gestellten Sicherheiten zu veräußern oder weiterzuverpfänden.
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Forderungen gegen Gesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE | 269.074 | 275.213 |
| Forderungen aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern und Abgaben | 8.047 | 6.596 |
| Derivative Finanzinstrumente | 2.443 | 7.861 |
| Sales Commissions | 1.089 | 0 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 873 | 782 |
| Übrige | 4.149 | 9.353 |
| 285.675 | 299.805 | |
| davon kurzfristig | 284.879 | 291.796 |
| davon langfristig | 796 | 8.009 |
Weder im Geschäftsjahr 2018 noch 2017 wurden sonstige Forderungen als Sicherheiten gestellt.
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 22.585 | 21.510 |
| Unfertige Erzeugnisse | 43.846 | 39.384 |
| Fertige Erzeugnisse | 5.830 | 6.336 |
| 72.261 | 67.230 |
Die erfolgswirksam erfassten Beträge im Zusammenhang mit Wertberichtigungen zu Vorräten belaufen sich auf 1.311 TEUR (2017: -279 TEUR). Im Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Wertaufholungen als Verminderungen des Materialaufwands erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 23.326 TEUR (2017: 23.357 TEUR). Die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändeten Buchwerte der Vorräte belaufen sich auf 8.439 TEUR (2017: 17.426 TEUR).
Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen stehen im Zusammenhang mit noch nicht abgeschlossenen Aufträgen.
Die Veranlagungen bestehen, wie im Vorjahr, zur Gänze aus Fonds.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz, welche wie im Vorjahr zur Gänze aus Bankguthaben bestehen, entsprechen den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Konzern-Cashflow-Statement.
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Stammkapital | 322 | 322 |
| Kapitalrücklagen | 201.918 | 201.918 |
| Sonstige Gewinnrücklagen | -76.113 | -63.208 |
| IAS 39-Rücklage | 0 | 32 |
| Fair Value-Rücklage | -2.286 | 0 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | -10.791 | -11.332 |
| Gesamt | 113.050 | 127.732 |
| Nicht beherrschende Anteile | 9.692 | 10.677 |
| SUMME EIGENKAPITAL | 122.742 | 138.409 |
| (in TEUR) | aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten | Gesamt |
| Bestand zum 31. Dezember 2016 | 77 | 77 |
| Gewinne und Verluste durch Änderungen der beizulegenden Zeitwerte | -53 | -53 |
| Darauf entfallende latente Steuern | 20 | 20 |
| Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung | -12 | -12 |
| Bestand zum 31. Dezember 2017 | 32 | 32 |
| Änderung von Rechnungslegungsmethoden | -32 | -32 |
| Gewinne und Verluste durch Änderungen der beizulegenden Zeitwerte | -3.290 | -3.290 |
| Darauf entfallende latente Steuern | 1.004 | 1.004 |
| Bestand zum 31. Dezember 2018 | -2.286 | -2.286 |
Für 2018 wird von der Geschäftsführung eine Ausschüttung von 10.000 TEUR vorgeschlagen. Die Ausschüttung für 2017 in Höhe von 24.000 TEUR wurde von der Geschäftsführung vorgeschlagen und in der Gesellschafterversammlung vom 26. Mai 2018 beschlossen.
Die nachfolgende Übersicht enthält Angaben zu jenen Tochterunternehmen von ANDRITZ, an denen nicht beherrschende Anteile bestehen:
| (in TEUR) | Sitz | Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile | Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | Nicht beherrschende Anteile | ||
| 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | ||
| ANDRITZ GmbH | Hemer, Deutschland | 6,25% | 6,25% | 46 | 45 | 9.381 |
| ANDRITZ Fiedler GmbH | Regensburg, Deutschland | 6,25% | 6,25% | 458 | 541 | 307 |
| ANDRITZ Sundwig GmbH | Hemer, Deutschland | 6,25% | 6,25% | -993 | 98 | -1.210 |
| ANDRITZ Kaiser GmbH | Bretten-Gölshausen, Deutschland | 6,25% | 6,25% | 153 | 151 | 90 |
| ANDRITZ Fliessbett Systeme GmbH | Ravensburg, Deutschland | 6,25% | 6,25% | 348 | 250 | 1.047 |
| Lenser Verwaltungs GmbH | Senden, Deutschland | 6,25% | 6,25% | 2 | 2 | 77 |
| Gesamt | 14 | 1.087 | 9.692 | |||
| (in TEUR) | Nicht beherrschende Anteile |
| 2017 | |
| ANDRITZ GmbH | 9.380 |
| ANDRITZ Fiedler GmbH | 404 |
| ANDRITZ Sundwig GmbH | -184 |
| ANDRITZ Kaiser GmbH | 45 |
| ANDRITZ Fliessbett Systeme GmbH | 1.021 |
| Lenser Verwaltungs GmbH | 11 |
| Gesamt | 10.677 |
Der Anteil, der auf nicht beherrschende Anteile entfällt, ist in der Konzernbilanz im Eigenkapital und in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie im sonstigen Ergebnis der Periode gesondert ausgewiesen. Die Erwerbsmethode wurde bei allen erworbenen Unternehmen angewandt. Unternehmen, die während des Jahres gekauft oder verkauft wurden, sind im Konzernabschluss ab dem Stichtag des Kaufs oder bis zum Zeitpunkt ihres Verkaufs berücksichtigt.
Zum 31. Dezember 2006 erfolgte die Akquisition der ANDRITZ GmbH und ihrer Töchter. Die Einbeziehung erfolgte auf Basis bisher angesetzter Werte. Die Erwerbsmethode wurde in diesem speziellen Fall nicht angewandt.
Die zusammenfassenden Finanzinformationen der Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen stellen sich wie folgt dar:
| (in TEUR) | ANDRITZ GmbH | ANDRITZ Fliessbett Systeme GmbH | ||
| 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 7.440 | 7.228 | 56.897 | 41.805 |
| Langfristige Vermögenswerte | 46.488 | 46.488 | 269 | 141 |
| Kurzfristige Schulden | -904 | -706 | -35.845 | -21.861 |
| Langfristige Schulden | -83 | -86 | -3.605 | -2.817 |
| Nettovermögen | 52.941 | 52.924 | 17.716 | 17.268 |
| Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile | 6,25% | 6,25% | 6,25% | 6,25% |
| Buchwert der nicht beherrschenden Anteile | 3.309 | 3.308 | 1.107 | 1.079 |
| Umsatzerlöse | 4.538 | 3.667 | 32.544 | 25.572 |
| Jahresergebnis | 16.521 | 20.631 | 5.568 | 3.994 |
| Sonstiges Ergebnis | -1 | 0 | -138 | 210 |
| Gesamtergebnis | 16.520 | 20.631 | 5.430 | 4.204 |
| Davon entfallen auf: | ||||
| Gesellschafter der Muttergesellschaft | 15.488 | 19.342 | 5.091 | 3.941 |
| Nicht beherrschende Anteilsinhaber | 1.033 | 1.289 | 339 | 263 |
| Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteilsinhaber | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 1 | -1 | -525 | 3.002 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 0 | 0 | 202 | 44 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 1 | -1 | -323 | 3.047 |
ANDRITZ ist einem starken Finanzprofil verpflichtet, das durch eine konservative Kapitalstruktur geprägt ist und eine finanzielle Flexibilität ermöglicht. Das Eigenkapital und die Bilanzsumme betrugen zum 31. Dezember:
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Summe Eigenkapital | 122.742 | 138.409 |
| Bilanzsumme | 624.691 | 608.764 |
| Eigenkapitalquote | 19,6% | 22,7% |
ANDRITZ unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen.
Ziel des Kapitalmanagements ist einerseits, den Fortbestand ("going concern") der Konzerngesellschaften sicherzustellen und andererseits, die Rendite der Gesellschafter durch Optimierung des Eigen- und Fremdkapitaleinsatzes zu maximieren. Die Kapitalstruktur bei ANDRITZ besteht aus Finanzschulden, Zahlungsmitteln und Eigenkapital, das den Aktionären der Muttergesellschaft zurechenbar ist und Grundkapital, Kapitalrücklagen sowie Gewinnrücklagen umfasst. Die Kapitalstruktur wird laufend überwacht. Dabei werden die Kapitalkosten und die Risiken, welche mit jeder Art von Kapital verbunden sind, berücksichtigt. Die Gruppe wird auch weiterhin die Kapitalstruktur optimieren, indem sie Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe sowie die Aufnahme und Tilgung von Schulden vornehmen wird. Die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE ist als Teil der ANDRITZ-GRUPPE in das Kapitalmanagement von ANDRITZ integriert.
Die Strategie der Gruppe wurde gegenüber 2017 nicht verändert.
| (in TEUR) | Pensionen | Jubiläumsgelder | Auftragsbezogene | Sonstige | Gesamt |
| Bestand zum 1. Januar 2018 | 57.888 | 1.819 | 9.892 | 62 | 69.661 |
| Änderung von Rechnungslegungsmethoden | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 |
| Zuführung | 1.099 | 95 | 818 | 0 | 2.012 |
| Aufzinsung | 1.127 | 20 | 0 | 0 | 1.147 |
| Verbrauch | -2.411 | -3 | -123 | 0 | -2.537 |
| Auflösung | -1.386 | -7 | 81 | 6 | -1.306 |
| Umgliederungen | 0 | 0 | -5.032 | 0 | -5.032 |
| Bestand zum 31. Dezember 2018 | 56.317 | 1.924 | 5.638 | 67 | 63.946 |
| (in TEUR) | Auftragsbezogene | Sonstige | Gesamt |
| Bestand zum 1. Januar 2018 | 54.553 | 1.712 | 56.265 |
| Änderung von Rechnungslegungsmethoden | -53 | 0 | -53 |
| Zuführung | 9.986 | 954 | 10.940 |
| Verbrauch | -6.609 | -1.126 | -7.735 |
| Auflösung | -4.270 | -115 | -4.385 |
| Umgliederungen | 5.032 | 0 | 5.032 |
| Bestand zum 31. Dezember 2018 | 58.639 | 1.425 | 60.064 |
Die auftragsbezogenen Rückstellungen beinhalten Gewährleistungen, Drohverluste sowie sonstige Vorsorgen für Auftragsrisiken. Gewährleistungsrückstellungen werden auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie auf Basis von Einzelbeurteilungen gebildet und bestehen für gesetzliche und vertragliche Garantieverpflichtungen sowie für Kulanz gegenüber Kunden. Auftragsbezogene Rückstellungen für Drohverluste werden für erwartete Verluste aus Aufträgen gebildet. ANDRITZ erwartet für die auftragsbezogenen langfristigen Rückstellungen, dass sie in der Regel innerhalb der nächsten drei Jahre zahlungswirksam werden. Für die auftragsbezogenen kurzfristigen Rückstellungen wird erwartet, dass sie im nächsten Geschäftsjahr zahlungswirksam werden.
In den sonstigen kurzfristigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Restrukturierungen bzw. Personalanpassungen in Höhe von 826 TEUR (2017: 1.322 TEUR) enthalten.
Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterteilen sich in beitrags- und leistungsorientierte Versorgungspläne.
Die Aufwendungen für Pensionen bestehen aus:
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| AUFWENDUNGEN AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN | ||
| Laufende Dienstzeitaufwendungen | 431 | 499 |
| AUFWENDUNGEN AUS BEITRAGSORIENTIERTEN VERSORGUNGSPLÄNEN | ||
| Zahlungen an beitragsorientierte Pläne | 592 | 651 |
| 1.023 | 1.150 |
Grundsätzliche versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember sind wie folgt:
| 2018 | 2017 | ||
| Abzinsungsfaktor | in % | 1,68 - 2,26 | 1,53 - 2,17 |
| Gehaltserhöhungen | in % | 0,00 - 2,50 | 0,00 - 2,50 |
| Erhöhungen bei Pensionsbezügen | in % | 2,00 | 2,00 |
| Durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung | in Jahren | 8,63 - 17,61 | 8,86 - 17,62 |
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Heubeck "Richttafeln 2018 G" verwendet.
Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der Brutto-Pensionsverpflichtung von 1. Januar bis 31. Dezember:
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 1. Januar | 57.888 | 59.442 |
| Laufende Dienstzeitaufwendungen | 431 | 499 |
| Zinsaufwand | 1.127 | 795 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung demographischer Annahmen | 668 | 0 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung finanzieller Annahmen | -693 | 91 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Veränderung erfahrungsbedingter Anpassungen | -693 | -514 |
| Gezahlte Leistungen | -2.411 | -2.425 |
| Barwert der leistungsorientierten Zusagen zum 31. Dezember | 56.317 | 57.888 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 0 | 0 |
| Rückstellung zum 31. Dezember | 56.317 | 57.888 |
Von den gesamten Brutto-Pensionsverpflichtungen in Höhe von 56.317 TEUR (2017: 57.888 TEUR) sind 2.940 TEUR (2017: 3.128 TEUR) ganz oder teilweise durch Veranlagungen in Fonds abgedeckt.
Die Bruttopensionsverpflichtungen sind nicht durch Veranlagungen in langfristig zweckgebundene Fonds bzw. vergleichbare Vermögenswerte oder Wertpapiere abgedeckt. Ein Planvermögen ist insoweit nicht mit dem Barwert der leistungsorientierten Zusagen zu verrechnen.
Für 2019 sind keine leistungsorientierte Zahlungen an Pensionskassen geplant (2018: keine).
Per 31. Dezember 2018 bestehen keine außergewöhnlichen unternehmens- oder planspezifischen Risiken sowie keine erheblichen Risikokonzentrationen.
Der Sensitivitätsanalyse der bestehenden Pensionsrückstellungen liegen maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Eine Änderung des Abzinsungsfaktors um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Gehaltssteigerung um +/- 0,5 Prozentpunkte, eine Änderung der Erhöhungen der Pensionsbezüge um +/- 0,5 Prozentpunkte sowie eine Änderung der Lebenserwartung um +/- 1 Jahr hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung:
| (in TEUR) | 2018 | 2017 | |
| Abzinsungsfaktor | +0,5% | -3.379 | -3.997 |
| -0,5% | 3.820 | 4.520 | |
| Gehaltserhöhungen | +0,5% | 427 | 445 |
| -0,5% | -395 | -414 | |
| Erhöhungen bei Pensionsbezügen | +0,5% | 3.023 | 3.563 |
| -0,5% | -2.769 | -3.262 | |
| Lebenserwartung | +1 Jahr | 2.427 | 2.763 |
| -1 Jahr | -2.424 | -2.783 |
| (in TEUR) | Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten |
| Bestand zum 31. Dezember 2016 | 3.783 |
| Einzahlungen | 957 |
| Auszahlungen | -10.809 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Änderungen | 9.658 |
| Bestand zum 31. Dezember 2017 | 3.589 |
| Einzahlungen | 3.940 |
| Auszahlungen | -2.409 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Änderungen | -3.240 |
| Bestand zum 31. Dezember 2018 | 1.880 |
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE | 140.146 | 129.873 |
| Abgrenzungen und ausstehende auftragsbezogene Kosten | 24.857 | 21.896 |
| Urlaubsverpflichtungen und sonstige Personalverbindlichkeiten | 16.987 | 16.523 |
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und sonstigen Steuern und Abgaben | 6.311 | 5.699 |
| Verbindlichkeiten aus Provisionen | 3.266 | 2.642 |
| Derivative Finanzinstrumente | 2.660 | 2.479 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 1.230 | 922 |
| Verbindlichkeiten aus Sozialabgaben | 33 | 16 |
| Übrige | 3.897 | 4.252 |
| 199.387 | 184.302 | |
| davon kurzfristig | 198.403 | 183.950 |
| davon langfristig | 984 | 352 |
In der Konzernkapitalflussrechnung ("Konzern-Cashflow-Statement") werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der operativen Tätigkeit, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert, und zwar unabhängig von der Gliederung der Konzernbilanz.
Ausgehend vom Ergebnis vor Steuern wird der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit indirekt erstellt. Das Ergebnis vor Steuern wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (vor allem Abschreibungen) und Erträge bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens ergibt sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit.
Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Finanzanlagen, Ein- und Auszahlungen für Geldanlagen in Wertpapieren. Die Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen enthalten die Investitionen (Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen) des Geschäftsjahrs, soweit diese bereits zahlungswirksam wurden.
In der Finanzierungstätigkeit sind neben Ausschüttungen auch Zahlungsflüsse aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten enthalten.
| Klasse | Bewertungstechniken für die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte |
| Derivate, Veranlagungen, übrige sonstige Finanzanlagen, Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | Der beizulegende Zeitwert wird grundsätzlich über Börsenkurse ermittelt. Liegen keine Börsenkurse vor, erfolgt die Bewertung über marktübliche Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung spezifischer Parameter. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Cashflows, diskontiert mit einem risikoadjustierten, für die Restlaufzeit geltenden Diskontierungszins. |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten | Diese Klassen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden werden aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlaufzeiten zum Buchwert, der einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, abgebildet. |
| Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige Beteiligungen | Für diese Finanzinstrumente liegen keine auf einem aktiven Markt notierten Preise vor. Die Bewertung erfolgt über nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter. |
Die nachstehenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair-Value-Hierarchie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt:
| (in TEUR) | Buchwert | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertet | |||
| Anhang | Hedge Accounting | Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | |
| Veranlagungen | 12./17. | 657 | |
| Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige Beteiligungen | 12. | 1.842 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 14./K) d) | 2.443 | |
| Übrige sonstige Finanzanlagen | 12. | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13. | ||
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 14. | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 18. | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | 4.942 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 23./K) d) | 2.660 | |
| Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 22. | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23. | ||
| Finanzielle Schulden | 2.660 | ||
| (in TEUR) | Buchwert | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertet | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | ||
| Eigenkapitalinstrumente - Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert | Zu fortgeführten Anschaffungskosten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Veranlagungen | |||
| Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige Beteiligungen | 8.146 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | |||
| Übrige sonstige Finanzanlagen | 2.679 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 56.083 | ||
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 274.286 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 10.820 | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | 8.146 | 343.868 | |
| Derivative Finanzinstrumente | |||
| Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1.880 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 45.092 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 190.416 | ||
| Finanzielle Schulden | 237.388 | ||
| (in TEUR) | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | ||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | ||||||
| Keine IFRS 9- Bewertungskategorie | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | |
| Veranlagungen | 657 | 657 | 657 | |||
| Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige Beteiligungen | 9.988 | 9.988 | 9.988 | |||
| Derivative Finanzinstrumente | 2.443 | 2.443 | 2.443 | |||
| Übrige sonstige Finanzanlagen | 2.679 | 2.654 | 2.654 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 56.083 | |||||
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 8.946 | 283.232 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 10.820 | |||||
| Finanzielle Vermögenswerte | 8.946 | 365.902 | ||||
| Derivative Finanzinstrumente | 2.660 | 2.660 | 2.660 | |||
| Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1.880 | 1.879 | 1.879 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 45.092 | |||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6.311 | 196.727 | ||||
| Finanzielle Schulden | 6.311 | 246.359 | ||||
| (in TEUR) | Buchwert | ||
| Anhang | Zu Handelszwecken gehalten | Kredite und Forderungen | |
| Veranlagungen | 12./17. | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 14./K) c) | 7.861 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 7.861 | ||
| Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige Beteiligungen | 12. | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13. | 45.012 | |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 14. | 284.537 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 18. | 15.799 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 345.348 | ||
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 7.861 | 345.348 | |
| Derivative Finanzinstrumente | 23./K) c) | 2.479 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | 2.479 | ||
| Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 22. | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23. | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden | |||
| FINANZIELLE SCHULDEN | 2.479 | ||
| (in TEUR) | Buchwert | ||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Keine IAS 39 Bewertungskategorie | |
| Veranlagungen | 657 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 657 | ||
| Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige Beteiligungen | 11.764 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 7.407 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 11.764 | 7.407 | |
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 12.421 | 7.407 | |
| Derivative Finanzinstrumente | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | |||
| Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 3.589 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 38.936 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 176.124 | 5.699 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden | 218.649 | 5.699 | |
| FINANZIELLE SCHULDEN | 218.649 | 5.699 | |
| (in TEUR) | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |||
| Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | |
| Veranlagungen | 657 | 657 | 657 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | 7.861 | 7.861 | 7.861 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 8.518 | ||||
| Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstige Beteiligungen | 11.764 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 45.012 | ||||
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 291.944 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 15.799 | ||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 364.519 | ||||
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 373.037 | ||||
| Derivative Finanzinstrumente | 2.479 | 2.479 | 2.479 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | 2.479 | ||||
| Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 3.589 | 4.113 | 4.113 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 38.936 | ||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 181.823 | ||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden | 224.348 | ||||
| FINANZIELLE SCHULDEN | 226.827 | ||||
Zum 1. Januar 2018 wurde ein Eigenkapitalinstrument als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Diese Anteile stellen langfristige strategische Investitionen dar, daher wird diese Bewertungskategorie von ANDRITZ als angemessen angesehen. Im Vorjahr wurde diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Geschäftsjahr wurden keine Anteile verkauft. Die Anteile an der ANDRITZ HYDRO Private Ltd. wurden im Geschäftsjahr um 3.290 TEUR abgewertet.
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| ANDRITZ HYDRO Private Ltd. | 8.146 | 11.437 |
| 8.146 | 11.437 |
Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden auf Basis der Terminkurse zum Bilanzstichtag ermittelt. Das eigene Kreditrisiko als auch das Kreditrisiko des Vertragspartners wurden in die Fair-Value-Bewertung einbezogen.
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| RESTLAUFZEIT NOMINALWERTE | ||
| unter 1 Jahr | 155.502 | 201.529 |
| über 1 Jahr | 84.650 | 33.401 |
| Gesamt | 240.152 | 234.930 |
| BEIZULEGENDER ZEITWERT | ||
| positiv | 2.443 | 7.861 |
| negativ | 2.660 | 2.479 |
| Gesamt | -217 | 5.382 |
Bei der Transaktionswährung dieser Devisentermingeschäfte handelt es sich im Wesentlichen um den Amerikanischen Dollar.
| (in TEUR) | Derivative Finanzinstrumente | Weitere erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden |
| Zinsergebnis | 3 | 179 | -541 | ||
| Ausschüttungen | 59 | ||||
| Bewertung | -6.852 | -1.342 | |||
| Veräußerungsgewinne und -verluste | |||||
| im Konzernergebnis erfasste - Nettogewinne/-verluste | -6.852 | 59 | 3 | -1.163 | -541 |
| im sonstigen Ergebnis erfasste - Nettogewinne/-verluste | -3.290 | ||||
| NETTOGEWINNE/-VERLUSTE | -6.852 | 59 | -3.287 | -1.163 | -541 |
| (in TEUR) | Zu Handelszwecken gehalten | Kredite und Forderungen | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
| Zinsergebnis | 283 | 114 | -411 | |
| Ausschüttungen | 422 | |||
| Bewertung | 8.670 | -668 | -837 | |
| Veräußerungsgewinne und -verluste | -13 | |||
| im Konzernergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste | 8.670 | -385 | -314 | -411 |
| im sonstigen Ergebnis erfasste Nettogewinne/-verluste | -65 | |||
| NETTOGEWINNE/-VERLUSTE | 8.670 | -385 | -379 | -411 |
Als global tätiges Unternehmen, das verschiedenste Märkte und Kunden bedient, ist die Gruppe Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten sowie strategischen und operativen Risiken ausgesetzt. ANDRITZ hat ein bewährtes, konzernweites Kontroll- und Risikomanagementsystem implementiert, dessen Hauptaufgabe es ist, entstehende Risiken bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren und rasch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieses System ist ein wesentlicher Bestandteil des aktiven Risikomanagements innerhalb der Gruppe. Als Teil der ANDRITZ-GRUPPE wird die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE auch von diesem System, welches nachfolgend im Detail erläutert wird, umfasst. Trotz dieses Kontroll- und Risikomanagementsystems kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken nicht frühzeitig erkannt werden und sich daraus negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Zur bestmöglichen Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten sowie zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-GRUPPE umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Nachfolgend werden die einzelnen Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten beschrieben. Eine detaillierte Darstellung der strategischen und operativen Risiken ist im Lagebericht im Kapitel "Risikomanagement" ersichtlich.
Das Risiko eines möglichen Ausfalls (Insolvenz) einzelner oder mehrerer Kontrahenten wird durch ein internes Kontrahentenlimitsystem minimiert. Dabei wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des Kontrahenten (Ratings von internationalen Rating-Agenturen wie Moody's, Standard & Poor's, Fitch) und der publizierten Credit Default Swap-Spreads (CDS-Spreads - Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten) das maximale Veranlagungslimit für jeden einzelnen Kontrahenten festgelegt. Die Anpassung der Kontrahentenlimits erfolgt monatlich, sodass man im Falle von kurzfristigen Bonitätsänderungen rasch reagieren kann. Bei etwaigen kurzfristigen größeren Veränderungen von CDS-Spreads oder Kontrahenten-Ratings erfolgt die Reduktion des Kontrahenten-Exposures sofort.
Ausfallrisiken und das Risiko des Zahlungsverzugs der Vertragspartner werden durch die Anwendung von Kreditprüfungen, Kreditlimits und Prüfungsroutinen kontrolliert. Sofern geeignet, erhält der Konzern staatliche Exportgarantien oder Garantien von ähnlichen privaten Institutionen, um das Risiko des Zahlungsausfalls zu reduzieren.
Ohne Berücksichtigung der beschriebenen Risikominderungsstrategien entspricht das maximale Ausfallrisiko des Konzerns dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.
Für alle bekannten Risiken wurden Wertberichtigungen durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zum Eintritt von über die erfassten Wertminderungen hinausgehenden Zahlungsausfällen kommt. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Vermögenswerte, die in das Wertminderungsmodell von IFRS 9 fallen, getrennt nach Risikokategorien. Die Risikoklassen orientieren sich an der Methodik der Ermittlung der Wertberichtigung.
Zur effektiven Steuerung der Ausfallrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat die ANDRITZ-GRUPPE einen einheitlichen Risikomanagementprozess etabliert und eine entsprechende konzernweite Richtlinie verfasst. Bei den ANDRITZ-Tochtergesellschaften sind jeweils Credit Risk-Manager verantwortlich, regelmäßig Bonitätsanalysen der Kunden- bzw. Projektrisikoanalysen inklusive Bewertung der Sicherheiten vorzunehmen. Zu den Sicherheiten zählen insbesondere Kreditversicherungen, Anzahlungen, Akkreditive und Bürgschaften.
Bereits in der Angebotsphase werden Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Um das Risiko im Zusammenhang mit Forderungsausfällen zu minimieren werden Zahlungssicherheiten mit den Kunden vereinbart bzw. wird das Zahlungsausfallrisiko weitgehend bei öffentlichen oder privaten Versicherern eingedeckt. Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors getrennt nach Überfälligkeiten und Risikoklassen berechnet.
| (in TEUR) | Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 1 | Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 2 | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert |
| Nicht überfällig | 0,04% | 0,41% | 36.616 | -87 | 36.529 |
| Bis 60 Tage überfällig | 0,23% | 1,04% | 12.709 | -78 | 12.631 |
| 61 bis 120 Tage überfällig | 0,69% | 3,13% | 4.634 | -72 | 4.562 |
| Mehr als 120 Tage überfällig | 1,84% | 8,35% | 1.842 | -107 | 1.735 |
| Individuell wertgemindert | 2.539 | -1.913 | 626 | ||
| Summe | 58.340 | -2.257 | 56.083 |
| (in TEUR) | Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 1 | Gewichtete durchschnittliche Loss Rate - Risikoklasse 2 | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert |
| Nicht überfällig | - | - | 30.789 | 30.789 | |
| Bis 60 Tage überfällig | - | - | 8.885 | 8.885 | |
| 61 bis 120 Tage überfällig | - | - | 1.617 | 1.617 | |
| Mehr als 120 Tage überfällig | - | - | 3.485 | 3.485 | |
| Individuell wertgemindert | 1.592 | -1.356 | 236 | ||
| Summe | 46.368 | -1.356 | 45.012 |
Bereits in der Angebotsphase werden Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Um das Risiko im Zusammenhang mit Forderungsausfällen zu minimieren werden Zahlungssicherheiten mit den Kunden vereinbart bzw. wird das Zahlungsausfallrisiko weitgehend bei öffentlichen oder privaten Versicherern eingedeckt. Basierend auf dem internen Credit Risk Reporting werden Vertragsvermögenswerte unterschiedlich bewertet, je nachdem, ob eine Besicherung vorliegt oder nicht. Diese Wertminderung wurde erstmalig im Geschäftsjahr 2018 vorgenommen, daher ist keine Vorjahresvergleichstabelle verfügbar.
| (in TEUR) | Gewichtete durchschnittliche Loss Rate | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert |
| Unbesicherter Anteil | 0,86% | 6.996 | -59 | 6.937 |
| Besicherter Anteil | 0,32% | 73.412 | -229 | 73.183 |
| Summe | 80.408 | -288 | 80.120 |
Über die Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen (individuelle Wertminderung) hinaus werden die geschätzten erwarteten Kreditausfälle auf Grundlage von Erfahrungen mit tatsächlichen Kreditausfällen der letzten fünf Jahre sowie der Berücksichtigung eines Skalierungsfaktors berechnet. Sonstige Forderungen gegen Gesellschaften der ANDRITZ-GRUPPE werden nicht wertgemindert.
| (in TEUR) | Gewichtete durchschnittliche Loss Rate | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert |
| Individuell wertgemindert | - | 556 | -130 | 426 |
| Portfolio wertgemindert | 4,45% | 2.237 | -197 | 2.040 |
| Nicht wertgemindert | - | 271.820 | 271.820 | |
| Summe | 274.613 | -327 | 274.286 |
| (in TEUR) | Gewichtete durchschnittliche Loss Rate | Bruttobuchwert | Wertminderung | Nettobuchwert |
| Individuell wertgemindert | - | 130 | -130 | 0 |
| Nicht wertgemindert | 284.537 | 284.537 | ||
| Summe | 284.667 | -130 | 284.537 |
Die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE verfolgt eine risikoaverse Veranlagungsstrategie. Geld wird weitgehend in risikoarme Finanzanlagen investiert, wie z.B. in Staatsanleihen, staatsgarantierte Anleihen, Geldmarktfonds, Wertpapierfonds zur Deckung der Pensionsverpflichtungen, einlagengesicherte Schuldscheindarlehen oder Termingelder. Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten können jedoch zu einer ungünstigen Preisentwicklung bei verschiedenen Wertpapieren oder zu deren Unhandelbarkeit führen. Dies könnte sich aufgrund notwendig werdender Abwertungen oder Wertberichtigungen negativ auf das Finanzergebnis oder das Eigenkapital der ANDRITZ-GRUPPE auswirken. Das Management wird monatlich über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposure und der jeweiligen Kontrahentenlimits in der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE informiert.
Das Ausfallrisiko aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ist gering, da durch eine konservative Anlagestrategie eine möglichst breite Streuung bei gleichzeitig festgelegten Mindestkriterien für die Bonität der Vertragspartner in der Veranlagung festgelegt wird. Banksalden und Termingelder werden basierend auf Ratings beurteilt. Basierend auf Wesentlichkeitsüberlegungen wurde keine Wertminderung vorgenommen.
Die Entwicklung der in der Berichtsperiode erfassten Wertberichtigungen ist wie folgt:
| (in TEUR) | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Vertragsvermögenswerte | Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | Gesamt |
| Bestand zum 31. Dezember 2016 | -1.332 | 0 | -130 | -1.462 |
| Dotierung | -966 | -966 | ||
| Verbrauch | 475 | 475 | ||
| Auflösung | 467 | 467 | ||
| Bestand zum 31. Dezember 2017 | -1.356 | 0 | -130 | -1.486 |
| Änderung von Rechnungslegungsmethoden | -250 | -213 | -77 | -540 |
| Dotierung | -1.612 | -75 | -120 | -1.807 |
| Verbrauch | 161 | 161 | ||
| Auflösung | 800 | 800 | ||
| Bestand zum 31. Dezember 2018 | -2.257 | -288 | -327 | -2.872 |
Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt. Der Konzern definiert Vertragsparteien als solche mit ähnlichen Merkmalen, wenn es sich hierbei um nahestehende Unternehmen handelt. Es gibt keine Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit einem einzigen externen Kunden, die mehr als 10% der Unternehmensgesamterlöse betragen. Es besteht insgesamt keine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos.
Zur Wahrung der Transparenz hinsichtlich finanzieller Risiken bei Projekten und der raschen Möglichkeit zur Gegensteuerung wurde ein quartalsweises Credit-Risk-Reporting an den Vorstand implementiert. Dabei werden das maximal erwartete ungedeckte Kundenausfallrisiko für Aufträge mit einem Auftragswert von über einer Million Euro und das Rating der Kunden dargestellt.
Zur bestmöglichen Reduktion der finanziellen Risiken und zur besseren Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition hat die ANDRITZ-GRUPPE umfassende Richtlinien und ein transparentes Informationssystem implementiert. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken insbesondere durch das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen, durch die Emission von Anleihen und Schuldscheindarlehen, durch Anzahlungen von Kunden und durch Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten, Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine auf einen fix festgelegten Planungshorizont ausgerichtete rollierende Liquiditätsvorschau, die quartalsweise Aktualisierung dieser Vorschau sowie vorhandene und nicht ausgenutzte Kreditlinien sollen die notwendige Liquiditätsversorgung der ANDRITZ-GRUPPE sicherstellen.
Die Gruppe ist bestrebt, das Zahlungsausfallrisiko von Kunden bestmöglich durch Besicherung von Zahlungen durch Banken sowie durch Abschluss von Exportversicherungen zu reduzieren. Nähere Erläuterungen dazu sind im Kapitel L) a) Ausfallrisiken zu finden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es einzelne Zahlungsausfälle gibt, die im Eintrittsfall einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der Gruppe haben.
Die ANDRITZ-GRUPPE ist hinsichtlich Liquidität sehr gut positioniert und verfügt über hohe Liquiditätsreserven. Die Gruppe vermeidet es, von einer einzigen Bank oder von nur wenigen Banken abhängig zu sein. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit wird bei allen wichtigen Finanzprodukten (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Finanzverbindlichkeiten, Veranlagungen, Garantien und derivative Finanzinstrumente) jeweils nur ein bestimmtes Volumen mit einer Bank abgewickelt. Liquidität bedeutet für die ANDRITZ-GRUPPE nicht nur die Zahlungsfähigkeit im engeren Sinn, sondern auch die Verfügbarkeit von Avalen. Die operative Tätigkeit erfordert die laufende Bereitstellung von Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften. Der finanzielle Handlungsspielraum wird damit auch durch genügend freie Avallinien bestimmt. Durch diese Diversifikation versucht ANDRITZ das Kontrahentenrisiko bestmöglich zu minimieren.
In der ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE gibt es keine wesentlichen Zahlungsverzüge bei eigenen Zahlungsverpflichtungen, sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden im Regelfall fristgemäß getilgt. Die folgenden Tabellen zeigen die zukünftigen undiskontierten vertraglichen Zahlungsströme aus finanziellen Schulden:
| (in TEUR) | Buchwert | Vertragliche Zahlungsströme | |||
| unter 1 Jahr | zwischen 1 und 5 Jahren | über 5 Jahre | Gesamt | ||
| Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1.880 | 1.880 | 0 | 0 | 1.880 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 45.092 | 45.092 | 0 | 0 | 45.092 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 196.727 | 196.701 | 27 | 0 | 196.728 |
| Nicht derivative finanzielle Schulden | 243.699 | 243.673 | 27 | 0 | 243.700 |
| Derivative Finanzinstrumente | 2.660 | 1.702 | 958 | 0 | 2.660 |
| Derivative finanzielle Schulden | 2.660 | 1.702 | 958 | 0 | 2.660 |
| GESAMT | 246.359 | 245.375 | 985 | 0 | 246.360 |
| (in TEUR) | Buchwert | Vertragliche Zahlungsströme | |||
| unter 1 Jahr | zwischen 1 und 5 Jahren | über 5 Jahre | Gesamt | ||
| Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten | 3.589 | 1.777 | 1.221 | 1.411 | 4.409 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 38.936 | 38.936 | 0 | 0 | 38.936 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 181.823 | 181.788 | 35 | 0 | 181.823 |
| Nicht derivative finanzielle Schulden | 224.348 | 222.501 | 1.256 | 1.411 | 225.168 |
| Derivative Finanzinstrumente | 2.479 | 2.163 | 317 | 0 | 2.480 |
| Derivative finanzielle Schulden | 2.479 | 2.163 | 317 | 0 | 2.480 |
| GESAMT | 226.827 | 224.664 | 1.573 | 1.411 | 227.648 |
Zu den für die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE wesentlichen Marktrisiken zählen Währungsrisiken, Zinsänderungsrisiken sowie Rohstoffpreisrisiken.
Die Fremdwährungsrisiken des Konzerns resultieren aus dem Umstand, dass der Konzern weltweit tätig ist, nämlich in verschiedenen Ländern, deren Heimatwährung nicht der Euro ist. Der Konzern schließt im Zuge von Kundenaufträgen, die in Fremdwährung abgeschlossen werden, Devisentermingeschäfte und Swaps ab, um das Fremdwährungskursrisiko auszuschließen bzw. zu minimieren (Hedging). Wechselkursrisiken aus der Bilanzierung des Eigenkapitals werden nicht gesichert. Devisenterminkontrakte werden ausschließlich mit erstklassigen nationalen und internationalen Banken abgeschlossen, deren Bonität laufend vom Konzern-Treasury überprüft wird, um ein Klumpenrisiko zu vermeiden. Die im Zusammenhang mit dem Hedging von nicht in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaft abgeschlossenen Aufträgen notwendigen Maßnahmen und Regeln sind in der konzernweiten Treasury-Policy geregelt.
Die Sensitivitätsanalyse quantifiziert näherungsweise das Risiko, das im Rahmen gesetzter Annahmen auftreten kann, wenn bestimmte Parameter in einem definierten Umfang verändert werden. Wechselkursrisiken bestehen insbesondere bei US-Dollar (USD) und Schweizer Franken (CHF). Die folgenden Angaben beschreiben aus Konzernsicht die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs der genannten Fremdwährungen gegenüber dem Euro (EUR). Die Veränderung ist der Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Wechselkursrisikos Anwendung findet, und stellt die Einschätzung des Konzerns hinsichtlich einer möglichen Wechselkursänderung dar. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet die wesentlichen am Bilanzstichtag ausstehenden Finanzinstrumente der ANDRITZ-GRUPPE.
Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis sind wie folgt:
| (in TEUR) | 2018 | 2017 | |
| EUR/USD | + 10% | -2.495 | -2.533 |
| -10% | 2.495 | 2.533 | |
| EUR/CHF | + 10% | 89 | 128 |
| -10% | -89 | -128 |
Die Veränderungen gegenüber dem ausgewiesenen Konzernergebnis stammen hauptsächlich aus der Marktbewertung von Devisentermingeschäften mit neuen Kursen, die zur Sicherung von Planpositionen eingesetzt und in keine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 eingebunden werden. Diesen Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente steht der gesicherte Auftragsstand gegenüber.
Die ANDRITZ-DEUTSCHLAND-GRUPPE schätzt das Risiko aus den übrigen Zinsänderungen bei Finanzanlagen und -verbindlichkeiten aufgrund der risikoaversen Strategie als gering ein, weitere wesentliche derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken werden daher nicht verwendet. Das Management der Zinsrisiken erfolgt durch eine interne Cashflow-at-Risk-Berechnung (CfaR) und Value-at-Risk-Berechnung (VaR) sowie durch vorgegebene Limits. Die Limitsetzung für CfaR und VaR folgt dabei einem Benchmark-orientierten Ansatz. Die Einhaltung der definierten Limits wird quartalsweise überwacht.
Die gewichteten durchschnittlichen Zinssätze zum Bilanzstichtag waren folgende:
| (in %) | 2018 | 2017 |
| FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | ||
| Guthaben auf laufenden Konten | 0,0 | 0,2 |
| Veranlagungen, kurzfristig | 0,0 | 0,0 |
| Veranlagungen, langfristig | 0,0 | 0,0 |
| FINANZIELLE SCHULDEN | ||
| Überziehungskredite | 10,8 | 21,3 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 0,0 | 5,5 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 4,0 | 5,2 |
Die Zinssätze sind auf Restlaufzeiten der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte bzw. -schulden bezogen.
Eine Erhöhung des Zinsniveaus für das Jahr 2018 um 100 Basispunkte unter Konstanthaltung aller anderen Variablen hätte zu einer Erhöhung des Zinsergebnisses um 1.197 TEUR (2017: Erhöhung um 1.467 TEUR) geführt. Ein Sinken des Zinsniveaus hätte zu einer Verminderung des Zinsergebnisses in gleicher Höhe geführt.
Der Konzern ist verschiedene Operating-Leasingvereinbarungen für Immobilien (Büro und Fertigung), Maschinen, Kraftfahrzeuge und andere Vermögenswerte als Leasingnehmer eingegangen. Die Leasingvereinbarungen beinhalten keine Beschränkungen der Konzernaktivitäten betreffend Ausschüttungen, zusätzlichen Schulden oder weiteren Leasingvereinbarungen.
Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus den unkündbaren Operating Leasingverhältnissen sind wie folgt:
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Bis zu einem Jahr | 2.238 | 2.150 |
| 1 bis 5 Jahre | 4.732 | 4.816 |
| Länger als 5 Jahre | 4.386 | 3.045 |
| 11.356 | 10.011 |
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat die ANDRITZ-GRUPPE in zahlreichen Verfahren bei Verwaltungsbehörden, Gerichten und Schiedsgerichten Parteienstellung. Der Großteil dieser Verfahren (wie beispielsweise Vertrags- und Projektstreitigkeiten, Produkthaftungsklagen und Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums) kann als typisch für die Branche, in der die Gruppe tätig ist, angesehen werden. Die ANDRITZ-GRUPPE bildet in Fällen, bei denen ein negativer Ausgang von Verfahren wahrscheinlich erscheint und zuverlässige Schätzungen gemacht werden können, entsprechende Rückstellungen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Rückstellungen ausreichend sind. In Anbetracht der Risikosummen in einigen dieser Streitfälle kann ein für ANDRITZ negativer Ausgang einer oder mehrerer dieser Rechtsstreitigkeiten zu einer wesentlichen negativen Auswirkung auf Ergebnis und Liquiditätsbestand der Gruppe führen. In Fällen, bei denen ein negativer Ausgang zwar nicht wahrscheinlich, aber durchaus möglich (und nicht völlig unwahrscheinlich) erscheint, bildet die ANDRITZ-GRUPPE keine Rückstellungen.
Rücknahmeverpflichtungen, die über die branchenüblichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen, liegen nicht vor. Weitere Chancen und Risiken aus außerbilanziellen Geschäften sind dem Management derzeit nicht bekannt.
Gemäß IAS 24 (Related Party Disclosures) müssen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss der ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH einbezogen werden, und zu nahestehenden Personen angegeben werden.
Neben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht der Konzern unmittelbar oder mittelbar in Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit mit nicht einbezogenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, in Beziehung. Da die Transferpreis-Richtlinie des Konzerns Verrechnungspreise vorsieht, die den marktüblichen Bedingungen entsprechen, werden keine Transaktionen durchgeführt, die marktunüblich sind. Die Nichteinbeziehung der nicht konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Der Umfang der Geschäftsbeziehungen gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen sowie gegenüber assoziierten Unternehmen ist wie folgt:
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE ERTRÄGE | 104 | 64 |
| gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen | 104 | 64 |
| gegenüber assoziierten Unternehmen | 0 | 0 |
| AUFWENDUNGEN | -333 | -247 |
| gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen | -333 | -247 |
| gegenüber assoziierten Unternehmen | 0 | 0 |
| FORDERUNGEN | 323 | 309 |
| gegenüber nicht einbezogenen Unternehmen | 323 | 309 |
| Bruttobetrag | 323 | 663 |
| Wertberichtigung | 0 | -354 |
Gemäß IAS 24 berichtet der Konzern auch über Geschäftsvorfälle zwischen ihm und seinen nahestehenden Personen bzw. deren Familienangehörigen. Als nahestehende Personen wurden Vorstand, Aufsichtsrat und deren Familienangehörige der ANDRITZ AG sowie die Geschäftsführung und deren nahe Familienangehörige der ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH definiert.
Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung der aktiven Geschäftsführung. Die Geschäftsführung der ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH erhielt 2018 Bezüge (kurzfristig fällige Leistungen) für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutter- und den Tochterunternehmen in Höhe von 140 TEUR (im Vorjahr 0 TEUR).
| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
| Abschlussprüfungen | 253 | 227 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 18 |
| Steuerberatungsleistungen | 295 | 252 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 0 |
| 548 | 497 |
Im Januar 2019 gab es ein Urteil in einem ICC-Verfahren, in welchem eine Konzerngesellschaft einen Betrag in Höhe von 6,4 MEUR zugesprochen bekommen hat. Die Gegenpartei hat wider Erwarten keinen Einspruch gegen das Urteil eingelegt und die fällige Summe im März 2019 überwiesen. Die im Abschluss für diesen Sachverhalt gebildete Rückstellung konnte somit im Geschäftsjahr 2019 aufgelöst werden.
Im Mai 2019 hat der Konzern weitere Informationen in Bezug auf einen Sachverhalt mit der US-Zollbehörde erhalten. Die im Abschluss für den Sachverhalt gebildete Rückstellung wurde deshalb im Geschäftsjahr 2019 erhöht.
| 2018 | 2017 | ||||
| Gesellschaft | Sitz | Kapitalanteil * | Einbeziehungsart | Kapitalanteil * | Einbeziehungsart |
| ANDRITZ Ritz Immobilien GmbH | Krefeld, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
| TANIAM GmbH & Co. KG 1) | Pullach im Isartal, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
| ANDRITZ GmbH 2) | Hemer, Deutschland | 93,75% | VK | 93,75% | VK |
| ANDRITZ Kaiser GmbH 2) | Bretten-Gölshausen, Deutschland | 93,75% | VK | 93,75% | VK |
| ANDRITZ Sundwig GmbH 2) | Hemer, Deutschland | 93,75% | VK | 93,75% | VK |
| ANDRITZ Fiedler GmbH 2) | Regensburg, Deutschland | 93,75% | VK | 93,75% | VK |
| ANDRITZ Fliessbett Systeme GmbH 2) | Ravensburg, Deutschland | 93,75% | VK | 93,75% | VK |
| Lenser Verwaltungs GmbH | Senden, Deutschland | 93,75% | VK | 93,75% | VK |
| ANDRITZ S.R.L. | Cisnadie, Rumänien | 93,75% | NK | 93,75% | NK |
| ANDRITZ HYDRO GmbH 2) | Ravensburg, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
| ANDRITZ Küsters GmbH 2) | Krefeld, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
| ANDRITZ Kufferath GmbH 2) | Düren, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
| AKRE Real Estate GmbH | Düren, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
| ANDRITZ MAERZ GmbH 2) | Düsseldorf, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
| ANDRITZ Ritz GmbH 2) | Schwäbisch Gmünd, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
| ANDRITZ Atro GmbH | Schwäbisch Gmünd, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
| ANDRITZ Ritz Pte. Ltd. | Singapur, Singapur | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
| Ritz Pumps South Africa (Pty) Ltd. | Germiston, Südafrika | 25,00% | NK | 23,00% | NK |
| Ritz - Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung | Schwäbisch Gmünd, Deutschland | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
| ANDRITZ MeWa GmbH 2) | Gechingen, Deutschland | 100,00% | VK | 100,00% | VK |
| ANDRITZ MeWa Kft. | Györ, Ungarn | 100,00% | NK | 100,00% | NK |
VK ... Vollkonsolidierung, EQ ... Equity-Bilanzierung, NK ... Keine Einbeziehung aufgrund untergeordneter Bedeutung
1) Gemäß § 264b deutsches HGB
von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses
befreites Tochterunternehmen.
2) Gemäß § 264 Abs. 3 deutsches
HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses
befreites Tochterunternehmen
(Verlustübernahmeerklärung besteht).
Krefeld, am 26. Juli 2019
Die Geschäftsführung der ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH
Alexander Krause
Mark von Laer
Ernst Zsifkovits
Der Auftragseingang entspricht den geschätzten Umsatzerlösen der in Kraft gesetzten Aufträge unter Berücksichtigung von Änderungen und Korrekturen des Auftragswerts; Absichtserklärungen sind nicht Teil des Auftragseingangs.
Der Auftragsstand stellt die aktuellen Kundenaufträge im Berichtszeitpunkt dar und wird im Wesentlichen ermittelt als Auftragsstand am Beginn der Berichtsperiode erhöht um neue Auftragseingänge in der Berichtsperiode und vermindert um die Erfassung der Umsatzerlöse der Berichtsperiode.
Diese umfassen Bietungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Performance- und Gewährleistungsgarantien bzw. -bürgschaften zu Lasten der ANDRITZ-GRUPPE.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente plus Veranlagungen plus Schuldscheindarlehen.
Nettoumlaufvermögen plus immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Ergebnis vor Zinsen und Steuern.
Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen für im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierte und vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennt angesetzte immaterielle Vermögenswerte sowie Wertminderungsaufwendungen für Geschäfts- oder Firmenwerte.
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
Ergebnis vor Steuern.
Summe Eigenkapital/Bilanzsumme.
Ergebnis vor Steuern/Summe Eigenkapital.
Fair Value through other comprehensive income: erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis.
Fair Value through profit and loss: erfolgswirksam, zum beizulegenden Zeitwert im Periodenergebnis.
Ergebnis vor Zinsen und Steuern/Bilanzsumme.
Geschäftsbereich Hydro.
Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Geschäftsbereich Metals.
Millionen Euro.
Anzahl der Mitarbeiter ohne Lehrlinge.
Millionen United States Dollar.
Bruttoliquidität plus Marktwert der Zinsswaps abzüglich Finanzverbindlichkeiten.
Langfristige Forderungen plus kurzfristige Vermögenswerte (exkl. Veranlagungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Schuldscheindarlehen) abzüglich sonstiger langfristiger und kurzfristiger Schulden (exkl. Finanzverbindlichkeiten und Rückstellungen).
Verzinsliches Fremdkapital inkl. Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder abzüglich Bruttoliquidität.
Geschäftsbereich Pulp & Paper.
Geschäftsbereich Separation.
Summe Eigenkapital inkl. nicht beherrschender Anteile.
Tausend Euro.
Ergebnis vor Zinsen und Steuern/Umsatz.
Nettoverschuldung/Summe Eigenkapital.
Zahlungsmittelgenerierende Einheit.
Eduard-Küsters-Straße 1
47805 Krefeld, Deutschland
Inhouse produziert mit firesys
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Bericht auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.
Bestimmte Aussagen im Geschäftsbericht 2018 und im Jahresfinanzbericht 2018 sind "zukunftsgerichtete Aussagen". Diese Aussagen, welche die Worte "glauben", "beabsichtigen", "erwarten" und Begriffe ähnlicher Bedeutung enthalten, spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Geschäftsleitung wider und unterliegen Risiken und Unsicherheiten, welche die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich beeinträchtigen können. Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich. Der Geschäftsbericht 2018 und der Jahresfinanzbericht 2018 enthalten Annahmen und Prognosen, die auf Basis aller bis Redaktionsschluss zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Annahmen und Prognosen zugrunde liegenden Einschätzungen nicht eintreffen oder die im Kapitel "Risikomanagement" und im Lagebericht des Jahresfinanzberichts 2018 angesprochenen Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den im Geschäftsbericht 2018 und im Jahresfinanzbericht 2018 erwarteten Ergebnissen abweichen. Trotz größter Sorgfalt erfolgen daher alle zukunftsbezogenen Aussagen ohne Gewähr.
An die Andritz Deutschland Beteiligungs GmbH, Krefeld
Wir haben den Konzernabschluss der Andritz Deutschland Beteiligungs GmbH, Krefeld, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung sowie der Konzernsegmentberichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Andritz Deutschland Beteiligungs GmbH, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― |
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Neu-Ulm, den 9. August 2019
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Faul, Wirtschaftsprüfer
Müller, Wirtschaftsprüferin
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