Maximus
Film GmbH
Unterföhring
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
352.108,00 |
318.137,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
239.600,00 |
177.419,00 |
| II.
Sachanlagen |
112.508,00 |
140.718,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.467.843,21 |
3.739.808,05 |
| I.
Vorräte |
1.736.572,00 |
1.702.569,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.722.765,73 |
2.030.435,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.505,48 |
6.803,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.322,75 |
11.277,19 |
| Aktiva |
3.834.273,96 |
4.069.222,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.640.477,07 |
1.640.477,07 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.615.477,07 |
1.615.477,07 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.615.477,07 |
1.615.477,07 |
| B.
Rückstellungen |
224.925,00 |
222.825,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.961.371,89 |
2.205.920,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.294.155,03 |
1.438.703,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
667.216,86 |
767.216,86 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.500,00 |
|
| Passiva |
3.834.273,96 |
4.069.222,24 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Maximus Film GmbH (im Folgenden auch kurz
"Gesellschaft") hat ihren Sitz in Unterföhring,
Landkreis München und ist beim Amtsgericht
München im Handelsregister unter der Registernummer
161581 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet
jedoch freiwillig die Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3
HGB hinsichtlich der Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung an.
Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft
wurde gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die in §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288
Abs. 1 HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses
einer kleinen Kapitalgesellschaft kodifizierten
größenabhängigen Erleichterungen wurden
teilweise in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert worden.
Der besseren Lesbarkeit wegen erfolgen die
Wertangaben in Tausend Euro (T€).
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierung
Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches erstellt. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden
werden stetig angewendet. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
2.2
Bewertung
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
mit einem Nettowert von über € 800 wurden zu
Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer linear abgeschrieben bzw. im Falle einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbstgeschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen,
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben bzw. im Falle einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Abschlussstichtag bewertet.
Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
Zugänge zum
Anlagevermögen/Wirtschaftsgüter werden pro rata
temporis abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von netto € 250,00 wurden sofort
aufwandswirksam verrechnet.
Zugegangene abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände sowie bestimmte erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände
(Trivialprogramme) des Anlagevermögens mit einem
Anschaffungswert ab netto € 250 von bis zu netto
€ 800, die einer selbstständigen Nutzung
fähig sind, werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt im
Bereich echter Auftragsproduktion retrograd ausgehend von
den Nettoerlösen unter Abzug der Gewinnmarge und dem
geschätzten Fertigstellungsgrad zum Abschlussstichtag.
Im Bereich Eigenproduktion erfolgt die Bewertung mit den
bis zum Abschlussstichtag angefallenen Anschaffungs- und
Herstellungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Eine Pauschalwertberichtigung wurde wegen des geringen
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos nicht gebildet.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundebank monatlich bekannt gegeben
werden.
Für Handelsvertreterausgleichsansprüche
i. S. d. § 89b HGB wird eine
Rückstellung zum Zeitpunkt der Beendigung des
Vertragsverhältnisses mit dem Handelsvertreter
gebildet. Bei ungekündigtem Vertragsverhältnis
wird dagegen keine Rückstellung gebildet, da der
Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89b HGB
zukünftige Vorteile der Gesellschaft ausgleichen soll
und daher der sich aus der Zahlung des Ausgleichsanspruchs
ergebende Aufwand zukünftige Geschäftsjahre
betrifft. Allerdings erfolgt für diese potentiellen
Ansprüche die Angabe der potentiellen wirtschaftlichen
Belastung in der Zukunft (Eventualverbindlichkeit).
Erhaltene Anzahlungen werden auf der Passivseite mit
dem Rückzahlungsbetrag (ohne Umsatzsteuer)
ausgewiesen.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Umsatzerlöse aus Lizenzverkäufen werden zum
Beginn des Lizenzzeitraums voll realisiert.
3.
Angaben zur Bilanz
3.1
Umlaufvermögen
Die ausgewiesenen Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig. Hiervon ausgenommen sind die Mietkautionen in
Höhe von T€ 24 (Vorjahr: T€ 25), die
eine Laufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen.
Es sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von T€ 1.305 (Vorjahr: T€ 1.286)
enthalten.
3.2
Eigenkapital
Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital in Höhe
von T€ 25 entspricht der Satzung und der Eintragung in
das Handelsregister.
Gewinnvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung
Die Bilanz wird unter Berücksichtigung der
teilweisen Verwendung des Ergebnisses aufgestellt.
Demzufolge wird ein Bilanzgewinn von T€ 1.615 (i.
V. T€ 1.615) ausgewiesen.
3.3
Verbindlichkeiten
Es sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von T€ 204 (Vorjahr:
T€ 353) enthalten.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr belaufen sich auf T€ 1.295 8Vorjahr:
T€ 1.439), diejenigen mit einer Restlaufzeit über
ein Jahr und weniger als fünf Jahre auf T€ 417
(Vorjahr: T€ 417).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über fünf Jahre belaufen sich auf T€ 250
(Vorjahr: T€ 350).
3.4
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder
vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, in Höhe
von insgesamt T€ 272.
4.
Sonstige Angaben
4.1
Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 65 (Vorjahr: 59).
4.2
Handelsvertreteransprüche
Die Gesellschaft beschäftigt Handelsvertreter,
bei deren Ausscheiden ein Anspruch auf Ausgleichszahlung
gemäß § 89b HGB entstehen könnte.
Nach der gesetzlichen Regelung dient in einem solchen Fall
als Grundlage für die Ermittlung des Anspruches die
aus den letzten fünf Jahren berechnete
durchschnittliche Jahresprovision. Der Betrag der so
berechneten durchschnittlichen Jahresprovision beläuft
sich zum Bilanzstichtag für alle Handelsvertreter auf
insgesamt T€ 87 (Vorjahr: T€ 251).
4.3
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft ist für Darlehen ihrer
Muttergesellschafter über T€ 451
Mitdarlehensnehmerin.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterföhring, den 20.
März 2024
gez.
Thilo Proff
gez.
Klaus Proff
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 04.04.2024 festgestellt.
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