cts Integra GmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kerstin Gessert seit 7.11.2023 | Prokura |
Ralf Ullrich seit 7.11.2016 | Prokura |
Christian Busche seit 23.4.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
cts Caritas-Stiftung Saarbrücken | 90.00% |
Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V. | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
cts Reha GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2023der cts Reha GmbH1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen des Jahres 2023Alleinige Gesellschafterin der cts Reha GmbH, Saarbrücken, ist die Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts). Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den Betrieb von caritativen Einrichtungen und Diensten insbesondere des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich der medizinischen Rehabilitation, der Alten- und Behindertenhilfe sowie der mit diesen Einrichtungen und Diensten verbundenen Nebenbetriebe. Die Gesellschaft wurde am 14.04.2009 gegründet. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb der Sankt Rochus Kliniken Bad Schönborn, einer Rehabilitationsklinik für - Orthopädie: 120 Vertragsbetten - Neurologie: 150 Vertragsbetten - Kardiologie: 30 Vertragsbetten - Geriatrie: 85 Vertragsbetten. Angeschlossen ist eine Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 18 Plätzen. Seit 01.07.2017 ist zudem eine Krankenhausabteilung für die Neurologische Frührehabilitation der Phase B durch die Aufnahme in den Landeskrankenhausplan Baden-Württemberg errichtet worden. Die Anzahl der Planbetten hat sich mit Datum vom 01.08.2020 von 18 auf 22 Planbetten erhöht. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses des Jahres 20232.1 Leistungszahlen des Unternehmens Auf Grund der sich ab Anfang März 2020 stark ausbreitenden Covid-19 Infektionen wurden von vielen Ländern, auch Deutschland, weitreichende Maßnahmen getroffen, um die rasante Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Auch zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 waren in den Gesundheitseinrichtungen noch strenge Hygienevorschriften, im Falle eines Ausbruchsgeschehens u.a. das Tragen von FFP-2-Masken und z.T. eingeschränkte Besuchsrechte der Patientinnen und Patienten, notwendig. Anfang Februar 2023 hat das Robert-Koch-Institut die Gefährdungslage für die Bevölkerung von "hoch" auf "moderat" eingestuft, sodass die Corona-Pandemie im April 2023 als beendet erklärt werden konnte. Trotz der veränderten gesetzlichen Lage hat das Infektionsgeschehen bei den Patientinnen und Patienten im Frühjahr und Herbst 2023 weiterhin dazu geführt, dass Rehamaßnahmen abgebrochen werden mussten, mit der Folge, dass zumindest im 1. Halbjahr 2023 das Leistungsgeschehen hierdurch negativ berührt war. Auch in 2023 waren durch das Infektionsgeschehen die Krankenstände im Bereich der Mitarbeitenden höher als in den Vor-Corona-Jahren, was zumindest punktuell dafür gesorgt hat, dass die Aufnahmekapazitäten entsprechend angepasst werden mussten bzw. auf Arbeitnehmerüberlassung zurückgegriffen wurde. Im 2. Halbjahr 2023 war eine deutliche Belebung der Nachfrage nach Rehabilitationsmaßnahmen im Bereich der Anschlussheilbehandlungen, insbesondere im Bereich der elektiven Eingriffe, zu verzeichnen. Insofern konnten die in der Planung festgelegten Leistungszahlen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt nahezu erfüllt werden. In den Sankt Rochus Kliniken wurden im Jahr 2023 im Kernbereich stationäre Rehabilitation bei 5.656 Fällen (Vorjahr 5.461) 129.356 Pflegetage (Vorjahr 123.194) erbracht und damit eine Auslastung von 92,05 % bezogen auf 385 Vertragsbetten (Vorjahr 87,67 % bezogen auf 385 Vertragsbetten) erreicht. Die Mitte 2017 gegründete Krankenhausabteilung Neurologie Phase-B konnte bei 167 Krankenhausfällen (Vorjahr 119 Fälle) insgesamt 6.329 Pflegetage (im Vorjahr 5.768 PT) erbringen. Dies entspricht einer Auslastung von 78,82 % (Vorjahr: 71,83 %). Insgesamt wurden, mit Kurzzeitpflege-Bewohnern, 139.841 Pflegetage (Vorjahr 131.762 Pflegetage) erzielt. Die Auslastung lag damit für das Gesamthaus bei 89,73% (Vorjahr 84,54%), jeweils bezogen auf 427 Betten. Im Einzelnen stellt sich die Belegung in 2023 wie folgt dar:
Insgesamt war die Belegung gegenüber dem Vorjahr 2022 ansteigend. Die Klinik für Geriatrie konnte bereits ab dem Zeitpunkt der Eröffnung im November 2013 eine hohe und stetig ansteigende Inanspruchnahme verzeichnen und erzielte in 2023, trotz der immer noch schwierigen Corona-Lage zu Jahresbeginn 2023, erneut eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr (+5,26%). Die Klinik für Orthopädie hat nach den Belegungsrückgängen in den stark durch Corona belasteten Jahren 2020-2022 die Belegung um 1.469 Pflegetagen bzw. +4,60% steigern können. Insbesondere die Maßnahmen im Bereich der elektiven Eingriffe haben sich in 2023 wieder stabilisiert. Gleiches gilt für die Kardiologie, welche im Vergleich zum Vorjahr 2022 einen leichten Belegungszuwachs in Höhe von 1,69% erreichen konnte. Eine höhere Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr war ebenso bei der Neurologie Phase D zu beobachten, wo mit einer Steigerung von 4,88% (+1.192 Pflegetage) der bereits im Vorjahr eingeleitete Trend stabil fortgesetzt werden konnte. Die nochmalige Belegungsausweitung, insbesondere im 2. Halbjahr 2023, ist in der Abgabe von Maßnahmen der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen von Post-Covid-Nachsorgemaßnahme begründet. Auf Grundlage eines zwischenzeitlich von der DRV genehmigten medizinischen Sonderkonzeptes konnten im Schnitt 30 Patienten/Tag behandelt werden. Die Phase C-Belegung im Jahr 2022 war mehrfach durch ein lebhaftes Infektionsgeschehen mit entsprechenden belegungssteuernden Maßnahmen gekennzeichnet. Zwar kam es im Jahr 2023 ebenfalls mehrfach zu Infektionsausbrüchen innerhalb dieses vulnerablen Patientensegmentes, trotzdem konnte im Vorjahresvergleich auch hier eine Steigerung von 6,35% bzw. 1.297 Pflegetagen erzielt werden. In der Neurologie Phase B war eine Mehrleistung von 561 Pflegetagen bzw. 9,73% zu beobachten. Die in der Planung für 2023 angenommene Belegung konnte jedoch nicht erreicht werden. Die Nachfrage nach Phase-B-Betten ist nach wie vor auf hohem Niveau. Auf Grund der sehr angespannten personellen Situation im Bereich des Pflegedienstes (Fachkräftemangel, hoher Krankenstand) mussten die Belegungsmöglichkeiten jedoch immer wieder angepasst werden und haben eine höhere Auslastung verhindert. Die im Rahmen der Sonderermächtigung des § 22 (1) KHG (Reha-KHG-Covid-19 Vereinbarung) im Jahr 2022 erbrachten Pflegetage konnten durch das Auslaufen der Regelung im Jahr 2022 im Geschäftsjahr 2023 nicht mehr erbracht werden. Die Belegungsentwicklung im Bereich der stationären Reha und Phase B hat die Erwartungen der Planungen für das Jahr 2023 (136.022 Pflegetage im Plan 2023) mit -337 Pflegetagen (-0,25%) nicht ganz erfüllen können. Im Bereich der Kurzzeitpflege (Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung im Rahmen des SGB XI) wurden im Vergleich zum Jahr 2022 (dort: 2.800 Pflegetage) mit 4.156 Pflegetagen eine sehr deutliche Steigerung von 48,43% realisiert, die sehr gute Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen konnte allerdings auf Grund der angespannten Personalsituation nicht komplett bedient werden. Die Leistungsabgabe in den Bereichen der teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen hat sich im Vergleich zu 2022 nur leicht um 398 Therapietage auf insgesamt 7.883 Therapietage (Vorjahr: 7.485 Therapietage) erhöht. Die Nachfrage von ganztägig ambulanten Leistungen seitens der DRV war insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2023 zurückgegangen. Die Ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen lagen in 2023 nur noch bei 655 Therapietagen (Vorjahr: 451 Therapietage). Die Sankt Rochus Kliniken haben dieses Angebot gegenüber der GKV gekündigt, da der Pflegesatz in diesem Bereich seit Jahren nicht mehr angehoben wurde. Bei den erbrachten Pflegetagen handelt es sich daher um Einzelfallzuweisungen, insbesondere im Selbstzahlersegment. Eine mögliche Nachfolgevereinbarung im Rahmen des § 111 c SGB V wird wegen der derzeit wenig auskömmlichen Pflegesätze im Zusammenhang mit den Fahrtkostenerstattungsregelungen nicht angestrebt. 2.2 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens im Geschäftsjahr 2023 Insgesamt wurde im Berichtsjahr ein Jahresüberschuss von 650 T€ erzielt (Vorjahr 273 T€), welcher die Planungserwartungen des Geschäftsjahres 2023 deutlich übertreffen konnte. In der Planung 2023 war von einem Verlust in Höhe von -540 T€ ausgegangen worden, da mit einer sehr deutlichen Erhöhung der Energiekosten kalkuliert und auch die sonstigen Sachkosten auf Grund des globalen Inflationsgeschehens deutlich höher geplant werden mussten. Damit hat sich eine Planüberschreitung in Höhe von 1.190 T€ ergeben. Allerdings ist der Jahresüberschuss deutlich von periodenfremden Umsatzerlösen, welche insbesondere aus Nachholeffekten aus den Budgetverhandlungen der Phase B für das Jahr 2022 verursacht sind, gekennzeichnet. Diese stellen sich wie folgt dar:
Der Umsatz aus Reha- und Krankenhausleistungen ist im Geschäftsjahr 2023 (32.421 T€) gegenüber 2022 (28.957 T€) um 11,96% gestiegen. Hierbei zeigte sich folgende Entwicklung: Erlöse aus Rehabilitationsleistungen / Krankenhausleistungen
In der Phase-B konnten hierbei Erlöse aus DRG-Abrechnungen in Höhe von 4.738 T€ erzielt werden. Die Umsätze aus der Krankenhausleistung waren damit um 793 T€ gegenüber dem Vorjahr (3.945) durch die höheren Pflegesätze infolge der Budgetabschlüsse für die Jahre 2022 und 2023 bei gestiegener Leistungsabgabe von 561 Pflegetagen bzw. +9,73%. Der Umsatz aus den Leistungen für die Kurzzeitpflege ist im Jahr 2023 (623 T€) im Vergleich zum Vorjahr (601 T€) lediglich um 3,65% angestiegen. Die Pflegesätze in diesem Bereich sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Erträge für Begleitpersonen und die wahlärztlichen Leistungen sowie die Einzelzimmerzuschläge und Wahlleistung Unterkunft sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen (69,43%) und stellen sich wie folgt dar:
Der Anstieg in den stationären wahlärztlichen Leistungen und EZ-Zuschlägen in Höhe von 9,60% resultiert aus dem neu etablierten Angebot "Wahlleistung Unterkunft". Mit den Privaten Krankenkassen wurden in 2023 entsprechende Verträge und Vergütungsvereinbarungen für die Wahlleistungen Unterkunft in den Segmenten "Komfort" und "Premium" vereinbart, sodass ab August 2023 diese Wahlleistungen an berechtigte Patientinnen und Patienten angeboten werden konnte. Der Erlös im Geschäftsjahr 2023 lag bei 197 T€. Der Ausweis der Einzelzimmerzuschläge erfolgte im Vorjahr noch unter den Umsatzerlösen und wurde nunmehr entsprechend in diese Position umgegliedert. Das Angebot für die Reha-Nachsorge (IRENA-Verfahren) konnte in 2023 nach Ende der im Vorjahr noch geltenden Hygienevorschriften und daher erheblich verkleinerten Gruppengröße wieder vollumfänglich angeboten werden. Der Umsatz ist von 80 T€ in 2022 auf nun 111 T€ angestiegen. Ähnliches gilt für das Angebot der Therapiepraxis (Rezeptambulanz). Die Nachfrage hat sich im Vergleich zum Vorjahr belebt und die Erlöse sind von 306 T€ im Jahr 2022 auf nunmehr 410 T€ angestiegen, allerdings konnte das Niveau aus dem Jahr 2019 noch nicht voll erreicht werden. Die sonstigen Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr (1.793 T€) auf nunmehr 2.329 T€ angestiegen. Für den Anstieg sind dabei insbesondere periodenfremde Umsatzerlöse aus der Budgetverhandlung der Jahre 2022/23 verantwortlich. Neben einem Betrag in Höhe von 752 T€ für das Pflegebudget aus Vorjahren, 135 T€ für den Ersatz von Aufwendungen aus der Telematik-Infrastruktur aus 2022 wurden Ausgleichsbeträge aus Vorjahren in Höhe von 381 T€ berücksichtigt. Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen werden die nicht geplanten Erstattungsbeträge aus dem mit den Gesetzen zu den Energiepreisbremsen eingeführten ergänzenden Hilfsfonds für Krankenhäuser (Neurologie Phase B) zum Ausgleich gestiegener Energieaufwendungen ausgewiesen. Insgesamt sind in 2023 Erstattungsbeträge aus dem Energie-Hilfsfonds für unmittelbare (verbrauchsbezogene) Energiekostensteigerungen in Höhe von T€ 68 sowie für mittelbare (bettenbezogene) Ausgleichszahlungen in Höhe von T€ 186 enthalten, in der Summe somit T€ 254. Im Geschäftsjahr 2022 wurden durch die GKV und die DRV für den Ausgleich von Hygieneaufwendungen im Rahmen der Coronapandemie noch Beträge in Höhe von 597 T€ erstattet, ist der Betrag in 2023 durch den Wegfall des Zuschlages bei der DRV auf 41 T€ zurückgegangen. Im Vorjahr erbrachte Leistungen für Krankenhausersatzleistungen i.S. § 22 (1) KHG in Höhe von 214 T€ sind in 2023 durch den Wegfall der Rechtsgrundlage komplett entfallen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sind im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 (62 T€) auf nunmehr 19 T€ zurückgegangen. In den sonstigen Erträgen sind u.a. Zuschüsse für laufende Aufwendungen im Bereich der Ersatzleistungen für Mutterschutz und Beschäftigungsverbote für Arbeitnehmerinnen in Höhe von 347 T€ enthalten. Aus dem Ausbildungsfond für die Generalistische Pflegeausbildung wurde ein Betrag in Höhe von 120 T€ erstattet. Für die Erbringung zentraler Managementleistungen (u.a. Zentralisierung des Belegungsmanagements, Übernahme von Marketing- und Vertriebstätigkeiten, Controlling, Qualitätsmanagement usw.) gegenüber der cts Rehakliniken Baden-Württemberg GmbH sind die Umlagekosten von 621 T€ im Vorjahr auf nunmehr 672 T€ gestiegen. Die sonstigen betrieblichen periodenfremden Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr (dort: 139 T€) auf nunmehr 98 T€ zurückgegangen. Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 2,89 % nur moderat gestiegen. Im Geschäftsjahr ist die Prämie zur Abmilderung des schnellen Anstiegs der Verbrauchspreise (Inflationsausgleichsprämie) gem. Anlage 1 C der AVR als 1. Teilbetrag zur Auszahlung gekommen. Die durchschnittlich im Geschäftsjahr 2023 beschäftigten Vollzeitkräfte lagen bei 319,05 VK und sind gegenüber dem Vorjahr (315,69 VK) um 3,36 VK gestiegen. Im Weiteren verweisen wir hier auf die Ausführungen im Personal- und Sozialbericht. Der Materialaufwand ist um 2.214 T€ (33,45 %) auf 8.833 T€ angestiegen. Der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist von 1.915 T€ in 2022 auf nunmehr 2.613 T€ angestiegen, was einer sehr deutlichen Steigerung in Höhe von 36,5% entspricht. Deutliche Mehraufwendungen mussten für den Energiebezug in den Bereichen Gas (Anstieg 197,14% bzw. +440 T€ gegenüber 2022) und Strombezug (Anstieg 119,67% bzw. + 233 T€ gegenüber 2022) getragen werden. Zum 31.12.2022 waren die Bezugsverträge beim cts-tätigen Energieversorgungsunternehmen ausgelaufen. Auf Grund der allgemeinen Situation am Energiemarkt in 2023 sind die Preise für die Lieferung von Energie sehr deutlich angestiegen. Die Aufwendungen für den Medizinischen Sachbedarf sind, trotz der Leistungsausweitung der Pflegetage und weiterer inflationsbedingter Preissteigerungen, insgesamt stabil geblieben (2023: 961 T€, Vorjahr 956 T€). Hintergrund waren das Auslaufen der Hygienemaßnahmen infolge der Coronapandemie und der damit einhergegangene niedrigere Verbrauch von Materialien für die persönlichen Schutzausrüstungen. Gravierende Mehraufwendungen waren hingegen im Bereich der bezogenen Leistungen bezüglich der Honorarkräfte zu verzeichnen. Der Aufwand lag im Jahr 2023 bei 2.333 T€ (Vorjahr: 1.150 T€) und wurde insbesondere durch Mehraufwand für die Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich des Pflegedienstes verursacht. Der Gesamtaufwand für die durchschnittlich 12,7 VK (Vorjahr 6,82 VK) beschäftigten Pflegekräfte lag hierbei bei 1.981 T€ und somit 863 T€ über dem Vorjahresaufwand (2021: 1.118 T€). Auch im Ärztlichen Dienst waren Arbeitnehmerüberlassungen, ausschließlich für Ärzte mit Facharztstatus) mit einem Aufwand in Höhe von 352 T€ notwendig (Jahresschnitt 0,91 VK). In beiden Dienstarten mussten insbesondere krankheitsbedingte Ausfälle von eigenem Personal kompensiert werden, aber auch unbesetzte Stellen infolge des allgemeinen Fachkräftemangels im Pflegedienst. Ausländische Pflegekräfte, die im Geschäftsjahr 2023 gewonnen werden konnten, konnten auf Grund von fehlender Arbeitserlaubnis nicht eingesetzt werden, was ebenfalls zum Teil mit ANÜ-Kräften zu überbrücken war. Die Kosten für die extern vergebene Speiseversorgung sind im Vergleich zum Vorjahr um 12,93% bzw. 249 T€ angestiegen, da die Lebensmittelkosten im Jahr 2023 inflationsbedingt entsprechend angestiegen waren. Daneben hat es auch beim Caterer entsprechende Tarifsteigerungen gegeben, die als Regiekosten entsprechend getragen werden mussten. Der Verwaltungsbedarf ist im Vergleich zum Jahr 2022 (dort: 825 T€) mit 3,32% auf nun 853 T€ angestiegen. Die größte Position sind hier die Aufwendungen für die elektronische Datenverarbeitung mit 159 T€ (Vorjahr 144 T€), Personalbeschaffungskosten in Höhe von 158 T€ (im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich hier ein Rückgang der Aufwendungen von -10,31%) sowie Aufwendungen für Büromaterial und Druckarbeiten, welche mit einem Aufwand von 151 T€ im Vergleich zum Vorjahr (167 T€) ebenfalls niedrigerer ausgefallen war. Der Wirtschaftsbedarf ist im Vergleich zum Vorjahr 2022 (291 T€) leicht rückläufig gewesen (271 T€), weil die Aufwendungen für Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach dem Ende der Coronapandemie zurückgegangen sind. Die sonstigen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr (326 T€) um 22,90% auf 401 T€ angestiegen. Darin enthalten sind insbesondere Periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 360 T€, insbesondere durch Rückerstattungszahlungen für zu viel erhaltene Rettungsschirmzahlungen im Bereich der Kurzzeitpflege aus dem Jahr 2021 in Höhe von 211 T€. Die Abschreibungen auf Forderungen lagen im Geschäftsjahr 2023 bei 82 T€, im Vorjahr bei 35 T€. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist von 278 T€ im Vorjahr auf 656 T€ gestiegen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist mit 1.683 T€ gegenüber --436 T€ im Vorjahr deutlich höher ausgefallen. Der Cashflow ist, wie im Vorjahr auch, einerseits stark von zahlungsunwirksamen Abschreibungen in Höhe von 1.796 T€ geprägt, andererseits von einer Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Vermögensgegenstände sowie der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 948 T€ sowie einem leichten Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 274 T€. Der Mittelabfluss für Investitionen lag im Geschäftsjahr 2023 mit -806 T€ sehr deutlich unter Vorjahr (-2.414 T€). Aus der Finanzierungstätigkeit sind Mittel in Höhe von -1.768 T€ abgeflossen. Hierbei handelt es sich um die regelmäßig vereinbarten Tilgungen aus der Darlehensgestellung vom Gesellschafter. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist unter Berücksichtigung der gebildeten Rückstellungen weiterhin ausreichend. Sie stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Die einzugsbedingte Liquidität für 2023 stellt sich wie folgt dar:
Der betriebsgewöhnliche monatliche Finanzbedarf beläuft sich auf rund 3.075 T€ (Vorjahr 2.757 T€). Die einzugsbedingte Liquiditätsreserve der Gesellschaft von 8.904 T€ (Vorjahr 7.982 T€) deckt diesen Bedarf für etwa 2,92 Monate (Vorjahr 2,90). Die Liquidität der Unternehmung war jederzeit gesichert. Die Eigenkapitalquote hat sich von 47,7 % im Geschäftsjahr 2022 auf nunmehr 48,92 % in 2023 erhöht. Dem Unternehmen steht ein langfristiges Vermögen in Höhe von 21.062 T€ (Vorjahr: 22.056 T€) zur Verfügung, das kurzfristige Vermögen ist mit 11.152 T€ anzugeben (Vorjahr: 11.272 T€). Im Vergleich zum Vorjahr (2022: 2.414 T€) ist die Investitionstätigkeit um -1.608 T€ auf nunmehr ca. 806 T€ zurückgegangen. Die Investitionen waren insbesondere im Bereich Gebäude (insbesondere Neubau Kurzzeitpflege und Verwaltung) in Höhe von 285 T€, Betriebs- und Geschäftsausstattung (insbesondere Ausstattung für den Krankenhausbereich) in Höhe von 396 T€, Investitionen in Technische Anlagen (36 T€) geprägt. Für die weitere Digitalisierung wurden 21 T€ investiert. Für Anlagen im Bau wurde ein Betrag in Höhe von 68 T€ aufgebracht. 3. Personal- und Sozialbericht des Jahres 2023In der Einrichtung der cts Reha GmbH waren im Jahr 2023 insgesamt 319 Vollzeitkräfte (Vj. 316 VK) beschäftigt, bei durchschnittlich 504 (vgl. Vj. 500) angestellten Mitarbeitern. Hinzu kommen durchschnittlich 21 Auszubildende bzw. in Ausbildung befindliche Personen (Praktikanten, Volontäre) sowie durchschnittlich 6 Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst bzw. im Freiwilligen Sozialen Jahr. Die Fluktuationsrate des Unternehmens liegt mit 13,37 % (Vorjahr: 11,00 %) im Geschäftsjahr 2023 leicht über dem branchenüblichen Schnitt von bis zu 12,0%. In der cts Reha GmbH finden die 'Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)' Anwendung. Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick auf die Tarifentwicklung im Jahr 2023: - für den ärztlichen Dienst Berücksichtigung einer linearen Tarifsteigerung zum 01.07.2023 um 4,8 % (entspricht einer ganzjährigen Tarifsteigerung um 2,4 %) gemäß TV-Ärzte sowie Berücksichtigung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 Euro je Vollzeitbeschäftigten gemäß AVR - für die anderen Dienstarten Berücksichtigung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 Euro je Vollzeitbeschäftigten gemäß AVR, jedoch keine lineare Tarifsteigerung im Jahr 2023. - Da mit der MAV keine Dienstvereinbarung über das Vorziehen des Auszahlungszeitpunktes für die zweiten 1.500 Euro ins Jahr 2023 abgeschlossen werden konnte, wird die Auszahlung dieser zweiten 1.500 Euro nunmehr erst zum 30.06.2024 erfolgen) Insgesamt wird auch in Zukunft damit gerechnet, dass für das Unternehmen weiter deutlich höhere Belastungen durch vergütungsrelevante Kostensteigerungen eintreten werden, als dies im Branchenvergleich erwartet werden dürfte. Als betriebliche Sozialleistung ist die nahezu ausschließlich durch Dienstgeberbeiträge finanzierte kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) als zusätzliche Altersversorgung zu erwähnen, die zwischenzeitlich auf ein kapitalgedecktes Verfahren umgestellt wurde. Der vom Arbeitnehmer übernommene Beitrag zur Altersversorgung betrug im Geschäftsjahr 2023 0,4% des satzungsgemäß beitragspflichtigen Entgelts. Der Verwaltungsrat der KZVK hat am 25.02.2016 entschieden, künftig das KZVK-Sanierungsgeld zur Finanzierung der Deckungslücke der Abrechnungsverband S nicht mehr zu erheben und die für die Jahre 2002 bis 2014 gezahlten Sanierungsgelder an die Rechtsträger zurückzuzahlen. Um den außerordentlichen Ertrag zu bereinigen und die zukünftigen Belastungen der Gesellschaft für zu leistende Finanzierungsbeiträge durch entsprechende Entnahmen zu gewährleisten, wurde in 2015 eine zweckgebundene Rücklage in Höhe von 663 T€ gebildet. Im Geschäftsjahr 2023 wurde hierbei ein Betrag in Höhe von 79 T€ dieser zweckgebundenen Rücklage entnommen. Im Übrigen leistet der Dienstgeber Zuschüsse zu den vermögenswirksamen Leistungen, Unterstützung bei Fort- und Weiterbildung, Jubiläumszuwendungen, Kinderzulagen sowie verschiedene weitere Zulagen. Daneben wird weiterhin ein cts-Sozialpaket, dessen wesentlicher Teil eine Entgeltumwandlung für eine BU-Versicherung des Arbeitnehmers darstellt, in Zusammenarbeit mit der BVUK als freiwillige Sozialleistung etabliert. Weiterhin bestehen für die Mitarbeitenden die Möglichkeit zum Fahrradleasing und der Dienstgeber gewährt einen Zuschuss zum Deutschlandticket. 4. Vorgänge von besonderer BedeutungBudget- und Entgeltverhandlungen Phase B für die Jahre 2022 und 2023 Für den Krankenhausbereich Neurologie Phase B haben zum Jahresende 2023 die Entgeltverhandlungen sowohl für das Jahr 2022 als auch für das Jahr 2023 stattgefunden. Ausgangsgrundlage dieser Verhandlungen war der für das Jahr 2021 verhandelte Preis für das krankenhausindividuelle Zusatzentgelt B43Z in Höhe von 392,92 Euro (Residualgröße nach Ausgliederung des Pflegebudgets). Im Ergebnis konnten für das Jahr 2022 eine Steigerung dieses Zusatzentgeltes um 3,07 % (der Veränderungswert für das Jahr 2022 lag bei 2,32 %) auf 405,00 Euro sowie für das Jahr 2023 eine weitere Steigerung dieses Zusatzentgeltes um 5,0 % (der Veränderungswert für das Jahr 2023 lag bei 4,32 %) auf nunmehr 425,25 Euro verhandelt werden. Dieser Wert wurde auch bei der Ermittlung der Leistungserlöse 2023 für den Krankenhausbereich Neurologie Phase B berücksichtigt. Darüber hinaus konnten ein Corona-Ganzjahresausgleich für das Jahr 2022 von TEUR 545, ein Ausgleich für das Pflegebudget 2022 von TEUR 751, Erlösausgleiche 2022 von TEUR 381 sowie erstmalig ein Zuschlag für Telematikinfrastruktur für das Jahr 2022 von TEUR 135 verhandelt werden, wobei diese Beträge zu periodenfremden Erträgen im Jahr 2023 in Höhe von insgesamt TEUR 1.812 geführt haben. Einsatz von Fremdpersonal im Geschäftsjahr 2023 Um insbesondere den kurzfristigen Personalausfällen im Bereich des Pflegedienstes entgegenzutreten, war im Jahr 2023 der Einsatz von Fremdpersonal (12,7 VK) unumgänglich. Insbesondere auch im Bereich der Neurologie Phase B war dies notwendig, um die Anforderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) bei kurzfristigen Personalausfällen zu erfüllen. Auch im Ärztlichen Dienst waren im Bereich der fachärztlichen Versorgung auf Grund von Erkrankungen temporär Fremdpersonal (0,91 VK in 2023, im Vorjahr 0,08 VK) im Einsatz. Der Aufwand für die Arbeitnehmerüberlassungen in 2023 ist mit insgesamt 2.332 T€ zu beziffern (der Aufwand im Vorjahr lag bei 1.149 T€). Pflegesatzsteigerungen für Leistungen der DRV Der Geschäftsführung der cts Reha ist es gelungen, oberhalb des Orientierungswertes liegende Vergütungssätze mit der federführenden DRV Baden-Württemberg (und damit für alle weiteren DRVen geltend) im stationären Rehabereich für die Indikationen Orthopädie (+6,71 %), Kardiologie (+8,23 %) und Neurologie Phase D (+6,17 %) zu vereinbaren. Einführung von Wahlleistungen Unterkunft Mit dem Verband der Privaten Krankenversicherungen (Köln) konnte im August 2023 eine Vereinbarung zur Einführung und Vergütung der Wahlleistung "Unterkunft" (Zimmerzuschläge) in der Rehabilitation vereinbart werden. Die Leistungen umfassen dabei das Produkt Einbett- bzw. Zweibettzimmer Premium (hier erfolgt die Patientenunterbringung in zentralen Bereichen mit unmittelbarem Anschluss an eine exklusiv vom Wahlleistungspatienten nutzbaren Privatlounge) sowie bei einer im Stationsbestand eingestreuten Unterbringung des Patienten als Komfortleistung. Die Vergütungssätze werden dabei von der PKV ausdrücklich im Sinne einer Anschubfinanzierung verstanden, um die Klinik in die Lage zu versetzen, Investitionen für eine sehr hochwertige Zimmerausstattung in den Folgejahren leisten zu können. Aus dem Produkt wurden im Geschäftsjahr 197 T€ Erlöse erwirtschaftet. 5. Chancen- und Risikobericht der künftigen Entwicklung/Prognosebericht5.1 Gesetzliche Vorgaben, Änderungen, Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft ist angeschlagen und hat sich im Vergleich zum europäischen Durchschnitt besonders stark in 2023 abgekühlt. Nach einem noch moderaten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,8% im Jahr 2022 (1) wird für 2023 mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland im Umfang von -0,3% (2) bzw. -0,4% (3) gerechnet. Nach einer Stagnation der wirtschaftlichen Tätigkeit in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 ist das Bruttoinlandsprodukt im vierten Quartal 2023 sogar deutlich um -0,3% im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen (4). Während im Jahr 2022 vor allem pandemiebedingte Nachholeffekte den privaten Konsum und damit die Wirtschaftsleistung unterstützten, ging der Konsum der privaten Haushalte in 2023 gegenüber dem Vorjahr um -0,7% zurück (5). Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass trotz deutlicher Zuwächse der nominalen Nettolöhne- und -gehälter (9,0%) (6) und einer daraus resultierenden Zunahme der verfügbaren nominalen Einkommen um mehr als 6% die hohe Inflation dazu führte, dass die real verfügbaren Einkommen in 2023 um -0,3% (7) zurückgingen. Die weiterhin vorhandene Unsicherheit in der Bevölkerung auf Grund des andauernden Ukrainekriegs und der schwelenden Konflikte in Nahost haben in 2023 zu einer Sparquote von 11,4% geführt, die deutlich über dem langjährigen Durchschnitt in Höhe von 10,5% von vor der Pandemie liegt. Mit einem Wert von 5,9% (7) lag die Inflation in Deutschland zwar leicht unter dem Vorjahreswert von 6,9%, befindet sich aber immer noch sehr deutlich über dem langjährigen Durchschnitt von vor dem Ukrainekrieg. Auch die Wirtschaftsleistung der deutschen Industrie tritt in 2023 auf der Stelle. Neben inländischen Belastungsfaktoren wie dem hohen Krankenstand, dem immer mehr zunehmenden Fachkräftemangel, den steigenden Energiekosten dämpft auch die Schwäche der internationalen Nachfrage die Produktion. Im Jahr 2023 wird mit einem Rückgang der Bruttowertschöpfung über alle Wirtschaftsbereiche von -0,1% gerechnet (8). Auch im Bereich der Investitionen gab es im Jahr 2023 in verschiedenen Bereichen eine sehr unterschiedliche Entwicklung. Die Gesamtmenge an Bruttoanlageninvestitionen verzeichnete einen Rückgang von -0,3% (9) in 2023 gegenüber einem leichten Anstieg von 0,2% in 2022. Während einerseits die Ausrüstungsinvestitionen getragen bspw. vom Fahrzeugbau, der Elektroindustrie und Militärausgaben mit 3,0% stark expandierten (11) , verzeichneten die Bauinvestitionen erneut einen deutlichen Rückgang von -2,1% gegenüber -1,6% in 2022. Vor allem im Wohnungsbau führten die hohen Preise für Baumaterialien, die Arbeitskräfteknappheit und die Lieferengpässe bei der Materialbeschaffung zu starken Einbrüchen und zunehmend auch zu Stornierungen von Aufträgen. Darüber hinaus hat das deutlich angestiegene Zinsniveau eine starke Zurückhaltung im privaten Wohnungsbau mit sich gebracht. Der Arbeitsmarkt in Deutschland hat sich trotz der insgesamt schwierigen Rahmenbedingungen relativ stabil entwickelt. Die konjunkturelle Schwäche spiegelt sich derzeit nicht in den Arbeitslosenzahlen wider. Grund dafür sind die gegenläufigen Effekte einer rückläufigen Konjunktur bei gleichzeitig aber steigender Arbeitskräfteknappheit und Fachkräftemangel. In 2023 zeigte sich ein weiterer Beschäftigungsaufbau. Die Anzahl der Erwerbstätigen hat sich erneut um 337.000 Personen von 45,596 Millionen in 2022 auf 45,933 Millionen in 2023 erhöht (10). Die Arbeitslosenquote ist geringfügig gestiegen von 5,3% auf 5,7% und hat damit in 2023 wieder das Niveau von 2021 erreicht. Die Tarifverdienste haben sich in 2023 auf breiter Front kräftig erhöht. Mit einem Anstieg um durchschnittlich 3,7% (11) , im Vergleich zu 2,2% in 2022 konnten die Kaufkraftverluste des vergangenen Jahres zumindest teilweise ausgeglichen werden. Die Effektivverdienste sind sogar um 6,1% (12) angestiegen und verzeichnen damit das stärkste Wachstum seit 1992. Verantwortlich für diesen deutlichen Unterschied zwischen Tarif- und Effektivverdienst waren einerseits die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 EUR, im Oktober 2022, andererseits die ersten Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat sich in 2023 nochmals um 275.000 von 34.525.000 auf 34.800.000 erhöht (13). Korrespondierend hierzu ist die Zahl der Arbeitslosen von 2,418 Mio. in 2022 auf 2,609 Mio. um rund 0,191 Mio. angestiegen. Prinzipiell dürfte sich der stabile Arbeitsmarkt und die daraus resultierende Arbeitsplatzsicherheit positiv auf die zukünftige Konsumnachfrage auswirken, auch wenn die Unsicherheit hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Verbraucherpreise, insbesondere im Bereich der Energiekosten, dazu geführt hat, dass die Sparquote im Vergleich zum Vorjahr in 2023 mit 11,4% (14) deutlich über dem langjährigen Durchschnitt liegt. Obwohl die Staatsausgaben zwischen Jahresmitte 2022 und Jahresmitte 2023 kräftig zurückgegangen sind auf Grund des Wegfalls pandemiebedingter Maßnahmen, bleibt der Staatskonsum in Relation zum Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vor-Pandemie-Jahr 2019 deutlich erhöht. Für das Gesamtjahr 2023 haben sich die Gesamtausgaben des Staates nochmals um 70,7 Mrd. EUR von 1.918,1 Mrd. EUR in 2022 auf 1.988,8 Mrd. EUR gesteigert (15). Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit ist mit -91,0 Milliarden Euro gegenüber 2022 zurückgegangen. Mehreinnahmen in 2023 insbesondere im Bereich der direkten und indirekten Steuern und der Sozialbeiträge haben zu dieser positiven Entwicklung beigetragen. Auf die spezifischen Entwicklungen im Sektor der medizinischen Rehabilitation geht das aktiva-Gutachten 2021 ein. Im Grundsatz wird die medizinische Rehabilitation vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland (z.B. Fachkräftemängel) volkswirtschaftlich zunehmend an Bedeutung gewinnen. Zur Entlastung des Sozialsystems wird die Wiedereingliederung von gesundheitlich angeschlagenen Menschen in den Arbeitsmarkt und das daraus resultierende Hinauszögern von Rentenleistungen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Auch die Behandlung physischer und psychischer Langzeitfolgen der Corona-Pandemie wird kurz und mittelfristig die Nachfrage nach medizinischer Rehabilitation in stationären Einrichtungen steigen lassen. Das "Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation" der aktiva Beratung im Gesundheitswesen GmbH verfolgt das Ziel, die zu erwartenden Kostenveränderungen für Rehabilitationseinrichtungen für das Jahr 2021 und die folgenden Jahre aufzuzeigen. Im Rahmen dieses Gutachtens wurden bewusst die pandemiebedingten Mehraufwände im Personal- und Sachkostenbereich nicht mitberücksichtigt. "Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen im Basismodell anhand der statistischen Größen und Prognosen Kostensteigerungen zwischen 2,40% und 3,45% für das Jahr 2022 (Mittelwert 2,92%)." (16) Im vorliegenden Gutachten wird über das Basismodell hinaus in einem Sonderkapitel die wirtschaftliche Situation derjenigen Rehabilitationseinrichtungen untersucht, die nicht zuletzt aufgrund der Unterfinanzierung der letzten Jahre durch zusätzliche Kostenfaktoren belastet werden. Insbesondere Nachholbedarfe im Gehaltsgefüge der Mitarbeiter ebenso wie unterlassene Instandhaltungsaufwendungen werden sich bei diesen Rehabilitationseinrichtungen kostentreibend auswirken. "Die Simulation der für viele Rehaeinrichtungen mit hoher Wahrscheinlichkeit relevanten Zusatzfaktoren auf die Kostenentwicklung zeigt weitere Kostensteigerungen in Höhe von 2,83%. In der Addition der Steigerungsraten für das Jahr 2022 aus dem Basismodell mit den Auswirkungen der Zusatzfaktoren, ergeben sich insgesamt Kostensteigerungen zwischen 5,23% und 6,28% für das Jahr 2022 (17) ". Gerade in 2022 aber auch in 2023 haben die durch die Ukrainekrise hervorgerufenen Versorgungsengpässe in vielen Bereichen, insbesondere im Energiesektor, noch zu deutlich höheren Kostensteigerungen geführt als in dem Gutachten vorhergesagt. Die in dem Gutachten herausgearbeiteten wesentlichen Herausforderungen für die Rehabilitationseinrichtungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: - ,,Für die Rehabilitationskliniken ist die Gewinnung von Fachpersonal eine bleibende Herausforderung, die u.a. zu überdurchschnittlichen Kosten für die Personalakquise und Personalvergütung führt. Der Wettbewerb um Pflegekräfte verschärft sich zusätzlich dadurch, dass die Kosten für Pflege bei Krankenhäusern aus dem DRG-System ausgegliedert wurden und refinanziert werden. Dadurch können Krankenhäuser höhere Gehälter zahlen als andere Branchen." (18) - Die negativen Folgen der Corona-Pandemie auf die Erlösseite waren vor allem bedingt durch den "Nachfragerückgang durch Minderbelegung während des Lockdowns in den Akutkliniken und dem Vorhalten von Reservekapazitäten" und den "Belegungseinschränkungen aufgrund der Einhaltung der Anforderungen an Hygiene und Social Distancing" (19) in den Rehaeinrichtungen. - Der zusätzliche Finanzierungsbedarf für die kurzfristige Umstellung auf eine "Rehabilitation unter Corona-Bedingungen" wurde in Höhe von rund 21% ermittelt. Mittelfristig sind rund 10-11% höhere Tagessätze notwendig um die Mehrbedarfe der Rehabilitationseinrichtungen durch Hygieneanforderungen, beim Personal und die baulichen Bedingungen für zusätzliche Flächen zur Einhaltung der Social-Distancing-Regeln finanzieren zu können. - Die Herausforderungen für Rehabilitationseinrichtungen werden deutlich an Komplexität gewinnen und der ökonomische Druck, in Abhängigkeit der Ausgangslage der jeweiligen Einrichtung, wird deutlich steigen. - Zukünftig wird es auf Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die einzelne Einrichtung notwendig werden, dass die individuelle Situation der Rehabilitationskliniken bei den Vergütungssatzverhandlungen unbedingt Berücksichtigung finden muss. Unabhängig davon bereiten vielen Rehabilitationseinrichtungen die seit Jahren unterbliebenen oder unzureichenden Pflegesatzanpassungen der Sozialversicherungsträger an die gestiegenen Kosten große Schwierigkeiten. Insbesondere die gestiegenen Personalkosten bedingt durch den massiven Fachkräftemangel finden in den Pflegesätzen keinen adäquaten Niederschlag. Die Nachfrage nach medizinischen Rehabilitationsleistungen wird für die Zukunft positiv eingeschätzt. Insbesondere demografiebedingt und wegen der Erhöhung des Renteneintrittsalters ist mit einer steigenden Nachfrage nach Leistungen der medizinischen Rehabilitation zu rechnen. Trotzdem werden Anbieter rehabilitativer Leistungen auch weiterhin einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sein, der einen zunehmenden Konzentrationsprozess der Anbieter erwarten lässt. 5.2 Risikoeinschätzung Auch nach Ende der Coronapandemie im Geschäftsjahr 2023 (als Infektionserkrankung hat Corona nach wie vor jedoch Einfluss auf das Belegungsgeschehen durch entsprechende Reha-Abbrüche bei Vorliegen einer Infektion) und einer deutlichen Entspannung bei der Energiekrise sowie einer offensichtlichen Beruhigung des Inflationsgeschehens bestehen jedoch weiterhin die folgenden Risikofaktoren: - konjunkturell bedingten Nachfragerückgängen ('Reha nach Kassenlage'), - einer Unterfinanzierung der Rehabilitationsmaßnahmen bei stagnierenden Leistungsentgelten und steigenden Kosten, - steigenden Kosten für die Personalbeschaffung im Zusammenhang mit dem herrschenden und weiter zunehmenden Fachkräftemangel sowie - einer zunehmenden Umwidmung stationärer Rehabilitationsleistungen in ambulante Maßnahmen oder Kombinationsmodelle. Es lässt sich jedoch festhalten, dass sowohl in Bezug auf die hier dargestellten Einzelrisiken als auch bei einer aggregierten Bewertung dieser Risikokategorien (operationelle Risiken, finanzielle, personalgebundene, sachanlagengebundene und strategische Risiken) kein Risiko identifiziert werden könnte, das eine konkrete existentielle Gefahr für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der cts Reha GmbH darstellt. Nach den erheblichen Belegungsrückgängen durch die Coronapandemie in den Jahren 2020 - 2022 konnte die Belegung sich zwischenzeitlich stabilisieren und im Vergleich zum Coronafreien Jahr 2019 zwischenzeitlich sogar leicht übertroffen werden. Insbesondere im Bereich der geriatrischen Rehabilitation werden weiterhin demografisch bedingt weitere Zuwächse erwartet. Eine verstärkte Zuweisung im Bereich der allgemeinen Rehabilitation der Phase D konnte im Rahmen von durchgeführten Post-Covid-Maßnahmen insbesondere im zweiten Halbjahr mit diesem Indikationsschwerpunkt erreicht werden. Um frühzeitig einen drohenden Liquiditätsengpass erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können, wird die Liquiditätsentwicklung täglich berichtet und kontrolliert und regelmäßig den Organen der Gesellschaft berichtet und bewertet. 5.3 Prognose Wirtschaftliches Umfeld und Rahmenbedingungen im Bereich der Rehabilitation Lässt man für die Beurteilung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die allgemeinen Marktrisiken im deutschen Gesundheitssystem außer Betracht, so lässt sich festhalten, dass die demografischen Veränderungen verstärkt Einfluss auf den Rehabilitations-Markt ausüben. Der Faktor 'Bevölkerungsrückgang' wird für sich genommen zu geringeren Fallzahlen führen. Parallel verändert sich jedoch die Struktur der Bevölkerung. Der Anteil der älteren Menschen wird in den nächsten Jahrzehnten weiter stark zunehmen. Dies wird die Nachfrage nach medizinischer Rehabilitation weiter deutlich ankurbeln. Die Bedeutung der Rehabilitation wird in Zukunft deshalb weiter steigen, da es gilt, die Erwerbsfähigkeit des steigenden Anteils älterer Arbeitnehmer zu erhalten bzw. wiederherzustellen (Rehabilitation vor Rente) und Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zumindest zeitlich zu verzögern (Rehabilitation vor Pflege). Wegen des aktuellen und in Zukunft sich noch verschärfenden Fachkräftemangels ist der Erhalt der Erwerbsfähigkeit besonders im Focus. Hierzu kann die Rehabilitation ein wirksames Instrument bieten. Die zunehmende Integration der Akut- und Rehabilitations-Medizin wird tendenziell zu einem weiteren Wachstum der Überweisungsraten aus dem Krankenhaus- in den Rehabilitations-Bereich führen. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch weiterhin Rehabilitationseinrichtungen, die optimal auf Anschlussheilbehandlungen eingestellt sind und regionale Zuweisungsnetze mit Krankenhäusern geknüpft haben, an Bedeutung gewinnen werden. Durch die Erfahrungen in der Coronakrise forciert werden künftig Rehamaßnahmen im digitalen Format und telemedizinische Angebote verstärkt auch auf den Rehabilitationssektor ausgeweitet werden. Es ist die Aufgabe der Rehabilitationseinrichtungen sich dieser Entwicklung rasch zu stellen, da es für dieses Segment zwischenzeitlich auch eine große Akzeptanz bei den Kostenträgern gibt. Von besonderer Bedeutung im Rehabilitationsmarkt wird zukünftig die Umstellung des Vergütungssystems der Deutschen Rentenversicherung werden. Neben einer Basisleitung werden dort ab dem Jahr 2025 bestimmte einrichtungsspezifische Komponenten wie z.B. Sonderkonzepte in der medizinischen Versorgung, Tarifkomponenten, bauliche und ausstattungsbezogene Besonderheiten einer Einrichtung usw. berücksichtigt. Derzeit werden die wesentlichen Daten der Kliniken abgefragt und bilden die Grundlage für die zukünftige Pflegesatzstruktur einer Klinik. Erwartungen zum weiteren Geschäftsverlauf Die Planungen und Prognosen der Berichtsfirma für das Jahr 2024 wurden im Wesentlichen im Zeitraum von September bis Oktober 2023 erstellt. Einflüsse aus der Coronapandemie mussten nach deren Ende in der Planung keine mehr berücksichtigt werden. Hingegen haben die durch den Ukraine-Krieg in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 inflationsbedingten Preissteigerungen in der Planung ihren Niederschlag gefunden. Neben diesen Faktoren haben insbesondere die zu erwartenden Tarifsteigerungen im Personalbereich (für den Ärztlichen Dienst eine Steigerung von 7% und für die übrigen Dienstarten von 10%) das erwartete Jahresergebnis im hohem Maße beeinflusst. Die Personalkostenplanung wurde auf der Annahme erstellt, dass der notwendige Personalkörper in 2024 durch eigens Personal besetzt ist, d.h. auf die Kalkulation von ANÜ-Leistungen wurde verzichtet. Die Steigerung der Pflegesätze wurde im Zeitpunkt der Wirtschaftsplanerstellung mit pauschalen Pflegesatzsteigerungen von durchschnittlich 4,25% im GKV- und 6,95% im DRV-Bereich eher pessimistisch angenommen. Der Wirtschaftsplan 2024 geht von einem praktisch ausgeglichenen Gesamtergebnis in Höhe von 8 T€ aus. Zwischenzeitlich ist es zu einer deutlichen Beruhigung und Stabilisierung der Strom- und Gaspreise gekommen. Beim für die cts tätigen Energieversorgungsunternehmen wurden zudem die bezugsabhängigen Preise fixiert, sodass unter Berücksichtigung des Wegfalles der Energiepreisbremsen die Planung der Energiekosten gegenüber dem Jahr 2023 deutlich um -1.183 T€ abgesenkt werden konnten. Bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2024 wurde im Bereich der Personalaufwendungen mit einer ganzjährigen Tarifsteigerung in allen Dienstarten von 10% gerechnet, für den Ärztlichen Dienst wurde mit einer Tarifsteigerung von 7% gerechnet. Als einmaliger Sonderaufwand sind die Inflationsausgleichsprämie gem. Anlage C AVR in Höhe von 512 T€ berücksichtigt. Insgesamt gehen wir für die mittelfristige Erfolgsplanung davon aus, dass von einer Normalisierung der Inflationsentwicklung in den Folgejahren zu rechnen ist. Bei stabilen Rahmenbedingungen gehen wir mittelfristig auch von einer moderaten Lohnentwicklung und in der Folge von einer entsprechenden Entwicklung der Vergütungssätze aus. Im Rahmen des bisher für das Wirtschaftsjahr 2024 geführten Pflegesatzverhandlungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen hat sich gezeigt, dass im Vergleich zu den Planungsprämissen mit einer dort angenommenen Steigerung von 4,25% nun doch deutlich höhere Pflegesatzsteigerungen erzielt werden können. Mit dem Spitzenverband vdek konnte ein Anstieg der Abrechnungssätze in Höhe von 9,14% erzielt werden, welche nun auch überwiegend auf die Einzelverhandlungen mit deren Mitgliedskassen wirkt und neben den tagesgleichen Sätzen auch auf die Fallpauschalen durchschlägt. Auch mit der DRV konnten entsprechend höhere Vergütungssätze ausgehandelt werden, die Steigerungen lagen hier je nach Indikation zwischen 7,36% und 9,00% und damit ebenfalls über den kalkulierten 6,95%. Die in der Leistungsplanung 2024 angenommene Auslastung (stat. Reha/Akut) von 92,00% ist nach derzeitigem Stand erreichbar, kann möglicherweise im Jahresverlauf sogar überschritten werden. Ein Risiko besteht allerdings weiter darin, dass aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels die steigende Nachfrage nicht ausreichend bedient werden kann. Auch im Geschäftsjahr 2024 muss davon ausgegangen werden, dass zum Ausgleich von Personalausfällen im Bereich der Pflege und des Ärztlichen Dienstes erneut Arbeitnehmerüberlassungen im größeren Umfang notwendig werden (ca. 10 VK im Jahresdurchschnitt), welche das Ergebnis erneut erheblich beeinflussen und belasten wird. Zur Erschließung von neuen Einnahmequellen soll das Produkt Wahlleistung "Unterkunft" auch im Geschäftsjahr 2024 weiter ausgebaut und erweitert werden. Als nächster Projektmeilenstein wird in Abstimmung mit der PKV im Geschäftsjahr 2024 ein sehr hochwertiges Musterzimmer entstehen, welches nach Abnahme durch den Vertragspartner sukzessive auf die vorgesehenen Wahlleistungszimmer ausgebaut werden soll. Im Bereich der Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung wurde mit der Digitalen IRENA-Nachsorge ein zukunftsweisendes Angebot für die Rehabilitanden der DRV geschaffen. Die ersten rein digitalen Maßnahmen werden bereits erfolgreich durchgeführt. Auf Grund der weiterhin volatilen Rahmenbedingungen ist zu diesem frühen Zeitpunkt insgesamt noch keine gesicherte Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024 möglich. Für das Jahr 2024 ist die Liquidität der Gesellschaft unter den für die Hochrechnung getroffenen Annahmen jederzeit gesichert. Auch für den Zeitraum danach sind für uns unter ansonsten stabilen Rahmenbedingungen keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar.
Saarbrücken, 17.05.2024 Christian Busche (1) Gemeinschaftsdiagnose 1-2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.03.2024, Tabelle 24, S. 37 (2) Gemeinschaftsdiagnose 1-2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.03.2024, Tabelle 24, S. 37 (3) Jahresgutachten des Sachverständigenrats mit dem Titel "Konjunkturentwicklung verzögert sich", S. 15 (4) Gemeinschaftsdiagnose 1-2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.03.2024, Tabelle 21, S. 34 (5) Gemeinschaftsdiagnose 1-2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.03.2024, S. 46 (6) Gemeinschaftsdiagnose 1-2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.03.2024, S. 47 (7) Pressemitteilung Nr. 20 des Statistischen Bundesamts vom 16. Januar 2024 (8) Gemeinschaftsdiagnose 1-2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.03.2024, Tabelle 2.9, S. 48 (9) Jahreswirtschaftsbericht 2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom Februar 2024, Übersicht 6, Seite 171 (10) Gemeinschaftsdiagnose 1-2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.03.2024, Tabelle 2.10, S. 51 (11) Gemeinschaftsdiagnose 1-2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.03.2024, Tabelle 2.11, S. 52 (12) Gemeinschaftsdiagnose 1-2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.03.2024, Tabelle 2.11, S. 52 (13) Gemeinschaftsdiagnose 1-2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.03.2024, Tabelle 2.10, S. 51 (14) Gemeinschaftsdiagnose 1-2024 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25.03.2024, S. 46 (15) Jahresgutachten des Sachverständigenrats mit dem Titel "Konjunkturentwicklung verzögert sich", Tabelle 9 S. 72 (16) Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation -Neuauflage 2021-, 31. Oktober 2021, S. 24 (17) Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation -Neuauflage 2021-, 31. Oktober 2021, S. 25 (18) Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation -Neuauflage 2021-, 31. Oktober 2021, S. 7 (19) Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation -Neuauflage 2021-, 31. Oktober 2021, S. 18 Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023der cts Reha GmbH1. Allgemeine AngabenDie cts Reha GmbH mit Sitz in Saarbrücken ist beim Registergericht Saarbrücken unter der Handelsregisternummer HRB 17753 gemeldet. Sie wurde am 14. April 2009 neu gegründet. Die Übernahme des Klinikbetriebes erfolgte zum 01.07.2009 vom Bischöflichen Stuhl zu Speyer durch Betriebsübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge unter Fortführung der Bilanzierungsgrundsätze des Rechtsvorgängers. Als Trägerin unterhält die Gesellschaft die Rehabilitationseinrichtung "Sankt Rochus Kliniken Bad Schönborn" in Bad Schönborn mit insgesamt 385 stationären Reha-Betten sowie 18 Planbetten im Bereich der Kurzzeitpflege (Heimbetrieb). Seit 01.07.2018 ist zudem ein Krankenhausbetrieb für die Neurologische Frührehabilitation der Phase B mit inzwischen 22 Betten in den Landeskrankenhausplan Baden-Württemberg aufgenommen worden und in Betrieb gegangen. Die Gesellschaft ist als steuerbegünstigter Zweckbetrieb von der Körperschaftsteuer gemäß vorliegendem Steuerbescheid des Finanzamtes Saarbrücken mit Datum vom 27.09.2023 befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach § 265 HGB erweitert. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die cts Reha GmbH, Saarbrücken, ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (insbesondere Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der Nutzungsdauer grundsätzlich linear. Die Gebäude werden aufgrund des langfristigen Pachtvertrages mit dem Gesellschafter als wirtschaftliches Eigentum bilanziert. Die Bewertung der Finanzanlagen (Genossenschaftsanteile) erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberechtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert bilanziert. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem geförderten Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen auf das geförderte Anlagevermögen aufgelöst. Die Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 werden Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a.F. in Höhe von 765 TEUR bilanziert. Die sich über die Laufzeit der Altersteilzeitvereinbarung ergebenden gesetzlichen und tariflichen Aufstockungsbeträge werden zum Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung in voller Höhe den entsprechenden Rückstellungen zugeführt. Die Entwicklungen der Rückstellungen für Aufstockungsbeträge und Erfüllungsrückstände werden gleichlautende Beträge auf jeweilige, an den Beschäftigten verpfändete, insolvenzgesicherte Guthabenkonten bei der R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden durch die Gesellschaft eingezahlt (Deckungsvermögen) bzw. wieder an die Gesellschaft zurückgeführt. Die Verzinsung und die Kosten des Deckungsvermögens verbleiben bei der Gesellschaft. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Gewinnrücklagen betreffen andere Gewinnrücklagen i.S.v. § 266 III HGB. Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde gemäß Gesellschafterbeschluss vom 21.09.2023 den Gewinnrücklagen zugeführt. Um zukünftige Belastungen aus der Erhebung von zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten Beiträgen zur Deckung von Finanzierungslücken der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) auszugleichen, wurde im Berichtsjahr 2015 eine entsprechende zweckgebundene Gewinnrücklage in Höhe von 663 T€ gebildet. Im Zuge der Einführung eines neuen satzungsmäßigen Finanzierungssystems zur Deckung von Finanzierungslücken wurde seitens der KZVK die für die Jahre 2016 bis 2018 bereits geleisteten Finanzierungsbeiträge teilweise rückerstattet. Die Erstattungsbeträge (insgesamt 187.566,33 €) werden mit zukünftigen, ab dem Jahr 2020 zu leistenden Angleichungsbeträgen verrechnet. Zur Deckung zukünftiger Belastungen aus der Erhebung der arbeitgeberfinanzierten Angleichungsbeiträge zur Deckung von Finanzierungslücken der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) wurde eine zweckgebundene Gewinnrücklage gebildet. Diese Gewinnrücklage wurde im Berichtsjahr zusammen mit der oben erläuterten bereits in Vorjahren gebildeten Rücklage über 7 Jahre (bis 2026) aufgelöst. Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 11.178 TEUR (Vj. 12.945 TEUR) resultieren insbesondere aus der Gewährung von langfristigen Gesellschafterdarlehen mit insgesamt 10,6 Mio. € sowie Verbindlichkeiten aus der laufenden Konzernverrechnung (Umlagen). Die Fristigkeiten der diversen Verbindlichkeiten werden aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich: Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023CTS Reha GmbH
4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Erstmals in den Erlösen aus Wahlleistungen sind Umsätze für das Produkt "Wahlleistung Unterkunft" in Höhe von 197 T€ enthalten. Das Angebot wird seit August 2023 in den Kategorien Premium und Komfort im Einbett- bzw. Zweibettzimmer angeboten. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.572 T€ (Vj. 1.790 T€) betreffen insbesondere periodenfremde Erträge in Höhe von 98 T€, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 162 T€, Personalkostenerstattungen aus Mutterschaftsgeldern (348 T€) sowie Erstattungen für Dienstleistungen und Sachkostenersatz für verbundene Unternehmen (745 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 19 T€. Die Erstattungen aus dem Ausbildungsfond für die generalistische Pflegeausbildung betragen 121 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (3.836 T€) beinhalten vor allem Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (981 T€), Aufwendungen für den Verwaltungsbedarf (853 T€), Instandhaltungen (674 T€) und Abgaben und Versicherungen (379 T€). Es sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 360 T€ enthalten. Die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungskosten für Mitarbeitende beträgt 133 T€. Der Jahresabschluss ist nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. 5. Sonstige Angaben5.1 Nicht bilanzierte Geschäfte im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB Die Gesellschaft hat keine nicht in der Bilanz erfassten Geschäfte, die wesentlich für die Beurteilung der Finanzlage sind. 5.2 Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Jahr 2023 berechnete Gesamthonorar wird im Konzernabschluss der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken (cts) mbH angegeben. 5.3 Name und Sitz des Mutterunternehmens Der Jahresabschluss der cts Reha GmbH wird in den Konzernabschluss der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts), Saarbrücken, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, mit einbezogen (HRB 9613, Amtsgericht Saarbrücken). Die Offenlegung des Konzernabschlusses der cts mbH erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. 5.4 Haftungsverhältnisse Die cts Reha GmbH haftet durch Stellung von Grundschulden für ein Darlehen der Gesellschafterin cts Trägergesellschaft mbH, das aktuell mit 900 TEUR valutiert. Das Risiko der Inanspruchnahme schätzen wir aufgrund der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbundgesellschaften als gering ein. 5.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine nennenswerten Verpflichtungen der Gesellschaft, z. B. aus Bestellobligo, welche für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens von Bedeutung sind. 5.6 Geschäftsführung Geschäftsführer im Jahr 2023 war Herr Christian Busche, Kraichtal. Hinsichtlich der im Geschäftsjahr 2023 gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung wird auf die Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 4 HGB verwiesen. 5.7 Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Jahr 2023 an:
Die Vorschriften des Aktiengesetztes finden laut Gesellschaftsvertrag - gemäß § 52 Abs. 1 GmbH-Gesetz - auf den Aufsichtsrat keine Anwendung. Der Aufsichtsrat erhielt im Jahr 2023 Sitzungsgelder in Höhe von 4 TEUR. 5.8 Mitarbeiter der Gesellschaft Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 504 Mitarbeiter (Köpfe) beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
Darüber hinaus waren durchschnittlich 21 Auszubildende und 6 Personen in einem Freiwilligen Sozialen Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst (BFD) beschäftigt. 5.9 ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, eine Entnahme aus den zweckgebundenen Gewinnrücklagen in Höhe von 79.350,34 € zur Kompensation der im Berichtsjahr an die KZVK geleisteten Finanzierungsbeiträge vorzunehmen und den Bilanzgewinn in Höhe von 729.173,45 € in die freien Gewinnrücklagen einzustellen. 5.10 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.
Saarbrücken, den 17.05.2024 Christian Busche, Geschäftsführer Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die cts Reha GmbH, Saarbrücken Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der cts Reha GmbH, Saarbrücken - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der cts Reha GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, den 17.5.2024 W+ST
PUBLICA REVISIONSGESELLSCHAFT MBH
Alexander Withum, Wirtschaftsprüfer Philipp Gödicke, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 27.09.2024 festgestellt. |
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