Kanz
Vertriebsgesellschaft mbH
Pliezhausen
(vormals:
Neufra)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
89.430,00 |
54.074,00 |
| I.
Sachanlagen |
89.430,00 |
54.074,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.508.442,91 |
2.401.779,00 |
| I.
Vorräte |
680.653,80 |
695.371,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.744.416,55 |
1.542.578,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
83.372,56 |
163.829,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.597.872,91 |
2.455.853,00 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
334.064,88 |
180.683,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
103.000,00 |
103.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
77.683,06 |
-113.741,22 |
| III.
Jahresüberschuss |
153.381,82 |
191.424,28 |
| B.
Rückstellungen |
42.488,35 |
103.951,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.221.319,68 |
2.171.218,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.221.319,68 |
2.171.218,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.597.872,91 |
2.455.853,00 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der
§§ 266 ff. HGB gegliedert. Im Geschäftsjahr
2010/2011 wurden die durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (kurz: BilMoG)
geänderten Vorschriften erstmals angewandt. Bei der
erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Durch die Anwendung des BilMoG ergaben sich im Vergleich
zum Handelsgesetzbuch in der Fassung vor BilMoG keine
Änderungen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB)
wurden nur für den Anhang und bei der Offenlegung
(§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz einerseits oder dem Anhang andererseits besteht,
wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der
Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der
Angabe in der Bilanz - mit Ausnahme der Angaben nach §
251 HGB - ausgeübt.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht
gegenüber dem Vorjahr.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 410,00 wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet. Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert erläutert.
Aufgrund der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach
§ § 274a und 288 HGB sind im Geschäftsjahr
keine weiteren Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz
erforderlich.
C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
Aufgrund der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach
§§ 276 und 288 HGB sind im Geschäftsjahr
keine weiteren Angaben zu den einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung erforderlich.
D. Sonstige Angaben
I.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
(1) Geschäftsführer
Familienname
|
Vorname
|
Berufsbezeichnung
|
Vertretungsbefugnis
|
Bender
|
Özgür Kemal
|
Geschäftsführer
|
Einzelvertretungsbefugnis / Befreiung nach § 181
BGB
|
Hepperle
|
Harald
|
Geschäftsführer
|
Einzelvertretungsbefugnis / Befreiung nach
§ 181 BGB
|
II. Ergebnisverwendungsvorschlag
Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf
neue Rechnung vorzutragen.
E. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Nachfolgend unterzeichnen wir den vorstehenden
Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz zum 30. September
2011 und der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Oktober
2010 bis 30. September 2011 sowie dem Anhang für das
Geschäftsjahr 2011.
Pliezhausen, den 12. Dezember 2011
Özgür Kemal
Bender
Harald Hepperle
(Geschäftsführer)
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
|