BUR Dresden
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.361.012,00 |
1.452.965,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.361.011,00 |
1.452.964,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
228.420,58 |
181.822,75 |
| I.
Vorräte |
24.150,42 |
25.144,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.468,43 |
43.792,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
88.801,73 |
112.885,77 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.544.059,81 |
1.400.729,24 |
| Aktiva |
3.133.492,39 |
3.035.516,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.650.729,24 |
1.351.418,70 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
143.330,57 |
299.310,54 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.544.059,81 |
1.400.729,24 |
| B.
Rückstellungen |
12.900,00 |
10.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.120.592,39 |
3.024.916,99 |
| Passiva |
3.133.492,39 |
3.035.516,99 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die BUR Dresden GmbH mit Sitz in Hamburg wird im
Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer
HRB 146462 geführt.
Der Jahresabschluss der BUR Dresden GmbH zum 31.
Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB)
aufgestellt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenmerkmalen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter
Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften
der §§ 246 bis 256a HGB und der für
Kapitalgesellschaften geltenden besonderen Ansatz- und
Bewertungsbestimmungen der §§ 268 bis 274a HGB.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten und
entsprechen dem Vorsichts- und Realisationsprinzip sowie
den Grundsätzen der Bewertungsstetigkeit,
Einzelbewertung und Periodenabgrenzung.
Gemäß § 265 Abs. 2 Satz 3 HGB wird
darauf hingewiesen, dass der Vorjahresausweis der
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie
analog der sonstigen Verbindlichkeiten angepasst wurde. Das
Verrechnungskonto gegenüber der GG Food Systems GmbH
wird nunmehr im Vorjahresausweis unter den
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 63.514,55 ausgewiesen (Vorjahr: Ausweis
unter sonstigen Verbindlichkeiten).
Auf der Aktivseite der Bilanz wird ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von
EUR 1.544.059,81 ausgewiesen. Damit ist die
Gesellschaft bilanziell überschuldet. Eine rechtliche
Überschuldung mit der Folge einer
Insolvenzantragspflicht ist damit jedoch nicht verbunden,
da es sich bei den aufgelaufenen Verlusten bis 2019 um
Anlaufverluste handelt. Die Geschäftsjahre 2020 bis
2022 waren durch die Corona-Pandemie außerordentlich
negativ beeinflusst. Grundsätzlich besteht eine
positive Fortbestehensprognose im Sinne des § 19 Abs.
2 InsO.
Darüberhinaus besteht wie im Vorjahr ein
Rangrücktritt für Darlehensverbindlichkeiten in
Höhe von TEUR 1.500,0.
Gegenüber deutschen Gesellschaften der
Firmengruppe Gerlach wurde von den Gesellschaftern der
Gerlach-Gruppe zugesichert, dass die finanzielle
Unterstützung durch andere Gesellschaften der
Firmengruppe Gerlach auch zukünftig gewährleistet
ist.
Demgemäß liegt dem Jahresabschluss der
Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB) zugrunde.
Angaben zur Bilanz
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ausschließlich linear
vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
von mehr als EUR 250,00 und nicht mehr als EUR 1.000,00
werden jährlich in Sammelposten eingestellt, für
die unabhängig von der individuellen Nutzungsdauer
eine fiktive Nutzungsdauer von fünf Jahren unterstellt
wird. Nach vollständiger Abschreibung wird fiktiv ein
Abgang des Sammelpostens erfasst. Entsprechende Kosten
für die Anschaffung von
Vermögensgegenständen bis zur Höhe von EUR
250,00 werden unmittelbar als betrieblicher Aufwand
behandelt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger sind,
werden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden
grundsätzlich zum Nominalwert, jedoch unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, bewertet.
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen entfallen EUR 62.698,60
(31.12.2022: EUR 3.654,51) auf Forderungen gegen verbundene
Unternehmen aus laufender Verrechnung.
Das
gezeichnete Kapital entspricht dem im
Gesellschaftsvertrag festgelegten und in voller Höhe
eingezahlten Stammkapital der Gesellschaft (EUR
250.000,00).
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet und sichern
erkennbare Risiken in ausreichender Höhe ab.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR
802.132,39 (31.12.2022: TEUR 1.028,3) eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr, in Höhe von EUR 1.615.480,00
(31.12.2022: TEUR 1.860,7) eine Restlaufzeit von mehr als
einem bis zu fünf Jahren und in Höhe von EUR
702.980,00 (31.12.2022: TEUR 135,9) eine Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(zugleich verbundene Unternehmen) belaufen sich auf EUR
2.306.000,15 (31.12.2022: TEUR 2.178,4).
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von EUR 427.719,10 (31.12.2022: TEUR 483,0) und
auf Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR
4.191,60 (31.12.2022: TEUR 6,8) sowie auf Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR
1.680,00 (31.12.2022: TEUR 1,7).
Sonstige Angaben
Arbeitnehmerzahl
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach
§ 267 Abs. 5 HGB im Geschäftsjahr 2023 wurde nach
den Quartalsendwerten des Kalenderjahres ermittelt und
betrug 44.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, 02.09.2024,
gez.
Gregor-Alexander Gerlach und Christian
Berndörfler
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2024
festgestellt.
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