Engineered Fiber Solutions GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Glasfasern und Waren daraus
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Heimann seit 13.10.2020 | Geschäftsführer |
Hans-Jürgen Tschich seit 13.10.2020 | Prokura |
Nikolaus Schlotmann seit 13.10.2020 | Prokura |
Raymond Joachim Opszalski seit 13.10.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sverige Netherlands B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ADVANSA Manufacturing GmbH (vormals: Blitz F19-555 GmbH)Frankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2020 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2020I. Grundlagen Die ADVANSA Manufacturing GmbH betreibt die Produktion der Polyesterfasern im Eigentum Dritter stehender Produktionshallen und mit eigenen und angemieteten Produktionsanlagen in Hamm-Uentrop. Das verbundene Unternehmen ADVANSA Marketing GmbH vertreibt sowohl die von der ADVANSA Manufacturing GmbH produzierten Polyesterfasern als auch von Dritten bezogene Polyesterfasern und andere Begleitprodukte. Sie hat zudem die Aufgabe, die Marken aktiv zu bewerben. Seit dem 29. Februar 2020 ist die Sverige Netherlands B.V. Mutterunternehmen der ADVANSA Manufacturing GmbH. Die Sverige Netherlands B.V. ist eine geschäftsleitende Holding, die neben dem Halten der Beteiligungen auch funktionale Aufgaben innerhalb der Gruppe wahrnimmt. Die ADVANSA Manufacturing GmbH nahm den operativen Betrieb am 01. März 2020 auf. Sie hat im Rahmen eines Assets Deals die wesentlichen Betriebsanlagen sowie Vorräte erworben. Auch die Arbeitnehmer wurden in diesem Zusammenhang übernommen. II. Darstellung des Geschäftsverlaufs Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Im Jahresschlussquartal 2020 kam es im Zuge des neuen Lockdowns zu einer Stagnation in der deutschen Volkswirtschaft. Das Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich nur geringfügig um 0,1 %. Im Gesamtjahr 2020 ist die Wirtschaftsleistung pandemiebedingt um 5,0 % zurückgegangen. Die Industrie konnte ihre Produktion im Dezember trotz der verschärften Lockdown-Maßnahmen weiter steigern, nur im Baugewerbe kam es zu einem Rückgang. Die Auftragseingänge des Verarbeitenden Gewerbes liegen deutlich über dem Vorkrisenniveau. Dies deutet darauf hin, dass die Industrie - anders als im Frühjahr - von den Maßnahmen weniger stark betroffen ist. Der Einzelhandel war im Dezember empfindlich vom verschärften Lockdown betroffen, das Weihnachtsgeschäft wurde stark beeinträchtigt. Die Umsätze ohne Kfz gingen deutlich zurück, allerdings verlief die Entwicklung im Einzelnen recht unterschiedlich. Der stationäre Handel litt unter den Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, während der Internet- und Versandhandel weiter merklich zulegen konnte. Bis zuletzt präsentiert sich der Arbeitsmarkt trotz Lockdown stabil. Die Erwerbstätigkeit nahm im Dezember 2020 um saisonale Effekte bereinigt leicht zu und die Arbeitslosigkeit sank im Januar 2021 erneut beachtlich. Die Anzeigen für Kurzarbeit im Dezember 2020 und Januar 2021 deuten indes darauf hin, dass die Zahl der Menschen in Kurzarbeit noch etwas zunehmen könnte. Das Bruttoinlandsprodukt ist im vierten Quartal 2020 gegenüber dem Vorquartal praktisch nicht mehr gewachsen (preis-, kalender- und saisonbereinigt +0,1 %), nachdem im dritten Quartal noch ein kräftiges Plus von 8,5 % verzeichnet worden war. Der deutliche Erholungsprozess, der nach dem Ende des ersten Lockdowns vom Frühjahr letzten Jahres wiedereingesetzt hatte, ist im Zuge des zweiten Lockdowns erst einmal weitgehend zum Stillstand gekommen. Auch im ersten Quartal des laufenden Jahres belastet die Verlängerung und die Verschärfung der Maßnahmen die deutsche Wirtschaft. Ihre weitere Entwicklung hängt nun maßgeblich davon ab, wie schnell das im Winter angestiegene Infektionsgeschehen wieder eingedämmt werden kann. Klar ist dabei: Ohne wirkliche Eindämmung der Corona-Pandemie kann es keine nachhaltige wirtschaftliche Erholung geben. Dies gilt umso mehr, seit sich Mutationen des Coronavirus verbreiten, die ansteckender sind und das Infektionsrisiko erhöhen. Entwicklung der Chemiefaserbranche Das Jahr 2020 startete für alle Chemiefaserarten zunächst wie erwartet positiv. Der große Einbruch begann für die Chemiefaserbranche Ende März 2020, als in den meisten EU- Mitgliedstaaten der Lockdown wegen des aus China stammenden Sars-CoV-2-Virus und der sich entwickelnden Pandemie ausgerufen wurde. Die Produktionsmengen wurden wegen mangelnder Abnahme auf Kundenseite bei manchen Chemiefaserarten bis auf 35 % der Kapazitäten verringert. Kurzarbeit und temporäre Standortschließungen waren die Regel. Besonders betroffen waren diejenigen Chemiefasern, die in den klassischen Bekleidungsbereich geliefert werden, weil sich die Kunden in den sog. hot-spots der Sars-CoV-2-Pandemie in Norditalien und Spanien befanden und deren Produktion stillstand. Letztendlich erlitten alle Chemiefaserarten einen deutlichen Produktionseinbruch. Dieser reicht von -14,1 % für Polyacrylnitril bis zu -19,3 % bei Polyamidfasern, während cellulosische Chemiefasern auf dem Vorjahresniveau ohne Veränderung verharrten. In der Summe über alle Chemiefasern reduzierte sich der Absatz um -8,6 % und der Umsatz um -17,1 %. Die Exportzahlen von Chemiefasern wiesen mengen- und wertmäßig einen Rückgang von ca. -12,2 % bzw. -16,5 % auf. Importe verringerten sich mengenmäßig um -15,0 %, wertmäßig um ca. -24,8 %. Wie auch schon in den letzten Jahren leidet die gesamte deutsche Chemiefaserbranche unter den hohen Kosten für den Bezug von elektrischer Energie. Zudem werden die Regelungen für Ausnahmen von Zwangsabgaben auf elektrische Energie immer komplexer. Die Sars-CoV-2- Pandemie ließ den Umsatz im 2. Quartal für alle Chemiefaserarten stark einbrechen. Eine Erholung gab es im dritten und vierten Quartal. Der Markt für Polyester-Filamentgarne im technischen Anwendungsbereich gestaltete sich vor allem aufgrund der negativen Entwicklungen im Automobilmarkt ab dem 2. Quartal 2020 sehr schwierig. Eine deutliche Erholung trat im 4. Quartal ein, weswegen auch die Erwartungen für das Jahr 2021 hoch sind. Nach einem schwachen Sommer 2020 belebte sich der Bereich der Polyester-Stapelfasern für das restliche Jahr deutlich. Das Jahr 2021 wurde mit hohen Erwartungen begonnen. III. Produktion Die Gesellschaft stellt hochwertige Polyesterfasern her. Diese Fasern finden hauptsächlich Anwendung in der (Spezial-)Papierindustrie und im Bereich Heimtextilien. IV. Beschaffung Die Beschaffungspreise für Polyester-Flakes, die zum Teil auf dem internationalen Markt bezogen werden müssen, sanken im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2020 gegenüber dem Jahresbeginn um rund 15 %. V. Investitionen In das Sachanlagevermögen wurden im Geschäftsjahr 2020 Investitionen von insgesamt 298 T€ getätigt, von denen 250 T€ auf den Asset Deal entfallen. Für das Geschäftsjahr 2021 sind Investitionen von ca. 300 T€ geplant. VI. Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben Die ADVANSA Manufacturing GmbH hat im Geschäftsjahr 2020 ihre mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten planmäßig abgebaut. Investitionen wurden weitestgehend durch Mittel der Muttergesellschaft finanziert. Das Umlaufvermögen wird sowohl über Eigenmittel als auch über Fremdmittel in Form von Lieferantenverbindlichkeiten finanziert. VII. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die ADVANSA Manufacturing GmbH hat sich verpflichtet, der weltweiten Initiative der chemischen Industrie "Responsible Care" folge zu leisten. Neben der Einhaltung aller relevanten Regelungen hat ADVANSA sich verpflichtet, die Leistungen auf dem Gebiet Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. VIII. Personal-, Sozialbereich und Umweltschutz Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr 5.667 T€. Die Zahl der Beschäftigten zum 31.12.2020 beträgt 108. Im Geschäftsjahr 2020 ereigneten sich 4 meldepflichtige Arbeitsunfälle. IX. Sonstige wichtige Ereignisse und Entwicklungen im Geschäftsjahr Die anhaltende Pandemie belastete sämtliche Märkte und damit die Abnahme von Polyesterfasern. Die Gesellschaft intensiviert weiterhin ihre Investitionen im operativen Bereich, um neues Umsatzwachstum zu generieren und die Ertragslage zu optimieren. X. Darstellung der Lage Vermögenslage Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt 2.222 T€. Aufgrund von Einlagen der Gesellschafterin sowie dem positiven Jahresergebnis wurde das Eigenkapital deutlich gestärkt. Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt 8.289 T€. Somit beträgt die Eigenkapitalquote 26,8 %. Seit Aufnahme des operativen Betriebs am 01. März 2020 stiegen auf der Aktivseite der Bilanz die Vorräte auf 5.913 T€ und die Forderungen auf 1.896 T€. Außerdem wurden 298 T€ in das Sachanlagevermögen investiert. Daneben erhöhten sich auf der Passivseite der Bilanz die Rückstellungen auf 1.184 T€ und die Verbindlichkeiten auf 4.883 T€. Finanzlage Die statische Liquiditätsbetrachtung der Gesellschaft ergibt folgendes Bild:
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit setzt sich im Wesentlichen aus dem positiven Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von 1.697 T€, dem Anstieg der Vorräte (-5.913 T€) und dem Anstieg der Verbindlichkeiten (+4.883 T€) zusammen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit (-298 T€) deckt sich mit den Zugängen zum Anlagevermögen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthält die Einbringung von Mitteln der Muttergesellschaft ins Eigenkapital (+500 T€) sowie die Gewährung von mittelfristigen Darlehen durch diese sowie eine Schwestergesellschaft (+ 3.550 T€). Die Gesellschaft finanziert sich aus den Zahlungsmittelzuflüssen aus laufender Geschäftstätigkeit sowie aus Lieferverbindlichkeiten mit verbundenen Unternehmen. Alle Verpflichtungen werden innerhalb der Zahlungsfristen bedient. Ertragslage Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss von 1.697 T€. Die relative Rohmarge betrug 19,7 % und lag damit 4,0 %-Punkte über unseren Erwartungen. Folgende Effekte trugen zu dieser Entwicklung bei: Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Gesamtumsatz von 32.361 T€ erzielt, welcher 1,5 % unter unseren Erwartungen lag. Die Verkaufsmenge von 17.076 t übertraf unsere Erwartungen um 4,6 %. Aufgrund der gesunkenen Beschaffungspreise für Flakes und einer höheren Produktionsmenge lagen die Herstellungskosten 6,1 % niedriger als geplant. Die Gesellschaft vertreibt ihre Produkte nahezu ausschließlich über die Schwestergesellschaft ADVANSA Marketing GmbH, mit der entsprechende Rahmenverträge zu den Preiskonditionen bestehen. Generell erfolgt die Preisstellung in Abhängigkeit von den Herstellungskosten der vertriebenen Erzeugnisse bzw. bei bestimmten Produkten in Abhängigkeit von den von der ADVANSA Marketing GmbH erzielten Absatzpreisen. Das Finanzergebnis betrug -92 T€. Das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit lag mit 2.529 T€ rund 8,5 % unter unseren Erwartungen. Gründe hierfür sind Rechtskosten im Zusammenhang mit dem Asset Deal sowie eine nicht in der Planung enthaltene Aufsichtsratsvergütung. Die zu Jahresbeginn aufgestellten Prognosen zum Betriebsergebnis (EBIT) sowie Jahresergebnis wurden trotz der zahlreichen Beeinträchtigungen durch die Pandemie fast erreicht. Die Geschäftsführung ist daher insgesamt zufrieden mit dem Geschäftsverlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres. XI. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die relevanten finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren für die Gesellschaft sind Verkaufsvolumen, Umsatz und Betriebsergebnis (EBIT). XII. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken Voraussichtliche Entwicklung (Prognosebericht) Das schlechte außenwirtschaftliche Umfeld belastet die deutschen Ausfuhren in diesem Jahr deutlich. Die globale Ausbreitung des Corona-Virus hat zu einer tiefen Rezession der Weltwirtschaft geführt. Für den Euro-Raum rechnet der Sachverständigenrat mit einem Rückgang des realen BIP im Jahr 2020 um 8,5 % und einem positiven Wachstum von 6,2 % im Jahr 2021. Die Pandemie hat sich weltweit stärker ausgebreitet als zunächst erwartet und es wurden umfangreichere Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen, die teilweise noch andauern. Mit der Senkung der Neuinfektionszahlen und der allmählichen Lockerung der gesundheitspolitisch motivierten Einschränkungen in Deutschland sowie bei wichtigen Handelspartnern werden jedoch die Voraussetzungen für eine Erholung im weiteren Jahresverlauf geschaffen. Zudem dürften sich die Stützungsmaßnahmen und beschlossenen wirtschaftspolitischen Konjunkturimpulse positiv auswirken. Der Ausblick für die weitere wirtschaftliche Entwicklung unterliegt weiterhin einer erheblichen Unsicherheit. Vor allem der weitere Pandemieverlauf ist von großer Bedeutung. Sollte es nicht gelingen, die Anzahl der Neuinfektionen etwa durch Smart Distancing gering zu halten, den Lockerungskurs fortzusetzen und die Unsicherheit der Unternehmen und Haushalte zu senken, ist mit einer deutlich länger anhaltenden Schwächephase zu rechnen. Die Entwicklung des Polyesterfasermarktes ist durch die weltweite Corona-Krise sowie den politischen Ereignissen in Europa schwer vorherzusagen. Die Preisentwicklung für Polyester-Flakes ist von zahlreichen Faktoren abhängig und lässt sich nur schwer prognostizieren. Die Gesellschaft erwartet für das Kalenderjahr 2021 einen Anstieg des Preises für Polyester-Flakes auf das Niveau vor der Corona-Pandemie. In den Sommermonaten deutet sich eine Balance in Angebot und Nachfrage an, mit einigen Schwächen im Markt für Standardfasern. Zu beobachten bleibt weiterhin, wie sich die Corona-Krise auf die Gesamtkonjunktur und das Verbraucherverhalten weltweit auswirkt. Trotz Erholung des allgemeinen Marktes für Polyesterfasern rechnet die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 nicht mit wesentlichen Steigerungen bei Umsatz und Absatzmenge gegenüber dem positiv verlaufenen Krisenjahr 2020. Gleichzeitig wird das Betriebsergebnis aufgrund der Asset-Deal Effekte im Vorjahr deutlich niedriger ausfallen. Aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Krise besteht das Risiko einer Ergebnisverschlechterung. Hinweise auf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Es gehört zu den Grundprinzipien von ADVANSA Risiken zu begrenzen und abzusichern. Produkt- und Umweltrisiken werden durch entsprechende Maßnahmen zur Qualitätssicherung begegnet. Hierzu gehört z. B. die Zertifizierung unserer Aktivitäten nach internationalen Normen, die ständige Verbesserung von Anlagen und Verfahren sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten. Die Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäfts ist unter anderem Aufgabe des konzernweiten Controllings, dessen Managementberichte von der Unternehmungsführung ausgewertet werden. Globale strategische Risiken, bspw. resultierend aus der steigenden Konzentration auf chinesische Chemiefasern werden durch Standortvorteile bei Lieferungen an europäische Kunden sowie den hohen Qualitäts- und Komforteigenschaften begegnet. Für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken sind Versicherungen abgeschlossen worden. Diese stellen sicher, dass sich finanzielle Risiken in Grenzen halten bzw. ausgeschlossen werden. Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten Der Euro ist die funktionale Währung für einen großen Teil der Beschaffungs- und Verkaufsseite. Absehbare Währungsrisiken werden im Bedarfsfall durch Kurssicherungsgeschäfte abgesichert. Insgesamt ist damit das Währungskursrisiko vernachlässigbar gering. XIII. Sonstige Angaben Forschung und Entwicklung Für die ADVANSA Manufacturing GmbH arbeiten ständig 5 Mitarbeiter an neuen Produktentwicklungen und verbesserter Polyesterverfahrenstechnologie und betreibt Grundlagenforschung zur Nutzung chemischer Möglichkeiten für neue Polyesterverbindungen. Bestehende Zweigniederlassungen Die ADVANSA Manufacturing GmbH unterhält keine Zweigniederlassungen.
Hamm, den 31. März 2021 Die Geschäftsführung Dr. Heinrich Meierkord Frank Heimann Bei dem vorstehenden Jahresabschluss und Lagebericht handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss der ADVANSA Manufacturing GmbH, Frankfurt am Main, haben wir nachstehenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ADVANSA Manufacturing GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ADVANSA Manufacturing GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ADVANSA Manufacturing GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 7. Mai 2021 GaMa
GmbH
Stork, Wirtschaftsprüferin Faßbender, Wirtschaftsprüfer GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR 2020 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020(mit Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2019)
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020(mit Vergleichszahlen zum 31. Dezember 2019)AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2020Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die ADVANSA Manufacturing GmbH, Frankfurt a.M., wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 115607 geführt und ist zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Geschäftsanschrift liegt in Hamm. Die ADVANSA Manufacturing GmbH nahm den operativen Betrieb am 01. März 2020 auf. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB) sowie der ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt. Die Bücher der Gesellschaft werden in Euro geführt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten vermindert um bisher aufgelaufene plan- und außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Maschinen und maschinelle Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear zwischen drei und zwanzig Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 250,00 € und 1.000,00 € liegen, werden pro Jahr mit 20 % abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder, falls diese niedriger sind, zu Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag bewertet. Nicht gängige Vorräte sind voll, schwer gängige Bestände durch entsprechende Gängigkeitsabschreibungen abgewertet. Das Niederstwertprinzip ist beachtet worden. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu durchschnittlichen, dem Grad der Fertigstellung entsprechenden Herstellungskosten, die der fertigen Erzeugnisse zu durchschnittlichen Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden je nach Fertigungsverfahren neben den direkten Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der fertigungsbedingten Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung entspricht den Grundsätzen der §§ 255 Abs. 2 und 253 Abs. 4 HGB. Soweit die voraussichtlich zu erzielenden Verkaufserlöse abzüglich der noch anfallenden Vertriebs- und Verwaltungskosten niedriger sind, werden gemäß Niederstwertprinzip diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert. Dem allgemeinen Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt. Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind in Höhe ihres voraussichtlichen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind mit ihrem Zeitwert bewertet und gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den dazugehörigen Schulden verrechnet worden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt worden. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel (Anlage 3a) zu entnehmen, der Bestandteil dieses Anhangs ist. Der Posten Forderungen gegen verbundene Unternehmen betrifft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.829 T€. Die Forderungen haben keine längere Restlaufzeit als ein Jahr. Die unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesenen Versorgungslohnverpflichtungen wurden nach dem Projected-Unit-Credit Verfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 0,0 % auf Basis der Rückstellungsverordnung ermittelt. Der Berechnung wurde ein Rententrend von 0 % und ein Gehaltstrend von 0 % zugrunde gelegt. Es handelt sich dabei um leistungskongruent rückgedeckte Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt. Die Versorgungslohnverpflichtungen sind mit diesem bewertet, soweit er den garantierten Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung) übersteigt. Eine Rückdeckungsversicherung ist als leistungskongruent zu bezeichnen, wenn die aus ihr resultierenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Zeitpunkte mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten deckungsgleich sind. Der beizulegende Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs entspricht dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung). Die Verpflichtungen sind mit den Rückdeckungsversicherungen verrechnet worden. Es wird der saldierte Betrag in Höhe von 0 T€ gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ausgewiesen. Die nach einem Barwertverfahren ermittelten Zeitwerte des Deckungsvermögens zum 31.12.2020 in Höhe von 139 T€ entsprechen den Anschaffungskosten. Es ergibt sich somit keine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB. Der Zinsertrag der zugehörigen Rückdeckungsversicherung in Höhe von € 1.601,00 entspricht folglich dem auf die Versorgungsverpflichtung entfallenden Zinsaufwand und wurde dementsprechend saldiert. Art und Umfang sowie Besicherung der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem im Folgenden dargestellten Verbindlichkeitenspiegel.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch Eigentumsvorbehalte im geschäftsüblichen Umfang besichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.005 T€ beinhalten im Wesentlichen Leerkosten i.H.v. 538 T€, Kosten im Zusammenhang mit dem Nutzungsrecht i.H.v. 250 T€, Aufsichtsratsvergütungen i.H.v. 146 T€, Abschreibungen für Lagerhüter i.H.v. 42 T€ sowie Währungsverluste i.H.v. 21 T€. Das Finanzergebnis enthält im Wesentlichen Zinsaufwendungen in Höhe von 89 T€ im Zusammenhang mit Zinsaufwendungen für Darlehen von verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsung in Höhe von 3 T€ enthalten. Sonstige Angaben Zum Bilanzstichtag gibt es keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Außerbilanzielle Geschäfte im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB, die nicht nach § 251 anzugeben sind, ergeben sich wie folgt:
Hintergrund der eingegangenen Leasing- und Mietverträge ist die bilanzneutrale Verwendungsmöglichkeit von Vermögensgegenständen, die ansonsten dem Anlagevermögen zuzuordnen wären. Daneben wird durch diese Geschäfte eine Konvergenz zwischen Erträgen und Aufwendungen aus der Verwendung der Vermögensgegenstände erreicht. Sie dienen auch der Diversifikation der Finanzierung und damit zur Stärkung der unternehmerischen Unabhängigkeit. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad bleiben durch die Leasingfinanzierung im Wesentlichen unberührt. Die Risiken aus diesen Verträgen bestehen darin, dass die angegebenen Beträge die künftige Liquidität belasten, obwohl keine entsprechenden Verbindlichkeiten in der Bilanz enthalten sind. Bedeutende finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB, die nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, ergeben sich aus Bestellungen in Höhe von 4.772 T€. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 105 Mitarbeiter beschäftigt. In Gruppen gegliedert ergibt sich folgende Aufteilung:
Als Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr bestellt: Einzelvertretungsberechtigt: Dr. Heinrich Meierkord, Soest, Diplom-Chemiker Frank Heimann, Hamm, Diplom-Ingenieur (ab September 2020) Die beiden Geschäftsführer führen die Funktion des Geschäftsführers hauptberuflich aus. Auf eine Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Das Mutterunternehmen für den größten Kreis von Unternehmen stellt die Sverige Netherlands B.V., Amsterdam / Niederlande, dar. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamm, den 31. März 2021 Die Geschäftsführung Dr. Heinrich Meierkord Frank Heimann Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2021 festgestellt. |
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