SECARON AGLiquidiert

85399 Hallbergmoos, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 130366
Eingetragen
21.3.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieSicherheitsdienste a. n. g.
Gegenstand
Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich IT-Security und E-Commerce und Entwicklung und Vertrieb von Lösungs- /Integrations-Software sowie Erbringung sämtlicher sonstiger in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Björn Johannes Haan
seit 30.1.2014
Vorstandsmitglied
Lars Rudolff
seit 22.7.2010
Prokura
Udo Adlmanninger
seit 9.6.2008
Prokura
Prokura
Michael Silvan
seit 9.6.2008
Prokura
Herbert Pröll
seit 6.6.2006
Vorstandsmitglied
Michael Spreng
seit 4.11.2001
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Secaron AG

Hallbergmoos

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

AKTIVA
31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
ANLAGEVERMÖGEN 123.805,00 114.728,00
Immaterielle Vermögens-
gegenstände
19.916,00 10.092,00
Sachanlagen 103.889,00 104.636,00
UMLAUFVERMÖGEN 4.677.374,79 3.919.092,27
Vorräte 1.057.833,89 757.254,43
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.251.809,85 882.358,75
Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
2.367.731,05 2.279.479,09
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 181.808,21 215.071,82
SUMME Aktiva 4.982.988,00 4.248.892,09
PASSIVA
31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
EIGENKAPITAL 2.316.667,34 2.119.434,67
Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
- Nennbetrag eigener Anteile -2.741,00 -2.741,00
247.259,00 247.259,00
Gewinnrücklagen 1.026.400,00 1.020.931,47
Bilanzgewinn 1.043.008,34 851.244,20
buchmäßiges Eigenkapital 2.316.667,34 2.119.434,67
RÜCKSTELLUNGEN 829.785,20 495.020,55
VERBINDLICHKEITEN 1.700.827,88 1.433.359,86
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 135.707,58 201.077,01
SUMME Passiva 4.982.988,00 4.248.892,09

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a, 276 und 288 HGB werden teilweise in Anspruch genommen.

Die Form der Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Die Bewertungsgrundsätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.

Von dem Aktivierungswahlrecht selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufzunehmen, wird kein Gebrauch gemacht.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Für die Zugänge der geringwertigen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 410,00 wird die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter angesetzt.

Für die Zugänge der geringwertigen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens aus den Jahren 2008 und 2009 wurden die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Abschreibung auf fünf Jahre auch in der Handelsbilanz angewendet, da diese der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegenstehen. Eine Einzelbewertung und Nachverfolgung der Vermögensgegenstände im Pool findet nicht statt. Die Poolabschreibung wird fortgeführt, bis die entsprechenden Zugänge der Jahre 2008 und 2009 vollständig abgeschrieben sind.

Die Vorräte werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bereits ausgeführte Leistungen, die zum Stichtag noch nicht fakturiert sind, werden mit dem voraussichtlich fakturierbaren Betrag bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Risiken wird bei Bedarf durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung aktiver latenter Steuern wurde kein Gebrauch gemacht. Der Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt grundsätzlich saldiert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag, erwartete Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt entsprechend dem Zeitablauf.

2. Grundlagen der Währungsumrechnung

Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassabrief- bzw. -geldkurs (ggf. Devisenkassamittelkurs) umgerechnet.

Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs. Das Imparitätsprinzip ist in diesen Fällen gem. § 256a S. 2 HGB suspendiert.

Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, so dass zum Abschlussstichtag bestehende Kursverluste aufwandswirksam berücksichtigt werden, Kursgewinne aber nicht.

3. Fremdkapitalzinsen in Herstellungskosten

Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten mit einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB).

4. Hedge Accounting

Bewertungseinheiten (§ 254 HGB) werden nicht gebildet.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen betreffen T€ 22,1 Körperschaftsteuererstattungsansprüche aus einem steuerlichen Verlustrücktrag nach 2010 und T€ 24,4 Gewerbesteuererstattungsansprüche aus dem Jahr 2011.

2. Eigene Anteile

Zum 31.12.2012 hält die Secaron AG unverändert 2.741 Stückaktien, was einem Anteil von 1,096% am Grundkapital der Gesellschaft darstellt. Entsprechend den Vorschriften zum Ausweis eigener Anteile gem § 272 Abs. 1a HGB, sind diese mit ihrem rechnerischen Wert offen vom Posten gezeichnetes Kapital abgesetzt; der übersteigende Betrag wurde mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Position beinhaltet im Wesentlichen vorausbezahlte Ausgaben für an Subunternehmer vergebene Wartungsaufträge für Software.

4. Eigenkapital

a) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist in 250.000 nennwertlose Namensaktien eingeteilt. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile in Höhe von € 2.741,00 wird in der Bilanz offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

b) Gesetzliche Rücklage

Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte eine Zuführung zur gesetzlichen Rücklage in Höhe von € 5.468,53.

c) Andere Gewinnrücklagen

Gegenüber dem Vorjahr haben sich bei den Gewinnrücklagen keine Veränderungen ergeben.

5. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern für variable Vergütungsbestandteile, Urlaubsansprüche, interne Provisionen, ausstehende Rechnungen und Jahresabschlusskosten.

Den Rückstellungen wurden die künftigen Preis- und Kostensteigerungen zugrunde gelegt, soweit dies angezeigt war.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit einem laufzeitadäquaten Marktzins nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes für jede einzelne Rückstellung individuell abgezinst.

6. Verbindlichkeiten

Für Verbindlichkeiten bestehen in üblichem Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten.

7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Position beinhaltet Einnahmen für Wartungsleistungen, die erst im Folgejahr von der Secaron AG oder beauftragten Subunternehmern erbracht werden.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz oder Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.

2. Vorstand

Herr Michael Spreng, Brunnthal, Vorsitzender

Herr Herbert Pröll, Puchheim

3. Mitglieder des Aufsichtsrats

Jochen Speek, Planegg, Unternehmensberater, Vorsitzender

Prof. Dr. Hans-Gert Penzel, Frankfurt am Main, Geschäftsführer der ibi research an der Universität Regensburg GmbH, stellv. Vorsitzender

Dr. Klaus Schmidt, Unterhaching, Unternehmensberater

4. Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Hallbergmoos, den

Vorstand

Michael Spreng

Vorstand

Herbert Pröll

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 wurde am 12.04.2013 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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Aktuelle Insolvenzverfahren

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Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
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