FIM Finanz
2 GmbH
Bamberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
1. Grundlagen
Die FIM Finanz 2 GmbH wurde am 20.02.2017
gegründet. Sie ist ein Unternehmen der FIM
Unternehmensgruppe. Die Geschäftstätigkeit der
FIM Unternehmensgruppe besteht in der Verwaltung und
Erweiterung des eigenen Bestandsimmobilienportfolios.
Hierzu werden Handelsimmobilien, vorwiegend
Einzelhandelsimmobilien, nach bestimmten
Investitionskriterien ausgewählt, angekauft, optimiert
und vermietet. Anschließend wird über den
Verbleib dieser Immobilien im Bestand der FIM
Unternehmensgruppe, oder auch über den Verkauf
einzelner Immobilien individuell entschieden.
Das Geschäftsmodell der FIM Finanz 2 GmbH
besteht darin, die weiteren Investitionen der FIM
Unternehmensgruppe durch die Gewinnung von Fremdkapital
mithilfe der Emission von Nachrangdarlehen zu fördern.
Ziel der FIM Finanz 2 GmbH ist es, durch die Vergabe
von Darlehen an Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe
laufende Zinserträge zu erwirtschaften.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 einen
Bestand an Anlagegelder von insgesamt 30.211.000,60 €.
Die eingeworbenen Finanzmittel werden dann in Form von
Darlehen an Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe
weitergereicht. Diese werden sie zur Finanzierung weiterer
Immobilienankäufe sowie für Maßnahmen zur
Optimierung der Immobilien und der Bestandshaltung
einsetzen.
Als wichtigster finanzieller Leistungsindikator dient
der FIM Finanz 2 GmbH der EBIT. Wesentliche
Steuerungsgröße sind die Rückflüsse
aus den von der Gesellschaft ausgereichten Darlehen, die
wiederum vor allem von den Bewirtschaftungsergebnissen der
finanzierten Immobilien abhängig sind. Diese
Bewirtschaftungsergebnisse werden maßgeblich von
bautechnischen sowie standort- und wettbewerbsbezogenen
Faktoren beeinflusst. Die FIM Unternehmensgruppe steht
unter einheitlicher Leitung, sodass die Erfolgsfaktoren
für die Investitionen und damit auch die Faktoren
für die Kapitalrückflüsse an die FIM Finanz
2 GmbH von der Geschäftsleitung laufend überwacht
werden und die Unternehmensstrategie der FIM
Unternehmensgruppe, falls erforderlich, insgesamt angepasst
wird.
Die FIM Finanz 2 GmbH betreibt keine Forschung und
Entwicklung und ist auch nicht von Lizenzen und Patenten
abhängig.
2. Finanzbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die
deutsche Wirtschaft hat sich im Berichtsjahr positiv
entwickelt. Gegenüber dem Vorjahr ist das
Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 0,2% gesunken.
Für 2024 rechnet der Sachverständigen Rat
für Wirtschaft mit einem Anstieg von 0,2 %
gegenüber 2023. Der Leitzins betrug im Jahr 2023 bis
zum 08.02.2023 2,5%. Am 08.02.2023 erhöhte die EZB den
Leitzins auf 3,0 %. Am 16.03.2023 erfolge eine
Erhöhung auf 3,5 %, gefolgt von einer Erhöhung
auf 3,75 % am 04.05.2023. Am 15.06.2023 erfolgte eine
Erhöhung auf 4,0 % und auf 4,5 % am 27.07.2023. Eine
letztmalige Erhöhung des EZB Leitzinses erfolgte am
14.09.2023 auf dann schlussendlich 4,5 %. Aufgrund der
sinkenden Inflationsraten (2,5 % Ende 2023) ist von einer
Reduzierung des Leitzinses ab der Jahresmitte 2024 auf rd.
3,4 % bis Ende 2024 auszugehen.
Auch nach der Erhöhung des Leitzinses kann die
FIM Unternehmensgruppe Ankäufe zu attraktiven, der
Zinssituation angepassten Kaufpreisen tätigen und
diese adäquat mit Fremdkapital finanzieren.
2.2 Lage am deutschen Immobilienmarkt Immobilien
waren am deutschen Markt auch im Jahr 2023 knapp. Ursache
dafür dürften die weiter anhaltende Angst vor
steigenden Zinsen und einer Krise der Wirtschaft,
einschließlich des Bankensystems sowie ferner die
Zurückhaltung unter den Verkäufern und
Käufern und der daraus gesunkenen Preise sein. Deshalb
war auch bei finanzstarken institutionellen Investoren die
Nachfrage nach Immobilien eher zurückhaltend. Trotz
der beschriebenen Situation am Immobilienmarkt war es der
FIM Unternehmensgruppe möglich, Immobilien mit
Aufschlägen zu verkaufen bzw. zu höheren
Mietzinsen zu vermieten und Immobilien günstig
einzukaufen. An den von der FIM Unternehmensgruppe
bevorzugten Investitionsstandorten (Bayern,
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und
Ballungsräume in Sachsen) herrschten günstige
wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Diese boten den zur FIM
Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften gute
Bedingungen für die Erreichung ihrer Ziele. Die Gruppe
bevorzugte auch 2023 Immobilien in nachhaltigen Lagen mit
Wertsteigerungspotenzial in einem guten Wettbewerbsumfeld,
insbesondere an stark frequentierten Ein- und
Ausfallstraßen.
Die Mieter der im Eigentum der FIM Unternehmensgruppe
stehenden Immobilien zeichneten sich 2023 branchenbedingt
durch eine sehr gute Bonität aus. Der Umsatz des
gesamten deutschen Lebensmitteleinzelhandels ist laut
Destatis auf 197,6 Milliarden Euro (gegenüber 183,9
Milliarden Euro im Jahr 2022) gestiegen. Somit wächst
die Branche seit mehr als zehn Jahren konstant. Im
Berichtszeitraum waren somit konstante Mieteinnahmen der
Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe
gewährleistet. Die Gesellschaft rechnet mit einer
Fortsetzung dieses Trends.
Die FIM Finanz 2 GmbH konnte von diesen positiven
Faktoren 2023 durch Vergabe von Darlehen an Gesellschaften
der FIM Unternehmensgruppe profitieren.
2.3 Geschäftsverlauf
Die FIM Finanz 2 GmbH wurde am 20.02.2017 als
weiteres Finanzierungsvehikel der FIM Unternehmensgruppe
gegründet. Hauptzweck der Gesellschaft ist die
Einwerbung von Kapital für die Investitionen der FIM
Unternehmensgruppe durch die Emission von
Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 VermAnlG.
Im Berichtsjahr wurden weiter Gelder von Anlegern
eingeworben, welche zur Investition an die Gesellschaften
der FIM Unternehmensgruppe weitergeleitet wurden. Die
Einnahmen der FIM Finanz 2 GmbH in 2023 resultieren aus der
Investition der Anlegergelder in die Gesellschaften der FIM
Unternehmensgruppe.
3. Ertragslage
Die wichtigsten Umsatz- und Ergebniskennzahlen haben
sich im Berichtsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
|
2023
|
2022
|
Umsatzerlöse
|
250.000,00 €
|
385.000,00 €
|
Rohertrag
|
338.504,40 €
|
495.535,18 €
|
Ergebnis nach Steuern
|
27.210,21 €
|
154,38 €
|
Ergebnis
|
27.210,21 €
|
154,38 €
|
Die Umsatzerlöse in Höhe von 250.000,00
€ ergaben sich aus den Erlösen aus dem von der
Immobilien Holding Alpha gezahlten Management Fee für
die Verwaltung der Anlegergelder für die FIM
Unternehmensgruppe. Weitere Erlöse aus operativer
Tätigkeit hat die Gesellschaft in Höhe von
88.504,40€ erzielt. Im Rahmen der
Geschäftstätigkeit sind der Gesellschaft
Aufwendungen in Höhe von 2.278.456,77 €
entstanden. Hieraus entfallen 1.632.657,78 € auf
Zahlungen an Anleger, 530.029,96 € auf Provisionen aus
der Vermittlung der Vermögensanlage, 80.683,12 €
auf Steuern sowie 35.241,21 € auf Kosten im
Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb. Ergebnis und
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
berechnen sich aus den Umsatzerlösen sowie den
sonstigen Betrieblichen Erträgen zuzüglich der
Zinserträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen
in Höhe von 2.305.511,68 € und abzüglich der
betrieblichen Aufwendungen sowie Steuern.
4. Finanzlage
Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag
6.028,64 €. Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum
30.837.947,17 € in Gesellschaften der FIM
Unternehmensgruppe investiert. Sie hat im
Geschäftsjahr 2023 durch die Annahme von
Anlegergeldern Fremdkapital in Höhe von 4.198.000,00
€ aufgenommen. 2.298.000,00 € wurden an Anleger
zurückgezahlt. Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten
in Höhe von 30.340.015,42 € davon 30.211.000,60
€ gegenüber Anlegern, und 0,60 € aus
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw.
sonstigen Verbindlichkeiten. Der Verschuldungsgrad der
Gesellschaft beträgt 27,89. Die Barliquidität der
Gesellschaft beträgt 0,019 %. Das Eigenkapital der
Gesellschaft beträgt 1.092.191,97.
5. Vermögenslage
Die Bilanzsumme der Gesellschaft beträgt
31.555.931,41 €. Das Umlaufvermögen im Wert von
31.044.170,31 € besteht aus Forderungen aus der
Weiterreichung von Anlegergeldern an Gesellschaften der FIM
Unternehmensgruppe in Höhe von 30.837.941,17 €,
Forderungen aus Lieferung und Leistung und sonstigen
Vermögensgegenständen in Höhe von 200.200,50
€ sowie Bankguthaben in Höhe von 6.028,64 €.
Kurzfristige Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
3.166.000,60 € aus der Aufnahme von Anlagegelder und
sonstigen Verbindlichkeiten.
Langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von
27.045.000,00 € resultieren aus der Aufnahme von
Anlagegeldern.
6. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage des
Unternehmens
Bei der FIM Finanz 2 GmbH handelt es sich um ein am
20.02.2017 gegründetes Unternehmen, das zum
Bilanzstichtag 31.12.2023 auf ein positives
Geschäftsjahr zurückblicken kann.
7. Chancen- und Risikobericht sowie
Prognosebericht
7.1 Risikomanagement
Das Risikomanagement der FIM Finanz 2 GmbH ist in das
Gesamtrisikomanagement der FIM Unternehmensgruppe
eingegliedert. Dieses Gesamtrisikomanagement verfolgt im
Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen soll der Wert des
bestehenden Immobilienportfolios der Gruppe erhalten und
nach Möglichkeit erhöht werden. Zum anderen soll
dieses Immobilienportfolio fortlaufend durch Ankauf neuer
Immobilien erweitert werden.
Hierdurch soll eine nachhaltige Steigerung der
Unternehmenswerte, der zur FIM Unternehmensgruppe
gehörenden Gesellschaften erreicht werden. Weiterhin
sollen einzelfallbezogen, im Wert gesteigerte Immobilien,
gewinnbringend wieder verkauft werden. Hierdurch wird auch
sichergestellt, dass die FIM Finanz 2 GmbH die Zahlungen
auf die gruppeninternen Darlehen regelmäßig,
pünktlich und in voller Höhe erhält.
Das Risikomanagement der FIM Unternehmensgruppe
besteht zum einen in einer sorgfältigen
Vorprüfung ("Desktop-Prüfung") sämtlicher
Ankaufsangebote, der nach Erzielung einer
grundsätzlichen Einigung mit dem jeweiligen
Verkäufer über den Kaufpreis eine interne
Standort-, Wettbewerbs- und Potenzialanalyse und eine
intensive rechtliche und technische
Due-Diligence-Prüfung folgen. Hierdurch werden
mögliche, in einem Ankaufsobjekt angelegte Risiken
frühzeitig erkannt und können rechtzeitig
risikomindernde Maßnahmen ergriffen werden.
Weiterhin besteht dieses Risikomanagement in
Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung,
Beurteilung und Steuerung nach dem Ankauf einer Immobilie
eintretender Risiken. Die Geschäftsleitung setzt sich
stets frühzeitig mit möglichen nachteiligen
Entwicklungen und Ereignissen auseinander und ist somit in
der Lage, die erforderlichen Maßnahmen zur
Verhinderung erheblicher Schäden zu ergreifen.
Das Risikomanagement umfasst auch die
Zinssteigerungsrisiken wodurch entsprechende
Maßnahmen eingeleitet werden können.
Das Risikomanagement liegt einheitlich in der Hand
der Geschäftsleitung. Aufgrund der überschaubaren
Komplexität der Struktur der FIM Unternehmensgruppe
und der Geschäftsprozesse kann auf formalisierte
Verfahren weitgehend verzichtet werden. Die
Geschäftsleitung ist in die wesentlichen
Unternehmensentscheidungen unmittelbar einbezogen, wodurch
eine laufende Überwachung der geschäftlichen
Risiken der Unternehmen der FIM Unternehmensgruppe
sichergestellt ist.
Das eingesetzte Risikomanagementsystem beinhaltet die
folgenden wesentlichen Elemente:
§ ein Kontroll- und Berichtswesen, das in
der Lage ist, geschäftliche Fehlentwicklungen
frühzeitig aufzuzeigen und der Geschäftsleitung
mitzuteilen;
§ eine regelmäßige und
anlassbezogene Risikoinventur;
§ die Dokumentation bedeutsamer Risiken zur
regelmäßigen oder anlassbezogenen Unterrichtung
der Geschäftsleitung;
§ eine regelmäßige Bewertung der
festgestellten Risiken und die Entscheidung über
mögliche Gegenmaßnahmen beziehungsweise die
bewusste Hinnahme überschaubarer Risiken durch die
Geschäftsleitung.
Im Detail spiegeln sich die wesentlichen Elemente des
Risikomanagementsystems im nachfolgend aufgeführten
Risikomanagementprozess wider:
Vorgaben: Die Geschäftsleitung macht methodische
und inhaltliche Vorgaben für das Risikomanagement,
wobei die Erwartungen der FIM Unternehmensgruppe festgelegt
und das Risikobewusstsein gestärkt werden.
Risikoerkennung und -bewertung: Alle
unternehmerischen Risiken werden vollständig erfasst,
auf ihre Ursachen und Auswirkungen hin untersucht und
bewertet.
Berichterstattung: Die Geschäftsleitung wird
regelmäßig und frühzeitig über alle
bestehenden Risiken und mögliche Gegenmaßnahmen
unterrichtet. Die Berichterstattung findet je nach
Risikoquantität unverzüglich, wöchentlich,
monatlich oder vierteljährlich statt.
Risikosteuerung: Aufgrund der Entscheidungen
über die steuernden Maßnahmen durch die
Geschäftsleitung wird auf die erkannten und bewerteten
Risiken reagiert.
Risikocontrolling: Gegenstand des Risikocontrollings
ist die methodische und inhaltliche Planung,
Überwachung und Steuerung des Risikomanagementsystems
der FIM Unternehmensgruppe. Das Risikocontrolling umfasst
alle Phasen des Risikomanagementprozesses und
ermöglicht es der Geschäftsleitung,
regelmäßig die Vorgaben an das
Risikomanagementsystem methodisch und inhaltlich
anzupassen.
7.2 Darstellung der Einzelrisiken
7.2.1 Tätigkeit der FIM Finanz 2 GmbH als
Finanzierungsgesellschaft
Die FIM Finanz 2 GmbH ist für die Beschaffung
der für die Investitionen der FIM Unternehmensgruppe
benötigten Finanzmittel in Form von Nachrangdarlehen
zuständig. Diese Finanzmittel stellt sie den weiteren
Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe als
Nachrangdarlehen zur Verfügung. Ihre Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage ist beinahe ausschließlich
von den Rückflüssen aus den an die Gesellschaften
der FIM Unternehmensgruppe ausgereichten Darlehen
abhängig. Hierbei besteht das Risiko, dass die von den
Gesellschaften geschuldeten Zinsen nicht, nicht in voller
Höhe oder nicht fristgerecht bezahlt werden und dass
die Forderungen der FIM Finanz 2 GmbH gegen eine oder
mehrere Gesellschaften insolvenzbedingt wertberichtigt
werden müssen.
Die Darlehensverträge zwischen der FIM Finanz 2
GmbH und den Gesellschaften enthalten qualifizierte
Rangrücktrittsklauseln. Danach tritt die FIM Finanz 2
GmbH gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO mit
ihren sämtlichen Forderungen aus oder in Zusammenhang
mit dem jeweiligen Darlehensvertrag (insbesondere auf
Tilgung und Verzinsung) gegen die darlehensnehmende
Gesellschaft im Rang hinter sämtliche Forderungen von
gegenwärtigen und künftigen anderen
Gläubigern, mit Ausnahme anderer
Rangrücktrittsgläubiger, sowie in den Rang hinter
die Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 - 5
InsO zurück. Demnach sind die Tilgung und die
Verzinsung des jeweiligen Darlehens sowie sämtliche
anderen Ansprüche der FIM Finanz 2 GmbH aus dem
jeweiligen Darlehensvertrag soweit und solange
ausgeschlossen, wie (i) im Falle der Auflösung oder
Insolvenz der jeweiligen Gesellschaft die Forderungen der
nicht im Rang hinter den Forderungen i.S.d. § 39 Abs.
1 Nr. 1 - 5 InsO nachrangigen Gläubiger aus dem
Vermögen der FIM Finanz 2 GmbH noch nicht
vollständig erfüllt worden sind, oder (ii) die
Erfüllung der Ansprüche der FIM Finanz 2 GmbH
selbst einen Grund im Sinne der §§ 16 ff. InsO
für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der jeweiligen Gesellschaft
verursachen würde oder ein Insolvenzverfahren bereits
anhängig ist. Hierdurch erhöht sich das Risiko
der FIM Finanz 2 GmbH, die vereinbarten
Rückflüsse aus den mit den Gesellschaften
abgeschlossenen Darlehensverträgen (Verzinsung und
Tilgung) nicht, nicht vollständig oder nicht zum
vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu erhalten.
Die FIM Finanz 2 GmbH refinanziert sich in
erheblichem Umfang durch Fremdkapital. Es wurden
Nachrangdarlehen in Höhe von 30.211.000,00 € bei
Privatanlegern aufgenommen. Zudem wurden der FIM Finanz 2
GmbH von der FIM Immobilien Holding Alpha GmbH für den
Fall eines entsprechenden Bedarfs weitere Fremdmittel in
Höhe von bis zu 100.000.000 € zugesagt, die
allerdings derzeit nicht in Anspruch genommen werden.
Infolge eines hohen Verschuldungsgrades der FIM Finanz 2
GmbH können etwa infolge von
Kostenüberschreitungen benötigte weitere
Fremdmittel u.U. nur zu ungünstigen Bedingungen oder
gar nicht aufgenommen werden.
Zukunftsgerichtete Kalkulationen der FIM Finanz 2
GmbH berücksichtigen u.a. Branchenberichte und
Marktanalysen. Ob sich die wirtschaftlichen Ergebnisse der
Geschäftstätigkeit der FIM Finanz 2 GmbH so
entwickeln, wie von dieser erwartet, ist daher unsicher.
Die Aufwendungen der Gesellschaft können höher
sein als erwartet. Ebenso können die Erträge der
Gesellschaft geringer ausfallen als angenommen.
Fehlbeträge müssten, durch die Aufnahme
zusätzlichen Fremdkapitals oder mit anderen Mitteln
der FIM Finanz 2 GmbH ausgeglichen werden. Auch eine
Illiquidität der Gesellschaft ist nicht
ausgeschlossen.
Die FIM Finanz 2 GmbH ist den für eine
Finanzierungsgesellschaft typischen Liquiditätsrisiken
ausgesetzt. Liquide Mittel werden nicht nur zur Bestreitung
der betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft, sondern
auch zur Verzinsung und Rückzahlung der aufgenommenen
Darlehen benötigt. Die Liquiditätslage der FIM
Finanz 2 GmbH ist maßgebend von der Durchführung
und vom wirtschaftlichen Erfolg der (geplanten)
Investitionen der Gesellschaften (siehe unten unter 7.2.2)
abhängig. Insoweit besteht das Risiko wirtschaftlich
ungünstiger Investitionsentscheidungen und einer
ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung der
Investitionen der Gesellschaften.
Es besteht das Risiko, dass Kompetenzträger
(Schlüsselpersonen) das Unternehmen der FIM Finanz 2
GmbH verlassen. In diesem Fall ist u.U. ein qualifiziertes
Investitions- und Risikomanagement nicht mehr
gewährleistet.
In der FIM Unternehmensgruppe bestehen gewisse
personelle Verflechtungen und das Risiko daraus
resultierender Interessenkonflikte. Das Mitglied der
Geschäftsleitung der FIM Finanz 2 GmbH, Herr
Hans-Joachim Fleischer, ist gleichzeitig Gesellschafter
(96,77%) und Prokurist der Muttergesellschaft FIM
Immobilien Holding Alpha GmbH. Herr Fleischer ist
darüber hinaus gemeinsam mit Herrn Tobias Heerwagen
und Herrn Ralf Köhler als Prokurist aller anderen
Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe tätig und
ist Alleingesellschafter einiger Gesellschaften der FIM
Unternehmensgruppe. Herr Jan Lerke ist
Geschäftsführer der FIM Finanz 2 GmbH sowie
Geschäftsführer aller weiteren Gesellschaften der
FIM Unternehmensgruppe.
Die Muttergesellschaft FIM Immobilien Holding Alpha
GmbH ist Alleingesellschafterin vieler Gesellschaften der
FIM Unternehmensgruppe. Herr Hans-Joachim Fleischer, Tobias
Heerwagen und Ralf Köhler sind Prokuristen aller
Unternehmen der FIM Unternehmensgruppe. Aufgrund dieser
Umstände ist es möglich, dass Herr Fleischer,
Herr Jan Lerke, Herr Tobias Heerwagen sowie Herr Ralf
Köhler bei der Abwägung der unterschiedlichen,
ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den
Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn
ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Dies kann
sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der FIM Finanz 2 GmbH auswirken.
Ferner besteht das Risiko eines Ansehens- und
Vertrauensverlustes der FIM Finanz 2 GmbH bei ihren
Geschäftspartnern, welcher die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachteilig
beeinflussen könnte.
7.2.2 Tätigkeiten der Gesellschaften der
FIM Unternehmensgruppe
Die Fähigkeit der darlehensnehmenden
Gesellschaften, ihren Verpflichtungen aus den mit der FIM
Finanz 2 GmbH abgeschlossenen Darlehensverträgen
nachzukommen, hängt vom wirtschaftlichen Erfolg ihrer
Geschäftstätigkeit ab. Diese
Geschäftstätigkeit besteht im Ankauf, der
Optimierung, der Vermietung und ggfs. auch im Verkauf von
Immobilien, insbesondere (Lebensmittel-)
Einzelhandelsimmobilien. Daher unterliegt die FIM Finanz 2
GmbH (mittelbar) den üblichen Risiken von
Geschäften mit Immobilien. Von wesentlicher Bedeutung
ist dabei die Objektauswahl und die wirtschaftliche
Entwicklung dieser Objekte während der Haltedauer.
Insoweit sind insbesondere folgende Risiken zu
erwähnen:
Die Investitionsentscheidungen der Gesellschaften
beruhen im Wesentlichen auf Prognosen. Diese beruhen auf
den gegenwärtigen Einschätzungen, Annahmen,
Marktbeobachtungen und Erwartungen der
Geschäftsführung der Gesellschaften. Hierbei
handelt es sich um subjektive Einschätzungen und nicht
um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen
oder feststehende Tatsachen. Es besteht das Risiko, dass
Prognosen nicht eintreffen. Dadurch kann die Fähigkeit
der Gesellschaften zur Zinszahlung und
Darlehensrückzahlung beeinträchtigt werden.
Es bestehen Risiken von Preisschwankungen bei
Immobilien, die im Ankauf der Objekte zu Mehraufwendungen
und beim Verkauf der Objekte zu Minderreinnahmen
führen und dadurch die Fähigkeit der
Gesellschaften zur Zinszahlung und
Darlehensrückzahlung beeinträchtigen können.
Es bestehen Risiken bei der Auswahl der von den
Gesellschaften angekauften Objekte, die sowohl bei der
Vermietung als auch beim Wiederverkauf zu
Mindererträgen führen und dadurch die
Fähigkeit der Gesellschaften zur Zinszahlung und
Darlehensrückzahlung beeinträchtigen können.
Es bestehen Risiken von Mehraufwendungen und
Mindereinnahmen infolge des baulichen Zustands und der
baulichen Qualität der Objekte, welche die
Fähigkeit der Gesellschaften zur Zinszahlung und
Darlehensrückzahlung beeinträchtigen können.
Es bestehen standortbezogene Risiken etwa in Form
äußerer Beeinträchtigungen durch Lärm
und andere Immissionen, einer Verschlechterung der
Verkehrsanbindung oder der Sozialstruktur sowie auch einer
Verschärfung der Wettbewerbssituation am jeweiligen
Objektstandort, die sowohl bei der Vermietung als auch beim
Wiederverkauf der Objekte zu Mindererträgen
führen und dadurch die Fähigkeit der
Gesellschaften zur Zinszahlung und
Darlehensrückzahlung beeinträchtigen können.
Da die Gesellschaften ihre Objekte auch mithilfe von
Bankdarlehen finanzieren, bestehen Finanzierungsrisiken
etwa in Form steigender Zinsen und Entgelte, die zu
Mehraufwendungen führen und somit die Fähigkeit
der Gesellschaften zur Zinszahlung und
Darlehensrückzahlung beeinträchtigen können.
Im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme durch
Gesellschaften besteht das weitere Risiko, dass diese ihre
Zahlungspflichten gegenüber den finanzierenden Banken
nicht wie geschuldet erfüllen. Die zugrundeliegenden
Darlehensverträge können dann vorzeitig
gekündigt werden. Ausstehende Zins- und Tilgungsraten
werden dann u.U. vorzeitig fällig gestellt. In der
Folge könnten die Gesellschaften in akute
Zahlungsschwierigkeiten geraten. Hierdurch könnte die
Fähigkeit der Gesellschaften zur Zinszahlung und
Darlehensrückzahlung beeinträchtigt werden.
Die Gesellschaften unterliegen ferner dem allgemeinen
Vertragserfüllungsrisiko. Dieses besteht darin, dass
Vertragspartner der Gesellschaften ihre vertraglichen
Pflichten nicht oder nicht wie geschuldet erfüllen
oder Verträge vor ihrer vollständigen
Erfüllung beendet werden (etwa durch Anfechtung,
Rücktritt, Kündigung). Infolge dessen kann es
auch zu Rechtsstreitigkeiten kommen, die für die
Gesellschaften mit zusätzlichen Kosten verbunden sein
können. Ferner können Vertragspartner der
Gesellschaften insolvent werden.
Darüber hinaus ist es möglich, dass
Gesellschaften Mängel oder von Vertragspartnern
verursachte Schäden selbst beseitigen oder mit Dritten
Deckungsgeschäfte abschließen müssen. Die
vorgenannten Risiken können zu Mehraufwendungen und
Mindereinnahmen führen. Hierdurch kann die
Fähigkeit der Gesellschaften zur Zinszahlung und
Darlehensrückzahlung beeinträchtigt werden.
7.2.3 Steuerliche und rechtliche Risiken
Sowohl die FIM Finanz 2 GmbH als auch alle
Gesellschaften als Darlehensnehmer und
Investitionsträger unterliegen den allgemeinen
steuerlichen und rechtlichen Risiken. Zukünftige
Änderungen der Steuergesetzgebung und Änderungen
bei der Auslegung dieser Gesetzgebung durch
Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit können zu
einer höheren steuerlichen Belastung der FIM Finanz 2
GmbH und der Gesellschaften führen und deren
Jahresergebnisse beeinträchtigen.
Gesetzgeberische Maßnahmen auf Bundes-, Landes-
und Kommunalebene können die
Geschäftstätigkeit der FIM Finanz 2 GmbH sowie
der Gesellschaften beeinträchtigen sowie mit
Mehraufwendungen und Mindererträgen verbunden sein.
Hieraus können sich nachteilige Folgen für die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser
Gesellschaften ergeben.
Insbesondere besteht das Risiko, dass die Vertrags-
oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich
die Tätigkeit der FIM Finanz 2 GmbH so verändert,
dass sie ein Investmentvermögen im Sinne des
Kapitalanlagesetzbuchs darstellt, so dass die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnahmen nach
§ 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und
insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte der
FIM Finanz 2 GmbH anordnen kann.
7.3 Einschätzung des Gesamtrisikos
Aufgrund der weiterhin starken mieter- und
käuferseitigen Nachfrage nach Immobilien und des
fortdauernden Wachstums der
Lebensmitteleinzelhandelsbranche bestanden im
Berichtszeitraum keine konkreten Risiken für den
Bestand und die Zahlungsfähigkeit der FIM Finanz 2
GmbH.
8. Chancen der künftigen Entwicklung
Aus Sicht der FIM Finanz 2 GmbH werden die
wesentlichen Einflussfaktoren in Zukunft weitestgehend
konstant bleiben. Hierzu zählen insbesondere der
Markt, auf dem die FIM Finanz 2 GmbH und die Unternehmen
der FIM Unternehmensgruppe tätig sind, die
Standortaussichten sowie das gesetzliche und
steuerrechtliche Umfeld. Bei den Kaufpreisfaktoren ist eine
kurzfristige seitliche Tendenz bzw. ein leicht ansteigendes
Niveau, verbunden mit niedrigeren Zinsen zu erwarten. Auf
dieser Grundlage beruhen die wirtschaftlichen Planungen der
FIM Finanz 2 GmbH und der Unternehmen der FIM
Unternehmensgruppe für das auf den Berichtszeitraum
folgende Geschäftsjahr.
9. Prognosebericht
Die folgenden Annahmen über die voraussichtliche
wirtschaftliche Entwicklung der FIM Finanz 2 GmbH beruhen
auf Prognosen. Prognosen sind Aussagen über
zukünftige Ereignisse, besonders zukünftige Werte
ökonomischer Variablen, beruhend auf Beobachtungen aus
der Vergangenheit und auf theoretisch fundierten objektiven
Verfahren. Prognosen richten sich vor allem auf Variablen,
die nicht oder kaum durch denjenigen gestaltbar sind, der
die Prognose stellt.
Grundlage jeder Prognose ist eine allgemeine
Stabilitätshypothese, die besagt, dass gewisse
Grundstrukturen in der Vergangenheit und Zukunft
unverändert wirken. Grundsätzlich bergen
Prognosen das Risiko, dass die vorausgesagten Entwicklungen
weder in ihrer Tendenz noch ihrem Ausmaß
tatsächlich eintreten.
Die FIM Unternehmensgruppe wird auch im
Geschäftsjahr 2024 versuchen, den Immobilienbestand
kontinuierlich zu erweitern. Dabei wird sie auch weiterhin
Wert auf eine möglichst hohe baulich-technische,
standort- und wettbewerbsbezogene Qualität der
anzukaufenden Immobilien sowie auf eine möglichst gute
Bonität der Mieter legen.
Nach den Planungen werden der FIM Finanz 2 GmbH im
Geschäftsjahr 2024 rund 5.000.000,00 aus
Vermögensanlagen zufließen. Im selben
Geschäftsjahr plant die Gesellschaft eine weitere
Vergabe von Darlehen in gleicher Höhe an
Gesellschaften der FIM Unternehmensgruppe. Sie geht von
einer Verzinsung der vergebenen Darlehen in Höhe von
7% p.a. aus. Nach Abzug der Betriebsausgaben rechnet die
Gesellschaft für 2024 mit einem positiven
Nachsteuerergebnis von etwa 25.000,00 €.
10. Vergütungsbericht nach § 24
VermAnlG
Die FIM Finanz 2 GmbH hat im Berichtszeitraum Ihre
Geschäftstätigkeit entfaltet. Daher
· beträgt die Gesamtsumme der im
abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gezahlten
Vergütungen 530.029,96 €; · betragen
die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gezahlten
festen Vergütungen 0,00 €; · betragen
die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gezahlten
variablen Vergütungen 530.029,96 €;
· betragen die im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2023 gezahlten besonderen
Gewinnbeteiligungen 0,00 €; · beträgt
die Zahl der von solchen Zahlungen Begünstigten im
abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 Null;
· betragen die im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2023 an Führungskräfte
gezahlten Vergütungen 0,00 €;
· betragen die im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2023 an Mitarbeiter, deren berufliche
Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der FIM
Finanz 2 GmbH auswirkt, gezahlten Vergütungen 0,00
€.
11. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass
gemäß den anzuwendenden
Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der
Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so
dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird,
sowie Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung
der Gesellschaft beschrieben sind.
Bamberg, den 06. Juni 2024 Geschäftsführer:
Jan Lerke
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
31.044.170,31 |
28.969.026,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.038.141,67 |
28.965.712,86 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
200.000,00 |
360.000,00 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
24.075.027,75 |
22.282.154,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
24.075.027,75 |
22.282.154,06 |
| 3.
sonstige Vermögensgegenstände |
6.763.113,92 |
6.323.558,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.028,64 |
3.313,36 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
511.761,10 |
654.473,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.555.931,41 |
29.623.499,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.092.191,97 |
1.064.981,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
64.981,76 |
64.827,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
27.210,21 |
154,38 |
| B.
Rückstellungen |
129.014,82 |
113.850,00 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
85.247,37 |
88.482,55 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
43.767,45 |
25.367,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.211.000,60 |
28.280.177,10 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 |
5.176,50 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
30.211.000,60 |
28.275.000,60 |
| davon
aus Steuern |
0,00 |
0,00 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
0,00 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
123.724,02 |
164.490,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.555.931,41 |
29.623.499,78 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
250.000,00 |
385.000,00 |
| 2.
sonstige betriebliche Erträge |
88.504,40 |
110.535,18 |
| 3.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
564.960,57 |
783.785,05 |
| 4.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
1.967.007,28 |
2.048.603,69 |
| davon
aus verbundenen Unternehmen |
1.524.573,69 |
246.099,71 |
| 5.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
1.632.657,78 |
1.688.547,68 |
| 6.
Steuern vom Einkommen und Ertrag |
80.683,12 |
71.651,76 |
| 7.
Ergebnis nach Steuern |
27.210,21 |
154,38 |
| Jahresüberschuss |
27.210,21 |
154,38 |
Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die FIM Finanz 2 GmbH hat ihren Sitz in Bamberg. Sie
ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bamberg unter HRB
8815 eingetragen.
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen
und Erträge enthalten; die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die
Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend aufgegliedert.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251
HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Im Einzelnen waren dies nachfolgende Grundsätze und
Methoden:
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
· Die Gesellschaft besitzt kein
Anlagevermögen.
· Die Forderungen gegen verbundene
Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenstände
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen wurden nicht
vorgenommen.
· Das Guthaben bei Kreditinstituten
wurde zum Nennwert angesetzt.
· Das Eigenkapital wurde zum
Nennbetrag passiviert.
· Die sonstigen Rückstellungen
erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
· Verbindlichkeiten wurden mit
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
· Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende
Angaben zu beachten:
Umsatzsteuerlich besteht ein
Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als
Organtochter und der FIM Immobilien Holding Alpha GmbH als
Organträger (Umsatzsteuerschuldner).
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Forderungen
Am Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2023 bestehen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen i. H. v. T€
24.075, sowie sonstige Vermögensgegenstände i. H.
v. T€ 6.763 die jeweils eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr haben.
Die Forderung aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von T€ 200, bestehen ebenfalls gegen
verbundene Unternehmen und haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang
mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel
zusammengefasst dargestellt (in Klammern
Vorjahreswerte):
|
Stand 31.12.2023
EUR
|
Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
|
Restlaufzeit zw. 1 und
5 Jahren
EUR
|
Restlaufzeit mehr als 5
Jahre
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,00 (5.176,50)
|
0,00 (5.176,50)
|
0,00 (0,00)
|
0,00 (0,00)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
30.211.000,60
(28.275.000,60)
|
3.166.000,60
(2.207.000,60)
|
27.045.000,00
(26.068.000,00)
|
0,00 (0,00)
|
Summe:
|
30.211.000,60
(28.280.177,10)
|
3.166.000,60
(2.212.177,10)
|
27.045.000,00
(26.068.000,00)
|
0,00
(0,00)
|
5. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
Periodenfremde Erträge/Aufwendungen sind keine
enthalten.
6. SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Gemäß den Angaben der
Geschäftsführung bestanden am Abschlussstichtag
keine weiteren Haftungsverhältnisse und
Verpflichtungen, als aus der Bilanz bzw. dem Anhang
ersichtlich sind.
Es bestehen keine Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen.
Geschäftsführer
Familienname
|
Vorname
|
Funktion
|
Vertretungsbefugnis
|
Lerke
|
Jan
|
Geschäftsführer
|
Einzelvertretung
|
Es bestanden am Bilanzstichtag keine Forderungen aus
Vorschüssen und Krediten gegenüber
Organmitgliedern.
Der Geschäftsführer erhielt im
Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge.
Arbeitnehmer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren keine Arbeitnehmer beschäftigt (ohne
Organmitglieder).
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis
Gewinnvortrag
|
EUR 64.981,76
|
Jahresüberschuss
|
EUR 27.210,21
|
Bilanzgewinn
|
EUR 92.191,97
|
wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue
Rechnung
|
EUR 92.191,97
|
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
7. UNTERSCHRIFT DER GESCHÄFTSFÜHRER
Bamberg, den 06. Juni 2024 Geschäftsführer:
Jan Lerke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
"An die FIM Finanz 2 GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der FIM Finanz 2 GmbH -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der sie
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
sowie des Vermögensanlagengesetzes - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FIM
Finanz 2 GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 und · vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Auf die Erstellung einer Kapitalflussrechnung als
Teil des Jahresabschlusses nach § 24 Abs. 1 Satz 1
wurde verzichtet, da die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB einzustufen ist.
Bei den Vermögensanlagen handelt es sich um
Nachrangdarlehen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4
VermAnlG, denen Darlehensverträge zu Grunde liegen.
Gemäß § 25 Abs. 2 VermAnlG stellen wir
fest, dass der Emittent der Vermögensanlagen keinen
den Vermögensanlagen zu Grunde liegenden
Gesellschaftsvertrag und kein Treuhandverhältnis zu
beachten hat.
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m.
§ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären
wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und
des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25
VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung sowie unter ergänzender
Beachtung der International Standards on Auditing (ISA)
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie
unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet
werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf
der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Gesellschaft.
· führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere
die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Plauen, den 20. Juni 2024
HKMS Treuhand GmbH Plauen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Michael
Köbrich
Wirtschaftsprüfer"
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