BM PROJEKT eGbR
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Mattusch seit 3.8.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mattusch Automobile GmbHKaiserslauternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Mattusch Automobile GmbH (im Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt), hat ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen unter Zugrundlegung einer Nutzungsdauer vermindert. Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die vorausichtliche Nutzungsdauer (§§ 253 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. 255 Abs. 1 HGB). Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Für abnutzbare bewegliche Vermögengegenstände des Anlagevermögens erfolgt die Abschreibung im Jahr der Anschaffung mit der Vorgabe eines monatsgenauen Abschreibungsbeginns. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden mit einem Einzelanschaffungspreis von EUR 800,00 netto im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Die Vorräte wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Ergibt sich am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert, so ist dieser angesetzt worden. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungskosten den Wert, der dem Vermögensgegenstand am Abschlussstichtag beizulegen ist, so wurde auf diesen Wert abgeschrieben. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie wurden zum Nominalwert angesetzt und haben alle eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die den Rechnungsabgrenzungsposten zu Grunde liegenden Aufwendungen sind zeitanteilig abgegrenzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. C. Angaben zur Bilanz Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 100.000,00. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i. H. v. EUR 2.122.256,00 (i. Vj. EUR 2.361.128,00) haben eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre. Die übrigen Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten entfallen EUR 8.077,36 (i. Vj. EUR 6.925,22) auf Steuern. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB erstellt. E. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 11. 2. Unterschrift der gesetzlichen Vertretung
Kaiserslautern, 30.06.2024 Markus Mattusch sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt. |
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