PROKOM Installation Services GmbHLiquidiert

Im Moorbusche 31, 38162 Cremlingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Braunschweig HRB 9652
Eingetragen
23.9.2005
Branche
Erbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieLeitungsgebundene Telekommunikation
Gegenstand
Installationsleistungen im Kommunikationsbereich sowie andere artverwandte Tätigkeiten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

PROKOM Installation Services GmbH

Cremlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012

Bilanz

Aktiva

30.6.2012
EUR
30.6.2011
EUR
A. Anlagevermögen 508.673,50 551.307,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 508.672,50 551.306,50
B. Umlaufvermögen 1.252.047,58 1.811.945,46
I. Vorräte 933.791,34 1.169.412,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 317.741,20 642.462,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 515,04 70,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.080,00 21.004,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 90.214,20 35.295,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.865.015,28 2.419.552,22

Passiva

30.6.2012
EUR
30.6.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 60.295,26 142.153,38
III. Jahresfehlbetrag 54.918,94 -81.858,12
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 90.214,20 35.295,26
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 209,00 306,00
C. Rückstellungen 69.920,00 86.480,00
D. Verbindlichkeiten 1.794.886,28 2.332.766,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.865.015,28 2.419.552,22

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2012 der PROKOM Installation Services GmbH, Cremlingen wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB.
 
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Im Ein­zelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2012 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten ange­setzt und sofern sie der "Abnutzung" unterlagen, um planmäßi­ge Abschrei­bun­gen ver­mindert. Die Abschreibungen wurden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstel­lungs­ko­sten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Ab­schreibungen ver­min­dert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungs­dauer der Ver­mögensgegenstände vorge­nommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde der Sonderposten mit Rücklageanteil unter Anwendung der bisher geltenden Vorschriften entsprechend des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht verändert.

III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
 
1 . Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
 
2 . Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind folgende Posten aufgeführt:
 

 
Bearbeitungsgebühren
 
EUR
5.869,00
 
Kfz-Steuern
 
EUR
5.065,00
 
Betriebsversicherungsbeiträge
 
EUR
1.525,00
 
Kfz-Versicherungsbeiträge
 
EUR
1.426,00
 
Beiträge
 
EUR
195,00
 
 
 
EUR
14.080,00

 
3 . Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen " Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von EUR 90.214,20 (EUR 35.295,26) aus.
 
4 . Sonderposten mit Rücklageanteil

Nach folgenden Vorschriften wurden Sonderposten mit Rücklageanteil gebil­det:

Sonderposten mit Rücklageanteil für Sonderabschreibungen gemäß § 7g Abs. 1 EStG a. F.
 

 
Sonderposten Vorjahr
 
EUR
306,00
 
Auflösung Sonderabschreibungen Vorjahre
EUR
-97,00
 
Sonderposten Geschäftsjahr
 
EUR
209,00


Nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde der Sonderposten mit Rücklageanteil unter Anwendung der bisher geltenden Vorschriften entsprechend des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten.

IV. Sonstige Pflichtangaben

1.  Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB)

Forderungen gegen verbundene Unternehmen
 

 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
EUR
239.495,39


Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
 

 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
EUR
8.000,00
 
Verbindlichkeiten aus Darlehen
 
EUR
490.775,18
 
 
 
EUR
498.775,18


2. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB)

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum 30.06.2012 EUR 0,00.

3.  Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Herrn Ulf Schmidt, Cremlingen

4. Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
 

 
Jahresfehlbetrag 2011/2012
 
EUR
-54.918,94
 
Verlustvortrag aus Vorjahren
 
EUR
-60.295,26
 
Bilanzverlust
 
EUR
-115.214,20


Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.

Cremlingen, 30. Mai 2013

gez.: Ulf Schmidt, Geschäftsführer  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2013 festgestellt.

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