Reiseservice Henser GmbH
Halle
(Westf.)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.242,00 |
99.991,78 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
72.235,00 |
91.433,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
8.551,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.354.277,63 |
667.732,13 |
| I.
Vorräte |
308.218,27 |
404.461,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
183.832,62 |
155.934,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.505,24 |
1.423,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
862.226,74 |
107.335,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.894,81 |
12.880,19 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
6.119,98 |
20.416,13 |
| Aktiva |
1.441.534,42 |
801.020,23 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
442.727,51 |
148.628,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
eingefordertes Kapital |
|
25.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
123.628,60 |
188.403,75 |
| IV.
Jahresüberschuss |
294.098,91 |
-64.775,15 |
| B.
Rückstellungen |
156.358,01 |
40.075,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
842.448,90 |
612.316,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
838.770,13 |
601.569,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.678,77 |
10.747,21 |
| Passiva |
1.441.534,42 |
801.020,23 |
Anhang
Reiseservice Henser GmbH
Friesenweg 3, 33790 Halle (Westfalen)
Anhang für das Geschäftsjahr 2021
I.
Allgemeine Angaben
Die Reiseservice Henser GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft mit Sitz in Versmold i. S. d.
§ 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft ist im
Handelstregister beim Amtsgericht Gütersloh unter HRB
5466 eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2021 der Reiseservice Henser GmbH, Halle (Westfalen), wird
nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB aufgestellt.
Die Bilanz per 31. Dezember 2021 und die Gewinn- und
Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis
31. Dezember 2021 wurden nach den Gliederungsschemata
für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Für
die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema
des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 HGB
angewandt.
Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des
Anhangs gemäß 288 Satz 1 HGB wird teilweise
Gebrauch gemacht.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibung
bewertet. Unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt die
Abschreibung nach der linearen Abschreibungsmethode auf
Basis der steuerlichen Abschreibungstabellen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG werden
im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.
Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse und Waren
erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Das
Niederstwertprinzip und der Grundsatz der verlustfreien
Bewertung werden beachtet.
Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden
mit dem Nennwert bilanziert.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigen Ausgaben, soweit sie Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Pensionsrückstellungen werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt und bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Sie werden pauschal mit einem der Restlaufzeit von 15
Jahren entsprechenden durchschnittlichen Zinssatz aus den
vergangenen 10 Jahre der Bundesbank abgezinst.
Die Steuerrückstellungen werden
entsprechend dem Ergebnis gebildet.
Für alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten werden sonstige
Rückstellungen in dem Umfang gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines
Jahres fällig. Forderungen gegenüber den
Gesellschafter Geschäftsführern belaufen sich im
Geschäftsjahr auf EUR 2.287,87 (Vorjahr EUR 690,43).
Die
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Es wurden folgende
Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:
| • |
Durchschnittlicher Marktzinsvon
1,87%für eine Laufzeit von
|
10 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank
bekanntgemacht wurde,
| • |
Gehaltsdynamik von 0,00 %
|
| • |
Rententrend von 1,6 % (nur
Susanne Henser)
|
| • |
Keine Fluktuation
|
| • |
Sterbetafeln nach Heubeck
"Richttafeln 2018 G".
|
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB beträgt EUR 19.142,00 (Vorjahr EUR
23.165,00).
Es wurde ein Guthaben in Höhe von TEUR 224 auf
einem verpfändeten Konto gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den
Pensionsverpflichtung in Höhe von insgesamt
TEUR 218 (Erfüllungsbetrag) verrechnet.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR
631.031,90 (Vorjahr: EUR 598.447,71.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr beträgt EUR
61.417,00 (Vorjahr: EUR 13.868,67.
Durch Pfandrechte gesichtert ist ein Betrag in
Höhe von EUR 314.614,90 (Vorjahr EUR 52.474,26).
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert
worden.
Die sozialen Abgaben enthalten Aufwendungen
für
Altersversorgung und Unterstützung von EUR
41.094,95 (Vorjahr: EUR 36.633).
V.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 7 (Vorjahr 7).
VI.
Angaben zu den Gesellschaftsorganen
Die Geschäftsführung im Geschäftsjahr
2021 erfolgte durch Susanne und Dirk Henser sowie durch
Jonas Zucchini.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
VII.
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Die Corona-Überbrückungshilfe II für
den Zeitraum September bis Dezember 2020 lt. Bescheid vom
17.02.2021 wurde am 23.02.2021 ausgezahlt. Die
Corona-Überbrückungshilfe III für den
Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 lt. Bescheid vom
23.04.2021 wurde zusätzlich für die Monate
November und Dezember 2021 gewährt und am 27.04.2021
ausgezahlt.
Die Corona-Überbrückungshilfe IIIplus wurde
im April 2022 beantragt, die Schlussabrechnungen zu den
Corona-Überbrückungshilfen II, III und IIIplus
wurden im Mai 2022 abgerechnet.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dirk Henser
gez. Susanne Henser
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2022 festgestellt.
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