Spielhallen und Betrieb von Glücksspielautomaten
VGS Betriebsgesellschaft mbHLiquidiert
88630 Pfullendorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NOVOMATIC AGGumpoldskirchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Konzern-Eigenkapitalentwicklung für das Geschäftsjahr 2020
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS zum 31. Dezember 2020(1) Angaben zum Unternehmen Der NOVOMATIC-Konzern besteht aus der NOVOMATIC AG und deren Tochterunternehmen. Die NOVOMATIC AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht und hat ihren Sitz in Gumpoldskirchen, Österreich. Die Anschrift lautet NOVOMATIC AG, Wiener Strasse 158, 2352 Gumpoldskirchen. Die Gesellschaft ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt unter der Firmenbuchnummer FN 69548 b eingetragen. NOVOMATIC ist ein global agierender, integrierter Glücksspieltechnologie- und Unterhaltungskonzern mit über 40 Jahren Erfahrung als Produzent von innovativem Hightech Gaming Equipment. Der Konzern entwickelt, produziert und vertreibt Glücksspielprodukte, Lotterietechnologielösungen und vernetzte Systemlösungen für nationale und internationale Glücksspiel- und Wettmärkte. NOVOMATIC betreibt zudem rund 1.900 eigene Spielstätten, welche Spielbanken, Spielhallen, Sportwetten-Outlets und Bingobetriebe umfassen. Neben der Entwicklung von terrestrischem Gaming Equipment hat sich der NOVOMATIC-Konzern als Content Provider von Spielen für lizenzierte Online- und Offlineanbieter sowie als Betreiber von Online-Spielplattformen etabliert. Der NOVOMATIC-Konzern ist sich seiner hohen sozialen Verantwortung bewusst und entfaltet seine geschäftlichen Aktivitäten ausschließlich in Märkten, die über klar definierte rechtliche Rahmenbedingungen verfügen. (2) Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Die zusätzlichen Angaben des §245a Abs. 1 UGB wurden erfüllt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss 2020 einbezogenen vollkonsolidierten in- und ausländischen Gesellschaften wurden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Ein Teilkonzern mit einem abweichenden regulären Bilanzstichtag hat folglich einen Zwischenabschluss zum Stichtag des Konzernabschlusses für Zwecke der Konsolidierung erstellt. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden zum Zweck der Übersichtlichkeit in Millionen Euro (Mio. EUR) ausgewiesen. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen. (3) Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss beinhaltet die NOVOMATIC AG und die von ihr beherrschten Unternehmen. Die Beherrschung ist dann gegeben, wenn die NOVOMATIC AG entweder direkt oder indirekt Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Unternehmen, auf die keine Beherrschung, jedoch ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, sind nach der Equity Methode bilanziert. Verbundene Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, werden nicht in den Vollkonsolidierungskreis miteinbezogen, sondern unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der Konsolidierungskreis hat sich wie folgt entwickelt:
Eine Übersicht über vollkonsolidierte Tochterunternehmen, at-equity konsolidierte Unternehmen sowie nicht konsolidierte verbundene Unternehmen befindet sich unter den sonstigen Angaben. Im Jahr 2020 wurden folgende Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen:
Informationen zu den im Jahr 2020 veräußerten Tochtergesellschaften finden sich unter Erläuterung (6). (4) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erstmalig anzuwendende Standards und Interpretationen im Geschäftsjahr 2020 Die nachfolgenden neuen bzw. überarbeiteten Standards und Interpretationen wurden von der EU in europäisches Recht übernommen und waren erstmals im Geschäftsjahr 2020 anzuwenden: Standard bzw. Interpretation
Die in Kraft getretenen Änderungen hatten keine nennenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Mit der angeführten Änderung zu IFRS 16 haben Leasingnehmer über ein Wahlrecht die Möglichkeit, Mietkonzessionen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nicht als Leasingmodifikation im Sinne des IFRS 16 zu behandeln, sondern die Auswirkungen der Mietkonzessionen in den Perioden erfolgswirksam zu realisieren, in denen sie gewährt werden. Die Änderung hat keine Auswirkungen für NOVOMATIC, da NOVOMATIC das dort enthaltene Wahlrecht hinsichtlich der Behandlung von Mietkonzessionen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nicht anwendet und derartige Mietkonzessionen als Leasingmodifikationen behandelt. Bereits veröffentlichte Standards und Interpretationen, welche erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind Zum Zeitpunkt der Freigabe dieses Abschlusses zur Veröffentlichung waren die folgenden für den NOVOMATIC-Konzern relevanten Standards und Interpretationen bereits veröffentlicht, jedoch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden auch nicht vorzeitig angewendet:
Im NOVOMATIC-Konzern sind die Einführung und die Umsetzung der vorgenannten Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung unter Inanspruchnahme von möglichen Erleichterungsbestimmungen vorgesehen. Diese neuen oder geänderten Standards haben voraussichtlich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern. Konsolidierungsmethoden Die Erstkonsolidierung für akquirierte Unternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der sich aus der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte und der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens ergibt. Die bedingte Gegenleistung wird als Teil der übertragenen Gegenleistung behandelt und mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle eines sukzessiven Unternehmenszusammenschlusses wird der zuvor vom Konzern an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn bzw. Verlust in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Anschaffungsnebenkosten werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten, sofern hiervon keine Ausnahmen vorgesehen sind. Gemäß IFRS 3 werden für alle Unternehmenserwerbe die aktiven Unterschiedsbeträge als Firmenwert aktiviert. Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens erfolgswirksam erfasst. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter werden bei Zugang zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens bzw. zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In der Folgebewertung wird das Gesamtergebnis des Tochterunternehmens anteilig den nicht beherrschenden Gesellschaftern zugeordnet, und zwar selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen. Der Ausweis erfolgt innerhalb des Eigenkapitals getrennt von dem den Aktionären der NOVOMATIC AG zurechenbaren Anteil am Eigenkapital. Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden entsprechend ab dem effektiven Erwerbszeitpunkt oder bis zum effektiven Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen. Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die Ergebnisse sowie Vermögenswerte und Schulden von assoziierten Unternehmen werden in den Konzernabschluss unter Anwendung der Equity-Methode einbezogen. Anteile an assoziierten Unternehmen werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten ausgewiesen, die um die Veränderung des Anteils des Konzerns am Reinvermögen nach dem Erwerbszeitpunkt sowie um den Verlust durch Wertminderungen angepasst werden. Verluste, die den Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen übersteigen, werden nicht erfasst. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Fremdwährungsumrechnung Fremdwährungstransaktionen werden in der funktionalen Währung, durch Anwendung des Wechselkurses zwischen funktionaler Währung und Fremdwährung zum Zeitpunkt der Transaktion, dargestellt. Wechselkursdifferenzen aus der Bezahlung von monetären Posten zu Umrechnungskursen, welche von den ursprünglich erfassten abweichen, werden sofort erfolgswirksam erfasst. Ausländische vollkonsolidierte Tochtergesellschaften werden als selbstständige Unternehmen angesehen, da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sind. Ihre funktionalen Währungen sind in der Regel die jeweiligen Landeswährungen. Abgesehen von den Eigenkapitalposten werden zur Umrechnung in die Berichtswährung alle Bilanzposten mit dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2020 umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der ausländischen konsolidierten Unternehmen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Differenzen aus der Währungsumrechnung werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen in den Gewinn oder Verlust umgebucht. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten wichtigen Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:
Immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder Vertragsdauer linear abgeschrieben. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden bei Erfüllung der Ansatzkriterien mit den Herstellungskosten aktiviert und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Markenrechte und Lizenzen können eine unbestimmte Nutzungsdauer aufweisen. Die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich und bei Vorliegen von Indikatoren für Wertminderungen unterjährig ein Impairment-Test durchgeführt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt. Der erzielbare Betrag ist der höhere aus dem beizulegenden Zeitwert und Nutzungswert. Wertminderungen werden im Jahr des eintretenden wertmindernden Ereignisses erfasst. Bei Entfall der Gründe für die Wertminderungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Ein aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierender positiver Unterschiedsbetrag wird als Firmenwert aktiviert und zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gemäß den identifizierten Geschäftssegmenten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss Nutzen ziehen. Die Wertansätze der Firmenwerte werden jährlich zum 30. September (ausgenommen: Ainsworth Game Technology Ltd., Australien, zum 31. Dezember) sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Impairment-Test unterzogen. Der Buchwert des Firmenwertes wird mit dem erzielbaren Betrag für die zugeordnete zahlungsmittelgenerierende Einheit verglichen. Eine Wertminderung wird sofort aufwandswirksam erfasst. Ein für den Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Die geschätzten Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte betragen:
Nutzungsrechte und Leasingverhältnisse Im NOVOMATIC-Konzern wird zu Vertragsbeginn beurteilt, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet bzw. beinhaltet. Handelt es sich um ein Leasingverhältnis, wird zum Nutzungsbeginn ein Nutzungsrecht aktiviert sowie eine Leasingverbindlichkeit passiviert. Die Höhe des Nutzungsrechts entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst u.a. um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Vorauszahlungen, Leasinganreize oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit vereinbarten Leasingzahlungen, erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend sicher ist) sowie etwaigen Zahlungen anlässlich einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern die vorzeitige Beendigung hinreichend sicher ist). Die vereinbarten Leasingzahlungen enthalten alle fixen und quasi-fixen Zahlungen sowie variable Zahlungen, die an einen Index oder eine Rate gekoppelt sind. Die Abzinsung erfolgt mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz, sofern dieser ohne Weiteres bestimmbar ist. Andernfalls wird für die Abzinsung der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Im Rahmen der Folgebewertung werden Nutzungsrechte über die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. Vertragslaufzeit planmäßig abgeschrieben und gegebenenfalls um Wertminderungen angepasst. Bezüglich eines Impairment-Tests bei Vorliegen von Indikatoren wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Die Leasingverbindlichkeit wird im Rahmen der Folgebewertung nach der Effektivzinsmethode bewertet und fortgeschrieben. Bei Vertragsänderungen sowie einer Neueinschätzung bestimmter bewertungsrelevanter Parameter (wie z.B. der Vertragslaufzeit oder der Leasingzahlungen) kommt es grundsätzlich zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und in der Regel zu einer erfolgsneutralen Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts. Sachanlagen Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Die Sachanlagen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer ab dem Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft abgeschrieben. Bezüglich eines Wertminderungstests bei Vorliegen von Indikatoren wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Die geschätzten Nutzungsdauern für Sachanlagen betragen:
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen Grundstücke und Gebäude, die nicht im laufenden Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Gebäude werden über eine Nutzungsdauer von 25 bis 50 Jahren linear abgeschrieben. Vorräte Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Fertige und unfertige Erzeugnisse beinhalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Bei zu geringer Umschlagshäufigkeit bzw. absehbarer Nichtverwertbarkeit von Vorräten werden gegebenenfalls Abwertungen vorgenommen. Die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte stehen im Zusammenhang mit Vorauszahlungen für Warenlieferungen. Sonstige Vermögenswerte Edelmetalle (Gold) werden ergebniswirksam zum jeweiligen Marktwert bewertet. Aufgrund der hohen Liquidität und der Volatilität ist die Bewertung mit dem jeweiligen Marktwert marktüblich und wird als am besten passende Bewertungsmethode erachtet. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zu dem niedrigeren Betrag ihres ursprünglichen Buchwertes und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Für den Fall, dass sich der Konzern einer Veräußerung verpflichtet hat, die mit einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen einhergeht, werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Nur wenn der Konzern Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird, ist dieses in der Bilanz anzusetzen. Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert bzw. Verbindlichkeit wie folgt eingestuft:
Finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn er im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich in Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Dies trifft allen voran bei Forderungen, Darlehen und Bankguthaben zu. Finanzieller Vermögenswert erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Wenn hingegen der finanzielle Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, dann erfolgt die Bewertung erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVTOCI). Finanzieller Vermögenswert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Für Derivate, Eigenkapitalinstrumente (ausgenommen bei Ausübung der FVTOCI-Option) und Investmentfondsanteile erfolgt die Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzielle Verbindlichkeiten, welche insbesondere Anleihen, Bankverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten umfassen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Langfristige Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst und der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfolgswirksam erfasst. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet und daraus resultierende Zu- und Abschreibungen im Gewinn oder Verlust erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" eingestuft, wenn es sich um ein Derivat bzw. um bedingte Gegenleistungen aus Unternehmenserwerben handelt. Der Konzern verwendet Derivate, um sich gegen Zins- bzw. Währungsrisiken im operativen Geschäftsbetrieb abzusichern. Diese Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert auf Basis allgemein anerkannter finanzmathematischer Modelle ermittelt. Derivate werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Für die erstmalige Bilanzierung der bedingten Gegenleistungen aus Unternehmenszusammenschlüssen werden alle verfügbaren Informationen über die Umstände zum Erwerbszeitpunkt herangezogen. Die Folgebewertung erfolgt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgen nach dem Expected-Credit-Loss-Modell. Die erwarteten Kreditverluste (ECL) werden definiert als die Differenz zwischen allen vertraglichen Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und sämtlichen Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt. Die erwarteten Kreditverluste werden in mehreren Stufen erfasst. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zum Bilanzstichtag ein niedriges Kreditrisiko aufweisen und finanziellen Vermögenswerten, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird die Wertberichtigung auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (Stufe 1) bemessen. Der 12-Monats-Kreditverlust ist der Kreditverlust, der aus Ausfallereignissen resultiert, der innerhalb der nächsten zwölf Monate möglich ist. Von einem niedrigen Kreditrisiko wird ausgegangen, wenn ein externes Rating im Investment-Grade-Bereich vorliegt bzw. ein internes Rating einem externen Rating in diesem Bereich entspricht. Bei einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit dem Erstansatz ist eine Wertberichtigung in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts erforderlich (Stufe 2). Von einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos wird ausgegangen, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist. Methodisch erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste bei Darlehen, Bankguthaben und sonstigen Fremdkapitalinstrumenten mittels von der Ratingkategorie abhängigen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Für die betroffenen Positionen sind jedoch die so ermittelten erwarteten Kreditverluste betraglich von untergeordneter Bedeutung. Darüber hinaus wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob bei einem finanziellen Vermögenswert ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt (Stufe 3). Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten bzw. Kreditnehmers vorliegen bzw. sobald der finanzielle Vermögenswert 90 Tage überfällig ist. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aktive Vertragsposten aus Kundenverträgen kommt das vereinfachte Wertminderungsmodell zur Anwendung, indem erwartete Verluste während der Gesamtlaufzeit berücksichtigt werden. Bei diesen Forderungen und Vermögenswerten wird anhand einer Wertberichtigungstabelle eine Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Zusätzlich werden zukunftsgerichtete Informationen evaluiert und falls notwendig die verwendeten Ausfallsraten angepasst. Ansatz und Ausbuchung Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden dann in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern Vertragspartner im Hinblick auf die vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Ansatz und Ausbuchung erfolgen zum Handelstag. Ein finanzieller Vermögenswert wird im Konzern nur dann ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Chancen und Risiken auf einen Dritten übertragen werden. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird dann ausgebucht, wenn die entsprechende Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen erfolgt gemäß IAS 19 nach dem laufenden Einmalprämienverfahren (Projected-Unit-Credit-Method). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter verteilt. Künftig zu erwartende Gehaltssteigerungen werden berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen im sonstigen Ergebnis erfasst bzw. bei Jubiläumsgeldverpflichtungen ergebniswirksam dargestellt. Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird zum Zeitpunkt der Anpassung des Plans als Aufwand angesetzt. Die Rückstellungen entsprechen jeweils dem Barwert der Verpflichtung (DBO). Die Rückstellungsbeträge werden von Aktuaren zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Andere Rückstellungen werden jeweils in Höhe der ungewissen Verpflichtungen gebildet, wobei die bestmögliche Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung erforderlich sind, angesetzt wird. Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten sind gegenwärtige Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, bei denen ein Ressourcenabfluss jedoch als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird. Wenn in äußerst seltenen Fällen eine bestehende Schuld nicht in der Konzernbilanz als Rückstellung angesetzt werden kann, weil keine verlässliche Schätzung der Schuld möglich ist, liegt ebenfalls eine Eventualverbindlichkeit vor. Eventualverbindlichkeiten werden nicht in der Konzernbilanz erfasst, sondern im Konzernanhang angegeben. Ertrags- und Aufwandsrealisierung Der NOVOMATIC-Konzern erzielt Umsatzerlöse im Wesentlichen aus dem Verkauf und der Vermietung von Geldspielgeräten, dem Betreiben von Spielbanken und elektronischen Automatencasinos, dem Online-Gaming (eBusiness) sowie dem Wettgeschäft. Gemäß IFRS 15 sind Umsatzerlöse zu erfassen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus ihnen ziehen kann. Im Standard ist ein fünfstufiges Modell zur Erfassung von Erlösen vorgesehen. Zuerst sind der Vertrag/die Verträge mit Kunden und anschließend die eigenständigen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren, um in weiterer Folge den Transaktionspreis zu bestimmen und auf die vertraglichen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Die Umsätze sind entweder zeitraumbezogen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu realisieren. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Geldspielgeräten werden realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die versprochenen Waren bzw. Dienstleistungen auf den Kunden übergeht. Die Ausgestaltung und der Umfang der Verträge mit den Kunden erfolgt in Abhängigkeit von der jeweiligen Jurisdiktion. Folgende mögliche separate Leistungsverpflichtungen wurden grundsätzlich identifiziert: Geldspielautomat, vertraglich zugesagte regelmäßige Software-Updates, Ersatzteile und sonstige Leistungen (u.a. Business Analytics, Reports). Für eventuelle zusätzliche Kosten aus der Anbahnung eines Vertrages (z.B. Verkaufsprovisionen) wird die praktische Ausnahme gemäß IFRS 15.94 angewendet, da die Amortisationszeit grundsätzlich unter einem Jahr liegt. Umsatzerlöse aus der Vermietung von Geldspielgeräten, welche als Operating-Lease-Verhältnisse eingestuft wurden, werden linear über die Zeit erfasst, wenn die zugrunde liegenden Dienstleistungen erbracht werden. Die Mietverträge mit den Kunden können unterschiedliche Merkmale aufweisen, insbesondere hinsichtlich der vereinbarten Zahlungen (fixe Miete bzw. Revenue-Share-Modelle). Folgende mögliche separate Leasing- bzw. Nicht-Leasing-Komponenten wurden grundsätzlich identifiziert: Geldspielautomat, vertraglich zugesagte regelmäßige Software-Updates, Wartung/Ersatzteile/sonstige Leistungen sowie Kundenbindungsprogramme. Mietvorauszahlungen (Up-Front-Fees) werden linear über die Vertragslaufzeit als Umsatz realisiert. Für Kundenbindungsprogramme erfolgt eine Abgrenzung, sodass dieser Anteil erst dann als Umsatz realisiert wird, wenn der Konzern die Verpflichtung erfüllt hat. Umsatzerlöse aus dem Betreiben von elektronischen Automatenhallen (Spielhallen) und von Spielbanken mit Livegame werden als Nettobetrag (Net-Gaming-Revenue) erfasst. Der Nettobetrag wird als Saldo aus von den Kunden eingesetzten Beträgen (IN) abzüglich Auszahlungen an die Kunden (OUT) abzüglich aller Anreize und Abgrenzungen ermittelt. In einigen wenigen Jurisdiktionen kann die Auszahlung eines Jackpots einen verpflichtenden Rahmen haben; dann wird eine entsprechende Abgrenzung (Rückerstattungsverbindlichkeit) vorgenommen. Andere diskretionäre Anreize (kostenlose Gastronomie) und nicht-diskretionäre Anreize (Kundenbindungsprogramme) sind nicht bzw. nur in unwesentlichem Umfang gegeben. Umsatzerlöse aus den Wetten werden erfasst, wenn das zugrunde liegende Wettereignis stattgefunden hat. Der Umsatz entspricht dem Nettobetrag aus Wetteinsätzen und Auszahlungen aus dem Wettgeschäft. Jene Beträge, die von Spielern für noch nicht stattgefundene Ereignisse eingesetzt wurden, werden als passiver Vertragsposten bilanziert. Umsatzerlöse aus Online Gaming umfassen Online-Casinos, Spiele bzw. Plattformdienste und werden realisiert, sobald die zugrunde liegenden Spiele stattgefunden haben bzw. Dienstleistungen erbracht wurden. Für nicht verwendete Guthaben des Kunden wird ein passiver Vertragsposten erfasst. Die Erfassung der Umsatzerlöse in den übrigen Bereichen erfolgt, sobald die jeweiligen Dienstleistungen erbracht wurden. Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Finanzergebnis Die Zinsaufwendungen umfassen die für die aufgenommenen Fremdfinanzierungen angefallenen Zinsen. Die sonstigen Finanzaufwendungen betreffen Wertminderungen von Finanzanlagen, Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen sowie Aufwendungen aus Derivaten. Die Zinserträge beinhalten die aus der Veranlagung von Finanzmitteln und der Investition in Finanzvermögen realisierten Zinsen. Die sonstigen Finanzerträge umfassen Dividenden und ähnliche Erträge, Gewinne aus der Veräußerung von Finanzvermögen sowie Erträge aus Derivaten. Aus konzerninternen Finanzierungen resultierende Fremdwährungseffekte werden im Finanzergebnis gesondert ausgewiesen, da diese mit der Finanzierungstätigkeit in engem Zusammenhang stehen. Steuern Der für das Geschäftsjahr ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für die einzelnen Gesellschaften aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatz errechnete Ertragsteuer (tatsächliche Steuern) und die Veränderung der Steuerabgrenzungsposten (latente Steuern). Die Ermittlung der Steuerabgrenzung (latente Steuern) erfolgt nach der Balance-Sheet-Liability-Method für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Bilanzposten im IFRS-Konzernabschluss und den bei den einzelnen Gesellschaften bestehenden Steuerwerten. Weiters wird der wahrscheinlich zu realisierende Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Ausnahmen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Firmenwerten und aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht auf Aufrechnung der Steuern besteht und die Steuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Die wichtigen durchschnittlichen Steuersätze bei den Konzernunternehmen sind:
Fair Value-Bewertung Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Im NOVOMATIC-Konzern wird folgende Hierarchie verwendet, um Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, welche entweder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder bei denen der beizulegende Zeitwert anzugeben ist, einer Bewertungsmethode zuzuordnen: Stufe 1: Bewertung anhand von notierten (unangepassten) Preisen auf aktiven Märkten. Stufe 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf solchen Bewertungsparametern basieren, die am Markt beobachtbar sind. Stufe 3: Bewertung anhand von Parametern, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die dargestellten beizulegenden Zeitwerte nur als Indikator für tatsächlich am Markt realisierbare Werte angesehen werden. Schätzungen und Ermessensausübungen Bei der Erstellung des Abschlusses werden Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen, die die Höhe der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum beeinflussen können. Diese Annahmen können auch bei größter Sorgfalt von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen. Bei nachfolgenden Sachverhalten sind die zum Bilanzstichtag getroffenen Annahmen von besonderer Bedeutung: Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Nutzungsrechten und Sachanlagen basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Ermittlung der erzielbaren Beträge bei den Impairment-Tests werden mehrere Annahmen zugrunde gelegt. Eine wesentliche Rolle spielen dabei vor allem künftige Cashflows und der Abzinsungssatz. Dabei liegen den Cashflows Prognosen zugrunde, die auf vom Management genehmigten Finanzplänen aufbauen. Daneben sind auch Annahmen über das Vorliegen von Indikatoren notwendig, die auf eine Wertminderung oder Wertaufholung hindeuten. Bei der Bewertung der anzusetzenden Nutzungsrechte (Right-of-Use-Asset) und der zugehörigen Leasingverbindlichkeiten bei Leasingverhältnissen nach IFRS 16 als Leasingnehmer werden wesentliche Einschätzungen getroffen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass viele Leasingverträge im Konzern einfache oder mehrfache Verlängerungsoptionen aufweisen, von unbefristeter Laufzeit mit entsprechenden Kündigungsrechten sind oder auch bei an sich befristeten Laufzeiten Kündigungsrechte beinhalten. Die Länge der Laufzeit auf Basis der erfolgten Einschätzungen bestimmt maßgeblich die Höhe der Leasingverbindlichkeiten. Bei Kaufpreisallokationen im Rahmen von Unternehmenserwerben werden Annahmen über die Existenz und die Bewertung von übernommenen Vermögenswerten (darunter insbesondere von immateriellem Vermögen), Verbindlichkeiten und Eventualschulden getroffen. Der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte werden mehrere Annahmen, vor allem über die künftigen Cashflows und den Abzinsungssatz, zugrunde gelegt. Bei der Bewertung der bedingten Gegenleistungen sind Einschätzungen über die Erreichung von definierten Ergebniszielen zu treffen. Aktive latente Steuern werden in dem Ausmaß bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür ein zu versteuerndes Ergebnis in den Folgeperioden vorhanden sein wird, um die temporären Differenzen bzw. Verlustvorträge auch tatsächlich zu nutzen. Der beizulegende Zeitwert bei Finanzanlagen sowie bei Derivaten wird auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen abgeleitet. Die Bewertung der unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt nach anerkannten Ertragswertverfahren. Bei der Marktwertbewertung der Finanzbeteiligungen wird auf ein Multiplikator-Verfahren zurückgegriffen, da für diese kein aktiver Markt vorliegt. Die in der Bewertung angesetzten Parameter können mit Schätzunsicherheiten behaftet sein und auch die Auswahl der geeigneten Peer Group erfordert Annahmen über deren Vergleichbarkeit. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die angeführten Werte von den später realisierten Werten abweichen. Bei der Vorratsbewertung sind Einschätzungen über die Marktentwicklung und Verwertbarkeit erforderlich. Bei den Forderungen werden Wertberichtigungen auf Basis der Annahmen über die Ausfallswahrscheinlichkeit entsprechend dem Modell der erwarteten Kreditverluste vorgenommen. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung. Die langfristigen operativen und wirtschaftlichen Auswirkungen der weiter anhaltenden COVID-19-Pandemie sind aus heutiger Sicht nur bedingt absehbar. Abschlussrelevante Schätzungen und Annahmen wurden nach bestem Wissen, basierend auf den gegenwärtigen Ereignissen und länderspezifischen staatlichen Maßnahmen, vorgenommen. Es kommt vor allem bei der Einschätzung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte zu Annahmen und der Ausübung von Ermessensspielräumen. (5) Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2020 wurde maßgeblich durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, welche zu weitreichenden Lockdown-Maßnahmen und zahlreichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens in vielen Ländern geführt hat, beeinflusst. Der Konzern war im Geschäftsbereich "Gaming Operations" unmittelbar durch die flächendeckende Schließung von Spielstätten und im Geschäftsbereich "Gaming Technology" durch die reduzierte Investitionsbereitschaft der Kunden verbunden mit temporärer Drosselung der Geräteproduktion betroffen. Diese Einschränkungen und Herausforderungen haben zu einem deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse in wichtigen Märkten geführt. Nachdem der Betrieb der eigenen Standorte (Spielbanken, Spielhallen, Sportwetten-Outlets und Bingobetriebe) vorübergehend vollständig verboten war, wurden Umsatzeinbußen bei den Automateneinnahmen, bei Live-Game und bei den Wetterlösen verzeichnet. Die Geschäftsbeziehungen zu Kunden im Vermietungs- und Verkaufsbereich waren ebenfalls durch dieses ungünstige Umfeld geprägt. Die Erträge aus variablen Vermietungsmodellen (etwa Revenue-Share-Vereinbarungen) sind durch die notwendige Schließung der von den Kunden betriebenen Standorte ausgefallen. Bei Vermietungsmodellen mit Fixmietvereinbarungen wurden länderabhängig individuelle Lösungen (Mietreduktionen bzw. erweiterte Zahlungsziele) mit den Kunden für die Dauer der Krise vereinbart. Bei den Verkaufserlösen wurde ebenfalls ein Rückgang verzeichnet, welcher auf niedrigere Verkaufsmengen wegen gesunkener Nachfrage nach Geldspielgeräten zurückzuführen ist. Bei den Kunden konnte in dieser Phase eine Verlagerung der Aktivitäten in den Online-Bereich (eBusiness) beobachtet werden, welche zu einem Umsatzanstieg in diesem angebotenen Portfolio führte, jedoch die Umsatzeinbußen in den anderen Kategorien bei weitem nicht ausgleichen konnte. Als Reaktion auf diese unvorteilhafte Geschäftssituation hat der Konzern diverse Kosteneinsparungs- und Optimierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Aufwandsstruktur eingeleitet. Die Produktionskapazitäten wurden temporär reduziert bzw. standortbezogen gebündelt, um der geänderten Nachfrage Rechnung zu tragen. Zur Sicherung und zur Erhaltung der Arbeitsplätze wurden staatliche Förderungen für die Personalkosten in Anspruch genommen. Das Ausmaß dieser Förderungen ist in den jeweiligen Ländern (sofern vorgesehen) unterschiedlich ausgestaltet, wobei Kurzarbeitsmodelle und Subventionen hervorzuheben sind. Darüber hinaus konnten die angemieteten Leasingobjekte aufgrund der erwähnten Schließungen über mehrere Monate nicht sachgemäß genutzt werden. Je nach Jurisdiktion kamen in diesem Zusammenhang gesetzliche Regelungen oder mit den Vermietern individuell getroffene Vereinbarungen über Mietzinssenkungen bzw. Stundungen zur Anwendung. Die Glücksspielabgaben und Wettgebühren, welche überwiegend variabel bemessen werden, sind durch den Rückgang der zugrunde liegenden Umsätze niedriger ausgefallen. Zudem wurden die von den Behörden initiierten Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen und längeren Zahlungsmodalitäten in Anspruch genommen, um die Liquiditätsposition des Konzerns zu stärken. Die COVID-19-Pandemie hat weiterhin einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der Märkte, in denen der Konzern tätig ist. Die aktuellen Entwicklungen werden vom Konzern überwacht und die Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit und die Liquidität des Konzerns regelmäßig neu bewertet. (6) Unternehmenserwerbe und Unternehmensverkäufe (6.1) Unternehmenserwerbe Mit 10. Februar 2020 erfolgte der Erwerb von 100 % der Anteile an der Speelautomatenexploitatie Topa B.V. in den Niederlanden. Die erworbene Gesellschaft betreibt eine Spielhalle in Rotterdam. Mit 27. Februar 2020 erfolgte der Erwerb von 100 % der Anteile an der Spiellounge Entertainment GmbH in Deutschland. Bei der erworbenen Gesellschaft handelt es sich um einen Betreiber von elf Spielhallen in Niedersachsen. Mit 11. März 2020 erfolgte der Erwerb von 100% der Anteile an der Queensgate Leisure (Bradford) Ltd. In Großbritannien. Die erworbene Gesellschaft betreibt drei Spielstätten in Bradford. Mit diesen vorgenannten Akquisitionen in den europäischen Kernmärkten soll die Marktposition des Konzerns weiter gefestigt werden. Zudem wurde am 9. März 2020 ein Asset Deal mit MTD Gaming Inc. in den USA abgeschlossen. MTD ist Entwickler und Provider von hochwertigem Poker, Keno und Video Reel Content für Multi-Games und Video Lottery Terminals (VLTs). Die Transaktion trägt zur Wachstums- und Profitabilitätsstrategie von Ainsworth bei. Weiters wurden im Bereich von Spielhallenbetreibern kleinere Zukäufe in Italien getätigt. Die Bilanzierung dieser Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 ist abgeschlossen. In der folgenden Übersicht sind die beizulegenden Zeitwerte für diese Unternehmenserwerbe zusammengefasst dargestellt:
Die Gegenleistung von 43,2 Mio. EUR besteht aus einem bereits in Zahlungsmitteln geleisteten Anteil von 38,4 Mio. EUR und einer bedingten Gegenleistung von 4,8 Mio. EUR. Die aus den Erwerben resultierenden Firmenwerte spiegeln die erwarteten, strategischen Vorteile durch den weiteren Ausbau der operativen Geschäftstätigkeit und ein weiteres Wachstumspotenzial durch Synergien für den Konzern wider. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Firmenwerte wird voraussichtlich für 11,9 Mio. EUR gegeben sein. Seit dem Erwerbszeitpunkt belaufen sich die Umsatzerlöse auf 7,9 Mio. EUR und das Periodenergebnis auf -1,2 Mio. EUR. Die Angabe der Umsätze und Ergebnisse bzw. Verluste der erworbenen Unternehmen unter der Annahme, dass der Erwerbszeitpunkt für alle Unternehmenszusammenschlüsse am Anfang der Berichtsperiode liegt, unterbleibt, da die Aussagekraft für den Konzernabschluss von untergeordneter Bedeutung ist. (6.2) Unternehmensverkäufe Im Februar 2020 erfolgte die Veräußerung der 100% Anteile an der HTL Montenegro d.o.o. und deren Tochtergesellschaft MNA Gaming d.o.o. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaften umfasste die Vermietung von Geldspielgeräten sowie den Betrieb von Spielhallen in Montenegro. Im Juli 2020 erfolgte die Veräußerung der 100 % Anteile an der Octavian Game Art OOO. Die Geschäftstätigkeit dieser in Russland ansässigen Gesellschaft umfasste die Entwicklung von Glücksspiel-Software und Grafiken. Im Juli 2020 erfolgte außerdem die Veräußerung der 100 % Anteile an Admiral Gaming Andalucia S.A., deren Geschäftstätigkeit den Betrieb von Spielhallen in Málaga, Spanien, umfasste. Weiters wurde der Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an einer österreichischen Gesellschaft sowie deren Tochtergesellschaft, welche vornehmlich produzierende Tätigkeiten erbrachten, vorgenommen. Die jeweiligen Buchwerte der abgegangenen Vermögenswerte und Schulden zum Verkaufszeitpunkt stellen sich wie folgt dar:
Diese Verkäufe dienen der Bereinigung des Portfolios des Konzerns. Die erhaltene Gegenleistung beläuft sich auf 15,2 Mio. EUR und wurde bereits zur Gänze geleistet. Aus der Veräußerung der angeführten Unternehmen ergab sich für den Konzern ein Endkonsolidierungsgewinn von 3,1 Mio. EUR (ausgewiesen im sonstigen betrieblichen Ertrag). (7) Erläuterungen zur Bilanz (7.1) Immaterielle Vermögenswerte in Mio. EUR
Firmenwerte Die Firmenwerte sind folgenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet:
Firmenwerte mit einem Einzelwert von jeweils unter 4,0 Mio. EUR sind unter Sonstige zusammengefasst. Immaterielles Vermögen mit unbestimmter Nutzungsdauer In den immateriellen Vermögenswerten sind Lizenzen in Höhe von 199,9 Mio. EUR (Vorjahr: 201,6 Mio. EUR) sowie Marken in Höhe von 17,5 Mio. EUR (Vorjahr: 16,9 Mio. EUR) mit unbestimmter Nutzungsdauer enthalten. Die Lizenzen und die Marken sind folgenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, wobei Einzelwerte von jeweils unter 4,0 Mio. EUR unter Sonstige zusammengefasst wurden:
Diese angeführten immateriellen Vermögenswerte werden deshalb mit einer unbestimmten Nutzungsdauer versehen, da ein Ende der wirtschaftlichen Nutzung derzeit nicht abzusehen ist. Wertminderungen und Wertaufholungen Angaben zur Überprüfung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte sind unter Erläuterung (7.4) zu finden. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte werden nur dann aktiviert, wenn die Kriterien nach IAS 38.57 erfüllt sind. Im Geschäftsjahr 2020 wurden nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten in Höhe von 105,4 Mio. EUR (Vorjahr: 108,5 Mio. EUR) aufwandswirksam in den Posten "Personalaufwand" und "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. (7.2) Nutzungsrechte Die angesetzten Nutzungsrechte im Zusammenhang mit IFRS 16 Leasing beziehen sich auf die folgenden Arten von Vermögenswerten:
Die Nutzungsrechte resultieren im Wesentlichen aus der großen Anzahl von betriebenen Spielstätten (bestehend aus Spielhallen, Spielbanken, Sportwetten-Outlets und Bingobetrieben), welche überwiegend von Dritten angemietet wurden. Die zugrundliegenden Verträge werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Im Zuge der Covid-19 Pandemie wurden vermehrt Mietkonzessionen vereinbart, insbesondere für Spielstätten, die aufgrund von Lockdown-Maßnahmen schließen mussten. Mietkonzessionen, die eine Vertragsänderung darstellen, wurden demnach als Vertragsmodifikation gemäß IFRS 16 bilanziert. Dies führt zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit auf Basis des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der Änderung und einer erfolgsneutralen Anpassung des Nutzungsrechtes. Etwaige erfolgswirksame Effekte aus variablen Mietreduktionen waren nur im unwesentlichen Umfang gegeben. Vereinbarte Mietstundungen hatten keine relevante Auswirkung auf die erfassten Leasingverhältnisse per 31. Dezember 2020. (7.3) Sachanlagen in Mio. EUR
Unter den technischen Anlagen und Maschinen werden Geldspielgeräte für den Eigenbetrieb und Vermietung mit einem Gesamtbuchwert von 339,4 Mio. EUR (Vorjahr: 443,3 Mio. EUR) ausgewiesen. Zur Besicherung von Krediten wurden Pfandrechte auf Sachanlagen (insbesondere Liegenschaften) mit einem Betrag von 0,1 Mio. EUR (im Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) begeben. Wertminderungen und Wertaufholungen Angaben zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Sachanlagen sind unter Erläuterung (7.4) zu finden. (7.4) Wertminderungen und Wertaufholungen 7.4.1 Berechnungsmodell und Grundlagen Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Soweit hier Ertragswertmethoden zur Anwendung kommen, werden Cashflow-Prognosen für einen Zeitraum von fünf Jahren, die auf den von der Unternehmensleitung genehmigten Finanzplänen basieren, verwendet. Das detaillierte Budget für das folgende Geschäftsjahr und daraus abgeleitete Forecasts für die nachfolgenden vier Jahre liegen den Cashflow-Prognosen zugrunde. Die wesentlichen Annahmen stützen sich auf das vorangegangene Geschäftsjahr, Erfahrungen von vergleichbaren Unternehmen und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Im Planungszeitraum werden diese Basiswerte um Entwicklungssteigerungen, die von der Unternehmensleitung aufgrund vergleichbarer Projekte, Marktpotenziale und Risiken geschätzt werden, angepasst. Die nach diesem Detailplanungszeitraum von fünf Jahren anfallenden Cashflows werden mit einer Wachstumsrate von 0,00 % bis 2,00 % fortgeschrieben und schließlich eine ewige Rente ohne Wachstumsrate berechnet. Die für die Cashflow-Prognosen verwendeten Abzinsungssätze sind bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Verkaufskosten Nachsteuerzinssätze, bei Berechnung des Nutzungswertes Vorsteuerzinssätze und berücksichtigen in beiden Fällen die jeweiligen länderspezifischen Risiken. Die COVID-19-Pandemie hat weiterhin maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Konzerngesellschaften. Die weiteren Auswirkungen (bspw. anhaltende Lockdowns oder Unsicherheiten bezüglich der Öffnungsmöglichkeiten im Jahr 2021) wurden evaluiert und gemäß der Einschätzung des Managements in den Cashflow-Prognosen berücksichtigt. Dabei wurden Erfahrungen aus den Wiedereröffnungen nach lokalen Lockdowns sowie laufende Analysen der jeweiligen Marktsituation zugrunde gelegt. Die angesetzten erzielbaren Beträge (der Gruppen) von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen somit der Bewertungsstufe 3 gemäß der Fair-Value-Hierarchie.
* Beizulegender Zeitwert abzüglich
Verkaufskosten
7.4.2 Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Der Vergleich der Buchwerte mit den erzielbaren Beträgen (der Gruppen) von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests (Impairment-Test) für Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, durchgeführt zum 30. September 2020, ergab einen Abwertungsbedarf in Höhe von 8,0 Mio. EUR (Vorjahr 7,3 Mio. EUR). Die zugrunde liegenden Cashflow-Prognosen basieren auf den von der Unternehmensleitung genehmigten Finanzplänen (detailliertes Budget für das folgende Geschäftsjahr und daraus abgeleitete Forecasts für die nachfolgenden vier Jahre). Die vorgenommenen Abwertungen betreffen die (Gruppe von) zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Gaming Operations - Italien mit 7,7 Mio. EUR. Diese Abwertungen betreffen Firmenwerte, welche bestimmten Spielstätten in Folge von Asset-Deals zugeordnet wurden. Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer durch Akquisitionen bzw. durch Eintreten eines "Triggering Events" nach dem 30. September 2020 wurden zum Stichtag 31. Dezember 2020 auf Werthaltigkeit getestet. Hierbei wurde kein Abwertungsbedarf festgestellt. Zusätzlich wurde zum 31. Dezember 2020 der Impairment-Test für die (Gruppe von) zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Gaming Technology - Ainsworth durchgeführt. Hieraus ergaben sich im Geschäftsjahr keine Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Bei (der Gruppe von) zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Gaming Technology - Spanien überstieg der erzielbare Betrag (Nutzungswert) den Buchwert um 6,5 Mio. EUR. Ein Anstieg des Abzinsungssatzes auf 13,56 % beziehungsweise eine Reduzierung der Wachstumsrate auf -0,63 % würde diesen übersteigenden Betrag aufzehren. 7.4.3 (Übrige) Immaterielle Vermögenswerte, Nutzungsrechte und Sachanlagen Die durchgeführten Impairment-Tests führten bei den (übrigen) immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen zu Wertminderungen von 110,6 Mio. EUR (Vorjahr: 27,8 Mio. EUR) bzw. Wertaufholungen von 28,9 Mio. EUR (Vorjahr: 13,4 Mio. EUR). Die vorgenommenen Abwertungen (mit einem Einzelwert von über 4,0 Mio. EUR) betreffen die (Gruppe von) zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Gaming Operations - Italien mit 21,7 Mio. EUR (Vorjahr: 7,7 Mio. EUR), Gaming Operations - Deutschland mit 42,2 Mio. EUR (Vorjahr: 6,1 Mio. EUR), Gaming Technology - Deutschland mit 5,2 Mio. EUR (Vorjahr: 4,4 Mio. EUR) und Gaming Technology - Ainsworth mit 21,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR). Von den Wertaufholungen (mit einem Einzelwert von über 4,0 Mio. EUR) ist die (Gruppe von) zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Gaming Technology - Deutschland mit 16,5 Mio. EUR (Vorjahr: 5,9 Mio. EUR) und Gaming Operations - Spielbanken Mazedonien mit 5,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR) erfasst. Die Wertminderungen und Wertaufholungen in der (Gruppe von) zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Gaming Technology - Deutschland resultieren aus einer geänderter Einschätzung bezüglich der Verwertbarkeit von unterschiedlichen Gerätetypen. Im Folgenden wird auf ausgewählte Kernmärkte eingegangen. Gaming Operations / Technology - Deutschland In Deutschland trat mit 1. Juli 2012 der Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) in Kraft. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag beinhaltet im Wesentlichen die Etablierung von Abstandsregelungen zwischen Spielhallen und zu Jugendeinrichtungen. Weiters ist darin ein Verbot von Mehrfachkonzessionen und damit die Begrenzung eines Standortes auf die maximale Anzahl von zwölf Glücksspielgeräten enthalten. Für die Umsetzung der einschränkenden Neuregelungen wurde eine (grundsätzliche) Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt, somit waren die Bestimmungen mit 1. Juli 2017 erstmalig anzuwenden. Ergänzend verweist der GlüÄndStV auf die Ausführungsbestimmungen der Länder, welche in den Landesspielhallengesetzen geregelt sind. Die einzelnen Landesspielhallengesetze sind dabei sehr unterschiedlich ausgeprägt. Als Folge der Umsetzung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages und der begleitenden Landesspielhallengesetze ist seit dem Jahr 2017 im Spielhallenbereich eine spürbare Marktschrumpfung eingetreten. Der Schwerpunkt der im Segment Gaming Technology tätigen deutschen Konzerngesellschaft LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH liegt im Bereich der Vermietung von Glücksspielgeräten. Angesichts der verschärften regulatorischen Rahmenbedingungen sowie der COVID-19-Pandemie hat sich die Zahl der vermieteten Glücksspielgeräte in der Berichtsperiode um ca. 800 Glücksspielgeräte auf rund 77.800 Stück (per Stichtag) reduziert. Unter Berücksichtigung der Neuevaluierung der Werthaltigkeit im Segment Gaming Technology ergibt sich für das Geschäftsjahr ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 5,2 Mio. EUR. Diesem Wertminderungsbedarf stehen Wertaufholungen in Höhe von 16,5 Mio. EUR gegenüber. Zur Bewertung der Bestände an Neugeräten, Altgeräten, neuen Bauteilen und alten Bauteilen war maßgeblich, ob die vorhandenen Stückzahlen zukünftig verwendet werden können. Bei angenommener Nicht-Verwendbarkeit der Bestände wurden Abwertungen vorgenommen. Aufgrund neuer Markterkenntnisse änderte sich die Einschätzung bezüglich der Verwendbarkeit bestimmter Gerätetypen, was zu Wertaufholungen führte. Die Werthaltigkeit der Vermögenswerte (insbesondere der Firmenwerte) wurde darüber hinaus auf der Cash Generating Unit Gaming Technology - Deutschland durch einen Wertminderungstest überprüft und resultierte in einer deutlichen Überdeckung.
Im Segment Gaming Operations verfügte NOVOMATIC mit den deutschen Betreibergesellschaften über eine starke Marktposition, welche in den letzten Jahren durch Zukäufe mehrerer kleiner Unternehmen ausgebaut wurde. Im Jahr 2020 wurde - wie schon in den Jahren davor - eine Evaluierung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte der deutschen Betreibergesellschaften durchgeführt. Der Impairment-Test umfasste alle Spielhallenstandorte der im gewerblichen Automatenspiel tätigen Betreibergesellschaften. Standorte mit finaler Bescheidung der Erlaubnisse wurden auf dieser Basis in den Werthaltigkeitstest einbezogen. Für alle anderen Standorte standen Szenarien zu Standort- und Konzessionsschließungen im Vordergrund, wobei die Untersuchung der Auswirkungen für die Spielstätten unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Antragsverfahren erfolgte. Angesichts der anhaltenden Einschränkungen der Geschäftstätigkeit im Zuge der COVID-19-Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Erstellung der zugrunde liegenden Finanzpläne per 30. September nicht in diesem Ausmaß absehbar waren, wurde auf Spielhallenebene ein "Triggering-Event" im vierten Quartal des Geschäftsjahres identifiziert. Demnach wurde zum 31. Dezember neuerlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. In Summe ergab sich ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 42,2 Mio. EUR (Vorjahr: 6,1 Mio. EUR). Der betragsmäßig höchste Anteil fällt dabei auf die Wertminderung der Nutzungsrechte der Mietstandorte. Im Rahmen der Evaluierung der Werthaltigkeit ergab sich bei einzelnen Spielstätten das Erfordernis einer Wertaufholung infolge einer geänderten Beurteilung der Auswirkungen für den jeweiligen Standort. In Summe ergab sich ein Wertaufholungsbedarf in Höhe von 2,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,8 Mio. EUR). Die Werthaltigkeit der Vermögenswerte (insbesondere der Firmenwerte) wurde darüber hinaus auf der Cash Generating Unit Gaming Operations- Deutschland durch einen Wertminderungstest überprüft und resultierte in einer deutlichen Überdeckung.
Gaming Operations / Technology - Italien Der italienische Glücksspielmarkt ist durch jährliche gesetzliche Änderungen geprägt. Während in der Vergangenheit vor allem Erhöhungen der einsatzabhängigen Glücksspielsteuern einen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit hatten, wurden im Jänner 2020 zusätzliche verpflichtende regulatorische Maßnahmen eingeführt. Zudem wurde die Geschäftstätigkeit im Zuge von COVID-19-Maßnahmen vor allem im Spielhallenbereich stark eingeschränkt. Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen der Geschäftstätigkeit, die zum Zeitpunkt der Erstellung der zugrunde liegenden Finanzpläne per 30. September nicht in diesem Ausmaß absehbar waren, wurde ein "Triggering-Event" im vierten Quartal des Geschäftsjahres identifiziert. Demnach wurde zum 31. Dezember neuerlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Auf Spielhallenebene ergeben sich aus den angeführten Gründen Abwertungen in Höhe von 21,7 Mio. EUR sowie Wertaufholungen von 0,1 Mio. EUR. Im Technologie-Bereich wurden Abwertungen in Höhe von 1,7 Mio. EUR identifiziert. Gaming Technology - Ainsworth Als Basis für den Werthaltigkeitstest wurde die von Ainsworth Game Technology Ltd. erstellte Finanzplanung für einen Planungszeitraum von fünf Jahren herangezogen. Bei Erstellung der Finanzplanung wurde die aktuelle Geschäftsentwicklung berücksichtigt. Im Zuge der COVID-19-Pandemie war die Geschäftstätigkeit in den Regionen im Tätigkeitsfeld von Ainsworth Game Technology Ltd. unterschiedlich stark beeinflusst. Vor allem im lateinamerikanischen Markt kam es zu einer Verschlechterung der erwarteten Geschäftsentwicklung. In diesem Zusammenhang wurden, vor allem aufgrund der negativen Entwicklung in Lateinamerika, Abwertungen in Höhe von 21,6 Mio. EUR identifiziert. Auf Basis des standardmäßigen Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember ergab sich kein wesentlicher zusätzlicher Wertminderungs- beziehungsweise Wertaufholungsbedarf für die (Gruppe von) zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Gaming Technology - Ainsworth. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Hierbei wurde durch Veränderungen im erwarteten EBITDA mittels Abschlagssätzen eine mögliche Bandbreite für den Unternehmenswert ermittelt. Für die Veränderung des EBITDA wurde eine Veränderung von -2,5 beziehungsweise +2,5% des angewandten Abschlagssatzes bemessen. Unter Berücksichtigung der durchgeführten Sensitivitäten resultiert kein wesentlicher Wertminderungs- bzw. Wertaufholungsbedarf. (7.5) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen Grundstücke und Gebäude, die nicht im laufenden Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Die Bruttobuchwerte belaufen sich auf 43,0 Mio. EUR (Vorjahr: 44,7 Mio. EUR) sowie die kumulierten Abschreibungen auf 17,0 Mio. EUR (Vorjahr: 16,2 Mio. EUR). Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes wurden grundsätzlich externe Gutachten von unabhängigen, lokalen Sachverständigen erstellt. Wenn sich die zugrunde liegenden Prämissen nicht wesentlich geändert haben, wird eine Aktualisierung der Gutachten nicht vorgenommen. Die beizulegenden Zeitwerte (Fair-Value-Hierarchie Stufe 3) belaufen sich auf 25,9 Mio. EUR (Vorjahr: 28,5 Mio. EUR). Erträge und Aufwendungen aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind in unwesentlichem Umfang angefallen. (7.6) Anteile an assoziierten Unternehmen
Der Kreis der nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist in der Beteiligungsübersicht dargestellt. Folgende Tabelle zeigt die Eckdaten aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung der at-equity bilanzierten Unternehmen, wobei sich die Angaben auf 100% und nicht auf den Anteil des NOVOMATIC-Konzerns an den assoziierten Unternehmen beziehen:
(7.7) Finanzanlagen
Der NOVOMATIC-Konzern hält indirekt 9,45 % Anteile an der Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (ÖLG), welche mit einem beizulegenden Zeitwert von 125,6 Mio. EUR unter den sonstigen Beteiligungen ausgewiesen wird. Die 17,19% Anteile an der Casinos Austria Aktiengesellschaft (CASAG) wurden in der ersten Jahreshälfte 2020 veräußert. Nähere Angaben finden sich unter den Erläuterungen zu den Finanzinstrumenten. Die Wertpapiere umfassen im Wesentlichen Aktien und Schuldscheine. Sie unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen. (7.8) Steuern Laufende Steuern:
Latente Steuern:
Die latenten Steueransprüche und -schulden resultieren aus den folgenden zeitlich begrenzten Bewertungs- und Bilanzierungsunterschieden zwischen den Buchwerten des IFRS-Abschlusses und den entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlagen.
Direkt über das sonstige Ergebnis erfasste Ertragsteuern:
Aus dem Verkauf der Beteiligung an der CASAG kam es zu einer Auflösung der dafür gebildeten latenten Steuerschuld über das sonstige Ergebnis. Dieser Effekt ist in der oben dargestellten Neubewertung von finanziellen Vermögenswerten enthalten. Mangels eines positiven steuerlichen Ergebnisses in der betroffenen Gesellschaft, entstand kein Effekt für die laufende Steuer aus dieser Transaktion. Die latenten Steuern sind mit -12,3 Mio. EUR (Vorjahr: -60,0 Mio. EUR) langfristig und mit 49,0 Mio. EUR (Vorjahr: 57,0 Mio. EUR) kurzfristig. Gemäß IAS 12 wurden latente Steueransprüche auf die vorhandenen Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 38,9 Mio. EUR (Vorjahr: 7,1 Mio. EUR) aktiviert, da diese mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet werden können. Steuerforderungen werden mit Steuerverbindlichkeiten saldiert dargestellt, wenn sie gegenüber derselben Abgabenbehörde bestehen und wenn das Recht und die Absicht auf Aufrechnung bestehen. Im Jahr 2020 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder in den Vorjahren Verluste erwirtschaftet haben, steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 558,5 Mio. EUR (Vorjahr: 387,7 Mio. EUR), die nicht als verwertbar angesehen werden. Von den nicht angesetzten latenten Steuern in Höhe von 137,3 Mio. EUR (Vorjahr: 94,4 Mio. EUR) für steuerliche Verluste verfallen 0,3 Mio. EUR im Jahr 2021 (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR im Jahr 2020) und 137,0 Mio. EUR in den Jahren 2022 ff (Vorjahr: 93,9 Mio. EUR in den Jahren 2021 ff). Auf temporäre Differenzen zwischen dem anteiligen IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Buchwert der Tochterunternehmen in Höhe von 231,0 Mio. EUR (Vorjahr: 200,6 Mio. EUR) wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht auflösen werden. (7.9) Sonstiges langfristiges Vermögen
Das sonstige übrige langfristige Vermögen enthält mit 15,4 Mio. EUR geleistete Anzahlungen für den Erwerb der Anteile an der ZBET RS d.o.o, Serbien. Weitere Informationen befinden sich unter (14) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 31,6 Mio. EUR (Vorjahr: 24,9 Mio. EUR) betreffen Verkaufstransaktionen mit langfristigen Zahlungszielen. Die Bruttobuchwerte von 33,7 Mio. EUR (Vorjahr: 26,2 Mio. EUR) wurden um die Wertberichtigungen von -2,2 Mio. EUR (Vorjahr: -1,3 Mio. EUR) vermindert; dies entspricht einer erwarteten Verlustquote von 6,4 % (Vorjahr: 5,1 %). Die Forderungen aus Finanzierungsleasing resultieren aus Vereinbarungen mit Kunden für Geldspielgeräte. Details zu den Fristigkeiten finden sich unter Erläuterung (12). (7.10) Vorräte
In der Summe der Vorräte sind Wertberichtigungen in Höhe von 81,0 Mio. EUR (Vorjahr: 82,1 Mio. EUR) enthalten. (7.11) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen samt Wertberichtigungen gliedern sich wie folgt auf:
Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Wertberichtigungen in Höhe von -44,0 Mio. EUR (Vorjahr: -25,3 Mio. EUR). Die Wertminderungsaufwendungen der Berichtsperiode wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen enthalten mit 1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft insbesondere Disagios und Aufwendungen, die das Jahr 2021 und Folgejahre betreffen. Edelmetalle mit einem Buchwert von 49,3 Mio. EUR (Vorjahr: 43,8 Mio. EUR) werden zum jeweiligen gehandelten Marktwert (Fair-Value-Hierarchie Stufe 2) ergebniswirksam bewertet. Die aus der Folgebewertung der Edelmetalle resultierende Wertänderung von 5,6 Mio. EUR (Vorjahr: 7,6 Mio. EUR) wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Die sonstigen kurzfristigen Forderungen und Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Verrechnungen mit Zahlungsanbietern, geleistete Anzahlungen und sonstige Ertragsabgrenzungen. (7.12) Kurzfristiges Finanzvermögen
(7.13) Zahlungsmittel
Die ausgewiesenen Kassenbestände in Höhe von 107,5 Mio. EUR (Vorjahr: 163,6 Mio. EUR) dienen großteils als Grundfüllungen der Glücksspielautomaten und Cash-Reserven in den Glücksspielbetrieben. (7.14) Grundkapital Das Grundkapital in Höhe von 26,6 Mio. EUR (Vorjahr: 26,6 Mio. EUR) ist zur Gänze einbezahlt und verteilt sich auf 26.590.000 auf Namen lautende Stückaktien. Der auf eine Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital beträgt 1,0 EUR. (7.15) Kapitalrücklagen Die Kapitalrücklage in Höhe von 85,4 Mio. EUR (Vorjahr: 85,4 Mio. EUR) ist eine gebundene Rücklage. (7.16) Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen beinhalten das Konzernergebnis des laufenden Geschäftsjahres und die kumulierten Ergebnisse aus den Vorjahren. In den Gewinnrücklagen wird auch die Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Verpflichtungen mit -13,5 Mio. EUR (Vorjahr: -13,2 Mio. EUR) ausgewiesen, wobei die Veränderung von -0,3 Mio. EUR (Vorjahr: -2,9 Mio. EUR) im sonstigen Ergebnis erfasst wird. Durch den Verkauf der Beteiligung an der CASAG kam es zu einer Umgliederung von den Bewertungsrücklagen zu den Gewinnrücklagen von 19,1 Mio. EUR. Aus dem Bilanzgewinn der NOVOMATIC AG nach öUGB (österreichischem Unternehmensgesetzbuch) ist keine Ausschüttung vorgesehen. (7.17) Bewertungsrücklagen In der Bewertungsrücklage wird die Neubewertung von finanziellen Vermögenswerten (FVTOCI) mit 27,4 Mio. EUR (Vorjahr: 43,3 Mio. EUR) ausgewiesen, wobei die Veränderung von -15,9 Mio. EUR (Vorjahr: -38,9 Mio. EUR) im sonstigen Ergebnis erfasst wird. (7.18) Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung Diese Position enthält Differenzen aus der Währungsumrechnung, die sich im Zuge der Konsolidierung ausländischer Tochtergesellschaften gegenüber Stichtagskursen ergeben und im Geschäftsjahr 2020 zu einer Veränderung des Ausgleichspostens aus der Währungsumrechnung von -28,1 Mio. EUR (Vorjahr: 19,9 Mio. EUR) im sonstigen Ergebnis führten. Die Endkonsolidierungen führten zu einer Umgliederung von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR) aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung. (7.19) Nicht beherrschende Anteile Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. Der den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnende Anteil aus der Veränderung des Ausgleichspostens aus der Währungsumrechnung von -2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,4 Mio. EUR) wurde im sonstigen Ergebnis erfasst. Tochterunternehmen, an denen nicht beherrschende Anteile bestehen:
Die Beteiligungsquote der nicht beherrschenden Anteile stimmt mit deren Stimmquote überein. Die zusammenfassenden Finanzinformationen (vor konzerninternen Eliminierungen) hinsichtlich der Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen, sind nachfolgend angegeben:
(7.20) Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Die durch die NOVOMATIC AG begebene langfristige Anleihe hat folgende Konditionen:
Die Anleihe ist im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen. Der beizulegende Zeitwert der Anleihe beträgt 481,2 Mio. EUR (Vorjahr: 508,0 Mio. EUR). Bezüglich der kurzfristigen Anleihe wird auf die Erläuterung (7.24) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten verwiesen. Der beizulegende Zeitwert der Bankkredite und -darlehen beträgt 666,3 Mio. EUR (Vorjahr: 519,4 Mio. EUR). Bankkredite und -darlehen mit einer Laufzeit zwischen 1 und 5 Jahren weisen einen Betrag in Höhe von 654,8 Mio. EUR (Vorjahr: 423,6 Mio. EUR) und über 5 Jahren in Höhe von 9,0 Mio. EUR (Vorjahr: 91,5 Mio. EUR) auf. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz beträgt 1,413 % (Vorjahr: 1,891 %). (7.21) Langfristige Leasingverbindlichkeiten Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten von 477,3 Mio. EUR (Vorjahr: 567,9 Mio. EUR) resultieren aus der Anwendung von IFRS 16 Leasing. Die Leasingzahlungen werden in eine Tilgungs- und eine Finanzierungskomponente aufgeteilt. Der Tilgungsanteil wird mit den bestehenden Leasingverbindlichkeiten verrechnet, während die Finanzierungskomponente als Zinsaufwand ergebniswirksam erfasst wird. (7.22) Langfristige Rückstellungen
Rückstellung für Abfertigungen Abfertigungen sind Einmalzahlungen, welche im Wesentlichen Mitarbeitern in Österreich und Italien aufgrund von gesetzlichen und kollektivvertraglichen Verpflichtungen im Kündigungsfall sowie bei Pensionsantritt zustehen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge. Für diese künftigen Verpflichtungen werden Rückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gebildet. Die Bewertung erfolgte gemäß IAS 19 nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien mit einem Rechnungszinssatz von 0,37 % bis 0,86 % (Vorjahr: 0,71 % bis 1,07 %) und der Annahme einer Gehaltsentwicklung von 1,0% bis 2,5% (Vorjahr: 1,0 % bis 2,5 %). Als voraussichtlicher Pensionsantritt wurde der nach lokalen rechtlichen Bestimmungen frühestmögliche Zeitpunkt unterstellt. Abschläge aufgrund von Fluktuation oder sonstiger Umstände wurden nicht miteingerechnet. Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen:
Sensitivitätsanalyse für Abfertigung:
Zum 31. Dezember 2020 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der Abfertigungsverpflichtungen länderabhängig zwischen 10 und 11 Jahre (Vorjahr: zwischen 10 und 12 Jahre). Für das kommende Geschäftsjahr erwartet der Konzern, dass Zahlungen von 5,5 Mio. EUR (Vorjahr: 5,2 Mio. EUR) anfallen werden. Rückstellung für Pensionen Aufgrund von einzelvertraglichen Regelungen besteht für einige Konzernunternehmen die Verpflichtung, Mitgliedern des Vorstandes und Mitarbeitern ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Die Höhe dieser Pension bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe der Bezüge zum Pensionierungszeitpunkt. Die Bewertung erfolgte gemäß IAS 19 nach dem laufenden Einmalprämienverfahren mit einem Rechnungszinssatz bis 0,6 % (Vorjahr: bis 0,9%) und einer Wertanpassung bis 1,75 % (Vorjahr: bis 1,75 %). Entwicklung der Rückstellung für Pensionen:
Sensitivitätsanalyse für Pension:
Zum 31. Dezember 2020 beträgt die durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen länderabhängig von unter 1 Jahr bis zu 14 Jahre (Vorjahr: von unter 1 Jahr bis zu 14 Jahre). Für das kommende Geschäftsjahr erwartet der Konzern, dass Zahlungen von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR) anfallen werden. Rückstellung für Jubiläumsgelder Mitarbeitern stehen bei langjähriger Betriebszugehörigkeit Jubiläumsgelder zu, die sich aufgrund von kollektivvertraglichen Regelungen ergeben. Die Bewertung der Jubiläumsgeldverpflichtung erfolgte unter der Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,65 % bis 1,17 % (Vorjahr: 0,95 % bis 1,48 %) und der Annahme einer Gehaltsentwicklung von 2,0 % bis 4,0 % (Vorjahr: 2,0 % bis 4,0 %). Ein Fluktuationsabschlag auf Grundlage der unternehmensinternen dreijährigen Austrittsstatistik und unter Berücksichtigung der individuellen Verbleibewahrscheinlichkeit bis zum jeweiligen Jubiläumsgeldanfall wurde berücksichtigt. Entwicklung der Rückstellung für Jubiläumsgelder:
Sonstige langfristige Rückstellungen Die übrigen langfristigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Vorsorgen für Rückbau- und Wiederherstellungsverpflichtungen sowie Drohverluste aus Aufträgen. Die Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
(7.23) Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem Glückspielabgaben und Steuerverpflichtungen, sowie erhaltene Kautionen. Die Kaufpreisverpflichtungen umfassen bedingte Gegenleistungen aus Unternehmenszusammenschlüssen sowie noch nicht fällige Kaufpreisbestandteile aus Unternehmenszusammenschlüssen. (7.24) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Konditionen der durch die NOVOMATIC AG begebenen Anleihe sind:
Die Anleihe ist im Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen. Der beizulegende Zeitwert der Anleihe beträgt 200,4 Mio. EUR (Vorjahr: 206,5 Mio. EUR unter Langfristige Finanzverbindlichkeiten). (7.25) Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten von 112,6 Mio. EUR (Vorjahr: 121,1 Mio. EUR) resultieren aus der Anwendung von IFRS 16 Leasing. Die Leasingzahlungen werden in eine Tilgungs- und eine Finanzierungskomponente aufgeteilt. Der Tilgungsanteil wird mit den bestehenden Leasingverbindlichkeiten verrechnet, während die Finanzierungskomponente als Zinsaufwand ergebniswirksam erfasst wird. (7.26) Kurzfristige Rückstellungen
Die anderen kurzfristigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Abgaben und Gebühren sowie Vorsorgen für Drohverluste aus Aufträgen. (7.27) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beruht im Wesentlichen auf der Abgrenzung der erhaltenen Mietsonderzahlungen für Geldspielgeräte sowie Treueboni für Kunden in Deutschland. Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern (ausgenommen Ertragsteuern) betreffen im Wesentlichen Umsatzsteuern, Glücksspielabgaben und Wettgebühren. Die Kaufpreisverpflichtungen umfassen bedingte Gegenleistungen aus Unternehmenszusammenschlüssen, noch nicht fällige Kaufpreisbestandteile aus Unternehmenszusammenschlüssen sowie Verpflichtungen aus geschriebenen Put-Optionen über nicht beherrschende Anteile. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen erhaltene Kautionen, ausstehende Eingangsrechnungen und abgegrenzte Zinsen. (8) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. (8.1) Umsatzerlöse
Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt mit 1.347,0 Mio. EUR (Vorjahr: 2.069,5 Mio. EUR) aus Kundenverträgen und mit 396,5 Mio. EUR (Vorjahr: 537,8 Mio. EUR) aus sonstigen Quellen - Mieterlöse. Die Umsatzerlöse resultieren aus der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen, welche mit 1.330,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2.043,3 Mio. EUR) zu einem bestimmten Zeitpunkt und mit 412,9 Mio. EUR (Vorjahr: 563,9 Mio. EUR) über einen Zeitraum realisiert werden. Die zu einem Zeitpunkt realisierten Umsatzerlöse verteilen sich mit 278,3 Mio. EUR (Vorjahr: 444,7 Mio. EUR) auf das Segment "Gaming Technology", mit 1.051,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1.597,1 Mio. EUR) auf das Segment "Gaming Operations" und mit 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR) auf das Segment "Other". Die über einen Zeitraum realisierten Umsatzerlöse betreffen mit 391,6 Mio. EUR (Vorjahr: 510,3 Mio. EUR) das Segment "Gaming Technology", mit 19,8 Mio. EUR (Vorjahr: 52,9 Mio. EUR) das Segment "Gaming Operations" und mit 1,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR) das Segment "Other". (8.2) Glücksspielabgaben und Wettgebühren
(8.3) Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen überwiegend die selbsterstellten elektronischen Glücksspielautomaten. (8.4) Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus der Veräußerung von Unternehmen resultieren aus dem Verkauf von vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Die übrigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Aufwertung von Edelmetallen, Weiterverrechnungen, Erlöse aus Tronc (freiwillig abgegebener Anteil des Gewinnes von Spielern), Versicherungen, Charterleistungen und sonstigen Nebenerlösen. (8.5) Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen
(8.6) Personalaufwand
In den Aufwendungen für Abfertigungen sind 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR) sowie in den Aufwendungen für Altersversorgung 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR) für beitragsorientierte Pläne enthalten. Der durchschnittliche Mitarbeiterstand (Köpfe) entwickelte sich wie folgt:
(8.7) Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die Aufgliederung der Jahresabschreibungen nach einzelnen Posten ist unter den Erläuterungen (7.1), (7.3) und (7.4) ersichtlich. Die Wertminderungen betreffen mit 33,4 Mio. EUR (Vorjahr: 13,2 Mio. EUR) das Segment "Gaming Technology", mit 48,5 Mio. EUR (Vorjahr: 21,9 Mio. EUR) das Segment "Gaming Operations" und mit 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR) das Segment "Other". Die Wertaufholungen verteilen sich mit 16,9 Mio. EUR (Vorjahr: 7,7 Mio. EUR) auf das Segment "Gaming Technology", mit 11,5 Mio. EUR (Vorjahr: 5,1 Mio. EUR) auf das Segment "Gaming Operations" und mit 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR) auf das Segment "Other". (8.8) Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen auf Nutzungsrechte
Die Aufgliederung der Jahresabschreibungen nach einzelnen Posten ist unter den Erläuterungen (7.2) und (7.4) ersichtlich. Die Wertminderungen betreffen mit 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR) das Segment "Gaming Technology" und mit 35,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,6 Mio. EUR) das Segment "Gaming Operations". (8.9) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen Aufwendungen umfassen insbesondere Ausgangsfrachten, weiterverrechnete Kosten, diverse Dienstleistungen, Spesen des Geldverkehrs, Beiträge und Verwaltungskosten. (8.10) Zinserträge
(8.11) Sonstige Finanzerträge
Die Dividenden von sonstigen Beteiligungen wurden mit 16,7 Mio. EUR (Vorjahr: 22,5 Mio. EUR) aus Finanzinvestitionen und mit rund 4,2 Mio. EUR (Vorjahr: 4,4 Mio. EUR) aus sonstigen Veranlagungen erzielt. (8.12) Zinsaufwendungen
(8.13) Zinsaufwendungen für Leasingverhältnisse
(8.14) Sonstige Finanzaufwendungen
(8.15) Währungsgewinne/-verluste aus konzerninternen Finanzierungen Aus konzerninternen Finanzierungen resultierende Fremdwährungseffekte werden gesondert unter diesem Posten ausgewiesen, da diese mit der Finanzierungstätigkeit in engem Zusammenhang stehen. Die Währungsgewinne/-verluste aus konzerninternen Finanzierungen belaufen sich auf -5,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR). (8.16) Ertragsteuern
Die Überleitung der Ertragsteuerbelastung unter Anwendung des österreichischen Körperschaftsteuersatzes von 25% (Vorjahr: 25%) auf den effektiven Steuersatz des Geschäftsjahres 2020 stellt sich wie folgt dar:
Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern:
(8.17) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögensgegenstände und Schulden im direkten Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögensgegenständen und Veräußerungsgruppen sowie Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte von 18,5 Mio. EUR umfassen das NOVOMATIC Forum in Wien sowie ein unbebautes Grundstück in Las Vegas, Nevada, welche per 31. Dezember 2020 zum Verkauf stehen. Die im Vorjahr in diesem Posten ausgewiesene Liegenschaft in Ostösterreich wurde im Jahr 2020 veräußert. Das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen beträgt 2,0 Mio. EUR und umfasst eine Abschlusszahlung aus dem im Jahr 2019 stattgefundenen Verkauf des Teilbereichs UK Gaming Technology. In der Vergleichsperiode sind in diesem Posten die Ergebnisse aus den aufgegebenen Geschäftsbereichen UK Gaming Technology (5,0 Mio. EUR), Kroatien (0,9 Mio. EUR) sowie der NLS-Gruppe (-12,5 Mio. EUR) enthalten. (9) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung erfolgt getrennt nach Betriebs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung wurde die indirekte Methode gewählt. Der Finanzmittelbestand entspricht dem Kassenbestand sowie den Bankguthaben. Der Konzern hat die folgenden nicht zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungstätigkeiten aufgenommen, die nicht in der Kapitalflussrechnung Niederschlag finden: Verbindlichkeiten bzw. Verrechnungen aus dem Erwerb von Unternehmen mit 5,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR). Zudem stellen die angesetzten Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zunächst einen zahlungsunwirksamen Sachverhalt dar. Erst die laufenden Leasingzahlungen führen zu einem Zahlungsmittelabfluss, welcher in der Kapitalflussrechnung im Finanzierungsbereich dargestellt wird. Die offenen Leasingverbindlichkeiten belaufen sich auf 589,9 Mio. EUR (Vorjahr: 689,0 Mio. EUR). (10) Erläuterungen zur Segmentberichterstattung Der NOVOMATIC-Konzern wird vom Vorstand anhand von zwei Geschäftsbereichen gesteuert. Diese strategischen Bereiche bilden die Grundlage für die Segmentberichterstattung. Das Segment "Gaming Technology" beinhaltet die Produktion, den Verkauf und die Vermietung von Glücksspielgeräten und Unterhaltungsautomaten sowie das Online B2B-Geschäft. Das Segment "Gaming Operations" umfasst den Betrieb von Spielbanken und elektronischen Automatencasinos, das Wettgeschäft mit Sport- und Pferdewetten sowie das Online B2C-Geschäft. Die Wertansätze für die Segmentberichterstattung entsprechen den auf den IFRS-Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Jene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in direktem Zusammenhang zum Glücksspielbereich stehen, werden unter dem Segment "Other" subsumiert. Die Überleitung umfasst konsolidierungsbedingte Anpassungen. Der intersegmentäre Leistungsaustausch betrifft Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Geschäftsbereichen. Die Verrechnung erfolgt zu marktüblichen Preisen. In der Überleitung der Segmentumsatzerlöse bzw. des Segmentergebnisses auf die Daten des Konzernabschlusses werden konzerninterne Aufwendungen und Erträge eliminiert. Das Segmentvermögen setzt sich im Wesentlichen aus dem immateriellen Anlagevermögen, den Nutzungsrechten, den Sachanlagen, den Vorräten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie dem Kassenguthaben zusammen. Konzerninterne Leasingverhältnisse werden entsprechend dem internen Berichtswesen und der Steuerung der Segmente beim Leasingnehmer nicht erfasst, sondern als periodischer Aufwand erfasst. Die Segmentverbindlichkeiten bestehen hauptsächlich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten, Rückstellungen sowie passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Bei der Überleitung des Segmentvermögens bzw. der Segmentschulden werden insbesondere konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Schuldenkonsolidierung entfernt. Nicht zugeordnetes Vermögen bzw. Schulden umfassen jene Posten der Bilanz, welche nicht in die Definition des Segmentvermögens bzw. der Segmentverbindlichkeiten fallen, und dienen der Überleitung auf die Konzernwerte. Segmentumsatzerlöse
Segmentergebnis
Segmentvermögen und Segmentschulden
Sonstige Segmentinformationen
Geografische Informationen Die Umsatzerlöse und das Vermögen des Konzerns in den einzelnen Regionen stellen sich wie folgt dar:
Die Zurechnung der Umsatzerlöse zu den Regionen folgt dem Sitzlandprinzip. Das geografische Segment Online enthält alle Gesellschaften, deren Geschäftstätigkeit hauptsächlich oder ausschließlich im Online-Bereich liegt. (11) Erläuterungen zu den Finanzinstrumenten
Bewertung von Finanzinstrumenten Für Finanzinstrumente werden in den nachfolgenden Tabellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach den jeweiligen Kategorien gemäß IFRS 9 dargestellt. a) Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Einige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Konzerns werden für Zwecke der Finanzberichterstattung zum beizulegenden Zeitwert gemäß der Fair-Value-Hierarchie bewertet.
Die Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert und sonstige Beteiligungen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bilanziert. Die Bewertung erfolgt nach anerkannten Ertragswertverfahren. Die zugrunde liegenden Cashflows aus der Mehrjahresplanung werden mit einem länderspezifischen Zinssatz diskontiert. Die Finanzbeteiligungen umfassen nunmehr ausschließlich die indirekt gehaltenen 9,45 % Anteile an der Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (ÖLG), während im Vorjahr noch die direkten 17,19 % Anteile an der Casinos Austria Aktiengesellschaft (CASAG) enthalten waren. Die NOVOMATIC AG hatte am 10. Dezember 2019 eine Vereinbarung mit der SAZKA Group über den Verkauf ihres 17,19 % Anteils an der CASAG geschlossen, die unter bestimmten aufschiebenden Bedingungen, einschließlich behördlicher Genehmigungen und geltender Rechte anderer CASAG-Aktionäre, stand. Das Closing fand schließlich am 26. Juni 2020 statt. Für die Marktwertbewertung der Finanzbeteiligung an ÖLG wurden intern erstellte Unternehmensbewertungen unter Anwendung von anerkannten Multiplikator-Verfahren verwendet. Es kam ein Branchenmultiplikator zur Anwendung, welcher aus einer Vergleichsgruppe von sieben internationalen Lotterieunternehmen abgeleitet wurde. Der wesentliche Inputfaktor ist hierbei das Verhältnis des Enterprise Value (EV) zu EBITDA bzw. zu EBIT für die ausgewählte Peer Group, welcher auf den aktuell am Markt verfügbaren Finanzdaten beruht und die durchschnittliche Marktkapitalisierung zum Ausdruck bringt. Zum Zeitpunkt der Angebotslegung bzw. des Anteilserwerbes betrug der EV/EBITDA-Multiplikator 7,83 bzw. EV/EBIT-Multiplikator 8,89. Die aktualisierte Ermittlung der genannten Multiplikatoren führte zu einem EV/EBITDA-Multiplikator von 8,51 bzw. EV/EBIT-Multiplikator von 12,44 Zunächst wurden die anteiligen EBITDAs bzw. EBITs der ÖLG und deren Tochter-/Enkelgesellschaften aus den zuletzt verfügbaren Finanzinformationen mit diesen beiden Multiplikatoren hochgerechnet. Der so ermittelte Entity Value wurde um das Netto-Finanzvermögen erhöht bzw. die Netto-Finanzverbindlichkeiten reduziert und um das aliquote Eigenkapital von untergeordneten Beteiligungen angepasst. Aus diesem Equity Value für 100 % der Anteile wurde der anteilige Marktwert für die 9,45 % Beteiligung ermittelt. Aufgrund der zwischenzeitig eingetretenen Änderungen in der Gesellschafterstruktur kam ein Aufschlag für die damalige Anteilsübernahme nicht mehr zur Anwendung. Aus dieser Folgebewertung der Finanzbeteiligungen resultierte eine erfolgsneutrale Erfassung (Abwertung) von rund 1,2 Mio. EUR im Eigenkapital in der aktuellen Berichtsperiode. Eine Erhöhung des Multiplikators um 0,5 würde zu einem Anstieg des beizulegenden Zeitwertes um 5,9 Mio. EUR bzw. eine Erhöhung des zugrunde liegenden EBITDAs/EBITs des Bewertungsobjektes um 10 % zu einem Anstieg des beizulegenden Zeitwertes um rund 11,9 Mio. EUR führen. Die Wertpapiere betreffen börsennotierte Eigenkapitalinstrumente (z.B. Aktien) bzw. Schuldinstrumente (z.B. Anleihen). Bei der Bewertung wird auf die notierten Geldkurse an einem aktiven Markt zurückgegriffen. Der Konzern hat die vorhergehend angeführten Eigenkapitalinstrumente - sonstige Beteiligungen, Finanzbeteiligungen und Wertpapiere Eigenkapitalinstrumente - erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis designiert. Diese Eigenkapitalinstrumente betreffen Finanzinvestitionen, die der Konzern für strategische Zwecke halten möchte. Die derivativen Finanzinstrumente umfassen grundsätzlich Zinsswaps und Devisentermingeschäfte, deren Marktwert unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt wird. Dazu werden die am Bewertungstag ermittelten zukünftigen Cashflows mit den betreffenden laufzeitkonformen Diskontsätzen abgezinst (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag bzw. die letzten gültigen Zinskurven vor dem Bilanzstichtag (31. Dezember 2020)). Die Marktbewertungen der derivativen Finanzinstrumente erfolgen durch das eigene Treasury-Management-System sowie durch die involvierten Bankinstitute. Der Marktwert für Derivate entspricht jenem Wert, den die jeweilige Gesellschaft bei Auflösung der Geschäfte am Bilanzstichtag rechnerisch erhalten würde oder zahlen müsste. Die Veränderung des Marktwertes wird ergebniswirksam erfasst. Der NOVOMATIC-Konzern hat zur Absicherung von Finanzrisiken die folgenden Derivate abgeschlossen:
Die Veränderung des Marktwertes wird bei den USD Termingeschäften und beim Zinsswap ergebniswirksam erfasst. Der per 31. Dezember 2019 bestehende Zinsswap in Höhe von 77,5 Mio. EUR ist im Oktober 2020 durch Fälligkeit des korrespondierenden Grundgeschäfts (variable Schuldscheindarlehenstranche in Höhe von 75,0 Mio. EUR) vereinbarungsgemäß ausgelaufen. Die bedingten Gegenleistungen aus Unternehmenserwerben resultieren aus vertraglichen Verpflichtungen des erwerbenden Konzernunternehmens, wonach eine Kaufpreisnachbesserung an den Verkäufer bei Erreichen von vertraglich definierten Finanzkennzahlen (z.B. Umsatz- bzw. EBITDA-Ziele) innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach dem Closing zu leisten ist. Der Bewertung der Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreisen werden aktualisierte Umsatzplanungen bzw. EBITDA-Prognosen zugrunde gelegt. Die bedingten Gegenleistungen werden mit 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR) unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten (Kaufpreisverpflichtungen) und mit 2,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR) unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (Kaufpreisverpflichtungen) in der Bilanz ausgewiesen. b) Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen der beizulegende Zeitwert aber anzugeben ist Für Finanzinstrumente, die zu Anschaffungskosten bewertet sind, werden der Buchwert und der beizulegende Zeitwert in der folgenden Tabelle dargestellt:
Für den Zeitwert der Anleihen wurden der Börsenkurs zum Bewertungsstichtag bzw. die letzten gültigen Börsenkurse vor dem Bilanzstichtag (31. Dezember 2020) herangezogen. Der Marktwert der Bankverbindlichkeiten wurde durch Diskontierung der zukünftigen, mit diesen Verbindlichkeiten verbundenen, fixen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz zum Abschlussstichtag ermittelt. Bei Zahlungsmitteln, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen kurzfristigen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten entspricht der Fair Value in etwa dem Buchwert aufgrund der kurzfristigen Restlaufzeiten. Bei Ausleihungen, Darlehen, sonstigen langfristigen finanziellen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten wird von keiner wesentlichen Abweichung des Fair Values zum Buchwert ausgegangen und dem Ausfallsrisiko durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nettoergebnis je Kategorie
Kapitalrisikomanagement Das Ziel des Kapitalrisikomanagements ist die aktive Steuerung der Kapitalstruktur des gesamten NOVOMATIC Konzerns sowie der einzelnen Konzerngesellschaften. Durch die Gewährleistung einer angemessenen Eigenkapitalquote werden die Fremdkapitalkosten reduziert und die Ertragskraft der einzelnen Konzernunternehmen sowie des gesamten NOVOMATIC Konzerns nachhaltig gesichert, sodass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Die Entwicklung der Kapitalstruktur wird anhand der Kennzahlen Eigenkapitalquote und Nettoverschuldung im Verhältnis zu EBITDA überwacht. Diese Kennzahlen werden regelmäßig quantifiziert und zumindest halbjährlich an den Vorstand berichtet, welcher diese neben anderen Kennzahlen als Steuerungsgrößen für die weitere Unternehmensentwicklung heranzieht. Die Eigenkapitalquote berechnet sich aus dem Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem Grundkapital, den Kapital-, Gewinn- sowie Bewertungsrücklagen zuzüglich Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung sowie nicht beherrschende Anteile. Die Nettoverschuldung ergibt sich aus der Summe der langfristigen und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten abzüglich der Zahlungsmittel, Edelmetalle sowie börsegehandelter Wertpapiere. Die Verschuldungskennzahl berechnet sich als Nettoverschuldung im Verhältnis zu Betriebserfolg zuzüglich Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen (EBITDA). Die Kennzahlen Eigenkapitalquote sowie Nettoverschuldung zu EBITDA zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 ermitteln sich wie folgt, wobei im Wesentlichen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu den Veränderungen führten:
Der NOVOMATIC Konzern ist aufgrund seiner vertraglich vereinbarten Financial Covenants in seinen wesentlichen Finanzierungsverträgen verpflichtet, eine Eigenkapitalquote von mindestens 15,0% und eine Nettoverschuldung im Verhältnis zu EBITDA von höchstens 4,625x einzuhalten. In den Finanzierungsverträgen sind bei der Ermittlung dieser beiden Kennzahlen bestimmte Anpassungen gegenüber der oben angeführten Standardberechnung vorgesehen. Unter Berücksichtigung dieser angepassten Berechnung hat der NOVOMATIC Konzern die vertraglich vereinbarten Financial Covenants per 31. Dezember 2020 eingehalten. Bezüglich der Anpassung der Financial Covenants wird auf die Erläuterungen nach dem Bilanzstichtag verwiesen. Die NOVOMATIC AG wurde im Oktober 2015 erstmalig von der Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) bewertet und hatte bis zum Juni 2019 durchgehend ein Investment Grade-Rating inne. Am 9. Dezember 2020 (letzte Ratingveränderung) wurde das Rating der NOVOMATIC AG von S&P um eine Stufe von BB+ mit negativem Ausblick auf BB mit negativem Ausblick heruntergestuft. Als Begründung für die Ratingveränderung von S&P wurden in erster Linie die weiterhin große Unsicherheit durch die vorherrschende COVID-19-Pandemie und die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten und die Ertragskraft der NOVOMATIC AG-Gruppe angeführt. Finanzrisikomanagement Der NOVOMATIC-Konzern überwacht, steuert und begrenzt die mit den Geschäftsbereichen der Gruppe verbundenen Finanzrisiken. Die Steuerung finanzieller Risiken wird durch ein im Industrie- und Bankensektor etabliertes Treasury-Management-System unterstützt. Für die Gruppe relevante Finanzrisiken werden durch ein laufendes Monitoring beobachtet und bei Bedarf mittels geeigneter Maßnahmen und Instrumente (z.B. derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps und Devisentermingeschäfte) abgesichert, um das aus dem Grundgeschäft resultierende finanzielle Risiko zu reduzieren. Die Identifizierung, Analyse und Bewertung der Finanzrisiken sowie die Analyse und Auswahl der potenziell anzuwendenden Absicherungsinstrumente erfolgt grundsätzlich durch das Konzern-Treasury. Die Entscheidung über die Auswahl und den Einsatz derivativer Finanzinstrumente obliegt dem Vorstand. Jeglicher Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten auf Ebene der Konzerngesellschaften wird gemäß Konzernrichtlinie vorab mit Konzern-Treasury abgestimmt und ist vom Vorstand vorab zu genehmigen. Liquiditätsrisiko Das Liquiditäts- bzw. Finanzierungsrisiko umfasst das Risiko, jederzeit über ausreichende Liquidität zu verfügen bzw. die Möglichkeit zu haben, erforderliche Finanzmittel mit marktüblichen Konditionen zeitgerecht von Investoren abzurufen, um fällige Verbindlichkeiten jederzeit fristgerecht zu bedienen oder für konzerninterne Zwecke Intercompany-Finanzierungen und -Haftungen bereitzustellen. Darüber hinaus ist der Bedarf an liquiden Mitteln in der Glücksspielbranche, insbesondere in den eigenen Glücksspielbetrieben durch gebundenes Bargeld, hoch. Ein Teil der ausgewiesenen liquiden Mittel umfasst die Grundfüllungen der Glücksspielautomaten und Barmittelreserven in den Glücksspielbetrieben. Unter Berücksichtigung der gewählten Konzernstrategie und -planungsprozesse erfolgt sowohl eine kurzfristige als auch langfristige rollierende Liquiditätsplanung, die ein aktuelles Bild der zu erwartenden Liquiditätsentwicklung auf Konzernebene bieten soll. Der mittel- und langfristige Liquiditäts- bzw. Finanzierungsbedarf des NOVOMATIC-Konzerns wird rollierend auf Basis der geplanten Zahlungsströme ermittelt. Aufgrund der konservativen Finanzierungs- und Verschuldungspolitik sowie der konservativen Veranlagungspolitik im NOVOMATIC-Konzern ist das konzernweite Liquiditätsrisiko des NOVOMATIC-Konzerns begrenzt. Trotzdem räumt der NOVOMATIC-Konzern dem Liquiditätsrisiko und dessen Steuerung einen hohen Stellenwert ein. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität zu gewährleisten, wird eine Liquiditätsreserve in Form von revolvierend ausnutzbaren Kreditlinien, kurzfristig ausnutzbaren Überziehungslinien und täglich fälligen Bankguthaben sowie kurzfristigen Veranlagungen gehalten. Die syndizierte revolvierend ausnutzbare Kreditlinie in Höhe von EUR 1,0 Mrd. mit einer Laufzeit bis zum 1. März 2024 war per 31. Dezember 2020 mit EUR 390,0 Mio. ausgenutzt bzw. waren EUR 610,0 Mio. frei verfügbar. Im Oktober 2020 wurden zwei Schuldscheindarlehenstranchen in Höhe von EUR 75,0 Mio. sowie EUR 172,5 Mio. vereinbarungsgemäß zurückgeführt. In der folgenden Tabelle werden alle zum Stichtag vertraglich fixierten Zahlungen für Tilgungen und Zinsen aus bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich derivativer Finanzinstrumente dargestellt. Für derivative Finanzinstrumente wird der Marktwert angegeben, während für die übrigen Verpflichtungen die nicht diskontierten Cashflows für die nächsten Geschäftsjahre dargestellt werden:
Kontrahentenrisiko Das Kontrahentenrisiko bezeichnet das Risiko des Zahlungsverzugs oder -ausfalls von jeglichen Vertragspartnern. Im Finanzbereich unterhält der NOVOMATIC-Konzern vorwiegend Geschäftsbeziehungen zu Banken und Versicherungen mit entsprechend guter Bonität (mindestens Investment Grade Rating von S&P, Moody's oder Fitch). Zur Überwachung des Ausfallsrisikos für Finanzanlagen (d.h. Guthaben auf Bankkonten, Geldmarktveranlagungen, Kapitalmarktveranlagungen, Wertpapiere) und derivative Finanzinstrumente (d.h. positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten) wird im NOVOMATIC-Konzern darauf geachtet, die Mittel ausgewogen zu verteilen und allfällige Klumpenrisiken zu vermeiden. Der NOVOMATIC-Konzern ist neben dem Finanzbereich auch im Vertriebsgeschäft einem Kontrahentenrisiko ausgesetzt, weil Kunden möglicherweise ihren Zahlungsverpflichtungen nicht betragsgenau bzw. fristgerecht nachkommen. Teilweise, insbesondere bei Neukunden, wird das Ausfallsrisiko durch zusätzlich geforderte Sicherheiten, wie z.B. erhaltene Kautionen und im Exportgeschäft mittels Dokumentenakkreditiv, reduziert. Des Weiteren wird durch vertraglich gesicherte Eigentumsvorbehalte, Anzahlung bzw. Vorauszahlung, Bankeinzug und Gewährung kurzer Zahlungsziele versucht das Ausfallsrisiko des NOVOMATIC-Konzerns weiter zu reduzieren. Aufgrund der Vielzahl von externen Kunden liegt derzeit keine wesentliche Konzentration von Ausfallsrisiken vor. Das maximale Ausfallsrisiko für Kundenforderungen gegenüber Dritten und Darlehen an Geschäftspartner ist mit dem Buchwert der Forderungen begrenzt. Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (Zahlungsmittel, Veranlagungen, sonstige Finanzinstrumente außer derivative Finanzinstrumente) entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Finanzinstrumente. Bei derivativen Finanzinstrumenten besteht das maximale Kreditrisiko aus dem positiven Marktwert des Derivats zum Bewertungstag. Marktrisiko a) Zinsrisiko Im Rahmen der Finanzierungs- und Veranlagungsaktivitäten ist der NOVOMATIC-Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die Veränderung der Zinssätze kann einen positiven oder negativen Einfluss einerseits auf den Wert von Finanzinstrumenten (Barwertrisiko), anderseits auf die aus den Finanzinstrumenten resultierenden Zahlungsströme (Cashflow-Risiko) haben. Aus risikopolitischen Überlegungen wird auf eine ausgewogene Zinsbindungsbilanz bzw. einen ausgewogenen Mix aus variabler und fixer Verzinsung mit kurz- und langfristigen Zinsbindungen geachtet, um Klumpenrisiken zu vermeiden. Zur Beschränkung von Zinsrisiken werden die aktuellen Zinsentwicklungen laufend beobachtet und bei Bedarf Absicherungen der Zinsrisiken mit geeigneten Maßnahmen, u.a. derivative Instrumente wie z.B. Zinsswaps, Zinsoptionen etc., vorgenommen. Aufgrund des hohen Anteils an fix verzinsten Finanzverbindlichkeiten (2020 durchschnittlich rund 59%; 2019 durchschnittlich rund 67 %) des NOVOMATIC-Konzerns sowie aufgrund der gegenwärtigen und zukünftig absehbaren Zinsentwicklung ist das Cashflow-Risiko durch steigende Zinssätze begrenzt. In der Vergangenheit wurde in erster Linie auf das Risiko und die Absicherung steigender Kreditzinsen geachtet. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen hat in der Vergangenheit für eine weitgehend natürliche Absicherung ("Natural Hedge") des Zinsänderungsrisikos bei variabel verzinsten Finanzinstrumenten gesorgt. Aufgrund der anhaltenden Reduzierung der Kreditzinsen seit 2007 und insbesondere seitdem die Geld- und Kapitalmarktzinsen im Jahr 2015 erstmals negativ wurden (und die Banken vermehrt eine Zinsuntergrenze von EUR 0,0 % ("Floor") mit ihren Kunden vereinbart haben), wurde der natürliche "Hedge" zwischen variabel verzinsten EUR-Finanzverbindlichkeiten und EUR-Finanzanlagen zunehmend weniger effektiv. Durch die erneute Reduktion des EZB-Zinssatzes für die Einlagenfazilität von -0,4 % auf -0,5 % p.a. im September 2019 haben nun nahezu alle wesentlichen Banken des NOVOMATIC-Konzerns diese "Negativzinsen" an den Kunden in Form einer Einlagenverwahrgebühr auf EUR-Sichteinlagen weitergegeben. Teilweise geben die Banken diese Negativzinsen erst ab einem vereinbarten Schwellenwert, teilweise jedoch ab dem ersten Euro an die Kunden weiter. Die gegenwärtige Zinslandschaft verlangt nun noch größere Anstrengungen für die Steuerung des Zinsrisikos, insbesondere für die Steuerung der aus Risikosicht erforderlichen Liquiditätsreserve. Das Konzern-Treasury versucht die kurzfristig verfügbare Liquiditätsreserve (Finanzanlagen und Finanzverbindlichkeiten) so zu steuern, dass die jederzeitige Zahlungsfähigkeit gewährleistet werden kann und damit der Absicherung des Liquiditätsrisikos auf der einen Seite sowie der Absicherung des Zinsänderungsrisikos für insbesondere variabel verzinste Finanzanlagen auf der anderen Seite Rechnung getragen wird. Des Weiteren wird versucht die Zinskosten aus der Kreditlinienausnutzung sowie die für die vorgehaltene Liquiditätsreserve anfallenden Einlagenverwahrentgelte zu minimieren. Die Kombination aus Zinsuntergrenzen bei variabel verzinsten EUR-Finanzverbindlichkeiten und Einlagenverwahrentgelten auf variabel verzinste EUR-Finanzanlagen bedeutet für den NOVOMATIC-Konzern mittlerweile ein einseitiges Risiko (im Gegensatz dazu wurde eine Zinsreduktion in der Vergangenheit sowohl als Risiko (für Finanzanlagen) als auch als Chance (für Finanzverbindlichkeiten) wahrgenommen). Grundlage für den Einsatz von derivativen Absicherungsinstrumenten ist eine vom Vorstand definierte, konzernweit geltende Richtlinie. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung finanzieller Risiken aus einem bereits bestehenden bzw. eines, mit großer Eintrittswahrscheinlichkeit, zukünftig abgeschlossenen Grundgeschäftes (z.B. ein variabel verzinstes Darlehen) abgeschlossen und werden nicht aus spekulativen Überlegungen bzw. um einen Geschäftsbeitrag zu erwirtschaften, abgeschlossen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen einer nach vernünftigem Ermessen potenziellen Zinsänderung (+/-50 bzw. +50/-25 Basispunkte) auf das Ergebnis vor Steuern bzw. auf das Eigenkapital. Im Rahmen der Zinssensitivitätsanalyse werden die variabel verzinsten Bankverbindlichkeiten und Bankguthaben sowie die per Berichtsstichtag laufenden derivativen Finanzinstrumente herangezogen. Bei der Berechnung wurden eine Zinserhöhung um 50 Basispunkte für variabel verzinste Bankverbindlichkeiten, variabel verzinste Bankguthaben und Zahlungen aus Derivaten simuliert. Des Weiteren wurde bei der Berechnung der Auswirkungen einer potenziellen Zinssenkung um 50 Basispunkte nur die Auswirkungen auf variabel verzinste Bankguthaben simuliert. Für die variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten wurde lediglich eine potenzielle Zinssenkung um 25 Basispunkte simuliert, da ca. die Hälfte der per 31.12.2020 variabel verzinsten Bankverbindlichkeiten eine vertragliche Zinsuntergrenze von 0,0% ("Floor") aufweisen und somit von einer weiteren Reduktion des Zinsniveaus nicht betroffen sind. Die Zahlungen aus per Berichtsstichtag laufenden Zinsderivaten werden in Summe ebenfalls nicht von einer Zinssenkung beeinflusst.
Der durchschnittlich gewichtete Zinssatz bei externen Finanzierungen des NOVOMATIC-Konzerns (über alle Währungen) betrug im Geschäftsjahr 2020 1,413 % p.a. (2019 1,891 % p.a.). Der durchschnittlich gewichtete Zinssatz bei variabel verzinsten Finanzierungen betrug 2020 0,766 % p.a. (2019: 0,929 % p.a.) bzw. der durchschnittliche 3M-EURIBOR (Marktzinssatz) betrug 2020 -0,427 % p.a. (2019 -0,391 % p.a.). Der durchschnittlich gewichtete Zinssatz bei fix verzinsten Finanzierungen betrug 2020 1,942 % p.a. (2019 2,365 % p.a.). Die Entwicklung der EUR-Geld- und Kapitalmarktzinsen (Jahresdurchschnitt) in den letzten fünf Jahren war anhaltend negativ (z.B.: 3M EURIBOR von -0,020 % (2015) auf -0,427 % (2020) bzw. 5J Swapsatz von 0,338 % (2015) auf -0,458 % (2020)). Auch die Entwicklung des EZB-Zinssatzes für die Einlagenfazilität war seit Juni 2007 anhaltend negativ (z.B.: von -0,1 % (2014) bis -0,5 % (2019)). Eine weitere Reduktion der Zinssätze von 0,5 % innerhalb des nächsten Geschäftsjahres 2021 ist laut aktueller Marktmeinung eher unrealistisch, zumal die Reduktion des EZB-Zinssatzes für die Einlagenfazilität in der Vergangenheit von 0,0 % auf -0,5 % innerhalb eines Zeitraumes von ca. fünf Jahren erfolgt ist. b) Fremdwährungsrisiko Das Risiko, das sich aus Wertschwankungen von Finanzinstrumenten, anderen Bilanzpositionen (z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten) und / oder Zahlungsströmen in Fremdwährung infolge von Wechselkursschwankungen ergibt, wird als Währungsrisiko (bzw. Wechselkursänderungsrisiko) bezeichnet. Dieses Risiko besteht insbesondere dort, wo Geschäftsvorfälle, wie zum Beispiel der Einkauf von Materialien, Handelswaren oder auch Kaufpreiszahlungen für Unternehmensakquisitionen, in einer anderen als der Bilanzierungswährung (Fremdwährung) einer Gesellschaft vorliegen (direktes Fremdwährungsrisiko) sowie dort, wo Preise für Produkte und Leistungen von einer anderen Währung als der Fakturierungswährung abhängig sind (indirektes Währungsrisiko). Beispielsweise werden Materialien und Handelswaren von Lieferanten in EUR oder USD fakturiert, obwohl die Preisbildung von einer dritten Währung oder einem anderen Preis (z.B. Rohstoffpreis) indirekt abhängig ist. Zur Beschränkung von Fremdwährungsrisiken wird das betreffende Fremdwährungsrisiko aus Geschäftsfällen, die in Fremdwährung getätigt werden bzw. deren Preis von Fremdwährungen abhängig sind, regelmäßig auf rollierender Basis in den einzelnen Währungen ermittelt. Dabei wird eine Nettoposition aus Bestand an der betreffenden Fremdwährung zum Planungsbeginn, geplante Ein- und Auszahlungen in der betreffenden Fremdwährung und bestehende derivative Sicherungsinstrumente für die betreffende Fremdwährung im Planungszeitraum ermittelt. Ein relevantes Fremdwährungsrisiko, welches die in der Konzernrichtlinie festgelegten Schwellenwerte überschreitet, wird mittels entsprechenden Sicherungsgeschäften abgesichert, um das Risiko aus Wechselkursveränderungen in den zukünftigen Berichtszeiträumen zu reduzieren. Eine Absicherung des Fremdwährungsrisikos ergibt sich zunächst aufgrund von natürlich geschlossenen Fremdwährungspositionen ("Natural Hedge"), bei denen z.B. Einzahlungen aus Lieferungen und Leistungen in USD den Auszahlungen aus Lieferungen und Leistungen in USD gegenüberstehen. Das verbleibende Netto-Fremdwährungs-Exposure, welches den festgelegten Schwellenwert übersteigt, wird grundsätzlich mittels symmetrischen Sicherungsinstrumenten (z.B. Devisentermingeschäfte) abgesichert. Asymmetrische Sicherungsinstrumente (z.B. Währungsoptionen) würden nur in Ausnahmefällen bzw. wenn es durch das Grundgeschäft notwendig wäre, zur Anwendung kommen. Im Berichtszeitraum 2020 wurden für das operative Geschäft USD-Devisentermingeschäfte mit einem Nettowert von 3,0 Mio. USD fällig. Für die dem Berichtsstichtag nachfolgenden Perioden bestehen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes USD-Devisentermingeschäfte von 12,0 Mio. USD, da im Berichtszeitraum keine neuen Termingeschäfte kontrahiert wurden. Im Berichtszeitraum 2020 wurden im NOVOMATIC-Konzern auch keine weiteren derivativen Sicherungsinstrumente zur Reduzierung des Fremdwährungsrisikos kontrahiert. Die relevanten Fremdwährungen im NOVOMATIC-Konzern per Berichtsstichtag umfassen den USD und GBP. Wechselkursschwankungen dieser zwei Fremdwährungen haben einen potenziellen Effekt auf die GuV und das Eigenkapital. Im Rahmen der Währungssensitivitätsanalyse werden pro relevanter Fremdwährung (d.h. USD, GBP) die Auswirkungen einer Änderung des Wechselkurses in Höhe von +/-10 % auf die Banksalden in Fremdwährung ("FX"), veranlagte Termingelder in FX, erhaltene und gegebene Darlehen bzw. Kredite in FX per Berichtsstichtag sowie auf die Marktwerte simuliert. Nachfolgend wird der Einfluss der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderung des EUR/USD-Wechselkurses in Höhe von +/-10% auf das Ergebnis vor Steuern bzw. auf das Eigenkapital dargestellt:
Nachfolgend wird der Einfluss, der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderung des EUR/GBP-Wechselkurses in Höhe von +/- 10% auf das Ergebnis vor Steuern bzw. auf das Eigenkapital dargestellt:
Im Berichtszeitraum bestanden die durchschnittlichen Finanzverbindlichkeiten im NOVOMATIC-Konzern überwiegend in EUR (rund 94 %) sowie teilweise in einer anderen Währung wie USD (rund 6 %). Konzerngesellschaften, bei denen die Finanzierungswährung von der Bilanzierungswährung abweicht, waren demnach einem Wechselkursänderungsrisiko gegenüber der Finanzierungswährung (mehrheitlich EUR) ausgesetzt. c) Kapitalanlagen Die Risiken erstrecken sich hierbei im Wesentlichen auf Kurs- und Bewertungsrisiken bei Kapitalanlagen. Die vom NOVOMATIC-Konzern gehaltenen Kapitalanlagen umfassen vorwiegend Edelmetalle sowie börsengehandelte Aktien und waren im Geschäftsjahr dementsprechend von Kursschwankungen betroffen. (12) Erläuterungen zu Leasing und Eventualverbindlichkeiten NOVOMATIC-Konzern als Leasingnehmer Der Konzern hat die bestehenden Leasingverträge (vorrangig aus angemieteten Spielstätten) gemäß IFRS 16 evaluiert und bilanziert. Die Nutzungsrechte und die Leasingverbindlichkeiten wurden in der Bilanz gesondert erfasst. Die Fälligkeitsanalyse der bilanzierten langfristigen Leasingverbindlichkeiten mit 477,3 Mio. EUR (Vorjahr: 567,9 Mio. EUR) und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten mit 112,6 Mio. EUR (Vorjahr: 121,1 Mio. EUR) stellt sich wie folgt dar:
Die ausgewiesenen Mietaufwendungen für Immobilien, Geldspielgeräte und sonstige Vermögenswerte für das Geschäftsjahr 2020 enthalten Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen mit 2,2 Mio. EUR (Vorjahr: 7,9 Mio. EUR), aus Leasingverhältnissen mit geringwertigen Vermögenswerten mit 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR) sowie aus variablen Leasingzahlungen, welche nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt wurden, mit 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR). Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen (Tilgung und Zinsanteil) umfassen -140,8 Mio. EUR (Vorjahr: -147,6 Mio. EUR). NOVOMATIC-Konzern als Leasinggeber Der Konzern hat Finanzierungsleasing-Vereinbarungen mit Kunden für Geldspielgeräte abgeschlossen. Die Laufzeit der eingegangenen Finanzierungsleasingvereinbarungen beträgt 1 bis 5 Jahre. Bei Abschluss der Vereinbarung erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse unter der Position "Verkaufserlöse". Die noch zu erhaltenden Leasingzahlungen werden als Forderung bilanziert, wobei sich die Fälligkeitsanalyse wie folgt darstellt:
Der Konzern hat zudem Operating-Leasingverträge zur Vermietung von Geldspielgeräten mit einer überwiegend unkündbaren Laufzeit von 12 bis 24 Monaten abgeschlossen. Der Ausweis dieser Geldspielgeräte erfolgt weiterhin im Sachanlagevermögen unter der Position "Technische Anlagen und Maschinen". Die in der Berichtsperiode erfassten Mietzahlungen werden in den Umsatzerlösen unter der Position "Miet- und Managementerlöse" dargestellt. Die Ansprüche auf künftige Leasingzahlungen aus diesen Operating-Leasingverhältnissen stellen sich wie folgt dar:
Für Operating Leasingverträge gewährte Mietkonzessionen im Rahmen der Covid-19-Pandemie wurden gemäß IFRS 16 als Modifikationen behandelt. Hierbei kam es abhängig von der Ausgestaltung der Konzession zu einer Verteilung über die Vertragslaufzeit oder zu einer sofortigen erfolgswirksamen Erfassung. Die Effekte aus diesen Anpassungen sind von untergeordnetem Ausmaß. Eventualverbindlichkeiten Die Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantien belaufen sich auf 18,5 Mio. EUR (Vorjahr: 17,0 Mio. EUR) und wurden im Wesentlichen gegenüber der italienischen Regulierungsbehörde ADM gegeben. (13) Sonstige Angaben Aufwendungen für Konzernabschlussprüfer Die Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers (einschließlich des Netzwerkes im Sinne des §271b UGB) setzen sich wie folgt zusammen:
Die Aufwendungen für Leistungen der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH betrugen im Jahr 2020 0,6 Mio. EUR für Konzern- und Jahresabschlussprüfung und 0,2 Mio. EUR für sonstige Beratungsleistungen. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Das Mutterunternehmen der NOVOMATIC AG ist die Novo Invest GmbH, Gumpoldskirchen. Der vorliegende Konzernabschluss der NOVOMATIC AG wird in den Konzernabschluss der Novo Invest GmbH, als oberste Konzernmutter, einbezogen und beim Landesgericht Wiener Neustadt unter der FN 381832v eingereicht. Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen zählen weiters die Mitglieder der Organe (Vorstand und Aufsichtsrat), nicht konsolidierte verbundene Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen sowie Unternehmen, die von den Organen bzw. von den Gesellschaftern der NOVOMATIC AG beherrscht werden. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen für die betreffenden Geschäftsjahre ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Unter "Management" werden Aufsichtsrat und Vorstand der NOVOMATIC AG subsumiert. Vergütungen an das Management werden unter den Erläuterungen (15) Organe der NOVOMATIC AG dargestellt. Die Angaben unter "Sonstige" beziehen sich im Wesentlichen auf Unternehmen, die von den Gesellschaftern der NOVOMATIC AG beherrscht werden. Die Transaktionen resultieren aus Warenlieferungen, Dienstleistungen, Mietverrechnungen sowie Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Die Außenstände sind unbesichert und werden in bar beglichen. Es wurden weder Garantien gegeben noch wurden solche erhalten. Weiters wurden die Mehrheitsbeteiligungen an der russischen, der spanischen, der montenegrinischen und einer österreichischen Gesellschaft sowie deren Tochtergesellschaften an nahestehende Unternehmen veräußert. Der jeweils vereinbarte Kaufpreis wurde durch externe Bewertungsgutachten definiert und bereits gänzlich beglichen. Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen
Weiters hält der Konzern die Mehrheit der Anteile an einem weiteren nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen. "at-equity" konsolidierte Unternehmen
Befreiung von der Offenlegung für Konzernunternehmen Die folgenden deutschen Gesellschaften werden als vollkonsolidierte Unternehmen in den IFRS Konzernabschluss der NOVOMATIC AG einbezogen und machen gemäß §264 Abs. 3 bzw. §264 b deutsches HGB von der Möglichkeit der Befreiung von der Offenlegung ihrer Abschlüsse zum 31. Dezember 2020 Gebrauch:
(14) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Im Jänner 2021 wurde der Erwerb von 70 % Anteile an der ZBET RS d.o.o., dessen Closing vom Vorliegen notwendiger formaler Zustimmungserfordernisse der Aufsichts- bzw. Wettbewerbsbehörden abhängig war, nunmehr abgeschlossen. Die erworbene Gesellschaft betreibt gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft 150 Wettlokale und drei Spielhallen in Serbien und ergänzt die bestehenden Aktivitäten des Konzerns in diesem Markt. Der vereinbarte Kaufpreis beläuft sich auf 20,9 Mio. EUR. Die Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 ist zum Berichterstattungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen, sodass die folgenden Angaben auf vorläufigen Werten basieren:
Demnach sind die Werte der Eröffnungsbilanzen noch nicht endgültig bestimmt und ebenso ist die Zuordnung des jeweiligen Gesamtkaufpreises auf die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden sowie die Ermittlung des aufzudeckenden Firmenwertes noch nicht beendet worden. Nach vorläufiger Einschätzung ist die steuerliche Abzugsfähigkeit des Firmenwertes nicht gegeben. Aufgrund der seit März 2020 andauernden COVID-19-Pandemie und des daraus resultierenden Ergebnisrückgangs wurde im Rahmen der wesentlichen Finanzierungsverträge der NOVOMATIC AG eine Anpassung der Finanzkennzahl Nettoverschuldung im Verhältnis zu EBITDA bis 29. Juni 2022 mit den Investoren vereinbart. An diese Finanzkennzahlen knüpfen verschiedene wirtschaftliche Konsequenzen, von Zinskonditionen bis zu Kündigungsrechten der Kreditgeber. Im Rahmen dieser Finanzierungen wurde für die Testzeitpunkte 31. Dezember 2020, 30. Juni 2021 sowie 31. Dezember 2021 für die Finanzkennzahl Net debt/EBITDA eine Maximalhöhe von 7x vereinbart sowie die jederzeitige Erfüllung der Kennzahl zwischen den Testzeitpunkten gänzlich ausgesetzt. Die Eigenkapitalquote wurde unverändert bei mindestens 15 % belassen. Jeder Investor hat seine Einverständniserklärung zu den erforderlichen Vertragsänderungen erteilt, wodurch eine Zustimmungsquote von 100 % erreicht werden konnte. Im März 2021 wurde eine bilaterale nicht revolvierend ausnutzbare 100,0-Mio.-EUR-Kreditlinie mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Auch das Jahr 2021 ist von weiteren Lockdowns und restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie in zahlreichen Kernregionen geprägt. Insbesondere neue Mutationen von COVID-19 führen zu einem schwer vorhersehbaren Verlauf, weshalb die genannten Maßnahmen schrittweise von Seiten der jeweiligen nationalen Regierungen verlängert werden. Diese Entwicklung führt zur regelmäßigen Neuevaluierung staatlicher Förderungsmaßnahmen und Unterstützungen, deren Höhe und Auszahlungszeitpunkt in einigen Ländern schwer einschätzbar ist. Um den negativen COVID-19-Effekten entgegenzuwirken, werden auch in 2021 Kostenoptimierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen im gesamten Konzern umgesetzt. Eine positive Entwicklung ist die steigende Verfügbarkeit von Impfstoffen, welche die Zahl der Neuinfektionen reduziert und Krankheitsverläufe abschwächt. Dadurch steigt die Erwartung, dass Lockdowns in absehbarer Zukunft beendet werden können und eine kontinuierliche Normalisierung der Rahmenbedingungen eintreten wird. Die COVID-19-Pandemie hat somit weiterhin einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. (15) Organe der NOVOMATIC AG Als Vorstandsmitglieder der NOVOMATIC AG waren im Geschäftsjahr 2020 und im Folgenden bestellt:
Der Aufsichtsrat der NOVOMATIC AG bestand im Geschäftsjahr 2020 und im Erstellungszeitraum aus folgenden Mitgliedern:
Die laufenden Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder der NOVOMATIC AG betrugen 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR). An ehemalige Vorstandsmitglieder wurden Bezüge in Höhe von 4,0 Mio. EUR im Aufwand erfasst. Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen entfielen 0,0 Mio. EUR (Vorjahr: -4,1 Mio. EUR) auf den Vorstand. Vorschüsse oder Haftungen an Vorstände wurden im Geschäftsjahr 2020 nicht gewährt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR). (16) Veröffentlichung Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 24. März 2021 vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat, zur Vorlage an die Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben.
Gumpoldskirchen, 24. März 2021 Der Vorstand der NOVOMATIC AG Dipl.-Ing.Ryszard Presch, Vorstand Mag. Johannes Gratzl, Vorstand LAGEBERICHTzum Konzernabschluss 2020NOVOMATIC AG, Gumpoldskirchen(1) Geschäftsgegenstand und Strategie NOVOMATIC 1 ist ein global agierender, integrierter Glücksspieltechnologie- und Unterhaltungskonzern mit über 40 Jahren Erfahrung als Produzent von innovativem Hightech Gaming Equipment. Der Konzern entwickelt, produziert und vertreibt Glücksspielprodukte, Lotterietechnologielösungen und vernetzte Systemlösungen für nationale und internationale Glücksspiel- und Wettmärkte. NOVOMATIC betreibt zudem rund 1.900 eigene Spielstätten, welche Spielbanken, Spielhallen, Sportwetten-Outlets und Bingobetriebe umfassen. Neben der Entwicklung von terrestrischem Gaming Equipment hat sich der NOVOMATIC AG-Konzern als Content Provider von Spielen für lizenzierte Online- und Offlineanbieter sowie als Betreiber von Online-Spiel- und Sportwettenplattformen etabliert. NOVOMATIC verfolgt eine Strategie der vertikalen Integration innerhalb der Glücksspielindustrie und tritt demnach sowohl als Produzent von Gaming Equipment als auch als Betreiber von Spielstätten auf. Dies hat in den Jahren seit der Gründung wesentlich zum Unternehmenserfolg beigetragen. Der Konzern kann durch diesen Ansatz sehr rasch neu entwickelte Produkte am Markt einführen, Rückschlüsse auf den potenziellen Erfolg gewinnen und in weiterer Folge zielgerichtet die Entwicklung neuer Technologien vorantreiben. (2) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2020 ist von der im ersten Quartal des Jahres ausgebrochenen COVID-19-Pandemie geprägt. Die unterschiedlich ausgeprägten Maßnahmen vieler Nationen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus, wie beispielsweise Ausgangsbeschränkungen oder temporäre Schließungen von Geschäftslokalen, sorgten für einen prognostizierten Rückgang des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von -3,5 % für 2020 2 - dies bedeutet einen höheren Rückgang als während der Weltfinanzkrise 2008/2009.
1 Unter den im vorliegenden Lagebericht
verwendeten Formulierungen "NOVOMATIC", "Konzern",
"NOVOMATIC-Konzern" bzw.. "NOVOMATIC AG-Konzern" ist der
Konzernkreis des zugehörigen Konzernabschlusses der
NOVOMATIC AG zu verstehen.
Dem Euroraum wird ein Rückgang der Wirtschaftsleistung in Höhe von 7,2 % für 2020 vorhergesagt. Außerhalb des Euroraumes weist lediglich das Vereinigte Königreich mit 10,3 % einen höher prognostizierten Rückgang innerhalb der Gruppe der hier untersuchten Länder und Ländergruppen auf. Der Rückgang der Wirtschaftsleistung Österreichs in 2020 soll laut der Europäischen Kommission bei 7,1 % liegen. Vor allem der ausbleibende Privatkonsum (-7,2 %) sowie ausbleibende Exporte (-11,5 %) und Investitionen (-6,0 %) sorgten für das rückläufige BIP. Auch in Deutschland, dem umsatzstärksten Markt von NOVOMATIC, sorgte die COVID-19-Pandemie laut Prognose für ein niedrigeres Level an Exporten (-9,7 %), insbesondere aufgrund unterbrochener Lieferketten sowie von geringerem Privatkonsum in den Zielländern. Der Privatkonsum war ebenfalls rückläufig (-7,2 %). Aufgrund der Kurzarbeitsmaßnahmen konnte die Arbeitslosenquote in Deutschland jedoch auf einem geringen Niveau gehalten werden. Es wird erwartet, dass der Rückgang des BIPs 2020 bei 5,6 % liegt. Italien war im ersten Quartal 2020 besonders von der COVID-19-Pandemie betroffen, wodurch ein prognostizierter Rückgang der Wirtschaftsleistung von 9,9 % entstand. Auch hier hatten vor allem der geringe Privatkonsum sowie die geringere Menge an Exporten Einfluss auf diesen Rückgang. Im Gegensatz zu den meisten weiteren großen europäischen Nationen kann das Vereinigte Königreich wegen der geringen Importe eine positive Handelsbilanz vorweisen. Aufgrund des hohen Rückgangs des privaten und öffentlichen Konsums (-12,6 % bzw. -6,5 %) wird dem Vereinigten Königreich dennoch ein Rückgang der Wirtschaftsleistung von 10,3 % für 2020 prognostiziert. Spanien war ähnlich wie Italien bereits Ende des ersten Quartals 2020 stark von der COVID-19-Pandemie betroffen und veranlasste dementsprechend äußerst restriktive Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, weshalb das BIP im ersten Halbjahr stark sank. Auch in Spanien war der ausbleibende Privatkonsum (-14,6 %) der größte Einflussfaktor für den Rückgang des BIPs, welcher in 2020 bei 12,4 % liegen soll. Die Niederlande blicken 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie ebenfalls rückläufigem privaten Konsum (-7,1 %) entgegen. Auch hier stellt dies den größten Treiber für den erwarteten Rückgang der Wirtschaftsleistung um 5,3 % im Jahr 2020 dar. Die Länder der Region Zentral- und Osteuropa waren unterschiedlich stark von der COVID-19-Pandemie betroffen, dennoch weist jeder Markt einen Rückgang der Wirtschaftsleistung aus. Der größte Rückgang innerhalb dieser Gruppe wird Montenegro und Kroatien vorhergesagt. Insgesamt wird der Region von den Experten des IWF ein Rückgang der Wirtschaftsleistung von 2,8 % im Jahr 2020 prognostiziert. Der Rückgang des BIPs der USA wird 2020 auf 3,4 % geschätzt. Während Zwangsurlaube, sogenannte "Furloughs", eine stärker steigende Arbeitslosenrate während der COVID-19-Pandemie verhinderten, sorgten sie, nebst den temporären Geschäftsschließungen, ähnlich wie das europäische Modell der Kurzarbeit für einen geringeren Privatkonsum. In Lateinamerika waren 2020 mehrere Länder wesentlich von der COVID-19-Pandemie betroffen. Insbesondere der stark in Mitleidenschaft gezogene Tourismussektor sowie das überforderte Gesundheitssystem sorgen in der Prognose des IWF für einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 7,4 %. Marktentwicklung im Glücksspiel
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen (Ausgangsbeschränkungen, Mindestabstände etc.) sanken die weltweiten Glücksspielumsätze im Jahr 2020 erstmals seit 2015 und betragen laut dem Global Gambling Report der Global Betting and Gaming Consultants (GBGC) 369,3 Mrd. USD 3. Das entspricht einem Rückgang von 19,8 % gegenüber dem Vorjahr. Der sowohl absolut als auch prozentual gesehen höchste Rückgang wurde im Casinosektor verzeichnet, welcher 2020 rund 30,3 % geringere Umsätze erwirtschaftete als im Jahr 2019 und auf die ausbleibenden Besucherzahlen, bedingt durch die erwähnten Einschränkungen, zurückzuführen ist. Die Experten der GBGC prognostizieren eine zweijährige Erholungsphase für den Glücksspielmarkt, 2022 sollen bereits Umsätze in Höhe von 450,8 Mrd. USD erwirtschaftet werden. Dies entspricht rund 97,9 % der Umsätze 2019. Im für NOVOMATIC wichtigsten Glücksspielmarkt Europa wurde 2020 ein Glücksspielumsatz von 103,6 Mrd. USD erwirtschaftet. 35,7 % davon entfallen auf den Lotteriesektor, welcher mit einem Gesamtumsatz von 37,0 Mrd. USD den größten Sektor in Europa darstellt und im Vergleich zu 2019 um 6,1 % sank. Glücksspielgeräte außerhalb von Casinos stellen in Europa nach wie vor den zweitgrößten Sektor dar, der von ihnen erwirtschaftete Umsatz sank allerdings aufgrund der COVID-19-Pandemie um 22,6 %. Insgesamt verzeichnete der europäische Markt einen Umsatzrückgang in Höhe von 16,1 %. Für die Folgejahre bis 2023 prognostizieren die Experten der GBGC ein durchschnittliches Wachstum von rund 5,7 %, welches allerdings stark von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie, sowie den regulatorischen Rahmenbedingungen in den einzelnen europäischen Märkten, abhängig ist.
3 Gemäß Global Gambling Report der
GBGC, August 2020.
Die Glücksspielumsätze im nordamerikanischen Glücksspielmarkt betrugen 2020 116,7 Mrd. USD, dies entspricht einem Rückgang von 15,1 % gegenüber 2019. Der Sektor Sonstige Glücksspiele (bspw. Bingo) und der Casinosektor haben mit 20,9 % bzw. 19,7 % die höchsten Rückgänge in diesem Markt zu verzeichnen. Für den Zeitraum von 2020 bis 2023 wird dem nordamerikanischen Glücksspielmarkt eine mittlere Steigerung von 6,4 %, bedingt durch die COVID-19-Pandemie, prognostiziert. Der südamerikanische Glücksspielmarkt verzeichnete Umsatzrückgänge in Höhe von 26,0 % verglichen mit 2019, die Glücksspielumsätze lagen somit 2020 bei 17,4 Mrd. USD. Auch hier waren ausbleibende Besucher in den Casinos deutlich zu spüren, die Glücksspielumsätze der Casinos veränderten sich um -31,0 % zu 2019. Trotz einer anschließenden mittleren jährlichen Wachstumsrate von 11,1 % ist die Bedeutung dieses Glücksspielmarktes derer der restlichen Regionen weiterhin unterzuordnen. Mit einem Glücksspielumsatz von 17,4 Mrd. USD im Jahr 2020 erwirtschaftete der Markt lediglich 4,7 % des globalen Glücksspielumsatzes. Der weltweite Online-Glücksspielumsatz sank 2020 erstmals seit 2015, mehrheitlich aufgrund der abgesagten Sport-Events und des damit einhergehenden fehlenden Wettgeschäfts, und erreichte lediglich einen Wert von 49,7 Mrd. USD (-7,7 %). (3) Geschäftsverlauf Allgemeine Geschäftsentwicklung in der Berichtsperiode Das Geschäftsjahr 2020 ist von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in allen Kernregionen des NOVOMATIC AG-Konzerns beeinflusst. Im Laufe des März setzten insbesondere die nationalen Regierungen in Europa auf temporäre Lockdowns zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19, welche sich teilweise bis in den Juli erstreckten. Nach einer schnellen Erholung der Geschäftstätigkeit, unter einschränkenden Rahmenbedingungen, kam es ab November zu weiteren Lockdowns, welche schrittweise bis über das Ende des Geschäftsjahres hinaus verlängert wurden. Aufgrund der mehrmonatigen Lockdowns und der damit verbundenen Schließungen der Spielbetriebe (Casinos, Spielhallen, Wettbetriebe) verzeichnete das Segment Gaming Operations deutliche Umsatzrückgänge. Das Segment Gaming Technology war durch die Lockdowns und die reduzierte Investitionsbereitschaft der Kunden aufgrund der schwer einschätzbaren Entwicklungen beeinflusst. In diesem Umfeld konnte jedoch das Online-Geschäft in beiden Segmenten deutliche Umsatzsteigerungen erzielen, welche die Rückgänge im terrestrischen Geschäft allerdings bei weitem nicht kompensieren konnten. Durch diese Rahmenbedingungen reduzierte sich der Konzernumsatz (vor Glücksspielabgaben und Wettgebühren) von 2.607,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 1.743,6 Mio. EUR 2020. Dies entspricht einem Rückgang von 863,7 Mio. EUR (-33,1 %) bzw. einem Umsatzausfall von rund vier Monaten im Vergleich zu 2019. Um diesem Geschäftsrückgang entgegenzuwirken, wurden konzernweit zahlreiche Kostenoptimierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen getroffen. Die nationalen Regierungen haben neben der notwendigen laufenden Evaluierung von Lockdowns, deren Verlängerungen und Wiedereröffnungen sowie der restriktiven Rahmenbedingungen (limitierte Kundenanzahl, Mindestabstände, Hygienekonzepte, verkürzte Öffnungszeiten etc.) verschiedenste Förderinitiativen für Unternehmen verabschiedet. Diese reichten von der relativ klar geregelten Übernahme von Personalaufwendungen (Kurzarbeit), Steuerstundungen oder unverzinsten Darlehen bis hin zu Umsatz- oder Kostenübernahmen, deren Höhe und Zeitpunkt allerdings teilweise schwer einschätzbar sind. Neben den Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen gab es auch regulatorische Einflussfaktoren, wie die in Italien seit 1. Jänner 2020 erhöhte PREU (Einheitssteuer auf bestimmte Spielautomaten) für VLT-Geräte (Video-Lottery-Terminals) und AWP-Geräte (Amusement With Prizes) oder die weitere Marktreduzierung aufgrund des Glücksspieländerungsstaatsvertrags in Deutschland. Hervorgerufen durch das unsichere und herausfordernde Geschäftsumfeld waren verstärkt Wertberichtigungen bei Forderungen sowie bei langfristigen Vermögenswerten, insbesondere im operativen Bereich, notwendig. Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie eingeschränkten Geschäftstätigkeit lag das Ergebnis vor Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) im Geschäftsjahr 2020 bei 305,9 Mio. EUR und damit um 379,4 Mio. EUR (-55,4 %) unterhalb des Wertes der Vergleichsperiode. Der Betriebserfolg (EBIT) sank von 167,4 Mio. EUR im Vorjahr um 414,7 Mio. EUR (-247,8 %) auf -247,3 Mio. EUR. Das Jahresergebnis 2020 betrug -262,8 Mio. EUR und fällt damit um 360,1 Mio. EUR (-370,1 %) geringer aus im Vergleich zum Vorjahr. Wichtige Ereignisse Der Geschäftsbetrieb des NOVOMATIC AG-Konzerns wurde maßgeblich von der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Der 2019 eingeschlagene Konsolidierungskurs wurde auch 2020 konsequent fortgeführt. So wurden im Februar 2020 100 % der Anteile an der HTL Montenegro d.o.o. und deren Tochtergesellschaft MNA Gaming d.o.o. veräußert. Am 26. Juni 2020 wurde der Verkauf der Anteile an der Casinos Austria AG abgeschlossen. Weiters wurde der Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an einer österreichischen Gesellschaft sowie deren Tochtergesellschaft, welche hauptsächlich im produzierenden Segment angesiedelt waren, vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Entscheidung getroffen, Immobilien in Österreich und den USA zu verkaufen. Zum 31. Dezember 2020 waren für zur Veräußerung gehaltenen Vermögensgegenstände 18,5 Mio. EUR bilanziert. Zwei Tranchen eines Schuldscheindarlehens in der Höhe von insgesamt 247,5 Mio. EUR wurden im Oktober 2020 vereinbarungsgemäß zurückgeführt. Die Ausnutzung der revolvierenden Kreditlinie in Höhe von 1,0 Mrd. EUR lag per 31. Dezember 2020 bei 390,0 Mio. EUR. Die NOVOMATIC AG wird laufend von der Ratingagentur Standard & Poor's bewertet und hatte bis Juni 2019 durchgehend ein Investment-Grade-Rating. Zuletzt wurde die Bewertung am 9. Dezember 2020 um eine Stufe von BB+ mit negativem Ausblick auf BB mit negativem Ausblick herabgestuft. Begründet wurde dies durch den weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden Schließungen der Spielstätten sowie durch die Evaluierung der Verfügbarkeit der Impfstoffe 2021. Ertragslage
Die Ergebnisgrößen EBITDA und EBIT stellen betriebswirtschaftliche Kennzahlen dar, die nicht in den International Financial Reporting Standards (IFRS) definiert sind. Sie dienen dem Management von NOVOMATIC als Mess- und Steuerungsgrößen für den wirtschaftlichen Erfolg und die Profitabilität des Konzerns. Die Kennzahl EBITDA errechnet sich aus dem Betriebsergebnis, bereinigt um Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Die Kennzahl EBIT entspricht bei NOVOMATIC dem Betriebsergebnis, wie es in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt wird. Die EBITDA-Marge errechnet sich aus der Kennzahl EBITDA in Relation zu den Umsatzerlösen. Die EBIT-Marge wird durch die Relation EBIT zu Umsatzerlöse definiert. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern entspricht dem um den Zinsaufwand korrigierten Ergebnis vor Steuern. Die Umsatzrentabilität beschreibt das Verhältnis aus Ergebnis vor Zinsen und Steuern und den Umsatzerlösen. Der Zinsdeckungsgrad wird durch die Relation EBIT zu Zinsaufwendungen definiert. Die effektive Steuerrate ergibt sich aus dem Verhältnis der Ertragsteuer zum Ergebnis vor Steuern. Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die Umsatzerlöse des NOVOMATIC AG-Konzerns 1.743,6 Mio. EUR, gegenüber 2.607,3 Mio. EUR im Vergleichszeitraum des Jahres 2019. Der Umsatzrückgang von 863,7 Mio. EUR (-33,1 %) resultierte aus fast allen Märkten: Italien (-199,3 Mio. EUR), Deutschland (-174,4 Mio. EUR), Osteuropa (-142,4 Mio. EUR), Österreich (-112,2 Mio. EUR), Übrige Märkte (-97,8 Mio. EUR), Großbritannien (-89,1 Mio. EUR), Spanien (-67,4 Mio. EUR) und Niederlande (-39,5 Mio. EUR). Aufgrund der weitreichenden Lockdowns, welche den operativen Betrieb von Spielhallen, Casinos und Wettstandorten für rund vier Monate fast gänzlich unterbrochen hatten, konnte die Kernregion Online deutliche Umsatzsteigerungen erzielen (+58,3 Mio. EUR). Der größte Umsatzrückgang in absoluten Zahlen ist dem Posten Automatenerlöse zuzuordnen, welcher um 524,8 Mio. EUR (-41,5 %) sank. Den größten Anteil an diesem Rückgang verzeichneten Deutschland (-143,1 Mio. EUR), Osteuropa (-109,9 Mio. EUR) und Großbritannien (-77,6 Mio. EUR) und somit jene Märkte mit den meisten betriebenen Glücksspielgeräten. Neben den Automatenerlösen wiesen auch die Miet- und Managementerlöse mit 393,4 Mio. EUR einen deutlichen Rückgang von 144,4 Mio. EUR (-26,8 %) auf. Ein Großteil davon ist auf Italien mit einem Rückgang von 81,1 Mio. EUR zurückzuführen. Die Regionen Übrige Märkte (-23,6 Mio. EUR) und Osteuropa (-16,0 Mio. EUR) mussten ebenfalls starke Rückgänge verzeichnen. Die Verkaufserlöse sanken ebenfalls und lagen mit 205,8 Mio. EUR rund 189,8 Mio. EUR (-48,0 %) unter den Erlösen der Vergleichsperiode. Insbesondere die Regionen Übrige Märkte (-107,1 Mio. EUR), Österreich (-25,4 Mio. EUR) und Spanien (-19,5 Mio. EUR) wiesen in diesem Bereich signifikant niedrigere Erlöse aus als noch im Vorjahr. Auch bei den Gastro- und Logiserlösen (-23,9 Mio. EUR), Livegame (-22,9 Mio. EUR), Sonstigen Erlösen (-22,5 Mio. EUR) sowie Wetterlösen (-21,8 Mio. EUR) waren aufgrund der COVID-19-Pandemie Rückgänge im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Einzig die eBusiness-Erlöse konnten von den derzeitigen Rahmenbedingungen profitieren und eine Steigerung von 62,4 Mio. EUR erzielen. In der Segmentanalyse wird auf die Umsatzerlöse der einzelnen Regionen im Detail eingegangen. Die großteils von den Automatenerlösen und Wetterlösen abhängigen Glücksspielabgaben und Wettgebühren verringerten sich 2020 von 312,3 Mio. EUR auf 214,8 Mio. EUR. Der Rückgang um 97,5 Mio. EUR (-31,2 %) resultierte hauptsächlich aus der geringeren Geschäftstätigkeit aufgrund der temporär geschlossenen Spielstätten in sämtlichen Märkten des NOVOMATIC AG-Konzerns. Der Posten Materialaufwand und sonstige bezogene Leistungen sank in der Berichtsperiode um 145,6 Mio. EUR auf 180,6 Mio. EUR. Der Rückgang hatte seinen Ursprung im Wesentlichen in der rückläufigen Auftragslage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Der Posten Aktivierte Eigenleistungen stieg um 3,1 Mio. EUR (+4,5 %) auf 73,0 Mio. EUR 2020. Der Anstieg ist auf das Segment Gaming Technology in Deutschland zurückzuführen. Der Personalaufwand im NOVOMATIC AG-Konzern betrug 606,9 Mio. EUR im Jahr 2020, gegenüber 772,8 Mio. EUR im Vorjahr. Der Rückgang von 165,9 Mio. EUR ist im Wesentlichen auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich von 695,3 Mio. EUR im Vorjahr um 110,0 Mio. EUR (-15,8 %) auf 585,3 Mio. EUR in der Berichtsperiode. Dieser Rückgang ist unter anderem auf die eingeschränkte Geschäftstätigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie zurückzuführen, weswegen nahezu sämtliche Aufwendungen deutlich reduziert wurden. Die größten Einsparungen wurden im Marketingbereich erzielt, dessen Aufwendungen von 120,3 Mio. EUR in 2019 um 43,3 Mio. EUR auf 77,0 Mio. EUR 2020 reduziert wurden. Weiters zu erwähnen sind auch jene drei Posten, welche zu einer Aufwandssteigerung im Pandemiejahr 2020 führten. Die Forderungsverluste und Wertberichtigungen stiegen von 7,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 31,1 Mio. EUR 2020. Dieser Anstieg hat seinen Ursprung im Wesentlichen in uneinbringlichen Gerätemieten, mehrheitlich aus der Region Übrige Märkte (+12,4 Mio. EUR). Ebenso wiesen die Kursverluste mit 20,7 Mio. EUR eine deutliche Steigerung von 12,9 Mio. EUR (+165,4 %) auf. Als dritter Posten ist der Entwicklungsaufwand anzuführen, welcher von 24,6 Mio. EUR im Jahr 2019 auf 28,6 Mio. EUR (+16,1 %) stieg. Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) betrug zum Jahresende 2020 305,9 Mio. EUR und konnte somit trotz der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden temporären Schließung nahezu sämtlicher operativer Standorte deutlich positiv gehalten werden. 2019 betrug das EBITDA 685,3 Mio. EUR. Die EBITDA-Marge lag 2020 bei 17,5 % und somit 8,7 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau. Der Posten Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 517,9 Mio. EUR um 35,3 Mio. EUR (+6,8 %) und betrug 553,2 Mio. EUR 2020. Während die planmäßigen Abschreibungen mit 336,2 Mio. EUR (-8,2 %) aufgrund des weiterhin rückläufigen Investitionsvolumens 2020 geringer ausfielen, stiegen die Wertminderungen saldiert um die Wertaufholungen aufgrund einmaliger Effekte um 65,6 Mio. EUR (+273,0 %) von 24,0 Mio. EUR 2019 auf 89,7 Mio. EUR 2020. Neben dem Einfluss der COVID-19-Pandemie auf die Bewertungsgrundlage, führten verschiedene regulatorische Rahmenbedingungen, welche vor allem das Segment Gaming Operations betreffen, zu diesem Anstieg im Jahr 2020. Der Betriebserfolg (EBIT) reduzierte sich aufgrund der rückläufigen Umsatzerlöse von 167,4 Mio. EUR in 2019 um 414,7 Mio. EUR auf -247,3 Mio. EUR in 2020. Das Finanzergebnis verschlechterte sich 2020 gegenüber dem Vorjahr von -16,9 Mio. EUR auf -31,7 Mio. EUR. Die größten Abweichungen betreffen höhere Währungsverluste aus konzerninternen Finanzierungen (-6,6 Mio. EUR) und geringere Beteiligungserträge (-5,9 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern reduzierte sich im Berichtszeitraum auf -279,0 Mio. EUR. Dies entspricht einem Rückgang von 429,5 Mio. EUR. Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 14,3 Mio. EUR und der Ergebnisse aufgegebener Geschäftsbereiche in Höhe von 2,0 Mio. EUR ergab sich im Konzern ein Jahresergebnis von -262,8 Mio. EUR, gegenüber 97,3 Mio. EUR im Vorjahr. Wesentliche Kennzahlen Vermietete Glücksspielgeräte 45
Betriebene Glücksspielgeräte 6
Verkaufte Glücksspielgeräte 7
Segmentanalyse
4 Anzahl an Dritte zum Periodenende,
unabhängig von Lockdowns zum Jahresende
Inhalt der Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung von NOVOMATIC folgt der integrierten Marktstrategie des Konzerns. Das Segment Gaming Technology umfasst jene Geschäftsbereiche, welche die Entwicklung, Produktion, Vermietung und den Verkauf von Glücksspiel-Equipment, Glücksspiel-Content und Glücksspieltechnologie betreffen. Das Segment Gaming Technology inkludiert auch Aktivitäten des Konzerns im Bereich Online und Mobile Gaming, Sportwetten und Lotterietechnologielösungen, soweit es den B2B-Bereich betrifft. Das Segment Gaming Operations beinhaltet die selbst betriebenen Standorte, welche Spielhallen, Spielbanken, Sportwetten-Outlets und Bingohallen umfassen. Das Segment Gaming Operations inkludiert auch Aktivitäten des Konzerns im Bereich Online und Mobile Gaming sowie Sportwetten, soweit es den B2C-Bereich betrifft. Das Segment Sonstige umfasst alle nicht zu den Kerngeschäftsfeldern des Konzerns gehörenden Tätigkeiten. Dieses Segment beinhaltet vor allem Holdinggesellschaften. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden in sämtlichen Märkten zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um der weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Insbesondere die in den meisten Ländern eingeführten Lockdowns beeinflussten die Umsatzerlöse des NOVOMATIC AG-Konzerns 2020 in maßgeblicher Form und stellen den Hauptgrund für die Umsatzrückgänge im Vergleich zum Vorjahr dar. Um die Ausbreitung von COVID-19 weiter einzudämmen, wurde zusätzlich die maximale Anzahl an erlaubten Besuchern in Spielstätten reduziert. Neben der gesetzlichen Erhöhung der Mindestabstände zwischen einzelnen Glücksspielgeräten sowie der Installation von Trennwänden wurden umfangreiche Hygienekonzepte umgesetzt, um die Kunden zu schützen. Gaming Technology Die Außenumsätze aus dem Segment Gaming Technology betrugen im Berichtszeitraum 670,0 Mio. EUR und lagen damit um 276,1 Mio. EUR (-29,2 %) unter jenen des Vorjahres. Der Rückgang gegenüber 2019 ist vor allem auf die COVID-19-Pandemie, welche unter anderem aufgrund der Schließungen von Glücksspielstandorten in geringerer Nachfrage und damit niedrigeren Verkaufserlösen resultiert, zurückzuführen. Detaillierte Erläuterungen zu den Lockdowns und weiteren Maßnahmen in den jeweiligen Regionen 2020 können der Berichterstattung des Segments Gaming Operations entnommen werden. Österreich Die Umsatzerlöse des Segments Gaming Technology lagen in 2020 mit 36,7 Mio. EUR um 29,7 Mio. EUR (-44,7 %) unter den Umsatzerlösen des Vorjahres (66,4 Mio. EUR). Der Rückgang ist auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen, welche für einen starken Rückgang der Verkaufserlöse sorgte. Während diese 2019 noch 50,9 Mio. EUR betrugen, lagen sie in 2020 bei 25,4 Mio. EUR (-50,0 %). Deutschland Der Schwerpunkt der im Segment Gaming Technology in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH liegt im Bereich der Vermietung von Glücksspielgeräten. Aufgrund des vorherrschenden Mietmodells wurde der Umsatz der Unternehmen in diesem Segment weniger stark von COVID-19 beeinflusst als jener der Märkte, in welchen andere Vertriebsmodelle vorherrschen. Die Einführung eines COVID-19-Mietpreisreduktionsmodells für Vertragspartner sorgte allerdings auch für reduzierte Miet- und Managementerlöse. Zusätzlich sorgte der sinkende Mietbestand aufgrund der regulatorischen Änderungen und Rahmenbedingungen für geringere Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr. Der Gesamtumsatz des Segments Gaming Technology in Deutschland sank von 284,1 Mio. EUR 2019 um 24,2 Mio. EUR (-8,5 %) auf 259,9 Mio. EUR im Jahr 2020. Der Mietbestand sank von rund 78.700 Glücksspielgeräten 2019 auf rund 77.800 im Jahr 2020. Dennoch konnte der Marktanteil des NOVOMATIC AG-Konzerns im deutschen Markt 2020 erhöht werden. Italien Der italienische Markt war in 2020 besonders stark von der COVID-19-Pandemie betroffen. Der COVID-19-bedingte Lockdown begann bereits am 8. März 2020 und endete erst am 15. Juli 2020. Somit war der erste Lockdown des italienischen Marktes nicht nur jener mit dem frühesten Beginn, sondern auch jener mit der längsten Dauer. Im Herbst 2020 wurden erneut restriktive Maßnahmen, wie beispielsweise Ausgangsbeschränkungen, gesetzt. In den Umsätzen spiegelten sich diese strikten Ausgangsregelungen zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 besonders in den Miet- und Managementerlösen wider, welche von 109,6 Mio. EUR 2019 auf 46,0 Mio. EUR (-58,0 %) sanken. Der Gesamtumsatz der italienischen Unternehmen, welche dem Segment Gaming Technology zugeordnet sind, erreichte dementsprechend im Jahr 2020 einen Wert von 73,5 Mio. EUR gegenüber 167,5 Mio. EUR im Vorjahr. Dies bedeutet einen Rückgang in Höhe von 94,0 Mio. EUR (-56,1 %). Großbritannien Der britische Glücksspielmarkt zählt zu den größten europäischen Glücksspielmärkten und umfasst rund 192.000 Glücksspielgeräte 8 , die sich im Wesentlichen auf Pubs, Sportwetten-Outlets (LBOs), Spielhallen, Casinos und Bingo Center verteilen. Die COVID-19-Pandemie sorgte auch in Großbritannien für eine Einschränkung der Geschäftstätigkeit. Die Standorte aller Glücksspielanbieter wurden am 23. März 2020 temporär geschlossen, eine sukzessive Wiedereröffnung fand erst ab Anfang Juli 2020 statt. Während die darauffolgenden Monate positiv zur Geschäftsentwicklung beitrugen, sorgten erneute restriktive Maßnahmen im Herbst 2020 sowie ein weiterer nationaler Lockdown zwischen 5. November und 2. Dezember 2020 mit anschließendem 3-stufigem Frühwarnsystem erneut für geringere Absatzzahlen. Der Umsatz der dem Segment Gaming Technology zugeordneten Gesellschaften in Großbritannien lag 2020 bei 9,3 Mio. EUR und somit um 11,3 Mio. EUR (-54,7 %) unter dem Wert des Vorjahres (20,6 Mio. EUR). Spanien Der spanische Glücksspielmarkt zählt, wie Großbritannien, zu den größten Europas und stellt somit einen wichtigen Kernmarkt für den NOVOMATIC AG-Konzern dar. Mit einer umfassenden Produktpalette wird sowohl der Spielhallen- als auch der Barsektor bedient. Speziell im Bargeschäft werden NOVOMATIC-Geräte immer beliebter und ersetzen die klassischen spanischen Bargeräte mit mechanischen Walzen. Da Spanien im ersten Halbjahr 2020 von der COVID-19-Pandemie besonders stark betroffen war, erließ die Regierung zwischen 14. und 16. März umfassende Ausgangsbeschränkungen, welche in manchen Regionen bis 21. Juni 2020 anhielten. Des Weiteren wird von der Regierung eine landesweite Anti-Gaming-Kampagne betrieben, welche in manchen Regionen bereits 2020 negative Auswirkungen auf den Umsatz zeigte. Die Umsätze jener Unternehmen, die in Spanien dem Segment Gaming Technology zugeordnet sind, lagen 2020 bei 33,2 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 28,0 Mio. EUR (-45,8 %). Niederlande In den Niederlanden trat der erste Lockdown, welcher die vorrübergehende Schließung der Glücksspielstandorte bedeutete, am 15. März 2020 in Kraft und dauerte für das Bargeschäft bis zum 1. Juni und für Spielhallen und Casinos bis zum 30. Juni 2020 an. Im Herbst 2020 wurden erneut restriktive Maßnahmen eingeführt. Diese temporären Schließungen sorgten für eine ausbleibende Nachfrage nach Glücksspielgeräten im Jahr 2020. Aufgrund der geringeren Verkaufserlöse im Zusammenhang mit COVID-19 sanken die Umsatzerlöse der niederländischen Unternehmen, welche dem Segment Gaming Technology zugeordnet werden, um 4,8 Mio. EUR (-44,1 %) von 10,8 Mio. EUR in 2019 auf 6,0 Mio. EUR in 2020.
8 Gemäß UK Gambling Commission
industry statistics, abgerufen am 4. März 2021
Osteuropa Die Umsätze der dem Segment Gaming Technology zugeordneten Gesellschaften der Region Osteuropa, beliefen sich in der Berichtsperiode auf 62,6 Mio. EUR und lagen damit um 22,9 Mio. EUR (-26,8 %) unter dem Vorjahreswert von 85,5 Mio. EUR. Sämtliche Märkte, welche in dieser Region enthalten sind, wiesen aufgrund der COVID-19-Pandemie niedrigere Umsätze als in der Vergleichsperiode 2019 aus, wobei die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus je nach Markt unterschiedlich ausgeprägt waren. Die größte negative Umsatzabweichung entstammt dem rumänischen Markt, in welchem ein Umsatzrückgang in Höhe von 11,1 Mio. EUR aufgrund der niedrigeren Miet- und Managementerlöse, bedingt durch COVID-19, verzeichnet wurde. Übrige Märkte Die Gaming Technology-Umsätze der Gesellschaften, die der Region Übrige Märkte zugeordnet sind, erreichten 2020 einen Wert von 102,0 Mio. EUR gegenüber 198,6 Mio. EUR im Vorjahr und sanken damit um 96,6 Mio. EUR (-48,6 %). Die größte Abweichung ist in der australischen Gruppe Ainsworth Game Technology Ltd. zu finden, welche aufgrund der COVID-19-Pandemie einen Umsatzrückgang in Höhe von 71,1 Mio. EUR vorwies. Insgesamt erzielte die australische Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von 67,9 Mio. EUR 2020 im Vergleich zu 139,0 Mio. EUR 2019. Die südamerikanischen Tochtergesellschaften erzielten 2020 einen Umsatz von 5,2 Mio. EUR und damit einen Rückgang in Höhe von 20,5 Mio. EUR (-79,7 %). Dies liegt mehrheitlich an der COVID-19-Pandemie, welche bei vielen Betreibern zu Zahlungsschwierigkeiten und damit zu einer stark rückläufigen Auftragslage führte. Aufgrund der verbesserten Produktperformance und damit einhergehender steigender Verkaufszahlen im ersten Quartal 2020 konnte der Umsatz in Nordamerika von 13,5 Mio. EUR 2019 um 3,8 Mio. EUR (+28,4 %) auf 17,4 Mio. EUR 2020 erhöht werden. Online Dieses Segment umfasst die im Bereich Online und Mobile Gaming (B2B) tätigen Gesellschaften der Greentube-Gruppe, einem international führenden Provider von Onlinespielen und -plattformen. Spiele werden sowohl lizenzierten Betreibern von Echtgeld-Onlinecasinos (reguläres Glücksspiel mit Gewinnauszahlung) als auch Betreibern von Social Casinos (ohne Gewinnauszahlung) angeboten. Darüber hinaus entwickelt die Greentube-Gruppe Systemlösungen und stellt diese lizenzierten Online-Glücksspielunternehmen zur Verfügung, wobei das Angebot je nach Kundenwunsch skalierbar ist. Die Lockdowns in den zahlreichen Märkten wirkten sich positiv auf die Online-Geschäftstätigkeit aus. Ein negativer Effekt war die vorübergehende Abschaltung der Geräte des serverbasierten Spielesystem Plurius in Luxemburg von Mitte März bis 15. Juni 2020 sowie von 26. November bis einschließlich 31. Dezember 2020 und darüber hinaus. Die dem Segment Gaming Technology zugeordneten Gesellschaften der Greentube-Gruppe erwirtschafteten 2020 einen Umsatz in Höhe von 86,7 Mio. EUR. Dies entspricht einer Steigerung von 35,5 Mio. EUR (+69,2 %). Dieses Umsatzwachstum resultierte hauptsächlich aus den COVID-19-Effekten sowie aus der kontinuierlichen Erweiterung des B2B-Kundenstammes. Im Jahr 2020 erfolgten Markteintritte in den Ländern Paraguay, Mexiko, Weißrussland und Polen. Gaming Operations Die Außenumsätze aus dem Segment Gaming Operations betrugen im Berichtszeitraum 1.071,6 Mio. EUR. Dies entspricht einem Rückgang in Höhe von 587,3 Mio. EUR (-35,4 %) im Vergleich zum Vorjahr (1.658,9 Mio. EUR). Dieser Rückgang ist vor allem in der COVID-19-Pandemie begründet, aufgrund welcher zahlreiche Standorte für mehrere Monate geschlossen wurden. Im März 2020 wurden beispielsweise rund 75 % der Spielstätten in jenen europäischen Ländern, in welchen der Konzern tätig ist, vorübergehend geschlossen. Dieser erste Lockdown hielt den Großteil des restlichen ersten Halbjahres 2020 an, per 30. Juni 2020 waren allerdings bereits rund 83 % der Spielstätten wieder geöffnet und in Betrieb. Während der Sommer aufgrund weltweit geringerer COVID-19-Neuinfektionen und dementsprechend geringerer restriktiver Maßnahmen einen positiven Umsatzverlauf zeigte, stiegen die COVID-19-Fälle im Herbst 2020 in nahezu sämtlichen Märkten, in welchen der Konzern aktiv ist, wieder auf ein höheres Niveau an. Dementsprechend wurde von vielen Regierungen ein zweiter bzw. dritter Lockdown initiiert, von welchem auch die operativen Gesellschaften und Spielstätten von NOVOMATIC betroffen waren. Diese zweiten bzw. dritten Lockdowns dauerten teilweise bis Ende 2020 und sogar darüber hinaus an (bspw. Österreich, Deutschland, Niederlande), weswegen die Umsatzerlöse im dritten und vierten Quartal des Berichtsjahres im Vergleich zum Vorjahr 2019 erneut stark sanken. Gegen Ende des Jahres waren rund 76 % sämtlicher Spielstätten des NOVOMATIC AG-Konzerns geschlossen. Die meisten zum Jahresende offenen Spielstätten gab es in Osteuropa. Zusätzlich zu den temporären Schließungen sorgten auch die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19, wie beispielsweise Mindestabstände zwischen Glücksspielgeräten, eingeschränkte Öffnungszeiten oder die Einführung einer maximalen Kundenanzahl innerhalb eines Standortes, für geringere Umsatzerlöse innerhalb der Monate, in denen die Spielhallen geöffnet hatten. Diese Maßnahmen wurden vom NOVOMATIC AG-Konzern in sämtlichen Märkten umgesetzt und werden deshalb nicht erneut in der folgenden Analyse der einzelnen Regionen angeführt. Österreich In Österreich wurden die Standorte am 17. März 2020 bedingt durch die COVID-19-Pandemie vorübergehend geschlossen. Am 29. Mai 2020 konnten die meisten Standorte wiedereröffnet werden, am 15. Juni 2020 waren sämtliche Standorte wieder operativ tätig. Nachdem der Herbst 2020 allerdings erneut hohe Zahlen an COVID-19-Neuinfektionen aufwies, wurden die Standorte am 3. November 2020 gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erneut temporär geschlossen. Diese Schließung hielt bis einschließlich 31. Dezember 2020 und darüber hinaus an. Trotz der Standortschließungen war es weiterhin möglich, Sportwetten online zu platzieren. Die Umsätze aller österreichischen Glücksspiel- und Wettbetriebe des NOVOMATIC AG-Konzerns betrugen im Berichtszeitraum 207,4 Mio. EUR und lagen somit um 82,5 Mio. EUR (-28,5 %) unter jenen der Vorperiode (289,9 Mio. EUR). Deutschland Der wesentliche Teil der Umsatzerlöse im deutschen Markt wird im Bereich des gewerblichen Automatenspiels erwirtschaftet, in welchem NOVOMATIC über eine starke Präsenz verfügt. Das erste Quartal verlief bis zur Schließung der Spielhallenstandorte aufgrund von COVID-19 zwischen 14. und 17. März 2020 positiv. Die verordnete Schließung im Zuge der restriktiven Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus führten im Bereich Gaming Operations allerdings zu einem massiven Einbruch der Umsatzerlöse. Nachdem es eine sukzessive Wiedereröffnung je nach Bundesland aufgrund von Lockerungsmaßnahmen beginnend im Mai 2020 gab, waren am 30. Juni 2020 sämtliche Spielhallen des Konzerns in Deutschland wieder geöffnet, was zu einer Erholung der Umsatzerlöse führte. Nachdem die COVID-19-Neuinfektionszahlen im Herbst 2020 erneut stark anstiegen, wurde auch in Deutschland ein weiterer Lockdown und damit einhergehend die Schließung sämtlicher Spielhallen am 2. November 2020 beschlossen. Dieser zweite Lockdown dauerte bis einschließlich 31. Dezember 2020 und darüber hinaus an und sorgte erneut für einen Rückgang der Umsatzerlöse im operativen Bereich. Der NOVOMATIC AG-Konzern ist in Deutschland auch mit vier Spielbanken vertreten. Mit der traditionsreichen Spielbank Berlin betreibt NOVOMATIC eines der umsatzstärksten Live Game-Casinos in Deutschland. Der Umsatz der deutschen Spielbanken von NOVOMATIC verschlechterte sich jedoch aufgrund der oben angeführten COVID-19-Maßnahmen gegenüber 2019 um 40,8 Mio. EUR (-37,8 %) und belief sich auf 67,2 Mio. EUR 2020. Im Sportwettenmarkt Deutschland ist NOVOMATIC mit der Novo Interactive GmbH präsent, welche 2020 sämtliche Sportwettfilialen schloss und die Aufstellungen an Standorten Dritter einstellte. Damit verlagerte die Gesellschaft in 2020 ihre Tätigkeit vom terrestrischen Geschäft komplett in den Onlinebereich. Trotz der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkung einiger Sportereignisse, fielen die Umsatzerlöse der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr 2019 um 0,7 Mio. EUR höher aus und beliefen sich 2020 auf 3,1 Mio. EUR. Die Umsätze der dem Segment Gaming Operations zugeordneten Konzerngesellschaften in Deutschland sanken gegenüber dem Vorjahr 2019 um 150,8 Mio. EUR (-35,6 %) und beliefen sich 2020 auf 273,1 Mio. EUR. Italien Italien war 2020 besonders stark von der COVID-19-Pandemie betroffen und rief dementsprechend als eines der ersten Länder einen nationalen Lockdown, beginnend mit 8. März 2020, aus. Dieser Lockdown dauerte bis 15. Juli 2020 an und bedeutete die Schließung sämtlicher operativer Standorte des NOVOMATIC AG-Konzerns im italienischen Markt. Wie auch in den restlichen Ländern Europas sorgten die restriktiven Maßnahmen und Geschäftsschließungen für geringere COVID-19-Neuinfektionszahlen im Sommer 2020 und damit einhergehende Lockerungen, was zur Erholung der Umsatzerlöse beitrug. Aufgrund der zweiten Welle der COVID-19-Pandemie Ende des Sommers 2020 verschärfte die italienische Regierung ab dem 18. Oktober 2020 die Maßnahmen sukzessive. Seit dem 5. November 2020 sind sämtliche Spielstätten des NOVOMATIC AG-Konzerns in Italien geschlossen. Am 21. Dezember 2020 wurde ein erneuter landesweiter Lockdown eingeführt, welcher über den Jahreswechsel anhielt. Zusätzlich zur COVID-19-Pandemie war der italienische Markt 2020 erneut von regulatorischen Änderungen betroffen. Am 1. Jänner 2020 wurde die PREU erhöht und beläuft sich per Ende 2020 auf 8,5 % für VLTs und 23,9 % für AWPs. Diese Steuererhöhung soll durch die Reduzierung der Auszahlungsquote kompensiert werden. Der Konsolidierungskurs in Italien wurde auch 2020 konsequent fortgeführt. Die Umsätze aller italienischen Gesellschaften, welche im Segment Gaming Operations tätig sind, beliefen sich 2020 auf 112,0 Mio. EUR und lagen somit um rund 105,2 Mio. EUR (-48,4%) unterhalb jenen von 2019 (217,2 Mio. EUR). Großbritannien Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten die Betreiber von Spielhallen in Großbritannien ihre Lokale im Zeitraum von 23. März bis 4. Juli 2020 schließen. Im Herbst 2020 wurden restriktive Maßnahmen, je nach Entwicklung innerhalb der einzelnen Regionen Großbritanniens, gesetzt. Dennoch gab es einen zweiten nationalen Lockdown zwischen dem 5. November und 2. Dezember 2020, welcher die Schließung sämtlicher operativer Standorte des NOVOMATIC AG-Konzerns mit sich brachte. Anschließend wurde, bis inklusive 31. Dezember 2020 und darüber hinaus, erneut ein dreistufiges Frühwarnsystem, bei welchem auf Basis der aktuellen Situation pro Region unterschiedliche Maßnahmen gesetzt werden, eingeführt. Die ausbleibende Geschäftstätigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie wirkte sich spürbar auf die Umsatzentwicklung aus. Der Umsatz der Betreibergesellschaften in Großbritannien lag mit 101,5 Mio. EUR um 78,1 Mio. EUR (-43,5 %) unter dem Vorjahresumsatz von 179,6 Mio. EUR. Spanien Ähnlich wie Italien war auch Spanien stark von der COVID-19-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 betroffen. Aufgrund der hohen Infektionszahlen wurden dementsprechend, abhängig von der jeweiligen Region, zwischen 14. und 16. März 2020 sämtliche Spielhallen geschlossen. Die Wiedereröffnung erfolgte zwischen 8. und 22. Juni anhand eines Drei-Stufen-Plans (gestaffelt nach Regionen). Per 30. Juni 2020 waren von den insgesamt 164 Spielhallen 162 wieder geöffnet. In der zweiten Hälfte des Jahres gab es in Spanien keinen weiteren Lockdown, lediglich die Öffnungszeiten wurden von Seiten der Regierung eingeschränkt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie lagen die Umsatzerlöse mit 55,9 Mio. EUR um 39,3 Mio. EUR (-41,3 %) unter jenen des Vorjahres 2019 (95,2 Mio. EUR). Niederlande Am 15. März 2020 wurden sämtliche Standorte in den Niederlanden aufgrund der COVID-19-Pandemie vorübergehend geschlossen. Während die Single Sites (Bargeschäft) am 1. Juni 2020 wiedereröffnen durften, mussten die Spielhallen und Casinos noch bis 30. Juni 2020 geschlossen bleiben. Ähnlich wie in den meisten anderen Märkten wurden auch in den Niederlanden die Maßnahmen aufgrund der niedrigeren COVID-19-Neuinfektionszahlen im Sommer entschärft. Allerdings sorgten steigende Neuinfektionszahlen gegen Ende des Sommers auch in diesem Markt für erneute Schließungen und Lockdowns in der zweiten Jahreshälfte. Das Bargeschäft wurde bereits am 14. Oktober erneut geschlossen und vor dem 31. Dezember 2020 nicht wiedereröffnet. Die Spielhallen wurden vom 4. bis 19. November 2020 sowie ab dem 15. Dezember 2020 geschlossen. Diese letzte Schließung hielt über den Jahreswechsel hinaus an. Aufgrund dieser Einschränkungen der Geschäftstätigkeit sanken die Umsatzerlöse von 85,1 Mio. EUR 2019 um 34,7 Mio. EUR (-40,8 %) auf 50,4 Mio. EUR 2020. Osteuropa Zusammengefasst erzielten die in diesem Segment enthaltenen Gesellschaften in 2020 einen Umsatz von 170,5 Mio. EUR. Dies entspricht einem Rückgang in Höhe von 119,5 Mio. EUR (-41,2 %) im Vergleich zum Vorjahr 2019. Die deutlichsten Rückgänge wurden in den Märkten Lettland (-66,2 Mio. EUR), Nordmazedonien (-18,9 Mio. EUR) sowie Rumänien (-14,5 Mio. EUR) verzeichnet und sind im Wesentlichen auf die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden vorübergehenden Schließungen zurückzuführen. In Osteuropa gab es unterschiedliche Startzeitpunkte der Lockdowns in den jeweiligen Ländern. Im ersten Halbjahr 2020 konnte der Großteil der operativen Tochterunternehmen des NOVOMATIC AG-Konzerns in Osteuropa seine Spielstätten bereits vor dem 30. Juni 2020 wiedereröffnen, nachdem die meisten Lockdowns zu unterschiedlichen Zeiten, mehrheitlich jedoch per Mitte März, ausgerufen wurden. In Lettland dauerte der erste Lockdown von 12. März bis 10. Juni 2020 an. Im Zuge dieses ersten Lockdowns musste auch das Onlineangebot der Tochtergesellschaften in Lettland vorübergehend abgeschaltet werden. Der zweite Lockdown, nach dem Sommer mit geringerer COVID-19-Neuinfektionsrate, wurde am 9. November 2020 von der Regierung eingeführt und hielt bis 31. Dezember 2020 und darüber hinaus an. Das Onlineangebot wurde jedoch nicht erneut eingeschränkt. In Nordmazedonien begann der erste und einzige Lockdown am 16. März und endete mit 24. Juni 2020. Im zweiten Halbjahr 2020 gab es lediglich vereinzelte nationale Maßnahmen. In Rumänien wurde der erste und einzige nationale Lockdown am 17. März eingeführt und am 15. Juni 2020 beendet. Nach einem Sommer mit geringeren Restriktionen, wurde im September ein Maßnahmenprogramm auf Basis einer Zwei-Wochen-Inzidenz je nach Region eingeführt. Dieses Programm hielt bis 31. Dezember 2020 an und blieb auch über den Jahreswechsel hinaus aufrecht. Online Der Online/Mobile-B2C-Markt gliedert sich in die Bereiche Betrieb von Social Casinos (keine Auszahlung von Gewinnen) und Echtgeld-Casinos (Glücksspiel mit Gewinnauszahlung). Aufgrund der Geschäftstätigkeit des Online-Marktes wurden die Umsatzerlöse, im Gegensatz zu jenen der restlichen Märkte, nicht negativ von der COVID-19-Pandemie beeinflusst. Die dem NOVOMATIC AG-Konzern zugehörige Greentube-Gruppe verzeichnete im Segment Gaming Operations 2020 eine Umsatzsteigerung in Höhe von 22,9 Mio. EUR (+29,3%) auf 100,9 Mio. EUR. Dieser Anstieg ist unter anderem auf die hervorragende Entwicklung in den beiden Bereichen Social Casinos und Echtgeld-Casinos zurückzuführen. Zusätzlich führten die stetigen Produktverbesserungen und -innovationen zu diesem Umsatzwachstum. Im Jahr 2020 erfolgte der Markteintritt in die Schweiz. Vermögenslage
Die Bruttoverschuldung errechnet sich aus der Summe der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie der Leasingverbindlichkeiten. Die Nettoverschuldung ergibt sich aus der Bruttoverschuldung abzüglich der Zahlungsmittel, Edelmetalle und Wertpapiere. Das Working Capital ergibt sich als Differenz des kurzfristigen Umlaufvermögens und des kurzfristigen Fremdkapitals. Die Eigenkapitalquote stellt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital dar. Der Nettoverschuldungsgrad entspricht dem Verhältnis der Nettoverschuldung zum Betriebserfolg zuzüglich Abschreibungen, Wertminderung und Wertaufholungen (EBITDA). Der ROCE ergibt sich aus der Summe des Eigenkapitals und der langfristigen Verbindlichkeiten im Verhältnis zum EBIT. Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem 31. Dezember 2019 um 535,8 Mio. EUR (-12,3 %) und betrug 3.813,6 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020. Das langfristige Vermögen verminderte sich um 447,5 Mio. EUR (-14,6 %) auf 2.627,0 Mio. EUR. Zu dieser Verminderung tragen im Wesentlichen die Posten Sachanlagevermögen, Nutzungsrechte sowie Finanzanlagen bei. Das Sachanlagevermögen verringerte sich gegenüber 2019 um 169,9 Mio. EUR (-16,1 %) auf 888,5 Mio. EUR. Dies resultiert hauptsächlich aus dem Rückgang des Postens Glücksspielgeräte (-103,8 Mio. EUR) aufgrund der Abschreibungen der Geräte. Davon entfallen 52,5 Mio. EUR auf Deutschland und 22,9 Mio. EUR auf die Region Übrige Märkte. Der Posten Bebaute Grundstücke und Gebäude verringerte sich im Vergleich zu 2019 um 45,4 Mio. EUR. 25,9 Mio. EUR davon entstammen Österreich, 12,9 Mio. EUR Italien und 9,6 Mio. EUR der Region Übrige Märkte. Die Nutzungsrechte verringerten sich gegenüber 2019, dem Jahr der erstmaligen Bilanzierung von IFRS 16, um 143,3 Mio. EUR (-21,6 %) und lagen 2020 bei 520,9 Mio. EUR. Dieser Rückgang resultiert hauptsächlich aus dem Nutzungsrecht für Immobilien, welches um 129,4 Mio. EUR sank. Die größten Rückgänge dieses Postens entstammen den Regionen Deutschland (-45,9 Mio. EUR), Österreich (-20,7 Mio. EUR) und Italien (-20,0 Mio. EUR) und werden mit der laufenden Abschreibung der Nutzungsrechte begründet. Die Finanzanlagen umfassten zum 31. Dezember 2020 im Wesentlichen eine Minderheitsbeteiligung an der Österreichische Lotterien GmbH. Im Berichtsjahr verringerte sich dieser Posten um 111,4 Mio. EUR (-38,5 %) gegenüber dem Vorjahr und belief sich 2020 auf 177,7 Mio. EUR. Der Rückgang ist mehrheitlich auf die Veräußerung der Anteile an der Casinos Austria AG, deren Verkauf am 26. Juni 2020 abgeschlossen wurde, zurückzuführen. Das kurzfristige Vermögen verringerte sich insgesamt um 88,3 Mio. EUR (-6,9 %) und belief sich 2020 auf 1.186,6 Mio. EUR. Der größte Rückgang in diesem Posten betrifft die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen, welche 2020 um 77,1 Mio. EUR niedriger waren als 2019. Der Großteil davon entfällt auf Italien. Der Posten Forderungen von zur Veräußerung gehaltenem Vermögen stieg um 15,0 Mio. EUR auf 18,5 Mio. EUR 2020 und beinhaltete im Wesentlichen eine Immobilie in Österreich. Die Vorräte reduzierten sich um 11,7 Mio. EUR (-4,4 %) und betrugen 252,2 Mio. EUR im Jahr 2020. Der Rückgang entstammt mehrheitlich der Region Übrige Märkte. Die Forderungen aus Ertragsteuern betrugen 2020 18,8 Mio. EUR im Vergleich zu 23,0 Mio. EUR 2019. Die Verringerung entstammt mehrheitlich Österreich (-2,1 Mio. EUR) sowie dem Onlinebereich (-1,6 Mio. EUR). Das Eigenkapital verringerte sich im Berichtszeitraum um 344,9 Mio. EUR (-24,6 %) und belief sich auf 1.055,2 Mio. EUR im Jahr 2020. Der Posten Bewertungsrücklagen ging im Wesentlichen aufgrund des Verkaufs der Anteile an der Casinos Austria AG um 15,9 Mio. EUR (-36,6 %) auf 27,4 Mio. EUR zurück. Die Gewinnrücklagen sanken von 1.103,5 Mio. EUR 2019 um 259,2 Mio. EUR (-23,5 %) auf 844,3 Mio. EUR 2020. Der Posten Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung reduzierte sich um 27,1 Mio. EUR auf -97,0 Mio. EUR. Die langfristigen Verbindlichkeiten wiesen mit 1.840,8 Mio. EUR 2020 einen Rückgang von 154,7 Mio. EUR (-7,8 %) im Vergleich zu 2019 auf. Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus den Leasingverbindlichkeiten, welche um 90,6 Mio. EUR (-16,0 %) auf 477,3 Mio. EUR sanken, sowie aus den langfristigen Finanzverbindlichkeiten, welche um 55,3 Mio. EUR (-4,5 %) auf 1.166,8 Mio. EUR sanken. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten verringerten sich 2020 um 36,2 Mio. EUR (-3,8 %) auf 917,7 Mio. EUR. Dieser Rückgang resultiert aus mehreren Posten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten betrugen 2020 420,5 Mio. EUR und sanken somit um 18,7 Mio. EUR im Vergleich zu 2019. Der Posten kurzfristige Finanzverbindlichkeiten sank um 10,2 Mio. EUR auf 306,1 Mio. EUR 2020. Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten gingen um 8,5 Mio. EUR zurück und betrugen 112,6 Mio. EUR im Jahr 2020. Finanzlage
2020 wurde ein Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit in Höhe von 378,0 Mio. EUR erzielt, welcher damit um 228,7 Mio. EUR unter dem Vergleichswert des Vorjahres (606,7 Mio. EUR) lag. Dieser Rückgang ist vor allem auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen, aufgrund welcher das Betriebsergebnis um 414,7 Mio. EUR geringer ausfiel als 2019. Der größte gegenläufige, und somit zahlungsmittelerhöhende, Effekt war der Rückgang der Veränderung der Forderungen und sonstigen Aktiva in Höhe von 126,6 Mio. EUR, mehrheitlich bedingt durch ein verbessertes Forderungsmanagement sowie durch den COVID-19-bedingten Geschäftsverlauf in 2020. Die um 34,2 Mio. EUR höheren Abschreibungen, bedingt durch verschiedene Sondereffekte, sowie niedrigere Zahlungen für Ertragssteuern aufgrund der geringeren Ergebnisse, wirkten sich ebenfalls kompensierend aus. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug im Berichtsjahr -81,3 Mio. EUR und verringerte sich somit um 7,3 Mio. EUR gegenüber 2019 (-74,0 Mio. EUR). Ein Grund für diesen Rückgang liegt im Verkauf der Tochtergesellschaften in Großbritannien und Kroatien im Vorjahr, weswegen die Erlöse aus dem Verkauf einbezogener Unternehmen 2020 um 138,7 Mio. EUR geringer ausfielen als 2019. Des Weiteren sanken die Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen 2020 aufgrund der geringeren Investitionsbereitschaft der Kunden von NOVOMATIC um 41,1 Mio. EUR, während die Auszahlungen für den Erwerb einbezogener Unternehmen um 39,3 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr stiegen. Diese Effekte konnten zum Teil durch den Verkauf der Anteile an der Casinos Austria AG kompensiert werden, wodurch es zu einem Anstieg der Erlöse aus der Veräußerung von Finanzanlagen um 107,7 Mio. EUR im Jahr 2020 kam. Zusätzlich sorgte ein um 80,6 Mio. EUR reduziertes Investitionsvolumen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen aufgrund der mehrmonatigen Lockdowns 2020 für einen gegenläufigen Effekt. Aufgrund des geringeren operativen Cashflows war der Free Cashflow 2020 rückläufig. Dennoch blieb dieser, trotz herausfordernder Rahmenbedingungen, mit 296,6 Mio. EUR deutlich positiv. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von -551,4 Mio. EUR auf -299,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020. Der Anstieg um 252,2 Mio. EUR resultierte fast ausschließlich aus der Rückzahlung einer Anleihe in Höhe von 246,0 Mio. EUR im vorangegangenen Geschäftsjahr. Die Auszahlungen aus Finanzkrediten und finanziellen Verbindlichkeiten blieben aufgrund der Rückzahlung eines Schuldscheindarlehens, welches refinanziert wurde durch eine Ziehung aus der Kreditlinie, und der ÖKB-Finanzierung mit 390,2 Mio. EUR auf vergleichbarem Niveau gegenüber dem Vorjahr. Die Einzahlungen aus Finanzkrediten und finanziellen Verbindlichkeiten blieben 2020 aufgrund von Ziehungen der Kreditlinie mit 321,6 Mio. EUR gegenüber 2019 ebenfalls annähernd stabil. Die verfügbaren Kreditrahmen zum Jahresende 2020 betrugen rund 630,0 Mio. EUR. (4) Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Bezüglich der Berichterstattung zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung wird auf den vom Konzernabschluss gesonderten, nichtfinanziellen Bericht der NOVOMATIC AG gemäß Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) verwiesen. (5) Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in seiner aktuellen Analyse mit einem globalen Wirtschaftswachstum von 5,5 % 9 für das Jahr 2021, dies entspricht einer Steigerung von 9,0 % im Vergleich zu 2020. Im Glücksspielmarkt wird eine Steigerung des Glücksspielumsatzes in Höhe von 15,8 % 10 erwartet. NOVOMATIC hat in den vergangenen Jahren eine Wachstumsstrategie verfolgt, deren Ziel darin bestand, Marktführerpositionen in großen regulierten Glücksspielmärkten zu besetzen. In den letzten Jahren hat sich NOVOMATIC erfolgreich auf die Konsolidierung bestehender Beteiligungen und auf die Steigerung der Synergien fokussiert. Dieser Kurs wird auch im Geschäftsjahr 2021 konsequent fortgeführt. Wie das Ende des Geschäftsjahres 2020 ist auch der Beginn von 2021 von Lockdowns und restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie in zahlreichen Kernregionen geprägt. Insbesondere neue Mutationen von COVID-19 führen zu einem Verlauf welcher nur schwer einschätzbar ist, wodurch die genannten Maßnahmen schrittweise von Seiten der jeweiligen nationalen Regierungen verlängert werden. Diese Entwicklung führt zur regelmäßigen Neuevaluierung staatlicher Förderungsmaßnahmen und Unterstützungen, deren Höhe und Auszahlungszeitpunkt in einigen Ländern schwer einschätzbar ist. Um den negativen COVID-19-Effekten entgegenzuwirken, werden auch 2021 Kostenoptimierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen im gesamten Konzern umgesetzt. Eine positive Entwicklung ist die steigende Verfügbarkeit von Impfstoffen, welche die Zahl der Neuinfektionen reduziert und Krankheitsverläufe abschwächt. Dadurch steigt die Erwartung, dass Lockdowns in absehbarer Zukunft beendet werden können und eine kontinuierliche Normalisierung der Rahmenbedingungen eintreten wird. Änderungen der Glücksspielgesetze und der steuerlichen Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen der NOVOMATIC AG-Konzern tätig ist, haben einen bedeutenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von NOVOMATIC. In Österreich ist das Glücksspiel in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Wien trat mit 1. Jänner 2021 ein neues Wettgesetz in Kraft. Die ADMIRAL Sportwetten GmbH hat für alle betriebenen Standorte eine Lizenz erhalten, wodurch der Sportwettbetrieb für die nächsten Jahre sichergestellt werden konnte. Auch für Niederösterreich wird 2021 mit einer Novellierung des Wettgesetzes gerechnet. In Deutschland wurde der NOVO INTERACTIVE GmbH am 9. Oktober 2020 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Konzession zum Veranstalten von Sportwetten im Internet und im stationären Betrieb erteilt, welche deutschlandweit Gültigkeit besitzt. Zudem wird weiterhin das Angebot von virtuellem Automatenspiel vorbereitet. Zielstarttermin ist der 1. Juli 2021 mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags. Dadurch ergibt sich für den NOVOMATIC AG-Konzern ein zusätzliches Wachstumspotenzial im deutschen Markt. Der italienische Glücksspielmarkt, ein Kernmarkt des NOVOMATIC AG-Konzerns, ist laufend mit gesetzlichen Veränderungen und Steuererhöhungen konfrontiert. Zum Jahresende 2020 wurde zwar keine Änderung in der Steuergesetzgebung beschlossen, es wurde jedoch die bei einer früheren Änderung des Gesetzes bereits beschlossene Erhöhung der PREU per 1. Jänner 2021 erwartungsgemäß umgesetzt. Damit beträgt die Steuer auf VLTs 8,6 % (zuvor: 8,5 %) und auf AWPs 24,0 % (zuvor: 23,85 %). Auf Basis einer gesetzlichen Veränderung im Jahr 2019, der Reduktion der Mindesteinsätze bei FOBTs, entwickelte sich das operative Geschäft in Großbritannien außerordentlich positiv. Es ist zu erwarten, dass dieser Trend auch in Zukunft anhält und so weiterhin eine positive Geschäftsentwicklung im operativen Segment der NOVOMATIC UK möglich ist. Dadurch ergeben sich Expansionsmöglichkeiten, weshalb auch im Geschäftsjahr 2021 weitere Standorteröffnungen geplant sind.
9 Gemäß World Economic Outlook 2021
des Internationalen Währungsfonds
Nicht zuletzt durch die Erschließung neuer Märkte, wie der Ukraine, bleibt die Region Osteuropa ein wichtiger Wachstumsmarkt der NOVOMATIC. In Serbien, einem der größten Märkte in der Region, ergibt sich vor allem im Zusammenhang mit der im Jänner 2021 erworbenen Gesellschaft ZBET RS d.o.o und ihrer Tochtergesellschaft im Bereich Online-Sportwetten ein Wachstumspotential. Nachdem in Spanien der Spielhallenboom und der damit verbundene Expansionskurs 2019 ihren Höhepunkt fanden, liegt der Fokus für die kommende Periode auf der Konsolidierung des Geschäfts. Auch für 2021 stehen die Nutzung von Synergieeffekten und Effizienzsteigerungsmaßnahmen im Mittelpunkt. 2021 wird weiterhin die Strategie der Erschließung des wettbewerbsintensiven US-Marktes verfolgt. Nachdem PASPA (Professional and Amateur Sports Provision Act 1992) 2018 aufgehoben wurde, legalisieren nach und nach mehr Bundesstaaten den Sportwettensektor, wobei die COVID-19-Pandemie 2020 diesen Vorgang verlangsamt hat. Seit dem 8. Februar 2021 können dennoch in insgesamt 20 Bundesstaaten bereits Sportwetten platziert werden, fünf weitere Bundesstaaten haben bereits Gesetzen und Regulierungen diesbezüglich zugestimmt und insgesamt 15 Staaten genehmigen Online-Sportwetten. Die Legalisierung von Video Gaming Terminals nach dem Modell in Illinois ist ebenfalls ein Diskussionsthema in weiteren Bundesstaaten, im US-amerikanischen Hoheitsgebiet Puerto Rico wird dieser Markt ebenfalls voraussichtlich 2021 geöffnet. Aufgrund der Liberalisierung des Glücksspielmarktes in den USA sieht NOVOMATIC Potenzial, den Markt erfolgreich bedienen zu können. Insgesamt bleibt das Geschäftsumfeld für den NOVOMATIC AG-Konzern sehr dynamisch. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen ist die aktuelle Einschätzung, dass die Umsatz- und Ergebnisausfälle des Jahres 2020 im Geschäftsjahr 2021 zum Teil aufgeholt werden können. (6) Risikomanagement Der NOVOMATIC AG-Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Risikomanagement, wie es im NOVOMATIC AG-Konzern verstanden und angewendet wird, dient sowohl der langfristigen Sicherung des Unternehmensbestandes als auch der Wertsteigerung und stellt damit für den Konzern einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. Risikomanagementsystem NOVOMATIC betreibt ein umfangreiches Risikomanagement, in das alle wesentlichen Konzerngesellschaften einbezogen sind. Mit dem Risikomanagementsystem sollen materielle und bestandsgefährdende Risiken systematisch identifiziert, bewertet, gesteuert, überwacht und dokumentiert werden, um die Erreichung der Unternehmensziele sicherzustellen und das Risikobewusstsein im Konzern zu erhöhen. Alle systematisch erhobenen und analysierten Risiken sind in einem professionellen, IT-gestützten Risikomanagementsystem erfasst, das eine permanente Beobachtung der Risiken wie auch der zugeordneten Bewältigungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen gewährleistet. Zur laufenden Beobachtung der Risikosituation und zur aktiven Steuerung werden die Risiken den jeweils Verantwortlichen in den Geschäftsbereichen und Konzernunternehmen zugeordnet. Aufgabe der Risikoverantwortlichen ist es, Maßnahmen zur Bewältigung der einzelnen Risiken zu definieren und deren Umsetzung voranzutreiben, neu auftretende Risiken zu dokumentieren sowie in definierten und in regelmäßigen Abständen eine Neubewertung der identifizierten Risiken vorzunehmen. Das zentrale Risikomanagement steht den Bereichen beratend zur Seite und sorgt für die laufende Aktualisierung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems. Compliance Zusätzlich zu den nachfolgend beschriebenen Risikoarten gibt es Bedrohungen, welche die Reputation und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens als Ganzes betreffen. Als eines der Grundprinzipien des unternehmerischen Handelns achtet NOVOMATIC besonders darauf, dass gesetzliche und ethische Regeln eingehalten werden. Mit dem Begriff Compliance werden alle Maßnahmen bezeichnet, mit denen ein Unternehmen die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes sicherstellt. Im Fokus der Compliance-Aktivitäten von NOVOMATIC stehen Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass nationale und internationale Gesetze zur Vermeidung von kriminellen Handlungen wie insbesondere Korruption, Marktmissbrauch, Geldwäsche oder Datenmissbrauch eingehalten werden. Das Compliance-Management-System des Konzerns orientiert sich an den sieben Grundelementen nach dem deutschen Prüfungsstandard für Compliance-Management-Systeme, IDW PS 980, und verfolgt das Ziel, die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Unternehmenswerten zu gewährleisten, die im Code of Conduct der NOVOMATIC AG festgehalten sind. Im Code of Conduct finden die Mitarbeiter Leitlinien und Grundsätze für werte- und gesetzeskonformes Verhalten im geschäftlichen Alltag. Diese Verhaltensrichtlinien bilden auch die Grundlage für Schulungen zu Integrität und Compliance. Je nach Risiko und Zielgruppe werden Präsenzschulungen und webbasierte Trainings durchgeführt. Eigens konzipierte E-Learning-Tools ermöglichen es, eine große Mitarbeiterzahl zu Themen wie Datenschutz oder Kampf gegen Korruption zu schulen. In allen wesentlichen Tochtergesellschaften sind Compliance-Verantwortliche pro Land bzw. Region bestellt. Die entsprechenden Pflichten der lokalen Compliance-Manager sind in einer eigenen Konzernrichtlinie verbindlich definiert und umfassen insbesondere die Beratung der lokalen Konzerntöchter in Compliance-Fragen, Monitoring des lokalen Rechts, Schulungen von Mitarbeitern, Umsetzung von Konzernvorgaben und Reporting an Group Legal Compliance. Damit soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, um integres und regelkonformes Verhalten nachhaltig im gesamten Konzern zu verankern. Wesentliche Risiken und Ungewissheiten Im Folgenden werden die Risiken und Ungewissheiten näher beschrieben, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation des NOVOMATIC AG-Konzerns haben können. Geschäfts- und Marktrisiken Allgemeiner wirtschaftlicher Rahmen, M&A Risiken, Innovationsrisiken und IT-Risiken Das Geschäft des NOVOMATIC AG-Konzerns ist von allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Eine Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, steigende Arbeitslosigkeit, sinkende Realeinkommen und erhöhte Volatilität auf den Kapitalmärkten können einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des NOVOMATIC AG-Konzerns haben. Ein zentrales Element der Strategie des NOVOMATIC AG-Konzerns ist die geografische Diversifizierung des Geschäfts durch den Eintritt in Märkte, die Wachstum versprechen. Es besteht das Risiko, dass der NOVOMATIC AG-Konzern aus verschiedenen Gründen, unter anderem aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen, eine solche Strategie künftig nicht oder nur eingeschränkt umsetzen oder das Produkt- und/oder Dienstleistungsangebot nicht erweitern kann. Der überwiegende Anteil des Umsatzes des NOVOMATIC AG-Konzerns wird in einer geringen Anzahl von Märkten erwirtschaftet. Da es sich dabei um verhältnismäßig entwickelte Märkte handelt, sind weitere Wachstumsmöglichkeiten eher gering. Der NOVOMATIC AG-Konzern plant die Geschäftstätigkeit in anderen Märkten auszubauen, wofür entsprechende Ressourcen eingesetzt werden. Es besteht das Risiko, dass das antizipierte Wachstum in diesen Ländern und Regionen nicht realisiert wird oder der NOVOMATIC AG-Konzern seine Strategie dort nicht erfolgreich umsetzen kann. Generell ist die Glücksspielindustrie von schneller technologischer Entwicklung gekennzeichnet, was den NOVOMATIC AG-Konzern dazu zwingt, kontinuierlich neue Produkte zu entwickeln und in neue Märkte vorzudringen. Der Erfolg des NOVOMATIC AG-Konzerns ist daher abhängig von seiner Fähigkeit, seine Produkte und Systeme ständig weiterzuentwickeln, um neue Technologien zu integrieren und in die durch neue Technologien entstandenen neuen Märkte zu expandieren. In einem hochtechnologischen Geschäftsfeld, in welchem in kurzen Innovationszyklen neue Technologien entwickelt oder genutzt werden, besteht das Risiko, dass innovative Technologien und Entwicklungen von NOVOMATIC nicht rechtzeitig erkannt werden. Auch die Integrität, Verlässlichkeit und operative Leistung der IT-Systeme des NOVOMATIC AG-Konzerns sind für das Geschäft unerlässlich. Insbesondere Gerätemanipulationen könnten den NOVOMATIC AG-Konzern zwingen, erhebliche finanzielle Mittel zu deren Behebung einzusetzen. Die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Einschränkungen stellen die Gruppe aufgrund der temporären Schließungen, deren Dauer aktuell nicht abgeschätzt werden kann, auch weiterhin vor Herausforderungen. Die mittel- und langfristigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie können noch nicht abschließend beurteilt werden. Es ist allerdings möglich, dass Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns durch die COVID-19-Pandemie weiterhin negativ beeinflusst werden. Personelle Risiken Schlüsselkräfterisiken, Wissensrisiko Der wirtschaftliche Erfolg von NOVOMATIC ist auf die vorhandenen Kenntnisse und die Expertise von Management und MitarbeiterInnen zurückzuführen. Im Fall des Ausscheidens von einer oder mehreren Personen in Schlüsselpositionen besteht ein Risiko, dass es NOVOMATIC in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingen wird, für die sich stellenden Herausforderungen qualifizierte Personen mit vergleichbarem Know-how anzuwerben oder auszubilden. Rechtliche und politische Risiken Politische Instabilität, regulatorische Änderungen: Glücksspiel- und andere Gesetze, Abhängigkeit von Lizenzen und wettbewerbsrechtlichen Regelungen; geistiges Eigentum, Datenschutz. Das internationale Geschäft des NOVOMATIC AG-Konzerns führt zu wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und weiteren Risiken. Der NOVOMATIC AG-Konzern betreibt sein Geschäft in mehr als 70 Ländern. Manche dieser Länder sind politisch oder wirtschaftlich instabil, was NOVOMATIC Risiken aussetzt. Soziale Unruhen oder Streiks könnten den NOVOMATIC AG-Konzern zu Unterbrechungen oder einem Stillstand der Geschäftstätigkeit zwingen. Die Glücksspielindustrie ist besonders häufigen und kurzfristigen Gesetzesänderungen ausgesetzt, die das Geschäft erheblich erschweren oder gänzlich verbieten können. Auch können unzureichende rechtliche oder administrative Rahmenbedingungen in manchen Ländern den Schutz des geistigen Eigentums oder anderer Rechte des NOVOMATIC AG-Konzerns unzureichend gewährleisten. In manchen dieser Länder sind Kriminalität und Korruption weit verbreitet, was sich negativ auf das Geschäft des NOVOMATIC AG-Konzerns auswirken könnte. Der NOVOMATIC AG-Konzern operiert auf Grundlage der derzeit geltenden politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und ist dem Risiko von Veränderungen der gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Auch bereits beschlossene Änderungen oder sonstige Einschränkungen in anderen Jurisdiktionen (z.B. Erhöhung der Glücksspielsteuer oder Verschärfung von Wettgesetzen) beeinflussen die Geschäftstätigkeit des NOVOMATIC AG-Konzerns nachhaltig. Gegenwärtig ist das Glücksspielgeschäft, insbesondere auch die Online-Glücksspielgesetzgebung, auf EU-Ebene nicht harmonisiert. Der jeweilige rechtliche Rahmen in den Mitgliedstaaten der EU ist teilweise bei Glücksspielrechtsexperten umstritten. Es besteht das Risiko, dass es künftig zu Beschränkungen im Glücksspiel- und Wettbereich auf nationaler Ebene kommen könnte. Darüber hinaus könnten ordnungspolitische Maßnahmen (z.B. Zutrittsbeschränkungen, verschärfte Spielerschutzmaßnahmen, Nichtraucherschutzbestimmungen, technische Auflagen, Werbeverbote oder Standortbestimmungen) eingeführt werden. Derartige Maßnahmen könnten einen Besucher- und Umsatzrückgang zur Folge haben. Weiters bestehen Risiken aufgrund der Abhängigkeit von nationalen Lizenzen, wettbewerbsrechtlichen Regelungen und Gesetzesnormen zum Betrieb von Glücksspiel- und Wetteinrichtungen sowie Risiken aufgrund der Abhängigkeit von Produktions-, Vertriebs- und Produktlizenzen: Das Betreiben von Glücksspiel- und Wetteinrichtungen bedarf in jenen Ländern, in denen der NOVOMATIC AG-Konzern tätig ist, einer Lizenz, Konzession oder sonstigen behördlichen Genehmigung durch die jeweils zuständige Behörde. Solche Lizenzen/Konzessionen werden meist befristet erteilt oder in Form von befristeten Lizenzverträgen abgeschlossen. Sofern keine Verlängerungsoption vorgesehen ist oder eine Verlängerung nur zu wirtschaftlich unzumutbaren oder unvertretbaren Bedingungen oder Auflagen erfolgen könnte, müsste der NOVOMATIC AG-Konzern neue Ausschreibungsverfahren zur Wiedererlangung einer entsprechenden Lizenz/Konzession durchlaufen. Zudem bedarf der Vertrieb von Glücksspielgeräten oder anderen Glücksspielprodukten und Dienstleistungen in den Ländern, in denen der NOVOMATIC AG-Konzern tätig ist, häufig der Genehmigung durch eine staatliche Glücksspielaufsichtsbehörde. Sowohl Hersteller- als auch Vertriebslizenzen werden, vorbehaltlich einer Prüfung durch zuständige Prüfstellen und Zertifizierung, im Allgemeinen für einen befristeten Zeitraum gewährt. Erteilte Lizenzen werden meistens automatisch verlängert, solange keine Verstöße gegen die Lizenzauflagen stattfinden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz größtmöglicher Sorgfalt im NOVOMATIC AG-Konzern gesetzliche Vorgaben, behördliche Auflagen, technische Standards oder Lizenzauflagen nicht eingehalten werden, wodurch ein teilweiser oder vollständiger Lizenzentzug eintreten könnte, wettbewerbsrechtliche Verstöße festgestellt werden oder in sonstiger Weise die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des NOVOMATIC AG-Konzerns beeinträchtigt werden könnte. Der NOVOMATIC AG-Konzern entwickelt, produziert und vertreibt hochtechnologische Glücksspielausstattungen und Systeme, die zu einem wesentlichen Teil mittels gewerblicher Schutzrechte, wie Markenschutz-, Patent- und Musterschutzrechte, sowie durch das Urheberrecht geschützt sind. Es besteht das Risiko im Zusammenhang mit geistigem Eigentum (Eingriffe durch Dritte in gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des NOVOMATIC AG-Konzerns sowie Eingriffe des NOVOMATIC AG-Konzerns in fremde gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte). Insbesondere besteht das Risiko, dass Entwicklungen des NOVOMATIC AG-Konzerns von Dritten kopiert und unrechtmäßig genutzt oder auf den Markt gebracht werden. Der NOVOMATIC AG-Konzern ist dem Risiko ausgesetzt, seine Kundendaten nicht ausreichend schützen zu können. Der NOVOMATIC AG-Konzern verfügt teilweise über vertrauliche Informationen seiner Kunden (Name, Adresse, Alter, Bankinformation und Spieltendenzen) und muss die strengen Datenschutzregeln der EU und anderer Jurisdiktionen befolgen. Trotz der Sicherheitssysteme des NOVOMATIC AG-Konzerns besteht das Risiko, dass Kundendaten rechtswidrig aufgerufen und/oder verwendet werden, entweder von Angestellten, von Kunden oder von Dritten. Es besteht auch das Risiko, dass Kundendaten unwillkürlich und zuwider den Datenschutzregeln gelöscht, offengelegt oder bearbeitet werden. Sollte der NOVOMATIC AG-Konzern oder einer seiner externen Dienstleister Kundendaten ohne ausreichenden Schutz übermitteln oder sollten die vertraulichen Kundendaten auf sonstige Weise verloren gehen, könnte der NOVOMATIC AG-Konzern unter Datenschutzrechten strafbar gemacht werden, wodurch auch die Reputation einen Schaden erleiden würde. Finanzwirtschaftliche Risiken Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Zinsrisiken, Währungsrisiken, Werthaltigkeitsrisiken im Zusammenhang mit Beteiligungsbewertungen und Risiken in Zusammenhang mit Kapitalanlagen Der NOVOMATIC AG-Konzern ist finanzwirtschaftlichen Risiken in Form von Kapitalrisiken, Liquiditätsrisiken, Kontrahentenrisiken, Zinsrisiken, Währungsrisiken, Werthaltigkeitsrisiken im Zusammenhang mit Beteiligungsbewertung und Risiken in Zusammenhang mit Kapitalanlagen ausgesetzt. Zur Beschränkung dieser Risiken werden von NOVOMATIC Maßnahmen zur Risikosteuerung sowie bei Bedarf Finanzinstrumente eingesetzt. Ausführliche Beschreibungen zu den einzelnen Risiken, einschließlich der Methoden zur Absicherung der oben genannten Risiken, finden sich im Konzernanhang. Der NOVOMATIC AG-Konzern ist aufgrund seiner vertraglich vereinbarten Financial Covenants in seinen wesentlichen Finanzierungsbverträgen verpflichtet, eine Eigenkapitalquote von mindestens 15,0 % und eine Nettoverschuldung im Verhältnis zu EBITDA von höchstens 4,625x einzuhalten. In den Finanzierungsverträgen sind bei der Ermittlung dieser beiden Kennzahlen bestimmte Anpassungen gegenüber der oben angeführten Standardberechnung vorgesehen. Unter Berücksichtigung dieser angepassten Berechnung hat der NOVOMATIC AG-Konzern die vertraglich vereinbarten Financial Covenants per 31. Dezember 2020 eingehalten. Bezüglich der Anpassung der Financial Covenants wird auf die Erläuterungen nach dem Bilanzstichtag im Konzernanhang verwiesen. (7) Wesentliche Merkmale des Internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (§243a Abs.2 UGB) Als Teil des Risikomanagements im Unternehmen soll das Interne Kontrollsystem (IKS) die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie die Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben sicherstellen. Die Verantwortung für die Einrichtung eines angemessenen IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt beim Vorstand der NOVOMATIC AG. Ausgehend von den wesentlichen Finanzposten aus Bilanz und GuV sind über das IKS die wichtigsten Transaktionsströme hinsichtlich ihrer Risiken zu berücksichtigen. Die strukturierte Steuerung erfolgt gemäß Verantwortlichkeitsbereichen der Aufbauorganisation. Interne Regelwerke und Verfahrensanweisungen stellen ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil des Kontrollumfeldes dar. Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen werden identifizierte Risiken analysiert und bewertet, um sinnvolle und effektive Kontrollmechanismen einzuführen, welche die Korrektheit im laufenden Rechnungslegungsprozess sicherstellen sollen. Im Rahmen der Tätigkeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses werden zusätzlich gezielte Risikoanalysen gemacht, um einen ordnungsgemäßen und sorgfältigen Abschluss zu gewährleisten. Gemäß den als wesentlich definierten Transaktionsströmen, die schließlich in den Finanzbereichen in die Finanzberichterstattung münden, sind die Abläufe hinsichtlich ihrer inhärenten Risiken analysiert und entsprechende Kontrolltätigkeiten definiert. Die prozessuale Herangehensweise soll sicherstellen, dass die einzelnen Transaktionen korrekt im Jahresabschluss erfasst werden. Die verschiedenen Kontrollen unterschiedlicher Ausprägung und Periodizität umfassen einerseits automatisierte Kontrollen in der Rechnungswesensoftware und andererseits manuelle Kontrollen der Mitarbeiter im Rechnungswesen und den für den Rechnungslegungsprozess vorgelagerten Abteilungen. Das Rechnungswesen führt u. a. umfangreiche Plausibilitäts- und Datenqualitätschecks durch, die eine richtige Datenerfassung für den Jahresabschluss gewährleisten sollen. Zusätzlich bedient sich das Rechnungswesen bei einigen Themen, die Spezialkenntnisse erfordern, der Unterstützung externer Dienstleister, wie bspw. bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und Anwartschaften auf Abfertigung. Allfällige Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden auf ihre Gesetzeskonformität überprüft. Für das rechnungslegungsbezogene IT-System sind Zugriffsberechtigungen definiert, um zu gewährleisten, dass sensible Daten vor nicht genehmigtem Zugriff, Verwendung und Veränderung geschützt sind. Der Vorstand der NOVOMATIC AG lässt sich durch ein regelmäßiges Reporting des Finanzwesens über die relevanten Entwicklungen des Unternehmens informieren. Dieses beinhaltet vor allem die laufende Ertragsentwicklung und die dabei ermittelten wesentlichen Abweichungen vom genehmigten Jahresbudget, die Berechnung des Cashflows sowie die Kalkulation von ergebnis- und wertorientierten Kennzahlen. Der Aufsichtsrat der NOVOMATIC AG ist durch den Prüfungsausschuss ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Die wesentlichen Aufgaben des Prüfungsausschusses umfassen die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, die Überwachung der Abschlussprüfung sowie die kritische Würdigung des geprüften Abschlusses und des Lageberichtes. (8) Forschung und Entwicklung Der NOVOMATIC AG-Konzern ist dank der zahlreichen Technologiezentren federführend bei der Entwicklung innovativer Produkte und Systemlösungen im Gaming-Bereich. Der Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeit liegt einerseits im Bereich "Distributed Gaming Solutions" und andererseits im Bereich "Spiele-Content und Applikationssoftware". Die entwickelten Softwaresystemlösungen inkludieren insbesondere Managementinformationssysteme, Ticketing- und Smartcard-Systeme, Zutrittssysteme, Video Lottery-Systeme, biometrische Spielererkennung, Vernetzung mit staatlichen Aufsichtsbehörden, Spielerschutzprogramme, Gaming as a Service, Online und Mobile Gaming-Systemlösungen, Jackpot-Systeme, Multiplayer-, Community Gaming-Systeme sowie Turniersysteme. Die modulare Softwarearchitektur sowie die Interoperabilität der unterschiedlichen Entwicklungen sind von essenzieller Bedeutung. Sowohl für homogene Märkte als auch für Marktnischen mit hohem Spezialisierungsgrad soll gleichermaßen effizient entwickelt werden können, was durch eine offene Plattformarchitektur und auf Teilmärkte spezialisierte Entwicklungsteams gewährleistet wird. Die offene Plattformstruktur ermöglicht auch die Integration von Drittanbietern und deren Spieleapplikationen, um Marktbedürfnisse besser und schneller befriedigen zu können. Industrial Design spielt eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung der neuesten Generation von Gehäusevarianten und -modellen, die neue Branchentrends setzen. Innovationen im Hardwarebereich inkludieren neue, ergonomische Gehäusedesigns für Casino-, Video-Lotterie- und AWP-Glücksspielmärkte mit Ansteuerung von bis zu fünf Monitoren, skillbasierte Rouletteanlagen mit innovativem Kugelausschussmechanismus, das neue PANTHERA™ Gehäuse, VIP-Terminals mit Giant-Screen-Technologie sowie dynamische Lichteffekte mittels Single-LED-Technologie. Linked Progressive Jackpots erweitern das Spieleangebot zusätzlich. So konnten neue Jackpot-Familien wie THUNDER CASH™ für den US-Markt und CASH CONNECTION™ für den europäischen Markt erfolgreich etabliert und mit weiteren Spieletiteln erweitert werden. Zusätzlich wurde die myCash-Produktlinie für die Coolfire™-Plattform entwickelt. Unterstützt wird die Entwicklung durch konzerneigene und dem Konzern nahestehende Hardware- und Softwareentwicklungsteams in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Spanien, den Niederlanden, Serbien, Russland, Argentinien, Kanada und Polen sowie über Exklusivpartnerschaften mit Entwicklern in Slowenien, Griechenland, den USA und Australien. Der Schutz des geistigen Eigentums gewinnt zunehmend an globaler Bedeutung. Mit rund 4.400 registrierten IP-Schutzrechten und mehr als 100 Anmeldungen jährlich wird dieser Tatsache besonders Rechnung getragen. Der Konzern entwickelt kontinuierlich neue Produkte und Produktvariationen, wobei sich dieser Umstand in über 200 neuen Spielevarianten jährlich manifestiert. Mit Hilfe des NOVOMATIC Software Development Kits (NSDK) ist es möglich, Spiele von Drittfirmen - welche mit diesem SDK erstellt wurden - umgehend dem Portfolio hinzuzufügen. (9) Dank Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des NOVOMATIC AG-Konzerns für ihr großes Engagement, mit dem sie wesentlich zur Weiterentwicklung und zum Erfolg des Unternehmens beigetragen haben. Unser besonderer Dank gilt auch dem Aufsichtsrat unter der Führung von Dr. Bernd Oswald und darüber hinaus möchten wir das gute Verhältnis zu unseren Kapitalgebern und Geschäftspartnern hervorheben, welches von einer stets angenehmen Zusammenarbeit gekennzeichnet war.
Gumpoldskirchen, am 24. März 2021 Dipl.-Ing. Ryszard Presch, Vorstand Mag. Johannes Gratzl, Vorstand BestätigungsvermerkBericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der NOVOMATIC AG, Gumpoldskirchen, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngewinn- und verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS) und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Folgende Sachverhalte waren am bedeutsamsten für unsere Prüfung:
1. Bewertung Vermögenswerte - Gaming Technology - Ainsworth Sachverhalt und Problemstellung In 2018 wurden rund 52 % der Aktienanteile an der Ainsworth Game Technology Limited ("Ainsworth") übernommen. Aufgrund negativer Entwicklungen mussten die Unternehmenspläne bereits in Vorjahren überarbeitet und signifikante Wertminderungen erfasst werden. Im Zuge der COVID-19 Pandemie kam es vor allem im lateinamerikanischen Markt bei Ainsworth zu einer Verschlechterung der Geschäftsentwicklung, was zu zusätzlichen Wertminderungen in Höhe von 21,6 Mio. EUR geführt hat. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf die Erläuterung "(7.4) Wertminderungen und Wertaufholungen" im Konzernanhang. Die der Bewertung zugrundeliegenden Planungen beruhen unter anderem auf Einschätzungen der künftigen Auswirkungen der geänderten Rahmenbedingungen und sind daher mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesem Grund und wegen der wesentlichen Bedeutung der Vermögenswerte von Ainsworth für den Konzernabschluss haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtig für unsere Prüfung bestimmt. Prüferisches Vorgehen Wir haben die in das Bewertungsmodell einfließenden Planungsrechnungen und die darin enthaltenen und von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen gewürdigt. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die analytische Durchsicht der geplanten Entwicklung bedeutender Elemente der Planungsrechnungen, wie beispielsweise der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung oder der Working Capital Entwicklung, die Befragung von Verantwortlichen des Beteiligungscontrollings zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Beurteilung der Planungsgenauigkeit durch Vergleich der eingetretenen Ergebnisse mit den Schätzungen in den Vorjahren und die Abstimmung der Planungsrechnungen mit der dem Aufsichtsrat vorgelegten Konzernplanung. Weiters haben wir das angewendete Berechnungsmodell nachvollzogen. Die zur Anwendung gelangten Diskontierungszinssätze haben wir mit selbstberechneten Bandbreiten plausibilisiert. 2. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag - Anpassung wesentlicher Finanzierungsverträge Sachverhalt und Problemstellung Aufgrund des mit der COVID-19-Pandemie im Zusammenhang stehenden Ergebnisrückgangs hat NOVOMATIC AG mit verschiedenen Kreditgebern bestehender wesentlicher Finanzierungsverträge eine Anpassung der in diesen Verträgen enthaltenen Finanzkennzahlen verhandelt. An diese Finanzkennzahlen knüpfen verschiedene wirtschaftliche Konsequenzen, von Zinskonditionen bis zu Kündigungsrechten der Kreditgeber. Die angepassten Finanzkennzahlen wurden im Februar und März 2021 vertraglich vereinbart. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf das Kapitel "(14) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" im Anhang. Die Einhaltung dieser Finanzkennzahlen ist für die Aufrechterhaltung der Finanzierung der NOVOMATIC AG und ihrer Tochtergesellschaften von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtig für unsere Prüfung bestimmt. Prüferisches Vorgehen Wir haben die angepassten Finanzkennzahlen mit den Vertragsdokumenten abgestimmt. Weiters haben wir die Vorschau und Szenarienanalyse der angepassten Finanzkennzahlen für 2021 durchgesehen, die Verantwortlichen zur Plausibilität der in der Vorschau und den Szenarien getroffenen Annahmen befragt und diese Erkenntnisse im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zur Unternehmensfortführung berücksichtigt. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, den wir bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erhalten haben, sowie alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahres- und Konzernabschluss, den Lagebericht zum Jahres- und Konzernabschluss und die Bestätigungsvermerke zum Jahres- und Konzernabschluss. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. Bezüglich der Informationen im Konzernlagebericht verweisen wir auf den Abschnitt "Bericht zum Konzernlagebericht". Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, die oben angeführten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie we-sentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der Arbeiten, die wir zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhaltenen sonstigen Informationen durchgeführt haben, zur Schlussfolgerung gelangen, dass diese sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. März 2020 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr gewählt und am 21. September 2020 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2004 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von dem Konzern gewahrt haben.
Wien 24. März 2021 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Walter Müller, Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020Der Aufsichtsrat hat sich in sieben Sitzungen während des Geschäftsjahres 2020 vom Vorstand über die Geschäftspolitik unterrichten lassen und sich eingehend mit dem Gang der Geschäfte und der Lage der Gesellschaft, einschließlich der wesentlichen Konzerngesellschaften, befasst. Darüber hinaus hat sich der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates in sieben Sitzungen vom Vorstand und dem Wirtschaftsprüfer berichten lassen. Weiters hat sich der Aufsichtsrat im Rahmen seines CR-Ausschusses in drei Sitzungen über die nicht-finanziellen Tätigkeiten der Gesellschaft berichten lassen. Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss zum 31.12.2020 samt Lagebericht des Vorstandes sind unter Einbeziehung der Buchhaltung von der durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer bestellten Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Überprüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes bezüglich der Verwendung des Reingewinnes des Jahres 2020 an. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit gemäß AktG festgestellt. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft haben weiters einen gesonderten (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht aufgestellt, der vom Aufsichtsrat geprüft wurde. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Abschlussprüfer hat einen Bericht über die freiwillige Prüfung der Offenlegung der in §§ 243b und 267a UGB (NaDiVeG) und von den GRI-Standards, Option Kern geforderten Informationen im (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht für das Jahr 2020 erstattet, aus dem keine Beanstandungen hervorgegangen sind. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmungen der NOVOMATIC AG für die im Geschäftsjahr 2020 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Gumpoldskirchen, im März 2021 Der Aufsichtsrat Dr. Bernd Oswald, Vorsitzender Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 der NOVOMATIC AG, Gumpoldskirchen, wurde am 25. März 2021 vom Aufsichtsrat gebilligt. |
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