Urban Office RE Duke GmbHLiquidiert

60329 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 126007
Eingetragen
15.7.2020
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 14 Buchst. c) Anlagenverordnung i.V.m. § 235 Abs. 1 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), sowie im Sinne des Emmissionsdokumentes des Gesellschafters BVK-Europa I-Immobilienfonds SCS., SICAV-RAIF, handelnd im Namen von und für Rechnung seines Teilfonds BVK-Europa I-Immobilienfonds Bavaria RE ("Fonds"). Der Fonds wird von der Universal-Investment-Luxembourg S.A. mit Sitz in Luxemburg in ihrer Eigenschaft als Verwalter Alternativer Investmentfonds (AIFM) verwaltet. Der alleinige Geschäftszweck der Gesellschaft ist ausschließlich der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung und die Veräußerung des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch von Friedrichstadt des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg, Gemarkung Kreuzberg, Blatt 3845, Flur 189, Flurstück 762, mit der postalischen Anschrift Markgrafenstraße 62, 63, 10969 Berlin ("Grundstück"). Die Gesellschaft beschränkt sich auf Vermögensverwaltung und darf sich nicht an gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder gewerblich infizierten Gesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die der Fonds nach den gesetzlichen Vorschriften des Luxemburger Gesetzes vom 23. Juli 2016 über Reservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) und des Luxemburger Gesetzes vom 13. Februar 2007 über Spezialfonds (SIF), in jeweils gültiger Fassung (insbesondere unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des Fonds mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen ausüben darf. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des Fonds mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation der Gesellschaft als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB sowie im Sinne des Emissionsdokumentes des Fonds nicht berührt wird. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten insbesondere auch Darlehen aufnehmen und Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 KAGB (einschließlich Sicherheiten für Darlehen) bestellen, sofern diese mit dem Emissionsdokument des Fonds mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen, den Vorgaben der Anlageverordnung und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen, wobei als Dritte in diesem Sinne nicht gelten unmittelbare und mittelbare Gesellschafter der Gesellschaft sowie unmittelbare und mittelbare Beteiligungsgesellschaften, wenn und soweit die jeweilige Darlehensgewährung nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des Fonds mitsamt den dort enthaltenen Auflagebeschränkungen zulässig ist. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheitebn und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. Die Gesellschaft darf nur folgende Vermögensgegenstände erwerben: 1. Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 KAGB, Anteile an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 235 Abs. 1 KAGB; 2. Liquiditätsanlagen nach Maßgabe der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und nach Maßgabe des Emissionsdokumentes des Fonds mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen und 3. zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände erforderliche Gegenstände. Die Gesellschaft hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass 1. die Befugnisse der Verwahrstelle nach den enschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben sichergestellt werden, 2. die von der Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und dem Emissionsdokument des Fonds mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen bewertet werden, 3. sich die Gesellschaft nur an Beteiligungsgesellschaften beteiligt, deren Gesellschafter ihre Einlagen vollständig gezahlt haben, und 4. die laufende Bewertung der Vermögensgegenstände und Beteiligungen an etwaigen Beteiligungsgesellschaften nach dem Emissionsdokument des Fonds mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen erfolgt.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Susan Winter
seit 21.2.2022
Geschäftsführer
Roland Holschuh
seit 18.1.2022
Geschäftsführer
Ingo Hitsch-Klöckner
seit 18.1.2022
Geschäftsführer
Milian Männle
seit 18.1.2022
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