Marketing Resources Solutions GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Kretzschmar seit 2.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Benjamin Dr. Waldmann seit 2.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Jörg Buschbell seit 24.11.2021 | Vorstandsmitglied |
Ülkü Malkoc seit 24.11.2021 | Prokura |
Christian Peis seit 24.11.2021 | Prokura |
Knut Dr. Jöchle seit 24.11.2021 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medos Medizintechnik AktiengesellschaftStolbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Inhaltsverzeichnis Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 1. Bilanz zum 31. Dezember 2020 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2020 Anlagenspiegel BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020A. Grundlagen des Unternehmens I. Geschäftsmodell Die Medos Medizintechnik Aktiengesellschaft, Stolberg produziert und handelt mit medizintechnischen Produkten, insbesondere für die extrakorporale Zirkulation im Bereich der Kardiotechnik und der Herz-Thorax-Chirurgie sowie der herzchirurgischen und der pädiatrischen Intensivmedizin. Dabei liegt der Schwerpunkt in zunehmendem Maß auf der Organunterstützung in der Intensivmedizin. Als Zulieferer für ihre Muttergesellschaft, die Xenios AG, adressiert die Medos das Therapiefeld für Lungenerkrankungen (COPD/ARDS), die laut WHO weltweit eine der häufigsten Todesursache ausmachen. Die Muttergesellschaft Xenios AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der Medos Medizintechnik AG einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Ergebnisabführungsvertrag wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 30. November 2020 wirksam. Die Produktion für die Medos Medizintechnik AG erfolgt unverändert an mehreren Standorten in Deutschland wie Radeberg, Stolberg und Reutlingen. II. Ziele und Strategien Die Medos Medizintechnik AG, Stolberg, hat sich unter der in 2013 gegründeten gemeinsamen Holding der XENIOS AG, Heilbronn, in ihren Strukturen positiv entwickelt. Für die Xenios AG wie für die Medos Medizintechnik AG ergibt sich die Möglichkeit den weltweiten Vertrieb von Fresenius Medical Care für Ihre Produkte und innovativen Therapien zu nutzen und dadurch Wachstum konsequent zu forcieren. Wesentliche Steuerungsindikatoren zur Bewertung der Entwicklung der Medos Medizintechnik AG sind die Umsatzentwicklung und das Ergebnis nach Steuern der Gesellschaft. III. Forschung und Entwicklung Das Produktportfolio der Medos Medizintechnik AG wird entsprechend der oben angeführten strategischen Zielsetzung ausgerichtet. Die Rezertifizierung der Produkte entsprechend der verschärften regulatorischen Bedingungen stellt eine wichtige Aufgabe dar. Im Berichtsjahr betrugen die Aufwendungen für klinische Studien, Versuche und Fremdleistungen in der Entwicklungsarbeit TEUR 100 (i. Vj. TEUR 86). Die Medos Medizintechnik AG beschäftigte in 2020 im Bereich der Forschung & Entwicklung einen Mitarbeiter. Die selbsterstellten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände aus Entwicklungskosten betragen zum Stichtag TEUR 84 (i. Vj. TEUR 101). B. Wirtschaftsbericht I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die weltweite Ausbreitung der Covid-19-Pandemie hat insgesamt zu einer wesentlichen Verschlechterung der weltwirtschaftlichen Bedingungen und zu einem stark verringerten Wirtschafswachstum geführt. Nach der Herbstumfrage des BVMed in 2020 sehen sich die Deutschen Medizintechnik-Unternehmen in einem schwierigen Umfeld. Die COVID-19-Pandemie hat auch auf die Medizintechnik-Branche dramatische Auswirkungen, beispielsweise durch die Verschiebung von Operationen und den Rückgang von Arztbesuchen und Verordnungen. Die BVMed-Unternehmen erwarten in diesem Jahr einen Umsatzrückgang von durchschnittlich 4,9 Prozent - nach einem Umsatzplus von 3,3 Prozent im Vorjahr. Der Absturz betrifft vor allem kleinere und mittlere Unternehmen. Die größten Hemmnisse in der weiteren Entwicklung der Branche sehen die MedTech-Unternehmen in den stark gestiegenen regulatorischen Anforderungen beispielsweise durch die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Die Unternehmen fordern hier eine vereinfachte Neuzertifizierung für bewährte Bestandsprodukte sowie Förderprogramme für KMUs zur Umsetzung der MDR. [Quelle: BVMed Branchenbericht Medizintechnik 2020 - Stand 1.10.2020] II. Geschäftsverlauf Für 2020 war angestrebt, im Bestandsmarkt der extrakorporalen Zirkulation am Markt zu bestehen und den Vorjahresumsatz leicht zu steigern. Dieses Vorhaben wurde infolge des gestiegenen Bedarfs nach Lungenunterstützung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ganz deutlich übertroffen. Die Gesellschaft weist gegenüber dem Vorjahr eine Umsatzsteigerung von 58% aus. Diese signifikante Umsatzerhöhung resultiert aus dem starken Umsatzwachstum bei der Muttergesellschaft Xenios AG, für diedie Medos Medizintechnik AG die Funktion des Zulieferers einnimmt. Das Jahresergebnis wurde aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages an die Xenios AG abgeführt. Die Auftragslage war 2020 sehr gut und reicht über das Jahr 2020 hinaus. Die Medos Medizintechnik AG erzielte in 2020 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 21.894 (i. Vj. TEUR 9.099), das sich damit im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 12.795 verbesserte und ebenfalls deutlich über den Erwartungen lag. III. Lage der Gesellschaft 1. Ertragslage Die Umsätze der Medos Medizintechnik AG entwickelten sich wie folgt:
Im Geschäftsjahr 2020 konnten die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahresniveau signifikant gesteigert werden. Im Ausland konnte der Umsatz zum Vorjahresniveau um 3 % gesteigert werden. Im Inland stieg der Umsatz um 98,3%, insbesondere verursacht durch gestiegene Umsatzerlöse mit verbundenen Unternehmen. Das Ergebnis nach Steuern wurde entsprechend dem Ergebnisabführungsvertrag an den Organträger Xenios AG abgeführt. Gründe für die positive Umsatzentwicklung sind in der Stärkung der Absatzweg über verbundene Unternehmen sowie der positiven Nachfrageentwicklung im Distributorengeschäft zu sehen. Darüber hinaus war die Corona-Pandemie und die durch sie ausgelöste Nachfrage nach Beatmungstechnik ein starker Treiber der Umsatzentwicklung Das Ergebnis wurde primär durch eine strukturierte Fokussierung der Medos Medizintechnik AG auf die Produktion als auch durch die verstärkte Nutzung von Verwaltungsservices der Xenios AG ermöglicht. Neben den im Rohergebnis enthaltenen Materialaufwendungen sind Personalkosten und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wesentliche Kostenbestandteile. Die Materialaufwendungen haben sich im Geschäftsjahr auf TEUR 15.112 erhöht (i. Vj. TEUR 10.104), die Personalkosten haben sich um TEUR 310 auf TEUR 3.598 erhöht (i.VJ. TEUR 3.288) und die Abschreibungen lagen im Geschäftsjahr 2020 mit TEUR 411 in etwa auf Vorjahresniveau (i.Vj. TEUR 429). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von TEUR 2.990 im Vorjahr auf TEUR 3,255. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg von Rechts- und Beratungskosten, Strom/Gas/Wasser, Kursdifferenzen und den periodenfremden Aufwendungen. 2. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der Gesellschaft erhöhte sich in 2020 von TEUR 24.940 im Vorjahr auf nun TEUR 41.874. Die Veränderung der Bilanzsumme resultiert im Wesentlichen aus Verbindlichkeit aus Ergebnisabführung gegenüber der Muttergesellschaft und auf der Aktivseite aus Erhöhung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Erhöhung der Vorratsbestände. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf TEUR 0 (i. Vj. TEUR 5). Sonstige Rückstellungen bestehen in Höhe von TEUR 1.561 (i. Vj. TEUR 822). Die sonstigen Rückstellungen bestehen für unterwegs befindliche Waren und ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von TEUR 92 (i. Vj. TEUR 427), Rückstellungen für Personal TEUR 312 (i. Vj. TEUR 282), Rückstellungen für Gewährleistungen TEUR 12 (i. Vj. TEUR 84), Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten TEUR 1.100 (i. Vj. TEUR 0) sowie Rückstellungen für Abschlusskosten in Höhe von TEUR 45 (i. Vj. TEUR 29). Zum 31. Dezember 2020 weist die Gesellschaft ein positives Eigenkapital in Höhe von TEUR 13.613 aus. Die Eigenkapitalquote beträgt 33%. Die Gesellschaft ist in konzernweite Cashpooling-Vereinbarungen einbezogen. Die Investitionen der Gesellschaft beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 257 (i. Vj. TEUR 450). Es wurde hauptsächlich in die Erweiterung der Produktion investiert. 3. Gesamtaussage Die Medos Medizintechnik AG fungiert im Rahmen der Einbindung in die Vertriebswege der Fresenius Medical Care vermehrt als Lieferant für die Xenios AG. Bestandskunden werden jedoch weiterhin direkt von der Medos Medizintechnik AG beliefert. Insgesamt sehen wir die Medos Medizintechnik AG in Folge der Zugehörigkeit zum Konzern der Fresenius Medical Care und der zukünftigen Möglichkeit, deren global aufgestellte Vertriebsstruktur zum Ausrollen ihrer Produkte und der darauf basierenden innovativen Therapie-Möglichkeiten nutzen zu können, gestärkt hinsichtlich Wettbewerb, den global gestiegenen Herausforderungen bezüglich regulatorischer Anforderungen sowie des angestrebten Wachstums und einer damit positiv einhergehenden Umsatzentwicklung. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht I. Prognosebericht Die Geschäftsplanung basiert auf einer Analyse der letzten Jahre sowie einer Prognose des Vertriebs aus dem In- und Ausland. Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um zukunftsbezogene Aussagen handelt, die von den tatsächlich eintretenden Ereignissen abweichen können. Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung wird für das Jahr 2021 mit einem moderaten Rückgang des Umsatzes mit externen Kunden gerechnet. Durch die Funktion der Gesellschaft als Lieferant für die Muttergesellschaft XENIOS AG wird diese Entwicklung jedoch kompensiert werden können. Insgesamt wird mit gleichbleibenden Umsatzerlösen in 2021 gerechnet. Hinsichtlich des Ergebnisses nach Steuern gehen wir von einer vergleichbaren Situation wie im Jahr 2020 im operativen Geschäft aus. Die prognostizierte Entwicklung des Unternehmens wird trotz der aktuellen Covid-19 Pandemie weiterhin als stabil bewertet. Die Chancen, die sich für die Gesellschaft aus der Pandemie ergeben (insbes. Umsatzwachstum), überwiegen jedoch voraussichtlich die Risiken und sind in der Planung berücksichtigt. II. Chancen Das Ziel der Medos Medizintechnik AG für die Zukunft ist es konsequent als Tochter der Xenios AG den bestehenden Direktvertrieb der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA zu nutzen, um unsere innovativen Therapien weltweit auszurollen, um so ein nachhaltiges Wachstum zu generieren. Die konsequente Ausrichtung des Unternehmens hin zur Organunterstützung in der Intensivmedizin und dabei zunehmend Therapien für klinische Bedürfnisse und Notwendigkeiten anstelle von Einzelprodukten dem Anwender verfügbar zu machen offeriert unserer Einschätzung nach ein relevantes Wachstumspotenzial für die nahe und mittelfristige Zukunft. III. Risiken In regelmäßigen Planungs- und Steuerungsrunden des Managements werden auch Risiken besprochen. Identifizierte Risiken werden regelmäßig von den Risikoverantwortlichen überprüft und gegebenenfalls bewertet. Im Vergleich zum Vorjahr ist keine wesentliche Änderung der Risikosituation eingetreten. Die Medos Medizintechnik AG unterliegt als Hersteller von lebenserhaltenden Medizinprodukten möglichen Produkthaftungsrisiken, die sich durch die Verantwortung der Mitarbeiter und adäquaten Versicherungsschutz minimieren, jedoch nicht ganz vermeiden lassen. Mögliche Produkthaftungsrisiken sind weitestgehend über Versicherungen abgedeckt. Daher sehen wir hier ein sehr geringes Risiko. Ausstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen insoweit ein Risiko dar, als im Einzelfall mit deren Nichterfüllung gerechnet werden muss. Altforderungen werden regelmäßig überwacht und bei Bedarf wertberichtigt. Daher schätzen wir das Risiko für den bestehenden Forderungsbestand als gering ein. Zukünftig wird durch die Änderung des Vertriebskonzeptes das Risiko weiter sinken, da Fresenius in den überwiegenden Fällen als Abnehmer der Produkte auftreten wird. Einem Währungsrisiko wird dadurch vorgebeugt, dass überwiegend in Euro fakturiert wird. Als mittelständischer Hersteller von stark spezialisierten Produkten ist die Medos Medizintechnik AG teilweise von ihren Lieferanten abhängig. Der verfügbare Beschaffungsmarkt für spezielle Komponenten ist nicht sehr groß und für einen Lieferantenwechsel müssen in der Regel erhebliche zulassungstechnische Hürden überwunden werden. Allerdings ist es in den vergangenen Jahren gelungen, für viele Bereiche Alternativ-Lieferanten ("Second Source") aufzubauen, um Abhängigkeiten und Risiken konsequent zu reduzieren. Damit wird das bestehende Risiko als gering eingeschätzt. Die Medos Medizintechnik AG steht unverändert im starken Wettbewerb mit namhaften, z. T. börsennotierten Unternehmen. Neue Wettbewerber und weitere kleinere Anbieter drängen in den Markt - auch mit dem Schwerpunkt der ECMO-Anwendungen. Die von der EU in 2017 eingeführten neuen Zulassungsregularien, werden die Zulassungsprozesse aufwändiger, langwieriger, mit geringerer Erfüllungssicherheit versehen und erheblich teurer werden lassen und letztlich ganz erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Markt haben, die aktuell noch nicht in Gänze abzuschätzen sind. Vergleichbare regulatorische Verschärfungen, insbesondere vermehrte Anforderungen nach klinischen Daten sowie entsprechenden Studien werden auch im Bereich der Zulassung außerhalb der EU, insbesondere im Asia-pazifischen Raum, aber auch im mittleren Osten sowie in Lateinamerika erwartet. Allerdings können wir im Bereich der internationalen Produktzulassungen sofern erforderlich auf die jeweils vorhandene regionale regulatorische Expertise des Konzerns der Fresenius Medical Care zurückgreifen und hier wertvolle Unterstützung erfahren. Entsprechend schätzen wir das Risiko als gering ein. Als produzierendes Unternehmen ist die Medos Medizintechnik AG auf die kontinuierliche Aufrechterhaltung ihrer Produktion angewiesen. In der aktuellen Situation, in der die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die SARS-CoV-2 Epidemie als Pandemie einstuft und die deutsche Regierung und Behörden die Bewegungs- und Kontaktfreiheit von Individuen einschränken, sind wir mit zahlreichen, sich dynamisch ändernden Herausforderungen konfrontiert. Bislang wurde die Medos Produktion aufrechterhalten und zahlreiche Maßnahmen wurden ergriffen, um dies auch weiterhin sicherzustellen. So ist die Medos Medizintechnik AG als Hersteller von unmittelbaren lebenserhaltenden Medizinprodukten nach dem BSI Gesetz §6 Gesundheit, welches zum 16. März 2020 vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlicht wurde, als kritische Infrastruktur eingeordnet. Dieser Status ermöglicht uns auch bei einer weiteren Verschärfung von Einschränkungen des öffentlichen Lebens die Produktion unserer Produkte fortzusetzen. Die konkreten Effekte des weiteren Verlaufs der SARS-CoV-2 Epidemie und der Einfluss auf die Medos Medizintechnik AG können momentan nicht abschließend bewertet werden.
Stolberg, den 27. Juli 2021 Medos Medizintechnik Aktiengesellschaft PD Dr. Jürgen O. Böhm Jörg Buschbell Stefan Kretzschmar Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 20201. Allgemeine Angaben Die Medos Medizintechnik AG, Stolberg, eingetragen beim Amtsgericht Aachen unter der Registernummer HRB 18349, erstellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes. Sie erfüllt im Geschäftsjahr die Größenkriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB i. V. m. § 267 Abs. 2 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht. Gemäß § 276 HGB i. V. m. § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5, nehmen wir die größenabhängige Erleichterung dieser Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammengefasst aufzeigen zu dürfen, in Anspruch. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Xenios AG hat als Organträger am 23. November 2020 mit der Medos Medizintechnik AG (Organgesellschaft) einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Ergebnisabführungsvertrag wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 30. November 2020 wirksam. Im Vergleich zum Vorjahr wurde aufgrund einer Ausweiskorrektur folgende Anpassung vorgenommen, die auch den Vorjahresausweis betrifft: Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden separat in der Bilanz ausgewiesen (im Vorjahr Ausweis unter den geleisteten Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten unserer Gesellschaft im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 werden entsprechend der für Kapitalgesellschaften geltenden Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Im Einzelnen wird wie folgt verfahren: Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich der Nebenkosten aktiviert. Die Abschreibungen werden linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren verteilt. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt Die Sachanlagen werden mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer abweicht. Bei den Gebäuden erfolgt die Abschreibung linear. Die technischen Anlagen und Maschinen sowie die anderen Anlagen werden linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis fünfzehn Jahren abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB sowie unter Beachtung der verlustfreien Bewertung angesetzt. Dabei werden die Material-, die Fertigungseinzelkosten und die Sondereinzelkosten der Fertigung einbezogen. Angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung veranlasst ist, werden ebenfalls einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen Für veraltete oder unbrauchbare Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens werden Gängigkeitsabschläge in Form von außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden auf Basis des gewogenen Durchschnitts unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen auf individuell ermittelte Einzelrisiken sowie einer Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für das allgemeine Ausfall-, Kredit- und Zinsrisiko. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert bilanziert. Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger haben, werden zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages bewertet. Langfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten bestehen nicht. Latente Steuern Die Gesellschaft macht vom Aktvierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB für aktive latente Steuern keinen Gebrauch. Umsatzerlöse Die Umsatzrealisierung erfolgt nach den Vorgaben des Realisationsprinzips des § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Bruttoanlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang beigefügt ist. Im Geschäftsjahr 2020 und im Vorjahr wurden keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände gemäß § 248 Abs. 2 HGB neu aktiviert. Im Geschäftsjahr 2020 wurde bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen keine Sonderabschreibungen vorgenommen (i.Vj. TEUR 231). Zum Stichtag sind somit selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 84 (i.Vj. TEUR 101) aktiviert. Insoweit besteht ein ausschüttungsgesperrter Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 25.321 (i. Vj. TEUR 9.051) enthalten TEUR 20.525 aus Cashpooling (i. Vj. TEUR 910) und im Übrigen (TEUR 4.796; i Vj. TEUR 8.141) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verrechnungen. Eigenkapital Das Grundkapital unserer Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 6.500.000,00. Es ist eingeteilt in 6.500.000 nennbetragslose Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag von EUR 1,00 je Anteil. Die Aktien lauten auf den Namen. Das Grundkapital ist voll eingezahlt Gemäß § 20 Abs. 4 AktG hat die heutige XENIOS AG, Heilbronn, am 3. Februar 2011 der Gesellschaft mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Anteile und der Stimmrechte (Mehrheitsbeteiligung) an der Gesellschaft gehören. Zum 30. Juni 2016 wurden die Minderheitsanteile durch die Xenios AG aufgekauft, wodurch die Xenios AG nunmehr 100 % der Anteile an der Medos Medizintechnik AG hält. Das Eigenkapital entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Es ergeben sich nach § 152 Abs. 3 AktG keine Änderungen der Gewinnrücklagen. Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen Im Berichtsjahr 2020 bestehen Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 1.264 für die Körperschaftssteuer sowie für die Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 1.236 welche das Geschäftsjahr 2019 betreffen. Aufgrund des in 2020 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Medos Medizintechnik AG und der Xenios AG waren für 2020 keine Rückstellungen für die Ertragsteuern zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 1.100 (i. Vj. TEUR 0) und Jubiläumsanlässen in Höhe von TEUR 217 (i. Vj. TEUR 172). Ebenfalls berücksichtigt sind Aufwendungen für Prüfungskosten in Höhe von TEUR 45 (i. Vj. TEUR 29), Gewährleistungsvorgänge in Höhe von TEUR 13 (i. Vj. TEUR 84), sowie für zu zahlende Boni in Höhe von TEUR 10 (i. Vj. TEUR 10). Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten gibt der folgende Verbindlichkeitsspiegel wieder:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. TEUR 23.347 (i. Vj. TEUR 6.304) enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. TEUR 1.479 (i. Vj. TEUR 6.304) sowie dem Ergebnisabführungsvertrag i.H.v. TEUR 21.868 (i. Vj. TEUR 0). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung von TEUR 119 (i. Vj TEUR 39) sowie periodenfremde Aufwendungen von TEUR 272 (i. Vj. TEUR 36). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Fremdwährungsumrechnung von TEUR 47 (i. Vj TEUR 45) und periodenfremde Erträge von TEUR 23 (i.Vj. TEUR 0). 5. Sonstige Angaben Vorstand Im Geschäftsjahr waren zu Vorständen der Gesellschaft bestellt:
Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
Organbezüge Der Aufsichtsrat erhielt im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vergütungen. Bezüglich der Vorstandsvergütung nimmt die Gesellschaft die Befreiung des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch. Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt. Personalbestand Unsere Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 92 Mitarbeiter (i. Vj. 92 Mitarbeiter). Davon entfallen auf gewerbliche Mitarbeiter 81 (i. Vj. 81) und auf Angestellte 11 (i. Vj. 11). Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bis zum Jahr 2025 betragen TEUR 4 (i. Vj. TEUR 14). Sie entfallen in voller Höhe auf aus wirtschaftlichen Gründen abgeschlossene Leasing- und Mietverträge. Von dem Gesamtbetrag entfallen TEUR 4 auf das Geschäftsjahr 2021. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen nicht verbundene Unternehmen. Konzernabschluss Die Fresenius Management SE, Bad Homburg v. d. Höhe, als oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf und die Fresenius Medical Gare AG & Co. KGaA, Hof. a. d. Saale, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Die Konzernabschlüsse sind am Sitz dieser Gesellschaften erhältlich und werden gem. §325 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht. 6. Bilanzgewinn Aufgrund des mit der XENIOS AG, Heilbronn, in 2020 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrags beträgt das Jahresergebnis TEUR 0 (i.Vj. 7.379), der Bilanzgewinn beträgt unverändert TEUR 144. 7. Nachtragsbericht Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bekannt geworden.
Heilbronn, den 27. Juli 2021 Medos Medizintechnik Aktiengesellschaft PD Dr Jürgen O. Böhm Jörg Buschbell Stefan Kretzschmar AnlagenspiegelEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Medos Medizintechnik Aktiengesellschaft, Stolberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Medos Medizintechnik Aktiengesellschaft, Stolberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Medos Medizintechnik Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 27. Juli 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Holger Lutz, Wirtschaftsprüfer ppa. Dominik Höhler, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratsder Medos Medizintechnik Aktiengesellschaft ("Gesellschaft")über die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft für das Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2020 endete. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft erstattet gemäß § 171 Abs. 2 AktG den folgenden Bericht an die Hauptversammlung der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 171 Abs. 1 AktG im Hinblick auf das Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ("Geschäftsjahr 2020"): 1. Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. August 2020 zum Abschlussprüfer bestellte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("pwc") hat gemäß Auftrag des Aufsichtsrats den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gesellschaft geprüft. Pwc stellt in seinem Prüfungsbericht in Tz. 6, auf den insoweit verwiesen wird, zusammengefasst die Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch den Vorstand der Gesellschaft dar. Pwc hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Beurteilung des Fortbestands und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, plausibel und folgerichtig abgeleitet ist. Nach dem Ergebnis der Prüfung von pwc und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Der Lagebericht entspricht gemäß pwc in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. Pwc verweist ferner in seinem Prüfungsbericht in Tz. 8. und 9., auf die insoweit verwiesen wird, auf die dort genannten wesentlichen Geschäftsvorfälle und bilanzpolitischen Maßnahmen sowie nennt in Tz. 10. des Prüfberichts, auf den insoweit verwiesen wird, sonstige für die Überwachung des Unternehmens bedeutsame Feststellungen. Aufgrund seiner Prüfungen gelangte pwc zu den folgenden wesentlichen Feststellungen zur Rechnungslegung:
Pwc hat den in Tz. 11 des Prüfungsberichts, auf den insoweit verwiesen wird, wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss, Lagebericht sowie der Prüfungsbericht lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Sie wurden in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 25. August 2021 detailliert erörtert. Bei dieser Erörterung stand auch der Abschlussprüfer telefonisch zur Verfügung. Der Aufsichtsrat erörterte sämtliche Vorlagen und den Prüfungsbericht eingehend. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung der vorgelegten Unterlagen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwände und schließt sich dem Ergebnis des Abschlussprüfers an. Er billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und stellte ihn somit fest. 2. Prüfung des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 weist für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund des mit der Xenios AG im Jahr 2020 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags ein Jahresergebnis von EUR. 0,00 aus. Der Bilanzgewinn beträgt unverändert EUR 143.572,50. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen und schlägt eine entsprechende Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Dieser Auffassung schließt sich der Aufsichtsrat an. 3. Prüfung des nichtfinanziellen Bericht (§ 289b HGB) Einen nichtfinanziellen Bericht gemäß § 289b HGB hat die Gesellschaft nicht aufgestellt. Sie war hierzu auch nicht verpflichtet. 4. Prüfung der Geschäftsführung der Gesellschaft Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat alle Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen. Er hat den Vorstand kontinuierlich beraten, diesen bei der Leitung des Unternehmens überwacht und sich dabei stets von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und die mit ihr verbundenen Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Auf diese Weise erhielten sie laufend Einblick in die Geschäfts- und Vermögensentwicklung. Neben der Finanz-, Investitions- und Personalplanung galt die Aufmerksamkeit des Aufsichtsrats der Risikolage und dem Risikomanagement. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2020 fand die satzungsmäßig vorgeschriebene Anzahl an Sitzungen des Aufsichtsrats statt. An allen Sitzungen nahm der Vorstand der Gesellschaft teil. Darüber hinaus erfolgten sämtliche Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren. An den Sitzungen und Abstimmungen haben jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Auch außerhalb der regelmäßen Sitzungen wurden die für die Gesellschaft bedeutenden Geschäftsvorgänge mit dem Aufsichtsrat erörtert, sodass dieser stets in grundlegende Entscheidungen eingebunden war. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es nicht gegeben. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für ihre verantwortungsbewusste und gute Arbeit im Geschäftsjahr 2020.
Bad Homburg, den 25. August 2020 Für den Aufsichtsrat Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß, Aufsichtsratsvorsitzende |
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