Atlan Family Office GmbH

Arndtstraße 25, 22085 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 144870
Eingetragen
14.12.2015
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die umfassende Beratung zur Strukturierung und Optimierung großer Privatvermögen sowie die Vermögensverwaltung. Dies beinhaltet insbesondere das Erbringen der Anlageberatung, der Anlage- und Abschlussvermittlung und der Finanzportfolioverwaltung.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hannes Trippler
Hamburg
12.750 €
51.00%
Thomas Terschluse
Hamburg
12.250 €
49.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Atlan Family Office GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Atlan Family Office GmbH, Hamburg

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 189.500,29 1.483.731,92
2. Forderungen an Kunden 786.180,20 513.120,30
3. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Anleihen und Schuldverschreibungen
aa) von öffentlichen Emittenten 932.385,08 0,00
932.385,08 0,00
4. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 666,00 1.332,00
5. Sachanlagen 51.498,00 27.046,00
6. Sonstige Vermögensgegenstände 68.326,50 46.037,54
7. Rechnungsabgrenzungsposten 20.244,73 24.136,11
2.048.800,80 2.095.403,87

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 9.998,82 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 120.527,25 85.387,69
3. Rechnungsabgrenzungsposten 102.380,96 252.997,99
4. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 17.145,00 167.421,00
b) andere Rückstellungen 250.655,00 297.960,00
267.800,00 465.381,00
5. Eigenkapital
a) Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
b) Gewinnrücklagen
ba) andere Gewinnrücklagen 1.266.637,19 1.017.235,36
c) Bilanzgewinn 256.456,58 249.401,83
Summe Eigenkapital 1.548.093,77 1.291.637,19
2.048.800,80 2.095.403,87

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Atlan Family Office GmbH , Hamburg

EUR Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 24.213,66 0,00
2. Zinsaufwendungen 109,60 34,60
3. Provisionserträge 2.382.067,18 2.119.779,41
4. Sonstige betriebliche Erträge 164.176,63 251.696,53
- davon aus Währungsumrechnung EUR 98.171,17 (Vorjahr: EUR 216.922,36)
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 1.225.264,02 1.088.192,19
ab) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 164.167,02 136.568,11
1.389.431,04 1.224.760,30
b) Andere Verwaltungsaufwendungen 630.393,32 659.255,76
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 16.424,14 15.877,37
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 152.371,68 98.540,96
- davon aus Währungsumrechnung EUR 140.584,24 (Vorjahr: EUR 94.946,66)
8. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 381.727,69 373.006,95
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 124.459,11 122.418,12
10. Sonstige Steuern, soweit nicht unter sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen 812,00 1.187,00
-125.271,11 -123.605,12
11. Jahresüberschuss 256.456,58 249.401,83
12. Gewinn- / Verlustvortrag aus dem Vorjahr 249.401,83 448.232,60
13. Einstellungen in Rücklagen
a) in andere Gewinnrücklagen 249.401,83 448.232,60
14. Bilanzgewinn 256.456,58 249.401,83

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Angaben

Der Gesellschaft ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Finanzdienstleistungsinstitut mit Wirkung ab dem 01.07.2019 die Erlaubnis erteilt worden, die folgenden Finanzdienstleistungen zu erbringen:

die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG),

die Anlageberatung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG),

die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG),

die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG),

die Anlageverwaltung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 11 KWG),

sowie gemäß § 32 Abs. 1 a KWG das Eigengeschäft zu betreiben.

Aufgrund des Inkrafttretens des Wertpapierinstitutsgesetzes endeten die o.g. Erlaubnisse zum 25.06.2021. Mit Wirkung ab dem 26.06.2021 verfügt die Gesellschaft über die Erlaubnis, die folgenden Finanzdienstleistungen zu erbringen:

die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG),

die Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG),

die Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG),

die Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG),

sowie gemäß § 15 Abs. 3 WpIG das Eigengeschäft zu betreiben.

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 ist auf Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) und der einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Es gelten gem. § 340 Abs. 4a iV.m. § 340 HGB die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Bestimmungen der RechKredV. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform erstellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.

Die Forderungen an Kreditinstitute sowie die Forderungen an Kunden sind mit dem Nennwert angesetzt.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Diese sind um Abschreibungen gemindert und mit dem niedrigeren Wert angesetzt, sofern dieser sich aus einem Börsen- oder Marktpreis ergibt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear berechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden vereinfacht im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Erkennbare Bonitätsrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen in ausreichendem Umfang gedeckt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Steuerrückstellungen und andere Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Sachverhalte in fremder Währung werden mit dem Stichtagskassakurs am Tag des Geschäftsvorfalls in Euro umgerechnet. Zum Bilanzstichtag noch bestehende kurzfristige Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Stichtagskurs (Mittelkurs) am Bilanzstichtag bewertet. Bei längerfristigen Forderungen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag ergebniswirksam berücksichtigt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

In den Forderungen an Kunden sind Forderungen in fremder Währung in Höhe von TEUR 615 (i.Vj. TEUR 465) enthalten.

Die Restlaufzeit der Forderungen an Kunden beträgt weniger als 3 Monate.

In dem Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind Wertpapiere in fremder Währung in Höhe von TEUR 932 (i.Vj. TEUR 0) enthalten. Es handelt sich ausschließlich um börsennotierte Wertpapiere.

Die Restlaufzeiten der Wertpapiere zum Bilanzstichtag stellen sich wie folgt dar:

- bis 3 Monate: TEUR 466.438,48
- 3 Monate bis 1 Jahr: TEUR 465.945,60

Die Entwicklung der Immateriellen Anlagewerte und des Sachanlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel. Der Buchwert zum Stichtag 31.12.2023 beträgt für die Immateriellen Vermögensgegenstände TEUR 51 (i. Vj. TEUR 1) sowie für die Betriebsausstattung TEUR 51 (i. VJ. TEUR 27).

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus einem Zinsanspruch in Höhe von TEUR 40 (i.Vj. TEUR 40) enthalten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten über TEUR 121 (i.Vj. TEUR 85) enthalten im Wesentlichen solche aus Steuern in Höhe von TEUR 87 (i.Vj. TEUR 64) sowie aus Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 31 (i.Vj. TEUR 14). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 0 (i.Vj. TEUR 4) enthalten.

IV. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Provisionserträge resultieren sämtlich aus für Dritte erbrachte Finanzdienstleistungen, insbesondere der Vermögensverwaltung (Finanzportfolioverwaltung) sowie der Anlageberatung und Anlagevermittlung.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 164 (i.Vj. TEUR 252) enthalten insbesondere Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von TEUR 98 (i.Vj. TEUR 217), solche aus Managementdienstleistungen in Höhe von TEUR 33 (i. Vj. TEUR 0) sowie Erträge aus der privaten KfZ-Nutzung in Höhe von TEUR 28 (i. Vj. TEUR 28).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnungen von TEUR 141 (i.Vj. TEUR 95) enthalten.

Die Steuern aus Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 124 (i.Vj. TEUR 122) zeigen Steueraufwendungen für das laufende Geschäftsjahr.

Das in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Jahr 2023 setzt sich wie folgt zusammen:

- Abschlussprüfungsleistung TEUR 8,5
- Andere Bestätigungsleistungen TEUR 6,0

V. Nachtragsbericht

Mit Wirkung zum 31.12.2023 ist der Gesellschafter Thomas Terschluse als Geschäftsführer abberufen worden.

VI. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsleiter werden zur Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn von 256,5 TEUR in voller Höhe der Gewinnrücklage zuzuführen.

VII. Sonstige Angaben

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr

 

Herr Thomas Terschluse, Anlageberater, Hamburg und

 

Herr Hannes Riekenberg, Anlageberater, Hamburg

bestellt.

Die Firma lautet Atlan Family Office GmbH. Sie hat ihren Sitz in Hamburg und wird beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 144870 geführt.

Von der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.

Der Gesamtbetrag der künftigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverpflichtungen beträgt zum 31.12.2023 TEUR 507,4.

Die Gesellschaft beschäftigt neben der Geschäftsleitung durchschnittlich 9 Mitarbeitende in Vollzeit sowie 2 Mitarbeitende in Teilzeit.

 

Hamburg, 28.03.2024

Atlan Family Office GmbH

Hannes Riekenberg

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023

der Atlan Family Office GmbH

Hamburg

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Vortrag 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Anlagewerte:
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.330,00 0,00 0,00 3.330,00
3.330,00 0,00 0,00 3.330,00
II. Sachanlagen
1. Sachanlagen 56.742,11 40.210,14 0,00 96.952,25
56.742,11 40.210,14 0,00 96.952,25
60.072,11 40.210,14 0,00 100.282,25
Abschreibungen
Vortrag 01.01.2023 Abschreibungen Abgänge Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Anlagewerte:
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.998,00 666,00 0,00 2.664,00
1.998,00 666,00 0,00 2.664,00
II. Sachanlagen
1. Sachanlagen 29.696,11 15.758,14 0,00 45.454,25
29.696,11 15.758,14 0,00 45.454,25
31.694,11 16.424,14 0,00 48.118,25
Buchwert 31.12.2023 Buchwert 31.12.2022
I. Immaterielle Anlagewerte:
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 666,00 1.332,00
666,00 1.332,00
II. Sachanlagen
1. Sachanlagen 51.498,00 27.046,00
51.498,00 27.046,00
52.164,00 28.378,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

A. Wirtschaftsbericht

1. Geschäftsmodell und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Atlan Family Office GmbH betreut das Vermögen ihrer Kunden in den Dienstleistungen der Vermögensverwaltung, portfoliobezogenen Anlageberatung und bietet darüber hinaus die Vermittlung von unterschiedlichen Finanzinstrumenten aus einer breiten Produktpalette an.

Das Jahr 2023 war wie im Vorjahr geprägt von geopolitischen Krisen, insbesondere dem andauernden Angriff Russlands auf die Ukraine und starken Preisanstiegen, die sich jedoch zum Ende des Jahres hin entspannten. Die Zentralbanken reagierten mit deutlichen Anhebungen der Leitzinssätze. Die Unsicherheit an den Finanzmärkten hielt vor diesem Hintergrund weiter an, was sich jedoch nicht in einer erhöhter Volatilität an diesen widerspiegelte. Vielmehr erholten sich die Märkte ab Ende Oktober 2023 spürbar.

Im Jahr 2023 konnten wieder regelmäßig persönliche Kundengespräche durchgeführt und neue Kundenbeziehungen vertraglich fixiert werden.

2. Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft

Das Provisionsergebnis lag bei TEUR 2.382 (VJ TEUR 2.120) und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss von TEUR 256 (VJ TEUR 249) erwirtschaften, was einer Erhöhung um TEUR 7 zum Vorjahr entspricht. Die Entwicklung des Umsatzes in vergleichbarer Höhe zum Vorjahr entsprach den Erwartungen und Planungen. Das Jahresergebnis fiel ebenfalls wie erwartet aus. Insgesamt ist die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 zufriedenstellend verlaufen.

3. Vermögens- und Finanzlage

Auch der im Jahr 2023 entstandene Überschuss wird, wie in den Vorjahren, den Gewinnrücklagen zugeführt. Entnahmen wurden nicht getätigt.

Das Institut war im Jahr 2023 jederzeit in der Lage, den Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit nachzukommen.

B. Risikomanagement und Risikobericht

Die Überwachung der Risiken der Gesellschaft obliegt unmittelbar der Geschäftsleitung. Dies umfasst neben der Festlegung einer Geschäfts- und Risikostrategie auch die regelmäßige Überwachung der bestehenden und potenziellen Risiken der Gesellschaft sowie bei Bedarf die Ergreifung von Maßnahmen zur Reduzierung oder Minimierung der identifizierten Risiken.

Unsere Risikoanalyse umfasst dabei die nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) zu berücksichtigenden Risikoarten: Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und strategische Risiken.

Dem Risiko von Ertragseinbußen begegnen wir durch die ausführliche Analyse der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertung.

Anfang 2023 gerieten in den USA mehrere regionale, mittelgroße Kreditinstitute unter Druck und mussten mit staatlicher Intervention gerettet oder abgewickelt werden. In der Schweiz kam es in der Folge zur forcierten Übernahme der Großbank Credit Suisse durch die UBS. Neben institutsspezifischen Gründen waren hierfür auch systemische Faktoren wie die stark angestiegenen Zinsen verantwortlich. Das erhöhte Risiko für Instabilität im Finanzmarkt und insbesondere dem Bankensektor wurde mit größter Aufmerksamkeit beobachtet, hatte jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf unsere Aktivitäten.

Nach derzeitigem Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2024 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation der Gesellschaft gegeben.

Anlageentscheidungen unserer Kunden müssen unverändert sehr sorgfältig begleitet werden. Nur durch Anlage in ausschließlich risikolose Finanzinstrumente kann kein Mehrwert für den Kunden erzielt werden. Eine vorsichtige Beimischung von risikoreicheren Anlagen kann zu einer zufriedenstellenden Wertentwicklung führen.

Der Bedarf an bankenunabhängiger Beratung ist in unserem Kundensegment nach wie vor zu erkennen und die Skepsis gegenüber von Kreditinstituten angebotenen Vermögensverwaltungsdienstleistungen nimmt zu. Hierin sieht die Atlan Family Office GmbH auch zukünftig ihre Marktchancen. Die Atlan Family Office GmbH passt ihre Anlagekonzepte den Bedürfnissen an, bleibt jedoch ihrer Firmenphilosophie weiterhin treu, unabhängig, ehrlich und transparent zu beraten.

C. Prognosebericht

Für das Jahr 2024 wird mit einer anhaltend schwachen Konjunktur gerechnet, da die Unsicherheiten infolge der verstärkten weltpolitischen Unruhen sowie gestiegener Preise und Zinsen weiterhin anhalten. Es bestehen Hoffnungen auf eine Beruhigung der Zinspolitik durch die Ankündigung der FED von drei möglichen Zinssenkungen innerhalb des Jahres 2024 und damit eine positive Auswirkung auf die Kapitalmärkte.

Die für die Atlan Family Office GmbH wichtigsten geographischen Märkte in Mittel- und Lateinamerika bieten trotz aktueller Unruhen in Ecuador weiterhin Chancen für die bankenunabhängige Beratung von vermögenden Privatkunden. Die in Brasilien 2022 durch den Wahlsieg des ehemaligen Präsidenten Luiz Inäcio Lula da Silva verursachte Verunsicherung bei den wohlhabenden Privatkunden über die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes setzt sich fort. Vor diesem Hintergrund ist bereits ein verstärktes Interesse an Anlagemöglichkeiten in starken Währungen sowie an professionellen Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen mit internationaler Expertise zu spüren. Zusammen mit den nunmehr wieder unbeschränkten Reisemöglichkeiten sehen wir dies als Chance für unser Geschäftsmodell.

Diese Ausgangslage unterstreicht auch einmal mehr den Wert einer starken Kundenorientierung, gepaart mit einer schnellen Reaktionsfähigkeit und einem hohen Serviceniveau. Somit stellen wir unverändert weiterhin einen hohen Anspruch an unsere Dienstleistungen, insbesondere in Bezug auf die individuelle Beratung unserer Kunden und die Betreuung des Kundenvermögens. Dies umfasst die Beratung auf Basis einer breiten Produktpalette, die uns von den "one-size-fits-all"-Mandaten von Wettbewerbern aus dem Segment der Banken und bankenabhängigen Vermögensverwaltern differenziert.

Für das Jahr 2024 rechnen wir mit Umsatzerlösen und einem Jahresergebnis in vergleichbarer Höhe zum Vorjahr.

 

Hamburg, 28.03.2024

Hannes Riekenberg

Atlan Family Office GmbH

N. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

182 Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Atlan Family Office GmbH, Hamburg, zum 31. Dezember 2023 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Atlan Family Office GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Atlan Family Office GmbH, Hamburg (im Folgenden "Gesellschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Gensingen, den 29. Mai 2024

App Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jürgen App, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses der Atlan Family Office GmbH zum 31.12.2023

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde mit Beschluss vom 25.05.2023 festgestellt.

Beschluss über die Ergebnisverwendung

Mit Beschluss vom 03.06.2024 wurde beschlossen, den Bilanzgewinn in Höhe von 256.456,58 Euro in die Gewinnrücklage einzustellen.

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