MAN Finance & Mobility Services GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für die Vermietung und das Leasing von Autos, Wohnmobilen und Anhängern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gabor Polonyi seit 6.9.2018 | Geschäftsführer |
Volker Fürstenberger seit 20.6.2018 | Prokura |
Frank Czarnetzki seit 2.2.2018 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFTBraunschweigKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Zusammengefasster LageberichtGrundlagen des KonzernsKontinuierliches internationales Wachstum bestätigt weiterhin das Geschäftsmodell der Volkswagen Financial Services AG. GESCHÄFTSMODELL Die Gesellschaften des Konzerns der Volkswagen Financial Services AG haben sich im Laufe der Jahre mit wachsender Dynamik zu breit aufgestellten Mobilitätsdienstleistern entwickelt. Die zentrale Aufgabenstellung der Volkswagen Financial Services AG umfasst:
ORGANISATION DES KONZERNS DER VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AG Die Gesellschaften des Konzerns der Volkswagen Financial Services AG bedienen mit ihren Finanzdienstleistungen die Einzel-, Firmen- und Großkunden. Die enge Verzahnung von Marketing, Vertrieb und Kundenservice, die auf die Bedürfnisse des Kunden ausgerichtet ist, trägt wesentlich dazu bei, die Prozesse schlank zu gestalten und die Vertriebsstrategie effektiv umzusetzen. Die in 2016 gestartete gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung der Volkswagen Finanzdienstleistungen mit dem Ziel der konsequenten Trennung des europäischen Kredit- und Einlagengeschäfts von den restlichen Aktivitäten der Volkswagen Financial Services AG wurde wie geplant fortgesetzt. Es sind weitere Projektaktivitäten vorgesehen, um das geplante Zielbild 2019 zu erreichen. STEUERUNG Steuerungsgrößen des Unternehmens werden IFRS-basiert ermittelt und im internen Reporting dargestellt. Die bedeutsamsten nichtfinanziellen Steuerungsgrößen sind die Penetration, der Vertragsbestand und die Vertragszugänge. Die wesentlichen finanziellen Steuerungsgrößen sind das Geschäftsvolumen, das Operative Ergebnis, der Return on Equity sowie die Cost Income Ratio. WESENTLICHE STEUERUNGSGRÖSSEN
1 Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung wird für die Ermittlung des Return on Equity für 2017 nur das Eigenkapital per 31.12.2017 verwendet. VERÄNDERUNGEN IM BETEILIGUNGSBEREICH Die im Folgenden genannten Übertragungen dienten der Umsetzung der im Abschnitt Organisation des Konzerns der Volkswagen Financial Services AG beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung. Die Volkswagen Finance Overseas B.V., Amsterdam, Niederlande, hat die Volkswagen Financial Services France S.A.S., Roissy-en-France, Frankreich, am 21. August 2018 gegründet. Die Gesellschaft ist derzeit inaktiv. Mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2018 hat die Volkswagen Financial Services AG am 28. September 2018 100 % der Anteile der Volkswagen Financial Services Ireland Ltd., Dublin, Irland, von der Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig, übernommen. Am 1. November 2018 hat die Volkswagen Financial Services AG alle Anteile an der Volkswagen Holding Financière S.A., Villers-Cotterêts, Frankreich, an die Volkswagen Finance Overseas B.V., Amsterdam, Niederlande, übertragen. In 2019 sind weitere Projektaktivitäten vorgesehen. Es ist geplant, die polnische Volkswagen Serwis Ubezpieczeniowy Sp. z o.o., die tschechische ŠkoFIN s.r.o. und die italienische Volkswagen Financial Services S.p.A. von der Volkswagen Bank GmbH aufzunehmen. Im Fall eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) (sog. "Hard Brexit") ist die Aufnahme der Volkswagen Financial Services (UK) Ltd., ihrer Töchter MAN Financial Services plc. und Volkswagen Insurance Service (Great Britain) Ltd. sowie der Volkswagen Financial Ltd. von der Volkswagen Bank GmbH vorgesehen. Die spanische Volkswagen Finance 2 S.L.U. wird mit ihren drei Tochtergesellschaften Volkswagen Renting S.A.U., V.I.S. Correduría de Seguros S.L.U. und MAN Financial Services España S.L.U. auf die Volkswagen Financial Services AG verschmolzen. Die Volkswagen Financial Services S.A., Amadora, Portugal, befindet sich derzeit in Gründung und nimmt nach Abschluss des Lizenzierungsverfahrens der Banco de Portugal 2019 die Geschäftsaktivitäten auf. Darüber hinaus ergaben sich folgende weitere wesentliche Veränderungen im Beteiligungsbereich: Zum 1. Februar 2018 hat die Volkswagen Pon Financial Services B.V., Amersfoort, Niederlande, eine 60 %-Beteiligung der Volkswagen Financial Services AG, im Rahmen eines Asset Deals die Portfolios der beiden niederländischen Leasinggesellschaften Lexpoint Lease B.V., Hoofddorp, und Arena Lease B.V., Venlo, erworben und damit ihr Portfolio um weitere rund 2.000 Verträge erweitert. Die Volkswagen-Versicherungsdienst GmbH, Braunschweig, hat 85 % der Anteile an der Volkswagen-Versicherungsdienst GmbH, Wien, Österreich, mit Wirkung zum 1. März 2018 an die Porsche Bank AG, Salzburg, Österreich, verkauft. Mit Wirkung zum 22. März 2018 hat die Volkswagen Financial Services AG die Mehrheit an der Softbridge PT S.A., Lissabon, Portugal ("Softbridge"), erworben. Softbridge hält 90 % der Anteile an der VTXRM Software Factory Lda., Lissabon, Portugal. VTXRM bietet rund um sein Hauptprodukt "Accipiens", eine zentrale Softwarelösung für Finanz- und Leasingunternehmen, Dienstleistungen wie Softwareentwicklung, Lizenzierung, Wartung und Customizing auf Basis verschiedener Technologien an. Im April 2018 hat die Volkswagen Financial Services AG sämtliche Anteile an der Mobility Trader GmbH, Berlin, in die zuvor neu gegründete Mobility Trader Holding GmbH, Berlin, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services AG, eingebracht. Die Mobility Trader GmbH betreibt den markenneutralen Gebrauchtwagenmarktplatz hey.car in Deutschland, der auf die Online-Vermarktung von Premium-Gebrauchtwagen spezialisiert ist. Am 12. September 2018 wurde ein Kaufvertrag über den Verkauf von 20 % der Geschäftsanteile an der Mobility Trader Holding GmbH, Berlin, durch die Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig, an die LEONIE FS DVB GmbH, Stuttgart, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Daimler AG, Stuttgart, unterzeichnet. Das Closing der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Prüfung. Mit Kaufvertrag vom 2. Mai 2018 hat die Volkswagen Financial Services AG 100 % der Anteile an der Vorratsgesellschaft Elegant Compass Rent a Car A.E., Ilioupolis, Griechenland, erworben. Die Gesellschaft wurde anschließend in Volkswagen Financial Services Hellas A.E., Ilioupolis, Griechenland, umbenannt. Mit ihr ist zukünftig der Vertrieb von Operational Leasing-Produkten für Retailkunden geplant. Am 4. Mai 2018 hat die Volkswagen-Versicherungsdienst GmbH, Braunschweig, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services AG, die 51 %-Beteiligung an der Volkswagen Insurance Service (Great Britain) Ltd. (VIS UK), Milton Keynes, Großbritannien, an die Volkswagen Financial Services (UK) Ltd. (VW FS UK), Milton Keynes, Großbritannien, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Volkswagen Bank GmbH,, Braunschweig, verkauft. Zum 1. August 2018 hat die Volkswagen Leasing B.V., Amersfoort, Niederlande, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Volkswagen Pon Financial Services B.V., Amersfoort, Niederlande, die beiden niederländischen Leasinggesellschaften AutoLease Beheer B.V., Apeldoorn, Niederlande, sowie XLEasy B.V., Apeldoorn, Niederlande, erworben und damit ihr Portfolio um rund 4.000 Verträge erweitert. Am 13. September 2018 wurde die MAN Financial Services B.V., Amsterdam, Niederlande, auf die Volkswagen Leasing B.V., Amersfoort, Niederlande, verschmolzen. Mit Wirkung zum 18. September 2018 hat die Volkswagen Financial Services AG im Wege einer Kapitalerhöhung 3 % der Geschäftsanteile an der Verimi GmbH, Frankfurt am Main, erworben. Mit der Beteiligung an der industrieübergreifenden Identitätsplattform "Verimi" treibt die Volkswagen Financial Services AG die digitale Identität der Kunden im Volkswagen Konzern voran. Am 2. Oktober 2018 wurde die Volkswagen Losch Financial Services S.A., mit Sitz in Howald, Luxemburg, gegründet. Am Joint Venture hält die Volkswagen Financial Services AG 60 % der Anteile, Losch Services S.à.r.l. 40 %. Die Gesellschaft wird im Luxemburger Markt Leasingprodukte schwerpunktmäßig für Privatkunden und kleine Flotten anbieten. Die operative Geschäftsaufnahme ist für den 2. Januar 2019 geplant. Mit Wirkung zum 18. Oktober 2018 hat die Volkswagen Financial Services AG ihren Mehrheitsanteil am Mobilitätsdienstleister sunhill technologies GmbH, Bubenreuth, auf rund 96 % erhöht. Mit Wirkung zum 8. Oktober 2018 hat die Porsche Volkswagen Servicios Financieros SpA, Santiago, Chile, eine 50 %-Beteiligung der Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig, den Versicherungsbroker Porsche Volkswagen Corredores De Seguros Chile SPA, Santiago, Chile, gegründet. Die Volkswagen-Versicherungsdienst GmbH, Braunschweig, hat mit Wirkung zum 6. November 2018 die Anteile an der VVS Verzekerings-Service N.V., Amersfoort, Niederlande, an die Volkswagen Leasing B.V., Amersfoort, Niederlande, eine 100 %-Beteiligung der Volkswagen Pon Financial Services B.V., Amersfoort, Niederlande, verkauft. Gleichzeitig wurde die VVS Verzekerings-Service N.V., Amersfoort, Niederlande, auf ihre 100 %-Tochtergesellschaft VVS Assuradeuren B.V., Amersfoort, Niederlande, verschmolzen. Mit Wirkung zum 14. Dezember 2018 wurde die XLEasy B.V., Apeldoorn, Niederlande, auf die AutoLease Beheer B.V., Apeldoorn, Niederlande, verschmolzen. Im Berichtsjahr hat die Volkswagen Financial Services AG zur Stärkung des Eigenkapitals folgende wesentliche Kapitalerhöhungen vorgenommen:
Diese Maßnahmen dienen der Geschäftsausweitung und unterstützen die gemeinsame Wachstumsstrategie mit den Marken des Volkswagen Konzerns. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Veränderungen im Beteiligungsbereich. Ausführliche Angaben können dem Anteilsbesitz gemäß § 313 Abs. 2 HGB sowie gemäß IFRS 12.10 und IFRS 12.21 entnommenen werden, der unter der Adresse www.vwfsag.de/anteilsbesitz2018 abrufbar ist. GESONDERTER NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT Die Volkswagen Financial Services AG macht von der Möglichkeit gemäß § 289b Abs. 2 HGB und gemäß § 315b Abs. 2 HGB Gebrauch, sich von der Abgabe der nichtfinanziellen Erklärung und der nichtfinanziellen Konzernerklärung zu befreien und verweist auf den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht der Volkswagen AG für das Geschäftsjahr 2018, der unter der Internetseite www.volkswagenag.com/presence/nachhaltigkeit/documents/sustainability-report/2018/Nichtfinanzieller_Bericht_2018_d.pdf in deutscher Sprache und unter www.volkswagenag.com/presence/nachhaltigkeit/documents/sustainability-report/2018/Nonfinancial_Report_2018_e.pdf in englischer Sprache spätestens ab dem 30. April 2019 abrufbar ist. WirtschaftsberichtIm Geschäftsjahr 2018 setzte sich das robuste Wachstum der Weltwirtschaft mit leicht nachlassendem Tempo fort. Die weltweite Nachfrage nach Fahrzeugen lag leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Das Ergebnis vor Steuern der Volkswagen Financial Services AG lag deutlich über dem des Vorjahres. GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR LAGE DES KONZERNS Das Ergebnis vor Steuern lag deutlich über dem Vorjahr. Das weltweite Neugeschäft entwickelte sich im Jahresverlauf positiv. Die Volkswagen Financial Services AG konnte das Geschäftsvolumen gegenüber dem Vorjahr insbesondere in Deutschland steigern. Der Anteil der finanzierten und geleasten Fahrzeuge an den weltweiten Auslieferungen des Konzerns (Penetration) liegt Ende 2018 bei 22,3 (23,8) %. Die Refinanzierungskosten bewegten sich bei höherem Geschäftsvolumen leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Risikovorsorge lag im Berichtsjahr unter dem Vorjahreswert, die Margen blieben stabil. Im Geschäftsjahr 2018 bewegten sich die Risiken auf Vorjahresniveau. Die etablierten Absatzförderprogramme mit den Marken und ein kontinuierlicher Ausbau des Flottengeschäfts haben das Forderungsvolumen und Restwertportfolio im Geschäftsjahr 2018 weiter anwachsen lassen. Diese Entwicklung wurde unterstützt von einem weiterhin soliden weltwirtschaftlichen Umfeld. Das Kreditrisiko blieb im Gesamtportfolio der Volkswagen Financial Services AG stabil. In 2018 setzte sich zunächst der Trend von rückläufigen Marktanteilen von Dieselfahrzeugen in Europa fort. Zum Jahresende war insbesondere in Deutschland für den Volkswagen Konzern eine Trendumkehr zu verzeichnen. Hier wuchs der Diesel-Marktanteil insbesondere der Marke Volkswagen Pkw erstmals seit Beginn der Abgasthematik wieder gegenüber dem Vorjahr. Die öffentliche Diskussion um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in europäischen Großstädten sowie veränderte Kundenbedürfnisse haben die Gebrauchtwagenmärkte und die Entwicklung des Restwertportfolios auch in 2018 beeinflusst. Die Entwicklung der Restwertrisiken unterliegt einer fortlaufenden engen Überwachung, aus der bedarfsgerechte Maßnahmen abgeleitet werden. Ein signifikanter Rückgang der Restwerte von Dieselfahrzeugen war in 2018 nicht zu erkennen. Wenn es aufgrund des Testverfahrens "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure" (WLTP) zu einer Lieferverzögerung bei neuen Fahrzeugbestellungen kam, konnten den Kunden zwei Alternativen angeboten werden: Die Verlängerung des bestehenden Leasingvertrags oder der Abschluss eines Leasingvertrags für ein Gebrauchtfahrzeug. Es konnte kein Einfluss der WLTP-Thematik auf das Restwertrisiko festgestellt werden. Das Liquiditätsrisiko hat sich insgesamt auf Ebene der Gruppe trotz Volatilitäten stabil entwickelt und bewegte sich innerhalb des Limits. Die Auslastung des Liquiditätsrisikos für die Volkswagen Financial Services AG beträgt zum 31. Dezember 2018 53 (44) %. Im vergangenen Geschäftsjahr ist ein neues weltweites und gesellschaftsübergreifendes Effizienzprogramm gestartet worden. Dieses Programm trägt den Namen Operational Excellence (OPEX). Es ist darauf ausgerichtet, zusätzlich zu den bisherigen Planungen bis zum Jahr 2025 weitere Kostenreduzierungen zu erzielen. Die wesentlichen Faktoren sind dabei Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung (unter anderen durch Prozessoptimierung), IT-Maßnahmen (unter anderen die weltweite Einführung von Standardsystemen) und die Optimierung der Vertriebskosten. Über Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wird im Anhang der Volkswagen Financial Services AG unter Ziffer 73 (Seite 153) berichtet. Der Vorstand der Volkswagen Financial Services AG beurteilt den Geschäftsverlauf des Jahres 2018 weiterhin positiv. ENTWICKLUNG DER WESENTLICHEN STEUERUNGSGRÖSSEN DES GESCHÄFTSJAHRES 2018 IM VERGLEICH ZUR VORJAHRESPROGNOSE
1 Anpassung der Vorjahreszahlen, da Verträge von internationalen Gemeinschaftsunternehmen einbezogen wurden. ENTWICKLUNG DER WELTWIRTSCHAFT Die Weltwirtschaft setzte im Jahr 2018 ihr robustes Wachstum mit leicht nachlassendem Tempo fort: Das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg um 3,2 (3,3) %. Sowohl in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch in den Schwellenländern erreichte die konjunkturelle Dynamik ein ähnliches Niveau wie im Vorjahr. Bei einem nach wie vor verhältnismäßig niedrigen Zinsniveau sowie gegenüber dem Vorjahreszeitraum insgesamt höheren Preisen für Energie- und Rohstoffe stiegen weltweit auch die Verbraucherpreise weiter an. Zunehmende handelspolitische Verwerfungen auf internationaler Ebene und geopolitische Spannungen ließen die Unsicherheit erheblich wachsen. Europa/Übrige Märkte In Westeuropa verlangsamte sich das solide Wachstum des BIP im Jahresverlauf und erreichte 1,8 (2,3) %. Dabei verringerte sich die Veränderungsrate bei der Mehrzahl der Länder in dieser Region im Vergleich zum Vorjahr. Für Unsicherheit sorgten die über das gesamte Jahr andauernden Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) und die damit verbundenen Fragen nach der künftigen Ausgestaltung der Beziehungen. Die Arbeitslosenquote innerhalb der Eurozone sank weiter und lag durchschnittlich bei 8,1 (9,0) %; in Griechenland und Spanien war sie nach wie vor deutlich höher. Auch die Region Zentral- und Osteuropa wies im Berichtsjahr mit 2,9 (4,0) % eine niedrigere Wachstumsrate auf als im Vorjahr. Während sich der Anstieg des BIP in Zentraleuropa auf verhältnismäßig hohem Niveau insgesamt verlangsamte, blieb das Wirtschaftswachstum in Osteuropa unverändert. Die höheren Preise für Energie- und Rohstoffe führten dazu, dass sich die ökonomische Lage in den rohstoffexportierenden Ländern dieser Region weiter stabilisierte. Mit einer Wachstumsrate von 1,6 (1,5) % legte die russische Wirtschaft leicht zu. In der Türkei kam es nach der ersten Jahreshälfte 2018 zu einem erheblichen wirtschaftlichen Einbruch auf 2,5 (7,3) %. Das BIP-Wachstum Südafrikas erreichte im Berichtsjahr lediglich 0,7 (1,3) % und lag damit unter dem bereits niedrigen Vorjahreswert. Die Volkswirtschaft litt unter anhaltenden strukturellen Defiziten, sozialen Konflikten und politischen Herausforderungen. Deutschland In Deutschland setzte sich 2018 das Wachstum des BIP bei einer guten Lage am Arbeitsmarkt fort, jedoch ließ die Dynamik mit 1,5 (2,5) % im Vergleich zum Vorjahr nach. Die Stimmung sowohl der Unternehmen als auch die der Konsumenten trübte sich im Jahresverlauf ein. Nordamerika Die Wachstumsrate der US-amerikanischen Wirtschaft erhöhte sich im Berichtsjahr auf 2,9 (2,2) %. Gestützt wurde die Konjunktur vor allem durch die inländische Konsumentennachfrage. Die Arbeitslosenquote in den USA lag 2018 bei 3,9 (4,3) %. Aufgrund der stabilen Lage am Arbeitsmarkt und der erwarteten Entwicklung der Inflation hob die US-Zentralbank den Leitzins sukzessive an. Der US-Dollar gewann gegenüber dem Euro im Jahresverlauf an Stärke. In den Nachbarländern Kanada und Mexiko stieg das BIP mit 2,1 (3,0) % beziehungsweise 2,2 (2,3) % langsamer als im Vorjahr. Südamerika Die brasilianische Wirtschaft verzeichnete mit 1,4 (1,1) % erneut ein leichtes Wachstum. Die Lage in Südamerikas größter Volkswirtschaft blieb unter anderem aufgrund politischer Unsicherheiten jedoch weiterhin angespannt. Die wirtschaftliche Situation in Argentinien verschlechterte sich im Jahresverlauf zunehmend. Das Land befand sich bei anhaltend hoher Inflation in einer Rezession: Das BIP fiel um 1,7 (+ 2,9) %. Aufgrund dieser schwierigen Situation beantragte die argentinische Regierung Finanzhilfen beim Internationalen Währungsfonds. Asien-Pazifik Die chinesische Wirtschaft wuchs 2018 mit 6,6 (6,9) % nicht mehr ganz so stark wie im Vorjahr. Auf die handelspolitischen Auseinandersetzungen mit den USA reagierte die Regierung mit der Ausdehnung staatlicher Stützungsmaßnahmen. In Indien setzte sich der positive Trend fort: Die Wirtschaft verzeichnete im Berichtsjahr eine Steigerungsrate von 7,2 (6,7) %. Die Dynamik nahm im Jahresverlauf jedoch etwas ab. Das japanische BIP wuchs lediglich um 0,8 (1,9) %. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN Im Jahr 2018 wurden automobile Finanzdienstleistungen in einem leicht rückläufigen Gesamtmarkt erneut auf hohem Niveau nachgefragt. Insbesondere Dienstleistungsprodukte, wie Wartungs- und Inspektionsverträge oder Versicherungen, erfreuten sich großer Beliebtheit, da Kunden in bereits entwickelten automobilen Finanzdienstleistungsmärkten den Fokus darauf legen, die Gesamtbetriebskosten zu optimieren. Im Flottenbereich gingen einige Kunden mit Unterstützung automobiler Finanzdienstleister dazu über, ihr gesamtes Mobilitätsmanagement über den reinen Flottenbetrieb hinaus zu optimieren. Im Privat- und Geschäftskundensegment wurden zudem solche Mobilitätsdienste vermehrt nachgefragt, die die Nutzung anstelle des Besitzes eines Automobils in den Vordergrund stellen. In Europa nahm der Absatz von Finanzdienstleistungen im Berichtsjahr weiter zu. Neben dem gestiegenen Fahrzeugabsatz trugen hohe Zuwächse bei Finanzierungs- und Leasingverträgen dazu bei. Das Gebrauchtwagengeschäft legte vor allem in West- und Zentraleuropa zu. Auch die Nachfrage nach After-Sales-Produkten, zum Beispiel Inspektions-, Wartungs- und Verschleißverträgen sowie automobilbezogenen Versicherungen, entwickelte sich positiv. Insbesondere in Spanien und Italien erfreuten sich automobile Finanzdienstleistungsprodukte wachsender Beliebtheit. In Großbritannien und Frankreich war die Nachfrage nach Finanzdienstleistungen gleichbleibend hoch. Auf dem deutschen Markt blieb der Anteil kreditfinanzierter oder geleaster Fahrzeuge auch im Jahr 2018 stabil auf hohem Niveau. Neben den klassischen Produkten wurden insbesondere integrierte Mobilitätsdienstleistungen im Geschäftskundensegment und After-Sales-Produkte nachgefragt. In Südafrika war die Nachfrage nach Finanzdienstleistungsprodukten im Automobilbereich stabil. In Nordamerika erreichte der Absatz von Finanzdienstleistungen rund um das Automobil im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin ein hohes Niveau. In den USA entwickelte sich der Gesamtmarkt für Finanzdienstleistungsprodukte erneut positiv; vor allem die Nachfrage nach Leasingangeboten über herstellergebundene Finanzdienstleister war anhaltend hoch. Auch in Mexiko waren Finanzdienstleistungsprodukte rund um das Automobil beliebt. In Brasilien setzte sich 2018 trotz der politischen Spannungen die Erholung fort. Der Absatz von Fahrzeugfinanzierungen und des landesspezifischen Finanzdienstleistungsprodukts Consorcio - eine Kombination aus Sparplan und Lotterie - sowie von Versicherungen und Dienstleistungen stieg im Berichtszeitraum. Die aktuelle Wirtschaftskrise in Argentinien hat den positiven Trend aus 2017 zum Stoppen gebracht. Aufgrund der stark gestiegenen Zinsen war der Verkauf von Finanzierungs- und Leasingprodukten 2018 herausfordernd, wobei sich die Situation zum Jahresende etwas stabilisierte. In der Region Asien-Pazifik entwickelten sich die Märkte im Berichtsjahr unterschiedlich. In China stieg der Anteil kreditfinanzierter Fahrzeugkäufe. Trotz zunehmender Zulassungsbeschränkungen in Ballungsgebieten besteht dort insbesondere im Binnenland ein beträchtliches Potenzial, um Neukunden für automobilbezogene Finanzdienstleistungen zu gewinnen. Auf dem indischen Markt stieg die Nachfrage nach automobilbezogenen Finanzdienstleistungen. In Japan und Korea war sie insgesamt stabil. In Australien war - entgegen eines leicht rückläufigen Fahrzeugmarktes - weiterhin eine hohe Nachfrage nach Finanzdienstleistungsprodukten zu verzeichnen. Im Nutzfahrzeugbereich entwickelte sich der europäische Markt für Finanzdienstleistungen erneut positiv; auch in China wurden diese Produkte stark nachgefragt. Durch die Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation in Brasilien gab es eine erfreuliche Entwicklung des Lkw- und Busgeschäfts sowie des dazugehörigen Finanzdienstleistungsmarktes. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR PKW Im Geschäftsjahr 2018 fiel das globale Pkw-Marktvolumen nach acht Anstiegen in Folge mit 82,8 Mio. Einheiten leicht unter das Niveau des Vorjahres (- 1,2 %). Der Rückgang war insbesondere auf die schwächere Entwicklung in den Regionen Westeuropa und Asien-Pazifik im vierten Quartal zurückzuführen. Einer im Berichtsjahr stärkeren Nachfrage in Zentral- und Osteuropa sowie Südamerika standen Rückgänge in den Regionen Asien-Pazifik, Nahost, Nordamerika und Westeuropa gegenüber. Branchenspezifische Rahmenbedingungen Die branchenspezifischen Rahmenbedingungen wurden wesentlich durch fiskalpolitische Maßnahmen beeinflusst, die im abgelaufenen Geschäftsjahr maßgeblich zur uneinheitlichen Absatzentwicklung in den Märkten beigetragen haben. Zu diesen Maßnahmen zählten Steuersenkungen oder -erhöhungen, Förderprogramme und Kaufprämien sowie Importzölle. Nichttarifäre Handelshemmnisse zum Schutz der jeweiligen heimischen Automobilindustrie erschwerten darüber hinaus den Austausch von Fahrzeugen, Teilen und Komponenten. Europa/Übrige Märkte In Westeuropa lag die Zahl der Pkw-Neuzulassungen im Berichtsjahr mit 14,2 Mio. Fahrzeugen insgesamt um 0,7 % unter dem Vorjahreswert. Das weiterhin gute gesamtwirtschaftliche Umfeld, die positive Konsumentenstimmung und niedrige Zinsen bewirkten einen leichten Anstieg im ersten Halbjahr. Die Umstellung auf das Testverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zum 1. September 2018 führte zu Vorzieheffekten in den Monaten Juli und August und zu teilweise signifikanten Rückgängen von September bis Dezember. In den größten Einzelmärkten entwickelten sich die Neuzulassungen uneinheitlich. Spanien (+ 7,0 %) und Frankreich (+ 3,0 %) verbuchten weiterhin Zugewinne. Beide Länder profitierten dabei von einer guten gesamtwirtschaftlichen Lage. In Italien bremste die abnehmende Nachfrage sowohl privater als auch gewerblicher Kunden die Marktentwicklung (- 3,1 %), unter anderem infolge der politischen Unsicherheit während und nach der Regierungsbildung. Auf dem Pkw-Markt in Großbritannien setzte sich der Negativtrend des Vorjahres fort (- 6,8 %). Dies war unter anderem auf den ungewissen Ausgang der Austrittsverhandlungen mit der EU zurückzuführen. Der Anteil der Dieselfahrzeuge (Pkw) in Westeuropa ging im Berichtsjahr auf 36,4 (44,4) % zurück. In der Region Zentral- und Osteuropa stieg das Pkw-Marktvolumen im Geschäftsjahr 2018 mit einem Plus von 11,0 % auf 3,4 Mio. Fahrzeuge gegenüber dem Vorjahr deutlich an. Die Zahl der Neuzulassungen in den zentraleuropäischen EU-Ländern legte um 8,0 % auf 1,4 Mio. Einheiten weiter zu. Auch in Osteuropa erreichten die Pkw-Verkäufe - ausgehend von einem niedrigen Niveau - eine zweistellige Steigerungsrate (+ 13,1 %). Mit einem Zuwachs von 13,2 % war der russische Markt der größte Wachstumsträger in der Region. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen staatliche Absatzförderprogramme sowie Vorzieheffekte aufgrund einer Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2019. Der Pkw-Markt in der Türkei verzeichnete vor allem wegen der sich rapide verschlechternden gesamtwirtschaftlichen Situation einen erheblichen Nachfragerückgang um 32,7 %. In Südafrika (- 0,1 %) blieb die Zahl der Pkw-Neuzulassungen im Berichtsjahr auf dem vergleichsweise geringen Niveau der Vorjahre. Aus den veränderten politischen Rahmenbedingungen infolge des Präsidentschaftswechsels ergaben sich kaum positive Impulse für Gesamtwirtschaft und Automobilmarkt. Deutschland Im Berichtsjahr lag die Zahl der Pkw-Zulassungen in Deutschland mit 3,4 Mio. Einheiten (- 0,2 %) auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Neben der guten gesamtwirtschaftlichen Situation war dies auf Preisnachlässe in Form von Umstiegs- und Verschrottungsprämien bei älteren Dieselmodellen sowie auf einen Umweltbonus für elektrisch betriebene Fahrzeuge (reine Elektro- und Plug-in-Hybridantriebe) zurückzuführen. Die Umstellung auf das Testverfahren WLTP zum 1. September 2018 und die damit verbundene teilweise eingeschränkte Modellverfügbarkeit führten insgesamt zu einem leicht rückläufigen Gesamtmarkt, während insbesondere die gestiegenen privaten Neuzulassungen (+ 2,0 %) positiv wirkten. Die Inlandsproduktion und der Export blieben 2018 erneut hinter den vergleichbaren Vorjahreswerten zurück: Die Pkw-Produktion reduzierte sich um 9,3 % auf 5,1 Mio. Fahrzeuge, während die Pkw-Ausfuhren um 8,9 % auf 4,0 Mio. Einheiten sanken. Wesentliche Ursache war das unter anderem aufgrund der WLTP-Umstellung rückläufige Volumen in Europa. Nordamerika In der Region Nordamerika erreichten die Verkäufe von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (bis 6,35 t) im Geschäftsjahr 2018 mit 20,7 Mio. Fahrzeugen den hohen Wert des Vorjahres nicht (- 0,6 %). Auf dem US-amerikanischen Markt lag die Nachfrage mit 17,3 Mio. Einheiten auf dem Niveau des Jahres 2017 (+ 0,2 %). Die gute Beschäftigungslage und die höhere Kaufkraft der Konsumenten kompensierten größtenteils gestiegene Finanzierungskosten aufgrund höherer Zinssätze. Die Verschiebung der Nachfrage von klassischen Pkw (- 13,5 %) hin zu leichten Nutzfahrzeugen wie SUV- und Pickup-Modellen (+ 8,1 %) hielt auch im Berichtsjahr an. Der kanadische Automobilmarkt blieb aufgrund der Verkaufszahlen, die seit dem zweiten Quartal rückläufig waren, unter dem Rekordwert des Vorjahres (- 2,6 %). In Mexiko verfehlten die Verkaufszahlen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (- 6,6 %) im zweiten Jahr in Folge den Vorjahreswert. Südamerika Auf den Märkten der Region Südamerika setzte sich die Erholung im Berichtsjahr - ausgehend von einem niedrigen Niveau - mit einem Anstieg der Nachfrage nach Pkw und leichten Nutzfahrzeugen um 6,2 % auf 4,5 Mio. Einheiten fort. Der wesentliche Wachstumstreiber war der brasilianische Automobilmarkt, der mit einem Zuwachs von 13,8 % das hohe Tempo des Vorjahres steigerte. Allerdings lag das Marktvolumen noch um rund ein Drittel unter dem Rekordwert von 2012. Die Fahrzeugexporte Brasiliens verringerten sich im Jahresverlauf 2018 gegenüber dem Vorjahreshöchststand um 17,9 % auf 629 Tsd. Einheiten. Die Ausfuhren wurden insbesondere ab der Jahresmitte von der Marktentwicklung in Argentinien beeinflusst: Hier brach die Nachfrage wegen der sukzessiven Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Situation ein (- 10,4 %). Asien-Pazifik Nach vielen Jahren ununterbrochenen Wachstums ging das Marktvolumen in der Region Asien-Pazifik im Geschäftsjahr 2018 um 2,3 % auf 36,1 Mio. Einheiten zurück. Hauptgrund hierfür war die Schwäche des chinesischen Pkw-Marktes (- 4,6 %). Der Handelskonflikt zwischen China und den USA belastete im Berichtsjahr unter anderem das Geschäfts- und Verbrauchervertrauen und führte insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu einem deutlichen Rückgang der Nachfrage. Der indische Markt setzte dagegen sein Wachstum fort und erzielte mit einer Steigerung der Pkw-Verkäufe um 4,8 % im Vergleich zum Vorjahr einen neuen Höchstwert. Neben attraktiven Finanzierungsangeboten wurde die positive Entwicklung auch weiterhin durch die zum 1. Juli 2017 eingeführte Waren- und Dienstleistungssteuer begünstigt, aus der für die Verbraucher teilweise bessere Kaufkonditionen resultierten. Der japanische Pkw-Markt erreichte nahezu das Vorjahresvolumen (- 0,4 %). ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR NUTZFAHRZEUGE Im Geschäftsjahr 2018 war die Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen insgesamt leicht niedriger als im Vorjahr. Weltweit wurden 9,0 (9,2) Mio. Fahrzeuge zugelassen. Trotz des ungewissen Ausgangs der Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien stiegen die Neuzulassungen in Westeuropa um 2,8 % auf 2,0 Mio. Einheiten. In Deutschland wurde der Vergleichswert von 2017 um 6,0 % übertroffen. Der Markt Spanien wies merkliche und der Markt Frankreich moderate Wachstumsraten auf, während in Italien und Großbritannien ein Rückgang zu verzeichnen war. Die Märkte in Zentral- und Osteuropa zeigten einen insgesamt spürbaren Zuwachs: Dort wurden 352 (324) Tsd. Fahrzeuge zugelassen, allein in Russland waren es 130 (124) Tsd. leichte Nutzfahrzeuge. Die meisten Märkte dieser Region konnten ihre Vorjahresergebnisse halten oder übertreffen. Für Nord- und Südamerika berichten wir über den "light vehicle market" im Bereich der Pkw-Märkte. Darin sind sowohl Pkw als auch leichte Nutzfahrzeuge enthalten. In der Region Asien-Pazifik sank das Zulassungsvolumen bei den leichten Nutzfahrzeugen im Berichtsjahr auf 6,0 Mio. Einheiten (- 2,7 %). In China, dem dominierenden Markt der Region und dem größten Markt weltweit, lag die Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen mit 3,0 Mio. Einheiten um 12,0 % unter dem Wert des Vorjahres. Dieser Rückgang ist vor allem auf die Verschiebung der Nachfrage von Micro Vans hin zu preisgünstigeren MPV und SUV zurückzuführen. Aufgrund des anhaltenden Wirtschaftswachstums stiegen die Neuzulassungen in Indien stark gegenüber 2017; dort beliefen sich die Neuregistrierungen auf 710 (575) Tsd. Einheiten. In Japan erhöhte sich das Marktvolumen um 3,2 % auf 770 Tsd. Fahrzeuge. In Thailand und Indonesien wurde die Anzahl neu zugelassener Fahrzeuge im Vergleich zum Vorjahr deutlich überschritten. Die weltweite Nachfrage nach mittelschweren und schweren Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 6 t war im Geschäftsjahr 2018 auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten höher als ein Jahr zuvor: 591 Tsd. Fahrzeuge wurden neu zugelassen (+ 6,6 %). In Westeuropa überstieg die Zahl der Neuzulassungen von Lkw mit insgesamt 297 Tsd. Fahrzeugen den Wert des Vorjahres um 2,2 %. In Deutschland, dem größten Markt Westeuropas, wurde das Vorjahresniveau ebenfalls leicht übertroffen. Während die Nachfrage in Großbritannien und Spanien zurückging, entwickelte sie sich in Frankreich und Italien positiv. Die Region Zentral- und Osteuropa verzeichnete aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung eine Nachfragesteigerung um 6,0 % auf 169 Tsd. Einheiten. Der russische Markt verschlechterte sich im Jahresverlauf und wuchs insgesamt nur leicht gegenüber dem Vorjahr. Die Zulassungszahlen stiegen dort um 2,6 % auf 78 Tsd. Fahrzeuge. Im Geschäftsjahr 2018 kam es in Südamerika zu einer Steigerung des Marktvolumens im Vergleich zum Vorjahr: Die Anzahl der neu zugelassenen Fahrzeuge erhöhte sich hier um 19,5 % auf 125 Tsd. Einheiten. In Brasilien, dem größten Markt der Region, lag die Lkw-Nachfrage infolge der konjunkturellen Erholung sehr stark über dem vergleichsweise niedrigen Vorjahreswert. In Argentinien hingegen ging die Zahl der Neuzulassungen um mehr als ein Viertel zurück. Gründe waren die schwache wirtschaftliche Entwicklung mit einer einhergehenden Abschwächung des Peso und ansteigenden Zinsen. Auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten lag die Nachfrage nach Bussen leicht über dem Niveau des Vorjahres. Zu diesem Wachstum trugen insbesondere die Märkte in Brasilien sowie Zentral- und Osteuropa bei. Die Nachfrage in Westeuropa lag leicht unter dem Vorjahresniveau. WELTWEITE AUSLIEFERUNGEN AN KUNDEN DES VOLKSWAGEN KONZERNS 1
1 Die Auslieferungen von 2017 wurden aufgrund der statistischen Fortschreibung aktualisiert. 2 Inklusive der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen. ERTRAGSLAGE Die Weltwirtschaft wuchs im Geschäftsjahr 2018 weiterhin robust mit leicht nachlassendem Tempo. Die neu aufgestellte Volkswagen Financial Services AG entwickelte sich insgesamt stabil. Das Operative Ergebnis verbesserte sich um 38,6 % auf 844 (609) Mio. € deutlich. Diese Verbesserung ist im Wesentlichen auf den gestiegenen Überschuss aus Serviceverträgen, den erhöhten Provisionsüberschuss sowie die gesunkene Risikovorsorge zurückzuführen. Das Ergebnis vor Steuern lag mit 818 (643) Mio. € deutlich über dem Vorjahr. Der Return on Equity belief sich auf 10,5 (8,4) %. Die Zinserträge aus Kreditgeschäften und Wertpapieren lagen mit 1.967 Mio. € (- 0,7 %) auf Vorjahresniveau. Mit 835 (910) Mio. € lag der Überschuss aus Leasinggeschäften unter dem Vorjahreswert. Die hier enthaltenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Vermieteten Vermögenswerte in Höhe von 216 (211) Mio. € sind auf aktuelle Marktbewegungen und -erwartungen zurückzuführen. Die Zinsaufwendungen lagen mit 1.070 Mio. € (+ 2,2 %) leicht über dem Vorjahresniveau. Der Überschuss aus Serviceverträgen lag mit 170 (93) Mio. € deutlich über dem Wert des Vorjahres. Über dem Niveau des Vorjahres lag der Überschuss aus Versicherungsgeschäften in Höhe von 148 Mio. € (+ 25,4 %). Mit 221 (491) Mio. € lag die Risikovorsorge deutlich unter Vorjahresniveau. Ausfallrisiken, die sich aus der Krisensituation (Wirtschaftskrisen, Auswirkungen Verkaufsstopp) in Russland, Brasilien, Mexiko, Indien sowie der Republik Korea für den Konzern der Volkswagen Financial Services AG ergeben haben, wurde durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Diese haben sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 8 Mio. € auf 666 Mio. € erhöht. Der Provisionsüberschuss lag mit 220 (128) Mio. € deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Zur Anpassung an die marktübliche Darstellung wurde ab dem Geschäftsjahr 2018 die GuV um die Posten "Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen" und "Ergebnis aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten sowie aus dem Abgang von GuV-unwirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten" innerhalb des Operativen Ergebnisses erweitert, für die aus diesem Grund keine Vorjahresvergleichswerte existieren. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen lagen mit 1.632 (1.645) Mio. € auf Vorjahresniveau. Hier sind auch Kosten enthalten, die durch Dienstleistungen für andere Unternehmen des Volkswagen Konzerns entstanden sind. Dementsprechend wurden Kosten in Höhe von 421 (495) Mio. € an andere Unternehmen des Volkswagen Konzerns weiterberechnet und im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Die Cost Income Ratio war mit 59 (68) % besser als im Vorjahr. Das sonstige betriebliche Ergebnis lag mit 434 Mio. (- 22,8 %) unter dem Niveau des Vorjahres. Für rechtliche Risiken wurden aufwandswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis 95 (136) Mio. € erfasst und den Rückstellungen zugeführt. Das Ergebnis aus den nach der Equity-Methode bewerteten Gemeinschaftsunternehmen lag mit 51 (76) Mio. € unter dem Wert des Vorjahres. Das Ergebnis aus übrigen Finanzanlagen in Höhe von - 76 (- 42) Mio. € enthält im laufenden Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen für eine nicht konsolidierte Tochtergesellschaft in China in Höhe von - 83 Mio. €. Mit den übrigen Ergebniskomponenten ergibt sich für den Konzern der Volkswagen Financial Services AG ein Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen in Höhe von 548 Mio. € (+ 5,4 %). Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags der Volkswagen Financial Services AG wurde ein Verlust auf Basis des HGB-Einzelabschlusses der Volkswagen Financial Services AG in Höhe von 149 Mio. € durch die Alleinaktionärin Volkswagen AG ausgeglichen. Mit 43,4 % des Vertragsbestands waren die deutschen Gesellschaften unverändert die volumenstärksten Gesellschaften und bilden somit eine solide und starke Basis. Die Volkswagen Leasing GmbH konnte auch im Jahr 2018 in einem schwierigen Umfeld sowohl die Anzahl ihrer Leasingverträge als auch ihr Operatives Ergebnis gegenüber dem Vorjahr steigern. Sie trägt damit erneut wesentlich zu einem positiven Konzernergebnis bei. Das Jahr 2018 war im Geschäftsfeld Kfz-Versicherungen geprägt von der weiteren Stabilisierung und dem Ausbau der Aktivitäten der Volkswagen Autoversicherung AG. Der Vertragsbestand der Volkswagen Autoversicherung AG liegt mit über einer halben Million Verträgen (Kfz- und Kaufpreisschutzversicherungen) auf Vorjahresniveau. Seit November 2018 bietet die Volkswagen Autoversicherung AG ihr Kfz-Haftpflichtprodukt auch im Geschäftsfeld Leasing an. Im Geschäftsjahr 2018 ist die Volkswagen Versicherung AG im Erst- und Rückversicherungsgeschäft - neben dem Kernmarkt Deutschland - in 13 Märkten international aktiv. Die Volkswagen-Versicherungsdienst GmbH, die sowohl für die Volkswagen Autoversicherung AG als auch für die Volkswagen Versicherung AG der Vertriebspartner im Markt Deutschland ist, hat zu der erfolgreichen Entwicklung dieser Gesellschaften beigetragen und liefert durch ihre Aktivitäten insgesamt einen stabilen Beitrag zum Ergebnis der Volkswagen Financial Services AG. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE Aktivgeschäft Die das Kerngeschäft des Konzerns der Volkswagen Financial Services AG repräsentierenden Forderungen an Kunden sowie die Vermieteten Vermögenswerte stellten mit insgesamt 72,1 Mrd. € circa 90 % der Konzernbilanzsumme dar. Das Kreditvolumen aus der Kundenfinanzierung stieg um 0,4 Mrd. € auf 16,7 Mrd. € (+ 2,5 %). In den Vertragszugängen und -beständen werden ab sofort auch Vertragsabschlüsse der internationalen Gemeinschaftsunternehmen berücksichtigt. Die Zahl der Neuverträge lag mit 1.140 Tsd. leicht unter dem angepassten Wert des Vorjahres (1.182 Tsd. Stück). Der Vertragsbestand zum Jahresende belief sich auf 2.723 Tsd. Stück. In der Händlerfinanzierung - dies sind Forderungen gegen Konzernhändler aus der Finanzierung der Lagerfahrzeuge sowie Betriebsmittel- und Investitionskredite - erhöhte sich das Kreditvolumen auf 4,1 Mrd. € (+ 13,3 %). Die Forderungen aus Leasinggeschäften lagen mit 19,8 Mrd. € über dem Vorjahresniveau (+ 5,1 %). Die Vermieteten Vermögenswerte verzeichneten einen Zuwachs von 1,5 Mrd. € auf 13,1 Mrd. € (+ 13,1 %). Im Berichtsjahr wurden 798 Tsd. neue Leasingverträge abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2018 befanden sich 1.841 Tsd. vermietete Fahrzeuge im Bestand. Mit einem Vertragsbestand von 1.436 Tsd. Leasingfahrzeugen (+ 8,2 %) leistete die Volkswagen Leasing GmbH wie im Vorjahr (1.327 Tsd. Stück) wiederum den größten Beitrag am Geschäftswachstum. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Bilanzsumme des Konzerns der Volkswagen Financial Services AG auf 80,5 Mrd. € (+ 16,7 %). Diese Steigerung resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Forderungen gegenüber Kunden sowie der Vermieteten Vermögenswerte und spiegelt damit die Geschäftsausweitung im abgelaufenen Geschäftsjahr wider. Zum Jahresende befanden sich 5.600 Tsd. Service- und Versicherungsverträge im Bestand. Das Neugeschäftsvolumen von 2.081 Tsd. Verträgen liegt unter dem angepassten Wert des Vorjahres (2.144 Tsd. Stück). Passivgeschäft Hinsichtlich der Kapitalstruktur sind als wesentliche Posten der Passivseite die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 12,3 Mrd. € (+ 11,9 %), die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit 12,3 Mrd. € (+ 27,6 %) sowie die verbrieften Verbindlichkeiten mit 41,0 Mrd. € (+ 26,4 %) zu sehen. Einzelheiten zur Refinanzierungs- und Sicherungsstrategie sind in einem gesonderten Abschnitt innerhalb des Lageberichts erläutert. Nachrangkapital Das Nachrangkapital liegt mit 3,0 Mrd. € unter dem Vorjahresniveau (- 30,6 %). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Volkswagen Financial Services AG von 441 Mio. € blieb auch im Geschäftsjahr 2018 unverändert. Das IFRS-Eigenkapital beträgt 8,0 (7,6) Mrd. €. Daraus ergibt sich, bezogen auf die Bilanzsumme von 80,5 Mrd. €, eine Eigenkapitalquote (Eigenkapital geteilt durch Bilanzsumme) von 10,0 %. Innerhalb des Eigenkapitals erfolgt eine Übertragung in Höhe von 1 Mrd. € aus den Kapitalrücklagen in die Gewinnrücklagen, die aus einer genehmigten Rückzahlung von Kapitalrücklagen an die Volkswagen AG resultiert. Gleichzeitig wurde eine Erhöhung der Kapitalrücklagen in Höhe von 1 Mrd. € durch die Volkswagen AG zum 30. Juni 2019 genehmigt, mit der die im laufenden Berichtsjahr erfolgte Herabsetzung der Kapitalrücklage und spätere Ausschüttung ausgeglichen wird. Veränderungen außerbilanzieller Verpflichtungen Die außerbilanziellen Verpflichtungen haben insgesamt um 320 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr abgenommen und betragen 702 Mio. € zum 31. Dezember 2018. WESENTLICHE KENNZAHLEN NACH SEGMENTEN ZUM 31.12.2018
1 Die Sonstigen Gesellschaften beinhalten die Märkte Australien, Belgien, Frankreich, Indien, Italien, Japan, Korea, Polen, Portugal, Russland sowie bezogen auf die Vertragszahlen und die Penetration die Märkte Argentinien, Niederlande, Norwegen, Schweiz, Südafrika, Taiwan und Türkei. Ferner werden hier die Holding Volkswagen Financial Services AG, die Holding- und Finanzierungsgesellschaften in Belgien, Frankreich und Niederlande, die EURO-Leasing-Gesellschaften in Dänemark, Deutschland und Polen, die Volkswagen Insurance Brokers GmbH, die Volkswagen Versicherung AG sowie Konsolidierungseffekte berücksichtigt. 2 Entspricht den Zugängen bei den langfristigen Vermieteten Vermögenswerten. 3 Vertragszugänge Konzernfahrzeuge Neuwagen aus Kundenfinanzierung und Leasinggeschäft / Auslieferungen Konzernfahrzeuge bezogen auf die vollkonsolidierten Gesellschaften der Volkswagen Financial Services AG.
1 Anpassung der Vorjahreszahlen, da Verträge von internationalen Gemeinschaftsunternehmen einbezogen wurden. Liquiditätsanalyse Die Refinanzierung der Unternehmen der Volkswagen Financial Services AG erfolgt im Wesentlichen mittels Kapitalmarkt- und Asset-Backed-Securities (ABS)-Programmen. Daneben stehen zur Sicherung unerwarteter Schwankungen der Liquidität bestätigte und unbestätigte Kreditlinien anderer Kreditinstitute sowie der Volkswagen AG zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme von Kreditlinien ist grundsätzlich vorgesehen. Die bestätigte Kreditlinie von der Volkswagen AG dient ausschließlich als Liquiditätssicherungsmaßnahme; eine Inanspruchnahme ist daher grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Bereich Treasury erstellt zur Sicherstellung eines angemessenen Liquiditätsmanagements Liquiditätsablaufbilanzen, führt Cash-flow-Prognosen durch und leitet bei Bedarf Maßnahmen ein. Für Refinanzierungsinstrumente wird dabei mit den juristischen Cash-flows gerechnet und für weitere, die Liquidität beeinflussende Faktoren wird auf erwartete Cash-flows abgestellt. In dem Internen Kontrollsystem (IKS) der Volkswagen Financial Services AG wird für wesentliche Gesellschaften das Liquiditätsrisiko einzeln gemessen. Dieses Liquiditätsrisiko wird anhand der Ausnutzung einer Fälligkeitenstruktur für Treasury-Verbindlichkeiten gesteuert. Dabei ist ein Limitsystem für die folgenden zwölf Monate implementiert. Es findet eine monatliche Überprüfung dieser Limite als Frühwarnindikator statt. Die zentrale Berichterstattung erfolgt quartalsweise. Zusätzlich wird ein Gruppenlimit der Volkswagen Financial Services AG gemessen und gesteuert, welches zum 31. Dezember 2018 zu 53 % ausgelastet war. Diverse Tochtergesellschaften der Volkswagen Financial Services AG müssen unterschiedliche regulatorische Liquiditätsanforderungen lokal erfüllen. Eine davon ist die Erfüllung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für die Volkswagen Leasing GmbH. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements ermittelt und laufend überprüft. Darüber hinaus werden die Cash-flows der kommenden zwölf Monate prognostiziert und dem Refinanzierungspotenzial im jeweiligen Laufzeitband gegenübergestellt. Eine strenge aufsichtsrechtliche Nebenbedingung hierbei ist, dass etwaige Liquiditätsbedarfe in institutsindividuellen Stressszenarien über einen Zeithorizont von 7 und 30 Tagen mit hinreichendem Liquiditätspuffer gedeckt werden müssen. Aus aufsichtsrechtlicher und aus wirtschaftlicher Sicht ergab sich im Berichtsjahr für die Volkswagen Leasing GmbH kein unmittelbarer Handlungsbedarf. REFINANZIERUNG Strategische Grundsätze Die Volkswagen Financial Services AG folgt bei ihrer Refinanzierung grundsätzlich dem strategischen Konzept der Diversifizierung im Sinne einer bestmöglichen Abwägung von Kosten- und Risikoaspekten. Dies bedeutet, möglichst vielfältige Refinanzierungsquellen in den verschiedenen Regionen und Ländern mit dem Ziel zu erschließen, die Refinanzierung nachhaltig zu optimalen Konditionen sicherzustellen. Umsetzung Die Volkswagen Financial Services AG und ihre Tochtergesellschaften konnten im Berichtsjahr zahlreiche Anleihen in unterschiedlichen Währungen begeben. Aus dem Daueremissionsprogramm der Volkswagen Financial Services AG wurden neben Anleihen in Euro auch Anleihen in Britischen Pfund, Schwedischen Kronen und Norwegischen Kronen emittiert. Zudem wurden in außereuropäischen lokalen Kapitalmärkten wie Brasilien, Australien, Mexiko und Russland erfolgreich Anleihen basierend auf lokalen Dokumentationserfordernissen begeben. Besicherte Anleihen (ABS) wurden ebenfalls sehr erfolgreich platziert. Die Volkswagen Financial Services AG war mit verschiedenen ABS-Transaktionen weltweit am Markt aktiv. Insbesondere wurde die Erstemission in der Türkei begeben. Neben diesen etablierten Refinanzierungsquellen konnte die Volkswagen Financial Services AG mehrere Schuldscheindarlehen unter anderem bei asiatischen Investoren platzieren. Die Begebung von Commercial Papers und die Nutzung von Banklinien ergänzten den Refinanzierungsmix. Der Strategie einer weitestgehend fristenkongruenten Refinanzierung wurde durch Geldaufnahmen mit entsprechenden Laufzeiten und den Einsatz von Derivaten Rechnung getragen. Durch Aufnahme von Liquidität in lokaler Währung wurde dem Ansatz einer währungskongruenten Refinanzierung gefolgt, Währungsrisiken wurden mittels Einsatz von Derivaten ausgeschlossen. Einzelheiten zu den Transaktionen können den folgenden Tabellen entnommen werden: KAPITALMARKT
ABS
Rating Als 100 %-Tochtergesellschaft der Volkswagen AG sind die Ratings der Volkswagen Financial Services AG sowohl bei Moody's Investors Service (Moody's) als auch bei Standard & Poor's (S&P) eng mit den Ratings der Konzernmutter verbunden. Mit Abspaltung der Volkswagen Bank GmbH hat sich dieser Wirkungszusammenhang verstärkt. Im Oktober 2018 bestätigte S&P das kurz- und langfristige Rating der Volkswagen Financial Services AG mit A-2 beziehungsweise BBB+. Der Ausblick war über den gesamten Jahresverlauf "stabil". Moody's hat die kurz- und langfristige Bonitätseinschätzung der Volkswagen Financial Services AG mit P-2 beziehungsweise A3 unverändert gelassen. Der Ausblick wurde im April 2018 von "negativ" auf "stabil" aufgrund der besser als erwarteten operativen Geschäftsentwicklung angehoben. Volkswagen Financial Services AG(Kurzfassung nach HGB) GESCHÄFTSENTWICKLUNG 2018 Für das Geschäftsjahr 2018 weist die Volkswagen Financial Services AG ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von - 8 Mio. € aus. Den Umsatzerlösen in Höhe von 538 (574) Mio. € stehen Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen in Höhe von ebenfalls 538 (567) Mio. € gegenüber. Diese Posten beinhalten die Erträge aus Weiterberechnungen an Konzerngesellschaften sowie die Aufwendungen für Personal- und Verwaltungskosten. Dem sonstigen betrieblichen Ertrag in Höhe von 15 (192) Mio. € steht ein sonstiger betrieblicher Aufwand in Höhe von 59 (12) Mio. € gegenüber. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Bardepots in Höhe von 6 Mio. € enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Abspaltungen von Finanzanlagen in Höhe von 35 Mio. € sowie Ratingkosten in Höhe von 10 Mio. € enthalten. Das Beteiligungsergebnis erhöhte sich um 950 Mio. € auf 464 (- 487) Mio. €, weil bis auf zwei Gesellschaften alle inländischen Gesellschaften Gewinne abführten. Der Anstieg resultiert vorrangig aus dem positiven Ergebnis der Volkswagen Leasing GmbH in Höhe von 211 (- 578) Mio. €. Weiterhin ist eine Dividende eines ausländischen Beteiligungsunternehmens in Höhe von 38 Mio. € in das Ergebnis eingeflossen. Der sich nach Ertragsteuern ergebende Verlust in Höhe von 149 Mio. € wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der Volkswagen AG ausgeglichen. Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich um 36,9 % auf 8.194 Mio. €. Die Veränderung resultiert aus der Erhöhung der Ausleihungen um 2.074 Mio. € sowie aus Kapitalerhöhungen und Zuzahlungen in die Kapitalrücklagen bei verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen in Höhe von 657 Mio. €. Weitere Veränderungen des Finanzanlagevermögens resultieren aus dem Erwerb von Unternehmen in Höhe von 16 Mio. €, aus Kapitalrückzahlungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 301 Mio. €, aus Abschreibungen in Höhe von 202 Mio. € sowie aus Abspaltungen in Höhe von 35 Mio. €. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich um 974 Mio. € (28,2 %). Der Anstieg ergibt sich vorrangig aus aufgenommenen Termingeldern und Darlehen sowie aus Forderungen aus Ergebnisabführung. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, erhöhten sich um 1.774 Mio. € (69,1 %) und resultieren im Wesentlichen aus Termingeldern und Darlehen. Die Erhöhung der Rückstellungen um 52 Mio. € (12,5 %) ergibt sich vornehmlich aus höheren Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 47 Mio. €. Die Anleihen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 5.350 Mio. € beziehungsweise 713,3 % auf nunmehr 6.100 Mio. €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Schuldscheindarlehen erhöhten sich um 101 Mio. € auf 1.299 Mio. €. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verringerten sich um 1.204 Mio. € (18,9 %) im Wesentlichen aus zurückgezahlten Termingeldern und Darlehen. Aus den Kapitalrücklagen wurden von der Volkswagen AG 1.000 Mio. € entnommen. Die Eigenkapitalquote beträgt 18,5 (26,2) %. Insgesamt ergab sich für das Berichtsjahr eine Bilanzsumme von 16.988 Mio. €. MITARBEITERZAHL Die Volkswagen Financial Services AG beschäftigte zum 31. Dezember 2018 insgesamt 5.163 (5.023) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Mitarbeiterfluktuation lag mit < 1,0 % deutlich unter dem Branchendurchschnitt. Aufgrund der Struktur der deutschen Rechtseinheiten des Konzerns der Volkswagen Financial Services AG sind die Beschäftigten der Volkswagen Financial Services AG auch in Tochtergesellschaften tätig. Zum Jahresende 2018 wurden 794 (750) Beschäftigte an die Volkswagen Leasing GmbH überlassen. Ferner wurden 148 (150) Beschäftigte an die Volkswagen Insurance Brokers GmbH, 86 (68) Beschäftigte an die Volkswagen Versicherung AG, 8 (7) Beschäftigte an die Volkswagen Autoversicherung AG, 163 (151) Beschäftigte an die MAN Financial Services GmbH und 2.658 (2.643) Beschäftigte an die Volkswagen Financial Services Digital Solutions GmbH verliehen. Zum 31. Dezember 2018 waren in der Volkswagen Financial Services AG 132 Auszubildende beschäftigt. STEUERUNG SOWIE CHANCEN UND RISIKEN DER GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AG Die Volkswagen Financial Services AG ist als nahezu reine Holdinggesellschaft in das Steuerungskonzept des Volkswagen Financial Services Konzerns eingebunden und unterliegt somit den gleichen Steuerungsgrößen und den gleichen Chancen und Risiken wie der Volkswagen Financial Services Konzern. Hierbei werden die rechtlichen Anforderungen an die Steuerung der rechtlichen Einheit Volkswagen Financial Services AG anhand handelsrechtlicher Kennzahlen wie zum Beispiel Reinvermögen, Ertragsüberschuss und Liquidität berücksichtigt. Dieses Steuerungskonzept und die Chancen und Risiken erläutern wir unter den Grundlagen des Volkswagen Financial Services Konzerns (auf den Seiten 3 und 4) beziehungsweise im Chancen- und Risikobericht (auf den Seiten 20 bis 28) dieses Geschäftsberichts. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AG, BRAUNSCHWEIG, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
BILANZ DER VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AG, BRAUNSCHWEIG, ZUM 31.12.2018
Chancen- und RisikoberichtDas aktive Chancen- und Risikomanagement ist ein zentraler Baustein für das erfolgreiche Geschäftsmodell der Volkswagen Financial Services AG. RISIKEN UND CHANCEN In diesem Abschnitt werden die Risiken und Chancen dargestellt, die sich im Rahmen der Geschäftstätigkeit ergeben; sie sind in Kategorien zusammengefasst. Sofern nicht explizit erwähnt, ergaben sich hinsichtlich der Einzelrisiken und -chancen im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Änderungen. Mithilfe von Wettbewerbs- und Umfeldanalysen sowie Marktbeobachtungen werden nicht nur Risiken erfasst, sondern auch Chancen, die sich positiv auf die Gestaltung von Produkten, deren Erfolg am Markt und die Kostenstruktur auswirken. Risiken und Chancen, von denen erwartet wird, dass sie eintreten, wurden in der Mittelfristplanung und Prognose bereits berücksichtigt. Im Folgenden wird daher sowohl über grundsätzliche Chancen, die zu einer positiven Abweichung der Prognose führen können, als auch über detaillierte Risiken in der Risikoberichterstattung berichtet. Gesamtwirtschaftliche Risiken und Chancen Der Vorstand der Volkswagen Financial Services AG erwartet bei einem - in der überwiegenden Anzahl der Märkte - weiteren Wirtschaftswachstum eine moderate Erhöhung der Auslieferungen an Kunden des Volkswagen Konzerns. Dieser positive Trend wird von der Volkswagen Financial Services AG durch absatzfördernde Finanzdienstleistungsprodukte unterstützt. Insgesamt wird die Wahrscheinlichkeit einer weltweiten Rezession als gering eingeschätzt. Ein Rückgang des Weltwirtschaftswachstums oder eine Phase mit unterdurchschnittlichen Zuwachsraten ist nicht auszuschließen. Aus dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld können sich für die Volkswagen Financial Services AG auch Chancen ergeben, falls die tatsächliche Entwicklung positiv von der erwarteten abweicht. Strategische Chancen Neben einer internationalen Ausrichtung über die Erschließung neuer Märkte sieht die Volkswagen Financial Services AG weitere Chancen in der Entwicklung innovativer Produkte, die sich an den veränderten Mobilitätsanforderungen der Kunden orientieren. Wachstumsfelder wie zum Beispiel Mobilitäts- und Dienstleistungsprodukte (Langzeitmiete, Carsharing) werden konsequent erschlossen und ausgebaut. Weitere Chancen können sich aus der Einführung von etablierten Produkten in zusätzlichen Märkten ergeben. Eine signifikante Chance für die Volkswagen Financial Services AG bietet die Digitalisierung unseres Geschäfts. Ziel ist es, zur Generierung von Effizienzsteigerungen bis 2020 alle wesentlichen Produkte weltweit auch online anzubieten. Mit dem Ausbau der digitalen Vertriebskanäle wird der Direktvertrieb gefördert und der Ausbau der Plattform für die Gebrauchtwagenfinanzierung ermöglicht. Damit werden die sich ändernden Bedürfnisse der Kunden adressiert und die Wettbewerbsposition der Volkswagen Financial Services AG gestärkt. Chancen aus Kreditrisiken Eine Chance aus Kreditrisiken kann sich ergeben, sofern die eingetretenen Verluste aus dem Kreditgeschäft geringer ausfallen als die vorher berechneten erwarteten Verluste und die auf dieser Grundlage gebildete Risikovorsorge. Insbesondere in einzelnen Ländern, in denen aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Situation ein konservativer Risikoansatz verfolgt wird, kann sich bei einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage und damit einhergehend einer Verbesserung der Bonität der Kreditnehmer die Chance ergeben, dass die realisierten unter den erwarteten Verlusten liegen. Chancen aus Restwertrisiken Bei der Verwertung von Fahrzeugen besteht für die Volkswagen Financial Services AG die Chance, einen höheren Preis als den kalkulierten Restwert zu erzielen, wenn sich aufgrund der laufenden Anpassung der Restwerte an aktuelle Gegebenheiten die Marktwerte wegen steigender Nachfrage positiver als erwartet entwickeln. WESENTL ICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES INTERNEN RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS Das rechnungslegungsrelevante Interne Kontrollsystem (IKS) für den Konzern- und den Jahresabschluss ist die Summe aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Das Interne Risikomanagementsystem (IRMS) bezogen auf die Rechnungslegung bezieht sich auf das Risiko einer Falschaussage in der Buchführung/Konzernbuchführung sowie in der externen Berichterstattung. Im Folgenden werden die wesentlichen Elemente des IKS/IRMS des Rechnungslegungsprozesses bei der Volkswagen Financial Services AG beschrieben:
Zusammenfassend soll das vorhandene interne Steuerungs- und Überwachungssystem der Gruppe der Volkswagen Financial Services AG die Sicherstellung einer ordnungsmäßigen und verlässlichen Informationsbasis über die finanzielle Lage des Einzelunternehmens und der Gruppe der Volkswagen Financial Services AG zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 gewährleisten. Nach dem Bilanzstichtag hat es an dem internen Steuerungs- und Überwachungssystem der Volkswagen Financial Services AG keine wesentlichen Veränderungen gegeben. ORGANISATION DES RISIKOMANAGEMENTS YSTEMS Unter Risiko wird in der Volkswagen Financial Services AG eine Verlust- beziehungsweise Schadensgefahr verstanden, die entsteht, wenn eine erwartete zukünftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant. Im Rahmen ihrer originären Geschäftstätigkeit stellt sich die Volkswagen Financial Services AG inklusive ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften einer Vielzahl finanzdienstleistungstypischer Risiken, welche sie verantwortungsbewusst eingeht, um daraus resultierende Marktchancen gezielt wahrnehmen zu können. Zur Risikosteuerung wird für die Gruppe der Volkswagen Financial Services AG ein Internes Kontrollsystem mit einem Three-Lines-of-Defence-Modell umgesetzt, welches als Steuerungs- und Monitoringsystem für Risiken fungiert. Dieses umfasst ein Rahmenwerk von Risikogrundsätzen, Organisationsstrukturen sowie Prozessen zur Risikobeurteilung und -überwachung, die eng auf die Tätigkeiten der einzelnen Geschäftsbereiche ausgerichtet sind. Dieser Aufbau ist geeignet, die den Unternehmensbestand gefährdenden Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen, um angemessene Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die Angemessenheit der Risikosteuerung wird durch entsprechende Verfahren sichergestellt. Zum einen erfolgt eine laufende Überwachung und Steuerung von Risiken durch den verantwortlichen Risk Owner für einzelne Risikoarten, die von der IKS-Steuerung gebündelt und an den Vorstand berichtet werden. Zum anderen werden die einzelnen Elemente des Systems regelmäßig risikoorientiert durch die Interne Revision und im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer verifiziert. Innerhalb der Volkswagen Financial Services AG trägt der Vorstandsvorsitzende die Verantwortung für die Risikoüberwachung und die Kreditanalyse. In dieser Funktion berichtet er dem Aufsichtsrat und dem Vorstand regelmäßig über die Gesamtrisikolage der Volkswagen Financial Services AG. Das Risikomanagementsystem in der Volkswagen Financial Services AG ist dadurch gekennzeichnet, dass die dauerhafte und personenunabhängige Funktionsfähigkeit durch eine klare und eindeutige organisatorische sowie personelle Trennung von Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern zwischen der Holding (Bereich IKS-Steuerung) und den Märkten (lokales Risikomanagement) sichergestellt ist. Der Bereich IKS-Steuerung übernimmt eine Leitplankenfunktion bei der Organisation des Risikomanagementsystems. Dies beinhaltet die Formulierung und Koordination risikopolitischer Leitlinien durch die Risk Owner, die Entwicklung und Pflege von risikomanagementrelevanten Methoden und Prozessen und ebenfalls den Erlass von internationalen Rahmenvorgaben für die weltweit eingesetzten Verfahren. Als neutraler und unabhängiger Bereich berichtet die IKS-Steuerung direkt an den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen Financial Services AG. Das lokale Risikomanagement sorgt für die Implementierung und Einhaltung der für die Landesgesellschaften geltenden Anforderungen. Dabei verantwortet das lokale Risikomanagement vor Ort die detaillierte Ausgestaltung der Modelle und Verfahren zur Risikomessung und -steuerung und führt die lokale prozessuale und technische Implementierung durch. GESCHÄFTSSTRATEGIE UND RISIKOSTEUERUNG Die Grundsatzentscheidungen in Bezug auf Strategie und Instrumente zur Risikosteuerung obliegen dem Vorstand. Dieser hat im Rahmen seiner Gesamtverantwortung einen Strategieprozess sowie eine Geschäftsstrategie implementiert. Die Geschäftsstrategie ROUTE2025 dokumentiert das Grundverständnis des Vorstands der Volkswagen Financial Services AG bezüglich wesentlicher Fragen der Geschäftspolitik. Sie enthält die Ziele für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die strategischen Handlungsfelder zur Erreichung der entsprechenden Ziele. Die geschäftspolitische Ausrichtung und der Risikoappetit sind die wesentlichen Ziele und Maßnahmen der Risikosteuerung je Risikoart. Eine Überprüfung der Zielerreichung findet jährlich statt und sich ergebende Abweichungen werden auf ihre Ursachen hin analysiert. Die gruppenweite, vom Vorstand verabschiedete und kommunizierte risikostrategische Ausrichtung orientiert sich am Risikoappetit und Steuerungsanspruch der jeweiligen Risikoarten beziehungsweise -prozesse. Diese werden regelmäßig für alle vom Vorstand als substanziell erachteten Risikoarten definiert. Risikoappetit und Steuerungsanspruch beeinflussen die Intensität der Umsetzung der Risikosteuerungsmaßnahmen für die einzelnen Risikoarten durch die Risk Owner. Weitergehende Ausführungen und Konkretisierungen für die einzelnen Risikoarten werden entsprechend dem Steuerungsanspruch im Planungsrundenprozess operationalisiert. PRODUKT-TRANSPARENZ- UND NEUE-MÄRKTE-PROZESS Vor Einführung neuer Produkte oder vor Aufnahme von Aktivitäten in neuen Märkten werden in der Volkswagen Financial Services AG unter Einbindung der Fachbereiche (wie zum Beispiel Controlling, IT) Prozesse durchlaufen, die sicherstellen, dass das Unternehmen die Auswirkungen und Anforderungen des neuen Produkts/Marktes kennt und dass auf dieser Basis eine kompetenzgerechte Entscheidung herbeigeführt werden kann. RISIKOKONZENTRATIONEN Die Volkswagen Financial Services AG ist ein herstellergebundener Finanzdienstleister im Automobilbereich (Captive). Durch das Geschäftsmodell der Fokussierung auf die Absatzförderung der verschiedenen Marken des Volkswagen Konzerns ergeben sich Risikokonzentrationen, die in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten können. Risikokonzentrationen können aus einer ungleichen Verteilung eines großen Teils der Kreditausleihungen
Die Volkswagen Financial Services AG verfolgt das risikopolitische Ziel einer breiten Diversifikation zur Reduktion von Konzentrationen. Adressenkonzentrationen aus Kundengeschäften sind aufgrund des Kreditgeschäfts mit einem großen Anteil im Kleinkreditbereich (Retail) nur von untergeordneter Bedeutung. Unter regionalen Aspekten wird aber auf eine breite überregionale Diversifikation gesetzt. Branchenkonzentrationen sind hingegen im Händlergeschäft für eine Captive inhärent und werden daher individuell analysiert. Sicherheitenkonzentrationen sind für eine Captive ebenfalls nicht zu vermeiden, da das Fahrzeug infolge des Geschäftsmodells der dominierende Sicherheitengegenstand ist. Wegen der breiten Fahrzeugdiversifizierung besteht auch keine Restwertkonzentration. Eine Ertragskonzentration ergibt sich per se aus dem Geschäftsmodell. Aus der besonderen Konstellation als Absatzförderer des Volkswagen Konzerns ergeben sich Abhängigkeiten, die sich unmittelbar auf die Ertragsentwicklung auswirken. WESENTLICHE RISIKOARTEN UND RISIKOBERICHTERSTATTUNG Gemäß Risikoerhebung sind folgende Risikoarten für die Volkswagen Financial Services AG als substanziell identifiziert worden: Kreditrisiko, Restwertrisiko, Ertragsrisiko, Beteiligungsrisiko, Operationelles Risiko, Liquiditätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Strategisches Risiko, Reputationsrisiko, Risiken von Versicherungsunternehmen und Compliance-Risiko. Die Risikoberichterstattung an den Vorstand erfolgt regelmäßig in Form eines IKS-Berichts für ausgewählte substanzielle Risikoarten. Für diesen Bericht melden die Landesgesellschaften als First-Line-of-Defence an die jeweiligen Risk Owner der Second-Line-of-Defence. Nach Plausibilisierung und Validierung werden diese Daten komprimiert auf Länderebene an die IKS-Steuerung weitergeleitet. Der IKS-Bericht stellt die Entwicklung der Risiken für die Gruppe und ihre Regionen im Jahres- und Periodenvergleich dar. Hierbei erfolgt neben der quantitativen Darstellung von Finanzkennzahlen bei Bedarf eine qualitative Bewertung in Abstimmung mit den Risk Ownern. Weiterführend wird der Vorstand in regelmäßigen Abständen mittels eines Frühwarnreports über negative sich anbahnende Entwicklungen informiert. Ergänzt wird das regelmäßige Berichtswesen durch eine Ad-hoc-Berichterstattung auf Gruppenebene. ÜBERSICHT RISIKOARTEN
FINANZIELLE RISIKEN Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr der Entstehung von Verlusten durch Ausfälle in Kundengeschäften, konkret durch Ausfall des Kredit- beziehungsweise des Leasingnehmers. Zudem werden Forderungen an Unternehmen der Volkswagen Gruppe betrachtet. Der Ausfall ist hierbei durch die Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Zahlungsunwilligkeit des Kredit- beziehungsweise Leasingnehmers bedingt. Dies umfasst, dass der Vertragspartner Zins- und Tilgungszahlungen nicht termingerecht oder nicht in voller Höhe leistet. Ziel eines konsequenten Monitorings der Kreditrisiken durch die Landesgesellschaften ist es, die mögliche Zahlungsunfähigkeit eines Kredit- beziehungsweise Leasingnehmers früh zu erkennen und gegebenenfalls rechtzeitig einem Ausfall entgegenzuwirken und in der Wertberichtigungspolitik zu berücksichtigen. Wesentliche Kreditnehmer beziehungsweise Kreditnehmereinheiten werden zusätzlich durch die IKS-Steuerung überwacht. Die Konsequenzen eines Eintritts von Kreditausfällen liegen in einem unternehmerischen Vermögensverlust, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - je nach Schadenshöhe - negativ beeinflusst. Führt beispielsweise ein wirtschaftlicher Abschwung zu erhöhten Zahlungsunfähigkeiten sowie -unwilligkeiten aufseiten der Kredit- oder Leasingnehmer, entsteht erhöhter Abschreibungsaufwand. Hierdurch wird das Betriebsergebnis negativ beeinflusst. Wesentliche Grundlage für Kreditentscheidungen in der Volkswagen Financial Services AG ist die Bonitätsprüfung von Kreditnehmern. Dabei werden in den Gesellschaften Rating- und Scoring-Verfahren eingesetzt, die eine objektivierte Entscheidungsgrundlage für die Kredit- und Leasingvergabe liefern. In einer Arbeitsrichtlinie sind Rahmenvorgaben zur Entwicklung und Pflege der lokalen Rating-Systeme beschrieben. Analog sind in Golden Rules die Rahmenbedingungen bezüglich Entwicklung, Einsatz und Validierung der Scoring-Verfahren im Retail-Geschäft festgelegt. Rating-Verfahren im Corporate-Geschäft In der Volkswagen Financial Services AG erfolgt die Bonitätsbeurteilung der Unternehmenskunden unter Einsatz von Rating-Verfahren. Dabei werden sowohl quantitative (im Wesentlichen Jahresabschlusskennzahlen) als auch qualitative Faktoren (wie zum Beispiel die zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungsaussichten, die Managementqualität, das Markt- und Branchenumfeld und das Zahlungsverhalten des Kunden) in die Bewertung einbezogen. Im Ergebnis mündet die Bonitätsbeurteilung in eine Zuordnung des Kunden zu einer Rating-Klasse, die mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit verknüpft ist. Zur Unterstützung der Bonitätsanalyse wird im Wesentlichen eine zentral gepflegte, Workflow-basierte Rating-Applikation genutzt. Das Rating-Ergebnis stellt eine wichtige Grundlage für Entscheidungen über die Bewilligung und Prolongation von Kreditengagements sowie Wertberichtigungen dar. Die im Einsatz befindlichen Modelle werden zentral überwacht, bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt. Scoring-Verfahren im Retail-Geschäft In der Bonitätsanalyse für Privatkunden sind in den Kreditvergabe- und Bestandsbewertungsprozessen Scoring-Systeme integriert, die eine objektivierte Entscheidungsgrundlage für die Kreditvergabe liefern. Diese verwenden intern und extern verfügbare Informationen über den Kreditnehmer und schätzen in der Regel mittels statistischer Verfahren auf der Basis mehrjähriger Datenhistorien die Ausfallwahrscheinlichkeit des angefragten Kundengeschäfts. Abweichend davon werden in kleineren und wenig risikobehafteten Portfolios auch generische und robuste Scorekarten und Expertensysteme eingesetzt, um den Risikogehalt der Kreditanfragen zu bewerten. Für die Risikoklassifizierung des Kreditbestands sind in Abhängigkeit von der Größe und des Risikogehalts der Portfolios sowohl Verhaltensscorekarten als auch einfache Schätzverfahren auf Risikopoolebene im Einsatz. Die Modelle und Verfahren, die sich im Einsatz befinden, werden regelmäßig lokal validiert und überwacht, bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt. Sicherheiten Grundsätzlich gilt, dass Kreditgeschäfte dem Risiko angemessen besichert werden. Dazu ist in einer übergreifenden Regelung fixiert, welche Voraussetzungen Sicherheiten sowie Bewertungsverfahren und -grundlagen erfüllen müssen. Lokale Sicherheitenrichtlinien mit konkreten Wertansätzen tragen dem Rechnung. Die Wertansätze der Sicherheitenrichtlinien basieren auf einer Datenhistorie und langjähriger Expertenerfahrung. Da der Schwerpunkt der Volkswagen Financial Services AG in der Kundenfinanzierung und Händlereinkaufsfinanzierung sowie dem Leasing von Kraftfahrzeugen liegt, kommt diesen als Sicherungsgegenstand eine große Bedeutung zu. Aus diesem Grund werden die Marktwertentwicklungen von Kraftfahrzeugen beobachtet, analysiert und angepasst. Wertberichtigungen Die Wertberichtigungsermittlung basiert auf dem Expected Loss-Modell nach IFRS 9. Die Wertberichtigungen werden in Abhängigkeit von durchgeführten Rating- und Scoring-Ergebnissen ermittelt. Weiterhin wird bei den wertgeminderten Forderungen zwischen signifikanten und nicht signifikanten Forderungen unterschieden. Für wertgeminderte signifikante Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Hingegen werden pauschalisierte Einzelwertberichtigungen für wertgeminderte und nicht signifikante Forderungen bestimmt. Für nicht einzelwertberichtigte Forderungen werden portfoliobasierte Wertberichtigungen gebildet. Zur Steuerung des Kreditrisikos werden seitens des Bereichs IKS-Steuerung durch die Vorgabe von Golden Rules und Guidelines grundlegende Rahmenbedingungen gesetzt. Diese bilden den verbindlichen äußeren Rahmen der zentralen Risikosteuerung, innerhalb dessen sich die Geschäftsbereiche/Märkte bei ihren geschäftspolitischen Aktivitäten, Planungen, Entscheidungen etc. unter Einhaltung der eigenen Kompetenzen bewegen können. Alle Kredite werden hinsichtlich wirtschaftlicher Verhältnisse und Sicherheiten, der Einhaltung von Limits, vertraglichen Verpflichtungen sowie externen und internen Auflagen im Rahmen entsprechender Prozesse überwacht. Dafür werden Engagements, entsprechend ihrem Risikogehalt, in eine geeignete Betreuungsform (Normal-, Intensiv- oder Problemkreditbetreuung) überführt. Ferner erfolgt die Steuerung des Kreditrisikos über Berichtslimits der Volkswagen Financial Services AG, welche für jede Gesellschaft entsprechend dem Betreuungskonzept der Landesgesellschaften individuell festgesetzt werden. Zur Risikoüberwachung auf Portfolioebene werden Kreditrisiken im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung sowie im Rahmen von Business Financial Reviews und im jährlichen Planungsprozess überwacht. ENTWICKLUNG KREDITRISIKO
1 Inklusive Joint Ventures (Vollumfängliche Berücksichtigung) und At Cost geführter Töchter Die der Wertberichtigungsquote zugrunde liegenden Verfahren im Rating und Scoring beinhalten Ausfallwahrscheinlichkeiten für zukünftige Ereignisse. Die Wertberichtigungen übersteigen die tatsächlichen Verluste. Länderrisiko Das Länderrisiko umfasst Risiken im internationalen Geschäftsverkehr, welche nicht durch den Vertragspartner selbst, sondern aufgrund seines Sitzes im Ausland bestehen. Infolgedessen können beispielsweise krisenhafte politische oder ökonomische Entwicklungen sowie Schwierigkeiten im gesamten Finanzsystem in diesem Land dazu führen, dass grenzüberschreitende Kapitaldienstleistungen - aufgrund von auf hoheitliche Maßnahmen eines ausländischen Staates zurückzuführenden Transferschwierigkeiten - nicht erfolgen können. Das Länderrisiko wäre insbesondere bei Refinanzierungen und Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften sowie beim Kredit- und Leasinggeschäft der lokalen Gesellschaften zu betrachten. Aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung der Gruppe ist das Auftreten von Länderrisiken (zum Beispiel Wechselkursrisiken und Rechtsrisiken) faktisch ausgeschlossen. Weiterführend spiegeln sich die Ursachen von Länderrisiken hingegen zwangsläufig in den übrigen direkt und indirekt betroffenen Risikoarten (zum Beispiel Kreditrisiko) wider. Die Volkswagen Financial Services AG verfügt in der Regel über keine nennenswerten grenzüberschreitenden Kreditvergaben an Kreditnehmer außerhalb des Konsolidierungskreises. Für Intercompany-Kreditvergaben ist die klassische Länderrisikobetrachtung nicht anzuwenden, da bei Auftreten der oben skizzierten Schwierigkeiten die Finanzierung der Konzerngesellschaften über Fremdkapital gegebenenfalls prolongiert und so der strategische Marktauftritt weiterhin gewährleistet werden kann. Die Brexit-Verhandlungen in Großbritannien hatten im Geschäftsjahr 2018 keinen Einfluss auf die Risikosituation im Kredit- und Restwertrisiko. Nichtsdestotrotz wird die Risikosituation weiterhin eng überwacht, um proaktiv auf gegebenenfalls auftretende Entwicklungen reagieren zu können. In 2018 wurden verschiedene Szenarien im Rahmen des anstehenden Brexit-Votums betrachtet, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch mit der Aufsicht über die aktuellen Entwicklungen statt. Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko beschreibt die Gefahr, dass die vom Unternehmen eingegangenen Beteiligungen zu potenziellen Verlusten (aufgrund von Dividendenausfall, Teilwertabschreibungen, Veräußerungsverlusten oder Verminderung der stillen Reserven) aus bereitgestelltem Eigenkapital, aus Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) oder aus Haftungsrisiken (zum Beispiel Patronatserklärungen) führen können. Grundsätzlich geht die Volkswagen Financial Services AG zur Erreichung ihrer Unternehmensziele nur solche Beteiligungen ein, die dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen und für die eine dauerhafte Anlageabsicht besteht. Der Eintritt des Beteiligungsrisikos in Form eines Marktwertverlusts oder gar Ausfalls einer Beteiligung würde in direkten Auswirkungen auf entsprechende bilanzielle Kennzahlen münden. Die Vermögens- und Ertragslage der Volkswagen Financial Services AG würde durch erfolgswirksame Abschreibungen negativ beeinträchtigt werden. Beteiligungen sind in den jährlichen Strategie- und Planungsprozess der Volkswagen Financial Services AG integriert. Über die Vertretung in den Eigentümer- oder Aufsichtsgremien nimmt sie Einfluss auf die Geschäfts- und Risikopolitik der Beteiligungen. Die operative Umsetzung der Risikosteuerungsinstrumente liegt in der Verantwortung der zuständigen Geschäftseinheiten. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko umfasst potenzielle Verluste aufgrund der Veränderung von Marktzinsen. Es entsteht durch inkongruente Zinsbindungen der Aktiv- und Passivpositionen eines Portfolios beziehungsweise der Bilanzposten. Zinsänderungsrisiken entstehen in der Volkswagen Financial Services AG im Anlagebuch. Schlagend werdende Zinsänderungen können die Ertragslage negativ beeinflussen. Die Steuerung der Zinsänderungsrisiken erfolgt auf Basis von Limiten mittels Zinsderivaten im Rahmen der vom Vorstand der Volkswagen Financial Services AG festgelegten Risikostrategie. Die Überwachung erfolgt auf Basis einer Dienstleistungsvereinbarung mit der Volkswagen Bank GmbH durch den Bereich Treasury. Der Vorstand erhält vierteljährlich für die Volkswagen Financial Services AG einen Bericht über die Zinsänderungsrisiken. Per 31. Dezember 2018 betrug die Limitauslastung 83 %. Restwertrisiko Ein Restwertrisiko entsteht dadurch, dass der prognostizierte Marktwert bei Verwertung des Leasinggegenstands geringer sein kann als der bei Vertragsabschluss kalkulierte Restwert. Demgegenüber besteht die Chance, durch die Verwertung mehr als den kalkulierten Restwert zu erhalten. Bezogen auf den Träger der Restwertrisiken wird zwischen direkten und indirekten Restwertrisiken unterschieden. Von einem direkten Restwertrisiko wird gesprochen, wenn das Restwertrisiko durch die Volkswagen Financial Services AG oder eine ihrer Gesellschaften direkt (vertraglich geregelt) getragen wird. Ein indirektes Restwertrisiko liegt vor, wenn das Restwertrisiko aufgrund einer Restwertgarantie auf einen Dritten (zum Beispiel Händler) übergegangen ist. In diesen Fällen besteht zunächst hinsichtlich des Restwertgaranten ein Adressenausfallrisiko. Fällt der Restwertgarant aus, geht das Restwertrisiko auf die Volkswagen Financial Services AG über. Wird das Restwertrisiko schlagend, entstehen gegebenenfalls außerordentliche Abschreibungen oder Veräußerungsverluste, die zu einer negativen Beeinflussung der Ertragslage führen können. Die Risikoquantifizierung der direkten Restwertrisiken erfolgt über den erwarteten Verlust, der sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen, zum Bewertungsstichtag erwarteten Verwertungserlös und dem vertraglichen, bei Vertragsbeginn festgelegten Restwert je Fahrzeug ergibt. Zusätzlich werden weitere Parameter wie zum Beispiel Verwertungskosten bei der Berechnung berücksichtigt. Der erwartete Verlust des Portfolios wird durch Addition der einzelnen erwarteten Verluste aller Fahrzeuge ermittelt. Bei indirekten Restwertrisiken erfolgt die Risikoquantifizierung hinsichtlich der Restwertrisikoermittlung grundsätzlich analog der Methode bei den direkten Restwertrisiken zuzüglich der Berücksichtigung weiterer Risikoparameter (Händlerausfall und andere risikoartspezifische Faktoren). ENTWICKLUNG DIREKTES RESTWERTRISIKO
1 Inklusive Joint Ventures (vollumfängliche Berücksichtigung) und At Cost geführter Töchter. Im Rahmen der Steuerung des Restwertrisikos sind seitens der Volkswagen Financial Services AG zum einen Regelungen zum Restwertmanagement vorgegeben, deren Verfahren zur Ermittlung der Risikopositionen zukunftsgerichtete Restwertprognosen beinhalten. Zum anderen sind konzerneinheitliche Vorgaben etabliert, die die Rechnungslegungsstandards zur zeitanteiligen Risikovorsorgebildung berücksichtigen. Auf Basis dieses verbindlichen äußeren Rahmens steuern und überwachen die Geschäftsbereiche/Märkte ihre geschäftspolitischen Aktivitäten, Planungen, Entscheidungen etc. unter Einhaltung der eigenen Kompetenzen. Zur Risikoüberwachung auf Portfolioebene werden Restwertrisiken im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung sowie im Rahmen von Business Financial Reviews und im jährlichen Planungsprozess überwacht. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko einer negativen Abweichung zwischen den tatsächlichen und den erwarteten Ein- und Auszahlungen. Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, fällige Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder zeitgerecht erfüllen oder - im Falle einer Liquiditätskrise - Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktsätzen beschaffen oder Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktpreisen veräußern zu können. Für den Fall eines schlagend werdenden Liquiditätsrisikos können erhöhte Kosten und geringere Verkaufspreise von Vermögensgegenständen in eine Belastung der Ertragslage münden. Das Liquiditätsrisiko birgt als Konsequenz im schlimmsten Fall die Insolvenz wegen Illiquidität, für deren Vermeidung das Liquiditätsrisikomanagement sorgt. Die erwarteten Liquiditätsströme in der Volkswagen Financial Services AG werden ebenfalls ausgelagert im Bereich Treasury der Volkswagen Bank GmbH gebündelt und ausgewertet. Oberstes Ziel des Liquiditätsmanagements ist die Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit, die durch mögliche Ziehungen bei externen Banken wie auch bei der Volkswagen AG jederzeit sichergestellt werden kann. Zur Messung des Liquiditätsrisikos hat die Volkswagen Financial Services AG ein gruppenweites Limitsystem eingerichtet, welches über einen Zeithorizont von zwölf Monaten die Liquiditätsabflüsse aus der Refinanzierung beschränkt. Zur Einhaltung der Limite ist somit eine breite Diversifizierung der Refinanzierungslaufzeiten erforderlich. Zur Steuerung der Liquidität überwacht das Operational Liquidity Committee (OLC) die aktuelle Liquiditätssituation und die Reich weite der Liquidität in vierwöchentlichen Sitzungen. Es entscheidet über Refinanzierungsmaßnahmen beziehungsweise bereitet notwendige Entscheidungen für die Entscheidungsträger vor. Der Bereich IKS-Steuerung kommuniziert die wesentlichen Steuerungsinformationen beziehungsweise relevante Frühwarnindikatoren des Liquiditätsrisikos. Per 31. Dezember 2018 betrug die Limitauslastung 53 %. Ertragsrisiko Das Ertragsrisiko beschreibt die Gefahr der Abweichung vom geplanten GuV-Ergebnis des Steuerungskonzepts der Gruppe der Volkswagen Financial Services AG. Es ergibt sich aus der Abweichung der tatsächlichen Erträge (negative Abweichung) und Aufwendungen (positive Abweichung) im Vergleich zum Planergebnis. Das Risiko wird wesentlich durch die Geschäftsstrategie und die unternehmensinterne Geschäftsplanung sowie durch sich verändernde Rahmenbedingungen (zum Beispiel Absatzsituation des Volkswagen Konzerns, Geschäftsvolumina, technische Prozesse, Wettbewerbssituation des Unternehmens) bestimmt. Die Risikoquantifizierung des Ertragsrisikos erfolgt über die erwartete Ergebnisabweichung des Operativen Ergebnisses. Dazu werden unterjährig auf Marktebene die Entwicklungen der Ist-Werte den prognostizierten Werten gegenübergestellt. Diese Gegenüberstellung erfolgt im Rahmen der üblichen Berichterstattung des Controllings. RISIK EN VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN Die Versicherungsgesellschaften der Volkswagen Financial Services AG haben den Geschäftszweck, den Absatz der Produkte des Volkswagen Konzerns zu unterstützen. Dies wird unter anderem durch den Betrieb des Garantieversicherungsgeschäfts als Erstversicherer und die aktive Rückversicherung erreicht. Wesentlicher Bestandteil der Risiken von Versicherungsunternehmen ist das Versicherungstechnische Risiko. Dieses besteht in der Volkswagen Financial Services AG in den Tochterunternehmen Volkswagen Versicherung AG, Volkswagen Insurance Company DAC und Volkswagen Reinsurance Company DAC. Es entsteht, wenn die für das Versicherungsgeschäft wesentlichen Zahlungsströme von ihrem Erwartungswert abweichen. Diese Gefahr resultiert unter anderem aus der Ungewissheit, ob die Summe der tatsächlichen Schadenszahlungen der Summe der erwarteten Schadenszahlungen entspricht. Die Risikolage des Versicherungsunternehmens ist insbesondere darin gekennzeichnet, dass die Prämien zu Beginn einer Versicherungsperiode vereinnahmt werden, die damit vertraglich zugesagten Leistungen aber zufälliger Natur sind. Je nach betriebenem Versicherungsgeschäft kann man das Versicherungstechnische Risiko entsprechend den Vorgaben der European Insurance and Occupational Pensions in die folgenden drei spartenspezifischen Risiken unterteilen: Versicherungstechnisches Risiko Nicht-Leben, Versicherungstechnisches Risiko Leben und Versicherungstechnisches Risiko Kranken. Ziel der Risikosteuerung der Versicherungstechnischen Risiken ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Es werden grundsätzlich nur kalkulierbare und tragfähige Risiken eingegangen. Als Konsequenz einer im Vergleich zur Prämienkalkulation übermäßigen Schadenbelastung ist die Risikosituation der Portfolios zu überprüfen. Die Versicherungstechnischen Risiken Nicht-Leben, Leben und Kranken werden zur Identifikation der Wesentlichkeit mittels einer qualitativen Einschätzung der Risiken nach ihrer Verlusthöhe und zugehörigen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Quantifizierung erfolgt auf Basis der Solvency II-Standardformeln. Die Risikosteuerung wird durch die unabhängige Risikocontrollingfunktion der jeweiligen Versicherungsgesellschaft vorgenommen. Anschließend werden die Ergebnisse an die verantwortlichen Stellen kommuniziert. Neben den Versicherungstechnischen Risiken unterliegen der Risikosteuerung der Versicherungsunternehmen weitere Risiken, welche aufgrund der teils abweichenden aufsichtsrechtlichen Definitionen und Abgrenzungen nicht in den zuvor und nachfolgend beschriebenen Risikoarten subsumiert werden. Diese Risiken können abhängig vom jeweiligen Versicherungsgeschäft folgende sein:
Die Risiken von Versicherungsunternehmen der Volkswagen Financial Services AG bilden somit das gesamtheitliche Risikoprofil der Versicherungsunternehmen ab und ermöglichen eine dezidiertere, dem Geschäftszweck entsprechende Risikosteuerung. NICHTFINANZIELLE RISIKEN Operationelles Risiko Das Operationelle Risiko (OpR) ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren (Prozessrisiken), Menschen (Personalrisiken), Systemen (Technologierisiken), Projekten (Projektrisiken), Rechtspositionen und Verträgen (Rechtsrisiken) oder infolge externer Ereignisse (Katastrophen) eintreten können. Ziel des OpR-Managements ist es, Operationelle Risiken transparent darzustellen sowie Präventiv- und Gegensteuerungsmaßnahmen zu veranlassen, um Risiken und Schäden zu vermeiden beziehungsweise, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern. Tritt ein Operationelles Risiko ein, wird dieses zu einem operationellen Schaden mit der Konsequenz eines unternehmerischen Vermögensverlusts, der die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage - je nach Schadenshöhe - negativ beeinflusst. Prozesse und Zuständigkeiten sind im OpR-Handbuch geregelt. Durch das jährliche Risk Self Assessment soll die monetäre zukunftsgerichtete Einschätzung potenzieller Risiken erfolgen. Zu diesem Zweck wird ein standardisierter Risikofragebogen zur Verfügung gestellt. Die lokalen Experten ermitteln und erfassen darin die mögliche Risikohöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit potenzieller Risiken. Die fortlaufende interne Sammlung der monetären operationellen Verluste und die Speicherung der relevanten Daten wird durch die zentrale Schadensfalldatenbank sichergestellt. Dafür wird den lokalen Experten ein standardisiertes Schadensformular bereitgestellt. In diesem ermitteln und erfassen sie unter anderem die Schadenshöhe und den Schadenshergang. Die Steuerung der Operationellen Risiken erfolgt durch die Gesellschaften/Unternehmensbereiche (OpR-Geschäftsbereiche) auf Grundlage der in Kraft gesetzten Leitlinien sowie der Vorgaben der für die speziellen Risikokategorien zuständigen OpR-Spezialbereiche. Zu diesem Zweck trifft das lokale Management die Entscheidung, ob Risiken beziehungsweise Schäden künftig ausgeschlossen (Risikovermeidung), minimiert (Risikominderung), bewusst weiter eingegangen (Risikoakzeptanz) oder auf Dritte übertragen (Risikotransfer) werden sollen. Die IKS-Steuerung plausibilisiert die Angaben der Gesellschaften/Unternehmensbereiche aus den Risk Self Assessments sowie die gemeldeten Schadensfälle und leitet gegebenenfalls erforderliche Korrekturen ein, überprüft die Funktionsfähigkeit des OpR-Systems und veranlasst bei Bedarf entsprechende Anpassungen. Hierzu gehört insbesondere die Einbeziehung aller relevanten OpR-Geschäftsbereiche. Die Kommunikation von Operationellen Risiken erfolgt regelmäßig im Rahmen des IKS-Berichts an den Vorstand. Diese kontinuierliche Berichterstattung wird durch Ad-hoc-Meldungen ergänzt, sofern die festgelegten Kriterien dafür erfüllt sind. Die tatsächlichen Verluste aus den Operationellen Risiken betrugen per 31. Dezember 2018 69,8 (50,8) Mio. €. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass ein Ereignis oder mehrere aufeinanderfolgende Ereignisse einen Reputationsschaden (öffentliche Meinung) verursachen, der zu einer Einschränkung der aktuellen und zukünftigen Geschäftsmöglichkeiten/-aktivitäten (Erfolgspotenziale) und dadurch zu indirekten finanziellen Einbußen (Kundenstamm, Umsatz, Refinanzierungskosten) führen oder direkte finanzielle Verluste (Strafen, Prozesskosten usw.) nach sich ziehen kann. Die Zuständigkeit des Bereichs Unternehmenskommunikation liegt unter anderem darin, negative Meldungen in der Presse oder ähnliche rufschädigende Mitteilungen zu vermeiden beziehungsweise für den Fall, dass dies nicht gelingt, zu bewerten und adäquate, zielgruppenspezifische Kommunikationsmaßnahmen einzuleiten, um einen Reputationsschaden so gering wie möglich zu halten. Strategisches Ziel ist somit die Vermeidung oder Reduktion von negativen Abweichungen der Reputation vom erwarteten Niveau. Reputationsverluste oder Imageschäden können als Konsequenz einen direkten Einfluss auf den ökonomischen Erfolg des Unternehmens haben. Compliance- und Conduct-Risiko Unter Compliance-Risiken werden in der Volkswagen Financial Services AG Risiken verstanden, die sich aus der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften, Vorgaben oder interner Regelungen ergeben können. In Abgrenzung dazu werden unter Verhaltensrisiken (Conduct-Risiken) die Risiken verstanden, die aus einem inadäquaten Verhalten der Gesellschaft gegenüber dem Kunden resultieren, sich aus einer unangemessenen Behandlung des Kunden oder einer Beratung unter Verwendung von für den Kunden nicht geeigneten Produkten ergeben. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, obliegt es der Compliance-Funktion, auf die Einhaltung von Gesetzen, Rechtsvorschriften und internen Regeln und selbstverordneten Wertvorstellungen hinzuwirken und eine entsprechende Compliance-Kultur zu schaffen. Der Chief Compliance Officer, als ein Element der Compliance-Funktion, wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie entsprechender Kontrollen hin. Dies erfolgt insbesondere durch die Definition von verbindlichen Anforderungen auf Gruppenebene, welche den Rahmen zur Definition konkreter fachspezifischer Vorgaben für die lokalen Compliance Officer bilden. Die zentral vorgegebenen Anforderungen sind eigenverantwortlich in den lokalen Gesellschaften umzusetzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der darüber hinausgehenden Regelungen liegt in der jeweiligen Gesellschaft. Insgesamt wird das Entstehen einer Compliance-Kultur durch stetiges Werben für die Verhaltensgrundsätze des Volkswagen Konzerns (Code of Conduct) sowie durch eine risikoorientierte Sensibilisierung der Beschäftigten gefördert. Dies erfolgt insbesondere durch einen Tone-from-the-Top und das Anbieten von Präsenzschulungen und E-Learning-Programmen. Darüber hinaus wird die Compliance-Kultur durch kommunikative Maßnahmen einschließlich der Verteilung von Leitfäden sowie sonstigen Informationsmedien und die Teilnahme an Compliance-Programmen gefestigt. Der Chief Compliance Officer unterstützt und berät den Vorstand hinsichtlich der Vermeidung von Compliance-Risiken und berichtet ihm in regelmäßigen Abständen. Strategisches Risiko Das Strategische Risiko ist die Gefahr eines direkten oder indirekten Schadens durch fehlerhafte oder auf falschen Annahmen beruhende strategische Entscheidungen. Das Strategische Risiko umfasst ebenso alle Gefahren, die aus systemtechnischer, personeller und unternehmenskultureller Integration/Reorganisation resultieren (Integrations- /Reorganisationsrisiko). Ursachen dafür können Grundsatzentscheidungen über die Struktur des Unternehmens sein, die das Management hinsichtlich der Positionierung im Markt trifft. Ziel der Volkswagen Financial Services AG ist die kontrollierte Übernahme strategischer Risiken zur systematischen Erschließung von Ertragspotenzialen im Kerngeschäft. Der Eintritt eines Strategischen Risikos kann im schlimmsten Fall den Bestand der Gesellschaft gefährden. ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG Im Geschäftsjahr 2018 bewegten sich die Risiken weiterhin auf gleichbleibendem Niveau. PersonalberichtDie Führung im digitalen Wandel stärken und die Veränderungsbereitschaft fördern. MITARBEITER Der Konzern der Volkswagen Financial Services AG beschäftigte zum 31. Dezember 2018 insgesamt 8.603 Mitarbeiter (8.555). Davon waren 5.340 (5.198) beziehungsweise 62 % in Deutschland und 3.263 (3.357) beziehungsweise 38 % an unseren internationalen Standorten beschäftigt. Aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtung sind 364 (371) Beschäftigte der nicht konsolidierten Gesellschaft Volkswagen Servicios S.A. de C.V., Puebla, Mexiko, in den Belegschaftszahlen ausgewiesen.
PERSONALSTRATEGIE Im Rahmen der ROUTE2025 wurden in der Personalstrategie neue Akzente gesetzt. Unter der Überschrift "Top-Arbeitgeber/Top-Mitarbeiter" finden sich sechs strategische Handlungsfelder wieder, welche dazu beitragen, die Volkswagen Financial Services AG als "The Key to Mobility" zu positionieren. Mit den besten Mitarbeitern werden die weiteren strategischen Dimensionen Kunde, Volumen, Profitabilität und Operational Excellence weiter vorangetrieben. Durch gezielte Maßnahmen der Personalentwicklung und -bindung sowie eine leistungsgerechte Erfolgsbeteiligung sollen Höchstleistungen gefördert werden mit dem Ziel, mit Top-Mitarbeitern einen hervorragenden Kundenservice sicherzustellen, aber auch als Top-Arbeitgeber den weltweit anerkannt guten Ruf noch weiter zu verbessern. Die internationale Umsetzung der Mitarbeiterstrategie liegt in der lokalen Verantwortung der Landesgesellschaften, unterstützt durch den internationalen Personalbereich des Headquarters. Dabei ist die Human Resources Strategy Card nach wie vor das wichtigste Steuerungsinstrument. Die dort niedergelegten Ziele und Definitionen bilden eine weltweit einheitliche Orientierung für unsere lokalen Gesellschaften. Diese berichten in regelmäßigen Gesprächen - mindestens einmal im Jahr - über ihre Fortschritte und tauschen sich diesbezüglich intensiv mit der Zentrale aus. Je nach Situation werden Maßnahmen zur Unterstützung vereinbart und/oder sehr positive Beispiele auch anderen Niederlassungen in der sogenannten HR Toolbox systematisch zugänglich gemacht, sodass Synergien auch zwischen den verschiedenen Landesgesellschaften geschaffen werden können. Der strategische Schwerpunkt lag im Berichtsjahr sowohl in Deutschland als auch in den ausländischen Standorten auf der Stärkung der Veränderungsbereitschaft der Mitarbeiter sowie der Führung im digitalen Wandel. Um Veränderungsbereitschaft zu fördern, wurden 2018 acht Inhouse-Jobmessen mit Impulsvorträgen und "Marktständen" der Fachbereiche implementiert. Hinzu kamen diverse Seminare zum Thema sowie ein zweistündiger "Quali-Quick", der Mitarbeiter mit Kurzimpulsen abholt und die Veränderungsbereitschaft stärken soll. Unter dem Punkt Führung im digitalen Wandel gab es national ITInnovationstage, externe Vorträge und ein mehrtägiges Programm für Führungskräfte zum Thema Digital Entrepreneurship. In vielen Landesgesellschaften wurden unterschiedliche Diskussions- und Workshop-Formate für Führungskräfte und Experten geschaffen (zum Beispiel Belgien, Mexiko und Portugal) bis hin zur Implementierung des Themas in das General Management Programm - das Ausbildungsprogramm für angehende Managing Directors. Der Reifegrad des Ziels, "Top-Arbeitgeber" zu sein, wird durch die regelmäßige Teilnahme an externen Arbeitgeberwettbewerben evaluiert. Ziel ist, die Arbeitsbedingungen so weiterzuentwickeln und entsprechende Maßnahmen abzuleiten, um bis 2025 als Arbeitgeber nicht nur in Europa, sondern weltweit zu den TOP20 im Arbeitgeberranking "Great Place to Work" zu gehören. Mit einer fast 500 Seiten umfassenden Darstellung der Personalarbeit und einer Befragung von 1.000 Mitarbeitern hat sich die Volkswagen Financial Services AG wieder für eine Prämierung durch "Great Place to Work" in 2019 beworben. Im Vorjahr wurde die Teilnahme in Europa aufgrund der europaweiten Reorganisation ausgesetzt. Die Zufriedenheit der Kunden mit der Arbeit der Mitarbeiter hat für die Volkswagen Financial Services AG höchste Priorität. Die Ergebnisse von Umfragen zur externen und internen Kundenzufriedenheit dienen als Gradmesser für die Zielerreichung. Das interne Kundenfeedback, das die unternehmensinterne Zusammenarbeit betrachtet, konnte inzwischen in 16 Ländern (Argentinien, Australien, Brasilien, China, Deutschland, Indien, Italien, Japan, Korea, Mexiko, Österreich, Polen, Portugal, Polen, Russland und Türkei) eingeführt werden. Die Volkswagen Financial Services AG bietet eine wettbewerbsfähige und leistungsorientierte Vergütung. In nahezu allen Landesgesellschaften findet eine Leistungsbewertung im Rahmen von jährlich stattfindenden Mitarbeitergesprächen statt. UMSETZUNG DER UNTERNEHMENSSTRATEGIE Die ROUTE2025 wird durch den "FS Weg" und die darauf aufbauenden Führungsgrundsätze unterstützt. Der FS Weg beschreibt unsere Unternehmens- und Führungskultur, das heißt die Art und Weise, wie die Ziele der fünf strategischen Handlungsfelder Kunden, Mitarbeiter, Operational Excellence, Profitabilität und Volumen erreicht werden sollen, um als automobiler Finanzdienstleister der strategischen Vision "The Key to Mobility" gerecht zu werden. Zentrale Grundlage für den FS Weg sind die fünf "FS Werte" Gelebte Kundennähe, Verantwortung, Vertrauen, Mut und Begeisterung, verbunden mit der Einstellung, ständig nach Verbesserungen zu suchen und die damit einhergehenden Veränderungen aktiv umzusetzen. Die FS Werte fügen sich dabei gut in die neuen Volkswagen Konzerngrundsätze, die Essentials, ein. Im Rahmen von Veranstaltungen mit Führungskräften und Mitarbeitern werden die FS Werte - insbesondere mit Blick auf die digitale Transformation - immer wieder thematisiert, diskutiert und in konkretes Verhalten übertragen. Seit dem Start des konzernübergreifenden Integritäts- und Compliance-Programms Together4Integrity (T4I) im zweiten Halbjahr 2018 erfolgt eine strategische Fokussierung auf die Themen Compliance, Kultur und Integrität in Bezug auf Prozesse, Strukturen, Einstellungen und Verhalten. T4I ist ein Programm zur gruppenweiten Organisation und Nachverfolgung von Integritäts- und Compliance-Initiativen, das auch dazu beiträgt, die Unternehmenskultur der Volkswagen Financial Services AG in Richtung Integrität weiterzuentwickeln und zu verbessern. Der Bereich Personal leistet durch seine Prozesse, Instrumente sowie Regelungen und Richtlinien einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung eines Arbeitsumfelds, das die Wertvorstellungen und Verhaltensvorgaben des Unternehmens ernst nimmt. Die aus T4I dem Bereich Personal zugeordneten Initiativen haben das Ziel, die Themen Integrität und Compliance in den wesentlichen Personalprozessen (Einstellung, Personalentwicklung, Vergütung, Disziplinarprozesse und Mitarbeiterbindung) zu schärfen beziehungsweise zu verankern. Der Umsetzungsstart der Initiativen erfolgte zum Jahresende 2018 und wird in den Jahren 2019 und fortfolgenden gemäß dem Konzern-Rahmenplan fortgesetzt. PERSONALPLANUNG UND -ENTWICKLUNG Auch im Jahr 2018 haben 44 neue Auszubildende/duale Studenten ihre berufliche Laufbahn bei der Volkswagen Financial Services AG in Braunschweig in den Bereichen IT (Fachinformatiker Anwendungsentwicklung), Bankkaufmann sowie Kaufmann für Versicherung und Finanzen begonnen. Das duale Studium zum Bachelor of Arts Betriebswirtschaftslehre findet in Kooperation mit der WelfenAkademie e.V., das duale Studium zum Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik in Kooperation mit der Leibniz-Fachhochschule statt. Um die Berufsausbildung zukunftsorientiert zu gestalten und den Digitalisierungsaspekt zu berücksichtigen, wurden auch in 2018 überwiegend Auszubildende zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung beziehungsweise duale Studenten zum Wirtschaftsinformatiker eingestellt. Zusätzlich wird ein Studiengang Informatik an der Technischen Universität Braunschweig angeboten. In der EURO-Leasing GmbH, Sittensen, haben in 2018 zwei Auszubildende eine Ausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandel begonnen. Zum 31. Dezember 2018 waren insgesamt 130 Auszubildende und duale Studenten über alle Ausbildungsjahre und Berufsgruppen hinweg in Deutschland beschäftigt. Insgesamt wurden im Berichtsjahr in Deutschland 44 Auszubildende übernommen. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft in Brasilien jungen Menschen unverändert die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren. Um auch zukünftig qualifizierte und engagierte Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen, verfolgt die Volkswagen Financial Services AG ein stringentes Konzept zur Rekrutierung und Bindung akademischer Nachwuchskräfte. Hierbei hat sich in den letzten Jahren ein Wandel vollzogen. Mit der Einführung des neuen Recruiting-Tools (SAP Success Factors) wird das Ziel verfolgt, den Bewerbern eine optimierte, einfache und umfängliche Candidate Experience (Bewerbererfahrung) im Recruitingprozess zu ermöglichen. Für die internen Prozessbeteiligten ermöglicht die Implementierung von Success Factors eine schnellere und einfachere Bearbeitung des Bewerbermanagements. Gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel im IT-Sektor ist es ungemein wichtig, eine ständige Analyse des eigenen Unternehmens sowie der Wettbewerber und Zielgruppen vorzunehmen. Einen etablierten Rahmen hierfür bieten unter anderem die Hochschulkooperationen mit der Hochschule Harz, der Ostfalia Hochschule Wolfenbüttel, der Technischen Universität Braunschweig, dem Institut für Versicherungswirtschaft der Universität Leipzig, der Hochschule Hannover, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Alpen-Adria Universität Klagenfurt und der Universität Hildesheim. Hierbei wird unterschieden zwischen wissenschaftlichen Forschungskooperationen und strategischen Kooperationen. Durch verschiedenste Aktivitäten wie beispielsweise Exkursionen, Workshops und Praxisprojekte soll Studenten ein Praktikum oder eine studentische Mitarbeit ermöglicht werden, um sie für einen Direkteinstieg oder das Traineeprogramm bei der Volkswagen Financial Services AG zu begeistern. Hierbei gibt es neben den nationalen Hochschulkooperationen auch im internationalen Kontext Kooperationen wie beispielsweise in Italien, Großbritannien und Spanien. Das zwölfmonatige Traineeprogramm für Digital Talents, das sowohl im In- als auch im Ausland stattfindet, legt einen weiteren Grundstein zur Zukunftssicherung des Unternehmens. Darüber hinaus ergänzt ein dreijähriges Doktorandenprogramm die akademische Nachwuchsentwicklung. Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor bei der Umsetzung der ROUTE2025 ist es, Talente in der bestehenden Belegschaft zu identifizieren und deren Entwicklung im Unternehmen zu fördern. In Deutschland haben bereits über 270 Talente an den Talentprogrammen der Jungen Talente, Experten und Managementnachwuchskräfte teilgenommen. Ziele sind die individuelle Förderung und die Erhöhung der Sichtbarkeit im Unternehmen. Auch in den Landesgesellschaften der Volkswagen Financial Services AG gibt es verschiedenste Programme für Experten- und Managementtalente. Die Volkswagen Financial Services AG gründete 2013 mit dem Slogan "Erfolg braucht Kompetenz" die FS Akademie für die Berufsfamilie Finanzdienstleistungen. Die FS Akademie steht für die systematische, fachliche Qualifizierung von Mitarbeitern anhand strukturierter Kompetenzprofile, die jährlich im Rahmen eines Qualifizierungsgesprächs besprochen werden. Der Qualifizierungsbedarf der Fachbereiche wird im einjährigen Rhythmus in den strategischen Qualifizierungskonferenzen ermittelt, sodass auf dieser Basis ein zukunftsorientierter Ausbau der Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen kann. Eine enge Vernetzung mit den Berufsfamilien-Akademien im Konzern bereichert die Auswahl der Qualifizierungen und schafft Synergien über die Grenzen der Berufsfamilien hinaus. Durch die immer größere Bedeutung umweltfreundlicher und digitaler Mobilitätskonzepte im Volkswagen Konzern wird das Qualifizierungsportfolio zur E-Mobilität und Digitalisierung in der FS Akademie stetig ausgebaut. Damit erfüllt die FS Akademie einen wesentlichen Beitrag zur digitalen Transformation innerhalb des Unternehmens. Anhand von vielfältigen Maßnahmen werden Führungskräfte und Mitarbeiter zu digitalen sowie agilen Themen, Technologien und Methoden qualifiziert und auf die veränderten Anforderungen im digitalen Arbeitsalltag der Zukunft vorbereitet. Im Fokus steht eine praxisnahe Wissensvermittlung, die sich durch einen hohen Aktivitätsgrad und durch den Einsatz von digitalen Lernformaten auszeichnet, die zeit- und ortsunabhängig genutzt werden können. Ein weiterer Fokus der FS Akademie lag auf einer Erweiterung des Qualifizierungsangebots zum Ausbau von Kompetenzen in klassischen und agilen Projektmanagementmethoden, um diese im Unternehmen zu einer Stärke auszubauen. Das Angebot dazu umfasst auch die Möglichkeit, zertifizierte Qualifizierungen zum Product Owner und Scrum Master zu absolvieren und damit agile Projekte federführend zu übernehmen. Mit der Einführung beziehungsweise der digitalen Lernplattform "FS Academy online" in 2018 wurde das gesamte Qualifizierungsangebot der FS Akademie (Bildungskatalog, Fachforen, Vorträge und E-Learning-Angebote) zentral bereitgestellt und buchbar gemacht. Die Lernplattform unterstützt den gesamten Qualifizierungsprozess für die Mitarbeiter: von der Suche nach einem passenden Lernangebot über die Anmeldung bis zur Teilnahme und abschließenden digitalen Bereitstellung von Materialien, wie zum Beispiel Fotoprotokollen, Handouts und Teilnahmebescheinigungen. Darüber hinaus können die Mitarbeiter über FS Academy online direkt an digitalen Lernformaten wie E-Learnings teilnehmen. Somit ist die neue Lernplattform, die bisher in Deutschland, den Niederlanden und Japan eingeführt wurde, Basis für eine neue Lernkultur, die die Eigenverantwortung der Mitarbeiter beim Lernen steigert. Um auch international einheitlich zu qualifizieren, gibt es seit 2014 die FS Academy International. In den Bereichen Fleet, Risk, IT und Projektmanagement bestehen international geltende Kompetenzprofile. 2017 wurden sie zum Teil bereits im zweiten Jahr in Folge für Qualifizierungsgespräche genutzt. In 2018 wurde ein international gültiges Kompetenzprofil für IT-Leitungsfunktionen ausgerollt. Die strategischen Ansätze der FS Werte und die daraus resultierenden Führungsgrundsätze werden im ganzheitlichen Qualifizierungsprogramm für neue und erfahrene Führungskräfte zur Entwicklung erfolgreicher Führungskompetenz bei der Volkswagen Financial Services AG in Deutschland berücksichtigt. Neben dem verpflichtenden modularen Programm "Erfolgreich durchstarten" für neue und neu eingestellte Führungskräfte gibt es vertiefende Bausteine zur Weiterentwicklung des Führungswissens für erfahrene Führungskräfte sowie die Möglichkeit einer individuellen Standortbestimmung zum Führungsverhalten. Begleitend bietet der "Boxenstopp Führung" allen Führungskräften die Gelegenheit, sich über aktuelle Themen zu informieren. Sie erhalten Unterstützung für konkrete Führungssituationen; interne und externe Referenten ermöglichen die Reflexion der eigenen Führungsarbeit und damit den Ausbau der eigenen Kompetenz. Damit gewährleistet die Volkswagen Financial Services AG für über 350 Mitarbeiter mit Personalverantwortung einen einheitlichen Qualitätsstandard zu Führungswissen und ein gemeinsames Verständnis der Führungskultur und der Führungsgrundsätze entsprechend dem FS Weg. Auch in den Landesgesellschaften wird ein großer Fokus auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der Führungskompetenz gelegt. Der internationale Standard der Führungslizenz, bestehend aus Qualifizierungsmodulen und abschließendem Assessment Center, wurde inzwischen in allen Landesgesellschaften eingeführt. Darüber hinaus ist auch die Entwicklung ins Management international etabliert. Einige Landesgesellschaften führen das Management Assessment Center (MAC) selbst oder in Zusammenarbeit mit den Konzernmarken im Land durch. Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei sogenannten Cross-Regional MACs teilzunehmen, die ein- bis zweimal jährlich angeboten werden. Zur Förderung des Unternehmergeists in der Volkswagen Financial Services AG wurde in 2018 erstmals das interne Programm FS.Start.Up durchgeführt. An dem Programm konnten sich alle Mitarbeiter beteiligen, die Geschäftsimpulse wie zum Beispiel neue Geschäftsmodelle, neue Produktideen oder Prozessverbesserungen, die gleichzeitig der Unternehmensstrategie ROUTE2025 folgen, einbringen wollten. Die Ideen wurden zunächst in eine webbasierte Plattform im Unternehmen öffentlich zugänglich eingestellt. Nach einer Vorauswahl stellten die Mitarbeiter beziehungsweise Gründerteams im Rahmen von kurzen Pitches ihre Ideen einer Jury bestehend aus Vorständen und Geschäftsführern vor. Die Teams, die die Jury überzeugen konnten, bekamen den Zuschlag, ihre Ideen mit der notwendigen Unterstützung weiterzuentwickeln. ERHÖHUNG DES FRAUENANTEILS Die Volkswagen Financial Services AG hat in Deutschland zum 31. Dezember 2018 einen Frauenanteil von 47,7 %, der sich noch nicht in Führungspositionen widerspiegelt. Die Volkswagen Financial Services AG arbeitet an der gezielten Berücksichtigung von Kandidatinnen bei der Rekrutierung und der Nachfolgeplanung, verbunden mit Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Personalinstrumentenentwicklung. Für Frauen im Management, Vorstand und Aufsichtsrat strebt das Unternehmen an die Zielwerte, die in 2010 erstmalig selbst definiert und in 2016 im Rahmen des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen überarbeitet wurden, zu erreichen. Im Jahr 2018 wurden die Zielwerte bis zum Jahr 2023 aufgrund der Trennung der Volkswagen Bank GmbH von der Volkswagen Financial Services AG neu festgelegt und durch den Vorstand beschlossen. Frauenanteil- Ziel- und Ist-werte Deutschland
Der Zielwert für die 1. und 2. Führungsebene in Deutschland wurde damit knapp nicht erreicht. Zur Erhöhung des Frauenanteils im Management haben sieben Kandidatinnen das konzernweite, markenübergreifende Mentoring-Programm erfolgreich abgeschlossen. Ziel des über neun Monate laufenden Programms war die Beratung, Begleitung und das Coaching von qualifizierten Mitarbeiterinnen durch Führungskräfte des Konzerns. Bis Ende 2021 hat der Aufsichtsrat eine Zielquote von 25,0 % für den Aufsichtsrat und 16,7 % für den Vorstand beschlossen. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat betrug zum Ende 2018 33,3 % und im Vorstand 25 %. Auch international achtet die Volkswagen Financial Services AG auf Diversität und somit die Frauenquote. In 2018 waren weltweit 20,3 % der Managementebene Frauen. In der oberen Managementebene liegt der Frauenanteil bei 30,3 %, wobei im Vergleich zu 2017 ein Anstieg um 9,4 Prozentpunkte zu verzeichnen ist. Insgesamt kommt die Volkswagen Financial Services AG international auf einen Frauenanteil von 45,6 %. Der Vorstand erhält über eine regelmäßige Berichterstattung zur weiteren Entwicklung die nötige Transparenz. DIVERSITY Neben der gezielten Förderung von Frauen ist der Diversity-Gedanke seit 2002 wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Ein klares Signal hat die Volkswagen Financial Services AG mit der Unternehmensinitiative "Charta der Vielfalt" gesetzt, die bereits im Jahr 2007 unterzeichnet wurde. Damit verpflichtet sich die Volkswagen Financial Services AG, Vielfalt anzuerkennen und wertzuschätzen und nach Kompetenzen zu fördern. Im Jahr 2018 hat die Volkswagen Financial Services AG zur Verstärkung dieses Gedankens eine Diversity Policy verabschiedet. Die Leitlinie zur Diversity stellt sicher, dass Vielfalt als selbstverständlich und nicht als Besonderheit anerkannt wird. Durch die bewusste Wertschätzung unserer vielfältigen Mitarbeiter wird Vielfalt zur Stärke. Als international agierendes Unternehmen leistet die Vielfalt unserer Mitarbeiter einen wesentlichen Beitrag zu unserem Geschäftserfolg. GESUNDHEIT UND FAMILIE Zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter entwickelt die Volkswagen Financial Services AG ein ganzheitliches Gesundheitskonzept mit den unterschiedlichen Handlungsfeldern ständig bedarfsgerecht weiter. Das Thema Gesundheitsförderung wird bedarfs- und zielgruppenorientiert sowohl bei den Auszubildenden als auch in den einzelnen Fachbereichen platziert. Zu den wichtigsten Instrumenten im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung gehört der FS Check-up, der von allen Mitarbeitern kostenlos und innerhalb der Arbeitszeit nachgefragt werden kann. Dieses Programm enthält moderne medizinische Untersuchungsverfahren: Einerseits wird der aktuelle Gesundheitsstand widergespiegelt und andererseits im Rahmen einer persönlichen Beratung nachhaltig die Förderung und der Erhalt der Gesundheit in den Fokus gestellt. Die Führungskräfte werden regelmäßig zu gesundheitsrelevanten Themen informiert und geschult, um frühzeitig gesundheitliche Probleme von Mitarbeitern zu erkennen und schnellstmöglich Maßnahmen zum Wohle der Mitarbeiter treffen zu können. Dadurch wird ein gesundheitsorientiertes Führungsverhalten gefördert. Seit 2015 ist die Funktion des Sozial-Coaches als neutrale, erste Anlaufstelle für Mitarbeiter sowie Führungskräfte am Standort Deutschland implementiert, um eine vertrauensvolle, kompetente und gezielte Unterstützung bei der Bewältigung von beruflichen Herausforderungen und persönlichen Problemen anzubieten. Auch international wird bei der Volkswagen Financial Services AG die Gesundheitsförderung großgeschrieben. In den Landesgesellschaften werden vielfältige Gesundheitsprogramme angeboten, Sportevents organisiert und bei der Büroraumgestaltung gesundheitsfördernde Aspekte berücksichtigt. Die Volkswagen Financial Services AG fördert ein familienfreundliches Umfeld und bietet zahlreiche Maßnahmen und Programme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die kontinuierlich ausgebaut werden. Das Kinderhaus "Frech Daxe" - die betriebliche Kinderbetreuung der Volkswagen Financial Services AG in Trägerschaft der Impuls Soziales Management GmbH & Co. KG - steht in unmittelbarer Nähe zum Firmenstandort und sucht bezüglich der Anzahl von 180 Plätzen sowie der flexiblen Betreuungszeiten - auch während der Ferienzeiten - in Deutschland seinesgleichen. PrognoseberichtDas Wachstum der Weltwirtschaft wird sich 2019 voraussichtlich verlangsamen. Es wird zudem erwar tet , dass sich die weltweite Nachfrage nach Fahrzeugen regional uneinheitlich entwickeln und insgesamt auf dem Vorjahresniveau liegen wird. Nachdem im Chancen- und Risikobericht die wesentlichen Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit dargestellt wurden, wird im Folgenden die voraussichtliche künftige Entwicklung skizziert. Aus ihr ergeben sich Chancen und Potenziale, die im Planungsprozess fortlaufend berücksichtigt werden, damit die Volkswagen Financial Services AG sie zeitnah nutzen kann. Die Annahmen basieren auf aktuellen Einschätzungen externer Institutionen; dazu zählen Wirtschaftsforschungsinstitute, Banken, multinationale Organisationen und Beratungsunternehmen. ENTWICKLUNG DER WELTWIRTSCHAFT Unseren Planungen liegt die Annahme zugrunde, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft 2019 etwas verlangsamen wird. Risiken sehen wir weiterhin in protektionistischen Tendenzen, Turbulenzen auf den Finanzmärkten sowie strukturellen Defiziten in einzelnen Ländern. Zudem werden die Wachstumsaussichten von anhaltenden geopolitischen Spannungen und Konflikten belastet. Wir gehen deshalb davon aus, dass sowohl die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch die Schwellenländer eine schwächere Dynamik aufweisen werden als 2018. Die höchsten Zuwachsraten erwarten wir in den aufstrebenden Wirtschaftsnationen Asiens. Wir rechnen außerdem damit, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft auch in den Jahren 2020 bis 2023 fortsetzen wird. Europa/Übrige Märkte In Westeuropa wird sich das Wirtschaftswachstum 2019 im Vergleich zum Berichtsjahr vermutlich verlangsamen. Große Herausforderungen stellen weiterhin die Lösung struktureller Probleme sowie die ungewissen Auswirkungen des geplanten Austritts Großbritanniens aus der EU dar. In Zentraleuropa erwarten wir 2019 niedrigere Wachstumsraten als im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die wirtschaftliche Lage Osteuropas sollte sich weiter stabilisieren, sofern sich der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine nicht verschärft. Das Wachstum der russischen Wirtschaft wird sich voraussichtlich etwas verlangsamen. Für die Türkei erwarten wir einen weiteren Rückgang des Wachstums bei gleichzeitig hohen Inflationsraten. Die südafrikanische Wirtschaft dürfte auch im Jahr 2019 von politischen Unsicherheiten und sozialen Spannungen geprägt sein, die sich vor allem aus der hohen Arbeitslosigkeit ergeben. Das Wachstum wird daher vermutlich gering bleiben. Deutschland Wir erwarten, dass das BIP in Deutschland im Jahr 2019 weniger stark steigen wird als im Berichtsjahr. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt wird voraussichtlich stabil bleiben und den privaten Konsum stützen. Nordamerika Wir gehen davon aus, dass die wirtschaftliche Lage in den USA im Jahr 2019 stabil bleibt. Im Vergleich zum Berichtsjahr sollte das BIP-Wachstum aber geringer ausfallen. Die US-Notenbank könnte im Laufe des Jahres 2019 den Leitzins weiter anheben. Das Wirtschaftswachstum in Kanada sollte etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen, während es sich in Mexiko dagegen vermutlich weiter verlangsamt. Südamerika Die brasilianische Wirtschaft wird sich aller Voraussicht nach im Jahr 2019 weiter stabilisieren und etwas stärker wachsen als im Berichtsjahr. In Argentinien dürfte die wirtschaftliche Lage bei anhaltend hoher Inflation angespannt bleiben. Asien-Pazifik Die chinesische Wirtschaft wird 2019 voraussichtlich auf relativ hohem Niveau weiter wachsen, angesichts der handelspolitischen Auseinandersetzungen mit den USA jedoch im Vergleich zu den Vorjahren weniger dynamisch. Für Indien erwarten wir eine Expansionsrate in der Größenordnung der Vorjahre. In Japan wird das Wachstum voraussichtlich schwach bleiben. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN Nach Einschätzung der Volkswagen Financial Services AG werden automobilbezogene Finanzdienstleistungen im Jahr 2019 eine hohe Bedeutung für den weltweiten Fahrzeugabsatz haben. Es wird davon ausgegangen, dass in Schwellenmärkten mit bisher niedriger Marktdurchdringung, zum Beispiel China, die Nachfrage weiterhin steigen wird. In Regionen mit bereits entwickelten automobilen Finanzdienstleistungsmärkten wird sich der Trend fortsetzen, Mobilität zu möglichst geringen Gesamtkosten zu erwerben. Dabei werden integrierte Gesamtlösungen, die mobilitätsnahe Dienstleistungsmodule wie Versicherungen und innovative Servicepakete einschließen, weiter an Bedeutung gewinnen. Es wird zusätzlich damit gerechnet, dass die Nachfrage nach neuen Mobilitätsformen, etwa Vermietmodellen, sowie integrierten Mobilitätsdienstleistungen, zum Beispiel Parken, Tanken und Laden, zunehmen wird. Auch in den Jahren 2020 bis 2023 wird sich dieser Trend nach Einschätzung des Unternehmens fortsetzen. Im Bereich der mittleren und schweren Nutzfahrzeuge wird in den Schwellenländern eine steigende Nachfrage nach Finanzdienstleistungsprodukten gesehen. Insbesondere in diesen Ländern unterstützen Finanzierungslösungen den Fahrzeugabsatz und sind daher ein wesentlicher Bestandteil des Verkaufsprozesses. Auf den entwickelten Märkten wird 2019 ein erhöhter Bedarf an Telematikdiensten und Serviceleistungen erwartet, mit denen sich die Gesamtbetriebskosten senken lassen. Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich auch in den Jahren 2020 bis 2023 fortsetzen. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE Wir erwarten, dass sich die Märkte für Pkw im Jahr 2019 in den einzelnen Regionen uneinheitlich entwickeln werden. Insgesamt wird die weltweite Nachfrage nach Neufahrzeugen voraussichtlich in der Größenordnung des Berichtsjahres liegen. Für die Jahre 2020 bis 2023 rechnen wir weltweit mit einer wachsenden Nachfrage nach Pkw. Auch die Märkte für leichte Nutzfahrzeuge werden sich im Jahr 2019 in den einzelnen Regionen unterschiedlich entwickeln; insgesamt rechnen wir mit einer leicht sinkenden Nachfrage in 2019. Für die Jahre 2020 bis 2023 gehen wir von einer Rückkehr auf den Wachstumspfad aus. Der Volkswagen Konzern ist auf die künftigen Herausforderungen im Mobilitätsgeschäft und die heterogene Entwicklung der regionalen Automobilmärkte gut vorbereitet. Unsere Markenvielfalt, unsere Präsenz auf allen wichtigen Märkten der Welt, die breite und gezielt ergänzte Produktpalette sowie wegweisende Technologien und Dienstleistungen verschaffen uns weltweit eine gute Position im Wettbewerb. Unser Anspruch ist, jedem Kunden Mobilität und Innovationen gemäß seinen Bedürfnissen anzubieten und damit nachhaltig erfolgreich zu sein. Europa/Übrige Märkte In Westeuropa erwarten wir für 2019 ein Neuzulassungsvolumen von Pkw, das auf dem Niveau des Berichtsjahres liegt. Die ungewissen Auswirkungen des geplanten Austritts Großbritanniens aus der EU dürften die anhaltende Verunsicherung der Konsumenten infolge der Finanz- und Schuldenkrise noch verstärken und die Nachfrage weiter dämpfen. Für den italienischen Markt rechnen wir für 2019 mit einem leichten Wachstum; in Spanien wird sich die Wachstumsdynamik voraussichtlich etwas abschwächen. Für den Pkw-Markt in Frankreich erwarten wir ein Volumen auf Höhe des Vorjahres. In Großbritannien rechnen wir damit, dass die Zahl der Neuzulassungen 2019 auf dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Bei den leichten Nutzfahrzeugen gehen wir in Westeuropa für das Jahr 2019 aufgrund der ungewissen Auswirkungen des geplanten Austritts Großbritanniens aus der EU von einer Nachfrage leicht unter dem Vorjahresniveau aus. In Italien rechnen wir mit einem merklichen, in Großbritannien und Frankreich mit einem moderaten Rückgang. Spanien wird voraussichtlich einen merklichen Anstieg verzeichnen. Auf den Pkw-Märkten in Zentral- und Osteuropa wird die Zahl der Verkäufe 2019 den Vorjahreswert voraussichtlich leicht übertreffen. In Russland erwarten wir nach der deutlichen Erholung im Berichtsjahr ein Marktvolumen, das leicht über dem des Vorjahres liegt. Auf dem Großteil der übrigen Märkte dieser Region sollte die Zahl der Neuzulassungen weiter wachsen. Die Zulassungen von leichten Nutzfahrzeugen auf den Märkten in Zentral- und Osteuropa werden 2019 voraussichtlich leicht unter dem Vorjahreswert liegen. Für Russland erwarten wir ein im Vergleich zu 2018 spürbar sinkendes Marktvolumen. Der Pkw-Markt in der Türkei wird voraussichtlich einen weiteren erheblichen Marktrückgang verzeichnen. In Südafrika dürfte das Neuzulassungsvolumen 2019 leicht über dem des Vorjahres liegen. Deutschland Für den deutschen Pkw-Markt gehen wir nach der insgesamt positiven Entwicklung der vergangenen Jahre für 2019 davon aus, dass die Nachfrage das Vorjahresniveau leicht unterschreitet. Bei den leichten Nutzfahrzeugen erwarten wir, dass die Zulassungen in der Größenordnung des Vorjahres liegen werden. Nordamerika Auf den Märkten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (bis 6,35 t) in Nordamerika insgesamt sowie in den USA rechnen wir mit einem Nachfragevolumen 2019 leicht unter dem Wert des Vorjahres. Dabei dürften weiterhin überwiegend Modelle aus den SUV- und Pickup-Segmenten gefragt sein. In Kanada wird die Zahl der Neuzulassungen voraussichtlich auf Höhe des Vorjahreswertes bleiben. Für Mexiko erwarten wir dagegen eine im Vergleich zum Berichtsjahr leicht steigende Nachfrage. Südamerika Die südamerikanischen Märkte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden wegen ihrer Abhängigkeit von der globalen Rohstoffnachfrage stark von der Entwicklung der Weltwirtschaft beeinflusst. Wir gehen davon aus, dass die Neuzulassungen auf den südamerikanischen Märkten 2019 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt moderat steigen werden. In Brasilien wird das Nachfragevolumen nach dem Anstieg im Berichtsjahr voraussichtlich auch 2019 deutlich zunehmen. In Argentinien erwarten wir hingegen eine Nachfrage, die spürbar unter dem Vorjahreswert liegt. Asien-Pazifik Die Märkte für Pkw in der Region Asien-Pazifik werden 2019 das Niveau des Berichtsjahres voraussichtlich leicht übertreffen. Wir rechnen damit, dass sich die Nachfrage in China 2019 nach dem Rückgang im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder leicht erhöht. Dabei dürften weiterhin vor allem günstige Einstiegsmodelle im SUV-Segment sehr gefragt sein. Der Handelskonflikt zwischen China und den USA wird - sofern sich keine Lösung abzeichnet - das Geschäfts- und Verbrauchervertrauen weiter belasten. Für den indischen Markt erwarten wir ein etwas stärkeres Wachstum als im Vorjahr. In Japan dürfte das Marktvolumen 2019 moderat zurückgehen. Bei den leichten Nutzfahrzeugen wird das Marktvolumen 2019 voraussichtlich leicht unter dem Vorjahr liegen. Für den chinesischen Markt rechnen wir mit einer Nachfrage spürbar unter dem Vorjahresniveau. In Indien erwarten wir für 2019 ein Volumen moderat über dem des Berichtsjahres. Auf dem japanischen Markt gehen wir von einer Nachfrage moderat unter dem Vorjahresniveau aus. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR NUTZFAHRZEUGE Auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten für mittelschwere und schwere Lkw werden die Neuzulassungen 2019 voraussichtlich leicht über denen von 2018 liegen. Für die Jahre 2020 bis 2023 rechnen wir mit einem soliden Anstieg. Für Westeuropa gehen wir davon aus, dass die Nachfrage im Jahr 2019 moderat unter der des Vorjahres liegen wird. In Deutschland erwarten wir den Markt leicht unter dem Vorjahresniveau. Einen moderaten Nachfrageanstieg erwarten wir für die Märkte in Zentral- und Osteuropa. In Russland rechnen wir 2019 mit einer deutlichen Erholung der Nachfrage. Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage in der Region Südamerika 2019 merklich steigen wird. Auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Busmärkten rechnen wir für das Jahr 2019 mit einer Nachfrage leicht über dem Niveau des Vorjahres. In Westeuropa erwarten wir im selben Zeitraum einen moderaten Marktanstieg. In Zentral- und Osteuropa rechnen wir mit einer leicht rückläufigen Nachfrage. In Südamerika werden die Neuzulassungen voraussichtlich moderat über dem Vorjahreswert liegen. Für die Jahre 2020 bis 2023 erwarten wir auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten insgesamt eine spürbar zunehmende Nachfrage nach Bussen. ZINSENTWICKLUNG Im Geschäftsjahr 2018 und auch zu Beginn des aktuellen Geschäftsjahres zeigt sich ein heterogenes Bild in Bezug auf die Zinspolitik der Notenbanken. Während in den USA und in Großbritannien bereits Zinserhöhungen stattgefunden haben, führte die EZB ihre expansive Geldpolitik weiter fort. Das Zinsniveau bewegt sich noch immer nahe historischer Tiefs. Angesichts eines sich abzeichnenden Endes des Konjunkturabschwungs in Europa einerseits und der infolge der expansiven Fiskalpolitik in den USA heißlaufenden Wirtschaft andererseits dürfte sich die divergente Zentralbankpolitik fortsetzen. Als Folge sind weitere Zinssteigerungen im Dollar- und Pfundraum zu erwarten. Die EZB wird ihre Politik des billigen Geldes in 2019 allenfalls sukzessive zurückführen. Mit einer ersten Zinserhöhung ist nicht vor der vollständigen Einstellung der Anleihekäufe zu rechnen. Damit ist im Euroraum bis auf Weiteres Zinsstabilität zu erwarten. MOBILITÄTSKONZEPTE Gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen beeinflussen zusehends das individuelle Mobilitätsverhalten zahlreicher Menschen. Vor allem in Ballungszentren entstehen neue Herausforderungen hinsichtlich der Gestaltung eines intelligenten Mobilitätsmix aus öffentlichem Verkehr und motorisiertem sowie nichtmotorisiertem Individualverkehr. Neue Mobilitätsangebote werden zusätzlich das traditionelle Verständnis, ein Automobil zu besitzen, ergänzen. Mobilität wird aus diesen Gründen in vielerlei Hinsicht neu definiert. Die Volkswagen Financial Services AG verfolgt die Entwicklung des Mobilitätsmarktes intensiv und arbeitet an neuen Modellen zur Unterstützung alternativer Vermarktungsformen und zur Etablierung neuer Mobilitätskonzepte mit dem Ziel der Absicherung und Erweiterung ihres Geschäftsmodells. Einfach, komfortabel, transparent, sicher, zuverlässig, flexibel - so lauten schlaglichtartig die Anforderungen an das eigene Geschäft. Wie dies schon im klassischen Geschäft seit Langem der Fall ist, strebt die Volkswagen Financial Services AG auch bei der Entwicklung neuer Mobilitätskonzepte gemeinsam mit den Automobilmarken des Volkswagen Konzerns eine Vorreiterrolle an. Vom klassischen Leasing, der Langzeitmiete und dem Auto- und Lkw-Vermietgeschäft bis hin zum Carsharing deckt die Volkswagen Financial Services AG über ihre Tochtergesellschaften bereits heute einen großen Teil des Mobilitätsbedarfs ihrer Kunden ab. Ein großer Schritt hin zum Mobilitätsanbieter wurde mit dem Ausbau fahrzeugbezogener Mobilitätsservices unternommen. Die Volkswagen Financial Services AG bietet ihren Kunden schon heute ein attraktives Portfolio zur Deckung des Wunsches nach Komfort und Flexibilität an. Dies erfolgt über die weltweite Ausweitung innovativer Bezahllösungen für digitale Geschäftsmodelle des Volkswagen Konzerns, die weitere Ausweitung der bargeldlosen und mobilen Abwicklung von Parkprozessen in Nordamerika und Europa und die Weiterentwicklung des Tank- und Ladekartenangebots in Europa. In diesem Kontext will die Volkswagen Financial Services AG ihren Kunden weiterhin alles aus einer Hand anbieten. Zusätzlich wird die europaweite Abwicklung von Mautgeschäften in das Angebot für die gewerblichen Kunden integriert undderweitere Ausbau des Flottengeschäfts vorangetrieben. Wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist auch die Volkswagen Financial Services AG ein enger Partner der Marken des Volkswagen Konzerns bei der Vermarktung von E-Fahrzeugen. Gerade attraktive Leasingangebote, ergänzt durch Wartungs- und Verschleißpakete, spielen in der Vermarktung der E-Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns eine wichtige Rolle. Darüber hinaus ist die Volkswagen Financial Services AG zum Beispiel Partner der Audi AG bei der Umsetzung des gerade eingeführten e-tron Charging Service, welcher Kunden des neuen Audi e-tron den Zugang zu über 70.000 öffentlichen Ladepunkten in Europa ermöglicht. Für Kunden des Volkswagen eGolf ermöglicht die Euromobil GmbH (Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services AG) gemeinsam mit Volkswagen den Zugang zu Ersatzmobiliät, um bei Bedarf zum Beispiel Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor für weiter entfernte Reisen nutzen zu können. In diesem Kontext will die Volkswagen Financial Services AG ihren Kunden weiterhin alles aus einer Hand anbieten und löst den Kern ihres Markenversprechens "The Key to Mobility" auch zukünftig ein. NEUE MÄRKTE/INTERNATIONALISIERUNG/NEUE SEGMENTE Die Geschäftsfelder Finanzierung, Leasing, Versicherung und Mobilitätsdienste besitzen global für die Gewinnung und langfristige Bindung von Kunden einen hohen Stellenwert. Die Volkswagen Financial Services AG als Finanzdienstleister und strategischer Partner der Volkswagen Konzernmarken prüft über Markteintrittskonzepte gezielt die Implementierung dieser Geschäftsfelder in weiteren Märkten, um dort die Basis für profitables Wachstum des Geschäftsvolumens zu legen. GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG Die Volkswagen Financial Services AG erwartet im kommenden Geschäftsjahr ein Wachstum im Rahmen der Absatzentwicklung des Volkswagen Konzerns. Durch die Ausweitung des Produktangebots in vorhandenen Märkten und die Übernahme von Gesellschaften als auch Portfolios aus der Volkswagen Bank GmbH sowie durch die Erschließung neuer Märkte wird eine Ausweitung des Volumens und der internationalen Ausrichtung angestrebt. Die Vertriebsaktivitäten mit den Volkswagen Konzernmarken werden weiter intensiviert, insbesondere durch gemeinsame strategische Projekte. Darüber hinaus will die Volkswagen Financial Services AG ihre Maßnahmen zur verstärkten Ausschöpfung der Potenziale entlang der automobilen Wertschöpfungskette fortführen. Wir wollen gemeinsam mit den Konzernmarken die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden optimal erfüllen. Insbesondere der Wunsch nach Mobilität zu fest kalkulierbaren Kosten steht bei unseren Endkunden im Vordergrund. Zusätzlich wollen wir das Thema Digitalisierung unseres Geschäfts weiter ausbauen. Die in den letzten Jahren erfolgreich eingeführten Produktpakete und Mobilitätsangebote werden entsprechend den Kundenbedürfnissen weiterentwickelt. Parallel zu den marktorientierten Aktivitäten wird die Position der Volkswagen Financial Services AG im globalen Wettbewerb durch die strategische Investition in Strukturprojekte sowie durch Prozessoptimierungen und Produktivitätsverbesserungen weiter gestärkt. Prognose zum Kredit- und Restwertrisiko Für das Jahr 2019 wird im Kreditrisiko eine stabile Entwicklung der Risikolage bei einer Ausweitung des Forderungsvolumens erwartet. Diese Entwicklung sollte beeinflusst werden durch die etablierten Absatzförderprogramme mit den Marken sowie einen kontinuierlichen Ausbau des Flottengeschäfts. Beeinflusst werden dürfte die Entwicklung aber durch ein sich verlangsamendes Wachstum der Weltwirtschaft in 2019. Ein Monitoring ausgewählter Märkte (wie Brasilien, Russland, Türkei) erfolgt bereits und wird auch in 2019 fortgesetzt, um im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen zur Erreichung der definierten Ziele 2019 zu ergreifen. Positive Auswirkungen auf das Forderungsvolumen und auf die Kreditrisikosituation sollten sich ergeben aus der durch Umstrukturierung des Konzerns bedingten Übertragung von Portfolios und Gesellschaften aus der Volkswagen Bank GmbH an die Volkswagen Financial Services AG - insbesondere aus dem volumenstarken britischen Markt (im Fall eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der EU (Hard Brexit)). Im Restwertportfolio wird für das Geschäftsjahr 2019 von einem kontinuierlichen Vertragszuwachs ausgegangen. Die Haupttreiber werden auch hier die implementierten Wachstumsprogramme sowie eine weitere Ausweitung des Flottengeschäfts sein. Darüber hinaus sollte die durch Umstrukturierung des Konzerns bedingte Übertragung von Portfolios und Gesellschaften aus der Volkswagen Bank GmbH an die Volkswagen Financial Services AG - insbesondere aus dem volumenstarken britischen Markt (im Fall eines Hard Brexit) - zu einem größeren Restwertportfolio führen. Die öffentliche Diskussion um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in europäischen Großstädten könnte das Restwertportfolio in 2019 beeinflussen. Prognose Liquiditätsrisiko Die Risikoentwicklung wird als stabil eingestuft. Etablierte Refinanzierungsquellen stehen zur Verfügung. Um dies auch langfristig zu gewährleisten, wird weiterhin ein Ausbau der Funding-Diversifizierung in einzelnen Märkten sowie der bestehenden Refinanzierungsquellen verfolgt. AUSSICHTEN FÜR DAS JAHR 201 9 Der Vorstand der Volkswagen Financial Services AG erwartet, dass die Weltwirtschaftswachstum 2019 voraussichtlich leicht unter dem Vorjahr liegen wird. Risiken gehen unverändert von den Finanzmärkten aus, vor allem aufgrund der angespannten Verschuldungssituation vieler Länder. Darüber hinaus belasten geopolitische Spannungen und Konflikte die Wachstumsaussichten. Die aufstrebenden Wirtschaftsnationen Asiens werden voraussichtlich die höchsten Zuwachsraten aufweisen. In den großen Industrieländern erwarten wir eine etwas schwächere Dynamik als 2018. Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren und der Marktentwicklung ergibt sich folgendes Gesamtbild: Die Ergebniserwartung basiert auf der Annahme leicht steigender Refinanzierungskosten, der Intensivierung der Kooperation mit den einzelnen Konzernmarken, verstärkter Investitionen in die Digitalisierung für die Zukunft und weiterer Unsicherheiten hinsichtlich der makroökonomischen Rahmenbedingungen in der Realwirtschaft und deren Auswirkungen unter anderem auf die Risikokosten sowie möglicher Einflüsse aus geopolitischen Verwerfungen. Wir rechnen damit, dass sich die Vertragszugänge, der Vertragsbestand, die Penetration und das Geschäftsvolumen aufgrund der durch die Umstrukturierung des Konzerns bedingten Aufnahme von Portfolios und Gesellschaften von der Volkswagen Bank GmbH - insbesondere im volumenstarken britischen Markt (im Fall eines Hard Brexit) - in 2019 deutlich oberhalb des Niveaus des Geschäftsjahres 2018 bewegen werden. Aufgrund der oben genannten Effekte und unter der Annahme, dass die Marge im kommenden Jahr weiterhin stabil bleibt, wird für das Geschäftsjahr 2019 ein Operatives Ergebnis über dem Niveau des Vorjahres erwartet. Die prognostizierte Ergebnisentwicklung und die stabile Eigenkapitalausstattung führen in 2019 voraussichtlich zu einem höheren Return on Equity gegenüber dem Vorjahr. Für die Cost Income Ratio erwarten wir in 2019 eine Entwicklung auf Vorjahresniveau. PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DER WESENTLICHEN STEUERUNGSGRÖSSEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 201 9 IM VERGLEICH ZU DEN VORJAHRESWERTEN
1 Unter der Annahme eines Hard Brexit.
Braunschweig, den 8. Februar 2019 Der Vorstand Lars Henner Santelmann Dr. Mario Daberkow Frank Fiedler Christiane Hesse Dieser Bericht enthält Aussagen zum künftigen Geschäftsverlauf der Volkswagen Financial Services AG. Diesen Aussagen liegen Annahmen zur Entwicklung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen einzelner Länder und Wirtschaftsräume bezogen auf die Weltwirtschaft sowie die Finanz- und Automobilmärkte zugrunde, die auf Basis der vorliegenden Informationen getroffen wurden und die die Volkswagen Financial Services AG zurzeit als realistisch ansieht. Die Einschätzungen sind mit Risiken behaftet, und die tatsächliche Entwicklung kann von der erwarteten abweichen. Sollte es daher in den wichtigsten Absatzmärkten des Volkswagen Konzerns zu unerwarteten Nachfragerückgängen oder zu einer Stagnation kommen, wird das die Geschäftsentwicklung entsprechend beeinflussen. Das Gleiche gilt im Falle wesentlicher Veränderungen der Wechselkursverhältnisse gegenüber dem Euro. Darüber hinaus kann es auch zu Abweichungen von der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung kommen, wenn sich die im Geschäftsbericht 2018 dargestellten Einschätzungen zu den wesentlichen Steuerungsgrößen sowie zu Risiken und Chancen anders entwickeln als derzeit erwartet oder sich zusätzliche Risiken beziehungsweise Chancen oder sonstige den Geschäftsverlauf beeinflussende Faktoren ergeben. Gewinn- und Verlustrechnungdes Konzerns der Volkswagen Financial Services AG
1 Anpassung des Vorjahres gemäß den Erläuterungen zur geänderten Darstellung der GuV im Abschnitt "Änderung von Vorjahreswerten" 2 Ergebnis nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs Europäisches Kredit- und Einlagengeschäft zum Abgangszeitpunkt 1. September 2017 Gesamtergebnisrechnung des Konzerns der Volkswagen Financial Services AG
Bilanzdes Konzerns der Volkswagen Financial Services AGAktiva
Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns der Volkswagen Financial Services AG
1 Die Übrigen Veränderungen enthalten eine Übertragung in Höhe von 1 Mrd. € aus den Kapitalrücklagen in die Gewinnrücklagen, die aus einer genehmigten Rückzahlung von Kapitalrücklagen an die Volkswagen AG resultiert. Gleichzeitig wurde eine Erhöhung der Kapitalrücklagen in Höhe von 1 Mrd. € durch die Volkswagen AG zum 30. Juni 2019 genehmigt, mit der die im laufenden Berichtsjahr erfolgte Herabsetzung der Kapitalrücklage und spätere Ausschüttung ausgeglichen wird. Darüber hinaus wird in den Übrigen Veränderungen eine Reduzierung von Eigenkapital aus der Beendigung der Vollkonsolidierung des Unternehmens Volkswagen-Versicherungsdienst GmbH, Wien, abgebildet. Weitere Erläuterungen zum Eigenkapital sind unter Textziffer (53) dargestellt. Kapitalflussrechnungdes Konzerns der Volkswagen Financial Services AG
1 In den Vorjahreswerten sind Effekte aufgrund des Abgangs des Zahlungsmittelbestands und des Reinvermögens der Gesellschaften im aufgegebenen Geschäftsbereich Europäisches Kredit- und Einlagengeschäft zum Abgangszeitpunkt 1. September 2017 enthalten. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung sind unter Anhangsangabe (65) dargestellt. Anhang zum 31.12.2018des Konzerns der Volkswagen Financial Services AGAllgemeine AngabenDie Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft (VW FS AG) besteht in der Rechtsform der Aktiengesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Deutschland, Braunschweig, Gifhorner Straße, und ist im Handelsregister Braunschweig (HRB 3790) eingetragen. Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, der Vertrieb und die Abwicklung eigener und fremder Finanzdienstleistungen im In- und Ausland, die der Förderung des Geschäfts der Volkswagen AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen zu dienen geeignet sind. Die Volkswagen AG, Wolfsburg, ist alleinige Gesellschafterin der Muttergesellschaft VW FS AG. Zwischen der Volkswagen AG und der VW FS AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaften des Konzerns der VW FS AG werden in den Konzernabschluss der Volkswagen AG, Wolfsburg, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister veröffentlicht wird. Grundlagen der KonzernrechnungslegungDie VW FS AG hat ihren Konzernabschluss zum 31.12.2018 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den Auslegungen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Alle bis zum 31.12.2018 vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten IFRS, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2018 in der EU Pflicht war, wurden in diesem Konzernabschluss berücksichtigt. Neben der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung und der Bilanz beinhaltet der IFRS-Konzernabschluss als weitere Komponenten die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Kapitalflussrechnung und den Anhang. Der separate Bericht über die Risiken der künftigen Entwicklung (Risikobericht gemäß § 315 Abs. 1 HGB) ist im Lagebericht auf den Seiten 20 - 28 enthalten. Dieser enthält die nach IFRS 7 vorgeschriebenen qualitativen Angaben zu Art und Umfang von Risiken aus Finanzinstrumenten. Sämtliche im Rahmen der Bilanzierung und Bewertung nach IFRS notwendigen Schätzungen und Beurteilungen erfolgen im Einklang mit dem jeweiligen Standard, werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Sofern Schätzungen in größerem Umfang erforderlich waren, werden die getroffenen Annahmen in den Ausführungen zu Schätzungen und Beurteilungen des Managements ausführlich dargelegt. Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 8. Februar 2019 aufgestellt. Mit diesem Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum. Änderung von VorjahreswertenDer Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns der VW FS AG wurde zur Erhöhung der Transparenz bei der Abbildung von Ergebnissen des Konzerns im Rahmen der Umsetzung einer freiwilligen Rechnungslegungsmethodenänderung angepasst. Als wesentliche Punkte wurden dabei die Zwischensumme Operatives Ergebnis gebildet, die Ergebnisse aus Servicegeschäften in eigene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung separiert sowie im Rahmen der Umsetzung von IFRS 9 die Ergebnisse aus der Bewertung von Finanzinstrumenten mit neuen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung "Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen" und "Ergebnis aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten sowie aus dem Abgang von GuV-unwirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten" dargestellt. Die Vorjahresvergleichswerte werden in der nachfolgenden Tabelle unterteilt in Überleitungsspalten nach den jeweiligen Grundlagen der Anpassungen von der bisherigen auf die geänderte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung überführt.
Die jeweiligen Grundlagen der Anpassungen auf die geänderte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung werden in der nachfolgenden Tabelle beschrieben.
Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRSDie VW FS AG hat alle von der EU übernommenen und ab dem Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2018 sind Änderungen an IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) anzuwenden, die klarstellen, wann eine Immobilie in den Anwendungsbereich des IAS 40 fällt bzw. aus diesem herausfällt. Ferner sind Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 anzuwenden, die das International Accounting Standards Board im Rahmen der Verbesserung der International Financial Reporting Standards (Annual Improvement Project 2016) vorgenommen hat. In IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der IFRS) wurde eine kurzzeitige Erleichterung für erstmalige Anwender der IFRS gestrichen. In IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen) wurde eine Klarstellung für Investmentgesellschaften aufgenommen. Daneben wurde IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) geändert. Diese Änderungen beinhalten Klarstellungen zur Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung. Weiterhin sind Änderungen an IFRS 4 (Versicherungsverträge) anzuwenden, die die Auswirkungen aus den unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten von IFRS 9 und IFRS 17 verringern. Außerdem gilt IFRIC 22 (Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder geleistete Gegenleistungen), der klarstellt, welche Wechselkurse bei Fremdwährungstransaktionen mit Vorauszahlungen heranzuziehen sind. Die oben genannten geänderten Regelungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des VW FS AG Konzerns. IFRS 9 - Finanzinstrumente IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten werden anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller Vermögenswert wird dabei beim erstmaligen Ansatz entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten", als "zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis" oder als "zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung" klassifiziert. Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen unter IFRS 9 weitgehend unverändert zu den derzeitigen Bilanzierungsvorschriften nach IAS 39. Das Modell zur Ermittlung von Wertminderungen und der Bildung von Risikovorsorgen verändert sich von einem Modell bereits eingetretener Kreditausfälle (Incurred Loss-Modell) zu einem Modell erwarteter Kreditausfälle (Expected Loss-Modell). Das Modell der erwarteten Kreditausfälle unterteilt die Risikovorsorge in drei Stufen. Neu ausgereichte beziehungsweise erworbene finanzielle Vermögenswerte, die zum Entstehungszeitpunkt nicht notleidend sind, werden der Stufe 1 zugeordnet. Die Stufe 1 beinhaltet erwartete Kreditausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate entstehen könnten. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit Entstehung oder Kauf signifikant erhöht hat, aber bei denen der finanzielle Vermögenswert nicht notleidend ist (Stufe 2), sowie für notleidende finanzielle Vermögenswerte (Stufe 3) erfolgt die Berücksichtigung der Risikovorsorge auf Basis der restlichen Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts (Lifetime Expected Loss). Weiterhin erfolgt bei finanziellen Vermögenswerten der Stufe 3 die Vereinnahmung der Zinserträge - abweichend von Stufe 1 und 2 - auf Basis des Nettobuchwerts, d.h. den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der gebuchten Wertminderung. Die beschriebene Änderung der Bewertungsmethodik zu einem Modell der erwarteten Kreditausfälle führt zu einer Erhöhung der Risikovorsorge. Die Erhöhung der Risikovorsorge resultiert zum einen aus der Anforderung, auch für nicht notleidende finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht wesentlich erhöht hat, eine Risikovorsorge zu bilden. Zum anderen ergibt sich der Anstieg aus der Anforderung, für finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz wesentlich erhöht hat, eine Risikovorsorge auf Basis der gesamten erwarteten Restlaufzeit zu berücksichtigen. Im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ergeben sich sowohl Erweiterungen von Designationsmöglichkeiten als auch die Notwendigkeit zur Implementierung komplexerer Buchungs- und Bewertungslogiken. Darüber hinaus entfallen mit IFRS 9 die quantitativen Grenzen für den Effektivitätstest. Zudem ergeben sich aus IFRS 9 insgesamt deutlich umfangreichere Anhangangaben. Die folgenden Tabellen stellen die wesentlichen Auswirkungen aus den neuen Bilanzierungsvorschriften des IFRS 9 für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten dar. Innerhalb der Klasse der derivativen Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungen lagen durch IFRS 9 keine Umgliederungen aus beziehungsweise in andere Klassen vor. ANPASSUNG DER BILANZWERTE AUF DEN 1. JANUAR 2018 DURCH IFRS 9
Neben den in der Tabelle dargestellten Anpassungen hatte die geänderte Vorschrift zur Bildung von Risikovorsorgen auch Einfluss auf die Bewertung der vermieteten Vermögenswerte. Hieraus ergab sich ein Anpassungseffekt für die Bilanzwerte der vermieteten Vermögenswerte in Höhe von 1 Mio. €. Dieser Erstanwendungseffekt wurde unter der Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. ÜBERLEITUNG DER KLASSE N DER ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018
ÜBERLEITUNG DER KLASSEN DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLE N VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018
ÜBERLEITUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 ZU IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018
ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018
ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018
ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018
IFRS 15 - ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN IFRS 15 fasst die Bilanzierungsvorschriften zur Umsatzrealisierung neu. Für den VW FS AG Konzern haben sich keine Umstellungseffekte zum 1. Januar 2018 ergeben, da die bisherige Vorgehensweise im Wesentlichen bereits im Einklang mit den Neuregelungen des IFRS 15 steht. Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRSDie VW FS AG hat in ihrem Konzernabschluss 2018 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt.
1 Pflicht zur erstmaligen Anwendung aus Sicht der VW FS AG 2 Das IASB hat am 15. Dezember 2015 beschlossen, den Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit zu verschieben. 3 Geringfügige Änderungen zu einer Vielzahl an IFRS (IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23) IFRS 16 - LEASINGVERHÄLTNISSE IFRS 16 ändert die Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen. Zentrales Ziel von IFRS 16 ist die bilanzielle Erfassung aller Leasingverhältnisse. Entsprechend entfällt für Leasingnehmer die Klassifizierung in Finance- und Operating-Leasingverhältnisse. Stattdessen müssen diese für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in ihrer Bilanz erfassen. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich nach den mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinsten ausstehenden Leasingzahlungen, während das Nutzungsrecht grundsätzlich mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zuzüglich anfänglicher direkter Kosten bewertet wird. Während der Leasinglaufzeit ist das Nutzungsrecht abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortzuschreiben. Ausnahmen bestehen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse. Der VW FS AG Konzern wird für diese die im IFRS 16 vorgesehene Anwendungserleichterung in Anspruch nehmen und im Rahmen solcher Leasingverhältnisse entsprechend kein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand und keine Verbindlichkeit aus dem Leasingverhältnis ansetzen, sondern die Leasingzahlungen weiterhin als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen. Die Leasinggeberbilanzierung entspricht im Wesentlichen den aktuellen Vorschriften des IAS 17. Leasinggeber müssen auch zukünftig auf Grundlage der Verteilung der Chancen und Risiken aus dem Vermögenswert eine Klassifizierung in Finance- und Operating-Leasingverhältnisse vornehmen. Der VW FS AG Konzern wird erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Transitionsmethode Leasingverhältnisse nach den Vorgaben des IFRS 16 bilanzieren. Dabei ist die Leasingverbindlichkeit zum Umstellungszeitpunkt mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen abgezinst unter Anwendung eines Grenzfremdkapitalzinssatzes anzusetzen. Vereinfachend werden die Nutzungsrechte mit dem Betrag der jeweiligen Leasingverbindlichkeit angesetzt, bereinigt um im Voraus geleistete oder abgegrenzte Leasingzahlungen. Mit der erstmaligen Erfassung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in nahezu gleicher Höhe wird sich die Bilanzsumme unter anderem aufgrund der Inanspruchnahme der oben beschriebenen Anwendungserleichterungen voraussichtlich nur unwesentlich erhöhen (niedriger dreistelliger Millionenbetrag). Ein wesentlicher Effekt auf das Eigenkapital wird nicht erwartet. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise, nach der Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse vollständig in den Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen gezeigt wurden, werden nach IFRS 16 nur noch die Abschreibungen auf die Nutzungsrechte den Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen zugerechnet. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten werden in den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Aus dieser Veränderung wird für die Gewinn- und Verlustrechnung erwartet, dass sie sich durch eine leichte Entlastung der Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und eine leichte Belastung der Zinsaufwendungen auswirkt. Aus der geänderten Erfassung von Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen wird für die Kapitalflussrechnung nur eine unwesentliche Auswirkung erwartet. Zudem ergeben sich deutlich umfangreichere Anhangangaben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Grundsätze Alle Unternehmen des Konzernkreises haben ihren Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2018 aufgestellt. Die Rechnungslegung im Konzern der VW FS AG erfolgt entsprechend IFRS 10 nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Betragsangaben erfolgen in Millionen Euro (Mio. €), soweit nichts anderes vermerkt ist. Alle Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet; das kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen. Die Darstellung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt gemäß IAS 1.60 absteigend nach der Liquidität. 2. Konzernkreis Neben der VW FS AG werden in den Konzernabschluss alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen einschließlich aller strukturierten Unternehmen einbezogen, die die VW FS AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht. Dies ist der Fall, wenn die VW FS AG unmittelbar oder mittelbar die Verfügungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das potenzielle Tochterunternehmen besitzt, an positiven oder negativen variablen Rückflüssen aus dem potenziellen Tochterunternehmen partizipiert und diese Rückflüsse durch Ausübung der Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Bei den im VW FS AG Konzern konsolidierten strukturierten Unternehmen bestimmt die VW FS AG trotz nicht vorliegender Kapitalbeteiligung die nach Aufsetzen der Struktur verbleibenden wesentlichen relevanten Aktivitäten und beeinflusst dadurch die eigenen variablen Rückflüsse. Die strukturierten Unternehmen dienen der Durchführung von Asset-Backed-Securities-Transaktionen zur Refinanzierung des Finanzdienstleistungsgeschäfts. Die Einbeziehung von Tochterunternehmen beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung besteht; sie endet, wenn die Beherrschung nicht mehr gegeben ist. Tochtergesellschaften mit ruhender oder einer geringen Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cash-flows des VW FS AG Konzerns sowohl einzeln und gesamt von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Sie werden mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung gegebenenfalls vorzunehmender Wertminderungen und Wertaufholungen im Konzernabschluss in den Finanzanlagen bilanziert. Wesentliche Gesellschaften, bei denen die VW FS AG mittelbar oder unmittelbar die Möglichkeit hat, die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen (assoziierte Unternehmen), oder sich mittelbar oder unmittelbar die Beherrschung teilt (Gemeinschaftsunternehmen), werden nach der Equity-Methode bewertet. Zu den Gemeinschaftsunternehmen rechnen wir auch Gesellschaften, bei denen der VW FS AG Konzern zwar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, bei denen aufgrund der Gesellschaftsverträge wesentliche Entscheidungen jedoch nur einstimmig getroffen werden können. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von untergeordneter Bedeutung werden nicht nach der Equity-Methode bewertet, sondern mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung gegebenenfalls vorzunehmender Wertminderungen und Wertaufholungen in den Finanzanlagen angesetzt. Die Zusammensetzung des VW FS AG Konzerns ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
1 Geänderte Darstellung des Vorjahres im Zusammenhang mit einer korrespondierenden Anpassung im Anteilsbesitz per 31.12.2018. Aufgrund einer geänderten Zählweise werden Tochtergesellschaften von Gemeinschaftsunternehmen nicht mehr als separates Unternehmen in den Kategorien "Assoziierte Gesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode bewertet" und "Zu Anschaffungskosten geführte assoziierte Gesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und Beteiligungen" gezählt. Die Aufstellung des gesamten Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB sowie gemäß IFRS 12.10 und IFRS 12.21 ist unter der Adresse www.vwfsag.de/anteilsbesitz2018 abrufbar. Folgende vollkonsolidierte verbundene deutsche Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft haben die Bedingungen des § 264 Abs. 3 HGB erfüllt und nehmen die Befreiungsvorschrift in Anspruch:
TOCHTERGESELLSCHAFTEN Im Berichtszeitraum gab es im Wesentlichen die nachfolgenden Veränderungen bei Tochtergesellschaften. Zum 1. März 2018 hat die Volkswagen-Versicherungsdienst GmbH, Braunschweig, 85 % der Anteile an ihrer Tochtergesellschaft Volkswagen-Versicherungsdienst GmbH, Wien, an die Porsche Bank AG, Salzburg, verkauft. Aufgrund des daraus resultierenden Verlusts der Beherrschung wurde die Vollkonsolidierung des Unternehmens Volkswagen-Versicherungsdienst GmbH, Wien, im Konzern der VW FS AG zu dem Zeitpunkt beendet. Aus der Beendigung der Vollkonsolidierung und Neubewertung der verbleibenden Anteile zum beizulegenden Zeitwert resultierte ein Ertrag von 29 Mio. €, welcher in den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Die verbleibenden 15 % der Anteile sind als assoziierte Gesellschaft in den Übrigen Finanzanlagen enthalten und werden aus Wesentlichkeitsgründen at cost in den Konzernabschluss einbezogen. Im März 2018 wurden 60 % der portugiesischen Gesellschaft Softbridge - Projectos Tecnológicos S.A., Porto Salvo und deren Tochtergesellschaft VTXRM - Software Factory Lda., Porto Salvo von der Volkswagen Financial Services AG erworben. Beide Gesellschaften werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht vollkonsolidiert. Im Mai 2018 hat die Volkswagen Financial Services AG 100 % einer Vorratsgesellschaft in Griechenland erworben und diese anschließend in Volkswagen Financial Services Hellas A.E. umbenannt. Die Gesellschaft Volkswagen Financial Services France S.A.S., Roissy-en-France wurde im August 2018 als 100 % Tochtergesellschaft gegründet. Im September 2018 wurden 100 % der Anteile an Volkswagen Financial Services Ireland Ltd., Dublin von der Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig übernommen. Alle drei Gesellschaften werden aus Wesentlichkeitsgründen als Tochterunternehmen at cost einbezogen. Die 51 % Beteiligung am Volkswagen Insurance Service (Great Britain) Ltd., Milton Keynes wurde im Mai 2018 an die Volkswagen Financial Services (UK) Ltd., Milton Keynes verkauft, einer 100 % Tochtergesellschaft der Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig. Die beschriebenen Veränderungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des VW FS AG Konzerns. GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN Von den nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen sind aus Konzernsicht die folgenden drei Unternehmen aufgrund ihrer Unternehmensgröße zum Bilanzstichtag für eine separate Darstellung wesentlich. Diese drei Gemeinschaftsunternehmen sind von strategischer Bedeutung für den Konzern der VW FS AG. Sie betreiben das Finanzdienstleistungsgeschäft in den jeweiligen Ländern und tragen damit zur Absatzförderung des Volkswagen Konzerns bei. Volkswagen Pon Financial Services B.V. Die Gruppe der Volkswagen Pon Financial Services B.V. mit Sitz in Amersfoort/Niederlande ist ein Finanzdienstleister, der in den Niederlanden Leasingprodukte und Versicherungen für Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns an Geschäfts- und Privatkunden vertreibt. Zwischen der VW FS AG und dem Joint-Venture-Partner Pon Holdings B.V. besteht eine Vereinbarung über eine langfristige strategische Partnerschaft. Volkswagen D'Ieteren Finance S.A. Die Volkswagen D'Ieteren Finance S.A. und ihre Tochtergesellschaft D'Ieteren Lease S.A. mit Sitz in Brüssel/Belgien sind Finanzdienstleister, die in Belgien Finanzierungs- und Leasingprodukte für Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns an Geschäfts- und Privatkunden vertreiben. Zwischen dem Konzern und dem Joint-Venture-Partner D'Ieteren S.A. besteht eine Vereinbarung über eine langfristige strategische Partnerschaft. Volkswagen Møller Bilfinans A/S Die Volkswagen Møller Bilfinans A/S mit Sitz in Oslo/Norwegen ist ein Finanzdienstleister, der überwiegend in Norwegen Finanzierungs- und Leasingprodukte für Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns an Geschäfts- und Privatkunden vertreibt. Zwischen dem Konzern und dem Joint-Venture-Partner Møllergruppen A/S besteht eine Vereinbarung über eine langfristige strategische Partnerschaft. Zusammengefasste Finanzinformationen zu den wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen auf 100 %-Basis:
Überleitungsrechnung von den Finanzinformationen zum Buchwert des Equity-Anteils:
1 Aufgrund der Auswirkungen der neuen Bilanzierungsvorschriften des IFRS 9 auf die finanziellen Vermögenswerte in den nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen ergibt sich eine Abweichung zwischen den Werten des Eigenkapitals am 31.12.2017 und den Werten des Eigenkapitals am 01.01.2018. Zusammengefasste anteilige Finanzinformationen der einzeln für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
Die Gruppe der Volkswagen Pon Financial Services B.V. hat im November 2018 die 60 %-Beteiligung des Volkswagen-Versicherungsdienst GmbH am VVS Verzekerings-Service N.V., Amersfoort erworben und seitdem wird diese Gesellschaft in die at-Equity Bewertung der Gruppe mit einbezogen. Im Oktober 2018 wurde die Volkswagen Losch Financial Services S.A., Luxemburg gegründet, an der die Volkswagen Financial Services AG 60 % der Anteile hält. Aus Wesentlichkeitsgründen wird die Gesellschaft als Gemeinschaftsunternehmen at cost einbezogen. Es bestehen keine nicht erfassten Verluste im Zusammenhang mit den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen. Im Rahmen von ABS-Transaktionen werden Zahlungsmittel von Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 268 Mio. € (Vorjahr: 229 Mio. €) als Sicherheit hinterlegt und stehen damit dem VW FS AG Konzern nicht zur Verfügung. Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen bestehen Finanzgarantien in Höhe von 146 Mio. € (Vorjahr: 82 Mio. €). 3. Konsolidierungsgrundsätze Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den VW FS AG Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Bei den At Equity bewerteten Unternehmen legen wir dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals zugrunde. Dabei wird auf den letzten geprüften Jahresabschluss der jeweiligen Gesellschaft abgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital der Tochtergesellschaften zum Zeitpunkt ihres Erwerbs bzw. der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss und in den Folgeperioden. Bei erstmalig konsolidierten Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden sowie bedingten Gegenleistungen mit ihrem beizulegenden Wert zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Einbeziehungszeitpunkt (bei neu gegründeten Tochterunternehmen) angesetzt. Spätere Wertänderungen bedingter Gegenleistungen führen grundsätzlich nicht zu einer Anpassung der Bewertung zum Erwerbszeitpunkt. Mit der Akquisition verbundene Kosten (Anschaffungsnebenkosten), die nicht der Beschaffung von Eigenkapital dienen, werden nicht dem Kaufpreis hinzugerechnet, sondern als Aufwand erfasst. Soweit der Kaufpreis der Beteiligung den Zeitwert der identifizierten Vermögenswerte abzüglich Schulden übersteigt, entsteht ein Goodwill. Dieser wird einem mindestens einmal jährlich und darüber hinaus bei Eintritt entsprechender Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände durchzuführenden Impairmenttest unterzogen (Impairment-only-Approach), bei dem die Werthaltigkeit des Goodwills überprüft wird. Ist die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Anderenfalls wird der Wertansatz des Goodwills unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Soweit der Kaufpreis der Beteiligung den Nettobetrag der identifizierten Vermögenswerte und Schulden unterschreitet, ist die Differenz ertragswirksam im Erwerbsjahr zu vereinnahmen. Goodwills werden bei den Tochterunternehmen in deren funktionaler Währung geführt. Die im Rahmen des Erwerbsvorgangs mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzten Vermögenswerte und Schulden werden über die jeweilige Laufzeit planmäßig abgeschrieben. Ist die Nutzungsdauer unbestimmt, wird ein eventueller Abwertungsbedarf auf Ebene einzelner Vermögenswerte analog zur Vorgehensweise beim Goodwill ermittelt. Im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgedeckte stille Reserven und Lasten in bilanzierten Vermögenswerten und Schulden werden über die Restlaufzeit planmäßig abgeschrieben. Im Rahmen von neu gegründeten Tochterunternehmen kommt die zuvor beschriebene Erwerbsmethode nicht zur Anwendung, sodass aus der Einbeziehung von neu gegründeten Tochterunternehmen kein Goodwill beziehungsweise Badwill resultieren kann. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt eine Anpassung der sich aus der Selbstständigkeit der Einzelgesellschaften ergebenden Bilanzierung und Bewertung, sodass diese so dargestellt werden, als gehörten sie zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit. Auf Geschäftsbeziehungen von Unternehmen innerhalb des Konsolidierungskreises basierende Forderungen, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge werden im Rahmen der Schulden- bzw. Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert. Konzerninterne Geschäfte werden zu marktüblichen Bedingungen getätigt. Daraus entstehende Zwischenergebnisse werden eliminiert. Ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern. Anteile an Tochterunternehmen, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert werden, sowie sonstige Beteiligungen sind unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesen. 4. Währungsumrechnung Fremdwährungsgeschäfte werden in den Einzelabschlüssen der VW FS AG und der einbezogenen Tochtergesellschaften mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. In der Bilanz werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Mittelkurses am Bilanzstichtag angesetzt, wobei die eingetretenen Kursgewinne und -verluste ergebniswirksam erfasst werden. Die zum Konzern der VW FS AG gehörenden ausländischen Gesellschaften sind selbstständige Teileinheiten, deren Abschlüsse nach dem Konzept der "funktionalen Währung" umgerechnet werden. Demnach werden Aktiv- und Passivposten mit Ausnahme des Eigenkapitals mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral behandelt und als gesonderte Position im Eigenkapital bis zum Abgang des Tochterunternehmens ausgewiesen. Die Bewegungsdaten im Anlagespiegel werden mit gewichteten Durchschnittskursen in Euro umgerechnet. Der rechnerische Ausgleich zwischen den mit Kassa-Mittelkursen am Bilanzstichtag des Vorjahres umgerechneten Vorträgen und den Durchschnittskursen der Bewegungsdaten zu den mit dem Kassa-Mittelkurs des Bilanzstichtags umgerechneten Endbeständen erfolgt in einer gesonderten Zeile "Währungsänderungen". Die Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung rechnen wir mit gewichteten Durchschnittskursen in Euro um. Die für die Umrechnung verwendeten Kurse ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
5. Ertrags - und Aufwandsrealisierung Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt und in der Periode erfolgswirksam, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die Zinsertragsrealisierung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Erträge aus Finanzierungsgeschäften sind in den Zinserträgen aus Kredit- und Wertpapiergeschäften und Erträge aus Leasinggeschäften sind in den Erträgen aus Leasinggeschäften enthalten. Aufwendungen für die Refinanzierung der Finanzierungs- und Leasinggeschäfte sind in den Zinsaufwendungen abgebildet. Die Leasingerlöse bei Operating-Leasingverträgen werden linear über die Vertragslaufzeit erfasst und beinhalten den Zins- und Tilgungsanteil. Bedingte Mietzahlungen aus Finanzierungsleasingverträgen und aus Operating-Leasingverträgen werden bei Eintritt der Bedingung vereinnahmt. Bei Serviceverträgen wie z.B. Wartungs- und Inspektionsverträgen erfolgt die Umsatzrealisation abhängig von der Art der erbrachten Leistung entweder nach Leistungsfortschritt oder linear. Der Leistungsfortschritt errechnet sich in der Regel aus dem Anteil der bis zum Bilanzstichtag erbrachte Dienstleistungen an den insgesamt erwarteten Dienstleistungen (Output-basiert). Werden Serviceleistungen durch den Kunden bereits im Voraus bezahlt, erfasst der Konzern bis zur Leistungserbringung eine entsprechende vertragliche Verbindlichkeit. Im Provisionsergebnis sind Erträge und Aufwendungen aus der Versicherungsvermittlung sowie Provisionen aus dem Finanzierungsgeschäft und Finanzdienstleistungsgeschäft enthalten. Provisionserträge aus der Vermittlung von Versicherungen werden gemäß vertraglichen Vereinbarungen in der Regel bei Anspruchsentstehung im Rahmen der Beitragszahlung des Versicherungsnehmers realisiert. Dividenden werden zum Zeitpunkt des rechtlichen Anspruchs, d.h. grundsätzlich mit Ausschüttungsbeschluss, vereinnahmt. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich zusammen aus dem Personal- und Sachaufwand, den Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie den sonstigen Steuern. Im sonstigen betrieblichen Ergebnis sind als wesentliche Bestandteile Erträge aus der Weiterberechnung an andere Unternehmen des Volkswagen Konzerns sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, die in Vorjahren im sonstigen betrieblichen Ergebnis gebildet wurden, enthalten. 6. Ertragsteuern Laufende Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen sind mit den Steuersätzen bewertet, in deren Höhe die Erstattung von bzw. Zahlung an die jeweiligen Steuerbehörden erwartet wird. Laufende Ertragsteuern werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen. Für potenzielle Steuerrisiken werden Rückstellungen passiviert. Latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten ergeben sich aus unterschiedlichen Wertansätzen eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer Verpflichtung und dem jeweiligen steuerlichen Wertansatz sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Hieraus resultieren in der Zukunft voraussichtlich Ertragsteuerbelastungs- oder -entlastungseffekte (temporäre Unterschiede). Sie sind mit den landesspezifischen Ertragsteuersätzen des jeweiligen Sitzlands bewertet, deren Gültigkeit für die entsprechende Periode ihrer Realisierung zu erwarten ist. Aktive latente Steuern werden dann bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft zu versteuernde Gewinne in der gleichen Steuereinheit anfallen. Für aktive latente Steuern, deren Realisierung in einem überschaubaren Zeitraum nicht mehr zu erwarten ist, werden Wertberichtigungen vorgenommen. Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen gleicher Fälligkeit gegenüber derselben Steuerbehörde werden saldiert. Der dem Ergebnis vor Steuern zuzurechnende Steueraufwand ist in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns als Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen und in den Erläuterungen in laufende und latente Ertragsteuern des Geschäftsjahres aufgeteilt. Sonstige nicht ertragsabhängige Steuern werden in der Position allgemeine Verwaltungsaufwendungen erfasst. 7. Barreserve Die Barreserve wird zum Nennwert bilanziert. 8. Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf in der Regel zum Erfüllungstag, das heißt zu dem Tag, an dem der Vermögenswert geliefert wird. Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. IFRS 9 unterteilt finanzielle Vermögenswerte in folgende Kategorien:
Finanzielle Schulden werden in nachstehende Kategorien eingeordnet:
Die dargestellten Kategorien werden im VW FS AG Konzern den Klassen Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete und Zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden zugeordnet. Die Fair-Value-Option für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten wird im VW FS AG Konzern nicht angewendet. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Bruttowert ausgewiesen. Eine Saldierung wird nur dann vorgenommen, wenn die Aufrechnung der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom VW FS AG Konzern rechtlich durchsetzbar ist und die Absicht besteht, tatsächlich zu saldieren. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme ist. Die Zahlungsströme dieser finanziellen Vermögenswerte betreffen ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag, sodass das Zahlungsstromkriterium erfüllt ist. Finanzielle Schulden werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sofern es sich nicht um Derivate handelt. In der Textziffer (14) Verbindlichkeiten werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erläutert. Als fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Schuld wird der Betrag bezeichnet:
Erfolgsneutral zum Fair Value über das Sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente) mit Recycling werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, das sowohl die Vereinnahmung vertraglich vereinbarter Zahlungsströme als auch den Verkauf finanzieller Vermögenswerte vorsieht. Die Zahlungsströme dieser finanziellen Vermögenswerte betreffen ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag. Die Änderungen des Fair Values, die über die Änderungen der fortgeführten Anschaffungskosten dieser finanziellen Vermögenswerte hinausgehen, werden so lange im sonstigen Ergebnis nach Berücksichtigung latenter Steuern erfasst, bis der finanzielle Vermögenswert ausgebucht wird. Erst dann werden die kumulierten Gewinne oder Verluste erfolgswirksam erfasst. Die Änderungen der fortgeführten Anschaffungskosten, z.B. Wertminderungen, Zinsen nach der Effektivzinsmethode sowie Fremdwährungsgewinne und -verluste, werden sofort erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente), bei denen das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt ist oder die im Rahmen eines Geschäftsmodells geführt werden, das den Verkauf dieser Vermögenswerte vorsieht, werden erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Gleiches gilt für finanzielle Schulden, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Änderungen des Fair Values werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im VW FS AG Konzern werden finanzielle Vermögenswerte, die ein Eigenkapitalinstrument darstellen, unter Ausübung der Fair Value OCI-Option ohne Recycling erfolgsneutral zum Fair Value im sonstigen Ergebnis bewertet, sofern sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklage umgebucht (ohne Recycling). Zur Anpassung an die marktübliche Darstellung erfolgt ab dem laufenden Geschäftsjahr die Abbildung von Ergebnissen aus Sicherungsbeziehungen, Ergebnissen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten sowie Ergebnissen aus der Bewertung von Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten außerhalb von Sicherungsbeziehungen zusammen mit den Ergebnissen der korrespondierenden Grundgeschäfte innerhalb des Operativen Ergebnisses. Innerhalb des Operativen Ergebnisses existieren aus diesem Grund für die GuV-Positionen Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen, Ergebnis aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten sowie aus dem Abgang von GuV-unwirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und für Teile der Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung von Fremdwährungsforderungen/ -verbindlichkeiten im Sonstigen betrieblichen Ergebnis keine Vorjahresvergleichswerte. Die Vorjahreswerte der zuvor genannten Sachverhalte werden in der GuV-Position Sonstiges Finanzergebnis berichtet. Darüber hinaus wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Finanzinstrumenten nach IAS 39, die den Vorjahresvergleichszahlen zugrunde liegen, nicht geändert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Erläuterungen im Geschäftsbericht 2017. FORDERUNGEN Originär ausgereichte Forderungen an Kreditinstitute und Kundenforderungen werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bilanziert. Gewinne oder Verluste aus der Entwicklung der fortgeführten Anschaffungskosten werden einschließlich der Effekte aus Wechselkursveränderungen erfolgswirksam erfasst. In Einzelfällen erfolgt innerhalb der Kundenforderungen aufgrund der Nichterfüllung des Zahlungsstromkriteriums eine erfolgswirksame Bilanzierung zum Fair Value. Gewinne und Verluste aus Veränderungen des Fair Values werden erfolgswirksam im Ergebnis aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten erfasst. Bei kurzfristigen Forderungen (Laufzeit bis ein Jahr) wird aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Auf-/Abzinsung verzichtet. Ein Teil der Kundenforderungen wird in ein Portfolio-Hedging einbezogen. Die Bewertung der dem Portfolio-Hedging zugeordneten Kundenforderungen erfolgt zum Hedged Fair Value. Ausbuchungen von Forderungen erfolgen bei Tilgung. Aus den durchgeführten ABS-Transaktionen ergeben sich keine Anzeichen für einen Forderungsabgang. WERTPAPIERE Der Bilanzposten Wertpapiere beinhaltet im Wesentlichen Mittelanlagen in Form von verzinslichen Wertpapieren öffentlicher und privater Emittenten sowie Anteile an Investmentfonds im Rahmen der Anlagerichtlinien der Volkswagen Versicherung AG. Die verzinslichen Wertpapiere sind der Kategorie Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Fremdkapitalinstrumente zugeordnet. Die Erfassung von Wertberichtigungen für die verzinslichen Wertpapiere erfolgt erfolgswirksam im GuV-Posten Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken. Auch die Erfassung von Zinsen nach der Effektivzinsmethode sowie der Effekte aus Wechselkursveränderungen erfolgt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung. Darüber hinaus wird im Rahmen der Bewertung der verzinslichen Wertpapiere die Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Fair Value erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) nach Berücksichtigung latenter Steuern erfasst. Die Anteile an Investmentfonds sind der Bewertungskategorie Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte zugeordnet. Die Bewertung der Anteile an Investmentfonds erfolgt erfolgswirksam im GuV-Posten Ergebnis aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten. BETEILIGUNGEN Die Beteiligungen im Bilanzposten Übrige Finanzanlagen werden als Eigenkapitalinstrumente grundsätzlich unter Ausübung der Fair Value OCI-Option ohne Recycling erfolgsneutral zum Fair Value im Sonstigen Ergebnis bewertet. Da es sich bei den Beteiligungen um strategische Finanzinvestitionen handelt, wird durch diese Klassifizierung eine aussagekräftigere Darstellung erreicht. Soweit für unwesentliche Anteile von Beteiligungen kein aktiver Markt existiert und sich Fair Values nicht mit vertretbarem Aufwand verlässlich ermitteln lassen, werden sie mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten bilanziert und in der Klasse "Zum Fair Value bewertet" ausgewiesen. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGE - ACCOUNTING Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich zusammen aus Hedge-effektiven Sicherungsgeschäften und Derivaten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung. Alle Derivate sind zum Fair Value bewertet und werden unter den Textziffern (35) und (46) separat dargestellt. Der Fair Value wird anhand einer IT-gestützten Bewertung nach der Discounted Cash-flow-Methode unter Berücksichtigung von Credit Value Adjustments und Debt Value Adjustments ermittelt. Im Konzern der VW FS AG werden ausschließlich Geschäfte zu Sicherungszwecken im Rahmen der Steuerung von Zins- und/oder Währungsrisiken abgeschlossen. Derivate werden als Sicherungsinstrument zur Absicherung des Fair Values oder zur Absicherung zukünftiger Cash-flows (sogenannte Grundgeschäfte) eingesetzt. Hedge-Accounting gemäß IFRS 9 wird nur bei Sicherungsbeziehungen angewendet, für die bei Designation und danach fortlaufend eine Effektivität nachgewiesen werden kann. Der Konzern der VW FS AG dokumentiert alle Beziehungen zwischen Sicherungsinstrumenten und gesicherten Positionen. Bei Anwendung von Fair-Value-Hedges werden die Änderungen des Fair Values des derivativen Finanzinstruments, welches zur Absicherung des Fair Values eines bilanzierten Vermögenswerts bzw. Verbindlichkeit (Grundgeschäft) designiert wurde, erfolgswirksam im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen erfasst. Die Änderung des Hedged Fair Values des Grundgeschäfts, die dem abgesicherten Risiko zurechenbar ist, wird ebenfalls in der gleichen Position erfolgswirksam gebucht. Die Ergebniseffekte des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts gleichen sich in Höhe der Effektivität gegeneinander aus. Ergebnisse aus Ineffektivitäten von Fair-Value-Hedges werden gleichfalls im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen erfasst. IAS 39 erlaubt darüber hinaus die Anwendung eines Fair-Value-Hedging nicht nur für einzelne Grundgeschäfte, sondern ebenso für eine Gruppe von gleichartigen Grundgeschäften. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Konzern der VW FS AG Fair-Value-Hedges auf Portfoliobasis zur Absicherung von Zinsrisiken genutzt. Die Bilanzierung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts entspricht beim Portfolio-Hedging denen des Fair-Value-Hedging auf Mikro-Ebene. Im VW FS AG Konzern wird auf eine vollumfängliche Beibehaltung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 verzichtet. Damit sind mit Beginn des Geschäftsjahres 2018 neben den Regelungen des IFRS 9 nur noch die Regelungen zu Portfolio-Hedges gemäß IAS 39 relevant. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines Derivats, das als Absicherung zukünftiger Cash-flows bestimmt wurde und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, werden mit ihrem designierten effektiven Teil direkt im Eigenkapital innerhalb des sonstigen Ergebnisses im OCI I erfasst. Ergebniseffekte im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen ergeben sich sowohl aus dem ineffektiven Teil der Fair-Value-Änderung als auch aus der Reklassifizierung von zuvor erfolgsneutral erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bei Realisierung des Grundgeschäfts. Die Bewertung der abgesicherten Grundgeschäfte bleibt unverändert. Änderungen der Fair Values von Derivaten, die die Voraussetzungen des IFRS 9 für Hedge-Accounting nicht erfüllen, werden erfolgswirksam im Ergebnis aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten erfasst. Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung sind als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden kategorisiert. RISIKOVORSORGE FÜR A USFALLRISIKEN Im Rahmen der nach dem Expected Credit Loss-Modell des IFRS 9 sowie nach konzerneinheitlichen Maßstäben gebildeten Risikovorsorge für Ausfallrisiken werden grundsätzlich sämtliche finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder die als Fremdkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value mit Recycling bewertet werden, Forderungen aus Leasingverträgen, die unter IAS 17 fallen, sowie Ausfallrisiken aus außerbilanziellen unwiderruflichen Kreditzusagen und Finanzgarantien betrachtet. Die Risikovorsorge wird grundsätzlich unter Berücksichtigung des Exposure zum Zeitpunkt des Ausfalls, der Ausfallwahrscheinlichkeit sowie der Verlustquote bei Ausfall ermittelt. Finanzielle Vermögenswerte unterliegen Ausfallrisiken, welche durch die Bilanzierung von Wertberichtigungen in Höhe des erwarteten Verlusts (Expected Loss) sowohl bei nicht wertgeminderten als auch bei finanziellen Vermögenswerten mit objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung berücksichtigt werden. Die Erfassung erfolgt auf separaten Wertberichtigungskonten. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente), deren Fair-Value-Änderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden, sowie unwiderrufliche Kreditzusagen und Finanzgarantien unterliegen dem General Approach, sofern nicht bereits bei Zugang objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorlagen. Die finanziellen Vermögenswerte im General Approach werden in drei Stufen eingeteilt. Stufe 1 umfasst finanzielle Vermögenswerte, die erstmalig erfasst werden oder keine signifikante Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit seit erstmaliger Erfassung zeigen. In dieser Stufe werden die erwarteten Forderungsausfälle für die nächsten zwölf Monate berechnet. Stufe 2 umfasst finanzielle Vermögenswerte, für die sich die Ausfallwahrscheinlichkeit seit erstmaliger Erfassung signifikant erhöht hat. In Stufe 3 werden finanzielle Vermögenswerte erfasst, die objektive Anzeichen einer Wertminderung zeigen. In den Stufen 2 und 3 werden die erwarteten Forderungsausfälle für die gesamte Restlaufzeit berechnet. Für finanzielle Vermögenswerte, die bereits bei Zugang wertgemindert sind und für die Angaben als Stufe 4 bezeichnet werden, wird in der Folgebewertung die Risikovorsorge auf Basis der kumulierten Veränderung des erwarteten Ausfalls für die gesamte Laufzeit gebildet. Ein als bereits bei Zugang wertgemindert klassifiziertes Finanzinstrument verbleibt bis zur Ausbuchung in dieser Stufe. Im VW FS AG Konzern wird die Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Forderungen aus Operating- oder Finanzierungs-Leasingverträgen, die nach IAS 17 bilanziert werden, einheitlich auf Basis des Simplified Approach (vereinfachter Ansatz) ermittelt. Im Simplified Approach wird der erwartete Ausfall auf die gesamte Restlaufzeit des Vermögenswerts gerechnet. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird die Höhe der Wertberichtigung entsprechend der Überfälligkeit der Forderungen auf Basis einer Wertberichtigungstabelle (Provision-Matrix) ermittelt. Für die Bestimmung von Bewertungsparametern zur Ermittlung der Risikovorsorge werden sowohl vergangenheitsbezogene Informationen wie z.B. durchschnittliche historische Ausfallwahrscheinlichkeiten des jeweiligen Portfolios als auch zukunftsbezogene Informationen herangezogen. Dabei werden nicht signifikante Forderungen sowie signifikante Individualforderungen ohne Hinweise auf Wertminderungen anhand vergleichbarer Kreditrisikomerkmale zu homogenen Portfolien zusammengefasst und nach Risikoklassen aufgeteilt. Bei signifikanten individuellen Forderungen (zum Beispiel Forderungen aus der Händlerfinanzierung und dem Großkundengeschäft) mit Wertminderungsbedarf werden Einzelwertberichtigungen in Höhe des erwarteten Verlusts gebildet. Ein Wertminderungsbedarf entsteht bei Vorliegen verschiedener Tatsachen, wie beispielsweise Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum, Einleitung von Zwangsmaßnahmen, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Scheitern von Sanierungsmaßnahmen. Die Angemessenheit der Wertberichtigungen wird regelmäßig überprüft. Uneinbringliche Forderungen, die sich in der Abwicklung befinden und für die alle Sicherheiten verwertet sowie alle weiteren Möglichkeiten der Forderungsrealisierung ausgeschöpft wurden, werden direkt abgeschrieben. Zuvor gebildete Wertberichtigungen werden in Anspruch genommen. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen werden erfolgswirksam erfasst. Der Ausweis der Forderungen in der Bilanz erfolgt zum Nettobuchwert. Die Abbildung der Risikovorsorge für Ausfallrisiken aus außerbilanziellen unwiderruflichen Kreditzusagen und Finanzgarantien erfolgt innerhalb der Sonstigen Passiva. Angaben zur Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken sind unter Textziffer (60) gesondert dargestellt. 9. Übrige Finanzanlagen Als übrige Finanzanlagen weisen wir Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie Beteiligungen aus. Anteile an nicht konsolidierten Tochtergesellschaften werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung gegebenenfalls vorzunehmender Wertminderungen bilanziert. Soweit länderspezifische Hinweise auf signifikante oder nachhaltige Wertminderungen (z.B. drohende Zahlungsschwierigkeiten oder Wirtschaftskrisen) bestehen, werden erfolgswirksame Abschreibungen vorgenommen. Tochterunternehmen beziehungsweise Gemeinschaftsunternehmen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 9 und werden daher nicht im Rahmen der Angaben gemäß IFRS 7 berücksichtigt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Beteiligungen werden in der Textziffer (8) Finanzinstrumente erläutert. 10. Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Software, die über drei bis fünf Jahre abgeschrieben wird. Eigenentwickelte Software wird unter den Voraussetzungen des IAS 38 mit allen dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten aktiviert. Bei der Beurteilung, ob Entwicklungskosten von selbst erstellter Software zu aktivieren sind, berücksichtigen wir neben der Wahrscheinlichkeit des künftigen Nutzenzuflusses auch die verlässliche Ermittlung der Herstellungskosten. Forschungskosten werden nicht aktiviert. Die Abschreibung erfolgt ebenfalls linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren und wird unter den Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen erfasst. An jedem Bilanzstichtag wird eingeschätzt, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein immaterieller Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer wertgemindert ist. Gegebenenfalls wird dann ein Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag durchgeführt und eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag vorgenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Das Vorliegen einer unbestimmten Nutzungsdauer wird jährlich überprüft. Die Werthaltigkeit dieser Vermögenswerte wird durch einen Vergleich zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich und darüber hinaus bei Eintritt entsprechender Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände vorgenommen. Bei entsprechendem Bedarf erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag (vgl. Textziffer 12). Goodwills werden einmal jährlich und darüber hinaus bei Eintritt entsprechender Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände einem Impairmenttest unterzogen. Ist die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Eine spätere Wertaufholung erfolgt nicht. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Goodwills wird der nach der Discounted Cash-flow-Methode ermittelte Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit herangezogen. Basis hierfür ist die vom Management erstellte aktuelle Planung mit einem Planungszeitraum von fünf Jahren mit anschließender ewiger Rente. Diese Planung basiert auf Erwartungen in Hinblick auf die zukünftige, weltwirtschaftliche Entwicklung, die Entwicklung der Pkw- beziehungsweise Nutzfahrzeuggesamtmärkte sowie auf daraus abgeleiteten Annahmen hinsichtlich der Finanzdienstleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktdurchdringung, Risikokosten sowie Margen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Der verwendete Zinssatz orientiert sich an dem jeweiligen langfristigen Marktzins entsprechend der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Regionen bzw. Märkte). Konzerneinheitlich wurde ein Eigenkapitalkostensatz von 6,8 % (Vorjahr: 7,5 %) verwendet. Soweit erforderlich wird der Eigenkapitalkostensatz zusätzlich um länderindividuelle und geschäftsspezifische Abzinsungsfaktoren angepasst. Für die Ermittlung der Cash-flows werden die erwarteten Wachstumsraten der entsprechenden Märkte zugrunde gelegt. Die Schätzung der Cash-flows nach Beendigung des Planungszeitraums basiert grundsätzlich auf einer Wachstumsrate von 1 % p.a. (Vorjahr: 1 % p.a.). 11. Sachanlagen Sachanlagen - Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung - werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und, sofern erforderlich, außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear pro rata temporis über die voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Planmäßige Abschreibungen erfolgen hauptsächlich aufgrund der folgenden Nutzungsdauern:
Außerplanmäßige Abschreibungen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag der betreffenden Vermögenswerte unter den Buchwert gesunken ist (vgl. Textziffer 12). Der Abschreibungsaufwand ist in den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen enthalten. Erträge aus Zuschreibungen sind im sonstigen betrieblichen Ergebnis enthalten. 12. Wertminderung nicht - finanzieller Vermögenswerte Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich und darüber hinaus bei Eintritt entsprechender Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände auf Wertminderungen geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert ist der Betrag, der in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ergibt sich aus dem Barwert der künftigen Cash-flows, der voraussichtlich aus dem Vermögenswert abgeleitet werden kann. Sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, erfolgen entsprechende Zuschreibungen. Dies gilt nicht für Wertminderungen von Goodwills. 13. Leasinggeschäft KONZERN ALS LEASINGGEBER Der Konzern der VW FS AG betreibt sowohl das Finanzierungsleasinggeschäft als auch das Operating-Leasinggeschäft. Gegenstand dieser Geschäfte sind im Wesentlichen Kraftfahrzeuge sowie in geringem Umfang Grundstücke und Gebäude und Ausstattungsgegenstände für die Händlerbetriebe. Beim Finanzierungsleasing gehen die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer über. In der Konzernbilanz werden daher Forderungen aus Finanzierungsleasing innerhalb der Forderungen an Kunden ausgewiesen, wobei der Nettoinvestitionswert grundsätzlich den Anschaffungskosten des Leasinggegenstands entspricht. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Zinserträge aus diesen Geschäften unter den Erträgen aus Leasinggeschäften ausgewiesen. Die vom Kunden gezahlten Zinsen werden dabei so vereinnahmt, dass eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Leasingforderungen erfolgt. Beim Operating-Leasinggeschäft verbleiben die wesentlichen Chancen und Risiken an dem Gegenstand des Vertrags beim Leasinggeber. In der Konzernbilanz erfolgt in diesem Fall ein Ausweis der Leasinggegenstände in der gesonderten Position Vermietete Vermögenswerte, bewertet zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die Vertragsdauer auf den kalkulatorischen Restbuchwert. Wertminderungen, die aufgrund des Impairmenttests nach IAS 36 vorgenommen werden, wenn der erzielbare Betrag, als beizulegender Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten, unter den Buchwert gesunken ist, werden durch außerplanmäßige Abschreibungen und Anpassung der zukünftigen Abschreibungsraten berücksichtigt. Zuschreibungen erfolgen, sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen. Außerplanmäßige Abschreibungen sowie Zuschreibungen sind im Überschuss aus Leasinggeschäften enthalten. Die Leasingerlöse werden linear über die Vertragslaufzeit erfasst. Grundstücke und Gebäude, die der Erzielung von Mieterträgen dienen (Investment Property), werden unter der Position als Finanzinvestition gehaltene Immobilien in der Bilanz ausgewiesen und zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Vermietungen an Händlerbetriebe. Die darüber hinaus im Anhang enthaltenen Zeitwerte werden von der jeweiligen Gesellschaft durch Diskontieren der geschätzten zukünftigen Zahlungsflüsse mit dem entsprechenden langfristigen Marktzinssatz ermittelt. Abschreibungen erfolgen linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer von zehn bis 33 Jahren. Wertminderungen, die aufgrund des Impairmenttests nach IAS 36 ermittelt werden, werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. KONZERN ALS LEASINGNEHMER Der Ausweis der gezahlten Leasingraten aus Operating-Leasingverhältnissen erfolgt unter den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen. Beim Finanzierungsleasing werden die jeweiligen gemieteten Vermögenswerte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert und linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind abgezinst als Verbindlichkeit passiviert. BU Y - BACK- GESCHÄFTE Leasingverträge, bei denen der VW FS AG Konzern eine feste Rücknahmevereinbarung mit dem Leasinggeber hat, werden in den Forderungen an Kunden unter sonstigen Forderungen mit dem zu Vertragsbeginn vereinbarten Rücknahmewert sowie in der Bilanzposition Sonstige Aktiva mit dem Wert der Nutzungsüberlassung aktiviert. Bei langfristigen Verträgen (Laufzeit über ein Jahr) wird der vereinbarte Rücknahmewert bei Vertragsbeginn abgezinst. Die Aufzinsung während der Vertragslaufzeit wird in den Zinserträgen gezeigt. Der aktivierte Wert der Nutzungsüberlassung wird über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Diese Abschreibung ist in den Abschreibungen und anderen Aufwendungen aus Leasinggeschäften enthalten. Die erhaltenen Leasingraten aus den Untermietverhältnissen werden als Erträge aus Leasinggeschäften gezeigt. 14. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber Kunden, Verbriefte Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Nachrangkapital werden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bilanziert. Gewinne oder Verluste aus der Wertentwicklung der fortgeführten Anschaffungskosten werden einschließlich der Effekte aus Wechselkursveränderungen erfolgswirksam erfasst. Bei kurzfristigen Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis ein Jahr) wird aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Auf-/Abzinsung verzichtet. 15. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Leistungen des Konzerns variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes und hängen in der Regel von der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter ab. Für die betriebliche Altersversorgung bestehen im Konzern der VW FS AG sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Zusagen. Bei den beitragsorientierten Zusagen (Defined Contribution Plans) zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für den Konzern der VW FS AG keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen; sie beliefen sich 2018 im Konzern der VW FS AG auf insgesamt 37 Mio. € (Vorjahr: 43 Mio. €). Für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wurden Beiträge in Höhe von 33 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €) geleistet. Überwiegend basieren die Altersversorgungssysteme auf Leistungszusagen (Defined Benefit Plans), wobei zwischen über Bilanzrückstellungen finanzierten Versorgungssystemen (ohne Planvermögen) und extern finanzierten Versorgungssystemen (mit Planvermögen) unterschieden wird. Die Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden gemäß IAS 19 nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durch unabhängige Aktuare ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden versicherungsmathematische Annahmen für die Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends sowie die Fluktuationsraten berücksichtigt, die für jede Konzerngesellschaft in Abhängigkeit der ökonomischen Rahmenbedingungen ermittelt wurden. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung gegenüber den Annahmen des Vorjahres sowie aus Annahmenänderungen. Diese werden in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und haben keinen Einfluss auf das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ergebnis. Detaillierte Angaben zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter der Textziffer (47) beschrieben. 16. Rückstellungen aus dem Versicherungsgeschäft Das in Rückdeckung übernommene und das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft werden jahrgenau ohne Zeitverzögerung bilanziert. Die Bilanzierung der Versicherungsverträge erfolgt im Rahmen der Vorschriften des IFRS 4 und soweit zulässig nach den lokalen Rechnungslegungsvorschriften §§ 341 ff. HGB und RechVersV. Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Geschäft werden grundsätzlich einzelvertraglich nach der 1/act-Methode ermittelt. Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind nach dem voraussichtlichen Bedarf grundsätzlich je Schaden ermittelt und bewertet worden. Für noch nicht bekannte Schadenereignisse wurde grundsätzlich mithilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens (Chain-Ladder bzw. modifiziertes Chain-Ladder) die Spätschadenrückstellung berechnet. Die Berechnung der Teil-Schadenrückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen erfolgte gemäß dem koordinierten Ländererlass vom 2. Februar 1973. Die Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung enthält ausschließlich Verpflichtungen für die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung und wurde auf der Grundlage vertragsindividueller Informationen zum Schadenverlauf geschätzt. Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten die Stornorückstellung für das selbst abgeschlossene Geschäft auf Grundlage historischer Stornoquoten. Eine Schwankungsrückstellung wurde aufgrund des Passivierungsverbots nach IFRS 4 nicht gebildet. Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen sind entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit den Retrozessionären errechnet und werden unter den Sonstigen Aktiva ausgewiesen. Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft werden grundsätzlich nach den Aufgaben der Zedenten bilanziert. Um eine Auskömmlichkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen sicherzustellen, werden aktuarielle Methoden und Systeme eingesetzt, die eine permanente Steuerung und Überwachung der versicherungstechnischen Risiken gewährleisten. Das Versicherungsgeschäft wird insbesondere durch versicherungstechnische Risiken geprägt, im Einzelnen handelt es sich um das Prämien- und Reserverisiko, das Stornorisiko und das Katastrophenrisiko. Wir begegnen diesen Risiken durch laufende Überwachung der Rechnungsgrundlagen, eine angemessene Rückstellungsdotierung und eine restriktive Zeichnungspolitik. 17. Sonstige Rückstellungen Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Wird ein Abfluss von Ressourcen als nicht wahrscheinlich, jedoch nicht unwahrscheinlich eingeschätzt, erfolgen Angaben zur dann bestehenden und gemäß IAS 37 nicht zu bilanzierenden Eventualverbindlichkeit unter Textziffer (66). Die aktienbasierte Vergütung innerhalb der Sonstigen Rückstellungen besteht aus Performance Shares auf Grundlage von Vorzugsaktien der Volkswagen AG. Die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungen werden gemäß IFRS 2 als "cash-settled plan" bilanziert. Für diese in bar zu erfüllenden Vergütungspläne erfolgt die Bewertung während der Laufzeit zum Fair Value. Dieser wird mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt. Der Vergütungsaufwand ist Teil des Personalaufwands in den Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und wird über den Erdienungszeitraum verteilt. Im Rahmen der Bildung und Bewertung von Rückstellungen für Prozess- und Rechtsrisiken werden Annahmen zur Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Höhe einer möglichen Inanspruchnahme berücksichtigt. Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen werden grundsätzlich in den GuV-Posten bzw. Netto-Ertrags-Posten erfasst, in denen die zugehörigen Aufwendungen in den vorherigen Geschäftsjahren aufwandswirksam gebildet wurden. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Im Euro-Währungsraum wurde ein durchschnittlicher Zinssatz von 0,2 % (Vorjahr: 0,08 %) verwendet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen werden nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. 18. Schätzungen und Beurteilungen des Managements Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten der Berichtsperiode auswirken. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung wurden die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Den Schätzungen und Beurteilungen des Managements lagen dabei insbesondere Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Automobilmärkte, der Entwicklung der Finanzmärkte sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen zugrunde. Diese sowie weitere Annahmen werden ausführlich im Prognosebericht, der Bestandteil des Lageberichts ist, erläutert. Da die künftige Geschäftsentwicklung Unsicherheiten unterliegt, die sich teilweise der Steuerung des Konzerns entziehen, sind unsere Annahmen und Schätzungen weiterhin hohen Unsicherheiten ausgesetzt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Sachverhalte: WERTHALTIGKEIT VON VERMIETETEN VERMÖGENSWERTEN Die Werthaltigkeit der Vermieteten Vermögenswerte des Konzerns hängt insbesondere vom Restwert der vermieteten Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit ab, da dieser einen wesentlichen Teil der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse darstellt. In Abhängigkeit von den lokalen Besonderheiten und Erfahrungswerten aus der Gebrauchtwagenvermarktung gehen fortlaufend aktualisierte interne und externe Informationen über Restwertentwicklungen in die Restwertprognosen von vermieteten Fahrzeugen ein. Im Rahmen dessen müssen vor allem Annahmen getroffen werden bezüglich des zukünftigen Fahrzeugangebots und der Fahrzeugnachfrage sowie der Entwicklung der Fahrzeugpreise. Diesen Annahmen liegen entweder qualifizierte Schätzungen oder Veröffentlichungen sachverständiger Dritter zugrunde. Qualifizierte Schätzungen beruhen, soweit verfügbar, auf externen Daten unter Berücksichtigung intern vorliegender Zusatzinformationen, wie zum Beispiel historische Erfahrungswerte und zeitnahe Verkaufsdaten. Prognosen und Annahmen werden im Rahmen eines Backtestings regelmäßig überprüft. FINANZINSTRUMENTE Die Bestimmung der Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten verlangt Einschätzungen über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich werden die Einschätzungen unter Berücksichtigung aktueller Marktdaten sowie Ratingklassen und Scoringinformationen aus Erfahrungswerten abgeleitet und in Verbindung mit zukunftsbezogenen Parametern herangezogen. Weitere Informationen zur Ermittlung von Wertberichtigungen sind den Erläuterungen zur Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken (Textziffer 8) zu entnehmen. Bei der Ermittlung des Fair Values von Finanzinstrumenten sind Einschätzungen durch das Management notwendig. Dies bezieht sich sowohl auf den Fair Value als Bewertungsmaßstab in der Bilanz als auch auf den Fair Value im Rahmen von Anhangangaben. Der Fair Value untergliedert sich in Abhängigkeit der Inputfaktoren in drei Stufen, in die unterschiedliche Schätzungen des Managements einfließen. Fair Values der Stufe 1 sind auf aktiven Märkten notierte Preise. Beurteilungen des Managements beziehen sich hier auf die Festlegung des Hauptmarktes bzw. des vorteilhaftesten Marktes. Fair Values der Stufe 2 werden auf Basis von beobachtbaren Marktdaten mittels marktbezogener Bewertungsverfahren bestimmt. Hier beziehen sich die Entscheidungen des Managements auf die Auswahl anerkannter, branchenüblicher Modelle und die Festlegung des Marktes, auf dem die verwendeten Inputfaktoren beobachtbar sind. Fair Values der Stufe 3 werden über anerkannte Bewertungsverfahren ermittelt, bei denen Faktoren einbezogen werden, die nicht auf einem aktiven Markt beobachtet werden können. Hier sind Einschätzungen des Managements zur Auswahl des Bewertungsverfahrens und zur Bestimmung der verwendeten Inputfaktoren notwendig. Die Inputfaktoren werden dabei auf Basis der besten verfügbaren Informationen entwickelt. Bei der Verwendung von eigenen Datengrundlagen werden angemessene Anpassungen vorgenommen, um Marktbedingungen bestmöglich widerzuspiegeln. ERTRÄGE AUS SERVICEVERTRÄGEN Die Kalkulation der vertraglichen Serviceraten von Serviceverträgen unterliegt Annahmen in Bezug auf Aufwendungen während der Vertragslaufzeit, die aus Erfahrungswerten der Vergangenheit abgeleitet werden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Parameter, die in die Kalkulation der vertraglichen Serviceraten eingeflossen sind. Während der Vertragslaufzeit werden Erträge aus Serviceverträgen auf Basis von entstandenen Aufwendungen zuzüglich einer Marge, die sich aus den vertraglichen Serviceraten ableitet, erfasst. RÜCKSTELLUNGEN Die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen basiert ebenfalls auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse sowie der Schätzung des Diskontierungsfaktors. Soweit möglich wird ebenfalls auf Erfahrungen oder externe Gutachten zurückgegriffen. Die Bewertung von Pensionsrückstellungen basiert auf versicherungsmathematischen Annahmen für die Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends sowie die Fluktuationsraten, die für jede Konzerngesellschaft in Abhängigkeit der ökonomischen Rahmenbedingungen ermittelt wurden. Bei sonstigen Rückstellungen kommt es aufgrund des Ansatzes von Erwartungswerten regelmäßig zur Nachdotierung bzw. Auflösung ungenutzter Rückstellungen. Die Änderung von Schätzungen bezüglich der Höhe sonstiger Rückstellungen ist stets erfolgswirksam zu erfassen. Die Bilanzierung und Bewertung der in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für Prozess- und Rechtsrisiken erfordert Einschätzungen im Hinblick auf die Rechtsprechung bzw. den Ausgang rechtlicher Verfahren. Die Beurteilung erfolgt einzelfallbezogen anhand der Entwicklung des Verfahrens, Erfahrungswerten im Unternehmen mit vergleichbaren Sachverhalten und der Einschätzung von Gutachtern und Rechtsanwälten. WERTHALTIGKEIT VON NICHT - FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN, GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGEN Die Überprüfung der Werthaltigkeit nicht-finanzieller Vermögenswerte (insbesondere Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen) und nach der Equity-Methode bewerteter Gemeinschaftsunternehmen sowie zu Anschaffungskosten bewerteter Beteiligungen erfordert Annahmen bezüglich der zukünftigen Cash-flows im Planungszeitraum und gegebenenfalls darüber hinaus. In die Annahmen zu den zukünftigen Cash-flows fließen Erwartungen in Hinblick auf die zukünftige, weltwirtschaftliche Entwicklung, die Entwicklung der Pkw- beziehungsweise Nutzfahrzeuggesamtmärkte sowie auf daraus abgeleitete Erwartungen hinsichtlich der Finanzdienstleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktdurchdringung, Risikokosten, Margen und regulatorischen Anforderungen ein. Bezüglich der Annahmen im Detailplanungszeitraum verweisen wir auf den Prognosebericht, der Teil des Lageberichts ist. Die im Rahmen der Discounted Cash-flow-Methode zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Goodwills verwendeten Zinssätze basieren auf der Festlegung von Eigenkapitalkostensätzen unter Berücksichtigung von angemessenen Annahmen zu makroökonomischen Trends sowie historischen Entwicklungen. Insbesondere für die kurz- und mittelfristig prognostizierten Cash-flows sowie für die verwendeten Zinssätze existieren Unsicherheiten, die sich der Steuerung des Konzerns entziehen. AKTIVE LATENTE STEUERN UND UNSICHERE ERTRAGSTEUERPOSITIONEN Bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern sind Annahmen hinsichtlich des künftigen zu versteuernden Einkommens sowie der Zeitpunkte der Realisierung der aktiven latenten Steuern erforderlich. Der Bewertung von aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge werden in der Regel zukünftige zu versteuernde Einkommen im Rahmen eines Planungszeitraums von fünf Geschäftsjahren zugrunde gelegt. Für bilanzierte unsichere Ertragsteuerpositionen wird als beste Schätzung die voraussichtlich erwartete Steuerzahlung zugrunde gelegt. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung19. Überschuss aus Leasinggeschäften In den Erträgen aus Leasinggeschäften sind Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) enthalten. In den Erträgen aus Leasinggeschäften wurden im laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr nur unwesentliche Erträge aus bedingten Mietzahlungen aus Finanzierungsleasingverträgen sowie keine Erträge aus bedingten Mietzahlungen aus Operating-Leasingverträgen erfasst. Für die im Rahmen von Buy-Back-Geschäften angemieteten Vermögenswerte wurden im laufenden Jahr Zahlungen in Höhe von 401 Mio. € (Vorjahr: 397 Mio. €) aufwandswirksam berücksichtigt. Die außerplanmäßigen Abschreibungen aufgrund des Impairmenttests bei den vermieteten Vermögenswerten betrugen 216 Mio. € (Vorjahr: 211 Mio. €) und sind in den Abschreibungen und anderen Aufwendungen aus Leasinggeschäften enthalten. Sie ergeben sich aus fortlaufend aktualisierten internen und externen Informationen, die in die Restwertprognosen der Fahrzeuge eingehen. Im Vorjahr waren außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund des Impairmenttests bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 2 Mio. € in den Abschreibungen und anderen Aufwendungen aus Leasinggeschäften enthalten. Erträge aus Zuschreibungen auf in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen auf vermietete Vermögenswerte betrugen 42 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €) und sind in den Erträgen aus Leasinggeschäften enthalten. 20. Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen beinhalten Refinanzierungsaufwendungen für die Kredit- und Leasinggeschäfte. Der Nettoaufwand der im laufenden Geschäftsjahr angefallenen Zinserträge und -aufwendungen aus Derivaten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung beträgt 6 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €). 21. Überschuss aus Serviceverträgen Von den gesamten Erträgen aus Serviceverträgen im Geschäftsjahr wurden 1.064 Mio. € für Serviceverträge, die eine Realisierung von Erträgen zu einem bestimmten Zeitpunkt erfordern, sowie 295 Mio. € für Serviceverträge, die eine Realisierung von Erträgen über einen Zeitraum vorsehen, erfasst. Von den in der abgelaufenen Periode realisierten Erträgen aus Serviceverträgen waren Erträge in Höhe von 347 Mio. € in den vertraglichen Verbindlichkeiten für Serviceverträge am 01. Januar 2018 enthalten. 22. Überschuss aus Versicherungsgeschäften Der Netto-Ertrag aus Versicherungsgeschäften ergibt sich wie folgt:
23. Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken Die Risikovorsorge bezieht sich auf die Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden, Wertpapiere, Sonstige Aktiva sowie im Rahmen der Risikovorsorge für Kreditzusagen und Finanzgarantien auf die Bilanzposition Sonstige Passiva. Sie stellt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns wie folgt dar:
Zusätzlichen Ausfallrisiken, die sich aus der Krisensituation (Wirtschaftskrisen, Verkaufsstopp) in Russland, Brasilien, Indien, Mexiko und der Republik Korea für den Konzern der VW FS AG ergeben haben, wurde im laufenden Geschäftsjahr insgesamt mit Aufwendungen in Höhe von - 8 Mio. € (Vorjahr: Aufwendungen in Höhe von - 155 Mio. €) Rechnung getragen. Dabei standen den Zuführungen für Brasilien, Indien, Mexiko und der Republik Korea Auflösungen für Russland und Italien gegenüber. 24. Provisionsüberschuss Der Provisionsüberschuss wird im Wesentlichen durch Erträge und Aufwendungen aus der Vermittlung von Versicherungen sowie durch Provisionen aus dem Finanzierungsgeschäft und Finanzdienstleistungsgeschäft erzielt und setzt sich wie folgt zusammen:
1 Geänderte Vorjahreswerte gemäß den Erläuterungen zu Änderungen von Vorjahreswerten 25. Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen Die Position Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen beinhaltet Erträge und Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung von Sicherungsgeschäften und Grundgeschäften. Im Detail ergeben sich für das laufende Geschäftsjahr die folgenden Ergebnisse:
Wie in den Beschreibungen zur Änderung von Vorjahreswerten dargestellt, wurden diese Effekte im Vorjahr innerhalb des sonstigen Finanzergebnis abgebildet. 26. Ergebnis aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten sowie aus dem Abgang von GuV - unwirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten In dieser Position sind die Ergebnisse aus Derivaten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung, die Ergebnisse aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Wertpapieren und Forderungen sowie die Ergebnisse aus dem Abgang von erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten Wertpapieren abgebildet. In den Gewinnen und Verlusten aus Derivaten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung weisen wir Erträge und Aufwendungen aus Marktveränderungen von Derivaten aus, die nicht die Voraussetzungen des IFRS 9 für das Hedge-Accounting auf Mikro-Ebene bzw. des IAS 39 für das Portfolio-Hedging erfüllen. Im Detail ergeben sich für das laufende Geschäftsjahr die folgenden Ergebnisse:
Wie in den Beschreibungen zur Änderung von Vorjahreswerten dargestellt, wurden Effekte aus Derivaten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung im Vorjahr innerhalb des sonstigen Finanzergebnis abgebildet. 27. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
1 Geänderte Vorjahreswerte gemäß den Erläuterungen zu Änderungen von Vorjahreswerten In den Sachaufwendungen sind Aufwendungen für angemietete Vermögenswerte aus Operating-Leasingverträgen, die insbesondere auf Mietzahlungen für Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung zurückzuführen sind, in Höhe von 30 Mio. € (Vorjahr: 33 Mio. €) enthalten. In den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind gemäß den Anforderungen aus § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers gemäß der nachfolgenden Tabelle enthalten.
Das Honorar für den Abschlussprüfer entfiel im laufenden Geschäftsjahr hinsichtlich Abschlussprüfungsleistungen überwiegend auf die Prüfung des Konzernabschlusses der VW FS AG und von Jahresabschlüssen von deutschen Konzerngesellschaften sowie auf unterjährige Reviews von Zwischenabschlüssen von deutschen Konzerngesellschaften. Die Sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers konzentrierten sich im Berichtsjahr im Wesentlichen auf Dienstleistungen zu den Themen Informationstechnologie und Datenschutz-Grundverordnung. 28. Sonstiges betriebliches Ergebnis Das sonstige betriebliche Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
1 Geänderte Vorjahreswerte gemäß den Erläuterungen zu Änderungen von Vorjahreswerten Wie in den Beschreibungen zur Änderung von Vorjahreswerten dargestellt, wurden Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung von Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten außerhalb von Sicherungsbeziehungen im Vorjahr innerhalb des sonstigen Finanzergebnis abgebildet. 29. Ergebnis aus übrigen Finanzanlagen Das Ergebnis aus übrigen Finanzanlagen beinhaltet Dividendenerträge, Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisübernahmen sowie Ergebnisse aus der Wertminderung von nicht konsolidierten Tochtergesellschaften. 30. Sonstiges Finanzergebnis Das sonstige Finanzergebnis beinhaltet im Wesentlichen Zinserträge und Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit steuerlichen Sachverhalten, Pensionen und sonstigen Rückstellungen. Im Vorjahr beinhaltete das sonstige Finanzergebnis darüber hinaus die nachfolgenden Bestandteile:
Für das abgelaufene Geschäftsjahr werden die Gewinne/Verluste aus Sicherungsinstrumenten bei Fair-Value-Hedges und Cash-flow-Hedges, die Gewinne/Verluste der Grundgeschäfte bei Fair-Value-Hedges sowie der ineffektive Teil der Sicherungsinstrumente bei Cash-flow-Hedges im neuen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung "Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen" abgebildet. Die Gewinne/Verluste aus der Bewertung von Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten werden für das Geschäftsjahr, sofern sie sich auf Fremdwährungsergebnisse aus Grundgeschäften im Rahmen von Cash-flow-Hedges beziehen, im neuen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung "Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen" sowie in allen anderen Fällen in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt. Die Gewinne/Verluste aus Derivaten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung werden für das abgelaufene Geschäftsjahr im neuen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung "Ergebnis aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten sowie aus dem Abgang von GuV-unwirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten" berücksichtigt. 31. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten die aufgrund der steuerlichen Organschaft von der Volkswagen AG belasteten Steuern sowie die Steuern, für die die VW FS AG und die konsolidierten Töchter Steuerschuldner sind, und die latenten Steuern. Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
Der ausgewiesene Steueraufwand in 2018 in Höhe von 270 Mio. € (Vorjahr: 122 Mio. €) ist um 25 Mio. € höher (Vorjahr: 70 Mio. € niedriger) als der erwartete Steueraufwand in Höhe von 245 Mio. € (Vorjahr: 192 Mio. €), der sich bei Anwendung des Steuersatzes von 29,9 % (Vorjahr: 29,9 %) auf das Ergebnis vor Steuern des Konzerns ergibt. Die nachfolgende Überleitungsrechnung stellt den Zusammenhang zwischen den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und dem Ergebnis vor Steuern im Geschäftsjahr dar:
Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2018 betrug 15 %. Hieraus resultiert einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag eine Steuerbelastung von 29,86 %. Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 29,8 % (Vorjahr: 29,9 %) angewandt. Die Auswirkungen der abweichenden Ertragsteuersätze im Ausland entstehen aufgrund der - im Vergleich zum inländischen Ertragsteuersatz - abweichenden Ertragsteuersätze der einzelnen Sitzländer der Konzerngesellschaften, die zwischen 19,0 % und 40,0 % (Vorjahr: 19,0 % und 45,0 %) liegen. Zum 31. Dezember 2018 bestanden bisher noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 112 Mio. € (Vorjahr: 99 Mio. €), auf die aktive latente Steuern in Höhe von 13 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) gebildet wurden. Von diesen noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen sind 97 Mio. € (Vorjahr: 80 Mio. €) zeitlich unbegrenzt nutzbar. Darüber hinaus bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 15 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €), die innerhalb der nächsten fünf Jahre zu verwenden sind. Im Vorjahr bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 6 Mio. €, die innerhalb von fünf bis zehn Jahren zu verwenden waren. Auf nicht nutzbare steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 63 Mio. € (Vorjahr: 62 Mio. €) wurde keine aktive latente Steuer gebildet. Von diesen nicht nutzbaren Verlustvorträgen sind 1 Mio. € begrenzt nutzbar in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren und 62 Mio. € (Vorjahr: 56 Mio. €) zeitlich unbegrenzt nutzbar. Im Vorjahr existierten des Weiteren 6 Mio. € nicht nutzbare Verlustvorträge, die begrenzt in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren nutzbar waren. Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben führten zum Ansatz eines Steuervorteils in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Aufgrund der Nutzung bisher nicht aktivierter Steuergutschriften mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 1 Mio. €. Im Vorjahr wurde der tatsächliche Ertragsteueraufwand aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter temporärer Differenzen aus früheren Perioden um 2 Mio. € und aufgrund der Nutzung bisher nicht aktivierter steuerlicher Verluste um 0,3 Mio. € gemindert. Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs betrug im Vorjahr 1 Mio. €. Aus Steuersatzänderungen resultieren in 2018 konzernweit latente Steueraufwendungen in Höhe von 36 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €). Latente Steuern in Höhe von 50 Mio. € (Vorjahr: 157 Mio. €) wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach Verlusten im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive Ergebnisse. In Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen und nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der VW FS AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert. Die in der Bilanz erfassten latenten Steuern betreffen in Höhe von 64 Mio. € (Vorjahr: 66 Mio. €) Geschäftsvorfälle, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden. Ein Teilbetrag in Höhe von 67 Mio. € (Vorjahr: 70 Mio. €) betrifft versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (IAS 19), ein Teilbetrag in Höhe von - 2 Mio. € (Vorjahr: - 3 Mio. €) betrifft derivative Finanzinstrumente und ein Teilbetrag in Höhe von - 0,3 Mio. € (Vorjahr: - 0,7 Mio. €) betrifft die Marktbewertung von Wertpapieren. 32. Weitere Erläuterungen zur Gewinn - und Verlustrechnung Aufwendungen und Erträge für Gebühren und Provisionen aus Treuhändergeschäften sowie aus nicht zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Schulden, die nicht im Rahmen der Effektivzinsmethode berücksichtigt werden:
Erläuterungen zur Bilanz33. Barreserve In der Barreserve sind Guthaben bei ausländischen Zentralnotenbanken in Höhe von 54 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €) enthalten. 34. Forderungen an Kunden Der Posten Forderungen an Kunden beinhaltet Abzüge aufgrund von für erwartete Bonitätsrisiken gebildeter Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken. Die Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken wird in der Textziffer (60) dargestellt. Forderungen aus Kundenfinanzierungen beinhalten grundsätzlich Kreditverträge über Fahrzeugfinanzierungen mit privaten und gewerblichen Kunden. Als Sicherheit für die Fahrzeugfinanzierung wird uns in der Regel das Fahrzeug sicherungsübereignet. In den Händlerfinanzierungen sind Lagerwagenfinanzierungen sowie Betriebsmittel- und Investitionskredite an die Händlerorganisation enthalten. Als Sicherheiten kommen ebenfalls Sicherungsübereignungen, aber auch Bürgschaften und Grundpfandrechte zum Einsatz. Forderungen aus dem Leasinggeschäft enthalten Forderungen aus Finanzierungsleasing sowie fällige Forderungen aus vermieteten Vermögenswerten. Die sonstigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen an Unternehmen des Volkswagen Konzerns sowie Forderungen aus dem Leasinggeschäft mit Rücknahmevereinbarung. Teile der festverzinslichen Positionen der Finanzierungsleasingforderungen wurden im Rahmen eines Portfolio-Hedging gegen Schwankungen des risikolosen Basiszinssatzes gesichert. Die Forderungen aus Operating-Leasinggeschäften sind von dieser Sicherungsstrategie ausgeschlossen, da sie nicht die Definition eines Finanzinstruments im Sinne des IFRS 9 in Verbindung mit IAS 32 erfüllen. Die Überleitung aus den Bilanzwerten gestaltet sich wie folgt:
In den Forderungen aus Leasinggeschäften sind fällige Forderungen in Höhe von 371 Mio. € (Vorjahr: 257 Mio. €) enthalten. Die Forderungen aus Operating-Leasinggeschäften betragen zum Bilanzstichtag 135 Mio. € (Vorjahr: 89 Mio. €). Die Forderungen aus Finanzierungsleasing setzen sich zum 31.12.2017 beziehungsweise zum 31.12.2018 wie folgt zusammen:
Der Barwert der am Bilanzstichtag ausstehenden Mindestleasingzahlungen entspricht im Konzern der VW FS AG den oben angegebenen Nettoforderungen aus Finanzierungsleasing. Eine Risikovorsorge auf ausstehende Mindestleasingzahlungen besteht in Höhe von 21 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €). Innerhalb der Forderungen an Kunden bestanden zum Ende des Geschäftsjahres Wertberichtigungen in Höhe von 666 Mio. € (Vorjahr: 658 Mio. €) auf Forderungen Russlands, Brasiliens, Indiens, Mexikos sowie der Republik Korea, die von der Krisensituation (Wirtschaftskrisen, Verkaufsstopp) betroffen sind. 35. Derivative Finanzinstrumente Dieser Posten beinhaltet die positiven Marktwerte aus Hedge-Geschäften und aus Derivaten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung und setzt sich wie folgt zusammen:
36. Nach der Equity - Methode bewertete Gemeinschaftsunternehmen und übrige Finanzanlagen
1 Aufgrund der Auswirkungen der neuen Bilanzierungsvorschriften des IFRS 9 auf die finanziellen Vermögenswerte in den nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen ergibt sich eine Abweichung zwischen den Buchwerten am 31.12.2017 und den Buchwerten am 01.01.2018, die im Rahmen der Überleitung der Bilanzwerte innerhalb der Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS zu IFRS 9 Finanzinstrumente erläutert wird. Im dritten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde das Unternehmen Verimi GmbH als Beteiligung durch die VW FS AG erworben. Mit Erwerb der Anteile und anschließender Kapitalerhöhung ergibt sich für die VW FS AG ein Buchwert an der Beteiligung in Höhe von 6 Mio. €. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Abschlussstichtag entspricht der Kaufpreis dem Fair Value, sodass im laufenden Geschäftsjahr keine Fair-Value-Veränderung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wurde. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen für eine nicht konsolidierte Tochtergesellschaft in China in Höhe von 83 Mio. € vorgenommen. Die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibungen entspricht dem Betrag, den der ermittelte erzielbare Betrag den Buchwert vor Erfassung der Wertminderung unterschritten hat. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags entspricht im Wesentlichen der Methodik, die in der Textziffer (10) zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Goodwills beschrieben wird. 37. Immaterielle Vermögenswerte
Die zum Bilanzstichtag existenten Goodwills in Höhe von 12 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) und Markennamen in Höhe von 16 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €) in Polen und Deutschland haben eine unbestimmte Nutzungsdauer. Die unbestimmte Nutzungsdauer ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass Goodwill und Markenname grundsätzlich auf die entsprechende zahlungsmittelgenerierende Einheit zurückgehen und somit so lange existent sind, wie diese Einheit fortgeführt wird. Die Abschreibung des Kundenstamms in Polen erfolgt über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die bilanzierten Goodwills entfallen mit 12 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) auf Polen. Die bilanzierten Markennamen entfallen mit 6 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) auf Polen und mit 10 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) auf Deutschland. Die für den Werthaltigkeitstest verwendeten Zinssätze betragen für Polen 9,5 % (Vorjahr: 11,1 %). Der Werthaltigkeitstest der ausgewiesenen Goodwills und Markennamen basiert auf dem Nutzungswert. Der im Rahmen des Werthaltigkeitstests für Polen ermittelte Nutzwert für den bilanzierten Goodwill sowie für den bilanzierten Markennamen übersteigt den entsprechenden Buchwert, sodass kein Wertminderungsbedarf für den bilanzierten Goodwill und Markennamen festgestellt werden konnte. Im Rahmen der Werthaltigkeitstests hat der VW FS AG Konzern Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Für Polen würde keine für möglich gehaltene Änderung einer wesentlichen Annahme zu einer Abschreibung des Goodwills und des Markennamens führen. 38. Sachanlagen
Im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden dienen Grundschulden in Höhe von 13 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) als Sicherheit für finanzielle Verbindlichkeiten. In den Grundstücken und Gebäuden sind Anlagen im Bau mit einem Buchwert von 4 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €) enthalten. 39. Vermietete Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Im Vorjahr erwarteten wir aus den unkündbaren Leasing- und Vermietverträgen in den nächsten Jahren die folgenden Zahlungen:
Im Vorjahr ergaben sich für mittels Finanzierungsleasingverträgen geleaste Gebäude die zukünftig fälligen Leasingzahlungen mit ihren Barwerten aus der folgenden Tabelle:
1 Eine Abweichung zwischen den Buchwerten am 31.12.2017 und den Buchwerten am 01.01.2018 resultiert aus dem innerhalb der Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS erläuterten Anpassungseffekt für vermietete Vermögenswerte. Der Fair Value der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 15 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €). Die Ermittlung des Fair Values erfolgt grundsätzlich nach einem Ertragswertverfahren auf Basis interner Berechnungen (Stufe 3 der Bemessungshierarchie). Für den Unterhalt der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien fielen im Geschäftsjahr operative Kosten in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) an. Im aktuellen Geschäftsjahr erwarten wir aus den unkündbaren Leasing- und Vermietverträgen in den nächsten Jahren die folgenden Zahlungen:
Im aktuellen Geschäftsjahr ergeben sich für mittels Finanzierungsleasingverträgen geleaste Gebäude die zukünftig fälligen Leasingzahlungen mit ihren Barwerten aus der folgenden Tabelle:
40. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern bestehen ausschließlich aus latenten Ertragsteueransprüchen, die sich folgendermaßen unterteilen:
Aktive Steuerabgrenzungen werden im Zusammenhang mit folgenden Bilanzpositionen gebildet:
41. Sonstige Aktiva Die sonstigen Aktiva entfallen auf folgende Sachverhalte:
Aus unkündbaren Untermietverhältnissen im Zuge von Buy-Back-Geschäften werden Mindestleasingzahlungen in Höhe von 666 Mio. € (Vorjahr: 576 Mio. €) erwartet. Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen teilen sich wie folgt auf:
42. Langfristige Vermögenswerte
43. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber Kunden Zur Deckung des Kapitalbedarfs der Leasing- und Finanzierungsaktivitäten nutzen die Gesellschaften der VW FS AG unter anderem die von den Gesellschaften des Volkswagen Konzerns zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden Forderungen aus Finanzierungsleasing in Höhe von 631 Mio. € (Vorjahr: 685 Mio. €) als Sicherheiten gestellt. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Kundeneinlagen in Höhe von 75 Mio. € (Vorjahr: 69 Mio. €) enthalten. Weiterhin sind in den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden vertragliche Verbindlichkeiten aus Serviceverträgen in Höhe von 583 Mio. € enthalten, von denen mit einer Realisierung von Erträgen in Höhe von 442 Mio. € im nächsten Geschäftsjahr sowie mit einer Realisierung von Erträgen in Höhe von 141 Mio. € in den darauf folgenden Geschäftsjahren gerechnet wird. 44. Verbriefte Verbindlichkeiten Als verbriefte Verbindlichkeiten werden Schuldverschreibungen und Geldmarktpapiere (Commercial Papers) ausgewiesen.
Für begebene Schuldverschreibungen, die nicht im Zusammenhang mit ABS-Transaktionen stehen, werden Forderungen aus Kunden- und Händlerfinanzierungen in Höhe von 175 Mio. € (Vorjahr: 287 Mio. €) als Sicherheiten gestellt. 45. ABS -Transaktionen Der Konzern der VW FS AG nutzt ABS-Transaktionen zur Refinanzierung. Die diesbezüglichen Verbindlichkeiten sind in den folgenden Bilanzpositionen enthalten:
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten aus ABS-Transaktionen entfallen 9.941 Mio. € (Vorjahr: 10.885 Mio. €) auf ABS-Transaktionen mit finanziellen Vermögenswerten. Der korrespondierende Buchwert der Forderungen aus Kundenfinanzierung und Leasinggeschäft beträgt 10.661 Mio. € (Vorjahr: 11.502 Mio. €). Der Fair Value der Verbindlichkeiten betrug zum 31.12.2018 9.967 Mio. € (Vorjahr: 10.817 Mio. €). Der Fair Value der abgetretenen und weiterhin bilanzierten Forderungen betrug zum 31.12.2018 10.594 Mio. € (Vorjahr: 11.665 Mio. €). Im Rahmen der ABS-Transaktionen wurden insgesamt Sicherheiten in Höhe von 14.394 Mio. € (Vorjahr: 15.079 Mio. €) gestellt, wovon 10.968 Mio. € (Vorjahr: 11.898 Mio. €) auf Sicherheiten in Form von finanziellen Vermögenswerten entfallen. Dabei werden die erwarteten Zahlungen an Zweckgesellschaften abgetreten und das Sicherungseigentum an den finanzierten Fahrzeugen übertragen. Die abgetretenen Forderungen können kein weiteres Mal abgetreten oder anderweitig als Sicherheit verwendet werden. Die Ansprüche der Schuldverschreibungsinhaber sind auf die abgetretenen Forderungen begrenzt und die Zahlungseingänge aus diesen Forderungen sind für die Tilgung der korrespondierenden Verbindlichkeit bestimmt. Diese Asset-Backed-Securities-Transaktionen führten nicht zu einem bilanziellen Abgang der Forderungen aus dem Finanzdienstleistungsgeschäft, da Delkredere- und Zahlungszeitpunktrisiken im Konzern zurückbehalten wurden. Der Unterschiedsbetrag zwischen den abgetretenen Forderungen und den dazugehörigen Verbindlichkeiten resultiert aus unterschiedlichen Konditionen sowie dem vom VW FS AG Konzern selbst gehaltenen Anteil an den verbrieften Schuldverschreibungen. Der Großteil der öffentlichen und privaten ABS-Transaktionen des VW FS AG Konzerns kann vorzeitig zurückgezahlt werden (sogenannter clean-up call), wenn weniger als 10 % des ursprünglichen Transaktionsvolumens ausstehen. 46. Derivative Finanzinstrumente Dieser Posten beinhaltet die negativen Marktwerte aus Hedge-Geschäften und aus Derivaten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung und setzt sich wie folgt zusammen:
47. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Folgende Beträge wurden für Leistungszusagen in der Bilanz erfasst:
Wesentliche Versorgungsregelungen im Konzern der VW FS AG: Die VW FS AG bietet ihren Mitarbeitern für die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben Leistungen aus einer modernen und attraktiven betrieblichen Altersversorgung. Der wesentliche Teil der Versorgungszusagen im Konzern der VW FS AG besteht für nach IAS 19 als leistungsorientiert eingestufte Pensionspläne für Mitarbeiter im Inland. Diese Verpflichtungen sind überwiegend über Bilanzrückstellungen finanziert. Diese Pläne sind mittlerweile für Neueintritte geschlossen. Zur Reduzierung der mit leistungsorientierten Pensionsplänen verbundenen Risiken, insbesondere Langlebigkeit, Gehaltssteigerungen sowie Inflation, wurden im Konzern der VW FS AG in den vergangenen Jahren neue leistungsorientierte Pläne eingeführt, deren Leistungen über entsprechendes externes Planvermögen finanziert werden. Die genannten Risiken konnten in diesen Pensionsplänen deutlich reduziert werden. In Zukunft wird der Anteil der über Planvermögen finanzierten Pensionsverpflichtungen an der Gesamtverpflichtung kontinuierlich steigen. Nachfolgend werden die wesentlichen Versorgungszusagen beschrieben. Ausschließlich über Bilanzrückstellungen finanzierte inländische Pensionspläne Bei den ausschließlich über Bilanzrückstellungen finanzierten Pensionsplänen bestehen sowohl beitragsbasierte Versorgungszusagen mit Garantien als auch endgehaltsbasierte Versorgungszusagen. Für die beitragsbasierten Versorgungszusagen wird ein jährlicher einkommens- und statusabhängiger Versorgungsaufwand anhand von sog. Verrentungsfaktoren in einen lebenslang zu zahlenden Rentenanspruch umgerechnet (Garantiebausteine). Die Verrentungsfaktoren enthalten eine Garantieverzinsung. Im Versorgungsfall werden die jährlich erworbenen Rentenbausteine addiert. Für die endgehaltsbezogenen Versorgungszusagen wird im Versorgungsfall das zugrunde zu legende Gehalt mit einem Prozentsatz multipliziert, der von der bis zum Eintritt des Versorgungsfalls abgeleisteten Dienstzeit abhängt. Der Barwert der garantierten Verpflichtung steigt mit fallendem Zinsniveau und unterliegt somit dem Zinsänderungsrisiko. Das Versorgungssystem sieht lebenslang laufende Rentenzahlungen vor. Insofern tragen die Gesellschaften das Langlebigkeitsrisiko. Diesem wird dadurch Rechnung getragen, dass zur Ermittlung der Verrentungsfaktoren und des Barwerts der garantierten Verpflichtung die aktuellsten Generationensterbetafeln verwendet werden, in denen eine zukünftige Verlängerung der Lebenserwartung bereits berücksichtigt wird. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde dabei auf die aktualisierten "Richttafeln Heubeck 2018 G" umgestellt. Um das Inflationsrisiko durch die Anpassung der laufenden Rentenzahlungen in Höhe der Inflationsrate zu reduzieren, wurde bei den Versorgungszusagen, bei denen dies gesetzlich zulässig ist, eine inflationsunabhängige Rentenanpassung eingeführt. Über externes Planvermögen finanzierte inländische Pensionspläne Die über externes Planvermögen finanzierten Pensionspläne basieren auf beitragsbasierten Leistungszusagen mit Garantien. Hierbei wird entweder ein jährlicher einkommens- und statusabhängiger Versorgungsaufwand anhand von sog. Verrentungsfaktoren in einen lebenslang zu zahlenden Rentenanspruch umgerechnet (Garantiebausteine) oder als Einmalkapital bzw. in Raten ausgezahlt. Hierbei haben die Mitarbeiter teilweise die Möglichkeit, mit Entgeltumwandlungen zusätzlich Eigenvorsorge zu betreiben. Die Verrentungsfaktoren enthalten eine Garantieverzinsung. Im Versorgungsfall werden die jährlich erworbenen Rentenbausteine addiert. Der Versorgungsaufwand wird fortlaufend in ein Sondervermögen eingebracht, das von vom Unternehmen unabhängigen Trusts treuhänderisch verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt wird. Sofern das Planvermögen höher ist als der mit dem Garantiezins berechnete Barwert der Verpflichtungen, werden Überschüsse zugewiesen (Überschussbausteine). Da die treuhänderisch verwalteten Sondervermögen die Voraussetzungen von IAS 19 als Planvermögen erfüllen, ist insoweit eine Verrechnung mit den Verpflichtungen erfolgt. Die Höhe des Planvermögens unterliegt dem allgemeinen Marktrisiko. Deshalb wird die Ausrichtung und Durchführung der Kapitalanlage fortlaufend durch die Gremien der Trusts kontrolliert, in welchen auch die Gesellschaften vertreten sind. So werden beispielsweise die Grundsätze der Kapitalanlage im Rahmen von Kapitalanlagerichtlinien mit dem Ziel vorgegeben, das Marktrisiko und dessen Auswirkung auf das Planvermögen zu beschränken. Zusätzlich werden in regelmäßigen Abständen Asset Liability-Management-Studien durchgeführt, die sicherstellen, dass die Kapitalanlage im Einklang mit den abzusichernden Verpflichtungen steht. Derzeit ist das Sondervermögen Altersversorgung vorwiegend in Investmentfonds aus festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien investiert. Insofern besteht hauptsächlich ein Zinsänderungs- und Aktienkursrisiko. Zur Abfederung des Marktrisikos sieht das Versorgungssystem zusätzlich vor jeder Überschusszuweisung eine Reservierung von Mitteln im Rahmen einer Schwankungsreserve vor. Der Barwert der Verpflichtung wird als das Maximum aus dem Barwert der garantierten Verpflichtung und dem Planvermögen ausgewiesen. Soweit das Planvermögen unter den Barwert der garantierten Verpflichtung sinkt, ist in diesem Umfang eine Rückstellung zu bilden. Der Barwert der garantierten Verpflichtung steigt mit fallendem Zinsniveau und unterliegt somit dem Zinsänderungsrisiko. Im Falle der lebenslang laufenden Rentenzahlungen trägt der VW FS AG Konzern das Langlebigkeitsrisiko. Diesem wird dadurch Rechnung getragen, dass zur Ermittlung der Verrentungsfaktoren und des Barwerts der garantierten Verpflichtung die aktuellsten Generationensterbetafeln "Richttafeln Heubeck 2018 G" verwendet werden, in denen eine zukünftige Verlängerung der Lebenserwartung bereits berücksichtigt wird. Zusätzlich erfolgt ein jährliches Risikomonitoring im Rahmen der Vermögensüberprüfung in den Trusts durch die unabhängigen Aktuare. Um das Inflationsrisiko durch die Anpassung der laufenden Rentenzahlungen in Höhe der Inflationsrate zu reduzieren, wurde bei den Versorgungszusagen, bei denen dies gesetzlich zulässig ist, eine inflationsunabhängige Rentenanpassung eingeführt. Der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde gelegt:
Bei diesen Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte, die anhand der Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtung gewichtet wurden. Die Reduzierung des Zinssatzes für das Ausland resultiert im Wesentlichen aus einem geänderten Umfang von Gesellschaften auf die Gewichtung des durchschnittlichen Zinssatzes. Hinsichtlich der Lebenserwartung werden in allen Ländern jeweils die aktuellsten Sterbetafeln berücksichtigt, so werden beispielsweise in Deutschland die von Prof. Dr. Klaus Heubeck entwickelten "Richttafeln 2018 G" zugrunde gelegt. Die Diskontierungssätze werden grundsätzlich auf Basis der Renditen erstrangiger Unternehmensanleihen bestimmt, deren Laufzeit und Währung den jeweiligen Verpflichtungen entsprechen. Für die Verpflichtungen der inländischen Konzerngesellschaften wurde hierbei der Index iBoxx AA 10+ Corporates zugrunde gelegt. Für die ausländischen Pensionsverpflichtungen werden vergleichbare Indizes herangezogen. Die Entgelttrends umfassen erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen, die auch Steigerungen aufgrund von Karriere berücksichtigen. Die Rententrends entsprechen entweder den vertraglich festgelegten Garantierentenanpassungen oder basieren auf den in den jeweiligen Ländern gültigen Regelungen zur Rentenanpassung. Die Fluktuationsraten basieren auf Vergangenheitserfahrungen sowie auf Zukunftserwartungen. Die Entwicklung der Bilanzwerte aus leistungsorientierten Pensionszusagen ist nachfolgend dargestellt:
Die Veränderung des aufgrund der Begrenzung von IAS 19 nicht als Vermögenswert bilanzierten Betrags enthält eine Zinskomponente, die teilweise ergebniswirksam in den Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und teilweise ergebnisneutral direkt im Eigenkapital erfasst wurde. Die Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
Die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste durch Änderungen demographischer Annahmen resultieren im Wesentlichen aus der erstmaligen Anwendung der Richttafeln Heubeck 2018 G. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung unserer Pensionspläne war ein Plan südamerikanischer Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2018 als beitragsorientierter Plan einzustufen, was zu einem geänderten Ausweis der Pensionsverpflichtung in der obigen Tabelle führt. Die Verringerung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung wird mit - 20 Mio. € als sonstige Veränderung ausgewiesen. Auf den Bilanzansatz ergeben sich hieraus keine Auswirkungen, da sich der Barwert des Planvermögens entsprechend verringert. Veränderungen bei den maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen hätten sich wie folgt auf die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung ausgewirkt:
Die dargestellten Sensitivitätsanalysen berücksichtigen jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, d.h. mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt. Zur Untersuchung der Sensitivität des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung gegenüber einer Veränderung der angenommenen Lebenserwartung wurden im Rahmen einer Vergleichsberechnung die angesetzten Sterbewahrscheinlichkeiten in dem Maße abgesenkt, dass die Absenkung in etwa zu einer Erhöhung der Lebenserwartung um ein Jahr führt. Die auf Basis der Barwerte der Verpflichtung gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Macaulay Duration) der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung beträgt 23 Jahre (Vorjahr: 23 Jahre). Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung teilt sich wie folgt auf die Mitglieder des Plans auf:
Nachfolgend wird das Fälligkeitsprofil der Zahlungen der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung durch die Aufteilung des Barwerts der Verpflichtung nach Fälligkeit der zugrunde liegenden Zahlungen dargestellt:
Die Entwicklung des Planvermögens ist aus folgender Tabelle ersichtlich:
Die sonstigen Veränderungen basieren auf einer Ausweisänderung eines Plans südamerikanischer Tochtergesellschaften. Aus der Anlage der Planvermögen zur Deckung der zukünftigen Pensionsverpflichtungen ergaben sich Aufwendungen in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: Erträge in Höhe von 5 Mio. €). Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen voraussichtlich auf 16 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) belaufen. Das Planvermögen ist in folgende Anlagekategorien investiert:
Das Planvermögen ist zu 82 % (Vorjahr: 70 %) in inländische Vermögenswerte investiert, zu 1 % (Vorjahr: 1 %) in andere europäische Vermögenswerte und zu 17 % (Vorjahr: 28 %) in Vermögenswerte sonstiger Regionen. Im Planvermögen enthaltene Anlagen in Schuldinstrumente des Volkswagen Konzerns sind von untergeordneter Bedeutung. Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
48. Versicherungstechnische und Sonstige Rückstellungen
Die Entwicklung der versicherungstechnischen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Fristigkeiten der versicherungstechnischen Rückstellungen:
Versicherungstechnische Rückstellungen für das selbst abgeschlossene Geschäft:
Die versicherungstechnischen Rückstellungen für das selbst abgeschlossene Geschäft wurden für Garantieversicherungen und Reparaturkostenversicherungen gebildet. Entwicklung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Rückversicherungsgeschäft nach Sparten:
Im Berichtsjahr werden die sonstigen Rückstellungen aufgeteilt in die Rückstellungen für Kosten der Belegschaft, für Prozess- und Rechtsrisiken sowie für übrige Sachverhalte. Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen inklusive Fristigkeiten stellt sich wie folgt dar:
Zu den Rückstellungen im Personalbereich gehören vor allem Jahressonderzahlungen, Zahlungen aufgrund von Mitarbeiterjubiläen sowie andere Kosten der Belegschaft. Die Rückstellungen für Prozess- und Rechtsrisiken berücksichtigen die zum Bilanzstichtag identifizierten Risiken hinsichtlich Inanspruchnahmen und Rechtskosten, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung sowie aus laufenden zivilrechtlichen Verfahren mit Händlern und anderen Kunden ergeben. Nach einer Analyse der einzelnen durch Rückstellungen berücksichtigten Sachverhalte gehen wir davon aus, dass die Offenlegung weiterer Detailinformationen zu einzelnen Verfahren, Rechtsstreitigkeiten oder Rechtsrisiken den Verlauf bzw. die Einleitung von Verfahren ernsthaft beeinträchtigen kann. Der Zahlungsabfluss der sonstigen Rückstellungen wird zu 37 % im Folgejahr, zu 55 % in den Jahren 2020 bis 2023 und zu 8 % danach erwartet. 49. Passive latente Steuern Die passiven latenten Steuern unterteilen sich folgendermaßen:
In den latenten Ertragsteuerverpflichtungen sind Steuern aus temporären Unterschieden (temporary differences) zwischen Wertansätzen nach den IFRS und Beträgen aus der steuerlichen Gewinnermittlung der Konzernunternehmen enthalten. Latente Ertragsteuerverpflichtungen wurden im Zusammenhang mit folgenden Bilanzpositionen gebildet:
50. Sonstige Passiva Die sonstigen Passiva entfallen auf folgende Sachverhalte:
51. Nachrangkapital Das Nachrangkapital in Höhe von 3.023 Mio. € (Vorjahr: 4.354 Mio. €) ist von der Volkswagen Leasing GmbH, der Banco Volkswagen S.A., der Volkswagen Financial Services Australia Pty. Ltd. sowie der VW FS AG ausgegeben bzw. aufgenommen. 52. Langfristige Verbindlichkeiten
53. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der VW FS AG ist in 441.280.000 voll eingezahlte, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nennwert von je 1 € aufgeteilt, die alle von der Volkswagen AG, Wolfsburg, gehalten werden. Aus dem gezeichneten Kapital ergeben sich weder Vorzugsrechte noch Beschränkungen. In der Kapitalrücklage der VW FS AG sind die Einlagen der Alleinaktionärin Volkswagen AG ausgewiesen. Die Gewinnrücklagen beinhalten nicht ausgeschüttete Gewinne vergangener Geschäftsjahre. In den Gewinnrücklagen ist eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 44 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €) enthalten. Aufgrund des mit der Alleinaktionärin Volkswagen AG bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurde der nach HGB bei der VW FS AG entstandene Verlust in Höhe von 149 Mio. € (Vorjahr: Verlustausgleich 478 Mio. €) ausgeglichen. 54. Kapitalmanagement Unter Kapital wird in diesem Zusammenhang grundsätzlich das IFRS-Eigenkapital verstanden. Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns der VW FS AG ist, das Rating des Unternehmens durch eine adäquate Eigenkapitalausstattung zu unterstützen und Eigenkapital für das geplante Wachstum der nächsten Geschäftsjahre zu beschaffen. Die durch die Muttergesellschaft der VW FS AG durchgeführten Kapitalmaßnahmen haben Einfluss auf das IFRS-Eigenkapital der VW FS AG. Als Eigenkapitalquote wurde zum 31.12.2018 ein Wert von 10,0 % (Vorjahr: 11,1 %) erreicht. Erläuterungen zu Finanzinstrumenten55. Buchwerte und Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien Die Buchwerte der Finanzinstrumente (ohne Hedge Derivate) zum 31. Dezember 2017 nach den Bewertungskategorien des IAS 39 ergeben sich wie folgt:
Die Buchwerte der Finanzinstrumente (ohne Hedge Derivate) nach den Bewertungskategorien des IFRS 9 zum 31. Dezember 2018 werden nachfolgend tabellarisch dargestellt:
Forderungen aus Leasinggeschäft in Höhe von 19.760 Mio. € (Vorjahr: 18.809 Mio. €) sind keiner Kategorie zuzuordnen. Die Nettoergebnisse des Vorjahres (ohne Hedge Derivate) nach Bewertungskategorien des IAS 39 ergeben sich wie folgt:
Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente (ohne Hedge Derivate) nach den Bewertungskategorien des IFRS 9 in 2018 werden in der nachfolgenden Tabelle berichtet:
Die Ergebnisse in 2018 werden wie folgt ermittelt:
Die in den Zinserträgen aus Kreditgeschäften und Wertpapieren enthaltenen Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, belaufen sich auf 2.041 Mio. €. Die Zinserträge aus Kreditgeschäften und Wertpapieren, die nicht der Kategorie erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Vermögenswerten bzw. finanzielle Schulden zugeordnet sind, beliefen sich für das geänderte Vorjahr auf 1.979 Mio. €. Die Zinsaufwendungen beziehen sich in Höhe von 1.069 Mio. € (Vorjahr geändert: 1.048 Mio. €) auf nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente. 56. Klassen von Finanzinstrumenten Im VW FS AG Konzern werden Finanzinstrumente in folgende Klassen eingeteilt:
Forderungen und Verbindlichkeiten, die sich in bilanzieller Sicherungsbeziehung zu derivativen Finanzinstrumenten befinden, sind in der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" enthalten. Bei den Übrigen Finanzanlagen stellen Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert werden, keine Finanzinstrumente nach IFRS 9 dar und liegen daher nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7. Beteiligungen innerhalb der Übrigen Finanzanlagen sind als Finanzinstrumente nach IFRS 9 in der Klasse "Zum Fair Value bewertet" ausgewiesen. Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 werden ab dem Geschäftsjahr 2018 die Buchwerte der Forderungen aus Versicherungsverträgen und vertragliche Verbindlichkeiten aus Serviceverträgen in der Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" ausgewiesen. Gleichzeitig werden im Rahmen der Umsetzung von IFRS 9 die Buchwerte der Leasingforderungen und -verbindlichkeiten aus der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" in die Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" umgegliedert. Die Vorjahreswerte der Forderungen an Kunden aus dem Leasinggeschäft in Höhe von 18.809 Mio. € und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus dem Leasinggeschäft in Höhe von 8 Mio. € wurden in der Darstellung der Klassen entsprechend angepasst. Die bisherige Klasse "Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7" wurde in diesem Zusammenhang in "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" umbenannt. In der Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" werden neben den oben beschriebenen Bestandteilen Leasingforderungen und -verbindlichkeiten sowie Forderungen aus Versicherungsverträgen zusätzlich aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierte Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen, nach der Equity-Methode bewertete Gemeinschaftsunternehmen sowie weitere Werte (keine Finanzinstrumente) zur Überleitung auf die Bilanzwerte ausgewiesen. Eine Überleitung der betroffenen Bilanzpositionen zu den Klassen ergibt sich aus folgender Darstellung:
1 Die Forderungen an Kunden und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden wurden teilweise als Grundgeschäfte von Fair-Values-Hedges designiert und unterliegen somit Fair-Value-Adjustments. Die Bilanzierung der Forderungen an Kunden und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" erfolgt daher weder vollständig zum Fair Value noch vollständig zu fortgeführten Anschaffungskosten. 2 Geänderte Darstellung von Forderungen aus Leasinggeschäften sowie Verbindlichkeiten aus Leasinggeschäften in der Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" 3 Geänderte Darstellung durch Berücksichtigung von Finanzinstrumenten in den Bilanzpositionen "Ertragsteueransprüche" und "Ertragsteuerverpflichtungen" Die Klasse Kreditzusagen und Finanzgarantien beinhaltet Verpflichtungen aus unwiderruflichen Kreditzusagen und Finanzgarantien in Höhe von 1.149 Mio. € (Vorjahr: 1.267 Mio. €). 57. Bewertungsstufen von Finanzinstrumenten der Klassen Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Zum Fair Value bewertet und Derivative Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungen Für die Bemessung des Fair Values und die damit verbundenen Angaben werden die Fair Values in eine 3-stufige Bewertungshierarchie eingeordnet. Die Zuordnung zu den einzelnen Stufen richtet sich danach, ob die bei der Fair-Value-Ermittlung herangezogenen wesentlichen Parameter am Markt beobachtbar sind oder nicht. In Stufe 1 werden Fair Values von Finanzinstrumenten, z.B. Wertpapiere oder verbriefte Verbindlichkeiten, gezeigt, für die ein Marktpreis auf einem aktiven Markt direkt beobachtet werden kann. Fair Values in Stufe 2 werden auf Basis von am Markt beobachtbaren Parametern wie Währungskursen oder Zinskurven anhand marktbezogener Bewertungsverfahren ermittelt. Hierunter fallen z.B. Derivate oder Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Die Ermittlung der Fair Values in Stufe 3 erfolgt über Bewertungsverfahren, bei denen mindestens ein nicht direkt auf einem aktiven Markt beobachtbarer Einflussfaktor einbezogen wird. Der wesentliche Teil der Forderungen an Kunden wird der Stufe 3 zugeordnet, da für die Fair-Value-Ermittlung nicht am Markt beobachtbare Parameter (vgl. Textziffer 58) berücksichtigt werden. Des Weiteren wird in der Stufe 3 eine erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Beteiligung berichtet, für deren Bewertung nicht am Markt beobachtbare Parameter verwendet werden. Für die Bewertung der Beteiligung werden dabei insbesondere die Unternehmensplanung sowie Eigenkapitalkostensätze verwendet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in diese 3-stufige Hierarchie nach Klassen.
1 Geänderte Vorjahreswerte aus der Ausgliederung von Forderungen aus Leasinggeschäften sowie Verbindlichkeiten aus Leasinggeschäften aus der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" 2 Geänderte Darstellung durch Berücksichtigung von Finanzinstrumenten in den Bilanzpositionen "Ertragsteueransprüche" und "Ertragsteuerverpflichtungen" Der Fair Value der Forderungen an Kunden aus dem Leasinggeschäft in der Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" beträgt 19.840 Mio. € (Vorjahr: 18.835 Mio. €) und ist in der Fair-Value-Hierarchie der Stufe 3 zugeordnet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus dem Leasinggeschäft in der Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" besteht ein Fair Value in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €), der der Stufe 2 in der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet ist. In der nachfolgenden Tabelle wird die Entwicklung der zum Fair Value bewerteten Forderungen an Kunden und Beteiligungen in der Bewertungsstufe 3 dargestellt.
1 Der Eröffnungsbilanzwert wurde für die Forderungen an Kunden angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). Die erfolgswirksamen Bewertungen in Höhe von - 1 Mio. € werden im GuV-Posten Ergebnis aus zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten sowie aus dem Abgang von GuV-unwirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten erfasst. Von den erfolgswirksam erfassten Bewertungen entfielen - 1 Mio. € auf zum Bilanzstichtag gehaltene Forderungen an Kunden. Die für den Fair Value der Forderungen an Kunden maßgebliche Risikovariable sind risikoadjustierte Zinssätze. Mittels einer Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von Änderungen der risikoadjustierten Zinssätze auf das Ergebnis nach Steuern quantifiziert. Wenn die risikoadjustierten Zinssätze zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte höher gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Steuern um 5 Mio. € niedriger ausgefallen. Wenn die risikoadjustierten Zinssätze zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Steuern um 6 Mio. € höher ausgefallen. Die für den Fair Value der Beteiligung maßgeblichen Risikovariablen sind die Wachstumsrate innerhalb der Unternehmensplanung sowie die Eigenkapitalkostensätze. Aufgrund der zeitlichen Nähe zwischen dem Erwerb der Beteiligung im vierten Quartal des laufenden Geschäftsjahres und des Bewertungsstichtags im laufenden Geschäftsjahr entspricht der Kaufpreis dem Fair Value zum Bewertungsstichtag, sodass keine Fair-Value-Änderung erfolgsneutral für das laufende Geschäftsjahr berücksichtigt wird. 58. Fair Values von Finanzinstrumenten der Klassen Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Zum Fair Value bewertet und Derivative Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungen In der nachfolgenden Tabelle werden die Fair Values von Finanzinstrumenten gezeigt. Der Fair Value ist der Betrag, zu dem Finanzinstrumente am Bilanzstichtag zu fairen Bedingungen verkauft werden können. Dabei haben wir, sofern Marktpreise (z.B. für Wertpapiere) vorhanden waren, diese zur Bewertung unangepasst angesetzt. Sofern keine Marktpreise vorhanden waren, wurden die Fair Values für Forderungen und Verbindlichkeiten durch Abzinsung unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitkongruenten Marktzinses ermittelt, d.h., dass dabei risikolose Zinskurven gegebenenfalls um entsprechende Risikofaktoren sowie Eigenkapital- und Verwaltungskosten adjustiert wurden. Für Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde der Fair Value aus Wesentlichkeitsgründen dem Buchwert gleichgesetzt. Der Fair Value der im laufenden Geschäftsjahr erworbenen nicht börsennotierten Beteiligung wird über ein Bewertungsmodell basierend auf Unternehmensplanungen ermittelt. Der Fair Value der unwiderruflichen Kreditzusagen hat aufgrund der Kurzfristigkeit und des variablen, an den Marktzinssatz gebundenen Zinssatzes nur einen unwesentlichen Wert. Auch bei den Finanzgarantien ergibt sich kein wesentlicher Fair Value.
1 Geänderte Vorjahreswerte aus der Ausgliederung von Forderungen aus Leasinggeschäften sowie Verbindlichkeiten aus Leasinggeschäften aus der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" 2 Geänderte Darstellung durch Berücksichtigung von Finanzinstrumenten in den Bilanzpositionen "Ertragsteueransprüche" und "Ertragsteuerverpflichtungen" Die Fair-Value-Ermittlung der Finanzinstrumente basierte auf folgenden risikolosen Zinsstrukturkurven:
59. Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben zu den Aufrechnungseffekten auf die Konzernbilanz sowie die finanziellen Auswirkungen einer Aufrechnung im Fall von Instrumenten, die Gegenstand einer rechtlich durchsetzbaren Aufrechnungs-Rahmenvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung sind. In der Spalte "Finanzinstrumente" werden die Beträge ausgewiesen, die Gegenstand einer Aufrechnungs-Rahmenvereinbarung sind, aber wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen nicht aufgerechnet wurden. Dabei handelt es sich insbesondere um positive und negative Marktwerte aus Derivaten, die mit dem gleichen Vertragspartner abgeschlossen sind. In der Spalte "Erhaltene Sicherheiten" beziehungsweise "Gestellte Sicherheiten" sind die bezogen auf die Gesamtsumme der Vermögenswerte und Schulden erhaltenen beziehungsweise verpfändeten Beträge von Barsicherheiten und Sicherheiten in Form von Finanzinstrumenten ausgewiesen, einschließlich solcher, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die nicht aufgerechnet worden sind. Hierbei handelt es sich vor allem um gestellte Sicherheiten in Form von Barsicherheiten aus ABS-Transaktionen sowie erhaltene Sicherheiten in Form von Bardepots und Forderungen aus ABS-Transaktionen.
1 Geänderte Darstellung durch Berücksichtigung von Finanzinstrumenten in den Bilanzpositionen "Ertragsteueransprüche" und "Ertragsteuerverpflichtungen". 60. Adressenausfallrisiko Bezüglich qualitativer Ausführungen verweisen wir auf den Risikobericht (Kapitel Kreditrisiko, Seite 23 bis 24) als Teil des Lageberichts. Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken Für Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bezüglich der Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken verweisen wir auf den Abschnitt Risikovorsorge für Ausfallrisiken in der Textziffer (8). In der nachfolgenden Tabelle erfolgt eine Überleitung der Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden:
Die Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken für finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, ist der Stufe 1 zugeordnet und hat sich im Geschäftsjahr nur im Rahmen von sonstigen Veränderungen innerhalb der Stufe 1 verändert. Da die Höhe der Risikovorsorge für diese finanziellen Vermögenswerte sowohl bezogen auf den Stand zum 31. Dezember 2018 als auch bezogen auf die Veränderungen im Geschäftsjahr unwesentlich ist, erfolgt keine Darstellung im Rahmen einer separaten Tabelle. In der nachfolgenden Tabelle erfolgt eine Überleitung der Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken für Finanzgarantien und Kreditzusagen:
In der nachfolgenden Tabelle erfolgt eine Überleitung der Risikovorsorge für Kreditausfallrisiken für Leasingforderungen in der Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet":
In der nachfolgenden Tabelle wird die Überleitung der Risikovorsorge im Kredit- und Leasinggeschäft des Vorjahres abgebildet.
MODIFIKATIONEN Während der Berichtsperiode ergaben sich vertragliche Modifikationen finanzieller Vermögenswerte, die nicht zu einer Ausbuchung des Vermögenswerts führten. Diese ergaben sich im Wesentlichen bonitätsbedingt und beziehen sich auf finanzielle Vermögenswerte, deren Risikovorsorge in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gemessen wurde. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingforderungen werden vereinfacht die bonitätsbedingten Modifikationen betrachtet, bei denen Forderungen mehr als 30 Tage überfällig sind. Vor vertraglicher Modifikation ergaben sich fortgeführte Anschaffungskosten in Höhe von 147 Mio. €. In der Berichtsperiode ergaben sich aus den vertraglichen Änderungen insgesamt Nettoerträge/Nettoaufwendungen in Höhe von - 1 Mio. €. Der Bruttobuchwert der finanziellen Vermögenswerte zum Stichtag, die seit der erstmaligen Erfassung modifiziert wurden und die gleichzeitig in der Berichtsperiode von Stufe 2 oder Stufe 3 in die Stufe 1 transferiert wurden, beträgt 19 Mio. €. Folglich wurde für diese finanziellen Vermögenswerte die Bemessung der Risikovorsorge von der gesamten Vertragslaufzeit auf eine Betrachtungsperiode von zwölf Monaten umgestellt. MAXIMALES KREDITRISIKO Das Kredit- und Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in Höhe der Ansprüche aus bilanzierten Buchwerten gegenüber dem jeweiligen Kontrahenten sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen. Das maximale Kredit- und Ausfallrisiko wird durch gehaltene Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungen gemindert. Es handelt sich dabei um gehaltene Sicherheiten für Forderungen an Kreditinstitute sowie für Forderungen an Kunden der Klassen "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet", "Zum Fair Value bewertet" sowie "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet". Als Sicherheiten dienen sowohl Fahrzeuge und Sicherungsübereignungen als auch Finanzgarantien, Wertpapiere, Barsicherheiten und Grundpfandrechte. Für finanzielle Vermögenswerte mit objektiven Anzeichen einer Wertminderung zum Abschlussstichtag erfolgt durch die Sicherheiten eine Risikoabschwächung in Höhe von 361 Mio. €. Für finanzielle Vermögenswerte der Klasse "Zum Fair Value bewertet", auf die die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 nicht angewendet werden, wird das maximale Kredit- und Ausfallrisiko durch gehaltene Sicherheiten in Höhe von 65 Mio. € gemindert. Für finanzielle Vermögenswerte, die im Geschäftsjahr abgeschrieben wurden und Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, bestehen vertragsrechtlich ausstehende Beträge in Höhe von 213 Mio. €. Die nachfolgende Tabelle zeigt das maximale Kreditrisiko, dem der VW FS AG Konzern zum Berichtsstichtag ausgesetzt ist, unterteilt nach Klassen, auf die das Wertminderungsmodell angewendet wird:
Im Geschäftsjahr angenommene Sicherheiten für finanzielle Vermögenswerte, die verwertet werden sollen:
Die Verwertung der Fahrzeuge erfolgt durch Direktverkauf und Auktionen an die Händler-Partner des Volkswagen Konzerns. AUSFALLRISIKO - RATINGKLASSEN Im VW FS AG Konzern erfolgt bei sämtlichen Kredit- und Leasingverträgen eine Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers. Im Rahmen des Mengengeschäfts erfolgt dies durch Scoring-Systeme, bei Großkunden und Forderungen aus der Händlerfinanzierung kommen Rating-Systeme zum Einsatz. Die dabei mit gut bewerteten Forderungen sind in der Ratingklasse 1 enthalten. Forderungen von Kunden, deren Bonität nicht mit gut eingestuft wird, die aber noch nicht ausgefallen sind, sind in der Ratingklasse 2 enthalten. In der Ratingklasse 3 sind entsprechend alle ausgefallenen Forderungen enthalten. In der nachfolgenden Tabelle sind die Bruttobuchwerte finanzieller Vermögenswerte nach Ratingklassen zum 31. Dezember 2018 dargestellt:
In der nachfolgenden Tabelle sind die Ausfallrisikopositionen für Finanzgarantien und Kreditzusagen nach Ratingklassen zum Berichtsstichtag dargestellt:
Die folgende Tabelle stellt die Kreditqualität finanzieller Vermögenswerte zum Stichtag 31. Dezember 2017 dar:
1 Geänderte Darstellung von Forderungen aus Leasinggeschäften in der Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" Die Einstufung weder überfälliger noch einzelwertberichtigter finanzieller Vermögenswerte in Risikoklassen ergibt sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt:
1 Geänderte Darstellung von Forderungen aus Leasinggeschäften in der Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" Die Fälligkeitsanalyse der überfälligen nicht einzelwertberichtigten finanziellen Vermögenswerte nach Klassen ergibt sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt:
1 Geänderte Darstellung von Forderungen aus Leasinggeschäften in der Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" 61. Liquiditätsrisiko Bezüglich der Refinanzierungs- und Sicherungsstrategie verweisen wir auf den Lagebericht. Eine Fälligkeitsanalyse der Vermögenswerte, die zum Management des Liquiditätsrisikos gehalten werden, stellt sich wie folgt dar:
Eine Fälligkeitsanalyse undiskontierter Zahlungsmittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
Finanzgarantien mit einer maximal möglichen Inanspruchnahme von 844 Mio. € (Vorjahr: 721 Mio. €) werden stets als sofort fällig angenommen. 62. Marktrisiko Bezüglich qualitativer Ausführungen verweisen wir auf den Risikobericht im Lagebericht. Für die quantitative Risikomessung werden die Zins- und Währungsrisiken mittels Value-at-Risk (VaR) auf Basis einer historischen Simulation gemessen. Dieser gibt die Größenordnung eines möglichen Verlusts des Gesamtportfolios an, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % innerhalb eines Zeithorizonts von 40 Tagen nicht überschritten wird. Grundlage hierfür ist die Aufbereitung aller sich aus den originären und derivativen Finanzinstrumenten ergebenden Cash-flows in einer Zinsablaufbilanz. Die bei der Ermittlung des VaR verwendeten historischen Marktdaten reichen dabei auf einen Zeitraum von 1.000 Handelstagen zurück. Basierend darauf ergeben sich folgende Werte:
Aufgrund von Korrelationseffekten ist das gesamte Marktpreisrisiko nicht identisch mit der Summe der Einzelrisiken. 63. Erläuterungen zur Sicherungspolitik SICHERUNGSPOLITIK UND FINANZDERIVATE Aufgrund seiner Aktivitäten auf internationalen Finanzmärkten ist der Konzern der VW FS AG Zins- und Währungsschwankungen an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten ausgesetzt. Die generellen Regelungen für die konzernweite Fremdwährungs- und Zinssicherungspolitik sind in konzerninternen Richtlinien festgelegt. Als Handelspartner für den Abschluss entsprechender Finanztransaktionen fungieren bonitätsstarke nationale und internationale Banken, deren Bonität laufend von führenden Ratingagenturen überprüft wird. Zur Eingrenzung der Währungs- und Zinsrisiken werden entsprechende Sicherungsgeschäfte abgeschlossen. Hierzu werden marktübliche derivative Finanzinstrumente genutzt. MARKTPREISRISIKO Ein Marktpreisrisiko ergibt sich, wenn Preisänderungen an den Finanzmärkten (Zinsen und Wechselkurse) den Wert von gehandelten Produkten positiv bzw. negativ beeinflussen. Die in den Tabellen des Anhangs aufgeführten Marktwerte wurden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen ermittelt und stellen Barwerte der Finanzderivate dar. Die Ermittlung erfolgte auf Basis standardisierter Verfahren oder quotierter Preise. Zinsänderungsrisiko Veränderungen des Zinsniveaus an den Geld- und Kapitalmärkten stellen bei nicht fristenkongruenter Refinanzierung ein Zinsänderungsrisiko dar. Die Zinsänderungsrisiken werden auf Basis eines konzernweit festgelegten Limits für Zinsänderungsrisiken, das in Limits pro Gesellschaft heruntergebrochen wird, auf Ebene der Gesellschaften gesteuert. Grundlage sind Zinsablaufbilanzen, die verschiedenen Zinsänderungsszenarien ausgesetzt werden und so das Zinsänderungsrisiko unter Berücksichtigung von konzerneinheitlichen Höchstgrenzen quantifizieren. Die abgeschlossenen Zinssicherungskontrakte beinhalten in erster Linie Zinsswaps und kombinierte Zins-/Währungsswaps. Im Rahmen der Zinssicherungsgeschäfte kommen Mikro- und Portfoliohedges zum Einsatz. Die in diese Sicherungsstrategie einbezogenen Teile der festverzinslichen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten werden entgegen der ursprünglichen Folgebewertung (fortgeführte Anschaffungskosten) zum Hedged Fair Value bilanziert. Die daraus resultierenden Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung werden durch gegenläufige Ergebniswirkungen der Zinssicherungsgeschäfte (Swaps) grundsätzlich kompensiert. Währungsrisiko Zur Vermeidung von Währungsrisiken werden Währungssicherungskontrakte, bestehend aus Devisentermingeschäften und Zins-/Währungsswaps, eingesetzt. Grundsätzlich werden alle Zahlungsströme in Fremdwährung abgesichert. BESCHREIBUNGEN ZU SICHERUNGSBEZIEHUNGEN SOWIE ZU METHODEN ZUR ÜBERWACHUNG IHRER EFFEKTIVITÄT Soweit möglich werden im Rahmen der Hedge-Strategie Sicherungsbeziehungen mit geeigneten Grundgeschäften auf Einzel- oder Portfoliobasis gebildet. Den überwiegenden Teil der Grundgeschäfte stellen bilanzielle Vermögenswerte und bilanzielle Verbindlichkeiten dar. Zukünftige Transaktionen werden nur im Ausnahmefall als Grundgeschäfte herangezogen. Das Verhältnis zwischen dem Volumen der Sicherungsinstrumente und dem Volumen der designierten Grundgeschäfte liegt in der Regel bei 1:1. Sicherungsbeziehungen im Rahmen des Mikro Hedge-Accounting werden im VW FS AG Konzern grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten. Eine Abspaltung und Designation einzelner Risikokomponenten erfolgt nicht. Im Portfolio Hedge-Accounting erfolgt die Designation von Derivaten zur Zinssicherung im Quartalsrhythmus. Die Effektivitätsprüfung wird dabei je Laufzeitband vorgenommen. Nur bei Erreichung einer hohen prospektiven und retrospektiven Effektivität werden Derivate im Rahmen des Portfolio Hedge-Accounting für eine Sicherungsperiode berücksichtigt. Mit der Einführung von IFRS 9 wird die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen im VW FS AG Konzern im Wesentlichen prospektiv mit der Critical-Terms-Match-Methode durchgeführt. Die retrospektive Betrachtung der Sicherungswirksamkeit erfolgt mittels eines Tests auf Ineffektivitäten in Form der Dollar-Offset-Methode. Bei der Dollar-Offset-Methode werden die in Geldeinheiten ausgedrückten Wertänderungen des Grundgeschäfts mit den in Geldeinheiten ausgedrückten Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts verglichen. Ineffektivitäten im Mikro Hedge-Accounting resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Marktbewertung der Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente. Um eine marktgerechte Bewertung zu erhalten, kommen bei der Bestimmung der Terminzinssätze und -kurse als auch bei der Diskontierung der zukünftigen Cash-flows bei Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten individuelle Zinskurven zum Einsatz. Andere Einflussfaktoren z.B. aus Kontrahentenrisiken spielen hinsichtlich der Ineffektivität nur eine untergeordnete Rolle. Im Portfolio Hedge-Accounting resultieren Ineffektivitäten in der Regel aus den sich nicht vollständig kompensierenden Wertänderungen der Fair Values von Sicherungsinstrumenten und der Hedged Fair Values von Grundgeschäften. ANGABEN ZU GEWINNEN UND VERLUSTEN AUS FAIR -VALUE - HEDGES Im Rahmen von Fair-Value-Hedges erfolgt eine Absicherung von Wertänderungsrisiken aus finanziellen Vermögenswerten sowie finanziellen Verbindlichkeiten. Wertänderungen, die sich aus der Bilanzierung von Sicherungsinstrumenten zum Fair Value sowie der Bilanzierung der zugehörigen Grundgeschäfte zum Hedged Fair Value ergeben, wirken grundsätzlich kompensatorisch und werden im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen erfasst. In der nachfolgenden Tabelle werden die Ineffektivitäten der Absicherungen durch Fair-Value-Hedges nach Risikoarten dargestellt, die den Differenzen zwischen den Ergebnissen der Sicherungsinstrumente und der gesicherten Grundgeschäfte entsprechen:
ANGABEN ZU GEWINNEN UND VERLUSTEN AUS CASH -FLOW - HEDGES Im Zusammenhang mit der Bildung von Cash-flow-Hedges werden Risiken aus der Veränderung zukünftiger Zahlungsströme abgesichert. Diese Zahlungsströme können sich aus einem bilanzierten Vermögenswert oder einer bilanzierten Verbindlichkeit ergeben. Die nachfolgende Tabelle zu Gewinnen und Verlusten aus Cash-flow-Hedges zeigt die im Sonstigen Ergebnis erfassten Sicherungsergebnisse der Berichtsperiode, die im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen erfassten Ineffektivitäten sowie die im Rahmen der Reklassifizierung von Cash-flow-Hedge-Rücklagen im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen erfassten Ergebnisse:
In der Tabelle sind im Eigenkapital gezeigte Effekte um latente Steuern reduziert. Der Gewinn oder Verlust aus Fair-Value-Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb des Hedge-Accounting entspricht der Basis für die Ermittlung von Ineffektivitäten innerhalb der Sicherungsbeziehung. Als ineffektiver Anteil von Cash-flow-Hedges werden die Erträge oder Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen von Sicherungsinstrumenten bezeichnet, die die Fair-Value-Änderungen der Grundgeschäfte übersteigen. Diese Ineffektivitäten innerhalb der Sicherungsbeziehung entstehen durch Differenzen in den Parametern zwischen dem Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft. Diese Erträge beziehungsweise Aufwendungen werden unmittelbar im Ergebnis aus Sicherungsbeziehungen erfasst. NOMINALVOLUMEN DERIVATIVER FINANZINSTRUMENTE Die Nominalvolumina der derivativen Finanzinstrumente nach Restlaufzeiten setzen sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt zusammen:
In der nachfolgenden Tabelle wird das Restlaufzeitenprofil der Nominalbeträge der Sicherungsinstrumente, welche nach den Regeln des Hedge-Accounting abgebildet werden, sowie Derivate, welche außerhalb des Hedge-Accounting abgebildet werden, zum 31. Dezember 2018 dargestellt:
Die Zeiträume der künftigen Zahlungen aus den Grundgeschäften der Cash-flow-Hedges entsprechen den Laufzeiten der Sicherungsgeschäfte. Zum Bilanzstichtag sind keine Cash-flow-Hedges bilanziert, deren zugrunde liegende Transaktion in der Zukunft nicht mehr erwartet wird. Die im Rahmen der Bewertung von Sicherungsinstrumenten verwendeten durchschnittlichen Währungskurse betragen für folgenden Währungen mit wesentlichen Nominalbeträgen: NOK 9,5866, USD 1,3117, TRY 6,5550, PLN 4,2944. Die verwendeten durchschnittlichen Zinssätze für Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps in Cash-flow-Hedges betragen für die nachfolgenden Währungen: EUR 0,33 %, NOK 0,29 %, AUD 2,84 %, MXN 7,65 % sowie JPY 0,53 %. ANGABEN ZU SICHERUNGSINSTRUMENTEN IM RAHMEN VON HEDGE- ACCOUNTING Im VW FS AG Konzern werden zur Absicherung von Wertänderungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten regelmäßig Sicherungsinstrumente abgeschlossen. Die nachfolgende Übersicht für das aktuelle Berichtsjahr zeigt die Nominalvolumen, Fair Values sowie die Fair-Value-Änderungen zur Ermittlung von Ineffektivitäten von Sicherungsinstrumenten, die zur Absicherung von Wertänderungsrisiken im Rahmen von Fair-Value-Hedges abgeschlossen wurden:
Des Weiteren werden zur Absicherung des Risikos aus der Veränderung zukünftiger Zahlungsströme Sicherungsinstrumente abgeschlossen. In der nachfolgenden Tabelle für das aktuelle Berichtsjahr werden die Nominalvolumen, Fair Values und Fair-Value-Änderungen zur Ermittlung von Ineffektivitäten von Sicherungsinstrumenten, die in Cash-flow-Hedges abgebildet werden, aufgeführt:
Die Fair-Value-Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten entspricht der Fair-Value-Änderung der designierten Komponenten der Sicherungsinstrumente. ANGABEN ZU GRUNDGESCHÄFTEN IM RAHMEN VON HEDGE- ACCOUNTING Neben den Angaben zu den Sicherungsinstrumenten sind auch Angaben zu den Grundgeschäften getrennt nach Risikokategorie und Art der Designation in das Hedge-Accounting anzugeben. In der nachfolgenden Tabelle werden die im Zusammenhang mit Fair-Value-Hedges gesicherten Grundgeschäfte zum 31. Dezember 2018 aufgeführt:
In der nachfolgenden Tabelle werden die im Zusammenhang mit Cash-flow-Hedges gesicherten Grundgeschäfte zum 31. Dezember 2018 aufgeführt:
ENTWICKLUNG DER RÜCKLAGE FÜR CASH -FLOW - HEDGES Im Rahmen der Bilanzierung von Cash-flow-Hedges sind die designierten effektiven Anteile einer Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im sogenannten OCI I auszuweisen. Alle darüber hinausgehenden Änderungen des Fair Values von Sicherungsinstrumenten werden als Ineffektivität erfolgswirksam erfasst. In der nachfolgenden Tabelle erfolgt eine Überleitung der Rücklage für Cash-flow-Hedges (OCI I):
In der Tabelle sind die im Eigenkapital gezeigten Effekte um latente Steuern reduziert. Im VW FS AG Konzern existieren im Rahmen von Sicherungsbeziehungen keine nicht designierten Komponenten von Derivaten. LIQUIDITÄTSRISIKO/REFINANZIERUNGSRISIKO Der Konzern der VW FS AG trifft Vorsorge zur Absicherung potenzieller Liquiditätsengpässe durch das Vorhalten bestätigter Kreditlinien sowie durch die Nutzung mehrwährungsfähiger Daueremissionsprogramme. Über lokale Zahlungsmittel in bestimmten Ländern (zum Beispiel China, Brasilien, Indien) kann der Konzern grenzüberschreitend nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beschränkungen. AUSFALLRISIKO Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in Höhe der Summe des Saldos gegenüber den jeweiligen Kontrahenten. Da die Geschäfte nur mit bonitätsstarken Kontrahenten abgeschlossen werden und im Rahmen des Risikomanagements je Kontrahent Handelslimite festgelegt sind, wird das tatsächliche Ausfallrisiko als gering eingeschätzt. Darüber hinaus wird das Ausfallrisiko der Geschäfte - entsprechend den regulatorischen Vorschriften - auch über die Hinterlegung von Sicherheiten minimiert. Im Konzern der VW FS AG ergeben sich Risikokonzentrationen in unterschiedlichen Ausprägungen. Eine ausführliche Darstellung enthält der Chancen- und Risikobericht im zusammengefassten Lagebericht. Segmentberichterstattung64. Aufteilung nach geografischen Märkten Die Segmentbegrenzung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung im VW FS AG Konzern. Als zentrale Steuerungsgröße wird das Operative Ergebnis an die Hauptentscheidungsträger berichtet. Die dem Management zu Steuerungszwecken zur Verfügung gestellten Informationen basieren auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie in der externen Rechnungslegung. Die Segmentberichterstattung wurde einschließlich der Darstellung des Vorjahres an die geänderte interne Berichterstattung angepasst. Bisher erfolgte die Steuerung auf Basis von Regionen. Fortan folgt die Steuerung der geografischen Aufteilung auf Marktbasis. Auslandsfilialen deutscher Tochtergesellschaften werden den jeweiligen Märkten zugeordnet, in welchen sie ihren Sitz haben. Die geografischen Märkte Deutschland, China, Mexiko sowie Brasilien stellen die berichtspflichtigen operativen Segmente gemäß IFRS 8 dar. Entsprechend der internen Berichterstattung beinhaltet der Markt Deutschland Gesellschaften in Deutschland sowie Österreich. In den sonstigen Segmenten findet eine Zusammenfassung der übrigen geografischen Märkte statt, welche gemäß den Kriterien des IFRS 8 nicht separat berichtspflichtig sind. Gesellschaften, welche keinem geografischen Markt zugeordnet sind, werden in der Überleitung erfasst. Selbige beinhaltet die Holding VW FS AG, die Holding- und Finanzierungsgesellschaften in den Niederlanden, Frankreich und Belgien, die EURO-Leasing-Gesellschaften in Deutschland, Dänemark und Polen, die Volkswagen Insurance Brokers GmbH sowie die Volkswagen Versicherung AG. In der internen Berichterstattung wird durch diese Darstellung eine Trennung zwischen Marktleistung und typischen Holding- und Finanzierungsfunktionen sowie Industrie-, Erst- und Rückversicherungsgeschäft gewährleistet. In der Überleitung werden zusätzlich Konsolidierungseffekte zwischen den Segmenten als auch Effekte aus der Vorsorge für Länderrisiken berücksichtigt. Im Vergleich zur Darstellung der Segmentberichterstattung im Geschäftsbericht des Berichtsjahres 2017 werden keine Ergebnisse des aufgegebenen Geschäftsbereichs in der Aufteilung nach geografischen Märkten 2017 berücksichtigt. Sofern vorhanden, werden alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Segmenten zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Im Geschäftsjahr waren keine intersegmentären Geschäfte vorhanden. Die langfristigen Vermögenswerte werden gemäß IFRS 8 exklusive Finanzinstrumente, latenter Steueransprüche, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Rechte aus Versicherungsverträgen ausgewiesen. AUFTEILUNG NACH GEOGRA FI SCHEN MÄRKTEN 201 7 :
AUFTEILUNG NACH GEOGRAFISCHEN MÄRKTEN 2018:
Informationen zu den wesentlichen Produkten (Kredit- und Leasinggeschäft) ergeben sich direkt aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Aufteilung der langfristigen Vermögenswerte gemäß IFRS 8 sowie der Zugänge bei den langfristigen vermieteten Vermögenswerten nach geografischen Märkten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Die Investitionen in den übrigen Anlagewerten sind von untergeordneter Bedeutung. Die Überleitung auf die Konzernumsätze, das Operative Ergebnis des Konzerns sowie auf das Konzernergebnis vor Steuern wird in folgender Tabelle dargestellt:
Sonstige Erläuterungen65. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung des Konzerns der VW FS AG dokumentiert die Veränderung des Zahlungsmittelbestands durch die Zahlungsströme aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Zahlungsströme aus Investitionstätigkeit umfassen Zahlungen aus dem Erwerb sowie Erlöse aus der Veräußerung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, von Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen und von übrigen Anlagewerten. Die Finanzierungstätigkeit bildet alle Zahlungsströme aus Transaktionen mit Eigenkapital, Nachrangkapital und sonstigen Finanzierungstätigkeiten ab. Alle übrigen Zahlungsströme werden - internationalen Usancen für Finanzdienstleistungsgesellschaften entsprechend - der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Der Zahlungsmittelbestand umfasst in enger Abgrenzung lediglich die Barreserve, die sich aus dem Kassenbestand und Guthaben bei den Zentralnotenbanken zusammensetzt. Die Veränderungen der Bilanzpositionen, die für die Entwicklung der Kapitalflussrechnung herangezogen werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Konsolidierungskreisänderung nicht zahlungswirksam sind und ausgesondert werden. Die Aufteilung der Veränderungen des Nachrangkapitals als Teil der Finanzierungstätigkeit in zahlungswirksame und zahlungsunwirksame Vorgänge für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr ergibt sich aus den folgenden Tabellen:
66. Außerbilanzielle Verpflichtungen EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Die Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 303 Mio. € (Vorjahr: 363 Mio. €) bestehen im Wesentlichen aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit steuerlichen Sachverhalten, bei denen die Voraussetzungen einer Rückstellungsbildung gemäß IAS 37 nicht vorliegen. Nach einer Analyse der einzelnen in den Eventualverbindlichkeiten berücksichtigten Sachverhalte gehen wir davon aus, dass die Offenlegung weiterer Detailinformationen zu einzelnen Verfahren, Rechtsstreitigkeiten oder Rechtsrisiken den Verlauf der Verfahren ernsthaft beeinträchtigen kann. Die nicht in die Konzernbilanz übernommenen Treuhandvermögen und -schulden der zu den lateinamerikanischen Tochtergesellschaften gehörenden Spar- und Treuhandgesellschaft betrugen 558 Mio. € (Vorjahr: 768 Mio. €). SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Wir rechnen mit der Inanspruchnahme der unwiderruflichen Kreditzusagen. 67. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
68. Leistungen auf Basis von Performance Shares (aktienbasierte Vergütung) Der Aufsichtsrat der VW FS AG beschloss Ende des Jahres 2018, das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2019 anzupassen. Das neue Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen sowie variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (aktienbasierte Vergütung). Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des LTI wird der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares umgerechnet und dem jeweiligen Vorstandsmitglied als reine Rechengröße zugeteilt. Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance-Share-Plans findet ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijahreszeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Begünstigte des Performance-Share-Plans sind die Vorstandsmitglieder sowie weitere Mitglieder des Top-Management-Kreises. Die Funktionsweise der ihnen gewährten Performance Shares ist im Wesentlichen identisch. Der für beide Personenkreise entstandene Personalaufwand beträgt insgesamt 0,1 Mio. €. Die Summe der Zielbeträge für die Performance Shares bei einer Zielerreichung von 100 % der jeweils vereinbarten Ziele beträgt insgesamt 2 Mio. €. 69. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die von der VW FS AG beeinflusst werden können, die einen Einfluss auf die VW FS AG ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der VW FS AG stehen. Die Volkswagen AG, Wolfsburg, ist alleinige Gesellschafterin der VW FS AG. Weiterhin hielt die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, zum Bilanzstichtag mit 52,2 % die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die Porsche SE nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat der Volkswagen AG bestellen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15 % der Stammaktien gehören. Die Porsche SE hat aber die Möglichkeit, an den unternehmenspolitischen Entscheidungen des Volkswagen Konzerns mitzuwirken, und gilt damit als nahestehendes Unternehmen im Sinne des IAS 24. Das Land Niedersachsen und die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover, verfügen gemäß Mitteilung vom 5. Januar 2016 am 31. Dezember 2016 über 20,00 % der Stimmrechte an der Volkswagen AG und haben somit mittelbaren maßgeblichen Einfluss auf den Konzern der VW FS AG. Darüber hinaus wurde - wie oben dargestellt - von der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 beschlossen, dass das Land Niedersachsen zwei Mitglieder des Aufsichtsrats bestellen darf (Entsendungsrecht). Zwischen der Alleinaktionärin Volkswagen AG und der VW FS AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Volkswagen AG sowie sonstige im Konzernverbund der Volkswagen AG nahestehenden Unternehmen stellen den Gesellschaften des Konzerns der VW FS AG Refinanzierungsmittel zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung. Im Rahmen von Finanzierungsgeschäften wurden von der Volkswagen AG sowie sonstigen im Konzernverbund der Volkswagen AG nahestehenden Unternehmen Fahrzeuge an die Gesellschaften des Konzerns der VW FS AG zu marktüblichen Konditionen veräußert. Diese Geschäftsbeziehung ist in der Zeile "Erhaltene Lieferungen und Leistungen" dargestellt. Weiterhin wurden von der Volkswagen AG sowie deren Tochtergesellschaften Sicherheiten zu unseren Gunsten im Rahmen des operativen Geschäfts gestellt. In der Zeile "Erbrachte Lieferungen und Leistungen" sind im Wesentlichen Erträge aus Leasinggeschäften enthalten. Die Geschäftsbeziehungen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der VW FS AG beziehen sich im Wesentlichen auf die Bereitstellung von Refinanzierungsmitteln und die Erbringung von Dienstleistungen. Als Maßstab für diese Geschäftsbeziehungen werden grundsätzlich marktübliche Konditionen, z.B. im Rahmen von Kostenaufschlagsverfahren für die Erbringung von Dienstleistungen, angewendet. Die Geschäfte mit nahestehenden Personen sind in den folgenden beiden Tabellen dargestellt. In den Tabellen kommen für Aktiv- und Passivposten Bilanzstichtagskurse, für die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung gewichtete Jahresdurchschnittskurse zur Anwendung. GESCHÄFTSJAHR 201 7
GESCHÄFTSJAHR 201 8
In der Spalte "Sonstige im Konzernverbund nahestehende Personen" sind neben den Schwestergesellschaften auch Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen enthalten, die im Konzernverbund der Volkswagen AG nahestehend sind. Die Leistungsbeziehungen mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand umfassen die entsprechenden Personenkreise der VW FS AG sowie der Konzernmutter Volkswagen AG. Die Beziehungen zu Versorgungsplänen sowie zum Land Niedersachsen waren wie im Vorjahr von untergeordneter Bedeutung. Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der VW FS AG sind Mitglieder in Vorständen und Aufsichtsräten von anderen Unternehmen des Volkswagen Konzerns, mit denen wir zum Teil im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Geschäfte abwickeln. Alle Geschäfte mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen werden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind. Im Verlauf des Geschäftsjahres sind an nahestehende Personen im Rahmen der Händlerfinanzierung bankübliche kurzfristige Kredite in Höhe von durchschnittlich 81 Mio. € (Vorjahr: 338 Mio. €) gewährt worden. VERGÜTUNGEN DES VORSTANDS
Die langfristig fälligen Leistungen des Geschäftsjahres enthalten entstandene Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. € für die den Vorstandsmitgliedern gewährten Performance Shares. Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen beliefen sich auf 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €), die für diese Personengruppe gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen belaufen sich auf 14 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €). BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS Den Mitgliedern des Aufsichtsrats steht gemäß einem Beschluss der Hauptversammlung grundsätzlich eine jährliche Aufwandsentschädigung zu. Diese ist unabhängig von dem Erfolg der Gesellschaft sowie der ausgeübten Funktion im Aufsichtsrat. Verschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats sind darüber hinaus Mitglieder in weiteren Aufsichtsräten von Tochterunternehmen der Volkswagen AG. Die für diese Funktionen bezogenen Beträge werden auf den Anspruch auf die Aufwandsentschädigung durch die VW FS AG angerechnet. Im Geschäftsjahr 2018 wurde daher ein Gesamtbetrag von weniger als 0,06 Mio. € an die Mitglieder des Aufsichtsrats ausgezahlt. Den bei der VW FS AG angestellten Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Dieses orientiert sich an den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und entspricht einer angemessenen Vergütung für die entsprechende Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen. Dies gilt entsprechend für den Vertreter der Leitenden Angestellten im Aufsichtsrat. 70. Angaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen Strukturierte Unternehmen sind üblicherweise so gestaltet, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte bei der Beurteilung der Beherrschung nicht ausschlaggebend sind. Kennzeichnend sind folgende Merkmale:
Die VW FS AG unterhielt im laufenden Geschäftsjahr geschäftliche Beziehungen im Rahmen von erworbenen Nachrangdarlehen zu strukturierten Unternehmen. Dabei handelt es sich um ABS-Zweckgesellschaften im Konzernverbund der Volkswagen AG, die Forderungen aus Kredit- und Leasingverträgen für Fahrzeuge in Wertpapieren (Asset-Backed-Securities) fristenkongruent verbriefen. Die Nachrangdarlehen wurden im Konzern der VW FS AG der Kategorie Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Vermögenswerte zugeordnet. Die ABS-Zweckgesellschaften werden nach den Grundsätzen des IFRS 10 nicht durch die VW FS AG beherrscht und daher nicht im Konzernabschluss konsolidiert. Durch den Erwerb der Nachrangdarlehen, emittiert durch ABS-Zweckgesellschaften im Konzernverbund der Volkswagen AG, erfolgt eine Refinanzierung des Finanzdienstleistungsgeschäfts der zugehörigen Gesellschaften im Konzernverbund der Volkswagen AG. Aus dem Erwerb der Nachrangdarlehen resultieren Adressenausfallrisiken der Emittenten sowie Zinsänderungsrisiken. Das maximale Risiko der VW FS AG aus Anteilen an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen beschränkte sich auf den in der Bilanz ausgewiesenen Fair Value der Nachrangdarlehen. Die folgende Tabelle enthält Angaben zu den in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten der VW FS AG, die mit nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen im Zusammenhang stehen, und das maximale Risiko des VW FS AG Konzerns ohne Berücksichtigung von Sicherheiten. Darüber hinaus sind die Nominalvolumina der verbrieften Vermögenswerte angegeben.
1 Erworbene Nachrangdarlehen Im abgelaufenen Geschäftsjahr stellte die VW FS AG nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen keine außervertraglichen Unterstützungen zur Verfügung. 71. Organe der Volkswagen Financial Services AG Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: LARS HENNER SANTELMANN Vorsitzender des Vorstands Unternehmenssteuerung Region China Regionen Deutschland, Europa (ab 01.10.2018) Mobility Unit Vertrieb und Marketing (ab 01.10.2018) DR. MARIO DABERKOW Informationstechnologie und Prozesse Regionen Südamerika, Mexiko (ab 01.10.2018) DR. CHRISTIAN DAHLHEIM (BIS 30.09.2018) Vertrieb und Marketing (bis 30.09.2018) Regionen Deutschland, Europa, International, Lateinamerika, Südafrika (bis 30.09.2018) FRANK FIEDLER Finanzen und Beschaffung CHRISTIANE HESSE Personal und Organisation Region International (ab 01.10.2018) Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: FRANK WITTER Vorsitzender Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG Finanzen und IT DR. ARNO ANTLITZ Stellvertretender Vorsitzender Mitglied des Markenvorstands Volkswagen Controlling und Rechnungswesen DR. KARLHEINZ BLESSING (BIS 16.04.2018) Stellvertretender Vorsitzender Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG Personal und Organisation JOACHIM DREES Vorsitzender des Vorstands der MAN SE und der MAN Truck & Bus AG MICHAEL GROSCHE (AB 01.10.2018) Leitung Fleet, Mobility und Remarketing der Volkswagen Financial Services AG FRED KAPPLER (BIS 30.09.2018) Leiter Konzern Vertrieb Volkswagen AG ANDREAS KRAUSS Mitglied des Gemeinsamen Betriebsrats der Volkswagen Financial Services AG, der Volkswagen Bank GmbH und der Euromobil Autovermietung GmbH SIMONE MAHLER Stellvertretende Vorsitzende des Gemeinsamen Betriebsrats der Volkswagen Financial Services AG, der Volkswagen Bank GmbH und der Euromobil Autovermietung GmbH DR. - ING. PETER MERTENS (BIS 12.10.2018) Mitglied des Vorstands der AUDI AG Technische Entwicklung GABOR POLONYI (BIS 31.08.2018) Leiter Großkunden Management der Volkswagen Financial Services Digital Solutions GmbH PETRA REINHEIMER Geschäftsführerin des Gemeinsamen Betriebsrats der Volkswagen Financial Services AG, der Volkswagen Bank GmbH und der Euromobil Autovermietung GmbH DR. HANS PETER SCHÜTZINGER (AB 01.10.2018) Sprecher der Geschäftsführung der Porsche Holding GmbH Salzburg EVA STASSEK 1. Bevollmächtigte der IG Metall Braunschweig STEPHAN WOLF (BIS 31.12.2018) Stellvertretender Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG 72. Patronatserklärung für unsere Beteiligungsgesellschaften Die Volkswagen Financial Services AG erklärt hiermit, dass sie als Kapitaleignerin ihrer Beteiligungsgesellschaften, über die sie die Managementkontrolle ausübt und/oder an denen sie einen mehrheitlichen Kapitalanteil direkt oder indirekt hält, abgesehen vom Fall des politischen Risikos, ihren Einfluss dahingehend geltend machen wird, dass diese ihren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditgebern in vereinbarter Weise nachkommen. Außerdem bestätigt die Volkswagen Financial Services AG, dass sie während der Laufzeit der Kredite ohne Information der jeweiligen Kreditgeber keine die Patronatserklärung beeinträchtigenden Veränderungen an den Beteiligungsverhältnissen dieser Unternehmen vornehmen wird. Diese Erklärung gilt auch gegenüber Gläubigern nicht garantierter Anleihen der folgenden Beteiligungsgesellschaften: Banco Volkswagen S.A., São Paulo, Brasilien; Volkswagen Finance (China) Co., Ltd., Peking, China; Volkswagen Finance Pvt. Ltd., Mumbai, Indien; Volkswagen Doğuş Finansman A.Ş., Kağıthane-Istanbul, Türkei; Volkswagen Doğuş Faktoring A.Ş., Kağıthane-Istanbul, Türkei. 73. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Volkswagen Financial Services AG hat sich am 7. Februar 2019 mit 60 Prozent an der FleetCompany GmbH aus Oberhaching, die unter dem Markennamen FleetLogistics in über 70 Ländern weltweit aktiv ist, beteiligt. Die weiteren 40 Prozent der Unternehmensanteile werden von der bisherigen Alleingesellschafterin TÜV SÜD Auto Service GmbH mit Sitz in München, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der TÜV SÜD AG, gehalten. Die beiden Anteilseigner haben sich darauf verständigt, die Markenneutralität von FleetLogistics zu erhalten. Ziel ist es, für den Kunden ein komplettes Angebot zu schaffen, in dem Travel- & Fuhrparkmanagement verbunden werden. Die Beteiligung erfolgt vorbehaltlich der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden. Darüber hinaus traten nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 keine weiteren Entwicklungen von besonderer Bedeutung auf. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Braunschweig, den 8. Februar 2019 Volkswagen Financial Services AG Der Vorstand Lars Henner Santelmann Dr. Mario Daberkow Frank Fiedler Christiane Hesse Anteilsbesitz gem. §§ 285 und 313 HGB für die Volkswagen Financial Services AG und den Volkswagen Financial Services Konzern sowie Darstellung der in den Volkswagen Financial Services Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. IFRS 12 zum 31.12.2018
1) Ergebnisabführungsvertrag 2) Abweichendes Geschäftsjahr 3) Rumpfgeschäftsjahr 4) zurzeit keine Geschäftstätigkeit 5) Neugründung 6) Neuerwerb 7) Konsolidierter Abschluss 8) Zahlen gemäß IFRS 9) Strukturiertes Unternehmen gemäß IFRS 10 und 12 10) Liquidationsbeschluss gefasst Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFT, Braunschweig VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFT, Braunschweig, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFT, Braunschweig, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: (1) Werthaltigkeit der vermieteten Vermögenswerte (Leasingvermögen) Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: ① Sachverhalt und Problemstellung ② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse ③ Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: (1) Werthaltigkeit der vermieteten Vermögenswerte (Leasingvermögen) ① Im Konzernabschluss der VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFT werden zum 31. Dezember 2018 Kraftfahrzeuge aus laufenden Leasingverträgen in Höhe von € 13.083 Mio unter dem Bilanzposten "Vermietete Vermögenswerte" (16,3 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Bewertung der vermieteten Vermögenswerte richtet sich nach den fortgeführten Anschaffungskosten und dem erzielbaren Betrag. Der Volkswagen Financial Services Konzern überprüft vierteljährlich die Werthaltigkeit der vermieteten Vermögenswerte. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen Vermögenswerte dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Dabei werden interne und externe Vermarktungsergebnisse sowie von den gesetzlichen Vertretern geschätzte Marktpreisentwicklungen für Kraftfahrzeuge berücksichtigt. Auf Basis dieser Wertermittlung ergaben sich im Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf das Leasingvermögen in Höhe von € 216 Mio. Die Bewertung des Leasingvermögens ist zum einen von betragsmäßig großer Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns und beinhaltet zum anderen erhebliche Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter, da aufgrund der Verwendung von Modellen und Annahmen erhebliche Schätzunsicherheiten bei der Bewertung bestehen. Zudem trägt die aktuelle öffentliche Diskussion über die Restwertentwicklung von Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren (Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Innenstädten, Nachfrageverschiebung zugunsten von Kraftfahrzeugen mit Benzinmotoren) zusätzlich zur Unsicherheit im Rahmen der Bewertung der bilanzierten Kraftfahrzeuge bei. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. ② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir insbesondere die von der Gesellschaft durchgeführten Bewertungen in Bezug auf ihre Aktualität, Methodik sowie die Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung gewürdigt. Damit einhergehend haben wir uns ein Verständnis über die der Wertermittlung zugrunde liegenden Ausgangsdaten, Wertparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Ergänzend haben wir uns bei unserer Einschätzung der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Vermarktungsannahmen unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie Unterlagen und Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den erwarteten Vermarktungsergebnissen gestützt. Darüber hinaus haben wir die Klassifizierung der Kraftfahrzeuge als Sachanlagen und damit einhergehend die anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gewürdigt. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. ③ Die Angaben der Gesellschaft zu den vermieteten Vermögenswerten sind in den Textziffern 13, 18, 19, 39 des Konzernanhangs enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. April 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1991 als Konzernabschlussprüfer der VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AKTIENGESELLSCHAFT, Braunschweig, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Hübner.
Hannover, den 8. Februar 2019 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Frank Hübner, Wirtschaftsprüfer Burkhard Eckes, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratsder Volkswagen Financial Services AGDer Aufsichtsrat befasste sich im vergangenen Geschäftsjahr regelmäßig und eingehend mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns der Volkswagen Financial Services AG. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat während der Berichtszeit stets zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die wesentlichen Aspekte der Planung, über die Lage des Unternehmens, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements, sowie über den Geschäftsverlauf und über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von aufgestellten Plänen und Zielen unterrichtet. Auf Grundlage dieser Berichterstattung des Vorstands hat der Aufsichtsrat die Führung der Geschäfte der Gesellschaft und des Konzerns laufend überwacht und somit seine ihm laut Gesetz und Satzung übertragenen Funktionen uneingeschränkt ausüben können. Sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, sowie sonstige Geschäfte, zu denen nach der Geschäftsordnung die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist, wurden geprüft und mit dem Vorstand vor der Beschlussfassung erörtert. Der Aufsichtsrat setzt sich grundsätzlich aus zwölf Mitgliedern zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich die unter den Organangaben im Anhang dargestellten personellen Veränderungen. Im Berichtsjahr ist der Aufsichtsrat zu drei ordentlichen Sitzungen zusammengetreten; außerordentliche Sitzungen haben nicht stattgefunden. Die durchschnittliche Teilnahmequote der Aufsichtsratsmitglieder betrug 85 %. Ein Aufsichtsratsmitglied nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen teil, alle übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an mehr als der Hälfte der Sitzungen teil. Über zwei Geschäftsvorfälle hat der Aufsichtsrat schriftlich im Umlaufverfahren beschlossen; daneben hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats elf dringende Eilentscheidungen im schriftlichen Verfahren getroffen. ARBEIT DER AUSSCHÜSSEDer Aufsichtsrat der Volkswagen Financial Services AG ist zur Bildung von Ausschüssen nicht verpflichtet. Gemäß Art. 39 Absatz 2 EU-Richtlinie 56/2014 in Verbindung mit § 107 Abs. 3 Aktiengesetz ist der Aufsichtsrat stattdessen in seiner Gesamtheit zur Erfüllung der Aufgaben des Prüfungsausschusses zuständig. In diesem Zusammenhang befasste sich der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr eingehend mit der Überwachung des Internen Kontroll-, Risikomanagements- und Revisionssystems sowie des Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsprozesses. BERATUNGSPUNKTE IM AUFSICHTSRATIn seiner Sitzung am 7. März 2018 billigte der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung und Berichterstattung durch den Abschlussprüfer den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss sowie den Jahresabschluss der Volkswagen Financial Services AG des Jahres 2017. Der Aufsichtsrat gab zudem eine Empfehlung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2018 ab und verabschiedete neue Leitlinien für Nichtprüfungsleistungen von Abschlussprüfern. Außerdem unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat über die Schwerpunktthemen für das Geschäftsjahr 2018, zu denen neben der Digitalisierungsstrategie auch der Bereich Mobilität und die Entwicklung des Financial Services Geschäfts in China gehörte. Zudem erläuterte der Vorstand dem Aufsichtsrat die Anfang 2018 gestartete Initiative zur Operational Excellence, mit der die Volkswagen Financial Services AG ihre Wettbewerbsfähigkeit in allen Bereichen weiter steigern will. Daneben ließ der Aufsichtsrat sich über den Fortschritt bei der Umsetzung der im Mai in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung informieren. Zu den weiteren Themen gehörte die Vorstellung der finanziellen Gesamtplanung und geplanter Investitionen. Schließlich stimmte der Aufsichtsrat dem Markteintritt in Luxemburg im Rahmen eines Joint Ventures sowie dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einem portugiesischen Softwareunternehmen zu. Sowohl in dieser Sitzung als auch in den Sitzungen am 13. Juni 2018 und am 5. November 2018 hat der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns berichtet. In der Aufsichtsratssitzung am 13. Juni 2018 berichtete der Chief Digital Officer ausführlich über den aktuellen Umsetzungsstand der Digitalisierung bei der Volkswagen Financial Services AG und über die hierbei angewandte Vorgehensweise. Der Leiter der Mobility Unit erläuterte dem Aufsichtsrat zudem die strategische Einordnung der Mobilitätsthemen innerhalb des Konzerns und die aktuellen Schwerpunkte in diesem Geschäftsbereich. Des Weiteren ließ sich der Aufsichtsrat vom Chief Compliance Officer die Funktionsweise des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagements nach der im September 2017 erfolgten Umstrukturierung erläutern. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat der Beteiligung am ID-Provider Verimi, einer Neustrukturierung der chinesischen Leasinggesellschaften sowie weiteren Umsetzungsschritten zur Trennung des von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigten Kreditgeschäfts von den übrigen Geschäftsfeldern der Volkswagen Financial Services AG (Projekt Panda) zu. In der Sitzung am 5. November 2018 beschloss der Aufsichtsrat ein neues Vergütungssystem für den Vorstand der Volkswagen Financial Services AG. Außerdem wurde ein Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers ab dem Geschäftsjahr 2020 verabschiedet. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der aktuellen Unternehmenssituation, wobei ein besonderer Fokus auf den chinesischen Markt gelegt wurde. Darüber hinaus berichtete der Vorstand über den Status der IT. Schwerpunktmäßig wurde hierbei auf die IT-Strategie und die Entwicklung der Compliance und Sicherheit eingegangen. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Status der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Programms Together4Integrity bei der Volkswagen Financial Services AG. Ferner stellte der Leiter der Internen Revision das Gesamtkonzept der Internen Revision vor und berichtete über den Status des Prüfprogramms für das laufende Geschäftsjahr. Zudem ließ sich der Aufsichtsrat über die Zusammenarbeit der Porsche Financial Services GmbH mit der Volkswagen Financial Services AG unterrichten. Schließlich stimmte der Aufsichtsrat dem Erwerb von Beteiligungen an mehreren Unternehmen aus dem Bereich Leasing und Mobility zu. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNGDer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wurde der Auftrag erteilt, den Konzernabschluss nach IFRS und den Jahresabschluss nach HGB der Volkswagen Financial Services AG zum 31. Dezember 2018 unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte zu prüfen. Dem Aufsichtsrat lagen der Konzernabschluss nach IFRS und der Jahresabschluss nach HGB der Volkswagen Financial Services AG zum 31. Dezember 2018 sowie die Lageberichte vor. Der Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat diese Abschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Den Ergebnissen dieser Prüfungen stimmt der Aufsichtsrat zu. Die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses sowie der Lageberichte durch den Aufsichtsrat hat keinen Anlass zu Einwendungen gegeben. Die Wirtschaftsprüfer waren bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunkts in der Aufsichtsratssitzung anwesend und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss und den Jahresabschluss der Volkswagen Financial Services AG in seiner Sitzung am 13. Februar 2019 gebilligt. Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss sind damit festgestellt. Aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurde der im Geschäftsjahr 2018 erzielte handelsrechtliche Verlust der Volkswagen Financial Services AG durch die Volkswagen AG ausgeglichen. Der Aufsichtsrat spricht den Vorstandsmitgliedern, den Betriebsräten, dem Management sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volkswagen Financial Services AG und den mit ihr verbundenen Unternehmen seinen Dank und seine Anerkennung für die geleistete Arbeit aus. Sie alle haben mit ihrem hohen Einsatz zur Weiterentwicklung der Volkswagen Financial Services AG beigetragen.
Braunschweig, 13. Februar 2019 Frank Witter, Vorsitzender des Aufsichtsrats Der Konzernabschluss zum 31.12.2018 wurde am 13.02.2019 gebilligt. |
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