Flohe Hochstromtechnik GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Müller seit 30.6.2021 | Prokura |
Arndt Dung seit 18.2.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.07% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 99.93% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FLOHE GmbHCastrop-RauxelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2023DERFLOHE GmbH(vormals Flohe GmbH & Co. KG)CASTROP-RAUXELHandelsregisternummer HRB 32650Registergericht Dortmundinkl.Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Grundlagen der Währungsumrechnung 1. Allgemeine Angaben Die FLOHE GmbH, Castrop-Rauxel, weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 und 4 HGB auf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB sowie der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften aufgestellt. 2. Bilanzierung und Bewertung Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung angewandt. Das Gliederungsschema wurde um den gesonderten Ausweis von Forderungen gegen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter erweitert. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2023 die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren). Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsnotwendige Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare bzw. degressive Abschreibungen, bewertet. Für die neu angeschafften Sachanlagen wurde eine Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren angesetzt. Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten umfassen nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und der aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: € 150) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: € 150) und 800 € (bis 2017: € 410) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Für den Bestand an Werkzeugen wurde wegen der untergeordneten Bedeutung für das Gesamtunternehmen ein Festwert angesetzt. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und erhaltene Anzahlungen erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Der Bestand an Kupfer innerhalb der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden nach der Systemumstellung in 2017 mit dem gewogenen Durchschnittswert ermittelt. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten bzw. einem niedrigeren Wert, der sich aus der verlustfreien Bewertung (Gesamtauftragswert abzüglich Vollkosten nach dem 31.12.) ergibt, bewertet. Aktivierungswahlrechte wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten genutzt. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Aufrechnungslage gegeben sind, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit Verbindlichkeiten gegenüber dem selben Unternehmen miteinander verrechnet. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Einnahmen bzw. Auszahlungen, die Erträge bzw. Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Latente Steuern werden grundsätzlich für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus GewSt, KSt, und SolZ kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird in der Bilanz als aktive latente Steuer ausgewiesen. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Sonstige langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht wird, abgezinst. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB werden die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen von den Vorräten abgesetzt. Sofern sich daraus jedoch für die Vorräte insgesamt ein negativer Wert ergibt, wird der Betrag auf der Passivseite als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen. Währungsumrechnung: Die in Fremdwährungen geführten Konten (liquide Mittel und kurzfristige Forderungen) sind mit dem zum Jahresabschlussstichtag festgestellten Devisenmittelkurs umgerechnet worden. Entstehende Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Fremdwährungsverbindlichkeiten liegen nicht vor. II. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Anteile an verbundene Unternehmen betreffen per 31.12.2023 die Beteiligung von 100 % an der FLOHE LINKWEL POWER PVT. LTD. mit Sitz in Mumbai/Indien (Eigenkapital Rs 8.257.583,90; Ergebnis Rs 1.459.219,62 per 31.03.2023). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 994.851,92 (Vorjahr € 458.135,21) sowie Forderungen aus Verrechnungskonten in Höhe von € 1.078.720,90 (Vorjahr € 998.540,61). Forderungen gegen Gesellschafter betreffen Gesellschafterverrechnungskonten. Liquide Mittel in Höhe von € 600.000,00 (Vorjahr € 600.000,00) wurden für Sicherungszwecke verpfändet bzw. abgetreten. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen insgesamt € 3.899.300,97 (Vorjahr 4.108.178,50) und die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen € 1.465.759,78 (Vorjahr € 1.346.542,51), davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von € 569.539,32 (Vorjahr € 473.381,67). Die Bankverbindlichkeiten sind in Höhe von € 2.937.005,83 durch Grundschuldeintragungen und ansonsten mit Sicherungsabtretung von Maschinen und Vorräten sowie Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Warenkreditversicherung gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 487.596,08 (Vorjahr € 668.319,55) sowie aus Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 0 (Vorjahr € 0). Weitere Angaben zur Bilanz: Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. III. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. IV. Sonstige Angaben Arbeitnehmerzahlen: Im Berichtsjahr 2023 wurden 23 (Vorjahr 27) gewerbliche Arbeitnehmer, 9 (Vorjahr 9) angestellte Arbeitnehmer und damit sind insgesamt 32 (Vorjahr 36) Mitarbeiter beschäftigt. Darüber hinaus sind 11 (Vorjahr 14) Auszubildende in der Gesellschaft beschäftigt. Haftungsverhältnisse: Es besteht eine gesamtschuldnerische Bürgschaft zusammen mit der FLOHE Berg GmbH zur Absicherung eines Bankdarlehens der Flohe Hochstromtechnik GmbH, das zum Bilanzstichtag mit € 250.000,00 valutiert. Ein Risiko aus einer Inanspruchnahme der FLOHE GmbH wird derzeit nicht gesehen, da noch dingliche Sicherheiten der FLOHE Berg GmbH bzw. der Flohe Hochstromtechnik GmbH bestehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Es bestehen finanzielle Verpflichtungen vor allem aus zentraler Dienstleistung in Höhe von € 553.416,95 (Vorjahr € 501.245,45) p.a. gegenüber verbundenen Unternehmen. Zum 31. Dezember 2023 bestehen ansonsten sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen:
V. Angaben zu Gesellschaftsorganen Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der FLOHE GmbH durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Arndt Dung, Hagen.
Castrop-Rauxel, den 14.06.2024 Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
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