Wiedemann Stahlcenter GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marko Brandt seit 19.6.2018 | Vorstandsmitglied |
Benjamin Alt seit 19.6.2018 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
vocatel business gmbhAufgelöst | 100.00% |
vocatel service gmbhAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TeleForte Telekommunikations AGAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen (Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahre) vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen (Nutzungsdauer von 3 bis 8 Jahre) vermindert. Unter den immateriellen Vermögensgegenstände werden u. a. der Gegenwert erworbener Kundenverträge und ein Firmenwert ausgewiesen. Diese ergaben sich aus der Verschmelzung im GJ 2022 von zwei im GJ 2021 erworbenen Tochtergesellschaften auf die TeleForte Telekommunikations AG. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde vom Aktivierungswahlrecht nach § 24 UmwG Gebrauch gemacht. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher Anlagegüter bis zu einem Wert von 250,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für geringwertige Vermögensgegenstände wurde entsprechend § 6 Abs. 2 EStG eine Sofortabschreibung vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale Wertberichtigung gebildet. Die Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristiger Natur, von einer Abzinsung wurde abgesehen. Die Bewertung erfolgt zum nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden, wenn sie aufrechenbar sind, miteinander verrechnet. Geschäftsvorgänge, die während des Geschäftsjahres in Fremdwährungen vollzogen wurden, werden unterjährig zum aktuellen Kurs umgerechnet und dann mit dem errechneten Euro-Wert bilanziell dargestellt. Jegliche Währungsdifferenzen, die unterjährig realisiert werden, werden erfolgswirksam erfasst. Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung erfolgt zum Transaktionskurs. Die Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten am Bilanzstichtag erfolgte in Übereinstimmung mit § 256a HGB und berücksichtigt die unterschiedlichen Ansätze für lang- und kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten. Die kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wurden am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen nicht. Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt, die sich voraussichtlich in späteren Geschäftsjahren wieder umkehren. Eine insgesamt sich ergebende Steuerbelastung ist in der Bilanz als passive latente Steuer anzusetzen. Im Falle einer Steuerentlastung kann eine Bilanzierung der latenten Steuern erfolgen. In Ausübung des Aktivierungswahlrechts sind die sich ergebenden aktiven latenten Steuern nicht in der Bilanz aufgeführt. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben zur Bilanz Die Abschreibungen 2023 setzen sich wie folgt zusammen:
Augsburg, den 14.05 2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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