Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 122764
Eingetragen
11.11.1998
Branche
ReisebürosErbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.Reiseveranstalter
Gegenstand
Betrieb eines Reisebüros.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Hecher
seit 30.11.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

82515 Wolfratshausen
51000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reisebüro Hecher GmbH

Wolfratshausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2017 bis zum 31.10.2018

Bilanz

Aktiva

31.10.2018
EUR
31.10.2017
EUR
A. Anlagevermögen 94.424,92 61.656,92
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,51 3,51
II. Sachanlagen 62.466,32 29.698,32
III. Finanzanlagen 31.955,09 31.955,09
B. Umlaufvermögen 347.158,12 418.734,02
I. Vorräte 0,00 10.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.831,32 19.314,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 317.326,80 389.419,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 788,73 1.650,09
Summe Aktiva 442.371,77 482.041,03

Passiva

31.10.2018
EUR
31.10.2017
EUR
A. Eigenkapital 180.064,05 177.265,81
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 2.072,96 2.072,96
III. Gewinnvortrag 149.628,26 151.209,73
IV. Jahresüberschuss 2.798,24 -1.581,47
B. Rückstellungen 159.284,88 149.807,56
C. Verbindlichkeiten 103.022,84 154.967,66
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 82.201,75 131.012,41
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.821,09 23.955,25
Summe Passiva 442.371,77 482.041,03

Anhang



Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017/2018 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs­kosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden 2017/2018 nicht vorgenommen.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Pensionsrückstellung

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.

Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von Herrn Ralf Hecher geführt.

Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.798,24 auf neue Rechnung vorzutragen.

sonstige Berichtsbestandteile


Wolfratshausen, 30.10.2019
gez. Ralf Hecher, Geschäftsführer gez. Ralf Hecher, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2019 festgestellt.

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