genio Objektverwaltungs GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Flieger seit 19.2.2024 | Geschäftsführer |
René Schnabel seit 4.1.2010 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hager SEBlieskastelKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHTGrundlagen des Konzerns Die Hager SE ist Konzernobergesellschaft für mehr als 70 direkt oder indirekt gehaltene Tochtergesellschaften. Sie stellt gem. § 290 Abs. 1 HGB den Konzernabschluss für den größten Kreis verbundener Unternehmen auf. Konzernabschluss und Einzelabschluss der Hager SE werden nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt und im Deutschen Bundesanzeiger veröffentlicht. Ausführliche Informationen zum Konsolidierungskreis sind im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt. Neben der Führung ihrer Tochtergesellschaften innerhalb der Hager Group koordiniert die Hager SE Serviceleistungen für die operativen Einheiten der Gruppe und unterstützt diese bei ihren Geschäftstätigkeiten in Bereichen wie Controlling, Marketing, Personalwesen, Finanzwesen, Einkauf und Recht. Zu diesem Zweck werden entsprechende Leistungen diverser Konzerngesellschaften und externer Dienstleister auf Ebene der Hager SE gepoolt und den Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt. Über diese Holdingfunktion hinaus übt die Hager SE keine weiteren operativen Tätigkeiten aus. Ihre Lage ist eng mit der Lage des Konzerns, der Hager Group, verbunden. Im Folgenden wird daher zunächst über Geschäftsverlauf und Lage der Hager Group im Jahr 2022 berichtet. Details zum Einzelabschluss 2022 der Hager SE sind anschließend angefügt. Die Hager Group ist ein führender Anbieter von Lösungen und Dienstleistungen für elektrotechnische Installationen in Wohn-, Industrie- und Gewerbeimmobilien. Ihr Kerngeschäft reicht von Energieverteilung über die Leitungsführung bis zur intelligenten Gebäudesteuerung und Sicherheitstechnik, die unter der Marke Hager vertrieben werden. Zur Hager Group zählen ferner die Marken Berker, Bocchiotti, Elcom und E3/DC. Zusammen verfügt die Gruppe über alle Kompetenzen, die es zur Entwicklung innovativer Produkte, Lösungen und Dienstleistungen rund um intelligente Gebäude braucht. Die Hager Group wurde 1955 von Hermann und Dr. Oswald Hager gemeinsam mit ihrem Vater Peter begründet und ist bis heute ein unabhängiges, inhabergeführtes Familienunternehmen mit Sitz in Blieskastel, Deutschland. Die Unternehmensform einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) unterstreicht sowohl die kulturelle Diversität als auch die europäischen Wurzeln der Gruppe. Gleichwohl ist die Hager Group mittlerweile ein weltweit tätiges Unternehmen: über 12.000 Mitarbeiter erwirtschaften einen Bruttoumsatz (vor Erlösschmälerungen) von rund 2,8 Milliarden Euro (2022). Komponenten und Lösungen werden an 20 Standorten rund um den Globus produziert, Kunden in über 100 Ländern der Erde setzen auf sie. Hager konzentriert sich auf die Märkte, die sich an die IEC- (International Electrical Commission) und die BS-Normen (British Standard) halten. Wichtigster Absatzmarkt ist Europa. In 2022 wurden umfangreiche Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt. Die entsprechenden Aufwendungen beliefen sich auf 5,1 % der Umsatzerlöse. In 2021 waren es 4,7 %. Die F&E-Aktivitäten finden überwiegend gruppenintern statt und verteilen sich auf nahezu alle Produktionsstandorte. 700 Mitarbeiter sind in den entsprechenden Abteilungen beschäftigt. Die Gruppe verfügt über 3.000 aktive Patente. Aktuelle Entwicklungsschwerpunkte sind Elektromobilität, Intelligente Gebäudetechnik, Energieeffizienz und Smart Home. Wirtschaftsbericht Die Entwicklung in der Branche ist wesentlich beeinflusst von der Entwicklung der Baukonjunktur in den einzelnen Märkten, sowie der Weiterentwicklung und Harmonisierung von Sicherheitsstandards im Gebäudebau, der Veränderung des Kundenanspruchs und durch die wachsenden Herausforderungen eines Klimawechsels und der Verknappung fossiler Energieträger sowie der Notwendigkeit steigender Energieeffizienz. In seinem aktualisierten Ausblick bis 2023 aus Juli 2022 beziffert der ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie in Deutschland) das Volumen des Welt-Elektromarktes in 2021 auf 4.967 Mrd. Euro. Der größte Anteil am Gesamtvolumen mit 63 % gehört dem asiatischen Markt, gefolgt von Amerika mit 19 % und Europa mit 16 %. Für den gesamten Markt wurde für das Jahr 2022 ein Zuwachs von 11 % und für 2023 ein Zuwachs von 5 % erwartet (davon Asien +13/+7 %, Amerika +8/+3 %, Europa +8/+3 %). Der Umsatz der Hager Group verbesserte sich in 2022 gegenüber 2021 um ca. 9 %.
Die Geschäftsentwicklung der Gruppe im Jahr 2022 war insgesamt günstig. Die angestrebten Ziele wurden weitgehend erreicht. Die Stellung im Markt ist unverändert stark. Wesentliche Veränderungen im Wettbewerb waren nicht zu verzeichnen. Ertragslage Die Umsatzerlöse haben sich in 2022 in den meisten Märkten gegenüber dem Vorjahr positiv entwickelt. Bei den Bruttoumsatzerlösen vor Erlösschmälerungen wurde im wichtigsten Markt Europa insgesamt ein Plus von rund 9 % erreicht. Die höchsten Zuwachsraten gab es in Italien mit 20 %, in der Schweiz und Österreich 14 %, in Nordeuropa 11 % und in Osteuropa ebenfalls 11 %. In Deutschland betrug der Mehrumsatz gegenüber dem Vorjahr rund 5 %, in Frankreich 2 %. Auch außerhalb Europas wurden Mehrumsätze erreicht - im APAC-Raum (Asia Pacific) betrug der Anstieg insgesamt rund 4 %. Allein in China war dabei ein Rückgang von 36 % zu verzeichnen. In Amerika, Middle East und Türkei (AMENEAT) gab es ein Plus von rund 13 %. Die Verkaufspreise sind zum Jahresende gegenüber dem Vorjahr um 8 % gestiegen. Die Herstellungskosten der Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen - 61,3 % vom Umsatz in 2022 gegenüber 57,5 % in 2021. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen dabei in 2022 5,1 % der Umsatzerlöse gegenüber 4,7 % im Vorjahr. Die Fabriken der Gruppe waren in 2022 konfrontiert mit Verknappung von und Lieferengpässen bei Rohstoffen und Komponenten, mit direktem Einfluss auf Produktion und Produktivität. Die Einkaufspreise für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe stiegen zum Jahresende gegenüber dem Vorjahr um fast 15 %. Darüber hinaus ergaben sich Preissteigerungen insbesondere im Bereich Energie durch den Krieg in der Ukraine. Das Bruttoergebnis vom Umsatz ist danach gegenüber 2021 um 3,8 %-Punkte zurückgegangen. Vertriebs- und Verwaltungskosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 %-Punkte des Umsatzes gemindert. Sonstige betriebliche Aufwendungen (nach Verrechnung mit sonstigen betrieblichen Erträgen) gehen um 0,9 %-Punkte zurück. Die Entwicklung des Euro gegenüber Fremdwährungen im Konzern beeinflusst die Ertragslage in 2022 leicht negativ. Das Finanzergebnis verbessert sich um 0,2 %-Punkte, Abschreibungen auf Erstkonsolidierungsdifferenzen gehen um 0,8 %-Punkte zurück. Sonstige Steuern und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag nehmen um 1,4 %-Punkte vom Umsatz ab. Der Jahresüberschuss beträgt danach mit rund 238 Mio. Euro 9,7 % der Umsatzerlöse gegenüber 9,4 % im Vorjahr. Finanzlage Die konsolidierte Kapitalstruktur der Hager SE stellt sich am Bilanzstichtag 31.12.2022 wie folgt dar (in Prozent der Bilanzsumme): Wirtschaftlich eigene Mittel 61,8 % (Vorjahr 60,3 %), Fremdkapital 38,2 % (Vorjahr 39,7 %). Die Fremdkapitalien sind in Höhe von ca. 111 Mio. Euro mittel- bis langfristiger Natur. Die kurzfristigen Fremdmittel betragen rund 812 Mio. Euro. Ihnen stehen kurzfristig realisierbare Vermögenswerte und liquide Mittel von rund 1.859 Mio. Euro gegenüber. Die im Berichtsjahr zugeflossenen liquiden Mittel aus laufender Geschäftstätigkeit betragen rund 135 Mio. Euro. Demgegenüber flossen Mittel in Höhe von rund 117 Mio. Euro in Investitionen. An die Aktionäre wurden 158 Mio. Euro Dividenden gezahlt. Sonstige Auszahlungen inklusive Währungs- und Bewertungsänderungen betragen insgesamt rund 17 Mio. Euro. Der Finanzmittelfonds ist danach von 569 Mio. Euro im Vorjahr auf 412 Mio. Euro per Ende 2022 zurückgegangen. Auszahlungen für Investitionen in Immaterielle Vermögensgegenstände (ohne Firmenwerte) und Sachanlagen betrugen in 2022 rund 168 Mio. Euro. Sie betreffen im wesentlichen Investitionen in die europäischen Produktionsstandorte und dienen überwiegend der Kapazitätserweiterung, Produkterneuerung und Rationalisierung. Vermögenslage Das Verhältnis von langfristig gebundenem Anlagevermögen zur Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 23,0 % (Vorjahr 19,5 %). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 60,4 % gegenüber 58,6 % im Vorjahr. Insgesamt stehen wirtschaftlich eigene Mittel und mittel- und langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 66,4 % (Vorjahr 65,0 %) der Bilanzsumme zur Verfügung. Die Überdeckung des langfristig gebundenen Vermögens durch mittel- und langfristig zur Verfügung stehende Mittel beträgt rund 1.049 Mio. Euro bzw. 43,4 % der Bilanzsumme. Die Fristenkongruenz ist damit auch unter Berücksichtigung nicht zu bilanzierender Haftungsverhältnisse gewahrt. Zusammengefasst stellt sich die wirtschaftliche Lage des Konzerns im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernlageberichts als gut dar. Prognose-, Chancen- und Risikobericht und Vorgänge nach dem Bilanzstichtag Die Entwicklung der Hager Group ist langfristig ausgerichtet, die wichtigen Ziele und Wege sind in einem mittelfristigen Unternehmensprojekt formuliert. Zur Erreichung der Ziele und zur Sicherung der geplanten Umsatz- und Kostenentwicklung sind in den kommenden Jahren weitere Investitionen in Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Organisation vorgesehen. Ausgehend von einer strukturierten Umsatzplanung, detailliert nach Volumen-, Preis-, Produktmix- und Währungseffekten, der Planung der Entwicklung der Einkaufspreise und der sich ergebenden Kapazitätsplanung wird für 2023 ein niedrigeres Ergebnis erwartet.
Der Planung des Jahres 2023 sind folgende wesentliche Annahmen und Ziele zugrunde gelegt:
Mit Wirkung zum 1. Februar 2023 hat die Hager Group die Pmflex Group zu 100 % übernommen. Das italienische Unternehmen ist ein führender europäischer Spezialist für Kunststoffrohre für elektrische Systeme. Die erwarteten Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Hager Group sind in den oben formulierten Zielen 2023 berücksichtigt. Durch die Übernahme wird die Hager Group zu einem führenden Hersteller für leere und vorverdrahtete Rohre für Elektroinstallationen in Europa. Weitere Chancen der künftigen Entwicklung ergeben sich aus wachsenden und sich ändernden Märkten, in denen die Hager Group agiert. Der Boom in Schwellenländern wie Indien und China mag sich verlangsamen, und dennoch sind die Wachstumsraten nach wie vor höher als in Europa. In all diesen Ländern will die Hager Group mit einem kompletten Portfolio und starken Partnern präsent sein. Während die neuen Absatzregionen weiter wachsen, wandeln sich die etablierten Märkte. In Folge des technologischen Fortschritts sind aus einstigen Elektrikern Systemtechniker und Systeminstallateure geworden, die heute für ihre Kunden eine elektrotechnische Lösung planen, installieren und in Betrieb nehmen. Demzufolge wachsen die Herausforderungen an die Elektrotechnik zur Entwicklung umfassender Dienstleistungen, Systeme und Lösungen, und damit auch die Chancen ihrer Entwicklung. Viele sehen die Digitalisierung als Herausforderung. Hager begreift sie als Chance. Digitale Werkzeuge werden helfen, in den kommenden Jahren die Produktionsprozesse zu optimieren, Kunden besser zu verstehen und passgenaue Services für sie zu kreieren und Produkte von der Entwicklung bis zu Aftersales kontinuierlich zu begleiten. Die Weltbevölkerung nimmt schnell zu. Im November 2022 wurde die Schwelle von acht Milliarden Menschen überschritten. Gleichzeitig ist das Wachstum mit einer Alterung der Bevölkerung verbunden. Das Bedürfnis nach mehr Selbständigkeit, Mobilität und Sicherheit im Alter erfordert Anpassungen der Elektroinstallation in neuen und renovierten Gebäuden. Neue Dienstleistungen und Geräte mit bisher unbekannten Funktionalitäten werden in den kommenden Jahren neue Möglichkeiten eröffnen. Zum Beginn des Jahres 2018 hat Hager den Osnabrücker Energiespeicherspezialisten E3/DC übernommen. Mit dieser Akquisition verfügt Hager über einen weiteren wesentlichen Baustein zukunftsweisender Energieversorgung. Die Speichersysteme von E3/DC (jetzt HagerEnergy GmbH) bilden eine ideale Ergänzung zu anderen bereits entwickelten und produzierten Energiemanagement-Komponenten wie Technikzentralen, Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und der dazugehörigen Steuerungssoftware - zentrale Komponenten, die es für ein Energiemanagement- und Speichersystem braucht. Solche Energiezentralen werden in immer mehr Privat- und Gewerbeimmobilien zum Standard gehören. Als Komplettanbieter kann die Hager Group ein stimmiges und zuverlässiges Gesamtsystem bieten. Die Risiken der Entwicklung in den kommenden Jahren liegen in der Entwicklung der Märkte. Mit Blick auf den Absatzmarkt gilt dies allgemein für die gesamtwirtschaftliche Perspektive und branchenspezifisch für die Entwicklung der Baukonjunktur. Die Entwicklung am Beschaffungsmarkt ist gekennzeichnet durch fortschreitende Verringerung natürlicher Ressourcen und deren befürchteter Verknappung z. B. durch politische Krisen wie derzeit in der Ukraine, aber auch durch die Abkehr von multilateralen Handelsabkommen. Der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, c/o Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, berichtet in seiner am 22. März 2023 veröffentlichten aktualisierten Konjunkturprognose 2023 und 2024 einleitend: "Die globalen Konjunkturaussichten haben sich gegenüber der Prognose aus dem Jahresgutachten 2022 leicht aufgehellt. So mildern sinkende Großhandelspreise für Energie und die Abkehr Chinas von der Null-Covid-Politik den für das Jahr 2023 erwarteten Rückgang des Wirtschaftswachstums in Deutschland und im Euro-Raum. Die hohe Inflation dämpft das Wachstum aber bis weit ins Jahr 2024 hinein. Die deutsche Wirtschaft ist weiterhin von hohen Energiepreisen belastet, hat sich jedoch im Winterhalbjahr gegenüber der Energiekrise recht widerstandsfähig gezeigt. Die deutsche Wirtschaftsleistung dürfte in den Jahren 2023 und 2024 mit 0,2 % und 1,3 % dementsprechend moderat wachsen. Das Wirtschaftswachstum im Euro-Raum (kalenderbereinigt) dürfte nur rund 0,9 % und 1,5 % betragen. Für die globale Wirtschaftsleistung erwartet der Sachverständigenrat einen Anstieg von 2,2 % in diesem Jahr und 2,7 % im kommenden Jahr." Das Institut für Weltwirtschaft (ifw) in Kiel berichtet im Rahmen der Kieler Konjunkturberichte aus März 2023 über die Lage der Weltwirtschaft und der Wirtschaft im Euroraum im Frühjahr 2023 (Kieler Konjunkturberichte Nr. 99 und 100 (2023/Q1)). Dort wird ausgeführt: "Die Erholung der Weltwirtschaft von den Auswirkungen der Corona-Pandemie ist im Jahr 2022 unter dem Eindruck hoher Energiepreise und großer Unsicherheit erst einmal zu Ende gegangen. Bremsend wirkt inzwischen zunehmend auch die Geldpolitik, die zwar recht spät, aber dann ausgesprochen rasch gestrafft wurde und angesichts eines weiterhin hohen Inflationsdrucks wohl noch weiter angezogen werden wird. Die Weltproduktion legte zum Jahresende hin nur schwach zu und dürfte im laufenden Jahr trotz einer spürbaren Belebung in China nur mäßig expandieren. Gemessen auf Basis von Kaufkraftparitäten rechnen wir mit einem Anstieg von 2,5 Prozent, nach einem Zuwachs von 3,2 Prozent im vergangenen Jahr. Damit haben wir unsere Prognose für das Jahr 2023 gegenüber unserer Dezemberprognose um 0,4 Prozentpunkte erhöht, zum einen, weil sich die Lage an den Energiemärkten deutlich entspannt hat, zum anderen, weil sich die Wirtschaft in den Vereinigten Staaten als robuster erwiesen hat als erwartet. Für das Jahr 2024 liegt unsere Prognose unverändert bei 3,2 Prozent. Die Inflation dürfte zwar in den kommenden Monaten dank der wieder niedrigeren Rohstoffpreise deutlich sinken, der zugrunde liegende Preisauftrieb dürfte aber vorerst hoch bleiben und allenfalls gegen Ende des Prognosezeitraum wieder in die Nähe der Zielmarken sinken." Zur Lage im Euroraum: "Bis zum Schlussquartal 2022 waren die Auftriebskräfte in der Währungsunion offenbar stark genug, um trotz der zwischenzeitlich extrem hohen Energiepreise und des damit verbundenen Kaufkraftentzugs das befürchtete Schrumpfen der Wirtschaftsleistung abzuwenden. Mit den inzwischen auf breiter Front gesunkenen Energiepreisnotierungen - in Verbindung mit nachlassendem Gegenwind aus dem weltwirtschaftlichen Umfeld - dürfte die Konjunktur im Euroraum im laufenden Jahr wieder allmählich Tritt fassen. Dies deuten auch Umfragen zur Zuversicht von Unternehmen und Verbrauchern an, die nun wieder etwas optimistischer in die Zukunft blicken als noch im Herbst. Im Prognosezeitraum dürfte die Konjunktur von einem stärkeren privaten Verbrauch gekennzeichnet sein, die gesamtwirtschaftliche Dynamik dürfte jedoch aufgrund der deutlichen Straffung der Geldpolitik verhalten bleiben. Insgesamt wird das Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr wohl um 1,1 Prozent zulegen, gefolgt von einem Zuwachs um 1,6 Prozent im kommenden Jahr. Die bis zuletzt hohe Inflation dürfte nach und nach abebben. Die Verbraucherpreise steigen im Durchschnitt des laufenden Jahres um 5,5 Prozent, nachdem die Inflation im Vorjahr mit 8,5 Prozent so hoch war wie nie zuvor seit Bestehen der Währungsunion. Im Folgejahr wird die Teuerungsrate mit 2,6 Prozent wohl wieder vergleichsweise moderat ausfallen. Die Arbeitslosigkeit bleibt niedrig." Im Folgenden wird die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts der einzelnen Staaten des Euroraums auf Basis des Jahres 2021 tabellarisch dargestellt. Die prozentualen Zuwächse betragen danach für die Jahre 2022/2023/2024 zum Beispiel für Deutschland 1,9/0,7/1,5, für Frankreich 2,6/0,9/1,6 und für Italien 3,8/0,6/0,8. Mit ihrer Winterprognose 2023 hat die Europäische Kommission ihre Herbstprognose 2022 vom 11. November 2022 zur BIP- und Inflationsentwicklung in allen EU-Mitgliedstaaten auf den neuesten Stand gebracht. In einer entsprechenden Pressemitteilung vom 13. Februar 2023 unter der Überschrift "Winterprognose 2023: EU-Wirtschaft kommt wohl um Rezession herum, doch Gegenwind hält an" wird einleitend gesagt: "Fast ein Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist die EU-Wirtschaft besser ins Jahr 2023 gestartet als noch im Herbst erwartet. In der Zwischenprognose vom Winter wird der diesjährige Wachstumsausblick für die EU auf 0,8 % und für den Euroraum auf 0,9 % angehoben. Die um die Jahreswende erwartete technische Rezession dürfte also in beiden Fällen knapp vermieden werden. Auch die Inflationserwartungen für 2023 und 2024 werden in der Prognose etwas zurückgenommen." Das ifo Institut, München, prognostiziert in der ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2023 aus März 2023 für Deutschland: "Die hohen Inflationsraten belasten derzeit die Konsum- und Baukonjunktur durch eine sinkende Kaufkraft und erheblich gestiegene Finanzierungskosten. Gleichzeitig erholt sich die Industriekonjunktur aufgrund nachlassender Lieferengpässe bei Vorprodukten und kräftigen Rückgängen bei den Energiepreisen. Insgesamt dürfte die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2023 noch einmal um 0,2 % zurückgehen. Im weiteren Verlauf des Jahres wird sich die deutsche Wirtschaft dann allmählich erholen. Spätestens ab Jahresmitte dürften langsam sinkende Inflationsraten und steigende Löhne wieder zu einem Reallohnplus führen und die Binnenkonjunktur stützen. Alles in allem wird das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr in etwa auf dem Niveau des Vorjahres stagnieren (-0,1 %) und im kommenden Jahr um 1,7% zulegen. Damit wurde für das laufende Jahr an der ifo Konjunkturprognose Winter 2022 festgehalten und für das kommende Jahr die Wachstumsprognose geringfügig um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Die Inflationsrate wird im Jahr 2023 mit durchschnittlich 6,2 % nur wenig niedriger liegen als im Vorjahr. Erst im kommenden Jahr dürfte die Rate auf 2,2 % zurückgehen." Für die Hager Group sind Deutschland und Frankreich heute die wichtigsten Absatzmärkte. Insgesamt erzielt die Gruppe in Europa den weitaus überwiegenden Anteil ihrer Umsatzerlöse. Über die Entwicklung der europäischen Bauwirtschaft veröffentlicht die Forschungsgruppe EUROCONSTRUCT regelmäßige Prognosen. In diesem Verbund kooperieren Institute aus 15 westeuropäischen und 4 osteuropäischen Ländern. Deutsches Partnerinstitut ist das ifo Institut, München. In der Zeitschrift ifo Schnelldienst 1/2023 aus Januar 2023 berichtet Ludwig Dorfmeister zu ausgewählten Ergebnissen der EUROCONSTRUCT-Winterkonferenz 2022: "Im vergangenen Jahr sind in den 19 Ländern des EUROCONSTRUCT-Gebiets insgesamt rund 1,9 Bill. Euro in Bauvorhaben geflossen. Das waren 156 Mrd. Euro mehr als im ersten Corona-Jahr 2020 (jeweils in Preisen von 2021). Damals schrumpfte der Markt um 4,4 %. Die größten absoluten Einbußen entfielen dabei auf Großbritannien (-32 Mrd. Euro), Frankreich (- 26 Mrd. Euro) und Spanien (-13 Mrd. Euro), aber auch für Italien (-9 Mrd. Euro) wurde ein deutlicher Rückgang vermeldet. In lediglich vier Ländern wurden 2020 mehr Baumaßnahmen durchgeführt als 2019, darunter in Deutschland. ... Der Ausblick bis 2025 hat sich angesichts der erneuten wirtschaftlichen Abkühlung seit dem Frühjahr 2022 deutlich eingetrübt. Dennoch geht die aktuelle Prognose »lediglich« von einer Stagnation in den Jahren 2023 und 2024 aus. Für 2025 wird dann ein moderates Wachstum von etwa 1 % erwartet. ... Der Wohnungsbau hat sich in den vergangenen beiden Jahren sehr dynamisch entwickelt. In diesem und im kommenden Jahr wird das Wohnungsbauvolumen allerdings schrumpfen. ... Der Nichtwohnhochbau, dessen Entwicklung in besonderem Maße von gesamtwirtschaftlichen Faktoren abhängt, dürfte erst 2025 wieder das Vorkrisenniveau von 2019 ungefähr erreichen. Bei diesem Jahresvergleich sind die Länder Italien, Dänemark und Schweden mit den höchsten prozentualen Zuwächsen besonders positiv hervorzuheben. Aber auch den portugiesischen, niederländischen und polnischen Märkten wird eine deutlichere Ausweitung der Bauleistung gegenüber 2019 zugetraut. Während in Europa die Neuerrichtung von Nichtwohngebäuden 2025 eine spürbar geringere Bedeutung haben wird als 2019, liegen die Bestandsmaßnahmen im übernächsten Jahr deutlich über dem damaligen Niveau. Das hat nicht zuletzt mit der besseren staatlichen Förderung, aber auch den strengeren energetischen Vorgaben und gestiegenen Anforderungen durch die Nutzer zu tun. ... FAZIT Ungeachtet der zahlreichen negativen Folgen des Ukrainekriegs dürfte der europäische Bausektor von einem Marktabschwung verschont bleiben. So gehen die Experten des EUROCONSTRUCT-Netzwerks davon aus, dass nach dem deutlichen Anstieg im Vorjahr die Bauleistung 2023 und 2024 stagnieren wird. Für 2025 wird dann mit einem moderaten Plus gerechnet. Während der Tiefbau bis 2025 kontinuierlich wachsen dürfte, gerät der Nichtwohnhochbau wegen der allgemeinen Konjunkturabkühlung erst einmal in die Defensive. Im Wohnungsbau werden sich die Einbußen - trotz der zahlreichen Hindernisse für bauwillige Privatleute und gewerbliche Akteure - wohl in Grenzen halten. Für Deutschland bahnt sich indes für den Neubaubereich eine Trendwende an. Allerdings gibt es hinsichtlich des Beginns und der Größenordnung der Marktkorrektur noch einige Fragezeichen. LITERATUR EUROCONSTRUCT (2022a), 94th EUROCONSTRUCT Country Report." Für die Hager Group ist der heute wichtigste Markt der Wohnungsbau gefolgt vom Gewerbebau. Insgesamt blickt die Hager Group verhalten positiv aber auch weiterhin mit Sorge in die Zukunft. Ein Jahr nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine steht die Hager Group weiterhin an der Seite der Opfer dieses Konflikts und schließt sich dem Aufruf der internationalen Gemeinschaft nach Frieden an. Die Verwendung von Finanzinstrumenten ist für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns nicht wesentlich. Dieser Prognose-, Chancen- und Risikobericht birgt die natürlichen Unsicherheiten der Einschätzung einer künftigen Entwicklung, die trotz sorgfältiger Planung zu abweichenden Tatsachen führen können. In den ersten zwei Monaten des Geschäftsjahres 2023 wurden die budgetierten Ergebnisprognosen erreicht. Ergänzende Lageberichterstattung zum Einzelabschluss der Hager SE Der Lagebericht und der Konzernlagebericht 2022 der Hager SE werden zusammengefasst. Die folgenden zusätzlichen Erläuterungen beziehen sich auf den Einzelabschluss. Ertragslage Die Umsatzerlöse der Hager SE beinhalten ausschließlich Serviceleistungen für die operativen Einheiten der Hager Group, wie sie in der Einleitung zu diesem Lagebericht beschrieben sind. Sie sind in 2022 gegenüber dem Vorjahr um ca. 11 % gestiegen. Korrespondierend ergeben sich Aufwendungen für bezogene Leistungen diverser Konzerngesellschaften und externer Dienstleister. Sie sind gegenüber 2021 um ca. 16 % erhöht. Das Rohergebnis der Periode ist danach um ca. 17 % niedriger als im Vorjahr. Das Finanzergebnis enthält im Wesentlichen Erträge aus Beteiligungen an deutschen Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Personengesellschaft und Erträge und Aufwendungen aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge mit deutschen Kapitalgesellschaften. Es ist gegenüber dem Vorjahr um ca. 13 % zurückgegangen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten im Wesentlichen die Ertragsteuern des laufenden Jahres inklusive anteiliger Ertragsteuern von Tochter-Personengesellschaften und von Tochtergesellschaften, mit denen ein steuerliches Organschaftsverhältnis besteht. Der Jahresüberschuss beträgt danach rund 123 Mio. Euro gegenüber 126 Mio. Euro im Vorjahr. Finanz- und Vermögenslage Die Eigenkapitalquote der Hager SE beträgt zum 31.12.2022 rund 87 % der Bilanzsumme. Zum 31.12.2021 waren es rund 82 %. Gegenüber dem Vorjahr ist das Eigenkapital durch das Ergebnis der Periode (rund 123 Mio. Euro) erhöht und durch eine Gewinnausschüttung (rund 158 Mio. Euro) gemindert. Weitere wesentliche Bilanzpositionen im Einzelabschluss 2022 der Hager SE sind die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Entsprechende Forderungen betragen rund 38 % der Bilanzsumme (Vorjahr 45 %), Verbindlichkeiten rund 2 % (Vorjahr 4 %). Sie beinhalten im Wesentlichen Forderungen/Verbindlichkeiten aus konzerninterner Leistungsverrechnung, Vorlagen und Ergebnisabführung. Auch die konzerninterne Finanzierung mittels eines sogenannten Cashpool ist in diesen Positionen dargestellt. Bezüglich der Liquiditätssituation der Hager Group wird auf die Erläuterungen zur Finanzlage des Konzerns verwiesen. Zusammengefasst stellt sich die wirtschaftliche Lage der Hager SE wie die des Konzerns im Zeitpunkt der Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts als gut dar. Prognose, Chancen und Risiken und Vorgänge nach dem Bilanzstichtag Aufgrund der Verflechtungen der Hager SE mit der Hager Group wird auf die für den Konzern getroffenen Aussagen zur zukünftigen Entwicklung verwiesen. Die Aussagen spiegeln auch die Erwartung der Muttergesellschaft wider. Die Geschäftsentwicklung der Hager SE unterliegt im Wesentlichen den gleichen Chancen und Risiken wie die der Hager Group. Die Aussagen zur Risikosituation des Konzerns gelten auch für die Risikosituation der Hager SE.
Blieskastel, 31.03.2023 Der Vorstand Daniel Hager Philippe Ferragu Franck Houdebert Mike Elbers Dr. Ralph Fürderer KONZERNBILANZ ZUM 31.12.2022AKTIVA
PASSIVA
KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
KONZERNANHANGA. ALLGEMEINE ANGABEN Die Hager SE hat ihren Sitz in Blieskastel und ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer B 16434 eingetragen. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Es entspricht konzerneinheitlich dem Kalenderjahr mit Ausnahme der Gesellschaft Hager Electro Private Ltd., Indien, die ihr Geschäftsjahr zum 31. März abschließt. Es wurde ein Zwischenabschluss zum 31. Dezember 2022 für diese Gesellschaft erstellt. Die Abschlüsse der Hager SE und ihrer Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen. Die angewendeten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die auf fremde Währung lautenden Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen mit Sitz in einem Staat außerhalb der Euro-Zone wurden nach § 308a HGB nach der modifizierten Stichtagskursmethode in Euro umgerechnet. Durch die Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode wurden die Aktiv- und Passivposten der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse, mit Ausnahme des Eigenkapitals, welches zum historischen Kurs umgerechnet wurde, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz wird innerhalb des Konzerneigenkapitals ausgewiesen. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert die Vornahme von Schätzungen sowie das Treffen von Annahmen durch den Vorstand, wodurch die Höhe der berichteten Beträge und die diesbezüglichen Anhangangaben beeinflusst werden. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Der Konzernabschluss wurde in Tausend Euro (T€) aufgestellt. Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können aufgrund kaufmännischer Rundung geringe Abweichungen auftreten. B. KONSOLIDIERUNGSKREIS UND KONZERNANTEILSBESITZ In den Konzernabschluss wurden neben der Muttergesellschaft die Tochtergesellschaften einbezogen, auf die das Mutterunternehmen unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt. Die gemeinschaftlich mit anderen Unternehmen geführte Gesellschaft Silam-Plast S.p.A., Italien (50 %-Beteiligung) wurde anteilmäßig nach § 310 HGB in den Konzernabschluss einbezogen. In 2022 wurden neu in den Konsolidierungskreis aufgenommen: Die im Dezember 2021/ Januar 2022 gegründete Hager Electric Management (Shanghai) Ltd, China hat in 2022 ihre Aktivität aufgenommen. Anfang 2022 hat die Hager Gruppe 70 % der Anteile an Elektrofabriken AB, Schweden erworben. Die Gesellschaft wurde auf den 1. Januar 2022 erstkonsolidiert. Aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden sind: Die zu der BU Security gehörenden Gesellschaften wurden in 2022 umstrukturiert und mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 verkauft und entkonsolidiert. Abgegangen sind die Gesellschaften: Hager Security und Atral Services, beide Frankreich, sowie die in 2022 im Rahmen dieses Verkaufes neu gegründete Atral Security Deutschland, Deutschland Die Hager Southern Africa Pty Ltd, Südafrika, sowie die Hager Brasil LTDA, Brasilien wurden in 2022 liquidiert. Weitere Veränderungen betrafen die folgenden, nichtkonsolidierten Beteiligungen: Im Juli 2022 wurde ein Anteil von 20% an Groupe Trace, Frankreich erworben. Die Groupe Trace wird gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die AVE S.p.A., an welcher die Gruppe 25 % der Anteile hielt, wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB nie in den Konzernabschluss einbezogen. Der Anteil wurde im Oktober 2022 verkauft. Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften sind in der Anlage A-1 aufgeführt. C. KONSOLIDIERUNGSMETHODEN Bei der Kapitalkonsolidierung wird für Erstkonsolidierungen von Tochterunternehmen die Neubewertungsmethode nach § 301 HGB angewandt. Die Erstkonsolidierung erfolgt jeweils zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Dabei wird der Wertansatz des dem Mutterunternehmen gehörenden Anteils mit dem auf diesen Anteil entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Firmenwert ausgewiesen. Ein Anteil nicht beherrschender Gesellschafter wird in der Konzernbilanz nur ausgewiesen, soweit das Eigenkapital des betroffenen Tochterunternehmens am Bilanzstichtag positiv ist. Besteht ein nicht beherrschender Anteil an einer Gesellschaft, die ihrerseits weitere Unterbeteiligungen hält, so wird der Anteil auf Teilkonzernebene ermittelt. Die Kapitalkonsolidierung von assoziierten Unternehmen wird nach der Kapitalanteilsmethode zum Erwerbszeitpunkt durchgeführt. Der im Jahr der Erstkonsolidierung ermittelte Unterschiedsbetrag wird in den Folgejahren fortgeführt, abgeschrieben oder aufgelöst; der Hager zuzuordnende Eigenkapitalanteil entsprechend dem anteiligen Betrag der Eigenkapitalveränderungen der assoziierten Unternehmen erhöht oder vermindert. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie den Ertrags- und Aufwandsposten wurden die zwischen den einbezogenen Gesellschaften entstandenen Geschäftsvorfälle im Rahmen der Schuldenkonsolidierung nach § 303 HGB, der Zwischenergebniseliminierung nach § 304 HGB sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 HGB herausgerechnet. D. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Aufstellung des Konzernabschlusses sind konzerneinheitlich die nachfolgenden, unverändert angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird kein Gebrauch gemacht. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bilanziert. Zusätzlich werden bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Anlagen, die dauerhaft in einem engen Funktions- und Nutzungszusammenhang stehen, werden zu einem Vermögensgegenstand zusammengefasst. Steuerliche Sonderabschreibungen aus den Einzelabschlüssen werden im Konzernab-schluss rückgängig gemacht. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden nur vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer sein wird. Beteiligungen, auf die zum Bilanzstichtag ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, werden als Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen und bewertet. Beteiligungen, auf die zum Bilanzstichtag kein wesentlicher Einfluss ausgeübt wird oder die für die Gruppe von untergeordneter Bedeutung sind, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen beziehungsweise beizulegenden Werten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden abgeschrieben. Eine konzerneinheitliche Pauschalwertberichtigung wird ebenfalls gebildet. Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Von dem Wahlrecht gemäß § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB einen Aktivposten für latente Steuerentlastungen zu bilden, wird im Konzernabschluss kein Gebrauch gemacht. Aufgrund der Ansatzpflicht gemäß § 306 Satz 1 HGB werden im Konzernabschluss hingegen auf aus Konsolidierungsmaßnahmen resultierenden Differenzen im handelsrechtlichen und steuer-lichen Wertansatz latente Steuern ausgewiesen. Es wird dabei ein durchschnittlicher Steuersatz von 30 % zu Grunde gelegt. Sich hieraus ergebende Steuerbe- oder -entlastungen werden verrechnet. Pensionsrückstellungen werden für vertragliche direkte und indirekte Versorgungsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen anhand des modifizierten Teilwertverfahrens nach Engbroks (Deutschland) bzw. unter Zugrundelegung der Projected-Unit-Credit-Methode (andere Länder) und der lokalen biometrischen Rechengrundlagen (z.B. in Deutschland die Generationentafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2018 G und eines Rententrends von 2,0 % p.a.). berechnet. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Mit den korrespondierenden Aufwendungen und Erträgen wird entsprechend verfahren. Es handelt sich bei dem Deckungsvermögen um Rückdeckungsversicherungen. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird das vom Versicherer nachgewiesene Deckungskapital verwendet. Der Zinsänderungseffekt der Pensionsverpflichtungen wird im Zinsergebnis ausgewiesen; er beinhaltet neben dem Zinseffekt des laufenden Geschäftsjahres auch den Effekt einer Zinssatzänderung auf den Anfangsbestand. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht für kurzfristige Rückstellungen wird kein Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden in Euro umgerechnet. Am Abschlussstichtag bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. E. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus Anlage A-2 ersichtlich. Die Unterschiedsbeträge aus Erstkonsolidierungen werden planmäßig linear über die voraussichtliche individuelle Nutzungsdauer von in der Regel 4 Jahren abgeschrieben. Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Das bewegliche Anlagevermögen wird teils linear, teils degressiv abgeschrieben mit planmäßigem Übergang von degressiven auf lineare Abschreibungen. Gegenstände des unbeweglichen Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden ausschließlich linear abgeschrieben. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen weisen vor Konsolidierungsbuchungen Anlagevermögen in Höhe von T€ 797, Umlaufvermögen und Abgrenzungsposten von T€ 3 438, langfristige Schulden von T€ 763, kurzfristige Schulden von T€ 787, Erträge von T€ 7 325 und Aufwendungen von T€ 7 009 aus. Von diesen Beträgen wurden jeweils 50 % in den Konzernabschluss einbezogen. Am Bilanzstichtag wird die Beteiligung der Hager Gruppe an dem assoziierten Unternehmen IoTecha Corp., USA (32,73%) zu Anschaffungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Anschaffungskosten enthalten neben dem anteiligem Eigenkapital einen Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung, in Höhe von T€ 7 016, der dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Dieser wird über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben. Von einer anteiligen Fortschreibung des Wertansatzes ausgehend von der Entwicklung des anteiligen bilanziellen Eigenkapitals von IoTecha musste abgesehen werden, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses kein Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 vorlag. Von einer Anpassung der Bewertungsmethoden des assoziierten Unternehmens an die konzerneinheitlichen Methoden wurde abgesehen. Am Bilanzstichtag werden sieben Gesellschaften, an denen der Konzern 20 % oder weniger der Anteile hält, unter den Beteiligungen ausgewiesen. Auf keine dieser Gesellschaften wird ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt. Alle Gesellschaften sind einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung für die Gruppe. In den sonstigen Ausleihungen werden Finanzinstrumente des Anlagevermögens iHv T€ 37 719 ausgewiesen, deren Zeitwert am Bilanzstichtag um T€ 1 396 niedriger ist. Auf eine Abwertung wurde verzichtet, da die Rückzahlung zum Nennwert erfolgt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Gliederung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände nach Fälligkeiten ist in Anlage A-3 dargestellt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in angemessener Höhe individuell und pauschal wertberichtigt. 3. Latente Steuern Von dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, einen Aktivposten für zukünftige Steuerentlastungsbeträge in Höhe von netto T€ 59 769 anzusetzen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Differenzen beruhen auf Abweichungen zwischen den steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften und den landesrechtlichen Einzelabschlüssen (T€ 30 929 aktive und T€ 5 359 passive latente Steuern), den landesrechtlichen Einzelabschlüssen und den für die Konsolidierung verwendeten Handelsbilanzen II (T€ 39 159 aktive und T€ 8 139 passive latente Steuern) und auf voraussichtlich nutzbaren Verlustvorträgen (T€ 3 178 aktive latente Steuern). 4. Eigenkapital Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital des Mutterunternehmens beträgt T€ 25 600. Es ist eingeteilt in 25 600 000 Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von € 1,00 pro Aktie, die auf den Inhaber lauten. Angaben über das genehmigte Kapital In den Hauptversammlungen vom 23. Juni 2003 und 8. Mai 2007 wurde eine bedingte Kapitalerhöhung von bis zu T€ 700 durch Ausgabe von bis zu 700 000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien beschlossen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von ausgeübten Optionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juni 2003 im Rahmen des Employee Stock Option Plans (ESOP 2003) gewährt werden. Auf Grund der Ausgabe von 55 000 Stückaktien im Jahr 2008 beträgt das bedingte Kapital zum 31. Dezember 2022 noch T€ 645. Der ESOP 2003 ist seit Juni 2013 geschlossen. In 2022 wurden die letzten ausgegebenen Optionsrechte ausgeübt. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen enthalten neben den 'anderen Gewinnrücklagen' des Mutterunternehmens (T€ 66 758, unverändert gegenüber Vorjahr) die in der Vergangenheit angesammelten Konzernergebnisse, soweit diese nicht ausgeschüttet wurden, mit Ausnahme des Gewinnvortrags des Mutterunternehmens, der in der Konzernbilanz unter dem Posten A.V.1 des Eigenkapitals ausgewiesen wird. 5. Rückstellungen Pensionsverpflichtungen Die im Konzernabschluss bilanzierten Rückstellungen für Pensionen betreffen überwiegend Deutschland und Frankreich. Der Abzinsungssatz beträgt einheitlich 1,79 % p.a. (Vorjahr 1,87 %). Die berechneten Pensionsverpflichtungen in Höhe von T€ 148 159 (Vorjahr T€ 143 490) wurden mit Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 39 197 (Vorjahr: T€ 40 299) verrechnet. Die Zinsaufwendungen aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von T€ 3 013 (Vorjahr T€ 7 510) wurden mit den Zinserträgen aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 799 (Vorjahr T€ 6 727) verrechnet. Der Unterschiedsbetrag der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach dem Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt T€ 3 632 (Vorjahr T€ 9 995). Sonstige Rückstellungen Bei allen produzierenden Gesellschaften wird eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen, die im darauffolgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, gebildet. Ebenso wird bei diesen Gesellschaften eine Gewährleistungsrückstellung zu einem einheitlichen Satz gebildet. 6. Verbindlichkeiten Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach Fälligkeiten ist in Anlage A-4 dargestellt. 7. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB aus Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 1 486 (Vorjahr T€ 1 785) und aus Garantieerklärungen in Höhe von T€ 1 020 (Vorjahr T€ 1 194). Auf Grund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betroffenen Unternehmen wird das Risiko einer Inanspruchnahme als gering eingeschätzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von T€ 66 166 (Vorjahr T€ 47 216). F. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Umsatzerlöse Die Nettoumsatzerlöse verteilen sich wie folgt: Nach geographischen Zonen:
Nach Tätigkeitsfeldern:
2. Personalaufwand Der in dem Geschäftsjahr entstandene gesamte Personalaufwand beträgt:
3. Materialaufwand Der Materialaufwand für das Geschäftsjahr 2022 belief sich auf T€ 880 461 (Vorjahr T€ 732 505). G. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG Der Finanzmittelfonds setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen, d.h. den Barmitteln und täglich fälligen Sichteinlagen sowie den kurzfristigen, äußerst liquiden Finanzmitteln, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen.
Wesentliche zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge und Geschäftsvorfälle waren nicht zu verzeichnen. Der Finanzmittelfonds des anteilsmäßig konsolidierten Unternehmens beträgt T€ 111 (Vorjahr T€ 248) und wurde entsprechend der Beteiligungsquote einbezogen. Bestände, die Verfügungsbeschränkungen unterliegen, belaufen sich auf T€ 1 486 (Vorjahr T€ 1 785). H. ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL Die Hager SE weist im Einzelabschluss zum Bilanzstichtag eine Kapitalrücklage von T€ 61 355, andere Gewinnrücklagen von T€ 66 758 und einen Bilanzgewinn vor Gewinnverwendung von T€ 575 871 aus, der mit Ausnahme eines ausschüttungsgesperrten Betrags von T€ 693 zur Gewinnausschüttung an die Gesellschafter zur Verfügung steht. Von der Kapitalrücklage unterliegen T€ 2 560 den Beschränkungen des § 150 AktG. I. SONSTIGE ANGABEN 1. Anzahl der Arbeitnehmer Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer der in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen beträgt 12 253 (Vorjahr: 11 692) und setzt sich wie folgt zusammen:
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer des in den Konzernabschluss einbezogenen Gemeinschaftsunternehmens beträgt 19 (Vorjahr: 20). Von diesen sind 50% der o.a. Zahl für die Hager Gruppe hinzuzurechnen. 2. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Vorschüsse und Darlehen an und Haftungsverhältnisse für diesen Personenkreis Aufsichtsrat
Vorstand
Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr bestanden Vorschüsse oder Darlehen zugunsten des oben genannten Personenkreises; Haftungsverhältnisse wurden auch nicht eingegangen. 3. Derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Verpflichtungen aufgrund von Devisentermingeschäften zur Wechselkursabsicherung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:
Derivative Finanzinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Im Rahmen der Bewertung wird für die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente auf Bewertungen der Banken zurückgegriffen. Diese Bewertungen werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Nach handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen wird ein negatives Bewertungsergebnis erfolgswirksam erfasst. Im Gegensatz dazu bleiben positive Bewertungsergebnisse unberücksichtigt. Aus der Bewertung der bestehenden Devisentermingeschäfte zum Bilanzstichtag resultierte ein negativer Marktwert von T€ 107. Devisentermingeschäfte dienen der Reduzierung des Währungsrisikos in der Zukunft. Der Einsatz von Derivaten erfolgt ausschließlich zur Absicherung entsprechender Grundgeschäfte. Es besteht ein Opportunitätsrisiko bei negativer Entwicklung der abgesicherten Fremdwährungskurse. 4. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt € 302 000 (ausschließlich für Abschlussprüfungsdienstleistungen). 5. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der kommenden Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende von € 4,65 pro Stückaktie auszuschütten (T€ 119 040) und den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Blieskastel, den 31.März 2023 Der Vorstand Daniel Hager Philippe Ferragu Franck Houdebert Mike Elbers Dr. Ralph Fürderer Anlagen ZUM KONZERNANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2022 Konsolidierungskreis (Anteil der Gruppe) zum 31. Dezember 2022 Konzernanlagengitter zum 31. Dezember 2022 Konsolidierter Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2022 Konsolidierter Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2022 KONSOLIDIERUNGSKREIS (ANTEIL DER GRUPPE) ZUM 31. DEZEMBER 2022
UH - Unbeschränkte Haftung gemäß
§ 313 Abs. 2 Nr. 6 HGB
KONZERNANLAGENGITTER ZUM 31.12.2022
KONSOLIDIERTER FORDERUNGSSPIEGEL ZUM 31.12.2022
Vorjahr
KONSOLIDIERTER VERBINDLICHKEITENSPIEGEL ZUM 31.12.2022
Vorjahr
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2022
Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2022
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hager SE, Blieskastel Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht Ich habe den Konzernabschluss der Hager SE, Blieskastel, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den zusammengefassten Lagebericht der Hager SE, Blieskastel, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Konzernabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und für das Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht Entgegen § 314 Abs. 1 Nr. 6 a) und b) HGB wurden im Anhang die im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die den früheren Mitgliedern der bezeichneten Organe und ihren Hinterbliebenen gewährten Gesamtbezüge und die für diese Personengruppe gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nicht angegeben. Ich habe meine Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und mein Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Paris, den 2. Juni 2023 Andreas Johst, Wirtschaftsprüfer, Commissaire aux Comptes BERICHT DES AUFSICHTSRATS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNGSehr geehrte Aktionäre, der Aufsichtsrat der Hager SE hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 seine Aufgaben nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung in vollem Umfang wahrgenommen. Er überwachte den Geschäftsverlauf sowie die Tätigkeit des Vorstands und stand diesem bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Entwicklungen im Unternehmen, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements, auch zwischen den Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat sich wiederholt über die Geschäftslage des Unternehmens und die wirtschaftliche Situation der einzelnen Geschäftsfelder, die Unternehmenspläne und die strategische Ausrichtung der Gruppe informieren lassen. Zwischen den Sitzungen stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat war in die Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Auf dieser Grundlage wurde in den Sitzungen intensiv diskutiert und beraten und wurden nach eingehender eigener Prüfung die Beschlüsse gefasst. Sitzungen des Aufsichtsrats Im Geschäftsjahr 2022 trat der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen, bei denen der Aufsichtsrat umfassend über die geschäftliche und strategische Entwicklung des Unternehmens sowie über aktuelle Ereignisse und grundsätzliche Fragen beriet. Bei jeder Sitzung war der Aufsichtsrat beschlussfähig vertreten. Interessenkonflikte traten nicht auf. Ein Schwerpunkt im abgelaufenen Jahr war weiterhin die angespannte Liefersituation, deren Auswirkungen auf die Gruppe in den Sitzungen des Aufsichtsrats fortlaufend und eingehend diskutiert wurden. Ein weiterer Schwerpunkt lag bei der Vorbereitung der im Frühjahr diesen Jahres getroffenen Personalmaßnahmen. An der Bilanzsitzung nahm auch der Konzernwirtschaftsprüfer teil. Dabei wurden der Jahresabschluss der Hager SE sowie der Konzernabschluss zum 31.12.2021, die der Finanzausschuss eingehend besprochen hatte, beraten und genehmigt. Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Juni 2018 hat Frau Evi Hager, Frau Professor Dr. Gisela Lanza und die Herren Peter Hager, Günther Fleig, Professor Dr. Rainer Lorz und Antoine Raymond für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Beschluss fasst, gewählt. Der Aufsichtsrat hat Herrn Günther Fleig zu seinem Vorsitzenden und Frau Evi Hager zur Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Mitglieder des Vorstands sind die Herren Daniel Hager und Philippe Ferragu, deren Bestellung der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 13. April 2015 um fünf Jahre bis zum 31.12.2020 verlängert hat, sowie die Herren Franck Houdebert gemäß Bestellung vom 22. September 2015, Mike Elbers gemäß Bestellung vom 10. November 2017 und seit dem 01.01.2020 Herr Dr. Ralph Fürderer gemäß Bestellung vom 26.11.2019. Der Aufsichtsrat hat mit Umlaufbeschluss vom 15. Januar 2020 die Verlängerung der Vorstandsbestellungen der Herren Daniel Hager, Mike Elbers und Franck Houdebert bis zum 31.12.2025 und von Herrn Philippe Ferragu bis zum 31.12.2023 beschlossen. Mit Umlaufbeschluss vom 28. Februar 2022 wurde die Vorstandsbestellung von Herrn Dr. Ralph Fürderer bis zum 31.12.2027 verlängert. Bericht über die Ausschüsse Zur effizienten Wahrnehmung der Aufsichtsratsarbeit findet ein grundlegender Teil der Arbeit in den beiden gebildeten Ausschüssen Personalausschuss und im Audit Committee/Finanz- und Prüfungsausschuss statt. Seit der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung am 20.06.2018 gehören dem Personalausschuss die Herren Günther Fleig als Vorsitzender sowie die Herren Antoine Raymond und Prof. Dr. Rainer Lorz als Mitglieder an. Seit der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung am 20.06.2018 gehören dem Audit Committee/Finanz- und Prüfungsausschuss die Herren Prof. Rainer Lorz als Vorsitzender, sowie die Herren Günther Fleig und Peter Hager als Mitglieder an. Der Personalausschuss trat im Berichtsjahr zweimal körperlich und mehrmals per Videokonferenz zusammen. Er befasste sich mit Fragen der Personalplanung, der Organisationsentwicklung, der Anpassung der fixen und variablen Vergütung, der Zielvereinbarungen für 2022 und der Zielerreichungen für 2021 sowie neuer Longtermincentive Vereinbarungen für die Mitglieder des Vorstands. Des Weiteren wurden Vorbereitungen getroffen für planmäßige Wechsel im Vorstand in den kommenden Jahren. Der Finanz- und Prüfungsausschuss trat im Berichtsjahr zweimal zusammen. Thema der Bilanzsitzung in Stuttgart waren die Vorstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2021, die Organisation und die Durchführung der Jahresabschlussprüfung und die Prüfungsfeststellungen sowie die Empfehlung an den Aufsichtsrat. In der Novembersitzung in Obernai wurde das Budget 2023 eingehend beraten. Außerdem wurde der Stand der Umsetzung der neuen Compliance Organisation der Gruppe besprochen. Feststellung des Jahresabschlusses Den Jahresabschluss der Hager SE und den Konzernabschluss zum 31.12.2022 sowie den Konzern-Lagebericht hat der Abschlussprüfer, Herr Wirtschaftsprüfer Andreas Johst, geprüft und mit Ausnahme der Einschränkung nach § 285 Nr. 9 a) und b) HGB, respektive § 314 (1) Nr. 6 a) und b) HGB mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden nach den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen uns vor; wir haben sie selbst auch geprüft. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, Wirtschaftsprüfer Andreas Johst, lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates, in der der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet hat, umfassend behandelt. In dieser Sitzung hat der Vorstand den Abschluss erläutert und detailliert über Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht zum Geschäftsjahr 2022, jeweils unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er, entsprechend der Empfehlung des Audit Committees/Finanz- und Prüfungsausschusses, den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Damit ist dieser nach § 172 AktG festgestellt. Er billigte auch den Konzernabschluss und den Lagebericht. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Betriebsräten der Hager-Gruppe für ihren großen persönlichen Einsatz und ihre Leistungen und Erfolge im Geschäftsjahr 2022, das durch die Corona-Pandemie mit nicht unerheblichen Beschränkungen des Betriebsgeschehens zusätzliche Flexibilität verlangte. Er dankt den Aktionärinnen und Aktionären der Hager SE für das entgegengebrachte Vertrauen.
Blieskastel, Mai 2023 gez. Günther Fleig, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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