Windpark Nohfelden-Zallenberg GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Mohr seit 27.1.2025 | Geschäftsführer |
Jens Leinenbach seit 15.5.2024 | Geschäftsführer |
Stefan Petersheim seit 8.8.2022 | Prokura |
Frank Pilger seit 25.1.2013 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 56.53% | |
Encevo S.A. | 27.42% |
| 7.71% | |
| 7.70% | |
| 0.34% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
energis-Netzgesellschaft mbHSaarbrückenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der Gesellschaft II. Wirtschaftsbericht 2023 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2. Energiepolitisches Umfeld 3. Branchensituation 4. Energiepreisentwicklung 5. Geschäftsverlauf/Ertragslage 6. Finanzlage 7. Vermögenslage 8. (Nicht-)finanzielle Leistungsindikatoren III. Angaben gemäß § 6b Abs. 7 EnWG zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG IV. Risikobericht V. Prognose- und Chancenbericht 1. Konjunkturentwicklung 2. Allgemeine Strom- und Gasnachfrage 3. Unternehmensentwicklung 4. Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr 2024 I. Grundlagen der Gesellschaft Gemäß den Entflechtungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes hat die energis GmbH den Betrieb ihres Elektrizitäts- und Gasverteilernetzes zum 01.07.2007 auf die zu diesem Zweck neu gegründete Gesellschaft energis-Netzgesellschaft mbH übertragen. Die energis-Netzgesellschaft mbH wurde mit Datum vom 18.06.2007 im Handelsregister, Registergericht Saarbrücken, unter der Nummer HRB 16456, eingetragen und ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der energis GmbH. Die energis-Netzgesellschaft mbH nimmt seit dem 01.07.2007 den Betrieb, die Instandhaltung, den Neubau und die Vermarktung der Versorgungsnetze wahr. Ab dem 01.01.2020 wurden die im Eigentum der energis GmbH stehenden Leitungsnetze, die bisher an die energis-Netzgesellschaft mbH verpachtet waren, ausgenommen das Netz im Netzgebiet der Gemeinde Losheim, durch Ausgliederung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge gegen Gewährung von neuen Anteilen an der energis-Netzgesellschaft mbH auf die energis-Netzgesellschaft mbH übertragen. Das von energis GmbH ausgegliederte Vermögen umfasst die dem Bereich Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung zugeordneten immateriellen Vermögensgegenstände, Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte und sonstigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Weiterhin wurden die dem Geschäftsbereich "Verpachtung Strom- und Gasverteilnetze" zuzuordnenden Forderungen, Kassenbestände und Bankguthaben sowie sämtliche diesem Teilbetrieb zuzuordnenden Passiva (insbesondere Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Verbindlichkeiten) übertragen. In diesem Zusammenhang wurde das Stammkapital der Gesellschaft um 5 T€ erhöht. II. Wirtschaftsbericht 2023 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Während die Konjunkturprognose des OECD für Deutschland im Juni 2023 für das Berichtsjahr noch eine Stagnation für möglich gehalten hatte, ist das BIP schließlich um 0,2 Prozent (OECD) beziehungsweise laut Statistischem Bundesamt um 0,3 Prozent zurückgegangen. Ein wesentlicher Grund hierfür waren Zinserhöhungen. Diese sollte der Inflation entgegenwirken, bremsten jedoch zugleich die Wirtschaftsaktivitäten. 1 Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 % lag. 2
1 Vgl. Zeit Online: OECD geht 2024 von schwacher
Weltwirtschaft aus, URL:
https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-09/oecd-weltwirtschaftwachstum-inflation;
Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken, URL:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24
019 811.html; Veränderung BIP zum Vorquartal bis 2023
| Statista, URL:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2284/umfrage/veraenderungdesbruttoinlandsprodukts-der-deutschen-wirtschaft/
2. Energiepolitisches Umfeld Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 50 % auf 80 % erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie in den Fokus. Bis 2030 sollen die installierte Photovoltaik-Leistung von 100 GW auf über 215 GW mehr als verdoppelt und die Onshore Wind-Leistung von 71 GW auf 115 GW erhöht werden. Das Jahresziel von 9 GW Netto-Zubau an Photovoltaik-Leistung in 2023 wurde dieses Jahr bereits im September erreicht. Der Zubau von Onshore-Windleistung lag Ende des dritten Quartals 2023 bei zirka 50 % des Jahresziels von 3,9 GW. Die Anzahl der Anfragen nach neuen Netzanschlüssen für Einspeiseanlagen ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen und mit der oben skizzierten forcierten Umsetzung der Klimaschutzbemühungen steigen diese perspektivisch weiter stark an. Um diese Netzanschlussanfragen zeitgerecht bearbeiten zu können sind weitergehende Maßnahmen zur Standardisierung, Digitalisierung und Automatisierung der Netzanschlussprozesse erforderlich. Gemäß der eigenen Unternehmensstrategie unterstützt energis Netzgesellschaft mbH die Initiativen der Bundes- und Landesregierung für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren. Zudem begleiten wir den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren mit dem notwendigen Ausbau intelligenter Verteilnetze. Die deutlich gestiegene Dynamik und die damit erforderlichen zusätzlichen Investitionen bestärken den eingeschlagenen Wachstumskurs. Um die politischen Ausbauziele zu erreichen, müssen gleichwohl insbesondere die Instrumente zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren Wirkung entfalten und die zusätzlichen Maßnahmen aus dem "Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" zwischen Bund und Ländern von Anfang November 2023 zeitnah umgesetzt werden. Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart Meter Rollouts beschlossen. Das MsbG wurde durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende 3 novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchsstellen sukzessive mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Das Gesetz trat im Mai 2023 in Kraft. Die Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 4 sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Das Instrument ersetzt nicht die Ertüchtigung der Verteilnetze, sondern ergänzt diese temporär. Die zuständige Bundesnetzagentur hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt.
3 Vgl. Bundesgesetzblatt: Gesetz zum Neustart
der Digitalisierung der Energiewende, URL:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/133/VO.html
Zudem hat die Bundesregierung im Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes 5 auf den Weg gebracht. Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz jährliche Emissionsreduktionsziele für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Die derzeit laufende Anpassung sieht nun u.a. vor, die Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend einzuhalten. Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren sollen damit entfallen. Die Notwendigkeit, den Stromsektor in kurzer Zeit vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und diesen Umbau effizient, sicher und schnell zu gestalten, erfordert eine Weiterentwicklung des Strommarktdesigns. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Plattform Klimaneutrales Stromsystem 6 (PKNS) 2023 ein Diskussionsforum zum zukünftigen Marktdesign im Strommarkt ins Leben gerufen. Beteiligt sind Akteure aus Parlament, EU-Kommission, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Um das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, wurden im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz, das auf die Umstellung der Heizungstechnologien abzielt, und das Wärmeplanungsgesetz, das die Wärmenetze adressiert und die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bildet, verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen künftig nur noch neu installiert werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Für Neubauten gilt dies ab Januar 2024, für den Bestand sind Übergangsfristen bis 2028 vorgesehen. Flankiert werden die Regelungen durch eine unter anderem nach Einkommen gestaffelte Förderung. Das Wärmegesetz sieht zunächst einen Anteil von 30 % erneuerbarer Energien in bestehenden Wärmenetzen vor. Gleichzeitig werden die Länder verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kommunen bis spätestens 2028 Wärmepläne erstellen. Diese legen fest, welche Gebiete dezentral oder leitungsgebunden mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien und Abwärme genutzt werden können. Für Gasnetze sind die operativen Auswirkungen aus der seitens der EU beschlossenen Methanemissionsverordnung noch nicht vollumfänglich abschätzbar, da die konkreten Vorgaben an die Gasnetzbetreiber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend definiert sind. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert. 7 Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. In einem parallel zur EnWG-Hauptnovelle verabschiedeten Entschließungsantrag wird angekündigt, dass weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss zu erwarten sind. Nach erfolgter Kostenprüfung wurde seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Ausgangsniveau der Verteilnetzbetreibergesellschaften für Strom für die vierte Regulierungsperiode bestätigt, wobei die abschließende Festlegung weiter aussteht und im ersten Quartal 2024 erwartet wird. In Bezug auf die vierte Regulierungsperiode (2023 bis 2027 im Gas beziehungsweise 2024 bis 2028 im Strom) hat die BNetzA im Jahr 2023 zudem einige der regulatorischen Großparameter fixiert. So hat die Behörde im Laufe des Jahres u.a. eine Erhöhung der Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 angekündigt. Die Festlegung des Fremdkapitalzinses im Kapitalkostenaufschlag erfolgte in 2023, die des Eigenkaptalzinses im Januar 2024. Damit sollen zum einen der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und zum anderen auch Anreize für Investitionen in den Netzausbau gesetzt werden, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Diese Festlegungen stellen jedoch nur eine Übergangsregelung dar, die auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt ist. Viele Verteilnetzbetreibergesellschaften haben gegen die Festlegung für den Fremdkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 Beschwerde mit Blick auf eine Ausweitung der Regelung auf das Jahr 2023 eingelegt, um insbesondere auch der Zinsentwicklung für Fremdkapital in 2023 ausreichend Rechnung zu tragen.
5 Vgl. Deutscher Bundestag: Entwurf eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Bundes-Klimaschutzgesetzes, URL:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/082/2008290.pdf
Mit etwa dem generellen sowie auch individuellen Produktivitätsfaktor für Gas und Strom sind einige regulatorische Großparameter zur vierten Regulierungsperiode noch nicht abschließend festgelegt beziehungsweise befinden sich aktuell immer noch in Diskussion beziehungsweise Konsultation mit der Behörde. Auch ist die Festlegung zur regulatorischen Eigenkapitalverzinsung (sogenannter EK I-Zinssatz) zur vierten Regulierungsperiode noch nicht rechtskräftig, da die BNetzA vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat, das den Netzbetreibern in ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 in erster Instanz Recht gegeben hatte. Mit einem Urteil durch den BGH ist im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Um die Ausbauziele für Photovoltaik zu erreichen, sind weiterhin erhebliche Anstrengungen in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen erforderlich. Mit Anpassungen vor allem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele in systemverträglicher Form zu erreichen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Förderung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor- PV und Parking-PV) neu regeln, den Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen erleichtern, Mieterstrom vereinfachen und die gemeinschaftliche Versorgung von Gebäuden ermöglichen. Darüber hinaus soll die Nutzung von Plug-in Solaranlagen erleichtert und der Netzanschluss beschleunigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bei Übertragung der Grundsätze auf die weiteren Sondervermögen ist mittelbar auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen. In der Folge hat die Bundesregierung die staatliche Förderung über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängert, sondern diese liefen Ende 2023 aus. Dieser Sachverhalt hat zum Ende des Geschäftsjahres zu einer erheblichen und durch die energis Netzgesellschaft mbH nicht vermeidbaren Anpassung der Netznutzungsentgelte geführt. Beim Thema (Cyber-)Security stand bei der nationalen Umsetzung der "Resilience of Critical Entities EU Directive - CER Directive" 8 bzw. der "Measures for high common level of cyber security - NIS2 Directive" 9 sowie des Network Code on Cyber Security der EU-Kommission die Vermeidung von unnötiger Bürokratie und Doppelregulierung im Vordergrund. Inhaltlich sind die diskutierten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr innerhalb der E.ON-Gruppe weitgehend umgesetzt. 3. Branchensituation Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor. Für unsere Gesellschaft steht seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Die Folgen des Kriegs haben auch Auswirkungen auf unser Geschäft. 4. Energiepreisentwicklung Im Verlauf des Jahres 2023 haben sich die Energiepreise im Großhandel gegenüber dem Vorjahr deutlich erholt. Die unmittelbaren Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs auf die Versorgungssituation in Europa haben sich mit dem bereits erfolgten beziehungsweise weiterhin steigenden Ausbau der Importkapazität von Flüssiggas reduziert. Zum Ende der Heizperiode im vergangenen Winter waren im März 2023 in Europa bereits 48 Terminals in Betrieb und weitere Terminals in Planung 10 Bei insgesamt milden Witterungsbedingungen im vergangenen Winter konnten zudem Gasreserven in den Untergrundspeichern gegenüber Vorjahren geschont werden. EU-weit betrug der Füllstand zum 1. April 2023 noch zirka 56 % (im Vorjahr nur zirka 27 %). Auf dieser Basis war es den Speicherbetreibern möglich, bis zum kalendarischen Beginn des Winterhalbjahres am 1. Oktober 2023, die Speicher zu befüllen, da die Nachfrage und damit auch der Druck auf die Großhandelspreise entsprechend geringer waren. Zu diesem Zeitpunkt lag der Füllstand der Gasspeicher bereits bei zirka 96 % und erreichte bis Anfang November annähernd 100 %. Diese Entwicklung hat zu einer deutlichen Entspannung der angespannten Versorgungslage beigetragen. Strompreis- und Gaspreisentwicklung Zu Jahresbeginn 2023 kostete eine MWh Gas im Monatskontrakt an der niederländischen TTF-Börse 77 €. Zum Ende des Berichtsjahres pendelten sich die Preise bei zirka 50 € ein. Für Strom war die Entwicklung ähnlich. Zu Jahresbeginn kostete eine MWh Strom Grundlast im Jahreskontrakt des Folgejahres 214 €, zum Ende des Berichtsjahres zirka 118 €. Als Faktoren für ein aktuell weiterhin erhöhtes Preisniveau wirken neben der gegenwärtigen Unsicherheit über den witterungsbezogenen Verlauf des Winters insbesondere verbleibende geopolitische Risiken und der Wettbewerb um Flüssiggas auf dem Weltmarkt.
8 Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union:
Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz
kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie
2008/114/EG des Rates, URL:
https://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2557
Aufgrund der konjunkturellen Eintrübung und des hohen Preisniveaus ist der Stromverbrauch in Deutschland um 4,2 % 11 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Erdgasverbrauch liegt in Deutschland um -4,5 % 12 unter dem Verbrauch des Vorjahres. Die Ursachen hierfür sind im Wesentlichen eine mildere Witterung und Einspareffekte aufgrund der stark gestiegenen Preise. 5. Geschäftsverlauf/Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 lagen die Umsatzerlöse bei insgesamt 266,4 Mio. € (251,0 Mio. €) 13. Im Bereich des EEG verzeichnen wir hierbei einen Anstieg der Umsatzerlöse, verbunden mit einem hierzu korrespondierenden Anstieg des Materialaufwands. Die Erlöse aus der Netznutzung Strom und Gas stiegen bei rückläufigen Mengen preisbedingt an. Der infolge Personalaufbaus im Jahr 2023 grundsätzlich gestiegene Personalaufwand wurde durch eine im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Zuführung in die Pensionsrückstellung überkompensiert. Im Ergebnis sind daher unsere Personalkosten gegenüber 2022 leicht gesunken. Die Abschreibungsbeträge sind in Folge unseres notwendigen Investitionsprogrammes in unsere Infrastruktur angestiegen. Nach Berücksichtigung weiterer Aufwands- und Ertragsposten, wie im Wesentlichen sonstige betriebliche Aufwendungen sowie sonstige betriebliche Erträge, beläuft sich das handelsrechtliche Ergebnis vor Ergebnisabführung auf 2,7 Mio. € (2,5 Mio. €). Das Ergebnis vor Ergebnisabführung lag unter unserer Prognose. Gründe für die Abweichung sind im Wesentlichen die im Vergleich zur Prognose erhöhten Pensionszuführungen zu den Altersvorsorgerückstellungen unserer Mitarbeiter sowie gestiegene Aufwendungen für Fremdleistungen. Auf Grund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird das Ergebnis der energis-Netzgesellschaft mbH an die energis GmbH abgeführt. Strom Bei der Stromdurchleitung verzeichnen wir im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang der durchgeleiteten Menge. Dies ist bedingt durch eine ungewöhnlich warme Witterung und krisenbedingte Einsparung der Verbraucher und Industrie. Der Rückgang betrifft sowohl die Durchleitung zu den Haushalts- als auch den Industrie- und Gewerbekunden. Insgesamt verbleibt in 2023 bei einer durchgeleiteten Menge von 1.356 GWh (1.367 GWh) nach Abzug der Netzverluste u. ä. eine weiterberechenbare Netznutzungsmenge von 1.299 GWh (1.331 GWh). Erdgas Auch bei der Gasdurchleitung verzeichnen wir gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um rd. 49 GWh. Grund hierfür ist im Wesentlichen die in 2023 höhere Jahresdurchschnittstemperatur. Darüber hinaus sind in Folge des Ukraine-Krieges Energieeinsparungen durch die Endkunden zu verzeichnen. Die Netznutzung Erdgas ohne Eigenverbrauch betrug im Geschäftsjahr 2023 rund 1.255 GWh (1.304 GWh). Materialaufwand Die Inanspruchnahme des vorgelagerten Stromnetzes der VSE Verteilnetz GmbH betrug rd. 17 GWh (270 GWh) und ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Die Einspeisung regenerativer Energien in das Netz hingegen hat mit 1.339 GWh (1.097 GWh) deutlich zugenommen. Der Materialaufwand hat sich in Summe um 17,4 Mio. € erhöht. Der Anstieg ist hierbei im Wesentlichen auf einen Preisanstieg der Kosten für das vorgelagerte Netz und höhere Beschaffungskosten für Netzverluste zurückzuführen. Die Vergütungen an die EEG-Anlagenbetreiber für Einspeisevergütungen und die Marktprämie sind entsprechend im Vergleich zum Vorjahr analog zu den Umsatzerlösen gestiegen.
11 Vgl. BDEW Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e.V .: Die Energieversorgung 2023 -
Jahresbericht, URL:
https://www.bdew.de/media/documents/Jahresbericht 2023
Foliensatz final 18Dez2023 V2.pdf
6. Finanzlage Die energis-Netzgesellschaft mbH ist in das Finanzclearing der VSE-Gruppe einbezogen; die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit sichergestellt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt -12,1 Mio. € (Vorjahr 32,9 Mio. €). Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf -42,2 Mio. € (Vorjahr -35,8 Mio. €). Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit sind der Gesellschaft Mittel in Höhe von 31,5 Mio. € (Vorjahr 5,9 Mio. €) zugeflossen. Investitionen Die Investitionen der energis-Netzgesellschaft mbH belaufen sich auf rd. 43,2 Mio. € (35,8 Mio. €). Der im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Wert ist im Wesentlichen durch die im Geschäftsjahr erhöhten Investitionen in das Stromnetz, die IT-Infrastruktur sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung zu begründen. 7. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt 377,4 Mio. € (314,0 Mio. €). Hierbei beträgt der Anstieg des Anlagevermögens - im Wesentlichen aufgrund unserer Investitionen in die Strom- und Gasverteilungsanlagen - 24,6 Mio. €. Der Anstieg beim Umlaufvermögen um 38,8 Mio. € resultiert v. a. aus einem deutlichen Aufbau unseres Forderungsbestandes aus der Netznutzung, geleisteter Abschläge an EEG-Anlagenbetreiber sowie der Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen der Jahre 2022 und 2023. Auf der Passivseite verzeichnen wir einen deutlichen Anstieg des Eigenkapitals aufgrund der Zuführung von Mitteln durch unseren Gesellschafter energis GmbH. Der Stand unserer Rückstellungen inkl. der Rückstellungen für unsere Pensionsverpflichtungen liegt deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Im Wesentlichen ist der Anstieg auf gestiegene Rückstellungen für Pensionen, Entfernungsverpflichtungen und ausstehende Rechnungen zurückzuführen. Unsere Verbindlichkeiten sind auf Grund gestiegener Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die ausgewiesenen Baukostenzuschüsse im Rechnungsabgrenzungsposten und im Sonderposten bleiben nahezu unverändert. Die Eigenkapitalquote beträgt 59,2 % (60,3 %). 8. (Nicht-) finanzielle Leistungsindikatoren a) Personal Am Bilanzstichtag waren bei energis-Netzgesellschaft mbH 348 (315) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich befristeter Anstellungsverhältnisse beschäftigt. Außerdem beschäftigte die energis-Netzgesellschaft mbH 27 (27) Auszubildende. b) Umweltschutz Die energis-Netzgesellschaft mbH hat ein Umweltmanagementsystem nach EMAS ("Eco-Management and Audit Scheme") eingerichtet und eine Umwelterklärung abgegeben. Die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung wurden entsprechend erfüllt. c) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Höchste Priorität gilt der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Die energis-Netzgesellschaft mbH ermittelt, bewertet und kontrolliert die Umweltauswirkungen sowie die Gefährdungen und Risiken, die mit der Arbeit verbunden sind. Dabei werden erforderliche Vorkehrungen getroffen, um Verletzungen und Erkrankungen der Mitarbeiter und Dritter zu vermeiden. d) Nachhaltigkeit ESG-Aspekte sind systematisch in die zentralen Steuerungs- und Managementprozesse der energis- Netzgesellschaft mbH eingearbeitet. Darüber hinaus ist das Management der einzelnen Einheiten dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit zu ergreifen und die für ihre Einheit festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Dieser dezentrale Ansatz ermöglicht es der energis- Netzgesellschaft mbH zu den konzernweiten Zielen in Bereichen wie Klimaschutz und Corporate Governance beizutragen und gleichzeitig ihre Maßnahmen auf ihre spezifischen Bedürfnisse zuzuschneiden. e) Finanzieller Leistungsindikator Zur Steuerung der Unternehmensaktivität nutzt die energis-Netzgesellschaft mbH verschiedene Kennzahlen. Als wesentlicher finanzieller Leistungsindikator dient das handelsrechtliche Ergebnis vor Ergebnisabführung bzw. Verlustausgleich. III. Angaben gemäß § 6 b Abs. 7 EnWG zu den Tätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die energis-Netzgesellschaft mbH übt die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" sowie "Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" aus. Für diese Tätigkeiten sowie für das Erbringen der energiespezifischen Dienstleistungen gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung, werden Tätigkeitsabschlüsse nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG sowie den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Jahr 2007 ist die Gesellschaft im Rahmen des sog. Legal Unbundling gegründet worden. Die Muttergesellschaft energis GmbH verpachtete seit diesem Zeitpunkt und bis Ende des Jahres 2019 das Elektrizitäts- und Gasverteilnetz an die energis-Netzgesellschaft mbH. Ab dem 01.01.2020 wurden die im Eigentum der energis GmbH stehenden Leitungsnetze, die bisher an die energis-Netzgesellschaft mbH verpachtet waren, ausgenommen das Netz im Netzgebiet der Gemeinde Losheim, durch Ausgliederung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge gegen Gewährung von neuen Anteilen an der energis-Netzgesellschaft mbH auf die energis-Netzgesellschaft mbH übertragen. Die wesentlichen Erträge der Tätigkeitsbereiche ergeben sich aus den Netz- und Messentgelten. Das Ergebnis vor Ergebnisabführung entfällt mit +3,1 Mio. € (Vj. +4,1 Mio. €) auf die Elektrizitätsverteilung, mit +1,0 Mio. € (Vj. -1,0 Mio. €) auf die Gasverteilung sowie mit -0,6 Mio. € (Vj. -0,4 Mio. €) auf den Messstellenbetrieb. IV. Risikobericht Die energis-Netzgesellschaft mbH ist in das Risikomanagement der VSE-Gruppe eingebunden. Die vorhandenen Risiken sind erfasst und werden kontinuierlich überwacht. Die Risikobetrachtung wird regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus ist die Gesellschaft in das Risikofrüherkennungssystem der E.ON SE, Essen, einbezogen. In absteigender Reihenfolge nach ihrer Bedeutung sehen wir die folgenden Risiken: Besondere Aufmerksamkeit gilt den Risiken, die sich aus dem gesetzgeberischen und regulatorischen Umfeld ergeben. Dies sind vor allem Risiken aus der ab 2009 begonnenen Anreizregulierung. Auch die Auswirkungen der Energiewende und des verstärkten Ausbaus der regenerativen Energien werden künftig unsere erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Weiterhin bestehen vor allem Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegen grundsätzlich Ausfallrisiken. Die Gesellschaft versucht, diese Risiken entsprechend zu begrenzen und vor allem durch ein aktives Forderungsmanagement zu minimieren. Zur Abmilderung von Liquiditätsrisiken werden in erster Linie angemessene Abschläge angefordert. Daneben bestehen Cash-Pooling-Vereinbarungen in ausreichendem Volumen, so dass im laufenden Geschäftsbetrieb jederzeit ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Zusätzlich ergeben sich Risiken aus der insolvenzrechtlichen Anfechtung erhaltener und vereinnahmter Netznutzungsentgelte. Ein weiteres wesentliches Risiko besteht in der Entwicklung des Zinsniveaus im Bereich der Pensionsverpflichtungen. Aufgrund des Zinsniveaus werden weiterhin erhöhte bilanzielle Belastungen aus den Pensionsverpflichtungen erwartet. Diese stellen die Risiko-Schwerpunkte in Bezug auf die betragsmäßige Höhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit dar. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtrisikoposition im Berichtsjahr nicht wesentlich verändert. Insgesamt sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden. V. Prognose- und Chancenbericht 1. Konjunkturentwicklung Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 % aus. Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3 % gerechnet. Die sich zuletzt abschwächende Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen stützen. 14 Die in 2021 eingeschlagene Wachstumsstrategie als Fortführung des weitreichenden Konzernumbaus in den vorausgehenden Jahren hat sich auch im Jahr 2023 als richtig und resilient erwiesen. Die weiterhin gültigen strategischen Pfeiler Nachhaltigkeit und Digitalisierung, die die Wachstumsambitionen des Konzerns unterstreichen, sind aus unserer Sicht genau die Erfolgsfaktoren, die den Umbau des Energiesystems beschleunigen werden. Wir gehen davon aus, dass das operative Geschäft im Jahr 2024 weiterhin durch ein hohes Niveau von Inflations- und Zinsraten als noch vor Krisenbeginn bestimmt sein wird. Die Volatilität an den Energiehandels- und Beschaffungsmärkten mit sich schnell verändernden Preisen ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Zudem haben politische und regulatorische Maßnahmen mittel- und unmittelbaren Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit mittlerweile sind sie aber konkreter als noch im Vorjahr. Daher sind in der Prognose die Auswirkungen der Energiekrise so weit enthalten, wie wir makroökonomische Faktoren und regulatorische Eingriffe abschätzen können. 2. Allgemeine Strom- und Gasnachfrage Aufgrund der derzeitigen hohen und volatilen Energiepreise in Verbindung mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erwarten wir in 2024 für Strom und Gas eine rückläufige Nachfrage. 3. Unternehmensentwicklung Mit Beginn der dritten Regulierungsperiode Strom ab 2019 verzeichnen wir, in Verbindung mit der Übernahme neuer Netzgebiete in den Gemeinden Saarwellingen, Wadern und Losheim, einen Anstieg der Umsatzerlöse aus der Netznutzung (auf Grundlage der Erlösobergrenze). Mit Beginn des Jahres 2021 wurde zusätzlich das Netzgebiet der Stadt Lebach übernommen. Durch die Anreizregulierung und den damit verbundenen regulatorischen Eingriffen in den Netzbereich besteht weiterhin ein hoher Kostendruck, der erhebliche Anstrengungen zur Kostenreduzierung erfordert. Als wesentlichen Hebel sehen wir die permanente Verbesserung unserer Prozesse und Aufbauorganisation. Hieran anknüpfend werden wir die in 2016 begonnene, umfassende Anpassung und Digitalisierung unserer IT-Prozesse auch in 2024 fortsetzen. Um vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehaltenen Schwerpunkte zum Klimaschutz und des in 2022 vom Bundestag verabschiedeten sogenannten Osterpakets zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten, sehen wir auch künftig erhebliche Investitionen in den Ausbau unserer Netze als erforderlich an. Für das kommende Jahr ist ein deutlich erhöhtes Investitionsbudget in Höhe von rund 60,2 Mio. € geplant. Hierbei planen wir vor dem Hintergrund einer zunehmenden Digitalisierung unserer Netze deutlich höhere Investitionen in unsere Telekommunikations-Infrastruktur. 4. Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr 2024 Aufgrund des erforderlichen Netzausbaus rechnen wir weiterhin mit hohen Betriebs- und Instandhaltungsaufwendungen und hohen Investitionen in unsere Strom- und Gasnetze sowie unsere Telekommunikations-Infrastruktur. Im Vergleich zum Jahr 2023 erwarten wir, nach Bereinigung der durchlaufenden Kosten für das vorgelagerte Netz und die vermiedenen Netzentgelte, steigende Erlöse aus der Netznutzung. Zudem erwarten wir in 2024 im Bereich Gas wieder Temperaturen auf dem Niveau des langjährigen Mittels. Aufgrund des Zinsniveaus erwarten wir weiterhin bilanzielle Belastungen aus unseren Pensionsverpflichtungen. Insgesamt planen wir für das Jahr 2024 ein positives Ergebnis vor Ergebnisabführung in der Größenordnung von rd. 36 Mio. €.
Saarbrücken, den 22. Februar 2024 energis-Netzgesellschaft mbH Roman Fixemer Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023I. Allgemeine Grundlagen Die energis-Netzgesellschaft mbH, mit Sitz in Saarbrücken, ist im Handelsregister des ortsansässigen Amtsgerichtes unter HRB 16456 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin der energis-Netzgesellschaft mbH ist die energis GmbH, mit Sitz in Saarbrücken. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der für das Geschäftsjahr gültigen Fassung wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses beachtet. Gleiches gilt für rechtsformspezifische Vorschriften aus dem GmbH-Gesetz (GmbHG). Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 3 HGB. Die energis-Netzgesellschaft wird zum 31. Dezember 2023 in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, (HRB 28196) (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und bekannt gemacht. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der aktuell geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) oder Tausend Euro (T€) angegeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Zahlen in Klammern betreffen das Vorjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nennwert bilanziert. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen für Zugänge bis 2007 und im Jahr 2009 werden - soweit steuerlich zulässig - sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Bei der degressiven Abschreibungsmethode erfolgt der Wechsel auf die lineare Methode, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Für Zugänge im Jahr 2008 und ab dem 1. Januar 2010 wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Anlagenzugänge mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden aktiviert und im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Alle anderen Vermögensgegenstände werden über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben. Davon abweichend werden moderne Messeinrichtungen unabhängig von der Höhe ihrer Anschaffungskosten aktiviert und über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgende Nutzungsdauern zugrunde: Nutzungsdauer in Jahren
Die verzinslichen Ausleihungen im Finanzanlagevermögen sind zum Nennwert bilanziert. Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten für unfertige Erzeugnisse/Leistungen umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde kein Gebrauch gemacht. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Es sind keine Forderungen in Fremdwährungen enthalten. Innerhalb der Forderungen gegen Netznutzer aus Strom- und Gasdurchleitungen sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgerechneten Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Angabe der latenten Steueransprüche und -schulden erfolgt aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft bei der Organträgerin energis GmbH. Passiva Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß § 6b EStG sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und werden im Verhältnis zu den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Netto-Selbstkosten bewertet werden. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehaltstrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahre zugrunde gelegt. Der im Geschäftsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,82 % (1,78 %). Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlage die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - zugrunde. Zur Abzinsung der Verpflichtungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Duration maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen. Eine Dynamisierung der Renten mit 2,2 % (2,0 %) und ein Gehaltstrend von 2,95 % (2,75 %) wurden berücksichtigt. Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) wurden zum 22.12.2015 Geldwerte in Höhe von 27,3 Mio. € auf den Treuhänder Helaba Pension Trust e.V. zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Im Rahmen dieses Treuhandmodells wurde Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 HGB geschaffen, dass am Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 1 S. 4 HGB bewertet wurde. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen wurden in Höhe ihrer Erfüllungswerte mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens saldiert. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. In 2023 wurden im Rahmen einer Fondsausschüttung und gleichzeitiger Wiedereinlage 2.303 Stück zu Anschaffungskosten in Höhe von 0,2 Mio. € erworben. Gleichzeitig wurden in 2023 Fondanteile zur Deckung von Pensionszahlungen in Höhe von 2,6 Mio. € (26.542 Stück) veräußert. Damit betragen die Anschaffungskosten insgesamt 36,1 Mio. € (38,5 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert beläuft sich am 31. Dezember 2023 auf 37,3 Mio. € (37,5 Mio. €). Es wurden zum 20.12.2019 Geldwerte in Höhe von 685 T € für die Insolvenzsicherung der Erfüllungs- und Aufstockungsrückstände im Rahmen der Altersteilzeitvereinbarungen (ATZ) und Vorruhestandsvereinbarungen an den Treuhänder Helaba Pension Trust e.V. übertragen. Im Rahmen dieses Treuhandmodells wurde Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 HGB geschaffen. Die noch bestehenden Altersteilzeitverpflichtungen wurden mit dem Deckungsvermögen saldiert. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für das laufende Geschäftsjahr veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre laufzeitadäquat abgezinst. Sonstige Rückstellungen beinhalten u.a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie für Entfernungsverpflichtungen. Die Bewertung der den Pensionsrückstellungen vergleichbar langfristigen Rückstellungen für Jubiläumsrückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehaltstrends. Zur Diskontierung wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,74 % (1,44 %) p.a. zugrunde gelegt. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,08 % (0,59 %) p.a. und der Annahme des Gehaltstrends (2,95 %; Vorjahr 2,75 % p.a.). Zur Absicherung von Altersteilzeit-Wertkonten wurden in 2023 im Rahmen einer Wiederanlage von Ausschüttungen, weitere 40 Anteile zu Anschaffungskosten von rd. 4 T€ erworben. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens zum 31. Dezember 2023 für Altersteilzeit-Wertkonten beträgt insgesamt 0,7 Mio. € (0,6 Mio. €). Bei der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellung für das Aktienoptionsprogramm handelt es sich um die Long-Term-Incentive-Pläne des E.ON Performance Plans 2020ff. Die Rückstellung beinhaltet alle Tranchen und wurde mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Tranchen des E.ON Performance Plans haben eine Laufzeit von vier Jahren, so dass die erste Tranche im 1. Quartal 2024 zur Auszahlung kommen wird. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es sind keine Verbindlichkeiten in Fremdwährungen enthalten. Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die als Rechnungsabgrenzungsposten passivierten Baukostenzuschüsse werden über einen Zeitraum von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Verfahren zur Abrechnung/Abgrenzung der Netznutzung Die Kunden der energis-Netzgesellschaft mbH lassen sich in die Kategorien RLM (Kunden mit registrierender Lastgangmessung) und SLP (Kunden mit Standardlastprofil) unterteilen. Für die RLM-Kunden liegen gemessene Werte vor, auf deren Basis eine monatliche Abrechnung vorgenommen wird. Zum Bilanzstichtag kommt aufgrund der frühzeitigen Aufstellung des Jahresabschlusses für den Monat Dezember ein Abgrenzungsverfahren zur Anwendung. Im Bereich der SLP-Kunden erfolgt eine Ablesung der Verbrauchswerte im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines jeweiligen Jahres. Somit liegen keine Ablesedaten auf den Bilanzstichtag vor. Für die Abgrenzung der Jahresmengen sind daher Schätzungen und Hochrechnungen für den Zeitraum von letzter Ablesung bis Bilanzstichtag notwendig. Die Ermittlung der Durchleitungsmengen wird mittels EDV-System (SAP S4/Hana) vorgenommen. Die im Geschäftsjahr vorgenommenen Kundenablesungen werden mittels Lastprofilen mengen- und wertmäßig auf das laufende Jahr sowie teilweise durch Rückrechnung auf einen Vorjahresanteil aufgeteilt. Zum Bilanzstichtag erfolgt eine zählpunktgenaue Abgrenzung des Zeitraums von letzter Kundenablesung bis Bilanzstichtag. Grundlage für die Hochrechnung ist grundsätzlich der zuletzt abgerechnete Verbrauchswert des Kunden. Dieser Verbrauch wird - wenn erforderlich - im Rahmen einer Temperaturbereinigung auf die Witterungsverhältnisse des Abrechnungsjahres angepasst. Mittels Lastprofilen erfolgt eine mengen- und wertmäßige Aufteilung des Verbrauchs auf den Bilanzstichtag. Die auf das Geschäftsjahr bezogene Durchleitungsmenge wird anhand von Energiebilanzen (Daten aus Netzeinspeisung, Netzverlusten, Eigenverbrauch und Ausspeisungen) auf Plausibilität geprüft. Bei Abweichungen zwischen hochgerechneten Durchleitungsmengen und Einspeisungsmengen des Geschäftsjahres werden im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wertmäßige Korrekturen zu den maschinellen Abgrenzungswerten vorgenommen. Auf Grundlage dieses sachgerechten Abgrenzungsverfahrens wird der Umsatz aus Energiedurchleitungen entsprechend realisiert und die abgegrenzten Durchleitungsmengen im Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ausgewiesen. Da der Verbrauch auf Ebene einzelner Zählpunkte abgegrenzt wird, erfolgt eine Saldierung der abgegrenzten Forderungen mit den von den Netznutzern geleisteten Abschlagszahlungen. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Finanzanlagen Die sonstigen Ausleihungen enthalten ausschließlich Arbeitgeber-Baudarlehen. Alle Ausleihungen werden mit dem Nominalwert ausgewiesen. 2. Vorräte
Die unfertigen Erzeugnisse/Leistungen betreffen im Wesentlichen Weiterverrechnungsprojekte an Dritte. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus mehreren nicht abgeschlossenen Aufträgen. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Netznutzungsabrechnungen/-abgrenzungen sowie Erstattungsansprüchen gegen den Übertragungsnetzbetreiber. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus noch nicht abgerechneten Jahresverbrauchsabrechnungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 27,0 Mio. € (22,7 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen den Gesellschafter energis GmbH. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr für 14.370 T€ (4.163 T€) sowie eine Laufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren für die übrigen 0 T€ (2 T€). 4. Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel bestehen ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 585 T€ (298 T€). 5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Im Wesentlichen enthält der Posten an Netzeigentümer weitergeleitete Baukostenzuschüsse. 6. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital beträgt 30.000,00 € (30.000,00 €). Alleinige Gesellschafterin ist die energis GmbH, Saarbrücken. Kapitalrücklage Der zum Bilanzstichtag des Vorjahres in Höhe von 189,4 Mio. € gemäß § 272 Abs. 2 HGB gebildeten Rücklage wurden im Geschäftsjahr 34,0 Mio. € im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch die Muttergesellschaft energis GmbH zugeführt. Jahresüberschuss Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der energis GmbH, der am 18. Juni 2007 in das Handelsregister eingetragen wurde. 7. Sonderposten
Die nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen beinhalten Beträge nach § 6b EStG. 8. Rückstellungen
In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind die Rückstellungen für Pensionen und Deputate der zum 01.01.2013 in die energis-Netzgesellschaft mbH übergeleiteten aktiven Mitarbeiter der Netzservices enthalten. Am Bilanzstichtag entspricht der beizulegende Zeitwert den Anschaffungskosten des Deckungsvermögens (87,6 Mio. €). Der Verpflichtungswert der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 110,3 Mio. € ist saldiert mit dem Deckungsvermögen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen (absteigend nach Bilanzwert sortiert) Rückbauverpflichtungen, Mehrerlösabschöpfungen, den Personalbereich, Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen der Strom- und Gasnetze und Prozessrisiken. 9. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Grundpfandrechtliche Sicherheiten bestehen nicht. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 4,8 Mio. € (11,2 Mio. €) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, 29,0 Mio. € (5,9 Mio. €) auf Finanzverbindlichkeiten und 2,7 Mio. € (2,5 Mio. €) auf Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung. 10. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzung sind von Kunden erhaltene Baukostenzuschüsse ausgewiesen. Sie werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren zu Gunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. 11. Latente Steuern Die Angabe der latenten Steueransprüche und -schulden erfolgt aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft bei der Organträgerin energis GmbH. 12. Abführungsgesperrte/Ausschüttungsgesperrte Beträge (§ 268 Abs. 8 HGB) Aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen (inkl. Deputate) zu dem 10-Jahres- (1,82 % p.a.) und dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz (1,74 % p.a.) ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,6 Mio. € (2,6 Mio. €), der ausschüttungs-, aber nicht abführungsgesperrt ist. 13. Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Nr. 3 HGB Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor. 14. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Rahmen des Investitions- und Instandhaltungsprogramms besteht ein Bestellobligo in Höhe von 21,8 Mio. €. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen die mit energis GmbH abgeschlossenen Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsverträge für ein Jahr in Höhe von 2,5 Mio. € sowie Verpflichtungen aus der Geschäftsbesorgung der VSE AG in Höhe von 7,8 Mio. €. Des Weiteren bestehen Verpflichtungen aus der Messgerätebetreuung der Voltaris GmbH in Höhe von 5,4 Mio. € sowie den Dienstleistungen der VSE Verteilnetz GmbH in Höhe von 5,9 Mio. €. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Im Berichtsjahr betrug der Gesamtumsatz 266,4 Mio. € (251,0 Mio. €). Davon entfallen 143,6 Mio. € (123,4 Mio. €) auf Netznutzungserlöse im Bereich Strom und 24,9 Mio. € (22,1 Mio. €) auf Netznutzungserlöse im Bereich Erdgas. 62,2 Mio. € (60,6 Mio. €) resultieren aus Vergütungen für EEG- und KWKG-Einspeisungen. Die restlichen Erlöse in Höhe von 35,7 Mio. € (44,9 Mio. €) entfallen im Wesentlichen auf die Geschäftsbesorgung, Dienstleistungen und Betriebsführung. Auf Grund der frühzeitigen Aufstellung des Jahresabschlusses wurde vor allem für die Umsätze aus dem SLP-Bereich eine Abgrenzung vorgenommen. Bei den RLM-Kunden sind im Wesentlichen die Durchleitungsmengen für den Monat Dezember geschätzt. Die Schätzungen basieren bei den SLP-Kunden im Wesentlichen auf der letzten Verbrauchsabrechnung und bei den RLM-Kunden vor allem auf den Mittelwerten der vergangenen IST-Monate bzw. Vorjahreszeiträume. Die Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr ausschließlich im Inland erzielt. 2. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge i.H.v. 3,3 Mio. € (9,0 Mio. €) ausgewiesen. Diese resultieren insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen. 3. Materialaufwand
In den bezogenen Leistungen sind Netznutzungsentgelte in Höhe von 42,0 Mio. € enthalten (im Vorjahr Ausweis unter Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 39,6 Mio. €) sowie Fremdleistungen für Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten als wesentliche Posten Vergütungen für EEG- und KWKG-Einspeiser sowie Kosten für das vorgelagerte Netz. 4. Personalaufwand
Im Vorjahr wurden erhebliche, einmalige Anpassungen der Berechnungsparameter vorgenommen, die zu einer starken Erhöhung des Personalaufwands führte. Im Geschäftsjahr wurde der Renten- und Gehaltstrend nur leicht angepasst. In 2023 ergab sich im Jahresdurchschnitt folgende Struktur der Beschäftigten (ohne Auszubildende):
Darüber hinaus bestanden zum Bilanzstichtag 27 (27) Ausbildungsverhältnisse. 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände können der besonderen Aufstellung über das Anlagevermögen (Anlagenspiegel) entnommen werden. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten beinhaltet, neben den Aufwendungen für Mieten, die allgemeinen Betriebs- und Verwaltungskosten inklusive IT, Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen, Verlusten aus dem Abgang von Sachanlagevermögen sowie Geschäftsbesorgungsvergütungen. 7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Unter diesem Posten werden ausschließlich Zinsen aus Arbeitgeberbaudarlehen ausgewiesen. 8. Zinsergebnis
Die Wertanpassung des Helaba Pension Trust Fonds e.V. beinhaltet im Geschäftsjahr eine Ausschüttung und ihre sofortige Wiedereinlage sowie die Gesamtperformance aller Anlagen zum Bilanzstichtag, die mit insgesamt 2,3 Mio. € gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 0,7 Mio. € saldiert werden. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus Rückstellungen in Höhe von 1,9 Mio. € (0 T€). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Zinsaufwand aus Finanzclearing in Höhe von 534 T€ (71 T€) sowie Aufwendungen aus Rückstellungen 625 T€, davon an Gesellschafter 584 T€. 9. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn Der Gewinn der energis-Netzgesellschaft mbH in Höhe von 2,7 Mio. € wird an die energis GmbH abgeführt. Im Vorjahr betrug die Gewinnabführung an die energis GmbH 2,5 Mio. €. V. Sonstige Angaben 1. Organe Die Geschäftsführung oblag im Berichtsjahr den Herren Roman Fixemer, Beckingen, technischer Geschäftsführer, und Tobias Hugo (bis 31.01.2024), Elektrotechnikmeister, Mitglied der Geschäftsführung, Saarbrücken. Die Schutz- bzw. Befreiungsklauseln gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurden in Anspruch genommen. 2. Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten und nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberaterleistungen und sonstigen Leistungen aufgeschlüsselt. 3. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht. 4. Angaben nach § 6b EnWG Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der energis- Netzgesellschaft mbH getätigt wurden. Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen und assoziierten Unternehmen auf Grund folgender Verträge getätigt:
Angaben über die Zuordnungsregeln (§ 6b Abs. 3 S. 7 EnWG) Grundsätzlich werden für die einzelnen Tätigkeitsbereiche getrennte Konten geführt. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt eine Schlüsselung: Innerhalb der Bilanz wurde wie folgt geschlüsselt:
Innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der sonstige betriebliche Aufwand wie folgt geschlüsselt:
Innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung wurden allgemeine Bereiche wie folgt berücksichtigt:
Die energis-Netzgesellschaft mbH übt die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" sowie "Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" aus. Für diese Tätigkeiten sowie für das Erbringen der energiespezifischen Dienstleistungen gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung, werden Tätigkeitsabschlüsse nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG sowie den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG können der gesonderten Anlage entnommen werden. 5. Nachtragsbericht Für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Saarbrücken, den 22. Februar 2024 energis-Netzgesellschaft mbH Roman Fixemer Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2023 - 31.12.2023 - HGB
BilanzElektrizitäts-, Gasverteilung und mME/iMSAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und VerlustrechnungElektrizitäts-, Gasverteilung und mME/iMS
Entwicklung des Anlagevermögens 2023 - HGB
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten; letztere beinhalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den vorraussichtlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen vor dem Jahr 2010 werden soweit steuerlich zulässig degressiv vorgenommen; der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Auf Sachanlagen, die ab dem Geschäftsjahr 2010 angeschafft oder hergestellt wurden, erfolgt die planmäßige Abschreibung linear. Die Bemessung der Abschreibung orientiert sich an der planmäßigen Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Alle anderen Vermögenswerte werden über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten; letztere beinhalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den vorraussichtlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen vor dem Jahr 2010 werden soweit steuerlich zulässig degressiv vorgenommen; der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Auf Sachanlagen, die ab dem Geschäftsjahr 2010 angeschafft oder hergestellt wurden, erfolgt die planmäßige Abschreibung linear. Die Bemessung der Abschreibung orientiert sich an der planmäßigen Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Alle anderen Vermögenswerte werden über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten; letztere beinhalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den vorraussichtlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen vor dem Jahr 2010 werden soweit steuerlich zulässig degressiv vorgenommen; der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Auf Sachanlagen, die ab dem Geschäftsjahr 2010 angeschafft oder hergestellt wurden, erfolgt die planmäßige Abschreibung linear. Die Bemessung der Abschreibung orientiert sich an der planmäßigen Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten von bis zu 250 € werden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst. Alle anderen Vermögenswerte werden über die planmäßige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert. Bilanz der energis-Netzgesellschaft mbH zum 31.12.2023für energiespezifische Dienstleistungen i. S. d. § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWGAKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023für energiespezifische Dienstleistungen i. S. d. § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die energis-Netzgesellschaft mbH, Saarbrücken Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der energis-Netzgesellschaft mbH, Saarbrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der energis-Netzgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Erdgasverteilung" und "Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Systeme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die im Anhang enthaltenen Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Saarbrücken, den 22. Februar 2024 KPMG
AG
Jeromin, Wirtschaftsprüfer Heintz, Wirtschaftsprüfer |
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