Monath Ingenieure GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Josef Kasik seit 20.10.2022 | Geschäftsführer |
Achim Dipl.-Ing. Bönninghaus seit 21.7.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Enaspol a.s. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ENASPOL GmbHDürenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist als eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 4a HGB zu qualifizieren. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt - trotz der bilanziellen Überschuldung - unter der Annahme der Unternehmensfortführung i.S.d. § 252 Abs 1 Nr. 2 HGB. Es besteht Seitens der Gesellschafterin die Fortführungsabsicht über den aktuellen Bilanzstichtag hinaus. Es sind Seitens der Geschäftsführung sowie Seitens der Gesellschafterin betriebswirtschaftlich organisatorische Maßnahmen ergriffen worden, die zu einer ergebnisverbessernden Umsatzsteigerung und zu Kostenminderungen führen sollen Aufgrund der Prognosen zur Zahlungsfähig und der rechtlichen Einbindung der Gesellschaft ist auch weiterhin von einer Fortführungsfähigkeit auszugehen. Gegebenheiten, die gegen die Fortführungsprämisse sprechen, liegen nicht vor. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Sofern bei den Anlagegegenständen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 250,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Bei beweglichen Anlagegütern mit einem Einzelanschaffungspreis von jeweils mehr als € 250,00 und geringer als € 1.000,00 € wird ein Sammelposten gebildet, eine Nutzungsdauer von fünf Jahren unterstellt und über diese Nutzungsdauer eine planmäßige lineare Abschreibung vorgenommen. Das Prüfungsergebnis der durch das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen durchgeführten Betriebsprüfung wurde berücksichtigt. Die Prüfungsfestellungen laut dem Prüfungsbericht vom 7. Januar 2022 wurden bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 eingearbeitet und werden entsprechend fortgeführt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen sofern notwendig ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Umlaufvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzip. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Der Ansatz der geleisteten Anzahlungen erfolgte mit dem Nennbetrag ohne Umsatzsteuer. Die erhaltenen Anzahlungen auf Vorräte wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ohne Umsatzsteuer offen von den Posten "Vorräte" abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Es ist voll eingezahlt und entsprechend passiviert. Die Kapitalrücklage beläuft sich zum Bilanzstichtag auf € 2.400.000,00 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Erfüllung von Verpflichtungen die im Wirtschaftsjahr begründet wurden, Verpflichtungen zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten sowie Verpflichtungen aus der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses Rückstellungen für latente Steuern Eine Rückstellung für latente Steuern nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB war nicht zu passivieren, da die zukünftig entstehende Steuerschuld das abgelaufene Geschäftsjahr wirtschaftlich nicht belastet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Gegenüber der Gesellschafterin Enaspol a.s. bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 4.080.730,36. Die Gesellschafterin hat einen einfachen Rangrücktritt erklärt, wonach ihre Forderung hinter die Forderungen aller übrigen Gläubiger zurücktritt. Der Rangrücktritt bezieht sich auf die gegenwärtigen, aber auch auf die zukünftigen Forderungen. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Das bedeutet jedoch nicht notwendigerweise, dass auch Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt. Eine Prüfung dahingehend kann nur im Rahmen einer besonderen Überschuldungsprüfung erfolgen, für die andere Bewertungsgrundsätze als die des Handelsrechts gelten. Der Gesellschaft und der Geschäftsleitung sind die §§ 64, 71 und 84 des GmbH-Gesetzes sowie die §§ 16 bis 19 der Insolvenzordnung bekannt Sämtliche Verbindlichkeiten sind weder durch Pfandrecht noch durch ähnliche Rechte gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden unter Ausnutzung der von den jeweiligen Lieferanten gewährten üblichen Zahlungsziele ausgeglichen. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstige Angaben Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Herrn Josef Kasik jun., Hovorcovice / Tschechische Republik. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Düren, den 25. April 2023 Gez. Josef Kasik jun., Geschäftsführer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023ENASPOL GmbH, Chemisches Werk1. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1.1 Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft in 2023 Die Chemieindustrie hatte im Jahr 2023 ein globales Wachstum von 1,7 % und blieb so erneut hinter dem Wachstum der gesamten Industrie im Jahr 2023 zurück. Dieses Wachstum war schwächer als im Vorjahr (+ 2,1 %). In der Europäischen Union konnte der energiekostenbedingte Produktionsrückgang in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 in einem schwachen Umfeld nicht wieder aufgeholt werden. Zudem blieben die nordwesteuropäischen Gaspreise im internationalen Vergleich hoch, obwohl sie im Jahr 2023 wieder unter das Niveau vor Beginn des Kriegs in der Ukraine gesunken waren. Die Produktion ging um 7,6 % zurück. In Deutschland war der Einbruch aufgrund der geringeren Inlandsnachfrage sowie der teilweisen Einstellung der Produktion gasintensiver Basischemieprodukte stärker und ging um rund 9,7 % zurück. Auch im Vereinigten Königreich nahm die Chemieproduktion stark ab und ging um 8,4 % zurück (2022: -4,5 %). In den USA konnte die Chemieproduktion bei einem Rückgang von 1,0 % halbwegs auf Vorjahresniveau gehalten werden. Hier spielen aber Effekte aufgrund von geringerer Inlandnachfrage eine intensivere Rolle. In Südamerika ging die Produktion um 4,7 % zurück gegenüber einem Wachstum im Vorjahr von 2,6 %. In Asien nahm die Chemieproduktion dagegen um 4,6 % zu. Die Unterschiede in der Region waren groß. In China, dem aktuell weltgrößten Chemiemarkt, wuchs die Produktion insgesamt um 7,5 % (2022: +6,6 %). In Indien stagnierte die Produktion weitgehend. In Japan (-6,6 %), Südkorea (-10,0 %) und sowie in Taiwan (-10,5 %) waren dagegen starke Produktionsrückgänge zu verzeichnen. Auch im Nahen Osten ging die Chemieproduktion um 1,5 % zurück. Nahezu alle Länder der Region verzeichneten negative Wachstumsraten. In der Türkei war der Rückgang mit 7,7 % am stärksten. In diesem konjunkturellen Umfeld haben wir im Geschäftsjahr 2023 ein zufriedenstellendes Ergebnis verzeichnen können. Eine stabile Auftragslage hat zu einer guten Auslastung geführt. 1.2 Umsatz- und Auftragsentwicklung Im Geschäftsjahr 2023 konnte ein Umsatz von 28.9 Mio. € erzielt werden. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um rund 20,88 % und bewegt sich im Rahmen unserer Vorjahresprognose. Die Erträge haben sich auf die Sparten wie folgt verteilt:
Der Auftragsbestand bewegte sich im Laufe des Geschäftsjahres 2023 stets auf zufrieden stellendem Niveau. 1.3 Investitionen Die Investitionen des Geschäftsjahres beliefen sich auf 1.021 T€. Über die üblichen Ersatzinvestitionen hinaus, wurde in den weiteren Ausbau der Produktionsanlagen investiert. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023 betrugen insgesamt 423 T€; wesentliche Anlagenabgänge waren nicht zu verzeichnen. 1.4 Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben Teilweise wurden die Investitionen im Berichtsjahr aus dem laufenden Cashflow finanziert. Darüber hinaus haben wir liquide Mittel über unsere Muttergesellschaft erhalten. Zum Jahresende belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber unserer Muttergesellschaft auf ca. 8,5 Mio. € (Vorjahr: 8,5 Mio. €). Leasingverpflichtungen sind wir nur in untergeordneter Bedeutung eingegangen. 1.5 Personal- und Sozialbereich Zum Ende des Geschäftsjahres gehörten 32 Mitarbeiter (Vorjahr: 33) zur Belegschaft. Unterhalb der technischen Geschäftsführung beschäftigen wir vier kaufmännische Mitarbeiter, zwei Mitarbeiter in der Instandhaltung und fünfundzwanzig Mitarbeiter in der Produktion. Die Entlohnung orientiert sich bei den gewerblichen Mitarbeitern und weitgehend auch im Angestelltenbereich an den Tarifvorstellungen der IGBCE. Insbesondere wurden die Verhandlungszwischenergebnisse vom 5. April 2022 der Verhandlungen zwischen der IGBCE und dem Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. berücksichtigt und in 2023 fortgeführt. Darüber hinaus bestehen in Einzelfällen abweichende einzelvertragliche Regelungen. In den Bereichen Gesundheits- und Arbeitsschutz, z. B. Unfallschutz, Berufsunfälle u. ä., haben sich im Geschäftsjahr keine besonderen Vorkommnisse ergeben. 2. Darstellung der Lage 2.1 Ertragslage Die weltwirtschaftliche Entwicklung war 2023 von starken regionalen Unterschieden geprägt. Der Krieg in der Ukraine, die gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise, hohe Inflationsraten und Zinsen sowie die lang anhaltende, strikte Null-Covid-Politik in China belasteten die Märkte. Die Weltwirtschaft sowie die globale Industrie und Chemieproduktion wuchsen deutlich schwächer. Diese, zum Teil schwierigen konjunkturellen und branchenbedingten Rahmenbedingungen führten bei uns jedoch zu keinem Einbruch bei dem Rohgergebnis. Allerdings haben die stark gestiegenen Beschaffungskosten für Rohstoffe und Energie unser Rohergebnis nachhaltig belastet. Entwicklung der Ertragslage
Die Gesamtleistung hat sich um 7.641 tE insgesamt verringert, der Materialaufwand bewegt sich im Verhältnis zu den Umsatzerlösen mit 80,66 % unter Vorjahresniveau ( 84,55%). Trotz der der Umsatzleistung angepassten Personalaufwendungen und vergleichsweise konstanten sonstigen betrieblichen Aufwendungen hat sich das normale Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr verringert. 2.2 Finanzlage Ergänzend zu unseren Ausführungen zur Investitionsfinanzierung lässt sich feststellen, dass im Geschäftsjahr 2023 durch die Anwendung eines Finanzmanagement in Form des cash-pooling mit unserer Muttergesellschaft auf eine Inanspruchnahme von Kontokorrentlinien verzichtet werden konnte. Die anfallenden finanziellen Verpflichtungen wurden stets durch schnelle Zahlung erfüllt. Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben. Der Cashflow ist im Vergleich zum Vorjahr positiv geblieben. 2.3 Vermögenslage Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich bei der Vermögensstruktur trotz um 1,0 Mio. € bzw. rund 10 % gestiegener Bilanzsumme keine wesentlichen Veränderungen. Die Anteile des Anlagevermögens an der Bilanzsumme betragen im Berichtsjahr 36,80 %. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips und den Regeln zur verlustfreien Bewertung sind im Jahresabschluss sämtliche erkennbaren Verluste über Abwertungen und Rückstellungen berücksichtigt worden. Inflations- und Wechselkurseinflüsse haben auf die Vermögenslage keinen nennenswerten Einfluss. 3. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken Wir gehen davon aus, dass hohe Rohstoffkosten, steigende Konsumentenpreise und höhere Zinsen die Nachfrage weltweit belasten. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) erwartet in 2024 einen Rückgang der Erlöse um 3 %. Allerdings weisen der zufrieden stellende Auftragsbestand zum 31. Dezember 2023 sowie die weiterhin positiven Auftragseingänge zu Beginn des neuen Geschäftsjahres 2024 auf eine Umsatzstabilisierung für unser Unternehmen im neuen Geschäftsjahr hin. Beim Jahresergebnis rechnen wir trotz der von uns erwarteten Umsatzstabilisierung mit keinem Anstieg. Maßgebend dafür sind einerseits umsatzbedingt höhere Kosten. Andererseits rechnen wir konjunkturell bedingt mit weiter steigendem Konkurrenzdruck, steigenden Material- und Produktionskosten und sinkenden Margen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, hinzuweisen. Zur Identifikation und Bewertung wesentlicher Risiken haben wir ein umfassendes Kontroll- und Risikomanagementsystem als Bestandteil der Unternehmensplanung implementiert. Dieses System wird zur Anpassung an neue Erkenntnisse fortlaufend weiterentwickelt. Grundsätzliche Ertragsrisiken sehen wir in konjunkturellen Einflüssen sowie in einer sich danach ausrichtenden Preispolitik des Wettbewerbs. Angesichts dessen lässt sich eine künftige Ertragsminderung nicht ausschließen. Wir können nicht ausschließen, dass nicht zuletzt aufgrund der gegenwärtigen Preis- und Kostenentwicklung die Auftragssituation stagniert. Eine bewusste Annahme von nicht vollkostendeckenden Aufträgen wollen wir vermeiden. Das Auslandsgeschäft entwickelt sich derzeit positiv. Gleichwohl müssen die damit verbundenen erhöhten latenten Risiken (Währungssicherung, Unterschlagungsrisiken, erhöhte Bonitätsrisiken der ausländischen Kunden u. a.) mitberücksichtigt werden. Insoweit lassen sich zukünftige Belastungen auch hieraus nicht ausschließen. Aufgrund unserer mittel- und langfristigen Finanzierung über unsere Muttergesellschaft sehen wir derzeit keine Zinsänderungs- und Finanzierungsrisiken. Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten sowie rein spekulative Geschäfte gehen wir nicht ein. Alle uns bekannten Risiken sind nach derzeitigem Erkenntnisstand durch entsprechende Rückstellungen ausreichend abgedeckt. Im Übrigen lässt sich der Einfluss der genannten Risiken auf unsere wirtschaftliche Lage nicht hinreichend quantifizieren. Bestandsgefährdende Risiken sind nach unseren Erkenntnissen aber nicht gegeben.
Düren, den 28. April 2024 Gez. Josef Kasik jr. ENASPOL GmbH Josef Kasik jr., Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ENASPOL GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ENASPOL GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ENASPOL GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düren, 17. Juni 2024 RKP
Pelzer Vogt & Partner
Jochen Pelzer, Wirtschaftsprüfer |
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