Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 121505
Vorher
FraSec Luftsicherheit GmbH
Eingetragen
29.12.2020
Branche
LuftsicherheitsdiensteErbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a. n. g.Sicherheitsdienste a. n. g.
Gegenstand
Die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen, insbesondere auch Sicherheitsleistungen, Sicherheitsberatung und -schulung sowie die Durchführung von Sicherheitskontrollen an und auf Flughäfen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Falk Schaarschmidt
seit 14.10.2025
Geschäftsführer
Erik Hofmann
seit 22.10.2024
Prokura
Nicole Ebner
seit 22.7.2021
Geschäftsführer
Hans-Joachim Göbel
seit 22.7.2021
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
6.760 €
26.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FraSec Aviation Security GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit

Die FraSec Aviation Security GmbH, Frankfurt am Main (FraSec Aviation GmbH) generiert ihre Umsätze aus Sicherheitsdienstleistungen an deutschen Flughäfen. Dabei bedient das Unternehmen das gesamte Dienstleistungsspektrum des § 5 Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG).

Die Luftsicherheitskontrollen nach § 5 LuftSiG (Fluggast -, Handgepäck- und Reisegepäckkontrollen) stellen das wirtschaftliche Standbein des Unternehmens dar. Im Jahr 2023 war die FraSec Aviation GmbH am Flughafen Frankfurt mit der Passagierkontrolle in den Terminalbereichen Terminal 1, Bereiche A, Z und Sonderkontrollstellen sowie an den Flughäfen Stuttgart und Hamburg beauftragt.

Die Beauftragung der Luftsicherheitskontrollen nach § 5 LuftSiG erfolgt ausschließlich im Rahmen von deutschlandweiten Ausschreibungsverfahren, an denen sich FraSec Aviation GmbH regelmäßig und nach ausführlicher Analyse beteiligt. Auftraggeber für die Standorte Stuttgart und Hamburg war auch im Wirtschaftsjahr 2023 das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern für die Bedarfsträgerin Bundespolizei. In Frankfurt erfolgte die Beauftragung durch die Fraport AG, die am 1. Januar 2023 die Organisation, Steuerung und Durchführung der Luftsicherheitskontrollen am Standort übernommen hat. Die FraSec Aviation konnte sich vorab erfolgreich für das Los 1 im Rahmen einer Ausschreibung qualifizieren und damit ihren Marktanteil in Frankfurt verteidigen und halten.

Das Geschäftsergebnis der FraSec Aviation GmbH wird im Wesentlichen durch das Passagieraufkommen und die daraus resultierenden Kontrollvorgänge oder angeforderten Kontrollstunden sowie den erforderlichen qualifizierten Personaleinsatz zur Erfüllung der Erbringung dieser Dienstleistung beeinflusst. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis von Personalstundenverrechnungssätzen (PSVS) oder Kontrollvorgangsverrechnungspreisen.

2. Weiterentwicklung und Unternehmensorganisation

Zum Stichtag 01.01.2023 besitzt die FraSec Aviation GmbH eine neue Gesellschafterstruktur mit zwei Eignern: 51% der Anteile werden von der Dr. Sasse AG und 49% der Anteile von der FraSec Fraport Security Services GmbH gehalten, die wiederum ein Tochterunternehmen der Fraport AG ist.

Im Jahresverlauf 2023 wurde der Aufbau einer Holding-ähnlichen Organisationstruktur ("Stationenmodell") fortgeführt und weiterentwickelt: Dabei agieren die Stationen Frankfurt, Stuttgart und Hamburg weitgehend als ergebnisverantwortliche operative Einheiten unter dem gemeinsamen Dach des Headquarters, das in erster Linie zentrale übergeordnete Steuerungs-, Controlling- und Unterstützungsaufgaben wahrnimmt bzw. koordiniert.

Den Vorsitz der Geschäftsführung hat Frau Nicole Ebner, die auch die strategische Gesamtverantwortung innehat und gleichzeitig die Funktion der Arbeitsdirektorin ausübt.

Bis zu seinem offiziellen Austreten aus dem Unternehmen am 31.12.2023 war Herr Alexander Borgschulze als Geschäftsführer Operations tätig und zugleich Stellvertreter von Frau Ebner. Er wurde in dieser Funktion von Herrn Glenn Murphy abgelöst, der am 01.09.2023 von der Firma DSW (Piepenbrock) zur FraSec Aviation GmbH wechselte. Damit übernahm er von Alexander Borgschulze die operative Gesamtverantwortung als wesentlichen Treiber der Wertschöpfung des Unternehmens. Die drei Stationen Luftsicherheit Frankfurt, Stuttgart und Hamburg unterstehen dem Geschäftsführer Operations und werden jeweils durch einen Stationsleiter geführt.

Gemeinsame Verantwortung trägt die Geschäftsführung für das Unternehmensergebnis sowie die Sicherstellung der Liquidität, Datenschutz, Compliance sowie Stakeholder- und Kundenmanagement.

3. Wirtschaftsbericht

3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs

3.1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Zwei Kriegsereignisse hatten Einfluss auf die (welt-)wirtschaftliche Entwicklung: Zum einen die 2022 gestartete russische Invasion in die Ukraine, zum anderen die auf die Gräueltaten der palästinensischen Hamas an der israelischen Zivilbevölkerung folgende Invasion des Gazastreifens durch Israel im Oktober 2023.

Hohe Zinsen, Inflationsraten und Energiekosten, anhaltende Engpässe bei Rohstoff- und Halbfertigerzeugnissen, dazu kriegerische Angriffe auf die Containerseefracht-Lieferketten durch die Huthi-Rebellen im Roten Meer als Folge des aktuellen Gaza-Krieges belasteten die internationale Wirtschaft.

In Deutschland dämpften zusätzlich noch der bestehende (Fach-)Arbeitskräftemangel, ein Bürokratieabbau-Stau, Steuerbelastungen sowie die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise die wirtschaftliche Entwicklung sowie den privaten Konsum. Die deutsche Wirtschaft (gemessen am BIP) war somit im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation (-0,3% It. Destatis) bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt.

Zwar wird allgemein davon ausgegangen, dass der Tiefpunkt der Entwicklung annähernd erreicht ist, jedoch stellen steuerrechtliche Rahmenbedingungen und die Unsicherheiten über die Ausgestaltung der öffentlichen Haushalte sowie eine allgemein unbefriedigende Planbarkeit für Unternehmen eine Belastung für die wirtschaftliche Entwicklungsperspektive Deutschlands dar. Mit einem schnellen Durchschreiten der Talsohle wird deshalb nicht gerechnet. Vielmehr wird - je nach prognostizierendem Institut - für 2024 weiterhin mit einer BIP-Stagnation gerechnet, womit der Wirtschaftsstandort Deutschland einen der hinteren Plätze im Ranking der führenden Industrienationen besetzt.

Auch im internationalen Kontext bleiben die bestehenden Risiken bezüglich einer wirtschaftlichen Erholung angesichts der weltwirtschaftlichen Schwächephase, der anhaltenden geopolitischen Krisen und damit möglicherweise einhergehenden Rohstoffpreisausschlägen unverändert hoch. Die damit in Zusammenhang stehenden Erwartungen wurden folglich (z.T. mehrfach) nach unten angepasst.

Für das Jahr 2024 rechnet die OECD in ihrer Februar-Prognose einhergehend für das Welt-BIP mit einem moderaten Anstieg um +2,7 % (2023: +2,9%), nicht zuletzt wegen einer sich abschwächenden Entwicklung in den USA (2023: +2,4 %; 2024: +2,2%) und in China (2023: +5,2 %; 2024: +4,7 %).

Der Euroraum dürfte sich laut OECD-Prognose nach einem schwachen Jahr 2023 (+0,6 %) bei weiter rückläufiger Inflation, steigenden Realeinkommen und einer Stabilisierung der Industriekonjunktur wieder etwas erholen (2024: +0,6 %). Allerdings dämpften jüngste Wirtschaftsnachrichten wie die Liquidation des gigantischen chinesischen Immobilienentwicklers Evergrande sowie die Implosion/Insolvenz der österreichischen Signa Group den vorsichtigen Optimismus, wie er noch Ende des Jahres 2023 in der November-Prognose vorherrschte. Hinzu kommen die unsicheren Ausgänge und Folgen der anstehenden Wahlen im Europäischen Parlament, der Landtage in Thüringen, Sachsen und Brandenburg sowie der Präsidentschaftswahl in den USA.

3.1.2 Branchenentwicklung

Für die Monate Januar bis Dezember 2023 meldete der Flughafenverband ADV einen deutschlandweiten Anstieg der Passagierzahlen 1 um 19,5% auf 197,2 Mio. Damit wurden annähernd 80% des Vor-Corona- Aufkommens aus 2019 erreicht.

Mit diesem Wert fallen die deutschen Airports gegenüber den europäischen Wettbewerbern aufgrund hoher Ticketpreise und hoher Standortkosten deutlich zurück. Gesamteuropäisch wurde im Jahr 2023 bereits ein Aufkommen von über 90% des Pre-Corona-Niveaus erzielt; in tourismusabhängigen, volumenstarken Ländern und Regionen (z.B. Griechenland, Spanien, Türkei) sogar von 100% und mehr:

Ranking: Verkehrsaufkommen einzelner Staaten 2023 im Verhältnis zum Pre-Corona Niveau von 2019 (It. ACI; Werte > 100% bedeuten: Aufkommen 2023 übertrifft das von 2019 und vv.):

1 Albanien 217,4%
2 Usbekistan 209,8%
3 Armenien 165,6%
4 Kasachstan 151,2%
5 Kosovo 144,3%
6 Serbien 127,5%
7 Bosnien und Herzegowina 119,1%
8 Nord-Mazedonien 117,7%
9 Georgien 115,3%
10 Portugal 112,2%
11 Griechenland 112,1%
12 Island 106,9%
13 Malta 106,7%
14 Polen 104,5%
15 Zypern 103,5%
16 Spanien 103,0%
17 Türkei 102,5%
18 Irland 102,3%
19 Kroatien 102,0%
20 Rumänien 98,3%
21 Italien 98,0%
22 Russische Föderation 96,6%
23 Frankreich 94,6%
24 Moldau 94,4%
25 Vereinigtes Königreich 93,6%
26 Österreich 92,7%
27 Litauen 92,4%
28 Norwegen 91,6%
29 Belgien 91,2%
30 Schweiz 91,2%
31 Estland 90,7%
32 Bulgarien 90,2%
33 Ungarn 89,4%
34 Dänemark 88,5%
35 Israel 88,2%
36 Niederlande 88,1%
37 Lettland 85,0%
38 Tschechische Republik 79,6%
39 Slowakei 79,2%
40 Schweden 79,0%
41 Deutschland 77,6%
42 Slowenien 73,8%
43 Finnland 70,4%
44 Montenegro 62,0%
45 Monaco 61,2%
46 Ukraine 0,0%

Auch an den deutschen Airports war der Urlaubsreiseverkehr - speziell auf Langstrecken - wichtiger Wachstumstreiber. Der Geschäftsreiseverkehr blieb hingegen in seiner Erholungsdynamik immer noch deutlich zurück, wenngleich das stark vom Geschäftsreiseverkehr getriebene Inlandsaufkommen überdurchschnittlich zulegte. Dieses stieg im Jahresverlauf um rund ein Drittel an und war damit eines der dynamischsten Segmente.

Im Jahr 2023 nutzten den Flughafen Frankfurt 59,3 Mio. Passagiere, ein Plus von gut 21%. Die 60 Mio.- Marke wurde nur knapp verfehlt. Gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 entsprach dies einem Aufkommensanteil von rund 84%.

Gegenüber den anderen FraSec-Standorten profitierte Frankfurt insbesondere von seiner Hub- Funktionalität und dem großen Angebot an Langstrecken, die nicht nur für Urlaubsverkehre wichtig sind, sondern auch das Geschäftsreiseaufkommen sowie Umsteigeverkehre begünstigen. So wirkte sich bspw. ein ganzjährig stabil zulegendes Nordamerika-Aufkommen positiv aus, für das bereits eine Recovery-Rate von 96% vermeldet wurde. Oder auch das Wiederanziehen der Verkehre mit Fernost und insbesondere mit China, nachdem dort die Einreiserestriktionen gelockert wurden. Bei den Europaverkehren stachen die tourismusgetriebenen Passagierzahlen von und zu südosteuropäischen Warmwasserzielen (insb. Türkei, Kroatien, Griechenland) besonders hervor. Diese lagen bereits deutlich über den Werten aus 2019.

1 An+ab

An den dem Los der FraSec Aviation GmbH zurechenbaren Kontrollstellen in Frankfurt wurden im Jahr 2023 rund 7,02 Mio. abfliegende Passagiere verzeichnet. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus in Höhe von 10,4%. Dieser im Vergleich zum Wachstum der Passagierzahl (vermeintlich) schwache Anstieg ist beeinflusst durch das Abtreten der Kontrollstelle im Bereich C an die Firma Securitas und einem somit veränderten Absprungwert.

In Stuttgart blieb demgegenüber der Passagierzuwachs tatsächlich hinter den allgemeinen Entwicklungen zurück. Die Fluggastzahl stieg zwar auch deutlich von 7,0 Mio. Passagieren im Vorjahr auf 8,4 Mio. (+20,8%) im Jahr 2023, diese Zahl entsprach jedoch nur zwei Dritteln des Vorkrisen-Niveaus von 2019.

Diese - auch im Vergleich mit den anderen deutschen Airports - unterdurchschnittliche Entwicklung ist insbesondere auf ein insgesamt stärker ausgedünntes Angebot an innerdeutschen Strecken zurückzuführen sowie die hierfür ursächliche, überproportionale Abhängigkeit von Geschäftsreisen aus dem Wirtschaftsstandort Stuttgart regio 2 , deren Entwicklung aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage in Deutschland sowie der Etablierung neuer Kommunikationskanäle eher lahmt. Zusätzlich mussten vier Streiktage hingenommen werden und auch die geostrategisch wettbewerbsintensive "Sandwich- Lage" des Flughafens zwischen den Airports in München, Zürich und Frankfurt war einer dynamischeren Erholung der Passagierzahlen nicht zuträglich.

Der Flughafen Hamburg schnitt hinsichtlich der Wachstumsdynamik innerhalb des FraSec-Portfolios mit einem Zuwachs von 22,2% auf 13,6 Mio. Passagiere am besten ab. Damit lag der Standort bei annähernd 80% des Vorkrisenjahres 2019.

Auch Hamburg litt unter der schwachen Geschäftsreisetätigkeit, die sich vor allem auf die innerdeutschen Routen auswirkte. Jedoch profitierte der Flughafen u.a. aufgrund der größeren Distanz zu den Warmwasser-Zieldestinationen am Mittelmeer stärker als der Airport in Stuttgart vom touristischen Aufkommen. Ein standortspezifischer Treiber dieser Entwicklung ist zudem die Nutzung des Airports als Start- und Zielflughafen für Kreuzfahrt-Passagiere. Damit konnten zudem die Folgen von sechs Streiktagen, der Airport-Sperrungen bedingt durch eine Klimakleber-Aktion sowie aufgrund des Vorfelddurchbruchs mit Geiselnahme verkehrlich überkompensiert werden.

2 mit Firmen wie bspw. Porsche, Mercedes, Bosch, Trumpf, Eberspächer, Kärcher usw.

Tabelle:

Passagierentwicklung 2019/2023 gemäß ADV (an+ab+transit) nach Flughäfen

Frankfurt Stuttgart Hamburg Alle dt. Airports
2019 70.556.072 12.721.441 17.308.773 248.457.0633
2022 48.918.482 6.986.943 11.096.296 165.305.252
2023 59.355.539 8.438.084 13.559.912 197.413.545
A 2022 / 2023 +21,3% +20,8% +22,2% +19,4%
Recovery Rate (Anteil 2023 an 2019) 84,1% 66,3% 78,3% 79,5%

Die Hauptkunden der FraSec Aviation GmbH waren 2023 der Flughafenbetreiber Fraport AG, die Bundespolizei als Bedarfsträgerin des Bundesministeriums des Inneren sowie die Flughafenbetreiber in Hamburg und Stuttgart.

Wichtigste Umsatztreiber für die FraSec Aviation GmbH stellten die Durchführung der Passagier- und Gepäckkontrollen nach § 5 LuftSiG an den Flughäfen Frankfurt am Main, Hamburg und Stuttgart dar. Der ursprüngliche Vertrag in Frankfurt endete zum 31.12.2022. Bei der Folgeausschreibung ab 01.01.2023 konnte die FraSec Aviation GmbH den Zuschlag für das Los 1 im Terminal 1, Bereiche A und Z, MRKA und Sonderkontrollstellen GAT und VIP-A erzielen. Der Vertrag in Stuttgart läuft bis 31.10.2024 und kann insgesamt zwei Mal verlängert werden - jeweils mindestens sechs Monate jedoch höchstens zwölf Monate, sodass die Laufzeit insgesamt maximal bis zu 24 Monate verlängert werden kann. In Hamburg obliegt seit dem 01.02.2022 die Passagierkontrolle der FraSec Aviation GmbH. Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre und endet somit erstmalig zum 31.12.2025 mit Option zur einjährigen Verlängerung. In Analogie zum Standort Stuttgart kann auch in Hamburg zweimal für jeweils mindestens sechs und höchstens zwölf Monate verlängert werden, sodass auch hier maximal um 24 Monate verlängert werden kann.

3.1.3 Auftragslage und Geschäftsverlauf

Frankfurt verzeichnete insgesamt ein Passagierwachstum von 21,3% zum Vorjahr. Von den aus diesem Wachstum resultierenden 1.689.000 angeforderten Kontrollstunden konnten aufgrund einer auf dem ursprünglichen Prognosewert aus 2022 basierenden Personalplanung nur 1.354.000 Kontrollstunden geleistet werden. Das außerplanmäßige Umsatzpotenzial konnte aufgrund der zu geringen Personalverfügbarkeit nicht vollständig realisiert werden.

Stuttgart verzeichnete ein Passagierplus in Höhe von 20,8% im Vorjahresvergleich. Hieraus resultieren 4.151.000 abgerechnete Kontrollvorgänge (Vorjahr: 3.459.000 Kontrollvorgänge). Während sich in den Sommermonaten die Verkehrslage gut erholte, brachen die Kontrollvorgänge im letzten Quartal deutlich ein und wichen negativ von der Prognose ab. Die abgerechneten Kontrollvorgänge blieben letztlich hinter den Erwartungen zurück.

Hamburg verzeichnete ein Passagierwachstum von 22,2% zum Vorjahr. Aus diesem Wachstum resultieren 6.424.000 Kontrollvorgänge (Vorjahr: 5.118.000). Insgesamt entwickelte sich der Verkehr positiver als prognostiziert, was sich auf die Erträge der Station ausgewirkt hat.

3 Gesamtzahl 2019 ohne Braunschweig, Kassel, Lübeck, Memmingen, Mönchengladbach, Rostock/Laage und Sylt

Insgesamt ist die Auftragslage der Gesellschaft im Vorjahresvergleich positiv zu bewerten, da das Passagieraufkommen und der resultierende Kontrollbedarf an allen Standorten gestiegen ist. Dennoch regeneriert sich das Verkehrsaufkommen in Deutschland weit weniger dynamisch als im europäischen Vergleich.

3.1.4 Investitionen

Die Gesamtinvestitionen in Sachanlagen 2023 betrugen T€ 1.189. Die Anschaffungen betrafen im Wesentlichen die Dienstkleidung mit T€ 908.

3.1.5 Personal

Der Personalstand bei der FraSec Aviation GmbH lag zum Jahresende bei 2.612 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.413). Davon arbeiteten 1.309 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.230) am Standort Frankfurt, 731 Mitarbeiter (Vorjahr: 658) in Hamburg und 572 Mitarbeiter (Vorjahr: 525) am Standort Stuttgart.

Wie schon bereits im Vorjahr, war an allen Standorten auch das Jahr 2023 geprägt von Personalknappheit.

Die eingeschränkte Ressourcenverfügbarkeit wurde an allen Standorten durch eine gesteigerte Krankenquote verschärft. Die gewichtete operative Krankenquote über alle Stationen lag mit 14,6% deutlich über dem Vorjahreswert (13,6%) und dem Planwert (12,0%). Hierbei hatte die Station Hamburg die höchste Krankenquote (18,6%). Die hohen Krankenquoten sind auf den Personalmangel und die daraus resultierende hohe Belastung der Belegschaft zurückzuführen. Darüber hinaus litt die Performance in Hamburg an hohen Urlaubsquoten im Sommer, Fortbildungsverpflichtungen und dem Trend zur Vertragsstundenreduktion bei den Beschäftigten.

Wie schon im vergangenen Jahr, wurden den operativ beschäftigten Luftsicherheitsassistenten aller Standorte zur Steigerung der Anwesenheit und Personalverfügbarkeit ab Mitte Juli 2023 Incentivierungsprämien von insgesamt € 2,2 Mio. gewährt (Vorjahr: 2,9 Mio. €).

Darüber hinaus wurde zur Stabilisierung des Betriebs und zur Aufrechterhaltung der Qualität an den Standorten Frankfurt und Hamburg in verstärktem Maß Fremdpersonal eingesetzt.

Die Vergütung der operativen Beschäftigten erfolgt anhand des Entgelttarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen (ETV). Die Luftsicherheitsassistenten (Gruppe I) wurden bis März mit 20,00 €/Std. vergütet (Vorjahr: 19,81 €/Std.), ab April 2023 bundeseinheitlich mit 20,60 €/Std. Die Vergütung der administrativ Beschäftigten ist im Entgeltrahmentarifvertrags FraSec (ERTV) geregelt. Beide Tarifverträge wurden im Jahr 2022 verhandelt und laufen bis zum 31. Dezember 2023.

Der Anteil der nach SGB IX Schwerbehinderten oder Gleichgestellten machte Ende 2022 8,3% (Vorjahr: 7,6%) der Gesamtbelegschaft aus. Der Frauenanteil der Gesamtbeschäftigten betrug zum Jahresende 2023 43,5% (Vorjahr: 44,0%).

3.2 Darstellung der Lage der Gesellschaft

3.2.1 Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag € 27,6 Mio. (Vorjahr: € 28,7 Mio.). Auf der Aktivseite fand durch den Austritt aus dem Fraport AG Cash-Pooling eine Verschiebung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr: € 17,4 Mio.) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (€ 4,9 Mio.) sowie auf Bankkonten (€ 7,2 Mio.) statt. Erhöhend wirkten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit insgesamt +€ 9,1 Mio., sowie die Forderungen aus Ertragsteuern mit +€ 0,6 Mio. aus. Auf der Passivseite verteilt sich die Bilanzsumme auf das Eigenkapital mit € 14,3 Mio. (Vorjahr: € 15,4 Mio.), die Rückstellungen mit € 12,0 Mio. (Vorjahr: € 11,6 Mio.) sowie die Verbindlichkeiten mit € 1,4 Mio. (Vorjahr: € 1,7 Mio.). Rückstellungserhöhend waren die Abgrenzungen für Urlaubs- und Arbeitszeitkonten aller Stationen.

Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2023 über ein (voll eingezahltes) Stammkapital von T€ 26 (Vorjahr: T€ 26) sowie über eine Kapitalrücklage in Höhe von € 10,4 Mio. (Vorjahr: € 10,4 Mio.).

Der Jahresüberschuss 2023 beträgt € 3,9 Mio. (Vorjahr: € 5,0 Mio.). Der Bilanzgewinn soll gemäß Anteil der Beteiligungsverhältnisse an die Gesellschafter Dr. Sasse AG und FraSec Fraport Security Services GmbH ausgeschüttet werden.

3.2.2 Ertragslage

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2023 liegen bei € 154,5 Mio. (Vorjahr: € 134,1 Mio.) und damit um ca. 2,2% unter Plan (€ 157,9 Mio.).

Wie bereits im Abschnitt 3.1.3 Auftragslage und Geschäftsverlauf beschrieben, resultiert die Planabweichung aus den geringeren Mengen im Vergleich zu den Prognosen der Standorte Stuttgart und Frankfurt. Während Hamburg mit +200 Tsd. Kontrollvorgängen über Plan lag, wurde in Stuttgart der Plan knapp nicht erreicht (-25 Tsd. Kontrollvorgänge). In Frankfurt ist die geringe Personaldecke dafür verantwortlich, dass gegenüber der Anforderung 353.000 Kontrollstunden nicht erfüllt werden konnten. Dahingegen konnten durch Tarifsteigerungen höhere Preise in Abrechnung gebracht werden.

Der Personalaufwand im Geschäftsjahr beträgt € 126,6 Mio., aufgeteilt auf Löhne und Gehälter mit € 105,9 Mio. und Sozialaufwendungen mit € 20,7 Mio.

Ein weiterer großer Posten betrifft die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit € 19,0 Mio. Dieser enthält unter anderem € 2,7 Mio. Mieten, € 3,9 Mio. Lehrgang- und Seminargebühren sowie € 6,7 Mio. verschiedene Verwaltungskosten.

Auch der Materialaufwand für das Jahr 2023 lag mit € 4,7 Mio. deutlich über dem Niveau von 2022 (Vorjahr; € 1,4 Mio.). Grund hierfür ist der verstärkte Einsatz von Fremdpersonal vornehmlich in Frankfurt und Hamburg.

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) beträgt € 5,7 Mio. und liegt damit € 1,6 Mio. unter Vorjahr (€ 7,3 Mio.) und € 14,3 Mio. unter dem Planwert (€ 20,0 Mio.). Die sich ergebende EBT-Marge beträgt somit 3,8% (Vorjahr: 5,4%; Planwert: 12,7%). Diese Planabweichung ist im Wesentlichen auf den Personalmangel sowie die daraus resultierenden Aufwendungen zurückzuführen.

Nach Abzug von Steuern beträgt der Jahresüberschuss der FraSec Aviation GmbH für das Jahr 2023 € 3,9 Mio. (Vorjahr: € 5,0 Mio.).

3.2.3 Finanzlage

Die FraSec Aviation GmbH ist zum Jahresanfang 2023 aus dem Cash-Pooling mit der Fraport AG ausgetreten. Der Saldo wurde auf das Bankkonto übertragen.

Gemäß aktueller Liquiditätsplanung erwarten wir für das Jahr 2024 per Saldo einen positiven Cash Flow.

Im Jahresverlauf können aufgrund der wenigen Kundenverträge und des Zusammenfallens der Fälligkeiten von Kundenfakturen und Lohnzahlungen kurzfristige Liquiditätsengpässe von wenigen Tagen in Höhe von bis zu € 8 Mio. entstehen. Dieser Liquiditätsbedarf wurde unter anderem mit Einräumung einer Fremdkapital-Kreditlinie sichergestellt.

Die Finanzierung der FraSec Aviation GmbH ist zum Ende des Jahres hin durch die laufenden positiven Erträge gewährleistet.

4. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Im Jahr 2024 sollte sich an allen Standorten die Post-Corona-Erholung der Passagierzahlen weiter fortsetzen, allerdings mit abnehmender Wachstumsdynamik. Somit setzt sich das Einschwenken auf den langfristigen Entwicklungspfad des Luftverkehrs weiter fort, wenngleich es sich - v.a. im Vergleich zu ausländischen Airports - länger als ursprünglich erwartet hinzieht. Von folgenden, nachfragedämpfenden Faktoren für 2024 ist auszugehen:

Auslaufen corona-implizierter Nachholeffekte (z.B. verstärkte Nachfrage nach Urlaubsreisen), wenngleich der Sommer 2024 laut aktueller Buchungslage für Rekordumsätze bei Reiseveranstaltern sorgen soll.

Für Deutschland sowohl im europäischen wie auch im weltweiten Vergleich schwache Konjunkturerwartungen.

Vergleichsweise hohes Kosten- und Preisregime am Luftverkehrsstandort Deutschland mit weiteren zu erwartenden Teuerungen (Anpassung Ticketsteuer als Ersatzmaßnahme für eine schwierig umsetzbare Einführung einer Kerosinbesteuerung).

Verlangsamter Netzwerk-Aufbau bzw. Netzwerk-Konsolidierung im Kurz- und Mittelstreckenbereich bei Lufthansa wegen außerplanmäßig zu überholender Triebwerke der A320neo-Flotte sowie allgemeiner Engpässe aufgrund einer mangelnden Fluggerät- Verfügbarkeit.

Zunehmende Gefahren durch weltweite Krisen und Konflikte (Ukraine/Russland, Gaza, USA/Iran, China/Taiwan, China/Indonesien, Indien/Pakistan, Nord-/Südkorea etc.).

Weiterhin bestehen Unsicherheiten in Bezug auf mögliche Sekundär-Effekte und -Wirkungen der Präsidentschaftswahl in den USA (Zölle, Reisebeschränkungen, Verschärfung von Krisen etc.).

Es bestehen zudem Risiken im Bereich Personal. Hierbei treffen geringe Personalbestände auf eine erschwerte Rekrutierung aufgrund der derzeitigen Bedingungen am Arbeitsmarkt. Entsprechende Engpässe bei der operativen Belegschaft können sich negativ auf die Leistungserbringung und resultierend auf die erwartete Geschäftsentwicklung auswirken. Dies betrifft nicht nur die Luftsicherheit, sondern ebenso andere Bereiche der Luftfahrt, vorwiegend Tätigkeiten, die dem Schichtdienst unterliegen.

Bevorstehende oder zukünftige Tariflohnsteigerungen und monetäre Extra-Zulagen sowie -Ausgleiche tragen nicht dazu bei, diesen Mangel an verfügbarer Arbeitskraft kurzfristig zu beheben. Insofern können Engpässe zu einem direkten Passagier-Minderaufkommen führen (z.B. hat Lufthansa angekündigt, im Sommer 12.000 Flüge aufgrund von Personalmangel und nicht verfügbarem Fluggerät nicht durchführen zu können). Doch auch indirekte Effekte sind zu befürchten. So können Engpässe entlang der gesamten Servicekette das Reiseerlebnis speziell von Wenigfliegern und Urlaubsreisenden derart schmälern, dass sie auf andere Verkehrsträger umsteigen. Speziell profitiert der Pkw, mit dem dann Ziele im Nahbereich (Inland und angrenzende Staaten) angesteuert werden. Es besteht diesbezüglich auch das Risiko, dass die Gesellschaft Vertragsstrafen aufgrund vereinbarter Leistungskennziffern zahlen muss. Zudem besteht das Risiko, dass Tariflohnsteigerungen nicht vollständig an die Kunden der Gesellschaft weitergegeben werden können und sich somit negativ auf die Marge der Gesellschaft auswirken.

Allgemeines Branchenrisiko ist auch die relativ kurze Laufzeit von Kundenverträgen. Dies erhöht das Risiko kurzfristiger Umsatzausfälle und kann die effiziente Auslastung von Personalkapazitäten erschweren. Bei Auftragsverlusten besteht zudem das grundsätzliche Risiko, dass Abfindungen für Mitarbeiter anfallen können, wenn ein Betriebsübergang auf einen neuen Dienstleister, der durchaus branchenüblich ist, nicht vollständig möglich sein sollte. Weiter ist diesbezüglich zu beachten, dass die Gesellschaft die Leistungen an drei Standorten (Frankfurt am Main, Hamburg und Stuttgart) erbringt, die jeweils erhebliche Bedeutung für die Gesellschaft haben.

Dennoch gilt es zu betonen, dass auch für 2024 ein Passagierwachstum für alle "FraSec-Airports" gesehen wird.

Die Herausforderung für die dahinterstehende Personaleinsatzplanung ergibt sich somit insbesondere aus den Sommerflugplänen 2024, die derzeit (Stand 01.02.2024) gegenüber dem Vorjahr bereinigte 4 Wachstumsraten bei der Sitzplatzkapazität in einer Größenordnung von

19% für Frankfurt

13% für Hamburg

6% für Stuttgart

vorsehen und den Zeitraum vom 31.03.2024 bis 26.10.2024 abdecken.

Neben den gesamtwirtschaftlichen Risiken bestehen gesamtwirtschaftliche Chancen aus der weiteren Entspannung der Lieferkettenengpässe sowie des europäischen Gas- und Strommarktes. Dies könnte sich auch weiter positiv auf die Nachfrage nach Flugreisen auswirken.

Zudem könnte sich eine abschwächende Konjunktur positiv auf den Arbeitsmarkt und insbesondere auf die Personalbeschaffungsmöglichkeiten auswirken.

Insofern geht die FraSec Aviation GmbH davon aus, von diesen Steigerungen partizipieren zu können, wenngleich die bestehenden Risiken gegenüber den Chancen derzeit überwiegen. Die beschriebenen Risiken werden sich - so keine massiven politischen Konflikte im Geschäftsjahr entstehen, - nach unseren Erwartungen jedoch nur auf die Wachstumsdynamik, und nicht das Wachstum selbst, negativ auswirken.

Bestandsgefährdende Risiken werden bei der FraSec Aviation GmbH derzeit nicht gesehen.

5. Ausblick/Prognose

Die FraSec Aviation GmbH betrachtet sich als Qualitätsanbieter für Sicherheitsdienstleistungen an Flughäfen und entwickelt hierzu Konzepte zur stetigen Verbesserung der Qualität. Das Unternehmen verfügt über ein umfassendes Qualitätsmanagement, um hochwertige Sicherheitsdienstleistungen zuverlässig, kundenorientiert und wirtschaftlich zu erbringen.

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit hat die Geschäftsführung gemeinsam mit den Stationen und den Shared Service Bereichen der Gesellschafter FraSec Fraport Security Services GmbH und Dr. Sasse AG verschiedene Maßnahmen entwickelt. Hierzu zählen Verbesserung der Unproduktivität und Krankenquote, Steigerung der Effizienz der Rekrutierungs-, Aus- und Fortbildungs- sowie Optimierung der Personalprozesse, Kalkulationsmethoden und ein breit angelegtes Führungskräfteprogramm zur Steigerung der Motivation unter den Beschäftigten.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses befindet sich der internationale Flugverkehr trotz der Wirkungen des Kriegs Russlands gegen die Ukraine weiterhin auf einem Erholungspfad, wenngleich das Vorkrisenniveau von 2019 (z.T. deutlich) später als ursprünglich erwartet (2024/25) wieder erreicht wird (siehe hierzu auch Tabelle unter Abschnitt 3.1.2 Branchenentwicklung)

Aktuell wird vorsichtig davon ausgegangen, dass die deutschen Airports im Jahr 2024 hinsichtlich des Passagieraufkommens - je nach Airport-Charakteristik - auf einem Niveau von 70-95% des Vorkrisenjahres 2019 abschneiden werden. Einzelne Airports mit hohem Low Cost Airline-Anteil dürften auch Werte deutlich über 100% erzielen.

4 Um den Sommerflugplan 2023 mit dem für 2024 wochentagkorrigiert sinnvoll vergleichen zu können, wird für 2023 das Zeitfenster vom 02.04. bis 28.10. und für 2024 das vom 31.03. bis 26.10. herangezogen.

Für Frankfurt werden 2024 rund 65 Mio. Passagiere erwartet, für Hamburg rund 14-15 Mio. und für Stuttgart rund 9-10 Mio. Passagiere.

Die geplanten Steigerungen bei Umsatz und Ergebnis können nur durch einen kontinuierlichen Personalaufbau erzielt werden. Aufgrund der allgemeinen Knappheit an Arbeitskräften am Arbeitsmarkt fällt es jedoch unvermindert schwer, ausreichend geeignete Bewerber für die Ausbildung zum Luftsicherheitsassistenten zu finden. Insbesondere Schichtarbeit sowie Einsätze nachts und an Wochenenden werden von Bewerbern als wenig attraktiv bewertet. Außerdem verlängert die Zuverlässigkeitsüberprüfung und die behördliche Ausbildung den Bewerbungsprozess im Vergleich zu konkurrierenden Branchen erheblich.

FraSec Aviation GmbH hat in Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen der FraSec- Unternehmensgruppe, der Sasse Gruppe sowie externen Dienstleistern verschiedene Projekte gestartet, um den Bewerbungs- und Ausbildungsprozess zu optimieren.

Mittelfristig strebt die FraSec Aviation GmbH die Akquisition weiterer Stationen durch das Vertriebsnetzwerk des Mehrheitsgesellschafters, der Dr. Sasse AG, an. Eine regelmäßige Marktanalyse unterstützt die Geschäftsführung dabei, über mögliche Angebote und Neuaufträge zu entscheiden.

Für das Jahr 2024 erwartet FraSec Aviation GmbH eine Steigerung der Kontrollvorgänge und Kontrollstunden an allen Standorten bei einer nahezu vollständigen Abdeckung der Kontrollanforderungen der Auftraggeber mit daraus resultierenden Umsatzerlösen von € 191,7 Mio. und EBT von € 16,6 Mio. (EBT-Marge: 8,7%). Des Weiteren soll die Krankenquote nach Plan 10,0% betragen.

Bezüglich des Nachtragsberichts und der Verlängerung des Vertrags in Stuttgart verweisen wir auf die Ausführungen in Anhang.

6. Erklärung zur Unternehmensführung: Frauenanteil in Führungspositionen (nicht Gegenstand der Abschlussprüfung)

Im Zuge des Auftragsgewinns am Flughafen Hamburg und des damit einhergehenden Personalzuwachses auf über 2.000 Beschäftigte, ist die FraSec Aviation Security GmbH seit dem 01.02.2022 zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrats verpflichtet. Nach Überschreiten des Schwellenwerts obliegt seit diesem Zweitpunkt auch die Definition von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und der Geschäftsführung diesem Gremium.

In der Sitzung vom 12.05.2022 wurden daher die Quoten für Frauen in Führungspositionen neuerlich festgesetzt und die bisherigen Zielwerte des Gesellschafterbeschlusses vom 1. November 2021 abgelöst. Sowohl für den Aufsichtsrat als auch die Geschäftsführung wurde der Anteil von weiblichen Führungskräften mit jeweils 33,33% beschlossen. Die Frist zur Überprüfung der Zielwerte wurde auf den 01.07.2027 terminiert.

Im Aufsichtsratsgremium wird die Zielvorgabe zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erreicht. Unverändert zum Vorjahr sind nur drei der insgesamt zwölf Positionen im Gremium (25%) durch ein weibliches Mitglied besetzt.

In der Geschäftsführung wird die geforderte Quote bereits erfüllt. Im Jahr 2023 war die Unternehmensspitze, mit Ausnahme einer Übergangsphase, aufgrund des Wechsels in der operativen Geschäftsführung paritätisch besetzt. Der weibliche Anteil liegt somit aktuell bei einer Quote von 50%.

Die für 2023 angekündigten Änderungen der Aufbauorganisation im Rahmen der Übernahme der mehrheitlichen Geschäftsanteile durch die Dr. Sasse AG wurde auf das Jahr 2024 verschoben. Im Zusammenhang mit dem Projekt "ZO25" (Zielorganisation 2025) sollen dann auch die Quoten für die Führungsebenen 2 und 3 definiert und verbindlich durch die Geschäftsführung beschlossen werden.

 

Frankfurt am Main, den 9. April 2024

Nicole Ebner, Geschäftsführerin, Vorsitzende

Glenn Murphy, Geschäftsführer, Stellv. Vorsitzender

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 103.843,00 135.970,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 15.642,00 3.656,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 163.144,00 36.310,00
3. Dienstbekleidung/Uniformen 453.903,00 311.138,00
632.689,00 351.104,00
736.532,00 487.074,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.664.695,28 6.580.418,98
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 17.400.678,21
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 145.690,61 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 3.605.629,88 3.442.252,09
19.416.015,77 27.423.349,28
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.154.201,84 0,00
26.570.217,61 27.423.349,28
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 13.500,00 0,00
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 304.514,66 783.743,67
27.624.764,27 28.694.166,95

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 10.379.458,70 10.379.458,70
III. Bilanzgewinn 3.883.265,23 4.974.140,17
14.288.723,93 15.379.598,87
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen 11.985.969,40 11.636.777,66
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 632.448,21 80.567,72
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 939.993,98
3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 18.612,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 699.010,73 657.228,72
- davon aus Steuern EUR 685.010,51 (Vj. TEUR 625)
1.350.070,94 1.677.790,42
27.624.764,27 28.694.166,95

Gewinn- und Verlustrechnung für 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 154.481.723,52 134.100.266,26
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.453.721,48 1.371.500,44
3. Materialaufwand
a. Aufwendungen für bezogene Leistungen -4.728.521,83 -1.436.880,55
4. Personalaufwand
a. Löhne und Gehälter -105.873.292,80 -93.551.147,48
b. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -20.748.652,73 -18.069.077,68
- davon für Altersversorgung EUR 43.530,49 (Vj. TEUR 6)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -939.106,38 -583.811,88
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -18.967.099,36 -14.535.606,91
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 39.585,34 0,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -14,18 0,00
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.832.385,87 -2.320.267,03
10. Ergebnis nach Steuern 3.885.957,19 4.974.975,17
11. Sonstige Steuern -2.691,96 -835,00
12. Jahresüberschuss 3.883.265,23 4.974.140,17
13. Gewinnvortrag 0,00 0,00
14. Bilanzgewinn 3.883.265,23 4.974.140,17

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die FraSec Aviation Security GmbH, Frankfurt am Main, hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HR B Reg. Nr. HRB 121505). Die Gründung der Gesellschaft erfolgte mit Gesellschaftsvertrag vom 2. Oktober 2020, als FraSec Luftsicherheit GmbH; die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 29. Dezember 2020. Mit dem Handelsregistereintrag vom 15. Dezember 2022 erfolgte die Umbenennung in FraSec Aviation Security GmbH.

Gesellschafterin ist die FraSec Security Services GmbH (kurz: FraSec GmbH), Frankfurt am Main (HR B Reg. Nr. HRB 79714) mit 49 Prozent der Anteile. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Dr. Sasse AG, München (HR B Reg. Nr. HRB 113742) mit 51 Prozent an der FraSec Aviation Security GmbH beteiligt.

Der Jahresabschluss der FraSec Aviation Security GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-concern) aufgestellt. Aufgrund der Unternehmensplanung (insbesondere Ergebnis- und Liquiditätsplanung) ist die Unternehmensfortführung der Gesellschaft gesichert.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden linear entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände (zwischen 3 und 7 Jahren) linear vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige bzw. falls notwendig außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände (zwischen 1 und 23 Jahren) linear vorgenommen.

In Bezug auf die Bilanzierung von Dienstkleidung wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über zwei Jahre gewinnmindernd abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Zur Verbesserung der Darstellung der Vermögenslage wird die Dienstkleidung in einem gesonderten Posten ausgewiesen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In Anlehnung an die entsprechende Regelung im Einkommensteuergesetz werden bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Wert zwischen € 800 und € 3.000 in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen bewertet.

Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.

Der Ansatz des Eigenkapitals erfolgt zum Nennwert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Berechnung der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen erfolgte analog versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter Verwendung von alters- und dienstzeitabhängigen Wahrscheinlichkeiten bezüglich Fluktuation sowie eines fristenkongruenten, durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre, der von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht wird (0,64 % p.a. und 1,28 % p.a. je nach Laufzeit).

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 2 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Zur Ermittlung der latenten Steuern wurden die Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder angekündigt sind, zu dem sich die temporären Differenzen wahrscheinlich abbauen werden. Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt (Aktivüberhang), wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt.

Als Grundlage für die Umrechnung von fremder Währung in € dient zum Zeitpunkt der Entstehung des Geschäftsvorgangs für Forderungen der Briefkurs, für Verbindlichkeiten der jeweilige Geldkurs. Kursdifferenzen wurden im Zahlungszeitpunkt erfasst. Zum Bilanzstichtag erfolgte die Bewertung grundsätzlich zum jeweiligen Devisenkassamittelkurs, soweit die Anschaffungskosten der Forderungen nicht über- bzw.

die Rückzahlungsbeträge der Verbindlichkeiten nicht unterschritten wurden. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger kamen entsprechend § 256a HGB n. F. das Realisations- und das Imparitätsprinzip sowie das Anschaffungskostenprinzip nicht zur Anwendung.

3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Entwicklung des Anlagevermögens

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Es bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 15.665 (VJ T€ 6.580).

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben mit der folgenden Ausnahme Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Kautionen (T€ 166 (VJ T€ 167)) sind bis zur Erfüllung des jeweiligen Dienstleistungsauftrags gebunden und werden daher mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr ausgewiesen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände aus Steuern (T€ 3.057 (VJ T€ 1.958)) betreffen die Überzahlung von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2022 und 2023 in Höhe von T€ 2.590 (VJ T€ 1.958) sowie Forderungen aus der Umsatzsteuerverrechnung in Höhe von T€ 467 (VJ T€ 0).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 0 (VJT€ 17.401). Davon betreffen T€ 0 (VJ T€ 13.410) Cash Pooling-Forderungen gegen die Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main (Fraport AG). Die Forderungen gegen die Fraport AG werden ab 2023 unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen (T€ 4.992). Da das Cash Pooling mit der Fraport AG ab 2023 nicht mehr besteht, werden die Bankguthaben ab 2023 als solche ausgewiesen.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen zum Bilanzstichtag T€ 146 (VJ T€ 0) und enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 146, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen darstellen.

(3) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Zum Bilanzstichtag wird kein Kassenguthaben ausgewiesen. Das Bankguthaben beträgt zum Stichtag T€ 7.154 (VJ T€ 0).

(4) Latente Steuern

Zum Bilanzstichtag ergeben sich Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz. Diese resultierten aus dem unterschiedlichen Ansatz und Bewertung von sonstigen Rückstellungen. Die Gesellschaft hat hierauf aktive latente Steuern in Höhe von T€ 305 (VJ T€ 784) angesetzt. Zur Ermittlung der latenten Steuern wird grundsätzlich ein Steuersatz von rd. 31% angenommen.

(5) Eigenkapital

Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2023 über ein voll eingezahltes Stammkapital von € 26.000 (VJ € 26.000) sowie über eine Kapitalrücklage in Höhe von T€ 10.379 (VJ T€ 10.379).

Der Bilanzgewinn der Gesellschaft beträgt T€ 3.883 (VJ T€ 4.974).

Der gemäß § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag beträgt T€ 304 (VJ T€ 784) und entfällt auf die Aktivierung von latenten Steuern. Aufgrund ausreichend vorhandener freier Rücklagen greift die Ausschüttungssperre allerding nicht.

(6) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Personalrückstellungen (T€ 10.668 (VJ T€ 10.747)) zusammen. Die Personalrückstellungen betreffen insbesondere Urlaub- und sonstige Zeitguthaben einschließlich der Zeitzuschläge der Mitarbeiter (T€ 6.933 (VJ T€ 5.727), Abfindungen (T€ 489 (VJ T€ 67)), Jubiläumszuwendungen (T€ 423 (VJ T€ 406)), Lohn- und Gehaltsverpflichtungen aus der Abrechnung Dezember 2023 der Station Hamburg (T€ 1.393 (VJ T€ 2.061)). Weiterhin werden Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen (T€ 992 (VJ T€ 435)), Vertragsstrafen der Stationen Hamburg und Stuttgart (T€ 0 (VJ T€ 245)), Rechtsstreitigkeiten (T€ 121 (VJ T€ 12)) sowie für Prüfkosten (T€ 50 (VJ T€ 45)) ausgewiesen.

(7) Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten weisen Restlaufzeiten bis zu einem Jahr auf.

Es bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 632 (VJ T€ 81).

Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 19, wovon gegenüber Gesellschaftern Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 19 bestehen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 699 (VJ T€ 657) und betreffen im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung (T€ 685 (VJ T€ 626)).

Für bestehende Kreditlinien der Gesellschaft, die am Stichtag nicht genutzt waren, wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 4.992 an eine Bank abgetreten (Globalzession für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am Standort Frankfurt).

(8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß §285 Nr.3a HGB

Es bestehen zum Bilanzstichtag insgesamt sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB in Höhe von T€ 7.025 (VJ T€ 6.611). Diese lassen sich in Leasingverträge sowie Mietverträge unterteilen.

a) Leasingverträge

Die Gesamtverpflichtung aus Pkw-Leasingverträgen beträgt T€ 349 (VJ T€ 16). Die Laufzeiten der Leasingverträge enden teilweise spätestens im Jahr 2027. Bei den Miet-, Pacht- und Leasingverträgen handelt es sich in allen Fällen um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken können sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden können, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt.

b) Mietverträge

Die Gesellschaft unterhält Räumlichkeiten an den Flughäfen in Frankfurt am Main, Stuttgart und Hamburg. Analog zu der Erbringung der Sicherheitsleistungen ergeben sich zum Bilanzstichtag vertragliche Verpflichtungen aus Mietverträgen, die mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist beendet werden können, in Höhe von insgesamt T€ 6.675 (VJ T€ 6.595). Auf das Geschäftsjahr 2024 entfallen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von T€ 1.636. Der Restbetrag ist in den folgenden 2 bis 4 Jahren zu zahlen. Von den Mietverpflichtungen entfallen T€ 4.567 (VJ T€ 4.607) ggü. verbundene Unternehmen) auf Gesellschafter.

(9) Umsatzerlöse

Es wurde folgende Segmentierung der ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse vorgenommen. Die Geschäftsfelder gliedern sich nach dem Leistungsempfänger und der Art der erbrachten Leistungen:

Sicherheitsleistungen Sonstige Umsatzerlöse
2023 2022 2023 2022
T€ T€ T€ T€
Fremde Dritte 83.219 82.000 421 348
Verbundene Unternehmen 0 51.752 0 0
Gesellschafter 70.487 0 354 0
153.706 133.752 775 348
Gesamt
2023 2022
T€ T€
Fremde Dritte 83.640 82.348
Verbundene Unternehmen 0 51.752
Gesellschafter 70.841 0
154.481 134.100

(10) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von € 2.454 (VJ T€ 1.372) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für mögliche Rückforderungsansprüche der Bundesagentur aus dem Kurzarbeitergeld (T€ 1.632 (VJ T€ 0)), Erstattungen von Löhnen und Gehälter von Dritten (T€ 648 (VJ T€ 775)) sowie Firmenwagenanteil Mitarbeiter (T€ 140 (VJ T€ 81)).

(11) Materialaufwand

Die bezogenen Leistungen betreffen in voller Höhe Aufwendungen für Fremdpersonal. Durch den Anstieg der Passagierzahlen und dem damit verbundenen höheren Personalbedarf sind die Aufwendungen für bezogene Leistungen stark gestiegen (T€ 4.728 (VJ T€ 1.437)).

(12) Personalaufwand

Aufgrund der gestiegenen Passagierzahlen und dem damit verbundenen Mehrbedarf an Personal sowie der Übernahme der Station Hamburg sind die Personalaufwendungen stark gestiegen (T€ 126.622 (VJ T€ 111.620)). Der Personalaufwand setzt sich aus den Aufwendungen für Löhne und Gehälter (T€ 105.873 (VJ T€ 93.551)) und den Aufwendungen für Sozialleistungen (T€ 20.749 (VJ T€ 18.069)) zusammen.

(13) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 18.967 (VJ T€ 14.536)) enthalten mit T€ 2.905 (VJ T€ 2.050) Aufwendungen für Mieten einschließlich Mietnebenkosten für unbewegliche Vermögensgegenstände.

Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen solche für verschiedene Verwaltungskosten von T€ 6.665 (VJ T€ 5.711), welche im Wesentlichen die Weiterbelastung der FraSec Fraport Security Services GmbH und die Supportkosten der FraSec Services GmbH beinhalten. Des Weiteren sind Lehrgangs- und Seminargebühren in Höhe von T€ 3.918 (VJ T€ 2.267) enthalten.

(14) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Steueraufwendungen in Höhe von T€ 1.353 (VJ T€ 2.440) für noch nicht veranlagte Körperschafts- und Gewerbesteuer für das laufende Jahr sowie T€ 479 latenten Steueraufwand (VJ T€ 119 latenter Steuerertrag).

4. Sonstige Pflichtangaben

(1) Honorar des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt T€ 35.

(2) Geschäftsführung

Geschäftsführer/innen waren im abgelaufenen Geschäftsjahr:

Nicole Ebner,

Bad Soden

- Vorsitzende der Geschäftsführung seit 25. Januar 2022 -

- Arbeitsdirektorin ab 1. Januar 2023 -

Alexander Borgschulze,

Zwiesel

- Stv. Vorsitzender der Geschäftsführung bis 09. November 2023 - (Mitglied bis 09. November 2023)

Glenn Murphy,

Hünstetten

- Geschäftsführung seit 01. September 2023 -

Die Geschäftsführer/innen erhielten im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge in Höhe von T€ 528 (VJ T€ 325).

(3) Aufsichtsrat

Aufgrund der Überschreitung von 2.000 Arbeitnehmern, ist der Aufsichtsrat nach dem §1 Absatz 1 MitbestG paritätisch zu besetzen. Folgende Mitglieder gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft im Geschäftsjahr an:

Vertreter der Anteilseignerin:

Thomas Jessberger

- Vorsitzender ab 31. Oktober 2022 -

Geschäftsführung,

Sasse Aviation Service GmbH

(Mitglied seit 25. Januar 2022)

Werner Thum

Bereichsleiter Finanzen,

FraSec Fraport Security Services GmbH

Steffen Seipp

Bereichsleiter Business Development, Marketing und Vertrieb,

FraSec Fraport Security Services GmbH

(Mitglied bis 25. Januar 2022 und seit 6. April 2022)

Martin Budweth

Vorsitzender der Geschäftsführung,

FraSec Fraport Security Services GmbH

(Mitglied seit 01. Juli 2022)

Dr. Eberhard Sasse

Aufsichtsratsvorsitzender,

Dr. Sasse AG

(Mitglied seit 25. Januar 2022)

Dr. Laura Sasse

Vorstand,

Dr. Sasse AG

(Mitglied seit 06. April 2022)

Vertreter der Arbeitnehmer:

Qadeer Rana

- Stv. Vorsitzender

Qualitätsbeauftragter Station Frankfurt,

FraSec Aviation Security GmbH

(Mitglied bis 15. Januar 2023)

Roberto Di Benedetto

Luftsicherheitsassistent Station Stuttgart,

FraSec Aviation Security GmbH

Ruth Üregil

Luftsicherheitsassistentin Station Hamburg,

FraSec Aviation Security GmbH

(Mitglied seit 14. April 2022)

Bärbel Schuster

Stationsleiterin Station Frankfurt,

FraSec Aviation Security GmbH

(Mitglied seit 14. April 2022)

Sven Bergelin

Gewerkschaftssekretär,

ver.di Bundesverwaltung Berlin

(Mitglied seit 14. April 2022)

Guido Jurock

Gewerkschaftssekretär,

ver.di Frankfurt und Region

(Mitglied seit 14. April 2022)

Michael Köhler

(Mitglied seit 03. April 2023)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütungen von der Gesellschaft.

(4) Beschäftigte

Die Anzahl der Beschäftigten stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

31.12.2023 31.12.2022
Administrativer Bereich 117 54
Operativer Bereich 2.489 2.359
2.606 2.413

Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die FraSec Aviation Security GmbH durchschnittlich 2.495 Mitarbeiter (VJ 2.380). Davon waren 75 Mitarbeiter (VJ 53) im administrativen und 2.420 Mitarbeiter (VJ 2.327) im operativen Bereich tätig.

(5) Nachtragsbericht

Mit Schreiben vom 9. April 2024 hat das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren den Rahmenvertrag über die Durchführung von Luftsicherheitskontrollen für den Flughafen in Stuttgart bis zum 31. Oktober 2025 verlängert. Weitere wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich für die FraSec Aviation Security GmbH nicht stattgefunden.

(6) Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von T€ 3.883 an die Gesellschafter FraSec Fraport Security Services GmbH und Dr. Sasse Aktiengesellschaft auszuschütten.

 

Frankfurt am Main, den 9. April 2024

Nicole Ebner, Geschäftsführerin

Glenn Murphy, Geschäftsführer

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 186.258,05 0,00 0,00 0,00 186.258,05
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 12.436,94 13.580,00 0,00 0,00 26.016,94
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 146.300,20 268.086,71 106.339,88 0,00 308.047,03
3. Dienstbekleidung/Uniformen 866.817,05 907.803,67 866.817,05 0,00 907.803,67
1.025.554,19 1.189.470,38 973.156,93 0,00 1.241.867,64
1.211.812,24 1.189.470,38 973.156,93 0,00 1.428.125,69
Abschreibungen
Stand am 01.01.2023 Zugänge Abgänge
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 50.288,05 32.127,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 8.780,94 1.594,00 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 109.990,20 141.252,71 106.339,88
3. Dienstbekleidung/Uniformen 555.679,05 764.132,67 865.911,05
674.450,19 906.979,38 972.250,93
724.738,24 939.106,38 972.250,93
Abschreibungen
Umbuchungen Zuschreibungen Stand am 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 82.415,05
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 0,00 10.374,94
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 144.903,03
3. Dienstbekleidung/Uniformen 0,00 0,00 453.900,67
0,00 0,00 609.178,64
0,00 0,00 691.593,69
Buchwerte
Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 103.843,00 135.970,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 15.642,00 3.656,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 163.144,00 36.310,00
3. Dienstbekleidung/Uniformen 453.903,00 311.138,00
632.689,00 351.104,00
736.532,00 487.074,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die FraSec Aviation Security GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der FraSec Aviation Security GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FraSec Aviation Security GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)

festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 30. April 2024

gkm. glück. kock. mäschke
partgmbb wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ulrich Glück, Wirtschaftsprüfer

Holger Kock, Wirtschaftsprüfer

Sonstiges:

Der Jahresabschluss der FraSec Aviation Security GmbH per 31.12.2023 mit einem Bilanzgewinn von € 3.883.265,23 wurde am 15.05.2024 festgestellt.

Am 29.10.2024 hat Gesellschafterversammlung beschlossen, den am 15.05.2024 festgestellten Bilanzgewinn 2023 von € 3.883.265,23 gemäß dem Anteil der Geschäftsanteile zu 51% (€ 1.980.465,27) an die Dr. Sasse AG und zu 49% (€ 1.902.799,96) an die FraSec Fraport Security Services GmbH auszuschütten.

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