Rhein-Taxi Düsseldorf 212121 GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LAI-CON GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
ANHANG
LAI-CON GmbH,
Düsseldorf
Anhang für das Geschäftsjahr 2006
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2006 wurden unter Beachtung der für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbHG erstellt. Die LAI-CON GmbH, Düsseldorf ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft macht teilweise von den Erleichterungsvorschriften der §§ 264 Abs. 1 Satz 3, 276 Satz 2 HGB und des § 288 HGB Gebrauch. Die Anhangangaben gemäß § 285 Nr. 2, 4 bis 7, 9 und 12 HGB werden nicht gemacht. . Die dem Jahresabschluss 2006 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr übernommen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB). Darüber hinaus werden die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens angewendet (§ 275 Abs. 2 HGB). Der Jahresabschluss ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung im Sinne von § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Die Gesellschaft ist auf die liquiditätsmäßige Unterstützung durch die Muttergesellschaft angewiesen. Die Muttergesellschaft hat zugesagt auch weiterhin die Liquidität der Tochtergesellschaft darzustellen. Eine entsprechende schriftliche Zusage liegt nicht vor. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt nicht vor. Neben dem Vorliegen von stillen Reserven liegt eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung seitens des Hauptgläubigers, der Gesellschafterin in Höhe der Gesamtverbindlichkeit in Höhe von EUR 1.706.984,84 (Vorjahr 1.395.432,69) vor. Gegen die Gesellschafterin bestehen Forderungen in Höhe von EUR 623.621,00 (Vorjahr: EUR 339.196,86). Wir sind aufgrund der aufgestellten Unternehmensplanung der Auffassung, dass vom Fortbestand der Gesellschaft ausgegangen werden muss. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
(1) Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzungsdauer (längstens 3 Jahre) planmäßig abgeschrieben. (2) Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3-14 Jahre) ermittelt und linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. (3) Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen werden zu Nennwerten angesetzt. (4) Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. (5) Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
(6) Die Zusammensetzung sowie die Bewegungen des Anlagevermögens im Sinne des § 268 Abs. 2 HGB sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. (7) Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben TEUR 1.491 (Vorjahr TEUR 1.395) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Gewinn- und Verlustrechnung
(8) Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 4. Sonstige Angaben
Bilanzielle Überschuldung
Die Gesellschaft ist zum Stichtag in Höhe von TEUR 1.091 bilanziell überschuldet. Zur Abwendung einer möglichen insolvenzrechtlichen Überschuldung hat die alleinige Gesellschafterin TON-ART AG eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung mit der Gesellschaft getroffen. Anzahl der Beschäftigten
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug im Berichtsjahr: 0 (Vorjahr: 0) Mitglieder der Geschäftsführung im
Geschäftsjahr
Geschäftsführung: Herr Winfried Blank, Gesamtgeschäftsführung, Erkrath Die Angabe über die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung werden gemäß § 286 HBG unterlassen. Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von EUR 2.696.291,71 auf neue Rechnung vorzutragen.
Winfried Blank |
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