CONTI 185. Schifffahrts-GmbH & Co. KG Nr. 1
Selbe AdresseGüterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Wizigmann seit 7.2.2012 | Liquidator |
Josef Obermeier seit 7.2.2012 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CONTI 152. Container Schiffahrts-GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangGrundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne der Vorschriften des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 und § 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Bewertung der Positionen des Jahresabschlusses folgt den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 246 bis 256 HGB sowie den besonderen Ansatz und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 269 bis 274 und 279 bis 283 HGB.
Von dem Wahlrecht für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde Gebrauch gemacht und kein Lagebericht erstellt.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG hat im Jahresabschluss 2010 zu keinen Änderungen geführt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.
Das Guthaben bei Kreditinstitutenist zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Beteiligungsgesellschaft Die Gesellschaft ist die persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin ohne Einlage bei der CONTI 152. Container Schiffahrts-GmbH & Co. KG Nr. 1 i.L., München. Mit Gesellschafterbeschluss vom 03.09.2008 wurde die Liquidation der CONTI 152. Schiffahrts-GmbH & Co. KG Nr. 1 beschlossen. Besondere Risiken aus der Komplementärstellung ergaben sich zum Bilanzstichtag nicht. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 250,51 auf neue Rechnung vorzutragen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer:
Dipl.-Kfm. Josef Obermeier, München Dipl.-Kfm. Christoph Wizigmann, München
München, den 18.10.2011
CONTI 152. Container Schiffahrts-GmbH
gez. Josef Obermeier gez. Christoph Wizigmann
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.10.2011. |
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