Altus AGLiquidiert
76135 Karlsruhe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 30.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Altus AGKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Angaben Die Altus AG, Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB 703812, ist zum Bilanzstichtag 31.12.2020 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Sie hat ihren Sitz in Kleinoberfeld 5 in 76135 Karlsruhe. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von drei Jahren entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode ermittelt. Bei der Bemessung der Abschreibungen werden die voraussichtlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauern liegen zwischen drei und zehn Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe als Aufwand erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EstG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird linear über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wird beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Die Rückstellung für Pensionen und sonstige Verpflichtungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens bewertet. Der Ermittlung der Barwerte der Pensionsverpflichtungen liegt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von EUR 9.618,00. Die Bewertung zum 31.12.2020 basiert auf folgenden Rechnungsgrundlagen:
Die Fluktuationswahrscheinlichkeit der Empfangsberechtigten ist als gering einzustufen, weshalb kein Fluktuationsfaktor berücksichtigt wurde. Die Bewertung erfolgt mit Hilfe der "Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH. Vom Unterschiedsbetrag aufgrund der Umstellung auf BilMoG zum 01.01.2010 in Höhe von EUR 14.911,00 gegenüber der bisherigen Bewertung nach dem Teilwertverfahren (§ 6a EStG) wurde gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB im Geschäftsjahr ein Betrag in Höhe von EUR 994,00 zugeführt (1/15-Methode). Aufgrund der Inanspruchnahme der Übergangsregelung besteht eine Unterdeckung zum 31.12.2020 in Höhe von EUR 3.977,00. Die Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung werden, da sie dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dienen, als qualifiziertes Planvermögen mit den beizulegenden Zeitwerten (Aktivwert) in Höhe von insgesamt EUR 91.321,00 bewertet und mit dem entsprechenden Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 176.358,00 verrechnet. Der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte liegt ein Gutachten zur Aktivwertermittlung zur Rückdeckungsversicherung zu Grunde. Der Ertrag aus dem Planvermögen wurde dementsprechend mit dem Aufwand aus der Zuführung zur Pensionsverpflichtung verrechnet. Der Zinsanteil aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 2.046,00 wird unter dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Langfristige Rückstellungen werden gegebenenfalls zum Barwert unter Anwendung der laufzeitadäquaten Abzinsungssätze gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bewertet. Voraussichtliche, erst in der Zukunft sich bis zur Erfüllung der Verpflichtung auswirkende Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Wertberichtigungen in Höhe von EUR 27.000,00 (Vorjahr: EUR 13.000,00) abgesetzt. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine auf den relevanten Forderungsbestand gebildete 1%ige Pauschalwertberichtigung. Die pauschale Reduzierung des Forderungsbestands soll die durchschnittlichen Skontoabzüge bei Zahlungseingang, Zinsverluste und Einzugskosten überfälliger Forderungen sowie noch nicht erfasste Ausfallrisiken berücksichtigen. Darüber hinaus waren Einzelwertberichtigungen in Höhe von EUR 18.694,73 (Vorjahr: EUR 0,00) zu bilden. b) Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 9.340.810,90 (Vorjahr: EUR 3.965.539,32 ) betreffen mit EUR 514.334,73 (Vorjahr: EUR 936.014,08) Lieferungen und Leistungen und mit EUR 8.826.476,17 (Vorjahr: EUR 3.029.525,24) kurzfristige Darlehen und Zinsforderungen. c) Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von EUR 537.951,22 (Vorjahr: EUR 29.777,54) betreffen in voller Höhe kurzfristige Darlehen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Eigenkapital Das voll eingezahlte Grundkapital der Altus AG beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.720.000,00 und ist eingeteilt in 1.720.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien zum rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,00. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen eine Rückstellung für die Haftung aus einer Bürgschaft gegenüber der Bremer Landesbank (EUR 135.000,00), Rückstellungen für ein Klageverfahren in Sachen Windpark Neuer Christian-Albrechts-Koog (EUR 150.000,00), personalbezogene Rückstellungen (EUR 299.200,00) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (EUR 124.000,00). Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von EUR 11.760.911,39 (Vorjahr: EUR 5.121.918,59). Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die geschäftsüblichen Eigentumsvorbehalte. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen die Umsatzsteuerzahllast aus den Umsatzsteuervoranmeldungen November und Dezember 2020 in Höhe von EUR 306.033,15 (Vorjahr: EUR 548.775,08), Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 422.112,13 (Vorjahr: EUR 422.112,13) sowie sonstige Verbindlichkeiten aus dem Anteilskaufvertrag für einen Windpark in Höhe von EUR 700.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00). IV. Sonstige Angaben Vorstand Mitglieder des Vorstandes der Altus AG sind:
Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2020 folgende Mitglieder an:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands nach § 285 Nr. 9a HGB wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen EUR 2.800,00 im Geschäftsjahr. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält zum 31.12.2020 folgende Beteiligungen mit mindestens 20 %:
1) Wertangaben basieren auf dem Jahresabschluss
zum 31.12.2019.
Die nachfolgenden Beteiligungen werden mittelbar über die WAT GmbH & Co. KG, Karlsruhe, gehalten:
1) Jahresergebnis vor Ergebnisabführung.
Die nachfolgenden Beteiligungen werden mittelbar über die wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe, gehalten:
1) Wertangaben basieren auf dem Jahresabschluss
zum 31.12.2019
Die nachfolgenden Beteiligungen werden mittelbar über die MFG Management & Finanzberatung GmbH, Karlsruhe, gehalten:
1) Wertangaben basieren auf dem Jahresabschluss
zum 31.12.2019.
Konzernzugehörigkeit Die Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, ist Mutterunternehmen im Sinne von § 290 HGB und erstellt einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen. Die Altus AG wird in den Konzernabschluss der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die nicht aus der Bilanz ersichtlichen finanziellen Verpflichtungen, im Wesentlichen aus Dienstleistungs-, Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen, betragen für die folgenden Geschäftsjahre:
Neben den oben dargestellten finanziellen Verpflichtungen aus Dienstleistungs-, Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen existieren keine weiteren finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB zum Bilanzstichtag. Arbeitnehmerzahl Das Unternehmen beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 52 Arbeitnehmer (Vorjahr: 47). Davon waren 32 (Vorjahr: 30) männlich und 20 (Vorjahr: 17) weiblich. V. ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 33.524,42 auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Nachtragsbericht Besondere Ereignisse nach Ablauf des Geschäftsjahres ergaben sich nicht.
Karlsruhe, den 15. Juni 2021 Altus AG Michael Winter, Vorstand Nikolaus Krane, Vorstand Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 am 27. Juli 2021 festgestellt. |
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