Heideland Group GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sven Fred Assmuth | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Carpe Solar GmbHSalzhausen(vormals: Adendorf)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit dies Aussagekraft nicht beeinträchtigt wird, in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitIm Berichtsjahr waren keine Änderungen in der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ist mit den Vorjahreswerten vergleichbar. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, etwaige Grundstücksrechte nicht mit etwaigen Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Etwaige Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Allgemeine BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. FinanzanlagenDas Unternehmen hatte im Berichtsjahr keine Finanzanlagen. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden diese auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Vom Wahlrecht der Aktivierung von Finanzierungskosten während der Herstellungsphase wurde kein Gebrauch gemacht. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt. In den Vorräten sind aktivierte Eigenleistungen nicht zu berücksichtigen gewesen. Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. PensionsrückstellungenDas Unternehmen hat weder im Berichtsjahr noch in Vorjahren Pensionszusagen erteilt. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ersichtlich. Die Gesellschaft bilanziert keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB. Anteile oder Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen i. S. d. § 1 des Investmentgesetzes oder vergleichbaren Investmentanteilen i. S. d. § 285 Nr. 26 HGB bestanden im Berichtsjahr nicht. Im Berichtsjahr wurden keine Finanzinstrumente zu Finanzanlagen gem. § 266 Abs. 2a HGB genutzt, so dass Angaben hierzu gem. § 285 Nr. 18 und 20 HGB nicht zu machen sind. Im Berichtsjahr wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet. Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände und Schulden nicht nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Die Forderungen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 109.407,77 davon entfallen auf: Steuern EUR 106.509,89 im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.127,56 Die weiteren Verbindlichkeiten setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren betrug im Berichtsjahr 0,00 EUR. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungVon den Personalaufwendungen entfallen auf:
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten. In den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sind keine Aufwendungen für die Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil enthalten. Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen. Ergänzende AngabenAngaben zu den GeschäftsführernGeschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:
Auf die Angabe der Geschäftsführergehälter wurde -unter Anwendung des § 286 HGB- verzichtet. Die Gesellschaft hat dem Geschäftsführer im Berichtjahr kein Mitarbeiterdarlehen gewährt. Die Gesellschaft hat dem Geschäftsführer im Berichtjahr keine Vorschüsse gewährt. Die Gesellschaft ist zugunsten der Geschäftsführer keine Haftungsverhältnisse eingegangen. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.7.2013. |
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